15.06.2014 Aufrufe

Planungsbericht Gestaltungsplan Seehof Ost vom ... - Stadt Rorschach

Planungsbericht Gestaltungsplan Seehof Ost vom ... - Stadt Rorschach

Planungsbericht Gestaltungsplan Seehof Ost vom ... - Stadt Rorschach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong><br />

<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong><br />

<strong>Planungsbericht</strong><br />

Auflage<br />

St.Gallen, 14. Oktober 2013 1.042.1.020


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 2<br />

Ingress<br />

Zur besseren Lesbarkeit wird generell<br />

nur die männliche Schreibweise verwendet.<br />

Selbstverständlich sind damit auch<br />

weibliche Personen angesprochen und<br />

eingeschlossen.<br />

ERR Raumplaner AG<br />

Kirchgasse 16<br />

9004 St.Gallen<br />

www.err.ch<br />

st.gallen@err.ch<br />

Telefon +41(0)71 227 62 62<br />

Fax +41(0)71 227 62 63<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorgeschichte 4 <br />

1.1 Ausgangslage 4 <br />

1.2 Workshopverfahren – Städtebauliches Konzept 4 <br />

1.3 Verkehrsgutachten 5 <br />

2 Neuaufnahme Projekt 6 <br />

2.1 Allgemeines 6 <br />

2.2 Erschliessung 6 <br />

2.3 Städtebauliche Situation und Architektonischer Ausdruck 6 <br />

2.4 Umgebungsgestaltung 7 <br />

3 Projektbeschrieb 7 <br />

3.1 Städtebau 7 <br />

3.2 Erschliessung 7 <br />

3.3 Typologie/Nutzung 7 <br />

3.4 Materialisierung 8 <br />

3.5 Umgebungskonzept 8 <br />

4 <strong>Gestaltungsplan</strong> 9 <br />

4.1 Erschliessung und Parkierung 9 <br />

4.2 Überbauung 9 <br />

4.3 Gestaltung 10 <br />

4.4 Umgebung und Umwelt 10 <br />

5 Interessenabwägung 11 <br />

5.1 Ortsbauliche Situation – Schutzgegenstände 11 <br />

5.2 Abstimmung mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West (Raiffeisenbankgebäude) 12 <br />

5.3 Strassenraumgestaltung Hauptstrasse 12 <br />

5.4 Parkhaussystem <strong>Rorschach</strong> 12 <br />

5.5 Hochwasser 12 <br />

5.6 Gewässerschutz 13 <br />

5.7 Versickerung 13 <br />

5.8 Archäologie 13 <br />

5.9 Altlasten<br />

5.10 NIS-Verordnung<br />

13 <br />

13 <br />

6 Information und Mitwirkung 13 <br />

7 Vorprüfung 14 <br />

8 Verfahren 15 <br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 4<br />

1 Vorgeschichte<br />

1.1 Ausgangslage<br />

Das <strong>Seehof</strong>areal liegt zwischen Kirch- und Bellevuestrasse, Hauptstrasse und SBB-Linie nach<br />

St.Gallen. Der östliche Teil, vis à vis des <strong>Stadt</strong>gartens, befindet sich gemäss rechtskräftigem<br />

Zonenplan in der Kernzone. Er wird heute als öffentlicher Parkplatz genutzt. Der westliche Teil<br />

(Hauptstrasse 21 – 25), vis à vis Kirche und Rathaus, liegt in der Kernzone Altstadt und gleichzeitig<br />

im Ortsbildschutzgebiet. Die westlichen Gebäude bilden zusammen mit der gegenüberliegenden<br />

Gebäudegruppe stadteinwärts eine Engstelle und damit den eigentlichen <strong>Stadt</strong>eingang.<br />

Beide Teilareale stehen in einem engen städtebaulichen Zusammenhang. Im Gebiet <strong>Seehof</strong><br />

West ist zurzeit das neue Gebäude der Raiffeisenbank <strong>Rorschach</strong> im Bau und für das Gebiet<br />

<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> soll eine Wohnüberbauung realisiert werden. Da das <strong>Seehof</strong>areal in einem ortsbaulich<br />

bedeutungsvollen Gebiet liegt, müssen Neubauten eine besonders hohe städtebauliche und<br />

architektonische Qualität aufweisen.<br />

Abb. 1: Ausschnitt Zonenplan, Gebiet <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> rot umkreist (ohne Massstab - Quelle: geoportal)<br />

1.2 Workshopverfahren – Städtebauliches Konzept<br />

Damit die Überbauungsabsichten und der damit verbundene Planungsprozess für die Gebiete<br />

<strong>Ost</strong> und West aufeinander abgestimmt werden können, führte die <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> in den Jahren<br />

2006/2007 ein Workshopverfahren durch, welches zusammen mit Vertretern der <strong>Stadt</strong>, des<br />

kantonalen Hoch- und Tiefbauamtes, dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, der<br />

kantonalen Denkmalpflege sowie den Architekten und Investoren Rahmenbedingungen für die<br />

Überbauung <strong>Seehof</strong> West (Raiffeisenbankgebäude) und <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> formulierte und im<br />

Schlussbericht <strong>vom</strong> Februar 2007 festgehalten wurden. Die Resultate des Workshops dienten<br />

als Grundlage für die Weiterprojektierung und den <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West (Verfahren<br />

abgeschlossen) sowie den vorliegenden <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong>.<br />

Im Workshopverfahren wurden die städtebauliche Situation sowie die Lage und das Volumen<br />

der Gebäude festgelegt. In der Weiterprojektierung fanden Absprachen mit den Architekten der<br />

Überbauung der Raiffeisenbank statt, um die beiden Gebäude hinsichtlich ortsbaulicher<br />

Situation, Höhen, Aussenraum sowie Erschliessung und Parkierung aufeinander abzustimmen.<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 5<br />

Um die Erschliessungssituation zu klären, wurde zudem ein Verkehrsgutachten erstellt<br />

(Kap. 1.3).<br />

Im Rahmen des Workshopverfahrens wurde das <strong>Seehof</strong>areal in einem grösseren städtebaulichen<br />

Zusammenhang studiert und die bestehenden Strukturen analysiert. Die Gebiete <strong>Seehof</strong><br />

<strong>Ost</strong> und West unterscheiden sich in ihrer städtebaulichen Lage. Während der westliche Teil<br />

noch innerhalb der körnigen Altstadtstruktur liegt, befindet sich der östliche Teil mit dem offenen<br />

Vorland gegenüber dem See bereits ausserhalb des engeren <strong>Stadt</strong>kerns. In unmittelbarer Nähe<br />

zum Planungsgebiet befinden sich historische Altstadtbauten sowie die bedeutenden Kulturobjekte<br />

St.Kolumbanskirche und Seelenkapelle. Gegenüber diesen Gebäuden muss der nötige<br />

Respekt gewahrt werden. In der ganzen <strong>Stadt</strong> sind immer wieder Durchstiche in Richtung See<br />

vorhanden. Diese sollen auch in der zukünftigen Bebauung weitergeführt werden.<br />

Das in den vier Workshops erarbeitete städtebauliche Konzept sieht eine die Hauptstrasse<br />

begleitende Randüberbauung des Kirchbezirks mit einer baulichen Zäsur bei der Eingangspforte<br />

zur Altstadt vor. Ein zentraler Punkt dabei ist die Schaffung eines qualitativ hochstehenden<br />

Grünraums in Ergänzung zum Kirchengelände. Das östlich gelegene Gebäude entlang der<br />

Hauptstrasse (<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong>) soll 5 Vollgeschosse umfassen und als langgestreckter Riegel ausgebildet<br />

und parallel zur Hauptstrasse gesetzt werden .<br />

1.3 Verkehrsgutachten<br />

Im Verkehrsgutachten der BR-P Broder Partner AG <strong>vom</strong> 11. August 2008 sind die Auswirkungen<br />

der gesamten geplanten Überbauung auf die Verkehrssituation an der Hauptstrasse dargestellt.<br />

Entsprechend dem damaligen Projektstand wurde mit 196 Parkplätzen gerechnet (176<br />

Parkplätze für die Überbauung <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong>, 20 Parkplätze für die Überbauung <strong>Seehof</strong> West).<br />

Östlich des Planungsgebietes befindet sich ein Niveauübergang mit einer Bahnschranke. Bei<br />

den Berechnungen musste insbesondere die durch die Schranke verursachte Rückstaulänge<br />

berücksichtigt werden. Das Verkehrsgutachten kommt zum Schluss, dass eine Linksabbiegespur<br />

von 24 m Länge für die Verkehrsbeziehung Hauptstrasse – Tiefgarage <strong>Seehof</strong> erforderlich<br />

ist, um geordnete Verkehrsverhältnisse auch unter Berücksichtigung des Niveauübergangs zu<br />

gewährleisten. Eine Einschränkung der Verkehrsbeziehungen der Buchstrasse ist nicht notwendig,<br />

so lange in Bezug auf den motorisierten Verkehr nur der Zubringerdienst erlaubt ist und<br />

sich auf Grund der Erfahrung nicht ein Linkseinbiegeverbot aus der Buchstrasse in die Hauptstrasse<br />

als notwendig erweist. Zur Gewährleistung geordneter Verkehrsverhältnisse ist durch<br />

eine geeignete tiefgarageninterne Verkehrsorganisation sicher zu stellen, dass die einfahrenden<br />

Fahrzeuge nicht durch ausfahrende oder einparkende Fahrzeuge in relevantem Mass gestaut<br />

werden.<br />

Das Verkehrsgutachten wurde durch die Fachstellen Strassenkreisinspektorat St.Gallen und<br />

Verkehrstechnik geprüft. Es wurden keine substantiellen Einwände gegen das Gutachten vorgebracht.<br />

Im November 2012 erteilte die Bürgerschaft mit 76% Ja-Stimmen die Zustimmung zur Neugestaltung<br />

der Hauptstrasse. Ein Linksabbieger für die Überbauung <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> ist nicht mehr<br />

notwendig, da mit der Neugestaltung ein Merzweckstreifen auf der Hauptstrasse eingeführt<br />

wird.<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 6<br />

2 Neuaufnahme Projekt<br />

2.1 Allgemeines<br />

Während das Verfahren für das Projekt <strong>Seehof</strong> West abgeschlossen wurde benötigte das Projekt<br />

<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> etwas mehr Zeit. Eine neue Bauherrschaft (JUBAGIMMO und KIMO AG) mit<br />

einem neuen Architekturbüro (Carlos Martinez Architekten) nahm die Projektentwicklung wieder<br />

auf und beabsichtigt nun die Umsetzung des vorliegenden Projekts.<br />

Im Rahmen von drei Sitzungen mit der <strong>Stadt</strong>bildkommission <strong>Rorschach</strong>, Vertretern des Kantons,<br />

den Investoren, den Architekten und den Planern wurde das neue Projekt nochmals auf<br />

die Erschliessung, die städtbauliche Situation, den architektonischen Ausdruck sowie die Umgebungsgestaltung<br />

intensiv diskutiert. Dabei zeigte sich, dass die vorliegende Überbauung nicht<br />

komplett neu erfunden, sondern aus dem bestehenden Projekt heraus weiterentwickelt wurde<br />

und im Einklang mit dem städtebaulichen Konzept steht. Im folgenden die wichtigsten Punkte<br />

aus den Diskussionen, welche in das Projekt sowie den <strong>Gestaltungsplan</strong> eingeflossen sind:<br />

2.2 Erschliessung<br />

• Die Tiefgaragenzufahrt muss so konzipiert sein, dass einerseits kein Rückstau auf die<br />

Hauptstrasse entsteht und andererseits die Fussgängerführung entlang der Hauptstrasse<br />

unter Berücksichtigung der Sichtbermen einwandrei funktioniert.<br />

• Die Sichtbermen bei Tiefgarageneinfahrt und Bereich Buchstrasse sind einzuhalten; es<br />

gelten die VSS Norm 640 273a sowie die Vorgaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>.<br />

2.3 Städtebauliche Situation und Architektonischer Ausdruck<br />

• Das Erdgeschoss soll die Flucht der Häuser im <strong>Ost</strong>en übernehmen und parallel zur Strasse<br />

verlaufen.<br />

• Das Erdgeschoss ist optisch möglichst durchlässig auszubilden. Die Eingangshallen und<br />

Treppenhäuser sollen grosszügig und einladend wirken.<br />

• Die Obergeschosse sollen im <strong>Ost</strong>en die Flucht der bestehenden Häuserzeile übernehmen;<br />

im Westen soll sich die Flucht dem Raiffeisen-Neubau annähern. Diese Wirkung soll mittels<br />

Erker, welche teilweise auch in den Strassenraum hinausragen, umgesetzt werden. Die Erker<br />

sollen in unregelmässigen Abständen platziert und gegen Westen verdichtet werden.<br />

• Die Fassaden sollen einen muralen Charakter aufweisen und möglichst gut auf das Raiffeisenbankgebäude<br />

reagieren. Verglasungen der Wohnungsfenster sind fassadenbündig zu<br />

gestalten.<br />

• Eine Höhenstaffelung des Gebäudekörpers ist nicht erwünscht; es soll die Höhe des Raiffeisenbankgebäudes<br />

übernommen werden.<br />

• Da das Gebäude <strong>vom</strong> See gut sichtbar ist, sind Dachaufbauten möglichst zu minimieren,<br />

bzw. in einem Baukörper zusammenzufassen, von der Fassade zurückzuversetzen und<br />

und einzuhausen. Das Flachdach ist retentionsfähig auszugestalten.<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 7<br />

2.4 Umgebungsgestaltung<br />

• Die Umgebung soll in Abstimmung auf die jeweilige Nutzung differenziert (Garten privat,<br />

Parkbereich halböffentlich, Durchgangs- und Platzbereich öffentlich) gestaltet werden.<br />

• Ein Kinderspielplatz ist zwingend; bei Nutzungskonflikten kann der halböffentliche Bereich<br />

durch einen Zaun abgegrenzt werden.<br />

• Die Verbindung im Süden der Überbauung zwischen Buch- und Hauptstrasse ist mit einem<br />

öffentlichen Fussweg sicherzustellen<br />

3 Projektbeschrieb<br />

3.1 Städtebau<br />

Das vorliegende Projekt von Carlos Martinez Architekten nimmt die städtebauliche Setzung aus<br />

dem Workshopverfahren auf. Es beschreibt einen langgestreckten Riegel, der sich parallel zur<br />

Hauptstrasse erstreckt; von der Buchstrasse im <strong>Ost</strong>en, bis zum neu erstellten Raiffeisenbankgebäude<br />

im Westen. Gegen Süden entsteht auf diese Weise ein grosszügiger Freiraum, welcher<br />

als halböffentlicher sowie als privater Grünraum genutzt wird. Es erinnert an die einstige<br />

Situation, welche mit dem ehemaligen Hotel <strong>Seehof</strong> und weiteren Häusern bestand.<br />

Analog zum Abschnitt der Hauptstrasse in der Innenstadt, welcher durch eine Vielfalt von Erkern<br />

besticht, wird die Nordfassade durch eine Reihe von Erkern geprägt. Diese sind unregelmässig<br />

angeordnet, erstrecken sich teilweise über zwei oder drei Geschosse und verdichten<br />

sich gegen Westen. Zusätzlich vergrössert sich die Auskragung, um sich der vorspringenden<br />

Kante des westlichen Gebäudes anzunähern. Die Fassade selbst übernimmt die Flucht der<br />

östlichen Häuserzeile.<br />

3.2 Erschliessung<br />

Das Gebäude setzt sich aus einer zweigeschossigen Tiefgarage und vier Wohngeschossen<br />

zusammen. Das Erdgeschoss dient als Erschliessungszone für beide Bereiche. Vier grosszügige<br />

Eingangshallen bieten Zugang zum Lift oder den Treppen zu den einzelnen Wohngeschossen.<br />

Die Tiefgarage ist über je einen Personenzugang im <strong>Ost</strong>en und im Westen sowie einer<br />

Zufahrt in der Mitte erschlossen.<br />

Insgesamt sind 149 Parkplätze geplant. Im Erdgeschoss werden 72 öffentliche Parkplätze und<br />

im 1. Untergeschoss 31 Parkplätze für Hausbewohner und 46 Parkplätze für Dauermieter platziert.<br />

Hier befindet sich auch die Durchfahrt zur Raiffeisentiefgarage, welche in Zukunft über die<br />

geplante Tiefgarage erschlossen wird.<br />

Für die Bewohner befinden sich im 1. Obergeschoss vier direkte Zugänge zum Gartenbereich,<br />

welcher sich über der Tiefgarage befindet.<br />

3.3 Typologie/Nutzung<br />

Jedes der vier Wohngeschosse verfügt über einen Mix aus verschieden grossen Wohnungen.<br />

Von der 2 ½-, bis zur 5 ½-Zimmerwohnung sind alle Varianten vertreten. Alle Grundrisse weisen<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 8<br />

einen grosszügigen Wohn-/ Essbereich aus, der sich über die ganze Gebäudetiefe erstreckt.<br />

Gegen Norden bietet eine raumhohe Verglasung -teilweise auch als Erker ausgebildet- einen<br />

direkten Blick auf den Bodensee. Auf der Südseite verfügt jede Wohnung in den oberen Geschossen,<br />

über einen eigenen, geräumigen Balkon. Im ersten Obergeschoss ist ein direkter<br />

Zugang zu einem privaten Gartenbereich möglich.<br />

Es wurde darauf geachtet, dass insbesondere die 5 ½ Zimmerwohnungen, die jeweils an den<br />

Stirnseiten angeordnet sind, sowie die Gartenwohnungen, eine hohe Wohnqualität für Familien<br />

bieten.<br />

3.4 Materialisierung<br />

Bei der Fassadengestaltung wurde zwischen einer Strassen- und einer Hofseite unterschieden.<br />

Gegen Norden, sowie an den Stirnseiten ist eine murale, städtische Fassade mit einem hochwertigen<br />

Verputz geplant. Die Fenster sind fassadenbündig angeschlagen. Die verschiedenen<br />

Erker sind allseitig verglast, um homogene, auskragende Quader zu erzielen.<br />

Damit der Gebäudekörper selbst möglichst gleichmässig und kompakt wirkt, wurde auf eine<br />

spezielle materielle Ausgestaltung des Sockelgeschosses bewusst verzichtet. Durch die vier<br />

grossen, verglasten Eingangshallen, den zwei Personenzugängen und der Tiefgaragenzufahrt<br />

wird das Erdgeschoss immer wieder aufgebrochen. So wird sichergestellt, dass auch das Erdgeschoss<br />

einladend auf Passanten wirkt.<br />

An der südlich gelegenen Hofseite erstrecken sich über die ganze Gebäudelänge die Balkone,<br />

welche als filigrane Metallkonstruktion den Wohnungen vorgelagert sind.<br />

3.5 Umgebungskonzept<br />

Auf der Südseite des Gebäudes entsteht ein grosszügiger Grünraum, der in private, halbprivate<br />

und öffentliche Bereiche aufgeteilt ist. Zwischen den einzelnen Bereichen werden vertikale<br />

Elemente eingefügt, die als Filterschicht dienen und so die nötige Privatsphäre schaffen.<br />

Jede Wohnung im ersten Obergeschoss verfügt über einen direkten Zugang zu einem privaten<br />

Gartenteil. Dieser wird gegen Süden durch eine zugehörige Remise abgegrenzt. Zwischen den<br />

verschiedenen Wohneinheiten bieten Hecken den nötigen Sichtschutz.<br />

Ein grosser halbprivater Parkbereich mit Spielwiese und Spielplatz schliesst südlich der Remisen<br />

an. Dieser ist durch Ausgänge auf der Südseite erschlossen und steht den Bewohnern<br />

offen. Zur Förderung der Biodiversität wird diese Fläche als Magerwiese angelegt. Durch einzelne<br />

Heckenstreifen parallel zum Gebäude, werden grössere und kleinere Räume abgegrenzt<br />

und laden so zusätzlich zum Verweilen bzw. Spielen ein.<br />

Das Element der Hecke wurde gewählt, um die Weiträumigkeit der Freifläche zu unterstreichen<br />

und nicht durch hochstämmige Bäume zu stören. Die Wildhecken werden mit einheimischen<br />

