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Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität

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Nr. 51 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 22. Dezember 1997 Seite 3913<br />

Der Fachbereich <strong>Sportwissenschaften</strong> und Arbeitslehre (FB 21)<br />

stellt mit dieser <strong>Studienordnung</strong> sicher, daß sich die Studierenden<br />

nach mindestens vier Fachsemestern zur Magisterprüfung im<br />

Nebenfach Sportmedizin melden können. Der Fachbereich empfiehlt<br />

jedoch, das Studium des Nebenfaches Sportmedizin über die<br />

gesamte Studienzeit von acht Semestern zu erstrecken.<br />

2.3 Studienabschnitte<br />

Wird das Studium des Teilstudiengangs Sportmedizin im ersten<br />

oder zweiten Studiensemester begonnen, so ist das Studium unterteilt<br />

in folgende Studienabschnitte:<br />

1. ein Grundstudium von vier Semestern.<br />

Im Grundstudium (1. bis 4. Semester) werden Grundkenntnisse<br />

aus dem Bereich der präventiven und rehabilitativen Sportmedizin<br />

und deren wesentlichen Bezüge zu den sportwissenschaftlichen<br />

Teildisziplinen vermittelt. Die Studierenden sollen sich die<br />

inhaltlichen Grundlagen und die systematische Orientierung<br />

aneignen, um das weitere Studium erfolgreich zu betreiben.<br />

2. ein Hauptstudium von vier Semestern.<br />

Das Hauptstudium (5. bis 8. Semester) dient dem Erwerb<br />

vertiefter Fachkenntnisse und methodischer Kompetenz in der<br />

Sportmedizin und deren bewegungsbezogenen Anwendungsbereichen<br />

in Prävention und Rehabilitation.<br />

Wird das Studium des Teilstudiengangs Sportmedizin nicht im<br />

ersten oder zweiten sondern in einem späteren Semester begonnen,<br />

so entfällt die Unterscheidung in Grund- und Hauptstudium. Die<br />

entsprechenden Anforderungen bleiben jedoch bestehen.<br />

2.4 Berufspraktikum (Berufsfeldorientierendes Praktikum)<br />

Im Teilstudiengang Sportmedizin ist ein vierwöchiges Berufspraktikum<br />

in einer Einrichtung der Gesundheitsförderung (zum Beispiel<br />

Krankenkassen, Kliniken, ambulante Rehabilitationszentren,<br />

Gesundheitsförderungszentren, <strong>Institut</strong>e/Vereine/Verbände für<br />

Gesundheitssport etc.) zu absolvieren. Das Berufspraktikum kann<br />

auch als Langzeitpraktikum im Umfang von mindestens 160<br />

Stunden durchgeführt werden. Bei Vermittlung von Praktikumsplätzen<br />

ist das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> im Rahmen seiner<br />

Möglichkeiten behilflich. Über das Praktikum ist jeweils ein<br />

Bericht anzufertigen und mit einer Bescheinigung der Praktikumsstelle<br />

über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit dem<br />

Praktikumsbeauftragten/der Praktikumsbeauftragten des <strong>Institut</strong>s<br />

für <strong>Sportwissenschaften</strong> abzugeben.<br />

Zweck des Berufspraktikums ist es, kriteriengeleitet Einblicke in<br />

das Berufsfeld Sport und Bewegung in Prävention und Rehabilitation<br />

zu erhalten und die Studieninhalte praxisbezogen zu reflektieren.<br />

Die Durchführung des Praktikums wird für das Ende des<br />

Grundstudiums empfohlen und ist spätestens bei der Anmeldung<br />

zur Magisterprüfung nachzuweisen.<br />

Teil III: Gestaltung und Gliederung des Studiums;<br />

Lehr- und Lernformen<br />

1 Gestaltung des Studiums<br />

Das Studium des Nebenfaches Sportmedizin umfaßt im Grundstudium<br />

eine Einarbeitung in die Grundlagen der Sportmedizin und -<br />

darauf aufbauend - im Hauptstudium eine Vertiefung dieser Grundkenntnisse<br />

und den Erwerb der Fähigkeit, sie im Berufsfeld von<br />

Sport und Bewegung in Prävention und Rehabilitation und den<br />

damit verbundenen Nachbardisziplinen anzuwenden.<br />

Die spezifischen Studieninhalte des Grundstudiums beziehen sich<br />

auf die folgenden Bereiche:<br />

· Erwerb von grundlegenden bewegungs- und sportbezogenen<br />

anatomischen, physiologischen und biochemischen Kenntnissen<br />

· Epidemiologie, Ätiologie, Pathogenese, Prävention und Therapie<br />

von Erkrankungen und deren Beziehungen zur Motorik<br />

· Erwerb von Kenntnissen über Organisationsformen und<br />

<strong>Institut</strong>ionen der sportbezogenen Prävention und Rehabilitation<br />

· Erwerb von Kenntnissen über Möglichkeiten und Modelle der<br />

sportbezogenen Gesundheitsförderung<br />

· Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Einflußmöglichkeiten<br />

von Sport und Bewegung auf bestimmte Erkrankungen<br />

und Schadensbilder.<br />

Im Verlauf des Hauptstudiums werden die erworbenen Grundkenntnisse<br />

vertieft und in speziellen Problemfeldern von Sport und<br />

Bewegung in Prävention und Rehabilitation angewandt und erweitert.<br />

Die Vertiefung der Kenntnisse soll dabei auch zu einer kritisch<br />

reflexiven Verbindung mit den Inhalten des Hauptfaches <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

führen. Zu den aufbauenden Inhalten des Hauptstudiums<br />

gehört der<br />

· Erwerb von Kenntnissen und Anwendungskompetenz leistungsdiagnostischer<br />

Verfahren<br />

· Erwerb von interdisziplinären Kenntnissen und Anwendungskompetenz<br />

zur zielgeleiteten Planung und Durchführung<br />

leistungsorientierter, präventiver und rehabilitativer Bewegungsund<br />

Sportprogramme<br />

· Erwerb von Kenntnissen und wissenschaftliche Anwendungskompetenz<br />

von Verfahren der Qualitätssicherung und Evaluation<br />

im Bereich von sport- und bewegungsbezogener Prävention<br />

und Rehabilitation<br />

2 Formale Gliederung des Studiums; Lehr- und Lernformen<br />

Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt in folgenden<br />

Lehr- und Lernformen:<br />

a) Vorlesungen (V)<br />

Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen ohne Beschränkung der<br />

Teilnehmer-/innenzahl, in denen Sachgebiete oder Problembereiche<br />

von Lehrenden zusammenhängend dargestellt werden. Eine Vorund<br />

Nachbereitung der Vorlesung durch die Studierenden ist für die<br />

aktive Aneignung des Wissens unentbehrlich. Vorlesungen vermitteln<br />

das erforderliche bereichspezifische Überblickswissen. Für den<br />

Abschluß der Vorlesung wird eine Lernerfolgskontrolle dringend<br />

empfohlen, deren Form von der Veranstaltungsleitung zu Beginn<br />

des Semesters bekanntgegeben wird. In Vorlesungen in denen ein<br />

Leistungsnachweis erworben werden soll, ist die Lernerfolgskontrolle<br />

obligatorisch. Mit dem erfolgreichen Vorlesungsabschluß<br />

wird das erforderliche Eingangsniveau für die bereichsspezifischen<br />

Seminare abgesichert.<br />

b) Übungen (Ü)<br />

Übungen sind Veranstaltungen, die der vertiefenden und überprüfend<br />

anwendenden Aufbereitung von Vorlesungsinhalten dienen.<br />

Hierbei wird unter anderem die Lösung von Übungsaufgaben<br />

empfohlen.<br />

c) Seminare (S)<br />

Seminare sind Kleingruppenveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer-/innenzahl<br />

(siehe III.3.2). Die Teilnehmenden sollen dabei<br />

Gelegenheit zur aktiven Mitarbeit und Diskussion erhalten. In der<br />

Regel geschieht dies durch Referate und Hausarbeiten, die unter<br />

Anleitung der Lehrenden erarbeitet und in das Seminar eingebracht<br />

werden.<br />

d) Wissenschaftliche Praktika (PR)<br />

Wissenschaftliche Praktika sind Kleingruppenveranstaltungen mit<br />

beschränkter Teilnehmer-/innenzahl (siehe III.3.2). Sie dienen der<br />

vertiefenden Bearbeitung eines fachspezifischen oder themenübergreifenden<br />

wissenschaftlichen Problems und schulen die methodologischen<br />

Fähigkeiten der Teilnehmer/innen.<br />

e) Praktische Übungen (PÜ)<br />

Praktische Übungen sind Kleingruppenveranstaltungen mit<br />

beschränkter Teilnehmer-/innenzahl (siehe III.3.2). Sie dienen der<br />

praktischen Erprobung und der kritischen Reflexion der in den<br />

Theorieveranstaltungen erarbeiteten Methoden. Unter Betreuung<br />

durch die Lehrenden sollen die Studenten/innen ihre Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten in den Bereichen der diagnostischen Verfahren der<br />

Sportmedizin und der schadensbezogenen Sporttherapie und<br />

Trainingstherapie erproben und unter kritischer Reflexion didaktisch-methodischer<br />

Problemstellungen erweitern.<br />

3 Zugangsvoraussetzungen und Zugangsbeschränkungen für<br />

einzelne Lehrveranstaltungen<br />

3.1 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />

Der Besuch der Vorlesung “Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie<br />

I” setzt die Teilnahme an den Vorlesungen “Sportanatomie”,<br />

“Präventive und rehabilitative Sportmedizin” und<br />

“Sportphysiologie” voraus.<br />

Der Besuch der Vorlesung “Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie<br />

II” setzt die Teilnahme an den Vorlesungen “Sportanatomie”,<br />

“Präventive und rehabilitative Sportmedizin”, “Sportphysiologie”<br />

und “Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie<br />

I” voraus.<br />

Der Besuch der Vorlesung ”Sporttraumatologie” setzt die Teilnahme<br />

an der Vorlesung ”Sportanatomie” voraus.<br />

Der Besuch des Seminars “Medizinische und trainingswissenschaftliche<br />

Aspekte der Trainingstherapie” im Grundstudium setzt<br />

die Teilnahme an den Vorlesungen “Sportanatomie”, “Sportphysiologie”,<br />

“Sporttraumatologie” und “Schadensbezogene Sporttherapie<br />

I” voraus. Bei einer Durchführung des Grundstudiums in<br />

einem kürzeren Zeitraum als die empfohlenen vier Semester kann

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