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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 55<br />

beschränken.<br />

Beeinträchtigungen oder Veränderungen des Bodenwasserhaushalts sind möglichst<br />

zu vermeiden.“<br />

Böden mit einer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit sind vor weiterer Inanspruchnahme<br />

zu schützen und möglichst für eine werterhaltende landwirtschaftliche<br />

oder gärtnerische Nutzung zu sichern.<br />

Seltene Bodentypen sind räumlich zu erfassen und im Rahmen des Bodenschutzes<br />

zu erhalten.<br />

C 2.3 Gewässerschutz<br />

„Zur Erhaltung ihrer ökologischen Funktionen sind ober- und unterirdische Gewässer<br />

insbesondere als Lebensgrundlage für den Menschen und als Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere, klimatischer Ausgleichsfaktor und als prägender<br />

Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen. Der Eintrag von Fremd- und<br />

Schadstoffen in die Gewässer ist zu vermeiden oder so weit wie möglich zu verringern.<br />

Es ist für alle Gewässer mindestens die Gewässergüte II (gering belastet)<br />

anzustreben.<br />

Das Grundwasser ist unabhängig von der Nutzung flächendeckend vor nachteiliger<br />

Veränderung der Beschaffenheit zu schützen; die Grundwasserneubildung<br />

ist zu fördern.<br />

Hieraus abgeleitet lauten die regionalen Ziele unter D 2.3, dass der Reinhaltung<br />

von Gewässern als eine der Hauptaufgaben des Umweltschutzes wachsende<br />

Bedeutung zukommt. Es ist mindestens Güteklasse II (mäßig belastet) für oberirdische<br />

Gewässer anzustreben. Der Eintrag von Bodenbestandteilen im Fließgewässersystem<br />

ist zu vermeiden und soweit wie möglich zu verringern.<br />

Das Grundwasser ist hinsichtlich seiner Qualität und Menge besonders zu schützen.<br />

Schneller oberflächlicher Abfluss des Regenwassers ist am Entstehungsort<br />

durch Rückhaltemaßnahmen und… zu verhindern…“<br />

„…Die Grundwasserneubildung ist zu fördern.“<br />

In einigen Änderungsbereichen befinden sich Böden mit einem<br />

besonderen Schutzbedarf. Diese werden im Rahmen des Umweltberichtes<br />

berücksichtigt.<br />

Das Grundwasser wird vor nachteiliger Veränderung der Beschaffenheit<br />

geschützt. Die Grundwasserneubildung kann<br />

durch die Begrenzung der Versiegelung in den Änderungsbereichen<br />

gefördert werden.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Neetze, welche an den<br />

Änderungsbereich 9 angrenzt und als FFH-Gebiet ausgewiesen<br />

ist, sind unter Beachtung von Rahmenbedingungen nicht zu<br />

erwarten. Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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