Leuchtschilder-Erlass
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3.3 Physikalische Eigenschaften<br />
Umgebungsparameter<br />
(Mindestanforderungen)<br />
Klasse<br />
(EN 12966)<br />
Bemerkung<br />
Temperatur T2 Entspricht Umgebungstemperatur von -25 ... +55 °C<br />
Verschmutzungsgrad<br />
Schutzgrad<br />
D2<br />
P3<br />
Bedeutet, dass nur nicht leitfähige Verschmutzung der elektrischen<br />
Bauteile auftritt, jedoch ist zeitweise eine Leitfähigkeit auf Grund von<br />
Kondensation zu erwarten.<br />
Entspricht IP 66. Der Leuchtbalken wird am Boden in einer Schneeumgebung<br />
montiert; mit zeitweiligem Auftreten von Schmelzwasser<br />
ist daher zu rechnen<br />
Falls obige Parameter für die am Einsatzort herrschenden Umgebungsbedingungen nicht<br />
ausreichen, sind entsprechend höhere Anforderungen (Klassen) festzulegen.<br />
Gehäuseformen und Oberflächen, die Schnee- oder Eisbehang begünstigen, sind zu<br />
vermeiden.<br />
Das LED-Schild darf nicht mit einer Frontscheibe ausgerüstet sein, um Reflexionen, Anlaufen<br />
und Verschmutzung zu vermeiden.<br />
Die Frontfläche soll glatt sein, um Verschmutzungen keine Ablagefläche zu bieten; also<br />
keine Lamellen oder Sonnendächer im Bereich der LED aufweisen. Die Krümmung (Aufwölbung)<br />
der Linsen darf 25% des Linsendurchmessers nicht überschreiten.<br />
Es sind Vorkehrungen gegen Schäden durch Kondensatbildung im Gehäuse zu treffen.<br />
3.4 Sonstige Anforderungen<br />
Die elektrische Anspeisung und Ausrüstung des Anzeigeschildes muss unter Einhaltung<br />
der in den Durchführungsverordnungen zum Elektrotechnikgesetz 1992, BGBl.Nr.<br />
106/1993, für verbindlich erklärten Vorschriften erfolgen.<br />
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