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Brandis am 25.09.2010 - Brandiser Stadtbote

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Seite 2 BRANDISER STADTBOTE 9/2010<br />

9/2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 3<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> fasste in seiner öffentlichen<br />

Sitzung <strong>am</strong> 31.08.2010 folgende Beschlüsse:<br />

Beschluss-Nr. 1078-09/08/2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt, den Antrag auf<br />

Änderung des genehmigten Bebauungsplanes "Waldsteinberg",<br />

das Flurstück 313 der Gemarkung Cämmerei betreffend,<br />

abzulehnen.<br />

Beschluss-Nr. 1079-09/08/2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt, den Antrag auf<br />

Änderung des genehmigten Bebauungsplanes "Waldsteinberg",<br />

das Flurstück 274 d der Gemarkung Cämmerei betreffend,<br />

abzulehnen.<br />

Beschluss-Nr. 1080-09/08/2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt, den Änderungsbeschluss<br />

1019-03/03/2009 zum genehmigten Bebauungsplan<br />

"Wohngebiet I" Waldpolenz vom 31.03.2009 aufzuheben.<br />

Beschluss-Nr. 1081-09/08/2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt, für den genehmigten<br />

Bebauungsplan "Wohngebiet I" Waldpolenz ein Änderungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

Die Teilfläche 1 des genehmigten BBP wird in eine Gewerbefläche<br />

umgewandelt.<br />

Für den verbleibenden östlichen Teil – als Teilfläche 2 gekennzeichnet<br />

– wird der Bebauungsplan aufgehoben.<br />

Beschluss-Nr. 1082-09/08/2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt die Vergabe des<br />

Bodenaustausches für den Neubau Feuerwehrgerätehaus<br />

Polenz als Zusatzleistung des Teilobjektes Abbruch an die<br />

Firma Kafril Transport- und Baustoffhandel GmbH Großzschepa<br />

zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von<br />

21.732,90 €.<br />

Beschluss-Nr. 1083-09/08/2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt die Vergabe des<br />

Loses 1 – Rohbau – für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehr<br />

Polenz an die Firma Bau- und Haustechnik Bad<br />

Düben GmbH, Torgauer Straße 33 in 04849 Bad Düben, zu<br />

einem Bruttopreis von 184.443,11 €.<br />

Beschluss-Nr. 1084-09/08/2010<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt den Kauf der<br />

Flurstücke 54/1, 54/2 und 208/1 der Gemarkung Leulitz.<br />

Diese Grundstücke werden als Ausgleichsmaßnahme für die<br />

Erweiterung der Fotovoltaikanlage benötigt. Die Kosten<br />

werden von juwi Solar als Einmalzahlung übernommen und<br />

im Gestattungsvertrag geregelt.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kaufvertrag mit der<br />

aufschiebenden Bedingung abzuschließen, dass o. g. Kostenregelung<br />

im Gestattungsvertrag verankert wird.<br />

Der Technische Ausschuss fasste in seiner öffentlichen<br />

Sitzung <strong>am</strong> 24.08.2010 folgende Beschlüsse:<br />

Beschluss-Nr.: 3042-09/08/2010<br />

Der Technische Ausschuss der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt, die<br />

Bauleistung zur Errichtung der Straßenbeleuchtung in der<br />

Bergstraße/im Birkenweg <strong>Brandis</strong> zu einem Angebotspreis<br />

in Höhe von 47.279,12 € brutto an die Firma Elektroanlagen<br />

Jens Liebig, Börln zu vergeben.<br />

Begründung: siehe Vergabevorschlag<br />

Die Finanzierung erfolgt aus dem Vermögenshaushalt,<br />

HHSt.: 2.6700.9500.042.<br />

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros epeg betrug<br />

44.712,17 €.<br />

Beschluss-Nr.: 3043-09/08/2010<br />

Der Technische Ausschuss der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt, zur<br />

Abrechnung der Straßenbaubeiträge in der Bergstraße in<br />

<strong>Brandis</strong> einen Abschnitt nach § 14 der städtischen Straßenbaubeitragssatzung<br />

vom 27.05.2003 entsprechend dem beigefügten<br />

Lageplan zu bilden.<br />

Begründung: Die Errichtung der Straßenbeleuchtung erfolgte<br />

nur im unteren Teil der Bergstraße. Daher wird auch<br />

nur dieser fertig gestellte Teil abgerechnet.<br />

Beschluss-Nr.: 3044-09/08/2010<br />

Der Technische Ausschuss der Stadt <strong>Brandis</strong> beschließt in<br />

seiner Sitzung <strong>am</strong> 24.08.2010, folgende Firmen an der<br />

beschränkten Ausschreibung für das Gewerk Gerüstbau –<br />

Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz – zu beteiligen:<br />

Gerüstbau G. Kögler, Schützenstraße 3 a, 04821 <strong>Brandis</strong><br />

Gerald D<strong>am</strong>m, August-Bebel-Straße 17, 04824 Beucha<br />

Remler & Söhne Gerüstbau, Beuchaer Straße 4, 04451<br />

Zweenfurth<br />

Gerüstbau Hülsenbeck, Triftweg 19, 04463 Großpösna<br />

Gerüstbau Daniel GmbH, Dresdner Straße 48, 04808<br />

Wurzen<br />

Süptitz-Gerüstbau, Zschortauer Straße 100, 04129 Leipzig<br />

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes<br />

N 13010001.9400.<br />

Wegweiser durch die Verwaltung<br />

www.stadt-brandis.de<br />

Stadtverwaltung <strong>Brandis</strong>, 04821 <strong>Brandis</strong>, Markt 1-3<br />

Tel.: (034292) 655-0, Fax: (034292) 65528<br />

Bürgertelefon 65557<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag<br />

09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag<br />

09.00 – 11.30 Uhr<br />

Markt 1-3<br />

Bürgermeister<strong>am</strong>t 65512<br />

Haupt<strong>am</strong>t<br />

Haupt<strong>am</strong>t/Personalverwaltung/Feuerwehr 65521, 22 / 26 und 16<br />

Schul<strong>am</strong>t/Sportstätten 65525 und 24<br />

Kindereinrichtungen 65519 und 29<br />

Kultur 65519 und 27<br />

Einwohnermelde<strong>am</strong>t 65544<br />

Sozialverwaltung/Wohngeldstelle 65548<br />

Standes<strong>am</strong>t/Friedhofs<strong>am</strong>t 65543<br />

Finanzverwaltung 65531 - 36<br />

Bau<strong>am</strong>t<br />

Hoch- und Tiefbau 65551 – 52 und 65555-56<br />

Gewerbe<strong>am</strong>t 65557<br />

Ordnungs<strong>am</strong>t und Fundbüro 65554<br />

Am Bahnhof 5<br />

Bauhof 73192<br />

Außenstelle Beucha aus techn. Gründen zur Zeit geschlossen<br />

Bibliothek <strong>Brandis</strong> Bahnhofstraße 20A, Tel. 034292 / 79698<br />

Mo. 9.00 – 14.00 Uhr Di. 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Do. 13.00 – 18.00 Uhr Fr. 9.00 – 13.00 Uhr<br />

Bibliothek Beucha Kleinsteinberger Str. 20, Tel. 034292 / 66844<br />

Di. 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr<br />

Do. 12.00 – 15.00 Uhr Fr. 12.00 – 15.00 Uhr<br />

Bekanntmachung der Genehmigung des<br />

Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Brandis</strong><br />

Der vom Stadtrat der Stadt <strong>Brandis</strong> in der öffentlichen<br />

Stadtratssitzung <strong>am</strong> 30.03.2010 mit Beschluss Nr. 1024-<br />

04/03/2010 festgestellte<br />

Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Brandis</strong><br />

wurde mit Schreiben vom 16.08.2010 durch das Landrats<strong>am</strong>t<br />

des Landkreises Leipzig gemäß §§ 6 Abs. 1 und 233<br />

Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.<br />

2585)<br />

genehmigt.<br />

Der Genehmigung liegen der Feststellungsbeschluss des<br />

Flächennutzungsplans vom 30.03.2010, die Planzeichnung<br />

in der Fassung vom März 2010 im Maßstab 1 : 10.000 und<br />

die Begründung mit Umweltbericht vom März 2010 zugrunde.<br />

Die Genehmigung erfolgt unter dem Aktenzeichen PG<br />

07/10 mit dem Genehmigungsvermerk auf der Planzeichnung.<br />

Der genehmigte Plan liegt s<strong>am</strong>t Begründung ab Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung im Bau<strong>am</strong>t der Stadtverwaltung<br />

<strong>Brandis</strong>, Zimmer 2.9, Markt 1-3, 04821 <strong>Brandis</strong><br />

während der Dienststunden öffentlich aus und kann eingesehen<br />

werden.<br />

Die Satzung zum Bebauungsplan tritt <strong>am</strong> Tage nach Ihrer<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />

Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt <strong>Brandis</strong><br />

geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren<br />

seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den<br />

Mangel begründen soll, darzulegen ( § 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die<br />

unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der<br />

SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach Ihrer<br />

Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.<br />

Das gilt nicht, wenn:<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt<br />

ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die<br />

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Säch-<br />

GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten<br />

Frist:<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />

gegenüber der Stadt <strong>Brandis</strong> unter Bezeichnung des<br />

Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4<br />

Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.<br />

4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger<br />

Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige<br />

Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das<br />

Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

gez. Dietze<br />

Bürgermeister<br />

Information der Finanzverwaltung<br />

Wir möchten noch einmal alle Steuer- und Gebührenzahler<br />

über die Servicemöglichkeiten der Stadtkasse informieren.<br />

Besonders im Bereich der Grundsteuern, aber auch der nur<br />

einmal im Jahr fällig werdenden Hundesteuern und<br />

Friedhofsgebühren passiert es, dass die Einzahlungen der<br />

Bürger nicht rechtzeitig auf dem Konto der Stadt eingehen.<br />

Nach einer kurzen Kulanzfrist, die abhängig von internen<br />

Abläufen zwischen 3 und 5 Tagen liegt, werden die säumigen<br />

Zahler mit einer gebührenpflichtigen Mahnung an die<br />

Einzahlung erinnert.<br />

In den meisten Fällen liegen die Versäumnisse nicht in der<br />

Absicht der Zahlungspflichtigen. Abwesenheit wegen Urlaub,<br />

technische Probleme bei den jeweiligen Hausbanken,<br />

Eingabefehler bei den Überweisungsaufträgen u. a. sind oft<br />

genannte Gründe, die zum unbeabsichtigten Verzug führen.<br />

Unverständnis seitens der angemahnten Bürger gibt es dann,<br />

wenn es sich nur um wenige Tage Verzug oder eine geringe<br />

Schuldsumme handelt.<br />

Die Stadt muss jedoch, um alle Bürger gesetzlich gleich zu<br />

behandeln, für die einheitliche Zahlung sorgen und eine<br />

vom Landesgesetz geregelte Mahngebühr erheben, die in<br />

Sachsen mindestens 5 € beträgt. Eine Staffelung der Mahngebühren<br />

gibt es erst ab einer Schuldsumme von 1000 € -<br />

wobei maximal 25 € zu erheben sind.<br />

Oft wird die Mahnung auch durch die Einzahler selbst<br />

verursacht, indem kein oder ein falscher Zahlungsgrund<br />

angegeben wird. Die Einzahlungen auf die Konten der<br />

Stadt werden maschinell verbucht. Bei Angabe falscher<br />

Buchungszeichen wird die Zahlung fremden Personenkonten<br />

zugewiesen, und der Zahlungspflichtige verursacht<br />

eine kostenpflichtige Mahnung.<br />

Die erhobenen Mahnkosten decken den Aufwand für die<br />

Mahnung selbst und die später erforderlichen Recherchen<br />

nicht ab.<br />

Als Zahlungsgrund ist immer das aktuelle Buchungszeichen<br />

der Stadt <strong>Brandis</strong> anzugeben. Die Aktenzeichen<br />

des Finanz<strong>am</strong>tes gelten in unserem Hause nicht. Ebenso<br />

sind alte Buchungszeichen aus den Neunziger Jahren nicht<br />

mehr im Progr<strong>am</strong>m hinterlegt. Bei den Hausbanken hinterlegte<br />

Überweisungsaufträge müssen von den Bürgern diesbezüglich<br />

aktualisiert werden.<br />

Die Erteilung der Einzugsermächtigung an die Stadt ist<br />

die für den Bürger einfachste und wohl auch kostengünstig-

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