Dienstleistungskonzession für exklusives ... - Stadt Rosenheim
Dienstleistungskonzession für exklusives ... - Stadt Rosenheim
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes <strong>für</strong> eine<br />
<strong>Dienstleistungskonzession</strong> <strong>für</strong> ein <strong>exklusives</strong> Werberecht<br />
im öffentlichen Raum der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
2. Bewerbungs- und Vergabebedingungen<br />
3. Leistungsbeschreibung<br />
4. Vertragsentwurf<br />
5. Verzeichnisse<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
<strong>Rosenheim</strong> ist eine kreisfreie <strong>Stadt</strong> im Regierungsbezirk Oberbayern und liegt am<br />
Zusammenfluss von Mangfall und Inn – an den Verkehrsachsen München-Innsbruck-<br />
Salzburg. Mit rund 61.500 Einwohnern zählt die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> zu den oberbayrischen<br />
Mittelstädten, in denen lebendiges italienisches Flair zu spüren ist. Die Geschichte der <strong>Stadt</strong><br />
als Verkehrsknotenpunkt reicht über die Innschifffahrt zurück bis zu römischen Straßen und<br />
keltischen Siedlungen.<br />
Heute präsentiert sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> als gesundes wirtschaftliches, kulturelles und<br />
soziales Zentrum in der Region mit einer charmanten Innenstadt, die zum Einkaufen und<br />
Flanieren einlädt.<br />
Daneben bietet <strong>Rosenheim</strong> mit der Nähe zu Bergen und Seen, Italien und Österreich zu<br />
allen Jahreszeiten einen hohen Freizeitwert. Durch die Hochschule mit den Fachbereichen<br />
Holz und Holztechnik ist <strong>Rosenheim</strong> weltweit bekannt.<br />
Inhalt der Ausschreibung ist die Übertragung einer <strong>Dienstleistungskonzession</strong> <strong>für</strong> ein<br />
<strong>exklusives</strong> Werberecht <strong>für</strong> Plakatwerbeträger (z. B. Werbetafeln, -säulen und Plakattafeln)<br />
auf Grundstücken im Eigentum oder Verfügungsrecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (siehe<br />
Verzeichnisse unter Ziffer 5). Die Ausschreibung umfasst sowohl die dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten öffentlichen Flächen, als auch nicht vom öffentlichen Verkehr genutzte<br />
Flächen, die im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> stehen. Nicht umfasst sind der Bestand an<br />
Werbeträgern gemäß Ziffer 5.7 sowie Fuß- / Parkwegweiser und Infostelen.<br />
Die ausgeschriebene <strong>Dienstleistungskonzession</strong> beinhaltet das Recht und die Pflicht, auf<br />
kommunalem Grund auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko Plakatwerbeträger und<br />
Wartehallen <strong>für</strong> den öffentlichen Personennahverkehr bereitzustellen, zu errichten, instand<br />
zu halten, zu warten und zu reinigen sowie werblich zu nutzen.<br />
Bei den öffentlichen Flächen bedürfen das Aufstellen und der Betrieb der Werbeanlagen der<br />
öffentlich-rechtlichen Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis und Baugenehmigung), die<br />
vom Bieter zu beantragen ist. Bei den privaten Flächen (Fiskalgrundstücken) der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rosenheim</strong> ist es Sache des Bewerbers, eventuell erforderliche Genehmigungen,<br />
insbesondere die Baugenehmigung, auf eigene Kosten zu beschaffen.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 1 von 25
Es gelten <strong>für</strong> alle Flächen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben in den Bundes- und<br />
Landesgesetzen sowie die kommunalen Verordnungen / Satzungen, insbesondere die<br />
Verordnung über öffentliche Anschläge in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (Plakatierungsverordnung);<br />
auf den (gesteigerten) Anliegergebrauch wird hingewiesen.<br />
An den unter Ziffer 5.6 aufgeführten Standorten (Bestand) sowie künftigen Standorten in der<br />
Nähe von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen darf keine Werbung <strong>für</strong><br />
Nikotin, Spirituosen und Glücksspiel vorgenommen werden.<br />
Außerdem sind diskriminierende Handlungen jedweder Art - auch im Rahmen von<br />
Lizenzvereinbarungen bzw. Vergaben - nicht zulässig.<br />
Die Vergabe der <strong>Dienstleistungskonzession</strong> erfolgt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>, vertreten<br />
durch das Liegenschaftsamt.<br />
Ansprechpartner <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Die Angebote sind einzureichen bei der Zentralen Vergabestelle im:<br />
Rathaus <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Anschrift Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong><br />
Frist: 30.11.2013<br />
Mit der Abgabe des Angebots, erkennt der Bieter die Bewerbungs- und<br />
Vergabebedingungen verbindlich an.<br />
2. Bewerbungs- und Vergabebedingungen<br />
2.1 Verfahren<br />
Bei der Vergabe handelt es sich um die Vergabe einer <strong>Dienstleistungskonzession</strong>. Das<br />
Verfahren zur Vergabe einer <strong>Dienstleistungskonzession</strong> unterliegt weder den gesetzlichen<br />
Vergabebestimmungen gem. §§ 97 ff. GWB noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien<br />
(nach diesen sind <strong>Dienstleistungskonzession</strong>en ausdrücklich vom Anwendungsbereich<br />
ausgenommen). Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb<br />
gewährleistet werden. Daher wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A<br />
wie ein offenes Verfahren gestaltet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> bindet sich hiermit jedoch nicht an<br />
die Vorschriften des GWB und/oder der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen<br />
erfolgen im freien Ermessen, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen unionsrechtlichen<br />
Grundsätze.<br />
2.2 Klärung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen<br />
Bestehen nach Auffassung des Bieters in diesem Schreiben und / oder den beigefügten<br />
Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, hat der Bieter die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rosenheim</strong> unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich (Post, Fax, Email) darauf<br />
hinzuweisen.<br />
Rückfragen zu den Vergabebedingungen und sonstigen, diese Vergabe betreffenden<br />
Umständen sind ausschließlich schriftlich an den genannten Ansprechpartner der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rosenheim</strong> zu richten. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> äußert sich ausschließlich schriftlich (Post, Fax,<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 2 von 25
Email); nur solche schriftlichen Antworten sind verbindlich und werden allen Bietern<br />
grundsätzlich gleichzeitig übermittelt.<br />
Die Fragen sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 01.11.2013 an die unter Ziffer 1<br />
genannte Vergabestelle schriftlich (Post, Fax, Email) zu stellen.<br />
2.3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung an einer<br />
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />
2.4 Hauptangebot und Nebenangebote<br />
Der Bieter kann nur ein Hauptangebot abgeben. Nebenangebote sind ausgeschlossen. Das<br />
Hauptangebot ist in einfacher Ausfertigung einzureichen. Das Angebot muss vollständig,<br />
übersichtlich gegliedert und detailliert sein. Das Angebot ist in deutscher Sprache<br />
abzufassen.<br />
Das Hauptangebot muss allen Anforderungen der vorstehend und nachfolgend<br />
wiedergegebenen Bewertungs- und Vergabebedingungen sowie der Leistungsbeschreibung<br />
unter Ziffer 3 entsprechen.<br />
2.5 Eindeutige Angebotsangaben, Ausschluss von allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Auf die sorgfältige Erstellung des Angebots ist besondere Aufmerksamkeit zu legen; nicht<br />
unterschriebene Angebote führen zwingend zum Ausschluss. Angebote, die nicht vollständig<br />
sind, führen nicht zwingend zum Ausschluss. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> behält sich vor, die<br />
geforderten Unterlagen gegebenenfalls nachzufordern.<br />
Änderungen und Streichungen müssen jeweils eindeutige Angaben erkennen lassen;<br />
uneindeutige Angaben in Angeboten können ebenfalls zum Ausschluss führen. Die Angaben<br />
müssen dokumentenecht im Angebot eingetragen sein.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Der Verweis auf allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen oder sonstige Liefer- oder Zahlungsbedingungen sind Änderungen<br />
der Verdingungsunterlagen und führen zwingend zum Ausschluss des Bieters.<br />
2.6 Bietergemeinschaften<br />
Bietergemeinschaften sind zulässig und anzuzeigen. Die Eignungsnachweise nach der<br />
Vergabebekanntmachung sind <strong>für</strong> jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft vorzulegen.<br />
2.7 Angebotsfrist, Öffnung der Angebote<br />
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermin festgesetzten Zeitpunkts. Die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> behält sich <strong>für</strong> Ausnahmefälle eine Verlängerung der Angebotsfrist vor und<br />
wird eine solche allen Bietern rechtzeitig bekanntgeben.<br />
Bis zum Ablauf der Frist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. Bei der<br />
Angebotseröffnung sind Bieter nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 3 von 25
2.8 Kosten<br />
Eine Entschädigung <strong>für</strong> die Bearbeitung des Angebots wird nicht gewährt. Die<br />
Verdingungsunterlage ist kostenfrei.<br />
2.9 Kautionen und Sicherheiten<br />
Kautionen werden nicht gefordert. Als Sicherheiten hat der Bewerber eine<br />
Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachzuweisen, die<br />
Vermögens-, Sach- und sonstige Schäden abdeckt.<br />
2.10 Eignungsnachweise<br />
Die Bewerber werden aufgefordert, mit dem Angebot ihre Eignung durch die unter der Ziffer<br />
3.8 bezeichneten Nachweise zu belegen. Eine darüber hinausgehende Eignungsprüfung<br />
findet nicht statt.<br />
2.11 Vertraulichkeit<br />
Der Bieter wird über den Stand der Ausschreibung, über Inhalte, Termine und sonstige<br />
Besprechungs- und Dokumenteninhalte, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind,<br />
gegenüber jeglichen Dritten strengstes Stillschweigen bewahren.<br />
2.12 Kriterien <strong>für</strong> die Auftragserteilung<br />
Wertungskriterien<br />
Für die Wertung der Angebote sind folgende Kriterien - in absteigender Reihenfolge - von<br />
Bedeutung:<br />
2.12.a) Entgelt<br />
2.12.b) Qualität des Vertriebs und des Betriebs<br />
2.12.c) Qualität der <strong>Stadt</strong>information<br />
2.12.d) Qualität und Gestaltung der Werbeträger und des <strong>Stadt</strong>mobiliars<br />
Grundsätzlich werden <strong>für</strong> jedes Wertungskriterium maximal 100 Punkte vergeben. Die<br />
Gewichtung einzelner Kriterien sowie die Gesamtermittlung entnehmen Sie bitte den<br />
nachfolgenden Hinweisen.<br />
Wertungsmatrix<br />
Die einzelnen Wertungskriterien unterliegen bei der Bewertung folgenden Gewichtungen:<br />
Entgelt 35%<br />
Qualität des Vertriebs und des Betriebs 30%<br />
Qualität der <strong>Stadt</strong>information 30%<br />
Qualität und Gestaltung der Werbeträger und des <strong>Stadt</strong>mobiliars 5%<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 4 von 25
2.12.a Entgelt<br />
Die Wertung des Kriteriums "Entgelt" gliedert sich entsprechend der Leistungsbeschreibung<br />
(- siehe Ziffer 3.6 der Leistungsbeschreibung) in zwei Hauptkategorien mit folgenden<br />
möglichen Punktzahlen:<br />
Jährliche Garantiepacht<br />
0 – 55 Punkte<br />
Variable, umsatzbezogene Entgeltbestandteile<br />
0 – 45 Punkte<br />
Punktevergabe <strong>für</strong> das Angebot auf die jährliche Garantiepacht:<br />
Das Angebot mit der höchsten gebotenen jährlichen Garantiepacht erhält 55 Punkte.<br />
Darunter liegende Angebote werden anhand nachstehender Formel nach ihrem Abstand<br />
zum Bestbieter bewertet:<br />
Angebot des Bieters x volle Punktzahl (55)<br />
-------------------------------------------------------- = Punktezahl des Bieters<br />
Angebot des Bestbieters<br />
Die Punktebewertung erfolgt jeweils mit bis zu zwei Nachkommastellen.<br />
Punktevergabe <strong>für</strong> die variablen, umsatzbezogenen Entgeltbestandteile:<br />
Die Vergabe der Punkte <strong>für</strong> die Kategorie "Variable, umsatzbezogene Entgeltbestandteile"<br />
erfolgt in drei Unterkategorien. Die 3 Unterkategorien gehen zu folgender Punktewertung in<br />
die zu vergebenen 45 Punkte ein:<br />
a) Allgemeinsäulen, Ganzsäulen und Großflächen: 0 – 20 Punkte<br />
b) City-Light-Poster-Vitrinen freistehend und in Wartehallen<br />
sowie Großflächen in Wartehallen:<br />
0 – 20 Punkte<br />
c) Uhrensäulen: 0 – 5 Punkte<br />
Die Vergabe in den Unterkategorien erfolgt analog der Formel <strong>für</strong> die Punktevergabe <strong>für</strong> das<br />
Angebot auf die jährliche Garantiepacht. Beispiel:<br />
Punkte max. Bieter A Bieter B Bieter C<br />
Garantiepacht 100.000 € 50.000 € 75.000 €<br />
Punkte 55 55,00 27,50 41,25<br />
Variable Pacht<br />
Kategorie a) 30% 40% 50%<br />
Punkte 20 12,00 16,00 20,00<br />
Kategorie b) 15% 10% 5%<br />
Punkte 20 20,00 13,33 6,67<br />
Kategorie c) 35% 30% 25%<br />
Punkte 5 5,00 4,29 3,57<br />
Gesamt 92,00 61,12 71,49<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 5 von 25
2.12.b Qualität des Vertriebs und des Betriebs<br />
Das Wertungskriterium gliedert sich in zwei Kategorien mit folgenden möglichen<br />
Punktzahlen:<br />
Vertriebsorganisation (Vertriebsstärke)<br />
Betrieb (Reinigung und Wartung)<br />
0 – 65 Punkte<br />
0 – 35 Punkte<br />
Punktevergabe <strong>für</strong> die Qualität des Vertriebs und des Betriebs:<br />
In der Kategorie wird die Stärke der Vertriebsorganisation sowohl in Bezug auf die nationalen<br />
als auch auf die regionalen Kunden beurteilt sowie die Nähe der regionalen Niederlassung<br />
zu der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>. In der Kategorie Reinigung und Wartung werden Angaben zu<br />
Überwachungs- und Reinigungs-, bzw. Wartungsfrequenzen, Qualitätsstandards und -<br />
controlling sowie Organisation der Arbeiten erwartet.<br />
Die Punktevergabe innerhalb der Kategorien erfolgt nach folgenden Staffelungen:<br />
Vertrieb:<br />
a) Sehr gut: 55 – 65 Punkte<br />
b) Gut: 44 – 54 Punkte<br />
c) Befriedigend: 33 – 43 Punkte<br />
d) Zufriedenstellend: 22 – 32 Punkte<br />
e) Mangelhaft: 11 – 21 Punkte<br />
f) Ungenügend: 0 – 10 Punkte<br />
Betrieb:<br />
a) Sehr gut: 35 – 25 Punkte<br />
b) Gut: 24 – 20 Punkte<br />
c) Befriedigend: 19 – 15 Punkte<br />
d) Zufriedenstellend: 14 – 10 Punkte<br />
e) Mangelhaft: 9 – 5 Punkte<br />
f) Ungenügend: 5 – 0 Punkte<br />
2.12.c Qualität der <strong>Stadt</strong>information<br />
Das Wertungskriterium gliedert sich in zwei Kategorien mit folgenden möglichen<br />
Punktzahlen:<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 6 von 25
Reichweite der deutschlandweiten Werbung <strong>für</strong> die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (Anzahl Werbeflächen x Anzahl Städte)<br />
Reichweite der regionalen Werbung <strong>für</strong> die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (Anzahl Werbeflächen x Anzahl Städte)<br />
0 – 30 Punkte<br />
0 – 70 Punkte<br />
In den Kategorien „Reichweite der deutschlandweiten sowie regionalen Werbung“ wird vom<br />
Bieter eine Nennung der Anzahl möglicher Werbeflächen und Städte sowohl <strong>für</strong> ganz<br />
Deutschland (Städte größer 50.000 Einwohner) als auch <strong>für</strong> den regionalen Umkreis von 50<br />
km erwartet. Bei der Nennung der deutschlandweiten sowie regionalen Werbeflächen und<br />
Städte erhält der Bieter, der weniger als deutschlandweit 15.000 sowie regional 5.000<br />
Werbeflächen und deutschlandweit 100 sowie regional 10 Städte zur Verfügung stellen kann<br />
0 Punkte. Ansonsten erfolgt die Punktebewertung jeweils gemäß folgender Formel:<br />
Angebot des Bieters x volle Punktzahl<br />
-------------------------------------------------------- = Punktezahl des Bieters<br />
Angebot des Bestbieters<br />
Der Bieter hat dazu das unter Ziffer 5.8 angefügte Angebotsformular sowie die unter Ziffer<br />
5.9 angefügte Liste entsprechend <strong>für</strong> Werbeflächen und Städte auszufüllen und zu<br />
unterschreiben.<br />
2.12.d Qualität und Gestaltung der Werbeträger und des <strong>Stadt</strong>mobiliars<br />
Design, Qualität, Technik<br />
0 – 100 Punkte<br />
Die Punktevergabe erfolgt individuell.<br />
2.12.e Wertungsmatrix – Gesamtermittlung<br />
Die Gesamtermittlung unterliegt folgender Systematik:<br />
Für jedes benannte Wertungskriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des<br />
Prozentsatzes des Wertungskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung <strong>für</strong> das<br />
jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt.<br />
Beispiel: Der Bieter A hat <strong>für</strong> das Kriterium "Entgelt" 92 Punkte erhalten; das Kriterium<br />
"Entgelt" ist gewichtet mit 35% der Gesamtpunktzahl. Die Punktezahl des Bieters beträgt<br />
somit 92 x 35%, also 32,2 Punkte.<br />
Die Summe der Punkte der einzelnen Bewertungskriterien ergibt das Gesamtergebnis.<br />
3. Leistungsbeschreibung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> beabsichtigt, mit Wirkung zum Monatsersten, der dem Zugang des<br />
Zuschlags folgt, angestrebt ist der 01.01.2014, die Vergabe eines exklusiven Werberechts<br />
auf städtischem Grund und Boden und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu<br />
vergeben. Das exklusive Recht, Werbung betreiben zu dürfen, soll <strong>für</strong> die Vertragslaufzeit<br />
von 5 + 5 Jahren bis zum 31.12.2023 neu vergeben werden.<br />
Von dem Exklusivrecht ausgenommen sind die unter Ziffer 5.7 aufgeführten ausschließlich<br />
<strong>für</strong> Eigenwerbung genutzten Werbeträgerstandorte sowie Fuß- / Parkwegweiser und<br />
Infostelen.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 7 von 25
Die Wahlwerbung gemäß § 2 der Plakatierungsverordnung vom 23.1.1995 in der jeweils<br />
geltenden Fassung sowie die dieser Verordnung zugrundeliegenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen bleiben unberührt.<br />
3.1 Allgemeine Anforderungen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> erwartet vom zukünftigen Konzessionsnehmer die Zahlung einer Pacht<br />
<strong>für</strong> die Bereitstellung der städtischen Flächen zur Durchführung von Werbung. Außerdem<br />
wünscht die <strong>Stadt</strong> eine vorbildliche Pflege, Reinigung der <strong>Stadt</strong>möbel und Werbeträger.<br />
3.2 Wartehallen und Werbeträger<br />
Derzeit befinden sich auf dem <strong>Stadt</strong>grund folgende genehmigte Anlagen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
12 Wartehallen mit City-Light-Poster-Vitrinen<br />
2 Wartehallen mit Großflächen<br />
3 City-Light-Poster-Vitrinen<br />
25 Großflächen<br />
43 Litfaßsäulen<br />
3 Uhrensäulen<br />
Die derzeit auf kommunalem Grund der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> befindlichen Plakatwerbeträger<br />
und Wartehallen (siehe Auflistung / Anlage) stehen im Eigentum des bisherigen<br />
Konzessionsnehmers. Dieser bietet die Werbeträger und die Wartehallen zu einem<br />
Gesamtpreis von 97.100,00 EUR zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer an.<br />
Der – neue – Konzessionsnehmer hat dementsprechend die Möglichkeit, die Werbeträger<br />
einschließlich der Wartehallen ganz oder teilweise zu übernehmen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
weist auf diese Möglichkeit hin, ohne den bilateralen Verhandlungen zwischen dem<br />
bisherigen und dem neuen Konzessionsnehmer vorzugreifen. Eine irgendwie geartete<br />
Haftung ist <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> mit diesem Hinweis nicht verbunden. Sollte keine<br />
Einigung herbeigeführt werden, sind die Plakatwerbeträger und die Wartehallen zu<br />
demontieren, was innerhalb von 2 Monaten nach Zuschlagserteilung erfolgen wird. Der –<br />
neue – Konzessionsnehmer akzeptiert diese Demontagefrist.<br />
3.3 Werbeträgerumfänge<br />
Zur Ausgestaltung seiner Werbeträgernetze auf kommunalem Grund ist der<br />
Konzessionsnehmer berechtigt, nachstehende, nach Werbeträgerarten aufgeschlüsselte,<br />
Werbeträgerumfänge unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen<br />
Genehmigungserfordernissen (siehe Ziffer 1) zu errichten und zu bewirtschaften:<br />
City-Light-Poster-Vitrinen im 4/1-Format<br />
Der Konzessionsnehmer ist grundsätzlich berechtigt, in den vergabegegenständlichen<br />
Wartehallen <strong>für</strong> den ÖPNV City-Light-Poster-Vitrinen (CLP) zu errichten. Von den bereits<br />
errichteten 12 Wartehallen können 12 mit jeweils einer doppelseitigen CLP-Vitrine werblich<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 8 von 25
genutzt werden. Zusätzlich ist der Konzessionsnehmer berechtigt, die in Ziffer 5.3 genannten<br />
CLP-Vitrinen zu betreiben. Es können zusätzlich bis zu maximal 7 weitere freistehende CLP-<br />
Vitrinen unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungserfordernisse (siehe Ziffer<br />
1) aufgestellt und betrieben werden.<br />
