Technische Fortbildung - Studium-kfz-ausbildung.de
Technische Fortbildung - Studium-kfz-ausbildung.de
Technische Fortbildung - Studium-kfz-ausbildung.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Fax-Anmeldung 089 / 143 62 - 139<br />
Vertriebs-GmbH <strong>de</strong>r<br />
Kfz-Innung München-Oberbayern<br />
Gärtnerstr. 90<br />
80992 München<br />
Qualifizierungslehrgang „Fachkundiger für<br />
Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen“<br />
Anmeldung<br />
Terminvergabe nach Warteliste ( 089 / 143 62-123)<br />
Zur Terminabstimmung wird sich die Geschäftsstelle <strong>de</strong>r Kfz-Innung München-Oberbayern mit Ihnen in Verbindung setzen.<br />
Name<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
Seminargebühr<br />
Innungsmitglie<strong>de</strong>r 400,00 €<br />
Nichtmitglie<strong>de</strong>r 500,00 €<br />
Preise zzgl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen,<br />
Zertifikat und Verpflegung<br />
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Teilnahme- und Terminbestätigung,<br />
sowie die Rechnung über die Kursgebühr.<br />
Teilnahmebedingungen: Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringen Anmel<strong>de</strong>zahlen und an<strong>de</strong>ren wichtigen Fällen, die<br />
Veranstaltung - auch kurzfristig - abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren wer<strong>de</strong>n erstattet. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche bestehen nicht.<br />
Ein angemel<strong>de</strong>ter Teilnehmer kann bis spätestens sieben Kalen<strong>de</strong>rtage vor Beginn <strong>de</strong>r Veranstaltung durch schriftliche Erklärung<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Veranstalter zurücktreten. Bei späterem Rücktritt wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Für <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Rücktrittes ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgebend. Bei Rücktritt <strong>de</strong>s Teilnehmers kann <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 50% <strong>de</strong>r Gebühr bei Veranstaltungen mit einer Dauer bis 200 Unterrichtsstun<strong>de</strong>n,<br />
30% <strong>de</strong>r Gebühr bei Veranstaltungen mit einer Dauer über 200 bis 500 Unterrichtsstun<strong>de</strong>n, 15% <strong>de</strong>r Gebühr bei Veranstaltungen mit<br />
einer Dauer über 500 Unterrichtsstun<strong>de</strong>n verlangen. Dem Rücktreten<strong>de</strong>n bleibt <strong>de</strong>r Gegenbeweis offen, dass <strong>de</strong>m Veranstalter im<br />
konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstan<strong>de</strong>n sind. Selbstverständlich kann ein Ersatzteilnehmer benannt wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall<br />
entstehen keine weiteren Kosten.<br />
____________________________________<br />
Firmenanschrift / Stempel<br />
______________________________<br />
Kun<strong>de</strong>nnummer<br />
____________________________________<br />
eMail<br />
______________________________<br />
Datum, Unterschrift