Satzung - Schützenverein Groß Hehlen e.V.
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4.4 Die Aufgaben der Jugendversammlung sind die Interessen und Wünsche der<br />
jugendlichen Mitglieder zusammenzufassen und Ihre Umsetzung in die Wege zu<br />
leiten.<br />
Sie wählt<br />
a) den Jugendvertreter und seinen Stellvertreter,<br />
b) die jugendlichen Vertreter des Jugendarbeitskreises<br />
c) den jugendlichen Delegierten für den Kreisjugendtag bis<br />
zum Alter von 20 Jahren<br />
4.5 Anträge können von allen Jugendlichen des Vereins und den Organen der<br />
Schützenjugend gestellt werden. Sie müssen eine Woche vor der<br />
Jugendversammlung schriftlich beim Jugendleiter eingehen.<br />
4.6 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Wahlen gilt als gewählt,<br />
wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.<br />
4.7 Jugendliche können sich ab dem 14. bis zum 21. Geburtstag in ein Amt wählen<br />
lassen. Der Jugendvertreter und sein Stellvertreter ab dem 16. Geburtstag.<br />
Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.<br />
§ 5<br />
Jugendarbeitskreis<br />
5.1 Der Jugendarbeitskreis besteht aus<br />
a) dem Jugendleiter und seinem Stellvertreter<br />
b) dem Jugendvertreter und seinem Stellvertreter<br />
c) dem Stabführer des Spielmannszuges oder seinem Stellvertreter<br />
d) dem Musikzugführer oder seinem Stellvertreter<br />
e) dem Schützenmeister Jugend oder seinem Stellvertreter<br />
f) dem Betreuer Kindergruppe oder seinem Stellvertreter<br />
g) 5 Jugendlichen, die durch die Jugendversammlung gewählt werden.<br />
5.2 Der Jugendarbeitskreis bereitet die Jugendversammlung mit vor.<br />
In ihm wird die Arbeit der einzelnen Jugendgruppen aufeinander abgestimmt.<br />
Er hilft die allgemeine Jugendarbeit des Vereins zu organisieren und<br />
durchzuführen.<br />
Er hilft älteren Jugendlichen bei Ihrer Eingliederung in die gesellschaftlichen<br />
Strukturen des Gesamtvereins.<br />
5.3 Der Jugendarbeitskreis tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal vor der<br />
Jugendversammlung.<br />
5.4 Der Jugendarbeitskreis kann weitere Personen zur Mitarbeit auffordern.<br />
Vereinsmitglieder sollten dieser Aufforderung nachkommen.<br />
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