K U N D M A C H U N G - Spital am Semmering
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Pol. Bezirk Mürzzuschlag<br />
A-8684 <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>, Bundesstraße 16<br />
Tel.: 03853/323-0 * Fax: 03853/323-14 * DVR. 0110868 * UID: ATU59451578<br />
Parteienverkehr : Montag bis Freitag von 8’00 bis 12’00 Uhr sowie Dienstag von 15’30 bis 17’30 Uhr<br />
E-Mail: gemeinde@spital<strong>am</strong>semmering.com * Internet: www.spital<strong>am</strong>semmering.com<br />
GZ.: 004/1 und 031/2-3.08-2011 <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>, 5. 4. 2011<br />
Betr.: 3. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 3.0 (2002)<br />
8. Änderung des 3. Flächenwidmungsplanes<br />
K U N D M A C H U N G<br />
gemäß §24 und §38 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (ROG 2010)<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 22. 3. 2011 den Beschluss<br />
gefasst, das Örtliche Entwicklungskonzept 3.0 (2002) gemäß §24 des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />
2010 sowie den 3. Flächenwidmungsplan gemäß §38 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 zu<br />
ändern und den Entwurf der Änderung, verfasst von Franz Radaschitz, Ingenieurbüro für Raumplanung<br />
und Raumordnung, vom 22.3.2011, GZ 613-13/SLB 3.03 (örtliches Entwicklungskonzept - Plan und Wortlaut)<br />
und GZ RO 613-13/3.08 (Flächenwidmungsplanänderung - Plan und Wortlaut) in der Zeit<br />
vom 7. 4. 2011 bis einschließlich 3. 6. 2011<br />
im Gemeinde<strong>am</strong>t während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
1. Örtliches Entwicklungskonzept<br />
Das Örtliche Entwicklungskonzept soll wie folgt geändert werden:<br />
A. 1. Im Bereich "Talstation Schieferwiesenlifte", „Gasthof Eichtbauer“ und „Talstation<br />
Sonnenalmlift“ südlich der Ortschaft <strong>Spital</strong> (KG <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>) werden<br />
Siedlungsgebiete festgelegt und mit absoluten, das heißt nicht überschreitbaren<br />
Siedlungsgrenzen abgegrenzt.<br />
Für diese Siedlungsgebiete wird die Funktion "Erholung / Fremdenverkehr" festgelegt.<br />
2. Die Siedlungsgebiete nach Punkt 1. werden als touristischer Siedlungsschwerpunkt<br />
gemäß regionalem Entwicklungsprogr<strong>am</strong>m für die Planungsregion Mürzzuschlag<br />
festgelegt.<br />
B. Im Osten der Ortschaft Steinhaus wird das Siedlungsgebiet erweitert. Für die Erweiterungszone<br />
wird die Funktion „Wohnen“ festgelegt.<br />
2. Flächenwidmungsplan<br />
Der Flächenwidmungsplan soll wie folgt geändert werden:<br />
A. 1. Die Sondernutzungsfläche im Freiland „Piste“ wird im Bereich des Gasthofes<br />
„Eichtbauer“ verkleinert.<br />
2. Die bisherige Verkehrsfläche im Bereich der Skipiste wird als Freiland / landwirtschaftlich<br />
genutzte Fläche festgelegt. Die Überlagerung Skipiste bleibt unverändert<br />
aufrecht.<br />
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3. Der Bereich mit und um den Gasthof „Eichtbauer“ wird als Erholungsgebiet mit einer<br />
Bebauungsdichte von 0,2-0,8 festgelegt.<br />
Entlang der westlich vorbeiführenden Seilbahnanlage ist eine Bauverbotszone von<br />
12m ab dem nächstgelegenen Seil einzuhalten.<br />
B. Im östlichen Teil der Ortschaft Steinhaus wird eine bisher als Freiland für landwirtschaftliche<br />
Nutzung festgelegte Fläche als Bauland / Aufschließungsgebiet für allgemeines<br />
Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,6 festgelegt.<br />
Aufschließungserfordernis ist die Lärmfreistellung gemäß ÖNORM S5021. Grundlage<br />
für die Lärmfreistellung bildet das für dieses Gebiet erstellte Lärmschutzprojekt, verfasst<br />
von DI Kirisits.<br />
Der Nahbereich der Südbahnstrecke unterliegt Nutzungseinschränkungen gemäß<br />
dem Eisenbahngesetz.<br />
Als Maßnahme zur aktiven Bodenpolitik ist für die neu ausgewiesenen unbebauten<br />
Baulandflächen eine privatwirtschaftliche Vereinbarung mit den Grundeigentümern über<br />
die Verwendung der Fläche innerhalb angemessener Frist entsprechend der beabsichtigten<br />
Flächenwidmung nach §35 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 vorgesehen.<br />
Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann schriftlich Einwendungen, die eine Begründung<br />
enthalten müssen, beim Gemeinde<strong>am</strong>t bekannt geben.<br />
Gemäß §24 Abs. 5 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 findet <strong>am</strong> 19. 4. 2011 um<br />
15’30 Uhr im Gemeinde<strong>am</strong>t <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>, Rathaussitzungssaal, eine öffentliche<br />
Vers<strong>am</strong>mlung statt, in der die Planung den Gemeindemitgliedern sowie anderen<br />
betroffenen natürlichen und juristischen Personen vorgestellt und erläutert wird.<br />
Für den Gemeinderat:<br />
Der Bürgermeister:<br />
(REISINGER)<br />
Kundmachung an der Amtstafel<br />
angeschlagen <strong>am</strong>: 06. 04. 2011<br />
abgenommen <strong>am</strong>: 06. 06. 2011