33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 13<br />
umgesetzt. Daher konnte auch kein Bevölkerungswachstum, trotz vorhandener Nachfrage<br />
aufgrund des Bahnanschlusses und des Schulstandortes, stattfinden. Aus diesem Grund wird<br />
ein Nachholbedarf gesehen. Außerdem ist für den Flächennutzungsplan der Zeitraum der<br />
nächsten zehn Jahre bis zum Jahr 2021 relevant. Dieser Zeitraum ist daher 6 Jahre länger als<br />
der Zeitraum bis 2015 aus der Entwicklungsplanung. Auch aus diesem Grund kann ein erhöhtes<br />
Wachstum angenommen werden.<br />
Mit der Realisierung der im Rahmen der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten<br />
Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Dorfgebieten könnten insgesamt ca. 57<br />
Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen. Diese 57 Baugrundstücke ergeben sich aus<br />
den folgenden Änderungsbereichen:<br />
– Änderungsbereich 1a: 5 Baugrundstücke<br />
– Änderungsbereich 1b: 8 Baugrundstücke<br />
– Änderungsbereich 3: 30 Baugrundstücke<br />
– Änderungsbereich 4: 9 Baugrundstücke<br />
– Änderungsbereich 7: 5 Baugrundstücke<br />
57 Baugrundstücke<br />
Der Änderungsbereich 5 wurde nicht mit in die Berechnung aufgenommen, da diese Flächen<br />
erst langfristig verfügbar sind.<br />
Bei 2,3 Personen pro Haushalt würde dies einem Bevölkerungswachstum um 131 Einwohner<br />
entsprechen. Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von 12,9 % von den 1.018 Einwohnern<br />
in der Gemeinde <strong>Echem</strong> im Jahr 2010. Dieses stellt nur eine unbeachtliche Erhöhung<br />
um 2-3 % zu den in der Entwicklungsplanung der <strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck angenommenen<br />
11% dar und liegt noch im Rahmen der in der Entwicklungsplanung prognostizierten 13 %<br />
für die <strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck insgesamt.<br />
Der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde <strong>Echem</strong> wird mit der Ausweisung<br />
von Wohnbauflächen, gemischter Bauflächen oder Dorfgebieten im Rahmen der <strong>33.</strong><br />
Änderung des Flächennutzungsplanes gedeckt. Die Ausweisungen werden im Folgenden<br />
erläutert.<br />
Bisher wurden die mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen Wohnbauflächen<br />
im Osten der Ortslage von <strong>Echem</strong> nicht verwirklicht. Die Realisierung der kompletten<br />
Wohnbauflächen am östlichen Ortsrand von <strong>Echem</strong> wurden von der Gemeinde <strong>Echem</strong><br />
immer als problematisch im Hinblick auf eine deutliche Verlagerung des Ortsrandes nach<br />
Osten eingeschätzt und deshalb bisher nicht umgesetzt. Daher soll nun der Schwerpunkt auf<br />
eine Verdichtung des Innenbereiches und in vorhandenen Baulücken gelegt werden, auch<br />
wenn dies die Konsequenz hat, dass nicht alle Flächen sofort verfügbar sind.<br />
Die Lage dieser Flächen ist nicht geeignet für eine Wohnbauflächenentwicklung. Es besteht<br />
die Gefahr, dass neue Baugebiete ohne richtige Anbindung zum Ort entstehen. Aus diesem<br />
Grund entfällt der Großteil dieser Wohnbauflächen mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und es werden an besser geeigneter Stelle im Ort Wohnbauflächen, Dorfgebiete<br />
oder gemischte Bauflächen ausgewiesen.<br />
Die große Nachfrage nach Grundstücken, wie sie vor 8-9 Jahren vorhanden war, existiert<br />
nicht mehr. Es ist jedoch noch eine Nachfrage nach einzelnen Wohnbaugrundstücken vorhanden.<br />
Die vorhandenen Baulücken im Ort stehen allerdings oft nicht zur Verfügung und die<br />
vorhandenen Baugebiete sind alle vollständig bebaut. Die Nutzung von Bestandsgebäuden<br />
stellt sich außerdem oft schwierig dar. Daher soll mit der vorliegenden <strong>Plan</strong>ung dem Wunsch<br />
der Gemeinde nachgekommen werden, weitere Bauflächen auszuweisen, die auch verwirklicht<br />
werden können. Der Ortskern soll gestärkt werden und der Schwerpunkt wird auf eine<br />
Innenentwicklung gelegt.<br />
Als Ersatz für die Wohnbauflächen im Osten der Ortslage <strong>Echem</strong> werden an geeigneter Stelle<br />
im Ort Wohnbauflächen oder, soweit sie mit einer landwirtschaftlichen Nutzung verbunden<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
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