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Personenbezogene Daten - Staats- und Universitätsbibliothek ...

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<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken -<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen / aktualisierte Print-Version<br />

Bernd Uderstadt / <strong>Daten</strong>schutzbeauftragter (DSB) der SUB &<br />

Referent der gemeinsamen DSB von UHH, HfMT, HFBK, HCU & TUHH (gDSB)<br />

12. / 29. Juni 2012


Hinweis<br />

• Der Workshop zu Gr<strong>und</strong>lagen des <strong>Daten</strong>schutzes in Bibliotheken <strong>und</strong><br />

aktuellen Fragestellungen fand am 12.06.2012 in der <strong>Staats</strong>bibliothek<br />

Hamburg statt<br />

• In dieser im Nachgang aktualisierten Version des Vortrags finden sich<br />

kleine redaktionelle Änderungen, weitere Links sowie kurze Antworten<br />

zu den Fragen aus dem Auditorium (Folien 54 - 63)<br />

• Bei der Komplexität einiger Fragen sind weitere Erörterungen im<br />

Rahmen unserer Beratungsangebote sinnvoll. Hierfür stehen wir allen<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern von SUB, UHH, HfMT, HFBK, HCU<br />

<strong>und</strong> TUHH gern zur Verfügung. Dies gilt auch, sofern Sie als Betroffene<br />

bzw. Betroffener Fragen an uns richten möchten.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 2


Inhalt (1)<br />

Folie/n<br />

• <strong>Daten</strong>schutzbeauftragte der Hmb. Hochschulen & der <strong>Staats</strong>bibliothek … 6 -7<br />

• Aufgaben der behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten ……………………. 8 – 10<br />

• Der Hmb. Beauftragte für <strong>Daten</strong>schutz u. Informationsfreiheit (HmbBfDI). 11<br />

• Rechtsgr<strong>und</strong>lagen – Übersicht ………………………………………………. 12<br />

• Unsere Gr<strong>und</strong>rechte ………………………………………………………….. 14 – 15<br />

• Begriffsbestimmungen ……………………………………………………….. 16<br />

• Die <strong>Daten</strong> verarbeitende Stelle ………………………………………………. 18<br />

• Zulässigkeit der <strong>Daten</strong>verarbeitung ………………………………………….. 19 – 21<br />

• ….<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 3


Inhalt (2)<br />

Folie/n<br />

• Rechte der Betroffenen ………………………………………………………. 22 – 23<br />

• <strong>Daten</strong>geheimnis nach § 7 HmbDSG …………………………………………… 24<br />

• Die Verfahrensbeschreibung (§ 9 HmbDSG) …………………………………. 26 – 28<br />

• Technische u. organisatorische Maßnahmen; Vorabkontrolle (§ 8 HmbDSG). 29 – 34<br />

• <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (§ 3 HmbDSG) ……………………………..…. 35 – 41<br />

• Auskunft (§ 18 HmbDSG) …………………………………………………….…. 42<br />

• Berichtigung, Sperrung <strong>und</strong> Löschung (§ 19 HmbDSG) ………………………. 43 – 47<br />

• Weitere Rechtsgr<strong>und</strong>lagen nach HmbDSG ……………………………………. 48 – 49<br />

• ….<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 4


Inhalt (3)<br />

Folie/n<br />

• Videoüberwachung (§ 30 HmbDSG) …………………………………………… 50 – 51<br />

• Weitere Informationsquellen ………………………………………………….. 52<br />

• Kontakt ……………………………………………………………………….…. 53<br />

• Fragen & Antworten ……………………………………………………………. 54 – 63<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 5


Die behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (DSB) der öffentl. Hmb.<br />

Hochschulen, inkl. ihrer Fachbibliotheken, sowie der <strong>Staats</strong>bibliothek HH<br />

• <strong>Daten</strong>schutzbeauftragte der HAW<br />

• Gemeinsame <strong>Daten</strong>schutzbeauftragte der<br />

UHH, HfMT, HFBK, HCU <strong>und</strong> TUHH => Prof. Dr. Gabriele Beger<br />

• <strong>Daten</strong>schutzbeauftragter der SUB => Bernd Uderstadt<br />

<br />

Anm.: Sämtliche öffentlichen Hamburger Hochschulen <strong>und</strong> die <strong>Staats</strong>bibliothek<br />

Hamburg (Landesbetrieb der BWF) sind damit der Empfehlung des Gesetzgebers zur<br />

Bestellung von behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten gefolgt, obwohl keine<br />

gesetzliche Pflicht zur Bestellung bestellt.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 6


Hochschul-Kooperation <strong>Daten</strong>schutz<br />

Gemeinsame <strong>Daten</strong>schutzbeauftragte (gDSB) von …<br />

• Universität Hamburg (UHH)<br />

• Hochschule für Musik <strong>und</strong> Theater Hamburg (HfMT)<br />

• Hochschule für bildende Künste (HFBK)<br />

• HafenCity Universität Hamburg (HCU)<br />

• Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)<br />

• <strong>Staats</strong>- <strong>und</strong> Universitätsbibliothek Hamburg (SUB)<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 7


Die Aufgaben der behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (1)<br />

• Die behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (behDSB) haben die<br />

Aufgabe, die <strong>Daten</strong> verarbeitenden Stellen <strong>und</strong> deren<br />

Personalvertretungen in der Ausführung des Hamburgischen<br />

<strong>Daten</strong>schutzgesetzes (HmbDSG) sowie anderer Vorschriften über den<br />

<strong>Daten</strong>schutz zu unterstützen.<br />

• Sie können sich unmittelbar an die Leitung der <strong>Daten</strong> verarbeitenden<br />

Stelle wenden. Sie sind bei ihrer Tätigkeit weisungsfrei <strong>und</strong> dürfen<br />

wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.<br />

• Sie sind … bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 8


Die Aufgaben der behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (2)<br />

• Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere,<br />

1. auf die Umsetzung <strong>und</strong> Einhaltung von Vorschriften über den<br />

<strong>Daten</strong>schutz hinzuwirken,<br />

2. die nach § 9 HmbDSG zu erstellenden Verfahrensbeschreibungen<br />

zu führen <strong>und</strong> zur Einsicht bereitzuhalten,<br />

3. das Ergebnis der Vorabkontrolle nach § 8 Absatz 4 HmbDSG zu<br />

prüfen <strong>und</strong> im Zweifelsfall den HmbBfDI zu hören.<br />

( § 10 a Abs. 5 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 9


Die Aufgaben der behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (3)<br />

