in Arbeit FAQ_Promovierende BMBF - Rosa-Luxemburg-Stiftung
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<strong>FAQ</strong> zur Stipendienvergabe für <strong>Promovierende</strong> <strong>BMBF</strong><br />
Formale Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Bewerbung<br />
- Die Promotionszulassung, die für die Förderung erforderlich ist, erfolgt NACH der<br />
Förderentscheidung an der Universität Wien oder Jena.<br />
<strong>FAQ</strong><br />
Ich verfasse me<strong>in</strong>e Dissertation <strong>in</strong> Englisch. Kann das Exposé dann auch <strong>in</strong><br />
Englisch geschrieben werden?<br />
Ja, wenn Sie die Dissertation <strong>in</strong> Englisch schreiben, können Sie auch das Exposé <strong>in</strong><br />
Englisch schreiben. Das Kurzexposé muss aber <strong>in</strong> Deutsch geschrieben werden.<br />
Dürfen Gutachten oder sonstige Nachweise nachgereicht werden?<br />
Die Betreuer_<strong>in</strong>nengutachten gehören zur vollständigen Bewerbung und können nicht nach<br />
Ablauf des Bewerbungsschlusses nachgereicht werden. Darum ist es wichtig, dass sich die<br />
Bewerber_<strong>in</strong>nen frühzeitig um diese Unterlagen bemühen, weil deren Beschaffung<br />
erfahrungsgemäß zeitaufwändig ist.<br />
Muss auch e<strong>in</strong>e Zweitbewerbung <strong>in</strong> dreifacher Ausfertigung e<strong>in</strong>gereicht werden?<br />
E<strong>in</strong>e Zweitbewerbung ist wie e<strong>in</strong>e komplette neue Bewerbung zu handhaben, d. h. alle<br />
Bewerbungsunterlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dreifacher Ausfertigung neu e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Es ist erforderlich, alle Veränderungen im Exposé gegenüber der Erstbewerbung deutlich<br />
kenntlich zu machen.<br />
Gibt es Vorgaben für die e<strong>in</strong>zureichenden Gutachten?<br />
Es gibt ke<strong>in</strong>e formalen Vorgaben.<br />
Die Gutachten müssen Auskunft zum geplanten Promotionsvorhaben (nicht zur Diplom-<br />
/Magisterarbeit) geben. Sie sollen folgende Angaben enthalten:<br />
- zur wissenschaftlichen Relevanz des Dissertationsthemas<br />
- zum aktuellen Forschungsstand<br />
- zu den Forschungsmethoden<br />
- zum derzeitigen <strong>Arbeit</strong>sstand<br />
- zum Zugang zu Quellen/Materialien/Forschungsfeldern<br />
- zum Zeitplan<br />
Kann ich mir das Gutachten auch per Mail schicken lassen und dann ausgedruckt<br />
<strong>in</strong> die Bewerbungen legen?<br />
Ja, Sie können sich die Gutachten gern per Mail zuschicken lassen und dann selbst<br />
ausdrucken.<br />
Seite 1 von 4 Stand: 26.09.2013
Müssen Zeugniskopien beglaubigt se<strong>in</strong>?<br />
Zeugniskopien müssen nicht beglaubigt se<strong>in</strong>. Bei ausländischen Zeugnissen, Nachweisen<br />
etc. benötigen wir jedoch e<strong>in</strong>e – nicht beglaubigte – Übersetzung.<br />
Müssen Antragsteller_<strong>in</strong>nen parteipolitisch aktiv se<strong>in</strong>?<br />
Ne<strong>in</strong>. Angaben und Nachweise, e<strong>in</strong>es aktuellen gesellschaftspolitischen Engagements<br />
(z. B. <strong>in</strong> Migrationszusammenhängen, antifaschistischen/antirassistischen/queer/<br />
fem<strong>in</strong>istischen Initiativen, gewerkschaftlichen Zusammenhängen, <strong>in</strong> der akademischen<br />
Selbstverwaltung, der Umweltbewegung etc.) s<strong>in</strong>d jedoch unabd<strong>in</strong>gbar. Bewerber_<strong>in</strong>nen<br />
ohne nachweisbares gesellschaftspolitisches Engagement können nicht für das<br />
Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.<br />
Was bedeutet „Nachweise des gesellschaftlichen Engagements oder von<br />
Gremientätigkeit“?<br />
Sie müssen wenigstens Ihr aktuelles Engagement vom Vere<strong>in</strong>, AStA, StuPa, pol. Gruppen<br />
(z. B. Antifa, Queergruppe) o. ä. bestätigen lassen. Bitte weisen Sie auch, falls zutreffend,<br />
Ihre Mitgliedschaft <strong>in</strong> der Partei Die L<strong>in</strong>ke, beim SDS o. ä. nach. Bitte begründen Sie unter<br />
