Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering
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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />
III.7.40. Im Zuge der weiteren Planung ist der ggst. Querungsbereich hinsichtlich allfälliger Kommunikationsmöglichkeiten<br />
des Fröschnitz begleitenden Grundwasserstroms bzw. der Fröschnitz<br />
selbst mit dem tieferen Bergwasserkörper detaillierter zu erkunden. Für den Fall, dass eine derartige<br />
Kommunikation nicht ausgeschlossen werden kann, sind entsprechende grundwasserrückhaltende<br />
Maßnahmen einzuplanen, die in Abhängigkeit von den geotechnischen Möglichkeiten vorauseilend<br />
der Querung des betroffenen Bereiches auszuführen sind.<br />
III.7.41. Beeinträchtigungen sind durch eine wasserundurchlässige Ausführung des Schachtkopfes<br />
Baulüftungsschacht Sommerau zu verhindern. Dabei ist auf eine ausreichende Umströmungsmöglichkeit<br />
des Porengrundwassers (z.B. durch Einbau einer Filterkiesschicht) zu achten.<br />
III.7.42. Die geologisch-hydrogeologischen Gegebenheiten im Umfeld des Unterwerkes<br />
Langenwang sind im Zuge der Detailplanung näher zu erkunden.<br />
III.7.43. Allfällige Wässer, die innerhalb der Baumaßnahme für die Errichtung des Unterwerkes<br />
Langenwang anfallen und mit verunreinigten Baustellenwässern in Kontakt treten, sind vor einer<br />
Einleitung in eine Vorflut oder einer Versickerung über eine GSA zu leiten.<br />
III.3.7.44. Allfällig temperierte, aus dem Tunnelbauwerk auszuleitende Wässer haben vor ihrer Einleitung<br />
in eine Vorflut hinsichtlich ihrer chemisch-physikalischen Beschaffenheit dem gültigen Regelwerk<br />
zu entsprechen. D.h., den Normalbetrieb betrachtet, sollten über das im gültigen Regelwerk<br />
vorgesehene Ausmaß hinausgehende Temperaturdifferenzen zur Vorfluttemperatur auftreten<br />
(+ 1,5 °C gem. AAEV), ist durch geeignete Maßnahmen für die Einhaltung der Toleranzen gemäß<br />
dem gültigen Regelwerk zu sorgen.<br />
III.7.45. Folgende quantitative und qualitative hydrogeologische Beweissicherung ist durchzuführen:<br />
Quantitative Untersuchungen:<br />
III.7.46. Zum Zweck der quantitativen Beweissicherung sind entsprechende Messungen der<br />
Druckniveaus/der Schüttungen durchzuführen und zu dokumentieren.<br />
III.7.47.Die Messungen der im hydrogeologischen Dauerbeobachtungsprogr<strong>am</strong>m ausgewählten<br />
Messstellen (gem. Planbeilage 5510-UV-0601AL-02-0012-F00) sind fortzuführen. Dies beinhaltet:<br />
1) Zu Pegel ausgebaute Bohrungen<br />
2) sowie zumindest die in der nachfolgenden Tabelle derzeit noch nicht im hydrogeologischen<br />
Dauerbeobachtungsprogr<strong>am</strong>m vorhandenen Quellen/Brunnen:<br />
Messstelle<br />
Dauerbeobachtung Art der Messstelle<br />
(ja/nein)<br />
513 ja Quelle gefasst<br />
513a ja Quelle gefasst<br />
513b ja Quelle gefasst<br />
541 ja Quelle gefasst<br />
542 ja Quelle ungefasst<br />
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