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Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung ist anspruchsvoll. Die Prüfenden brauchen grosses Wissen und<br />

Erfahrung in <strong>der</strong> Produktion von Radio- und Fernsehsendungen. Eine solche Prüfung kann sehr<br />

aufwändig sein und sollte deshalb nur vorgenommen werden, wenn klare Anzeichen vorhanden<br />

sind, dass Potentiale für Effizienzsteigerungen bestehen. In diesem Fall ist es auch möglich, dass<br />

die Bundesbehörden externe Spezialisten beiziehen, um bestimmte Sachverhalte vertieft zu überprüfen.<br />

Solche Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden sowohl in Grossbritannien als auch in Deutschland<br />

vorgenommen.<br />

Aus <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Bundesbehörden ergibt sich ein Nettopotential an<br />

künftigen Einsparungen, wodurch sich <strong>der</strong> Finanzbedarf <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> reduziert. Das anerkannte<br />

Einsparungspotential wird von dem in den Modulen 2 und 3 ermittelten Finanzbedarf in Abzug<br />

gebracht.<br />

Modul 5: Ertragsbeurteilung<br />

Es wird untersucht, ob die von <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> vorgenommenen Schätzungen <strong>der</strong> Erträge plausibel<br />

sind. Zur Überprüfung sind verschiedene statistische Verfahren denkbar. Es könnte auf einen<br />

langjährigen Durchschnitt abgestellt werden o<strong>der</strong> ein um Konjunktureinflüsse bereinigter Trend<br />

berechnet werden. Im bisherigen Rahmen kann die Plausibilität <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Gebührenzahler überprüft werden.<br />

Anhand <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> dargestellten Gebührenszenarien können die Bundesbehörden<br />

beurteilen, welche Auswirkungen die Wahl des einzelnen Szenarios für die Strukturen, die Finanzen<br />

und die Leistungserbringung <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> haben.<br />

Zusammenspiel <strong>der</strong> fünf Module<br />

Das vorgeschlagene Prüfverfahren in fünf Modulen deckt alle relevanten Punkte zur Festlegung<br />

<strong>der</strong> Gebührenhöhe ab. Es sind die Grundlageninformationen über Leistungen, Kosten und Erträge<br />

seit <strong>der</strong> letzten Gebührenerhöhung sowie dieselben Informationen für die kommende Gebührenperiode<br />

vorhanden. Es besteht zudem die Möglichkeit für vertiefte Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu<br />

ausgewählten Aspekten. Anhand <strong>der</strong> fünf Prüfungsschritte kann <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> ausgewiesene<br />

ungedeckte Finanzbedarf und somit auch die erfor<strong>der</strong>liche Gebührenanpassung beurteilt<br />

werden. Die <strong>EFK</strong> erachtet es dabei als angebracht, dass Anpassungen beim Finanzbedarf mit<br />

Bedingungen zur Optimierung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit verbunden werden (z.B: verstärkte Nutzung<br />

von Synergien).<br />

Empfehlung 12.3<br />

A. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll zuhanden des UVEK alle vier Jahre einen generellen Rechenschaftsbericht<br />

erstellen; darin beschreibt und bilanziert sie die Entwicklung ihrer Leistungen und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Kosten und Erträge in den letzten vier Jahren und nimmte einen Ausblick auf die angestrebte<br />

Entwicklung in den nächsten vier Jahren vor.<br />

B. Das UVEK soll mit <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> und weiteren beteiligten Akteuren ein Verfahren <strong>der</strong> Bestimmung<br />

des Finanzbedarfs aushandeln, das ab <strong>der</strong> übernächsten Gebührenanpassung zum Tragen<br />

kommen soll. Dieses soll die Module 1. Vergangenheitsbeurteilung, 2. Feststellung des Finanzbedarfs<br />

für die Fortführung des bestehenden Leistungsangebots, 3. Feststellung des Finanzbedarfs<br />

für die Entwicklung, 4. Wirtschaftlichkeitsprüfung und 5. Ertragsbeurteilung enthalten.<br />

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