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Vorwort zur aktuellen Lieferung<br />
– bitte vorlegen –<br />
Die 89. Ergänzungslieferung führt die Aktualisierung des Kommentars mit dem Stand von Mitte<br />
August 2010 fort.<br />
Es sind Überarbeitungen enthalten von:<br />
Bitz (Vor § 1, § 15)<br />
Dçrfler (§ 34a)<br />
Handzik (§§ 7a; 7g; 7h; 7i)<br />
Hoffmann (§§ 4, 5; § 6)<br />
Lewang (§ 39 f)<br />
Nacke (§§ 4, 5; § 32a)<br />
Pust (§§ 11; 76a)<br />
Rapp (§ 17)<br />
Rindermann (Vor § 10)<br />
Die einzelnen Kommentierungen betreffen insbesondere:<br />
Vor § 1:<br />
Die Lieferung enthält eine Darstellung der einkommensteuerlichen ¾nderungen durch Gesetz zur<br />
Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur ¾nderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010,<br />
BGBl I 2010, 386.<br />
§§ 4, 5:<br />
Die Kommentierung enthält einige kleinere ¾nderungen zur Bilanzierung aufgrund <strong>neu</strong>er Rechtsprechung.<br />
Die Darstellung zur Einnahme-Überschuss-Rechnung wurde grundlegend aktualisiert, ua bezüglich<br />
der <strong>neu</strong>en Rechtsprechung zum Gewinnermittlungswahlrecht und zur ¾nderung der Rechtslage<br />
bei GWG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Bei den Ausführungen zum Schuldzinsenabzug<br />
gem. § 4 Abs. 4a EStG wurde die gesellschafterbezogene Sichtweise bezüglich der Begrenzung<br />
berücksichtigt. Ein ABC der durchlaufenden Posten wurde <strong>neu</strong> in den Kommentar aufgenommen.<br />
§6:<br />
Die Kommentierung enthält einige kleinere ¾nderungen zur Bilanzierung aufgrund <strong>neu</strong>er Rechtsprechung.<br />
§§ 7a; 7g; 7h; 7i:<br />
Die Lieferung enthält eine vollständige Überarbeitung der jeweiligen Kommentierungen hinsichtlich<br />
Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Schrifttum. Der Schwerpunkt liegt auf der<br />
Kommentierung des § 7g EStG, wobei Alt- und Neufassung des Gesetzes aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
getrennt kommentiert werden. Zur alten Fassung des § 7g EStG ist noch eine Fülle an<br />
Rechtsprechung ergangen, aus der Hinweise für weitere noch offene Verfahren abgeleitet werden<br />
kçnnen. Die Kommentierung der Neufassung des § 7g EStG berücksichtigt insbesondere das dazu<br />
ergangene BMF-Schreiben und die Literaturmeinung.<br />
Vor § 10:<br />
Die Kurzdarstellung enthält einen Überblick über das BMF-Schreiben vom 11.03.2010 zur „Einkommensteuerlichen<br />
Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer<br />
Vermçgensübertragung.“ Eine ausführliche Kommentierung des Schreibens erfolgt in einer der<br />
nächsten Ergänzungslieferungen.<br />
§ 11:<br />
Die Kommentierung wurde <strong>neu</strong> strukturiert und unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung<br />
und Literatur vollständig <strong>neu</strong> erstellt. Erläuterungen zu Einzelfällen befinden sich im Anhang<br />
„ABC der Vereinnahmung und Verausgabung“.<br />
§ 15:<br />
Folgende Darstellungen wurden umfassend überarbeitet:<br />
– Gewerbliche Personengesellschaften mit Auslandsbezug bzw. ausländische gewerbliche Personengesellschaften<br />
(insbesondere unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 16.04.2010<br />
und der <strong>neu</strong>en BFH-Rechtsprechung).<br />
– Betriebsaufspaltung (umfangreiche Überarbeitung, insbesondere Einarbeitung der <strong>neu</strong>esten Rechtsprechung).<br />
§ 17:<br />
Die Kommentierung zu Gesellschafterdarlehen und Bürgschaften wurde unter Einbeziehung von<br />
aktueller Rechtsprechung und Literatur überarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den<br />
Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen<br />
und zu Gestaltungshinweisen hierzu.
