Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung - BAFU
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<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Rohstoffnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Abfallentsorgung</strong> 64<br />
- Eigentümerstruktur: Die Eigentümer der KVA sind in den meisten Fällen Gemeinden (Zweckverbände,<br />
Aktiengesellschaften).<br />
- Subventionen: Der B<strong>und</strong> hat den Bau der KVA in Kantonen mit tiefer bis mittlerer Finanzkraft<br />
mit bis zu 35% subventioniert. Die unterschiedlichen Subventionssätze führen zu entsprechenden<br />
Unterschieden zwischen den KVA beim Kapitaldienst <strong>und</strong> bei den Amortisationspflichten.<br />
- Marktordnung: Die privaten Haushalte <strong>und</strong> die Wirtschaft müssen ihre Siedlungsabfälle den<br />
Abfallsammlungen der Gemeinden übergeben. Die Gemeinden müssen den gesammelten<br />
Siedlungsabfall einer bestimmten KVA übergeben ( ↔ „gefangener Markt“ mit Andienungspflicht).<br />
Der Kanton legt zu diesem Zweck Einzugsgebiete für die einzelnen KVA fest. Die KVA<br />
haben im „gefangenen Markt“ den Status regionaler Monopole. Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind<br />
selber verantwortlich für die Entsorgung ihrer übrigen Abfälle. Haben sie Abfälle, die in einer<br />
KVA verbrannt werden müssen, so können sie die KVA innerhalb der Schweiz frei wählen ( ↔<br />
„freier Markt“).<br />
Ausgehend von den obigen Charakteristika des KVA-Bereichs sind verschiedene Ansätze zur Ausschöpfung<br />
der Effizienzpotenziale zu prüfen. Die Abbildung 6-3 gibt eine Übersicht über die verschiedenen<br />
Ansätze. In der Abbildung 6-4 werden die Stärken <strong>und</strong> Schwächen der verschiedenen<br />
Ansätze miteinander verglichen.