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Mahnungen - Komma-Net.de

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<strong>Mahnungen</strong><br />

<strong>Mahnungen</strong> – Wie Sie jetzt schnell an Ihr<br />

Geld kommen<br />

Inhalt:<br />

Seite<br />

Die rechtliche Lage _______________________________________________________________________ 2<br />

In 6 Schritten zum Mahnverfahren _________________________________________________________ 2<br />

1. Schritt: Rechnung ______________________________________________________________________ 2<br />

Wichtig: Nennen Sie einen Zahlungstermin _________________________________________________ 3<br />

2. Schritt: Zahlungserinnerung _____________________________________________________________ 4<br />

3. Schritt: Erste Mahnung _________________________________________________________________ 5<br />

Mahngebühr: Bis zu 5 E sind üblich ________________________________________________________ 5<br />

4. Schritt: Anrufen ________________________________________________________________________ 5<br />

Streben Sie eine gütliche Einigung an ______________________________________________________ 6<br />

5. Schritt: Zweite Mahnung ________________________________________________________________ 6<br />

Verzugszinsen: 5 bzw. 8 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m Basiszinssatz _______________________________ 6<br />

Doppelte Mahngebühr verlangen __________________________________________________________ 8<br />

6. Schritt: Wie Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten _________________________________ 8<br />

Vollstreckungsbescheid: Verjährung erst nach 30 Jahren ___________________________________ 10<br />

Musterbriefe:<br />

Zahlungserinnerungen ___________________________________________________________________ 11<br />

Mahnschreiben (erste Mahnstufe) _________________________________________________________ 17<br />

Mahnschreiben (zweite Mahnstufe) _______________________________________________________ 20<br />

Bestätigung eines telefonisch abgesprochenen Vergleichs __________________________________ 23<br />

Bestätigung einer telefonisch abgesprochenen Ratenzahlung _______________________________ 24<br />

Bitte heften Sie diesen Beitrag hinter <strong>de</strong>m Registerblatt MNO ab.<br />

Einleitung<br />

Sie haben Ihre Leistung wie vereinbart und or<strong>de</strong>ntlich erbracht, doch <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zahlt<br />

nicht? Diese Situation kennt je<strong>de</strong>r Unternehmer, <strong>de</strong>nn um die Zahlungsmoral ist es<br />

<strong>de</strong>rzeit schlecht bestellt.<br />

<strong>Mahnungen</strong> gehören zu <strong>de</strong>n unangenehmsten und schwierigsten Briefen <strong>de</strong>s<br />

Geschäftslebens. Da ist es wichtig, <strong>de</strong>n richtigen Ton zu treffen. Einerseits möchten<br />

Sie Ihre Kun<strong>de</strong>n nicht unnötig verärgern o<strong>de</strong>r gar verlieren, an<strong>de</strong>rerseits können<br />

Außenstän<strong>de</strong> Sie schnell in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen.<br />

Dieser Beitrag zeigt Ihnen,<br />

● wie Sie Rechnung, Zahlungserinnerung und <strong>Mahnungen</strong> rechtlich korrekt gestalten,<br />

● mit welchen Formulierungen Sie einen Schuldner zum Zahlen bewegen, ohne ihn<br />

zu verärgern, und<br />

● welche Möglichkeiten Sie sonst noch haben, Ihre Außenstän<strong>de</strong> hereinzuholen.<br />

6/2002 Seite 43<br />

MAH 1


<strong>Mahnungen</strong><br />

Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beitrags fin<strong>de</strong>n Sie praxiserprobte<br />

● Zahlungserinnerungen,<br />

● <strong>Mahnungen</strong> (erste und zweite Mahnstufe),<br />

● Bestätigungsschreiben für kulante Regelungen (Vergleich o<strong>de</strong>r Ratenzahlung).<br />

Die rechtliche Lage<br />

Die Reform <strong>de</strong>s BGB zum 1.1.2002 kommt Ihnen als Unternehmer entgegen. Denn<br />

jetzt gilt: Wenn Sie schon auf die Rechnung einen Zahlungstermin schreiben, setzen<br />

Sie <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in Verzug, sobald dieser Tag verstrichen ist (§ 286 BGB). Ab dann können<br />

Sie Verzugszinsen berechnen o<strong>de</strong>r rechtliche Schritte einleiten.<br />

In 6 Schritten von <strong>de</strong>r Rechnung bis zum gerichtlichen Mahnverfahren<br />

Diese sechs Schritte zeigen einen in <strong>de</strong>r Praxis bewährten Weg, mit <strong>de</strong>m Sie in <strong>de</strong>r<br />

Regel gute Ergebnisse erzielen:<br />

1. Schritt: Rechnung<br />

2. Schritt: Zahlungserinnerung<br />

3. Schritt: Erste Mahnung<br />

4. Schritt: Anrufen<br />

5. Schritt: Zweite Mahnung<br />

6. Schritt: Mahnverfahren<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>n Sie die einzelne Schritte erläutert.<br />

1. Schritt: Rechnung<br />

Stellen Sie Ihrem Kun<strong>de</strong>n eine Rechnung über die erbrachte Lieferung/Leistung. Liegt<br />

<strong>de</strong>r Rechnungsbetrag bei über 100 E, dann achten Sie darauf, dass Ihre Rechnung<br />

folgen<strong>de</strong> Pflichtangaben enthält (§ 14 UStG):<br />

● Ihren Namen und Ihre Anschrift<br />

● Ihre Umsatzsteuernummer<br />

● Namen und Anschrift Ihres Kun<strong>de</strong>n<br />

● Menge und han<strong>de</strong>lsübliche Bezeichnung <strong>de</strong>r gelieferten Ware bzw. Umfang <strong>de</strong>r<br />

Leistung<br />

● Zeitpunkt <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung<br />

● <strong>Net</strong>to-Entgelt<br />

● Umsatzsteuerbetrag<br />

MAH 2<br />

6/2002 Seite 44


<strong>Mahnungen</strong><br />

Sinnvoll, aber freiwillig sind die Zusätze<br />

● Steuersatz (7 o<strong>de</strong>r 16 %) und<br />

● Brutto-Rechnungsbetrag.<br />

Wann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zur Zahlung verpflichtet ist<br />

Grundsätzlich muss Ihr Kun<strong>de</strong> die Rechnung bezahlen, wenn<br />

● <strong>de</strong>r Rechnungsbetrag fällig ist und<br />

● ihm Ihre Rechnung zugegangen ist (Einwurf in <strong>de</strong>n Briefkasten).<br />

Nur bei Verzug können Sie rechtliche Schritte einleiten<br />

Zugang und Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung reichen aber nicht, um rechtliche Schritte gegen<br />

einen säumigen Schuldner einzuleiten. Verzugszinsen, Scha<strong>de</strong>nersatz, Mahnbescheid<br />

o<strong>de</strong>r gar Klage – das alles darf erst folgen, wenn sich <strong>de</strong>r Schuldner mit <strong>de</strong>r Zahlung<br />

in Verzug befin<strong>de</strong>t.<br />

Wichtig: Nennen Sie schon in <strong>de</strong>r Rechnung einen Zahlungstermin<br />

Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2002 gilt (§ 286 BGB):<br />

Ein Schuldner gerät in Verzug<br />

● automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung,<br />

● am Tag nach <strong>de</strong>m Zahlungstermin, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Rechnung angegeben ist,<br />

● nach Zugang <strong>de</strong>r ersten Mahnung,<br />

● wenn er die Bezahlung endgültig und ernsthaft verweigert.<br />

6 Profi-Tipps für Ihre Rechnungen<br />

Beherzigen Sie schon bei <strong>de</strong>r Rechnung folgen<strong>de</strong> Tipps, dann haben Sie es später<br />

leichter:<br />

● Nennen Sie in je<strong>de</strong>r Rechnung einen Zahlungstermin. Verstreicht <strong>de</strong>r Termin, dürfen<br />

Sie schon ab <strong>de</strong>m Tag darauf Verzugszinsen berechnen.<br />

● Lassen Sie <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n nicht viel Zeit bis zum Zahlungstermin. Üblich sind sieben<br />

bis zehn Kalen<strong>de</strong>rtage.<br />

● Bieten Sie <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n Skonto als Anreiz, schnell zu bezahlen.<br />

● Geben Sie immer Ihre Bankverbindung in <strong>de</strong>r Rechnung an.<br />

● Fügen Sie Ihrer Rechnung ausgefüllte Überweisungsträger bei. Das führt oft zu<br />

einer schnelleren Überweisung.<br />

● Legen Sie eine Kopie <strong>de</strong>r Rechnung auf Termin (Achtung: Kopie nicht mit <strong>de</strong>m Original<br />

verwechseln o<strong>de</strong>r gar zusätzlich buchen!). Dann bemerken Sie <strong>de</strong>n Zahlungsverzug<br />

sofort.<br />

6/2002 Seite 45<br />

MAH 3


<strong>Mahnungen</strong><br />

2. Schritt: Zahlungserinnerung<br />

Wie oft und in welcher Schärfe Sie mahnen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es<br />

gibt keine rechtliche Regelung, wie viele <strong>Mahnungen</strong> Sie einem säumigen Schuldner<br />

schicken müssen. Ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> in Verzug (also z.B. nach erfolglos verstrichenem<br />

Zahlungstermin), dürfen Sie sogar gleich vor Gericht ziehen. Das ist natürlich wenig<br />

sinnvoll. Beginnen Sie am besten mit einer freundlichen Zahlungserinnerung.<br />

Beispielschreiben hierfür fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n Seiten MAH 11 bis MAH 14.<br />

Wichtig: Ihre Zahlungserinnerung soll sich nicht mit <strong>de</strong>r späten – aber noch fristgerechten<br />

– Zahlung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n überschnei<strong>de</strong>n. Berücksichtigen Sie Banklaufzeiten<br />

von bis zu fünf Arbeitstagen. Am besten versen<strong>de</strong>n Sie eine Zahlungserinnerung ca.<br />

eine Woche nach <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Rechnung genannten Zahlungstermin.<br />

Ihre Zahlungserinnerung ist an keine bestimmte Form gebun<strong>de</strong>n. Formulieren Sie sie<br />

wie einen Geschäftsbrief, also mit Betreff, Anre<strong>de</strong>, Datum, Text, Grußformel und<br />

Unterschrift. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gehören unbedingt auf<br />

die Zahlungserinnerung o<strong>de</strong>r Mahnung. Benutzen Sie einen Firmenbriefbogen – auf<br />

<strong>de</strong>m stehen alle nötigen Angaben.<br />

Was eine Zahlungserinnerung enthalten sollte:<br />

● Art, Umfang und Datum Ihrer Lieferung/Leistung<br />

● Verweis auf Ihre Rechnung mit Rechnungsnummer und -datum sowie auf <strong>de</strong>n<br />

noch ausstehen<strong>de</strong>n Rechnungsbetrag (am besten Rechnungskopie beifügen)<br />

● Bitte um Bezahlung <strong>de</strong>r Rechnung (ohne Skonto!)<br />

● Bankverbindung (am besten wie<strong>de</strong>r einen ausgefüllten Überweisungsträger<br />

beilegen)<br />

● Hinweis, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> das Schreiben bei inzwischen erfolgter Zahlung nicht<br />

mehr beachten soll<br />

Vermei<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>r Zahlungserinnerung (auch später in allen ausdrücklichen <strong>Mahnungen</strong>)<br />

