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Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 30.03.2010

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e) Vergütungen an an<strong>der</strong>e juristische o<strong>der</strong> natürliche Personen für Leistungen und<br />

Lieferungen,<br />

f) Kosten <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung und Verwahrung von Personen und Sachen.<br />

3) Auf die Erstattung von Auslagen s<strong>in</strong>d die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften<br />

entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung <strong>der</strong> Auslagen entsteht mit <strong>der</strong><br />

Aufwendung des zu erstattenden Betrags.<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2007 <strong>in</strong> Kraft.<br />

§ 8 Schlußvorschriften<br />

(2) Zu gleicher Zeit treten die <strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong> <strong>vom</strong> 10.07.2001 und alle sonstigen<br />

dieser Satzung entsprechenden o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>sprechenden Vorschriften außer Kraft.<br />

Rottenburg am Neckar, den 19.12.2006<br />

Stephan Neher<br />

Oberbürgermeister<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

E<strong>in</strong>e etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung für<br />

Baden-Württemberg (GemO) o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> GemO beim Zustandekommen dieser Satzung<br />

wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sich nicht schriftlich <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres seit<br />

<strong>der</strong> Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong> Stadt Rottenburg am Neckar geltend<br />

gemacht geworden ist. Der Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung o<strong>der</strong><br />

die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt worden s<strong>in</strong>d.<br />

Bemerkung:<br />

Folgende Satzungsän<strong>der</strong>ung wurde e<strong>in</strong>gearbeitet:<br />

• Satzung zur 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen<br />

(<strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong>) <strong>vom</strong> 16.12.2008<br />

Bekanntmachung <strong>in</strong> den Rottenburger Mitteilungen <strong>vom</strong> 19.12.2008<br />

Inkrafttreten: 01.01.2009<br />

Im Gebührenverzeichnis wurden die Ziffern 32.56 bis 32.92 neu e<strong>in</strong>gefügt.<br />

• Satzung zur 02. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen<br />

(<strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong>) <strong>vom</strong> <strong>30.03.2010</strong><br />

Bekanntmachung <strong>in</strong> den Rottenburger Mitteilungen <strong>vom</strong> 09.04.2010<br />

Inkrafttreten: 10.04.2010<br />

Im Gebührenverzeichnis wurden die Ziffern 32.93 und 32.94 sowie die Ziffern 61.44 und 61.45 neu<br />

e<strong>in</strong>gefügt. Des Weiteren erhielt Ziffer 61.14 e<strong>in</strong>e neue <strong>Fassung</strong>. Die bisherige Ziffer 61.17 wurde<br />

ersetzt durch die Ziffern 61.17.1 und 61.17.2.<br />

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