01.11.2012 Aufrufe

1 Verbindliches Merkblatt zur Benutzung des ... - Romanischer Keller

1 Verbindliches Merkblatt zur Benutzung des ... - Romanischer Keller

1 Verbindliches Merkblatt zur Benutzung des ... - Romanischer Keller

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Sprechzeiten, Schlüsselübergabe, Kaution<br />

Sprechzeiten sind unserer Homepage und den Ankündigungen im Schaukasten zu<br />

entnehmen. (Achtung: Während der Semesterferien finden keine regelmäßigen Sprechstunden<br />

statt.)<br />

Der Schlüssel ist in der letzten Sprechstunde vor eurer Mietzeit abzuholen. Gegebenenfalls<br />

muss der Schlüssel während längerer Mietphasen zwischenzeitlich <strong>zur</strong>ückgegeben werden.<br />

Zurückzugeben ist der Schlüssel in der ersten Sprechstunde nach eurer Mietzeit.<br />

Bei der Abholung <strong>des</strong> Schlüssels ist eine Kaution von 200 € fällig. (Selbstverständlich gilt<br />

hier ausnahmslos: wer keine Kaution dabei hat, bekommt auch keinen Schlüssel. Auch wer<br />

nur 50€ Kaution hat, bekommt keinen Schlüssel!) Auf Wunsch kann eine Quittung ausgestellt<br />

werden.<br />

Die Rückerstattung der Kaution hängt davon ab, wie der <strong>Keller</strong> übergeben wird: Bei<br />

gegebenem Anlass behält sich die <strong>Keller</strong>leitung vor:<br />

1. die Kaution einzubehalten, bis die Mängel behoben sind oder<br />

2. eventuell notwendige Reparaturen von beschädigtem Inventar/ Mobiliar/ oder<br />

fehlen<strong>des</strong> Inventar von der hinterlegten Kaution zu bezahlen.<br />

…Entspannen und weiterlesen.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!