Planungsbericht Gestaltungsplan Seehof Ost vom ... - Stadt Rorschach
Planungsbericht Gestaltungsplan Seehof Ost vom ... - Stadt Rorschach
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<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong><br />
<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong><br />
<strong>Planungsbericht</strong><br />
Auflage<br />
St.Gallen, 14. Oktober 2013 1.042.1.020
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 2<br />
Ingress<br />
Zur besseren Lesbarkeit wird generell<br />
nur die männliche Schreibweise verwendet.<br />
Selbstverständlich sind damit auch<br />
weibliche Personen angesprochen und<br />
eingeschlossen.<br />
ERR Raumplaner AG<br />
Kirchgasse 16<br />
9004 St.Gallen<br />
www.err.ch<br />
st.gallen@err.ch<br />
Telefon +41(0)71 227 62 62<br />
Fax +41(0)71 227 62 63<br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Vorgeschichte 4 <br />
1.1 Ausgangslage 4 <br />
1.2 Workshopverfahren – Städtebauliches Konzept 4 <br />
1.3 Verkehrsgutachten 5 <br />
2 Neuaufnahme Projekt 6 <br />
2.1 Allgemeines 6 <br />
2.2 Erschliessung 6 <br />
2.3 Städtebauliche Situation und Architektonischer Ausdruck 6 <br />
2.4 Umgebungsgestaltung 7 <br />
3 Projektbeschrieb 7 <br />
3.1 Städtebau 7 <br />
3.2 Erschliessung 7 <br />
3.3 Typologie/Nutzung 7 <br />
3.4 Materialisierung 8 <br />
3.5 Umgebungskonzept 8 <br />
4 <strong>Gestaltungsplan</strong> 9 <br />
4.1 Erschliessung und Parkierung 9 <br />
4.2 Überbauung 9 <br />
4.3 Gestaltung 10 <br />
4.4 Umgebung und Umwelt 10 <br />
5 Interessenabwägung 11 <br />
5.1 Ortsbauliche Situation – Schutzgegenstände 11 <br />
5.2 Abstimmung mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West (Raiffeisenbankgebäude) 12 <br />
5.3 Strassenraumgestaltung Hauptstrasse 12 <br />
5.4 Parkhaussystem <strong>Rorschach</strong> 12 <br />
5.5 Hochwasser 12 <br />
5.6 Gewässerschutz 13 <br />
5.7 Versickerung 13 <br />
5.8 Archäologie 13 <br />
5.9 Altlasten<br />
5.10 NIS-Verordnung<br />
13 <br />
13 <br />
6 Information und Mitwirkung 13 <br />
7 Vorprüfung 14 <br />
8 Verfahren 15 <br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 4<br />
1 Vorgeschichte<br />
1.1 Ausgangslage<br />
Das <strong>Seehof</strong>areal liegt zwischen Kirch- und Bellevuestrasse, Hauptstrasse und SBB-Linie nach<br />
St.Gallen. Der östliche Teil, vis à vis des <strong>Stadt</strong>gartens, befindet sich gemäss rechtskräftigem<br />
Zonenplan in der Kernzone. Er wird heute als öffentlicher Parkplatz genutzt. Der westliche Teil<br />
(Hauptstrasse 21 – 25), vis à vis Kirche und Rathaus, liegt in der Kernzone Altstadt und gleichzeitig<br />
im Ortsbildschutzgebiet. Die westlichen Gebäude bilden zusammen mit der gegenüberliegenden<br />
Gebäudegruppe stadteinwärts eine Engstelle und damit den eigentlichen <strong>Stadt</strong>eingang.<br />
Beide Teilareale stehen in einem engen städtebaulichen Zusammenhang. Im Gebiet <strong>Seehof</strong><br />
West ist zurzeit das neue Gebäude der Raiffeisenbank <strong>Rorschach</strong> im Bau und für das Gebiet<br />
<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> soll eine Wohnüberbauung realisiert werden. Da das <strong>Seehof</strong>areal in einem ortsbaulich<br />
bedeutungsvollen Gebiet liegt, müssen Neubauten eine besonders hohe städtebauliche und<br />
architektonische Qualität aufweisen.<br />
Abb. 1: Ausschnitt Zonenplan, Gebiet <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> rot umkreist (ohne Massstab - Quelle: geoportal)<br />
1.2 Workshopverfahren – Städtebauliches Konzept<br />
Damit die Überbauungsabsichten und der damit verbundene Planungsprozess für die Gebiete<br />
<strong>Ost</strong> und West aufeinander abgestimmt werden können, führte die <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> in den Jahren<br />
2006/2007 ein Workshopverfahren durch, welches zusammen mit Vertretern der <strong>Stadt</strong>, des<br />
kantonalen Hoch- und Tiefbauamtes, dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, der<br />
kantonalen Denkmalpflege sowie den Architekten und Investoren Rahmenbedingungen für die<br />
Überbauung <strong>Seehof</strong> West (Raiffeisenbankgebäude) und <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> formulierte und im<br />
Schlussbericht <strong>vom</strong> Februar 2007 festgehalten wurden. Die Resultate des Workshops dienten<br />
als Grundlage für die Weiterprojektierung und den <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West (Verfahren<br />
abgeschlossen) sowie den vorliegenden <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong>.<br />
Im Workshopverfahren wurden die städtebauliche Situation sowie die Lage und das Volumen<br />
der Gebäude festgelegt. In der Weiterprojektierung fanden Absprachen mit den Architekten der<br />
Überbauung der Raiffeisenbank statt, um die beiden Gebäude hinsichtlich ortsbaulicher<br />
Situation, Höhen, Aussenraum sowie Erschliessung und Parkierung aufeinander abzustimmen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 5<br />
Um die Erschliessungssituation zu klären, wurde zudem ein Verkehrsgutachten erstellt<br />
(Kap. 1.3).<br />
Im Rahmen des Workshopverfahrens wurde das <strong>Seehof</strong>areal in einem grösseren städtebaulichen<br />
Zusammenhang studiert und die bestehenden Strukturen analysiert. Die Gebiete <strong>Seehof</strong><br />
<strong>Ost</strong> und West unterscheiden sich in ihrer städtebaulichen Lage. Während der westliche Teil<br />
noch innerhalb der körnigen Altstadtstruktur liegt, befindet sich der östliche Teil mit dem offenen<br />
Vorland gegenüber dem See bereits ausserhalb des engeren <strong>Stadt</strong>kerns. In unmittelbarer Nähe<br />
zum Planungsgebiet befinden sich historische Altstadtbauten sowie die bedeutenden Kulturobjekte<br />
St.Kolumbanskirche und Seelenkapelle. Gegenüber diesen Gebäuden muss der nötige<br />
Respekt gewahrt werden. In der ganzen <strong>Stadt</strong> sind immer wieder Durchstiche in Richtung See<br />
vorhanden. Diese sollen auch in der zukünftigen Bebauung weitergeführt werden.<br />
Das in den vier Workshops erarbeitete städtebauliche Konzept sieht eine die Hauptstrasse<br />
begleitende Randüberbauung des Kirchbezirks mit einer baulichen Zäsur bei der Eingangspforte<br />
zur Altstadt vor. Ein zentraler Punkt dabei ist die Schaffung eines qualitativ hochstehenden<br />
Grünraums in Ergänzung zum Kirchengelände. Das östlich gelegene Gebäude entlang der<br />
Hauptstrasse (<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong>) soll 5 Vollgeschosse umfassen und als langgestreckter Riegel ausgebildet<br />
und parallel zur Hauptstrasse gesetzt werden .<br />
1.3 Verkehrsgutachten<br />
Im Verkehrsgutachten der BR-P Broder Partner AG <strong>vom</strong> 11. August 2008 sind die Auswirkungen<br />
der gesamten geplanten Überbauung auf die Verkehrssituation an der Hauptstrasse dargestellt.<br />
Entsprechend dem damaligen Projektstand wurde mit 196 Parkplätzen gerechnet (176<br />
Parkplätze für die Überbauung <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong>, 20 Parkplätze für die Überbauung <strong>Seehof</strong> West).<br />
Östlich des Planungsgebietes befindet sich ein Niveauübergang mit einer Bahnschranke. Bei<br />
den Berechnungen musste insbesondere die durch die Schranke verursachte Rückstaulänge<br />
berücksichtigt werden. Das Verkehrsgutachten kommt zum Schluss, dass eine Linksabbiegespur<br />
von 24 m Länge für die Verkehrsbeziehung Hauptstrasse – Tiefgarage <strong>Seehof</strong> erforderlich<br />
ist, um geordnete Verkehrsverhältnisse auch unter Berücksichtigung des Niveauübergangs zu<br />
gewährleisten. Eine Einschränkung der Verkehrsbeziehungen der Buchstrasse ist nicht notwendig,<br />
so lange in Bezug auf den motorisierten Verkehr nur der Zubringerdienst erlaubt ist und<br />
sich auf Grund der Erfahrung nicht ein Linkseinbiegeverbot aus der Buchstrasse in die Hauptstrasse<br />
als notwendig erweist. Zur Gewährleistung geordneter Verkehrsverhältnisse ist durch<br />
eine geeignete tiefgarageninterne Verkehrsorganisation sicher zu stellen, dass die einfahrenden<br />
Fahrzeuge nicht durch ausfahrende oder einparkende Fahrzeuge in relevantem Mass gestaut<br />
werden.<br />
Das Verkehrsgutachten wurde durch die Fachstellen Strassenkreisinspektorat St.Gallen und<br />
Verkehrstechnik geprüft. Es wurden keine substantiellen Einwände gegen das Gutachten vorgebracht.<br />
Im November 2012 erteilte die Bürgerschaft mit 76% Ja-Stimmen die Zustimmung zur Neugestaltung<br />
der Hauptstrasse. Ein Linksabbieger für die Überbauung <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> ist nicht mehr<br />
notwendig, da mit der Neugestaltung ein Merzweckstreifen auf der Hauptstrasse eingeführt<br />
wird.<br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 6<br />
2 Neuaufnahme Projekt<br />
