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Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche ... - admin.ch

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<strong>Bildungsplan</strong> <strong>zur</strong> <strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>berufli<strong>ch</strong>e</strong> Grundbildung<br />

Dentalassistentin / Dentalassistent EFZ<br />

Teil A: Handlungskompetenzen<br />

Ri<strong>ch</strong>tziel 4.3: Dur<strong>ch</strong>führung von<br />

Hygienemassnahmen<br />

Die Dentalassistentin ist bestrebt, Infektions<strong>über</strong>tragungen<br />

zum S<strong>ch</strong>utze der Patienten und des eigenen<br />

Teams zu vermeiden. Deshalb ist sie genauestens daran<br />

interessiert, alle im Ans<strong>ch</strong>luss an <strong>die</strong> zahnärztli<strong>ch</strong>en<br />

Behandlungen notwendigen Massnahmen der Desinfektion,<br />

der Reinigung und Pflege sowie der Sterilisation<br />

im Behandlungszimmer und in den rückwärtigen<br />

Praxisräumen dur<strong>ch</strong>zuführen.<br />

Leistungsziele Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule Leistungsziele Betrieb Leistungsziele ÜK<br />

Die Dentalassistentin …<br />

4.3.1 a) erläutert <strong>die</strong> Massnahmen der<br />

persönli<strong>ch</strong>en (privaten und berufsbezogenen)<br />

Hygiene. K2<br />

4.3.2 a) zählt <strong>die</strong> zu den Zonen rot, gelb<br />

und grün der Hygienekette gehörenden<br />

Massnahmen auf. K1<br />

4.3.3 a) zeigt genau den Begriff der<br />

«Desinfektion» auf. K2<br />

4.3.4 a) erläutert das Vorgehen bei sämtli<strong>ch</strong>en<br />

Desinfektionsmassnahmen.<br />

K2<br />

4.3.5 a) legt genau den Begriff der «Sterilisation»<br />

dar. K2<br />

4.3.6 a) nennt <strong>die</strong> in der Zahnarztmedizin<br />

übli<strong>ch</strong>en Sterilisator-Gerätetypen<br />

und bes<strong>ch</strong>reibt deren jeweilige<br />

Funktionsweise. K2<br />

4.3.7 a) erklärt das Vorgehen bei sämtli<strong>ch</strong>en<br />

in der Praxis anfallenden<br />

Sterilisationsarbeiten. K2<br />

b) führt <strong>die</strong> Massnahmen der<br />

persönli<strong>ch</strong>en (privaten und berufsbezogenen)<br />

Hygiene na<strong>ch</strong> den<br />

Praxisvors<strong>ch</strong>riften dur<strong>ch</strong>. K3<br />

b) führt in den Zonen rot, gelb und<br />

grün der Hygienekette <strong>die</strong> entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Massnahmen vors<strong>ch</strong>riftsgemäss<br />

dur<strong>ch</strong>. K3<br />

b) führt sämtli<strong>ch</strong>e in der Praxis<br />

anfallenden Desinfektionsmassnahmen<br />

vors<strong>ch</strong>riftsgemäss dur<strong>ch</strong>. K3<br />

b) be<strong>die</strong>nt alle in der Arbeitspraxis<br />

eingesetzten Sterilisations-Gerätetypen<br />

gemäss Be<strong>die</strong>nungsanleitung<br />

und Anweisung korrekt und<br />

selbstständig. K3<br />

b) führt sämtli<strong>ch</strong>e in der tägli<strong>ch</strong>en<br />

Arbeit anfallenden Sterilisationsarbeiten<br />

vors<strong>ch</strong>riftsgemäss und<br />

selbstständig gemäss Anweisung<br />

der Zahnärztin dur<strong>ch</strong>. K3<br />

c) führt <strong>die</strong> übli<strong>ch</strong>en Massnahmen<br />

der persönli<strong>ch</strong>en (privaten und<br />

berufsbezogenen) Hygiene vors<strong>ch</strong>riftsgemäss<br />

dur<strong>ch</strong>. K3<br />

c) gliedert <strong>die</strong> Hygienekette in <strong>die</strong><br />

Zonen rot, gelb und grün, stimmt<br />

<strong>die</strong> entspre<strong>ch</strong>enden Massnahmen<br />

auf <strong>die</strong>se Zonen ab und führt <strong>die</strong>se<br />

vors<strong>ch</strong>riftsgemäss dur<strong>ch</strong>. K4<br />

c) wendet alle vers<strong>ch</strong>iedenen,<br />

gebräu<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Desinfektionsmassnahmen<br />

selbstständig an. K3<br />

c) führt sämtli<strong>ch</strong>e gängigen<br />

Sterilisationsarbeiten selbstständig<br />

dur<strong>ch</strong>. K3<br />

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