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Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung des Bürgersaales<br />

im Rathaus I der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwerte</strong><br />

1. Die Miete für die Benutzung des Bürgersaales ergibt sich aus der jeweiligen Nutzungsart.<br />

Die Entgelte betragen im Einzelnen:<br />

- für die Bereitstellung des Saales incl. Stühlen 25 € je angefangene Stunde<br />

- bei zusätzlicher Bereitstellung von Tischen 35 € je angefangene Stunde<br />

- Bereitstellung von Biertischen 6 € je Tisch<br />

- Vor- und Nachbereitungszeit 30 € Pauschal<br />

- Benutzung der Küche (Strom, Wasser, Zapfanlage, Spülmaschine etc.) 20 € Pauschal<br />

- Bereitstellung von - Gläsern (bis 50 Pers.) 20 € Pauschal<br />

- Geschirr (bis 50 Pers.) 30 € Pauschal<br />

- Gläsern (ab 50 Pers.) 35 € Pauschal<br />

- Geschirr (ab 50 Pers.) 45 € Pauschal<br />

- Nutzung eines Mikrofons, Tageslichtschreibers oder Rednerpults je 12 €<br />

- Musikanlage je 30 €<br />

Bei Veranstaltungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (z. B. OKD, RP) und von Organen städt.<br />

Beteiligungen kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % des regulären Mietentgeltes gewährt werden.<br />

2. Die Miete ist im voraus an die <strong>Stadt</strong> zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung kann die <strong>Stadt</strong> vom Vertrag<br />

zurücktreten und über den Saal anderweitig verfügen.<br />

3. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf seiner Veranstaltung und bei<br />

öffentlichen Versammlungen für die Einhaltung der §§ 5 ff. des Versammlungsgesetzes.<br />

Der Mieter haftet der <strong>Stadt</strong> gegenüber für alle Schäden, die der <strong>Stadt</strong> in Zusammenhang mit der Nutzung des<br />

angemieteten Saales, den Zugängen und Nebenräumen sowie am Inventar und an technischen Einrichtungen<br />

entstehen. Er hat der <strong>Stadt</strong> auf Verlangen einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.<br />

4. Der Saal ist vom Mieter oder einem Beauftragten eine Stunde vor der Veranstaltung abzunehmen. Die<br />

ordnungsgemäße Übernahme ist zu bestätigen. Mängel sind aufzuzeigen. Nach Beendigung der Mietdauer ist der<br />

Saal grob gereinigt (besenrein) zu übergeben. Während der Veranstaltung aufgetretene Schäden sind vom Mieter zu<br />

melden.<br />

5. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber der <strong>Stadt</strong>, ihren Bediensteten und Beauftragten wegen Verletzung<br />

der Verkehrssicherungspflicht, insbesondere für die fehlende Beschaffenheit der angemieteten Räume, des Inventars<br />

sowie der technischen Einrichtung sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Haftungsausschluss<br />

erstreckt sich auch auf den Eingangsbereich und die Nebenräume.<br />

6. Der Mieter stellt die <strong>Stadt</strong>, ihre Bediensteten und Beauftragten von sämtlichen Schadenersatzansprüchen der<br />

Besucher einer Veranstaltung und sonstiger Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des angemieteten<br />

Saales entstehen. Die Freistellung umfasst sowohl die Erfüllung begründeter, als auch die Abwehr unbegründeter<br />

Ansprüche, erforderlichenfalls auch die Einleitung und Durchführung prozessualer Maßnahmen auf eigene Kosten.<br />

Die Haftung nach § 836 BGB bleibt unberührt.<br />

7. Der Mieter ist darauf hingewiesen worden, dass<br />

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die Veranstaltungen ausschließlich im Bürgersaal und nicht im Rathausfoyer oder den Fluren stattzufinden<br />

haben;<br />

die Zubereitung von Speisen auf Kochstellen nicht gestattet ist;<br />

im Bürgersaal eine Brandmeldeanlage installiert ist, die bei Rauchentwicklung (z. B. beim Entzünden von<br />

Kerzen) ausgelöst werden kann - die Kosten für einen evtl. Feuerwehreinsatz gehen zu Lasten des Mieters;<br />

bei Musikveranstaltungen ggf. die Notwendigkeit des Erwerbs der Aufführungsrechte besteht;<br />

beim Verkauf von Getränken und Speisen erforderliche Konzessionen beim Amt für öffentliche Ordnung<br />

(Tel.: 104-352) zu beantragen sind.<br />

die Haupteingangstür ab 19.30 Uhr verschlossen wird. Später ist der Saal nur noch durch die Tür des<br />

Bürgersaales zugänglich.<br />

− Einweggeschirr aus Kunststoff/Plastik aus Umweltschutzgründen nicht verwendet werden darf.<br />

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