Auftragsformular 24/7 GasKombi - Stadtwerke Kiel
Auftragsformular 24/7 GasKombi - Stadtwerke Kiel
Auftragsformular 24/7 GasKombi - Stadtwerke Kiel
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AUFTRAGSFORMULAR<br />
Ja, ich möchte den <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> nutzen!<br />
Der <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> für Sie im Überblick:<br />
P Für Gaskunden mit zusätzlichem Strom-Tarif P Ab 10.000 kWh Jahresverbrauch P Nach Jahresverbrauch eingestuft P 35 € Treuebonus im Jahr<br />
P Erstvertragslaufzeit 3 Monate P Kündigungsfrist zum 15. des laufenden Monats nach Erstvertragslaufzeit<br />
P Arbeitspreise 7,72 bis 7,07 Ct/kWh* P Grundpreise 9,43 bis 22,49 €/Monat*<br />
* Bruttopreise inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Preisstand 01 / 02 / 2014<br />
Kundendaten<br />
Frau Herr Firma<br />
Vorname, Name / Firmenname<br />
Geburtsdatum (Privatkunde)<br />
Registergericht, Registernummer (Gewerbekunde)<br />
Telefon (freiwillig)<br />
Adresse der Verbrauchsstelle<br />
Mobil (freiwillig)<br />
E-Mail (freiwillig)<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle)<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Kundendaten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG (falls Sie bereits Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />
Kunden- oder Verbrauchsstellennummer<br />
Zählernummer<br />
kWh<br />
geschätzter Jahresverbrauch<br />
Kundendaten des bisherigen Gasanbieters, alternativ Kopie der letzten Abrechnung (falls Sie neuer Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />
Exemplar für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />
bisheriger Anbieter<br />
Kundennummer<br />
kWh<br />
Vertragslaufzeit<br />
Vertragsende<br />
Vorjahresverbrauch<br />
SEPA-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, zukünftige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mit diesem Mandat mein Kreditinstitut<br />
an, die von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem<br />
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
Name der Bank<br />
D E<br />
IBAN<br />
Auftragserteilung und Vollmacht<br />
BIC<br />
Unterschrift Kontoinhaber<br />
Mit meiner Unterschrift erteile ich den oben stehenden Auftrag zur Belieferung der Verbrauchsstelle mit Erdgas zu den obenstehenden Preisen und gemäß beiligender Allgemeiner<br />
Geschäftsbedingungen (AGB), welche ich zur Kenntnis genommen habe. Ich bevollmächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG meinen bestehenden Gaslieferungsvertrag<br />
zu kündigen sowie die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abzuschließen.<br />
Die umseitig abgedruckte Widerrufsbelehrung, die gesetzlichen Informationspflichten und den Hinweis zur Bonitätsprüfung habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Kundendaten für Zwecke der Marktforschung, Produktgestaltung, Kundenberatung und Werbung für Produkte der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG zu. Die Informationen können per E-Mail, Post oder telefonisch erfolgen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.<br />
Datum<br />
Unterschrift Auftraggeber<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />
Uhlenkrog 32<br />
<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />
Registergericht:<br />
Amtsgericht <strong>Kiel</strong><br />
HRB 395 KI<br />
Förde Sparkasse IBAN: DE 46 2105 0170 0000 1001 15<br />
Kontonummer 100 115 BIC: NOLADE21KIE<br />
BLZ 210 501 70<br />
Gläubiger-ID: DE35ZZZ00000083729<br />
Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrats:<br />
Dr. Georg Müller<br />
Vorstand:<br />
Frank Meier (Vorsitzender)<br />
Dr. Jörg Teupen
AUFTRAGSFORMULAR<br />
Ja, ich möchte den <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> nutzen!<br />
Der <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> für Sie im Überblick:<br />
P Für Gaskunden mit zusätzlichem Strom-Tarif P Ab 10.000 kWh Jahresverbrauch P Nach Jahresverbrauch eingestuft P 35 € Treuebonus im Jahr<br />
P Erstvertragslaufzeit 3 Monate P Kündigungsfrist zum 15. des laufenden Monats nach Erstvertragslaufzeit<br />
P Arbeitspreise 7,72 bis 7,07 Ct/kWh* P Grundpreise 9,43 bis 22,49 €/Monat*<br />
* Bruttopreise inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Preisstand 01 / 02 / 2014<br />
Kundendaten<br />
Frau Herr Firma<br />
Vorname, Name / Firmenname<br />
Geburtsdatum (Privatkunde)<br />
Registergericht, Registernummer (Gewerbekunde)<br />
Telefon (freiwillig)<br />
Adresse der Verbrauchsstelle<br />
Mobil (freiwillig)<br />
E-Mail (freiwillig)<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle)<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Kundendaten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG (falls Sie bereits Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />
Kunden- oder Verbrauchsstellennummer<br />
Zählernummer<br />
kWh<br />
geschätzter Jahresverbrauch<br />
Exemplar für Ihre Unterlagen<br />
Kundendaten des bisherigen Gasanbieters, alternativ Kopie der letzten Abrechnung (falls Sie neuer Kunde der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG sind)<br />
bisheriger Anbieter<br />
Kundennummer<br />
kWh<br />
Vertragslaufzeit<br />
Vertragsende<br />
Vorjahresverbrauch<br />
SEPA-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, zukünftige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mit diesem Mandat mein Kreditinstitut<br />
an, die von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem<br />
