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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 61<br />

gemäß §§ 28 bis 28 b NNatG ausgewiesen werden<br />

- eine Festlegung in der beschreibenden oder zeichnerischen Darstellung<br />

des regionalen Raumordnungsprogrammes (z. B. als Vorrang- oder Vorsorgegebiet<br />

für Natur und Landschaft) erfolgt<br />

- durch Darstellungen oder Festlegungen in Bauleitplänen der Gemeinden<br />

- …<br />

Als allgemeine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden genannt:<br />

„Durch Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind im gesamten Kreisgebiet<br />

die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter,<br />

die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur<br />

und Landschaft im Rahmen einer Daseinsvorsorge für die heute und künftig hier<br />

lebenden Menschen nachhaltig zu sichern.“<br />

Die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und damit<br />

u. a. der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sind als das im Naturschutzrecht verankerte<br />

Oberziel genannt.<br />

Die formulierten allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege werden mittels der Durchführung der Umweltprüfung<br />

berücksichtigt.<br />

Die konkreteren Ziele des Landschaftsrahmenplans sind in Leitbildern zusammengefasst<br />

für die Teilgebiete des Kreises Elbtalniederung und Lüneburger Heide.<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet befindet sich in der Elbtalniederung, in der die folgenden<br />

Ziele gelten:<br />

„Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es in diesem Naturraum,<br />

alle noch vorhandenen naturnahen Aue- und Bruchwälder, Flüsse und Bäche,<br />

Stillgewässer, insbesondere Altwässer und Bracks, Niedermoore, Sümpfe, feuchte<br />

bis nasse Grünländereien und auch die Sanddünen grundsätzlich zu erhalten.<br />

Darüber hinaus sollten diese Reste naturnaher Ökosysteme und Biotopstrukturen<br />

zu einer für den Naturraum typischen Größe, Verteilung und Güte entwickelt<br />

werden. Jahreszeitlich überschwemmte Auewälder und Wiesen, Bruchwälder,<br />

Sümpfe und Moore mit dauerndem Wasserüberschuss […] sollen in größerer Zahl,<br />

höherer Qualität und intensiverer Vernetzung wiederhergestellt werden.<br />

Nebenstehend erwähnte Biotopstrukturen werden von der vorliegenden<br />

<strong>Plan</strong>ung nicht nachteilig getroffen bzw. geschont<br />

oder entwickelt.<br />

Für die Ökosysteme entstehen keine nachteiligen Auswirkungen.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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