Punkt 5 der Bewerbungsunterlagen, wenn Sie ke<strong>in</strong>e Nachweise vorlegen können.<br />
Werden nur Bewerber_<strong>in</strong>nen bestimmter Diszipl<strong>in</strong>en gefördert?<br />
Pr<strong>in</strong>zipiell können sich Doktorand_<strong>in</strong>nen aller Fachrichtungen um e<strong>in</strong> Stipendium bewerben;<br />
mit Ausnahme von Mediz<strong>in</strong>er_<strong>in</strong>nen und Veter<strong>in</strong>ärmediz<strong>in</strong>er_<strong>in</strong>nen.<br />
Wie lange dauert die Förderung?<br />
Die Regelförderung dauert 2 Jahre, sie kann im E<strong>in</strong>zelfall um bis zu zweimal für je e<strong>in</strong><br />
halbes Jahr verlängert werden. Verlängerungen s<strong>in</strong>d auch für K<strong>in</strong>derbetreuungszeiten<br />
möglich. Wurde die Promotion (oder e<strong>in</strong> thematisch anderes ausgerichtetes<br />
Promotionsvorhaben) schon von e<strong>in</strong>er anderen <strong>in</strong>- oder ausländischen Institution gefördert,<br />
wird diese Zeit auf die Förderdauer angerechnet.<br />
Welche s<strong>in</strong>d z. B. begründete Ausnahmen für das Überschreiten der Altersgrenze?<br />
- K<strong>in</strong>dererziehungszeiten<br />
- absolvieren des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg<br />
- e<strong>in</strong>e Berufsausbildung vor dem Studium<br />
- längere Krankheiten; Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
Wo soll ich me<strong>in</strong>e Gründe für das Überschreiten der Altersgrenze formulieren?<br />
Bitte formulieren Sie ihre kurze Begründung im Anschreiben.<br />
Müssen die Gutachten 3fach im Orig<strong>in</strong>al e<strong>in</strong>gereicht werden?<br />
Ne<strong>in</strong>. Es reichen 1 Orig<strong>in</strong>al und 2 Kopien.<br />
Können die Gutachten separat an die RLS geschickt werden oder sollen sie<br />
Bestandteile der Bewerbung se<strong>in</strong>?<br />
Gutachten müssen generell Bestandteil der Bewerbung se<strong>in</strong>. Bitte machen Sie Ihrem/r<br />
Dozent_<strong>in</strong> klar, dass die Berücksichtigung e<strong>in</strong>es separat e<strong>in</strong>gereichten Gutachtens aus<br />
arbeitsorganisatorischen Gründen nicht möglich ist.<br />
Seite 2 von 4 Stand: 26.09.2013
Muss ich 3 Orig<strong>in</strong>alfotos e<strong>in</strong>reichen?<br />
Wir benötigen nicht 3 Orig<strong>in</strong>alfotos; e<strong>in</strong> Orig<strong>in</strong>al und 2 Kopien s<strong>in</strong>d ausreichend.<br />
Darf ich neben der Promotion arbeiten?<br />
Nebentätigkeiten s<strong>in</strong>d mit der Promotionsförderung der <strong>Rosa</strong>-<strong>Luxemburg</strong>-<strong>Stiftung</strong><br />
vere<strong>in</strong>bar, wenn der Zeitaufwand 1/8 der regelmäßigen wöchentlichen <strong>Arbeit</strong>szeit bzw. bei<br />
e<strong>in</strong>er Tätigkeit <strong>in</strong> Forschung und Lehre 1/4 der regelmäßigen wöchentlichen <strong>Arbeit</strong>szeit<br />
nicht überschreitet.<br />
Wie oft kann ich mich bewerben?<br />
E<strong>in</strong>e Bewerbung ist zweimal möglich.<br />
Wie wird über die Bewerbung entschieden?<br />
Über die Bewilligung von Stipendien wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em mehrstufigen Auswahlverfahren<br />
entschieden. Dazu werden die vollständigen Bewerbungen e<strong>in</strong>er Vorauswahl unterzogen.<br />
Die Bewerber_<strong>in</strong>nen, die aufgrund unserer Förderkriterien <strong>in</strong> die engere Auswahl für e<strong>in</strong><br />
Stipendium gekommen s<strong>in</strong>d, werden gebeten, sich mit e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er der<br />
Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen der <strong>Stiftung</strong> zum Gespräch zu treffen. Das Gesprächsprotokoll ist<br />
zusammen mit den e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen Grundlage für die Entscheidung des<br />
Auswahlausschusses. Die Zusage oder Ablehnung unterliegt ke<strong>in</strong>er schriftlichen<br />
