33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 92<br />
Zeichen Einheit Bedeutung<br />
Lr dB Beurteilungspegel<br />
Lm, E dB Emissionspegel<br />
∆Ls, ┴ dB Korrektur für unterschiedliche Abstände zwischen Immissionsort<br />
und Fahrstreifen oder Gleis<br />
∆LK dB Zu- oder Abschlag für bestimmte Geräusche, Ruhezeiten oder<br />
Situationen<br />
s┴,o dB Horizontaler Abstand eines Immissionsortes von einer geraden<br />
Linienschallquelle<br />
H m Höhenunterschied zwischen Immissionsort und Schallquelle<br />
∆L l,i dB Korrektur für unterschiedliche Längen<br />
∆L v,i dB Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten<br />
∆L D,i dB Korrektur für den Anteil scheibengebremster Schienenfahrzeuge<br />
∆L F dB Korrektur für Berücksichtigung der Zugart<br />
ni 1/h mittlere Anzahl der Züge je Stunde<br />
li m mittlere Zuglänge<br />
v Km/h Geschwindigkeit<br />
pi % Anteil der scheibengebremsten Fahrzeuge<br />
Tabelle 1: Erklärung der Formelzeichen<br />
Fazit<br />
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 werden Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von<br />
tags = 55 dB und nachts = 45 bzw. 40 dB angegeben. Der niedrige Nachtwert soll für Industrie-<br />
, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben<br />
gelten. Der höhere Nachtwert ist entsprechend für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen,<br />
was hier der Fall ist.<br />
Die zugeordneten Orientierungswerte sind als Hilfswerte für die Bauleitplanung anzusehen. Sie<br />
sind soweit nicht als „Grenzwerte“ zu verstehen. Diese Anhaltswerte für die städtebauliche<br />
<strong>Plan</strong>ung können unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls überschritten oder unterschritten<br />
werden, wenn nach einer Abwägung anderen Belangen der Vorzug zu geben ist oder wenn<br />
dies nach den konkreten tatsächlichen Verhältnissen unvermeidbar ist. In der 16. BImSchV<br />
wird geregelt, dass eine Überschreitung des maßgebenden Orientierungswertes um bis zu 3<br />
dB als „nicht wesentlich“ einzustufen ist. Das ist darauf zurückzuführen, dass erst von dieser<br />
Zusatzbelastung an die Mehrzahl der Betroffenen eine Änderung der Geräusch-<br />
Immissionssituation subjektiv wahrnimmt.<br />
Der Tagwert wird in einem Abstand von 25 m vom Immissionsort und der Schallquelle eingehalten.<br />
Der Nachtwert wird nur geringfügig um 0,5 dB überschritten und liegt damit innerhalb des<br />
gem. 16. BImSchV als nicht wesentlich einzustufenden Bereiches.<br />
Somit ist eine Bebauung im Änderungsbereich 4 ab einem Abstand von 25 m zur mittleren<br />
Gleisachse möglich. Dieses ist ausreichend.<br />
Auch für die sogen. Außenwohnbereiche (Terrassen, Freisitze usw.) eines Grundstücks sind die<br />
angegebenen Orientierungswerte einzuhalten.<br />
Für diese wird von einem Höhenunterschied zwischen Schallquelle und Immissionsort von<br />
H 1m<br />
2 ausgegangen.<br />
Es ergibt sich dieselbe Abstandskorrektur. Die Beurteilungspegel sind entsprechend.<br />
In der vorliegenden Rechnung wurde von den aktuell verkehrenden Zügen auf dieser Strecke<br />
ausgegangen, ohne einen Zuschlag für Mehrverkehr zu verwenden. Falls es zu einem Mehrverkehr<br />
auf dieser Bahnstrecke kommen sollte, könnte die Bebauung auch noch weiter von<br />
der Bahnstrecke abrücken. Es wird darauf hingewiesen, dass die nordöstlich der Bahnlinie<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG