33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 86<br />
Die Grünlandfläche stellt einen Lebensraum für Pflanzen und Tiere dar. Diese Eignung konkurriert<br />
mit der menschlichen Erholungsnutzung. Die unversiegelten Flächen dienen der Kalt- und<br />
Frischluftproduktion und sorgen für ein ausgeglichenes Mikroklima. Ein unbelastetes Klima<br />
kommt dem Menschen und seiner Gesundheit zugute. Es liegt versickerungsfähiger, unversiegelter<br />
Boden vor, der dazu beiträgt, dass sich die Grundwasserneubildungsrate nicht verändert.<br />
Der anstehende Boden weist zum einen ein landwirtschaftliches Ertragspotential für die Nutzung<br />
durch den Menschen auf, aber auch ein Biotopentwicklungspotential. Der Boden stellt<br />
auch die Grundlage für Natur- und Kulturgeschichte dar. Im Änderungsbereich weist der Boden<br />
denkmalgeschützte Gesamtanlagen auf.<br />
Das Schutzgut Landschaft steht in Wechselwirkung mit dem Schutzgut Mensch. Die Landschaft<br />
im Änderungsbereich und seiner Umgebung weist ein hohes Erholungs- und Erlebnispotential<br />
für den Menschen auf.<br />
11.3. Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf die Umweltbelange und Prognose<br />
über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und<br />
bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />
11.3.1. Änderungsbereich 1a (Blatt 18)<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />
Im Änderungsbereich 1a entfällt die Darstellung von Wohnbaufläche und Grünfläche. Es wird<br />
dem Bestand entsprechend Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die <strong>Plan</strong>ung stellt eine<br />
Verbesserung gegenüber dem derzeit Möglichen dar.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser und<br />
Klima<br />
Eine Versiegelung von Boden durch Verkehrsflächen, Gebäude und Zuwegungen findet<br />
nicht statt. Daher gibt es keine negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,<br />
das schutzwürdige Grundwasser und das Klima.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf das Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild bleibt unbeeinträchtigt.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf den Menschen und seine Gesundheit<br />
Negative Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden nicht statt. Es bestehen<br />
keine Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht.<br />
An den Änderungsbereich grenzt ein Graben an, welcher ein Gewässer II. Ordnung ist. Die<br />
Hauptaufgabe des Wasserverbandes der Ilmenau Niederung besteht darin, dafür zu sorgen,<br />
dass anfallendes Wasser in den Verbandsgewässern ungehindert abfließen kann, dieses lässt<br />
sich dem Schutzgut Mensch zuordnen. Beidseits des Verbandsgewässers muss daher ein Abstand<br />
von 5 m zur Unterhaltung befahrbar bleiben. Da die Fläche jedoch als Fläche für die<br />
Landwirtschaft dargestellt wird, wird die Erreichbarkeit des Gewässers sogar verbessert und es<br />
entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter liegen im Änderungsbereich und seinem Wirkraum nicht vor.<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />
Bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung würde der Änderungsbereich überwiegend als Wohnbaufläche<br />
genutzt werden können, womit eine dauerhafte Versiegelung von Boden verbunden<br />
wäre. Entsprechend gäbe es negative Auswirkungen auf den Pflanzenstandort und den<br />
Lebensraum der Tiere sowie auf die Schutzgüter Grundwasser, Klima, Landschaftsbild und<br />
den Menschen und seine Gesundheit.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
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