Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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tätig ein: «Wie viele häusliche Unordnung konnte er<br />
allein hindern, böse Ehezwiste beylegen, schlechte<br />
Aufführung tadeln und leidenschaftlichen Reden und<br />
Handlungen Schranken setzen.» 12<br />
Ein guter Landvogt trat nicht nur mit Festigkeit<br />
auf, er stellte auch die Eigenheiten der Landleute in<br />
Rechnung. Der Kyburger Landvogt Johann Kaspar<br />
Escher instruierte seine Untervögte und Weibel über<br />
das Verhalten bei aussergewöhnlichen Todesfällen wie<br />
folgt: «Wann etwan Personen todt auf dem Feld oder<br />
daheim funden werden, ist die Art unserer Landleute,<br />
dass sie aus Unverstand, oder auch aus Furcht der<br />
Weitläufigkeit und Kösten, die Körper grad lassen begraben<br />
und niemand darüber consultieren. Auf diese<br />
Weise können Todschläge, Vergiftungen etc. ungestraft<br />
und verborgen bleiben. Desswegen ist den Beamteten<br />
ernstlich zu insinuiren, dass sie keine dergleichen<br />
Begräbnisse lassen geschehen, eh und bevor sie<br />
den Landvogt informiert. Dieser kann und soll alsdann<br />
an den Ort schicken den Landschreiber, Untervogt<br />
und erfahrne Medicos oder Chirurgos; die sollen<br />
allen Umständen fleissig nachfragen, den Körper<br />
visitieren und das Befindende verzeichnen, damit,<br />
wann nöthig, eine fernere Inquisition könne angestellt<br />
werden; wann aber gar nichts Verdächtiges, können<br />
eben diese die Beerdigung anordnen.» 13<br />
tern, die als eigentliche Stadtwache vornehmlich die<br />
Stadttore hüteten. Allerdings war die Schlagkraft auch<br />
dieser Truppe nicht über jeden Zweifel erhaben, bestand<br />
sie doch zum Teil aus 70- und 80jährigen Greisen.<br />
Denn solchen Mitbürgern wurden bisweilen diese<br />
Stellen übertragen, um sie nicht gänzlich aus dem<br />
städtischen Armengut unterhalten zu müssen.<br />
Das Ungenügen dieser Anstalten bewog den Kleinen<br />
Rat zu einer grundlegenden Reform der städtischen<br />
Wach- und Polizeiorganisation. Er schuf auf<br />
den 1. Januar 1779 eine neue, besoldete Stadtwache.<br />
Diese bestand aus zwei Adjutanten, drei Wachtmeistern,<br />
sechs Korporalen sowie hundert Gefreiten und<br />
Soldaten. In zwei Abteilungen zu je 54 Mann bezogen<br />
sie Posten auf der Hauptwache, unter den Toren sowie<br />
an weiteren Orten der Stadt. Dort hatten sie Magistratspersonen<br />
die Ehrenbezeugungen zu leisten, auf<br />
die öffentliche Ordnung zu achten, auf den Plätzen<br />
und in den Gassen niemanden rauchen zu lassen,<br />
gegen zu schnelles Reiten und Kutschieren einzuschreiten,<br />
verdächtige Personen anzuhalten und ebenso<br />
Passanten, welche nachts ohne Licht unterwegs<br />
waren, überhaupt Frevel, Lärm und Aufläufe zu verhindern.<br />
Die Unteroffiziere waren für das Öffnen und<br />
Bürgerliche Stadtwächter<br />
in <strong>Zürich</strong>.<br />
Bürger- und Stadtwache in <strong>Zürich</strong><br />
Nicht anders als auf der Landschaft waren es auch in<br />
der Hauptstadt die Bürger selbst, die in einer militärisch<br />
organisierten Milizpolizei die Festungsanlagen<br />
bewachten, durch die Stadt patrouillierten, Personen<br />
kontrollierten und Übertretungen verzeigten, an<br />
Markttagen für Ordnung sorgten. 1734 hielten jede<br />
Nacht 16 Bürger Wache. Freilich zog man es auch hier<br />
vor, statt zehn Schilling Entschädigung zu erhalten,<br />
selbst ein Wachgeld zu bezahlen. Die Disziplin liess<br />
oft zu wünschen übrig. Manche der Bürgerwächter<br />
gingen nach dem Wachaufzug wieder heim und legten<br />
sich schlafen, gelegentlich artete der Dienst in der<br />
Wachstube auch in ein zünftiges Gelage aus. Bis 1798<br />
existierte das Amt des Wachtsagers, der vergessliche<br />
Bürger an ihre Pflicht erinnerte.<br />
Zur Erleichterung der Bürgerschaft gab es seit längerem<br />
eine besoldete Mannschaft von 30 bis 40 Wäch-<br />
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