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Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

max. 75'000 (KE0) bzw. 65'000 (KE1) Franken betragen. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> bezahlt ein Full-Service-<br />

Leasing (Auto-Interleasing AG) inkl. Unterhalt, Steuern, Versicherungen und Treibstoff (den entsprechenden<br />

Mitarbeitenden wird eine Tankkarte zur Verfügung gestellt, die nicht für Benzinbezüge<br />

zu Ferienzwecken einzusetzen ist). Im Jahr 2004 hat die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> für 9 Fahrzeuge insgesamt<br />

152'237 Franken an Leasinggebühren bezahlt (Durchschnitt: 16'915 Franken).<br />

Der GD nutzte die durch das Reglement vorgesehene Möglichkeit, einen Geschäftswagen anzuschaffen,<br />

<strong>der</strong> auch für den Privatgebrauch zu verwenden ist. Der Einstandspreis des Wagens lag<br />

über den im Reglement vorgegebenen 75'000 Franken für die KE0. Der Mehrbetrag wurde gemäss<br />

Abklärungen <strong>der</strong> IR dem GD in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt. Zudem hat <strong>der</strong> GD eine<br />

Dienstlimousine mit Chauffeur zu seiner Verfügung. Dieser doppelte Anspruch wurde inzwischen<br />

abgeschafft (vgl. Abschnitt 7.3.7). Der GD wird in Zukunft nur noch die Dienstlimousine benutzen<br />

(auch für den privaten Gebrauch). Der Leasing-Vertrag für das an<strong>der</strong>e Fahrzeug wird per 30. April<br />

<strong>2006</strong> gekündigt.<br />

Einschätzung <strong>EFK</strong>. Die zur Verfügung gestellten Geschäftsfahrzeuge haben zu einem guten Teil<br />

den Charakter einer Lohnnebenleistung. Der im Lohnausweis ausgewiesenen Leistung von rund<br />

8'000 Franken (bei einem Katalogpreis von 65'000 Franken) stehen durchschnittlichen Kosten <strong>der</strong><br />

<strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> von rund 17'000 Franken gegenüber. Die Geschäftswagen wurden bzw. werden nach<br />

Reglement korrekt abgerechnet. Die Möglichkeit, dass <strong>der</strong> GD zwei Geschäftsautos zur Verfügung<br />

hatte, entsprach einem gebührenfinanzierten Unternehmen nicht. Die Bereinigung dieser Situation<br />

ist zu begrüssen.<br />

Gratisabgabe Generalabonnement 1. Klasse<br />

Die GA 1. Klasse werden für die Ka<strong>der</strong>ebenen 0 und 1 nach Bedarfsnachweis ausgegeben. Im<br />

Jahr 2004 haben mit drei Ausnahmen alle Angehörigen <strong>der</strong> KE0/1 ein GA 1. Klasse bezogen.<br />

Einschätzung <strong>EFK</strong>. Die zusätzliche Gratisabgabe eines GA 1. Klasse zur Nutzung des Geschäftswagens<br />

ist in einigen Fällen als beruflich notwendig nachvollziehbar, in den an<strong>der</strong>en Fällen dürfte<br />

sie primär den Charakter einer Lohnnebenleistung haben.<br />

Pensionierung/Pensionskasse<br />

Die Ka<strong>der</strong>angehörigen werden grundsätzlich mit 62 bzw. 60 pensioniert. Eine Weiterbeschäftigung<br />

bis zum vollendeten 65. Altersjahr ist nur in Ausnahmefällen erwünscht. Ka<strong>der</strong> werden daher<br />

zusätzlich in eine patronal (d.h. vom Arbeitgeber) finanzierte Vorsorgeeinrichtung aufgenommen.<br />

Diese Versicherung verbessert die Altersvorsorge des Ka<strong>der</strong>s, kompensiert die Rentenkürzung <strong>der</strong><br />

PKS und ermöglicht eine vorzeitige Pensionierung ab Altersjahr 60 und / o<strong>der</strong> eine Teilpensionierung.<br />

Die in Abhängigkeit vom Fixlohn berechneten Beiträge des Arbeitgebers (durchschnittlich<br />

3.7%) werden in die Berechnung <strong>der</strong> Bezüge <strong>der</strong> Ka<strong>der</strong>mitarbeitenden einbezogen, d.h. sie sind<br />

Teil des Gesamtpackage und werden als Bestandteil desselben ausgewiesen.<br />

Einschätzung <strong>EFK</strong>. Die Beiträge <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> in die zusätzliche Ka<strong>der</strong>vorsorge sind als Lohnnebenleistung<br />

anzusehen.<br />

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