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Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur ... - Schule.at

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Für die Benotung werden die Punkte aus ÜT <strong>und</strong> IT addiert. Bei einer Gewichtung ÜT : IT = 60 % : 40 % ergibt sich – bei einer Punkteverteilung von 36 : 24 Punkten –<br />

folgender Notenschlüssel:<br />

Für den Fall, dass beim ÜT mindestens 18 <strong>und</strong> beim IT mindestens 12 Punkte erreicht wurden, gilt folgende Beurteilungstabelle:<br />

Sehr gut<br />

Gut<br />

Befriedigend<br />

Genügend<br />

Nicht genügend<br />

53-60 Punkte<br />

45-52 Punkte<br />

37-44 Punkte<br />

30-36 Punkte<br />

weniger als 30 Punkte<br />

Andernfalls tritt die „Vetofunktion“ in Kraft (siehe S. 7) <strong>und</strong> es erfolgt eine neg<strong>at</strong>ive Beurteilung.<br />

Die Rückgabe von Schularbeiten<br />

Korrektur <strong>und</strong> Rückgabe müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sieben<br />

Tagen erfolgen. Die Fehler müssen eindeutig korrigiert <strong>und</strong> die Korrektur <strong>und</strong> Bewertung<br />

transparent <strong>und</strong> nachvollziehbar sein.<br />

Die Verbesserung von Schularbeiten<br />

Die Verbesserung der Schularbeiten soll nicht im Dikt<strong>at</strong> einer „Idealübersetzung“<br />

bestehen, sondern in der Besprechung der häufigsten Mängel mit der ganzen Klasse<br />

sowie in Übungen zu deren Beseitigung. Dabei ist auf individuelle Schwächen der<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler einzugehen. Abwertende Äußerungen sind dabei zu unterlassen.<br />

LB-VO § 7. (10) Die Schularbeiten sind den Schülern innerhalb einer Woche<br />

korrigiert <strong>und</strong> beurteilt <strong>zur</strong>ückzugeben. In begründeten Fällen kann der<br />

Schulleiter eine Fristerstreckung um höchstens eine Woche bewilligen. Vor<br />

der neuerlichen Abgabe der von den Schülern zu verbessernden Arbeiten an<br />

den Lehrer ist den Erziehungsberechtigten Gelegenheit <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />

zu geben, sofern nicht die Wohnorte der Erziehungsberechtigten einerseits<br />

<strong>und</strong> des Schülers andererseits getrennt sind oder es sich nicht bereits um<br />

eigenberechtigte Schüler handelt.<br />

Leistungsbeurteilung in L<strong>at</strong>ein <strong>und</strong> Griechisch – 55

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