● unfreundliche o<strong>de</strong>r aggressive Formulierungen,<br />

● Belehrungen,<br />

● emotionsgela<strong>de</strong>ne Drohungen und<br />

● Beschimpfungen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n.<br />

Wer nicht zahlen will, zahlt nicht – egal, wie böse Sie wer<strong>de</strong>n. Wer hingegen zahlungswillig<br />

ist und die Überweisung einfach nur „vergessen“ hat, wird auf ein unhöfliches<br />

Schreiben sauer reagieren.<br />

MAH 4<br />

6/2002 Seite 46


<strong>Mahnungen</strong><br />

3. Schritt: Erste Mahnung<br />

Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zwei Wochen nach <strong>de</strong>r Zahlungserinnerung immer noch nicht reagiert,<br />

wird es Zeit für eine <strong>de</strong>utliche Mahnung. Verlangen Sie jetzt „umgehen<strong>de</strong> Bezahlung“.<br />

Dass es Ihnen ernst ist mit Ihrer Mahnung, zeigen Sie, in<strong>de</strong>m Sie<br />

● zusätzlich zur For<strong>de</strong>rung eine Mahngebühr verlangen und<br />

● ankündigen, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.<br />

Muster für das erste Mahnschreiben nach <strong>de</strong>r Zahlungserinnerung fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n<br />

Seiten MAH 17 bis 19.<br />

Mahngebühr: Bis zu 5 E sind üblich<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Mahngebühr richtet sich nach <strong>de</strong>n Kosten, die Ihnen entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Zu <strong>de</strong>n Kosten zählen z. B. das Porto für Zahlungserinnerung und erste Mahnung,<br />

aber auch eine Pauschale für die Arbeitszeit. Üblich ist es, bis zu 5 E zu verlangen.<br />

Nehmen Sie eine Klausel in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf, in <strong>de</strong>r Sie<br />

die Höhe <strong>de</strong>r Mahngebühren festlegen.<br />

Der „Brief-Berater“ empfiehlt:<br />

Bei Stammkun<strong>de</strong>n, die bisher immer, wenn auch nur schleppend bezahlt haben,<br />

sollten Sie auf die Berechnung von Mahngebühren erst einmal verzichten. Besser<br />

Sie dul<strong>de</strong>n die verspätete Zahlung, als diese Kun<strong>de</strong>n an die Konkurrenz zu<br />

verlieren.<br />

4. Schritt: Anrufen<br />

Der Kun<strong>de</strong> hat ca. zwei Wochen nach Ihrer Mahnung noch immer nicht gezahlt. Versuchen<br />

Sie ein neues Mittel: Rufen Sie ihn persönlich an, und fragen Sie ihn nach <strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n für die ausbleiben<strong>de</strong> Zahlung.<br />

Der „Brief-Berater“ empfiehlt:<br />

Lässt sich Ihr Ansprechpartner am Telefon wie<strong>de</strong>rholt verleugnen, sagen Sie<br />

<strong>de</strong>mjenigen, <strong>de</strong>r abgenommen hat, es gehe um eine offene Geldfor<strong>de</strong>rung. Lassen<br />

Sie ausrichten, dass Sie zurückgerufen wer<strong>de</strong>n möchten und an<strong>de</strong>rnfalls am<br />

Nachmittag/am nächsten Morgen wie<strong>de</strong>r anrufen. Vielen Nichtzahlern ist solches<br />

Aufhebens peinlich, und Sie wer<strong>de</strong>n tatsächlich schnell zurückgerufen.<br />

6/2002 Seite 47<br />

MAH 5


<strong>Mahnungen</strong><br />

Streben Sie eine gütliche Einigung an<br />

Im Telefongespräch mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n sollten Sie eine gütliche Einigung anstreben.<br />

Denn auch wenn Sie im Recht sind: Die gerichtliche Durchsetzung kann teuer wer<strong>de</strong>n.<br />

Bieten Sie einen Vergleich o<strong>de</strong>r Ratenzahlung an. Bestätigen Sie diese Verabredung<br />

dann schriftlich. Musterbriefe für Vergleich und Ratenzahlung fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n Seiten<br />

MAH 23 und MAH 24.<br />

Können Sie sich mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n am Telefon nicht einigen o<strong>de</strong>r konnten Sie nicht<br />

einmal mit ihm sprechen, dann schicken Sie jetzt die zweite Mahnung (siehe Schritt<br />

5 auf dieser Seite).<br />

Wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> sich nicht an die telefonische Vereinbarung hält<br />

Hält sich <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nicht an eine getroffene Vereinbarung (Vergleich, Ratenzahlung) o<strong>de</strong>r<br />

merken Sie <strong>de</strong>utlich, dass alle guten Worte und Schreiben ihn nicht zum Zahlen bringen<br />

wer<strong>de</strong>n, sparen Sie sich die zweite Mahnung. Diese Alternativen haben Sie dann:<br />

● Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, o<strong>de</strong>r eröffnen Sie das (kostenpflichtige)<br />

gerichtliche Mahnverfahren (siehe Schritt 6 auf Seite MAH 8), wenn es um viel<br />

Geld geht und/o<strong>de</strong>r wenn Sie sicher sind, gute Beweise in <strong>de</strong>r Hand zu haben.<br />

● Schreiben Sie Ihre For<strong>de</strong>rung ab, wenn es um weniger Geld geht, als <strong>de</strong>r Anwalt<br />

o<strong>de</strong>r Mahnbescheid kosten wür<strong>de</strong> und/o<strong>de</strong>r wenn Ihre Beweislage schlecht ist. Es<br />

bringt dann nichts, noch mehr Zeit und Geld in die Angelegenheit zu investieren.<br />

Schritt 5: Zweite Mahnung<br />

Angenommen, ein Kun<strong>de</strong> reagiert trotz erster Mahnung nicht o<strong>de</strong>r streitet gar ab, dass<br />

er Ihnen Geld schul<strong>de</strong>t. Dann können Sie – vom Reklamationsfall abgesehen – davon<br />

ausgehen, dass er seine Zahlung systematisch hinauszögert. Er versucht damit, seine<br />

Liquidität zu verbessern – auf Ihre Kosten. Jetzt ist es an <strong>de</strong>r Zeit, in einem zweiten<br />

Mahnschreiben Verzugszinsen und erhöhte Mahngebühren einzufor<strong>de</strong>rn. Beispiele für<br />

die zweite Mahnung fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n Seiten MAH 20, 21 und 22.<br />

Berechnen Sie Verzugszinsen<br />

Beträgt <strong>de</strong>r Zinssatz für seinen Überziehungskredit 11 % p.a. und zahlt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Ihre<br />

Rechnung in Höhe von 1.000 E vier Monate später als gefor<strong>de</strong>rt, spart er immerhin<br />

36,66 E Zinsen. Wenn Sie <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n aber Verzugszinsen berechnen, wird <strong>de</strong>r Vorteil<br />

für ihn geringer.<br />

Verzugszinsen: 5 bzw. 8 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m Basiszinssatz<br />

Verzugszinsen dürfen Sie ab <strong>de</strong>m Tag berechnen, seit <strong>de</strong>m sich Ihr Schuldner in<br />

Verzug befin<strong>de</strong>t – oft reicht jedoch schon die Androhung, um ihn zum Zahlen zu<br />

MAH 6<br />

6/2002 Seite 48


<strong>Mahnungen</strong><br />

bewegen. Kündigen Sie <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r ersten Mahnung lediglich an, dass Sie bei<br />

anhalten<strong>de</strong>r Nichtzahlung Verzugszinsen verlangen wer<strong>de</strong>n. Diese betragen (nach<br />

§ 288 BGB)<br />

● gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkte pro Jahr und<br />

● gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte pro Jahr<br />

über <strong>de</strong>m Basiszinssatz.<br />

Den Basiszinssatz legt die Bun<strong>de</strong>sbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines<br />

Jahres fest (§ 247 BGB). Derzeit liegt <strong>de</strong>r Basiszinssatz bei 2,47 % (Stand: 1. Oktober<br />

2002). Den jeweils aktuellen Basiszinssatz erfahren Sie im Internet unter<br />

www.bun<strong>de</strong>sbank.<strong>de</strong>.<br />

Beispiel: Berechnung von Verzugszinsen<br />

Klaus Zahltnichtgern, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Werbegrafiker Alfons Fred 823,60 E schul<strong>de</strong>t, ist<br />

Unternehmer. Mit <strong>de</strong>r Zahlung ist er seit 12. März ... in Verzug. Alfons Fred<br />

schickt seine zweite Mahnung am 29. April ..., also 49 Tage später. Darin for<strong>de</strong>rt<br />

er auch die bisher entstan<strong>de</strong>nen Verzugszinsen.<br />

Er rechnet so:<br />

Basiszinssatz 2,57 %<br />

+ Unternehmerzinssatz 8,00 %<br />

= Verzugszinssatz p.a. 10,57 %<br />

823,60 E x 10,57 % = 87,05 E im Jahr<br />

49 (Verzugstage)<br />

87,05 E x = 11,85 E Verzugszinsen<br />

360 (Jahrestage * )<br />

*Es wird nicht mit 365 Tagen gerechnet!<br />

Höhere Zinssätze dürfen Sie zugrun<strong>de</strong> legen, wenn Sie dafür einen an<strong>de</strong>ren rechtlichen<br />

Grund als <strong>de</strong>n Verzug haben (§ 288 Abs. 3 BGB). Das können z. B. Ihre eigenen<br />

Finanzierungskosten sein.<br />

Hinweis<br />

Auf Verzugszinsen dürfen Sie keinen Zinseszins aufschlagen (§ 289 BGB). Verzugszinsen<br />

berechnen Sie vom Brutto-Rechnungsbetrag. Denn das ist <strong>de</strong>r Betrag, <strong>de</strong>r Ihre<br />

Liquidität vermin<strong>de</strong>rt. Aus <strong>de</strong>n Verzugszinsen, die <strong>de</strong>r Schuldner Ihnen zahlt, müssen<br />

6/2002 Seite 49<br />

MAH 7


<strong>Mahnungen</strong><br />

Sie keine zusätzliche Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen (Abschnitt 3 Abs. 3 Umsatzsteuerrichtlinie).<br />

Doppelte Mahngebühr berechnen<br />

Außer <strong>de</strong>n Verzugszinsen können Sie in <strong>de</strong>r zweiten Mahnung wie<strong>de</strong>rum eine Mahngebühr<br />

aufschlagen. Setzen Sie <strong>de</strong>n gleichen Betrag wie für die erste Mahnung noch<br />

einmal an, insgesamt also die doppelte Mahngebühr, z. B. 10 E.<br />

Drohen Sie Scha<strong>de</strong>nersatz-For<strong>de</strong>rung an<br />

Über die Verzugszinsen hinaus können Sie auch je<strong>de</strong>rzeit noch <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

verlangen, <strong>de</strong>r Ihnen durch die ausbleiben<strong>de</strong> Zahlung entstan<strong>de</strong>n ist. Das<br />

betrifft z. B. ein Honorar, dass Sie einem Anwalt zahlen. Auch entgangene Anlagegewinne<br />

können hierunter fallen (BGH, 29.11.1982, AZ: II ZR 80/82).<br />

Beachten Sie: Zunächst ist es für Sie unwichtig, ob Sie einen solchen Anspruch vor<br />

Gericht tatsächlich durchsetzen können. Allein die Drohung reicht oft aus, um <strong>de</strong>n<br />

Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Er trägt sonst das unkalkulierbare Risiko, plötzlich<br />

ein Vielfaches <strong>de</strong>r ursprünglichen Schuld an Sie zahlen zu müssen.<br />

