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Anhang I

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<strong>Anhang</strong> I<br />

(vom Installateur, welcher die Anlage realisiert hat, auszufüllen)<br />

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ORDNUNGSGEMÄSSE AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN<br />

(ausgestellt gemäß Beschluss Nr. 40/04 der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas)<br />

Kode des Übergabepunktes oder vom<br />

Verteiler zugewiesener Kode bei<br />

_______________________________________<br />

Beantragung der Aktivierung der<br />

Gaslieferung: (*)<br />

(*) Übertragung des Kodes des Übergabepunktes, welcher der Verkäufer im entsprechenden Feld im <strong>Anhang</strong><br />

H eingetragen hat.<br />

Der Unterfertigte ______________________________________ Inhaber / gesetzlicher Vertreter<br />

des Unternehmens (Gesellschaftsform) ______________________________________________<br />

mit Sitz in der Gemeinde von: _________________________________________ (Prov. _____ )<br />

Tel. ____________________ (Mobil: ____________________ E-mail: ____________________)<br />

Straße ______________________________________________________ Nr. ______________<br />

MwSt. Nr.: ____________________________________________________________________<br />

eingetragen im Firmenregister (d.P.R. 7/12/1995, Nr. 581) der Handels-, Industrie-,<br />

Handwerks- und Landwirtschaftskammer von ____________________________<br />

eingetragen im Landesverzeichnis der Handwerksunternehmen (L.8.8.1985, Nr. 443) der<br />

Provinz ____________________________________ Nr. ___________________<br />

beauftragt mit der Realisierung der Anlage als:<br />

□ neue Anlage □ Abänderung □ Erweiterung<br />

□ außerordentliche Instandhaltung □ Austausch der fix installierten Anlage<br />

in den Räumlichkeiten der Gemeinde _______________________________ (Prov. ______)<br />

Straße ______________________________________________________ Nr. ________<br />

Die Anlage fällt unter Anwendung des Dekrets des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung<br />

und des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008. Die Anlage hat eine<br />

Gesamtwärmeleistung (versteht sich als Summe der Wärmeleistungen der einzelnen installierten<br />

und/oder installierbaren Geräten) von _________kW<br />

erklärt in eigener und persönlicher Verantwortung, dass die Anlage unter Beachtung<br />

folgender Punkte installiert wurde:<br />

Berücksichtigung des Projektes (1);<br />

Anwendung folgender für diesen Zweck vorgesehenen technischen Normen (2):<br />

___________________________________________________________________;<br />

<br />

Positives Ergebnis bezüglich:<br />

- Dichtheitsprüfung der Anlage;<br />

- Übereinstimmung der Be- und Entlüftung mit den technischen Vorschriften;<br />

- Tauglichkeit der Räumlichkeiten, wo die Anlage und die verbundenen Geräte installiert sind;


Verwendung von fachgemäßen Teilen und Materialien, geeignet für den Installationsort;<br />

wartet auf die Gaslieferung für die oben angeführte Anlage, um die vom Gesetz<br />

vorgeschriebenen Kontrollen in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität durchführen zu<br />

können; im Falle eines positiven Ergebnisses, verpflichtet er sich dem Absender die vom<br />

Dekret des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung und des Ministeriums für<br />

Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 vorgesehene Konformitätserklärung<br />

auszuhändigen.<br />

Legt der vorliegenden Bestätigung folgendes bei:<br />

Projekt (3)<br />

Bericht mit Angabe der verwendeten Materialien (4)<br />

Zeichnung (Plan) der verwirklichten Anlage (5)<br />

Konformitätsbestätigung für die errichtete Anlage mit Materialien oder nicht<br />

genormten Systemen (6)<br />

Abschrift der Erkennungsbescheinigung der technisch-professionellen Eigenschaften<br />

oder der Handelskammerauszug, der dieselben Fähigkeiten bescheinigt<br />

Hinweis auf vorhergehende, vollständige oder teilweise Konformitätserklärungen (7)<br />

Ort, Datum _________________<br />

Der Erklärende (Stempel und Unterschrift)<br />

___________________________________<br />

Telefonnummer des Erklärenden<br />

___________________________________


ANMERKUNGEN:<br />

(1) Siehe Art. 5 „Projektierung der Anlagen“ im Dekret des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung und<br />

des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008.<br />

(2) Auflistung der technischen Normen, sowie der gesetzlichen Bestimmungen, wobei zwischen jenen der<br />

