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Konzeption des Kommentars<br />

Einkommensteuergesetz und Nebengesetze,<br />

Richtlinien, Erlasse der Finanzverwaltung<br />

und Rechtsprechung eröffnen<br />

dem Steuerpflichtigen trotz hoher Regelungsdichte<br />

eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Die Kommentierung des „Littmann“<br />

zeichnet sich seit über 40 Jahren aus<br />

durch eine unvoreingenommene Interpretation<br />

des Gesetzestextes und eine<br />

kritische Auseinandersetzung mit<br />

Verwaltungspraxis, Rechtsprechung<br />

und Schrifttum. Dabei werden auch<br />

abweichende Meinungen bewertet. Die<br />

Darstellung der Rechtsentwicklung im<br />

Einkommensteuerrecht mit allen wesentlichen<br />

Urteilen und Literaturfundstellen bildet<br />

die Basis für die Ausarbeitung<br />

fundierter Gestaltungen. Diese wiederum<br />

stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit eines<br />

steuerlichen Beraters.<br />

Der „Littmann“ ist daher konsequent an<br />

den Erfordernissen der Beratungspraxis<br />

ausgerichtet. Kernstück der Kommentierung<br />

sind ausführliche Gestaltungshinweise,<br />

die unentbehrliche Hilfestellung<br />

für das Tagesgeschäft bieten. Zahlreiche<br />

Beispiele veranschaulichen die praktische<br />

Auswirkung einzelner Vorschriften.<br />

Komplexe Sachverhalte oder Interdependenzen<br />

werden anhand von Grafiken übersichtlich<br />

dargestellt. Knappe Darstellungen<br />

zur Rechtsentwicklung beleuchten die<br />

Hintergründe einzelner Vorschriften und<br />

machen Zusammenhänge mit weiteren<br />

Regelungen deutlich. Durch die Gegenüberstellung<br />

von gesicherter Rechtsauffassung<br />

und abweichender Meinung ist<br />

der „Littmann“ auch ein wertvoller<br />

Ratgeber im Finanzgerichtsverfahren.<br />

Mit dieser Konzeption richtet sich der<br />

Kommentar in erster Linie an Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer, und an die<br />

Mitarbeiter in Unternehmenssteuerabteilungen,<br />

die mit der Ausarbeitung auch<br />

komplexer steuerlicher Gestaltungen<br />

befasst sind. Des Weiteren wendet sich<br />

der Kommentar an die Mitarbeiter der<br />

Finanzverwaltung und der Finanzgerichte,<br />

insbesondere an Richter, die für ausgewogene<br />

Entscheidungen auch abweichende<br />

Rechtsmeinungen abwägen müssen. Die<br />

Darstellungen zur Rechtsentwicklung<br />

sowie die Vielzahl der Verweise auf die<br />

einschlägige Literatur machen den<br />

Kommentar auch zum unentbehrlichen<br />

Hilfsmittel für wissenschaftliches Arbeiten<br />

an den Hochschulen.<br />

Inhalte/Schwerpunkte<br />

Der „Littmann“ enthält eine komplette<br />

Kommentierung des Einkommensteuerund<br />

des Solidaritätszuschlagsgesetzes.<br />

Kernkompetenz des „Littmann“ ist die<br />

ausführliche Kommentierung des gesamten<br />

Unternehmenssteuerrechts, u. a.:<br />

§§ 4, 5 EStG: Die Ausführungen zur<br />

Gewinnermittlung werden ergänzt durch<br />

anwenderfreundliche ABC-Register in<br />

Kurzform (z.B. „ABC des Betriebsvermögens“,<br />

„ABC der Aktivierung“,<br />

„ABC der Passivierung“). Neben der<br />

ausführlichen Kommentierung ermöglichen<br />

diese eine schnelle und gezielte<br />

Problemlösung.<br />

§ 6 EStG: Da die Bedeutung internationaler<br />

Rechnungslegungsvorschriften für<br />

die Erstellung der Handelsbilanz stetig<br />

zunimmt, enthält die Neukommentierung<br />

des § 6 EStG auch Querver-

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