• Betroffene <strong>und</strong> Beschäftigte können sich in allen Angelegenheiten des<br />

<strong>Daten</strong>schutzes jederzeit unmittelbar an die behördlichen<br />

<strong>Daten</strong>schutzbeauftragten wenden; niemand darf deswegen<br />

gemaßregelt oder benachteiligt werden.<br />

• Die behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten sind, auch nach<br />

Beendigung ihrer Tätigkeit, zur Verschwiegenheit über die Identität<br />

Betroffener <strong>und</strong> Beschäftigter, die sich an sie gewandt haben, sowie<br />

über Umstände, die Rückschlüsse auf diese Personen zulassen,<br />

verpflichtet. Dies gilt nicht, soweit die Betroffenen oder Beschäftigten<br />

sie von der Pflicht zur Verschwiegenheit entb<strong>und</strong>en haben.<br />

( § 10 a Abs. 6+7 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 10


Der Hamburgische Beauftragte für <strong>Daten</strong>schutz <strong>und</strong><br />

Informationsfreiheit (HmbBfDI)<br />

<strong>Daten</strong> verarbeitende Stellen des HmbBfDI:<br />

• Landesbeauftragter für den <strong>Daten</strong>schutz ( § 23 HmbDSG )<br />

• Aufsichtsbehörde ( § 38 BDSG )<br />

• Informationsfreiheitsbeauftragter ( § 15 HmbIFG )<br />

( WebSite des HmbBfDI )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 11


Das Dickicht der Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

• Europäische <strong>Daten</strong>schutz-RL 95/46EG<br />

• B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

• 16 Landesdatenschutzgesetze (LDSG‘s)<br />

• … das Hamburgische <strong>Daten</strong>schutzgesetz (HmbDSG)<br />

• Telemediengesetz (TMG) & Telekommunikationsgesetz (TKG)<br />

• Spezialgesetze mit <strong>Daten</strong>schutzregelungen (z.B. HmbHG, HmbPersVG)<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 12


Das obligatorische Vorwort<br />

• Die nachfolgenden Informationen gelten unter dem<br />

Vorbehalt …<br />

des geschäftlichen / dienstlichen Handelns<br />

der Verarbeitung personenbezogener <strong>Daten</strong> (pb<strong>Daten</strong>)<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 13


Ihre / Unsere (Gr<strong>und</strong>-)Rechte (1)<br />

• …als Mitarbeiterinnen, Studierende, Benutzerinnen, K<strong>und</strong>en,…<br />

§ 1 HmbDSG – Aufgabe des <strong>Daten</strong>schutzes<br />

„Dieses Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener <strong>Daten</strong><br />

durch öffentliche Stellen, um das Recht einer jeden Person zu<br />

schützen, selbst über die Preisgabe <strong>und</strong> Verwendung ihrer <strong>Daten</strong><br />

zu bestimmen, soweit keine Einschränkungen in diesem Gesetz<br />

oder in anderen Rechtsvorschriften zugelassen sind.“<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 14


Ihre / Unsere (Gr<strong>und</strong>-)Rechte (2)<br />

• Der Ursprung: Das Volkszählungsurteil von 1983<br />

• <strong>Daten</strong>schutz = Gr<strong>und</strong>recht<br />

• Gr<strong>und</strong>rechtseingriff auf Gr<strong>und</strong> eines Gesetzes<br />

• für das Gemeinwohl notwendig<br />

• bereichsspezifisch<br />

• normenklar<br />

• unabhängige <strong>Daten</strong>schutzkontrolle<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 15


Begriffsbestimmungen<br />

• <strong>Personenbezogene</strong> <strong>Daten</strong> (pb<strong>Daten</strong>) sind Einzelangaben über<br />

persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder<br />

bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffene, betroffene<br />

Personen).<br />

• <strong>Daten</strong>verarbeitung ist das Erheben, Speichern,<br />

Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen <strong>und</strong><br />

Nutzen von personenbezogenen <strong>Daten</strong>.<br />

• Weitere Begrifflichkeiten => siehe § 4 HmbDSG<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 16


<strong>Daten</strong>verarbeitung<br />

Erheben<br />

Speichern<br />

Verändern Nutzen Übermitteln<br />

Sperren<br />

Löschen<br />

( § 4 Abs. 2 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 17


Die <strong>Daten</strong> verarbeitende Stelle<br />

• <strong>Daten</strong> verarbeitende Stelle => verantwortliche Stelle<br />

• Im rechtlichen Sinne => Präsidium der Hochschule /<br />

Direktorium der SUB ( § 2 Abs. 1 HmbDSG )<br />

• Präsidium / Direktorium delegiert =><br />

„fachverantwortliche Stelle“<br />

(allgemeiner Sprachgebrauch der gDSB)<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 18


Zulässigkeit der <strong>Daten</strong>verarbeitung - § 5 HmbDSG (1)<br />

• Die Verarbeitung personenbezogener <strong>Daten</strong> (pb<strong>Daten</strong>) ist nur zulässig,<br />

soweit<br />

1. dieses Gesetz oder eine besondere Rechtsvorschrift über<br />

den <strong>Daten</strong>schutz sie erlaubt oder<br />

2. die Betroffenen eingewilligt haben.<br />

!! An die Verarbeitung pb<strong>Daten</strong>, aus denen die rassische <strong>und</strong> ethnische Herkunft,<br />

politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die<br />

Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von <strong>Daten</strong> über Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Sexualleben, werden besondere Bedingungen geknüpft !!<br />

Anm.: Diese <strong>Daten</strong>kategorien werden auch als sensitive oder sensible pb<strong>Daten</strong> bezeichnet,<br />

wobei der Begriff nicht abschließend nur für diese <strong>Daten</strong> verwendet werden kann.<br />

( § 5 Abs. 1 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 19


Zulässigkeit der <strong>Daten</strong>verarbeitung - § 5 HmbDSG (2)<br />

• Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener <strong>Daten</strong> bedarf der<br />

Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form<br />

angemessen ist.<br />

• Gegenstand, Inhalt <strong>und</strong> Umfang der erlaubten Verarbeitung, insbesondere die Art<br />

der <strong>Daten</strong>, die Adressaten der Übermittlung, der Verwendungszweck <strong>und</strong> die Dauer<br />

der Aufbewahrung, sind in der Einwilligungserklärung klar <strong>und</strong> verständlich zu<br />

bezeichnen; die Betroffenen sind unter Darlegung der Rechtsfolgen darauf<br />

hinzuweisen, dass sie die Einwilligung verweigern <strong>und</strong> mit Wirkung für die Zukunft<br />

widerrufen können. Wird die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen<br />

schriftlich erteilt, ist die Einwilligungserklärung im äußeren Erscheinungsbild der<br />

Erklärung hervorzuheben.<br />

• Die Einwilligung ist unwirksam, wenn sie durch unangemessene Androhung von<br />

Nachteilen, durch fehlende Aufklärung oder in sonstiger, gegen die Gebote von<br />

Treu <strong>und</strong> Glauben verstoßender Weise erlangt wurde. ( § 5 Abs. 2 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 20


Zulässigkeit der <strong>Daten</strong>verarbeitung - § 5 HmbDSG (3)<br />

• Es gilt der Gr<strong>und</strong>satz der <strong>Daten</strong>sparsamkeit :<br />

‣ Die Verarbeitung personenbezogener <strong>Daten</strong> <strong>und</strong> die Auswahl <strong>und</strong> Gestaltung<br />

technischer Einrichtungen haben sich auch an dem Ziel auszurichten, so wenig<br />

personenbezogene <strong>Daten</strong> wie möglich zu erheben <strong>und</strong> weiter zu verarbeiten.<br />

Dabei ist jeweils zu prüfen, inwieweit es möglich ist, personenbezogene <strong>Daten</strong><br />

anonym oder pseudonym zu verarbeiten. Erforderlich sind Maßnahmen zur<br />

anonymen oder pseudonymen <strong>Daten</strong>verarbeitung nur, wenn ihr Aufwand in einem<br />

angemessenen Verhältnis zur Schutzwürdigkeit der <strong>Daten</strong> steht.<br />

( § 5 Abs. 4 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 21


Rechte der Betroffenen - § 6 HmbDSG (1)<br />

• Die Betroffenen haben ein Recht auf<br />

1. Geltendmachung von Einwänden gegen die Verarbeitung ihrer<br />

<strong>Daten</strong> (§ 5 Absatz 3),<br />

2. Aufklärung bei der Herausgabe mobiler <strong>Daten</strong>verarbeitungs-medien<br />

(§ 5 b),<br />

3. Anrufung der bzw. des behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (§ 10<br />

a Absatz 6),<br />

4. Unterrichtung bei der Erhebung (§ 12 a),<br />

5. Sperrung der Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen<br />

Bereichs (§ 16 Absatz 3),<br />

6. …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 22


Rechte der Betroffenen - § 6 HmbDSG (2)<br />

• Die Betroffenen haben ein Recht auf<br />

6. Auskunft (§ 18),<br />

7. Berichtigung (§ 19 Absatz 1),<br />

8. Sperrung (§ 19 Absatz 2),<br />

9. Löschung (§ 19 Absatz 3),<br />

10. Schadensersatz (§ 20),<br />

11. Anrufung der oder des Hamburgischen Beauftragten für<br />

<strong>Daten</strong>schutz <strong>und</strong> Informationsfreiheit (§ 26).<br />

• Auf diese Rechte kann nicht im Vorwege verzichtet werden.<br />

( § 6 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 23


<strong>Daten</strong>geheimnis - § 7 HmbDSG<br />

• „Denjenigen Personen, die bei den in § 2 Absatz 1 Satz 1 genannten Stellen<br />

oder ihren auftragnehmenden Stellen dienstlichen Zugang zu<br />

personenbezogenen <strong>Daten</strong> haben, ist es untersagt, geschützte<br />

personenbezogene <strong>Daten</strong> unbefugt zu einem anderen als dem zur<br />

jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten,<br />

insbesondere bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Dieses<br />

Verbot besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.“<br />

( § 7 HmbDSG )<br />

• Demnach bedarf es formalrechtlich keiner schriftlichen Verpflichtung<br />

• Aber: Vertragliche Verpflichtungen bei UHH <strong>und</strong> HCU<br />

=> Dienstvereinbarungen mit den jew. Personalräten<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 24


Das HmbDSG im täglichen Workflow<br />

• Die Verfahrensbeschreibung ( § 9 HmbDSG )<br />

- Transparenz für die Öffentlichkeit -<br />

• Die ToM‘s <strong>und</strong> die Vorabkontrolle ( § 8 HmbDSG )<br />

- wie steht‘s um die IT-Sicherheit ? -<br />

• Die Auftrags-DV (§ 3 HmbDSG)<br />

- eine clevere juristische Lösung !? -<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 25


Die Verfahrensbeschreibung (1)<br />

• Die <strong>Daten</strong> verarbeitende Stelle legt in einer laufend auf dem<br />

neuesten Stand zu haltenden Verfahrensbeschreibung für jedes<br />

automatisierte Verfahren, mit dem pb<strong>Daten</strong> verarbeitet werden<br />

sollen, fest …<br />

1. den Name <strong>und</strong> Anschrift der <strong>Daten</strong> verarbeitenden Stelle,<br />

2. die Bezeichnung des Verfahrens <strong>und</strong> seine Zweckbestimmungen,<br />

3. die Art der verarbeitenden <strong>Daten</strong> sowie die Rechtsgr<strong>und</strong>lage […]<br />

4. den Kreis der Betroffenen,<br />

5. die Empfängerinnen oder Empfänger […] die <strong>Daten</strong> erhalten<br />

können<br />

…<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 26


Die Verfahrensbeschreibung (2)<br />

…<br />

6. eine beabsichtigte <strong>Daten</strong>übermittlung (außerhalb der EU)<br />

7. Fristen für die Sperrung <strong>und</strong> Löschung der <strong>Daten</strong>,<br />

8. die technischen <strong>und</strong> organisatorischen (Sicherheits-)<br />

Maßnahmen nach § 8 HmbDSG - die toM‘s ,<br />

9. die Art der Geräte, die Stellen, bei denen sie aufgestellt sind<br />

sowie das Verfahren zur Übermittlung, Sperrung, Löschung,<br />

Auskunftserteilung <strong>und</strong> Benachrichtigung.<br />

// Ausnahmen: öffentliche Register / Verfahren der allg. Bürotätigkeit //<br />

( § 9 Abs. 1+2 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 27


Die Verfahrensbeschreibung (3)<br />

• !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!<br />

Die Verfahrensbeschreibungen können bei der<br />

<strong>Daten</strong> verarbeitenden (verantwortlichen) Stelle von<br />

jeder Person eingesehen werden ! ( § 9 Abs. 3 HmbDSG )<br />

• !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!<br />

• Verfahrensbeschreibung – HowTo<br />

Handreichung/Orientierungshilfe der gDSB *<br />

Musterformular für alle Hochschulen <strong>und</strong> die Stabi (gDSB) *<br />

(*= künftig auch im Bibliotheks-Wiki im Ordner <strong>Daten</strong>schutz)<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 28


Die ToM‘s <strong>und</strong> die Vorabkontrolle (1)<br />

• Die technischen <strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen<br />

- „Die <strong>Daten</strong> verarbeitenden Stellen <strong>und</strong> ihre auftragnehmen-den<br />

Stellen haben die technischen <strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen<br />

zu treffen, die erforderlich sind, um die Aus-führung der<br />

Vorschriften dieses Gesetzes zu gewährleisten. Erforderlich sind<br />

technische <strong>und</strong> organisatorische Maß-nahmen nur, wenn ihr<br />

Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Schutzwürdigkeit<br />

der <strong>Daten</strong> steht.“<br />

…<br />

( § 8 Abs. 1 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 29


Die ToM‘s <strong>und</strong> die Vorabkontrolle (2)<br />

• Die toM‘s im Kontext der pb<strong>Daten</strong> ( § 8 Abs. 2 HmbDSG )<br />

- „Werden personenbezogene <strong>Daten</strong> automatisiert verarbeitet, sind<br />

technische <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen zu treffen, die<br />

geeignet sind zu gewährleisten, dass …<br />

1. nur Befugte die pb<strong>Daten</strong> zur Kenntnis nehmen können<br />

(Vertraulichkeit),<br />

2. die pb<strong>Daten</strong> während der Verarbeitung unverfälscht,<br />

vollständig <strong>und</strong> widerspruchsfrei bleiben (Integrität),<br />

…<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 30


Die ToM‘s <strong>und</strong> die Vorabkontrolle (3)<br />

• Die toM‘s im Kontext der pb<strong>Daten</strong><br />

- …<br />

3. die pb<strong>Daten</strong> zeitgerecht zur Verfügung stehen <strong>und</strong><br />

ordnungsgemäß verarbeitet werden können (Verfügbarkeit),<br />

4. die pb<strong>Daten</strong> ihrem Ursprung zugeordnet werden können<br />

(Authentizität),<br />

5. festgestellt werden kann, wer wann welche pb<strong>Daten</strong> in<br />

welcher Weise verarbeitet hat (Revisionsfähigkeit).<br />

( § 8 Abs. 2 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 31


Die ToM‘s <strong>und</strong> die Vorabkontrolle (4)<br />

• Die toM‘s im Kontext der pb<strong>Daten</strong><br />

- Gilt auch für die „analoge <strong>Daten</strong>verarbeitung“:<br />

„Werden pb<strong>Daten</strong> nicht-automatisiert verarbeitet, sind<br />

technische <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen zu treffen,<br />

um insbesondere den Zugriff Unbefugter bei der Bearbeitung,<br />

der Aufbewahrung, dem Transport <strong>und</strong> der Vernichtung<br />

zu verhindern“.<br />

( § 8 Abs. 2 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 32


Die ToM‘s <strong>und</strong> die Vorabkontrolle (5)<br />

• Vorabkontrolle / Risikoanalyse<br />

„Vor der Entscheidung über die Einführung oder die<br />

wesentliche Veränderung eines automatisierten Verfahrens,<br />

mit dem pb<strong>Daten</strong> verarbeitet werden sollen, haben die <strong>Daten</strong><br />

verarbeitenden Stellen zu untersuchen, ob <strong>und</strong> in welchem<br />

Umfang mit der Nutzung dieses Verfahrens Gefahren für die<br />

Rechte der Betroffenen verb<strong>und</strong>en sind. Die Einführung <strong>und</strong><br />

die wesentliche Änderung … sind nur zulässig, soweit<br />

derartige Gefahren durch toM‘s wirksam beherrscht werden<br />

können… .“<br />

( § 8 Abs. 4 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 33


Die ToM‘s <strong>und</strong> die Vorabkontrolle (6)<br />

• Vorabkontrolle / Risikoanalyse - HowTo<br />

- Handreichung <strong>und</strong> Muster-Risikoanalyse des HmbBfDI<br />

- BSI-IT-Gr<strong>und</strong>schutzkataloge<br />

- BSI-IT-Gr<strong>und</strong>schutzstandards<br />

- Alternativen: Best Practice nach ITIL oder COBIT<br />

- ISMS-Tools:<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 34


Die <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (1)<br />

• Jede Übermittlung pb<strong>Daten</strong> bedarf einer Rechtsgr<strong>und</strong>lage bzw. der<br />

Einwilligung der Betroffenen<br />

• Der Trick: Die Auftrags-DV ( § 3 Abs. 1 HmbDSG )<br />

- Wir suchen uns einen geeigneten Dienstleister, der die pb<strong>Daten</strong><br />

strikt nach unseren Vorgaben <strong>und</strong> nur für unsere Zwecke<br />

verarbeitet …<br />

… <strong>und</strong> schon handelt es sich im datenschutzrechtlichen Sinne<br />

nicht mehr um eine Übermittlung an Dritte .<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 35


Die <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (2)<br />

• Voraussetzungen:<br />

- Die auftragnehmende Stelle (AN) ist unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Eignung der von ihr getroffenen technischen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen ( § 8 HmbDSG ) sorgfältig<br />

auszuwählen.<br />

- Der AN ist verpflichtet, die <strong>Daten</strong> nur zu dem Zweck zu verarbeiten,<br />

zu dem sie ihm vom Auftraggeber (AG) überlassen worden sind,<br />

sowie nach Erledigung des Auftrags die überlassenen <strong>Daten</strong>träger<br />

zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten <strong>und</strong> bei ihm<br />

gespeicherte pb<strong>Daten</strong> zu löschen, soweit nicht besondere<br />

Rechtsvorschriften entgegenstehen.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 36


