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Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />

ligen Schlägerungsunternehmer zur Kenntnis zu bringen. Bei der Auszeige der Ränder der Rodungsflächen<br />

ist auf die Stabilität (Belassen stabiler Randbäume, Schaffung einer Struktur) der<br />

Ränder besonders zu achten.<br />

5. Die lokale Forstbehörde ist über den Rodungsbeginn rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu informieren.<br />

Ebenso hat eine Baufertigstellungsmeldung zu erfolgen. Diese Meldungen können gemeindeweise<br />

durchgeführt werden.<br />

6. Während der Bauarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den an die Rodungsflächen<br />

angrenzenden Waldbeständen vermieden werden.<br />

7. Bauhilfswege und sonstige Baueinrichtungen dürfen nicht außerhalb der Rodungsflächen im<br />

Wald angelegt werden.<br />

8. Das Lagern von Betriebsstoffen, Bau – und sonstigem Material, das Deponieren von Aushubund<br />

Baumaterial sowie das Abstellen von Baumaschinen ist in den an die Rodungsflächen angrenzenden<br />

Waldbeständen verboten.<br />

9.Sämtliche für die Bauausführung notwendigen Baustelleneinrichtungen sind nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten von den Rodungsflächen zu entfernen.<br />

10. Alle Anschnitte und Böschungen im Rodungsbereich sowie die im Zuge der Bauausführung<br />

verursachten Geländewunden sind nach Bauabschluss dem Gelände anzupassen und nach Herstellung<br />

der endgültigen Geländeform und Humusierung spätestens im darauf folgenden Frühjahr<br />

dauerhaft zu begrünen und gegebenenfalls aufzuforsten unter Zugrundelegung der forstrechtlich<br />

relevanten Planungsmaßnahmen (Einlage FR 01-00.02 Bericht Rodungen, Trassenaufhiebe und<br />

Aufforstungen und entsprechende Lagepläne).<br />

11. Die befristeten Rodungsflächen sind im Ges<strong>am</strong>tausmaß von 35.284 m² entsprechend dem<br />

Baufortschritt, spätestens bis 31.12.2024 von der Genehmigungswerberin im Einvernehmen mit<br />

der örtlich zuständigen Forstbehörde und dem Grundstückeigentümer, unter zu Grunde Legung<br />

des Berichtes Rodungen, Trassenaufhiebe und Aufforstungen (Einlage FR 01-00.02) des forstrechtlichen<br />

Einreichoperates, aufzuforsten.<br />

Katastralgem. Rodung befristet m² Wiederaufforstung m² Bemerkungen<br />

Gloggnitz 2.642 2.642<br />

Heufeld 0 0<br />

Schmidsdorf 0 0<br />

Raach 6.705 6.349 Forstwege<br />

Schottwien 264 264<br />

Trattenbach 66 66 natürl. Sukzession<br />

Feistritzberg 239 239<br />

Fröschnitz 4.868 4.868<br />

<strong>Semmering</strong> 18.726 3.108 Wasserversorgung<br />

Baustrasse Steinhaus,<br />

12.220 Forstweg<br />

<strong>Spital</strong> <strong>am</strong> S. 1.291 1.291 natürliche Sukzession<br />

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