SEPA: Übergang auf die neuen Verfahren - Sparkasse Donauwörth
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Überblick über <strong>die</strong> EU-Verordnung zur Festlegung der technischen<br />
Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro (im EWR) und<br />
Anpassung der EU-Preisverordnung<br />
Folgende Punkte der Verordnung sind aus Firmenkundensicht relevant:<br />
Als allgemeines Enddatum für <strong>die</strong> nationalen ZV-<strong>Verfahren</strong> wird der 1. Februar 2014 festgelegt.<br />
Dies gilt sowohl für Überweisungen (außer Großbetragszahlungen) wie auch für Lastschriften<br />
in Euro.<br />
Ausnahme ELV-Lastschriften (am POS im Handel generierte Lastschriften): 1. Februar 2016<br />
Kartenzahlungen (girocard, Kreditkarte) sind nicht von der Verordnung betroffen.<br />
IBAN: Pflicht für Kunden und Zahlungs<strong>die</strong>nstleister (ZDL); BIC: Pflicht für ZDL<br />
IBAN Only muss national ab 1.2.2014 und grenzüberschreitend ab 1.2.2016 angeboten werden.<br />
XML ISO 20022-Datenformat: Pflicht für ZDL; für Kunden nur falls gebündelt Transaktionen übermittelt<br />
werden, also bei Einreichung von Sammeldateien und Abholung von Sammel-Umsatzinformationen<br />
(heute DTA/DTI-Format)<br />
Wegfall der 50.000 € Grenze aus der EU-Preisverordnung (EG 924/2009)<br />
s <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Donauwörth</strong>