27.07.2014 Aufrufe

Auftragsformular 24/7 GasKombi - Stadtwerke Kiel

Auftragsformular 24/7 GasKombi - Stadtwerke Kiel

Auftragsformular 24/7 GasKombi - Stadtwerke Kiel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUFTRAGSFORMULAR<br />

Ja, ich möchte den <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> nutzen!<br />

Der <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> für Sie im Überblick:<br />

P Für Gaskunden mit zusätzlichem Strom-Tarif P Ab 10.000 kWh Jahresverbrauch P Nach Jahresverbrauch eingestuft P 35 € Treuebonus im Jahr<br />

P Erstvertragslaufzeit 3 Monate P Kündigungsfrist zum 15. des laufenden Monats nach Erstvertragslaufzeit<br />

P Arbeitspreise 7,72 bis 7,07 Ct/kWh* P Grundpreise 9,43 bis 22,49 €/Monat*<br />

* Bruttopreise inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Preisstand 01 / 02 / 2014<br />

Kundendaten<br />

Frau Herr Firma<br />

Vorname, Name / Firmenname<br />

Geburtsdatum (Privatkunde)<br />

Registergericht, Registernummer (Gewerbekunde)<br />

Telefon (freiwillig)<br />

Adresse der Verbrauchsstelle<br />

Mobil (freiwillig)<br />

E-Mail (freiwillig)<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle)<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Kundendaten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG (falls Sie bereits Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />

Kunden- oder Verbrauchsstellennummer<br />

Zählernummer<br />

kWh<br />

geschätzter Jahresverbrauch<br />

Kundendaten des bisherigen Gasanbieters, alternativ Kopie der letzten Abrechnung (falls Sie neuer Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />

Exemplar für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />

bisheriger Anbieter<br />

Kundennummer<br />

kWh<br />

Vertragslaufzeit<br />

Vertragsende<br />

Vorjahresverbrauch<br />

SEPA-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, zukünftige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mit diesem Mandat mein Kreditinstitut<br />

an, die von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem<br />

Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Name der Bank<br />

D E<br />

IBAN<br />

Auftragserteilung und Vollmacht<br />

BIC<br />

Unterschrift Kontoinhaber<br />

Mit meiner Unterschrift erteile ich den oben stehenden Auftrag zur Belieferung der Verbrauchsstelle mit Erdgas zu den obenstehenden Preisen und gemäß beiligender Allgemeiner<br />

Geschäftsbedingungen (AGB), welche ich zur Kenntnis genommen habe. Ich bevollmächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG meinen bestehenden Gaslieferungsvertrag<br />

zu kündigen sowie die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abzuschließen.<br />

Die umseitig abgedruckte Widerrufsbelehrung, die gesetzlichen Informationspflichten und den Hinweis zur Bonitätsprüfung habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Kundendaten für Zwecke der Marktforschung, Produktgestaltung, Kundenberatung und Werbung für Produkte der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG zu. Die Informationen können per E-Mail, Post oder telefonisch erfolgen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.<br />

Datum<br />

Unterschrift Auftraggeber<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />

Uhlenkrog 32<br />

<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht <strong>Kiel</strong><br />

HRB 395 KI<br />

Förde Sparkasse IBAN: DE 46 2105 0170 0000 1001 15<br />

Kontonummer 100 115 BIC: NOLADE21KIE<br />

BLZ 210 501 70<br />

Gläubiger-ID: DE35ZZZ00000083729<br />

Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrats:<br />

Dr. Georg Müller<br />

Vorstand:<br />

Frank Meier (Vorsitzender)<br />

Dr. Jörg Teupen


AUFTRAGSFORMULAR<br />

Ja, ich möchte den <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> nutzen!<br />

Der <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> für Sie im Überblick:<br />

P Für Gaskunden mit zusätzlichem Strom-Tarif P Ab 10.000 kWh Jahresverbrauch P Nach Jahresverbrauch eingestuft P 35 € Treuebonus im Jahr<br />

P Erstvertragslaufzeit 3 Monate P Kündigungsfrist zum 15. des laufenden Monats nach Erstvertragslaufzeit<br />

P Arbeitspreise 7,72 bis 7,07 Ct/kWh* P Grundpreise 9,43 bis 22,49 €/Monat*<br />

* Bruttopreise inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Preisstand 01 / 02 / 2014<br />

Kundendaten<br />

Frau Herr Firma<br />

Vorname, Name / Firmenname<br />

Geburtsdatum (Privatkunde)<br />

Registergericht, Registernummer (Gewerbekunde)<br />

Telefon (freiwillig)<br />

Adresse der Verbrauchsstelle<br />

Mobil (freiwillig)<br />

E-Mail (freiwillig)<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle)<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Kundendaten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG (falls Sie bereits Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />

Kunden- oder Verbrauchsstellennummer<br />

Zählernummer<br />

kWh<br />

geschätzter Jahresverbrauch<br />

Exemplar für Ihre Unterlagen<br />

Kundendaten des bisherigen Gasanbieters, alternativ Kopie der letzten Abrechnung (falls Sie neuer Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />

bisheriger Anbieter<br />

Kundennummer<br />

kWh<br />

Vertragslaufzeit<br />

Vertragsende<br />

Vorjahresverbrauch<br />

SEPA-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, zukünftige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mit diesem Mandat mein Kreditinstitut<br />

an, die von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem<br />

Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Name der Bank<br />

D E<br />

IBAN<br />

Auftragserteilung und Vollmacht<br />

BIC<br />

Unterschrift Kontoinhaber<br />

Mit meiner Unterschrift erteile ich den oben stehenden Auftrag zur Belieferung der Verbrauchsstelle mit Erdgas zu den obenstehenden Preisen und gemäß beiligender Allgemeiner<br />

Geschäftsbedingungen (AGB), welche ich zur Kenntnis genommen habe. Ich bevollmächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG meinen bestehenden Gaslieferungsvertrag<br />

zu kündigen sowie die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abzuschließen.<br />

Die umseitig abgedruckte Widerrufsbelehrung, die gesetzlichen Informationspflichten und den Hinweis zur Bonitätsprüfung habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Kundendaten für Zwecke der Marktforschung, Produktgestaltung, Kundenberatung und Werbung für Produkte der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG zu. Die Informationen können per E-Mail, Post oder telefonisch erfolgen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.<br />

Datum<br />

Unterschrift Auftraggeber<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />

Uhlenkrog 32<br />

<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht <strong>Kiel</strong><br />

HRB 395 KI<br />

Förde Sparkasse IBAN: DE 46 2105 0170 0000 1001 15<br />

Kontonummer 100 115 BIC: NOLADE21KIE<br />

BLZ 210 501 70<br />

Gläubiger-ID: DE35ZZZ00000083729<br />

Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrats:<br />

Dr. Georg Müller<br />

Vorstand:<br />

Frank Meier (Vorsitzender)<br />

Dr. Jörg Teupen


Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, können Sie Ihre Auftragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher<br />

Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Eingang der ersten Teillieferung sowie<br />

auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel <strong>24</strong>6 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel <strong>24</strong>6 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />

Uhlenkrog 32<br />

<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />

Telefax: 0431 594-2960<br />

E-Mail: email@stadtwerke-kiel.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,<br />

müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />

beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Gesetzliche Informationspflichten<br />

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post (<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, Postfach 4160, <strong>24</strong>100 <strong>Kiel</strong>),<br />

telefonisch (0800 <strong>24</strong>7 1 <strong>24</strong>7, kostenlos) oder per E-Mail (email@stadtwerke-kiel.de) gerichtet werden.<br />

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas<br />

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die<br />

Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:<br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn<br />

Telefon: Mo. - Fr. von 9:00 - 15:00 Uhr 030 2<strong>24</strong>80-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Ct/Min; Mobilfunkpreise maximal 42 Ct/Min)<br />

Telefax: 030 2<strong>24</strong>80-323<br />

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice<br />

unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.<br />

Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />

Friedrichstraße 133<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: 030 2757<strong>24</strong>0-0<br />

Fax: 030 2757<strong>24</strong>0-69<br />

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu<br />

Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.bfee-online.de<br />

Hinweis zur Bonitätsprüfung<br />

Der Kunde willigt ein, dass der Lieferant einer Auskunftei (z. B. Creditreform, Schufa) notwendige Daten für die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung<br />

des Stromliefervertrages übermitteln darf und für die Aufnahme und Durchführung des Stromliefervertrages erforderliche Auskünfte über ihn von der Auskunftei<br />

erhalten kann. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei gewahrt.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />

Uhlenkrog 32<br />

<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht <strong>Kiel</strong><br />

