33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 61<br />
gemäß §§ 28 bis 28 b NNatG ausgewiesen werden<br />
- eine Festlegung in der beschreibenden oder zeichnerischen Darstellung<br />
des regionalen Raumordnungsprogrammes (z. B. als Vorrang- oder Vorsorgegebiet<br />
für Natur und Landschaft) erfolgt<br />
- durch Darstellungen oder Festlegungen in Bauleitplänen der Gemeinden<br />
- …<br />
Als allgemeine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden genannt:<br />
„Durch Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind im gesamten Kreisgebiet<br />
die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter,<br />
die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur<br />
und Landschaft im Rahmen einer Daseinsvorsorge für die heute und künftig hier<br />
lebenden Menschen nachhaltig zu sichern.“<br />
Die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und damit<br />
u. a. der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sind als das im Naturschutzrecht verankerte<br />
Oberziel genannt.<br />
Die formulierten allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege werden mittels der Durchführung der Umweltprüfung<br />
berücksichtigt.<br />
Die konkreteren Ziele des Landschaftsrahmenplans sind in Leitbildern zusammengefasst<br />
für die Teilgebiete des Kreises Elbtalniederung und Lüneburger Heide.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet befindet sich in der Elbtalniederung, in der die folgenden<br />
Ziele gelten:<br />
„Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es in diesem Naturraum,<br />
alle noch vorhandenen naturnahen Aue- und Bruchwälder, Flüsse und Bäche,<br />
Stillgewässer, insbesondere Altwässer und Bracks, Niedermoore, Sümpfe, feuchte<br />
bis nasse Grünländereien und auch die Sanddünen grundsätzlich zu erhalten.<br />
Darüber hinaus sollten diese Reste naturnaher Ökosysteme und Biotopstrukturen<br />
zu einer für den Naturraum typischen Größe, Verteilung und Güte entwickelt<br />
werden. Jahreszeitlich überschwemmte Auewälder und Wiesen, Bruchwälder,<br />
Sümpfe und Moore mit dauerndem Wasserüberschuss […] sollen in größerer Zahl,<br />
höherer Qualität und intensiverer Vernetzung wiederhergestellt werden.<br />
Nebenstehend erwähnte Biotopstrukturen werden von der vorliegenden<br />
<strong>Plan</strong>ung nicht nachteilig getroffen bzw. geschont<br />
oder entwickelt.<br />
Für die Ökosysteme entstehen keine nachteiligen Auswirkungen.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG