Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen
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Gemeinde <strong>Seengen</strong><br />
<strong>Einwohner</strong>gemeinde<br />
Der Gemeinderat beabsichtigt, den kommunalen Überbauungsplan von 1994<br />
in einem separaten Verfahren in einem späteren Zeitpunkt zu revidieren.<br />
Massvollere bauliche Dichten <strong>und</strong> Höhen<br />
Die rechtskräftige Bau- <strong>und</strong> Nutzungsordnung lässt im näheren Umfeld der<br />
Kernzone, insbesondere bei Beanspruchung der Bonusse für Arealüberbauungen<br />
in der Wohnzone W3, relativ grosse Bauvolumen <strong>und</strong> Dichten zu. Auf<br />
Gr<strong>und</strong> des hohen Nutzungsdruckes wirkt sich zudem sehr oft auch die Nichtanrechnung<br />
der Dachgeschosse bei der Ausnützungsziffer ungünstig auf das<br />
volumetrische Erscheinungsbild aus.<br />
In den Wohnzonen W1 <strong>und</strong> W2 führen teilweise die optisch auffälligen Hangüberbauungen<br />
mit ihren Dachformen <strong>und</strong> Dachdurchbrüchen sowie den erheblichen<br />
Terrainveränderungen zu einem unruhigen Erscheinungsbild.<br />
Mit folgenden Massnahmen soll eine Verbesserung dieser Situation erzielt<br />
werden:<br />
– Anrechnung der Attika- <strong>und</strong> bewohnten Dachgeschosse in die Ausnützungsziffer<br />
– Präzisierung der Dachgestaltung an ortsbaulich empfindlichen Lagen <strong>und</strong><br />
am Siedlungsrand<br />
– klarere Vorgaben zur Aussenraumgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet<br />
(Terraingestaltung, Einfriedigungen, Stützmauern, Bepflanzung).<br />
Natur im Siedlungsraum<br />
Im rechtskräftigen Bauzonenplan sind verschiedene Objekte (Einzelbäume,<br />
Baumreihen, Uferbestockung, Hecken) als Schutzobjekte ausgeschieden. Diese<br />
wurden an Ort <strong>und</strong> Stelle geprüft <strong>und</strong> entsprechend der heutigen Situation<br />
aktualisiert oder teilweise ergänzt. Zusätzlich werden im Bauzonenplan wie<br />
bisher die Uferschutzstreifen bezeichnet. Neu werden für alle Bauzonen die<br />
Anforderungen an die Aussenraumgestaltung erheblich präzisiert. Insbesondere<br />
werden entlang der Siedlungsränder standortheimische Gehölze verlangt.<br />
Es ist klar umschrieben, welchen Inhalt der Umgebungsplan haben<br />
muss (Art der Bepflanzung, der Beläge, der Grünflächen etc.). Generell sind<br />
mehrheitlich standortheimische Pflanzen zu verwenden.<br />
Einwendungsverfahren / Einwendungsentscheide<br />
Die Planung wurde vom 21. April bis 21. Mai 2012 öffentlich aufgelegt. Es sind<br />
20 Einwendungen eingegangen. Anschliessend wurden Einwendungsverhandlungen<br />
geführt. 3 Einwendungen wurden, teilweise unter Bedingungen,<br />
zurückgezogen. Auf 1 Einwendung konnte mangels Legitimation nicht eingetreten<br />
werden. 9 Einwendungen wurden ganz, 2 Einwendungen teilweise gutgeheissen.<br />
5 Einwendungen sind vollumfänglich abgewiesen worden. Aufgr<strong>und</strong><br />
der Einwendungen haben sich gegenüber der öffentlichen Auflage an<br />
den zu genehmigenden Planungsunterlagen folgende Änderungen ergeben:<br />
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