Großflächen im 18/1-Format (unbeleuchtet, beleuchtet sowie hinterleuchtet)<br />
Der Konzessionsnehmer ist unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen<br />
Genehmigungserfordernisse (siehe Ziffer 1) berechtigt, mindestens 25 und maximal 33<br />
Großflächen (GF), davon dürfen 5 auch auf Monofüßen errichtet sein, im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Rosenheim</strong> zu errichten und werblich zu nutzen. Flächenhäufungen an einzelnen Standorten<br />
sind zu vermeiden. Zusätzlich ist der Konzessionsnehmer berechtigt, die 2 Großflächen in<br />
den bereits errichteten Wartehallen <strong>für</strong> den ÖPNV werblich zu nutzen.<br />
Litfaßsäulen und Uhrensäulen<br />
Der Konzessionsnehmer ist unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen<br />
Genehmigungserfordernisse (siehe Ziffer 1) berechtigt, bis zu 43 Säulen im <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Rosenheim</strong> zu errichten und werblich zu nutzen. Das zulässige Säulenkontingent kann in<br />
zahlenmäßig freier Auswahl sowohl mittels Ganzstellen (GS) oder Allgemeinstellen (AS) im<br />
Klebeanschlag ausgeschöpft werden. Eine Verpflichtung zur Ausgestaltung von<br />
Plakatwerbeträgern <strong>für</strong> den sogenannten Allgemeinanschlag besteht nicht. Es dürfen die in<br />
Ziffer 5.5 aufgeführten Standorte mit Uhrensäulen bestückt werden.<br />
Zusammenfassend stellen sich die konzessionsgegenständlichen Werbeträgerumfänge<br />
(Bestand und Optionsstandorte) wie folgt dar:<br />
bis zu 22 City-Light-Poster-Vitrinen,<br />
davon 12 City-Light-Poster-Vitrinen in die Wartehalle integriert<br />
bis zu 35 Großflächen, davon 2 in die Wartehalle integriert<br />
bis zu 43 Litfaßsäulen<br />
bis zu 3 Uhrensäulen<br />
Alle Werbeträger können, entsprechend der Maßgaben der Ziffer 3.4 und sofern öffentliche<br />
Belange nicht entgegenstehen, be- bzw. hinterleuchtet werden.<br />
Die verglasten Plakatwerbeträger können grundsätzlich mit Plakatwechslern betrieben<br />
werden. Eingesetzte Plakatwechsler und Rotationstechniken müssen geräuscharm arbeiten.<br />
Eine einvernehmliche Fortentwicklung der jeweiligen Werbeträgerkontingente innerhalb der<br />
Konzessionslaufzeit bleibt vorbehalten.<br />
Für die zukünftigen eventuellen Austausche der Werbeträger und Wartehallen sowie<br />
Neuaufbauten ist nach Möglichkeit eine einheitliche Produktlinie anzubieten. Die Entwicklung<br />
einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich.<br />
3.4 Kosten <strong>für</strong> Aufbau, Energieversorgung und –verbrauch<br />
Aufbaukosten<br />
Alle aufbaubezogenen Aufwendungen <strong>für</strong> die Plakatwerbeträger und Wartehallen trägt der<br />
Konzessionsnehmer. Dies umfasst insbesondere Leistungen des Tiefbaus, die fachgerechte<br />
Herstellung der Fundamente, die Verlegung der Versorgungsleitungen von den<br />
bereitgestellten Stromanschlüssen und die Wiederherstellung der Oberflächen.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 9 von 25
Energieversorgung<br />
Der Beleuchtungsanschluss der Plakatwerbeträger und Wartehallen erfolgt an das örtliche<br />
Niederspannungsnetz. Für den Anschluss von optionalen Plakatwechslern in CLP-Vitrinen<br />
stellt die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Rosenheim</strong> GmbH & Co. KG einen Anschluss mit<br />
Dauerstromversorgung zur Verfügung; die Anschlusskonditionen sind mit den <strong>Stadt</strong>werken<br />
<strong>Rosenheim</strong> GmbH & Co. KG zu vereinbaren.<br />
Die Bereitstellung eines Stromanschlusses durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Rosenheim</strong> GmbH & Co.<br />
KG scheidet im Einzelfall aus, sofern aufgrund von baulichen oder sonstigen Umständen<br />
dieser nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar wäre; die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rosenheim</strong> trifft insoweit keine Haftung.<br />
Die Installation der Anlagen selbst an den durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Rosenheim</strong> GmbH & Co. KG<br />
bereitgestellten Versorgungsanschlüssen und die da<strong>für</strong> anfallenden Kosten trägt der<br />
Konzessionsnehmer.<br />
Energieverbrauch<br />
Die Verbrauchswerte der stromversorgten Werbeträger (insbesondere CLP-Vitrinen und<br />
Uhrensäulen) werden durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Rosenheim</strong> GmbH & Co. KG mittels einzelner<br />
Stromzähler (Zwischenzähler) ermittelt; die Kosten <strong>für</strong> die Installation und <strong>für</strong> den Unterhalt<br />
trägt der Konzessionsnehmer.<br />
Der Konzessionsnehmer trägt die Kosten <strong>für</strong> die Energieentnahme zum Betrieb der<br />
Plakatwerbeträger.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Energieentnahme rechnet die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Rosenheim</strong> GmbH & Co. KG<br />
(zu ihrem Selbstkostenpreis) gegenüber dem Konzessionsnehmer (zum Ende eines jeden<br />
Jahres) ab.<br />
Die Abwicklung erfolgt ausschließlich im Verhältnis <strong>Stadt</strong>werke <strong>Rosenheim</strong> GmbH & Co. KG<br />
und Konzessionsnehmer.<br />
3.5 Reinigung, Instandhaltung und Services<br />
Der Qualitätsstandard der Plakatwerbeträger und Wartehallen im öffentlichen Raum wird<br />
nicht nur durch die Hochwertigkeit des Designs und der zum Einsatz gelangenden<br />
Materialien bestimmt.<br />
Gleichermaßen bedeutsam <strong>für</strong> das Erscheinungsbild der Anlagen und insbesondere <strong>für</strong> die<br />
erlebbare Nutzungsqualität der Wartehallen ist deren uneingeschränkte Funktionalität und<br />
Sauberkeit. Der Konzessionsnehmer hat dies durch umfassende Serviceleistungen zu<br />
gewährleisten.<br />
Die optimale Reinigung und Instandhaltung der Plakatwerbeträger und Wartehallen hat<br />
deshalb in einem monatlichen Turnus durch den Konzessionsnehmer zu erfolgen und so<br />
deren einwandfreien Zustand sicherzustellen.<br />
Die Instandhaltung umfasst insbesondere die Inspektion, regelmäßige Wartung und im<br />
Bedarfsfall Reparatur oder technische Verbesserung der Anlagen.<br />
Im Schadens- oder Störungsfall ist sicherzustellen, dass der einwandfreie Zustand der<br />
Anlagen innerhalb objektiv zu beurteilender adäquater Reaktionszeiten wiederhergestellt<br />
wird. Dies gilt auch <strong>für</strong> beschädigte oder verschmutzte Werbeanschläge bzw. -aushänge.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 10 von 25
Für das Schadens- und Störungsmanagement ist seitens des Konzessionsnehmers die<br />
Erreichbarkeit eines zuständigen Ansprechpartners unter Angabe seiner Kontaktdaten zu<br />
gewährleisten.<br />
3.6 Entgelt<br />
Für die Übertragung des exklusiven konzessionsgegenständlichen Werberechtes hat der<br />
Konzessionsnehmer an die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> ein jährliches Entgelt zu entrichten.<br />
Dieses jährliche Konzessionsentgelt hat sich aus einer Garantiepacht und einem<br />
umsatzbezogenen variablen Bestandteil zusammenzusetzen. Die Garantiepacht hat hierbei<br />
