PrivatRente nach Tarif ZRK - Sparkasse Dortmund
PrivatRente nach Tarif ZRK - Sparkasse Dortmund
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Versorgungsvorschlag für eine<br />
<strong>PrivatRente</strong><br />
der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />
12. Dezember 2012<br />
Darstellung<br />
für eine aufgeschobene Rentenversicherung<br />
<strong>nach</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>ZRK</strong> (<strong>Tarif</strong>werk 2013)<br />
Vertragsdaten<br />
Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 14.05.1987 Eintrittsalter:26 Jahre<br />
Versicherungsbeginn: 01.01.2013<br />
Rentenbeginnalter: 67 Jahre Beginn der Rentenzahlung: 01.01.2054<br />
Beitragszahlungsdauer: 41 Jahre Beginn der Abrufphase: 01.01.2049<br />
längstens bis zum Rentenbeginn<br />
Überschussverwendung<br />
Überschussverwendung<br />
vor Rentenbeginn: Fondsanlage <strong>nach</strong> Rentenbeginn: Dynamikrentensystem<br />
monatlicher Beitrag:<br />
150,00 EUR<br />
Fondsauswahl<br />
Die Anlage der Überschussanteile vor Beginn der Rentenzahlung erfolgt in den folgenden Fonds:<br />
Fondsname ISIN Anteil<br />
DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100,00 %<br />
Leistungen im Alter in EUR<br />
lebenslang monatliche Rente<br />
Bei Abruf am garantiert inkl. unverbindlicher Überschussbeteiligung bei einer angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.01.2049 221,47 359,44 401,83 474,76<br />
01.01.2050 233,86 382,93 431,26 516,01<br />
01.01.2051 246,84 407,76 462,75 561,05<br />
01.01.2052 260,45 434,00 496,49 610,30<br />
01.01.2053 274,73 461,78 532,64 664,23<br />
01.01.2054 289,70 491,16 571,39 723,31<br />
Ein Abruf ist auch unterjährig zu jedem Monatsersten innerhalb der Abrufphase möglich.<br />
Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr <strong>nach</strong> Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />
aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />
vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der für das Jahr 2013 festgelegte<br />
Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />
Anstelle der Rentenzahlung kann das Kapitalwahlrecht in Anspruch genommen werden. Sofern Sie<br />
sich für eine Kapitalabfindung entscheiden, müssen Sie uns dies spätestens zwei Monate vor Beginn<br />
der Rentenzahlung bzw. dem gewünschten Abruftermin mitteilen.<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
Seite 2 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
einmalige Kapitalabfindung / Kapitalabruf<br />
Bei Abruf am garantiert inkl. unverbindlicher Überschussbeteiligung bei einer angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.01.2049 76.218 116.581 131.169 156.266<br />
01.01.2050 79.206 123.299 139.672 168.375<br />
01.01.2051 82.250 130.370 148.694 181.449<br />
01.01.2052 85.349 137.806 158.282 195.579<br />
01.01.2053 88.507 145.638 168.468 210.865<br />
01.01.2054 91.723 155.508 180.911 229.008<br />
Leistungen im Todesfall<br />
Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, werden die bis zum Todestag fällig gewordenen<br />
Beiträge mit den dann fällig werdenden Überschüssen ausgezahlt.<br />
Bei Tod während der Rentenbezugszeit, zahlen wir die für den gewählten Rentenzahlungsbeginn vereinbarte<br />
Kapitalabfindung abzüglich der bereits gezahlten vereinbarten Renten.<br />
Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />
Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 27 Absatz 1<br />
der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung ist, so<br />
besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Rente eine erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />
gezahlt wird.<br />
Unverbindliche Rentenleistungen 1) berechnet mit der aktuellen Überschussbeteiligung und<br />
den aktuellen Rechnungsgrundlagen in EUR<br />
Bei Abruf<br />
am<br />
monatliche Rente<br />
Gesamtrente bei<br />
6% Fondsentwicklung<br />
erhöhte Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der Gesamtrente<br />
01.01.2054 571,39 1.408,82 246,56<br />
01.01.2049 401,83 1.042,16 259,35<br />
Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind für den Todesfall der versicherten Person<br />
<strong>nach</strong> Rentenbeginn ohne Todesfallleistung gerechnet. Als Todesfallleistung können Sie jedoch eine<br />
Rückzahlung des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals abzüglich gezahlter Renten oder eine Rentengarantiezeit<br />
einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus.<br />
1) Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den zurzeit gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofort<br />
beginnende Rente wegen Pflegebedürftigkeit sowie dem jeweiligen Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung<br />
bei Abruf erfolgt tatsächlich auf Basis der zum Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen des <strong>Tarif</strong>werkes<br />
2013, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für eine sofort beginnende Rente<br />
wegen Pflegebedürftigkeit zu verwenden sind. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben.
