Taxordnung Taxordnung - Stadt Rorschach
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<strong>Taxordnung</strong><br />
für das Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong><br />
Vom <strong>Stadt</strong>rat erlassen: 21. Dezember 2010<br />
In Anwendung ab 1. Januar 2011<br />
1 Grundsatz<br />
Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Heimes richten. Als<br />
Basis gelten die Vollkosten nach anerkannten Grundsätzen.<br />
2 Festlegung der Pensionskosten und Ansätze für die<br />
Zusatzleistungen<br />
Die Pensionskosten setzen sich zusammen aus den Elementen Heimtaxe, Betreuungstaxe,<br />
Pflegetaxe und Zusatzleistungen.<br />
Preisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Änderungen werden<br />
durch den <strong>Stadt</strong>rat bewilligt.<br />
Die Leistungen für Pflege wird nach BESA, dem „BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem“,<br />
erfasst.<br />
Die Betreuungstaxe deckt die Betreuung ausserhalb des Pflegeaufwandes sowie Anlässe und<br />
Aktivierungsangebote.<br />
Wenn eine bleibende Veränderung eintritt, erfolgt eine neue Einstufung rückwirkend auf<br />
den Zeitpunkt des Eintritts der Veränderung.<br />
Die Preise und Ansätze für Zusatzleistungen richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen<br />
der BewohnerInnen und werden gemäss Punkt 3.4 separat in Rechnung gestellt.<br />
3 Pensionskosten<br />
3.1 Heimtaxe<br />
• Zweierzimmer in der Pflegeabteilung (Parterre) CHF 100.--<br />
• Einerzimmer in der Pflegeabteilung (Parterre) CHF 125.--<br />
• kleine Zimmer (Wohnfläche < 14 m 2 ) CHF 105.--<br />
• Normalzimmer (Wohnfläche ca. 14 m 2 ) CHF 106.--<br />
• Doppelzimmer AH für eine Person CHF 160.--<br />
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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 1
• grosse Zimmer (3. Stock) CHF 120.--<br />
• Ferienzimmer (möbliert, inkl. Bett- und Frotteewäsche) CHF 120.--<br />
In der Heimtaxe sind folgende Leistungen enthalten:<br />
• die Unterkunft in einem Zimmer (inkl. Strom, Wasser, Heizung); die Zimmer<br />
enthalten eine Nasszelle und einen Einbauschrank<br />
• Vollpension inkl. Kaffee, Tee, Wasser, zu den Mahlzeiten<br />
• das Besorgen der Bett- und Leibwäsche gemäss Wäscheplan<br />
• Zimmerreinigung gemäss Reinigungsplan<br />
• Notruf in allen Zimmer (während 24 Stunden im Tag)<br />
• die Benützung aller öffentlichen Räume des Heims<br />
• ärztlich verordnete Schon- oder Diätkost<br />
• Standplatz für einen privaten Schrank im Keller<br />
• Anschluss für Telefon und Kabel-TV in allen Zimmern.<br />
In der Heimtaxe sind die folgenden Leistungen nicht eingeschlossen:<br />
• Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial<br />
• Pflege- und Betreuungsleistungen<br />
Direkt von den Dienstleistern in Rechnung gestellt werden:<br />
• Konzessionsgebühren für Radio, TV, Telefon<br />
• Haftpflichtversicherung<br />
• Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte<br />
• Sonstige Nebenleistungen und persönliche Auslagen gemäss Punkt 3.4<br />
3.2 Betreuungstaxen<br />
Die Betreuungskosten beinhalten die Tätigkeiten der MitarbeiterInnen der Pflege und Betreuung,<br />
welche nicht ausdrücklich als Pflegekosten im Sinne der Gesetzgebung ausgeschieden<br />
werden. Dazu gehören unter anderem auch Betreuungsaufgaben wie Medikamente<br />
richten, Begleiten zu Mahlzeiten. Zusätzlich sind hier die Aufwendungen gedeckt für das<br />
Aktivitätenprogramm wie Turnen, Gedächtnistraining, Spielnachmittage usw.<br />
Die Betreuungstaxen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />
3.3 Pflegetaxen<br />
Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem<br />
(BESA).<br />
Die Tarife für die krankenkassenpflichtigen und –nichtpflichtigen Leistungen werden nach<br />
BESA erfasst. Die erste Einstufung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt und danach in<br />
der Regel halbjährlich. Bei wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustandes werden<br />
die BESA-Einstufung und entsprechend auch die Pflegetaxe ab Eintritt der Veränderung angepasst.<br />
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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 2
Vorübergehender zusätzlicher Aufwand (z.B. wegen Grippe, vorübergehende Verschlechterung<br />
des Allgemeinzustandes bis zwei Wochen und ähnliche Situationen) bleibt in der Regel<br />
unberücksichtigt, dh. er führt nicht zu einer neuen Einstufung.<br />
Einstufung nach dem BESA-Einstufungs- und Abrechungssystem<br />
Gemäss neuer Pflegefinanzierung per 1.1.2011 muss sich der Bewohner mit maximal<br />
CHF 21.60 pro Tag an den Pflegekosten beteiligen. Die Restfinanzierung erfolgt durch die<br />
öffentliche Hand. Sämtliche Beträge sind in CHF pro Tag ausgewiesen.<br />
BESA-<br />
Stufe<br />
Pflegetaxe<br />
Anteil<br />
Bewohner<br />
Anteil<br />
Krankenkasse<br />
Restfinanzierung<br />
Staat<br />
Betreuungstaxe<br />
Total<br />
Bewohner<br />
MiGeL-<br />
Pauschale<br />
1 11.50 2.50 9.00 0 4.00 6.50 0.50<br />
2 33.00 15.00 18.00 0 8.00 23.00 0.50<br />
3 54.50 21.60 27.00 5.90 13.00 34.60 1.50<br />
4 76.00 21.60 36.00 18.40 18.00 39.60 1.50<br />
5 97.50 21.60 45.00 30.90 23.00 44.60 2.00<br />
6 119.00 21.60 54.00 43.40 28.00 49.60 2.00<br />
7 140.50 21.60 63.00 55.90 33.00 54.60 2.50<br />
8 162.00 21.60 72.00 68.40 38.00 59.60 3.00<br />
9 183.50 21.60 81.00 80.90 43.00 64.60 3.00<br />
10 205.00 21.60 90.00 93.40 48.00 69.60 3.00<br />
11 226.50 21.60 99.00 105.90 53.00 74.60 3.00<br />
12 248.00 21.60 108.00 118.40 58.00 79.60 3.00<br />
3.4 Persönliche Auslagen<br />
Folgende Leistungen werden je nach Beanspruchung verrechnet:<br />
Nämeli (für Wäsche und Kleider, inkl. Patchen) CHF 1.00 / Nämeli<br />
Namensschild für Postfach CHF 30.00<br />
Geldverwaltung CHF 6.00 / Monat<br />
Nachschlüssel CHF 65.00<br />
Zimmerservice aus Komfortgründen CHF 5.00 / Mahlzeit, Getränk<br />
Täglich Betten aus Komfortgründen CHF 4.00 / Tag<br />
Zusätzliche hauswirtschaftliche Leistungen (Reinigung,<br />
Näh- und Bügelarbeiten, Hauswartsdienste) CHF 60.00 / Stunde<br />
Begleitung zu privaten Terminen ausserhalb CHF 60.00 / Stunde<br />
Fahrzeugbenützung für Begleitung ab 10 km CHF 0.70 / Kilometer<br />
Schlussreinigung des Zimmers bei Austritt CHF 150.00<br />
Todesfallkosten CHF 200.00<br />
chemische Reinigung, Toilettenartikel, Coiffeur /<br />
Pédicure sowie weitere Aufwendungen<br />
nach Aufwand<br />
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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 3
Alle diese privaten Auslagen werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und können der<br />
Krankenkasse nicht in Rechnung gestellt werden.<br />
4 Miete von speziellen Hilfsmitteln<br />
Hilfsmittel, welche nicht zur Standardausrüstung des Hauses gemäss MIGEL-Liste gehören,<br />
werden nach Aufwand verrechnet, respektive bei Kosten von weniger als Fr. 21.- pro Monat<br />
erfolgt die Verrechnung für jeden angebrochenen Monat.<br />
5 Rückerstattung bei Abwesenheit<br />
Bei Abwesenheit oder Spitalaufenthalt von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen wird<br />
die Heimtaxe ab dem vierten Tag um CHF 10.-- pro Tag herabgesetzt; die Betreuungstaxe<br />
und die Pflegetaxe fallen ab 1. Abwesenheitstag weg. Der Ein- und Austrittstag gelten als Anwesenheit.<br />
Die Verrechnung der um CHF 10.-- reduzierten Heimtaxe (ohne Betreuungstaxe und<br />
Pflegetaxe) erfolgt reglementsgemäss noch 14 Tage über den Todestag hinaus.<br />
6 Übernachten von Angehörigen (inkl. Frühstück)<br />
in einem separaten Zimmer CHF 50.--<br />
im Zimmer eines Pensionärs/einer Pensionärin CHF 30.--<br />
NAMENS DES STADTRATES<br />
Thomas Müller<br />
<strong>Stadt</strong>präsident<br />
Bruno Seelos<br />
<strong>Stadt</strong>schreiber<br />
21.12.2010 Z:\Verwaltung\FORMULARE\BEWOHNER\Dokumappe\TAXORD2011.doc<br />
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