Anhang I
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<strong>Anhang</strong> I<br />
(vom Installateur, welcher die Anlage realisiert hat, auszufüllen)<br />
BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ORDNUNGSGEMÄSSE AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN<br />
(ausgestellt gemäß Beschluss Nr. 40/04 der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas)<br />
Kode des Übergabepunktes oder vom<br />
Verteiler zugewiesener Kode bei<br />
_______________________________________<br />
Beantragung der Aktivierung der<br />
Gaslieferung: (*)<br />
(*) Übertragung des Kodes des Übergabepunktes, welcher der Verkäufer im entsprechenden Feld im <strong>Anhang</strong><br />
H eingetragen hat.<br />
Der Unterfertigte ______________________________________ Inhaber / gesetzlicher Vertreter<br />
des Unternehmens (Gesellschaftsform) ______________________________________________<br />
mit Sitz in der Gemeinde von: _________________________________________ (Prov. _____ )<br />
Tel. ____________________ (Mobil: ____________________ E-mail: ____________________)<br />
Straße ______________________________________________________ Nr. ______________<br />
MwSt. Nr.: ____________________________________________________________________<br />
eingetragen im Firmenregister (d.P.R. 7/12/1995, Nr. 581) der Handels-, Industrie-,<br />
Handwerks- und Landwirtschaftskammer von ____________________________<br />
eingetragen im Landesverzeichnis der Handwerksunternehmen (L.8.8.1985, Nr. 443) der<br />
Provinz ____________________________________ Nr. ___________________<br />
beauftragt mit der Realisierung der Anlage als:<br />
□ neue Anlage □ Abänderung □ Erweiterung<br />
□ außerordentliche Instandhaltung □ Austausch der fix installierten Anlage<br />
in den Räumlichkeiten der Gemeinde _______________________________ (Prov. ______)<br />
Straße ______________________________________________________ Nr. ________<br />
Die Anlage fällt unter Anwendung des Dekrets des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung<br />
und des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008. Die Anlage hat eine<br />
Gesamtwärmeleistung (versteht sich als Summe der Wärmeleistungen der einzelnen installierten<br />
und/oder installierbaren Geräten) von _________kW<br />
erklärt in eigener und persönlicher Verantwortung, dass die Anlage unter Beachtung<br />
folgender Punkte installiert wurde:<br />
Berücksichtigung des Projektes (1);<br />
Anwendung folgender für diesen Zweck vorgesehenen technischen Normen (2):<br />
___________________________________________________________________;<br />
<br />
Positives Ergebnis bezüglich:<br />
- Dichtheitsprüfung der Anlage;<br />
- Übereinstimmung der Be- und Entlüftung mit den technischen Vorschriften;<br />
- Tauglichkeit der Räumlichkeiten, wo die Anlage und die verbundenen Geräte installiert sind;
Verwendung von fachgemäßen Teilen und Materialien, geeignet für den Installationsort;<br />
wartet auf die Gaslieferung für die oben angeführte Anlage, um die vom Gesetz<br />
vorgeschriebenen Kontrollen in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität durchführen zu<br />
können; im Falle eines positiven Ergebnisses, verpflichtet er sich dem Absender die vom<br />
Dekret des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung und des Ministeriums für<br />
Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 vorgesehene Konformitätserklärung<br />
auszuhändigen.<br />
Legt der vorliegenden Bestätigung folgendes bei:<br />
Projekt (3)<br />
Bericht mit Angabe der verwendeten Materialien (4)<br />
Zeichnung (Plan) der verwirklichten Anlage (5)<br />
Konformitätsbestätigung für die errichtete Anlage mit Materialien oder nicht<br />
genormten Systemen (6)<br />
Abschrift der Erkennungsbescheinigung der technisch-professionellen Eigenschaften<br />
oder der Handelskammerauszug, der dieselben Fähigkeiten bescheinigt<br />
Hinweis auf vorhergehende, vollständige oder teilweise Konformitätserklärungen (7)<br />
Ort, Datum _________________<br />
Der Erklärende (Stempel und Unterschrift)<br />
___________________________________<br />
Telefonnummer des Erklärenden<br />
___________________________________
ANMERKUNGEN:<br />
