Mahnungen - Komma-Net.de
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<strong>Mahnungen</strong><br />
<strong>Mahnungen</strong> – Wie Sie jetzt schnell an Ihr<br />
Geld kommen<br />
Inhalt:<br />
Seite<br />
Die rechtliche Lage _______________________________________________________________________ 2<br />
In 6 Schritten zum Mahnverfahren _________________________________________________________ 2<br />
1. Schritt: Rechnung ______________________________________________________________________ 2<br />
Wichtig: Nennen Sie einen Zahlungstermin _________________________________________________ 3<br />
2. Schritt: Zahlungserinnerung _____________________________________________________________ 4<br />
3. Schritt: Erste Mahnung _________________________________________________________________ 5<br />
Mahngebühr: Bis zu 5 E sind üblich ________________________________________________________ 5<br />
4. Schritt: Anrufen ________________________________________________________________________ 5<br />
Streben Sie eine gütliche Einigung an ______________________________________________________ 6<br />
5. Schritt: Zweite Mahnung ________________________________________________________________ 6<br />
Verzugszinsen: 5 bzw. 8 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m Basiszinssatz _______________________________ 6<br />
Doppelte Mahngebühr verlangen __________________________________________________________ 8<br />
6. Schritt: Wie Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten _________________________________ 8<br />
Vollstreckungsbescheid: Verjährung erst nach 30 Jahren ___________________________________ 10<br />
Musterbriefe:<br />
Zahlungserinnerungen ___________________________________________________________________ 11<br />
Mahnschreiben (erste Mahnstufe) _________________________________________________________ 17<br />
Mahnschreiben (zweite Mahnstufe) _______________________________________________________ 20<br />
Bestätigung eines telefonisch abgesprochenen Vergleichs __________________________________ 23<br />
Bestätigung einer telefonisch abgesprochenen Ratenzahlung _______________________________ 24<br />
Bitte heften Sie diesen Beitrag hinter <strong>de</strong>m Registerblatt MNO ab.<br />
Einleitung<br />
Sie haben Ihre Leistung wie vereinbart und or<strong>de</strong>ntlich erbracht, doch <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zahlt<br />
nicht? Diese Situation kennt je<strong>de</strong>r Unternehmer, <strong>de</strong>nn um die Zahlungsmoral ist es<br />
<strong>de</strong>rzeit schlecht bestellt.<br />
<strong>Mahnungen</strong> gehören zu <strong>de</strong>n unangenehmsten und schwierigsten Briefen <strong>de</strong>s<br />
Geschäftslebens. Da ist es wichtig, <strong>de</strong>n richtigen Ton zu treffen. Einerseits möchten<br />
Sie Ihre Kun<strong>de</strong>n nicht unnötig verärgern o<strong>de</strong>r gar verlieren, an<strong>de</strong>rerseits können<br />
Außenstän<strong>de</strong> Sie schnell in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen.<br />
Dieser Beitrag zeigt Ihnen,<br />
● wie Sie Rechnung, Zahlungserinnerung und <strong>Mahnungen</strong> rechtlich korrekt gestalten,<br />
● mit welchen Formulierungen Sie einen Schuldner zum Zahlen bewegen, ohne ihn<br />
zu verärgern, und<br />
● welche Möglichkeiten Sie sonst noch haben, Ihre Außenstän<strong>de</strong> hereinzuholen.<br />
6/2002 Seite 43<br />
MAH 1
<strong>Mahnungen</strong><br />
Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beitrags fin<strong>de</strong>n Sie praxiserprobte<br />
● Zahlungserinnerungen,<br />
● <strong>Mahnungen</strong> (erste und zweite Mahnstufe),<br />
● Bestätigungsschreiben für kulante Regelungen (Vergleich o<strong>de</strong>r Ratenzahlung).<br />
Die rechtliche Lage<br />
Die Reform <strong>de</strong>s BGB zum 1.1.2002 kommt Ihnen als Unternehmer entgegen. Denn<br />
jetzt gilt: Wenn Sie schon auf die Rechnung einen Zahlungstermin schreiben, setzen<br />
Sie <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in Verzug, sobald dieser Tag verstrichen ist (§ 286 BGB). Ab dann können<br />
Sie Verzugszinsen berechnen o<strong>de</strong>r rechtliche Schritte einleiten.<br />
In 6 Schritten von <strong>de</strong>r Rechnung bis zum gerichtlichen Mahnverfahren<br />
Diese sechs Schritte zeigen einen in <strong>de</strong>r Praxis bewährten Weg, mit <strong>de</strong>m Sie in <strong>de</strong>r<br />
Regel gute Ergebnisse erzielen:<br />
1. Schritt: Rechnung<br />
2. Schritt: Zahlungserinnerung<br />
3. Schritt: Erste Mahnung<br />
4. Schritt: Anrufen<br />
5. Schritt: Zweite Mahnung<br />
6. Schritt: Mahnverfahren<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>n Sie die einzelne Schritte erläutert.<br />
1. Schritt: Rechnung<br />
Stellen Sie Ihrem Kun<strong>de</strong>n eine Rechnung über die erbrachte Lieferung/Leistung. Liegt<br />
<strong>de</strong>r Rechnungsbetrag bei über 100 E, dann achten Sie darauf, dass Ihre Rechnung<br />
folgen<strong>de</strong> Pflichtangaben enthält (§ 14 UStG):<br />
● Ihren Namen und Ihre Anschrift<br />
● Ihre Umsatzsteuernummer<br />
● Namen und Anschrift Ihres Kun<strong>de</strong>n<br />
● Menge und han<strong>de</strong>lsübliche Bezeichnung <strong>de</strong>r gelieferten Ware bzw. Umfang <strong>de</strong>r<br />
Leistung<br />
● Zeitpunkt <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung<br />
● <strong>Net</strong>to-Entgelt<br />
● Umsatzsteuerbetrag<br />
MAH 2<br />
6/2002 Seite 44
<strong>Mahnungen</strong><br />
Sinnvoll, aber freiwillig sind die Zusätze<br />
● Steuersatz (7 o<strong>de</strong>r 16 %) und<br />
● Brutto-Rechnungsbetrag.<br />
Wann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zur Zahlung verpflichtet ist<br />
Grundsätzlich muss Ihr Kun<strong>de</strong> die Rechnung bezahlen, wenn<br />
● <strong>de</strong>r Rechnungsbetrag fällig ist und<br />
● ihm Ihre Rechnung zugegangen ist (Einwurf in <strong>de</strong>n Briefkasten).<br />
Nur bei Verzug können Sie rechtliche Schritte einleiten<br />
Zugang und Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung reichen aber nicht, um rechtliche Schritte gegen<br />
einen säumigen Schuldner einzuleiten. Verzugszinsen, Scha<strong>de</strong>nersatz, Mahnbescheid<br />
o<strong>de</strong>r gar Klage – das alles darf erst folgen, wenn sich <strong>de</strong>r Schuldner mit <strong>de</strong>r Zahlung<br />
in Verzug befin<strong>de</strong>t.<br />
Wichtig: Nennen Sie schon in <strong>de</strong>r Rechnung einen Zahlungstermin<br />
Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2002 gilt (§ 286 BGB):<br />
Ein Schuldner gerät in Verzug<br />
● automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung,<br />
● am Tag nach <strong>de</strong>m Zahlungstermin, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Rechnung angegeben ist,<br />
● nach Zugang <strong>de</strong>r ersten Mahnung,<br />
● wenn er die Bezahlung endgültig und ernsthaft verweigert.<br />
6 Profi-Tipps für Ihre Rechnungen<br />
Beherzigen Sie schon bei <strong>de</strong>r Rechnung folgen<strong>de</strong> Tipps, dann haben Sie es später<br />
leichter:<br />
● Nennen Sie in je<strong>de</strong>r Rechnung einen Zahlungstermin. Verstreicht <strong>de</strong>r Termin, dürfen<br />
Sie schon ab <strong>de</strong>m Tag darauf Verzugszinsen berechnen.<br />
● Lassen Sie <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n nicht viel Zeit bis zum Zahlungstermin. Üblich sind sieben<br />
bis zehn Kalen<strong>de</strong>rtage.<br />
● Bieten Sie <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n Skonto als Anreiz, schnell zu bezahlen.<br />
● Geben Sie immer Ihre Bankverbindung in <strong>de</strong>r Rechnung an.<br />
● Fügen Sie Ihrer Rechnung ausgefüllte Überweisungsträger bei. Das führt oft zu<br />
einer schnelleren Überweisung.<br />
● Legen Sie eine Kopie <strong>de</strong>r Rechnung auf Termin (Achtung: Kopie nicht mit <strong>de</strong>m Original<br />
verwechseln o<strong>de</strong>r gar zusätzlich buchen!). Dann bemerken Sie <strong>de</strong>n Zahlungsverzug<br />
sofort.<br />
6/2002 Seite 45<br />
MAH 3
<strong>Mahnungen</strong><br />
2. Schritt: Zahlungserinnerung<br />
Wie oft und in welcher Schärfe Sie mahnen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es<br />
gibt keine rechtliche Regelung, wie viele <strong>Mahnungen</strong> Sie einem säumigen Schuldner<br />
schicken müssen. Ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> in Verzug (also z.B. nach erfolglos verstrichenem<br />
Zahlungstermin), dürfen Sie sogar gleich vor Gericht ziehen. Das ist natürlich wenig<br />
sinnvoll. Beginnen Sie am besten mit einer freundlichen Zahlungserinnerung.<br />
Beispielschreiben hierfür fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n Seiten MAH 11 bis MAH 14.<br />
Wichtig: Ihre Zahlungserinnerung soll sich nicht mit <strong>de</strong>r späten – aber noch fristgerechten<br />
– Zahlung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n überschnei<strong>de</strong>n. Berücksichtigen Sie Banklaufzeiten<br />
von bis zu fünf Arbeitstagen. Am besten versen<strong>de</strong>n Sie eine Zahlungserinnerung ca.<br />
eine Woche nach <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Rechnung genannten Zahlungstermin.<br />
Ihre Zahlungserinnerung ist an keine bestimmte Form gebun<strong>de</strong>n. Formulieren Sie sie<br />
wie einen Geschäftsbrief, also mit Betreff, Anre<strong>de</strong>, Datum, Text, Grußformel und<br />
Unterschrift. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gehören unbedingt auf<br />
die Zahlungserinnerung o<strong>de</strong>r Mahnung. Benutzen Sie einen Firmenbriefbogen – auf<br />
<strong>de</strong>m stehen alle nötigen Angaben.<br />
Was eine Zahlungserinnerung enthalten sollte:<br />
● Art, Umfang und Datum Ihrer Lieferung/Leistung<br />
● Verweis auf Ihre Rechnung mit Rechnungsnummer und -datum sowie auf <strong>de</strong>n<br />
noch ausstehen<strong>de</strong>n Rechnungsbetrag (am besten Rechnungskopie beifügen)<br />
● Bitte um Bezahlung <strong>de</strong>r Rechnung (ohne Skonto!)<br />
● Bankverbindung (am besten wie<strong>de</strong>r einen ausgefüllten Überweisungsträger<br />
beilegen)<br />
● Hinweis, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> das Schreiben bei inzwischen erfolgter Zahlung nicht<br />
mehr beachten soll<br />
Vermei<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>r Zahlungserinnerung (auch später in allen ausdrücklichen <strong>Mahnungen</strong>)<br />
● unfreundliche o<strong>de</strong>r aggressive Formulierungen,<br />
● Belehrungen,<br />
● emotionsgela<strong>de</strong>ne Drohungen und<br />
● Beschimpfungen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n.<br />
Wer nicht zahlen will, zahlt nicht – egal, wie böse Sie wer<strong>de</strong>n. Wer hingegen zahlungswillig<br />
ist und die Überweisung einfach nur „vergessen“ hat, wird auf ein unhöfliches<br />
Schreiben sauer reagieren.<br />
MAH 4<br />
6/2002 Seite 46
<strong>Mahnungen</strong><br />
3. Schritt: Erste Mahnung<br />
Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zwei Wochen nach <strong>de</strong>r Zahlungserinnerung immer noch nicht reagiert,<br />
wird es Zeit für eine <strong>de</strong>utliche Mahnung. Verlangen Sie jetzt „umgehen<strong>de</strong> Bezahlung“.<br />
Dass es Ihnen ernst ist mit Ihrer Mahnung, zeigen Sie, in<strong>de</strong>m Sie<br />
● zusätzlich zur For<strong>de</strong>rung eine Mahngebühr verlangen und<br />
● ankündigen, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.<br />
Muster für das erste Mahnschreiben nach <strong>de</strong>r Zahlungserinnerung fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n<br />
Seiten MAH 17 bis 19.<br />
Mahngebühr: Bis zu 5 E sind üblich<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Mahngebühr richtet sich nach <strong>de</strong>n Kosten, die Ihnen entstan<strong>de</strong>n sind.<br />
Zu <strong>de</strong>n Kosten zählen z. B. das Porto für Zahlungserinnerung und erste Mahnung,<br />
aber auch eine Pauschale für die Arbeitszeit. Üblich ist es, bis zu 5 E zu verlangen.<br />
Nehmen Sie eine Klausel in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf, in <strong>de</strong>r Sie<br />
die Höhe <strong>de</strong>r Mahngebühren festlegen.<br />
Der „Brief-Berater“ empfiehlt:<br />
Bei Stammkun<strong>de</strong>n, die bisher immer, wenn auch nur schleppend bezahlt haben,<br />
sollten Sie auf die Berechnung von Mahngebühren erst einmal verzichten. Besser<br />
Sie dul<strong>de</strong>n die verspätete Zahlung, als diese Kun<strong>de</strong>n an die Konkurrenz zu<br />
verlieren.<br />
4. Schritt: Anrufen<br />
Der Kun<strong>de</strong> hat ca. zwei Wochen nach Ihrer Mahnung noch immer nicht gezahlt. Versuchen<br />
Sie ein neues Mittel: Rufen Sie ihn persönlich an, und fragen Sie ihn nach <strong>de</strong>n<br />
Grün<strong>de</strong>n für die ausbleiben<strong>de</strong> Zahlung.<br />
Der „Brief-Berater“ empfiehlt:<br />
Lässt sich Ihr Ansprechpartner am Telefon wie<strong>de</strong>rholt verleugnen, sagen Sie<br />
<strong>de</strong>mjenigen, <strong>de</strong>r abgenommen hat, es gehe um eine offene Geldfor<strong>de</strong>rung. Lassen<br />
Sie ausrichten, dass Sie zurückgerufen wer<strong>de</strong>n möchten und an<strong>de</strong>rnfalls am<br />
Nachmittag/am nächsten Morgen wie<strong>de</strong>r anrufen. Vielen Nichtzahlern ist solches<br />
Aufhebens peinlich, und Sie wer<strong>de</strong>n tatsächlich schnell zurückgerufen.<br />
6/2002 Seite 47<br />
MAH 5
<strong>Mahnungen</strong><br />
Streben Sie eine gütliche Einigung an<br />
Im Telefongespräch mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n sollten Sie eine gütliche Einigung anstreben.<br />
Denn auch wenn Sie im Recht sind: Die gerichtliche Durchsetzung kann teuer wer<strong>de</strong>n.<br />
Bieten Sie einen Vergleich o<strong>de</strong>r Ratenzahlung an. Bestätigen Sie diese Verabredung<br />
dann schriftlich. Musterbriefe für Vergleich und Ratenzahlung fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n Seiten<br />
MAH 23 und MAH 24.<br />
Können Sie sich mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n am Telefon nicht einigen o<strong>de</strong>r konnten Sie nicht<br />
einmal mit ihm sprechen, dann schicken Sie jetzt die zweite Mahnung (siehe Schritt<br />
5 auf dieser Seite).<br />
Wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> sich nicht an die telefonische Vereinbarung hält<br />
Hält sich <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nicht an eine getroffene Vereinbarung (Vergleich, Ratenzahlung) o<strong>de</strong>r<br />
merken Sie <strong>de</strong>utlich, dass alle guten Worte und Schreiben ihn nicht zum Zahlen bringen<br />
wer<strong>de</strong>n, sparen Sie sich die zweite Mahnung. Diese Alternativen haben Sie dann:<br />
● Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, o<strong>de</strong>r eröffnen Sie das (kostenpflichtige)<br />
gerichtliche Mahnverfahren (siehe Schritt 6 auf Seite MAH 8), wenn es um viel<br />
Geld geht und/o<strong>de</strong>r wenn Sie sicher sind, gute Beweise in <strong>de</strong>r Hand zu haben.<br />
● Schreiben Sie Ihre For<strong>de</strong>rung ab, wenn es um weniger Geld geht, als <strong>de</strong>r Anwalt<br />
o<strong>de</strong>r Mahnbescheid kosten wür<strong>de</strong> und/o<strong>de</strong>r wenn Ihre Beweislage schlecht ist. Es<br />
bringt dann nichts, noch mehr Zeit und Geld in die Angelegenheit zu investieren.<br />
Schritt 5: Zweite Mahnung<br />
Angenommen, ein Kun<strong>de</strong> reagiert trotz erster Mahnung nicht o<strong>de</strong>r streitet gar ab, dass<br />
er Ihnen Geld schul<strong>de</strong>t. Dann können Sie – vom Reklamationsfall abgesehen – davon<br />
ausgehen, dass er seine Zahlung systematisch hinauszögert. Er versucht damit, seine<br />
Liquidität zu verbessern – auf Ihre Kosten. Jetzt ist es an <strong>de</strong>r Zeit, in einem zweiten<br />
Mahnschreiben Verzugszinsen und erhöhte Mahngebühren einzufor<strong>de</strong>rn. Beispiele für<br />
die zweite Mahnung fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n Seiten MAH 20, 21 und 22.<br />
Berechnen Sie Verzugszinsen<br />
Beträgt <strong>de</strong>r Zinssatz für seinen Überziehungskredit 11 % p.a. und zahlt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Ihre<br />
Rechnung in Höhe von 1.000 E vier Monate später als gefor<strong>de</strong>rt, spart er immerhin<br />
36,66 E Zinsen. Wenn Sie <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n aber Verzugszinsen berechnen, wird <strong>de</strong>r Vorteil<br />
für ihn geringer.<br />
Verzugszinsen: 5 bzw. 8 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m Basiszinssatz<br />
Verzugszinsen dürfen Sie ab <strong>de</strong>m Tag berechnen, seit <strong>de</strong>m sich Ihr Schuldner in<br />
Verzug befin<strong>de</strong>t – oft reicht jedoch schon die Androhung, um ihn zum Zahlen zu<br />
MAH 6<br />
6/2002 Seite 48
<strong>Mahnungen</strong><br />
