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Haschisch/Cannabis

Was ist das und woher kommt das?, Zusammenfassung, Allgemeines, Anwendungsformen, Rauschzustand, Wirkungsweise, Medizin, Symptome und Gefahren, Rechtliches, Nachweisbarkeit und Wirkungsdauer des Cannabis.

Was ist das und woher kommt das?, Zusammenfassung, Allgemeines, Anwendungsformen, Rauschzustand, Wirkungsweise, Medizin, Symptome und Gefahren, Rechtliches, Nachweisbarkeit und Wirkungsdauer des Cannabis.

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<strong>Haschisch</strong>/<strong>Cannabis</strong>


<strong>Haschisch</strong>, was ist das und<br />

woher kommt das???<br />

Was ist oder heißt <strong>Haschisch</strong>?<br />

Der Name "<strong>Haschisch</strong>" stammt aus dem arabischen und<br />

bedeutet "Kraut". Anders als im deutschen Spachgebrauch<br />

bezeichnet es dort <strong>Cannabis</strong> allgemein und nicht nur gepresstes<br />

Harz davon.<br />

Woher kommt das <strong>Haschisch</strong>?<br />

Klassische Herkunftsländer von <strong>Haschisch</strong> sind Marokko, die<br />

Türkei, der Libanon, Afghanistan, Pakistan und Nepal. Meist<br />

werden getrocknete Pflanzen gegen ein Sieb gerieben und die<br />

feinen Pflanzenteile aufgefangen und (oft unter Hitzeeinwirkung<br />

und Zusatz von Versatzstoffen) zu Platten gepresst.


Zusammenfassung<br />

Hanf ist die deutsche Bezeichnung für <strong>Cannabis</strong>. Der wichtigste<br />

der psychoaktiven Inhaltsstoffe von Hanfprodukten ist<br />

Tetrahydrocannabinol (THC). Hasch wirkt je nach<br />

Stimmungslage beruhigend, schmerzlindernd und kann die<br />

Wahrnehmung steigern aber auch zu Apathie und Desinteresse<br />

führen. Seine Giftigkeit ist sehr gering. Eine Gefahr kann aber<br />

durch verzögerte Reaktionen, beispielsweise im Straßenverkehr<br />

auftreten. Hasch unterliegt den Bestimmungen des<br />

Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Nach einem Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 ist aber bei<br />

Besitz geringer Mengen, die nur für den Eigenbedarf bestimmt<br />

sind, von einer Strafverfolgung abzusehen.<br />

<strong>Cannabis</strong> lässt sich in drei verschiedene Grundarten einteilen:<br />

<strong>Cannabis</strong> indica, <strong>Cannabis</strong> sativa und <strong>Cannabis</strong> ruderalis.


Allgemeines<br />

getrocknete Teile der Hanfpflanze<br />

<strong>Cannabis</strong> ist eine einjährige Pflanze die<br />

normalerweise in drei verschiedene Grundsorten<br />

einzuteilen ist: <strong>Cannabis</strong> Indica, <strong>Cannabis</strong> Sativa<br />

und <strong>Cannabis</strong> Ruderalis.


<strong>Cannabis</strong> Indica (=aus Indien stammend)<br />

zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:<br />

geringere Größe (1-2m)<br />

dunkelgrüne, breite Blätter<br />

trägt mehr Blätter als Blüten<br />

die psychoaktivste Sorte<br />

die häufigste für den Rauschkonsum<br />

verwendete Sorte


<strong>Cannabis</strong> Sativa gilt als die<br />

heimische <strong>Cannabis</strong>pflanze und ist wie<br />

folgt gekennzeichnet:<br />

relativ groß (2-5m)<br />

schmale, hellgrüne Blätter<br />

weniger psychoaktiv<br />

deren Fasern werden bevorzugt zur<br />

Textilgewinnung verwendet


Und die dritte Sorte,<br />

<strong>Cannabis</strong> Ruderalis ist wie folgt<br />

gekennzeichnet:<br />

stammt aus Osteuropa (Russland)<br />

ist kaum rauschspendend<br />

spielt bei uns nahezu keine Rolle


Anwendungsformen<br />

Hasch/<strong>Haschisch</strong><br />

<strong>Haschisch</strong> ist das Harz der<br />

<strong>Cannabis</strong>pflanze, es ist eine feste,<br />

klebrige, harzige Masse mit typischem<br />

Geruch. Durch Erhitzen wird das<br />

Hasch flexibler und kann mit den<br />

Fingern "zerbröselt" werden.


