DWS ACCESS Wasserkraft - Trend-Invest.de
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Die Motive für Ihre Beteiligung<br />
1<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
Energie im Fluss<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 1
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
Energie im Fluss<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 3
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Die Motive für Ihre Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2. Erklärung <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
3. Das Beteiligungsangebot im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
4. Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />
5. enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
6. Das <strong>Invest</strong>ment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
6.1 Die energetische Zukunft: Erneuerbare Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />
6.2 <strong>Wasserkraft</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />
6.3 Die Zielregionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />
6.4 Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
6.5 <strong>Invest</strong>itionsstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104<br />
6.6 <strong>Invest</strong>itionsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108<br />
6.7 <strong>Invest</strong>itionstätigkeiten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111<br />
7. Wirtschaftliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
7.1 <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungspläne (Prognose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126<br />
7.2 Bewirtschaftungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />
7.3 Veräußerungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />
7.4 Angestrebter Gesamtmittelrückfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145<br />
7.5 Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146<br />
8. Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154<br />
8.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />
8.2 Struktur <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />
8.3 Die Fondsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />
8.4 Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170<br />
8.5 Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />
8.6 Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190<br />
8.7 Übersicht über Provisionen und Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />
4 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
9. Steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202<br />
9.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203<br />
9.2 Steuerliches Fondskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204<br />
9.3 Besteuerung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206<br />
9.4 Nutzungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209<br />
9.5 Beendigungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216<br />
9.6 Erbschaft- und Schenkungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218<br />
9.7 Steuerliche Mel<strong>de</strong>pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220<br />
9.8 Mögliche Rechtsän<strong>de</strong>rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220<br />
10. Angaben über die wesentlichen Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222<br />
11. Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228<br />
12. Glossar und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234<br />
Anhang Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249<br />
Anhang Treuhand- und Verwaltungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270<br />
Anhang Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />
Hinweis<br />
Die inhaltliche Richtigkeit <strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Prospekts durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
(§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermVerkProspV).<br />
Seit Inkrafttreten <strong>de</strong>r §§ 8f ff. Verkaufsprospektgesetz und <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) am 01. Juli 2005 fin<strong>de</strong>t eine formale Vollständigkeitsprüfung durch die BaFin statt.<br />
Nachträge zum Verkaufsprospekt<br />
Sollte zu diesem Verkaufsprospekt ein Nachtrag erstellt wer<strong>de</strong>n, wird dies in <strong>de</strong>r Börsen-Zeitung bekannt<br />
gemacht. Der Nachtrag wird bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG,<br />
Mainzer Landstraße 178 –190, 60327 Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />
Bebil<strong>de</strong>rung<br />
Einige <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>r zeigen lediglich typisierend und zur Veranschaulichung <strong>Wasserkraft</strong>werke o<strong>de</strong>r<br />
Wasserflächen o<strong>de</strong>r Teile davon, die nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots sind.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 5
1Die Motive für<br />
Ihre Beteiligung<br />
6 Gebirgslandschaft in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsstandorts Kuyuma, Türkei, aufgenommen am 01. Juli 2010
Sehr geehrte Anlegerin,<br />
sehr geehrter Anleger,<br />
Europa braucht immer mehr Energie. Der wirtschaftliche<br />
Wohlstand und die Lebensqualität <strong>de</strong>r Menschen be ruhen<br />
seit Jahrzehnten ganz wesentlich darauf, dass wachsen<strong>de</strong><br />
Strommengen verfügbar sind. Die Politik steht heute in<br />
vielen Län<strong>de</strong>rn vor <strong>de</strong>r Aufgabe, die Rahmen bedingungen<br />
zu schaffen, um diesen wachsen<strong>de</strong>n Bedarf auch künftig<br />
zu <strong>de</strong>cken; die Herausfor<strong>de</strong>rung besteht meist darin, „<strong>de</strong>n<br />
Bedürfnissen <strong>de</strong>r heutigen Generation zu entsprechen,<br />
ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefähr<strong>de</strong>n,<br />
ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“ 1 . Die<br />
<strong>de</strong>utsche Bun<strong>de</strong>sregierung beispielsweise will eine nachhaltige<br />
Energieversorgung schaffen, die die Kriterien Versorgungssicherheit,<br />
Wirtschaftlichkeit sowie Klima- und<br />
Umweltverträglichkeit erfüllt 2 .<br />
Angesichts dieser Vorgaben ist vieles im Fluss: Vor allem<br />
wer<strong>de</strong>n die erneuerbaren Energien immer wichtiger. Sie<br />
sollen beitragen, das Klimaschutzziel <strong>de</strong>r Euro päischen<br />
Union von 2008 (Senkung <strong>de</strong>s CO 2<br />
-Ausstoßes bis 2020<br />
um 20 %) zu erreichen. Sie sollen nach und nach die<br />
Energieproduktion aus <strong>de</strong>n nicht unbeschränkt zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n fossilen Brennstoffen ersetzen. Und sie<br />
sollen zumin<strong>de</strong>st teilweise an die Stelle <strong>de</strong>r Kern energie<br />
treten: Deutschland und die Schweiz bspw. haben entschie<strong>de</strong>n,<br />
zukünftig auf diese Form <strong>de</strong>r Strom erzeugung<br />
zu verzichten.<br />
Eine <strong>de</strong>r wichtigsten Quelle erneuerbarer Energie ist<br />
und bleibt für die unmittelbare Zukunft die <strong>Wasserkraft</strong>.<br />
Sie hat heute in Europa einen Anteil von 15 % an <strong>de</strong>r<br />
elektrischen Energieversorgung und von 60 % unter <strong>de</strong>n<br />
erneuerbaren Energieträgern. <strong>Wasserkraft</strong> ist bewährt<br />
und ausgereift: Sie wird seit Jahrtausen<strong>de</strong>n ge nutzt, ihre<br />
Grundlagen sind gut erforscht. Seit über 100 Jahren<br />
dient sie <strong>de</strong>r Stromerzeugung und hier weist sie <strong>de</strong>n<br />
1<br />
vgl. UN-Kommission (1987)<br />
2<br />
vgl. BMBF (2011)<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 7
höchsten Wirkungsgrad auf. Sie erzeugt im Betrieb keine<br />
nennenswerten CO 2<br />
-Emissionen und keine Abfallprodukte.<br />
Ihr Ausbau stößt lediglich an natürliche Grenzen, <strong>de</strong>nn<br />
verkürzt ge sagt, braucht sie Nie<strong>de</strong>rschläge und Gefälle. In<br />
vier Regionen Europas ist die Natur durch Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />
und Topographie beson<strong>de</strong>rs günstig für <strong>Wasserkraft</strong>,<br />
und auf diese wird sich <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
konzentrieren: Skandinavien, <strong>de</strong>r Alpenraum, Südosteuropa<br />
und die Türkei.<br />
Norwegen beispielsweise <strong>de</strong>ckt bereits heute rund 98 %<br />
seines Bedarfs an elektrischer Energie aus <strong>Wasserkraft</strong> –<br />
und möchte nun Strom aus <strong>Wasserkraft</strong> exportieren 1 .<br />
Auch Österreich und die Schweiz haben die <strong>Wasserkraft</strong><br />
bereits zu einem hohen Grad erschlossen und sind an<br />
einem weiteren Ausbau interessiert, zumal bei<strong>de</strong> Län<strong>de</strong>r<br />
zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>r Zukunft ohne Kernkraftwerke auskommen<br />
wollen 2 .<br />
Geeignet erscheinen die natürlichen und gesellschaftlichen<br />
Bedingungen für <strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong><br />
auch in Teilen Südosteuropas und <strong>de</strong>r Türkei: Dort<br />
könnte bei anhalten<strong>de</strong>m wirtschaftlichen Aufschwung<br />
in vielen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Energiebedarf in <strong>de</strong>n nächsten<br />
Jahren <strong>de</strong>ut lich zunehmen 3 . Die Län<strong>de</strong>r sind bislang<br />
wachstums stark, ihr Bruttoinlandsprodukt stieg bereits<br />
in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren weit stärker als im europäischen<br />
Durchschnitt. Die Weltbank, die Europäische<br />
<strong>Invest</strong>itions bank sowie Einzelstaaten <strong>de</strong>r EU wie<br />
Deutschland o<strong>de</strong>r Österreich för<strong>de</strong>rn dort <strong>Invest</strong>itionen.<br />
Aufgrund ihrer geringen Bevölkerungsdichte bieten<br />
diese Regionen auch Raum für neue Projekte. Auch die<br />
politische Entwicklung schreitet dort voran. So haben<br />
die meisten südosteuropäischen Staaten bereits einen<br />
EU-Beitritt beantragt; die Türkei ist bereits offizieller<br />
Beitrittskandidat 4 .<br />
Welche Arten von <strong>Wasserkraft</strong>anlagen eignen sich nun<br />
für ein <strong>Invest</strong>ment in <strong>de</strong>n vier Zielregionen? Kleinere und<br />
mittelgroße Anlagen haben nur be grenzte nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Umwelt und weisen in <strong>de</strong>r Regel<br />
eine hohe Effizienz auf. Die Produktions kosten sind<br />
niedriger als bei an<strong>de</strong>ren Formen <strong>de</strong>r Energie gewinnung,<br />
die Nutzungsdauer ist im Vergleich <strong>de</strong>utlich länger:<br />
50 bis 80 Jahre kann ein typisches Kleinkraftwerk betrieben<br />
wer<strong>de</strong>n und kostengünstig Strom erzeugen. Der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> investiert mittelbar in kleinere<br />
und mittlere Kraftwerke, die überwiegend auf <strong>de</strong>m Stand<br />
<strong>de</strong>r Technik errichtet wer<strong>de</strong>n sollen, wobei von Anfang<br />
an die Qualität <strong>de</strong>r Bauausführung überwacht wird. Bei<br />
<strong>Wasserkraft</strong>projekten fällt ein Großteil <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskosten<br />
erst bei Bauausführung an, weil im Wesentlichen<br />
keine Grundstücke, son<strong>de</strong>rn Lizenzen mit Nutzungsrechten<br />
an Flussläufen erworben wer<strong>de</strong>n. Aus heutiger<br />
Sicht bieten kleinere und mittlere Kraft werke voraussichtlich<br />
höhere Verwertungserlöse als größere.<br />
1<br />
Zwei Projekte, Norned und Norger, wollen Leitungen von Südnorwegen nach <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n bzw. Nord<strong>de</strong>utschland legen.<br />
2<br />
Österreich entschied sich in einer Volksabstimmung bereits am 05. November 1978 gegen die Inbetriebnahme seines ersten Kernkraftwerks Zwentendorf.<br />
Die Schweiz plant laut FAZ vom 25. Mai 2011 <strong>de</strong>n Atomausstieg. Die Regierung in Bern sprach sich dafür aus, bestehen<strong>de</strong> Atomkraftwerke nach Ablauf<br />
ihrer Betriebsdauer nicht zu ersetzen.<br />
3<br />
International Energy Agency (2010)<br />
4<br />
European Commission (2010), S. 14 ff<br />
8 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Die Motive für Ihre Beteiligung<br />
1<br />
<strong>Invest</strong>itionen in erneuerbare Energien haben bislang zumeist<br />
auf feste Einspeisevergütungen und somit auf staatliche<br />
Subventionen gesetzt. Die Gewinnung von Strom<br />
aus <strong>Wasserkraft</strong> war und ist jedoch sehr häufig auch ohne<br />
öffentliche För<strong>de</strong>rung wirtschaftlich. Die Liberalisierung<br />
<strong>de</strong>s europäischen Strommarkts vor rund einem Jahrzehnt<br />
– erkennbar etwa am Aufkommen von Strombörsen<br />
und am Wachsen <strong>de</strong>s grenzüber schreiten<strong>de</strong>n Verbundnetzes<br />
– hat <strong>Invest</strong>itionen in Stromerzeugung als Finanzanlage<br />
grundsätzlich attraktiver gemacht.<br />
Wer in <strong>Wasserkraft</strong> als Sachwertanlage investiert,<br />
betritt Neuland. Umso wichtiger ist die Auswahl <strong>de</strong>r<br />
Experten, die das Portfolio aufbauen und verwalten. Die<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> stützt sich auf über 40 Jahre Erfahrung<br />
im Bereich geschlossener Fonds. Um die ge eigneten<br />
Beteiligungsmöglichkeiten an <strong>Wasserkraft</strong>projekten zu<br />
fin<strong>de</strong>n, diese zu errichten und später zu betreiben, setzt<br />
<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> auf die enso GmbH<br />
als Asset Manager. Ihre Mitarbeiter verfügen über<br />
lang jährige und umfangreiche Erfahrungen im Bereich<br />
<strong>Wasserkraft</strong>.<br />
Daneben ist vorgesehen, dass Lahmeyer International –<br />
eine führen<strong>de</strong> Ingenieurgesellschaft in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
Energie, Wasser, Transport, Infrastruktur, Umwelt,<br />
Techno logie – als Berater und Zweitgut achter im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s festgeschriebenen <strong>Invest</strong>itions prozesses die<br />
Planung <strong>de</strong>r Projekte überprüft und diese bei Bedarf<br />
während <strong>de</strong>s Baus und <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Betriebs technisch<br />
begutachtet.<br />
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />
das vorliegen<strong>de</strong> Angebot bietet Ihnen die Möglichkeit,<br />
durch eine unternehmerische Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />
GmbH & Co. KG mittelbar in ein noch aufzubauen<strong>de</strong>s<br />
Portfolio aus <strong>Wasserkraft</strong>werken und -projekten in<br />
aussichtsreichen Regionen Europas und in <strong>de</strong>r Türkei<br />
zu investieren; und damit die Chance, an <strong>de</strong>r Wertentwicklung<br />
diese Portfolios teilzuhaben: über künftige<br />
Erlöse aus <strong>de</strong>r Stromerzeugung und letztlich aus <strong>de</strong>m<br />
Verkauf <strong>de</strong>r Anlagen.<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Seiten informieren Sie ausführlich über<br />
unser Angebot.<br />
Wir wür<strong>de</strong>n uns freuen, Sie als Anleger <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> begrüßen zu dürfen.<br />
Ihre <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 9
2<br />
Erklärung<br />
<strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen<br />
10<br />
Wasserfall an einem Seitenfluss zur Lengarica (Albanien), an <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant,<br />
ein <strong>Wasserkraft</strong>werk zu errichten
Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH mit eingetragenem Sitz<br />
in Frankfurt am Main (im Folgen<strong>de</strong>n „Anbieterin“) übernimmt<br />
gemäß § 3 <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufs prospektverordnung<br />
die Verantwortung für <strong>de</strong>n Inhalt dieses<br />
Verkaufsprospekts (im Folgen<strong>de</strong>n „Verkaufs prospekt“<br />
o<strong>de</strong>r „Prospekt“) und erklärt, dass ihres Wissens die<br />
Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine<br />
wesentlichen Umstän<strong>de</strong> ausgelassen sind.<br />
Je<strong>de</strong>m Anleger wird empfohlen, im eigenen Interesse die<br />
in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Risikofaktoren (siehe Kapitel 4) und steuerlichen<br />
Rahmen bedingungen, unter Berücksichtigung<br />
seiner persönlichen Situation kritisch zu würdigen und<br />
gegebenenfalls fachkundigen Rat Dritter einzuholen.<br />
Für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospekts sind alle bis<br />
zum Datum <strong>de</strong>r Aufstellung dieses Verkaufsprospekts tatsäch<br />
lich bekannten o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Anbieterin erkenn baren<br />
Sachverhalte relevant. Alle Angaben und Sachverhalte<br />
wur<strong>de</strong>n sorgfältig geprüft und entsprechen <strong>de</strong>m Stand<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung. Das vor liegen<strong>de</strong><br />
Beteiligungsangebot wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Anbieterin nach<br />
bestem Wissen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Angebote<br />
und <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Verträge sowie <strong>de</strong>r einschlägi<br />
gen gesetzlichen Bestimmungen und <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r<br />
Finanzverwaltung erstellt.<br />
Datum <strong>de</strong>r Prospektaufstellung: 26. September 2011<br />
Anbieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Mainzer Landstraße 178 –190<br />
60327 Frankfurt am Main<br />
HRB-Nr. 35708 <strong>de</strong>s<br />
Amtsgerichts Frankfurt am Main<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Angaben zum <strong>Invest</strong>ment vertraut die<br />
Anbieterin auf die ihr von Beratern mitgeteilten Informationen.<br />
Des Weiteren sind Angaben, bei <strong>de</strong>nen Dritte als<br />
Quellen genannt wer<strong>de</strong>n, nicht von <strong>de</strong>r An bieterin geson<strong>de</strong>rt<br />
überprüft wor<strong>de</strong>n. Sämtliche zukunftsbezogenen<br />
Finanzangaben in diesem Verkaufsprospekt sind Prognosen.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gesetze und <strong>de</strong>ren Auslegung durch<br />
die Gerichte sowie Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis<br />
(jeweils auch rückwirkend) und <strong>de</strong>s wirtschaftlichen Umfel<strong>de</strong>s,<br />
die sich auf das Beteiligungsangebot auswirken,<br />
können nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Silvia Wagner<br />
Geschäftsführerin <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Jochen Wiesbach<br />
Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
12 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Erklärung <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen<br />
2<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 13
3<br />
Das<br />
Beteiligungsangebot<br />
im Überblick<br />
14<br />
Mittelalterliche Brücke über Seitenfluss zum Mati-Fluss, Albanien; In Höhe <strong>de</strong>s Zusammenflusses soll Ausleitung für<br />
erstes Kraftwerk einer Kaska<strong>de</strong> mit fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken entstehen
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />
GmbH & Co. KG<br />
Fondstyp<br />
geschlossener <strong>Wasserkraft</strong>fonds<br />
Unterstelltes Fondsvolumen<br />
54 Mio. EUR (Eigenkapital zzgl. Agio)<br />
Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />
25.000 EUR; höhere Summen müssen<br />
ohne Rest durch 1.000 EUR teilbar sein<br />
Agio<br />
2,0 %<br />
Platzierungszeitraum<br />
Grundsätzlich bis zum 28. Juni 2012;<br />
eine o<strong>de</strong>r mehrere Verlängerungen sind möglich<br />
Beteiligungsdauer<br />
unbegrenzt; erstmalige Kündigungsmöglichkeit<br />
<strong>de</strong>r Anleger zum 31. März 2029<br />
Angestrebter Gesamtmittelrückfluss<br />
angestrebt min<strong>de</strong>stens ca. 180 % <strong>de</strong>s Kommandit kapitals<br />
(ohne Agio) bei einer exemplarisch angenommenen<br />
Liquidation zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäfts jahres 2018 / 2019 vor<br />
individuellen Steuern und Quellensteuereinbehalten<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
Asset Manager<br />
enso GmbH, Wildon / Österreich<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 15
3.1<br />
Das Anlageobjekt<br />
Ziel <strong>de</strong>s geschlossenen Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
ist die mittelbare <strong>Invest</strong>ition in vorwiegend noch zu<br />
planen<strong>de</strong>, zu entwickeln<strong>de</strong> und zu errichten<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
in Skandinavien, <strong>de</strong>m Alpenraum, in Südosteuropa<br />
und in <strong>de</strong>r Türkei. Insbeson<strong>de</strong>re in diesen Regionen<br />
eignen sich die Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen, die Topo grafie<br />
und das Ausbaupotenzial für die Energie erzeu gung aus<br />
<strong>Wasserkraft</strong>. Durch <strong>de</strong>n geplanten „Län<strong>de</strong>rmix“ wird eine<br />
geringere Abhängigkeit von <strong>de</strong>n speziellen klimatischen,<br />
topo grafischen und sonstigen Bedingungen einzelner<br />
Regionen angestrebt.<br />
Die Fondsgesellschaft soll nach <strong>de</strong>m Beteiligungskonzept<br />
unter Verwendung <strong>de</strong>r Nettoeinnahmen aus<br />
<strong>de</strong>m vor liegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot eine Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r enso hydro GmbH, Wildon / Öster reich<br />
(„<strong>Invest</strong>itions gesellschaft“) erwerben. Die Beteiligung an<br />
<strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft stellt das Anlageobjekt <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft dar. Die sich aus dieser GmbH-Beteiligung<br />
ergeben<strong>de</strong>n Rechte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />
in Abschnitt 8.4 dargestellt. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beabsichtigt, ein Portfolio aus mehreren <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
aufzubauen und hierzu Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
innerhalb <strong>de</strong>r geo grafischen Grenzen<br />
Europas und in <strong>de</strong>r Türkei zu erwerben. Es ist geplant, die<br />
<strong>Invest</strong>itionen in bestimmten Län<strong>de</strong>rn über so genannte<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften zu bün<strong>de</strong>ln. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaf<br />
ten sollen reine Zweckgesellschaften sein, <strong>de</strong>ren<br />
Gesell schaftszweck darin bestehen soll, wasserrechtliche<br />
Lizenzen zu er werben sowie eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
zu entwickeln, zu errichten und zu betreiben (Projektentwicklung).<br />
Es soll nur in kleine bis mittelgroße <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
investiert wer<strong>de</strong>n, je <strong>Wasserkraft</strong>werk wird<br />
eine maximal mögliche tech nische Leistung (installierte<br />
Leistung) zwischen 1 Megawatt (MW) und 30 MW angestrebt<br />
(siehe Abschnitt 6.2).<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft<br />
soll diese zur Risikodiversi fizierung min<strong>de</strong>stens<br />
vier verschie<strong>de</strong>ne Beteiligungen an in min<strong>de</strong>stens<br />
drei verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn beheimateten <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
halten. Höchstens 70 % <strong>de</strong>s anteiligen<br />
Gesamtkapitals <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sollen dann in<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften investiert sein, die ihren Sitz in<br />
nicht <strong>de</strong>r EU angehören<strong>de</strong>n Staaten Südosteuropas o<strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>r Türkei haben. Die <strong>Invest</strong>itionsphase <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
soll planmäßig bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />
2015 / 2016 abgeschlossen sein.<br />
Die Anlage ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, die Anlagedauer<br />
ist nicht befristet. Eine Veräußerung <strong>de</strong>s Portfolios<br />
ist frühestens nach einer min<strong>de</strong>stens drei bis fünf jährigen<br />
Betriebsphase in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n dann jeweils gegebenen<br />
Marktverhältnissen geplant, kann jedoch auch erst<br />
<strong>de</strong>utlich später in Betracht kommen. Rein vestitionen von<br />
Veräußerungserlösen sind nicht vorgesehen.<br />
Die Anleger <strong>de</strong>s Fonds partizipieren bei planmäßiger Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Fondskonzepts mittelbar an <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />
und <strong>de</strong>r Wertentwicklung sowie <strong>de</strong>n Veräußerungserlösen<br />
<strong>de</strong>r einzelnen <strong>Wasserkraft</strong>werke und <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
<strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n Portfolios von<br />
Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften.<br />
3.2<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Die Beteiligungsstruktur<br />
Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über<br />
die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />
(„Treuhand-Kommanditistin“), die im eigenen Namen,<br />
aber auf Rechnung und nach Weisung <strong>de</strong>s Anlegers,<br />
Kommandit einlagen („Einlagen“) <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“),<br />
einer <strong>de</strong>utschen Kommanditgesellschaft,<br />
einge tragen im Han<strong>de</strong>lsregister Frankfurt am Main unter<br />
<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls registernummer HRA 46480 übernehmen<br />
soll. Der hierzu jeweils zwischen <strong>de</strong>m Anleger und <strong>de</strong>r<br />
Treuhand- Kommanditistin durch Unterzeichnung <strong>de</strong>r<br />
16 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
Beitritts erklärung abzuschließen<strong>de</strong> Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
ist diesem Verkaufsprospekt als Anhang<br />
beigefügt. Grundsätzlich kann je<strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>n Treuhandund<br />
Verwaltungs vertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />
zum Ablauf eines Kalen<strong>de</strong>rjahres schriftlich kündigen und<br />
in die Stellung <strong>de</strong>s Direkt kommanditisten wechseln (erstmals<br />
mit Wirkung zum 01. Januar 2013).<br />
An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind neben <strong>de</strong>n künftig<br />
mittel bar beteiligten Anlegern die Komplementärin <strong>DWS</strong><br />
<strong>ACCESS</strong> Hydro power Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
die keine Einlage leistet und am Vermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
nicht beteiligt ist, die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />
mit 500 EUR sowie die Treuhand-Kommanditistin DI<br />
Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH, die ihren<br />
Kommanditanteil i. H. v. 1.000 EUR für die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin hält, beteiligt.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft<br />
noch keine <strong>Invest</strong>itionen getätigt. Es wur<strong>de</strong>n<br />
allerdings die in Abschnitt 8.5 aufgeführten Verträge<br />
geschlossen.<br />
(„Schwestergesellschaft“) und <strong>de</strong>r enso GmbH & Co. KG<br />
(„Joint Venture-Partner“) in die enso hydro GmbH<br />
(„In vestitions gesellschaft“) investieren. Die Schwesterge<br />
sell schaft ist ebenfalls ein geschlossener Fonds <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (vgl. nach folgen<strong>de</strong> Ausführungen).<br />
Der Joint Venture-Partner ist Gründungsgesell<br />
schafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und hat<br />
zum Zeit punkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung bereits einen<br />
Kapital anteil an <strong>de</strong>r Inves titionsgesellschaft i. H. v.<br />
ca. 20,5 Mio. EUR über nommen, <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung bereits eingezahlte Anteil beläuft<br />
sich auf 12,675 Mio. EUR. Im Zuge <strong>de</strong>s Beitritts <strong>de</strong>r<br />
An leger zur Fondsgesellschaft soll diese eine Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein gehen, frühestens<br />
erstmals zum 20. Dezember 2011.<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
soll in <strong>de</strong>r Weise geschehen, dass die Fonds gesellschaft<br />
an einer o<strong>de</strong>r mehreren Kapital erhöhungen <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft teilnimmt und <strong>de</strong>n Kapitalanteil<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu einem geringen Teil<br />
als Stammeinlage und zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil als so<br />
genannte Gesellschaft er zuschüsse erbringt<br />
Die Fondsgesellschaft soll plangemäß gemeinsam mit<br />
<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />
Die Fondsgesellschaft hat zu diesem Zweck gemeinsam<br />
mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft eine Kooperations-<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 17
vereinbarung mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>m Joint<br />
Venture-Partner, und <strong>de</strong>r enso GmbH („Asset Manager“)<br />
abgeschlossen, mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sowie<br />
<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft das Recht eingeräumt<br />
wur<strong>de</strong>, sich entsprechend an Kapitalerhöhungen <strong>de</strong>r<br />
In vestitionsgesellschaft beteiligen zu können. Dabei kann<br />
die Fondsgesellschaft jeweils zum 20. Dezember 2011,<br />
20. März 2012 und 20. Juli 2012 einen Kapital anteil an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft übernehmen, <strong>de</strong>ssen Höhe sie bis<br />
zum jeweils vorangegangenen Monatsletzten verbindlich<br />
mitteilen muss.<br />
Die weiteren Vorbehalte und Bedingungen <strong>de</strong>s<br />
Ko opera tions vertrages sowie die Voraussetzungen <strong>de</strong>r<br />
Teil nahme an Kapitalerhöhungen sind in Kapitel 8 und<br />
insbeson<strong>de</strong>re in Abschnitt 8.5.4 beschrieben.<br />
Das nachfolgen<strong>de</strong> Strukturdiagramm zeigt die angestrebte Fondsstruktur nach erfolgreicher Platzierung und Erwerb <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung durch die Fondsgesellschaft sowie nach <strong>de</strong>r ebenfalls planmäßig angestrebten Beteiligung <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (in Form einer vereinfachten Darstellung).<br />
<strong>Invest</strong>oren <strong>de</strong>s<br />
Joint Venture-Partners 1<br />
Fondsanleger<br />
enso GmbH<br />
persönlich<br />
Asset haften<strong>de</strong>r<br />
Manager Gesellschafter<br />
enso GmbH & Co. KG<br />
Joint Venture-Partner<br />
DI Deutsche<br />
Immobilien Treuhandgesellschaft<br />
mbH<br />
Treuhand-<br />
Kommanditistin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />
GmbH & Co. KG<br />
Fondsgesellschaft<br />
KUCERA<br />
Beteiligungen Holding<br />
GmbH<br />
geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
persönlich haften<strong>de</strong>r<br />
Gesellschafter<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> Beta<br />
GmbH & Co. KG<br />
Schwestergesellschaft<br />
enso hydro GmbH<br />
Österreich<br />
Vertreter<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>oren<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Beirat<br />
Weitere<br />
Gesellschafter<br />
Co-<strong>Invest</strong>oren<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
<strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong> in Europa und <strong>de</strong>r Türkei<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke, direkte und indirekte<br />
Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />
Vereinfachte Strukturdarstellung <strong>de</strong>s Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
1<br />
Hinter <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>oren <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung wirtschaftlich drei österreichische Unternehmerfamilien.<br />
18 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
An<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind Beteiligungen<br />
an <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft erst ab einem Min<strong>de</strong>stbe<br />
teiligungsbetrag von 1 Mio. EUR möglich. Die<br />
Konditionen für eine Beteili gung an <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
weichen von <strong>de</strong>nen im vorliegen<strong>de</strong>n Verkaufsprospekt<br />
beschriebenen Ausgestaltungs merkmalen<br />
einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ab. Die<br />
Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />
im Verhältnis zur In vestitions gesellschaft teil weise<br />
gemeinsam wie ein einziger Gesellschafter behan<strong>de</strong>lt und<br />
haben insoweit ein gemeinsames Vorgehen vereinbart<br />
(vgl. Abschnitt 8.5.5). Der Asset Mana ger ist persönlich<br />
haften<strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners. Zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospekt aufstellung sind sämtliche Gesellschafter<br />
<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners gleichzeitig auch<br />
am Asset Manager beteiligt. Hinter <strong>de</strong>n Gesell schaftern<br />
<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung wirtschaftlich drei österreichische<br />
Unternehmerfamilien.<br />
(vgl. Abschnitt 3.3.2). Der Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
überwacht und berät die Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Dabei wer<strong>de</strong>n die wesentlichen<br />
stra tegischen Ent scheidungen und Maßnahmen <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats im Rahmen<br />
seiner Auf sichtsfunktion unter liegen (vgl. Abschnitt 6.4.2).<br />
Die konkreten <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung noch nicht<br />
fest. Bei <strong>de</strong>m Fondskonzept han<strong>de</strong>lt es sich überwiegend<br />
um einen so genannten Blindpool. Der Erfolg <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungs konzepts hängt daher wesentlich davon ab,<br />
dass Anlage möglichkeiten, die <strong>de</strong>r Anlage strategie entsprechen<br />
und die Anlagekriterien erfüllen, am Markt wie<br />
geplant erworben und entwickelt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Weitere Einzelheiten sind in Kapitel 8 dargestellt. Die mit<br />
<strong>de</strong>r Vermögens anlage verbun<strong>de</strong>nen Rechte können <strong>de</strong>n<br />
Abschnitten 8.3.5 und 8.3.10 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt, sich in erster<br />
Linie indirekt über so genannte Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
o<strong>de</strong>r unmittelbar an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit<br />
be stehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r noch zu errichten<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
zu beteiligen, <strong>de</strong>r Schwerpunkt liegt auf<br />
Projektent wicklungen. Es ist vorgesehen, dass, wenn<br />
dies vorteilhaft erscheint, diese Beteiligungen unter<br />
kapital mäßiger Beteiligung eines Co-<strong>Invest</strong>ors geschehen,<br />
die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft soll dabei jedoch<br />
vorzugsweise eine Mehrheitsbeteiligung halten. Co-<br />
<strong>Invest</strong>oren sind jedoch nur dann vorgesehen, wenn<br />
diese neben einer kapital mäßigen Beteiligung weitere<br />
strategische Vorteile für <strong>de</strong>n Fonds haben, wie dies z. B.<br />
bei regionalen Mitgesell schaftern o<strong>de</strong>r supranationalen<br />
Organisationen <strong>de</strong>r Fall sein kann. Beteiligungen von<br />
Co- <strong>Invest</strong>oren können sowohl auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
als auch <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
erfolgen. Die In vestitionsgesellschaft soll sich in Form<br />
von Eigenkapital und ggf. Gesellschafterdar lehen an<br />
diesen <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften beteiligen. Auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften ist die Aufnahme von<br />
Fremd kapital zu Finanzierungszwecken vorgesehen<br />
Der Asset Manager<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat einen Managementvertrag<br />
mit <strong>de</strong>r enso GmbH, Wildon / Österreich als Asset<br />
Manager abgeschlossen (vgl. Abschnitt 5.1 sowie Abschnitt<br />
8.6.2). Der Asset Manager berät die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beim Ankauf <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw.<br />
Beteiligungen an Waserkraftgesellschaften sowie bei<br />
<strong>de</strong>r Entwicklung von <strong>Wasserkraft</strong>werks projekten und<br />
optimiert die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s Portfolios. Zu <strong>de</strong>n<br />
zentralen Aufgaben zählt die I<strong>de</strong>ntifikation geeigneter<br />
Märkte und <strong>Invest</strong>itionsobjekte, die Leitung <strong>de</strong>r Planung<br />
und Errichtung <strong>de</strong>r Kraftwerke und die Organisation und<br />
Optimierung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Betriebs.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 19
Realisierte und vorbereitete Erstinvestitionen<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts wur<strong>de</strong> durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bereits eine Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r Entwicklung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks projekts erworben. Bei <strong>de</strong>n geplanten Erstinvestitionen in die Projektentwicklungen<br />
in Norwegen (Bekk og Strøm), Albanien (Mati) und Türkei (Kuyuma), steht <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />
noch aus, Kaufverträge mit aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen wur<strong>de</strong>n abgeschlossen. Die aufschieben<strong>de</strong>n<br />
Be dingungen sind an die Erfüllung von bestimmten Kriterien gekoppelt, etwa die Neubeantragung und -erteilung einer<br />
Lizenz nach erkanntem Optimierungspotenzial und entsprechen<strong>de</strong>r Planungsän<strong>de</strong>rung. Ferner wur<strong>de</strong> ein Pachtvertrag<br />
über ein bestehen<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werk abgeschlossen.<br />
Albanien Norwegen Albanien Türkei Österreich<br />
Gesellschaft/Sitz<br />
Lengarica & Energji<br />
sh. p. k., Tirana<br />
Bekk og Strøm AS,<br />
Kristiansand<br />
Mati<br />
(SPV 1 in Gründung)<br />
Tirana<br />
Kuyuma Elektrik<br />
Üretim Lim. Şırketı,<br />
Ankara<br />
Wildon,<br />
Österreich<br />
(Geplante) Fertigstellung Okt. 2013<br />
1 Kraftwerk bereits<br />
in Betrieb, bis<br />
En<strong>de</strong> 2016 sollen<br />
alle Kraftwerke in<br />
Betrieb sein<br />
Feb. 2014 Juni 2013 1983<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Kraftwerke 1 6 5 1 1<br />
Geplante Nennleistung (in MW) ca. 9,0 ca. 10,4 ca. 29,8 ca. 18,5 ca. 0,7<br />
Geplante Jahresproduktion<br />
(für ein Regeljahr, in GWh)<br />
ca. 32 ca. 35 ca. 119 ca. 33 ca. 3<br />
Geschätzte Gesamt-<strong>Invest</strong>itionskosten<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong><br />
gesellschaft (in Mio. EUR)<br />
ca. 18,6 ca. 18,6 ca. 52,0 ca. 20,1 –<br />
Beteiligungsquote 80 % 50,8 % 90 % 51 % Pacht<br />
Projektstatus vor Baubeginn 1 in Betrieb,<br />
1 kurz vor<br />
Baubeginn,<br />
3 in Planung,<br />
1 in Lizenzierung<br />
in Planung in Entwicklung in Betrieb<br />
Vertraglicher Stand<br />
Kaufvertrag<br />
abgeschlossen<br />
und vollzogen<br />
Kaufvertrag<br />
ab geschlossen<br />
Aufschieben<strong>de</strong><br />
Bedingung aus<br />
Erwerbsvertrag<br />
noch nicht erfüllt.<br />
Kaufvertrag<br />
ab geschlossen<br />
Aufschieben<strong>de</strong><br />
Bedingung aus<br />
Erwerbsvertrag<br />
noch nicht erfüllt.<br />
Kaufvertrag<br />
ab geschlossen<br />
Aufschieben<strong>de</strong><br />
Bedingung aus<br />
Erwerbsvertrag<br />
noch nicht erfüllt.<br />
Pachtvertrag<br />
abgeschlossen<br />
Eine <strong>de</strong>taillierte Beschreibung ist in Abschnitt 6.7 auf geführt.<br />
1<br />
Special Purpose Vehicle (SPV), Zweckgesellschaft<br />
20 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt, weitere Beteili<br />
gungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften schrittweise<br />
zu erwerben. Bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016<br />
sollen plan mäßig alle Kraftwerke <strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n<br />
Portfolios betriebsbereit sein und durch <strong>de</strong>n Verkauf von<br />
Strom Erträge erwirtschaften.<br />
<strong>Invest</strong>itionsprozess<br />
Um einen geordneten <strong>Invest</strong>itionsprozess zu ermöglichen,<br />
wur<strong>de</strong> auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein in einzelne<br />
Phasen unterteilter <strong>Invest</strong>itionsprozess ver einbart.<br />
Der Prozess unterteilt sich regelmäßig in die Prüf- bzw.<br />
Selektionsphase und die Erwerbsphase, die je nach Zielinvestment<br />
unterschiedlich lang sind. Dem zufolge wer<strong>de</strong>n<br />
Verhandlungen über <strong>de</strong>n Erwerb von Be teiligungen o<strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken erst aufgenommen, wenn zuvor ein<br />
Konzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen<br />
einer Entscheidungs vorlage erarbeitet wur<strong>de</strong>.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist ein Beirat eingerichtet.<br />
Der Beirat überwacht und berät die Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ferner erfor<strong>de</strong>rn<br />
bestimmte Geschäftshandlungen seine Zustimmung im<br />
Rahmen seiner Aufsichtsfunktion. Darunter fallen insbeson<strong>de</strong>re<br />
die wesentlichen <strong>Invest</strong>itionsentscheidungen<br />
(vgl. Abschnitt 6.4.2 und Abschnitt 8.4.6).<br />
In <strong>de</strong>r Erwerbsphase wird das Objekt technisch, wirtschaftlich<br />
und rechtlich geprüft und ein <strong>de</strong>tailliertes<br />
technisches und wirtschaftliches Konzept erarbeitet. Im<br />
Falle einer Projektentwicklung sind ergänzend insbeson<strong>de</strong>re<br />
eine technische Detailplanung, Angebote zur<br />
Bau ausführung, eine Finanzierungszusage und Abnahmeverträge<br />
für <strong>de</strong>n zu produzieren<strong>de</strong>n Strom erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Auf verschie<strong>de</strong>nen Stufen <strong>de</strong>s Erwerbsprozesses wird ein<br />
zusätzlicher technischer Sachverständiger zur Validierung<br />
herangezogen. Als Sachverständiger ist die Lahmeyer<br />
International GmbH vorgesehen (vgl. Abschnitt 6.6).<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 21
3.3<br />
Emissionskapital, Min<strong>de</strong>stbeteiligung, Finanzierung und Kosten<br />
Verkürzter <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
EUR<br />
in % <strong>de</strong>r Gesamtinvestition<br />
Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjekts 1 46.212.000 82,9 %<br />
Vergütungen 7.548.000 13,5 %<br />
Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 1.780.000 3,2 %<br />
Sonstiges 50.000 0,1 %<br />
Liquiditätsreserve 150.000 0,3 %<br />
Gesamtinvestition 55.740.000 100,0 %<br />
Verkürzter Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
EUR<br />
in % <strong>de</strong>r Gesamtinvestition<br />
Kommanditkapital 54.000.000 96,9 %<br />
Agio 1.080.000 1,9 %<br />
Zinserträge 660.000 1,2 %<br />
Gesamtfinanzierung 55.740.000 100,0 %<br />
Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Der ausführliche <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft fin<strong>de</strong>t sich in Abschnitt 7.1<br />
3.3.1<br />
Emissionskapital, Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />
Bei <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot stehen<br />
die konkreten <strong>Invest</strong>itionen und somit die Höhe<br />
<strong>de</strong>s er for<strong>de</strong>rlichen Emissionskapitals noch nicht<br />
fest. Die Fondsgesell schaft plant, zusammen mit <strong>de</strong>r<br />
Schwester gesellschaft ein Eigenkapital i. H. v. min<strong>de</strong>stens<br />
25 Mio. EUR (Min<strong>de</strong>stplatzierungs volumen) und<br />
maximal i. H. v. 83 Mio. EUR (maximales Emissions kapital)<br />
ein zuwerben. Ziel ist es, dass die Fondsgesellschaft<br />
gemeinsam mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft und <strong>de</strong>m Joint<br />
Venture-Partner <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Eigenkapital<br />
von 100 Mio. EUR zur Verfügung stellen. Nach<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäfts führen <strong>de</strong>n Kommanditistin und<br />
unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, dass <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner<br />
sowie die Schwestergesellschaft und <strong>de</strong>r Asset Manager<br />
einer weiteren Kapitaler höhung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zustimmt, kann das maximale Emissionskapital auf<br />
bis zu 230 Mio. EUR erhöht wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>r Schwesterge<br />
sellschaft ein geworbene Kapital einlagen sind auf die<br />
Platzie rungs volumina <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft jeweils anzurechnen.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung plant<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ihr Eigenkapital auf insgesamt<br />
bis zu 100 Mio. EUR zu erhöhen. Die Fondsgesellschaft<br />
sowie die Schwestergesellschaft planen, sich insgesamt<br />
mit 70 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu<br />
beteiligen. Es ist nicht festgelegt, in welchem Verhältnis<br />
zueinan<strong>de</strong>r sich die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen<br />
1<br />
Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
22 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
wer<strong>de</strong>n, es ist auch möglich, dass sich ausschließlich<br />
die Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligt. Planmäßig soll sich die Fondsgesellschaft<br />
mit 45 Mio. EUR und die Schwestergesellschaft mit<br />
25 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen.<br />
Entsprechend wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Prognose <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsplans<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ein Kommanditkapital in Höhe von<br />
54 Mio. EUR zzgl. Agio zu Grun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Sollte bis zum 30. November 2011 zusammen mit<br />
<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft ein Platzierungsvolumen<br />
i. H. v. 25 Mio. EUR nicht erreicht wer<strong>de</strong>n, kann die<br />
Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin entschei<strong>de</strong>n, das<br />
Beteiligungs angebot nicht fortzuführen und <strong>de</strong>n Fonds<br />
rückabzu wickeln. Gleiches gilt, wenn die Fondsgesellschaft<br />
selbst nicht ein Beteiligungskapital i. H. v.<br />
min<strong>de</strong>stens 5 Mio. EUR einwirbt.<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und / o<strong>de</strong>r die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
wer<strong>de</strong>n voraussichtlich zur Finanzierung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke Darlehen aufnehmen. Angestrebt<br />
wird ein Fremd finanzierungsanteil von ca. 60 % über das<br />
Gesamtportfolio, höchstens gestattet sind 65 %. Von<br />
dieser Begrenzung sollen Darlehen zur Vorfinanzierung<br />
<strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Belastung aus ge nommen sein. Einzelne<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften können mit bis zu 80 % Fremdkapital<br />
finanziert wer<strong>de</strong>n, jedoch nur in Euro, US-Dollar<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>swährung. Die Dar lehen sollen<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften und / o<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
besichert sein („Non-recourse-Finanzierung“).<br />
Sollte die Kredit geben<strong>de</strong> Bank zusätzlich von<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft verlangen, darüber hinaus gehen<strong>de</strong><br />
Sicherheiten zu stellen, so kann diese mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsaus schusses (vgl. Abschnitt 6.4.3)<br />
eine <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzte Haftung übernehmen.<br />
Die Min<strong>de</strong>stbeteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft be trägt<br />
für je<strong>de</strong>n Anleger 25.000 EUR zzgl. 2 % Agio. Höhere<br />
Anlagebeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />
Im Einzelfall kann die Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
hiervon Abweichungen zulassen. Zur Realisierung <strong>de</strong>s<br />
Fondskonzepts muss min<strong>de</strong>stens ein Anteil gezeichnet<br />
wer<strong>de</strong>n (Min<strong>de</strong>stanzahl), weshalb <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stbetrag<br />
25.000 EUR beträgt.<br />
3.3.2<br />
Fremdfinanzierung<br />
3.3.3<br />
Kosten<br />
3.3.3.1<br />
Wesentliche anfängliche Kosten und Vergütungen<br />
Die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungs<br />
provisionen (inkl. Agio) und vergleichbare Vergütungen<br />
steht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest, da diese maßgeblich von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s<br />
eingeworbenen Beteiligungskapitals abhängen.<br />
Die Fondsgesellschaft plant, selbst kein Fremdkapital<br />
aufzunehmen. Auch ist eine Zwischenfinanzierung nicht<br />
vorgesehen.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant ebenfalls, kein Fremdkapital<br />
aufzunehmen. Sie ist jedoch berechtigt, im Rahmen<br />
geschäftsüblicher Kontokorrentabre<strong>de</strong>n kurz fristige<br />
Fremdfinanzierungsmittel in Anspruch zu nehmen. Sollte<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft im Einzelfall <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
unmittelbar erwerben, ist sie be rechtigt, zur teilweisen<br />
Finanzierung <strong>de</strong>s Erwerbs Fremd mittel zu marktüblichen<br />
Bedingungen und Konditionen aufzunehmen.<br />
Auf Basis <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n Beteiligungskapitals<br />
in Höhe von 54 Mio. EUR zzgl. Agio beträgt<br />
die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />
(inkl. Agio) und vergleichbare<br />
Vergütungen 8.346.000 EUR inkl. Umsatzsteuer (dies<br />
entspricht rd. 15,46 % <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n<br />
Beteiligungskapitals (ohne Agio)). Die Summe setzt sich<br />
zusammen aus <strong>de</strong>r Vergütung für die Eigenkapital vermittlung<br />
(einschließlich <strong>de</strong>s darin als Teil <strong>de</strong>r Eigen kapitalver<br />
mittlungsprovision an die Vertriebspartner <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft weitergeleiteten Agios) i. H. v. 4 % <strong>de</strong>s<br />
geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n Beteiligungskapitals (ohne<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 23
Agio) und <strong>de</strong>r Vergütung für Konzeption und Marketing<br />
i. H. v. rd. 6,15 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals<br />
(ohne Agio) inkl. Umsatzsteuer, bestehend aus 3 % <strong>de</strong>s<br />
platzierten Beteiligungskapitals (ohne Agio), 2 % <strong>de</strong>s von<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft investierten<br />
Kapitals und 0,5 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals<br />
(ohne Agio) für Erstattungen von Beratungskosten<br />
Dritter im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Vermögensanlage, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Darüber hinaus sind in <strong>de</strong>r Gesamt höhe <strong>de</strong>r<br />
Provisionen die auf die prognostizierte <strong>Invest</strong>i tions phase<br />
entfallen<strong>de</strong>n laufen <strong>de</strong>n Vergütungen an die An bie terin<br />
und die ab <strong>de</strong>m Jahr 2012 jährlich zu ent richten<strong>de</strong><br />
Vermittlungsver gütung i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s vermittel ten<br />
Kommandit kapitals (ohne Agio) i. H. v. zu sammen<br />
rd. 5,31 % bezogen auf das Beteiligungskapital (ohne<br />
Agio) inkl. Umsatzsteuer enthalten.<br />
Diese Aufzählung ist nur eine Zusammenfassung <strong>de</strong>r<br />
wichtigsten anfänglichen Vergütungen, Kosten und Aufwendungen<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und ersetzt nicht die<br />
ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
zu tragen<strong>de</strong>n Vergütungen in Abschnitt 8.7.<br />
3.3.3.2<br />
Weitere Kosten <strong>de</strong>r Beteiligung; Steuern<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r gewählten Struktur fallen sowohl auf<br />
Anlegerebene als auch auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r- und<br />
24 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
Wasser kraftgesellschaften Kosten und Steuern an, die im<br />
Ergeb nis die Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>n<br />
Anleger min<strong>de</strong>rn (vgl. Kapitel 7 sowie Kapitel 9).<br />
Weitere Erläuterungen zu Gebühren, Kosten und Ver gütungen<br />
fin<strong>de</strong>n sich in Abschnitt 8.7.<br />
3.4<br />
Platzierungszeitraum, Platzierungsabschnitte<br />
und Vorzugsauszahlung<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach<br />
Ver öffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts. Der erste Platzierungs<br />
abschnitt en<strong>de</strong>t am 30. November 2011. Danach<br />
sind zwei weitere Platzierungsab schnitte bis zum 29. Februar<br />
2012 und bis zum 28. Juni 2012 vor gesehen („Platzierungszeitraum“).<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
ist berechtigt, <strong>de</strong>n Platzierungs zeitraum einmalig o<strong>de</strong>r<br />
mehrfach zu verlängern. In diesem Fall laufen ein o<strong>de</strong>r<br />
mehrere weitere Platzierungsabschnitte, die mit Ablauf<br />
<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin gesetzten<br />
Frist en<strong>de</strong>n. Die Treuhand- Kommanditistin ist bis<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Platzierungszeitraums bevoll mächtigt, ihr<br />
Kommandit kapital (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zu sätzlichen<br />
Pflichtein lagen) durch Aufnahme von Treugebern auf bis<br />
zu maximal 83 Mio. EUR bzw. nach Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Geschäfts führen<strong>de</strong>n Kommanditistin auf bis zu maxi mal<br />
230 Mio. EUR („maximales Platzierungs volumen“) zu<br />
erhöhen. Am En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts und<br />
Folge platzierungsabschnitts wird das Kapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
entsprechend erhöht. Ist das endgültige<br />
maximale Platzierungsvolumen erreicht, wird die Treuhand-<br />
Kommanditistin keine weiteren Beitritts angebote <strong>de</strong>r<br />
Anleger annehmen. Das von <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft<br />
einge worbene Kapital ist jeweils auf das maximale Platzierungsvolumen<br />
anzurechnen.<br />
Kapitalanteils pro Quartal (mit taggenauer Abgrenzung),<br />
gerechnet vom Zeitpunkt ihres Beitrittes an (bzw. vom<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernahme zusätzlicher Kommanditanteile)<br />
bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s – ggf. verlängerten – Platzierungszeitraums.<br />
Diese Vorzugszahlung erfolgt gleichzeitig mit <strong>de</strong>r<br />
ersten Auszahlung bzw. <strong>de</strong>n ersten Auszahlungen aus <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft an die Gesellschafter, soweit <strong>de</strong>r zur<br />
Auszahlung vorge sehene Barüberschuss <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
für eine solche Vorzugszahlung ausreicht.<br />
3.5<br />
Entgegennahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
Die Beitrittserklärung wird von <strong>de</strong>r DI Deutsche<br />
Immo bilien Treuhandgesellschaft mbH, Anlegerservice<br />
Closed End Funds (CEF), Mainzer Landstraße 178 –190,<br />
60327 Frankfurt am Main, als Treuhand-Kommanditistin<br />
entgegengenommen. Die Beitrittserklärung muss bei<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Platzierungs abschnitts zumin<strong>de</strong>st als Fax (an +49 69 71909-<br />
4994) und spätestens fünf Tage danach im Original eingegangen<br />
sein. Ist das maximale Platzierungsvolumen<br />
erreicht, wird die Treuhand-Kommanditistin keine weiteren<br />
Angebote <strong>de</strong>r Anleger entgegennehmen.<br />
Anleger, die mit Wirkung zum 30. November 2011 o<strong>de</strong>r<br />
zum 29. Februar 2012 (bzw. bei Verlängerung <strong>de</strong>s Platzierungs<br />
zeitraumes auch zu späteren Terminen, die noch vor<br />
<strong>de</strong>m letzten Beitrittstermin liegen) <strong>de</strong>r Gesellschaft beitreten,<br />
erhalten eine Vorzugsaus zahlung i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 25
3.6<br />
Einzahlung <strong>de</strong>r Einlage (Abwicklungshinweise)<br />
Die Beitrittserklärung gibt die vom Anleger zu leisten<strong>de</strong><br />
Einlage in die Fondsgesellschaft an. Die Anlagebeträge<br />
zzgl. 2 % Agio sind am letzten Bankarbeitstag eines je<strong>de</strong>n<br />
Platzierungsabschnitts in voller Höhe fällig. Sofern die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin <strong>de</strong>n Platzierungszeitraum<br />
verlängert, ist <strong>de</strong>r Anlagebetrag zzgl. 2 % Agio bis<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts in<br />
voller Höhe fällig. Die Anlagebeträge zzgl. <strong>de</strong>s er hobenen<br />
Agios müssen spätestens am Fälligkeitstag auf <strong>de</strong>m<br />
folgen <strong>de</strong>n Bankkonto <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin eingegangen<br />
sein:<br />
Empfänger:<br />
DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Kontonummer: 092 29 22 11<br />
Bank:<br />
Deutsche Bank AG,<br />
Frankfurt am Main<br />
BLZ: 500 700 10<br />
IBAN: DE31 5007 0010 0092 2922 11<br />
BIC / SWIFT-Co<strong>de</strong>: DEUTDEFFXXX<br />
Verwendungszweck: Name, Vorname <strong>de</strong>s Anlegers<br />
(nicht <strong>de</strong>s Kontoinhabers)<br />
Die Treuhand-Kommanditistin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
ent schei<strong>de</strong>t nach freiem Ermessen in Abstimmung mit <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin über die Annahme<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>s Anlegers. Ist das maximale<br />
Platzierungsvolumen erreicht, wird die Treuhand-<br />
Kommanditistin keine weiteren Angebote <strong>de</strong>r Anleger<br />
annehmen.<br />
Die Zahlstelle, die Zahlungen an <strong>de</strong>n Anleger ausführt, ist<br />
die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH,<br />
Mainzer Landstraße 178 –190, 60327 Frankfurt am Main.<br />
Sie hält auch <strong>de</strong>n Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereit.<br />
3.7<br />
Weitere Leistungen <strong>de</strong>r Anleger<br />
Die Zahlungsverpflichtung aus <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
beschränkt sich auf die Höhe <strong>de</strong>r Einlage zzgl. Agio. Eine<br />
Nachschusspflicht besteht nicht. Soweit <strong>de</strong>m Anleger<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Eingehung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
aufgrund eigener Disposition weitere Kosten entstehen<br />
(z. B. durch Beauftragung geeigneter Berater, Geldtransferkosten<br />
u. ä.), sind diese von ihm selber zu tragen.<br />
Der Abschluss <strong>de</strong>s jeweiligen Treuhand- und Verwaltungs -<br />
vertrags zwischen <strong>de</strong>m Anleger und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
und die Beteiligung als Treugeber (Beitritt)<br />
erfolgen mit Wirkung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Platzierungsabschnitts.<br />
Der Beitritt steht jedoch unter <strong>de</strong>r<br />
aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r vollständigen und frist gerechten<br />
Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags zzgl. <strong>de</strong>s er hobenen<br />
Agios durch <strong>de</strong>n Treugeber. Fällt die Zahlung in einen<br />
späteren Platzierungsabschnitt, wird <strong>de</strong>r Beitritt erst zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts vollzogen.<br />
Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage<br />
nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungs abschnitts<br />
ein, so wird <strong>de</strong>r Beitritt gegenstandslos.<br />
Davon unberührt bleiben Aufwendungen, die <strong>de</strong>r Anleger<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung seiner Beteiligung<br />
zu leisten hat. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und<br />
ggf. Kirchensteuer sind von <strong>de</strong>m Anleger grundsätzlich<br />
selbst zu entrichten. Einzelheiten hierzu sind im Abschnitt<br />
8.7 sowie im Kapitel 9 dargestellt. Eine etwaige Haftung<br />
<strong>de</strong>s Anlegers für Kapitalrückzahlungen bleibt hiervon<br />
unberührt (vgl. Abschnitt 8.3.11).<br />
26 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
3.8<br />
Mögliche Beteiligungsdauer,<br />
Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist zeitlich unbefristet.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich um ein langfristiges <strong>Invest</strong>ment<br />
mit heute nicht abschätzbarem Beendigungszeitpunkt.<br />
Die Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist we<strong>de</strong>r zu einem festen<br />
Zeitpunkt vorgesehen noch gesichert und frühestens<br />
nach rd. sieben Jahren beabsichtigt.<br />
Die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
beschließt mit einer Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r ab ge gebenen<br />
Stimmen über die Auflösung <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft. Eine<br />
Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist allerdings nur dann<br />
möglich, wenn auch die Be teiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
liquidiert bzw. ver wertet wer<strong>de</strong>n kann. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungsstruktur ist es nicht sichergestellt, dass<br />
im Falle einer Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auch die<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Mehrheit für eine Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ge geben ist. Der Asset Manager und die<br />
Geschäfts führung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft wer<strong>de</strong>n in<br />
diesem Falle zu gegebener Zeit <strong>de</strong>n Markt nach attraktiven<br />
Möglich keiten für einen Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligungen sondieren<br />
und ggf. <strong>de</strong>r Gesellschafter versammlung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
eine geeignete Verwertung empfehlen. Der<br />
Verkauf kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken,<br />
da davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n muss, dass das<br />
Port folio nicht als Ganzes veräußert wer<strong>de</strong>n kann, son<strong>de</strong>rn<br />
vielmehr nur Teil portfolio-Verkäufe, z. B. die Veräußerung<br />
einzelner Län<strong>de</strong>rgesellschaften o<strong>de</strong>r Veräußerungen einzelner<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, realisiert wer<strong>de</strong>n können.<br />
3.9<br />
Möglichkeit zur or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung<br />
Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sollte als langfristige<br />
Vermögensanlage betrachtet wer<strong>de</strong>n. Die Laufzeit<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist gemäß <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />
unbegrenzt. Entsprechend <strong>de</strong>r Regelung im Gesellschaftsvertrag<br />
unter § 17 kann ein Gesellschafter schriftlich unter<br />
Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong>,<br />
erstmals zum 31. März 2029 kündigen. In<br />
diesem Fall erhält <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter eine<br />
Abfindung in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswerts seiner Beteiligung,<br />
die in bis zu fünf jährlichen Raten ausgezahlt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Siehe hierzu auch Abschnitt 8.3.10.3. Die tatsächliche<br />
Beteiligungsdauer steht nicht fest.<br />
3.10<br />
Mögliche Performance<br />
Für <strong>de</strong>n <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> wur<strong>de</strong> auf die Darstellung<br />
einer Prognoserechnung verzichtet, da zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts die konkreten<br />
<strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft überwiegend<br />
noch nicht feststehen und somit nicht mit <strong>de</strong>r gebotenen<br />
Sorgfalt Aussagen über die mögliche zukünftige Entwicklung,<br />
insbeson<strong>de</strong>re in einzelnen Perio<strong>de</strong>n, getroffen wer<strong>de</strong>n<br />
können. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Auszahlungen<br />
an die Anleger frühestens nach Abschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
und somit voraussichtlich frühestens nach Ablauf<br />
<strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />
können. Die Höhe <strong>de</strong>r anfänglichen Auszahlungen sowie<br />
die zukünftige Ent wicklung hängen von einer Vielzahl von<br />
Parametern und <strong>de</strong>ren Entwicklung ab (z. B. Bau kosten,<br />
Strom preis entwicklung, <strong>de</strong>n sich jährlich än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen,<br />
Betriebs kosten und Fremdkapital konditionen),<br />
die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nicht<br />
mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit abgeschätzt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s Liquidationserlöses und damit <strong>de</strong>r Rückfluss<br />
an <strong>de</strong>n einzelnen Anleger hängen maßgeblich von <strong>de</strong>r<br />
Wertentwicklung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligungen<br />
sowie <strong>de</strong>r Situation auf <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Märkten ab.<br />
Auf Basis <strong>de</strong>r in Kapitel 7 dargestellten Annahmen,<br />
Schätzungen und grundsätzlichen Wirkungszusammenhänge<br />
sowie <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskriterien <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft (vgl. Abschnitt 6.5.2.1) besteht<br />
das Ziel, dass die Anleger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einen<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 27
Gesamtmittel rückfluss i. H. v. min<strong>de</strong>stens 180 % bezogen<br />
auf das Kommanditkapital (ohne Agio) über eine Laufzeit<br />
von ca. sieben Jahren vor individuellen Steuern sowie<br />
an rechenbarer o<strong>de</strong>r erstattbarer Quellensteuereinbehalte<br />
erreichen, vorausgesetzt, dass die Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligungen wie<br />
exemplarisch angenommen zum 31. März 2019 erfolgen<br />
sollte und sich die Annahmen wie in <strong>de</strong>n Abschnitten 7.1, 7.2<br />
und 7.3 dargestellt als zutreffend erweisen sollten. Dieser<br />
Zielwert ist nicht gesichert. Einzelheiten hierzu siehe Kapitel 7.<br />
3.11<br />
Steuerliche Einkünfte für in Deutschland<br />
steuerpflichtige Anleger<br />
Anlegern zuzurechnen sind, wird in Österreich eine<br />
Quellensteuer einbehalten, die grundsätzlich 25 % beträgt.<br />
Diese Quellensteuer ist i. H. v. 15 % im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Veranlagung <strong>de</strong>r Anleger grundsätzlich auf ihre <strong>de</strong>utsche<br />
Steuer schuld an rechenbar. Die darüber hinausgehen<strong>de</strong>n<br />
10 % können für <strong>de</strong>utsche Anleger aufgrund <strong>de</strong>s Doppelbesteuerungsab<br />
kommens in Österreich bei Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Abkommensberechtigung ermäßigt wer<strong>de</strong>n: Österreich<br />
beschränkt unter Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Steuerabzug von vornherein<br />
auf die anrechenbaren 15 %; Voraussetzung dafür<br />
ist, dass <strong>de</strong>r Anleger vor <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung auf<br />
amtlichem Formular eine aktuelle Wohnsitz bestätigung<br />
seines Finanzamtes zur Verfügung stellt. An<strong>de</strong>rnfalls kann<br />
<strong>de</strong>r Anleger nachträglich in Österreich Erstattung <strong>de</strong>r 10 %<br />
beantragen.<br />
Die Fondsgesellschaft ist als vermögensverwalten<strong>de</strong>, nicht<br />
gewerblich tätige Personengesellschaft konzipiert. Aufgrund<br />
ihrer Ausgestaltung ist sie auch nicht gewerblich<br />
geprägt und nicht gewerblich infiziert. Sie ist bezüglich<br />
<strong>de</strong>r Einkommensteuer kein eigenes Steuer subjekt; dies<br />
sind vielmehr die Gesellschafter. Lediglich für die Bestimmung<br />
<strong>de</strong>r Einkunftsart und die Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />
wird grundsätzlich auf die Fondsgesellschaft abgestellt.<br />
Die Anbieterin geht davon aus, dass die Fondsgesellschaft<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft vermittelt. In geringem<br />
Umfang wer<strong>de</strong>n zusätzlich Zinseinkünfte aus <strong>de</strong>r Anlage<br />
<strong>de</strong>r Liquiditätsreserve in Tages-, Termin- o<strong>de</strong>r Festgeld<br />
erzielt, die ebenfalls als Einkünfte aus Kapital vermögen zu<br />
werten sind.<br />
Anleger, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten<br />
und ausschließlich in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, versteuern<br />
diese Einkünfte konzeptionsgemäß mit <strong>de</strong>m so genannten<br />
Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritäts zuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer, und zwar im Rahmen ihrer<br />
Einkommensteuererklärung.<br />
Von <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, die die Fondsgesellschaft von<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erhält und die anteilig <strong>de</strong>n<br />
Anleger in Län<strong>de</strong>rn außerhalb Deutschlands o<strong>de</strong>r Anleger,<br />
die ihre Beteiligung im Betriebsvermögen halten,<br />
sollten ihre individuelle steuerliche Situation mit ihrem<br />
persönlichen Steuerberater bestimmen. Eine <strong>de</strong>taillierte<br />
Darstellung <strong>de</strong>r wesentlichen steuerlichen Grundlagen <strong>de</strong>r<br />
Konzeption befin<strong>de</strong>t sich im Kapitel 9.<br />
3.12<br />
Zielgruppe<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die<br />
ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, diese nicht<br />
fremdfinanzieren und die – auch vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />
ihrer Vermögensverhältnisse – bereit und in <strong>de</strong>r Lage<br />
sind, eine lang fristige unternehmerische Beteiligung<br />
als mittelbarer o<strong>de</strong>r unmittelbarer Gesellschafter einer<br />
Kommandit gesellschaft einzugehen, die mit erheblichen<br />
unternehmerischen Risiken bis hin zum Totalverlust – einschließlich<br />
<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Bau und <strong>de</strong>r Entwicklung von<br />
neuen <strong>Wasserkraft</strong>werken in politisch und wirtschaftlich<br />
unterschiedlich entwickelten Zielregionen verbun<strong>de</strong>nen<br />
Projektentwicklungsrisiken – verbun<strong>de</strong>n ist (siehe hierzu<br />
Kapitel 4). Dabei muss <strong>de</strong>r Anleger berücksichtigen, dass<br />
Rückflüsse auf das eingesetzte Kapital hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Höhe <strong>de</strong>s Betrags und <strong>de</strong>s Zeitpunkts ungewiss sind.<br />
28 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
Das Beteiligungs angebot richtet sich an Interessenten,<br />
die we<strong>de</strong>r auf regelmäßige noch auf unregelmäßige<br />
Einkünfte aus <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>ment ange wiesen sind und die<br />
keine Rückzahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags in einer Summe<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten. Zu<strong>de</strong>m sollte<br />
<strong>de</strong>r Anleger die in diesem Verkaufsprospekt ge machten<br />
Angaben und Ein schätzungen teilen und u. a. bereit sein,<br />
mitunter erhebliche Unsicherheiten, insbeson<strong>de</strong>re bezüglich<br />
<strong>de</strong>r im Prospekt dargestellten <strong>Invest</strong>itionstätig keit und<br />
<strong>de</strong>r Projektdurchführung, im Hinblick auf die <strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>r,<br />
auf die Blindpool- Strategie, auf Strom-, Zins- und<br />
Devisenmärkte und auf die angestrebten Veräußerungserlöse<br />
aus Beteiligungs- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksverkäufen<br />
in Kauf zu nehmen. Zu<strong>de</strong>m sollten Anleger das Kapitel 4<br />
berück sichtigen. Aufgrund <strong>de</strong>s mit erhöhten Risiken<br />
verbun<strong>de</strong>nen Produktkonzepts sollte eine Be teiligung am<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> lediglich einen geringen Teil<br />
<strong>de</strong>s Gesamt portfolios <strong>de</strong>s Anlegers ausmachen.<br />
An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft darf sich ein Anleger (als Treugeber<br />
o<strong>de</strong>r Kommanditist) nur beteiligen, wenn er we<strong>de</strong>r<br />
Staatsbürger <strong>de</strong>r USA noch Inhaber einer dauerhaften<br />
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />
und auch aus keinem an<strong>de</strong>ren Grund in <strong>de</strong>n USA<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Er darf<br />
we<strong>de</strong>r einen Wohnsitz noch einen Zweitwohnsitz in <strong>de</strong>n<br />
USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten haben. Ferner muss er<br />
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung han<strong>de</strong>ln<br />
und darf keine US-amerikanische Gesellschaft o<strong>de</strong>r eine<br />
sonstige nach <strong>de</strong>m US-amerikanischen Recht errichtete<br />
Vermögenseinheit, Vermögensmasse o<strong>de</strong>r ein Trust<br />
sein, welche(r) <strong>de</strong>r US-Bun<strong>de</strong>sbesteuerung unterliegt.<br />
Außer<strong>de</strong>m darf <strong>de</strong>r Anleger nicht Staatsbürger <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Kanada, Australien, Irland o<strong>de</strong>r Japan o<strong>de</strong>r eine natürliche<br />
und juristische Person, die ihren Wohnsitz, tatsächlichen<br />
Verwaltungssitz o<strong>de</strong>r statutarischen Sitz in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn hat, sein.<br />
Der mit diesem Beteiligungsangebot angesprochene<br />
Anleger muss bereit und wirtschaftlich in <strong>de</strong>r Lage<br />
sein, einen Totalverlust seiner Anlage einschließlich<br />
Agio ohne wesentliche Folgen für seine wirtschaftliche<br />
Situation hinnehmen zu können (siehe hierzu ausführlich<br />
Kapitel 4).<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 29
3.13<br />
Stark eingeschränkte Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />
In anspruchnahme freizustellen o<strong>de</strong>r Ersatz zu leisten.<br />
Näheres hierzu vgl. unter Abschnitt 8.3.11.<br />
Anleger können unter Beachtung <strong>de</strong>r Vorschriften über die<br />
Min<strong>de</strong>stbeteiligung und die Teilbarkeit eines Gesellschaftsanteils<br />
ihre Beteiligung o<strong>de</strong>r Teile davon mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin sowie im Falle<br />
von Treuhand-Beteiligungen daneben mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verpfän<strong>de</strong>n und auf einen<br />
Erwerber, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag uneingeschränkt<br />
anerkennt, übertragen. Zu <strong>de</strong>n weiteren Voraussetzungen<br />
vgl. Abschnitt 8.3.10.4. Auch gibt es keinen etablierten<br />
Zweitmarkt für Beteiligungen an geschlossenen<br />
Fonds. Die freie Han<strong>de</strong>lbarkeit <strong>de</strong>r Beteiligung ist daher<br />
stark erschwert und ggf. nicht o<strong>de</strong>r nur mit erheblichen<br />
Preisabschlägen möglich. Vor <strong>de</strong>r Ver äußerung und<br />
Übertragung sollten die steuer lichen Konsequenzen<br />
mit <strong>de</strong>m persönlichen Steuerberater erörtert wer<strong>de</strong>n.<br />
Des wegen eignet sich das Beteiligungsangebot nicht zur<br />
Anlage von Mitteln, über die während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung verfügt wer<strong>de</strong>n soll. Näheres hierzu vgl. unter<br />
Abschnitt 4.5.12.<br />
3.15<br />
Angabenvorbehalte<br />
Dieser Verkaufsprospekt stellt wirtschaftliche und steuerliche<br />
Auswirkungen einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
typisierend dar, d. h. ohne auf die individuelle<br />
Situation eines Anlegers Bezug zu nehmen. Für die in dividuelle<br />
Beurteilung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>ments ist es<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, dass <strong>de</strong>r Anleger über entsprechen<strong>de</strong> Fachkompetenz<br />
verfügt o<strong>de</strong>r fach kundige Beratung unabhängiger<br />
Dritter einholt. Für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Verkaufs prospekts<br />
sind nur die bis zum Datum <strong>de</strong>r Prospekt aufstellung<br />
bekannten o<strong>de</strong>r erkennbaren Sach verhalte maßgebend.<br />
3.14<br />
Haftung<br />
Gegenüber Dritten haftet je<strong>de</strong>r Kommanditist mit 0,1 %<br />
seines gezeichneten Anlagebetrags (Hafteinlage). Die<br />
Haftung erlischt, soweit die Einlage geleistet ist. Sie<br />
lebt durch Auszahlungen wie<strong>de</strong>r auf, durch die sich die<br />
Ein lage unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Hafteinlage vermin<strong>de</strong>rt.<br />
Soweit Zahlungen aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Rückzahlungen<br />
o<strong>de</strong>r Entnahmen im Sinne von §§ 171, 172 Abs. 4 HGB<br />
dar stellen, lebt die Haftung in diesem Umfang gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Gläubigern wie<strong>de</strong>r auf. Im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. im Falle <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ist die vorgenannte Haftung auf einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n bzw. nach <strong>de</strong>r<br />
Liquidation beschränkt. Sich als Treugeber beteiligen<strong>de</strong><br />
Anleger sind gegenüber <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
verpflichtet, sie in entsprechen<strong>de</strong>m Maße von einer<br />
30 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 31
4<br />
Wesentliche<br />
Risiken<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung<br />
32 Fluss Vjosa in <strong>de</strong>r Nähe von Përmet (Albanien), unterhalb <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt <strong>de</strong>s Fonds an Nebenfluss Lengarica
Mit <strong>de</strong>r Beteiligung an einem geschlossenen Fonds<br />
wie <strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen<br />
Vermögens anlage sind auch Risiken verbun<strong>de</strong>n. Das<br />
Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die sich<br />
mittel bar als Treugeber an einer Kommanditgesellschaft,<br />
die indirekt vor allem in <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt-Entwicklungen<br />
und, zu einem geringen Teil, in bestehen<strong>de</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke investiert, beteiligen möchten. Hierbei<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um eine unternehme risch geprägte, langfristige<br />
<strong>Invest</strong>ition mit Projektentwicklungscharakter. Es<br />
können <strong>de</strong>shalb erheblich höhere Risiken als bei an<strong>de</strong>ren<br />
Anlagen auftreten, einschließlich solcher in beste hen<strong>de</strong><br />
Kraftwerke. Anlegern, die auf eine kurzfristige Verfügbarkeit<br />
<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals angewiesen sind und <strong>de</strong>n<br />
Totalverlust ihrer Anlage (inkl. Agio) nicht ohne wesentliche<br />
Fol gen für ihre wirtschaftliche Situation hinnehmen<br />
können, ist daher von einer Beteiligung abzu raten. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>s mit erhöhten Risiken verbun<strong>de</strong>nen Produktkonzepts<br />
sollte eine Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondgesellschaft<br />
zu<strong>de</strong>m lediglich einen geringen Teil <strong>de</strong>s Gesamtportfolios<br />
<strong>de</strong>s Anlegers ausmachen.<br />
Das Beteiligungsangebot wur<strong>de</strong> auf Grundlage <strong>de</strong>r zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung ver fügbaren wirtschaftlichen<br />
Daten und <strong>de</strong>r zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong>n<br />
rechtlichen und steuer lichen Rahmenbedingungen erstellt.<br />
Spätere Än<strong>de</strong>rungen z. B. in <strong>de</strong>r Rechtsprechung, <strong>de</strong>r<br />
Ge setzgebung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis (jeweils ggf.<br />
auch rückwirkend) sowie unvorhergese hene tatsächliche<br />
Entwicklungen können sich auf die Ertragslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
sowie die Werthaltigkeit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
nachteilig auswirken. Interessierte Anleger, die nicht<br />
über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für<br />
das in diesem Verkaufsprospekt vorge stellte <strong>Invest</strong>ment<br />
verfügen, sollten eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht ohne die Einschaltung unabhängiger, fachkundiger<br />
Berater eingehen.<br />
Mit <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Darstellung sollen <strong>de</strong>m Anleger<br />
für seine persönliche Entscheidungsfin dung die wesentlichen<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung für die Anbieterin<br />
erkennbaren tatsächlichen und rechtlichen Risiken<br />
aufgezeigt wer<strong>de</strong>n. Es wird keine Aussage über die Gefahr<br />
<strong>de</strong>r Risikoverwirklichung o<strong>de</strong>r über die Auswirkungen<br />
einer Risikoverwirklichung beim An leger getroffen. Verschie<strong>de</strong>ne<br />
Risiken können zusammen auftreten und sich<br />
gegenseitig ver stärken, so dass Entwicklungen eintreten<br />
können, die von einem vollständigen o<strong>de</strong>r teilweisen Ausfall<br />
von Auszahlungen bis hin zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s<br />
gezeichneten Kapitals und <strong>de</strong>s Agios reichen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re zu beachten ist, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
plant, mehrere <strong>Wasserkraft</strong>an lagen in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Län<strong>de</strong>rn zu tätigen. Hierdurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit<br />
<strong>de</strong>s Eintritts eines o<strong>de</strong>r mehrerer Risiken:<br />
Mehr Anlagen be<strong>de</strong>uten auch mehr Risikoanknüpfungspunkte<br />
in Form von mehr Vertrags beziehungen, mehr<br />
Rechtsordnungen, mehr Währungen etc. Verwirklicht sich<br />
ein Risiko in Bezug auf mehrere Anlagen, kann dies bis<br />
zu einem Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />
Gleiches gilt, wenn verschie<strong>de</strong>ne Gefahren in Bezug auf<br />
mehrere Anlagen eintreten.<br />
Der Grad <strong>de</strong>r Diversifizierung <strong>de</strong>r Anlagen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
hängt auch von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s ihr zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n Kapitals ab. Das Risiko für <strong>de</strong>n Anleger<br />
kann sich <strong>de</strong>mnach erhöhen, wenn die Fondsgesellschaft<br />
weniger Kapital als geplant einwirbt und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zur Verfügung stellen kann.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird sich an Gesell schaften<br />
beteiligen, die im Besitz einer Lizenz zur Errichtung<br />
und zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks o<strong>de</strong>r im Besitz<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong> werks sind („<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften“).<br />
Dabei wird sie in Betracht ziehen, ihre (dann<br />
mittel baren) Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in ein und <strong>de</strong>mselben Staat in so genannten „Län <strong>de</strong>rgesellschaften“<br />
zu bün<strong>de</strong>ln. Gesellschaften, an <strong>de</strong>nen<br />
die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />
beteiligt ist, wer<strong>de</strong>n als „Beteiligungsgesellschaften“<br />
bezeichnet. Darüber hin aus kann die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
auch selbst ein <strong>Wasserkraft</strong>werk errichten<br />
bzw. besitzen; in diesem Fall ist sie selbst auch eine<br />
„<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft“.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 33
4.1<br />
Grundlagen <strong>de</strong>r Prospektierung und<br />
enthaltene Risiken<br />
4.1.1<br />
Ungewissheit zukünftiger Ergebnisse<br />
Der vorliegen<strong>de</strong> Verkaufsprospekt enthält Prognosen ,<br />
Schätzungen und Annahmen hinsichtlich <strong>de</strong>r zukünftigen<br />
Entwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions<br />
gesellschaft, <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rge sellschaften und <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften. Diese beruhen u. a. auf Prognosen,<br />
Schätzun gen und Annahmen hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Ent wicklung <strong>de</strong>s Strommarktes in <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>rn<br />
und <strong>de</strong>r tatsächlichen Wasserdarbietung. Hierbei<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um zukunftsbezogene Aussagen,<br />
die auf einer Reihe von Annahmen beruhen. Es ist<br />
nicht aus zu schließen, dass sich die zugrun<strong>de</strong> gelegten<br />
An nahmen später als unzutreffend erweisen. Künftige<br />
Ereignisse und Entwicklungen lassen sich nur schwer<br />
im Voraus einschätzen und wer<strong>de</strong>n unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
durch Faktoren beeinflusst, die nicht berücksich tigt wur<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r Kontrolle durch die Fondsgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r sonstige Beteiligte entzie hen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re ist die Erreichung <strong>de</strong>r angestrebten Ziele,<br />
die <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions- und Finanzie rungsplänen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zugrun<strong>de</strong><br />
gelegt wur<strong>de</strong>n, von verschie<strong>de</strong>nen Variablen abhängig<br />
wie z. B. Strompreise, Währungskurse, Inflationsrate,<br />
Zinssätze von Darlehen und Anschlussfinanzierungen,<br />
Guthabenzinssätze, Kosten z. B. für die Errichtung und<br />
Instandhaltung sowie die angenommenen Verkaufs preise<br />
und -zeitpunkte von <strong>Wasserkraft</strong>wer ken. Die in <strong>de</strong>n<br />
Berechnungen ausgewiesenen absoluten Größen dieser<br />
Variablen basieren auf Erwartungswerten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
die sich im Wesentlichen auf Angaben<br />
<strong>de</strong>s Asset Managers stützen. Es ist jedoch keineswegs<br />
gesichert, dass diese vergangenheitsbezogenen Werte<br />
auch zukünftig Geltung haben wer<strong>de</strong>n. Inbeson<strong>de</strong>re sind<br />
die Kosten <strong>de</strong>r Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die<br />
Höhe <strong>de</strong>s zu erzeugen<strong>de</strong>n Stroms und damit die Erlöse<br />
aus seinem Verkauf sowie die Einnahmen aus einer<br />
Veräußerung von <strong>Wasserkraft</strong>werken zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung ungewiss. Verschlechterungen dieser<br />
und an<strong>de</strong>rer relevanter Faktoren können sich negativ auf<br />
das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis und<br />
die Werthal tigkeit seiner Beteiligung auswirken und bis<br />
zu einem Totalverlust führen.<br />
Allgemein muss <strong>de</strong>r Anleger berücksichtigen, dass die im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Fondsaufle gung entstan<strong>de</strong>nen<br />
Kosten zunächst aufgeholt wer<strong>de</strong>n müssen, bevor sich für<br />
<strong>de</strong>n Anleger ein positiver Nettowertzuwachs ergeben kann.<br />
4.1.2<br />
Risiken aus Aussagen und Angaben Dritter<br />
Dieser Verkaufsprospekt enthält diverse Angaben und<br />
Aussagen Dritter (insbeson<strong>de</strong>re von technischen Gutachtern,<br />
<strong>de</strong>m As set Manager sowie von <strong>Wasserkraft</strong>sachverständigen),<br />
die auf <strong>de</strong>n subjektiven Einschätzungen<br />
dieser Dritten beruhen können und die die Prospektverantwortliche<br />
auf ihre Plausibilität geprüft hat. Trotz<strong>de</strong>m<br />
besteht das Risiko <strong>de</strong>r falschen, sinnent stellend verkürzten<br />
o<strong>de</strong>r unrichtigen Wie<strong>de</strong>r gabe dieser Angaben und<br />
Aussagen. Daneben kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass sich die Angaben und Aussagen <strong>de</strong>r Dritten als<br />
unzutreffend erweisen, da sie bspw. aufgrund falscher<br />
Annahmen inhaltlich unrichtig sind o<strong>de</strong>r objektiv falsche<br />
Schlüsse gezogen wer<strong>de</strong>n. Eine Haftung <strong>de</strong>r externen<br />
Dritten, <strong>de</strong>ren Aussagen und Angaben übernommen<br />
wur <strong>de</strong>n, ist nicht in je<strong>de</strong>m Fall gegeben. In einigen Fällen<br />
sind im marktüblichen Umfang Haftungs beschränkungen<br />
vereinbart wor<strong>de</strong>n. Selbst wenn Ersatzansprüche bestehen<br />
sollten, ergibt sich das Risiko, dass diese sich nicht<br />
o<strong>de</strong>r nicht in vollem Umfang durchsetzen lassen. Eine<br />
Verwirk lichung vorgenannter Umstän<strong>de</strong> kann sich negativ<br />
auf das vom Anleger erzielbare wirt schaftliche Ergebnis<br />
sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken und<br />
bis zu einem Totalver lust führen.<br />
34 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
4.1.3<br />
Erhöhtes Marktrisiko aufgrund wirtschaftlicher<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die Folgen <strong>de</strong>r so genannten „Finanzkrise“ beeinträchtigen<br />
weiter und auf unabsehbare Zeit die weltwirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen. Inbeson<strong>de</strong>re hat sich die Finanzkrise<br />
mittlerweile zu einer Schul<strong>de</strong>nkrise ganzer Staaten<br />
ausgeweitet und stellt sogar die Stabilität ganzer Wäh -<br />
rungs räume in Frage. Auch die Entwicklung <strong>de</strong>s wirtschaftlichen<br />
Umfel<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>ions län<strong>de</strong>rn ist nicht<br />
vorhersehbar. Die Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Erwerb und die<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r ge planten Anlagen sind nicht sicher<br />
abschätzbar. So können bspw. Finanzierungen teu rer<br />
als geschätzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vorübergehend gar nicht erhältlich<br />
sein. Auch <strong>de</strong>r Wert bzw. die Veräußerbarkeit <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke können sich zeitweise o<strong>de</strong>r dauerhaft<br />
reduzieren bzw. erschweren. Dies kann sich negativ auf<br />
das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />
die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.2<br />
Spezifische Risiken <strong>de</strong>r Anlage in<br />
<strong>Wasserkraft</strong><br />
4.2.1<br />
Fondsspezifische Risiken <strong>de</strong>r Anlage in <strong>Wasserkraft</strong><br />
4.2.1.1<br />
Risiko <strong>de</strong>s Blindpools<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung hat die <strong>Invest</strong>itions<br />
gesellschaft nur in geringem Umfang bereits<br />
Was serkraf tinvestitionen getätigt o<strong>de</strong>r sich solche<br />
gesichert. Überwiegend stehen die Anlagen, die die <strong>Invest</strong>i<br />
tions gesellschaft tätigen wird, noch nicht fest (Blindpool).<br />
Folglich besteht das Risiko, dass die i<strong>de</strong>ntifizierten<br />
In vestitionsmöglichkeiten sich nicht realisieren lassen und<br />
sich nicht in ausreichen<strong>de</strong>m Maße weitere <strong>Invest</strong>itionsmög<br />
lichkeiten fin<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions kriterien und<br />
Ergebniserwartungen genügen, o<strong>de</strong>r sich diese wie<strong>de</strong>rum<br />
nicht durchführen lassen, wodurch sich zumin<strong>de</strong>st die<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase ver längern wür<strong>de</strong>. Folge kann jedoch<br />
auch sein, dass das Eigen kapital <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />
nicht vollständig investiert wer<strong>de</strong>n kann. Ferner wird je<strong>de</strong><br />
Projektevaluierung, die nicht in einer Inves tition mün<strong>de</strong>t,<br />
im Ergebnis wirtschaftlich nutzlose Aufwendungen verursachen.<br />
Auch können Anlagen zu ungünstigeren Konditionen<br />
als zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospekt aufstellung angestrebt,<br />
getätigt wer<strong>de</strong>n. Dies kann sich negativ auf das vom<br />
Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />
4.2.1.2<br />
Projektentwicklungsrisiken in Verbindung mit <strong>de</strong>r<br />
Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong> werken<br />
Es ist geplant, in ganz wesentlichem Umfang <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
erst zu errichten. Im Unter schied zu <strong>de</strong>m<br />
Erwerb von Bestandskraftwerken ergeben sich hierdurch<br />
erheb liche, zusätzliche Risiken.<br />
In <strong>de</strong>r Regel wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Be teiligungen<br />
an Gesellschaften erwerben, die eine o<strong>de</strong>r mehrere<br />
Lizenzen zum Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken besitzen.<br />
Nach <strong>de</strong>m Erwerb und unter Umstän<strong>de</strong>n auch erst bei<br />
<strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>s Bauvorhabens kann sich ergeben, dass<br />
eine Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken entsprechend<br />
<strong>de</strong>r Lizenz(en) wirtschaftlich nicht o<strong>de</strong>r nicht aus reichend<br />
attraktiv ist und ggf. abhelfen<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen behördlicherseits<br />
nicht genehmigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Grün<strong>de</strong> wie<br />
z. B. standortbezogene einen Bau nicht hinreichend erfolgreich<br />
durchführbar erscheinen lassen. In diesem Fall wird<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft versuchen, die eingegangene<br />
Beteiligung wie<strong>de</strong>r zu veräußern. Dabei besteht das Risiko,<br />
dass ihr dies nicht gelingt o<strong>de</strong>r sie weniger erlöst als sie<br />
für <strong>de</strong>n Kauf und ihre Prüfungen aufge wen<strong>de</strong>t hat.<br />
Entschei<strong>de</strong>t die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
zu errichten, können sich in <strong>de</strong>r Planungsphase verschie<strong>de</strong>ne<br />
Risiken realisieren, die zu einer Verzögerung,<br />
einem Abbruch o<strong>de</strong>r Mängeln in <strong>de</strong>r Bauaus führung führen<br />
können. So können etwa bei <strong>de</strong>r Wahl und <strong>de</strong>n vorbereiten<strong>de</strong>n<br />
Untersuchungen <strong>de</strong>s Standorts Um stän<strong>de</strong> (wie z. B.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 35
hydrologische, geologische o<strong>de</strong>r rechtliche) falsch bewertet<br />
o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Baupläne Fehler gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n, z. B. weil sich die Arbeit <strong>de</strong>s beauftragten Planers<br />
als mangelhaft herausstellt. Typischerweise wer<strong>de</strong>n sich<br />
diese Mängel erst bei o<strong>de</strong>r nach Abschluß <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
zeigen und können dann zu Mehrkosten bis hin zu<br />
einer Nichtnutzbarkeit <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werkes führen.<br />
Kommt es zur Errichtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks, sind<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Bauherrenrisiken zu tragen, ein schließlich<br />
<strong>de</strong>s Vertragserfüllungs- und Bonitätsrisikos <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Bauunternehmers. Im Rahmen <strong>de</strong>r Errichtung<br />
und endgültigen Abnahme <strong>de</strong>r Was serkraftwerke kann es<br />
zu zeitlichen Verzögerungen kommen, so dass die Erträge<br />
aus <strong>de</strong>r Stromproduktion erst später als zum <strong>Invest</strong>itionszeitpunkt<br />
kalkuliert fließen o<strong>de</strong>r ganz ausblei ben. Wur<strong>de</strong><br />
Fremdkapital in Anspruch genommen, fallen Zinsen für<br />
einen längeren als geplanten Zeitraum an, ohne dass diese<br />
(und ggf. auch Tilgungszahlungen) aus Erträgen bestritten<br />
wer<strong>de</strong>n können. Bei <strong>de</strong>r Bauausführung können Kostenüberschreitungen<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Planung eintreten, die<br />
zulasten <strong>de</strong>s angestrebten Ergebnisses gehen. Solche Zusatzkosten<br />
können auch aus Auf lagen entstehen, die einen<br />
Ausgleich von Schädigungen <strong>de</strong>r Natur verlangen, die bei<br />
<strong>de</strong>r Er richtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks ent stan<strong>de</strong>n sind.<br />
Während <strong>de</strong>r Errichtung kann es außer<strong>de</strong>m zu Schä<strong>de</strong>n<br />
am Bauwerk durch die Verwirklichung geo logischer (z. B.<br />
Erdbeben) o<strong>de</strong>r metero logischer (z. B. Hochwasser) Risiken<br />
kommen. Auch das geologische Risiko einer an<strong>de</strong>ren<br />
als <strong>de</strong>r erwarteten Beschaffenheit <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s kann<br />
zusätzliche Kosten verursachen. Können Zusatzkosten von<br />
einer Wasser kraftgesellschaft nicht finanziert bzw. ausbleiben<strong>de</strong><br />
Einnahmen ausgeglichen wer<strong>de</strong>n und erfolgen<br />
keine Eigenkapital-Nachschüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />
eine erhöhte Fremdkapitalaufnahme, kann dies bis zur<br />
Insolvenz <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft führen.<br />
Wesentlich ist auch, dass bei zu errichten<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
eine Unsicherheit hinsichtlich <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Durchflußmengen und <strong>de</strong>mzufolge <strong>de</strong>r Menge <strong>de</strong>s zu<br />
er zeugen<strong>de</strong>n Stroms besteht. An<strong>de</strong>rs als bei Bestandskraftwerken<br />
ist keine Betriebshistorie vorhan<strong>de</strong>n, auf die zurückgegriffen<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Gewässerbezogene Datenreihen<br />
sind unter Umstän<strong>de</strong>n nicht verfügbar o<strong>de</strong>r, wie oft in <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn Südosteuropas <strong>de</strong>r Fall, lückenhaft. Vorgenommene<br />
örtliche Zusatzmessungen und hydrologische Berechnungsverfahren<br />
können sich als fehlerhaft o<strong>de</strong>r nicht repräsentativ<br />
herausstellen. Es besteht damit das Risiko, dass die tat sächliche<br />
Stromproduktion geringer als geplant ausfällt.<br />
Je<strong>de</strong>s vorstehend genannte Risiko kann einzeln o<strong>de</strong>r kumuliert<br />
mit an<strong>de</strong>ren genannten auftre ten und sich negativ auf<br />
das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />
die Werthal tigkeit seiner Beteiligung auswirken und bis zu<br />
einem Totalverlust führen.<br />
4.2.1.3<br />
Eingeschränkte Erfahrung und Haftung <strong>de</strong>s<br />
Asset Managers<br />
Die enso GmbH, die gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
vertraglich die Funktion <strong>de</strong>s Asset Managers<br />
übernommen hat, hat bisher nur eingeschränkte Erfahrungen<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Durchführung von Projekten<br />
von <strong>Wasserkraft</strong>werken bzw. <strong>de</strong>m Erwerb entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Be teiligungen an projektentwickeln<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />
gesammelt. Auch konnte die enso GmbH bislang nur<br />
einzelne Projekte in verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn vorbereiten<br />
bzw. bereits zu einem Beteiligungserwerb führen. Eine<br />
Projektentwicklung von <strong>de</strong>r Planung über <strong>de</strong>n Bau bis<br />
zur Fertigstellung und In be triebnahme eines <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
hat sie bislang noch nicht durchgeführt und<br />
abgeschlossen. Es besteht damit das Risiko, dass sie die<br />
ihr übertragenen Tätigkeiten nicht so erfüllen kann, wie<br />
dies erwartet wird.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>s Asset Managers ist im Falle leichter Fahrlässigkeit<br />
auf 5 Mio. EUR pro Scha<strong>de</strong>n und Jahr beschränkt.<br />
Der Asset Manager ist verpflichtet, in dieser Höhe eine<br />
Betriebshaftpflicht- und Vermögensscha<strong>de</strong>nsversicherung<br />
abzuschließen und aufrechtzuerhalten, allerdings nur wenn<br />
und insoweit eine <strong>de</strong>rartige Versicherung zu wirtschaftlich<br />
zumutbaren Konditionen erhältlich ist. Generell ist die<br />
Haftung <strong>de</strong>s Asset Managers für ent gangenen Gewinn,<br />
36 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
indirekte Schä<strong>de</strong>n und Mangelfolgeschä<strong>de</strong>n ausgeschlossen.<br />
Es besteht damit das Risiko, dass nur unzureichen<strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r kein Ausgleich für vom Asset Manager verursachte<br />
Schä<strong>de</strong>n erlangt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
4.2.1.4<br />
Prüfungen (Due Diligence)<br />
Zwar wird bei je<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition eine ankaufs- bzw. investitionsbezogene<br />
Prüfung (Due Diligence) durchgeführt,<br />
es besteht jedoch das Risiko, dass die im Bereich <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong> zahlreich zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Aspekte<br />
(z. B. hydrologische, geologische, technische, lizenz- und<br />
sonstige rechtliche o<strong>de</strong>r steuerliche) und / o<strong>de</strong>r Risiken<br />
nicht angemessen bewertet wer<strong>de</strong>n. Dies gilt ins beson<strong>de</strong>re<br />
für <strong>de</strong>n Asset Manager und eingeschaltete Berater<br />
und Sachverständige.<br />
Wird sich, wie zumeist <strong>de</strong>r Fall, an bestehen<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />
beteiligt, besteht das Risiko, dass sich wertmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />
Faktoren (z. B. Rechtsmängel, For<strong>de</strong>rungen<br />
gegen die Gesellschaft etc.) erst nach Erwerb offenbaren<br />
und diese von <strong>de</strong>n – zumeist eingeschränkten – Garantien<br />
<strong>de</strong>s Verkäufers bzw. <strong>de</strong>r Altgesellschafter nur teilweise<br />
o<strong>de</strong>r gar nicht abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies kann zu fehlgeschlagenen <strong>Invest</strong>itionen führen und<br />
sich negativ auf das vom Anleger er zielbare wirtschaftliche<br />
Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung<br />
auswirken und bis zu einem Totalverlust führen.<br />
4.2.1.5<br />
Finanzierungsrisiko, insbeson<strong>de</strong>re Kapitalisierungsund<br />
Fremdfinanzierungsrisi ken<br />
Es ist beabsichtigt, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Verpflichtungen<br />
entsprechend ihrer Kapitalisierung eingeht.<br />
Allerdings hat <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner enso GmbH & Co. KG<br />
für auf seine vor <strong>de</strong>m 25. Juli 2011 rechtswirksam bei<br />
getretenen Kommanditisten ent fallen<strong>de</strong>n Gesellschafterzuschüsse<br />
an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keine Bankgarantie<br />
zu stellen. Insofern besteht das Risiko, dass<br />
die enso GmbH & Co. KG bzw. ihre vor <strong>de</strong>m 25. Juli 2011<br />
rechtswirksam beigetretenen Kommanditisten ihren<br />
Einschussverpflichtungen nicht nach kommen und<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Anlagen nicht in <strong>de</strong>m geplanten<br />
Umfang tätigen kann. Ist sie bereits eigene Verpflichtungen<br />
eingegangen und kann diese in <strong>de</strong>r Folge nicht<br />
erfüllen, kann sie zu<strong>de</strong>m erhebliche Verluste erlei<strong>de</strong>n, was<br />
sich negativ auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche<br />
Ergebnis sowie die Werthaltig keit seiner Beteiligung<br />
auswir ken und bis zu einem Totalverlust führen kann.<br />
Die Anlagen sollen zum Teil fremdfinanziert wer<strong>de</strong>n und<br />
dies ist <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions- und Finanzie rungsplänen zugrun<strong>de</strong><br />
gelegt. Es besteht das Risiko, dass die Gewährung<br />
von Bankkrediten nicht zustan<strong>de</strong> kommt o<strong>de</strong>r nur zu<br />
wesentlich ungünstigeren Konditionen als angenommen<br />
er langt wer<strong>de</strong>n kann. Bei Krediten mit variabler<br />
Verzinsung wer<strong>de</strong>n sich steigen<strong>de</strong> Kapitalmarktzinsen<br />
negativ auswirken. Eine unzureichen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nur zu<br />
ungünstigen Konditionen verfügbare Fremdfinanzierung<br />
kann die Ertragslage <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften bzw.<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft negativ beeinflussen o<strong>de</strong>r<br />
einen höheren Eigenkapitaleinsatz erfor<strong>de</strong>rn und damit<br />
<strong>Invest</strong>itionen in <strong>de</strong>m geplanten Umfang entgegenstehen,<br />
was sich jeweils negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />
wirtschaftliche Ergebnis auswirken kann.<br />
Es ist geplant, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften <strong>de</strong>n<br />
laufen<strong>de</strong>n Kapitaldienst ihrer Finanzierungen mit <strong>de</strong>n Erlösen<br />
aus <strong>de</strong>m Stromverkauf tätigen. Fallen diese Erlöse,<br />
etwa aufgrund geringeren Wasserdurchflusses, zu niedrig<br />
aus, besteht das Risiko, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
ihren Zahlungsverpflichtungen aus <strong>de</strong>r Finanzierung nicht<br />
nachkommen kann und es zu einer außer or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kündigung eines Darlehens durch die finanzieren<strong>de</strong> Bank<br />
und ggf. zu Zwangs verwertungen von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
kommt. Zu<strong>de</strong>m können negative Wertentwicklungen von<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken zu Verletzungen von Zusicherungen<br />
in Darlehensverträgen (z. B. <strong>de</strong>r Über schreitung <strong>de</strong>s<br />
Beleihungsrahmens) führen und ggf. die Nachfor<strong>de</strong>rung<br />
von Sicherheiten, <strong>de</strong>n Weiterverkauf <strong>de</strong>r Darlehen o<strong>de</strong>r<br />
außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigungen <strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n Bank<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 37
zur Folge haben. Dies kann sich negativ auf das vom Anleger<br />
erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />
seiner Beteiligung auswirken und bis zu einem<br />
Totalverlust führen.<br />
Soweit am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit eines Darlehens eine Anschlussfinanzierung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist, be steht das Risiko,<br />
dass eine solche nicht o<strong>de</strong>r nur zu ungünstigen Konditionen<br />
zu erlangen ist. Das wird etwa <strong>de</strong>r Fall sein, wenn sich<br />
die Finanzkrise weiter verschärft. Dies kann finanzielle<br />
Belastungen zur Folge haben und <strong>de</strong>n Verkauf von Beteiligungen<br />
bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werken – ggf. auch zu einem<br />
ungünstigen Zeitpunkt und zu nachteiligen Konditionen –<br />
erzwingen, mit <strong>de</strong>r möglichen Folge, dass das ange streb te<br />
wirtschaftliche Ergebnis verfehlt wird.<br />
4.2.1.6<br />
Einfluss von Veräußerungserlösen und -zeitpunkten<br />
auf das Ergebnis<br />
Die für die Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften<br />
o<strong>de</strong>r bei einer eventuellen Veräußerung einer Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
für die Anteile an einer Län<strong>de</strong>r gesellschaft zu<br />
erzielen<strong>de</strong>n Veräußerungserlöse haben einen wesentlichen<br />
Einfluss auf das Ergebnis <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Erlöse – etwa aufgrund<br />
einer Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Marktver hältnisse, insbe son<strong>de</strong>re<br />
auf <strong>de</strong>m Strommarkt, aber auch aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache,<br />
dass die <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft plan gemäß insbeson<strong>de</strong>re<br />
Co-<strong>Invest</strong>ments mit Part nern eingehen wird und<br />
in solchen Fällen nur einen Teil <strong>de</strong>r Geschäftsanteile<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft und ggf. auch an einer<br />
Län<strong>de</strong>rgesell schaft wird anbieten können – nicht o<strong>de</strong>r<br />
nicht in <strong>de</strong>r geplanten Höhe erzielt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Auch ohne beson<strong>de</strong>ren Grund sind im Übrigen negative<br />
Ab weichungen eines realisierbaren Ver äußerungspreises<br />
von einer vor herigen Bewertung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft stets möglich. Außer<strong>de</strong>m besteht<br />
das Risiko, dass <strong>de</strong>r geplante Zeit rahmen für die Veräuße<br />
rungen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> in vestments <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
nicht eingehalten wird. So kann die Veräußerung<br />
aufgrund vorangegangener Ver zögerungen in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Bauaus führung, <strong>de</strong>r Marktlage, politischer<br />
Eingriffe o<strong>de</strong>r sonstiger ungüns tiger Rahmenbedingungen<br />
zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht möglich<br />
o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Der Joint Venture-<br />
Partner hat ab und nach <strong>de</strong>m 01. April 2021 das Recht,<br />
eine Verwertung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
(insgesamt o<strong>de</strong>r teilweise) zu verlangen, ohne<br />
dass es dabei auf <strong>de</strong>n Wunsch und die Interessen <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft ankäme. Auch die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft wird nur<br />
eingeschränkt fungibel sein, insbeson<strong>de</strong>re, wenn es sich<br />
um eine Min<strong>de</strong>rheitsbeteiligung han<strong>de</strong>lt. Auch können<br />
die <strong>de</strong>m Joint Venture-Partner eingeräumten Mitverkaufsund<br />
Vorkaufsrechte Veräuße rungen effektiv und prozessmäßig<br />
erschweren. Diese Elemente können sich negativ<br />
auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis<br />
sowie die Wert haltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.2.1.7<br />
Län<strong>de</strong>rrisiken<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird Anlagen in Län<strong>de</strong>rn<br />
tätigen, die nicht <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Europäischen<br />
Währungsraum angehören. Solche Anlagen<br />
können auch <strong>de</strong>n über wiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Anlagen ausmachen.<br />
Sie unterliegen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Staaten<br />
Süd osteuropas und <strong>de</strong>r Türkei, einem erhöhten Risiko.<br />
So können etwa staatliche Maß nahmen wie die Ent eignung<br />
o<strong>de</strong>r die Einschränkung von Rechten ausländischer<br />
<strong>Invest</strong>oren nicht ausge schlossen wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren<br />
ist allgemein das Umfeld für ge schäftliche Transaktionen<br />
in diesen Län <strong>de</strong>rn i. d. R. nicht so gesichert, wie es<br />
dies bspw. in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s republik Deutschland <strong>de</strong>r Fall<br />
ist. Dies umfasst auch die Funktionsweise von Behör<strong>de</strong>n<br />
und Justiz. Die Geltend machung und Durchsetzung von<br />
be rechtigten An sprüchen kann länger dauern und auch<br />
erfolglos bleiben. Auch ist in manchen Län<strong>de</strong>rn das<br />
Risiko eines Krieges, terroristischer Angriffe o<strong>de</strong>r eines<br />
Militär putsches höher als es etwa in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland <strong>de</strong>r Fall ist.<br />
38 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
So können etwa staatliche Maßnahmen wie die Ent eignung<br />
o<strong>de</strong>r die Einschränkung von Rechten aus ländischer<br />
<strong>Invest</strong>oren nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Zwar bestehen<br />
gegenwärtig zwischen Österreich und <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r<br />
für <strong>Wasserkraft</strong>investments <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
zulässigen südosteuropäischen Län<strong>de</strong>r sowie <strong>de</strong>r Türkei<br />
so genannte <strong>Invest</strong>itionsschutzab kommen, die <strong>Invest</strong>oren<br />
vor unfairer Behandlung schützen und die Einhaltung völkerrechtlicher<br />
Min<strong>de</strong>ststandards garantieren. Diese Abkommen<br />
haben jedoch zum einen eine begrenzte Laufzeit<br />
und ihr Neuabschluss kann nicht als gesichert betrachtet<br />
wer<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren sind ihr Inhalt, Bestimmtheit und<br />
Durchsetzbarkeit eingeschränkt. In diesem Zusammenhang<br />
von Be<strong>de</strong>utung ist das Risiko, dass <strong>de</strong>r jeweils bei<br />
einer Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an einer<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft in einem südosteuropäischen<br />
Nicht-EU-Staat o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Türkei geplante Abschluss einer<br />
Versicherung gegen politische Län<strong>de</strong>rrisiken wie z. B. Enteignung,<br />
Beschränkungen <strong>de</strong>s Kapitalverkehrs, Ein schränkung<br />
von Rechten aus ländischer Gesell schafter nicht<br />
erfolgt o<strong>de</strong>r einen Scha<strong>de</strong>n nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />
ab<strong>de</strong>ckt, auch etwa aufgrund vereinbarter Selbstbehalte.<br />
Län<strong>de</strong>rversicherungen können immer nur projektweise abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n und müssen für je<strong>de</strong>s einzelne <strong>Invest</strong>ment<br />
beantragt und vom Garantiegeber zugesagt wer<strong>de</strong>n.<br />
In ehemals kommunistisch regierten Staaten wie Albanien<br />
kam es zu Verstaatlichungen von Privateigentum. Ent eignete<br />
Eigentümer können (wie etwa in Albanien <strong>de</strong>r Fall)<br />
ein gesetzliches Restitutionsrecht haben. So fern sich ein<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk auf einem zu restitutieren<strong>de</strong>n Grundstück<br />
befin<strong>de</strong>t, fällt unter Umstän<strong>de</strong>n die Betriebs grundlage<br />
für das betreffen<strong>de</strong> Kraftwerk weg. Ein Totalverlust <strong>de</strong>s<br />
in vestierten Betrages kann die Folge sein. Auch soweit Restitutionsansprüche<br />
erhoben wer<strong>de</strong>n, die sich letztlich nicht<br />
durchsetzen lassen, kann dies erhöhte Kosten (z. B. durch<br />
Gerichts- und / o<strong>de</strong>r Verwaltungsver fahren, Anwaltskosten)<br />
für die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft nach sich zie hen.<br />
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die<br />
Standards hinsichtlich Publizität, Rechnungsle gung,<br />
Wirtschaftsprü fung und Berichtswesen können in <strong>de</strong>n<br />
Sitzlän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften in verschie<strong>de</strong>ner<br />
Hinsicht weniger streng sein und nicht <strong>de</strong>n gleichen<br />
Grad an Anlegerschutz und Publizität aufweisen, wie dies<br />
etwa in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland <strong>de</strong>r Fall ist. Dadurch<br />
besteht das Risiko, dass finanzielle Schieflagen, die<br />
sich negativ auf die Ertrags lage auswirken können, erst<br />
zu einem späten Zeitpunkt o<strong>de</strong>r gar nicht erkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />
wirtschaft liche Ergebnis sowie die Werthal tigkeit seiner<br />
Beteiligung auswirken.<br />
Insofern können sich für die Anlagen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Risiken realisieren, die sich negativ auf das<br />
vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />
die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken können.<br />
4.2.1.8<br />
Rechtliche Risiken einer <strong>Invest</strong>ition in <strong>de</strong>n<br />
<strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>rn<br />
Aus <strong>de</strong>n lokalen Rechtsordnungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>r<br />
können sich beson<strong>de</strong>re rechtliche Risiken ergeben, die<br />
von <strong>de</strong>n Beteiligten als Auslän<strong>de</strong>r nicht o<strong>de</strong>r zu spät<br />
erkannt wer<strong>de</strong>n. Dies kann sich negativ auf das vom<br />
Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />
Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.2.1.9<br />
Vertragsrisiken<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und die einzelnen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
wer<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r Vielzahl <strong>de</strong>r Anlagen<br />
mit zahlreichen unterschiedlichen Vertrags partnern Verträge<br />
abschließen, sei es über Erwerbe, Bauvorhaben, Verwaltung<br />
und Bewirtschaftung o<strong>de</strong>r sonstige Gegen stän<strong>de</strong>.<br />
Dadurch vervielfältigt sich das Risiko, dass Verträge nicht<br />
o<strong>de</strong>r nicht zu <strong>de</strong>n geplanten Konditionen abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n können, eingegangene Verträge an<strong>de</strong>rs als vereinbart<br />
o<strong>de</strong>r gedacht ausgelegt wer<strong>de</strong>n, Vertragspartner ihren<br />
Verpflichtungen nicht nachkommen o<strong>de</strong>r in solvent wer<strong>de</strong>n<br />
und / o<strong>de</strong>r vertragliche Verein barungen been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 39
unwirksam o<strong>de</strong>r an fechtbar sind. Einher geht das Risiko,<br />
dass es im Zusammenhang mit diesen Rechtsverhältnis sen<br />
zu Rechtsstreitigkeiten mit <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Prozessund<br />
Kostenrisiken kommt.<br />
Solche Störungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Durchführung von Verträgen<br />
können sich negativ auf die Er träge <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Gesellschaft auswirken. Etwaige Scha<strong>de</strong>nsersatzan -<br />
s prüche gegenüber Vertragspartnern wegen Verletzung<br />
ihrer vertraglichen Pflichten sind möglicherweise nicht<br />
o<strong>de</strong>r nicht in vollem Umfang durchsetzbar. In Verträgen<br />
sind und wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m Haftungsbeschrän kungen<br />
enthalten sein und sofern ein Scha<strong>de</strong>n größer als <strong>de</strong>r zur<br />
Verfügung stehen<strong>de</strong> Haf tungsbetrag ist, ergibt sich ein<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Verlust.<br />
Ein beson<strong>de</strong>res Risiko ergibt sich vorliegend daraus, dass<br />
außer <strong>de</strong>n Verträgen <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft mit <strong>de</strong>utschen<br />
Vertragspartnern alle geschlossenen Verträge an<strong>de</strong>rem<br />
als <strong>de</strong>utschem Recht unterliegen. Dies wird zu<strong>de</strong>m auch<br />
auf Verträge zutreffen, die die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und<br />
die Beteiligungsgesellschaften in Ausführung ihrer <strong>Invest</strong>itionen<br />
eingehen wer<strong>de</strong>n und teil weise bereits eingangen<br />
sind: Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat ihren Sitz in Österreich,<br />
ihre Be teiligungsgesellschaften verteilen sich auf<br />
Skandinavien, <strong>de</strong>n Alpenraum, Südosteuropa und die Türkei.<br />
Sich ergeben<strong>de</strong> gerichtliche Verfahren wür<strong>de</strong>n sich<br />
daher nach ausländischem Recht richten und wären im<br />
Ausland zu führen. Dies kann eine Durchsetzung von Ansprüchen<br />
schwie riger, unsicherer und kostspieliger machen,<br />
als dies unter <strong>de</strong>utschem Recht vor <strong>de</strong>utschen Ge richten<br />
<strong>de</strong>r Fall wäre. Die Erfolgsaussichten von Klagen wer<strong>de</strong>n<br />
i. d. R. erst dann beurteilt wer<strong>de</strong>n können, nach<strong>de</strong>m kostenpflichtige<br />
Rechtsgutachten von Anwälten <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Sitz staates <strong>de</strong>s Vertragspartners eingeholt wor<strong>de</strong>n<br />
sind. Je<strong>de</strong> Verzögerung <strong>de</strong>r Vereinnahmung o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r<br />
endgültige Ausfall vereinbarter Leistungen und alle durch<br />
die Geltendmachung <strong>de</strong>r vorgenannten Ansprüche verursachten<br />
und nicht erstatteten Kosten min<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n Ertrag.<br />
Diese Umstän<strong>de</strong> können sich negativ auf das vom Anleger<br />
erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />
4.2.1.10<br />
Fremdwährungsrisiken und Kapitaltransfer<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften wer<strong>de</strong>n überwiegend<br />
im Nicht-Euro-Raum ansässig sein. So wohl Ausgaben<br />
(etwa für die Planung und Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken)<br />
als auch Erträge (aus <strong>de</strong>m Stromverkauf)<br />
und sonstige Verbindlichkeiten (etwa aufgrund einer<br />
Darlehens aufnahme) können in <strong>de</strong>r lokalen Währung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionslän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r in US-Dollar anfallen. Der Wert<br />
dieser lokalen Währung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s US-Dollar kann sich<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Euro für die <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />
negativ entwickeln, was mit einer Verschlechterung <strong>de</strong>r<br />
Ertragslage <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einher gehen<br />
wird. Zu<strong>de</strong>m können Erträge und Verbindlichkeiten<br />
von <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaf ten in unterschiedlichen<br />
Währungen anfallen bzw. eingegangen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Auswirkungen einer ungünstigen Entwicklung <strong>de</strong>r<br />
Währungs kurse ver größern sich dann weiter für die<br />
betroffene Wasser kraftgesellschaft und können <strong>de</strong>ren<br />
Ertragslage verschlechtern und bis zu einer Insolvenz<br />
dieser Gesellschaft führen. Darüber hinaus kann es zu<br />
Beschränkungen <strong>de</strong>r Trans fe rierbarkeit von Gel<strong>de</strong>rn ins<br />
Ausland kommen, so dass ein Gewinn o<strong>de</strong>r Veräußerungserlös<br />
ei ner Beteiligungsgesellschaft nicht, nicht vollständig<br />
o<strong>de</strong>r nur zeitversetzt <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />
zufließen könnte, soweit das Risiko solcher Transferbeschränkungungen<br />
nicht von einer abgeschlossenen<br />
Versicherung abge<strong>de</strong>ckt ist. Dies kann sich negativ auf<br />
das vom Anleger er zielbare wirtschaft liche Ergebnis sowie<br />
die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken und<br />
bis zu einem Totalverlust führen.<br />
4.2.1.11<br />
Risiken aus <strong>de</strong>r Liquiditätsanlage<br />
Sowohl auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als auch<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft be steht das Risiko, dass<br />
die freie Liquidität nur gering o<strong>de</strong>r gar nicht verzinslich angelegt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Auch können die Liquiditätsan lagen<br />
an Wert verlieren. Dies kann sich negativ auf das vom<br />
Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />
40 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
4.2.2<br />
Allgemeine Risiken von <strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong><br />
4.2.2.1<br />
Marktverhältnisse und Wertentwicklung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke; Klumpenrisiko<br />
<strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong>werke wer<strong>de</strong>n von allge meinen<br />
wirtschaftlichen Entwicklungen e benso wie von Entwicklungen<br />
<strong>de</strong>s Energiesektors beeinflusst. Beispielsweise<br />
könnte sich ein Preisverfall bei Strom o<strong>de</strong>r eine steigen<strong>de</strong><br />
Risikoeinschätzung in Bezug auf in <strong>de</strong>r Zukunft lie gen<strong>de</strong><br />
Erträge negativ auf die zu erzielen<strong>de</strong>n Erträge aus <strong>de</strong>m<br />
Stromverkauf und die Werthal tigkeit <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
auswirken.<br />
Ob zugrun<strong>de</strong> gelegte Annahmen eintreten, wird außer<strong>de</strong>m<br />
wesentlich davon beeinflusst wer <strong>de</strong>n, wie sich <strong>de</strong>r<br />
nationale und internationale Energiemarkt und insbe son<strong>de</strong>re<br />
die Stromnach frage an <strong>de</strong>n jeweiligen Standorten<br />
entwickeln. Es besteht das Risiko, dass die <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
nicht die angenommenen Strommengen pro duzieren<br />
o<strong>de</strong>r nicht die angenommenen Strompreise erzielt<br />
wer<strong>de</strong>n können und dass damit die Stromverkaufserlöse<br />
hinter <strong>de</strong>n Prog nosen zurückbleiben. Eine verstärkte<br />
<strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in einem<br />
bestimmten regionalen Markt kann sich be son<strong>de</strong>rs negativ<br />
auswirken, wenn sich gera<strong>de</strong> dieser Markt im Vergleich<br />
zu an<strong>de</strong>ren Märkten ungünstig entwickelt (so genanntes<br />
Klumpenrisiko).<br />
Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />
wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner<br />
Beteiligung auswirken.<br />
4.2.2.2<br />
Stromproduktion, hydrologische Risiken<br />
gelieferten Stromproduktionsmenge. Diese hängt maßgeblich<br />
von <strong>de</strong>m tatsächlichen Wasserdurchfluss <strong>de</strong>r<br />
Kraftwerksanlagen und damit von <strong>de</strong>n nutzbaren Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />
an <strong>de</strong>n jeweiligen Standorten ab. Abweichungen<br />
<strong>de</strong>r tatsächlichen jährlichen Wasserdurchflussmenge<br />
vom langjährigen Mittel sind üb lich und auch<br />
starke Schwankungen mit entsprechen<strong>de</strong>r Auswirkung<br />
auf die Menge <strong>de</strong>s er zeugten Stroms sind möglich. Es<br />
können sich auch Wetterzyklen von mehreren überdurchschnittlich<br />
trockenen Jahren in Folge ausbil<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m<br />
kann aufgrund von lokalen wie globalen Wetterän<strong>de</strong>rungen,<br />
hervorgerufen z. B. durch einen allgemeinen Klimawan<strong>de</strong>l,<br />
künftig in ein zelnen europäischen Regionen<br />
o<strong>de</strong>r in ganz Europa weniger Nie<strong>de</strong>rschlag nie<strong>de</strong>rgehen<br />
o<strong>de</strong>r vermehrte Extremwetterlagen können zu einer<br />
Ver än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zeitlichen Verteilung von Nie <strong>de</strong>r schlagsmengen<br />
führen. Neben einer Verringerung <strong>de</strong>s verarbeitbaren<br />
Wasserdurchflusses können diese auch Schä<strong>de</strong>n<br />
an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werken verursachen.<br />
Auch die Verwirklichung von geologischen Risiken, wie<br />
etwa Erdbeben, Hangabrutschungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s Sickerverhaltens eines Nie<strong>de</strong>rschlagsgebiets,<br />
können erhebliche Aus wirkungen auf <strong>de</strong>n Wasserdurchfluß<br />
(etwa durch Än<strong>de</strong>rungen im Flusslauf) und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Be stand <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks haben. Eine flussaufwärts<br />
statt fin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Entnahme bzw. Umlei tung von Flusswasser<br />
durch Dritte hätte gleichfalls negative Auswirkungen.<br />
Vorstehend genannte Einflüsse können sich jeweils negativ<br />
auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis<br />
sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken<br />
und bis zu einem Totalverlust führen.<br />
4.2.2.3<br />
Strompreise, Stromverkauf, Bonität <strong>de</strong>r Stromkäufer<br />
und Ausfallwagnis<br />
Die Einnahmen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften bestehen<br />
nahezu ausschließlich aus <strong>de</strong>r Vergütung für die Ein -<br />
speisung <strong>de</strong>s erzeugten Stroms und sind insbeson<strong>de</strong>re<br />
abhängig von <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n jeweiligen Netzbetreiber<br />
Soweit <strong>de</strong>r durch ein <strong>Wasserkraft</strong>werk erzeugte Strom am<br />
freien Markt verkauft wird, besteht das Risiko, dass die<br />
erzielbaren Strompreise niedriger ausfallen als erwartet.<br />
Die Strompreise können zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>utlichen Schwankungen<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 41
unterworfen sein und sich in verschie<strong>de</strong>nen Märkten sehr<br />
unterschiedlich entwickeln. Sollte sich die wirtschaftliche<br />
Situation <strong>de</strong>r Stromkun<strong>de</strong>n verschlechtern, kann das angestrebte<br />
Ergebnis verfehlt wer<strong>de</strong>n.<br />
Lizenzen zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks beinhalten<br />
regelmäßig Stromerzeugungsvor gaben, mit <strong>de</strong>r Folge<br />
von Strafzahlungen o<strong>de</strong>r einem Entzug <strong>de</strong>r Lizenz bei<br />
Nichterfüllung.<br />
Gibt es in einem Land (wie z. B. in Albanien und <strong>de</strong>r Türkei)<br />
vorgeschriebene Einspeisetarife für aus <strong>Wasserkraft</strong><br />
gewonnenem Strom, können diese reduziert wer<strong>de</strong>n. Sie<br />
können auch ganz entfallen, wodurch sich ver min<strong>de</strong>rte<br />
Einnahmen für die betroffenen <strong>Wasserkraft</strong>ge sellschaften<br />
ergeben, soweit diese Einspeisetarife höher als <strong>de</strong>r Marktpreis<br />
waren.<br />
Zu<strong>de</strong>m besteht das Risiko, dass die technische Ausstattung<br />
<strong>de</strong>s Stromnetzes in manchen Län <strong>de</strong>rn nicht fortwährend<br />
eine Abnahme <strong>de</strong>s zu veräußern<strong>de</strong>n Stroms ermöglicht, so<br />
dass in <strong>de</strong>n Ausfallzeiten kein Strom verkauft wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die vorgenannten Umstän<strong>de</strong> können sich nega tiv auf das<br />
vom Anleger erzielbare wirtschaft liche Ergebnis sowie die<br />
Werthaltigkeit seiner Be teiligung auswirken.<br />
4.2.2.4<br />
Öffentlich- rechtliche Rechtsverhältnisse<br />
Zur Errichtung und <strong>de</strong>m Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
bedarf es verschie<strong>de</strong>ner Lizenzen und Genehmigungen<br />
(z. B. Lizenz zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks,<br />
Bau genehmigungen, Be triebsgenehmigungen, Stromein<br />
speisegenehmigungen). Es besteht das Risiko, dass<br />
solche Genehmigungen nicht erlangt wer<strong>de</strong>n können,<br />
unwirksam erteilt wur<strong>de</strong>n, erfolgreich angefoch ten o<strong>de</strong>r<br />
aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n später zurückgenommen wer<strong>de</strong>n<br />
(auch infolge von Unregelmä ßigkeiten, einschließlich<br />
Korruption bei <strong>de</strong>r Genehmigungserteilung). So hat<br />
etwa zum Zeit punkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung keine <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, an <strong>de</strong>r sich die <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />
beteiligt hat o<strong>de</strong>r zu beteiligen beabsichtigt,<br />
bereits die zur Errichtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Baugenehmigung erhalten, so dass insoweit<br />
das Risiko besteht, dass das Errichtungsprojekt trotz<br />
hierfür angefallener Kosten nicht wie geplant durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Bei Übertragungen von Genehmigungen besteht das<br />
Risiko, dass Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstige Drit te diesen Übertragungen<br />
nicht zustimmen und dadurch Genehmigun -<br />
gen / Lizenzen unwirksam sind o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n. Auch kann<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die Übertragung einer<br />
Lizenz o<strong>de</strong>r Genehmigung trotz einer Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong> unwirksam ist o<strong>de</strong>r die Zustimmung<br />
nur einen Teil <strong>de</strong>r übertragenen Lizenz o<strong>de</strong>r Genehmigung<br />
betrifft. In diesem Fall sind zumin<strong>de</strong>st die bereits aufgewen<strong>de</strong>ten<br />
Transaktionskosten verloren, unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
je doch auch im Vertrauen auf <strong>de</strong>ren Bestand getätigte<br />
<strong>Invest</strong>itionen.<br />
Wird eine Genehmigung nicht erteilt und kommt es nicht<br />
zu einer Verwirklichung <strong>de</strong>s Projekts o<strong>de</strong>r entfällt eine<br />
Lizenz bzw. Genehmigung und kann ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
nicht mehr genutzt wer<strong>de</strong>n und muss ggf. sogar zurückgebaut<br />
wer<strong>de</strong>n, verliert die eingegangene Betei ligung an<br />
Wert o<strong>de</strong>r wird wertlos. In diesem Fall hat die <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />
<strong>de</strong>n Kaufpreis für die Beteiligung, Kapitalisierungen<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft und eigene Aufwendungen<br />
vergebens getätigt.<br />
Darüber hinaus unterliegen die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
<strong>de</strong>m Risiko von behördlich angeord neten Betriebseinschränkungen.<br />
Eine Lizenz zum Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
beinhaltet im Übrigen üblicherweise Auflagen zum Ausgleich<br />
von gesellschaftlichen und ökologischen Ein schränkungen<br />
o<strong>de</strong>r z. B. die Begrenzung <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Gewässers<br />
nur bis zu einer festgelegten Min<strong>de</strong>stwassermenge,<br />
welche für landwirtschaftliche Bewässerung, zur Trinkwasserversorgung<br />
o<strong>de</strong>r als natür licher Lebensraum verbleiben<br />
soll. Sollte die Behör<strong>de</strong> diese Auflagen än<strong>de</strong>rn, könnte<br />
es zu ei ner Verringerung <strong>de</strong>r Stromerzeugung kommen.<br />
Die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung o<strong>de</strong>r zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Entscheidung über eine konkrete <strong>Invest</strong>ition<br />
in ein <strong>Wasserkraft</strong>werk gelten<strong>de</strong>n rechtlichen<br />
42 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
Be dingungen z. B. für die Einspeisung von erzeugtem<br />
Strom in das jeweilige Stromnetz <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionslan -<br />
<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r zu er füllen<strong>de</strong> Umweltstandards können sich<br />
än<strong>de</strong>rn. Mit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r ge än<strong>de</strong>rten Voraussetzungen<br />
können zu<strong>de</strong>m Mehrkosten für die betroffene<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft verbun<strong>de</strong>n sein. Diese können<br />
die Leistungs fähigkeit einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft auch<br />
übersteigen und / o<strong>de</strong>r zur Folge haben, dass ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
nicht mehr wirtschaftlich betrieben wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen nationalen Gesetzgebung, die auf <strong>de</strong>n Betrieb<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke und damit auf die finanziellen<br />
Beteiligungsergebnisse nachteilige Auswirkungen haben<br />
könnten. Beispielsweise sind dies nachteilige rechts-, wirtschafts-<br />
o<strong>de</strong>r geldpolitische Maßnahmen wie die Modifikationen<br />
<strong>de</strong>r Steuergesetzgebung, <strong>de</strong>s Eigentumsrechts<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Transferierbarkeit von Gel<strong>de</strong>rn ins Ausland.<br />
Diese Faktoren können sich negativ auf das vom Anleger<br />
erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />
seiner Beteiligung auswirken und bis zu einem<br />
Totalverlust führen.<br />
4.2.2.5<br />
Sicherung von Grundstücksrechten<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Erteilung o<strong>de</strong>r Übertragung öffentlich-rechtlicher<br />
Genehmigungen bedarf es zur Errichtung<br />
von <strong>Wasserkraft</strong>werken <strong>de</strong>r Sicherung grundstücksbezogener<br />
Rechte, auch im Hinblick auf <strong>de</strong>n Anschluß an<br />
das Stromnetz. Sollten die erfor<strong>de</strong>rlichen Rechte an <strong>de</strong>n<br />
betreffen<strong>de</strong>n Grundstücken nicht gesichert wer<strong>de</strong>n können,<br />
so besteht das Risiko, dass ein <strong>Wasserkraft</strong>projekt<br />
nicht realisiert wer<strong>de</strong>n kann und die hierfür aufgewen<strong>de</strong>ten<br />
Beträge verloren sind. Dies kann sich negativ auf das<br />
vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektauf stellung haben die<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, an <strong>de</strong>r sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligt hat o<strong>de</strong>r zu beteiligen beabsichtigt,<br />
die erfor<strong>de</strong>r lichen Grund stücks rechte nur zu einem ganz<br />
geringen Teil bereits gesichert.<br />
4.2.2.6<br />
Nutzungsrechte an <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
Es besteht das Risiko, dass geschlossene zivilrechtliche<br />
Verträge nicht wirksam sind o<strong>de</strong>r nicht vollzogen wer<strong>de</strong>n<br />
und ein Nutzungsrecht an <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
in <strong>de</strong>r Folge nicht besteht o<strong>de</strong>r entfällt. Im Falle<br />
<strong>de</strong>r Rückabwicklung von Verträgen sind zumin<strong>de</strong>st die<br />
be reits entstan<strong>de</strong>nen Transaktionskosten verloren, unter<br />
Um stän<strong>de</strong>n jedoch auch im Vertrauen auf <strong>de</strong>ren Bestand<br />
getätigte <strong>Invest</strong>itionen. Dies kann sich negativ auf das<br />
vom Anleger erziel bare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />
die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.2.2.7<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Es ist möglich, dass Grundstücke, Einzellizenzen und<br />
-rechte für ein <strong>Wasserkraft</strong>werk erworben wer<strong>de</strong>n, in<br />
Bezug auf die zuvor eine öffentliche Ausschreibung hätte<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n müssen. Ist diese Ausschreibung<br />
unterblieben, könnte <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Erwerb ange fochten<br />
wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ungültig sein. Ein Erwerb im Rahmen eines<br />
dann durchzuführen<strong>de</strong>n Ausschrei bungsverfahrens könnte<br />
mit höheren Kosten verbun<strong>de</strong>n sein o<strong>de</strong>r gar nicht zustan<strong>de</strong><br />
kommen. Bereits getätigte Aufwendungen blieben<br />
nutzlos. Dies kann sich negativ auf das vom Anleger<br />
erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />
seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.2.2.8<br />
Mängel an <strong>Wasserkraft</strong>werken, Altlasten<br />
Es besteht allgemein das Risiko, dass Bau- o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mängel<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>werks erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt erkannt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auftreten und nicht<br />
erfolgreich gegen über <strong>de</strong>m Planungsverant wortlichen,<br />
<strong>de</strong>m Bauunternehmer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verkäufer geltend gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n können, z. B. weil Gewähr leistungsfristen<br />
abgelaufen sind, dieser nicht zah lungsfähig ist o<strong>de</strong>r weil<br />
die betreffen<strong>de</strong> Rechtsordnung bzw. die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
betreffen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s eine effektive Durchsetzung solcher<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 43
An sprüche nicht ermöglicht. Dies hätte einen nicht einkalkulierten<br />
Instandsetzungs- o<strong>de</strong>r -haltungsaufwand<br />
zur Folge. Bestehen Altlasten, kann die Beseitigung<br />
<strong>de</strong>rselben nur mit hohen Kosten o<strong>de</strong>r gar nicht möglich<br />
sein. Dieses Risiko be schränkt sich zu<strong>de</strong>m nicht nur auf<br />
Bau- o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mängel, son<strong>de</strong>rn betrifft insbeson<strong>de</strong>re<br />
auch die technische Ausstattung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks.<br />
Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />
wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner<br />
Beteiligung auswir ken.<br />
4.2.2.9<br />
Gewährleistung und Garantieleistungen<br />
Etwaige Ansprüche aus <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Lieferanten bzw.<br />
Herstellern <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werks-Bestandteile sowie<br />
von Generalunternehmern und Verkäufern abgegebenen<br />
Gewähr leistungen und Garantien können ggf. nicht o<strong>de</strong>r<br />
nur im Prozessweg mit <strong>de</strong>n damit ver bun<strong>de</strong>nen zeitlichen<br />
Risiken und Kosten risiken von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
durch gesetzt wer<strong>de</strong>n. Es kann grundsätzlich<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass in Zukunft Umstän <strong>de</strong><br />
eintreten, die trotz <strong>de</strong>r ab gegebenen Gewährleistungen<br />
und Garantien zu höheren Kosten und / o<strong>de</strong>r einer geringeren<br />
Leistung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werke führen. Dies kann<br />
sich negativ auf das vom Anleger erzielbare wirt schaftliche<br />
Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung<br />
aus wirken.<br />
4.2.2.10<br />
Laufen<strong>de</strong> Betriebskosten, Instandhaltung<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften wer<strong>de</strong>n im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Instandhaltung und Be triebsführung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werksanlagen<br />
eine Reihe von Verträgen schließen<br />
(Instandhal tungs- und Betriebsführungs ver träge, ggf.<br />
Grundstücksnutzungsrechtsverträge etc.), <strong>de</strong>ren Leistungsentgelte<br />
unabhängig von <strong>de</strong>r Vergütung <strong>de</strong>s erzeugten<br />
und eingespeisten Stroms zu zahlen sind. Somit besteht<br />