Begründung. E<strong>in</strong> rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />
In welchem Zeitraum f<strong>in</strong>den die Gespräche mit den Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen statt?<br />
Die Gespräche mit den Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Regel vom 01. Juli bis 15.<br />
August (Förderungsbeg<strong>in</strong>n 01. Oktober) und vom 20. Dezember bis 15. Februar<br />
(Förderungsbeg<strong>in</strong>n 01. April) statt. Da das Gesprächsprotokoll, neben Ihren<br />
Bewerbungsunterlagen, für die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien, dem<br />
Auswahlausschuss vorliegen muss, ist es unbed<strong>in</strong>gt erforderlich, dass Sie <strong>in</strong> dieser Zeit für<br />
e<strong>in</strong> solches Gespräch zur Verfügung stehen. Es ist nicht möglich <strong>in</strong>dividuelle Wünsche (z.B.<br />
Verschiebung des Gesprächs aufgrund von Urlaub) zu berücksichtigen. Wir bitten Sie, dies<br />
bei der Planung Ihrer Zeit zu berücksichtigen.<br />
Wann erfahre ich, ob me<strong>in</strong>e Bewerbung angenommen wurde?<br />
Nach ca. 2 Monaten werden diejenigen Bewerber_<strong>in</strong>nen, die <strong>in</strong> die engere Wahl<br />
gekommen s<strong>in</strong>d, zum Gespräch mit e<strong>in</strong>er Vertrauensdozent<strong>in</strong>/ e<strong>in</strong>em Vertrauensdozenten<br />
e<strong>in</strong>geladen. Bewerber_<strong>in</strong>nen, die ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ladung zu e<strong>in</strong>em Gespräch erhalten, bekommen<br />
e<strong>in</strong>e schriftliche Ablehnung. Der Auswahlausschuss tagt etwa 4 Wochen vor Förderbeg<strong>in</strong>n.<br />
Mitteilungen über die Aufnahme <strong>in</strong> die Förderung werden etwa 3 Wochen vor<br />
Förderbeg<strong>in</strong>n versandt. Gründe für Ablehnungen werden nicht mitgeteilt. Wir bitten Sie,<br />
von Nachfragen abzusehen.<br />
Welche Erwartungen werden an Stipendiat_<strong>in</strong>nen gestellt?<br />
Es wird die aktive Beteiligung von Stipendiat_<strong>in</strong>nen an der ideellen Förderung des<br />
Studienwerks bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen des Studienwerks/des<br />
<strong>Stiftung</strong>sverbundes erwartet. Darüber h<strong>in</strong>aus erwarten wir e<strong>in</strong>e zielstrebige Orientierung auf<br />
den Promotionsabschluss.<br />
Seite 3 von 4 Stand: 26.09.2013
Was geschieht mit den e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen? Wie wird der Datenschutz<br />
gewährleistet?<br />
Die e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen mit persönlichen Daten werden, wenn Sie den Vermerk<br />
"Studienwerk" <strong>in</strong> der Adresse tragen, im Studienwerk bearbeitet. Es ist gewährleistet, dass<br />
die persönlichen Unterlagen nur <strong>in</strong> die Hände der Personen gelangen, die mit der Auswahl<br />
der Bewerber_<strong>in</strong>nen befasst s<strong>in</strong>d, d. h. Mitglieder des Auswahlausschusses, die<br />
zuständigen Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen und ggf. h<strong>in</strong>zugezogene weitere Gutachter_<strong>in</strong>nen. Die<br />
Unterlagen abgelehnter Antragsteller_<strong>in</strong>nen werden nach e<strong>in</strong>er Aufbewahrungsfrist von 1<br />
Jahr vernichtet. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.<br />
Bitte teilen Sie uns Ihre Anschriftenänderung umgehend mit. Sollten Sie im Verlauf des<br />
Auswahlverfahrens e<strong>in</strong> anderes Stipendium annehmen, teilen Sie uns das bitte mit.<br />
Anschrift:<br />
<strong>Rosa</strong> <strong>Luxemburg</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e. V.<br />
Studienwerk<br />
Franz-Mehr<strong>in</strong>g-Platz 1<br />
10243 Berl<strong>in</strong><br />
Tel. + 49 (0)30 44310-223<br />
Fax: + 49 (0)30 44310-589<br />
Email: studienwerk@rosalux.de<br />
Internet: www.rosalux.de<br />
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