den überwiegenden Anteil auszumachen.<br />
Als Sockelbetrag in Form einer Vorausleistung wird vom Konzessionsnehmer ein jährlicher<br />
Betrag in Höhe von 20.000,00 € garantiert.<br />
Das umsatzbezogene Entgelt als variabler Entgeltbestandteil ist in Prozent, differenziert<br />
nach den, im Vertrag (siehe Ziffer 4 - Vertragsentwurf) untergliederten, Plakatwerbeträgern<br />
anzugeben.<br />
Die Garantiepacht wird mit der umsatzbezogenen Pacht verrechnet.<br />
Der Konzessionsnehmer hat eine transparente, detaillierte und jederzeit nachvollziehbare<br />
Abrechnung der Entgeltleistung zu gewährleisten.<br />
3.7 Medialeistung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> erwartet ein Mediavolumen in Höhe von netto 30.000,00 EUR p.a. <strong>für</strong><br />
die stadteigene Werbung sowohl auf den Werbeträgern im <strong>Stadt</strong>gebiet als auch im Umkreis<br />
von ca. 50 Km. Dieser Betrag ist alle zwei Jahre an die Entwicklung des<br />
Verbraucherpreisindexes <strong>für</strong> Deutschland anzupassen. Für die Bestimmung des Wertes der,<br />
im Rahmen des gewährten Mediavolumens in Anspruch genommenen, Medialeistungen ist<br />
die jeweils aktuelle Preisliste der FIRMA zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme maßgeblich.<br />
Darüber erwartet die <strong>Stadt</strong> einen Rabatt in Höhe von 30% <strong>für</strong> ihre Eigenwerbung.<br />
3.8 Einzureichende Unterlagen<br />
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:<br />
Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Darstellung des Unternehmens, insbesondere zur wirtschaftlichen, technischen und<br />
personellen Leistungsfähigkeit<br />
Referenz über die Durchführung ähnlicher Projekte in anderen Städten<br />
Umsätze mit Außenwerbung der beiden letzten Jahre in testierter Form<br />
Folgende Eigenerklärung:<br />
„Ich/wir erkläre(n), dass<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 11 von 25
Ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie<br />
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen<br />
bin/sind;<br />
Über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag<br />
mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />
Ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden;<br />
Ich/wir keine schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit<br />
als Bewerber in Frage stellt;<br />
Ich/wir im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf<br />
meine/unsere Eignung abgegeben haben.“<br />
Darstellung der angebotenen Produkt- und Designlinie (Plakatwerbeträger und<br />
Wartehalle) durch geeignete Präsentationsmittel, wie Produktbeschreibungen.<br />
Detaillierte Ausführungen zur Vermarktungskonzeption und des Medienvertriebes,<br />
Darlegung eines Reinigungs-, Instandhaltungs- und Servicekonzeptes; Angaben zur<br />
Organisation, der Leistungsumfänge und -intervalle sowie des Schadens- und<br />
Störungsmanagements.<br />
Das ausgefüllte und unterschriebene Angebotsformular (Ziffer 5.8)<br />
Liste mit Städte mit den Werbeflächen im Umkreis von 50 km (Ziffer 5.9)<br />
Angebote ohne diese Unterlagen bzw. Angaben können von dem Verfahren<br />
ausgeschlossen werden! Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> behält sich vor, die geforderten<br />
Nachweise gegebenenfalls nachzufordern.<br />
4. Vertragsentwurf<br />
Der angefügte Vertragsentwurf ist auf die Leistungsbeschreibung abgestimmt und bildet die<br />
Grundlage <strong>für</strong> das abzugebende Angebot.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 12 von 25
Vertragsentwurf<br />
Muster<br />
zwischen der<br />
<strong>Stadt</strong><br />
vertreten durch …<br />
und der<br />
- in der Folge "STADT" genannt -<br />
Firma<br />
vertreten durch die Geschäftsführer<br />
- in der Folge "FIRMA" genannt –<br />
§ 1<br />
Gegenstand des Vertrages<br />
1.1 STADT überträgt FIRMA eine <strong>Dienstleistungskonzession</strong> <strong>für</strong> ein <strong>exklusives</strong><br />
WERBERECHT <strong>für</strong> Plakatwerbeträger (z.B. Werbetafeln, -säulen und Plakattafeln)<br />
auf Grundstücken in Eigentum oder Verfügungsrecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (siehe<br />
Anlage …). Das Recht umfasst sowohl die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten<br />
öffentlichen Flächen als auch die nicht vom öffentlichen Verkehr genutzten Flächen,<br />
die im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> stehen. Das WERBERECHT der FIRMA<br />
beinhaltet zudem die alleinige werbliche Nutzung von Wartehallen z.B. durch Einbau<br />
von City-Light-Poster-Vitrinen oder Großflächen.<br />
1.2 Das WERBERECHT besteht an solchen Grundstücken fort, die von STADT veräußert<br />
werden ohne das Verfügungsrecht zu verlieren, so z.B. durch „Sale-and-Lease Back“.<br />
Werden Grundstücke an verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG veräußert, so<br />
wird STADT diese verpflichten, das WERBERECHT zu beachten.<br />
1.3 STADT räumt FIRMA das WERBERECHT an bestehenden Standorten exklusiv ein.<br />
STADT wird während der Laufzeit dieses Vertrags keine entgeltliche oder<br />
unentgeltliche Nutzung durch Dritte an den zugebilligten Standorten gestatten oder<br />
dulden, welche diese WERBERECHTE berühren.<br />
1.4 Ausgenommen von dem Exklusivrecht sind die in Ziffer 5.7 aufgeführten<br />
ausschließlich <strong>für</strong> Eigenwerbung genutzten Werbeträgerstandorte sowie Fuß- /<br />
Parkwegweiser und Infostelen.<br />
§ 2<br />
Werbeträger<br />
2.1 Die Werbeträger sollen der Verkehrsdichte entsprechend über das ganze <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
werbewirksam verteilt sein. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind bereits<br />
folgende Werbeträger errichtet:<br />
- 43 Litfaßsäulen<br />
- 25 Großflächen<br />
- 3 City-Light-Poster-Vitrinen<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 13 von 25
- 3 Uhrensäulen<br />
2.2 FIRMA wird bestehende Standorte hinsichtlich ihrer Werbewirkung überprüfen und<br />
gegebenenfalls in Abstimmung mit STADT optimieren. In diesem Rahmen darf<br />
FIRMA die unter Ziffer 2.1 genannten Werbeträger unter Beachtung der öffentlichrechtlichen<br />
Vorgaben in den Bundes- und Landesgesetzen sowie der kommunalen<br />
Verordnungen / Satzungen, insbesondere der Verordnung über öffentliche Anschläge<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (Plakatierungsverordnung) und des (gesteigerten)<br />
Anliegergebrauchs bis zu folgenden Mengen erweitern:<br />
- bis zu 8 weitere Großflächen<br />
- bis zu 7 weitere City-Light-Poster-Vitrinen<br />
2.3 FIRMA holt die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten ein. Die STADT<br />
als Grundstückseigentümerin unterstützt FIRMA hierbei.<br />
2.4 Ist aus straßenbaulichen, verkehrstechnischen oder sonstigen im öffentlichen<br />
Interesse liegenden Gründen eine Versetzung oder Entfernung der Werbeträger<br />
erforderlich, so ist diese von FIRMA innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten<br />
vorzunehmen. Werden von FIRMA auf Veranlassung von STADT Werbeträger aus<br />
anderen als den vorgenannten Gründen versetzt oder entfernt, trägt STADT die<br />
Kosten. Unabhängig von den Gründen wird STADT der FIRMA gestatten, den/die<br />
betreffenden Werbeträger an einem hinsichtlich der Werbewirkung zumindest<br />
gleichwertigen Ersatzstandort wieder aufzubauen, sofern öffentlich-rechtlich zulässig.<br />
2.5 FIRMA trägt die Kosten <strong>für</strong> die Versetzung gemäß der Ziffer 2.4 <strong>für</strong> maximal 20<br />
Werbeträger über die Vertragslaufzeit.<br />
2.6 FIRMA hat die Werbeträger stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.<br />
Sie hat beschädigte oder zerstörte Werbeträger unverzüglich wiederherzustellen.<br />
§ 3<br />
Wartehallen<br />
3.1 Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind bereits folgende Kontingente errichtet:<br />
- 12 Wartehallen mit City-Light-Poster-Vitrinen<br />
- 2 Wartehallen mit Großflächen<br />
3.2 FIRMA ist berechtigt, die Wartehallen durch den Einbau einer City-Light-Poster-<br />
Vitrine im rechten Seitenteil oder einer Großfläche <strong>für</strong> Werbezwecke zu nutzen. An<br />
Standorten mit unzureichender Werbewirksamkeit erhält FIRMA die Möglichkeit, den<br />
Werbeträger aus diesen Wartehallen herauszulösen und freistehend an<br />
werbewirksamen Standorten auf öffentlichem Grund und Boden zu platzieren.<br />
3.3 Während der Vertragslaufzeit könnte ein zusätzlicher Bedarf von bis zu 10 weiteren<br />
Wartehallen entstehen. Dies setzt aber die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit, die in<br />
Form einer Genehmigung oder eines Negativattests nachzuweisen ist, voraus.<br />
FIRMA verpflichtet sich nach Aufforderung durch STADT eine von diesen 10<br />
Wartehallen pro Jahr auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben. FIRMA ist<br />
berechtigt diese Wartehalle mit einer City-Light-Poster-Vitrine oder einer Großfläche<br />
gemäß Ziffer 3.2 auszustatten und <strong>für</strong> Werbezwecke zu nutzen.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 14 von 25
3.4 STADT ist berechtigt eine Fahrplanvitrine an der Rückwandinnenseite der Wartehalle<br />
anzubringen. Dabei darf die Sicht auf die Werbefläche nicht beeinträchtigt werden.<br />
3.5 Werden die Wartehallen zur Beleuchtung an das Straßenbeleuchtungs- oder<br />
Niederspannungsnetz angeschlossen, trägt die Kosten <strong>für</strong> den Stromanschluss und<br />
den Stromverbrauch der Werbeträger die FIRMA.<br />
3.6 Die Wartehallen dürfen nur mit Genehmigung der STADT an einen anderen Standort<br />
versetzt werden. Ist eine Versetzung erforderlich, so hat FIRMA die Versetzung auf<br />
Verlangen der STADT innerhalb angemessener Frist vorzunehmen.<br />
3.7 FIRMA trägt die Kosten <strong>für</strong> die Versetzung <strong>für</strong> maximal 10 Wartehallen über die<br />
Vertragslaufzeit.<br />
§ 4<br />
Durchführung der Werbung<br />
4.1 FIRMA entscheidet über die Annahme von Anschlagaufträgen nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen. Sie wird solche Aufträge zurückweisen, deren Inhalt gegen eine<br />
behördliche Anordnung, gegen allgemeine Gesetze oder gegen die guten Sitten<br />
verstößt.<br />
4.2 STADT wird FIRMA nach besten Kräften bei ihren Bemühungen unterstützen,<br />
Störungen zu verhindern bzw. einzudämmen. Unter STÖRUNG verstehen die<br />
Parteien jede ungenehmigte Werbung und insbesondere das ungenehmigte<br />
Anbringen von Plakaten, Bekanntmachungen usw. sowie das ungenehmigte<br />
Aufstellen und Anbringen von Werbeanlagen. STADT gestattet FIRMA die<br />
Beseitigung bzw. Neutralisierung nicht genehmigter Anschläge auf dem Grund und<br />
Boden, über den STADT das Verfügungsrecht zusteht.<br />
4.3 STADT ermächtigt FIRMA gegen die <strong>für</strong> die STÖRUNG Verantwortlichen alle<br />
erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. Leistet der Verursacher der<br />
STÖRUNG Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich, so steht das hierdurch<br />
Erlangte FIRMA zu.<br />
4.4. Die öffentlich rechtlichen Eingriffsbefugnisse der STADT bleiben unberührt.<br />
§ 5<br />
Entgelt und Abrechnung<br />
5.1 FIRMA zahlt <strong>für</strong> die, ihr nach diesem Vertrag eingeräumten, Rechte über die von ihr<br />
vertraglich zu erbringenden Leistungen hinaus ein Entgelt, das sich nach dem aus der<br />
Vermarktung erzielten Netto-Umsatz bemisst. Unter Nettoumsatz verstehen die<br />
Parteien den Bruttoumsatz abzüglich geleisteter Agentur- und<br />
Spezialvermittlervergütungen (maximal 20 %) sowie der Umsatzsteuer.<br />
Der zu zahlende prozentuale Anteil beträgt <strong>für</strong>:<br />
a) Allgemeinsäulen, Ganzsäulen und Großflächen: 40 %<br />
b) Freistehende City-Light-Poster-Vitrinen: 40 %<br />
c) City-Light-Poster-Vitrinen und Großflächen in Wartehallen: 15 %<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 15 von 25
d) Uhrensäulen: 40 %<br />
5.2 FIRMA zahlt ab 01.01.2014 an STADT eine jährliche Garantiepacht auf Basis des in<br />
diesem Vertrag genannten Bestandes in Höhe von 20.000,00 €. Die Garantiepacht<br />
wird mit der umsatzbezogenen Pacht gemäß Absatz 1 verrechnet.<br />
5.3 Die Abrechnung erfolgt jährlich nachträglich. Sie ist jeweils innerhalb von sechs<br />
Wochen nach Jahresschluss (31.12. des Jahres) vorzunehmen.<br />
5.4 FIRMA ermöglicht in der Buchführung eine gesonderte Feststellung der Umsätze, die<br />
unter die Bestimmungen dieses Vertrages fallen. STADT ist berechtigt, alle<br />
relevanten Bücher, Aufzeichnungen, Schriftstücke und Belege durch einen zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Vertreter der rechts- oder steuerberatenden<br />
Berufe oder einen Wirtschaftsprüfer einsehen zu lassen. STADT kann verlangen,<br />
dass FIRMA diesen Personen sachdienliche Auskünfte gibt.<br />
§ 6<br />
Medialeistung<br />
6.1 FIRMA gewährt STADT Medialeistungen in Höhe von insgesamt EUR 30.000,00 netto<br />
jährlich <strong>für</strong> städtische Kampagnen („Medialeistung“). Dieser Betrag ist alle zwei Jahre an<br />
die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes <strong>für</strong> Deutschland anzupassen. Für die<br />
Bestimmung des Wertes der, im Rahmen des gewährten Mediavolumens in Anspruch<br />
genommen, Medialeistungen ist die jeweils aktuelle Preisliste der FIRMA zum Zeitpunkt<br />
der Inanspruchnahme maßgeblich. Die Medialeistung ist innerhalb des jeweils laufenden<br />
Jahres in Anspruch zu nehmen. Eine Übertragung in das folgende Jahr oder eine<br />
Auszahlung in bar sind nicht möglich. Medialeistungen sind Aushänge auf<br />
deutschlandweiten Plakatwerbeträgern von der FIRMA. Gestaltung, Druck,<br />
Konfektionierung und Klebung sind nicht Bestandteil der Medialeistung. Diese sind von<br />
STADT gesondert zu tragen.<br />
6.2 Darüber hinaus räumt FIRMA der STADT <strong>für</strong> Eigenwerbung einen Rabatt in Höhe von<br />
……… % (anzubieten), mindestens jedoch 30%, ein. Der gleiche Rabattsatz wird auch<br />
<strong>für</strong> alle nicht-kommerziellen, von der STADT als förderungswürdig anerkannten,<br />
Kulturveranstaltungen eingeräumt.<br />
6.3 Die Umsätze der § 6.1 und 6.2 bleiben bei der Bestimmung des Netto-Umsatzes (§ 5.1)<br />
unberücksichtigt.<br />
§ 7<br />
Haftung<br />
FIRMA trägt die Verkehrssicherungspflicht <strong>für</strong> die von ihr bewirtschafteten<br />
Werbeträger. Sie hat STADT auf deren erstes Anfordern von allen Ansprüchen<br />
freizustellen, die von Dritten durch Verletzung dieser Pflicht erhoben werden.<br />
§ 8<br />
Bewirtschaftung der Werbeträger und Wartehallen<br />
8.1 FIRMA wird Anschlagarbeiten so ausführen, dass die Anschläge selbst, ihre<br />
Anordnung und der Zustand der Werbeträger keinen ungünstigen Eindruck<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 16 von 25
hervorrufen. Sie wird beschädigte und beschmutzte Anschläge und Anschlagsflächen<br />
umgehend instand setzen.<br />
8.2 FIRMA hat die von ihr errichteten Werbeträger und Wartehallen stets in einem<br />
ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und insbesondere <strong>für</strong> deren Sauberhaltung<br />
und Pflege zu sorgen. FIRMA wird beschädigte oder zerstörte Werbeträger auf<br />
eigene Kosten wiederherstellen.<br />
8.3 FIRMA ist berechtigt, die Pflichten nach Ziffer 8.1 und 8.2 auf Dritte zu übertragen.<br />
§ 9<br />
Vertragsdauer und Kündigung<br />
9.1 Dieser Vertrag wird wirksam am 01. Januar 2014 und hat eine Laufzeit von 5 Jahren.<br />
Er verlängert sich um 5 Jahre, wenn er nicht 12 Monate vor Beendigung des<br />
Vertragszeitraums gekündigt wird.<br />
9.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund<br />
ist <strong>für</strong> STADT insbesondere dann gegeben, wenn FIRMA wesentlichen<br />
Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz wiederholter schriftlicher Mahnung nicht<br />
innerhalb angemessener Frist nachkommt.<br />
9.3 Eine Kündigung hat schriftlich per Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.<br />
9.4 Die von FIRMA errichteten Werbeträger verbleiben während der Dauer des Vertrags<br />
im Eigentum von FIRMA und gehen bei Vertragsende zum Zeitwert in das Eigentum<br />
der STADT über.<br />
§ 10<br />
Sonstige Bestimmungen<br />
10.1 FIRMA kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise nur mit<br />
Zustimmung seitens STADT auf Dritte übertragen. Nicht Dritte sind verbundene<br />
Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich bei<br />
einer Übertragung von Rechten und Pflichten aufgrund des UmwG. § 8 Abs. 3 bleibt<br />
unberührt.<br />
10.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />
werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien<br />
verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare<br />
Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die<br />
dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich<br />
entspricht; dasselbe gilt <strong>für</strong> etwaige Lücken im Vertrag.<br />
10.3 Sofern STADT rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen (z.B. Satzungen,<br />
Verordnungen, tatsächliche Übungen, etc.), die bei Abschluss dieses Vertrags<br />
bestanden und im Kompetenzbereich von STADT liegen, während der Vertragsdauer<br />
dahingehend ändert, dass diese Änderungen <strong>für</strong> FIRMA wirtschaftlich erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung dieses Vertrags haben, hat FIRMA<br />
einen Anspruch auf Anpassung dieses Vertrags mit dem Ziel, die wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen des Vertrags wiederherzustellen, wie sie bei Vertragsschluss<br />
bestanden. Finden die Parteien keine Einigung über eine solche Vertragsanpassung,<br />
hat FIRMA das Recht diesen Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines<br />
Kalenderjahres außerordentlich zu kündigen.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 17 von 25
10.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen zu<br />
diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
10.5 Der Gerichtsstand ist <strong>Rosenheim</strong>.<br />
<strong>Rosenheim</strong>, den……………<br />
STADT<br />
Ort, den……………………<br />
FIRMA<br />
................................................. ………………………………<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 18 von 25
5. Verzeichnisse<br />
5.1 Litfaßsäulen<br />
Nr. Standort<br />
1. Aisinger Str. gg 85<br />
2. Am Ganselbach / Aisinger Str.<br />
3. Am Gries<br />
4. Beethovenstr. / Josef-Haydn-Str.<br />
5. Brianconstr. / Jahnstr.<br />
6. Brixstr. / Kufsteiner Str.<br />
7. Buchen- / Fichtenweg<br />
8. Chiemsee- / Gießenbachstr.<br />
9. Ebersberger Str. Nähe Pernauerstr.<br />
10. Ebersberger Str. / Freiherr-von-Stein-Str.<br />
11. Ebersberger Str. / gg 24<br />
12. Ebersberger Str. / Volksfestplatz<br />
13. Hammerweg / Parkhaus<br />
14. Heilig-Geist-Str. geg. Nr. 44<br />
15. Herbststr. / gg 25<br />
16. Hochfellnstr. gg 8<br />
17. Hochfelllnstr. / Brünnsteinstr. gg<br />
18. Hohenzollernstr. / Hausstätter Höhe<br />
19. Innstraße 25 / Am Innreit<br />
20. Innstr. 52 / Herrmann-Groeber-Weg<br />
21. Klepperstr. / Kathrein gg<br />
22. Münchener Str. / Salingarten<br />
23. Münchener Str. / Salinstr.<br />
24. Pernauerstr. / Erlenaustr.<br />
25. Pfaffenhofener Str. / Lena-Christ-Str.<br />
26. Prinzregentenstr. gg 34<br />
27. Prinzregentenstr. / Oskar-Maria-Graf-Str.<br />
28. Prinzregentenstr. / Hubertusstr.<br />
29. Prinzregentenstr. / Küpferlingstr.<br />
30. Prinzregentenstr. / Nähe Hubertusstr.<br />
31. Prinzregentenstr. / Sudetenlandstr.<br />
32. Prinzregentenstr. / Wittelsbacherstr.<br />
33. Rathausstr. gg Am Anger<br />
34. Rathausstr. / Rathaus<br />
35. Rechenauerstr.<br />
36. Rechenauerstr. / Weinlände<br />
37. Salzburger Weg / Küpferlingstr.<br />
38. Schmettererstr. / Münchener Str.<br />
39. Sudetenlandstr. gg 21<br />
40. Traberhofstr. / Kaltwiesstr.<br />
41. Westermayrstr. / gg 17<br />
42. Westerndorfer Str. gg 41<br />
43. Wittelsbacherstr. / Schmettererstr.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 19 von 25
5.2 Großflächen<br />
Nr. Standort<br />
1. Äußere Münchener Str. 18<br />
2. Äußere Münchener Str. 18<br />
3. Äußere-Münchener-Str. 18<br />
4. Äußere Münchener Straße / Alte Landstraße 49<br />
5. Brianconstr. / Jahnstr.<br />
6. Brianconstr. / Jahnstr.<br />
7. Ellmaierstr. 22<br />
8. Ellmaierstr. 22<br />
9. Heilig-Geist-Str. gg 44<br />
10. Heilig-Geist-Str. / Westermayrstr.<br />
11. Hochfellnstr. gg 10<br />
12. Hochfellnstr. gg Wildbarrenstr.<br />
13. Hubertusstr. / Küpferlingstr.<br />
14. Hubertusstr. / Küpferlingstr.<br />
15. Kaiserstr. neben 36 gg Volksfestplatz<br />
16. Kaiserstr. neben 36 gg Volksfestplatz<br />
17. Kaiserstr. / Loretowiese<br />
18. Klepperstr. gg Dekra<br />
19. Klepperstr. gg Dekra<br />
20. Prinzregentenstr. gg Taxisstr.<br />
21. Prinzregentenstr. gg Taxisstr.<br />
22. Prinzregentenstr. gg Taxisstr. / RS / Parkplatz<br />
23. Prinzregentenstr. gg Taxisstr. / RS / Parkplatz<br />
24. Prinzregentenstr. / Gabelsbergerstr.<br />
25. Prinzregentenstr. / Gabelsbergerstr.<br />
5.3 City-Light-Poster-Vitrinen<br />
Nr. Standort<br />
1. Brianconstr. gg Eisstadion<br />
2. Westerndorfer Str. / Hochschulstr.<br />
3. Westerndorfer Str. Nähe Lena-Christ-Str.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 20 von 25
5.4 Wartehallen<br />
Nr. Standort<br />
Anlagenart<br />
1. Aisinger Str. Nähe Kufsteiner Str. Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
2. Äußere Münchener Str. / Endorfer Au/ Westseite Wartehalle mit Großfläche<br />
3. Äußere Münchener Str. / Kolbermoorer Str. gg Wartehalle mit Großfläche<br />
4. Brianconstr. / Eisstadion Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
5. Ebersberger Str. / Pernauerstraße Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
6. Ebersberger Str. 55 Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
7. Ebersberger Str. gg Freiherr-von-Stein-Str. Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
8. Gabelsbergerstr. / Prinzregentenstr. Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
9. Gießereistr. 21 Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
10. Gießereistr. / Am Hammer Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
11. Kaiserstr. 32 / 36 gg Volksfestplatz Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
12. Mangfallstr. / Ortsteil Aisinger Wies Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
13. Prinzregentenstr. gg. Taxisstr. Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
14. Westerndorfer Str. / Schlößlstr. Wartehalle mit City-Light-Poster-Vitrine<br />
.<br />
5.5 Uhrensäulen<br />
Nr. Standort<br />
1. Brianconstraße/Kufsteiner Straße<br />
2. Innstraße /Bayerstraße<br />
3. Rathausstraße / Brianconstraße<br />
5.6 Verzicht auf Werbung <strong>für</strong> Nikotin, Spirituosen und Glücksspiel<br />
Nr. Anlagenart<br />
Standort<br />
1. Litfaßsäule Ebersberger Str. / Freiherr-von-Stein-Str.<br />
2. Litfaßsäule Prinzregentenstr. / Küpferlingstr.<br />
3. Litfaßsäule Prinzregentenstr. / Sudetenlandstr.<br />
4. Litfaßsäule Wittelsbacherstr. / Schmettererstr.<br />
5. Großfläche Heilig-Geist-Str. gg. 44<br />
6. Großfläche Kaiserstr. / Loretowiese<br />
7. Großfläche Prinzregentenstr. gg Taxisstr.<br />
8. Großfläche Prinzregentenstr. / Gabelsberger Str.<br />
9. Großfläche Prinzregentenstr. gg Taxisstr. / Rückseite<br />
10. vollverglaste Wartehalle Ebersberger Str. gg Freiherr-von-Stein-Str.<br />
11. vollverglaste Wartehalle Prinzregentenstr. gg. Taxisstr.<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 21 von 25
5.7 Eigenwerbung<br />
Nr. Standort Anlagenart<br />
1 Bahnhofsvorplatz Großfläche<br />
2 Brückenberg Großfläche<br />
3 Westerndorfer Straße Großfläche<br />
4 Ebersberger Straße Großfläche<br />
5 Heilig-Geist-Str. (vor Kirche) Merowürfel<br />
6 Am Hammer (vor Parkhaus P 1) Merowürfel<br />
7 Fußgängerzone (Eingang Kufsteinerstr.) Merowürfel<br />
8 Fußgängerzone (zw. Münchener Str. u. Max-Josefs-Pl.) Werbetafel<br />
9 Salingarten (neben Blumen-Pavillon) Merowürfel<br />
10 Prinzregentenstr. (gg. Gillitzerblock) Merowürfel<br />
11 Ludwigsplatz Merowürfel<br />
12 Heilig-Geist-Str. / Stollstraße (vor VHS-Gebäude) Merowürfel<br />
13 Prinzregentenstraße (im Grünstreifen) Zinkständer<br />
14 Ebersberger Straße / Hofmillerstraße Zinkständer<br />
15 Kaiserstraße nb. Wartehalle Zinkständer<br />
16 Innsbrucker Straße Rtg. Kastenau Zinkständer<br />
17 Wittelsbacherstr./Einfahrt PP Agentur <strong>für</strong> Arbeit Zinkständer<br />
18 Äußere Münchener Str., Kreisverkehr Zinkständer<br />
19 Heilig-Geist- / Stollstr. (vor VHS-Gebäude) Uhrensäule<br />
20 Salingarten Schaukasten<br />
21 Tiefgarage Salinstraße Schaukasten<br />
22 Münchener Str. gegenüber Karstadt (Gehweg) Schaukasten<br />
23 Münchener Str. gegenüber Karstadt (Gehweg) Schaukasten<br />
24 Salingarten Schaukasten<br />
25 Max-Josefs-Platz 4, Passage Schaukasten<br />
26 Hammerweg, Einfahrt Parkhaus P 1 Werbetafel<br />
27 Kufsteiner Straße, Einfahrt Parkhaus P 2 Werbetafel<br />
28 Kufsteiner Straße, Eingang KUKO Werbetafel<br />
29 Kufsteiner Straße, Abfahrt Parkhaus P 2 Werbetafel<br />
30 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
31 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
32 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
33 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
34 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
35 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
36 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
37 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
38 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
39 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
40 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
41 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
42 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
43 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
44 Klepperstraße, Bahnsteigunterführung Schaukasten<br />
45 Äußere Münchener Straße Straßenbanner<br />
46 Innstraße (Höhe Innlände) Straßenbanner<br />
47 Kufsteiner Straße (vor Mangfallbrücke) Straßenbanner<br />
48 Max-Josefs-Platz (Eingang Münchener Straße) Straßenbanner<br />
49 Westerndorfer Straße (Höhe Römerstraße) Straßenbanner<br />
50 Rathausstraße / Ecke Brianconstraße (Grünfläche) Plakattafel<br />
51 Chiemseestraße / Ecke Innsbrucker Straße (Grünfläche) Plakattafel<br />
52 Kaiserstraße / Haupteingang Loretowiese (Grünfläche) Plakattafel<br />
53 Stemplingerstraße / Luitpoldpark (Parkbucht) Plakattafel<br />
54 Prinzregentenstraße / Berufsschule (Grünstreifen) Plakattafel<br />
55 Burgfriedstraße / Ecke Lessingstraße (Grünstreifen) Plakattafel<br />
56 Aisinger Straße 76 (Parkplatz) Plakattafel<br />
57 Rechenauer Straße / Bolzplatz Plakattafel<br />
58 Ebersberger Straße / Gaborhalle (Vorplatz) Plakattafel<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 22 von 25
noch 5.7 Eigenwerbung<br />
Nr. Standort<br />
Anlagenart<br />
59 Panorama-Kreuzung (Ecke Aisinger Straße) Plakattafel<br />
60 Ignaz-Günther-Gymnasium (Heilig-Geist-Straße) Plakattafel<br />
61 Ignaz-Günther-Gymnasium (Prinzregentenstraße) Plakattafel<br />
62 Realschule <strong>für</strong> Mädchen (Ebersberger Straße) Plakattafel<br />
63 Am Nörreut vor Turnhalle Plakattafel<br />
64 Hochfellnstraße, ESV-Sportplatz Plakattafel<br />
65 Happinger Str. (vor Lebensmittelmarkt) Plakattafel<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 23 von 25
5.8 Angebotsformular<br />
Vertragslaufzeit 10 Jahre<br />
a) Allgemeinsäulen, Ganzsäulen und Großflächen<br />
1. Pachtsatz auf Netto-Umsatz* in Prozent ...……………<br />
b) City-Light-Poster-Vitrinen freistehend und in Wartehallen sowie Großflächen in<br />
Wartehallen<br />
2. Pachtsatz auf Netto-Umsatz* in Prozent ...……………<br />
c) Uhrensäulen<br />
3. Pachtsatz auf Netto-Umsatz* in Prozent ...……………<br />
4. Garantiepacht in €/Jahr ...……………<br />
*: Steuerpflichtiger Umsatz gemäß dem Vertragsentwurf unter § 5.1.<br />
Bieter:<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 24 von 25
5.9 Städte und Werbeflächen<br />
Nr. <strong>Stadt</strong><br />
Werbeträgerart Anzahl Werbeflächen<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 25 von 25