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Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur ... - Schule.at

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Die formale Gestaltung von Schularbeiten<br />

Die Prüfungsaufgaben sollen übersichtlich gestaltet werden, wobei auch Pl<strong>at</strong>z für<br />

eigene Anmerkungen der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ein<strong>zur</strong>äumen ist (Zeilenabstand).<br />

Handschriftliche Ausfertigungen <strong>und</strong> Anmerkungen seitens des Lehrers/der<br />

Lehrerin sind zu unterlassen.<br />

In der Aufgabenstellung ist die maximal zu erreichende Punkteanzahl bei den einzelnen<br />

Aufgabenbereichen anzugeben. Die einzelnen Checkpoints sind aber bei<br />

der Aufgabenstellung nicht auszuweisen.<br />

Die Aufgabenstellung der Schularbeit ist in vervielfältigter Form vorzulegen.<br />

Die Anmerkungen sind im Layout in sachlich-inhaltliche <strong>und</strong> sprachliche zu trennen.<br />

Bei Arbeitsaufgaben, die eine genau definierte Anzahl von Lösungen verlangen,<br />

ist ein Tabellenraster mit entsprechender Anzahl von Zeilen/Kästchen vorzugeben.<br />

Lösungen außerhalb dieses Rasters sind für die Beurteilung irrelevant.<br />

Korrektur <strong>und</strong> Beurteilung von Schularbeiten<br />

Bei der Beurteilung ist die Übersetzung mit mindestens 60 %, die Lösung der<br />

Arbeitsaufgaben mit mindestens 30 % zu gewichten. Im Übergang <strong>zur</strong> Lektürephase<br />

soll die Gewichtung der Arbeitsaufgaben auf 40 % erweitert werden.<br />

Der Beurteilung der Übersetzung sind die Dimensionen Sinnäquivalenz, Lexik,<br />

Morphologie <strong>und</strong> in zunehmendem Maß Syntax zugr<strong>und</strong>e zu legen. Ebenso ist<br />

die sprachliche Qualität in der Zielsprache in die Beurteilung einzubeziehen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist das für die Reifeprüfung entwickelte Korrekturmodell (S.49ff)<br />

anzuwenden 1 . Die Doppelbelegung eines Wortes durch zwei Checkpoint-Typen<br />

ist nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />

LB-VO § 7. (8) Aufgabenstellungen <strong>und</strong> Texte für die Schularbeiten sind<br />

jedem Schüler in vervielfältigter Form vorzulegen.<br />

LB-VO § 16. (1) Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche<br />

Aspekte maßgebend: 3. in L<strong>at</strong>ein <strong>und</strong> Griechisch<br />

a) im Anfangsunterricht<br />

aa) Sinnerfassung,<br />

bb) sprachliche Gestaltung der Übersetzung,<br />

cc) Vokabelkenntnisse,<br />

dd) Beherrschung der Formenlehre,<br />

ee) Beherrschung der Syntax,<br />

ff) Vollständigkeit<br />

1 www.bifie.<strong>at</strong><br />

Leistungsbeurteilung in L<strong>at</strong>ein <strong>und</strong> Griechisch – 33

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