Seite 3 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Kapitalleistung bei einer schweren Krankheit (Dread Disease-Option)<br />
Wenn die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung an einer schweren Krankheit, entsprechend<br />
der aufgeführten Krankheiten in den "Bestimmungen zu den schweren Krankheiten bei der<br />
Dread Disease-Option" erkrankt, so besteht die Option, dass eine Kapitalleistung in Höhe der Leistung<br />
bei Rückkauf (vgl. § 13 Abs. 4 bis 7 der Allgemeinen Bedingungen für eine aufgeschobene Rentenversicherung)<br />
verlangt werden kann. Anstelle der vollständigen Kapitalleistung kann auch eine Teilkapitalleistung<br />
verlangt werden.<br />
Ihr monatlicher Beitrag:<br />
Rentenversicherung<br />
150,00 EUR
Seite 4 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Wertentwicklung<br />
Im Leistungsfall wird die garantierte Leistung fällig. Die garantierten Werte werden von uns vertraglich<br />
zugesichert und im Leistungsfall an den Berechtigten fällig. Diese Werte sind mit einem Rechnungszins<br />
von 1,75 % kalkuliert.<br />
Um diese Leistungspflicht erfüllen zu können, müssen wir entsprechend vorsichtig kalkulieren. Dadurch<br />
entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und die anderen<br />
Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG beteiligen.<br />
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und<br />
der Entwicklung der Kosten ab. Sie wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars<br />
jährlich neu festgelegt und in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur<br />
Entwicklung für die Zukunft sind nicht möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe<br />
die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch<br />
die Bewegung der Kapitalmärkte und die Entwicklung der Sterblichkeit.<br />
Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben<br />
wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während<br />
der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden.<br />
Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein.<br />
Die Überschussanteile Ihrer Versicherung werden vor Beginn der Rentenzahlung in dem von Ihnen<br />
gewählten Fonds angelegt. Sie haben bei dieser Überschussverwendung die Chance bei Kurssteigerungen<br />
einen Wertezuwachs der von Ihnen gewählten Investmentfonds zu erzielen, bei Kursrückgängen<br />
tragen Sie jedoch auch das Risiko der Wertminderung. Die Wertentwicklung eines Investmentfonds<br />
wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst auf die wir als Versicherer keinen Einfluss haben.<br />
Hierzu gehören z.B. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten,<br />
Währungsparitäten und Anlageentscheidungen des Fondsmanagements. Schwankungen wirken<br />
sich um so stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ende der Anwartschaft nähert. Die künftige<br />
Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen.<br />
In der Darstellung der Gesamtleistungen haben wir daher fiktive gleich bleibende Wertsteigerungen<br />
ohne Berücksichtigung der in dem einzelnen Fonds enthaltenen Kosten unterstellt. Die in dem Fonds<br />
enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich<br />
erwirtschaftet werden. Die Darstellung dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder<br />
künftige Wertsteigerungen können daraus nicht abgeleitet werden.<br />
Eine Rente aus der Überschussbeteiligung ist mit den zurzeit gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet.<br />
Die Verrentung bei Rentenbeginn erfolgt tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen, die zu<br />
diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die versicherte Rente zu verwenden<br />
sind. Hierdurch kann sich auch bei gleichem Überschussguthaben eine niedrigere Rente ergeben.<br />
Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als<br />
unverbindliches Beispiel anzusehen. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben<br />
werden, falls die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt. Bitte beachten<br />
Sie unbedingt unsere Erläuterungen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung und<br />
zur Überschussbeteiligung.
Seite 5 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Steuerliche Aspekte werden in diesem Versorgungsvorschlag nicht berücksichtigt. Insbesondere ist in<br />
den angegebenen Leistungen bei Kapitalabfindung, Kapitalabruf und Rückkauf ein ggf. erforderlicher<br />
Abzug von Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.
Seite 6 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
monatliche<br />
Rente<br />
zum 01.01.2054<br />
bei Tod<br />
zu Beginn<br />
des VJ<br />
Leistung<br />
bei Rückkauf/Abruf<br />
zum Ende<br />
des VJ 1)<br />
Leistungen zum 01.01.2054<br />
bei Beitragsfreistellung<br />
monatliche Kapitalabfindung<br />
Rente<br />
1 150,00 289,70 150 1.077 0<br />
2 150,00 289,70 1.950 2.172 0<br />
3 150,00 289,70 3.750 3.287 0<br />
4 150,00 289,70 5.550 4.421 25,20 7.979<br />
5 150,00 289,70 7.350 5.575 31,29 9.907<br />
6 150,00 289,70 9.150 7.308 40,46 12.810<br />
7 150,00 289,70 10.950 9.071 49,50 15.672<br />
8 150,00 289,70 12.750 10.865 58,41 18.493<br />
9 150,00 289,70 14.550 12.690 67,19 21.273<br />
10 150,00 289,70 16.350 14.547 75,85 24.015<br />
11 150,00 289,70 18.150 16.437 84,39 26.719<br />
12 150,00 289,70 19.950 18.359 92,80 29.382<br />
13 150,00 289,70 21.750 20.316 101,10 32.010<br />
14 150,00 289,70 23.550 22.306 109,27 34.596<br />
15 150,00 289,70 25.350 24.332 117,33 37.148<br />
16 150,00 289,70 27.150 26.393 125,26 39.659<br />
17 150,00 289,70 28.950 28.490 133,09 42.138<br />
18 150,00 289,70 30.750 30.624 140,79 44.576<br />
19 150,00 289,70 32.550 32.796 148,39 46.982<br />
20 150,00 289,70 34.350 35.006 155,88 49.354<br />
21 150,00 289,70 36.150 37.255 163,25 51.687<br />
22 150,00 289,70 37.950 39.543 170,51 53.986<br />
23 150,00 289,70 39.750 41.730 177,67 56.253<br />
24 150,00 289,70 41.550 43.930 184,72 58.485<br />
25 150,00 289,70 43.350 46.175 191,67 60.685<br />
26 150,00 289,70 45.150 48.475 198,52 62.854<br />
27 150,00 289,70 46.950 50.827 205,26 64.988<br />
28 150,00 289,70 48.750 53.234 211,90 67.090<br />
29 150,00 289,70 50.550 55.697 218,44 69.161<br />
30 150,00 289,70 52.350 58.221 224,89 71.203<br />
Fortsetzung nächste Seite!
Seite 7 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
monatliche<br />
Rente<br />
zum 01.01.2054<br />
bei Tod<br />
zu Beginn<br />
des VJ<br />
Leistung<br />
bei Rückkauf/Abruf<br />
zum Ende<br />
des VJ 1)<br />
Leistungen zum 01.01.2054<br />
bei Beitragsfreistellung<br />
monatliche Kapitalabfindung<br />
Rente<br />
31 150,00 289,70 54.150 60.808 231,24 73.214<br />
32 150,00 289,70 55.950 64.791 237,49 75.192<br />
33 150,00 289,70 57.750 67.571 243,65 77.143<br />
34 150,00 289,70 59.550 70.401 249,71 79.061<br />
35 150,00 289,70 61.350 73.283 255,69 80.955<br />
36 150,00 289,70 63.150 76.218 261,58 82.820<br />
37 150,00 289,70 64.950 79.206 267,37 84.653<br />
38 150,00 289,70 66.750 82.250 273,08 86.461<br />
39 150,00 289,70 68.550 85.349 278,70 88.240<br />
40 150,00 289,70 70.350 88.507 284,25 89.997<br />
41 150,00 289,70 72.150 91.723 289,70 91.723<br />
Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zum 01.01.2054:<br />
Kapitalabfindung 91.723<br />
monatliche Rente 289,70<br />
1) Bei Kündigung Ihrer Versicherung oder bei Kapitalabruf wird - soweit vorhanden - die Leistung bei Rückkauf<br />
gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener<br />
Rentenzahlung ausgezahlt. Hier<strong>nach</strong> vermindert sich bei Kündigung oder Kapitalabruf der Rückkaufswert<br />
(gem. § 169 VVG Abs. 3) gegebenenfalls um einen Abzug, der die Veränderung der Risikolage<br />
des verbleibenden Versicherungsbestandes ausgleicht. Die Höhe des Abzuges finden sie in der <strong>nach</strong>folgenden<br />
Tabelle "Informationen zum Rückkauf/ Abruf".