Gras<br />

Gras besteht aus den weiblichen Blütenständen, bei<br />

Freilandsorten ist es oft mit Samen durchsetzt. Die<br />

Wirkung von Gras ist zum Teil bei den<br />

hochgezüchteten holländischen Sorten wesentlich<br />

stärker als die von <strong>Haschisch</strong>. Amerikanische Sorten<br />

hingegen wirken dagegen oft leichter. Viele<br />

verwenden die Begriffe Gras und Marihuana synonym,<br />

da beide Begriffe in der Praxis mehr oder weniger das<br />

Selbe meinen.<br />

<strong>Cannabis</strong>produkte können in einer Wasserpfeife oder<br />

wie Tabak geraucht, gegessen, als Aufguss getrunken<br />

oder als Kuchen, Plätzchen u.ä. verbacken werden.


Marihuana<br />

Marihuana wird aus den Blüten und Blättern<br />

der <strong>Cannabis</strong>pflanze gewonnen. Es ist relativ<br />

trocken und hat ähnliche Eigenschaften wie<br />

"Gras", oft wird es auch synonym mit dem<br />

Begriff Gras verwendet.


Name Herkunft Verpackung/Bemerkungen<br />

Grüner Türke<br />

Roter Libanese<br />

Hochland der Türkei<br />

Nordafrika,<br />

Kolumbien<br />

Libanon-Gebirge<br />

in Klarsichtfolien,<br />

Farbe: grünlich-grau<br />

in flachgepressten<br />

Leinenbeuteln,<br />

Farbe: rötlichbraun, Harzgehalt<br />

doppelt so hoch wie beim<br />

Grünen Türken<br />

Schwarzer Afghane,<br />

Schimmel-Afghane,<br />

dunkelbrauner Pakistani<br />

Indien, Pakistan,<br />

Afghanistan<br />

nicht festgelegt,<br />

Farbe: schwarz (schwarzbraun)<br />

Harzgehalt viermal so hoch<br />

wie beim Grünen Türken,<br />

Farbe: grau-schwarz-braun<br />

durch toxikologischen<br />

Schimmelpilz


Wie wird der Rauschzustand<br />

empfunden?<br />

Wer zum ersten Mal <strong>Haschisch</strong> konsumiert, wird<br />

kaum ein angenehmes Gefühl verspüren. Sein<br />

Gehirn muss erst lernen, mit dem Stoff umzugehen.<br />

Meist tritt eine Pulsbeschleunigung und ein<br />

trockener Mund auf.<br />

Die Wirkung setzt beim Rauchen nach etwa<br />

10 bis 20 Minuten ein und hält bis zu drei<br />

Stunden an.


Wie wird der Rauschzustand<br />

empfunden?<br />

Hat sich der Körper allerdings daran gewöhnt, mit dem Rausch "umzugehen",<br />

können viele unterschiedliche Reaktionen auftreten.<br />

- Antriebsverlust oder Ruhelosigkeit<br />

- Heißhunger auf Süßes<br />

- Heiterkeit, Wortspiele, Wohlbefinden<br />

- Intensivierung der Sinneswahrnehmung<br />

- Sinnestäuschungen<br />

- starker Durst


Wirkungsweise<br />

Cannabinoide greifen im Kleinhirn an THC-<br />

Bindungsstellen, die man vor etwa 20 Jahren entdeckt<br />

hat.<br />

Im Körper existiert eine Substanz, die den gleichen<br />

Wirkort hat: Anandamid. Der Anandamid-Rezeptor<br />

kommt besonders im Kleinhirn, den Basalganglien, der<br />

Hirnrinde und dem Hippokampus vor. Dies erklärt die<br />

Beeinflussung der Motorik, des Zeitgefühls und der<br />

Gedächtnisleistung. Der Hirnstamm, der lebenswichtige<br />

Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält keine<br />

bzw. kaum Rezeptoren für THC/Anandamid. Dadurch<br />

wird klar, dass THC keinen Einfluss auf lebenserhaltende<br />

Grundfunktionen hat.


Anwendungen in der Medizin<br />

THC hat noch viele weitere Wirkungen. Es senkt den<br />

Augeninnendruck, steigert den Appetit, lindert<br />

Schmerzen und senkt die Blutviskosität. Damit sind THC-<br />

haltige Produkte auch als Heilmittel interessant. In den<br />

USA ist ein THC-haltiges Medikament zur<br />

Appetitsteigerung und gegen Übelkeit bei AIDS-<br />

Patienten zugelassen. Dronabinol (Marinol) wirkt auch<br />

gegen die Schmerzen, bei krebskranken Menschen,<br />

wenn auch deutlich geringer als Morphin. Außerdem<br />

können <strong>Haschisch</strong>produkte die Lebensqualität<br />

schwerkranker Menschen, vor allem von Krebspatienten,<br />

deutlich steigern helfen. Wobei aber vor einer<br />

Überschätzung der positiven Wirkungen gewarnt werden<br />

muss. Seit dem 1. Februar 1998 ist Dronabinol in<br />

Deutschland als Betäubungsmittel verschreibungsfähig.