auch bei fehlen<strong>de</strong>n Einnahmen die Verpflichtung zur<br />
Zahlung dieser Leistungsentgelte fort und insoweit das<br />
Risiko geringerer Erträge. Hierbei besteht das Risiko,<br />
dass Kosten- und Preissteigerungen nicht durch höhere<br />
Einnahmen aus <strong>de</strong>m Be trieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
kompensiert wer<strong>de</strong>n können. Weiterhin besteht ein<br />
Kostenrisiko bei Be endigung <strong>de</strong>r Verträge (or<strong>de</strong>ntlich o<strong>de</strong>r<br />
außer or<strong>de</strong>ntlich, falls einer <strong>de</strong>r Vertragspartner von einem<br />
außeror<strong>de</strong>nt lichen Kündigungsrecht Gebrauch macht o<strong>de</strong>r<br />
nicht mehr zur Erfüllung <strong>de</strong>r Verträge in <strong>de</strong>r Lage ist), da<br />
in diesen Fällen die Wasser kraftgesellschaften an<strong>de</strong>re<br />
Partner zu ggf. schlechteren Konditionen (Preis, Leistungsprämien<br />
etc.) mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r ent sprechen<strong>de</strong>n<br />
Leistungen beauftragen müssen. Zu<strong>de</strong>m sind im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Instandhaltung und <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften solche Kosten<br />
zu tragen, die nicht vom Leistungs umfang <strong>de</strong>r Verträge<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, z. B. weil sie nicht vor hergesehen wur<strong>de</strong>n,<br />
weil die Ein beziehung in <strong>de</strong>n Leistungsumfang wirt schaftlich<br />
nicht sinnvoll ge wesen wäre o<strong>de</strong>r weil sie aufgrund<br />
externer Ein flüsse / höherer Gewalt entstan<strong>de</strong>n sind. Es<br />
besteht das Risiko, dass diese laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>n zum<br />
<strong>Invest</strong>itionszeit punkt kalkulierten Ansatz übersteigen.<br />
Bei Bestandskraftwerken basieren die Annahmen bei<br />
Erwerb bezüglich <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n lau fen<strong>de</strong>n Betrieb<br />
und die Instandhaltung auf Erfahrungswerten und Abschätzungen<br />
<strong>de</strong>r zukünfti gen Instandhaltungsaufwen -<br />
dungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Alters und <strong>de</strong>s Bauzustan<strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>s Kraftwerks sowie allgemein steigen<strong>de</strong>r<br />
Kosten. Es besteht das Risiko, dass die tatsächlich entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten höher ausfallen als zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Diese Faktoren können sich negativ auf das vom Anleger<br />
erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />
44 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
4.2.2.11<br />
Verschlechterung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke;<br />
Versicherungsschutz<br />
Diese Umstän<strong>de</strong> können sich negativ auf das vom<br />
Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />
Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften tragen das Risiko <strong>de</strong>r<br />
ganzen o<strong>de</strong>r teilweisen Zerstörung o<strong>de</strong>r Ver schlechterung<br />
ihrer <strong>Wasserkraft</strong>werke sowie eines ganzen o<strong>de</strong>r teilweisen<br />
Nutzungsaus schlusses. Unzureichen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />
fehlen<strong>de</strong>r Versicherungsschutz kann sich hierbei nachteilig<br />
bis hin zum wirtschaftlichen Totalverlust eines<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werkes auswirken. Auch bei bestehen<strong>de</strong>m<br />
Versicherungsschutz wird gegen allgemeine<br />
Gefahren und Betriebs unterbrechungen die jeweilige<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesell schaft ggf. einen Selbstbehalt zu tragen<br />
haben. Auch besteht das Risiko, dass bei Auslaufen eines<br />
Versicherungs vertrages ein erneuter Abschluss lediglich<br />
zu <strong>de</strong>utlich ungünstigeren Bedingungen möglich ist.<br />
Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />
wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner<br />
Beteiligung auswirken.<br />
4.3<br />
Risiken im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
4.3.1<br />
Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
In <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag sind <strong>de</strong>r Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>ssen<br />
Modalitäten vereinbart wor<strong>de</strong>n. Die Beteiligten haben<br />
verschie<strong>de</strong>ne Leistungs pflichten übernommen. Die<br />
Nichterfüllung dieser Pflichten durch eine o<strong>de</strong>r mehrere<br />
<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Parteien kann das Funktionieren <strong>de</strong>r Beteili<br />
gungsstruktur beeinträchtigen.<br />
4.2.2.12<br />
Höhere Gewalt<br />
Auch das Risiko einer vollständigen bzw. partiellen Zerstörung<br />
von <strong>Wasserkraft</strong>werken wird von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und<br />
damit mittelbar von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und ihren Anlegern<br />
getragen. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass durch Gewalteinwirkung auf <strong>Wasserkraft</strong>werke (Hochwasser-<br />
und Erdbebenschä<strong>de</strong>n, Krieg, innere Unruhen und<br />
Terrorismus etc.) Schä<strong>de</strong>n an diesen eintreten, die nicht<br />
o<strong>de</strong>r nur zum Teil versichert bzw. nicht versicherbar sind.<br />
Der teilweise o<strong>de</strong>r vollständige Verlust eines o<strong>de</strong>r<br />
mehrerer <strong>Wasserkraft</strong>werke ginge – soweit kein Versicherungsschutz<br />
besteht, <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n (auch durch entgangene<br />
Gewinne) größer ist als die Versicherungssumme<br />
o<strong>de</strong>r eine Selbstbeteiligung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
zum Tra gen kommt – ganz o<strong>de</strong>r teilweise zu Lasten <strong>de</strong>r<br />
betreffen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft, die hier durch auch<br />
insolvent wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Der Fondsgesellschaften wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m bisherigen<br />
Alleingesellschafter und <strong>de</strong>m zukünftigen Joint Venture-<br />
Partner enso GmbH & Co. KG verschie<strong>de</strong>ne Garantien über<br />
<strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gegeben. Die<br />
Garantien umfassen vom Joint-Venture-Partner offengelegte<br />
Sachverhalte nicht. Die abgegebenen Garantien<br />
können sich als falsch herausstellen. Finan zielle Garantien<br />
wur<strong>de</strong>n nur in eingeschränktem Umfang erteilt, ein Ersatz<br />
kann zu<strong>de</strong>m an <strong>de</strong>n verein barten Bagatell- und Haftungsgrenzen<br />
scheitern. So löst die Verletzung einer Garantie<br />
nur dann einen Anspruch aus, wenn alle Einzelansprüche<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (zusammengenommen mit bereits<br />
von ihr geltend gemachten Ansprüchen) zusammen <strong>de</strong>n<br />
Betrag von 200.000 EUR (Schwellenwert) übersteigen.<br />
Übersteigt <strong>de</strong>r Anspruch diesen Schwellen wert, kann<br />
er (nur) in <strong>de</strong>m diesen Schwellenwert über steigen<strong>de</strong>n<br />
Betrag geltend gemacht wer<strong>de</strong>n (Freibetrag). Für Zwecke<br />
<strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Frei betrags wer<strong>de</strong>n Ansprüche <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft gegen<br />
<strong>de</strong>n Joint Venture-Partner zusammen gerechnet. Ansprüche<br />
wegen vorsätzlich falsch abgege bener Garantien<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 45
unterliegen gleichermaßen <strong>de</strong>m Schwellenwert, jedoch<br />
gilt für solche nicht <strong>de</strong>r Freibetrag. Bezüglich <strong>de</strong>r meisten<br />
Garantien ist die Haftung <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />
zu<strong>de</strong>m auf insgesamt 1,7 Mio. EUR beschränkt. Dieser<br />
Haftungshöchstbetrag gilt nicht für Ansprüche aufgrund<br />
vorsätzlich falsch abgegebener Garantien. Solche<br />
Haftungsansprüche sind auf insgesamt 5 Mio. EUR beschränkt.<br />
Unbeschränkt haftet <strong>de</strong>r Joint Venture-Part ner<br />
nur hinsichtlich <strong>de</strong>r Garantien zu <strong>de</strong>n gesellschaftsrechtlichen<br />
Verhältnissen, <strong>de</strong>m Nichtvor liegen von Zahlungsunfähigkeit<br />
o<strong>de</strong>r Überschuldung, <strong>de</strong>m Bestehen von<br />
Versicherungen, <strong>de</strong>m Nichtbestehen von Pensions- o<strong>de</strong>r<br />
Versorgungsverpflichtungen sowie <strong>de</strong>m Fehlen von<br />
Verpflichtungen zur Zahlung von Provisionen im Zusammen<br />
hang mit <strong>de</strong>m geplanten Beteiligungs erwerb <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft. Ein<br />
Ersatz eines Scha<strong>de</strong>ns kann zu<strong>de</strong>m an einer Zahlungsunfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Schuldnerin scheitern. Ein Rücktritt <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft von<br />
<strong>de</strong>m Kooperationsvertrag und ins beson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r sich aus<br />
diesem ergeben<strong>de</strong>n Verpflichtung zu einem Beitritt zur<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist nur bis zum 20. Dezember<br />
2011 und nur in <strong>de</strong>m Fall möglich, wenn sich min<strong>de</strong>stens<br />
eine durch <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner abgegebene Garantie<br />
als verletzt erweist und sich hieraus ein Anspruch <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft i. H. v.<br />
insgesamt mehr als 2 Mio. EUR ergibt. Erweisen sich<br />
von <strong>de</strong>m Joint Venture-Partner abgegebene Garantien als<br />
falsch, kann sich <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft min<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />
bis auf null reduzieren. Dies kann sich negativ auf das<br />
vom An leger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />
Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken und bis zu<br />
einem Totalverlust führen.<br />
4.3.2<br />
Struktur <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionstätigkeit, an<strong>de</strong>re Beteiligte und<br />
Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft<br />
An<strong>de</strong>re Personen als die Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n auch<br />
nach ihrem Beitritt die <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft in starkem<br />
Maße bestimmen. So hat <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner etwa<br />
das Recht, bei<strong>de</strong> Geschäftsführer zu nominieren und das<br />
Recht einer Ablehnung durch die Fondsgesellschaften<br />
ist stark eingeschränkt. Der Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
wird eine starke Stellung haben, da wesentliche<br />
Entscheidungen seiner Zustimmung bedürfen und nur<br />
zum Teil einer Be schlussfassung durch die Gesellschafterversammlung<br />
zugänglich sind. Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Beirates wird vom Joint Venture-Partner nominiert, die<br />
Anbieterin hat das Recht zur Nominie rung <strong>de</strong>s Stellvertreters.<br />
Die Fondsgesellschaft und ihre Schwestergesellschaft<br />
nominieren nur einfache Mitglie<strong>de</strong>r. Beschlüsse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung schließlich bedürfen<br />
i. d. R. einer Mehrheit von 80 %, die die Fondsgesellschaft<br />
und ihre Schwestergesellschaft vor aussichtlich nicht<br />
erreichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Selbst wenn die Fondsgesellschaft alleine o<strong>de</strong>r zusammen<br />
mit ihrer Schwestergesellschaft die Mehrheit <strong>de</strong>r<br />
Anteile <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft halten sollte, wird sie<br />
daher nicht im vollen Umfang üblicher weise mit einem<br />
Mehrheits besitz verbun<strong>de</strong>nen Gesellschafterrechte<br />
wahrnehmen können. Ins beson<strong>de</strong>re wird sie nicht die<br />
unter nehmerische Führung bestimmen können. Hieraus<br />
ergibt sich das Risiko, dass sich ggf. die Fondsgesellschaft<br />
nicht durchsetzen kann, wenn die Gesellschafter<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft unterschiedlicher Auf fassung<br />
hinsichtlich einzelner unternehmerischer Ent scheidungen<br />
o<strong>de</strong>r insgesamt <strong>de</strong>r unter nehmerischen Führung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sind.<br />
Des weiteren führt die Anlage über mehrere Beteiligungsebenen<br />
(<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, ggf. Län<strong>de</strong>r gesell schaften,<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften) dazu, dass die Möglichkeiten<br />
<strong>de</strong>r Mitsprache und Mitentscheidung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
rechtlich und faktisch sehr beschränkt bzw.<br />
nicht vorhan<strong>de</strong>n sind. Auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />
kommt hinzu, dass die <strong>Invest</strong>itions gesell schaft<br />
plangemäß nicht Alleingesellschafterin sein wird, son<strong>de</strong>rn<br />
die Beteiligung auch lo kaler Mitgesellschafter anstrebt.<br />
Diese können rechtlich und faktisch die Fähigkeit <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft zur unternehmerischen Führung<br />
46 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
und Entscheidung in Einzelfragen ein schränken, auch<br />
wenn diese, wie angestrebt, die Mehrheit <strong>de</strong>r Anteile<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft hält. Dies wird gleichermaßen<br />
<strong>de</strong>r Fall sein, wenn an<strong>de</strong>re Gesellschafter in eine<br />
Län<strong>de</strong>rgesell schaft aufgenommen wer<strong>de</strong>n. In manchen<br />
Län<strong>de</strong>rn (wie z. B. Norwegen) ist die Beteiligung lo kaler<br />
Anteilseigner rechtlich vorgeschrieben.<br />
Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, ihre Zustimmung<br />
zu Übertragungen (nicht aber <strong>de</strong>r Teilung) von Geschäftsanteilen<br />
an<strong>de</strong>rer Gesellschafter mit Wirksamkeit ab bzw.<br />
nach <strong>de</strong>m 31. März 2019 zu erteilen. Sollte sich <strong>de</strong>r Joint<br />
Venture-Partner z. B. zu einer Veräußerung seiner Anteile<br />
entschei<strong>de</strong>n und die Fondsgesellschaft nicht von <strong>de</strong>m<br />
Mitverkaufs- o<strong>de</strong>r Vorkaufsrecht Gebrauch machen, das<br />
ihr zukommt, wird sie einen neuen Mitgesellschafter<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erhalten. Angesichts <strong>de</strong>r<br />
herausgehobenen Stellung <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird sie die Gesellschaft<br />
dann gemeinsam mit <strong>de</strong>m neuen Mitgesellschafter neu<br />
organisieren müssen, was mit erheblichen operativen und<br />
Kostenrisiken einhergehen kann.<br />
Die vorgenannten Aspekte können sich negativ auf das<br />
vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie<br />
die Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.3.3<br />
Der Asset Manager enso GmbH<br />
Die Tätigkeit <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beauftragten<br />
Asset Managers, <strong>de</strong>r enso GmbH, ist entschei<strong>de</strong>nd<br />
für die Erreichung <strong>de</strong>r Anlageziele <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />
da die Inves titionsgesellschaft auf <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>nkbar<br />
umfassen<strong>de</strong>r Weise für sie beratend und ausführend tätig<br />
wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Asset Manager angewiesen ist (siehe im Einzelnen<br />
die Beschreibung in Abschnitt 8.6.2).<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r ausschlaggeben<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
<strong>de</strong>s Asset Managers können sich Schlecht leistungen<br />
o<strong>de</strong>r ein Ausfall <strong>de</strong>s Asset Managers unmittelbar<br />
stark negativ auf die Inves titionsgesellschaft auswirken.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s ganz umfassen<strong>de</strong>n und beson<strong>de</strong>re<br />
wasser kraftbe zogene Fach- und Marktkenntnisse<br />
voraussetzen<strong>de</strong>n Aufgabenspektrums <strong>de</strong>s Asset Managers<br />
wür<strong>de</strong> die Notwendigkeit, einen gleichwertigen<br />
an<strong>de</strong>ren Dienstleister zu fin<strong>de</strong>n, die <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />
vor ganz erhebliche und nicht befriedigend<br />
lösbare Aufgaben stellen. Es besteht daher das<br />
Risiko, dass bei Schlecht leistung o<strong>de</strong>r Ausfall <strong>de</strong>s<br />
Asset Mana gers kein an<strong>de</strong>rer gleichwertiger Vertragspartner<br />
beauftragt wer<strong>de</strong>n kann und infolge <strong>de</strong>ssen<br />
die Inves titionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />
stark beeinträchtigt wird und die Anlage ziele <strong>de</strong>utlich<br />
verfehlt wer<strong>de</strong>n, was sich negativ auf das vom Anleger<br />
erziel-bare wirtschaftliche Er gebnis sowie die Werthaltigkeit<br />
seiner Beteiligung auswirken wür<strong>de</strong>.<br />
4.3.4<br />
Interessenkonflikte auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
ihrer Beteiligungsgesellschaften und<br />
<strong>de</strong>s Asset Managers<br />
Der Anleger ist Risiken ausgesetzt, die sich aufgrund<br />
von Interessenkonflikten mehrerer Beteiligter<br />
ergeben. Es bestehen erhebliche Verflechtungen und<br />
wirtschaftliche Interessengemeinsamkeiten, die die<br />
<strong>Invest</strong>i tions gesell schaft und ihre Auftragnehmer betreffen<br />
und zwar Folgen<strong>de</strong>: Der Joint Venture-Partner<br />
enso GmbH & Co. KG und <strong>de</strong>r Asset Manager sind gesellschaftsrechtlich<br />
verflochten. Namentlich ist <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager gleichzeitig <strong>de</strong>r Komplementär <strong>de</strong>s Joint Venture-<br />
Part ners. Außer<strong>de</strong>m sind sämtliche Kommanditisten <strong>de</strong>s<br />
Joint Venture-Partners auch Gesellschafter <strong>de</strong>s Asset<br />
Managers. Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirates <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
Dr. Gilbert Frizberg, ist mittelbar sowohl an<br />
<strong>de</strong>m Joint Venture-Part ner als auch an <strong>de</strong>m Asset Manager<br />
beteiligt. Der Asset Manager wie<strong>de</strong>rum plant, baut<br />
und betreibt sowohl <strong>Wasserkraft</strong>werke für <strong>de</strong>r Familie von<br />
Dr. Frizberg (ganz o<strong>de</strong>r teilweise) zuzurechnen<strong>de</strong> Gesellschaften<br />
und für Dritte. Die Familie von Dr. Fritzberg ist<br />
zu<strong>de</strong>m an Gesellschaften beteiligt, die als Auftragnehmer<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in Frage kommen und <strong>de</strong>ren Auswahl faktisch<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 47
zumeist <strong>de</strong>r Asset Manager treffen wird. Auch ist die<br />
Familie von Dr. Fritzberg Eigentümerin <strong>de</strong>r Hereschwerke<br />
Frizberg KG, mit <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einen<br />
Pachtvertrag über ein <strong>Wasserkraft</strong>werk abgeschlossen hat.<br />
Insofern besteht auf allen Ebenen die Gefahr von Interessenkonflikten<br />
und es ist möglich, dass solche zum Nachteil<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Dies gilt umso mehr, als <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtliche<br />
Einfluss <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beschränkt ist (siehe Abschnitt<br />
4.3.2). Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare<br />
wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit<br />
seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.3.5<br />
Schlüsselpersonenrisiko und Managementrisiko<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
wird erheblich durch die Leistung<br />
ei nerseits ihrer Organe und an<strong>de</strong>rerseits <strong>de</strong>s Asset<br />
Managers bestimmt wer<strong>de</strong>n. Dies gilt glei chermaßen<br />
für die <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaf ten. Die Qualifikation,<br />
Erfahrung, Marktkenntnis und Geschäftsverbindungen<br />
<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Personen sind entschei<strong>de</strong>nd für <strong>de</strong>n<br />
Erfolg <strong>de</strong>r Anlage. Vorliegend kommt die bestehen<strong>de</strong><br />
Ver flechtung in Bezug auf die enso-Gruppe hinzu. Der<br />
Ver lust von Schlüsselpersonen in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>m Asset Manager kann so auch zu<br />
nachteiligen Folgen auf <strong>de</strong>r Ebene an<strong>de</strong>rer Beteiligter<br />
führen und Folgeverluste verur sachen.<br />
Insgesamt können sich diese Risiken negativ auf das vom<br />
Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />
Werthaltigkeit seiner Beteiligung auswirken.<br />
4.4<br />
Risiken auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
4.4.1<br />
Risiken aus <strong>de</strong>r Gesellschafter vereinbarung<br />
mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
In <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung zwischen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r Schwestergesell schaft wer<strong>de</strong>n sich<br />
die Parteien für <strong>de</strong>n Fall, dass bei<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beitreten, ver pflichten, als Gesellschafter<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft be stimmte Rechte nur einheitlich<br />
wahrzunehmen und be stimmte Hand lungen<br />
nur einheitlich vorzunehmen. Zur Be stimmung <strong>de</strong>s<br />
einheitlichen Vorgehens wer<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Gesell schaften<br />
die Ergebnisse <strong>de</strong>r Ab stimmungen ihrer jeweiligen<br />
Gesellschafterver sammlungen zusammenfassen und ein<br />
einziges, konsolidier tes Abstimmungsergebnis ermitteln<br />
und dann diesem entsprechend einheitlich und mit allen<br />
ihren Stimmen auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
vorgehen. Hieraus resultiert das Risiko, dass die Stimmo<strong>de</strong>r<br />
sonstigen Rechte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft an<strong>de</strong>rs ausgeübt wer<strong>de</strong>n,<br />
als es einem auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ge fassten<br />
Gesellschafterbeschluss entspricht.<br />
Allgemein können Geschäftsführungsfehler vor allem<br />
bei Vertragsabschluss und bei Vertrags durchführung<br />
o<strong>de</strong>r Fehlentscheidungen bei <strong>Invest</strong>itionen o<strong>de</strong>r Fehlverwendungen<br />
von Anleger gel<strong>de</strong>rn dazu führen, dass die<br />
angestrebten Erträge nicht erzielt o<strong>de</strong>r höhere Kosten<br />
verursacht wer<strong>de</strong>n. Auch kann in Bezug auf Entscheidungs<br />
träger, die in <strong>de</strong>r Vergangenheit durch ihre Entscheidungen<br />
wirtschaftliche Erfolge erzielt haben, nicht generell<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n, dass sie auch zukünftig<br />
erfolgreiche Entscheidungen treffen wer<strong>de</strong>n.<br />
4.4.2<br />
Interessenkonflikte<br />
Die Treuhand-Kommanditistin DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH gehört e benso wie die<br />
An bieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH zur Deutsche<br />
Bank Gruppe. Nach <strong>de</strong>m Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
sollen <strong>de</strong>m Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zwei<br />
Mitarbeiter <strong>de</strong>s Deutsche Bank Konzerns angehören. Der<br />
stell vertreten<strong>de</strong> Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
soll dauerhaft von <strong>de</strong>r Anbieterin nominiert<br />
48 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
wer<strong>de</strong>n. Die An bieterin ist auch mit <strong>de</strong>r Vermittlung<br />
von Beteiligungskapital beauftragt und fungiert zu<strong>de</strong>m<br />
als Geschäfts besorgerin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft für die<br />
laufen<strong>de</strong> Verwaltung. Auch an<strong>de</strong>re Unternehmen <strong>de</strong>r<br />
Deutsche Bank Gruppe sollen mit <strong>de</strong>r Vermittlung von<br />
Beteiligungs kapital beauftragt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus<br />
sind die genannten Unternehmen auch bei einigen<br />
an<strong>de</strong>ren von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> initiierten Fondsgesellschaften,<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG, in gleichen o<strong>de</strong>r in<br />
ähnlichen Funktionen wie bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
beteiligt o<strong>de</strong>r tätig.<br />
Aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen und personellen<br />
Verflechtungen mit Unternehmen und Mitarbeitern <strong>de</strong>r<br />
Deutsche Bank Gruppe besteht das Risiko, dass die<br />
han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Unternehmen o<strong>de</strong>r Personen ihre vertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen o<strong>de</strong>r bei<br />
wi<strong>de</strong>rstreiten<strong>de</strong>n Interessen die Interessen <strong>de</strong>r Deutsche<br />
Bank Gruppe o<strong>de</strong>r einzelner Konzernunternehmen über<br />
die Anlegerinteressen gestellt wer<strong>de</strong>n könnten, was die<br />
Anleger benachteiligen könnte.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin han<strong>de</strong>lt in gleicher<br />
Funktion auch für die Schwesterge sellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG. In die Schwestergesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n voraussichtlich in größerem Umfang auch<br />
institutionelle Anleger investieren. Die Inte ressen solcher<br />
institutioneller Anleger können <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Anleger in <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft zu wi<strong>de</strong>rlaufen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin kann daher in Interessenkonflikte geraten<br />
und es besteht das Risiko, dass sie dabei nicht allein die<br />
Interessen <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft berücksichtigt<br />
und ggf. Ent scheidungen trifft, die auch an<strong>de</strong>rsgeartete<br />
Interessen <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
berücksichtigen.<br />
Für <strong>de</strong>n Anleger besteht das Risiko, dass nicht alle Interessen<br />
konflikte erkannt o<strong>de</strong>r, sofern sie erkannt wer<strong>de</strong>n,<br />
nicht zugunsten <strong>de</strong>s Anlegers gelöst wer<strong>de</strong>n können, was<br />
sich jeweils negativ auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche<br />
Ergebnis auswirken kann.<br />
4.5<br />
Risiken aus <strong>de</strong>r Beteiligung als Treugeber<br />
o<strong>de</strong>r Kommanditist an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Nachstehend wer<strong>de</strong>n die Risiken beschrieben, die sich<br />
aus einer Beteiligung als Treugeber o<strong>de</strong>r Kommanditist an<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ergeben können. Sie wirken sich<br />
auf die Anleger (als Direktkommanditisten o<strong>de</strong>r Treugeber)<br />
aus und können sich nachteilig auf das wirtschaftli che<br />
Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung<br />
auswirken.<br />
4.5.1<br />
Platzierungsrisiko, Rückabwicklungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft alleine<br />
o<strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft bis zum<br />
30. November 2011 nicht ein Emissionskapital von min<strong>de</strong>stens<br />
25 Mio. EUR einwerben kann o<strong>de</strong>r diese Kapitalisierung<br />
zwar erreicht wird, <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
hieran allerdings geringer als 5 Mio. EUR ist, o<strong>de</strong>r<br />
sich das In vestitionsvorhaben aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n nicht<br />
verwirklichen lässt und die Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
daraufhin entschei<strong>de</strong>t, das Beteiligungsangebot<br />
nicht fortzuführen. In diesem Fall kann <strong>de</strong>r Anleger die<br />
von ihm gewünschte Anlage nicht tätigen und die erwarteten<br />
Erträge hieraus nicht erzielen. Zu<strong>de</strong>m kann ein<br />
Anleger, <strong>de</strong>r seine Einlage einschließlich <strong>de</strong>s Agios bereits<br />
geleistet hat, we<strong>de</strong>r eine Verzinsung <strong>de</strong>r mit Agio zurückzuerstatten<strong>de</strong>n<br />
Einlage noch einen Ersatz für entgangenen<br />
Gewinn verlangen. Kosten, die <strong>de</strong>m Anleger im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Zeichnung entstan<strong>de</strong>n sind, wer <strong>de</strong>n nicht zurückerstattet.<br />
Soweit die Fondsgesellschaft bereits Zahlungen<br />
an Dritte geleistet hat, besteht das Risiko, dass sie keinen<br />
Anspruch auf die Rückerstattung dieser Zahlungen hat<br />
o<strong>de</strong>r einen solchen nicht durchsetzen kann. Auch ist nicht<br />
gänzlich ausgeschlossen, dass sich die Fondsgesellschaft<br />
im Falle <strong>de</strong>r Rückabwicklung Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />
(bspw. aus <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag) ausgesetzt sehen<br />
kann. Diese Umstän<strong>de</strong> können dazu führen, dass die<br />
Einlage und das Agio <strong>de</strong>s Anlegers nicht in voller Höhe<br />
zurückerstattet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 49
4.5.2<br />
Versäumnis von Fristen; verspätete Gutschrift <strong>de</strong>s<br />
Anlagebetrags<br />
Wer<strong>de</strong>n die im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag<br />
vorgesehenen Fristen nicht ge wahrt, kann dies<br />
nachteilige Folgen für <strong>de</strong>n Anleger haben.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Gutschrift <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />
(zzgl. Agio) eines Treugebers nicht innerhalb<br />
von zehn Arbeitstagen nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten<br />
Platzierungs schlusses auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin gutgeschrieben wird. In diesem Fall<br />
wird <strong>de</strong>r Beitritt endgültig unwirksam.<br />
Im Falle einer Platzierungsverlängerung kommt es zu<br />
einer Verzögerung <strong>de</strong>s Beitritts, wenn die Gutschrift<br />
<strong>de</strong>s Anlagebetrags (zzgl. Agio) eines Treugebers nicht<br />
in <strong>de</strong>m Platzierungsabschnitt, in <strong>de</strong>m er seine Beitrittserklärung<br />
abge geben hat, son<strong>de</strong>rn erst in einem<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Plat zie rungsabschnitt erfolgt. Nach <strong>de</strong>m<br />
Gesellschaftsvertrag wird <strong>de</strong>r Beitritt dann erst – je<br />
nach Eingang <strong>de</strong>s Anlagebetrags (zzgl. Agio) – zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n späteren Platzierungs abschnitts<br />
vollzogen, in welchem die Gutschrift <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />
(zzgl. Agio) erfolgt und <strong>de</strong>r Anleger erhält für <strong>de</strong>n<br />
Platzierungsabschnitt, in <strong>de</strong>m er seine Beitrittserklärung<br />
abgegeben hat, keine Vorzugs auszahlung.<br />
4.5.3<br />
Fremdfinanzierung <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />
Sofern Anleger ihre Kapitaleinlage entgegen <strong>de</strong>m Fondskonzept<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise dadurch finanzieren, dass sie<br />
persönlich Darlehen auf neh men (persönliche Anteilsfinanzierung),<br />
erhöht sich damit das Risiko für sie. Wenn <strong>de</strong>r<br />
Anleger <strong>de</strong>n Kapitaldienst <strong>de</strong>r persönlichen Anteilsfinanzierung<br />
nicht mehr zu leisten vermag, kann dies seitens<br />
<strong>de</strong>s Darlehensgebers zur Kündigung und Fälligstellung<br />
<strong>de</strong>r entspre chen<strong>de</strong>n Dar lehen, zur Verwertung <strong>de</strong>r Fondsbeteiligung<br />
und ggf. auch <strong>de</strong>s übrigen Vermögens <strong>de</strong>s<br />
Anlegers führen. Über <strong>de</strong>n Total verlust <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
hinaus kann dies eine Pri vatinsolvenz <strong>de</strong>s Anlegers<br />
zur Folge haben.<br />
4.5.4<br />
Wi<strong>de</strong>rruf von Beitrittserklärungen<br />
Soweit Anleger diese Beteiligung im Wege <strong>de</strong>s Fern absatzes<br />
o<strong>de</strong>r im Rahmen von Haustürge schäften (§§ 312 b ff. BGB)<br />
erwerben, besteht für die betreffen<strong>de</strong>n Anleger ein Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />
nach erfolgter Zeichnung. Daher kann es zum Nichterreichen<br />
<strong>de</strong>s Platzierungsvolumens o<strong>de</strong>r zu nachträglichen<br />
Liquiditätsabflüssen kommen. Dies kann sich negativ auf das<br />
vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis auswirken.<br />
4.5.5<br />
Geschäftsführung und Gesellschafter beschlüsse;<br />
Majorisierung<br />
Die Mitspracherechte und Einflussnahmemöglichkeiten<br />
<strong>de</strong>s einzelnen Treugebers o<strong>de</strong>r Kom manditisten in <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft sind begrenzt, so dass sich das Risiko<br />
ergibt, dass Ge schäftsführungsentscheidungen und über<br />
das laufen<strong>de</strong> Geschäft hinausgehen<strong>de</strong> Gesellschafterbeschlüsse<br />
an<strong>de</strong>rs ausfallen als von <strong>de</strong>m einzelnen Treugeber<br />
o<strong>de</strong>r Kommanditisten erwar tet o<strong>de</strong>r gewünscht.<br />
Entscheidungen über das laufen<strong>de</strong> Geschäft <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Geschäftsführung getroffen.<br />
Dadurch ist <strong>de</strong>r Treugeber o<strong>de</strong>r Kommanditist zugleich<br />
<strong>de</strong>m Risiko ausgesetzt, dass aus seiner Sicht nicht<br />
optimale o<strong>de</strong>r fehlerhafte Geschäftsfüh rungs entscheidungen<br />
o<strong>de</strong>r Gesellschafterbeschlüsse getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Treugeber o<strong>de</strong>r Kommanditist muss davon ausgehen,<br />
dass er bei Gesellschafterbeschlüs sen aufgrund seiner<br />
individuellen Beteiligungsquote nur eine Min<strong>de</strong>rheitenposition<br />
innehat und die gefassten Beschlüsse nicht maßgeblich<br />
beeinflussen kann. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass nur wenige Gesellschafter ihr Stimm- und<br />
Mitspracherecht bei Gesellschafterbe schlüssen wahrnehmen.<br />
In einem solchen Fall kann bereits eine geringe<br />
Anzahl von anwesen <strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen Gesellschaftern<br />
Mehrheitsbeschlüsse fassen, die nur die Interessen die ser<br />
Mehrheit berücksichtigen, jedoch für alle Gesellschafter<br />
50 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
unabhängig von ihrer jeweiligen Teilnahme an <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />
verbindlich sind. Durch mit <strong>de</strong>r er for<strong>de</strong>rlichen<br />
Mehrheit gefasste Gesellschafterbe schlüsse kann<br />
auch die Gesellschaftsstruktur <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n, wodurch sich das Risikoprofil <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
zulasten <strong>de</strong>s Treugebers o<strong>de</strong>r Kommanditisten<br />
verän<strong>de</strong>rn kann.<br />
Es besteht das Risiko, dass sich mehrere Gesellschafter<br />
in ihren Entscheidun gen koordinieren und so die Abstimmung<br />
in ihrem Sinne beeinflussen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Übernahme eines sehr hohen Zeichnungs betrages<br />
durch einen o<strong>de</strong>r mehrere einzelne Anleger besteht<br />
das Risiko, dass dieser / diese eine Stimmenmehrheit erlangt<br />
/ erlangen und da mit einen beherrschen<strong>de</strong>n Einfluss<br />
in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausüben kann / können. Hierbei<br />
kann es sich möglicherweise auch um strategische<br />
Anleger han<strong>de</strong>ln.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass sich auch<br />
Gesellschaften aus <strong>de</strong>m Deutsche Bank Konzern, an<strong>de</strong>re<br />
in Bezug auf das Beteiligungsangebot involvierte Gesellschaften<br />
(o<strong>de</strong>r diesen nahestehen<strong>de</strong> Personen) o<strong>de</strong>r<br />
sonstige institutionelle Anleger (wie Versicherungs unternehmen,<br />
Kreditinstitute o<strong>de</strong>r sonstige Gesellschaften)<br />
o<strong>de</strong>r Privatanleger direkt o<strong>de</strong>r indirekt ggf. auch mit hohen<br />
Beteiligungsbeträgen an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Hierdurch kann sich die Einflussnahme dieser Beteiligten<br />
auf die Struktur weiter erhöhen.<br />
verwen<strong>de</strong>n) angeboten wird, bspw. um regulatorische<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen einer be stimmten Anleger gruppe o<strong>de</strong>r in<br />
bestimmten Jurisdiktionen zu erfüllen. Hierdurch können<br />
sich mögli cherweise Interessengegen sätze zwischen<br />
unterschiedlichen <strong>Invest</strong>orengruppen ergeben.<br />
Es ist zu<strong>de</strong>m möglich, dass bestimmten Anlegern eine<br />
unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Anlage in die Fondsgesellschaft<br />
angeboten wird, <strong>de</strong>ren Konditionen von <strong>de</strong>nen im<br />
vor liegen<strong>de</strong>n Ver kaufsprospekt beschriebenen Ausgestaltungsmerkmalen<br />
abweichen. Dabei können die angebotenen<br />
Bedingungen <strong>de</strong>r Anlage (ein schließlich <strong>de</strong>r<br />
Gebührenbelastung) sowohl günstiger, als auch ungünstiger<br />
sein, so dass das wirtschaftliche Ergebnis sowie die<br />
Werthaltigkeit einer Be teiligung je nach Anleger abweichen<br />
kann.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung ist nicht vorgesehen,<br />
dass sich im Vorhinein bestimmte Anleger beteiligen.<br />
Es ist ebenfalls nicht vorgesehen, dass eine Beteiligung<br />
einiger Anleger nur für eine Übergangszeit erfolgt<br />
und diese dann ihre Geschäftsanteile an im Vorhinein<br />
bestimmte Anleger veräußern. Es kann aber nicht ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass einzelne Anleger Beteili gungen<br />
veräußern o<strong>de</strong>r zusätzliche Beteiligungen übernehmen.<br />
Daher können sich während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
mitunter erhebliche Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n Beteiligungsverhält<br />
nissen ergeben und einzelne Anleger auch<br />
zu einem späteren Zeitpunkt einen beherrschen<strong>de</strong>n Einfluss<br />
auf die Fondsgesellschaft erlangen.<br />
4.5.6<br />
Alternative Beteiligungsstrukturen o<strong>de</strong>r -konditionen;<br />
Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Beteiligungsverhältnisse<br />
4.5.7<br />
Risiko in Bezug auf Veräußerungen von<br />
<strong>Wasserkraft</strong>investments<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmten An legern<br />
neben o<strong>de</strong>r statt <strong>de</strong>r Beteiligung als Treugeber o<strong>de</strong>r Direktkommanditist<br />
eine indirekte <strong>Invest</strong>ition in die Fondsgesellschaft<br />
über ge son<strong>de</strong>rte Strukturen (z. B. Eigenkapital- o<strong>de</strong>r<br />
Fremdkapitalbeteiligungen an Fee <strong>de</strong>r-Gesellschaften, d. h.<br />
solchen Gesellschaften, die ihr Kapital im Wesentlichen<br />
zum Erwerb einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Wer<strong>de</strong>n Veräußerungserlöse hinsichtlich <strong>Wasserkraft</strong>investments,<br />
die die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft getätigt<br />
hat, nicht in <strong>de</strong>r beabsichtigten Höhe o<strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>m<br />
beabsichtigten Zeitpunkt erzielt, kann sich dies negativ<br />
auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis<br />
sowie die Werthaltigkeit seiner Beteiligung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
in Bezug auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss, auswirken.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 51
4.5.8<br />
Kostenrisiko<br />
Unter bestimmten Umstän<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Anleger nach <strong>de</strong>m<br />
Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>m Treu hand- und Verwaltungsvertrag<br />
Kosten und Aufwendungen zu er statten o<strong>de</strong>r selbst<br />
zu tragen, <strong>de</strong>ren Höhe nicht im Vo rhinein feststehen und<br />
die nicht in die Planung ein bezogen sind. Dies kann sich<br />
negativ auf die vom Anleger erzielbare Rendite auswirken.<br />
Dazu gehören die Kosten <strong>de</strong>r Verkehrswertermittlung bei<br />
Uneinigkeit über <strong>de</strong>n Abfindungsan spruch, die durch<br />
einen Erbfall bedingten Aufwendungen, die Kosten <strong>de</strong>r<br />
Übertragung <strong>de</strong>r Be teiligung auf einen an<strong>de</strong>ren, die<br />
Kosten <strong>de</strong>r Umwandlung einer Treugeber- in eine Direktkommanditisten<br />
beteiligung, die Kosten für die Teilnahme<br />
an Gesellschafterversammlungen und die Kosten, die sich<br />
aus <strong>de</strong>m etwaigen Ausschluss <strong>de</strong>s Anlegers ergeben. Insoweit<br />
trägt <strong>de</strong>r Anle ger auch das Risiko, dass sich diese<br />
Kosten im Zeitverlauf erhöhen, auch aufgrund von Inflation.<br />
4.5.9<br />
Datenschutz und Kommunikationsmöglichkeiten<br />
unter Anlegern<br />
Es besteht das Risiko, dass Datenschutzregelungen die<br />
Kontaktaufnahme, Kommunikation und Meinungs bildung<br />
unter <strong>de</strong>n Anlegern erschweren o<strong>de</strong>r unmöglich machen,<br />
soweit sich Anleger als Treugeber beteiligen und daher<br />
nicht im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen sind. Daten aus <strong>de</strong>m<br />
Treugeberregister bzw. aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister<br />
wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Treuhandvertrag bzw. <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />
nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Be troffenen<br />
herausgegeben. Anleger können dadurch letztlich an<br />
einem abgestimmten Vorgehen und einer gemein samen<br />
Wahr nehmung ihrer Interessen gehin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rer -<br />
seits kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass eine Offenlegung<br />
von anlegerbezogenen Infor mationen durch die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
erfolgt, wenn diese hierzu verpflichtet ist<br />
(bspw. aufgrund von Gerichtsentscheidungen o<strong>de</strong>r sonstiger<br />
rechtlicher Verpflichtungen).<br />
4.5.10<br />
Beteiligungsdauer, eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Der Zeitpunkt einer Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> investments<br />
bzw. einer Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist ungewiss. Lediglich für Zwecke<br />
<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Plaung wur<strong>de</strong> exemplarisch eine Veräußerung<br />
frühestens zum Jahresen<strong>de</strong> 2019 angenommen.<br />
Kommanditisten und Treugeber können aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
frühestens zum 31. März 2029 im Wege<br />
<strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung ausschei<strong>de</strong>n. Die Höhe <strong>de</strong>s<br />
Abfindungsanspruchs bemisst sich dann nach <strong>de</strong>m Verkehrswert<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung, <strong>de</strong>r unter Umstän<strong>de</strong>n geschätzt<br />
wer<strong>de</strong>n muss; die Abfindung wird in bis zu fünf Jahresraten<br />
fällig. Dadurch kann die Auszahlung von Mitteln aus<br />
<strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
nicht die vom Anleger erwartete Höhe erreichen und<br />
sich zu<strong>de</strong>m verzögern, so dass die entsprechen<strong>de</strong>n Mittel<br />
nicht sofort für an<strong>de</strong>re Zwecke zur Verfügung stehen.<br />
4.5.11<br />
Beschränkung <strong>de</strong>r Abfindung, Liquiditäts belastung für<br />
die Fondsgesell schaft durch Abfindungsverpflichtungen<br />
Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Kommanditist o<strong>de</strong>r Treugeber aufgrund<br />
seiner Zahlungsunfähigkeit, <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens<br />
über sein Vermögen bzw. <strong>de</strong>r Ablehnung <strong>de</strong>r<br />
Eröffnung <strong>de</strong>sselben mangels Masse o<strong>de</strong>r aufgrund eines<br />
Gesellschafterbeschlusses vorzeitig aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
aus, steht ihm nur ein gekürzter Abfindungsanspruch<br />
i. H. v. 80 % <strong>de</strong>s Verkehrs wertes seiner Beteiligung<br />
zu, so dass er eine Vermögenseinbuße hinnehmen muss.<br />
Der Abfindungsanspruch ist nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag,<br />
soweit er noch offen ist, mit 3 % p. a. zu ver zinsen.<br />
Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter kann keine Sicherheit<br />
für seinen Abfin dungsanspruch verlangen. Die Aus zahlung<br />
von Abfindungen für ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Anleger kann sich<br />
aufgrund von Liquiditätsengpässen <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />
52 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
über die festgelegte zeitliche Staffelung hinaus verzögern<br />
o<strong>de</strong>r sogar ganz ausbleiben. Die Ab findungsverpflichtun<br />
gen ge genüber aus geschie<strong>de</strong>nen Anlegern können<br />
an<strong>de</strong>rerseits zu einer erheblichen Liquiditätsbe lastung für<br />
die Fondsgesellschaft und dadurch zu Nachteilen für die<br />
in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verbliebenen Anleger führen.<br />
Es besteht damit abhängig von <strong>de</strong>m Abfindungsvolumen<br />
und <strong>de</strong>n Fälligkeitsterminen das Risi ko, dass<br />
die Rentabilität <strong>de</strong>r Vermögensanlage sowohl für die<br />
ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n als auch für die in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
verbliebenen Anleger beeinträchtigt wird und die<br />
Fondsgesellschaft durch Zahlungs unfähigkeit in ihrer<br />
Existenz bedroht wird.<br />
4.5.12<br />
Kein Zweitmarkt; eingeschränkte Weiter veräußerbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung<br />
Da kein etablierter Zweitmarkt für Beteiligungen an<br />
geschlossenen Fonds existiert, besteht das Risiko, dass<br />
<strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligungen während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft schwie rig o<strong>de</strong>r sogar unmöglich sein<br />
kann. Der von einem potenziellen Erwerber angebotene<br />
Kauf preis für die Beteiligung kann erheblich geringer<br />
sein als <strong>de</strong>r ursprünglich von <strong>de</strong>m Anleger er brachte<br />
Betrag o<strong>de</strong>r ein ggf. ermittelter Nettoinventarwert (NAV).<br />
We<strong>de</strong>r die Komplementärin noch die Geschäfts führen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin noch ein sonstiger Dritter sind ver pflichtet,<br />
die Be teiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zurückzukaufen.<br />
Der Anleger muss daher davon ausgehen, dass er seine<br />
Beteiligung nicht o<strong>de</strong>r nur mit erheb lichem Verlust vorzeitig<br />
in Geld umsetzen kann.<br />
Selbst wenn sich eine Gelegenheit zur Weiterver äußerung<br />
ergeben sollte, ist <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>m Risiko ausgesetzt,<br />
dass eine nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>m Treuhand-<br />
und Verwal tungsvertrag für die Übertragung <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung erfor<strong>de</strong>rliche Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäfts füh -<br />
ren<strong>de</strong>n Kommanditistin und ggf. <strong>de</strong>r Treuhand- Kommanditistin<br />
nicht ohne weiteres erteilt wird. Zu<strong>de</strong>m sind Übertragungen<br />
grundsätzlich nur zum 31. Dezember eines<br />
je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Eine weitere Voraussetzung ist die<br />
Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
über die Min<strong>de</strong>stbeteiligung und Stückelung von Anteilen.<br />
Hierdurch kann ein teilweiser o<strong>de</strong>r vollständiger Verkauf<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung erschwert o<strong>de</strong>r sogar unmöglich wer<strong>de</strong>n.<br />
4.5.13<br />
Haftung <strong>de</strong>s Anlegers als Kommanditist o<strong>de</strong>r<br />
Treugeber<br />
Für Anleger in <strong>de</strong>r Stellung eines Direktkommanditisten<br />
besteht das Risiko, dass sie von Gläu bigern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
in Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen Hafteinlage von 1 EUR<br />
je 1.000 EUR <strong>de</strong>s Anlagebetrags unmittelbar in Anspruch<br />
genommen wer<strong>de</strong>n. Die Kommanditistenhaftung ist ausgeschlossen,<br />
wenn eine Einlage in Höhe <strong>de</strong>r Hafteinlage<br />
geleistet wur<strong>de</strong>. Sie lebt jedoch durch Auszahlungen<br />
wie<strong>de</strong>r auf, durch die sich die Einlage unter <strong>de</strong>n Betrag<br />
<strong>de</strong>r Hafteinlage vermin<strong>de</strong>rt (§ 172 Abs. 4 HGB). Dies gilt<br />
auch für Auszahlungen im Rahmen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s<br />
Anlegers aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r ihrer Liquidation<br />
für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n<br />
bzw. <strong>de</strong>r Liquidation (Nachhaftung). Der Anleger<br />
hat keinen Anspruch auf Freistellung von <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />
durch einen Gesellschaftsgläubiger.<br />
Sich als Treugeber beteiligen<strong>de</strong> Anleger sind gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin ver pflichtet, sie bis zur Höhe<br />
<strong>de</strong>s Teils <strong>de</strong>r Hafteinlage, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Treuge bers entfällt, von einer Inanspruchnahme durch<br />
Gläubiger freizustellen o<strong>de</strong>r ihr Ersatz zu leis ten. Hierdurch<br />
können Treugeber im wirtschaftlichen Ergebnis ebenfalls<br />
<strong>de</strong>r Kommanditisten haftung einschließlich <strong>de</strong>r Nachhaftung<br />
ausgesetzt sein.<br />
4.5.14<br />
Keine Beteiligung von Anlegern mit bestimmter<br />
Staatsbürgerschaft o<strong>de</strong>r Ansässigkeit; Vererbung<br />
An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft darf sich ein Anleger (als Treugeber<br />
o<strong>de</strong>r Kommanditist) nur beteiligen, wenn er nicht<br />
eine bestimmte Staatsbürgerschaft o<strong>de</strong>r Ansässigkeit<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 53
hat, z. B. kein Staatsbürger <strong>de</strong>r USA ist. Ein <strong>de</strong>nnoch beitreten<strong>de</strong>r<br />
Anleger hat <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH etwaige dadurch bedingte<br />
Schä<strong>de</strong>n zu ersetzen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
bzw. die Treuhand-Kommanditistin ist berechtigt,<br />
<strong>de</strong>m Anleger in <strong>de</strong>n vorgenannten Fällen mit sofortiger<br />
Wirkung zu kündigen. Hierdurch ergeben sich die bereits<br />
unter Abschnitt 4.5.10 beschriebenen Risiken in Hinblick<br />
auf die Abfindung.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Anleger durch eine qualifizierte Nachfolgeregelung<br />
sicherzustellen, dass die Beteiligung nicht<br />
an Personen vererbt wird, die sich an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
nicht beteiligen dürfen. Sollten solche Personen<br />
mangels einer entsprechen<strong>de</strong>n Nachfolgeregelung <strong>de</strong>nnoch<br />
als Erben in die Stellung eines Kommanditisten o<strong>de</strong>r<br />
Treugebers gelangen, so kann ihre Betei ligung durch die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin bzw. die Treuhand-<br />
Kommanditistin mit so fortiger Wirkung gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierdurch ergeben sich die unter Abschnitt 4.5.10 beschriebenen<br />
Risiken in Hinblick auf die Abfindung.<br />
4.5.15<br />
Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Komplementärs<br />
aus <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
aus seinem Ausschluss entstehen<strong>de</strong>n Kosten hat <strong>de</strong>r ausgeschlossene<br />
Gesellschafter zu tragen. Hierdurch ergeben<br />
sich die bereits in Abschnitt 4.5.10 be schriebenen Risiken<br />
in Hinblick auf die Abfindung.<br />
4.5.17<br />
Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, keine Kapitalgarantie<br />
Die Anleger tragen das Risiko <strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Die Ansprüche <strong>de</strong>r Kom manditisten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Treugeber (mittelbar über die Treuhand-Kommanditistin)<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind nicht gesichert und<br />
in <strong>de</strong>r Insolvenz gegenüber <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen an<strong>de</strong> rer<br />
Gläubiger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nachrangig. An sprüche<br />
<strong>de</strong>r Anleger wer<strong>de</strong>n erst befriedigt, nach<strong>de</strong>m die An sprüche<br />
<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gläubiger beglichen wur<strong>de</strong>n. Dadurch können<br />
sich die Auszahlungen an die Anleger vermin<strong>de</strong>rn<br />
o<strong>de</strong>r sogar entfallen.<br />
Für die Anlage in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>ren<br />
Anlage gibt es keine Kapitalgarantie. Je nach Eintritt <strong>de</strong>r<br />
je weiligen Risiken kann es <strong>de</strong>shalb auch zu einem Totalverlust<br />
<strong>de</strong>s Anlagebe trags nebst Agio kommen.<br />
Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r einzige Komplementär <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
aus dieser aus, z. B. infolge seiner Insolvenz, und<br />
ist es bis dahin nicht gelungen, ihn zu ersetzen, so wird<br />
die Fondsgesellschaft vorzeitig aufgelöst. Die Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bzw. (soweit dies die<br />
Fonds gesell schaft bewirken kann) die <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft müssen dann ggf.<br />
bereits vor <strong>de</strong>m geplanten Veräußerungszeitraum veräußert<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies kann sich negativ auf die Veräußerungserlöse<br />
auswirken.<br />
4.5.16<br />
Ausschluss eines Kommanditisten<br />
Ein Kommanditist o<strong>de</strong>r Treugeber kann aus wichtigem in<br />
seiner Person liegen<strong>de</strong>m Grund durch Gesellschafter beschluss<br />
mit min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen<br />
4.5.18<br />
Risiken in Bezug auf die Treuhand-Kommanditistin<br />
Die Treugeber halten ihre wirtschaftliche Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf Grundlage <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Treuhandvertrags mittelbar durch die Treuhand- Kommanditistin.<br />
Dadurch sind die Anleger <strong>de</strong>m Risiko <strong>de</strong>r nicht<br />
erwartungsgemäßen Vertragserfüllung seitens <strong>de</strong>r<br />
Treu hand-Kommanditistin ausgesetzt, insbeson<strong>de</strong>re im<br />
Hinblick auf die Weiterleitung <strong>de</strong>s Anlagebe trags an die<br />
Fondsgesellschaft sowie <strong>de</strong>r Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin an<br />
die Treugeber und die weisungsgemäße Wahrnehmung<br />
<strong>de</strong>r Treugeberinteressen in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
o<strong>de</strong>r von Einzelzwangsvollstre ckungsmaßnahmen gegen<br />
54 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
sie ist im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag<br />
vorgesehen, dass die von ihr treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />
Kommanditanteile auf die Treugeber (mit Wirkung ab ihrer<br />
Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister) übergehen. Dennoch ist<br />
nicht ausgeschlossen, dass die Interessen <strong>de</strong>r Treugeber<br />
in einem solchen Fall beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Durch eine nicht erwartungsgemäße Vertragserfüllung<br />
seitens <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin können <strong>de</strong>n Anlegern<br />
Auszahlungen entgehen, selbst wenn sie von <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft ge leistet wer<strong>de</strong>n.<br />
4.5.19<br />
Rechtsän<strong>de</strong>rungsrisiko<br />
Än<strong>de</strong>rungen (auch möglicherweise rückwirken<strong>de</strong>) von<br />
Rechtsvorschriften, <strong>de</strong>r Rechtsprechung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ver waltungspraxis<br />
können sich auch außerhalb <strong>de</strong>s Steuerrechts<br />
(vgl. Abschnitt 4.6) zum Nachteil <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r sonstiger Beteiligter auswirken und die Erträge aus<br />
<strong>de</strong>r Vermögensanlage o<strong>de</strong>r ihre Wert haltigkeit vermin<strong>de</strong>rn.<br />
Am 21. Juli 2011 ist die europäischen Richtlinie zur Regulierung<br />
<strong>de</strong>r Manager von alternativen <strong>Invest</strong>mentfonds<br />
(sog. AIFM-Richtlinie) in Kraft getreten. Diese ist bis zum<br />
22. Juli 2013 in das natio nale Recht <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten<br />
<strong>de</strong>r Europäischen Union umzusetzen. Infolge <strong>de</strong>r Umsetzung<br />
<strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in Deutschland und Österreich<br />
kann eine Umstrukturie rung <strong>de</strong>s Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
enso hydro GmbH erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n<br />
Fall, dass diese als alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds ergibt,<br />
vereinbart, dass <strong>de</strong>r Asset Manager die Aufgabe <strong>de</strong>s Verwalters<br />
(AIFM) übernimmt. Ist ihm dies jedoch nicht zumutbar,<br />
wird die <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft einen ge eigneten<br />
Dritten fin<strong>de</strong>n, integrieren und vergüten müssen, o<strong>de</strong>r<br />
die Aufgabe selbst übernehmen, was in bei<strong>de</strong>n Fällen zu<br />
erheblichem Mehraufwand führen wür<strong>de</strong>. Auch wenn <strong>de</strong>r<br />
Asset Manager die Funktion <strong>de</strong>s Verwalters übernimmt,<br />
wird er von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft einen Ausgleich<br />
für durch ergänzend zu erbringen<strong>de</strong> Leistungen ent stehen<strong>de</strong>n<br />
Aufwand erhalten. Im Übrigen wür<strong>de</strong>n etwa ein<br />
Bewerter und eine Verwahrstelle bestellt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
was gleichermaßen mit zusätzlichen Kosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft verbun<strong>de</strong>n wäre.<br />
Ähnliche Auswirkungen könnten von nationalen Regulierungsvorhaben<br />
wie bspw. <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>stag eingebrachten Kabinettsentwurf für ein<br />
Gesetz zur Novellierung <strong>de</strong>s Finanzanlagenver mittler- und<br />
Vermögensanlagenrechts mit Datum vom 06. Juni 2011<br />
ausgehen.<br />
Dadurch verursachte Kosten auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft können das<br />
Fondsvermögen und die Auszahlungen an die Anleger<br />
erheblich schmälern.<br />
4.6<br />
Steuerliche Risiken <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
4.6.1<br />
Allgemeine steuerliche Risiken im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
Die steuerliche Konzeption <strong>de</strong>r Ver mögens anlage<br />
basiert auf <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r Finanzver waltungen, Rechtsprechung<br />
und <strong>de</strong>n Steuergesetzen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung. Es kann nicht aus geschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass sich durch künftige Än<strong>de</strong>run gen in <strong>de</strong>r<br />
Steuergesetzgebung, Rechtsprechung o<strong>de</strong>r Praxis<br />
<strong>de</strong>r Finanzver waltungen die wesentlichen Grundlagen<br />
<strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption än<strong>de</strong>rn. Soweit sich hierdurch<br />
die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong><br />
gesellschaften, <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften, <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen an <strong>de</strong>n<br />
Anleger kommen. Auch kann eine Steuerbelastung auf<br />
Ebene <strong>de</strong>s Anlegers entstehen, ohne dass ihm gleichzeitig<br />
liqui<strong>de</strong> Mittel von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft hierzu<br />
zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 55
Die Anerkennung <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption durch<br />
die Finanzverwaltung im In- und Ausland erfolgt durch<br />
die Betriebsprüfung o<strong>de</strong>r ggf. durch <strong>de</strong>n rechtskräftigen<br />
Abschluss <strong>de</strong>s Rechtsmittelweges. Sollte das steuerliche<br />
Konzept hier nicht anerkannt wer<strong>de</strong>n, kann es<br />
unter Um stän<strong>de</strong>n zu Nachfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzamtes<br />
führen, die ggf. zu verzinsen sind. Soweit sich hierdurch<br />
die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften,<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>rgesellschaft, <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen an <strong>de</strong>n<br />
Anleger o<strong>de</strong>r ggf. einer Nachversteuerung auf <strong>de</strong>r Ebene<br />
<strong>de</strong>r Anleger kommen.<br />
4.6.2<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Durch die Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird <strong>de</strong>r Anleger mittelbar<br />
Berüh rung zu ausländischen Steuerrechts ordnungen<br />
haben und somit Einkünfte aus ausländischen<br />
Quellen beziehen. Zur Zuordnung <strong>de</strong>s Besteuerungsrechts<br />
und Ver meidung <strong>de</strong>r Doppelbesteuerung bei<br />
grenz überschreiten<strong>de</strong>n Sachverhalten schlossen<br />
Deutschland und Österreich bzw. Österreich mit <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen Zielstaaten Abkommen zur Vermeidung <strong>de</strong>r<br />
Doppelbesteuerung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Steuern von<br />
Einkommen und von Vermögen (DBA). Es kann nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die für die Be steuerung<br />
<strong>de</strong>r Vermögensanlage relevanten DBA zu künftig<br />
geän<strong>de</strong>rt, gekündigt o<strong>de</strong>r durch die Finanz verwaltung<br />
an<strong>de</strong>rs ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die Inan spruchnahme von<br />
DBA seitens <strong>de</strong>r Quellenstaaten und somit auch etwaige<br />
Ab kommensvergünstigungen versagt wer<strong>de</strong>n. Hier durch<br />
kann es zu einer steuerlichen Mehrbelastung auf <strong>de</strong>r<br />
Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anleger<br />
kommen, so dass Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger geringer<br />
ausfallen können bzw. eine höhere Steuer be lastung beim<br />
Anleger eintritt.<br />
4.6.3<br />
Abweichen<strong>de</strong> Rechtsanwendung im Ausland<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Anwendbarkeit mehrerer Steuerrechtsordnungen<br />
auf die Einkünfte aus <strong>de</strong>r Beteiligung kann<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Sachverhalt<br />
unterschiedlich beurteilt wird. In diesem Fall kann es zu<br />
Qualifikationskonflikten kommen, die zu einer zusätzlichen<br />
Steuerbelastung beim Anleger führen. Auch kann<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass es in Län<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>ren<br />
Erfahrungen mit rechtsstaatlicher Anwendung von Gesetzen<br />
und Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht sehr<br />
ausgeprägt sind, zu unerwarteten Auslegungen kommt.<br />
Hierdurch kann es zu einer steuerlichen Mehrbelastung<br />
auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Anleger kommen, so dass Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />
geringer ausfallen können bzw. eine höhere Steuerbelastung<br />
beim Anleger eintritt.<br />
4.6.4<br />
Verrechnungspreise<br />
Sollte es zu Leistungsbeziehungen zwischen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
und <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften kommen, ist<br />
<strong>de</strong>r Fremdvergleichsgrundsatz zu beachten. Danach müssen<br />
die vereinbarten Leistungskonditionen <strong>de</strong>n Marktbedingungen<br />
entsprechen. Es besteht das Risiko, dass dies<br />
nicht immer <strong>de</strong>r Fall ist. Der Teil <strong>de</strong>r Vergütung, <strong>de</strong>r das<br />
Fremdübliche übersteigt, ist steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
4.6.4.1<br />
Beteiligungsprivileg<br />
Die Steuerfreiheit von Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbezügen auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
kann von bestimmten Voraussetzungen (z. B.<br />
Min<strong>de</strong>stbeteiligungshöhe) abhängen. Wer<strong>de</strong>n diese<br />
Voraussetzungen nicht erreicht o<strong>de</strong>r im Laufe <strong>de</strong>r Zeit<br />
verän<strong>de</strong>rt, können die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbezüge auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
steuerpflichtig wer<strong>de</strong>n. Hierdurch kann es zu<br />
56 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
einer steuerlichen Mehrbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
kommen, so dass Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />
geringer ausfallen können.<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft im Zielstaat. Soweit sich<br />
hierdurch die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger kommen.<br />
4.6.5<br />
Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
4.6.5.3<br />
Vorsteuerabzug auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
4.6.5.1<br />
Geschäftsleitung und steuerliche Ansässigkeit<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong>- und Län<strong>de</strong>rgesellschaften haben ihren<br />
Sitz und Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung in <strong>de</strong>n jeweiligen Ziellän<strong>de</strong>rn<br />
und sind <strong>de</strong>shalb dort unbeschränkt steuerpflichtig.<br />
Sollte abweichend angenommen wer<strong>de</strong>n, dass ihre<br />
Geschäftsleitung entgegen <strong>de</strong>m Fondskonzept z. B. in<br />
Österreich o<strong>de</strong>r Deutschland liegt, unterlägen sie auch<br />
zusätzlich in Österreich o<strong>de</strong>r Deutschland <strong>de</strong>r unbeschränkten<br />
Körperschaftsteuerpflicht. Weiterhin kann sich<br />
hierdurch auch die abkommensrechtliche Ansässigkeit <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft än<strong>de</strong>rn.<br />
Durch eine unbeschränkte Steuerpflicht in zwei Staaten<br />
als auch eine abweichen<strong>de</strong> abkommensrechtliche Ansässigkeit<br />
kann sich die Steuerbelastung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Gesellschaft erhöhen. Hierdurch können sich die Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />
4.6.5.2<br />
Unterkapitalisierung<br />
Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen wird in <strong>de</strong>n Ziel -<br />
staaten durch die lokalen Unterkapitalisierungsregelungen<br />
beschränkt. Dabei sind Schuldzinsen ggf. nicht<br />
abzugsfähig, soweit auf Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>rbzw.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft z. B. eine bestimmte Eigenkapitalquote<br />
unterschritten o<strong>de</strong>r ein bestimmer Fremdfinanzierungsaufwand<br />
überschritten wird. Es besteht das<br />
Risiko, dass diese Kriterien nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Durch die Nichtabzugsfähigkeit <strong>de</strong>r Zinsaufwendungen<br />
erhöht sich das zu versteuern<strong>de</strong> Einkommen auf Ebene<br />
Der Abzug <strong>de</strong>r auf Eingangsleistungen lasten<strong>de</strong>n Umsatzsteuer<br />
als Vorsteuer setzt voraus, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
als umsatzsteuerliche Unternehmer<br />
anzusehen sind und dass die Leistungen für die Unternehmenssphäre<br />
bezogen wer<strong>de</strong>n. Sollte dies bei <strong>de</strong>n<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften entgegen <strong>de</strong>m Fondskonzept<br />
nicht <strong>de</strong>r Fall sein, ist <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug nicht gegeben<br />
und die Umsatzsteuer stellt eine zusätzliche steuerliche<br />
Belastung dar. Hierdurch können sich die Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />
4.6.6<br />
Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
4.6.6.1<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an Substanz und Vorliegen außersteuerlicher<br />
Grün<strong>de</strong> für die Struktur in Österreich<br />
Die Finanzverwaltungen <strong>de</strong>r Zielstaaten machen die Anerkennung<br />
einer <strong>Invest</strong>itionsstruktur vom Vorliegen von<br />
Substanz und außersteuerlichen Grün<strong>de</strong>n abhängig.<br />
Sollten diese Erfor<strong>de</strong>rnisse nicht erfüllt wer<strong>de</strong>n, kann <strong>de</strong>r<br />
Schutz durch die Doppelbesteuerungsabkommen o<strong>de</strong>r die<br />
Beanspruchung von nationalen Steuerbefreiungsvorschriften<br />
eingeschränkt o<strong>de</strong>r versagt wer<strong>de</strong>n. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />
dass <strong>de</strong>r Steueranspruch <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Quellenstaats<br />
nicht <strong>de</strong>n DBA-Einschränkungen unterliegt o<strong>de</strong>r<br />
nicht unter nationale Steuerbefreiungsvorschriften fällt.<br />
Hierdurch können sich die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />
reduzieren.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 57
4.6.6.2<br />
Geschäftsleitungsort <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat konzeptionsgemäß Sitz<br />
und Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung in Österreich und ist <strong>de</strong>shalb<br />
in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Sollte die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ihren Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung in<br />
Deutschland unterhalten, ist die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Durch<br />
eine unbeschränkte Steuerpflicht in zwei Staaten kann<br />
sich die Steuerbelastung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
erhöhen. Hierdurch können sich die Auszahlungen an <strong>de</strong>n<br />
Anleger reduzieren.<br />
Liegt <strong>de</strong>r Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
in Deutschland, besteht ferner das Risiko einer<br />
vollumfänglichen Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht<br />
<strong>de</strong>r durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erzielten Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
und Erträge aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in Deutschland, sofern die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als Finanzunternehmen im Sinne<br />
von § 8 b Abs. 7 KStG eingestuft wird. Soweit sich hierdurch<br />
die Steuerbelastung auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
erhöht, kann es zu geringeren Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger kommen.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
in Deutschland abkommensrechtlich ansässig<br />
ist. Dadurch kann es ebenfalls zu einer erhöhten Steuerbelastung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kommen (z. B. durch<br />
höhere Quellensteuersätze auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rbzw.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften). Hierdurch können sich<br />
die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />
4.6.6.3<br />
Vorsteuerabzug <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Der Abzug <strong>de</strong>r auf Eingangsleistungen lasten<strong>de</strong>n Umsatzsteuer<br />
als Vorsteuer setzt voraus, dass die <strong>Invest</strong>itions -<br />
gesellschaft als umsatzsteuerliche Unternehmerin anzusehen<br />
ist und dass die Leistungen für die Unternehmenssphäre<br />
bezogen wer<strong>de</strong>n. Konzeptionsgemäß wird von<br />
einer Abzugsfähigkeit von 75 % <strong>de</strong>r Vorsteuer ausgegangen.<br />
Liegt <strong>de</strong>r tatsächliche Anteil unterhalb dieses<br />
Schwellenwertes, ist insoweit <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug nicht<br />
gegeben und die Umsatzsteuer stellt eine zusätzliche<br />
steuerliche Belastung dar. Hierdurch können sich die Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />
4.6.6.4<br />
I<strong>de</strong>ntifizierte Risiken im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Prüfung<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Erwerbsprüfung erfolgte eine steuerliche<br />
Prüfung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft GmbH. Hierbei wur<strong>de</strong>n<br />
steuerliche Risiken beim Vorsteuerabzug sowie bei<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaftsteuer im Umfang von ca. 320.000 EUR<br />
i<strong>de</strong>ntifiziert. Für diese Risiken besteht keine steuerliche<br />
Haftung <strong>de</strong>r Altgesellschafter, vielmehr hat <strong>de</strong>r Initiator<br />
dies bei <strong>de</strong>r Preisbildung für die zu erwerben<strong>de</strong>n Gesellschaftsanteile<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berücksichtigt.<br />
Weiterhin können sich weitere steuerliche Risiken realisieren,<br />
die im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlichen Prüfung <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong><br />
und / o<strong>de</strong>r Höhe nach nicht i<strong>de</strong>ntifiziert wur<strong>de</strong>n. Auch in<br />
diesen Fällen können sich die Auszahlungen an die Anleger<br />
reduzieren.<br />
4.6.7<br />
Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft<br />
4.6.7.1<br />
An<strong>de</strong>re Qualifikation <strong>de</strong>r Einkünfte<br />
(Einkommensteuer / Gewerbesteuer)<br />
Die Fondsgesellschaft ist konzeptionsgemäß eine<br />
ver mögensverwaltend tätige, nicht gewerblich geprägte<br />
und auch nicht gewerblich infizierte Personengesellschaft.<br />
Mit <strong>de</strong>m Halten einer Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft erzielt <strong>de</strong>r Anleger über die<br />
Fondsgesell schaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, die<br />
<strong>de</strong>r Abgeltungsteuer unterliegen. Wird diese steuerliche<br />
Würdigung von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung nicht nachvollzogen,<br />
besteht das Risiko einer steuerlichen Mehrbe-<br />
58 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
lastung, wenn insofern Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n sollten. Ein solches Risiko besteht<br />
insbeson<strong>de</strong>re, wenn die Finanzverwaltung aufgrund<br />
<strong>de</strong>s Venture Capital- und Private Equity-Erlasses (BMF-<br />
Schreiben vom 16. März. 2003, I V A 6 – S. 2240 -153 / 03)<br />
<strong>de</strong>n Fonds nicht mehr als vermögens verwaltend, son<strong>de</strong>rn<br />
als gewerblich ansähe. In diesem Fall wäre grundsätzlich<br />
auf <strong>de</strong>n Gewinn als Differenz von Betriebseinnahmen<br />
über die Betriebsausgaben <strong>de</strong>r indivi duelle Steuertarif<br />
<strong>de</strong>s Anlegers anzuwen<strong>de</strong>n, so dass es zu einer höheren<br />
Steuerbelastung kommen kann. Die Fondsgesellschaft<br />
erzielt konzeptionsgemäß haupt sächlich Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
und Liquidationsauskehrungen. Auf diese wäre das<br />
so genannte Teileinkünfteverfahren an zuwen<strong>de</strong>n, d. h.<br />
diese Einkünfte unterlägen auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers zu<br />
60 % <strong>de</strong>m individuellen Steuersatz und die hiermit im<br />
Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Betriebsausgaben wären zu<br />
60 % abzugsfähig. Zinseinkünfte unterlägen dagegen<br />
vollumfänglich <strong>de</strong>r Einkommensteuer. Für die etwaige<br />
Kirchensteuer wäre das Teileinkünfteverfahren ebenfalls<br />
nicht anwendbar.<br />
4.6.7.2<br />
Anwendung <strong>de</strong>s österreichischen Immobilienfondsgesetzes<br />
bzw. <strong>Invest</strong>mentfondsgesetzes<br />
Die Fondsgesellschaft sollte we<strong>de</strong>r vom Anwendungsbereich<br />
<strong>de</strong>s österreichischen Immobilien investmentfonds<br />
gesetzes noch <strong>de</strong>s österreichischen<br />
<strong>Invest</strong> mentfondsgesetzes erfasst sein. Sofern sich<br />
zu künftig Än<strong>de</strong>rungen innerhalb <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r<br />
Vermögens anlage ergeben, welche die Voraus setzungen<br />
für <strong>de</strong>n Anwendungsbereich schaffen bspw. eine<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tätigkeiten <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ausgestaltung <strong>de</strong>r rechtlichen und tat sächlichen<br />
Einflussnahme <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft auf die<br />
Wasser kraftgesellschaften – hat dies unmittelbaren<br />
Einfluss auf die Gesamtkosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions struktur.<br />
In diesem Fall entstehen insbeson<strong>de</strong>re zusätzliche<br />
administrative Kosten, welche die Liquidität auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft belasten und somit zu niedrigeren<br />
Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />
Darüber hinaus unterlägen sämtliche Einkünfte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
auch <strong>de</strong>r (auf Anlegerebene unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
nur teilweise anrechenbaren) Gewerbesteuer, soweit das<br />
gewerbesteuerliche Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 7 GewStG)<br />
nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />
für Zinseinkünfte und einen etwaigen Gewinn<br />
aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft. Diese Gewinne unterlägen<br />
vollumfänglich <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Es besteht das<br />
Risiko, dass hierdurch die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger<br />
niedriger ausfallen könnten.<br />
4.6.8<br />
Beson<strong>de</strong>re steuerliche Risiken auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s<br />
Anlegers<br />
4.6.8.1<br />
An<strong>de</strong>re Qualifikation <strong>de</strong>r Einkünfte<br />
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb)<br />
Die Fondsgesellschaft ist konzeptionsgemäß eine<br />
vermögens verwalten<strong>de</strong> tätige, nicht gewerblich geprägt<br />
und auch nicht gewerblich infizierte Personengesellschaft.<br />
Wird diese steuerliche Würdigung von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
nicht nachvollzogen, besteht das Risiko einer<br />
steuerlichen Mehrbelastung, wenn insofern Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb angenommen wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall<br />
unterlägen die Einkünfte nicht mehr <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer,<br />
son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>m individuellen Steuersatz. Soweit die Einkünfte<br />
aus Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, einem etwaigen Gewinn aus <strong>de</strong>r<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
bzw. Liquidationsauskehrungen von dieser gespeist<br />
wer<strong>de</strong>n, wäre das sogenannte Teileinkünfteverfahren<br />
an zuwen<strong>de</strong>n, d. h. diese Einkünfte unterlägen auf Ebene<br />
<strong>de</strong>s Anlegers zu 60 % <strong>de</strong>m individuellen Steuersatz und<br />
die hiermit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Betriebsausgaben<br />
wären zu 60 % abzugsfähig. Zinseinkünfte unterlägen<br />
dagegen vollumfänglich <strong>de</strong>r Einkommensteuer. Für<br />
die etwaige Kirchensteuer wäre das Teileinkünfteverfahren<br />
ebenfalls nicht anwendbar.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 59
4.6.8.2<br />
Nichtanwendung <strong>de</strong>r Abgeltung steuer<br />
auf Veräußerungsgewinne bei Erreichen<br />
<strong>de</strong>r 1-%-Beteiligungsschwelle<br />
Vereinigen sich zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beitritts o<strong>de</strong>r während<br />
<strong>de</strong>r Fondslaufzeit durch Erbschaft, Schenkung o<strong>de</strong>r sonstige<br />
Erwerbungen innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre vor<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar min<strong>de</strong>stens<br />
1 % an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft auf einen Anleger, ist<br />
<strong>de</strong>r anteilige Veräußerungsgewinn <strong>de</strong>n Einkünften aus<br />
Gewerbebetrieb (§ 17 EStG) zuzurechnen. Der Veräußerungsgewinn<br />
unterliegt in diesem Fall unter Beachtung<br />
eines Freibetrages von max. 9.060 EUR zu 60 % <strong>de</strong>m<br />
individuellen Steuertarif <strong>de</strong>s Anlegers und nicht <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer<br />
(so genanntes Teileinkünfteverfahren). Eine<br />
Gewerbesteuerpflicht entsteht nicht. Durch die Besteuerung<br />
mit <strong>de</strong>m individuellen Steuertarif unter Anwendung<br />
<strong>de</strong>s Teileinkünfteverfahrens kann es für <strong>de</strong>n Anleger zu<br />
einer höheren steuerlichen Belastung kommen als im<br />
Vergleich zu einem Anleger, <strong>de</strong>r über die Fondsgesellschaft<br />
mit weniger als 1 % an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligt ist.<br />
4.6.8.3<br />
Außensteuergesetz<br />
Nach <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>s Initiators wird die Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften ausschließlich in <strong>de</strong>r Erzeugung<br />
von Elektrizität sowie <strong>de</strong>ren Verkauf bestehen.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bezieht in <strong>de</strong>r Haltephase<br />
mittelbar über die Län<strong>de</strong>rgesellschaften Gewinnausschüttungen<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften. Sowohl die<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften als auch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sowie die Län<strong>de</strong>rholdingesellschaften üben<br />
damit aktive Tätigkeiten i. S. d. Außensteuergesetzes aus.<br />
Deshalb unterliegen die Anleger grundsätzlich nicht <strong>de</strong>r<br />
Hinzurechnungsbesteuerung.<br />
In <strong>de</strong>r Beendigungsphase kann es zur Hinzurechnungsbesteuerung<br />
auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kommen. Dies setzt<br />
insbeson<strong>de</strong>re passive Einkünfte auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
voraus. Passive Einkünfte entstehen im Fall<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, sofern <strong>de</strong>m Anleger kein<br />
Gegenbeweis gelingt. Ein Gegenbeweis gelingt nicht, soweit<br />
<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn auf schädliche Wirtschaftsgüter<br />
(insbeson<strong>de</strong>re Zahlungsmittel und For<strong>de</strong>rungen)<br />
entfällt und zusätzlich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keiner<br />
wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 AStG) nachgeht.<br />
Liegen passive Einkünfte vor, erfolgt <strong>de</strong>r Ansatz eines<br />
Hinzurechnungsbetrages beim Anleger, wenn <strong>de</strong>r Anteil<br />
<strong>de</strong>r passiven Bruttoerträge an <strong>de</strong>n Gesamterträgen die<br />
10-%-Grenze auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
übersteigt und zusätzlich <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r passiven<br />
Bruttoerträge 80.000 EUR auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Anlegers übersteigt.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass <strong>de</strong>r Anleger mit zusätzlicher<br />
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer belastet wird, ohne dass ihm entsprechen<strong>de</strong><br />
Beträge von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausgeschüttet<br />
wer<strong>de</strong>n. Weiterhin kann die Hinzurechnungsbesteuerung<br />
weiteren Deklarationsaufwand und somit Kosten beim<br />
Anleger auslösen.<br />
4.6.8.4<br />
Steuerliche Ansässigkeit <strong>de</strong>r Anleger<br />
Ferner ist es <strong>de</strong>nkbar, dass die Anleger von Behör<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r Gerichten für steuerliche Zwecke – abweichend von<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Konzeption – in an<strong>de</strong>ren o<strong>de</strong>r mehreren<br />
Rechtsordnungen als ansässig eingestuft wer<strong>de</strong>n. Hierdurch<br />
ist es möglich, dass es auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />
zu einer erhöhten Steuerbelastung kommt. Hierdurch<br />
können sich die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger reduzieren.<br />
Schließlich kann es zu einer erhöhten Besteuerung auf<br />
Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kommen, wenn <strong>de</strong>r Anleger seine<br />
Abkommensberechtigung gegenüber <strong>de</strong>r österreichischen<br />
Finanzverwaltung (i. d. R. durch eine Ansässigkeitsbeschei<br />
nigung) nicht nachweist. Kann <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Abkommens<br />
schutz nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, ist<br />
Österreich bei <strong>de</strong>r Besteuerung von Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, Liquida-<br />
60 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wesentliche Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
4<br />
tionsauskehrungen o<strong>de</strong>r Veräußerungen nicht eingeschränkt.<br />
In Deutschland kann eine Anrechnung österreichischer<br />
Steuern nur in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, in <strong>de</strong>m<br />
Österreich bei Gewährung <strong>de</strong>s Abkommensschutzes zur<br />
Besteuerung berechtigt wäre.<br />
4.6.8.5<br />
Führung eines steuerlichen Einlagekontos auf <strong>de</strong>r<br />
Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
4.8<br />
Weitere tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Nach bestem Wissen und Gewissen <strong>de</strong>r Anbieterin wur<strong>de</strong>n<br />
vorstehend sämtliche wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen<br />
Risiken beschrieben.<br />
Für Zwecke <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Einkommensteuer ist die Führung<br />
eines steuerlichen Einlagekontos <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
von Be<strong>de</strong>utung. Liegen nicht <strong>de</strong>m Nennkapital<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zugeführte Einlagen vor und<br />
kann kein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis bei <strong>de</strong>r Rückzahlung<br />
geführt wer<strong>de</strong>n, gelten diese Einlagen als steuerpflichtige<br />
Kapitaleinkünfte. Hierdurch kann es zu einer Steuerbelastung<br />
auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kommen.<br />
4.7<br />
Maximales Risiko<br />
Das maximale Risiko <strong>de</strong>s Anlegers besteht im Totalverlust<br />
seines gesamten Anlagebetrags nebst Agio zzgl.<br />
vergeblicher Aufwendungen für Nebenkosten und<br />
Steuern für zwischenzeitlich auf Fondsebene erzielte<br />
Zinsen. Für <strong>de</strong>n Fall, dass ein Anleger seine Beteiligung<br />
durch das Darlehen eines Dritten ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
fremdfinanziert hat, be steht darüber hinaus das Risiko,<br />
dass er das Darlehen nebst Zinsen und weiteren Kosten<br />
o<strong>de</strong>r Ge bühren zurückzahlen muss, obwohl er keine Auszahlungen<br />
von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erhält. Dies kann zur<br />
privaten Insolvenz <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 61
5<br />
enso und die <strong>DWS</strong><br />
Finanz-Service GmbH<br />
62<br />
Tal <strong>de</strong>s Istavloz-Flusses, Nähe Samsun (Türkei), <strong>de</strong>r für das Kraftwerk Kuyuma genutzt wer<strong>de</strong>n soll
Für <strong>de</strong>n Erfolg eines geschlossenen Fonds, <strong>de</strong>r sich an<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken beteiligt, sind die I<strong>de</strong>ntifikation geeigneter<br />
Projekte, die Planung, das Design, die Errichtung<br />
und <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Be<strong>de</strong>utung. Die Aufgabe <strong>de</strong>s verantwortlichen Asset<br />
Managers ist es, die richtigen Projekte am Markt zu fin<strong>de</strong>n<br />
und zu sichern, eine technische und wirtschaftliche<br />
Prüfung durchzuführen und ein optimales Konzept für die<br />
Planung und Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>anlagen zu entwickeln<br />
und umzusetzen. Zu<strong>de</strong>m muss in <strong>de</strong>r Betriebsphase<br />
eine erfolgreiche Bewirtschaftung (Management)<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke (Assets) und ein verlässliches<br />
Beteiligungsmanagement gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist insbeson<strong>de</strong>re praktische<br />
Erfahrung mit <strong>de</strong>r Planung und Ausführung von Energieprojekten<br />
im internationalen Umfeld relevant. Von beson<strong>de</strong>rer<br />
Be<strong>de</strong>utung ist Kompetenz in <strong>de</strong>n Bereichen Engineering<br />
/ Planung / Projektierung vor allem in <strong>de</strong>n Disziplinen<br />
Elektromechanik, Wasser- und Turbinenbau sowie in <strong>de</strong>n<br />
Bereichen Betriebsführung, Beteiligung und Finanzierung.<br />
Der Markt für <strong>Wasserkraft</strong>werke wur<strong>de</strong> jahrzehntelang<br />
von Institutionen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand und großer Industrieunternehmen,<br />
die meist für ihren Eigenbedarf produzieren,<br />
beherrscht. Erst mit <strong>de</strong>r Liberalisierung <strong>de</strong>r Strommärkte<br />
und <strong>de</strong>r Einführung von Strombörsen ist es für<br />
private <strong>Invest</strong>oren attraktiv gewor<strong>de</strong>n, selbst in diesem<br />
Bereich tätig zu wer<strong>de</strong>n. Hierbei sind für private <strong>Invest</strong>oren,<br />
insbeson<strong>de</strong>re aufgrund geringerer Vorlaufszeiten,<br />
kleinere bis mittlere <strong>Wasserkraft</strong>werke interessant.<br />
Um attraktive Projekte verfolgen zu können, ist es wichtig,<br />
bereits in einem frühen Stadium <strong>de</strong>r Projektierung bzw.<br />
Vermarktung Kenntnis von diesen Gelegenheiten zu haben.<br />
Je eher <strong>de</strong>r Asset Manager Kenntnis über mögliche Beteiligungen<br />
erlangt, <strong>de</strong>sto früher kann er sie prüfen und<br />
<strong>de</strong>sto eher kann er tätig wer<strong>de</strong>n, um an <strong>de</strong>r weiteren<br />
Opti mierung und Entwicklung im Hinblick auf Wertschaffung<br />
zu partizipieren. Ein solcher zeitlicher Vorsprung<br />
kann die strategische Position <strong>de</strong>s Asset Managers im Vergleich<br />
zu möglichen Wettbewerbern erheblich stärken.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 63
Enge Kontakte zu regionalen Netzwerken und zu Partnerunternehmen<br />
insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r Planung, <strong>de</strong>r<br />
Fertigung und Ausstattung von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
können <strong>de</strong>m Asset Manager hierbei einen Wettbewerbsvorteil<br />
verschaffen.<br />
5.1<br />
Der Asset Manager<br />
Als Asset Manager ist die enso GmbH vorgesehen. Der<br />
Asset Manager wird im Auftrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase Projekte und Zielinvest ments<br />
i<strong>de</strong>n tifizieren und evaluieren, insbeson<strong>de</strong>re Projekt studien<br />
durchführen, die Akquisition von Beteiligungen an Projektgesellschaften<br />
betreuen, die Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
verantworten, während <strong>de</strong>r Betriebsphase bei <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Projektgesellschaften mitwirken und in <strong>de</strong>r<br />
Desinvestitionsphase die Veräußerung von Projektgesellschaften<br />
planen und betreuen.<br />
Die enso GmbH wur<strong>de</strong> 1999 zunächst mit <strong>de</strong>m Namen<br />
Energienetzwerk Südost von <strong>de</strong>r Frizberg-Familie und weiteren<br />
Mitgesellschaftern aus <strong>de</strong>r Energiewirtschaft und<br />
Industrie gegrün<strong>de</strong>t. Ziel <strong>de</strong>r enso war es, österreichischen<br />
Industrieunternehmen <strong>de</strong>n Zugang nach Südosteuropa<br />
zu öffnen und dort attraktive <strong>Invest</strong>itions- und Beteiligungsprojekte<br />
im Energie- und Infrastrukturbereich zu<br />
i<strong>de</strong>ntifizieren.<br />
Die Frizberg-Familie blickt auf eine mehr als 100-jährige<br />
<strong>Wasserkraft</strong>geschichte zurück. Franz Heresch, <strong>de</strong>r Urgroßvater<br />
von Gilbert Frizberg, baute im Jahr 1902 das zweite<br />
Elektrizitätswerk in <strong>de</strong>r Steiermark. Heute sind vier in<br />
Betrieb befindliche Kleinwasserkraftwerke im Besitz <strong>de</strong>r<br />
Hereschwerke Frizberg KG und <strong>de</strong>ren Muttergesellschaft.<br />
Rund um die Kraftwerke baute sich die Familie über<br />
Akquisitionen ein Portfolio an Planungs- und Fertigungsunternehmen<br />
im Bereich Energie und Infrastruktur auf<br />
(siehe Abschnitt 5.1.2).<br />
2004 erhöhte die Frizberg-Familie ihren Anteil am Energie -<br />
netzwerk Südost auf 100 %. Mit <strong>de</strong>r Übernahme aller<br />
Geschäftsanteile konzentrierte sich das Unter nehmen<br />
vorerst weiter auf <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Netzwerks in Südosteuropa<br />
mit <strong>de</strong>r Maßgabe, attraktive Projekte im Energie-<br />
und Infrastrukturbereich zu i<strong>de</strong>ntifizieren und an<br />
Industrieunternehmen und Planungsbüros zu vermitteln.<br />
Der regionale Schwerpunkt <strong>de</strong>r Tätigkeit lag in <strong>de</strong>n<br />
Län <strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s ehemaligen Jugoslawien und <strong>de</strong>r Türkei.<br />
Im Zuge <strong>de</strong>r Neustrukturierung <strong>de</strong>r Frizberg-Gruppe<br />
wur<strong>de</strong> die enso Energienetzwerk Südost GmbH 2010 in<br />
enso GmbH umbenannt. Gleichzeitig hat die Frizberg-<br />
Familie ihren Anteil an <strong>de</strong>r enso GmbH reduziert, um <strong>de</strong>m<br />
Management sowie zwei bekannten österreichischen<br />
Unternehmerfamilien eine Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
zu ermöglichen. Die heutige enso GmbH hat <strong>de</strong>n Unternehmenszweck,<br />
Erfahrung und Kompetenz im Bereich <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong> zu bün<strong>de</strong>ln und als Asset Manager Dienstleistungen<br />
für <strong>de</strong>n Erwerb, <strong>de</strong>n Bau und <strong>de</strong>n Betrieb von<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken anzubieten. Dabei greift sie oftmals<br />
noch auf die regionalen Kontakte zurück, welche sie sich<br />
bereits in ihrer Tätigkeit als Bera ter aufgebaut hat. Dazu<br />
zählen neben Kontakten aus <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>branche<br />
auch Beziehungen zu regionalen und internationalen<br />
Finanzierungs instituten und För<strong>de</strong>rstellen.<br />
Als Asset Manager zeichnet die enso GmbH für Aufgaben<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Errichtung<br />
und <strong>de</strong>m Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken verantwortlich.<br />
Dies erfor<strong>de</strong>rt ein hohes Maß an spezieller Marktkenntnis<br />
und an technischem Know-how. Die enso GmbH selber<br />
hat bisher nur eingeschränkte Erfahrungen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Projektentwicklung von <strong>Wasserkraft</strong>werken bzw. <strong>de</strong>m<br />
Erwerb entsprechen<strong>de</strong>r Beteiligungen an projektentwickeln<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaften gesammelt. Auch konnte die<br />
enso GmbH bislang erst einzelne Projekte in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Län<strong>de</strong>rn vorbereiten bzw. bereits zu einem Beteiligungserwerb<br />
führen. Eine Projektentwicklung von <strong>de</strong>r Planung<br />
über <strong>de</strong>n Bau bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>werks hat sie selber bislang noch nicht<br />
durchgeführt und abgeschlossen. enso stützt sich daher<br />
auf die Expertise qualifizierter und erfahrener eigener<br />
Mitarbeiter, die teilweise schon lange innerhalb <strong>de</strong>r Friz-<br />
64 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
5<br />
berg-Gruppe beschäftigt sind. In ihrer Vergangenheit<br />
haben sie bereits zahlreiche Projekte im In- und Ausland<br />
umgesetzt.<br />
Für die Aufgaben, beginnend bei <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifikation geeigneter<br />
Märkte und <strong>Invest</strong>itionsobjekte über die Leitung<br />
<strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Kraftwerke, bis hin<br />
zur Organisation und Optimierung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Betriebs<br />
<strong>de</strong>ckt enso alle Kernkompetenzen sowohl mit eigenem<br />
Personal als auch mit langjährigen Partnerunternehmen<br />
ab. Aktuell beträgt die Personalstärke von enso 15 Mitarbeiter,<br />
davon acht Bauingenieure bzw. Techniker. Ein Teil<br />
<strong>de</strong>s Personals sind langjährige Mitarbeiter in <strong>de</strong>r Frizberg-<br />
Gruppe, ein Teil <strong>de</strong>s Personals wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren<br />
zielgerichtet für die erweiterte Funktion <strong>de</strong>r enso GmbH<br />
eingestellt. Es ist geplant, die Anzahl <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
entsprechend <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>itionsfortschritt <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
weiter auszubauen.<br />
Seine eigene Kernkompetenz in spezifischen Fachdisziplinen<br />
ergänzt enso durch spezialisierte externe Experten,<br />
die je nach Fragestellung und lokalem Bezug zu einem<br />
Projekt zugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
5.1.1<br />
Das Führungsteam<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl, MBA, Geschäftsführer<br />
Dipl. Ing. Wolfgang Kröpfl hat in seinen 20 Berufsjahren<br />
neben <strong>de</strong>r Projektentwicklung umfangreiche Erfahrung vor<br />
allem in <strong>de</strong>r Automationstechnik sowie <strong>de</strong>r Elektro mechanik<br />
bei <strong>Wasserkraft</strong>werken erworben. Wolfgang Kröpfl war<br />
15 Jahre bei <strong>de</strong>n Hereschwerken tätig, davon 7 Jahre in <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung <strong>de</strong>r HW Elektrotechnik GmbH. Seit<br />
Beginn war er maßgeblich am Aufbau <strong>de</strong>r enso GmbH<br />
beteiligt und hat dort insbeson<strong>de</strong>re Akqui si tions tätigkeiten<br />
in Südosteuropa geleitet. Zuvor war er in <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r KONRAD Mess- und Regeltechnik GmbH,<br />
die überwiegend Projekte im Kraftwerks engineering für<br />
Hartmann & Braun sowie Siemens umgesetzt hat.<br />
Wolfgang Kröpfl ist Diplomingenieur für Elektrotechnik.<br />
Dr. Georg Kühhas, Geschäftsführer (CEO)<br />
Dr. Georg Kühhas ist seit vielen Jahren in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Funktionen in <strong>de</strong>r Finanzwirtschaft tätig. Nach<br />
einigen Jahren, in <strong>de</strong>nen er vorwiegend <strong>de</strong>n Börsengang<br />
mittelständischer Unternehmen ìn <strong>Invest</strong>mentbanken<br />
geleitet hat, wechselte er 1997 in die Industrie und übernahm<br />
die operative Führung eines weltweit agieren<strong>de</strong>n<br />
Markenartikelunternehmens. 2003 baute er die Beteiligungsgesellschaft<br />
Tyrol Equity AG auf, <strong>de</strong>ren Vorstandvorsitzen<strong>de</strong>r<br />
er 2007 wur<strong>de</strong>. Dr. Georg Kühhas ist seit<br />
über 20 Jahren in verschie<strong>de</strong>nen Management funktionen<br />
tätig und zeichnet sich durch umfassen<strong>de</strong>s Know-how<br />
in <strong>de</strong>r Strukturierung und Abwicklung von M & A-Transaktionen<br />
aus. Dr. Georg Kühhas ist promovierter Jurist.<br />
Mag. Birgit Hochenegger-Stoirer, Prokuristin<br />
Birgit Hochenegger-Stoirer ist seit Mitte 2008 für enso tätig.<br />
Zuvor hatte sie mehrere Management- und Geschäftsleitungspositionen<br />
im Bereich Finanzen <strong>de</strong>r börsennotierten<br />
Pankl Racing Systems AG und später als CFO <strong>de</strong>r<br />
ebenfalls an <strong>de</strong>r Wiener Börse gelisteten HTI High Tech<br />
Industries AG inne. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten hat sie<br />
mehrere Kapitalerhöhungen <strong>de</strong>r Gesellschaften durchgeführt<br />
und war für das Reporting und Controlling inkl.<br />
Bilanzerstellung und Konsolidierung <strong>de</strong>r Auslandsbetei ligungen<br />
zuständig. Birgit Hochenegger-Stoirer ist ausgebil<strong>de</strong>te<br />
Wirtschaftspädagogin.<br />
5.1.2<br />
Partnerunternehmen – lokale Präsenz<br />
Für die Marktbearbeitung <strong>de</strong>r einzelnen Regionen vor Ort<br />
hat enso GmbH ihr Team durch lokale Partnerunter nehmen<br />
verstärkt. Zu <strong>de</strong>ren Aufgaben zählen die Kontaktaufnahme<br />
mit potenziellen Akquisitionszielen, die Organisation <strong>de</strong>r<br />
Due Diligence, die Unterstützung bei Verhandlungen und<br />
ggf. das Projektmanagement vor Ort. Alle diese Partner<br />
sind international erfahrene Unternehmen, die ihren Markt<br />
sehr genau kennen und seit vielen Jahren in <strong>de</strong>r Energiewirtschaft<br />
tätig sind.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 65
In <strong>de</strong>r Türkei wird die enso GmbH bisher durch die Firma<br />
Convex, die Standorte in <strong>de</strong>r Türkei und Österreich unterhält,<br />
vertreten. Convex ist im internationalen Bau-Engineering<br />
tätig und hat Großprojekte, darunter auch <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekte,<br />
betreut. Zu <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Marktbearbeitung stehen, bringt<br />
Convex hohe technische Kompetenz mit und kann von<br />
enso GmbH auch für Bauaufsichtsaufgaben als Owners’<br />
Engineer o<strong>de</strong>r zur Projektsteuerung und -kontrolle beauftragt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
In Albanien ist enso durch ein eigenes Büro vertreten.<br />
Geschäftsführer sind Sokol Abazaj und Elton Beqi. Bei<strong>de</strong><br />
verfügen über ausgezeichnete Kontakte und Marktkenntnisse,<br />
was für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s regionalen Netzwerks von<br />
großer Be<strong>de</strong>utung ist.<br />
er sie prüfen und folglich eine <strong>Invest</strong>itionsentscheidung<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n. So kann aus einem zeitlichen Vorsprung<br />
ein Informationsvorteil entstehen, welcher die strategische<br />
Position <strong>de</strong>s Asset Managers im Vergleich zu möglichen<br />
Wettbewerbern stärkt – bspw. bei Ankaufsverhandlungen<br />
o<strong>de</strong>r in Genehmigungsverfahren.<br />
Neben <strong>de</strong>m Zugang zu Akquisitionsmöglichkeiten ist für<br />
<strong>de</strong>n Erfolg eines Projekts entschei<strong>de</strong>nd, das Kraftwerk<br />
optimal auszulegen und so zu planen und umzusetzen,<br />
dass es <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik entspricht und für <strong>de</strong>n<br />
weiteren Betrieb einen hohen Automatisierungsgrad (niedrige<br />
Personalkosten) erlangt. Dazu ist neben Bauplanungs-<br />
Know-how insbeson<strong>de</strong>re Expertise in <strong>de</strong>r Auslegung und<br />
Konzeption von Turbinen und sonstigem technischen<br />
Equipment notwendig.<br />
In geologischen und hydrologischen Fragen hat<br />
enso GmbH mit <strong>de</strong>m international agieren<strong>de</strong>n Ingenieurbüro<br />
Stangl mit Sitz in Österreich zusammengearbeitet<br />
und plant, diese Zusammenarbeit projektbezogen fortzusetzen.<br />
Stangl verfügt über ein weites Netz an Experten<br />
in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn und bin<strong>de</strong>t sie projektbezogen<br />
je nach Fragestellung ein. Für hydrologische<br />
Gutachten und zur Projektbeur teilung ist <strong>de</strong>r gerichtlich<br />
beei<strong>de</strong>te Sachverständige und langjährige Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />
Verbundgesellschaft DI Paul Ganahl für die enso GmbH<br />
projektbezogen im Einsatz.<br />
5.1.3<br />
Partnerunternehmen – Synergie-Effekte<br />
Von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für erfolgreiches Asset Management<br />
ist <strong>de</strong>r Zugang zu einer Vielzahl von <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
in einem frühen Stadium <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Projektierung bzw. Vermarktung. Nur so lässt sich ein attrak<br />
tives Portfolio aus <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten aufbauen,<br />
aus <strong>de</strong>m sukzessive Beteiligungen an Projektentwicklungen<br />
und an Bestandswasserkraftwerken zu erwerben sind.<br />
Vereinfacht gesagt: Je früher <strong>de</strong>r Asset Manager Kenntnis<br />
über mögliche Beteiligungen erlangt, <strong>de</strong>sto früher kann<br />
Als Teil <strong>de</strong>r Frizberg-Gruppe steht <strong>de</strong>r enso GmbH durch<br />
ihre Partnerunternehmen ein umfangreicher Ressourcenund<br />
Know-how-Pool im Bereich <strong>Wasserkraft</strong> zur Verfügung.<br />
Die Schwesterfirmen, mit <strong>de</strong>nen die enso GmbH aufgrund<br />
<strong>de</strong>r kapitalmäßigen Verflechtung mit <strong>de</strong>r Frizberg-Familie<br />
eng zusammenarbeitet, sind die Global Hydro Energy GmbH,<br />
die e 2 group umweltengineering GmbH, die Hereschwerke<br />
Frizberg KG und die automationX GmbH:<br />
» Die Global Hydro Energy GmbH ist als weltweit<br />
agieren<strong>de</strong>r Turbinenproduzent mit mehr als 100 Mitarbeitern<br />
Komplettanbieter im Bereich <strong>de</strong>r Kleinwasserkrafttechnologie.<br />
Als schlüsselfertige „water-to-wire“<br />
Lösungen wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m alle Leistungen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Elektromechanik, die zur Errichtung eines<br />
Kleinwasserkraftwerks notwendig sind, angeboten.<br />
» Anfang <strong>de</strong>r 1970er Jahre wur<strong>de</strong> die heutige<br />
e² group umweltengineering GmbH ge grün <strong>de</strong>t – ein<br />
Ingenieurbüro, das sich schon damals auf die Planung<br />
im Wasseranlagenbau konzentrierte. Die e² group<br />
ist als Planer für <strong>Wasserkraft</strong>werke sowie im Umwelt-,<br />
Gebäu<strong>de</strong>- und Energietechnikbereich tätig.<br />
66 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
5<br />
» Die Hereschwerke Frizberg KG und ihre Gesellschafter<br />
können auf eine über 100-jährige <strong>Wasserkraft</strong>werk-<br />
Geschichte zurückgreifen. Schon 1902 wur<strong>de</strong> das zweite<br />
Elektrizitätswerk <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Steiermark errichtet.<br />
Heute stehen vier in Betrieb befindliche Kleinwasserkraftwerke<br />
im Besitz <strong>de</strong>r Familie Frizberg.<br />
» 1998 ist die automationX GmbH aus <strong>de</strong>r 1989 gegrün<strong>de</strong>ten<br />
M&R Unternehmensgruppe entstan<strong>de</strong>n. Sie ist<br />
Spezialist für Automatisierungstechnik und bietet weltweit<br />
ausgereifte Lösungen in <strong>de</strong>r Prozessoptimierung<br />
und -simulation sowie in <strong>de</strong>r Netzleit- und Fernwirktechnik<br />
für Stromnetze, <strong>Wasserkraft</strong>werke, Tunnel und<br />
an<strong>de</strong>re Großanlagen an.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 67
5.2<br />
Die Anbieterin und Fondsverwalterin:<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Die Anbieterin dieses Beteiligungsangebots, die <strong>DWS</strong><br />
Finanz-Service GmbH, ist Teil <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong>-Gruppe und damit<br />
<strong>de</strong>s Deutsche Bank-Konzerns. Die <strong>DWS</strong>-Gruppe ist seit<br />
vielen Jahren einer <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n Anbieter von Publikumsfonds<br />
in Deutschland. Sie verfügt über langjährige Erfahrung<br />
in <strong>de</strong>r Konzeption, <strong>de</strong>m Management und <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
von Finanzprodukten.<br />
Erfahrener Fondsinitiator<br />
Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH, eine Gesellschaft <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong>-Gruppe, bietet seit Anfang 2008 geschlossene Beteiligungsmo<strong>de</strong>lle<br />
an. Im Herbst 2008 übernahm sie von<br />
<strong>de</strong>r ebenfalls zum Deutsche Bank-Konzern gehören<strong>de</strong>n<br />
RREEF Management GmbH (vormals DB Real Estate) das<br />
Team für die Entwicklung von geschlossenen Fonds, zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ersten Quartals 2009 <strong>de</strong>n gesamten Geschäftsbereich<br />
„Geschlossene Fonds“. Mit <strong>de</strong>m Übergang dieses<br />
Geschäfts bereichs einschließlich seiner erfahrenen Mitarbeiter<br />
hat die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH ihre Kompetenz<br />
bei geschlossenen Fonds ausgebaut. Das gesamte Angebot<br />
wird unter <strong>de</strong>m Namen <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> fortgeführt.<br />
Die umfassen<strong>de</strong> Kompetenz im Geschäft mit geschlossenen<br />
Fonds trägt seit 40 Jahren zur gelungenen Planung<br />
und Umsetzung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Fondsprodukte<br />
bei. Die 46 zwischen 1971 und En<strong>de</strong> 2010 aufgelegten<br />
und betreuten Fonds umfassen ein Gesamtvolumen von<br />
rd. 4,5 Mrd. EUR und ein platziertes Eigenkapital von<br />
rd. 2,4 Mrd. EUR.<br />
Die jüngsten Beteiligungsangebote <strong>de</strong>r Anbieterin sind<br />
<strong>de</strong>r im März 2010 mit einem Platzierungsvolumen von<br />
ca. 50 Mio. EUR Eigenkapital geschlossene Fonds „<strong>DWS</strong><br />
<strong>ACCESS</strong> Wohnen“, <strong>de</strong>r mit 86 Mio. EUR Eigenkapital im<br />
Mai 2011 geschlossene Nachfolgefonds „<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
Wohnen 2“ sowie <strong>de</strong>r im August 2011 geschlossene Fonds<br />
„<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Deutsche Bank Türme“ mit einem Platzierungsvolumen<br />
von rd. 334 Mio. EUR, <strong>de</strong>r die Anleger<br />
68 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
enso und die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
5<br />
mittelbar an einem <strong>de</strong>r bekanntesten Gebäu<strong>de</strong> in Deutschland<br />
beteiligt. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> im ersten Quartal 2011<br />
<strong>de</strong>r Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Marmarapark (Shoppingcenter-<br />
Projektentwicklung in <strong>de</strong>r Türkei) mit einem Betei ligungskapital<br />
von rd. 71,5 Mio. EUR privat platziert.<br />
Mit <strong>de</strong>r Produktplattform <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> ebnet die <strong>DWS</strong><br />
Anlegern <strong>de</strong>n Zugang zu Fondslösungen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Sachwertanlagen wie z. B. Immobilien, erneuerbare<br />
Energien und Infrastruktur. Geschlossene Fonds bieten<br />
Anle gern dabei im Vergleich zu Direktinvestitionen einen<br />
einfacheren Zugang zu Sachwertanlagen.<br />
Die Fonds haben weltweit in eine Reihe unterschiedlicher<br />
Märkte investiert. Schwerpunkt <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionstätigkeit<br />
waren häufig Fondsprodukte, die gemeinsam mit<br />
Asset-Management-Partnern konzipiert wur<strong>de</strong>n. Ein gutes<br />
Beispiel ist die seit vielen Jahren sehr erfolg reiche Zusammenarbeit<br />
bei Einkaufscentern mit einem <strong>de</strong>r europä ischen<br />
Marktführer im Bereich Entwicklung und Management.<br />
Eben so arbeitet sie seit einigen Jahren mit einem <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>utschen Marktführer im Bereich <strong>de</strong>r Wohnimmo bilienverwaltung<br />
und -privatisierung zusammen.<br />
Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH ist Mitglied im Verband<br />
„Geschlossene Fonds“ (VGF) und veröffentlicht in einer<br />
Leistungsbilanz jährlich umfangreiche Informationen zur<br />
Ent wicklung aller jemals im Hause aufgelegten geschlosse<br />
nen Fonds. Von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Leistungsbilanz 2011 (für<br />
das Geschäftsjahr 2010) aufgeführten 46 Fonds weisen<br />
43 Fonds im Verkaufsprospekt eine Prognoserechnung<br />
aus. Von diesen 43 Fonds haben 32 Fonds während <strong>de</strong>s<br />
Prognosezeitraums die prognostizierten Ausschüttungen<br />
erreicht o<strong>de</strong>r übertroffen, bei elf Fonds wur<strong>de</strong>n die prognostizierten<br />
Ausschüttungen nicht erreicht.<br />
In <strong>de</strong>r Vergangenheit konnten bereits mehrfach Marktentwicklungen<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n, um Fondsimmobilien zu<br />
verkaufen und so Wertsteigerungen für die Anleger zu<br />
realisieren. Von <strong>de</strong>n aufgelegten und in <strong>de</strong>r Leistungsbilanz<br />
aufgeführten 46 Fonds wur<strong>de</strong>n bereits 19 Fonds<br />
aufgelöst und die Immobilien verkauft. Zuletzt konnten in<br />
<strong>de</strong>n Jahren 2007, 2008 und 2010 Immobilien von sieben<br />
Fonds mit Erfolg verkauft wer<strong>de</strong>n. Dabei wur<strong>de</strong>n für mehr<br />
als 20.000 Anleger Liquidationserlöse zwischen rd. 121 %<br />
und rd. 203 % (zum Teil noch vorläufig, bezogen auf das<br />
nominale Eigenkapital) erzielt. 1<br />
Von <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionsgegenstän<strong>de</strong>n her lag <strong>de</strong>r Schwerpunkt<br />
<strong>de</strong>r bisherigen Tätigkeit auf <strong>de</strong>m Immobilienmarkt.<br />
Geschlossene Fonds wur<strong>de</strong>n mit Objekten in Europa (mit<br />
Schwerpunkt in Deutschland), in <strong>de</strong>n Vereinigten Staaten<br />
und in Asien aufgelegt. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Nutzungsarten<br />
wur<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen sowohl in Einzelhan<strong>de</strong>ls- und Büroimmobilien<br />
wie auch in Wohn- und Industrieimmobilien<br />
getätigt. In 2008 wur<strong>de</strong>n mit <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Global Timber<br />
und <strong>de</strong>n <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Global Timber 2 (letzerer als<br />
Privatplatzierung) auch erstmals Produkte ausserhalb <strong>de</strong>s<br />
Immobilienbereichs konzipiert, aufgelegt und platziert.<br />
Die aktuelle testierte Leistungsbilanz kann auf <strong>de</strong>n<br />
Internet seiten <strong>de</strong>r Anbieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
abgerufen o<strong>de</strong>r direkt bei <strong>de</strong>r Anbieterin angefor<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Aktives Fondsmanagement<br />
Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH verwaltet mit <strong>de</strong>r Produktplattform<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
insgesamt 27 geschlossene Fonds mit einem<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen von rd. 2,4 Mrd. EUR und einem<br />
platzierten Eigenkapital von rd. 1,3 Mrd. EUR.<br />
1<br />
Stand Leistungsbilanz 2011<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 69
6<br />
Das<br />
<strong>Invest</strong>ment<br />
70<br />
Bergbach in <strong>de</strong>r Nähe von Adana (Südtürkei), an <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>oren ein Kraftwerk planen
6.1<br />
Die energetische Zukunft:<br />
Erneuerbare Energien<br />
Im vergangenen Jahrhun<strong>de</strong>rt hat Strom <strong>de</strong>n Alltag <strong>de</strong>r<br />
Menschen in Europa fundamental vereinfacht. Im Haushalt<br />
sind uns Licht auf Knopfdruck, gekühlte Lebensmittel<br />
und Unterhaltungs- und Kommunikationsmittel zur<br />
Selbstverständlichkeit gewor<strong>de</strong>n. Auch aus <strong>de</strong>m wirtschaftlichen<br />
Leben ist Strom nicht mehr wegzu <strong>de</strong>nken.<br />
Zunächst war die <strong>Wasserkraft</strong> die einzige industriell genutzte<br />
Form <strong>de</strong>r Stromerzeugung. Inzwischen ergänzen<br />
Kohle-, Öl-, Kern- und Gaskraftwerke die <strong>Wasserkraft</strong>.<br />
Allerdings sind <strong>de</strong>ren Rohstoffe nicht unerschöpflich<br />
und sie sind wegen ihrer Umwelt wirkung umstritten.<br />
Nachhalti ge Möglichkeiten eröffnen <strong>de</strong>mgegenüber die<br />
erneuer baren Energieträger wie Solar kraft, Windkraft,<br />
Biomasse und auch die <strong>Wasserkraft</strong>.<br />
Wasser: Kraftquelle seit Jahrtausen<strong>de</strong>n<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong> ermöglichte zwar schon vor<br />
Jahr tausen<strong>de</strong>n eine Energiegewinnung, die <strong>de</strong>n<br />
Menschen unabhängig von seiner Muskelkraft<br />
machte. Bis vor wenigen Jahrzehnten war sie<br />
eine verbreitete Form <strong>de</strong>r Energie gewinnung, die<br />
für Getrei<strong>de</strong>-, Öl- und Schleif mühlen sowie Säge-,<br />
Pump- und Bergwerke genutzt wur<strong>de</strong>. Aber erst die<br />
Erfindung von Generatoren, Transformatoren, Stromnetzen<br />
und elektrisch ange triebenen Maschinen<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 19. Jahrhun<strong>de</strong>rts machte <strong>de</strong>n Ort <strong>de</strong>r<br />
Kraftnutzung vom Ort <strong>de</strong>r Energieerzeugung unabhängig<br />
und ermöglichte zahllose weitere Formen<br />
<strong>de</strong>r Energienutzung.<br />
Angesichts eines altern<strong>de</strong>n Kraftwerkparks stellt sich<br />
heute erst recht die Frage, wie Europa in Zukunft Strom<br />
erzeugen soll – und ob sich hieraus profitable <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
ergeben. Unerlässlich ist dabei ein soli<strong>de</strong>s<br />
Verständnis, woher <strong>de</strong>r Strom heute kommt, wie sich <strong>de</strong>r<br />
Strombedarf entwickelt und wie sich neue Technologien<br />
auf <strong>de</strong>n Strommarkt auswirken.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 71
Der Strombedarf ist in <strong>de</strong>n europäischen OECD-Län<strong>de</strong>rn in<br />
<strong>de</strong>n vergangenen 40 Jahren stetig gestiegen. Abgesehen<br />
von kurzen wirtschaftlichen Rezessionen – zuletzt 2009 –<br />
steigerten alle Verbraucher gruppen – Industrie, private<br />
Haushalte und Dienstleister – von Jahr zu Jahr ihren<br />
Stromkonsum. Hierfür war die fort schreiten<strong>de</strong> Elektrifizierung<br />
vieler Lebensbereiche verantwortlich, die mit<br />
stetigem Wachstum von Wohlstand und Lebens qualität<br />
einherging. Zwar wirken immer energie effizientere<br />
Apparaturen – also Elektro geräte, die mit immer weniger<br />
Stromverbrauch die gleiche Aufgabe erledigen – <strong>de</strong>m<br />
steigen<strong>de</strong>n Stromverbrauch ent gegen, <strong>de</strong>nnoch kann<br />
dieser <strong>Trend</strong> <strong>de</strong>n Stromverbrauch nicht eindämmen,<br />
da gleichzeitig immer mehr Aufgaben durch elektrische<br />
Apparate verrichtet wer<strong>de</strong>n. Heute ver breiten sich<br />
Elektro fahrzeuge und Wärme pumpen und erschließen<br />
neue Anwendungsfel<strong>de</strong>r für Strom, weswegen die IEA<br />
(International Energy Agency) auch für die Industrielän<strong>de</strong>r<br />
mit einem durchschnittlichen Verbrauchswachstum<br />
von 1 % p. a. bis 2030 rechnet. 1 In <strong>de</strong>n technologisch<br />
weniger ent wickelten Volkswirtschaften Europas kommt<br />
ein Aufholbedarf bei einfachen Anwendungen wie<br />
Waschmaschinen und Kühlschränken hinzu, wodurch <strong>de</strong>r<br />
Stromverbrauch dort noch stärker wächst. So stieg <strong>de</strong>r<br />
Stromverbrauch bspw. in Frankreich nach Angaben <strong>de</strong>r<br />
IEA zwischen 1990 und 2009 um rd. 40 %, in <strong>de</strong>r Türkei<br />
über diesen Zeitraum aber um rd. 244 %.<br />
Zu rund drei Viertel beruht die herkömmliche Energieerzeugung<br />
in Europa auf fossilen und nuklearen Brennstoffen.<br />
2 Die Abhängigkeit von Atomkraft ist angesichts<br />
<strong>de</strong>r möglichen Folgen für Mensch und Umwelt seit <strong>de</strong>m<br />
Reaktorunglück in Japan 2011 noch um strittener. Gleichzeitig<br />
nimmt auch <strong>de</strong>r politische Druck gegen <strong>de</strong>n Ausbau<br />
von Kohlekraftwerken europaweit zu. In An be tracht<br />
knapper wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Rohstoffe und steigen<strong>de</strong>r Rohstoffpreise,<br />
etwa bei Kohle, Gas o<strong>de</strong>r Erdöl, ist es aber ohnehin<br />
notwendig, über Alternativen nachzu <strong>de</strong>nken – zumal rund<br />
Stromverbrauch in OECD Europa nach Verursacher 3<br />
Stromverbrauch in TWh<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
An<strong>de</strong>re<br />
Dienstleister<br />
Haushalte<br />
Industrie<br />
1975 1980 1985 1990 1995<br />
2000<br />
2005 2010<br />
Quelle: IEA 2011<br />
1<br />
World Energy Outlook, 2009<br />
2<br />
IEA Electricity Information, 2011<br />
3<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />
72 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
die Hälfte <strong>de</strong>r euro päischen Großkraft werke in <strong>de</strong>n 1980er<br />
Jahren entstan<strong>de</strong>n und damit bereits ca. 30 Jahre alt<br />
sind. Ab sehbar ist, dass diese Kraftwerke in <strong>de</strong>n nächsten<br />
20 Jahren erneuert bzw. ersetzt wer<strong>de</strong>n müssen. Aus<br />
diesen Rahmen bedingungen – wachsen<strong>de</strong> Nachfrage und<br />
veraltete Kraftwerke – lässt sich für die EU bis zum Jahr<br />
2020 ein Neubaubedarf von 475.000 MW an Kraftwerksleistung<br />
abschätzen. Dies entspricht fast zwei Dritteln<br />
<strong>de</strong>r heutigen EU-Erzeugungsleistung und damit einem<br />
milliar<strong>de</strong>n schweren <strong>Invest</strong>itionsbedarf.<br />
Die europäische Politik for<strong>de</strong>rt die Energiewen<strong>de</strong> hin<br />
zu erneuerbaren Energien ein, ohne ihre traditionellen<br />
Ziele aus <strong>de</strong>n Augen zu verlieren: Versorgungs sicherheit<br />
und Preisstabilität. Daher hat sie zahlreiche Gesetze zur<br />
För<strong>de</strong> rung erneuer barer Energiequellen und zur Steigerung<br />
<strong>de</strong>r Energie effizienz verabschie<strong>de</strong>t, bspw. die europaweit<br />
gelten<strong>de</strong> Vorrangschaltung für erneuer bare Energien<br />
bei <strong>de</strong>r Stromabnahme. Beson<strong>de</strong>rs die so genannten<br />
20-20-20-Ziele sind einer breiten Öffentlichkeit bekannt:<br />
Der Europäische Rat beschloss im März 2007, die Treibhausgasemissionen<br />
<strong>de</strong>r EU-Län<strong>de</strong>r bis 2020 um min<strong>de</strong>stens<br />
20 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Gleichzeitig soll<br />
die Energieeffizienz um 20 % verbessert und <strong>de</strong>r Anteil<br />
erneuerbarer Energien um 20 % gesteigert wer<strong>de</strong>n. 1 Die<br />
langfristige Strategie <strong>de</strong>r EU im Bereich <strong>de</strong>r Energieinfrastruktur<br />
basiert auf <strong>de</strong>r Annahme eines zu nehmen<strong>de</strong>n<br />
Wettbewerbs um die Ressourcen <strong>de</strong>r Welt, einer Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r relativen Be <strong>de</strong>utung von Energiequellen sowie <strong>de</strong>r<br />
weiter zunehmen<strong>de</strong>n Abhängigkeit von Importen bei<br />
fossilen Brennstoffen wie vor allem Erdöl und Erdgas. Die<br />
EU geht dabei von einer erheb lichen Steigerung <strong>de</strong>r Nachfrage<br />
von Strom aus. Hierbei wird erwartet, dass die Bruttostromerzeugung<br />
in <strong>de</strong>r EU27 um min<strong>de</strong>stens 20 % bis 2030<br />
gesteigert wer<strong>de</strong>n muss, wobei noch höhere Steigerungsraten<br />
aufgrund möglicher Folgen einer starken Entwicklung<br />
<strong>de</strong>r Elektro mobilität dabei noch nicht einmal berücksich tigt<br />
sind. 2 Dank erneuer barer Energie quellen will sich Europa<br />
Stromquellen in Europa nach Brennstoff (Hochrechnung) 3, 4<br />
Stromproduktion in TWh<br />
3.500<br />
3.000<br />
Sonstige<br />
Gas<br />
Kohle<br />
2.500<br />
<strong>Wasserkraft</strong><br />
Öl<br />
Atomkraft<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
Quelle: IEA Electricity Information 2011<br />
1975 1980 1985 1990 1995<br />
2000<br />
2005 2010<br />
1<br />
Rat <strong>de</strong>r Europäischen Union: Schlussfolgerungen <strong>de</strong>s Vorsitzes – Brüssel 8. / 9. März 2007<br />
2<br />
Europäische Kommission, 2010<br />
3<br />
Differenz zu Stromverbrauch (vgl. S. 72) ergibt sich überwiegend aus Übertragungsverlusten, aus Strom-Eigenbedarf <strong>de</strong>r Kraftwerke und aus <strong>de</strong>m Saldo<br />
aus Stromimporten und -exporten.<br />
4<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 73
unabhängiger von Energieimporten aus außereuro päischen<br />
Län<strong>de</strong>rn machen, CO 2<br />
-Emissionen reduzieren und die<br />
Energie kosten vom Ölpreis ab koppeln. Unter an<strong>de</strong>rem wur<strong>de</strong>n<br />
in <strong>de</strong>n ver gangenen Jahren zu nehmend Kapazitäten an<br />
Wind-, Biomasse- und Solarstromerzeugung aufgebaut, die<br />
beginnen, einen signifikanten Beitrag zur Stromversorgung<br />
zu leisten, allerdings nicht zu allen Zeiten zur Verfügung<br />
stehen und daher nur in Kombination mit an<strong>de</strong>ren Energieerzeugungsformen<br />
zur Energieversorgung herangezogen<br />
wer<strong>de</strong>n können. Das volatilere Strom angebot sowie die<br />
häufige räumliche Distanz <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>r Stromerzeugung<br />
vom Ort <strong>de</strong>s Stromverbrauchs erfor<strong>de</strong>rn größere Netzkapazitäten<br />
zur besseren Verteilung.<br />
In Europa wur<strong>de</strong> ein technischer und regulatorischer<br />
Rahmen geschaffen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stromhan<strong>de</strong>l über Grenzen<br />
hinweg ermöglicht: In technischer Hinsicht wur<strong>de</strong><br />
dafür gesorgt, dass die nationalen Strom netze über<br />
leistungs fähige Konnektoren zusammenge schaltet und<br />
synchro nisiert wur<strong>de</strong>n. Min<strong>de</strong>stens ebenso wichtig<br />
ist, dass in ganz Europa die Rahmen bedingungen<br />
für einen grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Stromhan<strong>de</strong>l und<br />
-transfer geschaffen wur<strong>de</strong>n. Während sich <strong>de</strong>r europäische<br />
Stromverbrauch zwischen 1960 und 2009 in<br />
etwa versechsfacht hat, ist <strong>de</strong>r grenzüber schreiten<strong>de</strong><br />
Stromtransfer auf das weit über Zwanzigfache<br />
angewachsen.<br />
Europäischer Stromverbrauch und grenzüberschreiten<strong>de</strong>r Stromtransfer seit 1960 (OECD Europa) 1<br />
normiert (1960=100)<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
Stromtransfer<br />
Stromverbrauch<br />
P<br />
E<br />
IRL<br />
GB<br />
F<br />
NL<br />
B<br />
L<br />
CH<br />
I<br />
D<br />
N<br />
FIN<br />
EE<br />
S<br />
LV<br />
RU<br />
LT<br />
BY<br />
PL<br />
CZ<br />
UA<br />
SK<br />
A<br />
MD<br />
H<br />
HR<br />
RO<br />
BIH SCG<br />
BG<br />
GR<br />
AL<br />
TR<br />
0<br />
MA<br />
DZ<br />
TN<br />
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005<br />
Quelle: IEA Electricity Information 2011 (links) und europäisches Stromverbundnetz (rechts)<br />
1<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />
74 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Im Ergebnis kann <strong>de</strong>r Strom heute zunehmend dort<br />
produziert wer<strong>de</strong>n, wo dies wirtschaftlich und umweltschonend<br />
möglich ist. Über mit einan<strong>de</strong>r synchro nisierte<br />
Stromnetze kann <strong>de</strong>r Strom dorthin geliefert wer<strong>de</strong>n, wo er<br />
benötigt wird. Frei zu gängliche und unabhängige Börsen<br />
für <strong>de</strong>n Stromhan<strong>de</strong>l wie die European Energy Exchange<br />
AG (EEX) 1 erhöhen die Preis transparenz und sorgen<br />
für einen zunehmen<strong>de</strong>n Wett bewerb im Strommarkt.<br />
Begleiterscheinung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Strommärkte ist<br />
jedoch eine zunehmen <strong>de</strong> Volatilität <strong>de</strong>r Strompreise. Die<br />
Strompreisentwicklung lag seit 2002 stets oberhalb einer<br />
8-prozentigen Wachstumsrate, verbun<strong>de</strong>n mit einer gleichzeitig<br />
hohen Volatilität <strong>de</strong>r Strompreise im selben Zeitraum.<br />
Zwischen Juli 2002 und August 2011 stiegen die auf <strong>de</strong>n<br />
Monatsdurchschnitt berechneten Strompreise an <strong>de</strong>r<br />
Leipziger EEX von 23,75 EUR / MWh auf 57,00 EUR / MWh.<br />
In diesem Zeitraum unterlagen die Preise einer monatlichen<br />
Schwankung von durchschnittlich 2 % (Durchschnitt<br />
<strong>de</strong>r monatlichen Standardabweichungen) bezogen<br />
auf die jeweiligen Monatsmittelwerte.<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s Strompreises seit 2002 2, 3<br />
Euro / MWh<br />
100<br />
75<br />
Strompreis 4<br />
Wachstumsrate von 8 % p.a. (zum Vergleich)<br />
50<br />
25<br />
0<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
2011<br />
Quellen: Bloomberg, <strong>DWS</strong>-Analyse<br />
1<br />
Die European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig entstand im Jahr 2002 durch die Fusion <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Strombörsen Frankfurt und Leipzig.<br />
2<br />
Europäische OECD-Län<strong>de</strong>r außer Belgien, Island, Luxemburg und Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, volumensgewichtet<br />
3<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>r Vergangenheit läßt keinen Schluss auf die künftige Entwicklung zu.<br />
4<br />
Grundlage sind die Tagesschlusskurse <strong>de</strong>s jeweils nächsten Jahres-Baseload-Future, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Strombörse EEX. Bei Jahres-Baseload-Futures<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um Kontrakte, bei <strong>de</strong>nen eine festgelegte Strommenge für die Dauer von einem Jahr von einem Lieferanten an einen Abnehmer zu einem<br />
festen Preis geliefert wird.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 75
Wenn die wesentlichen heutigen <strong>Trend</strong>s im Strommarkt –<br />
wach sen<strong>de</strong>r Strombedarf, knappes Angebot, hohe Zu satzkosten<br />
aufgrund von politischen Entscheidungen – auch<br />
in <strong>de</strong>n nächsten Jahren fortbestehen, erscheint eine<br />
In vestition in Stromerzeugungskapazitäten aussichtsreich.<br />
In Europa bieten sich hierfür insbeson<strong>de</strong>re <strong>Invest</strong>itionen in<br />
erneuerbare Energien an, zumal dort, wo diese politisch<br />
und gesellschaftlich unterstützt wer<strong>de</strong>n. Von beson<strong>de</strong>rem<br />
Interesse ist hierbei das Segment <strong>Wasserkraft</strong>.<br />
6.2<br />
<strong>Wasserkraft</strong><br />
In OECD Europa wur<strong>de</strong>n in 2010 rd. 16 % <strong>de</strong>r erzeugten<br />
elektrischen Energie aus <strong>Wasserkraft</strong> gewonnen. <strong>Wasserkraft</strong><br />
repräsentiert damit innerhalb <strong>de</strong>s Segments <strong>de</strong>r<br />
regenerativen Energien einen Anteil von rd. 63 %. Demgegenüber<br />
betrug <strong>de</strong>r Anteil von Windkraft rd. 17 %, <strong>de</strong>r<br />
von Biomasse und Müll rd. 16 % und von Solar rd. 3 %.<br />
76 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Die Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> zur Energieerzeugung ist<br />
in Europa von Land zu Land sehr unterschiedlich und<br />
beträgt in Norwegen z. B. nahezu 100 % <strong>de</strong>r gesamten<br />
Energieerzeugung, in Deutschland hingegen lediglich<br />
3 %. Geeignete Standorte für <strong>Wasserkraft</strong>werke sind<br />
nur begrenzt verfügbar und aufgrund <strong>de</strong>r topografischen<br />
und klimatischen Anfor<strong>de</strong>rungen nur sehr unterschiedlich<br />
in <strong>de</strong>n einzelnen Län<strong>de</strong>rn Europas verfügbar. Europa<br />
besitzt ein theoretisch nutzbares <strong>Wasserkraft</strong>potenzial<br />
von insgesamt rd. 2.685 TWh / a, von <strong>de</strong>m allerdings<br />
lediglich ein Teil von rd. 1.113 TWh / a technisch tatsächlich<br />
nutzbar ist. Teilweise sind diese technisch<br />
nutzbaren Potenziale jedoch nicht wirtschaftlich nutzbar.<br />
Als wirtschaftlich nutzbar wird für 2010 in OECD Europa<br />
lediglich ein <strong>Wasserkraft</strong> potenzial von ca. 817 TWh / a<br />
ange sehen. Hiervon ist aktuell ein <strong>Wasserkraft</strong> potenzial<br />
von ca. 505 TWh / a bereits ausgebaut, so dass das<br />
realistisch zusätzlich nutzbare <strong>Wasserkraft</strong>potenzial in<br />
Europa noch rd. 312 TWh / a beträgt. 1 Dies ist das Potenzial,<br />
das mit <strong>de</strong>r aktuell vorhan<strong>de</strong>nen Technologie sowie<br />
im Hinblick auf die aktuellen und erwarteten zukünftigen<br />
wirtschaftlichen Bedingungen ausgebaut wer<strong>de</strong>n<br />
könnte. Der Großteil <strong>de</strong>s bislang in Europa ausgebauten<br />
<strong>Wasserkraft</strong>potenzials entfällt auf so genannte Großwasserkraftanlagen,<br />
überwiegend mit Talsperren und<br />
Stauseen. Das zukünftig noch ausbaubare <strong>Wasserkraft</strong>potenzial<br />
hingegen dürfte zunehmend von kleineren<br />
und mittleren <strong>Wasserkraft</strong>anlagen erschlossen wer<strong>de</strong>n<br />
können. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund erhöhter Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
Umweltbelange bei Gewässern ist es allerdings fraglich,<br />
in welchem Umfang dieses Potenzial zukünftig auch tatsächlich<br />
ausgebaut wer<strong>de</strong>n kann und wird. 2<br />
Regenerative Stromerzeugung in OECD Europa 2010<br />
Erneuerbare Stromerzeugung OECD Europa 881,1 TWh (2010)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Quelle: IEA Electricity Information 2011<br />
1,2<br />
World Energy Council, 2010<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 77
Physikalisch-technische Grundlagen<br />
<strong>Wasserkraft</strong> stellt eine etablierte Technologie für nachhaltige<br />
und kohlenstoffdioxidfreie Energieerzeugung dar.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke machen sich die natürliche Sonnen einstrahlung<br />
über Millionen Quadratkilometer Wasserfläche<br />
zu Nutze. Die Sonne ist <strong>de</strong>r Motor <strong>de</strong>s Wasserkreislaufs<br />
auf <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong>, ihre Wärme lässt das Wasser verdunsten.<br />
Als Wasserdampf wird es innerhalb <strong>de</strong>r Atmosphäre<br />
durch Wind und Wolken über weite Strecken transportiert<br />
und kon<strong>de</strong>nsiert vor allem in <strong>de</strong>n kälteren Höhenlagen,<br />
z. B. von Gebirgen, wo es sich als Regen o<strong>de</strong>r Schnee auf<br />
<strong>de</strong>r Er<strong>de</strong> nie<strong>de</strong>rschlägt. Dadurch wer<strong>de</strong>n Schneefel<strong>de</strong>r,<br />
Glet scher, Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasserströme<br />
gespeist. Die Fließgewässer führen das Wasser wie<strong>de</strong>r ins<br />
Meer – abgesehen von Verdunstung ein geschlossener<br />
Kreislauf. Weil sich dieser Vorgang ständig wie<strong>de</strong>rholt,<br />
spricht man von erneuerbarer Energie.<br />
Auf <strong>de</strong>m Weg in die Täler kann die Kraft <strong>de</strong>s Wassers<br />
je nach Gefälle und Fließgeschwindigkeit genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Durchfluss eines Fließgewässers ist dabei<br />
Zulauf<br />
Ein typisches Ausleitungskraftwerk<br />
kommt mit einem nur wenige Meter<br />
hohen Damm aus, <strong>de</strong>r quer in <strong>de</strong>n<br />
Flusslauf gestellt wird. Häufig wird<br />
das Wasser <strong>de</strong>s Gebirgsbachs seitlich<br />
durch einen Rechen entnommen.<br />
Entnahme<br />
mit Entsan<strong>de</strong>r und Tunneleinlauf<br />
Hinter <strong>de</strong>r Dammkrone liegt ein Rechen, durch <strong>de</strong>n ein Teil <strong>de</strong>s Wassers in einen Ausleitungsschacht<br />
fällt. Der Rechen verhin<strong>de</strong>rt, dass die Wasserentnahmestelle verstopft o<strong>de</strong>r beschädigt<br />
wird. Hinter <strong>de</strong>m Ausleitungsschacht schließt sich ein Entsan<strong>de</strong>r an, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Wasserfluss<br />
beruhigt, wodurch sich Schwebeteilchen absetzen. Von Zeit zu Zeit muss <strong>de</strong>r Entsan<strong>de</strong>r geflutet<br />
wer<strong>de</strong>n, damit die eingefangenen Schwebeteilchen ins Bachbett zurückgespült wer<strong>de</strong>n.<br />
Tunnel<br />
als Stun<strong>de</strong>nspeicher nutzbar<br />
Das Wasser wird unterirdisch über ein Einlaufbauwerk geleitet,<br />
bspw. in einen so genannten Freispiegeltunnel, in <strong>de</strong>m in Zeiten<br />
mit niedrigem Wasserdargebot genügend Wasser für einige<br />
Stun<strong>de</strong>n Volllastbetrieb gespeichert wer<strong>de</strong>n kann. Zusätzlich<br />
sind Tunnel teilweise geeignet, das Wasser stun<strong>de</strong>nweise zu<br />
speichern.<br />
Damit und über ganze Speicherseen im Bereich Flussaufwärts<br />
<strong>de</strong>r (Wasser-)entnahme kann Energie gespeichert wer<strong>de</strong>n, um<br />
in Zeiten von Spitzenlast hochwertig und mit erhöhten Preisen<br />
in Elektrizität umgewan<strong>de</strong>lt und verkauft zu wer<strong>de</strong>n. Der Tunnel<br />
kann mehrere Kilometer lang sein und führt das Wasser über ein<br />
Einlaufbauwerk in ein Druckrohr.<br />
Übergang<br />
Tunnel zu<br />
Druckrohr<br />
78 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
Illustrieren<strong>de</strong>s Beispiel
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
abhängig von <strong>de</strong>r Größe, <strong>de</strong>m Bewuchs, <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nbeschaffenheit<br />
und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlägen im Einzugsgebiet.<br />
<strong>Wasserkraft</strong> werke können unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
in Hochdruck anlagen (Fallhöhen von mehr als 200 m),<br />
Mitteldruckanlagen (Fallhöhen von 30 m bis 200 m)<br />
und Nie<strong>de</strong>rdruckanlagen (Fallhöhen von weniger als<br />
30 m). 1 Eben falls können <strong>Wasserkraft</strong>werke nach ihrer<br />
Bauart in Laufwasserkraftwerke und Speicherkraftwerke<br />
differenziert wer<strong>de</strong>n. 2 Speicherkraftwerke können unterschie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n in Speicherkraftwerke mit natürlichem<br />
Zufluss und Pumpspeicherkraftwerke. In <strong>de</strong>r kleinen und<br />
mitt le ren <strong>Wasserkraft</strong> haben Laufwasserkraftwerke die<br />
größte Be<strong>de</strong>utung. Diese unterteilen sich in Flusskraftwerke<br />
und Ausleitungskraftwerke. Flusskraftwerke<br />
gewinnen die Nutzfallhöhe aus <strong>de</strong>r Stauanlage und<br />
zeichnen sich durch die räumliche Nähe von Wasserentnahme<br />
und Krafthaus aus. Bei Ausleitungskraftwerken<br />
sind Wehr und Kraftwerk oft mehrere Kilometer getrennt.<br />
Hierbei wird einem Fluss an einer Stelle eine gewisse<br />
Menge Wasser entnommen und einige hun<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r<br />
tausend Meter am Fluss vorbei geleitet, um Nutzfallhöhe<br />
zu gewinnen.<br />
1<br />
Patt / Gonsowski, 2011<br />
2<br />
Giesecke / Mosony, 2009<br />
Druckrohr<br />
Das Druckrohr (meist aus kohle faserverstärkten<br />
Verbundmaterialien o<strong>de</strong>r<br />
aus um manteltem Stahl) leitet das<br />
Wasser zum Krafthaus. Es wird entlang<br />
<strong>de</strong>s Bachbetts o<strong>de</strong>r unter irdisch<br />
mehrere Kilometer weit geführt und<br />
mit schweren Ankerblöcken aus<br />
Stahl beton im Bo<strong>de</strong>n befestigt.<br />
Krafthaus<br />
mit Turbinen<br />
und Generatoren<br />
Transformator<br />
zur Umsetzung<br />
in Hochspannung<br />
Illustrieren<strong>de</strong>s Beispiel<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 79
Bei Ausleitungskraftwerken fließt das Wasser durch<br />
Kanäle, Tunnel, Druckstollen und Rohre in ein Krafthaus<br />
im Tal. Dort wird es über Turbinen geleitet und wie<strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>n Fluss zurückgeführt. Das eigentliche Kraftwerk<br />
wird hierbei außerhalb <strong>de</strong>s Flusses errichtet. Die jeweils<br />
produzierte Energiemenge eines Laufwasserkraftwerks<br />
wird durch die Durchflussmenge <strong>de</strong>s Flusses bestimmt,<br />
an <strong>de</strong>m das Kraftwerk errichtet wird.<br />
In <strong>Wasserkraft</strong>werken wer<strong>de</strong>n hauptsächlich drei unterschied<br />
liche Turbinenarten verbaut: Kaplan turbinen,<br />
Francisturbinen und Peltonturbinen. Peltonturbinen<br />
wer<strong>de</strong>n bei Kraftwerken für mittlere und grössere<br />
Leistungen meist bei Fallhöhen von mehr als 300 m im<br />
Hochdruckbereich eingesetzt, während Francisturbinen<br />
einen üblichen Einsatzbereich bei Fallhöhen von 30 m bis<br />
300 m haben. Bei kleineren Leistungen wer<strong>de</strong>n Peltonturbinen<br />
häufig schon ab 50 m Fallhöhe und Francisturbinen<br />
sogar ab 6 m Fallhöhe eingesetzt. Kaplan turbinen<br />
wer<strong>de</strong>n meist im Bereich von 2 m bis 40 m Fallhöhe verwen<strong>de</strong>t<br />
(vgl. Kapitel 12). 1<br />
1<br />
Patt, Gonsowski, 2011<br />
Krafthaus<br />
mit Turbinen und Generatoren<br />
Im Krafthaus sind die zentralen Einrichtungen <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />
unter gebracht. Die Turbine wan<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>n Wasserfluss in eine Drehbe<br />
wegung um, die im Getriebe beschleunigt wird. Im Generator<br />
wird sie durch magnetische Fel<strong>de</strong>r abgebremst und dabei entsteht<br />
elektrischer Strom. Damit das Kraftwerk in allen Betriebssituationen<br />
optimal arbeitet, sind im Krafthaus zahlreiche Sensoren,<br />
Stellmotoren und elektrische Schaltanlagen untergebracht. Diese<br />
ermöglichen es, das Kraftwerk aus <strong>de</strong>r Ferne zu beobachten, zu<br />
steuern und in gewissem Umfang sogar zu warten.<br />
Zuletzt befin<strong>de</strong>t sich hinter <strong>de</strong>r Turbine ein Ausleitungskanal, <strong>de</strong>r<br />
das Wasser zurück ins Flussbett lenkt.<br />
Transformator<br />
zur Umsetzung<br />
in Hochspannung<br />
Mit einem Transformator wird <strong>de</strong>r elektrische Strom<br />
auf die geeignete Mittel- o<strong>de</strong>r Hochspannung im<br />
Leitungsnetz (z. B. 110.000 Volt) angehoben (transformiert)<br />
und dann in das Stromnetz eingespeist.<br />
80 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
Illustrieren<strong>de</strong>s Beispiel
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
6.2.1<br />
Vorzüge <strong>de</strong>r Energiegewinnung aus <strong>Wasserkraft</strong><br />
Langlebigkeit und hoher Wirkungsgrad<br />
Die Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> erfolgt mit einer erprobten<br />
und etablierten Technologie. Schon im Jahr 1880 wur<strong>de</strong><br />
sie industriell zur Stromerzeugung eingesetzt. 1 Die<br />
Lebens dauer von <strong>Wasserkraft</strong>werken ist i. d. R. sehr lang.<br />
Bei regel mäßiger fach gerechter Wartung und Instandhaltung<br />
halten Bauwerke oft 60 Jahre und länger. Einzelne<br />
wichtige Komponenten mo<strong>de</strong>rner <strong>Wasserkraft</strong> werke, wie<br />
Turbinen und Generatoren, können technisch ebenfalls auf<br />
bis zu 60, bei guter Konstruktion auch auf bis zu 80 Jahre<br />
ausgelegt wer<strong>de</strong>n. 2 Selbst die elektronischen Anlagen zur<br />
Steuerung und Fern wartung von <strong>Wasserkraft</strong>werken sind<br />
robust und müssen meist erst nach mehreren Jahr zehnten<br />
ersetzt wer<strong>de</strong>n. Vereinzelt gibt es <strong>Wasserkraft</strong>werke aus<br />
<strong>de</strong>m frühen 20. Jahrhun<strong>de</strong>rt, die noch heute Strom produzieren.<br />
Die durchschnittliche Lebenszeit eines <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
liegt somit <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>r von Anlagen<br />
an<strong>de</strong>rer Formen <strong>de</strong>r Stromerzeugung. <strong>Wasserkraft</strong> hat<br />
heute mit rd. 65 % – 88 % gleichzeitig auch <strong>de</strong>n höchsten<br />
Wirkungsgrad (Verhältnis von abgegebener zu zugeführter<br />
Energie) unter <strong>de</strong>n erneuerbaren Energien.<br />
Wirkungsgrad und technische Lebensdauer verschie<strong>de</strong>ner Kraftwerke<br />
Energieträger Nettowirkungsgrad in % Lebensdauer in Jahren<br />
<strong>Wasserkraft</strong> 65 – 88 60 – 90<br />
Photovoltaik 5 – 15 15 – 40<br />
Biomasse 40 15 – 35<br />
Kernkraft 40 40 – 60<br />
Kohlekraftwerk 25 – 42 35 – 40<br />
Windkraft 32 – 40 20 – 25<br />
Quellen: Giesecke, J. und Mosonyi, E. (2009) <strong>Wasserkraft</strong>anlagen – Planung, Bau und Betrieb, (5. Ed.). Springer Verlag; Ossberger GmbH, 2006; Sun Garant – Solare<br />
Energiesystem, 2010; AREVA, 2006; Universität Stuttgart: Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, 2005<br />
Wirtschaftliche Aspekte<br />
Ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>werks ist die erwartete Menge an zu<br />
produzieren<strong>de</strong>m Strom. Diese hängt bei <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
insbeson<strong>de</strong>re von <strong>de</strong>n jährlichen Durchflussmengen<br />
ab, die wie<strong>de</strong>rum Schwankungen unterliegen.<br />
Insofern wer<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>s Ankaufs eines bereits<br />
im Betrieb befind lichen Kraftwerks die Daten aus <strong>de</strong>r<br />
Betriebs historie und die vorhan<strong>de</strong>nen hydrologischen<br />
Berech nungen durch eigene Analysen verifiziert. Bei <strong>de</strong>r<br />
Prüfung von Projekt entwicklungen wird durch hydrologische<br />
Gutachten ermittelt, welche Werte durchschnittlich<br />
zu erwarten sein könnten. Dabei wird zunächst von<br />
einem „Regeljahr“ ausgegangen, für das Messungen<br />
gemittelt wer<strong>de</strong>n, möglichst mit einer Messdatengrundlage<br />
über mehrere Jahrzehnte. Die Betrachtung<br />
1<br />
Giesecke, Mosonyi, 2009<br />
2<br />
<strong>Wasserkraft</strong> Volk AG, Fakten zur <strong>Wasserkraft</strong>, 2011<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 81
umfasst aber auch Schwankungen zwischen beson<strong>de</strong>rs<br />
nie<strong>de</strong>rschlagsreichen und -armen Jahren. Dadurch<br />
lassen sich zu erwarten<strong>de</strong> Spannbreiten hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
jährlichen Durchflussmengen bestimmen. Wesentliche<br />
Grundlage für die Planung einer <strong>Wasserkraft</strong>anlage<br />
ist die sorgfältige Erhebung <strong>de</strong>s langjährigen Abflussverhaltens<br />
vor Ort sowie für das Einzugsgebiet. Dies<br />
erfolgt durch hydro logische Gutachten. Diese greifen<br />
auf Aufzeichnungen <strong>de</strong>r regionalen Wasserbehör<strong>de</strong>n<br />
zurück. Aus diesen wer<strong>de</strong>n die Bemessungsabflüsse<br />
sowie <strong>de</strong>r Mittelwasser abfluss und die Extremwerte<br />
(höchster Hochwasserabfluss und niedrigster Niedrigwasserabfluss)<br />
abgeleitet. Wassermengenwirtschaftliche<br />
Daten sollen für min<strong>de</strong>stens 10, besser jedoch für<br />
min<strong>de</strong>stens 25 Jahre vorliegen. Wenn bereits historische<br />
Messungen <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Flusslaufes vorliegen, kann<br />
auf dieser Basis die erwartete Spannbreite statistisch<br />
ausgewertet wer<strong>de</strong>n. Befin<strong>de</strong>t sich die Messstelle<br />
jedoch nicht un mittelbar in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Flusslauf<br />
o<strong>de</strong>r an einer nicht repräsentativen Stelle, wer<strong>de</strong>n<br />
Verfahren <strong>de</strong>r Analogie und Regression angewen<strong>de</strong>t.<br />
Auf Basis wassermengenwirtschaftlicher Erhebungen<br />
und einer Anlagenplanung wird ein Leistungsplan für<br />
ein Kraftwerk erstellt. Dieser Leistungsplan dient zur<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s so genannten Regelarbeitsvermögens,<br />
welches die Stromerzeugung in einem Durchschnittsjahr<br />
bezeichnet. Zur Dimensionierung <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />
wird ein Ausbaudurchfluss festgelegt, bei welchem das<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk die maximale Leistung mit <strong>de</strong>m besten<br />
Wirkungsgrad erbringt. Je nach hydrologischen Verhältnissen<br />
kann ein niedriger, ein mittlerer o<strong>de</strong>r ein hoher<br />
Ausbaugrad festgelegt wer<strong>de</strong>n. Die wichtigsten Parameter<br />
bei <strong>de</strong>r Auslegung einer Anlage sind Durchfluss,<br />
Fallhöhe, Gesamtwirkungsgrad und Benutzungsdauer.<br />
Die Durchflussmengen sind nicht konstant, son<strong>de</strong>rn<br />
schwanken vor allem in Abhängigkeit vom Nie<strong>de</strong>rschlag<br />
im Einzugsgebiet. Erfahrungsgemäß kann ein beson<strong>de</strong>rs<br />
nie<strong>de</strong>rschlagsreiches Jahr die produzierte Strommenge<br />
um bis zu 40 % ansteigen lassen, analog dazu kann ein<br />
beson<strong>de</strong>rs trockenes Jahr zu einer um bis zu 40% geringeren<br />
produzierten Strommenge führen, jeweils bezogen<br />
auf die produzierte Strommenge in einem Regeljahr. Eine<br />
Diversifikation über Kraft werke an verschie<strong>de</strong>nen Flussläufen<br />
in unterschiedlichen Nie<strong>de</strong>r schlagsgebieten kann<br />
diese Schwankungen über ein Portfolio reduzieren.<br />
Die variablen Kosten für die Stromproduktion aus <strong>Wasserkraft</strong><br />
sind vergleichsweise gering, nicht zuletzt <strong>de</strong>shalb,<br />
weil durch <strong>Wasserkraft</strong> keine Roh stoffe verbraucht<br />
wer<strong>de</strong>n und daher während <strong>de</strong>r Stromproduktion keine<br />
Rohstoff kosten entstehen. Demzufolge ist auch <strong>de</strong>r<br />
Subventionsbedarf für <strong>Wasserkraft</strong> gering. Einige Län<strong>de</strong>r,<br />
bspw. die Türkei, gewähren jedoch Ein speisetarife, die<br />
gegen wärtig unterhalb <strong>de</strong>r durch schnittlich erzielbaren<br />
Preise an <strong>de</strong>n Märkten liegen und daher ein „Sicherheitsnetz“<br />
in <strong>de</strong>r Wirtschaftlich keitsbetrachtung darstellen.<br />
Einspeiseregelungen sind zum Teil ähnlich <strong>de</strong>r Regelung<br />
gemäß <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Gesetz für <strong>de</strong>n Vorrang Erneuerbarer<br />
Energien (EEG), wonach Ökostrom ins Netz aufzunehmen<br />
und zu einem festen Min<strong>de</strong>sttarif zu vergüten ist.<br />
Diese Min<strong>de</strong>sttarife bestimmen sich häufig – da es sich<br />
um Subventionen han<strong>de</strong>lt – nach <strong>de</strong>n Produktions kosten<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Energieerzeugungs formen. So beträgt<br />
bspw. die Einspeisevergütung nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen EEG<br />
für Strom aus Solaranlagen min<strong>de</strong>stens 215,6 EUR / MWh,<br />
für Windkraftanlagen min<strong>de</strong>stens 50,2 EUR / MWh,<br />
für Wasser kraftanlagen jedoch nur min<strong>de</strong>stens<br />
43,4 EUR / MWh.<br />
Umweltaspekte<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke nutzen zum Zwecke <strong>de</strong>r Energie -<br />
erzeugung zu 100 % erneuerbare, CO 2<br />
-freie Ressourcen,<br />
ohne Rohstoffe zu verbrauchen, ihr laufen<strong>de</strong>r Betrieb<br />
ist weitgehend automatisiert und es entstehen keine<br />
schädlichen Emissionen. Dennoch beeinflusst die <strong>Wasserkraft</strong><br />
nutzung das ökologische Gleichgewicht. Je<strong>de</strong> Anlage<br />
unterbricht das Fließkontinuum, in<strong>de</strong>m es zum einen als<br />
Barriere für die Lebewesen im Gewässer wirkt und zum<br />
an<strong>de</strong>ren die Charakteristik eines frei fließen<strong>de</strong>n Flusses<br />
maßgeblich beeinflusst. Den positiven Aspekten stehen<br />
Eingriffe in <strong>de</strong>n Naturhaushalt wie Aufstau <strong>de</strong>s Gewässers<br />
verbun<strong>de</strong>n mit geringerer Fließgeschwindigkeit und<br />
Sedimentation, Ausleitung <strong>de</strong>s Wassers bei Ausleitungskraftwerken<br />
und eine Unterbrechung <strong>de</strong>s Fließkontinuums<br />
82 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
gegenüber. Beschränkungen in <strong>de</strong>r Stauhöhe, ökologisch<br />
vertretbare Min<strong>de</strong>stwasser reglungen und Umgehungsgewässer<br />
können diese Eingriffe reduzieren.<br />
Beim Bau von <strong>Wasserkraft</strong>anlagen wird daher angestrebt,<br />
die betroffenen Naturräume einer möglichst geringen<br />
Belastung auszusetzen. Bereits bei <strong>de</strong>r Planung wer<strong>de</strong>n<br />
geeig n ete Ausgleichsmaßnahmen vor bereitet und später<br />
umgesetzt.<br />
Zum Schutz von Gewässerflora und -fauna wird bei je<strong>de</strong>m<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk als Bestandteil <strong>de</strong>s Genehmigungs verfahrens<br />
die Umweltverträglichkeit geprüft. Vor Bau beginn<br />
wird untersucht, welche Wasserpflanzen und -tiere im<br />
Flussbett leben. Die Konzeption <strong>de</strong>r Anlage soll so gestaltet<br />
wer<strong>de</strong>n, dass in Bau und Betrieb die Gewässer flora<br />
und -fauna möglichst wenig beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r<br />
Bauphase ist bspw. darauf zu achten, dass Umleitungen<br />
<strong>de</strong>s Flussbettes nur von kurzer Dauer sind und nach Bauabschluss<br />
die Baustelle schnellstmöglich renaturiert wird.<br />
Neben <strong>de</strong>n ökologischen Auswirkungen behan<strong>de</strong>lt eine<br />
Umweltverträglichkeitsstudie auch soziale Belange.<br />
Für die anschließen<strong>de</strong> Betriebsphase sind vor allem zwei<br />
Punkte relevant: Auch bei niedrigsten Pegelstän<strong>de</strong>n<br />
muss noch ausreichend Wasser im Flussbett ver bleiben,<br />
so dass Wasserpflanzen, Insekten und Kleintiere ihren<br />
natürlichen Lebensraum nutzen können. Dies wird<br />
dadurch erreicht, dass nicht die gesamte Menge an<br />
verfügbarem Wasser verarbeitet wird, son<strong>de</strong>rn immer<br />
eine <strong>de</strong>finierte Rest wasser menge verbleibt. Zu<strong>de</strong>m<br />
sind manchmal an bestimmten Flüssen Fisch treppen<br />
notwendig, über die wan<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Fische zu je<strong>de</strong>r Jahreszeit<br />
die Höhenunterschie<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Stauwehren in bei<strong>de</strong><br />
Richtungen überwin<strong>de</strong>n können. Der notwendige Schutz<br />
<strong>de</strong>r Umwelt führt dazu, dass nicht je<strong>de</strong>r Standort, an<br />
<strong>de</strong>m Wasser kraft wirtschaftlich wäre, auch genutzt wird.<br />
Am 22. Dezember 2001 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />
in Kraft getreten. Sie soll nationale<br />
Wasserrichtlinien durch ein kohärentes europäisches<br />
Wasserrecht ersetzen. Ziel ist vor allem die Schaffung<br />
eines Ordnungsrahmens für <strong>de</strong>n Schutz aller Gewässer.<br />
Diese Richtlinie soll bis 2015 von allen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />
EU in nationales Recht umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Oberste<br />
Vorgabe <strong>de</strong>r Wasserrahmenrichtlinie ist sowohl ein<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 83
Verschlechterungsverbot als auch ein Verbesserungsgebot.<br />
Damit wird <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> in <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r EU nur noch dann möglich sein, wenn<br />
insbeson<strong>de</strong>re eine Verschlechterung <strong>de</strong>s Gewässerzustands<br />
durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen<br />
wird. Dies bedingt u. a. <strong>de</strong>n Einbau von Fischpässen,<br />
die Gewährleistung eines Min<strong>de</strong>stwasserabflusses und<br />
<strong>de</strong>n dynamischen und abflussabhängigen Betrieb von<br />
Stauanlagen. 1 Die Erfüllung dieser An for<strong>de</strong>rungen ist<br />
im Zuge einer Neu gestaltung einer Anlage technisch<br />
einfacher zu gewährleisten als bei einer Altanlage, da<br />
diese Maß nahmen bereits bei <strong>de</strong>r Planung berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Gleichzeitig wird jedoch <strong>de</strong>r<br />
Ge nehmigungsprozess für eine neue Anlage aufgrund <strong>de</strong>r<br />
Wasserrahmenrichtlinie zunehmend schwieriger wer<strong>de</strong>n.<br />
Kleine <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> wird vornehmlich in kleine bis<br />
mittelgroße Lauf- und Ausleitungskraftwerke investieren.<br />
Als kleine bis mittelgroß wer<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke im<br />
Leistungsbereich zwischen 1– 30 MW angesehen. Es gibt<br />
jedoch keine weltweit anerkannte Definition für kleine<br />
<strong>Wasserkraft</strong>. So <strong>de</strong>finiert die EU kleine <strong>Wasserkraft</strong> anlagen<br />
im Leistungsbereich bis 10 MW. In an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn<br />
außerhalb Europas gelten Kraftwerke noch mit 50 MW<br />
Leistung als kleine <strong>Wasserkraft</strong>anlagen in Ab grenzung zu<br />
großen <strong>Wasserkraft</strong>anlagen. 2<br />
Kleine bis mittelgroße <strong>Wasserkraft</strong>werke bringen eine<br />
Reihe von spezifischen Vorteilen mit sich:<br />
» Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich daraus, dass<br />
kleine und mittlere <strong>Wasserkraft</strong>werke ab ca. 1 MW<br />
installierte Leistung aufgrund niedriger spezifischer<br />
Baukosten günstiger sind als Kleinstwasserkraftwerke<br />
mit installierten Leistungen von häufig nur<br />
ca. 250 KW. Gegenüber Großkraftwerken weisen<br />
kleinere und mittlere <strong>Wasserkraft</strong>werke in <strong>de</strong>r Regel<br />
geringere Planungs- und Errichtungszeiten auf und<br />
haben üblicherweise einen geringeren Einfluss auf die<br />
Umwelt. 3<br />
» Ökologische Vorteile ergeben sich durch <strong>de</strong>n im<br />
Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Formen erneuerbarer Energiegewinnung<br />
geringeren Landschafts- und Flächenverbrauch.<br />
Zusätzlich erhalten kleine <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
die Flussflora- und Fauna, und sie reichern bei ruhigen<br />
Gewässern das Wasser mit Sauerstoff an. Oft folgen<br />
<strong>de</strong>r Errichtung eines <strong>Wasserkraft</strong>werks die natürliche<br />
Befestigung <strong>de</strong>s Flussufers durch Bepflanzungen, so<br />
dass die Gewässerqualität insgesamt zunehmen kann.<br />
» Soziale Vorteile ergeben sich daraus, dass kleine<br />
Wasser kraftwerke <strong>de</strong>zentral Strom erzeugen – oft<br />
dort, wo ländliche Räume wenig erschlossen sind. In<br />
aller Regel wer<strong>de</strong>n für die Errichtung kleiner <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
örtliche Bauunternehmen beauftragt.<br />
Auch sind kleine <strong>Wasserkraft</strong>werke nicht mit großen<br />
Staumauern und -seen verbun<strong>de</strong>n, wie das von Großprojekten<br />
bekannt ist. Massenumsiedlungen, die bei<br />
Großpro jekten immer wie<strong>de</strong>r zu Protesten <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />
führen, sind bei kleinen <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />
auszuschließen.<br />
1<br />
Strobl / Zunic, 2006<br />
2<br />
Intergovernmental Panel on Climate Change, 2011<br />
3<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt, 2002<br />
84 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
6.2.2<br />
Der Markt für <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />
Der Markt für <strong>Wasserkraft</strong>anlagen ist insbeson<strong>de</strong>re<br />
durch eine nur begrenzte Anzahl von Transaktionen<br />
gekennzeichnet. <strong>Wasserkraft</strong>werke stehen nur begrenzt<br />
am Markt zur Verfügung. Dabei ist <strong>de</strong>r Mark durch sehr<br />
heterogene Marktteilnehmergruppen geprägt: Großkraftwerke<br />
befin<strong>de</strong>n sich häufig im Besitz von staatlichen o<strong>de</strong>r<br />
teilstaatlichen Stellen o<strong>de</strong>r großer Energieversorgungsunternehmen.<br />
Kleinere bis mittlere <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />
hingegen befin<strong>de</strong>n sich häufig im Eigentum von Privatpersonen,<br />
Industrieunternehmen o<strong>de</strong>r kleineren regionalen<br />
Energieversorgern. Insbeson<strong>de</strong>re bei Privat personen,<br />
aber auch bei Industrieunternehmen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />
Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks nicht zum Kerngeschäft<br />
gehört, verfügen häufig nur über beschränkte Kenntnisse<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> und die ggf. erfor<strong>de</strong>rlichen finanziellen<br />
Mittel, beispielsweise für die Mo<strong>de</strong>rnisierung eines<br />
Altkraftwerks („Re-Powering“) o<strong>de</strong>r die Errichtung neuer<br />
<strong>Wasserkraft</strong>anlagen.<br />
Hier können sich Möglichkeiten ergeben, sich an <strong>Wasserkraft</strong>projekten<br />
zu beteiligen o<strong>de</strong>r diese zu übernehmen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn spezifisches Know-how und<br />
weiteres Kapital benötigt wer<strong>de</strong>n und zugleich die<br />
Transaktion für bspw. große Energie versorger zu gering<br />
sein sollten. In solchen Fällen können sich <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten<br />
realisieren lassen durch:<br />
» Erwerb einer Lizenz, welche die Projektierung, <strong>de</strong>n Bau<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Betrieb von Kraftwerken erlaubt. In vielen<br />
Län<strong>de</strong>rn Europas wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n letzten Jahren zahlreiche<br />
dieser Lizenzen ausgeschrieben und vergeben<br />
» Beteiligung an Kapitalerhöhungen von <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
zur Finanzierung von Instandhaltungsbzw.<br />
Renovierungsmaßnahmen bei älteren Kraftwerken,<br />
welche von Dritten gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Es besteht hierbei die Möglichkeit, sich auf Basis <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskosten<br />
an <strong>Wasserkraft</strong>projekten zu beteiligen. Bei<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung eines in Betrieb befind lichen <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mgegenüber für die Kaufpreisfindung<br />
üblicherweise ertragsorientierte Bewertungsverfahren<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegt, insbeson<strong>de</strong>re das so genannte DCF-<br />
Verfahren (Discounted Cashflow- Verfahren), bei <strong>de</strong>m –<br />
vereinfacht ausgedrückt – die zu künftig zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
zahlungswirksamen Ein nahmen um die zukünftig zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
zahlungswirksamen Aus gaben in <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Perio<strong>de</strong>n reduziert wer<strong>de</strong>n, mithin <strong>de</strong>r Zahlungsüberschuss<br />
(Cashflow) in <strong>de</strong>n einzelnen Perio<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt<br />
wird. Die einzelnen Überschüsse <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
dann auf <strong>de</strong>n Be wertungs stichtag abgezinst (diskontiert).<br />
Der so ermittelte, so genannte Barwert <strong>de</strong>r zukünftigen<br />
Überschüsse, kann zur Ermittlung <strong>de</strong>s Kaufpreises eines<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werks dienen.<br />
Insofern wird bei <strong>de</strong>r Veräußerung eines fertig gestellten<br />
und in Betrieb befindlichen <strong>Wasserkraft</strong>werks nicht mehr<br />
auf die in <strong>de</strong>r Vergangenheit angefallenen Bau- und<br />
Ent wicklungskosten bzw. <strong>Invest</strong>itionskosten abgestellt,<br />
son<strong>de</strong>rn in erster Linie auf die aus <strong>de</strong>r Betriebs historie<br />
abgeleiteten zukünftig zu erwarten<strong>de</strong>n Erlöse aus <strong>de</strong>r<br />
Veräußerung <strong>de</strong>s pro duzierten Stroms und einer Risikoeinschätzung<br />
<strong>de</strong>r Marktteil nehmer, die sich in <strong>de</strong>m<br />
Diskontierungszins ausdrückt. Das Verhältnis vom Veräußerungserlös<br />
zu <strong>de</strong>n Erlösen aus Stromver käufen eines<br />
Jahres wird auch als Vervielfältiger bezeichnet.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Heterogenität von <strong>Wasserkraft</strong>werken sind<br />
keine allgemein gültigen Aussagen über die mögliche<br />
Höhe dieser Vervielfältiger möglich. In ver gleichs weise<br />
jungen Märkten, bspw. in einigen Län<strong>de</strong>rn Süd ost europas,<br />
lassen sich unter Umstän<strong>de</strong>n keine Vergleichsdaten<br />
ermitteln, weil hier möglicherweise noch keine relevanten<br />
Transaktionen durchgeführt o<strong>de</strong>r dokumentiert wur<strong>de</strong>n.<br />
6.2.3<br />
Wasserrecht und Wasserwirtschaft<br />
In <strong>de</strong>r Regel hat <strong>de</strong>r Bau von wasserbaulichen Anlagen<br />
wie <strong>Wasserkraft</strong>werke weit reichen<strong>de</strong> Konsequenzen<br />
für die betroffenen Län<strong>de</strong>r, Kommunen und Bürger, aber<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 85
auch für Natur und Umwelt. Daher können <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
i. d. R. nur auf Basis von Lizenzen errichtet wer<strong>de</strong>n,<br />
mit <strong>de</strong>nen das Nutzungsrecht an <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Fließ gewässer durch staatliche Behör<strong>de</strong>n erteilt wird.<br />
Damit bei <strong>de</strong>r Projektierung sowohl Gemeinwohl als auch<br />
Umwelt schutz gebühren<strong>de</strong> Beachtung fin<strong>de</strong>n, sind eine<br />
Vielzahl an Gesetzen und Genehmigungsverfahren zu<br />
berücksichtigen. Somit fin<strong>de</strong>n sich bezüglich <strong>de</strong>s Wasserrechts<br />
Regelungen auf inter nationaler Ebene, EU-Ebene<br />
und auf nationaler Ebene, die <strong>de</strong>r komplexen Materie<br />
Rechnung tragen. Wenngleich internationale Regelungen<br />
für Gewässerschutz für internationale Gewässer existieren<br />
und die EU-Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft<br />
weitreichen<strong>de</strong> Befugnisse im Bereich <strong>de</strong>r Rechtsetzung<br />
und Anwendung von Gesetzen auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />
<strong>de</strong>s Gewässerschutzes übertragen haben, so beruht doch<br />
aktuell das Gewässerrecht noch sehr stark auf nationaler<br />
Gesetz gebung. Die aus führen<strong>de</strong>n und zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n, die not wendigen Verfahren, <strong>de</strong>r Erwerbsablauf<br />
und die Gebühren <strong>de</strong>r Wassernutzungs konzession (Lizenz)<br />
sowie die Be fugnis zur Er richtung eines Kleinwasserkraftwerks<br />
und von passen<strong>de</strong>n Strom leitungen unterliegen <strong>de</strong>n<br />
je weiligen nationalen Bestimmungen <strong>de</strong>r einzelnen Län<strong>de</strong>r.<br />
Auch die Laufzeiten <strong>de</strong>r Lizenzen zur Errichtung von Kraftwerken<br />
bzw. zur Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> für bestimmte<br />
Zwecke unterschei<strong>de</strong>n sich von Land zu Land und liegen<br />
in Europa meist zwischen 35 und 99 Jahren.<br />
Unterschie<strong>de</strong> bestehen auch in <strong>de</strong>n Regelungen nach<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Lizenz. Der Lizenzgeber hat regelmäßig die<br />
Möglichkeit, die Konzessionen zu verlängern o<strong>de</strong>r das<br />
Anlage ver mögen mit o<strong>de</strong>r ohne Entschädigung zu übernehmen.<br />
Das gewählte Verfahren steht in <strong>de</strong>n meisten<br />
Fällen bereits bei Lizenzvergabe fest und hat einen<br />
beträcht lichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s<br />
Projekts und <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r erworbenen Lizenz. Wenn<br />
<strong>de</strong>r Betreiber nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, während o<strong>de</strong>r nach<br />
Ablauf einer mit <strong>de</strong>r Lizenz vereinbarten Dauer Strom zu<br />
pro duzieren, kann diese neu ausgeschrieben wer<strong>de</strong>n. In<br />
einigen Fällen, bspw. in Nord- und Mitteleuropa, wer<strong>de</strong>n<br />
auch zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte vergeben,<br />
die so lange Bestand haben, wie sich <strong>de</strong>r Betreiber <strong>de</strong>s<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werks an seine Pflicht zur Strom erzeugung<br />
hält und alle zum Wasser kraftwerk gehören<strong>de</strong>n Bau werke<br />
durch regel mäßige Wartungsaufwendungen in betriebsfähigen<br />
Zustand verbleiben. Die Lizenzen um fassen<br />
i. d. R. neben <strong>de</strong>m Recht zur Nutzung <strong>de</strong>s Wassers zur<br />
Strom erzeugung ebenso das Recht, <strong>de</strong>n produzierten<br />
Strom ins Netz einzuspeisen sowie alle notwendigen<br />
Eigentumsrechte entlang <strong>de</strong>s Ge wässers. Gegebenenfalls<br />
besteht sogar die Pflicht zur Stromer zeugung und<br />
zur Einspeisung. Zusätzlich kann die Lizenz Auflagen<br />
zum Ausgleich von gesellschaft lichen und öko logischen<br />
Einschränkungen umfassen, wie z. B. die Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Gewässers nur bis zu einer fest gelegten Min<strong>de</strong>stwassermenge,<br />
welche für landwirtschaftliche Bewässerung o<strong>de</strong>r<br />
als natürlicher Lebensraum ver bleiben soll. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />
zahlreichen Unterschie<strong>de</strong> ist es unab dingbar, sich frühzeitig<br />
und vollumfänglich mit <strong>de</strong>n jeweiligen nationalen<br />
und lokalen Bestimmungen auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />
86 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
6.3<br />
Die Zielregionen<br />
6.3.1<br />
Zielmarkt Europa und das europäische<br />
Stromverbundsnetz<br />
6.3.1.1<br />
Stromhan<strong>de</strong>l in Europa<br />
In Europa war noch vor wenigen Jahrzehnten die Stromerzeugung<br />
fest in staatlicher Hand. Die EU-Binnenmarktrichtlinie<br />
Elektrizität 96 / 92 / EG vom 19. Dezember 1996<br />
hat eine Liberalisierung <strong>de</strong>r Märkte von leitungsgebun<strong>de</strong>nen<br />
Energien in <strong>de</strong>r EU eingeleitet. Oberstes Ziel<br />
<strong>de</strong>r Liberalisierung ist es, die Rahmenbedingungen für<br />
Wettbewerb und freien Han<strong>de</strong>l bei leitungs gebun<strong>de</strong>nen<br />
Energien zu schaffen. Dies beinhaltet die freie Wahl <strong>de</strong>s<br />
Versorgers für die Stromkun<strong>de</strong>n, die Entflechtung <strong>de</strong>r<br />
Bereiche Erzeugung, Netz und Vertrieb / Han<strong>de</strong>l, sowie<br />
einen diskriminierungs freien Netzzugang. Die Mitgliedsstaaten<br />
<strong>de</strong>r EU sind in Bezug auf ihre Energieversorgung<br />
nicht mehr völlig unabhängig, da die wichtigen energiepolitischen<br />
Rahmenbedingungen zunehmend durch die<br />
EU festgelegt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re geben EU-Richt linien<br />
<strong>de</strong>n EU-Einzelstaaten <strong>de</strong>n Rahmen für ihre nationale<br />
Energiegesetzgebung vor. Durch die vom Europäischen<br />
Rat im März 2007 vereinbarte Energiepolitik für Europa<br />
wur<strong>de</strong>n energie politische Kernziele <strong>de</strong>r Union in Bezug auf<br />
Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit<br />
festgelegt. Der gemeinsame Energiebinnenmarkt<br />
muss in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren vollen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />
wobei angemessene, integrierte und zuverlässige Energienetze<br />
als unabdingbare Voraus setzung nicht für das<br />
Erreichen <strong>de</strong>r energiepolitischen Ziele <strong>de</strong>r EU, son<strong>de</strong>rn<br />
auch für die EU-Wirtschaftsstrategie gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierzu liefern die seit 2009 von <strong>de</strong>r EU verabschie<strong>de</strong>ten<br />
politischen und legislativen Maßnahmen bereits ein erstes<br />
starkes Fundament einer europäischen Infrastrukturplanung<br />
und verpflichten die Regulierungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Auswirkungen ihrer Entscheidung auf <strong>de</strong>n EU-Binnenmarkt<br />
bereits jetzt als Ganzes Rechnung zu tragen.<br />
In einem liberalisierten Strommarkt existieren im Wesentlichen<br />
Kun<strong>de</strong>n, Netzbetreiber, Erzeuger, Lieferanten und<br />
Energiebörsen als Akteure am Energiemarkt. Weiterhin<br />
gibt es Makler, Broker und Portfoliomanager, die Stromhan<strong>de</strong>lsgeschäfte<br />
im Auftrag ihrer Kun<strong>de</strong>n abwickeln. In<br />
solch einem Markt, wie er in großen Teilen in Europa<br />
heutzutage vorherrscht, kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> über eine Vielzahl<br />
von Produkten mit unterschiedlichen Preis konditionen<br />
wählen, die über Strombörsen (Power Exchange) o<strong>de</strong>r<br />
in bilateralen Geschäften (over the counter – OTC)<br />
gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die liberalisierten Strommärkte sind<br />
inzwischen bereits weitgehend nach <strong>de</strong>m Börsenmo<strong>de</strong>ll<br />
organisiert. Börsenmo<strong>de</strong>lle sind durch eine <strong>de</strong>zentrale<br />
Markt organisation und <strong>de</strong>zentrale Entscheidungen<br />
charakterisiert. Der Stromhan<strong>de</strong>l fin<strong>de</strong>t in einer Sequenz<br />
von verknüpften aber separaten Märkten und Allokationsmechanismen<br />
für Erzeugung, Übertragung und Regelenergie<br />
statt. Die Stromerzeuger planen eigenständig<br />
ihren Kraftwerkseinsatz und koordinieren sich selbst mit<br />
<strong>de</strong>m Übertragungsnetzbetreiber. 1<br />
Der Strommarkt ist gekennzeichnet durch tageszeitlich<br />
und saisonal stark schwanken<strong>de</strong> Nachfrage. Da Strom im<br />
Wesentlichen nicht speicherbar ist, muss zu je<strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />
Angebot und Nachfrage nach Strom aus geglichen<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies bedingt, dass je nach Stromverbrauch<br />
unterschiedliche Kraftwerke zur Deckung <strong>de</strong>r Nachfrage<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Grundsätzlich wer<strong>de</strong>n zur Deckung<br />
<strong>de</strong>r so genannten Grundlastversorgung Kraftwerke mit<br />
geringen Grenzkosten eingesetzt, d. h. die Kosten <strong>de</strong>r<br />
Energie erzeugung sind bei diesen Kraftwerken gering, so<br />
dass sie nahezu zu je<strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>n produzierten Strom mit<br />
Gewinn verkaufen können. Dies trifft insbeson<strong>de</strong>re auf<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke zu. Lastspitzen hingegen wer<strong>de</strong>n mit<br />
flexibel fahrbaren Kraftwerken mit höheren Grenz kosten<br />
1<br />
Ockenfels, Grimm, Zoettl, 2008<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 87
ge<strong>de</strong>ckt, wie bspw. mit Gaskraftwerken. Da für <strong>de</strong>n<br />
Strompreis die variablen Grenzkosten entschei<strong>de</strong>nd sind,<br />
nimmt <strong>de</strong>r Strompreis mit zunehmen<strong>de</strong>r Nachfrage zu. So<br />
ist <strong>de</strong>r Strompreis im Lauf <strong>de</strong>s Tages zwischen 8:00 Uhr<br />
und 20:00 Uhr (Peak-Bereich) meist <strong>de</strong>utlich höher als<br />
im Tagesdurchschnitt (Base-Bereich). Auch wenn ein<br />
Großteil <strong>de</strong>s Stromhan<strong>de</strong>ls noch über direkte bilaterale<br />
Vertragsbeziehungen zwischen Strom erzeuger und z. B.<br />
Stromhändler erfolgt, so nimmt <strong>de</strong>nnoch die Be<strong>de</strong>utung<br />
von Strom börsen immer mehr zu. 1 In Deutschland hat<br />
sich die European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz<br />
in Leipzig als Energiebörse etabliert. Die EEX betreibt<br />
einen Spot- und Termin han<strong>de</strong>l für Energie produkte und<br />
energie nahe Produkte. Die EEX ist dabei <strong>de</strong>r Vertragspartner<br />
für alle Geschäfte und übernimmt <strong>de</strong>ren finanzielle<br />
Abwicklung und Absicherung. Die im Spot- und Terminhan<strong>de</strong>l<br />
gehan<strong>de</strong>lten Kontrakte sehen dabei jeweils die<br />
Lieferung einer festgelegten Energiemenge von einem<br />
Lieferanten an einen Abnehmer für einen <strong>de</strong>finierten<br />
Zeitraum vor. Die Preisgestaltung ist insbeson<strong>de</strong>re sehr<br />
stark davon ab hängig, wann und über welchen Zeitraum<br />
die Strom lieferung erfolgt. So ist <strong>de</strong>r Strompreis insbeson<strong>de</strong>re<br />
nachts und am Wochenen<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s dann<br />
jeweils nur geringen Verbrauchs regelmäßig sehr niedrig.<br />
Demgegenüber wer<strong>de</strong>n Werktags tagsüber Spitzenpreise<br />
erzielt. Zur Orientierung veröffentlicht die EEX entsprechen<strong>de</strong><br />
Indices, anhand <strong>de</strong>rer sich die Preisgestaltung und<br />
Preisentwicklung nachver folgen lässt. So geben bspw.<br />
die so genannten Base-Werte <strong>de</strong>n stun<strong>de</strong>ngewichteten<br />
Durchschnittspreis eines Tages wie<strong>de</strong>r. Die Peak-Werte<br />
hingegen <strong>de</strong>n stun<strong>de</strong>n gewichteten Durchschnittspreis<br />
nur für die Stun<strong>de</strong>n von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Daneben<br />
w er<strong>de</strong>n Angaben veröffentlicht, die diese Werte über<br />
längere Betrachtungs perio<strong>de</strong>n (z. B. Monat) reflektieren.<br />
Die im zweiten Quartal 2011 an <strong>de</strong>r Leipziger EEX<br />
ge han<strong>de</strong>lten Peakload Jahresfutures (vgl. Abschnitt<br />
6.3.1.1) bewegten sich in einer Spanne<br />
zwischen etwa 70,4 EUR / MWh und 74,4 EUR / MWh.<br />
Dem ge gen über schwankten die Baseload Jahresfutures<br />
(vgl. Abschnitt 6.3.1.1) im selben Zeitraum zwischen<br />
56,3 EUR / MWh und 60,7 EUR / MWh. Der Abstand<br />
zwischen <strong>de</strong>n Peakload- und Baseload-Preisen lag <strong>de</strong>mnach<br />
bei etwa 14 EUR / MWh, was einer Abweichung von<br />
rd. 24 % entspricht.<br />
Ebenfalls wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r EEX wer<strong>de</strong>n Emissionsberechtigungen<br />
von Treibhausgasen gehan<strong>de</strong>lt. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />
dabei um die von <strong>de</strong>n EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s EU-Emissionshan<strong>de</strong>lssystems (EU-ETS) auf Basis<br />
<strong>de</strong>r natio nalen Allokationspläne an <strong>de</strong>n Anlagenbetreiber<br />
zugeteilte Emissionsberechtigungen.<br />
Weitere wichtige Strombörsen in Europa sind Nordpool<br />
(Skandinavien), APX Power NL (Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>), Powernext<br />
(Frankreich), APX Power UK (Groß britanien) und<br />
OMEL / OMIE (Spanien).<br />
Trotz <strong>de</strong>s liberalisierten Strommarktes in Europa wer<strong>de</strong>n<br />
regional noch sehr unterschiedliche Preise für Strom erzielt.<br />
Ursächlich dafür sind vor allem Kapazitätseng pässe<br />
<strong>de</strong>r Transportnetze zwischen einzelnen National staaten,<br />
die auf noch unzureichen<strong>de</strong> Netzausbaumaßnahmen<br />
zurückzuführen sind. Es dominieren hier nach wie vor<br />
regionale Erzeugungskosten, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Stromnetzen,<br />
bei <strong>de</strong>nen nur eingeschränkt physikalische Stromtransporte<br />
möglich sind.<br />
Im liberalisierten Energiemarkt sind Netzbetreiber dazu<br />
verpflichtet, allen Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien<br />
Netzzugang zu gewähren und neben <strong>de</strong>r Übertragung<br />
und <strong>de</strong>r Verteilung elektrischer Energie zusätzliche<br />
Systemdienstleistungen zu erbringen, z. B. zur Sicherung<br />
<strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Stromversorgung durch Frequenzhaltung,<br />
Spannungshaltung und Betriebsführung sowie <strong>de</strong>n Versorgungsaufbau<br />
nach Störungen.<br />
1<br />
Bun<strong>de</strong>skartellamt, 2011<br />
88 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
In Europa besteht ein Verbundnetz, in <strong>de</strong>m Kraftwerke<br />
miteinan<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>n sind. Bei Verbrauchsanstieg o<strong>de</strong>r<br />
bei Ausfall eines Kraftwerks wird zuerst durch Erhöhung<br />
<strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>r in Betrieb be findlichen Kraftwerke<br />
und anschließend durch <strong>de</strong>n Einsatz von Spitzen- o<strong>de</strong>r<br />
Reserve kraft die Strom lieferung je<strong>de</strong>rzeit sichergestellt.<br />
Durch einen sinnvollen Einsatz verschie<strong>de</strong>ner Kraftwerke<br />
mit unterschiedlichen Strom produktionskosten sollen<br />
außer <strong>de</strong>m die Stromkosten optimiert wer<strong>de</strong>n. Für die<br />
Koordination und <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s europäischen Netzverbunds<br />
ist nunmehr seit Februar 2011 die ENTSO-E<br />
zuständig, die als Nachfolgeverband die UCTE (Union for<br />
the Co-Ordination of the Transmission of Electricity) und<br />
an<strong>de</strong>re europäische Verbän<strong>de</strong> abgelöst hat. ENTSO-E<br />
vertritt nunmehr die Netzbetreiber gegenüber <strong>de</strong>r europäischen<br />
Kommission und <strong>de</strong>n Energieregulierungsbehör<strong>de</strong>n.<br />
Daneben hat die ENTSO-E auch die Aufgabe,<br />
die Integration <strong>de</strong>r südosteuropäischen Staaten in das<br />
europäische Stromnetz zu unterstützen.<br />
Der regionale Markt <strong>de</strong>r südosteuropäischen Län<strong>de</strong>r soll<br />
mit <strong>de</strong>n restlichen europäischen Märkten verbun<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n. Die einzelnen Län<strong>de</strong>r in Südosteuropa sind dabei<br />
durch <strong>de</strong>n Vertrag zur Energiegemeinschaft verpflichtet,<br />
verschie<strong>de</strong>ne Direktiven <strong>de</strong>r EU umzusetzen, die Vorgaben<br />
bzgl. <strong>de</strong>r Implementierung von EU-Vorgaben bzgl. regionalem<br />
Strommarkt und grenzüberschreiten<strong>de</strong>m Stromtransfer<br />
geben. Ebenso sind Vorschriften <strong>de</strong>r EU bzgl.<br />
erneuerbarer Energien umzusetzen. 1<br />
Laufwasserkraftwerke können genauso wie Solar- o<strong>de</strong>r<br />
Windkraftanlagen nicht gemäß <strong>de</strong>n Lastanfor<strong>de</strong>rungen<br />
ohne weiteres zu- o<strong>de</strong>r abgeschaltet wer<strong>de</strong>n, ihre Kapazität<br />
ist grundsätzlich nicht reduzierbar. Als Form <strong>de</strong>r<br />
Erneuer baren Energien hat <strong>de</strong>r von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
produzierte Strom Netzvorrang vor an<strong>de</strong>ren Energieerzeugungsformen.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>swegen,<br />
aber auch aufgrund ihrer geringen variablen Strompro<br />
duktionskosten zur permanenten Bedarfs<strong>de</strong>ckung<br />
(Grund last) herangezogen. Der von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
produzierte Strom wird prinzipiell ganztags angeboten<br />
und veräußert, somit auch zu Zeiten mit nur geringen<br />
Strompreisen.<br />
Es erscheint sinnvoll, bei <strong>de</strong>r Konzeption neuer <strong>Wasserkraft</strong>anlagen<br />
zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen,<br />
das Wasser für eine begrenzte Zeit auf stauen zu können,<br />
um die Stromproduktion an die jeweilige Nachfrage<br />
anpassen und am Markt in stärkerem Maße auch zu Peak-<br />
Preisen Strom verkaufen zu können.<br />
Durch <strong>de</strong>n zunehmen<strong>de</strong>n Anteil an erneuerbaren Energien<br />
an <strong>de</strong>r Stromversorgung wird die Grundlastversorgung<br />
komplexer, da aufgrund <strong>de</strong>r Vorrangschaltung für erneuerbare<br />
Energien zunehmend vom Wetter abhängige Stromerzeugungskomponenten,<br />
wie insbeson<strong>de</strong>re Solar- und<br />
Windkraftanlagen, herangezogen wer<strong>de</strong>n. Nie<strong>de</strong>r schläge,<br />
Sonne und Wind sind jedoch nicht perfekt miteinan<strong>de</strong>r<br />
korreliert, so dass die intelligente Kombination dieser<br />
Komponenten zur besseren Gesamtversorgung beitragen<br />
kann. Die <strong>Wasserkraft</strong> kann hier aufgrund ihrer<br />
spezifischen Eigenschaften eine wichtige Rolle spielen.<br />
Die Strommengen aus <strong>de</strong>m noch zu erwerben<strong>de</strong>n<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werks-Portfolio <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n ver mutlich zu gering sein, als dass sich <strong>de</strong>r für<br />
diesen Fall erfor<strong>de</strong>rliche zusätzliche Personalaufwand für<br />
einen akti ven Börsenhan<strong>de</strong>l lohnen wür<strong>de</strong>. Eine Lieferung<br />
an die Börse erfolgt in diesem Fall über Zwischenhändler<br />
und wird zum gelten<strong>de</strong>n Marktpreis abgerechnet. Durch<br />
<strong>de</strong>n Abschluss von Volumenskontrakten und Abnahmeverträgen<br />
mit kleineren Stromversorgern, Netzbetreibern<br />
und großen Einzelverbrauchern kann <strong>de</strong>r Erlös aus <strong>de</strong>m<br />
Stromverkauf optimiert wer<strong>de</strong>n.<br />
2<br />
Pöyry / Nordpool Consulting, 2010<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 89
6.3.1.2<br />
Geeignete Zielregionen in Europa für <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
Die Stromproduktion aus <strong>Wasserkraft</strong> ist ökonomisch<br />
insbeson<strong>de</strong>re an Standorten sinnvoll, die eine hohe Nie<strong>de</strong>rschlagsmenge<br />
erwarten lassen und ausreichen<strong>de</strong>s Höhengefälle<br />
aufweisen. I<strong>de</strong>ale Bedingungen fin<strong>de</strong>n sich in<br />
Gebirgslagen: Luftströme wer<strong>de</strong>n hier nach oben abgelenkt,<br />
dadurch kühlt sich die Luft ab und <strong>de</strong>r Wasserdampf in <strong>de</strong>r<br />
Luft kon<strong>de</strong>nsiert. Dies resultiert in höheren Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />
in Gebirgsregionen, wobei das Regenwasser<br />
gelän<strong>de</strong>bedingt talwärts abfließt. Solchermaßen vorteilhafte<br />
Bedingungen fin<strong>de</strong>n sich in Europa vor allem in<br />
Skandinavien, <strong>de</strong>m Alpenraum, in Südost europa und<br />
<strong>de</strong>r Türkei.<br />
Neben diesen meteorologischen und geologischen Eigenschaften<br />
sind auch sozio<strong>de</strong>mographische Parameter<br />
mm<br />
Nie<strong>de</strong>rschläge im Jahr<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
750<br />
500<br />
250<br />
100<br />
A<br />
Nie<strong>de</strong>rschlag<br />
B<br />
D<br />
C<br />
90 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
relevant, um die Eignung von Standorten für <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
beurteilen zu können: Eine niedrige Bevölkerungsdichte<br />
und eine hohe Akzeptanz in <strong>de</strong>r ortsansässigen<br />
Bevölkerung für <strong>Wasserkraft</strong> erleichtern die Errichtung<br />
von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die mit Eingriffen in die Natur<br />
und <strong>de</strong>n Lebensraum von Menschen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />
Von Vorteil ist es, wenn in <strong>de</strong>m konkreten Gebiet eine regionale<br />
Nachfrage nach <strong>de</strong>m produzierten Strom besteht, da<br />
dies die Akzeptanz <strong>de</strong>r Bevölkerung für das Kraftwerk erhöht.<br />
Wachsen<strong>de</strong> Bevölkerungen und eine steigen<strong>de</strong> Wirtschaftsleistung<br />
begünstigen die Nachfrageent wicklung.<br />
Diese Voraussetzungen treffen insbeson<strong>de</strong>re auf die Län<strong>de</strong>r<br />
Südost europas und die Türkei zu. In Skandinavien ist<br />
<strong>de</strong>r Strommarkt zwar schon gesättigt, die guten meteoro<br />
logischen und geologischen Voraussetzungen sowie<br />
neue geplante Stromleitungen zur Anbindung an Mitteleuropa<br />
dürften jedoch neue Exportmöglichkeiten schaffen.<br />
Topografie<br />
Gefälle<br />
<strong>Wasserkraft</strong><br />
A<br />
Geeignete<br />
<strong>Wasserkraft</strong>-Standorte<br />
in Europa<br />
A Skandinavien<br />
Norwegen<br />
Schwe<strong>de</strong>n<br />
B Alpenraum<br />
Deutschland<br />
Frankreich<br />
Italien<br />
Österreich<br />
Schweiz<br />
B<br />
C<br />
D<br />
C Südosteuropa<br />
Albanien<br />
Bosnien<br />
Bulgarien<br />
Kroatien<br />
Montenegro<br />
Rumänien<br />
Serbien<br />
Slowenien<br />
D Türkei<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 91
Ausbaupotenzial für Wasser kraft in <strong>de</strong>n Zielregionen<br />
In Skandinavien, <strong>de</strong>m Alpenraum, Südosteuropa und <strong>de</strong>r<br />
Türkei sind die Potenziale für die Stromerzeugung durch<br />
<strong>Wasserkraft</strong> noch nicht überall ausgeschöpft. Rechnet<br />
man zu <strong>de</strong>n Zahlen für OECD Europa die für die Nicht-<br />
OECD-Ziellän<strong>de</strong>r in Südosteuropa hinzu, ergibt sich ein<br />
gesamtes <strong>Wasserkraft</strong>potenzial von ca. 2.948 TWh/a.<br />
Das hiervon wirtschaftlich nutzbare Potenzial beträgt<br />
rd. 898 TWh/a. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s bereits<br />
ausgebauten Potenzials ergibt sich für die Zielregion<br />
ein wirtschaftlich noch nutzbares Potenzial von<br />
rd. 352 TWh/a. Die für <strong>de</strong>n Fonds relevanten Zielregionen<br />
<strong>de</strong>cken von diesem noch nutzbaren wirtschaftlichen<br />
Potenzial rd. 80 % ab. Vor diesem Hintergrund erscheint<br />
es rat sam, bei <strong>de</strong>m Aufbau eines <strong>Wasserkraft</strong>werks-<br />
Portfolios auf diejenigen <strong>Wasserkraft</strong>werke mit möglichst<br />
hohem ökonomischen Ausbaupotenzial abzuzielen<br />
und dabei zeitnah eine größere Anzahl an potenziellen<br />
<strong>Invest</strong>i tionsmöglichkeiten zu i<strong>de</strong>nti fizieren und diese zu<br />
erwerben. Die Grün<strong>de</strong> dafür sind von Region zu Region<br />
unterschiedlich:<br />
Differenz zwischen ökonomisch realisierbarem Potenzial von <strong>Wasserkraft</strong> und Kraftwerksleistung 2008<br />
Ziellän<strong>de</strong>r<br />
An<strong>de</strong>re europäische Län<strong>de</strong>r<br />
Außerhalb Zielmarkt<br />
Zubaumöglichkeiten in TWh /a<br />
88<br />
45<br />
41<br />
107<br />
World Energy Council 2010 Survey of Energy Resources<br />
92 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
» Skandinavien produziert bereits heute einen Großteil<br />
<strong>de</strong>s benötigten Stroms aus <strong>Wasserkraft</strong>. Neue<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke erzeugen Strom für <strong>de</strong>n Export nach<br />
Mitteleuropa und sollen in <strong>de</strong>r Zukunft Strom produktions<br />
schwankungen <strong>de</strong>r geplanten Win<strong>de</strong>nergieparks<br />
in <strong>de</strong>r Nordsee und am Atlantik ausgleichen.<br />
» Im Alpenraum gibt es zwar noch zahlreiche Standorte,<br />
an <strong>de</strong>nen <strong>Wasserkraft</strong> ökonomisch wäre, aufgrund von<br />
ökologischen und touristischen Erwägungen wird aber<br />
oft auf <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Standorte verzichtet. Es bieten<br />
sich daher vor allem Erneuerungsprojekte an, im Zuge<br />
