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Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss

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<strong>Beschluss</strong> vom 11. Dezember 2009 Seite 2 von 17<br />

VK 23/09<br />

Beigeladene<br />

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx<br />

xxxxxxxxxxxxx<br />

xxxxxxxxxxxx<br />

Verfahrensbevollmächtigte xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxre<br />

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx<br />

hat die <strong>Vergabekammer</strong> <strong>Münster</strong> auf die mündliche Verhandlung vom 4.12.2009<br />

durch die Vorsitzende Diemon-Wies, den hauptamtlichen Beisitzer Stolz und den ehrenamtlichen<br />

Beisitzer Dr.-Ing. Bökamp<br />

am 11. Dezember 2009 beschlossen:<br />

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.<br />

2. Die Kosten des Verfahrens werden auf xxxx € festgesetzt.<br />

3. Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin<br />

und die Beigeladene werden für notwendig erklärt.<br />

4. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die Aufwendungen<br />

<strong>der</strong> Antragsgegnerin und <strong>der</strong> Beigeladenen für <strong>der</strong>en zweckentsprechende<br />

Rechtsverfolgung.<br />

Gründe<br />

I.<br />

Die Antragsgegnerin schrieb die Mo<strong>der</strong>nisierung ihrer Studentenwohnanlage als GU-<br />

Bauleistung und als Bedarfsposition den Einbau neuer Fenster in einem offenen Verfahren<br />

nach <strong>der</strong> VOB/A europaweit aus. Nebenangebote waren nach den Vergabeunterlagen<br />

zugelassen, wurden aber <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wertung nicht berücksichtigt, weil die<br />

Antragsgegnerin keine Mindestanfor<strong>der</strong>ungen formuliert hatte. Der geschätzte Auftragswert<br />

lag <strong>bei</strong> ca. 5,5 Mio. €. Zuschlagskriterium war <strong>der</strong> niedrigste Preis.<br />

Die funktionale Leistungsbeschreibung enthält Anfor<strong>der</strong>ungen an den Hochbau, die<br />

Abbruchar<strong>bei</strong>ten und Hinweise auf die Technische Gebäudeeinrichtung, unterglie<strong>der</strong>t<br />

in die Lose 1 bis 3.<br />

Der allgemeine Teil <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung enthält folgende Hinweise für die Bieter:<br />

> Die abgefragten Fabrikate sind vom Bieter lückenlos aufzuzeigen.<br />

> Alle genannten Produktbezeichnungen verstehen sich als: „o<strong>der</strong> gleichwertig“.<br />

> Es wurden teilweise bekannte Produktbezeichnungen aufgeführt, zur besseren Erläuterung<br />

<strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Leistung, es sind jedoch jeweils die günstigsten und im Gesamtzusammenhang<br />

wirtschaftlichsten Produkte anzubieten.<br />

Weiterhin bestimmte die Antragsgegnerin:<br />

Die Leistungsbeschreibung ist für das Gebäude in einzelne Leistungsbereiche (Gewerke) geglie<strong>der</strong>t.<br />

Die in diesen Leistungsbereichen beschriebenen Materialqualitäten, Konstruktions- bzw. Ausfüh-

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