§ 32a:<br />
Die Kommentierung wurde an die Tarifveränderungen der letzten Jahre angepasst sowie die Reformbestrebungen<br />
zum Tarif erläutert. Die steuerlichen Auswirkungen werden im Einzelnen und<br />
unter Einbezug der <strong>neu</strong>eren Literatur dargestellt.<br />
§ 34a:<br />
Die Kommentierung wurde vollständig aktualisiert. Schwerpunkte der Überarbeitung sind ua die<br />
¾nderungen aus dem JStG 2009 und Ergänzungen aufgrund des BMF-Schreibens vom<br />
11.08.2008. In die Kommentierung wurden zusätzliche Berechnungsbeispiele aufgenommen.<br />
§ 39f:<br />
Die Vorschrift ermçglicht durch <strong>neu</strong>e Steuerklassenkombination eine gerechtere Verteilung der<br />
Steuer auf die Ehegatten. Sie wurde mit dem JStG 2009 in das Einkommensteuergesetz eingefügt<br />
und gilt seit 01.01.2010. Die Kommentierung enthält insbesondere Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise.<br />
§ 76a:<br />
Die Kommentierung wurde durchgängig aktualisiert und enthält neben aktueller Rechtsprechung<br />
und Literaturmeinungen auch die ¾nderungen durch Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes<br />
vom 07.07.2009.<br />
Krefeld und Hannover, im November 2010<br />
Die Herausgeber
Aussondern<br />
Seiten<br />
Anweisung zum Einordnen der<br />
89. Ergänzungslieferung<br />
November 2010<br />
(Rechtsstand Mitte August 2010)<br />
Littmann · Bitz · Pust / Das Einkommensteuerrecht<br />
Vorhandene Karte mit dem<br />
Zugangscode aus der Dreieckslasche<br />
in Ordner 1 entfernen –<br />
Einordnen<br />
Seiten<br />
Blattanzahl<br />
Blattanzahl<br />
BittelegenSiedie<strong>neu</strong>eKarte<br />
mit dem Zugangscode in die<br />
Dreieckslasche in Ordner 1 –<br />
Ordner 1<br />
Titelblatt.................. 1 Titelblatt................. 1<br />
V – VIII................... 2 V– VIII.................. 2<br />
46/5 – 46/6................. 1 46/5– 46/6................ 1<br />
74/159 – 74/165............. 4 74/159– 74/167............ 5<br />
270/1 – 272................ 2 270/1– 272............... 2<br />
291/292. . . . . . ............. 1 291– 292/1 . . . . . . ......... 2<br />
353 – 354.................. 1 353/354.................. 1<br />
410/1 – 410/2............... 1 410/1– 410/2.............. 1<br />
419/420. . . . . . ............. 1 419/420.................. 1<br />
447/448. . . . . . ............. 1 447/448.................. 1<br />
663 – 690.................. 31 663– 689................. 34<br />
Ordner 2<br />
893/894. . . . . . ............. 1 893/894.................. 1<br />
899 – 902.................. 2 899– 902................. 2<br />
996/20/3 – 996/20/4 . . . . ...... 1 996/20/3– 996/20/4 ......... 1<br />
996/62/1 – 996/64. . . . . . ...... 2 996/62/1– 996/63. . ......... 2<br />
1199 – 1227 . . . ............. 8 1199– 1227 . . . . . . ......... 8<br />
1302/1 – 1302/22............ 11 1302/1– 1302/30 . . ......... 15<br />
1303 – 1326/24 ............. 24 1303– 1326/19 . . . ......... 22<br />
1326/25 – 1326/32 . . . . . ...... 4 1326/21– 1326/28 . ......... 4<br />
1327 – 1328/7 . ............. 5 1327– 1328/8 . . . . ......... 5<br />
1510/25. . . . . . ............. 1 1510/25– 1510/29 (grüne Seiten,<br />
liegen aus technischen Gründen<br />
amEndederLieferung)...... 3<br />
1706/21 – 1734/28/19 . . . ...... 50 1707– 1734/28 . . . ......... 21<br />
Ordner 3<br />
1913 – 1916 . . . ............. 2 1913– 1916 . . . . . . ......... 2<br />
1928/1 – 1930 .............. 2 1928/1– 1929 ............. 3<br />
2100/3 – 2100/30............ 14 2100/3– 2100/30 . . ......... 14<br />
2100/35 – 2100/36 . . . . . ...... 1 2100/35– 2100/36/1. ........ 2<br />
2100/43 – 2100/66 . . . . . ...... 12 2100/43– 2100/68 . ......... 13<br />
Ordner 4<br />
2317 – 2322 . . . ............. 3 2317– 2322 . . . . . . ......... 3<br />
2350/27 – 2360 ............. 9 2350/27– 2360/3 . . ......... 11<br />
3075 – 3088 . . . ............. 10 3075– 3088 . . . . . . ......... 10<br />
Ordner 5<br />
3274/15 – 3276/51 . . . . . ...... 30 3275– 3276/56 . . . ......... 29<br />
3408/9 . . . . . . ............. 1 3408/9– 3408/14 . . ......... 3<br />
4401 – 4419 . . . ............. 4 4401– 4420 . . . . . . ......... 4<br />
Ergänzungs-Stichwortverzeichnis<br />
Stand 76.-85. Erg.-Lfg. 1 – 52<br />
(grüneSeiten)............... 26<br />
Ergänzungs-Stichwortverzeichnis<br />
Stand 76.-89. Erg.-Lfg. 1 – 71<br />
(grüneSeiten).............. 36<br />
269 265<br />
Die Seiten 2350/27 bis 2350/34 (4 Blatt) werden aus redaktionellen Gründen ausgetauscht und<br />
bleiben daher ohne Berechnung.