2.1 Allgemeines<br />
Während das Verfahren für das Projekt <strong>Seehof</strong> West abgeschlossen wurde benötigte das Projekt<br />
<strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> etwas mehr Zeit. Eine neue Bauherrschaft (JUBAGIMMO und KIMO AG) mit<br />
einem neuen Architekturbüro (Carlos Martinez Architekten) nahm die Projektentwicklung wieder<br />
auf und beabsichtigt nun die Umsetzung des vorliegenden Projekts.<br />
Im Rahmen von drei Sitzungen mit der <strong>Stadt</strong>bildkommission <strong>Rorschach</strong>, Vertretern des Kantons,<br />
den Investoren, den Architekten und den Planern wurde das neue Projekt nochmals auf<br />
die Erschliessung, die städtbauliche Situation, den architektonischen Ausdruck sowie die Umgebungsgestaltung<br />
intensiv diskutiert. Dabei zeigte sich, dass die vorliegende Überbauung nicht<br />
komplett neu erfunden, sondern aus dem bestehenden Projekt heraus weiterentwickelt wurde<br />
und im Einklang mit dem städtebaulichen Konzept steht. Im folgenden die wichtigsten Punkte<br />
aus den Diskussionen, welche in das Projekt sowie den <strong>Gestaltungsplan</strong> eingeflossen sind:<br />
2.2 Erschliessung<br />
• Die Tiefgaragenzufahrt muss so konzipiert sein, dass einerseits kein Rückstau auf die<br />
Hauptstrasse entsteht und andererseits die Fussgängerführung entlang der Hauptstrasse<br />
unter Berücksichtigung der Sichtbermen einwandrei funktioniert.<br />
• Die Sichtbermen bei Tiefgarageneinfahrt und Bereich Buchstrasse sind einzuhalten; es<br />
gelten die VSS Norm 640 273a sowie die Vorgaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>.<br />
2.3 Städtebauliche Situation und Architektonischer Ausdruck<br />
• Das Erdgeschoss soll die Flucht der Häuser im <strong>Ost</strong>en übernehmen und parallel zur Strasse<br />
verlaufen.<br />
• Das Erdgeschoss ist optisch möglichst durchlässig auszubilden. Die Eingangshallen und<br />
Treppenhäuser sollen grosszügig und einladend wirken.<br />
• Die Obergeschosse sollen im <strong>Ost</strong>en die Flucht der bestehenden Häuserzeile übernehmen;<br />
im Westen soll sich die Flucht dem Raiffeisen-Neubau annähern. Diese Wirkung soll mittels<br />
Erker, welche teilweise auch in den Strassenraum hinausragen, umgesetzt werden. Die Erker<br />
sollen in unregelmässigen Abständen platziert und gegen Westen verdichtet werden.<br />
• Die Fassaden sollen einen muralen Charakter aufweisen und möglichst gut auf das Raiffeisenbankgebäude<br />
reagieren. Verglasungen der Wohnungsfenster sind fassadenbündig zu<br />
gestalten.<br />
• Eine Höhenstaffelung des Gebäudekörpers ist nicht erwünscht; es soll die Höhe des Raiffeisenbankgebäudes<br />
übernommen werden.<br />
• Da das Gebäude <strong>vom</strong> See gut sichtbar ist, sind Dachaufbauten möglichst zu minimieren,<br />
bzw. in einem Baukörper zusammenzufassen, von der Fassade zurückzuversetzen und<br />
und einzuhausen. Das Flachdach ist retentionsfähig auszugestalten.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 7<br />
2.4 Umgebungsgestaltung<br />
• Die Umgebung soll in Abstimmung auf die jeweilige Nutzung differenziert (Garten privat,<br />
Parkbereich halböffentlich, Durchgangs- und Platzbereich öffentlich) gestaltet werden.<br />
• Ein Kinderspielplatz ist zwingend; bei Nutzungskonflikten kann der halböffentliche Bereich<br />
durch einen Zaun abgegrenzt werden.<br />
• Die Verbindung im Süden der Überbauung zwischen Buch- und Hauptstrasse ist mit einem<br />
öffentlichen Fussweg sicherzustellen<br />
3 Projektbeschrieb<br />
3.1 Städtebau<br />
Das vorliegende Projekt von Carlos Martinez Architekten nimmt die städtebauliche Setzung aus<br />
dem Workshopverfahren auf. Es beschreibt einen langgestreckten Riegel, der sich parallel zur<br />
Hauptstrasse erstreckt; von der Buchstrasse im <strong>Ost</strong>en, bis zum neu erstellten Raiffeisenbankgebäude<br />
im Westen. Gegen Süden entsteht auf diese Weise ein grosszügiger Freiraum, welcher<br />
als halböffentlicher sowie als privater Grünraum genutzt wird. Es erinnert an die einstige<br />
Situation, welche mit dem ehemaligen Hotel <strong>Seehof</strong> und weiteren Häusern bestand.<br />
Analog zum Abschnitt der Hauptstrasse in der Innenstadt, welcher durch eine Vielfalt von Erkern<br />
besticht, wird die Nordfassade durch eine Reihe von Erkern geprägt. Diese sind unregelmässig<br />
angeordnet, erstrecken sich teilweise über zwei oder drei Geschosse und verdichten<br />
sich gegen Westen. Zusätzlich vergrössert sich die Auskragung, um sich der vorspringenden<br />
Kante des westlichen Gebäudes anzunähern. Die Fassade selbst übernimmt die Flucht der<br />
östlichen Häuserzeile.<br />
3.2 Erschliessung<br />
Das Gebäude setzt sich aus einer zweigeschossigen Tiefgarage und vier Wohngeschossen<br />
zusammen. Das Erdgeschoss dient als Erschliessungszone für beide Bereiche. Vier grosszügige<br />
Eingangshallen bieten Zugang zum Lift oder den Treppen zu den einzelnen Wohngeschossen.<br />
Die Tiefgarage ist über je einen Personenzugang im <strong>Ost</strong>en und im Westen sowie einer<br />
Zufahrt in der Mitte erschlossen.<br />
Insgesamt sind 149 Parkplätze geplant. Im Erdgeschoss werden 72 öffentliche Parkplätze und<br />
im 1. Untergeschoss 31 Parkplätze für Hausbewohner und 46 Parkplätze für Dauermieter platziert.<br />
Hier befindet sich auch die Durchfahrt zur Raiffeisentiefgarage, welche in Zukunft über die<br />
geplante Tiefgarage erschlossen wird.<br />
Für die Bewohner befinden sich im 1. Obergeschoss vier direkte Zugänge zum Gartenbereich,<br />
welcher sich über der Tiefgarage befindet.<br />
3.3 Typologie/Nutzung<br />
Jedes der vier Wohngeschosse verfügt über einen Mix aus verschieden grossen Wohnungen.<br />
Von der 2 ½-, bis zur 5 ½-Zimmerwohnung sind alle Varianten vertreten. Alle Grundrisse weisen<br />
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einen grosszügigen Wohn-/ Essbereich aus, der sich über die ganze Gebäudetiefe erstreckt.<br />
Gegen Norden bietet eine raumhohe Verglasung -teilweise auch als Erker ausgebildet- einen<br />
direkten Blick auf den Bodensee. Auf der Südseite verfügt jede Wohnung in den oberen Geschossen,<br />
über einen eigenen, geräumigen Balkon. Im ersten Obergeschoss ist ein direkter<br />
Zugang zu einem privaten Gartenbereich möglich.<br />
Es wurde darauf geachtet, dass insbesondere die 5 ½ Zimmerwohnungen, die jeweils an den<br />
Stirnseiten angeordnet sind, sowie die Gartenwohnungen, eine hohe Wohnqualität für Familien<br />
bieten.<br />
3.4 Materialisierung<br />
Bei der Fassadengestaltung wurde zwischen einer Strassen- und einer Hofseite unterschieden.<br />
Gegen Norden, sowie an den Stirnseiten ist eine murale, städtische Fassade mit einem hochwertigen<br />
Verputz geplant. Die Fenster sind fassadenbündig angeschlagen. Die verschiedenen<br />
Erker sind allseitig verglast, um homogene, auskragende Quader zu erzielen.<br />
Damit der Gebäudekörper selbst möglichst gleichmässig und kompakt wirkt, wurde auf eine<br />
spezielle materielle Ausgestaltung des Sockelgeschosses bewusst verzichtet. Durch die vier<br />
grossen, verglasten Eingangshallen, den zwei Personenzugängen und der Tiefgaragenzufahrt<br />
wird das Erdgeschoss immer wieder aufgebrochen. So wird sichergestellt, dass auch das Erdgeschoss<br />
einladend auf Passanten wirkt.<br />
An der südlich gelegenen Hofseite erstrecken sich über die ganze Gebäudelänge die Balkone,<br />
welche als filigrane Metallkonstruktion den Wohnungen vorgelagert sind.<br />
3.5 Umgebungskonzept<br />
Auf der Südseite des Gebäudes entsteht ein grosszügiger Grünraum, der in private, halbprivate<br />
und öffentliche Bereiche aufgeteilt ist. Zwischen den einzelnen Bereichen werden vertikale<br />
Elemente eingefügt, die als Filterschicht dienen und so die nötige Privatsphäre schaffen.<br />
Jede Wohnung im ersten Obergeschoss verfügt über einen direkten Zugang zu einem privaten<br />
Gartenteil. Dieser wird gegen Süden durch eine zugehörige Remise abgegrenzt. Zwischen den<br />
verschiedenen Wohneinheiten bieten Hecken den nötigen Sichtschutz.<br />
Ein grosser halbprivater Parkbereich mit Spielwiese und Spielplatz schliesst südlich der Remisen<br />
an. Dieser ist durch Ausgänge auf der Südseite erschlossen und steht den Bewohnern<br />
offen. Zur Förderung der Biodiversität wird diese Fläche als Magerwiese angelegt. Durch einzelne<br />
Heckenstreifen parallel zum Gebäude, werden grössere und kleinere Räume abgegrenzt<br />
und laden so zusätzlich zum Verweilen bzw. Spielen ein.<br />
Das Element der Hecke wurde gewählt, um die Weiträumigkeit der Freifläche zu unterstreichen<br />
und nicht durch hochstämmige Bäume zu stören. Die Wildhecken werden mit einheimischen<br />
Gehölzen angelegt. Dornensträucher bieten Ruhe- und Nistplätze für Singvögel. Mit ihren Beeren<br />
und Früchten sind sie auch wertvolle Futterstandorte im Winter. Geeignete Heckenarten<br />
sind Holunder, Hundsrose, Heckenkirsche, Schneeball, Weiss- oder Schwarzdorn.<br />
Ein öffentlicher Fussweg, welcher zugleich auch Zufahrt zur Parzelle 444 ist, bildet den südlichen<br />
Abschluss des Parkbereichs. Entlang der bestehenden Friedhofsmauer läuft dieser Weg<br />
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weiter Richtung Norden und mündet im Durchgang zwischen Raiffeisenbankgebäude und geplantem<br />
Projekt, in die Hauptstrasse.<br />
Bedingt durch die Topografie, ist eine Terrassierungen des Freiraumbereichs notwendig. Dies<br />
geschieht mit hochwertig gestalteten Mauern, welche die Struktur der näheren Umgebung<br />
übernehmen. Sowohl die Kirche, als auch der Friedhof sind mit Stützmauern abgegrenzt. Mit<br />
Kratzbeton oder einem entsprechenden Verputz, wird die Oberfläche der neuen Mauern, dem<br />
Bestand angeglichen.<br />
In der südwestlichen Ecke der Parzelle stehen zwei grössere Rosskastanien, die den Bezug<br />
zum reichhaltigen Baumbestand im dahinterliegenden Friedhofspark schaffen. Da die beiden<br />
Rosskastanien beim Bau des <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> kaputt gehen, sind sie durch zwei gleichwertige Bäume<br />
zu ersetzen.<br />
4 <strong>Gestaltungsplan</strong><br />
4.1 Erschliessung und Parkierung<br />
Die verkehrsmässige Erschliessung des Planungsgebietes hat von der Hauptstrasse zu erfolgen<br />
und ist über die Zu- und Wegfahrt Tiefgarage in der Mitte des Gebäudes festgelegt. Allfällige<br />
Anlieferungen haben über diese Zu- und Wegfahrt oder ab der Buchstrasse zu erfolgen.<br />
Entlang der Kantonsstrasse ist keine Anlieferung zulässig. Die erforderliche Fläche für das<br />
Linksabbiegen ist im bestehenden Kantonsstrassenprojekt „Neugestaltung Hauptstrasse <strong>Rorschach</strong>“,<br />
welches <strong>vom</strong> 25. März bis am 25. April 2013 aufgelegen ist, enthalten.<br />
Die Verbindung im ersten UG zum Raiffeisenbankgebäude ist mit dem im Plan bezeichneten<br />
Verbindungspfeil gewährleistet. Eine Tiefgaragenverbindung zum östlichen Quartier ist ebenfalls<br />
möglich und im Plan als Option eingetragen. Für die Realisierung einer solchen Verbindung<br />
ist ein Verkehrsgutachten erforderlich.<br />
Mit den bezeichneten Ein- und Ausgängen Tiefgarage Fussgänger (<strong>Stadt</strong> / See) sind die beiden<br />
Fussgängerverbindungen von der Tiefgarage zur <strong>Stadt</strong> bzw. zum See sichergestellt. Die Hauszugänge<br />
sind entlang der Hauptstrasse auf Erdgeschossniveau anzuordnen.<br />
Zwischen den Richtungspunkten ist ein öffentlicher Fussweg zu erstellen, welcher die Verbindung<br />
zwischen der Buch- und der Hauptstrasse im Süden der Überbauung sicherstellt. Die<br />
Zufahrt zur Parzelle 444 bildet zugleich den südlichen Abschluss des Parkbereichs. Der öffentlichen<br />
Fussweg ist zu gegebenem Zeitpunkt mittels Teilstrassenplan bzw. Dienstbarkeit sicherzustellen.<br />
Die gesamte Parkierung für Motorfahrzeuge erfolgt unterirdisch. Die Anzahl Abstellplätze für<br />
Motorfahrzeuge und Velos ist gemäss dem Reglement der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> über die Erstellung<br />
von Autoabstell- und Kinderspielplätzen bzw. gemäss Art. 35 Baureglement festzulegen.<br />
4.2 Überbauung<br />
Das Volumen des Neubaus wurde in der <strong>Stadt</strong>bildkommission im Detail diskutiert. Im <strong>Gestaltungsplan</strong><br />
wird Lage und Stellung sowie horizontale Ausdehnung des Gebäudes mittels der<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 10<br />
„Grundfläche Hauptbaute“ festgelegt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird mittels der im<br />
Plan bezeichneten Höhenkoten auf 414.0 m.ü.M beschränkt. Diese Gebäudehöhe ist auf das<br />
Raiffeisenbankgebäude abgestimmt und liegt unter der maximal zulässigen Gebäudehöhe in<br />
der Kernzone von 16.0 m.<br />
Die Höhe Dachaufbaute ist mit 416.0 m.ü.M festgelegt. Sämtliche Dachaufbauten sind innerhalb<br />
dieses Bereichs anzuordnen und einzuhausen. Ausnahme bilden Kamine und Solarkollektoren.<br />
Erstere dürfen über die festgelegte Maximalkote hinausführen und letztere können im südlichen<br />
Bereich zwischen dem Flachdach Hauptbaute und der Dachaufbaute platziert werden.<br />
Die Anzahl und Anordnung der Erker an der Nordfassade sind innerhalb des Baubereichs Vorbaute<br />
Erker mit 6 bis 12 Stück in unregelmässigen Abständen zu platzieren und über 1-3 Geschosse<br />
zu verteilen.<br />
Auf der Südfassaden können innerhalb des Baubereichs Vorbaute Balkone offene oder verglaste<br />
Balkone in einheitlicher Gestaltung erstellt werden. Für den Vogelschutz sind flächige Markierungen<br />
oder transluzente Materialien zu verwenden.<br />
Die Ausdehnung der Tiefgarage ist mit der im Plan eingetragenen Umgrenzungslinie festgelegt.<br />
Die Tiefgarage ist mit mind. 50 cm vegetationsfähigem Material zu überdecken. Der Übergang<br />
der Tiefgaragenüberdeckung zum gewachsenem Terrain ist gut zu gestalten. Die Tiefgarage im<br />
Erdgeschoss darf mit Ausnahme des östlichen Bereichs gegenüber der Buchstrasse und des<br />
westlichen Bereichs gegenüber dem Durchgangsbereich nicht in Erscheinung treten.<br />
4.3 Gestaltung<br />
Eine gute Integration der Überbauung ins <strong>Stadt</strong>bild ist von höchster Priorität. Die Fassaden<br />
haben einen muralen Charakter aufzuweisen und sind ohne Sockel zu gestalten. Die Verglasungen<br />
der Wohnungsfenster müssen fassadenbündig sein. Das Erdgeschoss auf der Nordseite<br />
ist gegen die Hauptstrasse mindestens teilweise zu verglasen, damit dieses hell und einladend<br />
wirkt.<br />
Im Baubewilligungsverfahren sind Material- und Farbkonzepte aufzuzeigen und Bemusterungen<br />
durchzuführen. Das Dach des Gebäudes ist mit einem retentionsfähigen Flachdach abzudecken.<br />
4.4 Umgebung und Umwelt<br />
Trottoir- und Umgebungsbereich<br />
Die Gestaltung des Trottoirs entlang der Hauptstrasse muss in Abstimmung mit dem Konzept<br />
zur Neugestaltung der Hauptstrasse erfolgen.<br />
Der Durchgangs- und Platzbereich ist über die Fusswegverbindung direkt von der Hauptstrasse<br />
sowie von der Buchstrasse öffentlich zugänglich. Nebst der Fusswegverbindung, der Zufahrtsstrasse<br />
zur Parz. 444 und der Tiefgarage sind hier auch Sitzbänke zulässig.<br />
Der Parkbereich steht den Bewohnern der oberen Geschosse als Aussenraum zur Verfügung.<br />
Er enthält die für die Überbauung erforderlichen Spielflächen. Oberirdische Bauten sind mit<br />
Ausnahme von eingeschossigen Nebenbauten nicht zulässig; Anlagen, die dem Nutzungszweck<br />
dienen (z.B. Pergolas) hingegen schon.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 11<br />
Der Gartenbereich dient den Erdgeschosswohnungen als privater Aussenraum. Zwischen dem<br />
Hauptbau und dem Parkbereich sind Verbindungen für die Bewohner zu erstellen. Oberirdische<br />
Bauten und Anlagen sind nicht zulässig. Ausnahmen bilden Spielplätze und Anlagen, die vor<br />
Wind und Regen sowie der Einsicht des Nachbars schützen.<br />
Mit dem Baugesuch ist ein Gestaltungskonzept für die Umgebung einzureichen. Es soll die<br />
detaillierte Gestaltung aller Aussenbereiche (Trottoirbereich, Durchgangs- und Platzbereich,<br />
Parkbereich sowie Gartenbereich) aufzeigen.<br />
Kirchenmauer<br />
Die historische Kirchenmauer muss erhalten werden. Während der Bauarbeiten muss sie bestmöglich<br />
geschützt werden.<br />
Lärmschutz<br />
Das Planungsgebiet ist der Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen. Die Immissionsgrenzwerte<br />
(IGW) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) können mit dem gewählten Baukonzept weitgehend<br />
eingehalten werden. Ausnahme bildet die Nordfassade des 1. OG’s, wo aufgrund des<br />
Betriebs an der Hauptstrasse der Immissionsgrenzwert (IGW) am Tag bei einigen Lüftungsfenstern<br />
leicht überschritten wird. Da die möglichen primären Immissionsschutzmassnahmen ausgeschöpft<br />
wurden, kann gemäss dem Amt für Umwelt und Energie für die Lüftungsfenster mit<br />
überschrittenem IGW eine kantonale Zustimmung in Aussicht gestellt werden. Bei IGW-<br />
Überschreitung sind gemäss Art. 32 Abs. 2 LSV die erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung<br />
der Aussenbauteile gemäss SIA-Norm 181 zu erfüllen.<br />
Detaillierte Ausführungen sind dem Beilagedokument „Lärmnachweis“ der Firma IEP Ingenieure<br />
AG <strong>vom</strong> 18. Juni 2013 zu entnehmen.<br />
Energie<br />
Die gesamte Überbauung wird nach energieeffizienten Kriterien geplant. Im Baubewilligungsverfahren<br />
ist ein Energiekonzept einzureichen.<br />
Aufhebung des bestehenden Baulinienplans<br />
Entlang der Hauptstrasse besteht ein Baulinienplan aus dem Jahr 1911. Aufgrund der veränderten<br />