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
Name der Bank<br />
D E<br />
IBAN<br />
Auftragserteilung und Vollmacht<br />
BIC<br />
Unterschrift Kontoinhaber<br />
Mit meiner Unterschrift erteile ich den oben stehenden Auftrag zur Belieferung der Verbrauchsstelle mit Erdgas zu den obenstehenden Preisen und gemäß beiligender Allgemeiner<br />
Geschäftsbedingungen (AGB), welche ich zur Kenntnis genommen habe. Ich bevollmächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG meinen bestehenden Gaslieferungsvertrag<br />
zu kündigen sowie die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abzuschließen.<br />
Die umseitig abgedruckte Widerrufsbelehrung, die gesetzlichen Informationspflichten und den Hinweis zur Bonitätsprüfung habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Kundendaten für Zwecke der Marktforschung, Produktgestaltung, Kundenberatung und Werbung für Produkte der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG zu. Die Informationen können per E-Mail, Post oder telefonisch erfolgen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.<br />
Datum<br />
Unterschrift Auftraggeber<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />
Uhlenkrog 32<br />
<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />
Registergericht:<br />
Amtsgericht <strong>Kiel</strong><br />
HRB 395 KI<br />
Förde Sparkasse IBAN: DE 46 2105 0170 0000 1001 15<br />
Kontonummer 100 115 BIC: NOLADE21KIE<br />
BLZ 210 501 70<br />
Gläubiger-ID: DE35ZZZ00000083729<br />
Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrats:<br />
Dr. Georg Müller<br />
Vorstand:<br />
Frank Meier (Vorsitzender)<br />
Dr. Jörg Teupen
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Wenn Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, können Sie Ihre Auftragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,<br />
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher<br />
Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Eingang der ersten Teillieferung sowie<br />
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel <strong>24</strong>6 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel <strong>24</strong>6 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />
Uhlenkrog 32<br />
<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />
Telefax: 0431 594-2960<br />
E-Mail: email@stadtwerke-kiel.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,<br />
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Gesetzliche Informationspflichten<br />
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post (<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, Postfach 4160, <strong>24</strong>100 <strong>Kiel</strong>),<br />
telefonisch (0800 <strong>24</strong>7 1 <strong>24</strong>7, kostenlos) oder per E-Mail (email@stadtwerke-kiel.de) gerichtet werden.<br />
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas<br />
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die<br />
Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:<br />
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn<br />
Telefon: Mo. - Fr. von 9:00 - 15:00 Uhr 030 2<strong>24</strong>80-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Ct/Min; Mobilfunkpreise maximal 42 Ct/Min)<br />
Telefax: 030 2<strong>24</strong>80-323<br />
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice<br />
unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />
Friedrichstraße 133<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: 030 2757<strong>24</strong>0-0<br />
Fax: 030 2757<strong>24</strong>0-69<br />
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu<br />
Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.bfee-online.de<br />
Hinweis zur Bonitätsprüfung<br />
Der Kunde willigt ein, dass der Lieferant einer Auskunftei (z. B. Creditreform, Schufa) notwendige Daten für die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung<br />
des Stromliefervertrages übermitteln darf und für die Aufnahme und Durchführung des Stromliefervertrages erforderliche Auskünfte über ihn von der Auskunftei<br />
erhalten kann. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei gewahrt.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG<br />
Uhlenkrog 32<br />
<strong>24</strong>113 <strong>Kiel</strong><br />
Registergericht:<br />
Amtsgericht <strong>Kiel</strong><br />
HRB 395 KI<br />
Förde Sparkasse IBAN: DE 46 2105 0170 0000 1001 15<br />
Kontonummer 100 115 BIC: NOLADE21KIE<br />
BLZ 210 501 70<br />
Gläubiger-ID: DE35ZZZ00000083729<br />
Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrats:<br />
Dr. Georg Müller<br />
Vorstand:<br />
Frank Meier (Vorsitzender)<br />
Dr. Jörg Teupen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
<strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> (und <strong>GasKombi</strong> Spezial)<br />
1. Vertragsschluss / Lieferbeginn und Vertragslaufzeit<br />
Gegenstand dieses Vertrags ist die Belieferung des Kunden an die im <strong>Auftragsformular</strong><br />
aufgeführte Lieferanschrift mit Gas durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong><br />
AG. Sollte sich die Nennwärmeleistung während der Vertragslaufzeit erhöhen,<br />
ist der Kunde verpflichtet, die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG unverzüglich über die<br />
Erhöhung zu informieren.<br />
1.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kundenauftrag durch die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG in Textform angenommen wurde und der Kunde nicht von<br />
seinem auf dem <strong>Auftragsformular</strong> aufgeführten Widerrufsrecht Gebrauch<br />
gemacht hat. Der Vertrag tritt zum 1. des auf die Annahme des Vertrages<br />
durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG folgenden Monats, in jedem Fall aber erst nach<br />
Beendigung der mit den bisherigen Lieferanten bestehenden Verträge in<br />
Kraft. Der tatsächliche Lieferbeginn kann daher von dem vom Kunden gewünschten<br />
Lieferbeginn abweichen.<br />
1.2. Gegenstand des Sondervertrages <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / Kombi-Spezial ist der<br />
Bezug von Gas zu Heizzwecken von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG. Voraussetzung<br />
für den Gasbezug nach <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / Kombi-Spezial ist, dass:<br />
1. die Gasverbrauchsstelle des Kunden innerhalb des Bereiches des Gasversorgungsnetzes<br />
der SW<strong>Kiel</strong> Netz GmbH liegt und der Kunde einen jährlichen<br />
Verbrauch von Gas zu Heizzwecken von mindestens 10.000 kWh hat,<br />
2. der Kunde unter derselben Kundennummer, wie sie für den Gasbezug gilt,<br />
auch elektrischen Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG bezieht (der Strombezug<br />
ist hierbei nicht Gegenstand dieses Vertrages; er richtet sich ausschließlich<br />
nach den Bestimmungen des Stromliefervertrages).<br />
1.3. Die Vertragserstlaufzeit beträgt drei Monate, beginnend mit dem Lieferbeginn<br />
gemäß Ziffer 1.1. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren<br />
Monat, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien bis zum 15.<br />
des laufenden Monats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt,<br />
den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats<br />
zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde ist bei Umzug<br />
verpflichtet, seine neue vollständige Anschrift unverzüglich mitzuteilen.<br />
1.4. Der Gasbezug nach <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / Kombi-Spezial ist davon abhängig,<br />
dass der Kunde die beiden Voraussetzungen nach Ziff. 1.2. erfüllt. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Kiel</strong> AG behält sich daher vor, den Vertrag vor allem dann zu kündigen,<br />
wenn der Kunde diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet,<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG mitzuteilen, wenn er eine der Voraussetzungen<br />
nicht mehr erfüllt. Bezieht der Kunde nach Beendigung des Vertrages weiterhin<br />
Gas von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, so erfolgt die Lieferung zu den veröffentlichten<br />
Preisen der Grundversorgung.<br />
1.5. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist<br />
gekündigt und die Lieferung eingestellt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />
insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 8.1. [Gasdiebstahl]<br />
oder Ziffer 8.2. [Zahlungsverzug] wiederholt vorliegen, und im Falle des<br />
wiederholten Zahlungsverzugs, dem Kunden die Kündigung zwei Wochen<br />
vorher angedroht wurde. Die Kündigung unterbleibt, wenn der Kunde darlegt,<br />
dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich<br />
nachkommt. Der Kunde wird die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf Besonderheiten,<br />
die einer Kündigung zwingend entgegenstehen, unverzüglich schriftlich<br />
hinweisen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren<br />
gegen das gesamte Vermögen oder einen wesentlichen Teil<br />
des Vermögens der jeweils anderen Partei eingeleitet wurde. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere auch vor, wenn das Bankkonto des Kunden beim<br />
Einzug keine ausreichende Deckung aufweist. Endet dieser Vertrag und<br />
kommt keine neue Vereinbarung mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG zustande oder<br />
gewährleistet kein anderer Gaslieferant die Versorgung, wird der Kunde nach<br />
den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG für die<br />
Ersatzversorgung von Haushaltskunden beliefert.<br />
1.6. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG führt den Wechsel zu einem anderen Anbieter<br />
zügig und unentgeltlich durch.<br />
2. Bonus<br />
Der Kunde hat Anspruch auf einen jährlichen Bonus in Höhe von 35 € (brutto),<br />
wenn er 12 Monate lang die beiden Voraussetzungen nach Ziff. 1.2 innerhalb<br />
desselben <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong>- / Kombi-Spezial-Vertrages erfüllt. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Kiel</strong> AG wird einmal im Jahr prüfen, ob bei dem Kunden die zwei Voraussetzungen,<br />
wie sie in Ziff. 1.2 genannt sind, zum Stichtag 31.12. erfüllt sind. Ist<br />
dies der Fall, zahlen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG den Bonus im Januar eines jeden<br />
Jahres aus. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG behält sich das Recht vor, den Bonus<br />
nachträglich vollumfänglich zurückzufordern, wenn sich herausstellt, dass<br />
der Kunde mindestens eine der zwei Voraussetzungen, wie sie in Ziff. 1.2.<br />
festgeschrieben sind, während der erforderlichen Dauer von 12 Monaten nicht<br />
erfüllt hat oder nicht mehr erfüllt. Der Zeitraum von 12 Monaten berechnet<br />
sich jeweils ab Beginn des <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong>- / Kombi-Spezial -Vertrages des<br />
Kunden. Der Bonus wird auf das Girokonto des Kunden überwiesen; eine<br />
