33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 94<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf den Menschen und seine Gesundheit<br />
Durch eine Bebauung wird es zu einer unwesentlich höheren Verkehrsbelastung auf den umliegenden<br />
Straßen kommen.<br />
Immissionsschutz<br />
Mit der <strong>Plan</strong>ung wird neue Bebauung angrenzend an den Betrieb des Wasserverbandes der<br />
Ilmenau-Niederung ermöglicht. Nach Aussagen des Wasserverbandes der Ilmenau-<br />
Niederung ist der Betrieb als mischgebietstypisch zu bewerten. Von daher ist mit keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen durch Lärm für eine evtl. langfristige Wohnbebauung in der<br />
gemischten Baufläche zu rechnen. Es ist auch bereits direkt westlich und südlich angrenzend<br />
Wohnbebauung vorhanden. In der Halle befindet sich eine Werkstatt für die Geräte. Derzeit<br />
wird ein Neubau für die Verwaltung des Wasserverbandes (Verlegung des Standortes nach<br />
<strong>Echem</strong>) gebaut und eine energetische Sanierung der Werkstatt. Die Betriebszeiten sind im<br />
Sommer von 06.00 bis 15.00 Uhr und im Winter von 06.30 bis 15.30 Uhr. An den Wochenenden<br />
findet kein Betrieb statt. Auf der Freifläche befindet sich eine Lagerfläche. Hier finden regelmäßig<br />
Ladevorgänge statt. Der überwiegende Betrieb liegt jedoch am Einsatzort des Wasserverbandes<br />
im Außenbereich, wo zumindest auch die Maschinen über Nacht verbleiben.<br />
Schweiß- und Holzarbeiten werden überwiegend in der Halle vorgenommen. Bisher gab es<br />
nach Angaben der Gemeinde und des Wasserverbandes keine Konflikte mit der angrenzenden<br />
Wohnbebauung. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kulturgüter liegen im Änderungsbereich und seinem Wirkraum nicht vor. Sachgüter werden<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />
Bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung würden Teilbereiche weiterhin als Flächen für die Landwirtschaft<br />
und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gärtnerei“ dargestellt werden. Da<br />
dieser Bereich jedoch im Innenbereich liegt, wären auch bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />
Versiegelungen mit negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft möglich.<br />
11.3.7. Änderungsbereich 6 (Blatt 19)<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />
Im Änderungsbereich 6 entfällt die Darstellung von einem Sondergebiet „Wochendhausgebiet“.<br />
Es wird dem Bestand entsprechend überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und<br />
Fläche für Wald dargestellt. Die <strong>Plan</strong>ung stellt eine Verbesserung zu dem derzeit Möglichen<br />
dar, da vorhandene Grün- und Waldstrukturen mit dem Flächennutzungsplan gesichert werden.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser und<br />
Klima<br />
Eine Versiegelung von Boden durch Verkehrsflächen, Gebäude und Zuwegungen findet<br />
nicht statt. Daher gibt es keine negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,<br />
das schutzwürdige Grundwasser und das Klima.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf das Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild bleibt unbeeinträchtigt.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf den Menschen und seine Gesundheit<br />
Negative Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden nicht statt. Es bestehen<br />
keine Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter liegen im Änderungsbereich und seinem Wirkraum nicht vor.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
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