bewegen. Kündigen Sie <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r ersten Mahnung lediglich an, dass Sie bei<br />
anhalten<strong>de</strong>r Nichtzahlung Verzugszinsen verlangen wer<strong>de</strong>n. Diese betragen (nach<br />
§ 288 BGB)<br />
● gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkte pro Jahr und<br />
● gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte pro Jahr<br />
über <strong>de</strong>m Basiszinssatz.<br />
Den Basiszinssatz legt die Bun<strong>de</strong>sbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines<br />
Jahres fest (§ 247 BGB). Derzeit liegt <strong>de</strong>r Basiszinssatz bei 2,47 % (Stand: 1. Oktober<br />
2002). Den jeweils aktuellen Basiszinssatz erfahren Sie im Internet unter<br />
www.bun<strong>de</strong>sbank.<strong>de</strong>.<br />
Beispiel: Berechnung von Verzugszinsen<br />
Klaus Zahltnichtgern, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Werbegrafiker Alfons Fred 823,60 E schul<strong>de</strong>t, ist<br />
Unternehmer. Mit <strong>de</strong>r Zahlung ist er seit 12. März ... in Verzug. Alfons Fred<br />
schickt seine zweite Mahnung am 29. April ..., also 49 Tage später. Darin for<strong>de</strong>rt<br />
er auch die bisher entstan<strong>de</strong>nen Verzugszinsen.<br />
Er rechnet so:<br />
Basiszinssatz 2,57 %<br />
+ Unternehmerzinssatz 8,00 %<br />
= Verzugszinssatz p.a. 10,57 %<br />
823,60 E x 10,57 % = 87,05 E im Jahr<br />
49 (Verzugstage)<br />
87,05 E x = 11,85 E Verzugszinsen<br />
360 (Jahrestage * )<br />
*Es wird nicht mit 365 Tagen gerechnet!<br />
Höhere Zinssätze dürfen Sie zugrun<strong>de</strong> legen, wenn Sie dafür einen an<strong>de</strong>ren rechtlichen<br />
Grund als <strong>de</strong>n Verzug haben (§ 288 Abs. 3 BGB). Das können z. B. Ihre eigenen<br />
Finanzierungskosten sein.<br />
Hinweis<br />
Auf Verzugszinsen dürfen Sie keinen Zinseszins aufschlagen (§ 289 BGB). Verzugszinsen<br />
berechnen Sie vom Brutto-Rechnungsbetrag. Denn das ist <strong>de</strong>r Betrag, <strong>de</strong>r Ihre<br />
Liquidität vermin<strong>de</strong>rt. Aus <strong>de</strong>n Verzugszinsen, die <strong>de</strong>r Schuldner Ihnen zahlt, müssen<br />
6/2002 Seite 49<br />
MAH 7
<strong>Mahnungen</strong><br />
Sie keine zusätzliche Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen (Abschnitt 3 Abs. 3 Umsatzsteuerrichtlinie).<br />
Doppelte Mahngebühr berechnen<br />
Außer <strong>de</strong>n Verzugszinsen können Sie in <strong>de</strong>r zweiten Mahnung wie<strong>de</strong>rum eine Mahngebühr<br />
aufschlagen. Setzen Sie <strong>de</strong>n gleichen Betrag wie für die erste Mahnung noch<br />
einmal an, insgesamt also die doppelte Mahngebühr, z. B. 10 E.<br />
Drohen Sie Scha<strong>de</strong>nersatz-For<strong>de</strong>rung an<br />
Über die Verzugszinsen hinaus können Sie auch je<strong>de</strong>rzeit noch <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />
verlangen, <strong>de</strong>r Ihnen durch die ausbleiben<strong>de</strong> Zahlung entstan<strong>de</strong>n ist. Das<br />
betrifft z. B. ein Honorar, dass Sie einem Anwalt zahlen. Auch entgangene Anlagegewinne<br />
können hierunter fallen (BGH, 29.11.1982, AZ: II ZR 80/82).<br />
Beachten Sie: Zunächst ist es für Sie unwichtig, ob Sie einen solchen Anspruch vor<br />
Gericht tatsächlich durchsetzen können. Allein die Drohung reicht oft aus, um <strong>de</strong>n<br />
Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Er trägt sonst das unkalkulierbare Risiko, plötzlich<br />
ein Vielfaches <strong>de</strong>r ursprünglichen Schuld an Sie zahlen zu müssen.<br />
Mahnbescheid androhen<br />
Als weiteres Druckmittel schreiben Sie in die zweite Mahnung, dass Sie bei beharrlicher<br />
Nichtzahlung<br />
● einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen o<strong>de</strong>r<br />
● ein Inkasso-Büro mit <strong>de</strong>m Eintreiben <strong>de</strong>s Gel<strong>de</strong>s beauftragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Inkasso-Büros sind oft erfolgreich. Auch wenn Sie keines einschalten – <strong>de</strong>r Hinweis<br />
auf ein Inkasso-Büro wirkt häufig Wun<strong>de</strong>r.<br />
Der „Brief-Berater“ empfiehlt:<br />
Inkasso-Büros verlangen meist einen Min<strong>de</strong>stumsatz <strong>de</strong>r ihnen überlassenen For<strong>de</strong>rungen,<br />
z. B. 500.000 E im Jahr. Deshalb lohnt es sich in <strong>de</strong>r Regel nicht, ein<br />
solches zu beauftragen.<br />
6. Schritt: Wie Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten<br />
Natürlich können Sie einen Kun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r auch nach <strong>de</strong>r zweiten Mahnung nicht zahlt,<br />
noch weiterhin anrufen o<strong>de</strong>r schriftlich mahnen. Die Praxis allerdings zeigt, dass dies<br />
wenig erfolgreich ist. Wer nach <strong>de</strong>r zweiten Mahnung nicht zahlt, muss dazu gezwungen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
MAH 8<br />
6/2002 Seite 50
<strong>Mahnungen</strong><br />
Sie können die Angelegenheit jetzt einem Rechtsanwalt übergeben, <strong>de</strong>r sie für Sie<br />
erledigt. Sein Honorar und seine Auslagen müssen Sie allerdings vorschießen – und<br />
bleiben eventuell auf einem Teil davon sitzen, falls es doch noch zu einem Vergleich<br />
kommt.<br />
Billiger: Sie leiten selbst ein Mahnverfahren ein<br />
Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Geldfor<strong>de</strong>rung zu Recht besteht und auch beweisbar<br />
ist, sollten Sie zunächst selbst einen gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dazu<br />
brauchen Sie keinen Anwalt.<br />
Mahnverfahren: So geht‘s<br />
● Beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das amtliche Formular dafür ist<br />
im Schreibwarenhan<strong>de</strong>l erhältlich. Tragen Sie hieraus Ihre For<strong>de</strong>rung ein. Machen<br />
Sie auch Nebenkosten, z. B. Verzugszinsen o<strong>de</strong>r Mahnkosten, geltend.<br />
● Reichen Sie <strong>de</strong>n Mahnbescheid bei Ihrem Amtsgericht ein – dafür fallen Gebühren<br />
an, <strong>de</strong>ren Höhe sich nach <strong>de</strong>m Streitwert richtet (z. B. 12,50 E bei einer For<strong>de</strong>rung<br />
von 300 E, 36,50 E bei einer For<strong>de</strong>rung von 2.000 E, 98 E bei einer For<strong>de</strong>rung von<br />
10.000 E). Hinzu kommt noch eine geringe Zustellgebühr.<br />
● Das Gericht prüft nicht, ob Ihre For<strong>de</strong>rung zu Recht besteht, son<strong>de</strong>rn stellt Ihrem<br />
Schuldner <strong>de</strong>n Mahnbescheid zu; dieser hat eine Wi<strong>de</strong>rspruchsfrist von 2 Wochen.<br />
So kann Ihr Schuldner auf <strong>de</strong>n Mahnbescheid reagieren<br />
● Er zahlt jetzt und erstattet Ihnen sämtliche Kosten. Dann ist die Sache erledigt – Sie<br />
haben Ihr Geld.<br />
● Er wi<strong>de</strong>rspricht Ihrer For<strong>de</strong>rung bei Gericht. Dann war <strong>de</strong>r Mahnbescheid erfolglos,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, Sie wollen Klage erheben. Davon ist abzuraten. Ein Schuldner wi<strong>de</strong>rspricht<br />
wahrscheinlich nur, wenn er sich sicher ist, dass Sie Ihre For<strong>de</strong>rung nicht<br />
beweisen können und er die Klage gewinnen wird.<br />
● Er reagiert gar nicht. Dann können Sie zwei Wochen nach Zustellung <strong>de</strong>s Mahnbescheids<br />
einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hierdurch entstehen Ihnen<br />
keine weiteren Kosten.<br />
Vollstreckungsbescheid – Bleibt <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rspruch aus, kommt <strong>de</strong>r Gerichtsvollzieher<br />
Auch gegen <strong>de</strong>n Vollstreckungsbescheid kann <strong>de</strong>r Schuldner Einspruch einlegen.<br />
Dann haben Sie wie<strong>de</strong>r die Möglichkeit, Klage zu erheben – meist ein sinnloses Unterfangen.<br />
Reagiert <strong>de</strong>r Schuldner gar nicht auf <strong>de</strong>n Vollstreckungsbescheid, dann können<br />
Sie <strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher mit <strong>de</strong>r Vollstreckung Ihrer For<strong>de</strong>rung beauftragen.<br />
6/2002 Seite 51<br />
MAH 9
<strong>Mahnungen</strong><br />
Den Gerichtsvollzieher beauftragen Sie selbst<br />
Die Kosten <strong>de</strong>s Gerichtsvollziehers strecken Sie vor. Später wer<strong>de</strong>n sie mit eingetrieben<br />
– wenn bei Ihrem Schuldner etwas zu holen ist. Die Höhe <strong>de</strong>r Kosten richtet sich<br />
nach <strong>de</strong>m Gesetz über Kosten <strong>de</strong>r Gerichtsvollzieher. Für die einfache Pfändung und<br />
Verwertung eines Gegenstands rechnen Sie mit ca. 50 E.<br />
Vollstreckungsbescheid: Verjährung erst nach 30 Jahren<br />
Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).<br />
Damit haben Sie Ihre For<strong>de</strong>rung langfristig gesichert. Schicken Sie <strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher<br />
nicht los, wenn Sie vermuten o<strong>de</strong>r wissen, das Ihr Schuldner momentan zahlungsunfähig<br />
ist. Warten Sie, bis er wie<strong>de</strong>r zu Geld gekommen ist.<br />
Fazit:<br />
<strong>Mahnungen</strong> sind unangenehm, kosten wertvolle Zeit und führen lei<strong>de</strong>r nicht<br />
immer dazu, dass Sie ausstehen<strong>de</strong> Gel<strong>de</strong>r erhalten.<br />
Als genereller Tipp gilt: Seien Sie von Anfang an konsequent, Ihre offenen For<strong>de</strong>rungen<br />
auch einzutreiben! Versen<strong>de</strong>n Sie Ihre Rechnungen frühzeitig. Helfen Sie<br />
– wenn die Zahlung nach Ablauf <strong>de</strong>s Fälligkeitsdatums ausbleibt – sofort mit einer<br />
Zahlungserinnerung nach, und warten Sie nicht lange mit Ihren <strong>Mahnungen</strong>.<br />
Damit Sie Schwierigkeiten möglichst von Anfang an umgehen, nutzen Sie – wo<br />
immer möglich –<br />
● Lastschriftverfahren,<br />
● Lieferung per Nachnahme,<br />
● Anzahlungen o<strong>de</strong>r<br />
● Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB.<br />
Wenn Sie Fragen<br />
zur mo<strong>de</strong>rnen Briefgestaltung haben, rufen Sie uns in <strong>de</strong>r Redaktionssprechstun<strong>de</strong><br />
an – wir helfen gern weiter.<br />
Mittwochs und donnerstags von 14–16 Uhr, Telefon: 0228 8205-7331<br />
MAH 10<br />
6/2002 Seite 52