Verhältnisse wird die bestehende Baulinie innerhalb des Perimeters des <strong>Gestaltungsplan</strong>s<br />
aufgehoben.<br />
5 Interessenabwägung<br />
5.1 Ortsbauliche Situation – Schutzgegenstände<br />
Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Ortsteingang von <strong>Rorschach</strong>. Der Neubau übernimmt<br />
im Westen die Flucht der geplanten Raiffeisenbank und fasst als Längsbaukörper den<br />
Strassenraum entlang der Hauptstrasse. Bei der Raiffeisenbank wurde aufgrund ihrer städtebaulichen<br />
Lage inmitten der historischen Altstadtstruktur, die Dimensionen der umliegenden<br />
Gebäude übernommen. Die Situation des Gebäudes <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> vis à vis <strong>Stadt</strong>garten und See<br />
lässt hingegen ein grösseres Volumen zu.<br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 12<br />
Die Tiefgarage wird in ihrer Erscheinung im Süden begrenzt und die Kirchenmauer wird in ihrer<br />
Substanz erhalten. Südlich der Überbauung entsteht ein grosszügiger Grünraum als Ergänzung<br />
zum bestehenden Kirchhof.<br />
5.2 Abstimmung mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West (Raiffeisenbankgebäude)<br />
Mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> wird die Abstimmung mit dem <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> West hinsichtlich<br />
Erschliessung sowie städtebaulicher Einfügung gewährleistet. Die beiden Tiefgaragen sind<br />
unterirdisch verbunden. Eine weitere Tiefgaragenverbindung zum östlichen Quartier ist möglich.<br />
Auch die Gebäudehöhen und die Gebäudeflucht der beiden Neubauten sind aufeinander abgestimmt.<br />
5.3 Strassenraumgestaltung Hauptstrasse<br />
Im November 2012 erteilte die Bürgerschaft mit 76% Ja-Stimmen die Zustimmung zur Neugestaltung<br />
der Hauptstrasse. Das Projekt von Carlos Martinez Architekten ist in allen wesentlichen<br />
Punkten auf diese Neugestaltung abgestimmt. Die Lage und Stellung der Hauptbaute wurden in<br />
der <strong>Stadt</strong>bildkommission diskutiert und entsprechend festgelegt. Die <strong>vom</strong> Kanton geforderten<br />
2.0 m Trottoirbreite für Fussgänger ist gewährleistet.<br />
Auch ist die Tiefgaragenein- und ausfahrt so festgelegt, dass einerseits kein Rückstau auf die<br />
Hauptstrasse entsteht und andererseits die Fussgängerführung entlang der Hauptstrasse unter<br />
Berücksichtigung der Sichtbermen einwandrei funktioniert.<br />
5.4 Parkhaussystem <strong>Rorschach</strong><br />
Innerhalb des Planungsgebiets befinden sich heute 60 oberirdische Parkplätze. Diese Parkplätze<br />
sollen durch die Tiefgarage ersetzt werden. Da mehr als dreissig öffentlich genutzte Parkplätze<br />
erstellt werden, sind diese am städtischen Parkleitsystem (PLS) anzuschliessen.<br />
5.5 Hochwasser<br />
Innerhalb des Planungsgebietes besteht nur eine Restgefahr durch Hochwasser (hellgelb).<br />
Allfällige Massnahmen im Sinne des Objektschutzes sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen<br />
und festzulegen.<br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 13<br />
Abb. 2: Ausschnitt kant. Naturgefahrenkarte (ohne Massstab - Quelle: geoportal)<br />
5.6 Gewässerschutz<br />
Nach der Gewässerschutzkarte liegt das Planungsgebiet im Gewässerschutzbereich Au überlagert<br />
mit dem Gewässerschutzbereich Ao und damit nach Art. 29 Gewässerschutzverordnung in<br />
einem besonders gefährdeten Bereich. Auf Grund der gegenwärtigen Kenntnisse sind keine im<br />
öffentlichen Interesse liegenden Quell- oder Grundwasserfassungen unmittelbar betroffen.<br />
5.7 Versickerung<br />
Die Dachflächen müssen mit einem retentionsfähigen Flachdach abgedeckt werden. Die Tiefgarage<br />
ist mit mindestens 50 cm zu überdecken, damit die notwendige Retention sichergestellt ist.<br />
5.8 Archäologie<br />
Das Planungsgebiet liegt im Bereich eines archäologischen Verdachtsgebietes. Die Kantonsarchäologie<br />
ist deshalb frühzeitig vor Grabungsbeginn beizuziehen.<br />
5.9 Altlasten<br />
Das Gebiet <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> befindet sich nicht im Verdachtsflächenkataster des Kantons St.Gallen.<br />
5.10 NIS-Verordnung<br />
Südlich des Planungsgebietes verläuft die SBB-Linie nach St.Gallen. Das Planungsgebiet ist<br />
über 40 m von der Fahrleitung entfernt und damit nicht von Strahlung betroffen.<br />
6 Information und Mitwirkung<br />
Die Bevölkerung wurde regelmässig über die Absichten im Gebiet <strong>Seehof</strong> mittels <strong>Stadt</strong>apéro<br />
und städtischem Newsletter informiert. Gespräche mit den betroffenen Nachbarn wurden bereits<br />
geführt.<br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 14<br />
7 Vorprüfung<br />
Aufgrund der Ergebnisse der ersten kantonalen Vorprüfung <strong>vom</strong> 26. April 2013 und dem Gespräch<br />
mit Vertretern des Kantons <strong>vom</strong> 30. Mai 2013 wurden die Planunterlagen in folgenden<br />
Punkten bereinigt:<br />
<strong>Gestaltungsplan</strong>:<br />
• Baubereich Vorbaute Erker (West): Verringerung Auskragung auf Hinterkante bestehendes<br />
Trottoir<br />
• Planungsperimeter: Anpassung entlang Hauptstrasse auf Hinterkante bestehendes Trottoir<br />
Besondere Vorschriften:<br />
• Art. 1, Abs. 2: Sämtliche Planunterlagen haben eine neues Datum: 3. Juli 2013<br />
• Erschliessung, Art. 3, Abs. 2 neu: Allfällige Anlieferungen haben über die Zu- und Wegfahrt<br />
der Tiefgarage oder ab der Buchstrasse zu erfolgen. Entlang der Kantonsstrasse ist keine<br />
Anlieferung zulässig.<br />
• Entsorgung, Art. 5: Im zweiten Satz wurde der Bereich für die Entsorgung präzisiert (entlang<br />
der Hauptstrasse wurde gestrichen).<br />
• Lärmschutz, Art. 17: Abs. 1 wurde ergänzt, Abs. 2 und 3 neu gemäss Absprache mit Kanton<br />
<strong>Planungsbericht</strong>:<br />
• Erschliessung, Kap. 3.2: Die Gesamtzahl der Parkplätze wurde von 152 Parkplätzen auf 149<br />
Parkplätze vermindert; davon sind neu 72 PP öffentlich, 31 PP für Hausbewohner und 46 PP<br />
für Dauermieter.<br />
• Erschliessung und Parkierung, Kap. 4.1: Der erste Absatz wurde in Bezug auf die Anlieferung<br />
(keine Anlieferung entlang der Kantonsstrasse) sowie die erforderliche Fläche für das Linksabbiegen<br />
(mit Verweis auf das Kantonsstrassenprojekt „Neugestaltung Hauptstrasse“) ergänzt.<br />
Dass für eine allfällige Tiefgaragenerweiterung <strong>Ost</strong> ein Verkehrsgutachten verlangt<br />
wird, wurde ebenfalls in diesem Kapitel erwähnt.<br />
• Lärmschutz, Kap. 4.4: Aufgrund der Ergebnisse der Sitzung mit Vertretern des Kantons am<br />
30. Mai 2013 wurden dieses Kapitel sowie der Lärmnachweis im Anhang dahingehend angepasst.<br />
Beilagepläne:<br />
• Erker West: Verringerung Auskragung um 11cm auf Hinterkante bestehendes Trottoir<br />
• Aufhebung von drei Parkplätzen im Erdgeschoss (Nr. 15-17); Anpassung der Parkplatznummerierung<br />
• Anpassung der Bezeichnung Gehbehinderten-PP im Erdgeschoss von Feld 1 auf Feld 2<br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG
<strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong>; <strong>Gestaltungsplan</strong> <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> - <strong>Planungsbericht</strong> Seite 15<br />
Nach der Bereinigung der Planunterlagen wurde das Dossier dem Kanton zur 2. Vorprüfung<br />
zugestellt. Aufgrund der Ergebnisse wurden noch einige geringfügige Anpassungen, insbesondere<br />
die Präzisierung des Art. 20 der Besonderen Vorschrift bezüglich Archäologie, vorgenommen.<br />
In Bezug auf den Städtebau wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Architektur des<br />
Neubaus <strong>Seehof</strong> <strong>Ost</strong> wird von der <strong>Stadt</strong>bildkommission als ein städtebaulich vorzügliches Projekt<br />
beurteilt. Durch die Festlegung von bestimmten Vorschriften wie Fassadengestaltung oder<br />
Materialisierung wird der murale Charakter der Überbauung sichergestellt. Im Weiteren ist zu<br />
erwähnen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> an dieser Lage explizit keine zentrumsbildenden Nutzungen<br />
wünscht. Damit das Erdgeschoss entlang der Hauptstrasse dennoch einladend wirkt, wird<br />
es teilweise verglast und mit grosszügigen Eingangshallen ausgestaltet.<br />
Punkto Tiefgarage ist anzumerken, dass die von der Kantonspolizei als zu gering bemessene<br />
Fahrgassenbreite von 5.0 m durch die über der Norm liegende Parkfeldbreite kompensiert wird.<br />
8 Verfahren<br />
Juli 2006 – November 2008<br />
Januar - Dezember 2012<br />
Februar 2013<br />
Workshopverfahren / Weiterentwicklung Vorprojekt<br />
Neues Projekt (Carlos Martinez Architekten)<br />
Einreichung <strong>Gestaltungsplan</strong> zur 1. Vorprüfung<br />
Anfang Juli 2013 Einreichung <strong>Gestaltungsplan</strong> zur 2. Vorprüfung (vgl. Kap. 7)<br />
Herbst 2013<br />
Öffentliche Planauflage<br />
14. Oktober 2013 ERR Raumplaner AG