Seite 8 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Information zum Rückkauf / Abruf<br />
Garantierte Leistungen ohne Überschussbeteiligung<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
Rückkaufswert (gem. § 169<br />
Abs.3 VVG) zum Ende des VJ<br />
bei Rückkauf / Abruf berücksichtigter<br />
Abzug<br />
Leistung bei Rückkauf /<br />
Abruf zum Ende des VJ<br />
1 1.077 1.077<br />
2 2.172 2.172<br />
3 3.287 3.287<br />
4 4.421 4.421<br />
5 5.575 5.575<br />
6 7.308 7.308<br />
7 9.071 9.071<br />
8 10.865 10.865<br />
9 12.690 12.690<br />
10 14.547 14.547<br />
11 16.437 16.437<br />
12 18.359 18.359<br />
13 20.316 20.316<br />
14 22.306 22.306<br />
15 24.332 24.332<br />
16 26.393 26.393<br />
17 28.490 28.490<br />
18 30.624 30.624<br />
19 32.796 32.796<br />
20 35.006 35.006<br />
21 37.255 37.255<br />
22 39.543 39.543<br />
23 41.872 142 41.730<br />
24 44.243 313 43.930<br />
25 46.655 480 46.175<br />
26 49.111 636 48.475<br />
27 51.610 783 50.827<br />
28 54.153 919 53.234<br />
29 56.742 1.045 55.697<br />
30 59.377 1.156 58.221<br />
31 62.060 1.252 60.808<br />
32 64.791 64.791<br />
33 67.571 67.571<br />
34 70.401 70.401<br />
35 73.283 73.283<br />
Fortsetzung nächste Seite!
Seite 9 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
Rückkaufswert (gem. § 169<br />
Abs.3 VVG) zum Ende des VJ<br />
bei Rückkauf / Abruf berücksichtigter<br />
Abzug<br />
Leistung bei Rückkauf /<br />
Abruf zum Ende des VJ<br />
36 76.218 76.218<br />
37 79.206 79.206<br />
38 82.250 82.250<br />
39 85.349 85.349<br />
40 88.507 88.507<br />
41 91.723 91.723
Seite 10 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der aktuellen Überschussbeteiligung in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
bei Rückkauf/Abruf am Ende des VJ<br />
bei Annahme einer jährlichen<br />
Wertsteigerung des Fonds von<br />
Leistungen bei Beitragsfreistellung<br />
zum Ende des VJ bei Annahme einer jährlichen<br />
Wertsteigerung des Fonds von<br />
3 % 6 % 9 %<br />
3 % 6 % 9 %<br />
1 1.077 1.077 1.077<br />
2 2.178 2.178 2.178<br />
3 3.308 3.308 3.308<br />
4 4.485 4.488 4.491 9.357 9.748 10.864<br />
5 5.717 5.723 5.730 11.798 12.600 14.852<br />
6 7.560 7.575 7.590 15.294 16.631 20.323<br />
7 9.468 9.495 9.523 18.825 20.810 26.189<br />
8 11.441 11.486 11.535 22.389 25.113 32.366<br />
9 13.484 13.557 13.632 25.982 29.524 38.793<br />
10 15.599 15.705 15.823 29.605 34.026 45.411<br />
11 17.800 17.951 18.121 33.253 38.605 52.156<br />
12 20.076 20.288 20.527 36.922 43.242 58.995<br />
13 22.440 22.725 23.052 40.615 47.934 65.893<br />
14 24.888 25.261 25.700 44.322 52.656 72.800<br />
15 27.428 27.913 28.489 48.047 57.410 79.694<br />
16 30.062 30.677 31.423 51.783 62.177 86.547<br />