Gehölzen angelegt. Dornensträucher bieten Ruhe- und Nistplätze für Singvögel. Mit ihren Beeren<br />

und Früchten sind sie auch wertvolle Futterstandorte im Winter. Geeignete Heckenarten<br />

sind Holunder, Hundsrose, Heckenkirsche, Schneeball, Weiss- oder Schwarzdorn.<br />

Ein öffentlicher Fussweg, welcher zugleich auch Zufahrt zur Parzelle 444 ist, bildet den südlichen<br />

Abschluss des Parkbereichs. Entlang der bestehenden Friedhofsmauer läuft dieser Weg<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 9<br />

weiter Richtung Norden und mündet im Durchgang zwischen Raiffeisenbankgebäude und geplantem<br />

Projekt, in die Hauptstrasse.<br />

Bedingt durch die Topografie, ist eine Terrassierungen des Freiraumbereichs notwendig. Dies<br />

geschieht mit hochwertig gestalteten Mauern, welche die Struktur der näheren Umgebung<br />

übernehmen. Sowohl die Kirche, als auch der Friedhof sind mit Stützmauern abgegrenzt. Mit<br />

Kratzbeton oder einem entsprechenden Verputz, wird die Oberfläche der neuen Mauern, dem<br />

Bestand angeglichen.<br />

In der südwestlichen Ecke der Parzelle stehen zwei grössere Rosskastanien, die den Bezug<br />

zum reichhaltigen Baumbestand im dahinterliegenden Friedhofspark schaffen. Da die beiden<br />

Rosskastanien beim Bau des <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> kaputt gehen, sind sie durch zwei gleichwertige Bäume<br />

zu ersetzen.<br />

4 <strong>Gestaltungsplan</strong><br />

4.1 Erschliessung und Parkierung<br />

Die verkehrsmässige Erschliessung des Planungsgebietes hat von der Hauptstrasse zu erfolgen<br />

und ist über die Zu- und Wegfahrt Tiefgarage in der Mitte des Gebäudes festgelegt. Allfällige<br />

Anlieferungen haben über diese Zu- und Wegfahrt oder ab der Buchstrasse zu erfolgen.<br />

Entlang der Kantonsstrasse ist keine Anlieferung zulässig. Die erforderliche Fläche für das<br />

Linksabbiegen ist im bestehenden Kantonsstrassenprojekt „Neugestaltung Hauptstrasse <strong>Rorschach</strong>“,<br />

welches <strong>vom</strong> 25. März bis am 25. April 2013 aufgelegen ist, enthalten.<br />

Die Verbindung im ersten UG zum Raiffeisenbankgebäude ist mit dem im Plan bezeichneten<br />

Verbindungspfeil gewährleistet. Eine Tiefgaragenverbindung zum östlichen Quartier ist ebenfalls<br />

möglich und im Plan als Option eingetragen. Für die Realisierung einer solchen Verbindung<br />

ist ein Verkehrsgutachten erforderlich.<br />

Mit den bezeichneten Ein- und Ausgängen Tiefgarage Fussgänger (<strong>Stadt</strong> / See) sind die beiden<br />

Fussgängerverbindungen von der Tiefgarage zur <strong>Stadt</strong> bzw. zum See sichergestellt. Die Hauszugänge<br />

sind entlang der Hauptstrasse auf Erdgeschossniveau anzuordnen.<br />

Zwischen den Richtungspunkten ist ein öffentlicher Fussweg zu erstellen, welcher die Verbindung<br />

zwischen der Buch- und der Hauptstrasse im Süden der Überbauung sicherstellt. Die<br />

Zufahrt zur Parzelle 444 bildet zugleich den südlichen Abschluss des Parkbereichs. Der öffentlichen<br />

Fussweg ist zu gegebenem Zeitpunkt mittels Teilstrassenplan bzw. Dienstbarkeit sicherzustellen.<br />

Die gesamte Parkierung für Motorfahrzeuge erfolgt unterirdisch. Die Anzahl Abstellplätze für<br />

Motorfahrzeuge und Velos ist gemäss dem Reglement der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> über die Erstellung<br />

von Autoabstell- und Kinderspielplätzen bzw. gemäss Art. 35 Baureglement festzulegen.<br />

4.2 Überbauung<br />

Das Volumen des Neubaus wurde in der <strong>Stadt</strong>bildkommission im Detail diskutiert. Im <strong>Gestaltungsplan</strong><br />

wird Lage und Stellung sowie horizontale Ausdehnung des Gebäudes mittels der<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 10<br />

„Grundfläche Hauptbaute“ festgelegt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird mittels der im<br />

Plan bezeichneten Höhenkoten auf 414.0 m.ü.M beschränkt. Diese Gebäudehöhe ist auf das<br />

Raiffeisenbankgebäude abgestimmt und liegt unter der maximal zulässigen Gebäudehöhe in<br />

der Kernzone von 16.0 m.<br />

Die Höhe Dachaufbaute ist mit 416.0 m.ü.M festgelegt. Sämtliche Dachaufbauten sind innerhalb<br />

dieses Bereichs anzuordnen und einzuhausen. Ausnahme bilden Kamine und Solarkollektoren.<br />

Erstere dürfen über die festgelegte Maximalkote hinausführen und letztere können im südlichen<br />

Bereich zwischen dem Flachdach Hauptbaute und der Dachaufbaute platziert werden.<br />