HRB 395 KI<br />

Förde Sparkasse IBAN: DE 46 2105 0170 0000 1001 15<br />

Kontonummer 100 115 BIC: NOLADE21KIE<br />

BLZ 210 501 70<br />

Gläubiger-ID: DE35ZZZ00000083729<br />

Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrats:<br />

Dr. Georg Müller<br />

Vorstand:<br />

Frank Meier (Vorsitzender)<br />

Dr. Jörg Teupen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

<strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> (und <strong>GasKombi</strong> Spezial)<br />

1. Vertragsschluss / Lieferbeginn und Vertragslaufzeit<br />

Gegenstand dieses Vertrags ist die Belieferung des Kunden an die im <strong>Auftragsformular</strong><br />

aufgeführte Lieferanschrift mit Gas durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong><br />

AG. Sollte sich die Nennwärmeleistung während der Vertragslaufzeit erhöhen,<br />

ist der Kunde verpflichtet, die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG unverzüglich über die<br />

Erhöhung zu informieren.<br />

1.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kundenauftrag durch die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG in Textform angenommen wurde und der Kunde nicht von<br />

seinem auf dem <strong>Auftragsformular</strong> aufgeführten Widerrufsrecht Gebrauch<br />

gemacht hat. Der Vertrag tritt zum 1. des auf die Annahme des Vertrages<br />

durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG folgenden Monats, in jedem Fall aber erst nach<br />

Beendigung der mit den bisherigen Lieferanten bestehenden Verträge in<br />

Kraft. Der tatsächliche Lieferbeginn kann daher von dem vom Kunden gewünschten<br />

Lieferbeginn abweichen.<br />

1.2. Gegenstand des Sondervertrages <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / Kombi-Spezial ist der<br />

Bezug von Gas zu Heizzwecken von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG. Voraussetzung<br />

für den Gasbezug nach <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / Kombi-Spezial ist, dass:<br />

1. die Gasverbrauchsstelle des Kunden innerhalb des Bereiches des Gasversorgungsnetzes<br />

der SW<strong>Kiel</strong> Netz GmbH liegt und der Kunde einen jährlichen<br />

Verbrauch von Gas zu Heizzwecken von mindestens 10.000 kWh hat,<br />

2. der Kunde unter derselben Kundennummer, wie sie für den Gasbezug gilt,<br />

auch elektrischen Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG bezieht (der Strombezug<br />

ist hierbei nicht Gegenstand dieses Vertrages; er richtet sich ausschließlich<br />

nach den Bestimmungen des Stromliefervertrages).<br />

1.3. Die Vertragserstlaufzeit beträgt drei Monate, beginnend mit dem Lieferbeginn<br />

gemäß Ziffer 1.1. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren<br />

Monat, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien bis zum 15.<br />

des laufenden Monats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt,<br />

den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats<br />

zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde ist bei Umzug<br />

verpflichtet, seine neue vollständige Anschrift unverzüglich mitzuteilen.<br />

1.4. Der Gasbezug nach <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / Kombi-Spezial ist davon abhängig,<br />

dass der Kunde die beiden Voraussetzungen nach Ziff. 1.2. erfüllt. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Kiel</strong> AG behält sich daher vor, den Vertrag vor allem dann zu kündigen,<br />

wenn der Kunde diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet,<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG mitzuteilen, wenn er eine der Voraussetzungen<br />

nicht mehr erfüllt. Bezieht der Kunde nach Beendigung des Vertrages weiterhin<br />

Gas von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, so erfolgt die Lieferung zu den veröffentlichten<br />

Preisen der Grundversorgung.<br />

1.5. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist<br />

gekündigt und die Lieferung eingestellt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />

insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 8.1. [Gasdiebstahl]<br />

oder Ziffer 8.2. [Zahlungsverzug] wiederholt vorliegen, und im Falle des<br />

wiederholten Zahlungsverzugs, dem Kunden die Kündigung zwei Wochen<br />

vorher angedroht wurde. Die Kündigung unterbleibt, wenn der Kunde darlegt,<br />

dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich<br />

nachkommt. Der Kunde wird die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf Besonderheiten,<br />

die einer Kündigung zwingend entgegenstehen, unverzüglich schriftlich<br />

hinweisen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren<br />

gegen das gesamte Vermögen oder einen wesentlichen Teil<br />

des Vermögens der jeweils anderen Partei eingeleitet wurde. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere auch vor, wenn das Bankkonto des Kunden beim<br />

