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Der Bürgermeister und das Strafrecht - Eisenmann Wahle Birk ...

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II. <strong>Strafrecht</strong>liche Risiken<br />

3. Aufgabendelegation <strong>und</strong> Kollektiventscheidungen<br />

� Aufgabendelegation<br />

� Werden Aufgaben auf Mitarbeiter nachgeordneter Hierar<br />

-chiestufen delegiert, darf gr<strong>und</strong>sätzlich darauf vertraut<br />

werden, <strong>das</strong>s die übertragenen Aufgaben<br />

ordnungsgemäß wahrgenommen werden.<br />

� Nur die Verletzung verbleibender Informations- <strong>und</strong><br />

Überwachungspflichten kann strafrechtliche Haftung be<br />

-gründen.<br />

� Wenn Anhaltspunkte für eine unsorgfältige oder gar<br />

rechtswidrige Aufgabenerfüllung erkennbar werden, be<br />

-steht Pflicht, unverzüglich zu intervenieren.<br />

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