33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 85<br />
Tiere<br />
Nach Auswertung der vom NLWKN zur Verfügung gestellten Daten liegt der Änderungsbereich<br />
in keinem faunistisch wertvollen Bereich. Jedoch liegt der Änderungsbereich in einem<br />
Gebiet mit landesweiter Bedeutung für Brutvögel und in einem Gebiet mit offenem Status für<br />
Gastvögel. Eine Tierartenerfassung fand nicht statt. Der Änderungsbereich ist potentieller Lebensraum<br />
von Arten der Brachen und Röhrichte sowie der Gebüsche.<br />
Die angrenzende Neetze und ihre Uferbereiche stellen potentielle Lebensräume für Vögel,<br />
Kleinsäuger, Fische, Amphibien, Wasserinsekten, Libellen dar.<br />
Im Rahmen eines Bebauungsplanes sind eine Biotoptypenkartierung, sowie eine artenschutzrechtliche<br />
Prüfung mit Berücksichtigung von Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durchzuführen.<br />
NATURA 2000, Sonstige Schutzgebiete<br />
Im südlichen Bereich des Änderungsbereiches befindet sich ein Teil des FFH-Gebietes „Gewässersystem<br />
der Luhe und unteren Neetze“. Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />
Angrenzend an den Änderungsbereich und im Bereich östlich des Weges im Änderungsbereich<br />
ist ein Landschaftsschutzgebiet geplant. Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />
wurde vom Kreistag bereits beschlossen. Mit der demnächst erfolgenden Bekanntmachung<br />
tritt sie in Kraft. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes<br />
ist nach Auskunft des Landkreises Lüneburg eine Berücksichtigung der<br />
Erweiterungsfläche durch Änderung der Abgrenzungen des LSG nicht mehr möglich. Die im<br />
Landschaftsschutzgebiet liegende Erweiterungsfläche wird vorerst nicht in Anspruch genommen.<br />
Zum gegebenen Zeitpunkt wird ein Antrag auf Gewährung von Ausnahmen gem. § 3<br />
der Schutzgebietsverordnung oder auf Befreiung von den Schutzzwecken der Verordnung<br />
gem. § 4 der Schutzgebietsverordnung gestellt.<br />
Dieses spart jedoch die Flächen des Sondergebietes aus. Daher ist das geplante Sondergebiet<br />
mit dem geplanten Landschaftsschutzgebiet vereinbar. Die Nutzfläche Fischhausen<br />
wurde bei dem geplanten Landschaftsschutzgebiet berücksichtigt.<br />
Ansonsten befinden sich keine Schutzgebiete im Änderungsbereich.<br />
11.2.6.7. Landschaftsbild<br />
Der Änderungsbereich liegt nördlich der Neetze. Im Änderungsbereich befinden sich ein<br />
Gasthaus und Wochenendhausplätze. Diese Anlage wird durch Gehölzstrukturen, darunter<br />
einige große Einzelbäume geprägt. Ansonsten ist der Änderungsbereich brach gefallen.<br />
Dem Orts- und Landschaftsbild in idyllischer Lage direkt an der Neetze, insbesondere den<br />
Gehölzstrukturen kommt ein besonderer Schutzbedarf zu.<br />
11.2.6.8. Der Mensch und seine Gesundheit<br />
Der Änderungsbereich weist eine besondere Erholungsnutzung für den Menschen auf, da er<br />
als Ausflugsort, insbesondere von Radfahrern, Inlineskatern und Kanufahrern genutzt wird. In<br />
dem Änderungsbereich befinden sich ein Gasthaus und Wochenendhäuser. Die umgebende<br />
Landschaft mit der Neetze hat ein hohes Erholungspotential.<br />
11.2.6.9. Sach- und Kulturgüter<br />
Im Änderungsbereich befinden sich eine denkmalgeschützte Wurt, welche entsprechend als<br />
Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt, im Flächennutzungsplan dargestellt wird.<br />
Außerdem befinden sich ein Gasthaus mit Anbau sowie Nebengebäude und Wochenendhäuser<br />
im Änderungsbereich.<br />
11.2.6.10. Wechselwirkungen<br />
Vgl. Kapitel 11.2.1.10. zu Wechselwirkungen allgemein.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG