33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 103<br />
11.4.8. Änderungsbereich 7 (Blatt 18)<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Änderungsbereich 7 grenzt direkt an die Bahnlinie an. Im Dorfgebiet gelten jedoch geringere<br />
Orientierungswerte. Teilweise ist die Fläche bebaut. Ein Teil liegt im Innenbereich. Hier ist im<br />
Rahmen von Bauanträgen nachzuweisen, dass gesunde Wohnverhältnisse gegeben sind.<br />
Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes bestehen auch hier. Für den Teil des<br />
Änderungsbereiches, der sich im Außenbereich befindet, können im Rahmen einer Satzung<br />
oder eines Bebauungsplanes Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen werden, soweit<br />
dies erforderlich ist. In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecke der DB ist jetzt und<br />
auch in Zukunft mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten<br />
und anderen aufgrund von magnetischen Feldern empfindlichen Geräten zu rechnen. Im<br />
Rahmen von Satzungen und Bebauungsplänen können hierzu Regelungen getroffen werden<br />
(Ausschluss bestimmter Arten von Betrieben und Nutzungen).<br />
Durch den Erhalt einer den Änderungsbereich gegenüber der Bahnstrecke abschirmenden<br />
Strauch-Baumhecke (HFM) wird der Eingriff in ein Biotop höherer Wertigkeit, in einen Lebensraum<br />
sowie in das Landschaftsbild minimiert.<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Eingriffe in Natur und Landschaft können im Bereich der Ausgleichsfläche südlich von<br />
<strong>Echem</strong> kompensiert werden (vgl. Kapitel „Flächenanteile für die Kompensation der Ausgleichsfläche).<br />
Für die Eingriffe in Änderungsbereich 7 sind von dem verfügbaren Aufwertungspotential<br />
11.300 Wertpunkte in Anspruch zu nehmen.<br />
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung<br />
Der Biotopwert des Änderungsbereiches wird nur teilweise gemindert. Lediglich im bisher unbebauten<br />
Bereich, der insgesamt ca. 7.500 m² umfasst und wo der bisher wirksame Flächennutzungsplan<br />
Fläche für die Landwirtschaft darstellt, findet eine Abwertung statt, die zu kompensieren<br />
ist.<br />
Der nordöstliche Bereich des Änderungsbereiches an der Bahn, in welchem ein Eingriff in Natur<br />
und Landschaft stattfindet, liegt im Innenbereich und war daher bereits vor der planerischen<br />
Entscheidung zulässig. Ein Ausgleich für diesen Eingriff ist daher nicht erforderlich.<br />
Auf eine Eingriffs- Ausgleichsbilanz für den gesamten Änderungsbereich kann daher verzichtet<br />
werden. Es wird lediglich der Wert des Teilbereiches, in dem eine Abwertung stattfindet,<br />
und der nicht im Innenbereich liegt, vor und nach dem Eingriff dargestellt, sowie der erforderliche<br />
Ausgleich ermittelt.<br />
Größe Eingriff Wert- Flächen- besonderer<br />
Biotop<br />
in m² unzulässig faktor Wert Schutzbedarf<br />
Artenarmes Extensivgrünland (GIE) 3.250 - 2 6.500 B<br />
Hausgarten (PH)<br />
mit Obstbäumen und Großbaum<br />
1.100 - 2 2.200 B<br />
Strauch-Baumhecke (HFM) 750 3 2.250<br />
Grundstücksbereich mit Halle (25 % der 2.400 - 0,75 1.800 B<br />
Fläche) sowie unbefestigten Lagen- und<br />
Fahrflächen (X, EL)<br />
SUMME 7.500 12.750<br />
B: Boden<br />
Tabelle 8: Flächenwerte vor dem Eingriff<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG