Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität
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Nr. 51 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 22. Dezember 1997 Seite 3913<br />
Der Fachbereich <strong>Sportwissenschaften</strong> und Arbeitslehre (FB 21)<br />
stellt mit dieser <strong>Studienordnung</strong> sicher, daß sich die Studierenden<br />
nach mindestens vier Fachsemestern zur Magisterprüfung im<br />
Nebenfach Sportmedizin melden können. Der Fachbereich empfiehlt<br />
jedoch, das Studium des Nebenfaches Sportmedizin über die<br />
gesamte Studienzeit von acht Semestern zu erstrecken.<br />
2.3 Studienabschnitte<br />
Wird das Studium des Teilstudiengangs Sportmedizin im ersten<br />
oder zweiten Studiensemester begonnen, so ist das Studium unterteilt<br />
in folgende Studienabschnitte:<br />
1. ein Grundstudium von vier Semestern.<br />
Im Grundstudium (1. bis 4. Semester) werden Grundkenntnisse<br />
aus dem Bereich der präventiven und rehabilitativen Sportmedizin<br />
und deren wesentlichen Bezüge zu den sportwissenschaftlichen<br />
Teildisziplinen vermittelt. Die Studierenden sollen sich die<br />
inhaltlichen Grundlagen und die systematische Orientierung<br />
aneignen, um das weitere Studium erfolgreich zu betreiben.<br />
2. ein Hauptstudium von vier Semestern.<br />
Das Hauptstudium (5. bis 8. Semester) dient dem Erwerb<br />
vertiefter Fachkenntnisse und methodischer Kompetenz in der<br />
Sportmedizin und deren bewegungsbezogenen Anwendungsbereichen<br />
in Prävention und Rehabilitation.<br />
Wird das Studium des Teilstudiengangs Sportmedizin nicht im<br />
ersten oder zweiten sondern in einem späteren Semester begonnen,<br />
so entfällt die Unterscheidung in Grund- und Hauptstudium. Die<br />
entsprechenden Anforderungen bleiben jedoch bestehen.<br />
2.4 Berufspraktikum (Berufsfeldorientierendes Praktikum)<br />
Im Teilstudiengang Sportmedizin ist ein vierwöchiges Berufspraktikum<br />
in einer Einrichtung der Gesundheitsförderung (zum Beispiel<br />
Krankenkassen, Kliniken, ambulante Rehabilitationszentren,<br />
Gesundheitsförderungszentren, <strong>Institut</strong>e/Vereine/Verbände für<br />
Gesundheitssport etc.) zu absolvieren. Das Berufspraktikum kann<br />
auch als Langzeitpraktikum im Umfang von mindestens 160<br />
Stunden durchgeführt werden. Bei Vermittlung von Praktikumsplätzen<br />
ist das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> im Rahmen seiner<br />
Möglichkeiten behilflich. Über das Praktikum ist jeweils ein<br />
Bericht anzufertigen und mit einer Bescheinigung der Praktikumsstelle<br />
über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit dem<br />
Praktikumsbeauftragten/der Praktikumsbeauftragten des <strong>Institut</strong>s<br />
für <strong>Sportwissenschaften</strong> abzugeben.<br />
Zweck des Berufspraktikums ist es, kriteriengeleitet Einblicke in<br />
das Berufsfeld Sport und Bewegung in Prävention und Rehabilitation<br />
zu erhalten und die Studieninhalte praxisbezogen zu reflektieren.<br />
Die Durchführung des Praktikums wird für das Ende des<br />
Grundstudiums empfohlen und ist spätestens bei der Anmeldung<br />
zur Magisterprüfung nachzuweisen.<br />
Teil III: Gestaltung und Gliederung des Studiums;<br />
Lehr- und Lernformen<br />
1 Gestaltung des Studiums<br />
Das Studium des Nebenfaches Sportmedizin umfaßt im Grundstudium<br />
eine Einarbeitung in die Grundlagen der Sportmedizin und -<br />
darauf aufbauend - im Hauptstudium eine Vertiefung dieser Grundkenntnisse<br />
und den Erwerb der Fähigkeit, sie im Berufsfeld von<br />
Sport und Bewegung in Prävention und Rehabilitation und den<br />
damit verbundenen Nachbardisziplinen anzuwenden.<br />
Die spezifischen Studieninhalte des Grundstudiums beziehen sich<br />
auf die folgenden Bereiche:<br />
· Erwerb von grundlegenden bewegungs- und sportbezogenen<br />
anatomischen, physiologischen und biochemischen Kenntnissen<br />
· Epidemiologie, Ätiologie, Pathogenese, Prävention und Therapie<br />
von Erkrankungen und deren Beziehungen zur Motorik<br />
· Erwerb von Kenntnissen über Organisationsformen und<br />
<strong>Institut</strong>ionen der sportbezogenen Prävention und Rehabilitation<br />
· Erwerb von Kenntnissen über Möglichkeiten und Modelle der<br />
sportbezogenen Gesundheitsförderung<br />
· Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Einflußmöglichkeiten<br />
von Sport und Bewegung auf bestimmte Erkrankungen<br />
und Schadensbilder.<br />
Im Verlauf des Hauptstudiums werden die erworbenen Grundkenntnisse<br />
vertieft und in speziellen Problemfeldern von Sport und<br />
Bewegung in Prävention und Rehabilitation angewandt und erweitert.<br />
Die Vertiefung der Kenntnisse soll dabei auch zu einer kritisch<br />
reflexiven Verbindung mit den Inhalten des Hauptfaches <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
führen. Zu den aufbauenden Inhalten des Hauptstudiums<br />
gehört der<br />
· Erwerb von Kenntnissen und Anwendungskompetenz leistungsdiagnostischer<br />
Verfahren<br />
· Erwerb von interdisziplinären Kenntnissen und Anwendungskompetenz<br />
zur zielgeleiteten Planung und Durchführung<br />
leistungsorientierter, präventiver und rehabilitativer Bewegungsund<br />
Sportprogramme<br />
· Erwerb von Kenntnissen und wissenschaftliche Anwendungskompetenz<br />
von Verfahren der Qualitätssicherung und Evaluation<br />
im Bereich von sport- und bewegungsbezogener Prävention<br />
und Rehabilitation<br />
2 Formale Gliederung des Studiums; Lehr- und Lernformen<br />
Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt in folgenden<br />
Lehr- und Lernformen:<br />
a) Vorlesungen (V)<br />
Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen ohne Beschränkung der<br />
Teilnehmer-/innenzahl, in denen Sachgebiete oder Problembereiche<br />
von Lehrenden zusammenhängend dargestellt werden. Eine Vorund<br />
Nachbereitung der Vorlesung durch die Studierenden ist für die<br />
aktive Aneignung des Wissens unentbehrlich. Vorlesungen vermitteln<br />
das erforderliche bereichspezifische Überblickswissen. Für den<br />
Abschluß der Vorlesung wird eine Lernerfolgskontrolle dringend<br />
empfohlen, deren Form von der Veranstaltungsleitung zu Beginn<br />
des Semesters bekanntgegeben wird. In Vorlesungen in denen ein<br />
Leistungsnachweis erworben werden soll, ist die Lernerfolgskontrolle<br />
obligatorisch. Mit dem erfolgreichen Vorlesungsabschluß<br />
wird das erforderliche Eingangsniveau für die bereichsspezifischen<br />
Seminare abgesichert.<br />
b) Übungen (Ü)<br />
Übungen sind Veranstaltungen, die der vertiefenden und überprüfend<br />
anwendenden Aufbereitung von Vorlesungsinhalten dienen.<br />
Hierbei wird unter anderem die Lösung von Übungsaufgaben<br />
empfohlen.<br />
c) Seminare (S)<br />
Seminare sind Kleingruppenveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer-/innenzahl<br />
(siehe III.3.2). Die Teilnehmenden sollen dabei<br />
Gelegenheit zur aktiven Mitarbeit und Diskussion erhalten. In der<br />
Regel geschieht dies durch Referate und Hausarbeiten, die unter<br />
Anleitung der Lehrenden erarbeitet und in das Seminar eingebracht<br />
werden.<br />
d) Wissenschaftliche Praktika (PR)<br />
Wissenschaftliche Praktika sind Kleingruppenveranstaltungen mit<br />
beschränkter Teilnehmer-/innenzahl (siehe III.3.2). Sie dienen der<br />
vertiefenden Bearbeitung eines fachspezifischen oder themenübergreifenden<br />
wissenschaftlichen Problems und schulen die methodologischen<br />
Fähigkeiten der Teilnehmer/innen.<br />
e) Praktische Übungen (PÜ)<br />
Praktische Übungen sind Kleingruppenveranstaltungen mit<br />
beschränkter Teilnehmer-/innenzahl (siehe III.3.2). Sie dienen der<br />
praktischen Erprobung und der kritischen Reflexion der in den<br />
Theorieveranstaltungen erarbeiteten Methoden. Unter Betreuung<br />
durch die Lehrenden sollen die Studenten/innen ihre Fähigkeiten<br />
und Fertigkeiten in den Bereichen der diagnostischen Verfahren der<br />
Sportmedizin und der schadensbezogenen Sporttherapie und<br />
Trainingstherapie erproben und unter kritischer Reflexion didaktisch-methodischer<br />
Problemstellungen erweitern.<br />
3 Zugangsvoraussetzungen und Zugangsbeschränkungen für<br />
einzelne Lehrveranstaltungen<br />
3.1 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />
Der Besuch der Vorlesung “Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie<br />
I” setzt die Teilnahme an den Vorlesungen “Sportanatomie”,<br />
“Präventive und rehabilitative Sportmedizin” und<br />
“Sportphysiologie” voraus.<br />
Der Besuch der Vorlesung “Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie<br />
II” setzt die Teilnahme an den Vorlesungen “Sportanatomie”,<br />
“Präventive und rehabilitative Sportmedizin”, “Sportphysiologie”<br />
und “Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie<br />
I” voraus.<br />
Der Besuch der Vorlesung ”Sporttraumatologie” setzt die Teilnahme<br />
an der Vorlesung ”Sportanatomie” voraus.<br />
Der Besuch des Seminars “Medizinische und trainingswissenschaftliche<br />
Aspekte der Trainingstherapie” im Grundstudium setzt<br />
die Teilnahme an den Vorlesungen “Sportanatomie”, “Sportphysiologie”,<br />
“Sporttraumatologie” und “Schadensbezogene Sporttherapie<br />
I” voraus. Bei einer Durchführung des Grundstudiums in<br />
einem kürzeren Zeitraum als die empfohlenen vier Semester kann