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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 101<br />

Flächenwert <strong>Plan</strong>ung 6.440 29.460<br />

Flächenwert Bestand 29.615 84.400<br />

Bilanz -23.175 -54.940<br />

Tabelle 4: Gegenüberstellung Flächenwert vor und nach dem Eingriff<br />

Durch die im Änderungsbereich zu erwartenden Eingriffe entsteht ein Kompensationsdefizit<br />

von 23.175 54.940 Wertpunkten. Für den schutzwürdigen Boden wird ein Aufschlag von 9.500<br />

34.500 Wertpunkten gegeben, da bei einer möglichen Flächenversiegelung von max. 60 % in<br />

einer gemischten Baufläche max. ca. 9.500 34.500 m² schutzwürdiger Boden versiegelt werden<br />

könnte. In dieser Bilanzierung wird folglich von dem Maximum ausgegangen. Es entsteht<br />

also ein Kompensationsdefizit von 32.700 89.500 Wertpunkten. Dieses Defizit ist in der Ausgleichsfläche<br />

südlich von <strong>Echem</strong> auszugleichen.<br />

11.4.5. Änderungsbereich 4 (Blatt 18)<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

Für die verbindliche Bauleitplanung wird empfohlen, ein schalltechnisches Gutachten anzufertigen,<br />

welches die Immissionssituation genau berechnet. Außerdem sollten im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen<br />

werden. Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen sind möglich. So könnte zum Beispiel<br />

festgesetzt werden, dass Außenwohnbereiche in bestimmten Bereichen unzulässig sind,<br />

oder es könnte evtl. ein/e Lärmschutzwall/wand festgesetzt werden, falls dieses durch momentan<br />

nicht absehbaren Mehrverkehr auf der Strecke erforderlich würde. In unmittelbarer<br />

Nähe der elektrifizierten Bahnstrecke der DB ist jetzt und auch in Zukunft mit der Beeinflussung<br />

von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen aufgrund von magnetischen<br />

Feldern empfindlichen Geräten zu rechnen. Im Rahmen von Satzungen und Bebauungsplänen<br />

können hierzu Regelungen getroffen werden (Ausschluss bestimmter Arten von<br />

Betrieben und Nutzungen).<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Eingriffe in Natur und Landschaft können im Bereich der Ausgleichsfläche südlich von<br />

<strong>Echem</strong> kompensiert werden (vgl. Kapitel „Flächenanteile für die Kompensation der Ausgleichsfläche).<br />

Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung<br />

Zur Ermittlung des Umfangs von notwendigen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt eine Gegenüberstellung<br />

der Wertigkeit des jeweiligen Änderungsbereiches vor und nach dem Eingriff<br />

(rechnerische Eingriffsbilanzierung).<br />

Größe Eingriff Wert- Flächen- besonderer<br />

Biotop<br />

in m² unzulässig faktor Wert Schutzbedarf<br />

Artenarmes Extensivgrünland (GIE) 9.570 - 2 19.140 B<br />

Nährstoffreicher Graben (FGR) 700 - 2,5 1.750 -<br />

Unbefestigter Weg/ halbruderale Gras- 540 - 2,5 1.350 -<br />

und Staudenflur (UH)<br />

Neuzeitliche Ziergärten 1.790 - 1 1790 B<br />

SUMME 12.600 24.030<br />

B: Boden<br />

Tabelle 5: Flächenwerte vor dem Eingriff<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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