Projektierung, der Durchführung und der Überprüfung zu unterscheiden ist.<br />

(3) Die Projekte beinhalten zumindest die Schemata der Anlage, die Zeichnungen (Plan) zur Anlage und den<br />

technischen Bericht über den Aufbau und die Art der Installation, der Abänderung oder der Erweiterung<br />

derselben Anlage mit speziellem Augenmerk auf die Art und die Eigenschaften der verwendeten<br />

Materialien und Komponenten sowie alle anzuwendenden Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.<br />

(4) Dieser Bericht muss folgendes beinhalten: für Produkte, welche den Normen unterliegen, die<br />

Übereinstimmungserklärung bzgl. der Einhaltung dieser und falls bestehend, auch Bezug nehmend auf<br />

Marken, Prüfbescheinigungen, usw., welche von einer autorisierten Behörde erlassen wurden. Für die<br />

anderen Erzeugnisse (welche anzuführen sind) hat der Unterzeichner zu erklären, dass es sich um<br />

Materialien und Teile handelt, die mit den Artikeln 5 und 6 des Dekrets des Ministeriums für<br />

Wirtschaftliche Entwicklung und des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 konform<br />

sind. Aus dem Bericht hat die Eignung des Installationsbereiches hervorzugehen. Zum Zweck eines guten<br />

Funktionierens der Anlage müssen Hinweise auf die Anzahl oder Eigenschaften der installierten oder zu<br />

installierenden Geräte mitgeteilt werden, (z.B.:<br />

1) Anzahl, Typ und Leistung der Geräte;<br />

2) Eigenschaften der Teile, das Entlüftungssystem der Lokale betreffend;<br />

3) Merkmale bzgl. des Abführungssystems (Kamin, Schornstein, usw.) der Verbrennungsprodukte;<br />

4) Hinweise betreffend die Elektroinstallation der Geräte, falls vorgesehen).<br />

(5) Unter einer Zeichnung der verwirklichten Anlage versteht man die Beschreibung der ausgeführten<br />

Arbeiten (ein einfacher Verweis auf das Projekt ist möglich wenn dieses von einem befähigten Fachmann<br />

ausgearbeitet wurde und keine Variationen im Laufe der Arbeiten stattgefunden haben). Im Falle der<br />

Umwandlung, Erweiterung und außerordentlichen Instandhaltung muss der Eingriff, falls möglich, in die<br />

Zeichnung der bestehenden Anlage eingefügt werden. Die Zeichnung weist auf den Brandverhütungsakt<br />

hin (falls verlangt).<br />

(6) Wenn in der Anlage Produkte oder Systeme eingebaut wurden welche in anderen Mitgliedsstaaten der<br />

Europäischen Union für denselben Einsatz gesetzeskonform sind oder wenn diese Teil des Abkommens<br />

des europäischen Wirtschaftsraumes sind, für welche keine technische Produkt- oder Installationsnormen<br />

bestehen, muss die Konformitätserklärung stets mit dem Projekt, ausgefertigt und unterschrieben von<br />

einem im Berufsverzeichnis für die jeweilige geforderte technische Anforderung eingeschriebenen<br />

Ingenieur, versehen sein. Dieser bestätigt die mit dem Einsatz der Ersatzprodukte oder –systeme<br />

verbundenen Risiken analysiert zu haben, die notwendigen Maßnahmen um die gleichwertigen<br />

Sicherheitsstufen, welche für normgerecht errichtete Anlagen garantiert sind, zu erlangen vorgeschrieben<br />

und angewendet zu haben und die korrekte Ausführung der Installationsschritte für die Anlage überwacht<br />

zu haben unter Berücksichtigung aller eventueller technischer Vorschreibungen seitens der Hersteller der<br />

Produkte oder Systeme.<br />

(7) Dieser Verweis besteht aus dem Namen der ausführenden Firma und dem Datum der Erklärung. Für<br />

Anlagen und Teile von Anlagen welche vor Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Wirtschaftliche<br />

Entwicklung und des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 errichtet wurden kann<br />

der Hinweis und die Konformitätserklärung von einer Übereinstimmungserklärung ersetzt werden. Im<br />

Falle, dass ein Teil der Anlage von einer anderen Firma (z.B. Lüftung und Rauchabzug) errichtet wurde,<br />

hat die Erklärung den gleichen Hinweis für diese Teile zu enthalten.

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