Die Anzahl und Anordnung der Erker an der Nordfassade sind innerhalb des Baubereichs Vorbaute<br />

Erker mit 6 bis 12 Stück in unregelmässigen Abständen zu platzieren und über 1-3 Geschosse<br />

zu verteilen.<br />

Auf der Südfassaden können innerhalb des Baubereichs Vorbaute Balkone offene oder verglaste<br />

Balkone in einheitlicher Gestaltung erstellt werden. Für den Vogelschutz sind flächige Markierungen<br />

oder transluzente Materialien zu verwenden.<br />

Die Ausdehnung der Tiefgarage ist mit der im Plan eingetragenen Umgrenzungslinie festgelegt.<br />

Die Tiefgarage ist mit mind. 50 cm vegetationsfähigem Material zu überdecken. Der Übergang<br />

der Tiefgaragenüberdeckung zum gewachsenem Terrain ist gut zu gestalten. Die Tiefgarage im<br />

Erdgeschoss darf mit Ausnahme des östlichen Bereichs gegenüber der Buchstrasse und des<br />

westlichen Bereichs gegenüber dem Durchgangsbereich nicht in Erscheinung treten.<br />

4.3 Gestaltung<br />

Eine gute Integration der Überbauung ins <strong>Stadt</strong>bild ist von höchster Priorität. Die Fassaden<br />

haben einen muralen Charakter aufzuweisen und sind ohne Sockel zu gestalten. Die Verglasungen<br />

der Wohnungsfenster müssen fassadenbündig sein. Das Erdgeschoss auf der Nordseite<br />

ist gegen die Hauptstrasse mindestens teilweise zu verglasen, damit dieses hell und einladend<br />

wirkt.<br />

Im Baubewilligungsverfahren sind Material- und Farbkonzepte aufzuzeigen und Bemusterungen<br />

durchzuführen. Das Dach des Gebäudes ist mit einem retentionsfähigen Flachdach abzudecken.<br />

4.4 Umgebung und Umwelt<br />

Trottoir- und Umgebungsbereich<br />

Die Gestaltung des Trottoirs entlang der Hauptstrasse muss in Abstimmung mit dem Konzept<br />

zur Neugestaltung der Hauptstrasse erfolgen.<br />

Der Durchgangs- und Platzbereich ist über die Fusswegverbindung direkt von der Hauptstrasse<br />

sowie von der Buchstrasse öffentlich zugänglich. Nebst der Fusswegverbindung, der Zufahrtsstrasse<br />

zur Parz. 444 und der Tiefgarage sind hier auch Sitzbänke zulässig.<br />

Der Parkbereich steht den Bewohnern der oberen Geschosse als Aussenraum zur Verfügung.<br />

Er enthält die für die Überbauung erforderlichen Spielflächen. Oberirdische Bauten sind mit<br />

Ausnahme von eingeschossigen Nebenbauten nicht zulässig; Anlagen, die dem Nutzungszweck<br />

dienen (z.B. Pergolas) hingegen schon.<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 11<br />

Der Gartenbereich dient den Erdgeschosswohnungen als privater Aussenraum. Zwischen dem<br />

Hauptbau und dem Parkbereich sind Verbindungen für die Bewohner zu erstellen. Oberirdische<br />

Bauten und Anlagen sind nicht zulässig. Ausnahmen bilden Spielplätze und Anlagen, die vor<br />

Wind und Regen sowie der Einsicht des Nachbars schützen.<br />

Mit dem Baugesuch ist ein Gestaltungskonzept für die Umgebung einzureichen. Es soll die<br />

detaillierte Gestaltung aller Aussenbereiche (Trottoirbereich, Durchgangs- und Platzbereich,<br />

Parkbereich sowie Gartenbereich) aufzeigen.<br />

Kirchenmauer<br />

Die historische Kirchenmauer muss erhalten werden. Während der Bauarbeiten muss sie bestmöglich<br />

geschützt werden.<br />

Lärmschutz<br />

Das Planungsgebiet ist der Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen. Die Immissionsgrenzwerte<br />

(IGW) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) können mit dem gewählten Baukonzept weitgehend<br />

eingehalten werden. Ausnahme bildet die Nordfassade des 1. OG’s, wo aufgrund des<br />

Betriebs an der Hauptstrasse der Immissionsgrenzwert (IGW) am Tag bei einigen Lüftungsfenstern<br />

leicht überschritten wird. Da die möglichen primären Immissionsschutzmassnahmen ausgeschöpft<br />

wurden, kann gemäss dem Amt für Umwelt und Energie für die Lüftungsfenster mit<br />

überschrittenem IGW eine kantonale Zustimmung in Aussicht gestellt werden. Bei IGW-<br />

Überschreitung sind gemäss Art. 32 Abs. 2 LSV die erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung<br />

der Aussenbauteile gemäss SIA-Norm 181 zu erfüllen.<br />

Detaillierte Ausführungen sind dem Beilagedokument „Lärmnachweis“ der Firma IEP Ingenieure<br />

AG <strong>vom</strong> 18. Juni 2013 zu entnehmen.<br />

Energie<br />

Die gesamte Überbauung wird nach energieeffizienten Kriterien geplant. Im Baubewilligungsverfahren<br />

ist ein Energiekonzept einzureichen.<br />

Aufhebung des bestehenden Baulinienplans<br />

Entlang der Hauptstrasse besteht ein Baulinienplan aus dem Jahr 1911. Aufgrund der veränderten<br />

Verhältnisse wird die bestehende Baulinie innerhalb des Perimeters des <strong>Gestaltungsplan</strong>s<br />

aufgehoben.<br />

5 Interessenabwägung<br />

5.1 Ortsbauliche Situation – Schutzgegenstände<br />

Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Ortsteingang von <strong>Rorschach</strong>. Der Neubau übernimmt<br />

im Westen die Flucht der geplanten Raiffeisenbank und fasst als Längsbaukörper den<br />

Strassenraum entlang der Hauptstrasse. Bei der Raiffeisenbank wurde aufgrund ihrer städtebaulichen<br />

Lage inmitten der historischen Altstadtstruktur, die Dimensionen der umliegenden<br />

Gebäude übernommen. Die Situation des Gebäudes <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> vis à vis <strong>Stadt</strong>garten und See<br />

lässt hingegen ein grösseres Volumen zu.<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 12<br />

Die Tiefgarage wird in ihrer Erscheinung im Süden begrenzt und die Kirchenmauer wird in ihrer<br />

Substanz erhalten. Südlich der Überbauung entsteht ein grosszügiger Grünraum als Ergänzung<br />

zum bestehenden Kirchhof.<br />

5.2 Abstimmung mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West (Raiffeisenbankgebäude)<br />

Mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> wird die Abstimmung mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West hinsichtlich<br />

Erschliessung sowie städtebaulicher Einfügung gewährleistet. Die beiden Tiefgaragen sind<br />

unterirdisch verbunden. Eine weitere Tiefgaragenverbindung zum östlichen Quartier ist möglich.<br />

Auch die Gebäudehöhen und die Gebäudeflucht der beiden Neubauten sind aufeinander abgestimmt.<br />

5.3 Strassenraumgestaltung Hauptstrasse<br />

Im November 2012 erteilte die Bürgerschaft mit 76% Ja-Stimmen die Zustimmung zur Neugestaltung<br />

der Hauptstrasse. Das Projekt von Carlos Martinez Architekten ist in allen wesentlichen<br />

Punkten auf diese Neugestaltung abgestimmt. Die Lage und Stellung der Hauptbaute wurden in<br />

der <strong>Stadt</strong>bildkommission diskutiert und entsprechend festgelegt. Die <strong>vom</strong> Kanton geforderten<br />

2.0 m Trottoirbreite für Fussgänger ist gewährleistet.<br />

Auch ist die Tiefgaragenein- und ausfahrt so festgelegt, dass einerseits kein Rückstau auf die<br />

Hauptstrasse entsteht und andererseits die Fussgängerführung entlang der Hauptstrasse unter<br />

Berücksichtigung der Sichtbermen einwandrei funktioniert.<br />

5.4 Parkhaussystem <strong>Rorschach</strong><br />

Innerhalb des Planungsgebiets befinden sich heute 60 oberirdische Parkplätze. Diese Parkplätze<br />

sollen durch die Tiefgarage ersetzt werden. Da mehr als dreissig öffentlich genutzte Parkplätze<br />

erstellt werden, sind diese am städtischen Parkleitsystem (PLS) anzuschliessen.<br />

5.5 Hochwasser<br />

Innerhalb des Planungsgebietes besteht nur eine Restgefahr durch Hochwasser (hellgelb).<br />

Allfällige Massnahmen im Sinne des Objektschutzes sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen<br />

und festzulegen.<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 13<br />

Abb. 2: Ausschnitt kant. Naturgefahrenkarte (ohne Massstab - Quelle: geoportal)<br />

5.6 Gewässerschutz<br />

Nach der Gewässerschutzkarte liegt das Planungsgebiet im Gewässerschutzbereich Au überlagert<br />

mit dem Gewässerschutzbereich Ao und damit nach Art. 29 Gewässerschutzverordnung in<br />

einem besonders gefährdeten Bereich. Auf Grund der gegenwärtigen Kenntnisse sind keine im<br />

öffentlichen Interesse liegenden Quell- oder Grundwasserfassungen unmittelbar betroffen.<br />

5.7 Versickerung<br />

Die Dachflächen müssen mit einem retentionsfähigen Flachdach abgedeckt werden. Die Tiefgarage<br />

ist mit mindestens 50 cm zu überdecken, damit die notwendige Retention sichergestellt ist.<br />

5.8 Archäologie<br />

Das Planungsgebiet liegt im Bereich eines archäologischen Verdachtsgebietes. Die Kantonsarchäologie<br />

ist deshalb frühzeitig vor Grabungsbeginn beizuziehen.<br />

5.9 Altlasten<br />

Das Gebiet <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> befindet sich nicht im Verdachtsflächenkataster des Kantons St.Gallen.<br />

5.10 NIS-Verordnung<br />

Südlich des Planungsgebietes verläuft die SBB-Linie nach St.Gallen. Das Planungsgebiet ist<br />

über 40 m von der Fahrleitung entfernt und damit nicht von Strahlung betroffen.<br />

6 Information und Mitwirkung<br />

Die Bevölkerung wurde regelmässig über die Absichten im Gebiet <strong>Seehof</strong> mittels <strong>Stadt</strong>apéro<br />

und städtischem Newsletter informiert. Gespräche mit den betroffenen Nachbarn wurden bereits<br />

geführt.<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 14<br />

7 Vorprüfung<br />

Aufgrund der Ergebnisse der ersten kantonalen Vorprüfung <strong>vom</strong> 26. April 2013 und dem Gespräch<br />

mit Vertretern des Kantons <strong>vom</strong> 30. Mai 2013 wurden die Planunterlagen in folgenden<br />

Punkten bereinigt:<br />

<strong>Gestaltungsplan</strong>:<br />

• Baubereich Vorbaute Erker (West): Verringerung Auskragung auf Hinterkante bestehendes<br />

Trottoir<br />

• Planungsperimeter: Anpassung entlang Hauptstrasse auf Hinterkante bestehendes Trottoir<br />

Besondere Vorschriften:<br />

• Art. 1, Abs. 2: Sämtliche Planunterlagen haben eine neues Datum: 3. Juli 2013<br />

• Erschliessung, Art. 3, Abs. 2 neu: Allfällige Anlieferungen haben über die Zu- und Wegfahrt<br />

der Tiefgarage oder ab der Buchstrasse zu erfolgen. Entlang der Kantonsstrasse ist keine<br />

Anlieferung zulässig.<br />

• Entsorgung, Art. 5: Im zweiten Satz wurde der Bereich für die Entsorgung präzisiert (entlang<br />

der Hauptstrasse wurde gestrichen).<br />

• Lärmschutz, Art. 17: Abs. 1 wurde ergänzt, Abs. 2 und 3 neu gemäss Absprache mit Kanton<br />

<strong>Planungsbericht</strong>:<br />

• Erschliessung, Kap. 3.2: Die Gesamtzahl der Parkplätze wurde von 152 Parkplätzen auf 149<br />

Parkplätze vermindert; davon sind neu 72 PP öffentlich, 31 PP für Hausbewohner und 46 PP<br />

für Dauermieter.<br />

• Erschliessung und Parkierung, Kap. 4.1: Der erste Absatz wurde in Bezug auf die Anlieferung<br />

(keine Anlieferung entlang der Kantonsstrasse) sowie die erforderliche Fläche für das Linksabbiegen<br />

(mit Verweis auf das Kantonsstrassenprojekt „Neugestaltung Hauptstrasse“) ergänzt.<br />

Dass für eine allfällige Tiefgaragenerweiterung <strong>Ost</strong> ein Verkehrsgutachten verlangt<br />

wird, wurde ebenfalls in diesem Kapitel erwähnt.<br />

• Lärmschutz, Kap. 4.4: Aufgrund der Ergebnisse der Sitzung mit Vertretern des Kantons am<br />

30. Mai 2013 wurden dieses Kapitel sowie der Lärmnachweis im Anhang dahingehend angepasst.<br />

Beilagepläne:<br />

• Erker West: Verringerung Auskragung um 11cm auf Hinterkante bestehendes Trottoir<br />

• Aufhebung von drei Parkplätzen im Erdgeschoss (Nr. 15-17); Anpassung der Parkplatznummerierung<br />

• Anpassung der Bezeichnung Gehbehinderten-PP im Erdgeschoss von Feld 1 auf Feld 2<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG


<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 15<br />

Nach der Bereinigung der Planunterlagen wurde das Dossier dem Kanton zur 2. Vorprüfung<br />

zugestellt. Aufgrund der Ergebnisse wurden noch einige geringfügige Anpassungen, insbesondere<br />

die Präzisierung des Art. 20 der Besonderen Vorschrift bezüglich Archäologie, vorgenommen.<br />

In Bezug auf den Städtebau wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Architektur des<br />

Neubaus <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> wird von der <strong>Stadt</strong>bildkommission als ein städtebaulich vorzügliches Projekt<br />

beurteilt. Durch die Festlegung von bestimmten Vorschriften wie Fassadengestaltung oder<br />

Materialisierung wird der murale Charakter der Überbauung sichergestellt. Im Weiteren ist zu<br />

erwähnen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> an dieser Lage explizit keine zentrumsbildenden Nutzungen<br />

wünscht. Damit das Erdgeschoss entlang der Hauptstrasse dennoch einladend wirkt, wird<br />

es teilweise verglast und mit grosszügigen Eingangshallen ausgestaltet.<br />

Punkto Tiefgarage ist anzumerken, dass die von der Kantonspolizei als zu gering bemessene<br />

Fahrgassenbreite von 5.0 m durch die über der Norm liegende Parkfeldbreite kompensiert wird.<br />

8 Verfahren<br />

Juli 2006 – November 2008<br />

Januar - Dezember 2012<br />

Februar 2013<br />

Workshopverfahren / Weiterentwicklung Vorprojekt<br />

Neues Projekt (Carlos Martinez Architekten)<br />

Einreichung <strong>Gestaltungsplan</strong> zur 1. Vorprüfung<br />

Anfang Juli 2013 Einreichung <strong>Gestaltungsplan</strong> zur 2. Vorprüfung (vgl. Kap. 7)<br />

Herbst 2013<br />

Öffentliche Planauflage<br />

14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!