19.07.2014 Aufrufe

SEPA: Übergang auf die neuen Verfahren - Sparkasse Donauwörth

SEPA: Übergang auf die neuen Verfahren - Sparkasse Donauwörth

SEPA: Übergang auf die neuen Verfahren - Sparkasse Donauwörth

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Überblick über <strong>die</strong> EU-Verordnung zur Festlegung der technischen<br />

Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro (im EWR) und<br />

Anpassung der EU-Preisverordnung<br />

Folgende Punkte der Verordnung sind aus Firmenkundensicht relevant:<br />

Als allgemeines Enddatum für <strong>die</strong> nationalen ZV-<strong>Verfahren</strong> wird der 1. Februar 2014 festgelegt.<br />

Dies gilt sowohl für Überweisungen (außer Großbetragszahlungen) wie auch für Lastschriften<br />

in Euro.<br />

Ausnahme ELV-Lastschriften (am POS im Handel generierte Lastschriften): 1. Februar 2016<br />

Kartenzahlungen (girocard, Kreditkarte) sind nicht von der Verordnung betroffen.<br />

IBAN: Pflicht für Kunden und Zahlungs<strong>die</strong>nstleister (ZDL); BIC: Pflicht für ZDL<br />

IBAN Only muss national ab 1.2.2014 und grenzüberschreitend ab 1.2.2016 angeboten werden.<br />

XML ISO 20022-Datenformat: Pflicht für ZDL; für Kunden nur falls gebündelt Transaktionen übermittelt<br />

werden, also bei Einreichung von Sammeldateien und Abholung von Sammel-Umsatzinformationen<br />

(heute DTA/DTI-Format)<br />

Wegfall der 50.000 € Grenze aus der EU-Preisverordnung (EG 924/2009)<br />

s <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Donauwörth</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!