Oktober 2013 (171 kB, PDF) - Amt für Soziales - Kanton St.Gallen
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Newsletter Kinder und Jugend <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong> 2<br />
Pflegeelternpool <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />
Seit 1. Januar <strong>2013</strong> ist das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> bei<br />
Pflegefamilien <strong>für</strong> die Eignungsabklärung und die<br />
Aufsicht zuständig. Bisher wurden rund 238 Pflegefamilien<br />
registriert, wovon rund 233 als Pflegefamilien<br />
aktuell tätig sind. Zur Vermittlung von geeigneten<br />
Pflegeplätzen führt das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> einen<br />
«Pflegeelternpool». Aufgeführt sind neben den<br />
Kontaktdaten einige wichtige Kriterien, die etwas<br />
über den Pflegeplatz aussagen. Aktuell gibt es im<br />
<strong>Kanton</strong> 27 freie Plätze in Pflegefamilien. Das Verzeichnis<br />
«Pflegeelternpool» wird wöchentlich aktualisiert<br />
und per Mail an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden<br />
(KESB) im <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />
gesendet. Sie können sich an die KESB oder an<br />
das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> wenden, wenn Sie einen<br />
Platz in einer Pflegefamilie suchen. Weitere Informationen<br />
finden Sie im Informationsschreiben<br />
«Kinder in Pflegefamilien».<br />
Tagesbetreuung; Arbeitsmittel <strong>für</strong> die<br />
Gemeinden<br />
Bei den Tagesfamilien sind nach wie vor die Gemeinden<br />
<strong>für</strong> die Bewilligung und Aufsicht zuständig.<br />
Eine Eignungsbescheinigung der Gemeinde<br />
benötigt, wer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig<br />
und gegen Entgelt tagsüber betreut. Das <strong>Amt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> stellt den Gemeinden Mustervorlagen<br />
zur Verfügung, die angepasst werden können.<br />
Interessierte Tageseltern können sich an ihre Gemeinde<br />
oder an einen Tageselternverein wenden.<br />
Mehr Informationen und Adressen finden Sie auf<br />
der Website des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong>.<br />
Informationen<br />
<strong>St</strong>ellungnahme des Bundesrates zur<br />
neuen Verfassungsgrundlage zur Kinder-<br />
und Jugendpolitik<br />
Der Bundesrat erachtet in seiner <strong>St</strong>ellungnahme<br />
die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung<br />
über die Kinder- und Jugendförderung sowie<br />
über den Kinder- und Jugendschutz als unnötig.<br />
Dies geht aus der Medienmitteilung vom 21. August<br />
<strong>2013</strong> des Bundesamtes <strong>für</strong> Sozialversicherungen<br />
hervor.<br />
UNO-Ausschuss <strong>für</strong> Kinderrechte veröffentlicht<br />
General Comment zur Auslegung<br />
des Begriffs «Kindeswohl»<br />
Im Februar <strong>2013</strong> hat der Kinderrechtsausschuss<br />
vier neue «Allgemeine Bemerkungen (AB)», darunter<br />
auch die AB Nr. 14 zum Kindeswohl, verabschiedet.<br />
Letztere wurde mit grossem Interesse<br />
erwartet, da sie eine Ergänzung zur AB Nr. 12 zum<br />
Recht des Kindes auf Anhörung darstellt. In einem<br />
Artikel beleuchtet der Ausschuss seine Position<br />
bezüglich der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 KRK.<br />
Lehrplan 21 - Menschen- und Kinderrechtsbildung<br />
im aktuellen Vernehmlassungsentwurf<br />
Menschenrechtsbildung und Kinderrechtsbildung<br />
sind als überfachliche Themen im Lehrplan 21<br />
vorgesehen. Der Lehrplan 21 ist ein Reformprozess,<br />
dessen Potential als sehr hoch eingestuft<br />
wird. Deshalb ist der Lehrplan 21 auch <strong>für</strong> die Einbettung<br />
der Menschen- und Kinderrechte in die<br />
Volksschule wichtig. Aus der Perspektive der Menschenrechtsbildung<br />
und Kinderrechtsbildung gibt<br />
es noch einige Punkte, die im aktuellen Entwurf zu<br />
verbessern sind, um Kindern und Jugendlichen in<br />
der Schweiz die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte<br />
und ihre Verantwortung kennenzulernen. Hier geht<br />
es zu den weiteren Ausführungen des Schweizerischen<br />
Kompetenzzentrums <strong>für</strong> Menschenrechte.<br />
Kampagne zum Thema Sexting von Pro<br />
Juventute; «Sexting kann dich berühmt<br />
machen»<br />
Pro Juventute lancierte am 21. <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong> eine<br />
nationale Aufklärungskampagne zum Thema Sexting.<br />
Mit Plakaten und einem TV-Spot zeigt Pro<br />
Juventute provokativ auf, dass der Missbrauch von<br />
intimen Fotos harte Konsequenzen haben kann -<br />
<strong>für</strong> Betroffene wie <strong>für</strong> Täterinnen bzw. Täter. Mit<br />
einer <strong>für</strong> die Kampagne entwickelten Facebook-<br />
App können Jugendliche im Sinn eines Cyber-Risikochecks<br />
ihr Profil überprüfen.