Einzug keine ausreichende Deckung aufweist. Endet dieser Vertrag und<br />

kommt keine neue Vereinbarung mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG zustande oder<br />

gewährleistet kein anderer Gaslieferant die Versorgung, wird der Kunde nach<br />

den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG für die<br />

Ersatzversorgung von Haushaltskunden beliefert.<br />

1.6. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG führt den Wechsel zu einem anderen Anbieter<br />

zügig und unentgeltlich durch.<br />

2. Bonus<br />

Der Kunde hat Anspruch auf einen jährlichen Bonus in Höhe von 35 € (brutto),<br />

wenn er 12 Monate lang die beiden Voraussetzungen nach Ziff. 1.2 innerhalb<br />

desselben <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong>- / Kombi-Spezial-Vertrages erfüllt. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Kiel</strong> AG wird einmal im Jahr prüfen, ob bei dem Kunden die zwei Voraussetzungen,<br />

wie sie in Ziff. 1.2 genannt sind, zum Stichtag 31.12. erfüllt sind. Ist<br />

dies der Fall, zahlen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG den Bonus im Januar eines jeden<br />

Jahres aus. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG behält sich das Recht vor, den Bonus<br />

nachträglich vollumfänglich zurückzufordern, wenn sich herausstellt, dass<br />

der Kunde mindestens eine der zwei Voraussetzungen, wie sie in Ziff. 1.2.<br />

festgeschrieben sind, während der erforderlichen Dauer von 12 Monaten nicht<br />

erfüllt hat oder nicht mehr erfüllt. Der Zeitraum von 12 Monaten berechnet<br />

sich jeweils ab Beginn des <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong>- / Kombi-Spezial -Vertrages des<br />

Kunden. Der Bonus wird auf das Girokonto des Kunden überwiesen; eine<br />

Barauszahlung erfolgt nicht. Ist der Bonus zurückzugewähren, kann die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG die bereits geleistete Bonuszahlung mit der Schlussrechnung<br />

verrechnen.<br />

3. Änderungen des Vertrages / dieser Bedingungen<br />

3.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen<br />

und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

(z. B. dem EnWG, GasGVV, GasNZV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur).<br />

Sollten sich diese und / oder die einschlägige Rechtsprechung (z. B.<br />

durch Feststellung der Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln) ändern, ist die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG berechtigt, die Bedingungen – mit Ausnahme der Preise –<br />

insoweit anzupassen und / oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des<br />

Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und / oder der<br />

Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung<br />

des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Anpassung und /<br />

oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich<br />

vorteilhaft ist.<br />

3.2. Anpassungen dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur<br />

zum Monatsersten möglich. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird dem Kunden die<br />

Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in<br />

Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht<br />

einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch,<br />

gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde<br />

von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />

4. Preise und Preisanpassungen<br />

4.1. Im Gesamtpreis (bestehend aus Grundpreis und Arbeitspreis) sind<br />

folgende Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kosten für<br />

Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung – soweit diese Kosten der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber<br />

abzuführende Netznutzungsentgelt sowie die Konzessionsabgabe, die Energie-<br />

und die Umsatzsteuer.<br />

4.2. Preisanpassungen durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG erfolgen im Wege der<br />

einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315<br />

BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen,<br />

die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Kommt es nach Abschluss des<br />

Gasliefervertrages zu Kostenänderungen für die Belieferung des Kunden, so<br />

ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG unter Wahrung des vertraglichen Gleichgewichts<br />

von Leistung und Gegenleistung<br />

a) berechtigt, Kostensteigerungen an den Kunden weiterzugeben, sofern und<br />

soweit der Kostenanstieg nicht durch einen Kostenrückgang in anderen für<br />

die Gasbelieferung relevanten Bereichen ausgeglichen wird,<br />

b) verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben, sofern und<br />

soweit dem Kostenrückgang nicht ein Kostenanstieg in anderen für die<br />

Gasbelieferung relevanten Bereichen gegenübersteht.<br />

4.3. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG nimmt mindestens alle zwölf Monate eine<br />

Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG hat den<br />

Umfang und den Zeitpunkt einer Preisanpassung so zu bestimmen, dass<br />

Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben<br />

Rechnung getragen wird wie Kostensteigerungen, also Kostensenkungen<br />

mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostensteigerungen.<br />

4.4. Änderungen der Preise werden erst zum Monatsbeginn und nach brieflicher<br />

Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor<br />

der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird<br />

zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung die beabsichtigten Änderungen auf<br />

ihrer Internetseite (www.stadtwerke-kiel.de) veröffentlichen. Die Veröffentlichung<br />

im Internet ist keine Voraussetzung für eine wirksame Änderung.<br />

4.5. Ändert die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG die Preise, kann der Kunde den Vertrag<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung bedarf der<br />

Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird den Kunden in der brieflichen Mitteilung<br />

auf sein außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Kiel</strong> AG hat eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen.<br />

Das ordentliche Kündigungsrecht gemäß Ziffer 1.3. dieser Bedingungen<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

4.6. Abweichend von vorstehenden Ziffern 4.2. bis 4.5. werden Änderungen<br />

der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne<br />

außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.<br />

4.7. Ziffern 4.2. bis 4.5. gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben<br />

oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung,<br />

Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas<br />

betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.<br />

5. Ablesung / Abschlagszahlungen und Abrechnung<br />

5.1. Die Abrechnung des Gasverbrauchs wird aufgrund der Angaben der<br />

Messeinrichtungen (Zählerstand) des zuständigen Messstellenbetreibers<br />

einmal jährlich durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom zuständigen<br />

Messdienstleister, vom Netzbetreiber, von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, einem von<br />

dieser Beauftragten oder auf Verlangen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG oder des<br />

Netzbetreibers mit einer 14-tägigen Frist vom Kunden selbst abgelesen. Der<br />

Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht<br />

zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder<br />

zeigen sie fehlerhaft an, so können die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG und / oder der<br />

Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten<br />

Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen<br />

Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.<br />

5.2. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG kann vom Kunden monatliche Abschlagszahlungen<br />

verlangen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG berechnet diese unter Berücksichtigung<br />

des voraussichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen, in der Regel<br />

auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate. Liegt die<br />

letzte Jahresabrechnung nicht vor, ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auch zu einer<br />

entsprechenden Schätzung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen<br />

Verbrauchs vergleichbarer Kunden berechtigt. Macht der Kunde glaubhaft,<br />

AGB <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / <strong>GasKombi</strong> Spezial – Stand: 01 / 12 / 2013


dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, ist dies angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

5.3. Zum Ende jedes von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG festgelegten Abrechnungszeitraumes,<br />

der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des<br />

Lieferverhältnisses wird eine Abrechnung erteilt, in welcher der tatsächliche<br />

Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet<br />

wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der<br />

Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig<br />

berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten<br />

Abschlagszahlung verrechnet.<br />

5.4. Rechte des Kunden nach § 40 Abs. 3 EnWG bleiben unberührt. Die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG bietet eine monatliche, quartalsweise oder halbjährliche<br />

Abrechnung kostenpflichtig an.<br />

5.5. Der Kunde kann jederzeit von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG verlangen, eine<br />

Nachprüfung der Messeinrichtung an seiner Abnahmestelle gemäß § 47<br />

GasNZV zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Kunden nur<br />

dann zur Last, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten<br />

werden. Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine<br />

Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung<br />

des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zu viel oder zu wenig<br />

berechnete Betrag erstattet oder nachentrichtet. Ansprüche sind auf den der<br />

Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei<br />

denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt<br />

werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf den Zeitraum seit Vertragsbeginn,<br />

längstens auf drei Jahre beschränkt.<br />

5.6. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die vertraglichen<br />

Preise, so erfolgt die Aufteilung des Grundpreises jeweils tagesanteilig.<br />

Bezüglich der verbrauchsabhängigen Arbeitspreise wird der für den neuen<br />

Preis maßgebliche Verbrauch zeitanteilig bzw. mengenanteilig berechnet;<br />

jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen werden auf der Grundlage der für<br />

Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen berücksichtigt.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG ist berechtigt, die nach Inkrafttreten der Änderung<br />

zu leistenden Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen.<br />

6. Brennwert und Ruhedruck<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG stellt Erdgas der Gasart H-Gas im Niederdrucknetz<br />

auf der Grundlage der im Gas chemisch enthaltenen Wärmemenge zur<br />

Verfügung. Das dem Kunden gelieferte Gas wird in Kubikmetern (m 3 ) gemessen.<br />

Die Umrechnung von m 3 in kWh erfolgt mit einem Umrechnungsfaktor.<br />

Dieser setzt sich zusammen aus einem rollierenden Jahresbrennwert (der<br />

jeweils aktuelle Brennwert ergibt sich aus der Internetveröffentlichung des<br />