Barauszahlung erfolgt nicht. Ist der Bonus zurückzugewähren, kann die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG die bereits geleistete Bonuszahlung mit der Schlussrechnung<br />
verrechnen.<br />
3. Änderungen des Vertrages / dieser Bedingungen<br />
3.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen<br />
und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />
(z. B. dem EnWG, GasGVV, GasNZV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur).<br />
Sollten sich diese und / oder die einschlägige Rechtsprechung (z. B.<br />
durch Feststellung der Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln) ändern, ist die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG berechtigt, die Bedingungen – mit Ausnahme der Preise –<br />
insoweit anzupassen und / oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des<br />
Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und / oder der<br />
Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung<br />
des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Anpassung und /<br />
oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich<br />
vorteilhaft ist.<br />
3.2. Anpassungen dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur<br />
zum Monatsersten möglich. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird dem Kunden die<br />
Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in<br />
Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht<br />
einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch,<br />
gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde<br />
von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />
4. Preise und Preisanpassungen<br />
4.1. Im Gesamtpreis (bestehend aus Grundpreis und Arbeitspreis) sind<br />
folgende Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kosten für<br />
Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung – soweit diese Kosten der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber<br />
abzuführende Netznutzungsentgelt sowie die Konzessionsabgabe, die Energie-<br />
und die Umsatzsteuer.<br />
4.2. Preisanpassungen durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG erfolgen im Wege der<br />
einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315<br />
BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen,<br />
die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Kommt es nach Abschluss des<br />
Gasliefervertrages zu Kostenänderungen für die Belieferung des Kunden, so<br />
ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG unter Wahrung des vertraglichen Gleichgewichts<br />
von Leistung und Gegenleistung<br />
a) berechtigt, Kostensteigerungen an den Kunden weiterzugeben, sofern und<br />
soweit der Kostenanstieg nicht durch einen Kostenrückgang in anderen für<br />
die Gasbelieferung relevanten Bereichen ausgeglichen wird,<br />
b) verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben, sofern und<br />
soweit dem Kostenrückgang nicht ein Kostenanstieg in anderen für die<br />
Gasbelieferung relevanten Bereichen gegenübersteht.<br />
4.3. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG nimmt mindestens alle zwölf Monate eine<br />
Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG hat den<br />
Umfang und den Zeitpunkt einer Preisanpassung so zu bestimmen, dass<br />
Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben<br />
Rechnung getragen wird wie Kostensteigerungen, also Kostensenkungen<br />
mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostensteigerungen.<br />
4.4. Änderungen der Preise werden erst zum Monatsbeginn und nach brieflicher<br />
Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor<br />
der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird<br />
zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung die beabsichtigten Änderungen auf<br />
ihrer Internetseite (www.stadtwerke-kiel.de) veröffentlichen. Die Veröffentlichung<br />
im Internet ist keine Voraussetzung für eine wirksame Änderung.<br />
4.5. Ändert die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG die Preise, kann der Kunde den Vertrag<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung bedarf der<br />
Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird den Kunden in der brieflichen Mitteilung<br />
auf sein außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Kiel</strong> AG hat eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen.<br />
Das ordentliche Kündigungsrecht gemäß Ziffer 1.3. dieser Bedingungen<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
4.6. Abweichend von vorstehenden Ziffern 4.2. bis 4.5. werden Änderungen<br />
der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne<br />
außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.<br />
4.7. Ziffern 4.2. bis 4.5. gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben<br />
oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung,<br />
Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas<br />
betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.<br />
5. Ablesung / Abschlagszahlungen und Abrechnung<br />
5.1. Die Abrechnung des Gasverbrauchs wird aufgrund der Angaben der<br />
Messeinrichtungen (Zählerstand) des zuständigen Messstellenbetreibers<br />
einmal jährlich durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom zuständigen<br />
Messdienstleister, vom Netzbetreiber, von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, einem von<br />
dieser Beauftragten oder auf Verlangen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG oder des<br />
Netzbetreibers mit einer 14-tägigen Frist vom Kunden selbst abgelesen. Der<br />
Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht<br />
zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder<br />
zeigen sie fehlerhaft an, so können die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG und / oder der<br />
Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten<br />
Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen<br />
Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.<br />
5.2. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG kann vom Kunden monatliche Abschlagszahlungen<br />
verlangen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG berechnet diese unter Berücksichtigung<br />
des voraussichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen, in der Regel<br />
auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate. Liegt die<br />
letzte Jahresabrechnung nicht vor, ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auch zu einer<br />
entsprechenden Schätzung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen<br />
Verbrauchs vergleichbarer Kunden berechtigt. Macht der Kunde glaubhaft,<br />
AGB <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / <strong>GasKombi</strong> Spezial – Stand: 01 / 12 / 2013
dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, ist dies angemessen<br />
zu berücksichtigen.<br />
5.3. Zum Ende jedes von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG festgelegten Abrechnungszeitraumes,<br />
der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des<br />
Lieferverhältnisses wird eine Abrechnung erteilt, in welcher der tatsächliche<br />
Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet<br />
wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der<br />
Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig<br />
berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten<br />
Abschlagszahlung verrechnet.<br />
5.4. Rechte des Kunden nach § 40 Abs. 3 EnWG bleiben unberührt. Die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG bietet eine monatliche, quartalsweise oder halbjährliche<br />
Abrechnung kostenpflichtig an.<br />
5.5. Der Kunde kann jederzeit von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG verlangen, eine<br />
Nachprüfung der Messeinrichtung an seiner Abnahmestelle gemäß § 47<br />
GasNZV zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Kunden nur<br />
dann zur Last, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten<br />
werden. Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine<br />
Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung<br />
des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zu viel oder zu wenig<br />
berechnete Betrag erstattet oder nachentrichtet. Ansprüche sind auf den der<br />
Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei<br />
denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt<br />
werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf den Zeitraum seit Vertragsbeginn,<br />
längstens auf drei Jahre beschränkt.<br />
5.6. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die vertraglichen<br />
Preise, so erfolgt die Aufteilung des Grundpreises jeweils tagesanteilig.<br />
Bezüglich der verbrauchsabhängigen Arbeitspreise wird der für den neuen<br />
Preis maßgebliche Verbrauch zeitanteilig bzw. mengenanteilig berechnet;<br />
jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen werden auf der Grundlage der für<br />
Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen berücksichtigt.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG ist berechtigt, die nach Inkrafttreten der Änderung<br />
zu leistenden Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen.<br />
6. Brennwert und Ruhedruck<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG stellt Erdgas der Gasart H-Gas im Niederdrucknetz<br />
auf der Grundlage der im Gas chemisch enthaltenen Wärmemenge zur<br />
Verfügung. Das dem Kunden gelieferte Gas wird in Kubikmetern (m 3 ) gemessen.<br />
Die Umrechnung von m 3 in kWh erfolgt mit einem Umrechnungsfaktor.<br />
Dieser setzt sich zusammen aus einem rollierenden Jahresbrennwert (der<br />
jeweils aktuelle Brennwert ergibt sich aus der Internetveröffentlichung des<br />
Netzbetreibers) und einer ermittelten Zustandszahl. Der jeweils gültige<br />
Umrechnungsfaktor ist aus den Verbrauchsabrechnungen ersichtlich. Zwischen<br />
der dem Kunden zur Verfügung stehenden Nutzenergie einer Kilowattstunde<br />
Gas und derjenigen einer Kilowattstunde Strom besteht aus physikalischen<br />
Gründen ein Unterschied, der beim Verbraucher je nach Art des verwendeten<br />
Geräts von 0 bis 30 Prozent zugunsten des Stroms betragen kann.<br />
7. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung<br />
7.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Zugang<br />
der Rechnung, Abschläge zu dem von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG festgelegten<br />
Zeitpunkt ohne Abzug fällig.<br />
7.2. Bei Zahlungsverzug kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG, wenn sie erneut zur<br />
Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt,<br />
die dadurch entstandenen Kosten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer<br />
pauschalen Berechnung ist dem Kunden der Nachweis gestattet, solche<br />
Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.<br />
7.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder<br />
zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines<br />
offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in der Rechnung angegebene<br />
Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare<br />
Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde<br />
eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung<br />
nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt<br />
ist.<br />
7.4. Gegen Ansprüche der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG kann vom Kunden nur mit<br />
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet<br />
werden.<br />
7.5. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG kann eine Einzugsermächtigung des Kunden,<br />
sofern sie den Vorgaben seines Kreditinstituts entspricht, als SEPA-<br />
Basislastschriftmandat nutzen. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG wird dem Kunden die<br />
Fälligkeitsdaten der SEPA-Lastschriften mit den Verbrauchsabrechnungen<br />
und / oder einem Abschlagsplan mitteilen.<br />
und der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung<br />
angekündigt. Die Unterbrechung unterbleibt, wenn der Kunde<br />
darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen<br />
vollumfänglich nachkommt. Der Kunde wird der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG auf<br />
etwaige Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend entgegenstehen,<br />
unverzüglich schriftlich hinweisen.<br />
8.3. Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung<br />
sind vom Kunden zu ersetzen. Die Kosten werden dem Kunden nach<br />
tatsächlichem Aufwand oder pauschal nach der geltenden Preisregelung in<br />
Rechnung gestellt. Bei pauschaler Berechnung hat der Kunde das Recht,<br />
nachzuweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich geringer<br />
sind als die Pauschale. Die Belieferung wird wieder hergestellt, wenn die<br />
Gründe für die Unterbrechung entfallen und die Kosten der Unterbrechung<br />
und Wiederherstellung bezahlt sind.<br />
9. Haftung<br />
9.1. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung<br />
ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich<br />
des Netzanschlusses handelt, die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG von ihrer<br />
Leistungspflicht befreit. Das Gleiche gilt, wenn der Messstellenbetreiber den<br />
Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat.<br />
9.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten<br />
in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung<br />
des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber<br />
dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederdruckanschlussverordnung).<br />
9.3. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong><br />
AG bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch Ihrer Erfüllungsgehilfen, nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten<br />
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Kiel</strong> AG und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer<br />
wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei<br />
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.<br />
10. Datenschutz<br />
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden im Rahmen der Zweckbestimmung<br />
des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
(BDSG) auch in elektronischer Form gespeichert, verarbeitet<br />
und genutzt. Soweit erforderlich, werden die Daten an die an der Abwicklung<br />
dieses Vertrags beteiligten Unternehmen (z. B. Netz- sowie Messstellenbetreiber)<br />
weitergegeben.<br />
11. Schlussbestimmungen<br />
11.1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen<br />
nicht.<br />
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />
undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon<br />
unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung<br />
tritt die gesetzliche Bestimmung. Sofern keine gesetzliche Regelung<br />
besteht, werden die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG und der Kunde die unwirksame bzw.<br />
undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in<br />
ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung<br />
ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.<br />
12. Hinweis zur Energiesteuer<br />
Für das auf der Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis<br />
gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes<br />
Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei<br />
denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der<br />
Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung<br />
als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden<br />
Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen<br />
dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden<br />
Fassung Vertragsbestandteil.<br />
8. Unterbrechung der Versorgung<br />
8.1. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen<br />
und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde Gas unter<br />
Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen<br />
verwendet („Gasdiebstahl“).<br />
8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die<br />
Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Nicht titulierte Forderungen, die<br />
der Kunde schlüssig beanstandet hat oder die aus einer streitigen Preiserhöhung<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG resultieren, bleiben außer Betracht. Dem<br />
Kunden wird die Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht<br />
AGB <strong>24</strong>/7 <strong>GasKombi</strong> / <strong>GasKombi</strong> Spezial – Stand: 01 / 12 / 2013