Die <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (3)<br />

• Empfehlung: ein schriftlicher Vertrag (1)<br />

Inhalt:<br />

1. Gegenstand <strong>und</strong> die Dauer des Auftrags,<br />

2. Umfang, Art <strong>und</strong> der Zweck der vorgesehenen Erhebung,<br />

Verarbeitung oder Nutzung von <strong>Daten</strong>, die Art der <strong>Daten</strong> <strong>und</strong> der<br />

Kreis der Betroffenen,<br />

3. die nach § 8 HmbDSG zu treffenden technischen <strong>und</strong><br />

organisatorischen Maßnahmen,<br />

4. die Berichtigung, Löschung <strong>und</strong> Sperrung von <strong>Daten</strong>,<br />

5. …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 37


Die <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (4)<br />

• Empfehlung: ein schriftlicher Vertrag …(2)<br />

…<br />

5. die Plichten des AN, insbesondere die von ihm vorzunehmenden<br />

Kontrollen,<br />

6. die etwaige Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen,<br />

7. die Kontrollrechte des AG‘s <strong>und</strong> die entsprechenden Duldungs- <strong>und</strong><br />

Mitwirkungspflichten des AN,<br />

8. mitzuteilende Verstöße des AN oder der bei ihm beschäftigten<br />

Personen gegen Vorschriften zum Schutz pb<strong>Daten</strong> oder gegen die<br />

im Auftrag getroffenen Festlegungen, …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 38


Die <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (5)<br />

• Empfehlung: ein schriftlicher Vertrag …(3)<br />

…<br />

9. der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der AG gegenüber<br />

dem AN vorbehält,<br />

10. die Rückgabe überlassener <strong>Daten</strong>träger <strong>und</strong> die Löschung beim<br />

AN.<br />

!!! Ein Vertrag zur Auftrags-DV ist auch abzuschließen für<br />

beratende, begutachtende Tätigkeiten …<br />

Wartungsarbeiten oder Hilfstätigkeiten bei der DV …<br />

… sofern dabei nicht ausgeschlossen werden kann, dass der AN Zugriff<br />

auf die pb<strong>Daten</strong> nehmen könnte.<br />

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Die <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (6)<br />

• Die Spitzfindigkeiten (1)<br />

- Ein Auftragnehmer ist nur ein Auftragnehmer …<br />

… wenn er die pb<strong>Daten</strong> im Auftrag in einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union verarbeitet.<br />

- … ansonsten ist er Dritter => § 4 Abs. 4 HmbDSG<br />

„Dritte sind alle Stellen außerhalb der <strong>Daten</strong> verarbeitenden<br />

(verantwortlichen) Stelle, ausgenommen die Betroffenen<br />

<strong>und</strong> diejenigen Stellen, die in einem Mitgliedstaat der EU<br />

pb<strong>Daten</strong> im Auftrag verarbeiten.“<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 40


Die <strong>Daten</strong>verarbeitung im Auftrag (7)<br />

• Die Spitzfindigkeiten (2)<br />

- Ist der Auftragnehmer aber ein Dritter, so werden ihm die pb<strong>Daten</strong><br />

übermittelt:<br />

„ Im Einzelnen ist Übermitteln das Bekanntgeben von <strong>Daten</strong> an<br />

Dritte in der Weise, dass die <strong>Daten</strong> weitergegeben, zur Einsicht<br />

bereitgehalten oder veröffentlicht werden oder dass Dritte in<br />

einem automatisierten Verfahren bereitgehaltene <strong>Daten</strong> abrufen“<br />

(§ 4 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 4 HmbDSG)<br />

- § 5 HmbDSG => Die Übermittlung bedarf einer Rechtsvorschrift …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 41


Auskunft - § 18 HmbDSG<br />

• Abs. 1 (von 6)<br />

Den Betroffenen ist von der <strong>Daten</strong> verarbeitenden Stelle auf<br />

Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über<br />

1. die zu ihrer Person gespeicherten <strong>Daten</strong>,<br />

2. die Zweckbestimmungen <strong>und</strong> die Rechtsgr<strong>und</strong>lage der<br />

Speicherung,<br />

3. die Herkunft der <strong>Daten</strong> <strong>und</strong> die Empfängerinnen oder<br />

Empfänger oder den Kreis der Empfängerinnen <strong>und</strong><br />

Empfänger; […]<br />

[…]<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 42


Berichtigung, Sperrung <strong>und</strong> Löschung - § 19 HmbDSG (1)<br />

• Abs. 1 – Berichtigung<br />

- <strong>Personenbezogene</strong> <strong>Daten</strong> (pb<strong>Daten</strong>) sind unverzüglich zu<br />

berichtigen, wenn sie unrichtig sind. […]<br />

// Für Akten gilt: Vermerken, zu welchem Zeitpunkt oder aus welchem Gr<strong>und</strong><br />

diese <strong>Daten</strong> unrichtig waren / wurden //<br />

- …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 43


Berichtigung, Sperrung <strong>und</strong> Löschung - § 19 HmbDSG… (2)<br />

• Abs. 2 – Sperrung (1)<br />

- pb<strong>Daten</strong> sind zu sperren, wenn<br />

1. ihre Richtigkeit von den Betroffenen bestritten wird <strong>und</strong> sich<br />

weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt<br />

2. in Fällen des § 19 Abs. 3 (Löschung) Gr<strong>und</strong> zu der Annahme<br />

besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Belange<br />

Betroffener beeinträchtigt würden, oder wenn Betroffene an<br />

Stelle der Löschung die Sperrung verlangen …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 44


Berichtigung, Sperrung <strong>und</strong> Löschung - § 19 HmbDSG… (3)<br />

• Abs. 2 – Sperrung (2)<br />

- pb<strong>Daten</strong> sind zu sperren, wenn<br />

3. sie nur zu Zwecken der <strong>Daten</strong>sicherung oder der<br />

<strong>Daten</strong>schutzkontrolle gespeichert sind.<br />

// Für Akten gelten wiederum spezielle Vorschriften //<br />

[…]<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 45


Berichtigung, Sperrung <strong>und</strong> Löschung - § 19 HmbDSG… (4)<br />

• Abs. 3 – Löschung<br />

- pb<strong>Daten</strong> sind zu löschen, wenn<br />

1. ihre Speicherung unzulässig ist oder<br />

2. ihre Kenntnis für die <strong>Daten</strong> verarbeitende Stelle zur<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.<br />