17 32.796 33.566 34.517 55.535 66.954 93.348<br />
18 35.633 36.587 37.787 59.292 71.726 100.065<br />
19 38.577 39.749 41.240 63.061 76.493 106.689<br />
20 41.632 43.056 44.899 66.838 81.246 113.206<br />
21 44.843 46.556 48.816 71.029 86.386 120.024<br />
22 48.189 50.235 52.980 75.223 91.499 126.715<br />
23 51.539 53.966 57.278 79.421 96.582 133.271<br />
24 55.017 57.878 61.847 83.617 101.628 139.687<br />
25 58.664 62.019 66.752 87.814 106.635 145.968<br />
26 62.502 66.411 72.026 92.009 111.598 152.103<br />
27 66.537 71.074 77.701 96.198 116.512 158.090<br />
28 70.789 76.028 83.819 100.383 121.375 163.930<br />
29 75.277 81.301 90.419 104.562 126.187 169.626<br />
30 80.015 86.918 97.552 108.735 130.947 175.178<br />
31 85.030 92.912 105.273 112.900 135.649 180.595<br />
32 91.674 100.641 114.965 117.053 140.289 185.866<br />
33 97.370 107.540 124.085 121.199 144.872 190.995<br />
34 103.400 114.900 133.958 125.329 149.392 195.987<br />
35 109.792 122.761 144.658 129.453 153.855 200.852<br />
36 116.581 131.169 156.266 133.565 158.256 205.584<br />
37 123.299 139.672 168.375 137.659 162.589 210.190<br />
38 130.370 148.694 181.449 141.741 166.860 214.668<br />
39 137.806 158.282 195.579 145.808 171.069 219.023<br />
40 145.638 168.468 210.865 149.863 175.220 223.274<br />
Fortsetzung nächste Seite!
Seite 11 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der aktuellen Überschussbeteiligung in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
bei Rückkauf/Abruf am Ende des VJ<br />
bei Annahme einer jährlichen<br />
Wertsteigerung des Fonds von<br />
Leistungen bei Beitragsfreistellung<br />
zum Ende des VJ bei Annahme einer jährlichen<br />
Wertsteigerung des Fonds von<br />
3 % 6 % 9 %<br />
3 % 6 % 9 %<br />
41 155.508 180.911 229.008 155.508 180.911 229.008<br />
Unverbindliche Gesamtleistungen<br />
bei Annahme einer jährlichen<br />
Wertsteigerung des Fonds von<br />
- bei Ablauf der Aufschubzeit zum 01.01.2054: 3 % 6 % 9 %<br />
Kapitalabfindung 155.508 180.911 229.008<br />
davon<br />
- Schlussüberschuss 14.566 14.566 14.566<br />
- Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 6.243 6.243 6.243<br />
monatlich versicherte Rente 289,70 289,70 289,70<br />
monatliche Rente aus dem Überschussguthaben zu<br />
Beginn der Rentenzahlung 201,46 281,69 433,61<br />
davon<br />
- Schlussüberschuss 46,00 46,00 46,00<br />
- Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 19,72 19,72 19,72<br />
monatliche Gesamtrente 491,16 571,39 723,31<br />
Aus der Überschussbeteiligung <strong>nach</strong> Rentenbeginn erhöht sich die Gesamtrente jährlich. Der für das Jahr<br />
2013 festgelegte Erhöhungssatz beträgt 2,05 % (Dynamikrentensystem).
Seite 12 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung<br />
Ganz besonderen Einfluss auf die Wertentwicklung von Rentenversicherungen hat die von uns erzielte<br />
Verzinsung der Kapitalanlagen. Um Ihnen diese Auswirkungen zu verdeutlichen, nennen wir Ihnen<br />
zusätzlich beispielhaft die Gesamtleistungen bei Ablauf der Aufschubzeit, wenn die in die Festlegung<br />
für das Jahr 2013 einfließende Verzinsung für die gesamte Vertragsdauer um einen Prozentpunkt<br />
niedriger bzw. höher ausfällt. Die unten angegebenen Beträge stellen keine Unter- bzw. Obergrenze<br />
dar; die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen würden bei größeren Zinsänderungen unter<br />
bzw. über diesen Beträgen liegen. Untergrenze ist die vereinbarte Rente von 289,70 EUR bzw. die<br />
vereinbarte Kapitalabfindung von 91.723 EUR, sofern der Vertrag unverändert bis zum Ablauf der Aufschubzeit<br />
fortgeführt wird.<br />
bei einer<br />
angenommenen<br />
jährlichen<br />
Wertsteigerung<br />
des Fonds von ...<br />
Unverbindliche monatliche Gesamtrente bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
bei einem um einen<br />
Prozentpunkt niedrigeren<br />
Zinsüberschussanteilsatz<br />
bei den für das<br />
Jahr 2013 festgelegten<br />
Überschussanteilsätzen<br />
bei einem um einen<br />
Prozentpunkt höheren<br />
Zinsüberschussanteilsatz<br />
3 % 414,27 EUR 491,16 EUR 568,04 EUR<br />
6 % 449,40 EUR 571,39 EUR 693,39 EUR<br />
9 % 516,28 EUR 723,31 EUR 930,50 EUR<br />
bei einer<br />
angenommenen<br />
jährlichen<br />
Wertsteigerung<br />
des Fonds von ...<br />
Unverbindliche gesamte Kapitalabfindung bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
bei einem um einen<br />
Prozentpunkt niedrigeren<br />
Zinsüberschussanteilsatz<br />
bei den für das<br />
Jahr 2013 festgelegten<br />
Überschussanteilsätzen<br />
bei einem um einen<br />
Prozentpunkt höheren<br />
Zinsüberschussanteilsatz<br />
3 % 131.163,00 EUR 155.508,00 EUR 179.849,00 EUR<br />
6 % 142.286,00 EUR 180.911,00 EUR 219.536,00 EUR<br />
9 % 163.461,00 EUR 229.008,00 EUR 294.608,00 EUR
Seite 13 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
Entstehung von Überschüssen<br />
Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere<br />
Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der<br />
vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung).<br />
Überschussbeteiligung der Rentenversicherung<br />
· Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung<br />
Die laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des 2. Versicherungsjahres, zugeteilt und zur Anlage in Anteilen des von Ihnen gewählten Fonds<br />
(Fondsanlage) verwendet.<br />
Darüber hinaus gibt es einen laufenden Überschussanteil bei Abruf der Rentenleistung bzw. zum spätesten<br />
Rentenzahlungsbeginn.<br />
Bei Tod oder Kündigung wird der Wert des Fondsguthabens fällig.<br />
Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns,<br />
sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung ein Schlussüberschuss<br />
fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei<br />
Erleben des vereinbarten Rentenbeginns, sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung<br />
eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
wird mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.<br />
Bei Rentenbeginn wird das aus dem vorhandenen Wert des Fondsguthabens und dem dann fällig<br />
werdenden Schlussüberschuss und der dann fällig werdenden Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bestehende Überschussguthaben ausgezahlt oder verrentet. Die Verrentung erfolgt auf Basis der<br />
Rechnungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die<br />
vereinbarte Rente zu verwenden sind. Die Summe aus der vereinbarten Rente und der zusätzlichen<br />
Rente aus der Überschussbeteiligung ergibt die gesamte vereinbarte Rente.<br />
· Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung<br />
Die gesamte vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr <strong>nach</strong> Beginn der Rentenzahlung, erhöht.<br />
Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem")<br />
Höhe der Überschussbeteiligung<br />
Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2013 sind folgende<br />
Überschussanteilsätze erklärt:<br />
· Für die Rentenversicherung vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Zinsüberschussanteil: 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
- Sonstiger Überschussanteil: 0,15 ‰ des 60.000 EUR übersteigenden Teils der vereinbarten Kapitalabfindung<br />
- Schlussüberschuss für je ein vollständiges Versicherungsjahr bei Fälligkeit in 2013:<br />
bis zum 20. Jahr: 2,261 ‰ der Kapitalabfindung in dem jeweiligen Versicherungsjahr<br />
ab dem 21. Jahr: 5,411 ‰ der Kapitalabfindung in dem jeweiligen Versicherungsjahr<br />
Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Rentenleistung, spätestens bei Erleben des spätesten<br />
Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung.