Symptome und Gefahren<br />

Symptome und Gefahren<br />

- Verzögerung der Persönlichkeitsentwicklung<br />

- Angst und Stimmungsschwankungen<br />

- Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz<br />

- Halluzinationen<br />

- psychische Abhängigkeiten mit starken<br />

Entzugserscheinungen wie: Depressionen, Angstzuständen,<br />

Unruhe oder Schweißausbrüchen<br />

- Räumliche und zeitliche Desorientierung<br />

- Verzögerung der neuronalen Reifung mit Störungen im<br />

visuellen System<br />

- Verstärkung der Veranlagung bestehender psychischer<br />

Probleme<br />

- schulischer und beruflicher Leistungsverlust


Was tun wenn es zu spät ist<br />

Eine Therapie als erste Hilfe ist in den meisten<br />

Fällen nicht notwendig. Lediglich wenn der<br />

Konsument die Droge nicht wissentlich benutzt,<br />

auf einen Rauschzustand nicht vorbereitet ist<br />

und die betroffene Person die Veränderungen<br />

ihrer Gemüts- und Bewusstseinslage auch nicht<br />

auf diese Droge zurückführt, muss gehandelt<br />

werden. Notfälle solcher Art sind denkbar, wenn<br />

beispielsweise Haschkekse verzehrt werden,<br />

ohne dass Kenntnis über die Beimengung von<br />

Hanfprodukten besteht.


Rechtliches<br />

- Strafbar sind nach § 29 des<br />

Betäubungsmittelgesetzes der Anbau, der Besitz,<br />

und zwar auch zum ausschließlichen<br />

Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die<br />

Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen<br />

Umgangsformen mit <strong>Cannabis</strong>. Seit Februar 1998<br />

ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar,<br />

wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THC-<br />

haltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind. Sowohl die<br />

psychotrope Substanz THC als auch praktisch die<br />

gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG<br />

aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch<br />

verkehrsfähig.


Rechtliches<br />

- Der Verbrauch bzw. Konsum ist grundsätzlich (!) straffrei, da<br />

eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche<br />

Selbstgefährdung durch <strong>Cannabis</strong>konsum durch Art. 2, Abs. 1<br />

des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der<br />

Persönlichkeit) geschützt ist. Wenn man daher auf einer Party<br />

oder wo auch immer <strong>Cannabis</strong> nur konsumiert, sind keine<br />

strafrechtlichen Folgen zu erwarten.<br />

- Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das<br />

Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder<br />

bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das<br />

Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe<br />

Menge" handelt. Die vom Bundesverfassungsgericht zugleich<br />

eingeforderte einheitliche Regelung der Definition einer<br />

"geringen Menge" für alle Bundesländer steht noch aus.


Rechtliches<br />

- Im so genannten "<strong>Cannabis</strong>beschluss" vom 9. März<br />

1994 haben die Karlsruher Verfassungsrichter<br />

ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaften bei der<br />

Sicherstellung von geringen <strong>Cannabis</strong>mengen<br />

ausschließlich zum Eigenkonsum nicht nur von einer<br />

Strafverfolgung absehen können, sondern sollen.<br />

- Die Schmerzbehandlung mit Cannabinoiden ist seit der<br />

10. BtM - Rechts - Änderungsverordnung auch in<br />

Deutschland möglich, da das Delta - 9 -<br />

Tetrahydrocannabinol rezeptierfähig wurde. Allerdings<br />

muss das Medikament zur Zeit noch aus dem Ausland<br />

bezogen werden.


Nachweisbarkeit und Wirkungsdauer<br />

des <strong>Cannabis</strong><br />

Droge/ Nachweis-barkeit Wirkungsdauer<br />

Substanz<br />

Urin<br />

akuter <strong>Cannabis</strong>konsum 6 Stunden 2-3 Stunden<br />

Blut<br />

Gelegentlicher Konsum 2-3 Tage<br />

Abbauprodukte<br />

Haar<br />

noch nach<br />

Monaten<br />

Regelmäßiger<br />

Konsum<br />

bis zu 3<br />

Wochen<br />

noch nach<br />

bis zu 3 Mon.<br />

Monaten

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