Mahnbescheid androhen<br />

Als weiteres Druckmittel schreiben Sie in die zweite Mahnung, dass Sie bei beharrlicher<br />

Nichtzahlung<br />

● einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen o<strong>de</strong>r<br />

● ein Inkasso-Büro mit <strong>de</strong>m Eintreiben <strong>de</strong>s Gel<strong>de</strong>s beauftragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Inkasso-Büros sind oft erfolgreich. Auch wenn Sie keines einschalten – <strong>de</strong>r Hinweis<br />

auf ein Inkasso-Büro wirkt häufig Wun<strong>de</strong>r.<br />

Der „Brief-Berater“ empfiehlt:<br />

Inkasso-Büros verlangen meist einen Min<strong>de</strong>stumsatz <strong>de</strong>r ihnen überlassenen For<strong>de</strong>rungen,<br />

z. B. 500.000 E im Jahr. Deshalb lohnt es sich in <strong>de</strong>r Regel nicht, ein<br />

solches zu beauftragen.<br />

6. Schritt: Wie Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten<br />

Natürlich können Sie einen Kun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r auch nach <strong>de</strong>r zweiten Mahnung nicht zahlt,<br />

noch weiterhin anrufen o<strong>de</strong>r schriftlich mahnen. Die Praxis allerdings zeigt, dass dies<br />

wenig erfolgreich ist. Wer nach <strong>de</strong>r zweiten Mahnung nicht zahlt, muss dazu gezwungen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

MAH 8<br />

6/2002 Seite 50


<strong>Mahnungen</strong><br />

Sie können die Angelegenheit jetzt einem Rechtsanwalt übergeben, <strong>de</strong>r sie für Sie<br />

erledigt. Sein Honorar und seine Auslagen müssen Sie allerdings vorschießen – und<br />

bleiben eventuell auf einem Teil davon sitzen, falls es doch noch zu einem Vergleich<br />

kommt.<br />

Billiger: Sie leiten selbst ein Mahnverfahren ein<br />

Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Geldfor<strong>de</strong>rung zu Recht besteht und auch beweisbar<br />

ist, sollten Sie zunächst selbst einen gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dazu<br />

brauchen Sie keinen Anwalt.<br />

Mahnverfahren: So geht‘s<br />

● Beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das amtliche Formular dafür ist<br />

im Schreibwarenhan<strong>de</strong>l erhältlich. Tragen Sie hieraus Ihre For<strong>de</strong>rung ein. Machen<br />

Sie auch Nebenkosten, z. B. Verzugszinsen o<strong>de</strong>r Mahnkosten, geltend.<br />

● Reichen Sie <strong>de</strong>n Mahnbescheid bei Ihrem Amtsgericht ein – dafür fallen Gebühren<br />

an, <strong>de</strong>ren Höhe sich nach <strong>de</strong>m Streitwert richtet (z. B. 12,50 E bei einer For<strong>de</strong>rung<br />

von 300 E, 36,50 E bei einer For<strong>de</strong>rung von 2.000 E, 98 E bei einer For<strong>de</strong>rung von<br />

10.000 E). Hinzu kommt noch eine geringe Zustellgebühr.<br />

● Das Gericht prüft nicht, ob Ihre For<strong>de</strong>rung zu Recht besteht, son<strong>de</strong>rn stellt Ihrem<br />

Schuldner <strong>de</strong>n Mahnbescheid zu; dieser hat eine Wi<strong>de</strong>rspruchsfrist von 2 Wochen.<br />

So kann Ihr Schuldner auf <strong>de</strong>n Mahnbescheid reagieren<br />

● Er zahlt jetzt und erstattet Ihnen sämtliche Kosten. Dann ist die Sache erledigt – Sie<br />

haben Ihr Geld.<br />

● Er wi<strong>de</strong>rspricht Ihrer For<strong>de</strong>rung bei Gericht. Dann war <strong>de</strong>r Mahnbescheid erfolglos,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, Sie wollen Klage erheben. Davon ist abzuraten. Ein Schuldner wi<strong>de</strong>rspricht<br />

wahrscheinlich nur, wenn er sich sicher ist, dass Sie Ihre For<strong>de</strong>rung nicht<br />

beweisen können und er die Klage gewinnen wird.<br />

● Er reagiert gar nicht. Dann können Sie zwei Wochen nach Zustellung <strong>de</strong>s Mahnbescheids<br />

einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hierdurch entstehen Ihnen<br />

keine weiteren Kosten.<br />

Vollstreckungsbescheid – Bleibt <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rspruch aus, kommt <strong>de</strong>r Gerichtsvollzieher<br />

Auch gegen <strong>de</strong>n Vollstreckungsbescheid kann <strong>de</strong>r Schuldner Einspruch einlegen.<br />

Dann haben Sie wie<strong>de</strong>r die Möglichkeit, Klage zu erheben – meist ein sinnloses Unterfangen.<br />

Reagiert <strong>de</strong>r Schuldner gar nicht auf <strong>de</strong>n Vollstreckungsbescheid, dann können<br />

Sie <strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher mit <strong>de</strong>r Vollstreckung Ihrer For<strong>de</strong>rung beauftragen.<br />

6/2002 Seite 51<br />

MAH 9


<strong>Mahnungen</strong><br />

Den Gerichtsvollzieher beauftragen Sie selbst<br />

Die Kosten <strong>de</strong>s Gerichtsvollziehers strecken Sie vor. Später wer<strong>de</strong>n sie mit eingetrieben<br />

– wenn bei Ihrem Schuldner etwas zu holen ist. Die Höhe <strong>de</strong>r Kosten richtet sich<br />

nach <strong>de</strong>m Gesetz über Kosten <strong>de</strong>r Gerichtsvollzieher. Für die einfache Pfändung und<br />

Verwertung eines Gegenstands rechnen Sie mit ca. 50 E.<br />

Vollstreckungsbescheid: Verjährung erst nach 30 Jahren<br />

Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).<br />

Damit haben Sie Ihre For<strong>de</strong>rung langfristig gesichert. Schicken Sie <strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher<br />

nicht los, wenn Sie vermuten o<strong>de</strong>r wissen, das Ihr Schuldner momentan zahlungsunfähig<br />

ist. Warten Sie, bis er wie<strong>de</strong>r zu Geld gekommen ist.<br />

Fazit:<br />

<strong>Mahnungen</strong> sind unangenehm, kosten wertvolle Zeit und führen lei<strong>de</strong>r nicht<br />

immer dazu, dass Sie ausstehen<strong>de</strong> Gel<strong>de</strong>r erhalten.<br />

Als genereller Tipp gilt: Seien Sie von Anfang an konsequent, Ihre offenen For<strong>de</strong>rungen<br />

auch einzutreiben! Versen<strong>de</strong>n Sie Ihre Rechnungen frühzeitig. Helfen Sie<br />

– wenn die Zahlung nach Ablauf <strong>de</strong>s Fälligkeitsdatums ausbleibt – sofort mit einer<br />

Zahlungserinnerung nach, und warten Sie nicht lange mit Ihren <strong>Mahnungen</strong>.<br />

Damit Sie Schwierigkeiten möglichst von Anfang an umgehen, nutzen Sie – wo<br />

immer möglich –<br />

● Lastschriftverfahren,<br />

● Lieferung per Nachnahme,<br />

● Anzahlungen o<strong>de</strong>r<br />

● Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB.<br />

Wenn Sie Fragen<br />

zur mo<strong>de</strong>rnen Briefgestaltung haben, rufen Sie uns in <strong>de</strong>r Redaktionssprechstun<strong>de</strong><br />

an – wir helfen gern weiter.<br />

Mittwochs und donnerstags von 14–16 Uhr, Telefon: 0228 8205-7331<br />

MAH 10<br />

6/2002 Seite 52

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