Der Bürgermeister und das Strafrecht - Eisenmann Wahle Birk ...
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II. <strong>Strafrecht</strong>liche Risiken<br />
3. Aufgabendelegation <strong>und</strong> Kollektiventscheidungen<br />
� Aufgabendelegation<br />
� Werden Aufgaben auf Mitarbeiter nachgeordneter Hierar<br />
-chiestufen delegiert, darf gr<strong>und</strong>sätzlich darauf vertraut<br />
werden, <strong>das</strong>s die übertragenen Aufgaben<br />
ordnungsgemäß wahrgenommen werden.<br />
� Nur die Verletzung verbleibender Informations- <strong>und</strong><br />
Überwachungspflichten kann strafrechtliche Haftung be<br />
-gründen.<br />
� Wenn Anhaltspunkte für eine unsorgfältige oder gar<br />
rechtswidrige Aufgabenerfüllung erkennbar werden, be<br />
-steht Pflicht, unverzüglich zu intervenieren.<br />
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