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Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.

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4.4 Die Aufgaben der Jugendversammlung sind die Interessen und Wünsche der<br />

jugendlichen Mitglieder zusammenzufassen und Ihre Umsetzung in die Wege zu<br />

leiten.<br />

Sie wählt<br />

a) den Jugendvertreter und seinen Stellvertreter,<br />

b) die jugendlichen Vertreter des Jugendarbeitskreises<br />

c) den jugendlichen Delegierten für den Kreisjugendtag bis<br />

zum Alter von 20 Jahren<br />

4.5 Anträge können von allen Jugendlichen des Vereins und den Organen der<br />

Schützenjugend gestellt werden. Sie müssen eine Woche vor der<br />

Jugendversammlung schriftlich beim Jugendleiter eingehen.<br />

4.6 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Wahlen gilt als gewählt,<br />

wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.<br />

4.7 Jugendliche können sich ab dem 14. bis zum 21. Geburtstag in ein Amt wählen<br />

lassen. Der Jugendvertreter und sein Stellvertreter ab dem 16. Geburtstag.<br />

Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.<br />

§ 5<br />

Jugendarbeitskreis<br />

5.1 Der Jugendarbeitskreis besteht aus<br />

a) dem Jugendleiter und seinem Stellvertreter<br />

b) dem Jugendvertreter und seinem Stellvertreter<br />

c) dem Stabführer des Spielmannszuges oder seinem Stellvertreter<br />

d) dem Musikzugführer oder seinem Stellvertreter<br />

e) dem Schützenmeister Jugend oder seinem Stellvertreter<br />

f) dem Betreuer Kindergruppe oder seinem Stellvertreter<br />

g) 5 Jugendlichen, die durch die Jugendversammlung gewählt werden.<br />

5.2 Der Jugendarbeitskreis bereitet die Jugendversammlung mit vor.<br />

In ihm wird die Arbeit der einzelnen Jugendgruppen aufeinander abgestimmt.<br />

Er hilft die allgemeine Jugendarbeit des Vereins zu organisieren und<br />

durchzuführen.<br />

Er hilft älteren Jugendlichen bei Ihrer Eingliederung in die gesellschaftlichen<br />

Strukturen des Gesamtvereins.<br />

5.3 Der Jugendarbeitskreis tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal vor der<br />

Jugendversammlung.<br />

5.4 Der Jugendarbeitskreis kann weitere Personen zur Mitarbeit auffordern.<br />

Vereinsmitglieder sollten dieser Aufforderung nachkommen.<br />

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