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Taxordnung Taxordnung - Stadt Rorschach

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<strong>Taxordnung</strong><br />

für das Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong><br />

Vom <strong>Stadt</strong>rat erlassen: 21. Dezember 2010<br />

In Anwendung ab 1. Januar 2011<br />

1 Grundsatz<br />

Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Heimes richten. Als<br />

Basis gelten die Vollkosten nach anerkannten Grundsätzen.<br />

2 Festlegung der Pensionskosten und Ansätze für die<br />

Zusatzleistungen<br />

Die Pensionskosten setzen sich zusammen aus den Elementen Heimtaxe, Betreuungstaxe,<br />

Pflegetaxe und Zusatzleistungen.<br />

Preisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Änderungen werden<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat bewilligt.<br />

Die Leistungen für Pflege wird nach BESA, dem „BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem“,<br />

erfasst.<br />

Die Betreuungstaxe deckt die Betreuung ausserhalb des Pflegeaufwandes sowie Anlässe und<br />

Aktivierungsangebote.<br />

Wenn eine bleibende Veränderung eintritt, erfolgt eine neue Einstufung rückwirkend auf<br />

den Zeitpunkt des Eintritts der Veränderung.<br />

Die Preise und Ansätze für Zusatzleistungen richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen<br />

der BewohnerInnen und werden gemäss Punkt 3.4 separat in Rechnung gestellt.<br />

3 Pensionskosten<br />

3.1 Heimtaxe<br />

• Zweierzimmer in der Pflegeabteilung (Parterre) CHF 100.--<br />

• Einerzimmer in der Pflegeabteilung (Parterre) CHF 125.--<br />

• kleine Zimmer (Wohnfläche < 14 m 2 ) CHF 105.--<br />

• Normalzimmer (Wohnfläche ca. 14 m 2 ) CHF 106.--<br />

• Doppelzimmer AH für eine Person CHF 160.--<br />

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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 1


• grosse Zimmer (3. Stock) CHF 120.--<br />

• Ferienzimmer (möbliert, inkl. Bett- und Frotteewäsche) CHF 120.--<br />

In der Heimtaxe sind folgende Leistungen enthalten:<br />

• die Unterkunft in einem Zimmer (inkl. Strom, Wasser, Heizung); die Zimmer<br />

enthalten eine Nasszelle und einen Einbauschrank<br />

• Vollpension inkl. Kaffee, Tee, Wasser, zu den Mahlzeiten<br />

• das Besorgen der Bett- und Leibwäsche gemäss Wäscheplan<br />

• Zimmerreinigung gemäss Reinigungsplan<br />

• Notruf in allen Zimmer (während 24 Stunden im Tag)<br />

• die Benützung aller öffentlichen Räume des Heims<br />

• ärztlich verordnete Schon- oder Diätkost<br />

• Standplatz für einen privaten Schrank im Keller<br />

• Anschluss für Telefon und Kabel-TV in allen Zimmern.<br />

In der Heimtaxe sind die folgenden Leistungen nicht eingeschlossen:<br />

• Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial<br />

• Pflege- und Betreuungsleistungen<br />

Direkt von den Dienstleistern in Rechnung gestellt werden:<br />

• Konzessionsgebühren für Radio, TV, Telefon<br />

• Haftpflichtversicherung<br />

• Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte<br />

• Sonstige Nebenleistungen und persönliche Auslagen gemäss Punkt 3.4<br />

3.2 Betreuungstaxen<br />

Die Betreuungskosten beinhalten die Tätigkeiten der MitarbeiterInnen der Pflege und Betreuung,<br />

welche nicht ausdrücklich als Pflegekosten im Sinne der Gesetzgebung ausgeschieden<br />

werden. Dazu gehören unter anderem auch Betreuungsaufgaben wie Medikamente<br />

richten, Begleiten zu Mahlzeiten. Zusätzlich sind hier die Aufwendungen gedeckt für das<br />

Aktivitätenprogramm wie Turnen, Gedächtnistraining, Spielnachmittage usw.<br />

Die Betreuungstaxen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />

3.3 Pflegetaxen<br />

Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem<br />

(BESA).<br />

Die Tarife für die krankenkassenpflichtigen und –nichtpflichtigen Leistungen werden nach<br />

BESA erfasst. Die erste Einstufung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt und danach in<br />

der Regel halbjährlich. Bei wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustandes werden<br />

die BESA-Einstufung und entsprechend auch die Pflegetaxe ab Eintritt der Veränderung angepasst.<br />

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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 2


Vorübergehender zusätzlicher Aufwand (z.B. wegen Grippe, vorübergehende Verschlechterung<br />

des Allgemeinzustandes bis zwei Wochen und ähnliche Situationen) bleibt in der Regel<br />

unberücksichtigt, dh. er führt nicht zu einer neuen Einstufung.<br />

Einstufung nach dem BESA-Einstufungs- und Abrechungssystem<br />

Gemäss neuer Pflegefinanzierung per 1.1.2011 muss sich der Bewohner mit maximal<br />

CHF 21.60 pro Tag an den Pflegekosten beteiligen. Die Restfinanzierung erfolgt durch die<br />

öffentliche Hand. Sämtliche Beträge sind in CHF pro Tag ausgewiesen.<br />

BESA-<br />

Stufe<br />

Pflegetaxe<br />

Anteil<br />

Bewohner<br />

Anteil<br />

Krankenkasse<br />

Restfinanzierung<br />

Staat<br />

Betreuungstaxe<br />

Total<br />

Bewohner<br />

MiGeL-<br />

Pauschale<br />

1 11.50 2.50 9.00 0 4.00 6.50 0.50<br />

2 33.00 15.00 18.00 0 8.00 23.00 0.50<br />

3 54.50 21.60 27.00 5.90 13.00 34.60 1.50<br />

4 76.00 21.60 36.00 18.40 18.00 39.60 1.50<br />

5 97.50 21.60 45.00 30.90 23.00 44.60 2.00<br />

6 119.00 21.60 54.00 43.40 28.00 49.60 2.00<br />

7 140.50 21.60 63.00 55.90 33.00 54.60 2.50<br />

8 162.00 21.60 72.00 68.40 38.00 59.60 3.00<br />

9 183.50 21.60 81.00 80.90 43.00 64.60 3.00<br />

10 205.00 21.60 90.00 93.40 48.00 69.60 3.00<br />

11 226.50 21.60 99.00 105.90 53.00 74.60 3.00<br />

12 248.00 21.60 108.00 118.40 58.00 79.60 3.00<br />

3.4 Persönliche Auslagen<br />

Folgende Leistungen werden je nach Beanspruchung verrechnet:<br />

Nämeli (für Wäsche und Kleider, inkl. Patchen) CHF 1.00 / Nämeli<br />

Namensschild für Postfach CHF 30.00<br />

Geldverwaltung CHF 6.00 / Monat<br />

Nachschlüssel CHF 65.00<br />

Zimmerservice aus Komfortgründen CHF 5.00 / Mahlzeit, Getränk<br />

Täglich Betten aus Komfortgründen CHF 4.00 / Tag<br />

Zusätzliche hauswirtschaftliche Leistungen (Reinigung,<br />

Näh- und Bügelarbeiten, Hauswartsdienste) CHF 60.00 / Stunde<br />

Begleitung zu privaten Terminen ausserhalb CHF 60.00 / Stunde<br />

Fahrzeugbenützung für Begleitung ab 10 km CHF 0.70 / Kilometer<br />

Schlussreinigung des Zimmers bei Austritt CHF 150.00<br />

Todesfallkosten CHF 200.00<br />

chemische Reinigung, Toilettenartikel, Coiffeur /<br />

Pédicure sowie weitere Aufwendungen<br />

nach Aufwand<br />

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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 3


Alle diese privaten Auslagen werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und können der<br />

Krankenkasse nicht in Rechnung gestellt werden.<br />

4 Miete von speziellen Hilfsmitteln<br />

Hilfsmittel, welche nicht zur Standardausrüstung des Hauses gemäss MIGEL-Liste gehören,<br />

werden nach Aufwand verrechnet, respektive bei Kosten von weniger als Fr. 21.- pro Monat<br />

erfolgt die Verrechnung für jeden angebrochenen Monat.<br />

5 Rückerstattung bei Abwesenheit<br />

Bei Abwesenheit oder Spitalaufenthalt von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen wird<br />

die Heimtaxe ab dem vierten Tag um CHF 10.-- pro Tag herabgesetzt; die Betreuungstaxe<br />

und die Pflegetaxe fallen ab 1. Abwesenheitstag weg. Der Ein- und Austrittstag gelten als Anwesenheit.<br />

Die Verrechnung der um CHF 10.-- reduzierten Heimtaxe (ohne Betreuungstaxe und<br />

Pflegetaxe) erfolgt reglementsgemäss noch 14 Tage über den Todestag hinaus.<br />

6 Übernachten von Angehörigen (inkl. Frühstück)<br />

in einem separaten Zimmer CHF 50.--<br />

im Zimmer eines Pensionärs/einer Pensionärin CHF 30.--<br />

NAMENS DES STADTRATES<br />

Thomas Müller<br />

<strong>Stadt</strong>präsident<br />

Bruno Seelos<br />

<strong>Stadt</strong>schreiber<br />

21.12.2010 Z:\Verwaltung\FORMULARE\BEWOHNER\Dokumappe\TAXORD2011.doc<br />

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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 4

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