(1) Siehe Art. 5 „Projektierung der Anlagen“ im Dekret des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung und<br />
des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008.<br />
(2) Auflistung der technischen Normen, sowie der gesetzlichen Bestimmungen, wobei zwischen jenen der<br />
Projektierung, der Durchführung und der Überprüfung zu unterscheiden ist.<br />
(3) Die Projekte beinhalten zumindest die Schemata der Anlage, die Zeichnungen (Plan) zur Anlage und den<br />
technischen Bericht über den Aufbau und die Art der Installation, der Abänderung oder der Erweiterung<br />
derselben Anlage mit speziellem Augenmerk auf die Art und die Eigenschaften der verwendeten<br />
Materialien und Komponenten sowie alle anzuwendenden Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.<br />
(4) Dieser Bericht muss folgendes beinhalten: für Produkte, welche den Normen unterliegen, die<br />
Übereinstimmungserklärung bzgl. der Einhaltung dieser und falls bestehend, auch Bezug nehmend auf<br />
Marken, Prüfbescheinigungen, usw., welche von einer autorisierten Behörde erlassen wurden. Für die<br />
anderen Erzeugnisse (welche anzuführen sind) hat der Unterzeichner zu erklären, dass es sich um<br />
Materialien und Teile handelt, die mit den Artikeln 5 und 6 des Dekrets des Ministeriums für<br />
Wirtschaftliche Entwicklung und des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 konform<br />
sind. Aus dem Bericht hat die Eignung des Installationsbereiches hervorzugehen. Zum Zweck eines guten<br />
Funktionierens der Anlage müssen Hinweise auf die Anzahl oder Eigenschaften der installierten oder zu<br />
installierenden Geräte mitgeteilt werden, (z.B.:<br />
1) Anzahl, Typ und Leistung der Geräte;<br />
2) Eigenschaften der Teile, das Entlüftungssystem der Lokale betreffend;<br />
3) Merkmale bzgl. des Abführungssystems (Kamin, Schornstein, usw.) der Verbrennungsprodukte;<br />
4) Hinweise betreffend die Elektroinstallation der Geräte, falls vorgesehen).<br />
(5) Unter einer Zeichnung der verwirklichten Anlage versteht man die Beschreibung der ausgeführten<br />
Arbeiten (ein einfacher Verweis auf das Projekt ist möglich wenn dieses von einem befähigten Fachmann<br />
ausgearbeitet wurde und keine Variationen im Laufe der Arbeiten stattgefunden haben). Im Falle der<br />
Umwandlung, Erweiterung und außerordentlichen Instandhaltung muss der Eingriff, falls möglich, in die<br />
Zeichnung der bestehenden Anlage eingefügt werden. Die Zeichnung weist auf den Brandverhütungsakt<br />
hin (falls verlangt).<br />
(6) Wenn in der Anlage Produkte oder Systeme eingebaut wurden welche in anderen Mitgliedsstaaten der<br />
Europäischen Union für denselben Einsatz gesetzeskonform sind oder wenn diese Teil des Abkommens<br />
des europäischen Wirtschaftsraumes sind, für welche keine technische Produkt- oder Installationsnormen<br />
bestehen, muss die Konformitätserklärung stets mit dem Projekt, ausgefertigt und unterschrieben von<br />
einem im Berufsverzeichnis für die jeweilige geforderte technische Anforderung eingeschriebenen<br />
Ingenieur, versehen sein. Dieser bestätigt die mit dem Einsatz der Ersatzprodukte oder –systeme<br />
verbundenen Risiken analysiert zu haben, die notwendigen Maßnahmen um die gleichwertigen<br />
Sicherheitsstufen, welche für normgerecht errichtete Anlagen garantiert sind, zu erlangen vorgeschrieben<br />
und angewendet zu haben und die korrekte Ausführung der Installationsschritte für die Anlage überwacht<br />
zu haben unter Berücksichtigung aller eventueller technischer Vorschreibungen seitens der Hersteller der<br />
Produkte oder Systeme.<br />
(7) Dieser Verweis besteht aus dem Namen der ausführenden Firma und dem Datum der Erklärung. Für<br />
Anlagen und Teile von Anlagen welche vor Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Wirtschaftliche<br />
Entwicklung und des Ministeriums für Umweltschutz Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 errichtet wurden kann<br />
der Hinweis und die Konformitätserklärung von einer Übereinstimmungserklärung ersetzt werden. Im<br />
Falle, dass ein Teil der Anlage von einer anderen Firma (z.B. Lüftung und Rauchabzug) errichtet wurde,<br />
hat die Erklärung den gleichen Hinweis für diese Teile zu enthalten.