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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 92<br />

Zeichen Einheit Bedeutung<br />

Lr dB Beurteilungspegel<br />

Lm, E dB Emissionspegel<br />

∆Ls, ┴ dB Korrektur für unterschiedliche Abstände zwischen Immissionsort<br />

und Fahrstreifen oder Gleis<br />

∆LK dB Zu- oder Abschlag für bestimmte Geräusche, Ruhezeiten oder<br />

Situationen<br />

s┴,o dB Horizontaler Abstand eines Immissionsortes von einer geraden<br />

Linienschallquelle<br />

H m Höhenunterschied zwischen Immissionsort und Schallquelle<br />

∆L l,i dB Korrektur für unterschiedliche Längen<br />

∆L v,i dB Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten<br />

∆L D,i dB Korrektur für den Anteil scheibengebremster Schienenfahrzeuge<br />

∆L F dB Korrektur für Berücksichtigung der Zugart<br />

ni 1/h mittlere Anzahl der Züge je Stunde<br />

li m mittlere Zuglänge<br />

v Km/h Geschwindigkeit<br />

pi % Anteil der scheibengebremsten Fahrzeuge<br />

Tabelle 1: Erklärung der Formelzeichen<br />

Fazit<br />

Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 werden Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von<br />

tags = 55 dB und nachts = 45 bzw. 40 dB angegeben. Der niedrige Nachtwert soll für Industrie-<br />

, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben<br />

gelten. Der höhere Nachtwert ist entsprechend für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen,<br />

was hier der Fall ist.<br />

Die zugeordneten Orientierungswerte sind als Hilfswerte für die Bauleitplanung anzusehen. Sie<br />

sind soweit nicht als „Grenzwerte“ zu verstehen. Diese Anhaltswerte für die städtebauliche<br />

<strong>Plan</strong>ung können unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls überschritten oder unterschritten<br />

werden, wenn nach einer Abwägung anderen Belangen der Vorzug zu geben ist oder wenn<br />

dies nach den konkreten tatsächlichen Verhältnissen unvermeidbar ist. In der 16. BImSchV<br />

wird geregelt, dass eine Überschreitung des maßgebenden Orientierungswertes um bis zu 3<br />

dB als „nicht wesentlich“ einzustufen ist. Das ist darauf zurückzuführen, dass erst von dieser<br />

Zusatzbelastung an die Mehrzahl der Betroffenen eine Änderung der Geräusch-<br />

Immissionssituation subjektiv wahrnimmt.<br />

Der Tagwert wird in einem Abstand von 25 m vom Immissionsort und der Schallquelle eingehalten.<br />

Der Nachtwert wird nur geringfügig um 0,5 dB überschritten und liegt damit innerhalb des<br />

gem. 16. BImSchV als nicht wesentlich einzustufenden Bereiches.<br />

Somit ist eine Bebauung im Änderungsbereich 4 ab einem Abstand von 25 m zur mittleren<br />

Gleisachse möglich. Dieses ist ausreichend.<br />

Auch für die sogen. Außenwohnbereiche (Terrassen, Freisitze usw.) eines Grundstücks sind die<br />

angegebenen Orientierungswerte einzuhalten.<br />

Für diese wird von einem Höhenunterschied zwischen Schallquelle und Immissionsort von<br />

H 1m<br />

2 ausgegangen.<br />

Es ergibt sich dieselbe Abstandskorrektur. Die Beurteilungspegel sind entsprechend.<br />

In der vorliegenden Rechnung wurde von den aktuell verkehrenden Zügen auf dieser Strecke<br />

ausgegangen, ohne einen Zuschlag für Mehrverkehr zu verwenden. Falls es zu einem Mehrverkehr<br />

auf dieser Bahnstrecke kommen sollte, könnte die Bebauung auch noch weiter von<br />

der Bahnstrecke abrücken. Es wird darauf hingewiesen, dass die nordöstlich der Bahnlinie<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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