Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung - Saarpfalz-Kreis
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung - Saarpfalz-Kreis
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung - Saarpfalz-Kreis
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<strong>Antrag</strong>steller:<br />
Name/Vorname:<br />
Straße/Ort::<br />
Telefon:<br />
Gutachter<strong>aus</strong>schuss für den <strong>Saarpfalz</strong>-<strong>Kreis</strong><br />
Tel. 06841-104 8434<br />
Fax 06841-104 7141<br />
e-Mail: gutachter<strong>aus</strong>schuss@saarpfalz-kreis.de<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Auskunft</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> K<strong>auf</strong>preissammlung<br />
In meiner Eigenschaft als<br />
(Gericht, Behörde, öffentl. Best. u. Vereidigter Sachverständiger, Sonstiger *)<br />
*) bitte erläutern<br />
bin ich mit dem Grundstück<br />
Lagebezeichnung (Straße, H<strong>aus</strong>nummer)<br />
Gemarkung: Flur: Flurstück(e):<br />
<strong>aus</strong> folgenden Gründen befasst:<br />
Ich stelle hiermit gem § 13 <strong>der</strong> Gutachter<strong>aus</strong>schussverordnung Saarland (vgl. nächste Seite) den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />
<strong>Auskunft</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> K<strong>auf</strong>preissammlung.<br />
Die Vergleichsobjekte sollen folgende Merkmale <strong>auf</strong>weisen:<br />
unbebaute Grundstücke; Nutzungsart<br />
bebaute Grundstücke; Nutzungsart<br />
Wohnungs- bzw. Teileigentum<br />
Anzahl:<br />
Anzahl:<br />
Anzahl:<br />
Lagebeschreibung (Straße o<strong>der</strong> Stadtteil):<br />
Grundstücksgröße von: m² bis m²<br />
Beitragsrechtlicher Zustand*:<br />
*) nur bei unbebauten Grundstücken<br />
Baujahr o<strong>der</strong> Baujahrsspanne:<br />
Geschosszahl**:<br />
Wohnfläche von**: m² bis m² **) nur bei Wohnungseigentum<br />
Zeitspanne <strong>der</strong> Vertragsabschlüsse:<br />
Weitere Merkmale:<br />
Ich verpflichte mich:<br />
1. alle mündlich o<strong>der</strong> schriftlich erhaltenen Angaben streng vertraulich zu behandeln und diese zu keinem<br />
an<strong>der</strong>en als dem zur sachgerechten Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt<br />
zugeben o<strong>der</strong> zugänglich zu machen<br />
2. in das/die zu erstellende(n) Gutachten nur anonymisierte Daten <strong>der</strong> Vergleichsgrundstücke <strong>auf</strong>zunehmen<br />
(z. B. ohne Flurstücks- und H<strong>aus</strong>nummer)<br />
3. die Daten bis zu ihrer Vernichtung so <strong>auf</strong>zubewahren, dass Unbefugte keine Kenntnis davon erhalten<br />
4. die zur Verfügung gestellten Daten nach Auswertung (z. B. in einem Gutachten) zum frühstmöglichen<br />
Zeitpunkt zu vernichten<br />
5. Die Bestimmungen <strong>der</strong> Datenschutzgesetze sowie des § 13 Abs. 1 und 2 <strong>der</strong><br />
Gutachter<strong>aus</strong>schussverordnung einzuhalten.<br />
6. Die für die <strong>Auskunft</strong> anfallenden Gebühren gem. Gutachtergebührenverordnung (s. Anhang) zu<br />
übernehmen.<br />
Mir ist bekannt, dass mit <strong>der</strong> <strong>Auskunft</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> K<strong>auf</strong>preissammlung keine Aussage über die Verwendbarkeit <strong>der</strong><br />
Daten im Einzelfall verbunden ist.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift und ggf. Stempel
Auszug <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Gutachter<strong>aus</strong>schussverordnung – GutVO<br />
§ 13 - Auskünfte <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Daten <strong>der</strong> K<strong>auf</strong>preissammlung<br />
(1) Behörden und sonstige öffentliche Stellen sowie öffentlich bestellten und vereidigten o<strong>der</strong> gerichtlich bestellten<br />
o<strong>der</strong> nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen sind im Einzelfall <strong>auf</strong> schriftlichen <strong>Antrag</strong><br />
Auskünfte <strong>aus</strong> <strong>der</strong> K<strong>auf</strong>preissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird und die<br />
sachgerechte Verwendung <strong>der</strong> Daten gewährleistet ist. Die Auskünfte dürfen nur grundstücksbezogen erteilt<br />
werden. Der Name und die Anschrift des Eigentümers o<strong>der</strong> sonstiger berechtigter Personen dürfen nicht mitgeteilt<br />
werden. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm<br />
übermittelt werden.<br />
(2) An<strong>der</strong>e Stellen und Personen sind nach Maßgabe des Absatzes 1 nur solche Auskünfte zu erteilen, die<br />
Rückschlüsse <strong>auf</strong> den Eigentümer nicht ermöglichen.<br />
(3) Die Rechte <strong>der</strong> Finanzämter <strong>auf</strong> Übermittlung <strong>der</strong> K<strong>auf</strong>preissammlung sowie <strong>der</strong> Gerichte und<br />
Staatsanwaltschaften <strong>auf</strong> die Vorlage von Urkunden und Akten nach § 195 Abs. 2 BauGB bleiben unberührt.<br />
Hinweis zu § 13: Daten sind bereits dann <strong>auf</strong> eine natürlich Person beziehbar, wenn Straßen und H<strong>aus</strong>nummern<br />
angegeben werden o<strong>der</strong> ein Rückschluss in an<strong>der</strong>er Weise möglich ist. Das bedeutet dass <strong>der</strong> Sachverständige die<br />
Daten von <strong>der</strong> Angabe im Gutachten in <strong>der</strong> Regel zu anonymisieren hat.<br />
Auszug <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Gutachtergebührenverordnung vom 01.01.2011<br />
Gebührenverzeichnis<br />
Lfd.-Nr. Gegenstand Gebühr<br />
5 <strong>Auskunft</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> K<strong>auf</strong>preissammlung<br />
je schriftliche o<strong>der</strong> elektronische <strong>Auskunft</strong> über<br />
5.1 land- und forstwirtschaftliche Flächen von 20 bis 60 €<br />
5.2 Bauland von 40 bis 80 €<br />
5.3 sonstige unbebaute Flächen von 40 bis 80 €<br />
5.4 Wohnungs- und Teileigentum von 40 bis 80 €<br />
5.5 Ein- und Zweifamilienhäuser von 60 bis 100 €<br />
5.6 Mehrfamilienhäuser von 80 bis 150 €<br />
5.7 sonstige Gebäude von 80 bis 150 €<br />
Bearbeitungsvermerke:<br />
Die Vor<strong>aus</strong>setzung des § 13 GutVO (berechtigtes Interesse) liegen – nicht – vor.<br />
<strong>Antrag</strong> stattgeben - ablehnen.<br />
Datum<br />
Unterschrift d. Vorsitzenden<br />
<strong>Auskunft</strong> erteilt am<br />
<strong>Antrag</strong> abgelehnt am<br />
Unterschrift:<br />
Unterschrift: