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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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tätig ein: «Wie viele häusliche Unordnung konnte er<br />

allein hindern, böse Ehezwiste beylegen, schlechte<br />

Aufführung tadeln und leidenschaftlichen Reden und<br />

Handlungen Schranken setzen.» 12<br />

Ein guter Landvogt trat nicht nur mit Festigkeit<br />

auf, er stellte auch die Eigenheiten der Landleute in<br />

Rechnung. Der Kyburger Landvogt Johann Kaspar<br />

Escher instruierte seine Untervögte und Weibel über<br />

das Verhalten bei aussergewöhnlichen Todesfällen wie<br />

folgt: «Wann etwan Personen todt auf dem Feld oder<br />

daheim funden werden, ist die Art unserer Landleute,<br />

dass sie aus Unverstand, oder auch aus Furcht der<br />

Weitläufigkeit und Kösten, die Körper grad lassen begraben<br />

und niemand darüber consultieren. Auf diese<br />

Weise können Todschläge, Vergiftungen etc. ungestraft<br />

und verborgen bleiben. Desswegen ist den Beamteten<br />

ernstlich zu insinuiren, dass sie keine dergleichen<br />

Begräbnisse lassen geschehen, eh und bevor sie<br />

den Landvogt informiert. Dieser kann und soll alsdann<br />

an den Ort schicken den Landschreiber, Untervogt<br />

und erfahrne Medicos oder Chirurgos; die sollen<br />

allen Umständen fleissig nachfragen, den Körper<br />

visitieren und das Befindende verzeichnen, damit,<br />

wann nöthig, eine fernere Inquisition könne angestellt<br />

werden; wann aber gar nichts Verdächtiges, können<br />

eben diese die Beerdigung anordnen.» 13<br />

tern, die als eigentliche Stadtwache vornehmlich die<br />

Stadttore hüteten. Allerdings war die Schlagkraft auch<br />

dieser Truppe nicht über jeden Zweifel erhaben, bestand<br />

sie doch zum Teil aus 70- und 80jährigen Greisen.<br />

Denn solchen Mitbürgern wurden bisweilen diese<br />

Stellen übertragen, um sie nicht gänzlich aus dem<br />

städtischen Armengut unterhalten zu müssen.<br />

Das Ungenügen dieser Anstalten bewog den Kleinen<br />

Rat zu einer grundlegenden Reform der städtischen<br />

Wach- und Polizeiorganisation. Er schuf auf<br />

den 1. Januar 1779 eine neue, besoldete Stadtwache.<br />

Diese bestand aus zwei Adjutanten, drei Wachtmeistern,<br />

sechs Korporalen sowie hundert Gefreiten und<br />

Soldaten. In zwei Abteilungen zu je 54 Mann bezogen<br />

sie Posten auf der Hauptwache, unter den Toren sowie<br />

an weiteren Orten der Stadt. Dort hatten sie Magistratspersonen<br />

die Ehrenbezeugungen zu leisten, auf<br />

die öffentliche Ordnung zu achten, auf den Plätzen<br />

und in den Gassen niemanden rauchen zu lassen,<br />

gegen zu schnelles Reiten und Kutschieren einzuschreiten,<br />

verdächtige Personen anzuhalten und ebenso<br />

Passanten, welche nachts ohne Licht unterwegs<br />

waren, überhaupt Frevel, Lärm und Aufläufe zu verhindern.<br />

Die Unteroffiziere waren für das Öffnen und<br />

Bürgerliche Stadtwächter<br />

in <strong>Zürich</strong>.<br />

Bürger- und Stadtwache in <strong>Zürich</strong><br />

Nicht anders als auf der Landschaft waren es auch in<br />

der Hauptstadt die Bürger selbst, die in einer militärisch<br />

organisierten Milizpolizei die Festungsanlagen<br />

bewachten, durch die Stadt patrouillierten, Personen<br />

kontrollierten und Übertretungen verzeigten, an<br />

Markttagen für Ordnung sorgten. 1734 hielten jede<br />

Nacht 16 Bürger Wache. Freilich zog man es auch hier<br />

vor, statt zehn Schilling Entschädigung zu erhalten,<br />

selbst ein Wachgeld zu bezahlen. Die Disziplin liess<br />

oft zu wünschen übrig. Manche der Bürgerwächter<br />

gingen nach dem Wachaufzug wieder heim und legten<br />

sich schlafen, gelegentlich artete der Dienst in der<br />

Wachstube auch in ein zünftiges Gelage aus. Bis 1798<br />

existierte das Amt des Wachtsagers, der vergessliche<br />

Bürger an ihre Pflicht erinnerte.<br />

Zur Erleichterung der Bürgerschaft gab es seit längerem<br />

eine besoldete Mannschaft von 30 bis 40 Wäch-<br />

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