Ihr Wille zählt
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Ihr Wille zählt
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|4| Vorsorge-Checkliste<br />
1 <strong>Ihr</strong> Finanzbedarf<br />
Ermitteln Sie <strong>Ihr</strong>en monatlichen Finanzbedarf: Wie hoch sind <strong>Ihr</strong>e<br />
Lebenshaltungskosten? Welche Versicherungsbeiträge zahlen Sie?<br />
Fallen Steuern oder Zinszahlungen an? Berücksichtigen Sie auch<br />
außerplanmäßige Ausgaben für Reisen, ein neues Auto oder Reparaturen,<br />
Gesundheits- und Pflegekosten sowie die Inflationsrate und<br />
die steigende Lebenserwartung.<br />
2 <strong>Ihr</strong>e monatlichen Einnahmen<br />
Zu den regelmäßigen Einnahmen zählen Gehalt oder Rente sowie<br />
Miet- und Zinseinnahmen. Beachten Sie, dass die Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, wenn sie den Freibetrag übersteigen.<br />
Dieser liegt derzeit bei 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro<br />
für Verheiratete. e<br />
3 <strong>Ihr</strong>e Vermögenswerte<br />
Listen Sie <strong>Ihr</strong>e Vermögenswerte möglichst vollständig auf und berücksichtigen<br />
Sie sämtliche Bankguthaben, Wertpapiere, Einmalzahlungen<br />
aus einer ablaufenden Lebensversicherung, Immobilien<br />
sowie sonstiges Vermögen (Schmuck, Kunst etc.).<br />
Liegen <strong>Ihr</strong>e monatlichen Einnahmen über <strong>Ihr</strong>em Finanzbedarf,<br />
brauchen Sie <strong>Ihr</strong> Vermögen nicht anzutasten. Übersteigen die<br />
Ausgaben jedoch die Einnahmen, ergibt sich eine Versorgungslücke.<br />
Das bedeutet, dass Sie <strong>Ihr</strong> Vermögen entweder nach und<br />
nach verbrauchen oder neu strukturieren müssen. Legen Sie<br />
gemeinsam mit Experten <strong>Ihr</strong>er Bank <strong>Ihr</strong>e Finanzstrategie fest<br />
und optimieren Sie <strong>Ihr</strong>e Geldanlage.<br />
4 Vermögen zu Lebzeiten weitergeben<br />
Ist <strong>Ihr</strong> Finanzbedarf auch in Zukunft gesichert, haben Sie die Möglichkeit,<br />
<strong>Ihr</strong>e Kinder mit einer Schenkung zu bedenken. So nutzen Sie<br />
die steuerlichen Vorteile der Freibeträge und machen <strong>Ihr</strong>en Angehörigen<br />
eine Freude. Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Fachanwalt<br />
für Erbrecht und einem Notar beraten.<br />
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