Mini-Projektkochbuch
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Damit du nicht in Teufels Küche kommst<br />
oder rechtliche Voraussetzungen…<br />
43<br />
Erfolgsfaktor<br />
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Hol dir bei Veranstaltungen die Erlaubnis der TeilnehmerInnen schriftlich<br />
ein, dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden!<br />
Auf den folgenden Seiten beschreiben wir ein paar Bestimmungen, mit denen<br />
wir uns bei unseren Projekten bereits auseinandergesetzt haben.<br />
Urheberrecht<br />
Ein Rechtsbereich, der für die Umsetzung von Projekten besonders wichtig<br />
ist, ist das Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt „Werke“ und deren „UrheberInnen“<br />
vor unberechtigter Nutzung und Veröffentlichung.<br />
Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes: Betroffen sind z. B. Texte, Bilder,<br />
Musikstücke, Filme, Theaterstücke, Bilder, Musik oder Computerprogramme.<br />
Laut dem Urheberrecht darfst du diese Werke nur privat nutzen, wenn du sie<br />
aber öffentlich vorführen möchtest, brauchst du eine Genehmigung.<br />
Was passiert, wenn du dich nicht an urheberrechtliche Bestimmungen hältst?<br />
Wenn du das Urheberrecht verletzt, indem du z. B. einen Film öffentlich vorführst,<br />
für den du keine Vorführrechte hast, oder bei einer öffentlichen Veranstaltung<br />
Musik ohne Aufführungslizenz abspielst, droht dir eine Klage inklusive möglichem<br />
Schadenersatz, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren.<br />
Die Haftung nach dem Urheberrecht ist verschuldensunabhängig! Das bedeutet,<br />
du haftest auch, wenn du gar nicht weißt, dass du mit deinem Verhalten<br />
Urheberrechte verletzt!<br />
Versammlungsrecht<br />
Das Recht, sich zu versammeln, ist ein Grundrecht, das in der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist. Eingeschränkt werden darf<br />
es nur durch gesetzliche Regelungen, die etwa aus Sicherheitsgründen, zur<br />
Aufrechterhaltung der Ordnung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten<br />
anderer notwendig sind.<br />
Achtung<br />
Auch wenn du für eine Vorführung keinen Eintritt verlangst, ist diese nicht<br />
automatisch privat und es fallen die Gebühren für die Vorführrechte an!<br />
Sobald du Musikstücke abspielst (egal ob live oder per Tonträger), für die<br />
du nicht die Rechte besitzt, brauchst du eine Aufführungslizenz. Diese<br />
kannst du ebenfalls durch eine Gebühr erwerben. Die Gebühr musst du an die<br />
sogenannte „AKM“, das ist ein Zusammenschluss von AutorInnen, KomponistInnen<br />
und MusikverlegerInnen, entrichten. Weitere Infos dazu findest du auf<br />
der AKM-Website – den Link findest du im Anhang.<br />
Persönlichkeitsrechte<br />
Eine Person auf einem Bild soll vor einer nicht gewollten Veröffentlichung<br />
geschützt werden. Wenn du ein Bild mit Personen ohne Zustimmung der<br />
Abgebildeten veröffentlichst, ist das allerdings nicht in jedem Fall untersagt,<br />
sondern nur, wenn „berechtigte Interessen“ der abgebildeten Personen<br />
verletzt werden.<br />
Eine Versammlung ist …<br />
eine Zusammenkunft von mindestens drei Menschen, die sich treffen, um ein<br />
„gemeinsames Wirken“ zu erzielen. Das kann z. B. eine Podiumsdiskussion,<br />
eine Kundgebung oder eine Demonstration sein.<br />
Das österreichische Versammlungsgesetz (VersG) sieht vor, dass solche<br />
Versammlungen bei der Behörde angezeigt werden müssen.<br />
Die Anzeige nach dem Versammlungsgesetz muss …<br />
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schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) an die Behörde erfolgen.<br />
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mindestens 24 Stunden vor der geplanten Versammlung bei der Behörde einlangen.<br />
Zweck, der Ort und die Zeit der Versammlung müssen daraus hervorgehen.<br />
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eine Hauptansprechperson (VersammlungsleiterIn) inklusive Kontaktdaten<br />
muss angegeben werden. Der/die VersammlungsleiterIn ist die Ansprechperson<br />
für die Polizei und vor Ort dafür verantwortlich, dass die Versammlung<br />
ordnungsgemäß stattfindet.