04.09.2014 Aufrufe

Dokument in neuem Fenster öffnen. - Orthodoxe Bibliothek

Dokument in neuem Fenster öffnen. - Orthodoxe Bibliothek

Dokument in neuem Fenster öffnen. - Orthodoxe Bibliothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

114<br />

Die orthodoxe Kirche <strong>in</strong> griechischer Sicht<br />

Im Gegensatz zu dieser jahrhundertelang lebendigen Überlieferung ist<br />

<strong>in</strong> Griechenland heute den Laien die Teilnahme an den kirchlichen Gerichten<br />

völlig verschlossen. Lediglich mittelbar tritt das Laienelement doch noch<br />

dazu, nämlich durch den Staat, <strong>in</strong>sofern als zur Vollstreckung irgende<strong>in</strong>er<br />

Entscheidung der kirchlichen Gerichte oder zur Ertedung der Begnadigung<br />

e<strong>in</strong> Königliches Dekret notwendig ist, das auf Antrag des M<strong>in</strong>isters<br />

für kirchliche Angelegenheiten erlassen wird 105 ).<br />

Zur Vervollständigung des Gesamtbddes bleibt uns noch übrig, e<strong>in</strong>ige<br />

Worte über die Teilnahme der Laien an der kirchlichen Gesetzgebungzu sagen.<br />

In früherer Zeit äußerte sich diese Teilnahme der Laien auf dreierlei<br />

Weise: i. durch ihre Teilnahme an den Synoden, die die hauptsächliche<br />

gesetzgebende Gewalt der Kirche s<strong>in</strong>d, 2. durch den Staat, soweit er bei<br />

kirchlichen Fragen als Gesetzgeber auftrat, und 3. durch den E<strong>in</strong>fluß des<br />

ganzen Pleroma der Kirche auf die Ausgestaltung des Brauchtums.<br />

Von diesen drei Möglichkeiten ist die erste heute verschlossen, <strong>in</strong>sofern<br />

als die Laien an den Synoden der Kirche nicht mehr teilnehmen. Die<br />

zweite, über den Staat, hat sich <strong>in</strong> der Kirche von Griechenland so gehalten,<br />

wie sie <strong>in</strong> der Vergangenheit gewesen war, mit dem e<strong>in</strong>zigen<br />

Unterschied, daß kraft ihres geltenden Verfassungsgesetzes beim Erlaß<br />

irgende<strong>in</strong>es kirchlichen Gesetzes von selten des Staates das vorherige<br />

Gutachten der Ständigen heiligen Synode angefordert werden muß.<br />

Schließlich, was die dritte Möglichkeit durch die Gewohnheit anbelangt,<br />

so ist hier, da die Gewohnheit als Quelle des Kanonischen Rechts unserer<br />

Kirche anerkannt ist 106 ) und die formende Kraft desselben <strong>in</strong> der Hauptsache<br />

<strong>in</strong> der Hand des Pleroma der Kirche hegt, ganz offensichtlich das<br />

Wirkungsfeld des Laienelements fortwährend ungeheuer groß gebheben.<br />

* * *<br />

Als Ergebnis der vorhegenden Untersuchung ergibt sich nun das Folgende:<br />

im Leib der Kirche werden durch die Priesterweihe deutlich<br />

zwei Stände unterschieden, und zwar nach dem Grade des Dienens, der<br />

jedem von ihnen aufgetragen ist. Diese Unterscheidung tendiert jedoch<br />

<strong>in</strong> der Praxis zu e<strong>in</strong>er Differenz der Machtbefugnis der Priester gegenüber<br />

den Laien, was e<strong>in</strong>e völlige Änderung des Geistes der <strong>Orthodoxe</strong>n<br />

Kirche bedeuten würde, wenn der Herr des We<strong>in</strong>bergs jemals erlauben<br />

sollte, daß es soweit käme. Denn, um die oben zitierte Formulierung zu<br />

105 ) Vgl. K. Rallis, Iloivixdv usw. S. 6isf., G. Th. Rammos, a. a. O. 192-193,<br />

und A. P. Christophilopoulos, a. a. O. Bd. III (1956), S. 77.<br />

106 ) Siehe Milasch-Apostolopoulos, a. a. O. 64-68, und Christophilopoulos, a. a. O.<br />

Bd. I (1952), S. 86-88.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!