Seite 14 von 14<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
Bei Rückkauf oder Kapitalabruf wird ein Barwert des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt,<br />
sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung<br />
mindestens zehn Jahre bestanden hat.<br />
- als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
für je ein vollständiges Versicherungsjahr bei Fälligkeit in 2013:<br />
bis zum 20. Jahr: 0,969 ‰ der Kapitalabfindung in dem jeweiligen Versicherungsjahr<br />
ab dem 21. Jahr: 2,319 ‰ der Kapitalabfindung in dem jeweiligen Versicherungsjahr<br />
Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Rentenleistung, spätestens<br />
bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei<br />
Rückkauf oder Kapitalabruf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen<br />
ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat.<br />
· Für die Rentenversicherung während der Rentenzahlung<br />
- Rentenerhöhung: 2,05 % der Vorjahresrente<br />
Vertragskosten<br />
Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten<br />
sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.<br />
Normierte Modellrechnung<br />
Mit diesem Versorgungsvorschlag erfüllen wir die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes<br />
(VVG) sowie die der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV).<br />
Dazu zählt auch, die mögliche Leistung zum Ende der Versicherungsdauer unter Zugrundelegung der<br />
Rechnungsgrundlagen für die Prämienkalkulation mit drei verschiedenen Zinssätzen darzustellen (normierte<br />
Modellrechnung). § 154 des VVG sowie § 2 (3) der VVG-InfoV legen für alle Versicherer einheitliche<br />
vom Höchstrechnungszinssatz abgeleitete Zinssätze fest.<br />
Leistungen in EUR mit einem normierten Zinssatz von<br />
1.92 % 2.92 % 3.92 %<br />
mtl. Rente oder Kapital mtl. Rente oder Kapital mtl. Rente oder Kapital<br />
01.01.2054 310,45 98.292 432,43 136.913 554,43 175.540<br />
01.01.2049 233,96 80.517 307,42 105.798 380,87 131.077<br />
Wir haben in dieser Darstellung eine jährliche Wertsteigerung des Fonds von 6% angenommen.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Angaben zur Höhe von möglichen Leistungen<br />
über die vertraglich garantierten Leistungen hinaus nur um ein Rechenmodell handelt, dem fiktive<br />
Annahmen zugrunde liegen. Vertragliche Ansprüche gegen den Versicherer sind daraus nicht abzuleiten.<br />
Die in der normierten Modellrechnung genannten Werte ergeben sich wie folgt: Die Gesamtverzinsung,<br />
auf deren Grundlage die unverbindliche Gesamtleistung ermittelt wird, wird in der normierten<br />
Modellrechnung durch die gesetzlich vorgegebenen Zinssätze ersetzt. Risiko-, Kosten- und Schlussüberschussanteile<br />
sowie die Beteiligung an Bewertungsreserven sind darin nicht enthalten.
Produktinformationsblatt zur Rentenversicherung<br />
(Stand 01.12.2012)<br />
12. Dezember 2012<br />
Mit den <strong>nach</strong>folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben.<br />
Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag,<br />
den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen<br />
sorgfältig durch.<br />
1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor?<br />
Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um<br />
eine aufgeschobene Rentenversicherung (<strong>Tarif</strong> <strong>ZRK</strong> <strong>Tarif</strong>werk<br />
2013).<br />
2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung<br />
vor, welche sind nicht versichert?<br />
Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am<br />
14.05.1987.<br />
Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine lebenslange<br />
Rente oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung, wenn<br />
die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt. Während der<br />
Abrufphase kann die Rentenzahlung vorzeitig abgerufen werden.<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung<br />
werden die bis zum Todestag fällig gewordenen Beiträge<br />
ausgezahlt.<br />
Bei Tod der versicherten Person <strong>nach</strong> Beginn der<br />
Rentenzahlung zahlen wir die Kapitalabfindung zum<br />
Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten.<br />
Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch die Leistungen<br />
aus der Überschussbeteiligung, die jedoch nicht garantiert<br />
werden können, erhöht.<br />
Weitere Leistungen sind nicht versichert.<br />
Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie unter § 1<br />
der "Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit<br />
aufgeschobener Rentenzahlung" (AVB).<br />
Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie unter<br />
§ 2 der AVB. Nähere Informationen über die Höhe der Leistungen<br />
finden Sie im Versorgungsvorschlag, dieser enthält<br />
auch die normierte Modellrechnung.<br />
3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen<br />
und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht<br />
zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert<br />
und welche können zusätzlich entstehen?<br />
Beitragszahlung<br />
monatlicher Gesamtbeitrag vom<br />
01.01.2013 bis zum 01.01.2054 150,00 EUR<br />
Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich <strong>nach</strong><br />
Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor<br />
dem Versicherungsbeginn.<br />
Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten<br />
eines jeden Monats fällig.<br />
Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter § 11<br />
der AVB.<br />
Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung<br />
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig<br />
zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie<br />
nicht gezahlt haben. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall<br />
nicht zur Leistung verpflichtet.<br />
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, dann erhalten<br />
Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung,<br />
in der wir eine Zahlungsfrist nennen. Wird der Rückstand nicht<br />
innerhalb der gesetzten Frist beglichen, entfällt oder vermindert<br />
sich der Versicherungsschutz.<br />
Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter<br />
Beitragszahlung finden Sie unter § 12 der AVB.<br />
Kosten<br />
Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende<br />
der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 73.800,00 EUR beträgt,<br />
entfallen einmalig 2.651,51 EUR auf die Abschlusskosten.<br />
Das entspricht 3,59 % der Beitragssumme.<br />
Die übrigen einkalkulierten Kosten betragen bis zum<br />
01.01.2054 jährlich 149,04 EUR.<br />
Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand<br />
können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen<br />
einer Ersatzurkunde oder eine Vertragsänderung mit<br />
Neuberechnung von Beitrag oder vereinbarter Versicherungsleistung<br />
stellen wir Ihnen zum Beispiel 15 EUR in Rechnung.<br />
Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den<br />
§§ 15 und 16 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen<br />
über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen".<br />
Nähere Informationen über die Kosten des gewählten Investmentfonds<br />
und entsprechende Zuwendungen aus dem Investmentfonds<br />
an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen<br />
zu den Fonds.<br />
4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der vorgeschlagenen<br />
Versicherung?<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung<br />
kann sich unsere Leistungspflicht zum Beispiel bei kriegerischen<br />
Ereignissen oder Terroranschlägen mit atomaren, biologischen<br />
oder chemischen Waffen auf die Auszahlung der für<br />
den Todestag berechneten Leistung bei Rückkauf gemäß § 13<br />
Absätze 3 bis 5 der AVB beschränken. Auch bei vorsätzlicher<br />
Selbsttötung in den ersten drei Versicherungsjahren zahlen wir<br />
die für den Todestag berechnete Leistung bei Rückkauf gemäß<br />
§ 13 Absätze 3 bis 5 der AVB aus, jedoch nicht mehr als die<br />
versicherte Todesfallleistung.<br />
Diese Aufzählung der Ausschlüsse ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu den Leistungsausschlüssen der Rentenversicherung<br />
finden Sie unter den §§ 21 und 22 der AVB.<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
Seite 2 von 2<br />
Produktinformationsblatt zur Rentenversicherung<br />
5. Welche Pflichten sind vor Vertragsabschluss zu beachten<br />
und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />
Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular<br />
enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und<br />
vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir<br />
entsprechende Fragen <strong>nach</strong> Antragsstellung und vor Annahme<br />
des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können<br />
wir unter Umständen - auch noch <strong>nach</strong> längerer Zeit - vom<br />
Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine<br />
Versicherungsleistungen erbringen müssen.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 17<br />
der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung <strong>nach</strong><br />
§ 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen<br />
Anzeigepflicht".<br />
6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu<br />
beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />
Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung<br />
sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen<br />
können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen,<br />
bzw. den Versicherungsschutz einschränken.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 20<br />
der AVB.<br />
7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung<br />
verlangt wird und welche Folgen hat eine<br />
Nichtbeachtung?<br />
Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein<br />
vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem<br />
eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung<br />
einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte<br />
Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht<br />
erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der<br />
Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich<br />
anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen<br />
zurückgefordert werden.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den<br />
§§ 18 und 24 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung<br />
<strong>nach</strong> § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung<br />
von Obliegenheiten <strong>nach</strong> dem Versicherungsfall".<br />
8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des<br />
Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins<br />
erklärt haben. Vor dem 01.01.2013 besteht jedoch<br />
kein Versicherungsschutz.<br />
Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.01.2054 und läuft<br />
lebenslang.<br />
Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter § 4.<br />
9. Wie können Sie diese Versicherung beenden?<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit<br />
zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen,<br />
damit erlischt die Versicherung.<br />
Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden.<br />
In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung<br />
von Abschlusskosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden.<br />
Eine Kündigung <strong>nach</strong> Rentenbeginn ist nicht mehr möglich.<br />
Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden<br />
Sie unter § 13 der AVB.