// Auch hier gelten wiederum spezielle Vorschriften für pb<strong>Daten</strong> in Akten //<br />

[…]<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 46


Berichtigung, Sperrung <strong>und</strong> Löschung - § 19 HmbDSG… (5)<br />

• Abs. 5 – Informationspflicht<br />

- Von der Berichtigung unrichtiger <strong>Daten</strong>, der Sperrung bestrittener<br />

oder unzulässig gespeicherter <strong>Daten</strong> sind unverzüglich die Stellen<br />

zu verständigen, denen <strong>Daten</strong> übermittelt worden sind; […]<br />

• Abs. 6 – Prüfung der Erforderlichkeit<br />

- In automatisierten Dateien gespeicherte <strong>Daten</strong> sind regelmäßig alle<br />

4 Jahre auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen <strong>und</strong> die<br />

<strong>Daten</strong>bestände gem. § 19 Abs. 3 zu bereinigen.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 47


Weitere Rechtsgr<strong>und</strong>lagen nach HmbDSG (1)<br />

• § 12 - <strong>Daten</strong>erhebung<br />

• § 13 - Zulässigkeit der weiteren <strong>Daten</strong>verarbeitung; Zweckbindung<br />

• § 14 - Übermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs<br />

• § 15 - Übermittlung an öff.-rechtl. Religionsgesellschaften<br />

• § 16 - Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs<br />

• § 17 - Übermittlung an Stellen außerhalb der BRD<br />

• …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 48


Weitere Rechtsgr<strong>und</strong>lagen nach HmbDSG (2)<br />

[Besondere Vorschriften über den <strong>Daten</strong>schutz]<br />

• § 27 - <strong>Daten</strong>verarbeitung zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung<br />

• § 28 - <strong>Daten</strong>verarbeitung bei Beschäftigungsverhältnissen<br />

• § 30 - Videoüberwachung …<br />

[Straf- <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften]<br />

• § 32 - Straftaten<br />

• § 33 - Ordnungswidrigkeiten<br />

…<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 49


Weitere Rechtsgr<strong>und</strong>lagen nach HmbDSG (3)<br />

• § 30 - Videobeobachtung <strong>und</strong> Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)<br />

‣ Nur zulässig in Ausübung des Hausrechts der verantwortlichen Stelle<br />

‣ zum Schutz von Personen <strong>und</strong> Sachen<br />

oder<br />

‣ zur Überwachung von Zugangsberechtigungen,<br />

‣ sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige<br />

Interessen der Betroffenen überwiegen.<br />

‣ Voraussetzungen:<br />

‣ Umfassende Dokumentation (analog zu Verfahrensbeschreibung <strong>und</strong><br />

Vorabkontrolle, Mustervordruck kann bei der gDSB / dem DSB der SUB<br />

abgefordert werden)<br />

‣ …<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 50


Weitere Rechtsgr<strong>und</strong>lagen nach HmbDSG (4)<br />

• § 30 - Videobeobachtung <strong>und</strong> Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)<br />

‣ Voraussetzungen (Fortsetzung):<br />

‣ Information der Betroffenen (Pictogramme, etc.) bevor der überwachte<br />

Bereich betreten wird<br />

‣ max. 7 Tage Speicherfrist<br />

‣ Kein Einsatz von Kameras mit Audio-Funktionalität (ggf. zu zerstören)<br />

‣ Sämtliche Vorgaben gelten auch bei Einsatz von Videokamera-Attrappen<br />

‣ Alle 2 Jahre ist die Erforderlichkeit der jew. Anlage zu überprüfen<br />

• Link: Handreichung zur Videoüberwachung (HmbBfDI)<br />

• Musterformular für alle Hochschulen <strong>und</strong> die Stabi (gDSB) *<br />

(*= künftig auch im Bibliotheks-Wiki im Ordner <strong>Daten</strong>schutz)<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 51


Weitere Informationsquellen<br />

• ZENDAS<br />

• Ausblick: Informationsportal der gDSB<br />

• HmbBfDI<br />

• <strong>Daten</strong>schutz.de<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 52


Vielen Dank <strong>und</strong> …<br />

Bernd Uderstadt<br />

Von-Melle-Park 3<br />

20146 Hamburg<br />

040 / 4 28 38-58 01<br />

datenschutz@sub.uni-hamburg.de (Funktionspostfach gDSB)<br />

datenschutzbeauftragter@sub.uni-hamburg.de (Funktionspostfach DSB der SUB)<br />

bernd.uderstadt@sub.hamburg.de (pers. Email-Account im FHHnet)<br />

http://www.sub.uni-hamburg.de<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 53


Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />

• Im Vorfeld der Veranstaltung konnten <strong>und</strong> sollten unsere Bibliothekskolleginnen<br />

<strong>und</strong> –kollegen Fragen <strong>und</strong> Probleme skizzieren, die sie im Arbeitsalltag bewegen.<br />

• Heraus kam ein interessanter Mix an Fragen, welche die ganze Bandbreite des<br />

Themas <strong>Daten</strong>schutz im alltäglichen Geschäftsleben verdeutlichen. Hierfür ein<br />

herzlicher Dank an Sie.<br />

• Auf den folgenden Folien versuchen wir Ihnen mehr oder minder präzise<br />

Vorschläge <strong>und</strong> Anregungen zu den verschiedenen Fragestellungen zu geben.<br />

• Bei der Komplexität einiger Fragen sind weitere Erörterungen im Rahmen unserer<br />

Beratungsangebote sinnvoll <strong>und</strong> erforderlich. Hierfür stehen wir allen<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern von SUB, UHH, HfMT, HFBK, HCU <strong>und</strong> TUHH<br />

gern zur Verfügung.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 54


Frage I :<br />

• Falls Personen Hausverbot erhalten haben, in wieweit ist es zulässig<br />

identifizierendes Material (Name, Foto, Beschreibung) zu verbreiten?<br />

(an alle Beschäftigte, Fremd-/Wachpersonal, Aushang im Eingangsbereich?)<br />

‣ Diese Frage ist im Kontext des Betriebs einer Bibliothek zu sehen. Wer hat welche<br />

geschäftlichen Rollen inne? Zulässig ist die Übermittlung der genannten Informationen<br />

(Foto nur wenn es aus öffentlichen Quellen stammt, oder i.R. der Bibliotheksnutzung<br />

rechtmäßig erhoben wurde) an die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die berechtigt sind, dass<br />

Hausrecht auszuüben. Erforderlich bzw. zumindest dringend empfehlenswert ist daher<br />

eine entsprechende Orga-Verfügung der Bibliotheksleitung bzw. der verantwortlichen<br />

Stelle für die Ausübung des Hausrechts. Unzulässig ist eindeutig ein öffentlicher Aushang<br />

(käme einer öff. Denunzierung gleich) bzw. auch nur die Einsichtnahme durch<br />

unberechtigte Dritte (z.B. K<strong>und</strong>en) in die pb<strong>Daten</strong> der Person der das Hausverbot erteilt<br />

wurde. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Verfahrensbeschreibung für das<br />

Fachverfahren „Bibliotheksnutzung“ sollten auch die o.g. Prozesse dargestellt werden.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 55


Frage II :<br />

• Ist es zulässig, bei Büchern, die nur einmal in der Bibliothek vorhanden<br />

sind <strong>und</strong> langfristig in Dienstzimmern stehen, diesen Standort offen im<br />

Katalog anzugeben, einschließlich Nennung des Dauerentleihers,<br />

vorausgesetzt dessen/deren Einverständnis liegt vor?<br />

‣ Betroffen sind hier insbesondere die Persönlichkeitsrechte der künftigen Leserin / des künftigen Lesers,<br />

aber auch des Dauerentleihers. Während Letztere/r sich zumindest evtl. unbequeme Arbeitsgänge erspart,<br />

muss die künftige Entleiherin / der neue Leser sich gegenüber dem bibliotheksfremden Dauerentleiher<br />

„outen“ welche ggf. spezielle Literatur sie / er lesen möchte. Im Rahmen einer Abwägung überwiegen<br />

u.E. die Persönlichkeits-rechte der /des künftigen Leserin/Lesers. Informationen über die Ausleihe (wer<br />

liest was) sollten nur der Bibliothek im Rahmen der konkreten Ausleihprozesse bekannt sein. Die<br />

Vorgänge sollten transparent <strong>und</strong> umfassend in den jew. Benutzerordnungen geregelt sein. Auch hier ist<br />

eine Verfahrensbeschreibung vorzuhalten <strong>und</strong> eine Vorabkontrolle/ Risikoanalyse durchzuführen <strong>und</strong><br />

schriftlich zu dokumentieren. Die Einwilligungslösung (Beide müssen informiert (d.h. über mögliche Vor<strong>und</strong><br />

Nachteile aufgeklärt) eingewilligt haben) sollte aus unserer Sicht die absolute Ausnahme darstellen,<br />

eine transparente Regelung in der Benutzerordnung ist eindeutig vorzuziehen.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 56


Frage III :<br />

• Problem: Beschäftigte, die im LBS-System eine Verbuchung vornehmen,<br />

erhalten Einsicht in sämtliche personenbezogenen <strong>Daten</strong> eines Nutzers. Zum<br />

Kreise der Beschäftigen zählen ebenso abhängig beschäftige Mitarbeiter wie<br />

studentische Hilfskräfte. Inwieweit müssen Personen, die mit<br />

Verbuchungsvorgängen betraut sind, schriftlich auf die Einhaltung des<br />

<strong>Daten</strong>schutzes verpflichtet werden, <strong>und</strong> wenn ja, wie sieht so eine schriftliche<br />

Verpflichtung aus formaler Sicht aus?<br />

‣ Nach § 7 HmbDSG ist keine schriftliche Verpflichtung auf das <strong>Daten</strong>geheimnis erforderlich<br />

(siehe auch Folie 24), jede Person ist bei Zugriff auf die <strong>Daten</strong> verpflichtet, das<br />

<strong>Daten</strong>geheimnis zu wahren. Die Universität Hamburg <strong>und</strong> die HafenCity Universität haben<br />

sich aber in vertraglichen Dienstvereinbarungen mit ihren Personalräten verbindlich<br />

zugesichert, ihre Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten. Ob dies auch<br />

für weitere öff. Hochschulen in Hamburg gilt entzieht sich unserer Kenntnis.<br />

Eine Mustervorlage stellen wir Ihnen im Bibliotheks-WiKi (Ordner <strong>Daten</strong>schutz) zeitnah zur<br />

Verfügung.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 57


Frage IV :<br />

• Können Mitarbeiter/innen aus datenschutz-rechtlichen Gründen die<br />

Angaben für einen Dienstplaner, der allen Angestellten zugänglich ist,<br />

verweigern? Gemeint sind hauptsächlich Abwesenheiten (ganztägig<br />

ohne Nennung der Gründe, dienstliche Teilabwesenheit mit<br />

Benennung wie z. Bsp.: Sitzungstermine)<br />

‣ Hinsichtlich der Nutzung dienstlicher Arbeitsmittel zur Bürokommunikation (Email,<br />

Kalender, Kontakte, etc.) ist zwischen der FHH <strong>und</strong> den Spitzenverbänden der<br />

Gewerkschaften eine sogenannte 94er-Vereinbarung geschlossen worden (nach § 94<br />

HmbPersVG). In der Anlage hierzu ist auch definiert, wie mit solchen Kalenderfunktionen<br />

unter Wahrung der Privatsphäre der Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter umgegangen<br />

werden soll. Oftmals fehlt es leider – aus unserer Sicht – an konkretisierenden<br />

Organisationsverfügungen der Hochschulen bzw. der jew. Fachbereiche, welche Details<br />

der Kalender- <strong>und</strong> Emailnutzung auch für Vertretungs- <strong>und</strong> Abwesenheitsfälle transparent<br />

regeln. Unsere dringende Empfehlung an die Leitungsebenen: Machen Sie die Organisationsprozesse<br />

transparent! Dies hilft innerbetriebliche Konflikte zu vermeiden.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 58


