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Ihr Wille zählt

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|4| Vorsorge-Checkliste<br />

1 <strong>Ihr</strong> Finanzbedarf<br />

Ermitteln Sie <strong>Ihr</strong>en monatlichen Finanzbedarf: Wie hoch sind <strong>Ihr</strong>e<br />

Lebenshaltungskosten? Welche Versicherungsbeiträge zahlen Sie?<br />

Fallen Steuern oder Zinszahlungen an? Berücksichtigen Sie auch<br />

außerplanmäßige Ausgaben für Reisen, ein neues Auto oder Reparaturen,<br />

Gesundheits- und Pflegekosten sowie die Inflationsrate und<br />

die steigende Lebenserwartung.<br />

2 <strong>Ihr</strong>e monatlichen Einnahmen<br />

Zu den regelmäßigen Einnahmen zählen Gehalt oder Rente sowie<br />

Miet- und Zinseinnahmen. Beachten Sie, dass die Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, wenn sie den Freibetrag übersteigen.<br />

Dieser liegt derzeit bei 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro<br />

für Verheiratete. e<br />

3 <strong>Ihr</strong>e Vermögenswerte<br />

Listen Sie <strong>Ihr</strong>e Vermögenswerte möglichst vollständig auf und berücksichtigen<br />

Sie sämtliche Bankguthaben, Wertpapiere, Einmalzahlungen<br />

aus einer ablaufenden Lebensversicherung, Immobilien<br />

sowie sonstiges Vermögen (Schmuck, Kunst etc.).<br />

Liegen <strong>Ihr</strong>e monatlichen Einnahmen über <strong>Ihr</strong>em Finanzbedarf,<br />

brauchen Sie <strong>Ihr</strong> Vermögen nicht anzutasten. Übersteigen die<br />

Ausgaben jedoch die Einnahmen, ergibt sich eine Versorgungslücke.<br />

Das bedeutet, dass Sie <strong>Ihr</strong> Vermögen entweder nach und<br />

nach verbrauchen oder neu strukturieren müssen. Legen Sie<br />

gemeinsam mit Experten <strong>Ihr</strong>er Bank <strong>Ihr</strong>e Finanzstrategie fest<br />

und optimieren Sie <strong>Ihr</strong>e Geldanlage.<br />

4 Vermögen zu Lebzeiten weitergeben<br />

Ist <strong>Ihr</strong> Finanzbedarf auch in Zukunft gesichert, haben Sie die Möglichkeit,<br />

<strong>Ihr</strong>e Kinder mit einer Schenkung zu bedenken. So nutzen Sie<br />

die steuerlichen Vorteile der Freibeträge und machen <strong>Ihr</strong>en Angehörigen<br />

eine Freude. Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Fachanwalt<br />

für Erbrecht und einem Notar beraten.<br />

| 30 | <strong>Ihr</strong> <strong>Wille</strong> <strong>zählt</strong>

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