Netzbetreibers) und einer ermittelten Zustandszahl. Der jeweils gültige<br />

Umrechnungsfaktor ist aus den Verbrauchsabrechnungen ersichtlich. Zwischen<br />

der dem Kunden zur Verfügung stehenden Nutzenergie einer Kilowattstunde<br />

Gas und derjenigen einer Kilowattstunde Strom besteht aus physikalischen<br />

Gründen ein Unterschied, der beim Verbraucher je nach Art des verwendeten<br />

Geräts von 0 bis 30 Prozent zugunsten des Stroms betragen kann.<br />

7. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung<br />

7.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Zugang<br />

der Rechnung, Abschläge zu dem von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG festgelegten<br />

Zeitpunkt ohne Abzug fällig.<br />

7.2. Bei Zahlungsverzug kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, wenn sie erneut zur<br />

Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt,<br />

die dadurch entstandenen Kosten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer<br />

pauschalen Berechnung ist dem Kunden der Nachweis gestattet, solche<br />

Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.<br />

7.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder<br />

zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines<br />

offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in der Rechnung angegebene<br />

Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare<br />

Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde<br />

eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung<br />

nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt<br />

ist.<br />

7.4. Gegen Ansprüche der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG kann vom Kunden nur mit<br />

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet<br />

werden.<br />

7.5. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG kann eine Einzugsermächtigung des Kunden,<br />

sofern sie den Vorgaben seines Kreditinstituts entspricht, als SEPA-<br />

Basislastschriftmandat nutzen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird dem Kunden die<br />

Fälligkeitsdaten der SEPA-Lastschriften mit den Verbrauchsabrechnungen<br />

und / oder einem Abschlagsplan mitteilen.<br />

und der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung<br />

angekündigt. Die Unterbrechung unterbleibt, wenn der Kunde<br />

darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen<br />

vollumfänglich nachkommt. Der Kunde wird der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf<br />

etwaige Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend entgegenstehen,<br />

unverzüglich schriftlich hinweisen.<br />

8.3. Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung<br />

sind vom Kunden zu ersetzen. Die Kosten werden dem Kunden nach<br />

tatsächlichem Aufwand oder pauschal nach der geltenden Preisregelung in<br />

Rechnung gestellt. Bei pauschaler Berechnung hat der Kunde das Recht,<br />

nachzuweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich geringer<br />

sind als die Pauschale. Die Belieferung wird wieder hergestellt, wenn die<br />

Gründe für die Unterbrechung entfallen und die Kosten der Unterbrechung<br />

und Wiederherstellung bezahlt sind.<br />

9. Haftung<br />

9.1. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung<br />

ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich<br />

des Netzanschlusses handelt, die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG von ihrer<br />

Leistungspflicht befreit. Das Gleiche gilt, wenn der Messstellenbetreiber den<br />

Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat.<br />

9.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten<br />

in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung<br />

des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber<br />

dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederdruckanschlussverordnung).<br />

9.3. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong><br />

AG bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch Ihrer Erfüllungsgehilfen, nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten<br />

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Kiel</strong> AG und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer<br />

wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei<br />

Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.<br />

10. Datenschutz<br />

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) auch in elektronischer Form gespeichert, verarbeitet<br />

und genutzt. Soweit erforderlich, werden die Daten an die an der Abwicklung<br />

dieses Vertrags beteiligten Unternehmen (z. B. Netz- sowie Messstellenbetreiber)<br />

weitergegeben.<br />

11. Schlussbestimmungen<br />

11.1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen<br />

nicht.<br />

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon<br />

unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung<br />

tritt die gesetzliche Bestimmung. Sofern keine gesetzliche Regelung<br />

besteht, werden die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG und der Kunde die unwirksame bzw.<br />

undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in<br />

ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung<br />

ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.<br />

12. Hinweis zur Energiesteuer<br />

Für das auf der Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis<br />

gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes<br />

Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei<br />

denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der<br />

Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung<br />

als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden<br />

Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen<br />

dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden<br />

Fassung Vertragsbestandteil.<br />

8. Unterbrechung der Versorgung<br />

8.1. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen<br />

und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde Gas unter<br />

Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen<br />

verwendet („Gasdiebstahl“).<br />

8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die<br />

Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Nicht titulierte Forderungen, die<br />

der Kunde schlüssig beanstandet hat oder die aus einer streitigen Preiserhöhung<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG resultieren, bleiben außer Betracht. Dem<br />

Kunden wird die Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht<br />

AGB <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / <strong>GasKombi</strong> Spezial – Stand: 01 / 12 / 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!