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Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen

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Gemeinde <strong>Seengen</strong><br />

<strong>Einwohner</strong>gemeinde<br />

Der Gemeinderat beabsichtigt, den kommunalen Überbauungsplan von 1994<br />

in einem separaten Verfahren in einem späteren Zeitpunkt zu revidieren.<br />

Massvollere bauliche Dichten <strong>und</strong> Höhen<br />

Die rechtskräftige Bau- <strong>und</strong> Nutzungsordnung lässt im näheren Umfeld der<br />

Kernzone, insbesondere bei Beanspruchung der Bonusse für Arealüberbauungen<br />

in der Wohnzone W3, relativ grosse Bauvolumen <strong>und</strong> Dichten zu. Auf<br />

Gr<strong>und</strong> des hohen Nutzungsdruckes wirkt sich zudem sehr oft auch die Nichtanrechnung<br />

der Dachgeschosse bei der Ausnützungsziffer ungünstig auf das<br />

volumetrische Erscheinungsbild aus.<br />

In den Wohnzonen W1 <strong>und</strong> W2 führen teilweise die optisch auffälligen Hangüberbauungen<br />

mit ihren Dachformen <strong>und</strong> Dachdurchbrüchen sowie den erheblichen<br />

Terrainveränderungen zu einem unruhigen Erscheinungsbild.<br />

Mit folgenden Massnahmen soll eine Verbesserung dieser Situation erzielt<br />

werden:<br />

– Anrechnung der Attika- <strong>und</strong> bewohnten Dachgeschosse in die Ausnützungsziffer<br />

– Präzisierung der Dachgestaltung an ortsbaulich empfindlichen Lagen <strong>und</strong><br />

am Siedlungsrand<br />

– klarere Vorgaben zur Aussenraumgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet<br />

(Terraingestaltung, Einfriedigungen, Stützmauern, Bepflanzung).<br />

Natur im Siedlungsraum<br />

Im rechtskräftigen Bauzonenplan sind verschiedene Objekte (Einzelbäume,<br />

Baumreihen, Uferbestockung, Hecken) als Schutzobjekte ausgeschieden. Diese<br />

wurden an Ort <strong>und</strong> Stelle geprüft <strong>und</strong> entsprechend der heutigen Situation<br />

aktualisiert oder teilweise ergänzt. Zusätzlich werden im Bauzonenplan wie<br />

bisher die Uferschutzstreifen bezeichnet. Neu werden für alle Bauzonen die<br />

Anforderungen an die Aussenraumgestaltung erheblich präzisiert. Insbesondere<br />

werden entlang der Siedlungsränder standortheimische Gehölze verlangt.<br />

Es ist klar umschrieben, welchen Inhalt der Umgebungsplan haben<br />

muss (Art der Bepflanzung, der Beläge, der Grünflächen etc.). Generell sind<br />

mehrheitlich standortheimische Pflanzen zu verwenden.<br />

Einwendungsverfahren / Einwendungsentscheide<br />

Die Planung wurde vom 21. April bis 21. Mai 2012 öffentlich aufgelegt. Es sind<br />

20 Einwendungen eingegangen. Anschliessend wurden Einwendungsverhandlungen<br />

geführt. 3 Einwendungen wurden, teilweise unter Bedingungen,<br />

zurückgezogen. Auf 1 Einwendung konnte mangels Legitimation nicht eingetreten<br />

werden. 9 Einwendungen wurden ganz, 2 Einwendungen teilweise gutgeheissen.<br />

5 Einwendungen sind vollumfänglich abgewiesen worden. Aufgr<strong>und</strong><br />

der Einwendungen haben sich gegenüber der öffentlichen Auflage an<br />

den zu genehmigenden Planungsunterlagen folgende Änderungen ergeben:<br />

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