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Oktober 2013 (171 kB, PDF) - Amt für Soziales - Kanton St.Gallen

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Newsletter Kinder und Jugend <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong> 2<br />

Pflegeelternpool <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />

Seit 1. Januar <strong>2013</strong> ist das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> bei<br />

Pflegefamilien <strong>für</strong> die Eignungsabklärung und die<br />

Aufsicht zuständig. Bisher wurden rund 238 Pflegefamilien<br />

registriert, wovon rund 233 als Pflegefamilien<br />

aktuell tätig sind. Zur Vermittlung von geeigneten<br />

Pflegeplätzen führt das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> einen<br />

«Pflegeelternpool». Aufgeführt sind neben den<br />

Kontaktdaten einige wichtige Kriterien, die etwas<br />

über den Pflegeplatz aussagen. Aktuell gibt es im<br />

<strong>Kanton</strong> 27 freie Plätze in Pflegefamilien. Das Verzeichnis<br />

«Pflegeelternpool» wird wöchentlich aktualisiert<br />

und per Mail an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden<br />

(KESB) im <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />

gesendet. Sie können sich an die KESB oder an<br />

das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> wenden, wenn Sie einen<br />

Platz in einer Pflegefamilie suchen. Weitere Informationen<br />

finden Sie im Informationsschreiben<br />

«Kinder in Pflegefamilien».<br />

Tagesbetreuung; Arbeitsmittel <strong>für</strong> die<br />

Gemeinden<br />

Bei den Tagesfamilien sind nach wie vor die Gemeinden<br />

<strong>für</strong> die Bewilligung und Aufsicht zuständig.<br />

Eine Eignungsbescheinigung der Gemeinde<br />

benötigt, wer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig<br />

und gegen Entgelt tagsüber betreut. Das <strong>Amt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> stellt den Gemeinden Mustervorlagen<br />

zur Verfügung, die angepasst werden können.<br />

Interessierte Tageseltern können sich an ihre Gemeinde<br />

oder an einen Tageselternverein wenden.<br />

Mehr Informationen und Adressen finden Sie auf<br />

der Website des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong>.<br />

Informationen<br />

<strong>St</strong>ellungnahme des Bundesrates zur<br />

neuen Verfassungsgrundlage zur Kinder-<br />

und Jugendpolitik<br />

Der Bundesrat erachtet in seiner <strong>St</strong>ellungnahme<br />

die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung<br />

über die Kinder- und Jugendförderung sowie<br />

über den Kinder- und Jugendschutz als unnötig.<br />

Dies geht aus der Medienmitteilung vom 21. August<br />

<strong>2013</strong> des Bundesamtes <strong>für</strong> Sozialversicherungen<br />

hervor.<br />

UNO-Ausschuss <strong>für</strong> Kinderrechte veröffentlicht<br />

General Comment zur Auslegung<br />

des Begriffs «Kindeswohl»<br />

Im Februar <strong>2013</strong> hat der Kinderrechtsausschuss<br />

vier neue «Allgemeine Bemerkungen (AB)», darunter<br />

auch die AB Nr. 14 zum Kindeswohl, verabschiedet.<br />

Letztere wurde mit grossem Interesse<br />

erwartet, da sie eine Ergänzung zur AB Nr. 12 zum<br />

Recht des Kindes auf Anhörung darstellt. In einem<br />

Artikel beleuchtet der Ausschuss seine Position<br />

bezüglich der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 KRK.<br />

Lehrplan 21 - Menschen- und Kinderrechtsbildung<br />

im aktuellen Vernehmlassungsentwurf<br />

Menschenrechtsbildung und Kinderrechtsbildung<br />

sind als überfachliche Themen im Lehrplan 21<br />

vorgesehen. Der Lehrplan 21 ist ein Reformprozess,<br />

dessen Potential als sehr hoch eingestuft<br />

wird. Deshalb ist der Lehrplan 21 auch <strong>für</strong> die Einbettung<br />

der Menschen- und Kinderrechte in die<br />

Volksschule wichtig. Aus der Perspektive der Menschenrechtsbildung<br />

und Kinderrechtsbildung gibt<br />

es noch einige Punkte, die im aktuellen Entwurf zu<br />

verbessern sind, um Kindern und Jugendlichen in<br />

der Schweiz die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte<br />

und ihre Verantwortung kennenzulernen. Hier geht<br />

es zu den weiteren Ausführungen des Schweizerischen<br />

Kompetenzzentrums <strong>für</strong> Menschenrechte.<br />

Kampagne zum Thema Sexting von Pro<br />

Juventute; «Sexting kann dich berühmt<br />

machen»<br />

Pro Juventute lancierte am 21. <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong> eine<br />

nationale Aufklärungskampagne zum Thema Sexting.<br />

Mit Plakaten und einem TV-Spot zeigt Pro<br />

Juventute provokativ auf, dass der Missbrauch von<br />

intimen Fotos harte Konsequenzen haben kann -<br />

<strong>für</strong> Betroffene wie <strong>für</strong> Täterinnen bzw. Täter. Mit<br />

einer <strong>für</strong> die Kampagne entwickelten Facebook-<br />

App können Jugendliche im Sinn eines Cyber-Risikochecks<br />

ihr Profil überprüfen.

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