33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 55<br />
beschränken.<br />
Beeinträchtigungen oder Veränderungen des Bodenwasserhaushalts sind möglichst<br />
zu vermeiden.“<br />
Böden mit einer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit sind vor weiterer Inanspruchnahme<br />
zu schützen und möglichst für eine werterhaltende landwirtschaftliche<br />
oder gärtnerische Nutzung zu sichern.<br />
Seltene Bodentypen sind räumlich zu erfassen und im Rahmen des Bodenschutzes<br />
zu erhalten.<br />
C 2.3 Gewässerschutz<br />
„Zur Erhaltung ihrer ökologischen Funktionen sind ober- und unterirdische Gewässer<br />
insbesondere als Lebensgrundlage für den Menschen und als Lebensraum<br />
für Pflanzen und Tiere, klimatischer Ausgleichsfaktor und als prägender<br />
Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen. Der Eintrag von Fremd- und<br />
Schadstoffen in die Gewässer ist zu vermeiden oder so weit wie möglich zu verringern.<br />
Es ist für alle Gewässer mindestens die Gewässergüte II (gering belastet)<br />
anzustreben.<br />
Das Grundwasser ist unabhängig von der Nutzung flächendeckend vor nachteiliger<br />
Veränderung der Beschaffenheit zu schützen; die Grundwasserneubildung<br />
ist zu fördern.<br />
Hieraus abgeleitet lauten die regionalen Ziele unter D 2.3, dass der Reinhaltung<br />
von Gewässern als eine der Hauptaufgaben des Umweltschutzes wachsende<br />
Bedeutung zukommt. Es ist mindestens Güteklasse II (mäßig belastet) für oberirdische<br />
Gewässer anzustreben. Der Eintrag von Bodenbestandteilen im Fließgewässersystem<br />
ist zu vermeiden und soweit wie möglich zu verringern.<br />
Das Grundwasser ist hinsichtlich seiner Qualität und Menge besonders zu schützen.<br />
Schneller oberflächlicher Abfluss des Regenwassers ist am Entstehungsort<br />
durch Rückhaltemaßnahmen und… zu verhindern…“<br />
„…Die Grundwasserneubildung ist zu fördern.“<br />
In einigen Änderungsbereichen befinden sich Böden mit einem<br />
besonderen Schutzbedarf. Diese werden im Rahmen des Umweltberichtes<br />
berücksichtigt.<br />
Das Grundwasser wird vor nachteiliger Veränderung der Beschaffenheit<br />
geschützt. Die Grundwasserneubildung kann<br />
durch die Begrenzung der Versiegelung in den Änderungsbereichen<br />
gefördert werden.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen der Neetze, welche an den<br />
Änderungsbereich 9 angrenzt und als FFH-Gebiet ausgewiesen<br />
ist, sind unter Beachtung von Rahmenbedingungen nicht zu<br />
erwarten. Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG