25.06.2014 Aufrufe

33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 85<br />

Tiere<br />

Nach Auswertung der vom NLWKN zur Verfügung gestellten Daten liegt der Änderungsbereich<br />

in keinem faunistisch wertvollen Bereich. Jedoch liegt der Änderungsbereich in einem<br />

Gebiet mit landesweiter Bedeutung für Brutvögel und in einem Gebiet mit offenem Status für<br />

Gastvögel. Eine Tierartenerfassung fand nicht statt. Der Änderungsbereich ist potentieller Lebensraum<br />

von Arten der Brachen und Röhrichte sowie der Gebüsche.<br />

Die angrenzende Neetze und ihre Uferbereiche stellen potentielle Lebensräume für Vögel,<br />

Kleinsäuger, Fische, Amphibien, Wasserinsekten, Libellen dar.<br />

Im Rahmen eines Bebauungsplanes sind eine Biotoptypenkartierung, sowie eine artenschutzrechtliche<br />

Prüfung mit Berücksichtigung von Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durchzuführen.<br />

NATURA 2000, Sonstige Schutzgebiete<br />

Im südlichen Bereich des Änderungsbereiches befindet sich ein Teil des FFH-Gebietes „Gewässersystem<br />

der Luhe und unteren Neetze“. Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

Angrenzend an den Änderungsbereich und im Bereich östlich des Weges im Änderungsbereich<br />

ist ein Landschaftsschutzgebiet geplant. Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

wurde vom Kreistag bereits beschlossen. Mit der demnächst erfolgenden Bekanntmachung<br />

tritt sie in Kraft. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes<br />

ist nach Auskunft des Landkreises Lüneburg eine Berücksichtigung der<br />

Erweiterungsfläche durch Änderung der Abgrenzungen des LSG nicht mehr möglich. Die im<br />

Landschaftsschutzgebiet liegende Erweiterungsfläche wird vorerst nicht in Anspruch genommen.<br />

Zum gegebenen Zeitpunkt wird ein Antrag auf Gewährung von Ausnahmen gem. § 3<br />

der Schutzgebietsverordnung oder auf Befreiung von den Schutzzwecken der Verordnung<br />

gem. § 4 der Schutzgebietsverordnung gestellt.<br />

Dieses spart jedoch die Flächen des Sondergebietes aus. Daher ist das geplante Sondergebiet<br />

mit dem geplanten Landschaftsschutzgebiet vereinbar. Die Nutzfläche Fischhausen<br />

wurde bei dem geplanten Landschaftsschutzgebiet berücksichtigt.<br />

Ansonsten befinden sich keine Schutzgebiete im Änderungsbereich.<br />

11.2.6.7. Landschaftsbild<br />

Der Änderungsbereich liegt nördlich der Neetze. Im Änderungsbereich befinden sich ein<br />

Gasthaus und Wochenendhausplätze. Diese Anlage wird durch Gehölzstrukturen, darunter<br />

einige große Einzelbäume geprägt. Ansonsten ist der Änderungsbereich brach gefallen.<br />

Dem Orts- und Landschaftsbild in idyllischer Lage direkt an der Neetze, insbesondere den<br />

Gehölzstrukturen kommt ein besonderer Schutzbedarf zu.<br />

11.2.6.8. Der Mensch und seine Gesundheit<br />

Der Änderungsbereich weist eine besondere Erholungsnutzung für den Menschen auf, da er<br />

als Ausflugsort, insbesondere von Radfahrern, Inlineskatern und Kanufahrern genutzt wird. In<br />

dem Änderungsbereich befinden sich ein Gasthaus und Wochenendhäuser. Die umgebende<br />

Landschaft mit der Neetze hat ein hohes Erholungspotential.<br />

11.2.6.9. Sach- und Kulturgüter<br />

Im Änderungsbereich befinden sich eine denkmalgeschützte Wurt, welche entsprechend als<br />

Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt, im Flächennutzungsplan dargestellt wird.<br />

Außerdem befinden sich ein Gasthaus mit Anbau sowie Nebengebäude und Wochenendhäuser<br />

im Änderungsbereich.<br />

11.2.6.10. Wechselwirkungen<br />

Vgl. Kapitel 11.2.1.10. zu Wechselwirkungen allgemein.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!