Frage V :<br />

• Ist es zulässig, Nutzerdaten aus dem Ausleihsystem zu verwenden, um<br />

die Nutzer über F<strong>und</strong>sachen (z.B. Leseausweise, auf dem Kopierer<br />

vergessene amtliche Dokumente, Handys u.a.) zu informieren?<br />

‣ Sofern eine eindeutige Zuordnung der F<strong>und</strong>stücke zu einen konkreten Nutzer möglich ist<br />

hätten wir keine Bedenken, so zu verfahren.<br />

‣ Empfehlung: Definieren Sie die Nutzung der pb<strong>Daten</strong> für diese Fälle als zusätzliche<br />

Zweckbestimmung in der (vermutlich noch nicht vorhandenen) Verfahrensbeschreibung<br />

Ihrer Bibliothek (siehe hierzu auch Folien 26 ff.)<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 59


Frage VI :<br />

• Thema Web-Analyse Software:<br />

Welche Software kann ich aus datenschutzrechtlicher Sicht zur Analyse des<br />

Nutzungsverhaltens einer Website bedenkenlos einsetzen, welche nicht, <strong>und</strong><br />

warum nicht? Kann man beispielsweise Google Analytics oder AWStats<br />

bedenkenlos verwenden?<br />

‣ Nach unserer laienhaften Kenntnis (wir sind keine IT-Sicherheits-Spezialisten) erheben alle<br />

am Markt verfügbaren Webtracking-Tools mehr oder weniger viele personenbezogene<br />

oder personenbeziehbare <strong>Daten</strong> (u.a. die IP-Adresse, die nach herrschender Rechtsauffassung<br />

als pbDatum gilt). Daher ist in jedem Einzelfall eine detaillierte Prüfung der IT-<br />

Prozesse erforderlich => Stichwort Vorabkontrolle/Risikoanalyse (s. auch Folien 29 ff.).<br />

<strong>Daten</strong>schutzgerechte Anwendungsszenarien sind uns bekannt von den Produkten PIWIK,<br />

AWStats <strong>und</strong> auch Google Analytics (Hinweise des HmbBfDI). In aller Regel ist zudem ein<br />

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 3 HmbDSG (s. Folien 35 ff.) abzuschließen,<br />

sofern der Anbieter als Dienstleister agiert <strong>und</strong> nicht eine komplette In-House-Lösung<br />

realisiert wurde.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 60


Frage VII :<br />

• Wie ist mit Diplom-, bzw. Abschlussarbeiten zu verfahren, für die keine<br />

Einverständniserklärung seitens des/der Verf. vorliegt, dass die Arbeit<br />

in der Bibliothek zugänglich <strong>und</strong> im Katalog nachgewiesen sein darf.<br />

‣ Sofern diese Einwilligung fehlt <strong>und</strong> auch keine Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Veröffentlichung<br />

vorliegt (s. Folien 19 ff.) – z.B. eine Prüfungs- oder Promotionsordnung – mit<br />

entsprechender Legitimation, darf die entsprechende Arbeit nicht veröffentlicht werden.<br />

Dies gilt auch für die bloße Erfassung von Name <strong>und</strong> Titel der Arbeit.<br />

‣ Wie gehen wir aber mit Altlasten um? (z.B. Fälle in denen nicht bzw. nur sehr arbeitsintensiv<br />

nachprüfbar ist, ob eine Einwilligung vorliegt)<br />

‣ Sofern sich eine solche Überprüfung einfach gestaltet, sollten Arbeiten ohne Legitimation<br />

für die Veröffentlichung aus Bibliothek <strong>und</strong> Katalogen (Campus-Katalog, WorldCat)<br />

entfernt werden. Bei zeitintensiven Recherche-Aufwänden sollte ggf. eine Reaktion der<br />

Betroffenen abgewartet werden.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 61


Frage VIII :<br />

• Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Bachelor- <strong>und</strong><br />

Masterarbeiten als Pdf-Dokument zur Verfügung zu stellen?<br />

Reicht hier die übliche Einverständniserklärung?<br />

‣ Diese Frage erscheint zunächst trivial, wirft aber bei näherer Betrachtung verschiedenste<br />

Folgefragen auf. Zudem sind neben Fragen des <strong>Daten</strong>schutzes, besser der „data privacy“,<br />

auch Urheberrechtsfragen zu betrachten. Für eine umfassende Beantwortung fehlt an<br />

dieser Stelle die Zeit – oder die Antwort könnte nur lauten: NEIN!<br />

‣ Bachelor- <strong>und</strong> Masterarbeiten stellen persönliche Werke ihrer Autoren dar. Diese sind<br />

gegen Missbräuche (Fremdnutzung, Veränderung, etc.) zu schützen. Es sind also zunächst<br />

einmal technische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Integrität <strong>und</strong><br />

Authentizität des Werkes gewährleistet ist. Technisch ausgedrückt ist das jeweilige<br />

Dokument mit einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen. Eine normale pdf-Datei<br />

reicht hier bei weitem nicht aus. Wir empfehlen die Einbindung Ihrer IT-Abteilung <strong>und</strong> Ihrer<br />

Rechtsabteilung bzgl. der urheberrechtlichen Fragestellungen.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 62


Frage IX :<br />

• Nach welchen Vorgaben darf eine Videoüberwachungsanlage<br />

betrieben werden?<br />

‣ Eine einfache Antwort zum Abschluss: § 30 HmbDSG stellt für die öffentlichen<br />

Hamburger Hochschulen <strong>und</strong> die <strong>Staats</strong>- <strong>und</strong> Universitätsbibliothek Hamburg<br />

die abschließende <strong>und</strong> einzige Rechtsgr<strong>und</strong>lage für den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen<br />

im öffentlichen Raum der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg<br />

dar (s. Folien 50 ff.).<br />

‣ Mit Blick auf „die internationalen Teilnehmer“ ;-) an unserem Workshop sei<br />

folgender Hinweis erlaubt: Für nicht-öffentliche Institutionen, Bibliotheken <strong>und</strong><br />

Vereine, Unternehmen gilt das B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz (BDSG). Einschlägige<br />

Rechtsnorm ist dort der § 6b BDSG mit deutlich anderer inhaltlicher<br />

Ausrichtung.<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 63


• Bild Lichthof<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 64

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