<strong>de</strong>rer alte Kraftwerke durch neue ersetzt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
» In Südosteuropa fehlte nach <strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>s Eisernen<br />
Vorhangs zunächst Kapital und das Know-how zum<br />
Ausbau <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>. Bei<strong>de</strong>s fließt <strong>de</strong>rzeit in<br />
die Region, wobei <strong>Invest</strong>oren bevorzugt wer<strong>de</strong>n,<br />
die – wie etwa <strong>de</strong>r Asset Manager bzw. die mit ihm<br />
ko operieren<strong>de</strong>n Unternehmen – die technische<br />
Expertise zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
mitbringen.<br />
» Die Türkei weist <strong>de</strong>rzeit ein starkes Wirtschaftswachstum<br />
auf, das mit einem kontinuierlichen weiteren<br />
Anstieg <strong>de</strong>r Energienachfrage einher geht. Die Türkei<br />
hat das Potenzial und die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r erneuerbaren<br />
Energien und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> für die<br />
türkische Wirtschaft frühzeitig erkannt und geeignete<br />
Voraussetzungen für ihre Nutzung geschaffen.<br />
6.3.2<br />
Absicherungsmöglichkeiten für <strong>Invest</strong>itionen<br />
Der Ausbau <strong>de</strong>r Energieinfrastruktur wird speziell in Südost<br />
europa und in <strong>de</strong>r Türkei durch zahlreiche För<strong>de</strong> run gen<br />
und Absicherungen unterstützt. <strong>Invest</strong>oren sollen dadurch<br />
von bestimmten politischen Unwägbarkeiten wie<br />
Enteignung, behördlicher Willkür, Unruhen, Kriegen und<br />
Einschränkung <strong>de</strong>s Kapitalverkehrs freigestellt wer<strong>de</strong>n<br />
können. Hierdurch sollen <strong>Invest</strong>itionen in diesen Regio -<br />
nen, insbeson<strong>de</strong>re in Nicht-EU-Staaten, sicherer und<br />
somit attraktiver wer<strong>de</strong>n. So machen etwa die European<br />
<strong>Invest</strong>ment Bank und die Weltbank Avale, Garantien o<strong>de</strong>r<br />
günstige Kredite zugänglich. 1 Die Bereitstellung von <strong>Invest</strong>itionsmitteln<br />
in Energie infrastruktur und Umweltschutz<br />
<strong>de</strong>r mittel- und ost europäischen Beitritts län<strong>de</strong>r unterstützt<br />
<strong>de</strong>ren Integration in die EU. Auch Kern europa soll davon<br />
durch ein verstärktes Export geschäft profitieren. Bilaterale<br />
In vestitions schutzabkommen, abgeschlossen zwischen<br />
souveränen Staaten, sollen für Gleichbehandlung und<br />
Schutz für im Ausland investieren<strong>de</strong> Unternehmen sorgen.<br />
Ihr Ziel ist die Vermeidung von unfairer Behandlung und<br />
die Einhaltung völkerrechtlicher Bestimmungen. So sind<br />
nach <strong>de</strong>n Abkommen Enteignungen durch das Gastgeberland<br />
nur gegen umgehen<strong>de</strong> Zahlung einer angemessenen<br />
und verwertbaren Entschädigung möglich. Außer<strong>de</strong>m<br />
ist darin vorgesehen, dass alle im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r In vestition stehen<strong>de</strong>n Zahlungen unbeschränkt<br />
und prompt durchgeführt wer<strong>de</strong>n können. Derzeit sind<br />
59 öster reichische <strong>Invest</strong>itionsschutzabkommen in Kraft,<br />
u. a. mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,<br />
Serbien, Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Rumänien,<br />
Slowakei, Slowenien und Türkei.<br />
Österreich för<strong>de</strong>rt speziell bestimmte Auslandsinvestitionen<br />
zu günstigen Konditionen durch Bürg schaften,<br />
die <strong>Invest</strong>oren von bestimmtem politischen Risiken<br />
freistellen. Bedingung dabei ist, dass auch für das Land<br />
Österreich eine Wertschöpfung durch verantwortliches<br />
Mitwirken österreichischer Unternehmen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />
<strong>Invest</strong>itionen in „grüne Energie“ und in <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r<br />
1<br />
Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank: Finanzierungen für <strong>Invest</strong>itionsprojekte, 2001<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 93
Netzinfrastruktur genießen dabei Priorität. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />
Tatsache, dass es sich bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft um<br />
ein österreichisches Unternehmen han<strong>de</strong>lt, kann diese<br />
in <strong>de</strong>n Genuss dieser Absicherungsmöglichkeit kommen.<br />
Es ist geplant, dass die Beteiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
in <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Regionen, in <strong>de</strong>nen<br />
dies möglich ist und wirtschaftlich erscheint, solche o<strong>de</strong>r<br />
ähnliche Absicherungsmöglichkeiten nutzen.<br />
6.3.3<br />
Skandinavien<br />
Topografie und Meteorologie<br />
Die Region Skandinavien und hier insbeson<strong>de</strong>re<br />
Norwegen und Schwe<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n vom Skandinavischen<br />
Gebirge geprägt. Von <strong>de</strong>n felsigen und eisigen Hochebenen<br />
<strong>de</strong>s Gebirges ergießen sich Wasserfälle in die<br />
zahlreichen Flüsse und Seen. Die Atlantikküste im Westen<br />
Norwegens ist eine <strong>de</strong>r längsten weltweit. 1 Das ganze<br />
Jahr über ist es in <strong>de</strong>r Küstenregion regnerisch, <strong>de</strong>nn<br />
die vom Meer aufgenommene Feuchtigkeit regnet sich<br />
an <strong>de</strong>r Westseite <strong>de</strong>s Skandinavischen Gebirges ab. Hier<br />
bieten sich hervorragen<strong>de</strong> Bedingungen für die Nutzung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>. Bergen in Norwegen zählt bspw. zu<br />
<strong>de</strong>n regenreichsten Städten Europas, dort regnet es<br />
im Durchschnitt 2250 mm im Jahr – fast das Dreifache<br />
von Hamburg. 2 Über <strong>de</strong>n Westen Schwe<strong>de</strong>ns fließen<br />
die Nie<strong>de</strong>r schläge <strong>de</strong>s Skandinavischen Gebirgszugs<br />
teil weise auch zur Ostsee ab und bieten <strong>Wasserkraft</strong>-<br />
Unternehmern entsprechend hohes Potenzial.<br />
Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />
Norwegen hat innerhalb nur einer Generation eine enorme<br />
wirtschaftliche Entwicklung vollzogen. Das Land ist heute<br />
ein be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Öl- und Gasproduzent. Die Überschüsse<br />
aus <strong>de</strong>m Verkauf fossiler Rohstoffe wer<strong>de</strong>n langfristig im<br />
Staatsfonds „Statens Pensjonsfonds“ angelegt. 3 Derzeit<br />
bestehen Pläne, die noch brach liegen<strong>de</strong>n Potenziale<br />
für <strong>Wasserkraft</strong> zu nutzen, um das Land zusätzlich zum<br />
großen „Grünstrom“-Exporteur zu machen. Die heute<br />
hohen Leistungsbilanz- und Haushaltsüberschüsse 4 aus<br />
<strong>de</strong>m Öl- und Gasexport sollen dadurch verstetigt wer<strong>de</strong>n<br />
und auch in <strong>de</strong>r Zukunft eines <strong>de</strong>r weltweit höchsten<br />
Pro-Kopf-Einkommen sichern. 5 Sowohl die geplanten<br />
Exportsteigerungen als auch <strong>de</strong>r wachsen<strong>de</strong> Binnenbedarf<br />
erfor<strong>de</strong>rn neue Produktionskapazitäten für „grünen<br />
Strom“.<br />
Norwegen produziert seit jeher nahezu allen benötigten<br />
Strom aus <strong>Wasserkraft</strong>. Kein an<strong>de</strong>res Industrieland hat<br />
eine ähnlich hohe Quote. In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren<br />
wur<strong>de</strong>n die Netze in Norwegen so ausgebaut, dass Strom<br />
aus <strong>Wasserkraft</strong> in großem Maßstab exportiert wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Die Kraftwerkskapazitäten könnten in <strong>de</strong>n nächsten<br />
Jahrzehnten noch auf etwa das Doppelte ausgebaut<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Ausbau <strong>de</strong>r großen Flüsse ist in Norwegen<br />
weitgehend abgeschlossen. Insbeson<strong>de</strong>re kleinere Projekte<br />
sind am Markt verfügbar (1 – 5 MW). Stromanbieter, an<br />
die <strong>de</strong>r produzierte Strom verkauft wird, sind staatliche<br />
o<strong>de</strong>r private Unternehmen mit staat licher Be teiligung. Der<br />
Strom wird in Skandinavien i. d. R. über die Strombörse<br />
Nordpool verkauft, die in Euro abrechnet und bereits 1993<br />
als erste Strombörse Europas ge grün <strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. 2008 lag<br />
<strong>de</strong>r durchschnittliche Strompreis an <strong>de</strong>r Börse Nordpool<br />
bei 44,84 EUR / MWh, 2009 bei 35,02 EUR / MWh und<br />
2010 bei 53,06 EUR / MWh. Schwe<strong>de</strong>n vergibt seit Mai<br />
2003 so genannte Green Certificates, d. h. CO 2<br />
-freie Stromproduzenten<br />
er halten zusätzlich zum Erlös vom Stromverkauf<br />
ein Zertifikat, welches <strong>de</strong>rzeit zu ca. 20 EUR / MW<br />
ver kauft wer<strong>de</strong>n kann. Diese „Green Certificates“ sollen<br />
1<br />
CIA World Factbook: Norway, 2010<br />
2<br />
Deutscher Wetterdienst: Mittelwerte 1961 – 1990, 2007<br />
3<br />
Norwegisches Finanzministerium: The Norwegian Economy, 2007<br />
4<br />
ZEIT Nr. 36, 2011<br />
5<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Wirtschaftstrends Norwegen 2009 / 10, 2010<br />
94 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
zum 01. Januar 2012 auch in Nor wegen eingeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
wobei ähnliche Zertifikatspreise erwartet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Preise für <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Börse Nordpool ge han<strong>de</strong>lten Strom<br />
lagen in <strong>de</strong>r Vergangenheit meist unter <strong>de</strong>n Kursen an <strong>de</strong>r<br />
EEX. Einen Preisauftrieb erwarten viele Markt teil nehmer<br />
aus <strong>de</strong>m geplanten Ausbau <strong>de</strong>r Strom leitungs kapazitäten<br />
von Skandinavien nach Mittel europa. Dies wür<strong>de</strong> zu einer<br />
Angleichung <strong>de</strong>s Strompreisniveaus in <strong>de</strong>n Strommärkten<br />
im Nor<strong>de</strong>n und in <strong>de</strong>r Mitte Europas führen. Norwegen för<strong>de</strong>rt<br />
erneuerbare Energien in erster Linie über die staatliche<br />
Agentur Enova, welche i. d. R. <strong>Invest</strong>itions zu schüsse für<br />
Neuan lagen, aber auch für Energieeffizienz maßnahmen vergibt.<br />
Hierfür wur<strong>de</strong>n im Jahr 2009 insgesamt 3,4 Mrd. NOK<br />
(das entspricht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung rd.<br />
436 Mio. EUR) ausgegeben, darin enthalten 1,9 Mrd. NOK<br />
(das entspricht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
rd. 244 Mio. EUR) aus <strong>de</strong>m Krisenpaket <strong>de</strong>r norwegischen<br />
Regierung. 1 Norwegen und Großbritannien planen ein Seekabel<br />
mit einer Länge von über 800 km zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn. Die Ver bindung wird voraussichtlich zwischen<br />
2017 und 2020 für <strong>de</strong>n Stromtransfer bereit sein und wird<br />
zusätzlich zu <strong>de</strong>n bereits bestehen<strong>de</strong>n Leitungen Norwegens<br />
Stromnetz enger mit <strong>de</strong>m Rest Europas verbin<strong>de</strong>n.<br />
6.3.4<br />
Der Alpenraum<br />
Topografie und Meteorologie<br />
Die Alpen sind das höchste Gebirge Zentraleuropas.<br />
Etwa 13 Millionen Menschen leben in <strong>de</strong>r Gebirgs region,<br />
die sich über 1.100 km zieht. 2 Die Alpen erstrecken<br />
sich von Monaco über die Schweiz und Österreich über<br />
insgesamt acht europäische Staaten bis in <strong>de</strong>n Nor<strong>de</strong>n<br />
Sloweniens. Sie bil<strong>de</strong>n eine wichtige Klima- und Wasserschei<strong>de</strong><br />
in Europa und trennen das kühl-gemäßigte<br />
Klima Zentral europas, in <strong>de</strong>m es in je<strong>de</strong>r Jahreszeit<br />
regnet, vom sub tropischen winterfeuchten Klima <strong>de</strong>s<br />
Mittelmeerraums. Die Alpenregion ist daher zu allen<br />
Jahreszeiten nie<strong>de</strong>rschlagsreich, jedoch verlagert sich das<br />
Nie<strong>de</strong>rschlags maximum in Nord-Süd-Richtung im Gang<br />
<strong>de</strong>r Jahreszeiten. Der Jahresnie<strong>de</strong>rschlag liegt mit <strong>de</strong>rzeit<br />
rd. 2.000 Millimetern im vor<strong>de</strong>ren Bereich Europas.<br />
Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />
Kennzeichnend für die Alpenregion sind die hohe Wirtschaftskraft<br />
<strong>de</strong>r Anrainerstaaten und ihre stabile politische<br />
Lage. Die Flächenstaaten <strong>de</strong>r Alpen sind Mit glied <strong>de</strong>r EU,<br />
bis auf die Schweiz, <strong>de</strong>ren Beziehungen zur EU über<br />
eine Vielzahl von bilateralen Abkommen geregelt sind. 3<br />
Ein Beispiel ist die Öffnung <strong>de</strong>s Schweizer Stromnetzes<br />
für Versorger in <strong>de</strong>r EU, das 2009 in Kraft getreten ist. 4<br />
Der Fokus <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> wird in <strong>de</strong>r<br />
Alpenregion vorrangig auf Österreich und auf <strong>de</strong>r Schweiz<br />
liegen, weil in diesen Staaten mehr Potenzial an ausbaufähiger<br />
<strong>Wasserkraft</strong> vorhan<strong>de</strong>n ist als in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Regionen <strong>de</strong>s Alpenraums.<br />
Nach Einschätzung <strong>de</strong>r Bank Credit Suisse zeichnet sich<br />
die Schweiz durch Spitzenpositionen in <strong>de</strong>r Forschung,<br />
hohe Arbeitsproduktivität und geographische diversifizierte<br />
Exporte aus. 5 In <strong>de</strong>r Schweiz trägt ins beson<strong>de</strong>re die weltweit<br />
wettbewerbsfähige Pharma- und Chemiein dustrie<br />
zum Wirtschaftswachstum bei. Des Weiteren ist die<br />
Schweiz mit ihrer Dichte an Banken und Ver sicherungen<br />
ein wichtiger Finanzstandort. 6 Seit <strong>de</strong>m 01. Januar 2009<br />
sind mit <strong>de</strong>m Schweizer Strom versorgungsgesetz die<br />
notwendigen Rahmenbedingungen für eine geregelte<br />
1<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Energiewirtschaft Norwegen, 2010<br />
2<br />
Internationale Alpenschutzkommission CIPRA: Leben in <strong>de</strong>n Alpen, 2010<br />
3<br />
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Außenpolitischer Bericht, 2009<br />
4<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetz über die Stromversorgung (StromVG), 2009<br />
5<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Chemieindustrie Schweiz, 2009<br />
6<br />
Eidgenössisches Finanz<strong>de</strong>partement EFD: Finanzstandort Schweiz Kennzahlen, 2009<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 95
Marktöffnung auch für Privatver braucher geschaffen<br />
wor<strong>de</strong>n. Die vollständige Markt öffnung ist in <strong>de</strong>r Schweiz<br />
bis 2014 anvisiert, dann können auch Schweizer Privathaus<br />
halte ihren Stromversorger frei wählen. 1<br />
In <strong>de</strong>r Schweiz trägt Strom aus <strong>Wasserkraft</strong> rd. 55 %<br />
zum Inlandsbedarf an Strom bei. Lediglich 1,2 % <strong>de</strong>s<br />
produzierten Stroms stammen aus Wind-, Biomasse und<br />
Solaranlagen.<br />
Seit Dezember 2006 kann für die Schweiz ebenfalls Strom<br />
an <strong>de</strong>r Strombörse EEX gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die Schweiz<br />
hat außer<strong>de</strong>m mit Frankreich langfristige Verträge abgeschlossen,<br />
mit <strong>de</strong>nen Strom zu tiefen Preisen importiert<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Diese Verträge laufen 2020 aus. Es ist wahrscheinlich,<br />
dass <strong>de</strong>r Strom dann zu höheren Kosten bezogen<br />
wer<strong>de</strong>n muss, was <strong>de</strong>n durchschnittlichen Strompreis<br />
in <strong>de</strong>r Schweiz erhöhen wür<strong>de</strong>.<br />
Österreich dient als Schnittstelle zu Osteuropa, und gewinnt<br />
zunehmend durch Exporte an Be<strong>de</strong>utung. 2 In Öster -<br />
reich trägt die <strong>Wasserkraft</strong> mit rd. 60 % zum Inlands bedarf<br />
an Strom bei. Der erzeugte Strom wird in Österreich –<br />
ähnlich wie in Norwegen – über die Börse verkauft. Der<br />
öster reichische Markt ist an die Strombörse EEX in Leipzig<br />
angeschlossen. 2008 lag <strong>de</strong>r durchschnittliche Börsen-<br />
Strompreis für Österreich bei 66,37 EUR / MWh, 2009 bei<br />
38,91 EUR / MWh und 2010 bei 44,81 EUR / MWh. Auch<br />
in Österreich gibt es För<strong>de</strong>rungen durch Einspeisevergütungen<br />
für die Produktion von erneuerbaren Energien aus<br />
<strong>Wasserkraft</strong>, wenngleich diese meist unterhalb <strong>de</strong>r am<br />
Markt erzielbaren Tarife für <strong>de</strong>n Stromverkauf liegen.<br />
Die Abnehmer <strong>de</strong>s erzeugten Stroms können Energieversorgungs<br />
unternehmen o<strong>de</strong>r sonstige Han<strong>de</strong>ls partner<br />
sein. Auch in Österreich sind Ab schlüsse von individuellen<br />
bilateralen Verträgen möglich, die zumeist mit großen<br />
Industrie betrieben abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
In Österreich und <strong>de</strong>r Schweiz haben Kleinwasserkraftanlagen<br />
(laut Gesetz <strong>Wasserkraft</strong>werke mit einer Engpassleistung<br />
bis 10 MW) einen hohen Stellenwert für<br />
die Versorgungssicherheit, da diese eine <strong>de</strong>zentrale<br />
Energieversorgung unterstützen. Außer<strong>de</strong>m garantiert die<br />
Nutzung von <strong>Wasserkraft</strong> Wertschöpfungseffekte für die<br />
jeweilige regionale Wirtschaft durch die Schaffung und<br />
Sicherung von Arbeitsplätzen beim Bau, <strong>de</strong>r Erweiterung<br />
und <strong>de</strong>r Revitalisierung von Anlagen. Gleichwohl<br />
stößt das Potenzial für <strong>Wasserkraft</strong> in bei<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
an Grenzen <strong>de</strong>r Ökologie und <strong>de</strong>s touristisch geprägten<br />
Landschaftsschutzes. <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten entstehen<br />
hier weniger aus Neubau als aus <strong>de</strong>r Revitalisierung und<br />
Erneuerung <strong>de</strong>r be stehen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke, die zu<br />
großen Teilen bereits vor 1950 errichtet wur<strong>de</strong>n.<br />
Österreich und die Schweiz sind be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Transitlän<strong>de</strong>r<br />
für Strom gera<strong>de</strong> von Deutschland und Tschechien nach<br />
Italien.<br />
6.3.5<br />
Südosteuropa<br />
Topografie und Meteorologie<br />
Südosteuropa ist seit <strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>s Eisernen Vorhangs<br />
und <strong>de</strong>m späteren Zerfall Jugoslawiens in <strong>de</strong>n 1990er<br />
Jahren durch viele kleinere Staaten geprägt. Der für die<br />
<strong>Wasserkraft</strong> interessante Teil Südosteuropas umspannt<br />
neun Staaten – die EU-Län<strong>de</strong>r Slowenien, Bulgarien und<br />
Rumänien – sowie die EU-Beitrittskandidaten Kroatien,<br />
Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien<br />
und die ehemals jugoslawische Republik Mazedonien.<br />
In Nord-Süd-Richtung <strong>de</strong>r östlichen Adriaküste liegen<br />
das Dinarische Gebirge und das Pindosgebirge, das von<br />
Slowenien im Nor<strong>de</strong>n bis zur Ägäis im Sü<strong>de</strong>n mehr als<br />
35 Berge mit min<strong>de</strong>stens 2.000 m Höhe aufweist. Mit <strong>de</strong>n<br />
1<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetz über die Stromversorgung (StromVG), 2009<br />
2<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Wirtschaftstrends Österreich, 2009<br />
96 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Karpaten, <strong>de</strong>m Balkangebirge und <strong>de</strong>n Rhodopen liegen<br />
weitere Gebirgszüge am südlichen Donau-Ufer, die in<br />
Bulgarien fast 3.000 m hoch sind. Dieses Neben einan<strong>de</strong>r<br />
von Hochgebirgen und Beckenlandschaften entlang<br />
<strong>de</strong>r Donau und ihrer Nebenflüsse verschafft <strong>de</strong>r Region<br />
eine reizvolle und vielseitige Landschaft, die zunehmend<br />
touristisch erschlossen wird.<br />
In Südosteuropa treffen kontinentales und mediterranes<br />
Klima aufeinan<strong>de</strong>r. Durch das Dinarische Gebirgs massiv<br />
entlang <strong>de</strong>r Westküste nimmt jedoch vom Küsten saum<br />
zum Lan<strong>de</strong>sinneren <strong>de</strong>r ozeanische Einfluss ab.<br />
Be son<strong>de</strong>rs viel Jahresnie<strong>de</strong>rschlag fällt mit mehr als<br />
4.600 mm entlang <strong>de</strong>r Adria-Küste, wo sich mit <strong>de</strong>r<br />
2.693 Meter hohen Jezerce auch die höchste Erhebung<br />
Albaniens befin<strong>de</strong>t. Diese Region zählt zu <strong>de</strong>n regenreichsten<br />
in Europa und bietet sehr gute Rahmenbedingungen<br />
für <strong>Wasserkraft</strong>werke. 1<br />
Erreichung von EU- Standards vorgegeben wer<strong>de</strong>n, soll zu<strong>de</strong>m<br />
die Basis für einen späteren EU-Beitritt <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Län<strong>de</strong>r ge schaffen wer<strong>de</strong>n. 2 Bulgarien, Slowenien und<br />
Rumänien wur<strong>de</strong>n bis 2007 in die EU aufgenommen.<br />
Kroatien, Serbien, Montenegro und Albanien sind offiziell<br />
potenzielle Beitrittskandidaten <strong>de</strong>r EU, was be<strong>de</strong>utet, dass<br />
die EU-Richtlinien Zug um Zug in nationales Recht umgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n sollen. 3<br />
Auch wirtschaftspolitisch lehnen sich die südosteuropäischen<br />
Staaten an die EU an. Die Ergebnisse sind ein<br />
freundliches <strong>Invest</strong>itionsklima für ausländische <strong>Invest</strong>oren,<br />
bislang relativ stabiles Wirtschaftswachstum in <strong>de</strong>r Region<br />
und enge Wirtschaftsverflechtungen.<br />
Politische Entwicklung<br />
Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Balkan seit <strong>de</strong>r Auflösung Jugoslawiens<br />
Anfang <strong>de</strong>r 1990er Jahre bis zur Jahrtausendwen<strong>de</strong> durch<br />
gewalttätige Konflikte gekennzeichnet war, liegt nunmehr<br />
das Augenmerk auf <strong>de</strong>r Schaffung von Frie<strong>de</strong>n, Stabilität<br />
und Wohlstand in <strong>de</strong>r Region. Wenngleich es Anzeichen<br />
gibt, dass das politische Umfeld auf <strong>de</strong>m Balkan stabiler<br />
gewor<strong>de</strong>n ist, so gibt es, wie aktuelle Ereignisse um <strong>de</strong>n<br />
Kosovo zeigen, weiterhin immer noch Konfliktpotenzial in<br />
<strong>de</strong>r Region. Die EU hat sich aktiv an <strong>de</strong>r internationalen<br />
Initiative im Rahmen <strong>de</strong>s im Juni 1989 unterzeichneten<br />
Stabilitätspakts beteiligt und ist <strong>de</strong>r bei weitem größte<br />
Einzelgeld geber für Südosteuropa. In individuell angepassten<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen <strong>de</strong>r<br />
einzelnen Län<strong>de</strong>r in Südosteuropa mit <strong>de</strong>r EU, in welchen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die Errichtung einer Freihan<strong>de</strong>ls zone<br />
und <strong>de</strong>r schrittweisen Umsetzung von Reformen zur<br />
1<br />
Hydrological and Meteorological Service of Montenegro: Weather Station Crkvice (1961 – 1990), 2010<br />
2<br />
Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank, 2003<br />
3<br />
Europäische Kommission: Potenzielle Kandidatenlän<strong>de</strong>r, 2010<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 97
Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />
Mit Wachstumsraten von durchschnittlich 5,1 % zwischen<br />
2003 und 2008 gehören die Län<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s ehemaligen Jugoslawiens<br />
zu <strong>de</strong>n wachstumsstärksten Regionen Europas. 1<br />
Die weiteren Län<strong>de</strong>r Südosteuropas haben in <strong>de</strong>n vergangenen<br />
Jahren ebenfalls ein starkes Wirtschaftswachstum<br />
gesehen. So hat Albanien im Zeitraum von 1998 bis 2010<br />
ein jährliches Wirtschaftswachstum von 6 % aufweisen<br />
können, Bosnien-Herzogowina von 5 %, Slowenien von<br />
3,1 % und Serbien von immerhin noch 2,7 %, und dies ungeachtet<br />
<strong>de</strong>s gesamtwirtschaftlichen Rückgangs aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Finanzkrise. Damit haben es die Län<strong>de</strong>r geschafft, sich<br />
von Regionen mit geringerem Einkommen zu Regionen<br />
mit mittlerem Einkommen zu entwickeln, auch wenn ihre<br />
Wirtschaftskraft pro Kopf mit rd. 4.000 USD p. a. immer<br />
noch im europäischen Vergleich sehr niedrig liegt. 2<br />
Diese Staaten sind heute noch immer stark landwirt schaftlich<br />
geprägt und haben speziell bei Gütern <strong>de</strong>s Maschinenbaus,<br />
<strong>de</strong>r Elektro industrie und bei Infra struk turmaßnahmen<br />
einen großen Nachholbedarf. 3 Bedingt durch die Finanzkrise<br />
sehen sich zahlreiche (west-)europäische Staaten mit<br />
einer Ver schärfung <strong>de</strong>r eigenen Schul<strong>de</strong>nproblematik konfrontiert,<br />
wohingegen die Verschuldungsgra<strong>de</strong> von bspw.<br />
Serbien und Albanien unter <strong>de</strong>m europäischen Durchschnitt<br />
liegen. Nichts<strong>de</strong>stotrotz hat <strong>de</strong>r weltweite wirtschaftliche<br />
Abschwung <strong>de</strong>r letzten Jahre, aufgrund eines Rückgangs<br />
<strong>de</strong>r Exportnachfrage, <strong>de</strong>r ausländischen Direktinvestitionen<br />
und <strong>de</strong>r grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Kreditvergabe, ebenfalls<br />
einen Einfluss auf die Region gehabt, wenngleich dieser<br />
geringer war als bei <strong>de</strong>n am stärksten betroffenen EU-Mitglied<br />
staaten. Gera<strong>de</strong> einige EU-Erweiterungslän <strong>de</strong>r konnten<br />
aufgrund eingeleiteter Reformprozesse die Krise besser<br />
be wältigen. Lediglich Serbien und Bosnien-Herze gowina<br />
waren auf Unterstützung durch <strong>de</strong>n Internationalen Währungsfonds<br />
(IWF) angewiesen. Weitere Maßnahmen zur<br />
Festigung <strong>de</strong>r Rechtsstaatlichkeit einschließlich Korruptionsbekämpfung<br />
wer<strong>de</strong>n jedoch für die wei tere Entwicklung<br />
in diesen Län<strong>de</strong>rn notwendig bleiben. 4<br />
Der positiven Wirtschaftsentwicklung in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Südosteuropas<br />
steht zumeist ein veralteter Kraftwerkpark sowie<br />
veraltete Energienetze mit hohen Leitungsübertragungsverlusten<br />
gegenüber. Die meisten Staaten <strong>de</strong>r Region sind<br />
auf Energie- und Stromimporte angewiesen, gleichzeitig ist<br />
ihre Anbindung an das europäische Verbundnetz noch unzureichend.<br />
Die Energieerzeugung und -verteilung obliegt<br />
noch in hohem Maße staatlicher Kontrolle.<br />
Staatsverschuldung relativ zu Bruttoinlandsprodukt<br />
in Prozent, Stand: 2010<br />
Deutschland<br />
83,4 %<br />
Albaninen<br />
59,7 %<br />
Serbien<br />
44,0 %<br />
Türkei<br />
42,2 %<br />
Quelle: DB Research, 2011<br />
1<br />
World Bank: Annual Growth 2003 – 2008, 2010<br />
2<br />
World Bank, 2010<br />
3<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong>: Wirtschaftsdaten von Montenegro, Mazedonien, Serbien, 2009<br />
4<br />
Kommission <strong>de</strong>r europäischen Gemeinschaften, 2009<br />
98 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Ungefähr 20 % <strong>de</strong>s Stromverbrauchs <strong>de</strong>r Region wur<strong>de</strong><br />
über Importe abge<strong>de</strong>ckt. Der Mangel an ver lässlicher<br />
Elektrizitätsversorgung wird als eines <strong>de</strong>r größten<br />
Probleme bei <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Region gesehen. Die<br />
gesamte Energieversorgung innerhalb <strong>de</strong>r Region ist<br />
aktuell ein Mix aus konventionellen Wärmekraftwerken,<br />
<strong>Wasserkraft</strong>anlagen und Atomkraftwerken. Die Struktur<br />
ist jedoch von Land zu Land zu sehr unterschiedlich.<br />
Während z. B. in Albanien nahezu die gesamte inländische<br />
Energieerzeugung auf <strong>Wasserkraft</strong> beruht, beträgt die<br />
Nutzung z. B. in Bosnien-Herzegowina, Kroatien o<strong>de</strong>r<br />
Serbien nur ein Drittel.<br />
Viele Staaten Südosteuropas haben erkannt, dass zur Absicherung<br />
ihrer Energieversorgung eine enge Anbindung<br />
an Europa unerlässlich ist und suchen eine enge strategische<br />
Anbindung an die EU im Hinblick auf die Energieversorgung<br />
sowie die Einbindung in <strong>de</strong>ren Stromnetz.<br />
In Folge <strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong>n in mehreren Staaten bereits Maßnahmen<br />
zur Liberalisierung <strong>de</strong>s Strommarkts eingeleitet,<br />
um eine Integration in <strong>de</strong>n europäischen Strommarkt erreichen<br />
zu können. In Südosteuropa ist das Übertragungsnetz<br />
im Vergleich zum Netz <strong>de</strong>s restlichen Kontinents<br />
relativ wenig ausgebaut. Gleichzeitig verfügt die gesamte<br />
Region über ein hohes Potenzial, gera<strong>de</strong> im Hinblick auf<br />
<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>, so dass von Seiten <strong>de</strong>r EU<br />
mittelfristig zusätzliche Kapazitäten für die Anbindung von<br />
Stromerzeugung zur Steigerung <strong>de</strong>r Lastflüsse zwischen<br />
<strong>de</strong>n südosteuropäischen Län<strong>de</strong>rn und Mitteleuropa als<br />
strategisch sinnvoll angesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
In 2004 wur<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>r EU und <strong>de</strong>n Staaten Südosteuropas<br />
ein Vertrag zur Gründung einer Energiegemeinschaft<br />
unterzeichnet, welcher die Staaten Südosteuropas<br />
verpflichtet, bestimmte Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EU bezüglich<br />
ihres Strommarkts umzusetzen. Dies ist Erfüllung aller<br />
notwendiger technischer Standards wie Netz kodizes,<br />
Buchführungssysteme und Informationsaustausch für <strong>de</strong>n<br />
Netzbetrieb und z. B. auch die Ermöglichung <strong>de</strong>s effektiven<br />
Zugangs Dritter zur Infrastruktur. 1 Die Energie gemeinschaft<br />
<strong>de</strong>r EU mit <strong>de</strong>n südosteuropäischen Wachstumsmärkten<br />
gilt als Vorgriff auf die kommen<strong>de</strong> EU-Erweiterung. 2 <strong>Invest</strong>itionen<br />
in die Energieinfrastruktur wer<strong>de</strong>n als eine <strong>de</strong>r wichtigsten<br />
Voraussetzungen für eine gesun<strong>de</strong> wirtschaftliche<br />
Entwicklung von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rregierungen und verschie<strong>de</strong>nen<br />
EU-Institutionen aktiv geför<strong>de</strong>rt.<br />
Internationale Finanzierungsinstitutionen, allen voran<br />
die European Bank for Reconstruction and Development,<br />
die European <strong>Invest</strong>ment Bank, die International Bank<br />
for Reconstruction and Development wie auch die Deutsche<br />
Kreditanstalt für Wie<strong>de</strong>raufbau sind in <strong>de</strong>r gesam ten<br />
Region aktiv und finanzieren Projekte zum Ausbau <strong>de</strong>r<br />
Energie-, Verkehrs- und kommunalen Infrastruktur (Wasser,<br />
Abwasser, Abfall). Ein Schwerpunktbereich ist <strong>de</strong>r Ausbau<br />
von Kraftwerks- und Netzkapazitäten, wobei in letzter<br />
Zeit vor allem Projekte zur För<strong>de</strong>rung von Energie sparmaßnahmen<br />
und von erneuerbaren Energien in <strong>de</strong>n<br />
Vor<strong>de</strong>rgrund rücken. 3<br />
Ein Vorteil für die Nutzung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> ist die geringe<br />
Bevölkerungsdichte in vielen Teilen Südosteuropas. Die<br />
hohe gesellschaftliche Akzeptanz von <strong>Wasserkraft</strong>projek<br />
ten, die Arbeitsplätze schaffen und für einen Wissenstransfer<br />
und damit für die Anhebung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Wohlstandsniveaus sorgen, sind – neben <strong>de</strong>n sehr guten<br />
naturräumlichen Gegebenheiten – ein weiterer Standortfaktor<br />
für die <strong>Invest</strong>ition in die Regionen Sü<strong>de</strong>uropas.<br />
In <strong>de</strong>r gesamten Region steigt <strong>de</strong>r Strombedarf und es<br />
wird erwartet, dass er in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren stark<br />
wachsen wird. So geht die IEA von einer Steigerung <strong>de</strong>s<br />
Stromverbrauchs (inkl. Netzverlust) in z. B. Albanien von<br />
4,4 TWh in 2005 auf 7,1 TWh in 2015 aus und in Serbien<br />
1<br />
Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union: Vertrag zur Gründung <strong>de</strong>r Energiegemeinschaft, 2006<br />
2<br />
Ministry of economy, labour and entrepreneurship – Croatia: Stability Act for South Eastern Europe, 2004<br />
3<br />
Ost-Ausschuss <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Wirtschaft: Ost-Ausschuss Informationen 5 / 2011<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 99
von 31 TWh auf 37,5 TWh. 1 Im Ergebnis sollte lokal<br />
produzierter Strom auf eine ausgeprägte lokale Nachfrage<br />
treffen. Diese Angebotslücke wird nur sukzessive geschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n können. Ausländische <strong>Invest</strong>itionen in<br />
die Energieinfrastruktur sind beson<strong>de</strong>rs dann willkommen,<br />
wenn sie zusätzliches Know-how mitbringen. In <strong>de</strong>n vergangenen<br />
Jahrzehnten konnte aus Mangel an technischen<br />
und finanziellen Kapazitäten nur etwa ein Drittel <strong>de</strong>s<br />
Potenzials für <strong>Wasserkraft</strong> gehoben wer<strong>de</strong>n, insofern gibt<br />
es noch zahlreiche Standorte, an <strong>de</strong>nen sich <strong>Wasserkraft</strong>projekte<br />
realisieren lassen.<br />
In <strong>de</strong>n meisten Fällen ist <strong>de</strong>r Markt noch durch einen<br />
dominanten Energie versorger in Staatsbesitz bestimmt.<br />
Die rechtliche Trennung verschie<strong>de</strong>ner Funktionen im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Stromver sorgung, wie sie im liberalisierten<br />
euro päischen Strommarkt umgesetzt wur<strong>de</strong>, ist in<br />
Südost europa noch nicht konsequent vollzogen, wenngleich<br />
es in <strong>de</strong>n meisten Län<strong>de</strong>rn wie z. B. Albanien<br />
o<strong>de</strong>r Serbien formal unabhängige Übertragungsnetzbetreiber<br />
gibt, die sich allerdings weiterhin zu 100 % in<br />
Staatsbesitz befin<strong>de</strong>n.<br />
Die Strompreise in <strong>de</strong>r Region differieren von Land zu<br />
Land. Aufgrund staatlicher Eingriffe erscheinen diese<br />
jedoch insgesamt geringer zu sein, als wenn sie einem<br />
freien Markt und Wettbewerb unterworfen wären.<br />
Im Regelfall zahlen gewerbliche Stromabnehmer höhere<br />
Preise als private Haushalte. 2<br />
gelten<strong>de</strong>n europäischen Standards in nationales Recht<br />
überführen und erhofft sich davon nicht zuletzt eine<br />
beschleunigte Aufnahme in die Europäische Union. 3<br />
Albanien för<strong>de</strong>rt erneuerbare Energien durch vereinfachte<br />
Genehmigungsverfahren und vorrangigen Netzanschluss.<br />
Für Kleinwasserkraftanlagen bis 15 MW wird<br />
zu<strong>de</strong>m eine Einspeisevergütung gewährt, die seit 2004<br />
kontinuierlich angestiegen ist. Seit 2008 för<strong>de</strong>rt Albanien<br />
die Errichtung neuer Kleinwasserkraftanlagen zusätzlich<br />
durch einen separaten Einspeisetarif, <strong>de</strong>r sich an <strong>de</strong>n<br />
durchschnittlichen Strom importpreisen Albaniens in<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Vorperio<strong>de</strong> orientiert. Für die Jahre 2008<br />
und 2009 betrug diese Einspeisevergütung jeweils<br />
9370 ALL / MWh und ist 2010 in Folge <strong>de</strong>r Wirtschaftskrise<br />
und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen rückläufigen Stromimportpreise<br />
für Albanien auf 6000 ALL / MWh zurückgegangen.<br />
Für 2011 beträgt die Einspeisevergütung<br />
6890 ALL / MWh, dies entspricht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
rd. 49,2 EUR / MWh.<br />
6.3.6<br />
Türkei<br />
Topografie und Meteorologie<br />
Gewaltige Gebirgsmassive und hohe Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />
prägen gera<strong>de</strong> die östlichen Lan<strong>de</strong>steile.<br />
Hier, unweit <strong>de</strong>s 5.123 m hohen Ararat, ent springen<br />
Euphrat und Tigris.<br />
Serbien will die Abnahme von regenerativ erzeugtem<br />
Strom für zwölf Jahre garantieren. Zu<strong>de</strong>m soll <strong>de</strong>r staatliche<br />
Umweltschutzfonds neue För<strong>de</strong>rprojekte für die<br />
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und für die<br />
Lagerung von Biomasse auflegen. Mit <strong>de</strong>r Novelle <strong>de</strong>s<br />
Energiegesetzes möchte das Land bereits die aktuell<br />
Etwa vier Fünftel <strong>de</strong>r türkischen Lan<strong>de</strong>sgrenze sind<br />
Meeresküsten. In <strong>de</strong>n Küstenregionen von Schwarzem<br />
Meer und Mittelmeer können im Jahr über 2.000 mm<br />
Nie<strong>de</strong>rschläge fallen – hier vor allem im Pontus gebirge<br />
mit bis zu 3.900 Metern Höhe und im Taurus mit bis<br />
zu 3.700 Metern Höhe. Im Nordosten und in <strong>de</strong>n Gebirgs-<br />
1<br />
IAE, 2008 und Poeyry / Nordpool Consulting, 2010<br />
2<br />
Pöyry / Nordpool Consulting, 2010<br />
3<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie, Exportinitiative Erneuerbare Energien, 2011<br />
100 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
ebenen betragen die Regenmengen bis zu 2.500 mm. 1<br />
Entlang <strong>de</strong>r Flüsse Euphrat und Tigris wur<strong>de</strong>n seit En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r 1980er-Jahre etwa 20 große Dammbauten errichtet,<br />
viele Nebentäler sind aber noch unerschlossen. 2<br />
Politische Entwicklung<br />
Die Türkei gilt als Brücke zwischen Europa und Asien.<br />
Das Land ist Mitglied zahlreicher internationaler<br />
Organisationen, u. a. <strong>de</strong>r NATO und <strong>de</strong>r OECD. Seit 1949<br />
gehört die Türkei <strong>de</strong>m Europa-Rat an. 1963 schlossen<br />
die Türkei und die Europäische Gemeinschaft (EG) ein<br />
Assoziierungs abkommen. Seit 1996 besteht die Zollunion<br />
zwischen <strong>de</strong>r EU und <strong>de</strong>r Türkei – ein Novum, da die<br />
Türkei noch kein EU-Mitglied ist. Drei Jahre später erhielt<br />
die Türkei bei <strong>de</strong>m Treffen <strong>de</strong>s Europa-Rats in Helsinki<br />
offiziell <strong>de</strong>n Status als Beitrittskandidaten zuerkannt.<br />
Daraufhin wur<strong>de</strong>n 2005 offiziell Verhandlungen über <strong>de</strong>n<br />
EU-Beitritt aufgenommen. Seit 2009 laufen außer<strong>de</strong>m die<br />
Verhandlungen über einen möglichen Beitritt <strong>de</strong>r Türkei<br />
zur europäischen Energiegemeinschaft.<br />
Unabhängig davon, wie diese bereits lang andauern<strong>de</strong>n<br />
Verhandlungen laufen, wirtschaftlich ist die Türkei durch<br />
<strong>de</strong>n gemeinsamen Binnenmarkt mit <strong>de</strong>r EU bereits fest<br />
im europäischen Wirtschafts- und Rechtssystem verankert.<br />
Inzwischen hat auch <strong>de</strong>r Euro <strong>de</strong>n US-Dollar als<br />
wichtigste Auslandswährung in <strong>de</strong>r Türkei abgelöst. 3<br />
Wirtschaft und <strong>Wasserkraft</strong><br />
In <strong>de</strong>n 1980er Jahren <strong>de</strong>s vergangenen Jahrhun<strong>de</strong>rts<br />
startete die türkische Regierung ein marktorientiertes<br />
Entwick lungs programm und öffnete die Wirtschaft<br />
für die inter nationalen Märkte. Der staatliche Einfluss<br />
wur<strong>de</strong> vermin<strong>de</strong>rt und ein Privatisierungsprogramm<br />
in Angriff genommen; außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n Subventionen<br />
und Preiskontrollen abgebaut. Diese marktorientierten<br />
Reformen hatten maß geb lichen Anteil daran, dass sich<br />
die Türkei seither von einem überwiegend import -<br />
ab hängigen und landwirtschaftlich geprägten Land in<br />
ein dienst leistungsorientiertes Industrie land entwickelt<br />
hat. 4 Das Land verfügt mittlerweile über eine<br />
stark differenzierte Wirtschaftsstruktur mit zahlreichen<br />
inter national erfolgreichen Exportgütern. Im Jahr 2010<br />
wies die Türkei ein Wirtschaftswachstum auf, das zu<br />
<strong>de</strong>n stärksten in Europa zählt. Mit <strong>de</strong>r Türkei bestehen<br />
<strong>Invest</strong>itionsschutz abkommen, die aus ländischen Direktinvestoren<br />
rechtlichen Schutz, ins beson<strong>de</strong>re gegen<br />
eigentumsbeeinträchtigen<strong>de</strong> Maß nahmen wie entschädigungslose<br />
Enteignungen, gewähren. Die durchschnittliche<br />
Wirtschaftsleistung pro Kopf lag 2009 bei<br />
rd. 8.700 USD p. a. 5<br />
<strong>Wasserkraft</strong> ist mit durchschnittlich 20 % maßgeblich an<br />
<strong>de</strong>r Stromerzeugung beteiligt. 6 Die Türkei verfügt über<br />
eine soli<strong>de</strong> Gesetzeslage im Bereich <strong>de</strong>r Energiewirtschaft.<br />
Beispielsweise wer<strong>de</strong>n sämtliche benötigte Lizenzen<br />
und Genehmigungen für <strong>Wasserkraft</strong>anlagen von nur<br />
einer zuständigen Behör<strong>de</strong> vergeben, <strong>de</strong>r Energy Market<br />
Regulatory Authority (EMRA).<br />
Die Türkei hat einen sehr hohen Nachholbedarf im Hin blick<br />
auf <strong>de</strong>n Stromverbrauch. Innerhalb von nur neun Jahren<br />
ist <strong>de</strong>r Stromverbrauch um rd. 60 % gestiegen. 7 Auch<br />
für die Zukunft wird mit einem rasanten Wachstum <strong>de</strong>s<br />
Primär energieverbrauchs in <strong>de</strong>r Türkei gerechnet.<br />
1<br />
Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, 2007<br />
2<br />
Diercke: Euphrat und Tigris – Wassernutzung, 2008<br />
3, 4<br />
Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, 2007<br />
5<br />
IMF: GDP per Capita Turkey, 2010<br />
6, 7<br />
IEA Electricity Information 2011<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 101
Da wegen unzureichen<strong>de</strong>r Stromnetzanschlüsse noch<br />
keine ausreichen<strong>de</strong>n Importmöglichkeiten bestehen,<br />
muss das Land insbeson<strong>de</strong>re fossile Energieträger importieren<br />
und massiv in <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Energieinfrastruktur<br />
investieren, um <strong>de</strong>n Strombedarf zu <strong>de</strong>cken. Die Türkei<br />
verfolgt daher auch das Ziel, heimische Energieressourcen<br />
zu för<strong>de</strong>rn. Dies betrifft u. a. die För<strong>de</strong>rung von erneuerbaren<br />
Energien wie <strong>Wasserkraft</strong>. 1<br />
Die Türkei gewährt Einspeisevergütungen nunmehr auf<br />
US-Dollar-Basis. Im Dezember 2010 hat das türkische Parlament<br />
beschlossen, die Einspeisevergütung für Strom aus<br />
<strong>Wasserkraft</strong> von bislang 55 EUR / MWh auf 73 USD / MWh<br />
umzustellen. 2 Die am Markt erzielbaren Strompreise lagen<br />
2010 im Bereich von 33 – 150 USD / MWh 3 (dies entspricht<br />
rd. 25 – 113 EUR / MWh), wobei es <strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong><br />
zwischen <strong>de</strong>n Base- und <strong>de</strong>n Peak-Preisen gibt. Im Mittel<br />
lagen die Strompreise 2010 bei rd. 81 USD (rd. 61 EUR).<br />
Der Stromanbieter kann sich jährlich entschei<strong>de</strong>n, ob er<br />
einen Vertrag zum festen Einspeise tarif abschließt o<strong>de</strong>r<br />
zum variablen Tarif verkauft. Abnehmer sind staatliche<br />
Energiever sorger und Privatunternehmen, an die <strong>de</strong>r produzierte<br />
Strom verkauft wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r erzielbaren Jahresdurchschnittspreise im<br />
türkischen Strommarkt gibt es bislang wenige Pro duzen<br />
ten, die mit einem Fixpreisvertrag zum Min<strong>de</strong>stpreis<br />
agieren. Je<strong>de</strong>r Erzeuger kann <strong>de</strong>n von ihm produzierten<br />
Strom auch direkt auf Basis von bilateralen Verträgen an<br />
Endkun<strong>de</strong>n verkaufen.<br />
6.4<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Die enso hydro GmbH, eine 2009 gegrün<strong>de</strong>te Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung nach öster reichischem Recht,<br />
ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich über <strong>de</strong>n Erwerb<br />
von vorzugsweise Mehr heitsbeteiligungen mittelbar und<br />
unmittelbar an kleinen bis mittelgroßen <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekten<br />
bzw. Bestandskraftwerken in Skandinavien,<br />
im Alpenraum, in Südosteuropa und in <strong>de</strong>r Türkei beteiligen<br />
soll. Bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beteiligung durch die<br />
Fondsgesell schaft bzw. <strong>de</strong>ren Schwestergesellschaft ist<br />
als Alleingesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die<br />
enso GmbH & Co. KG beteiligt.<br />
6.4.1<br />
Geschäftsführung<br />
Dipl.-Ing. Stephan Gillich<br />
Stephan Gillich ist Dipl.-Ing. für Wasserwirtschaft und<br />
Kulturtechnik und war über 40 Jahren beim renommierten<br />
österreichischen Bauunternehmen Porr tätig. Seit über<br />
30 Jahren hatte er leiten<strong>de</strong> Funktionen inne. In <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
wird Stefan Gillich für alle technischen<br />
Fachbereiche verantwortlich sein.<br />
Dr. Hermann Pucher<br />
Dr. Hermann Pucher ist Jurist und seit über 35 Jahren<br />
selbstständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.<br />
Zu<strong>de</strong>m war er jahrelang in diversen Funktionen <strong>de</strong>s Hauptverbands<br />
<strong>de</strong>r allgemein beei<strong>de</strong>ten und gerichtlich zertifizierten<br />
Sachverständigen Österreichs und bei <strong>de</strong>r Kammer<br />
<strong>de</strong>r Wirtschaftstreuhän<strong>de</strong>r tätig. Als CFO <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ist Dr. Hermann Pucher verantwortlich für die<br />
Finanzbelange <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
1<br />
Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, 2007<br />
2<br />
Institut für interkulturelle Management- und Politikberatung, 2011<br />
3<br />
TEIAS – Turkish Electricity Transmission Company<br />
102 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
6.4.2<br />
Beirat<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist ein Beirat eingerichtet.<br />
Dieser wird nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
neu besetzt und erhält eine neue Geschäfts ordnung.<br />
Näheres zur Ausgestaltung <strong>de</strong>s Beirats und seiner Zuständigkeiten<br />
kann Abschnitt 8.4.6 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Beirat überwacht und berät die Geschäfts führung<br />
<strong>de</strong>r enso hydro GmbH, ferner erfor<strong>de</strong>rn bestimmte Geschäftshandlungen<br />
die Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats. Dabei<br />
wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die wesentlichen strategischen<br />
Entscheidun gen und wesentliche Maßnahmen <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats unterliegen.<br />
Der Beirat soll sich zukünftig aus bis zu acht Mit glie<strong>de</strong>rn<br />
zusammensetzen. Jeweils drei Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />
von <strong>de</strong>r enso GmbH & Co. KG und <strong>de</strong>n Fondsgesellschaften<br />
bestimmt. Zusätzlich wählt die enso GmbH (als<br />
Komplementärin <strong>de</strong>r enso GmbH & Co. KG) ein Mitglied,<br />
das gleichzeitig Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats ist, und die<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH ebenso ein Mitglied, das<br />
gleichzeitig stellvertreten<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats ist.<br />
Als Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats ist Dr. Gilbert Frizberg vorgesehen,<br />
als sein Stellvertreter Dr. Hermann Wüstefeld.<br />
Dr. Gilbert Frizberg ist ein in Österreich angesehener<br />
Unter nehmer. Er ist u. a. als Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
Hereschwerke-Gruppe und als Alleinvorstand <strong>de</strong>r<br />
FI Beteiligungs- und Finanzierungs AG verantwortlich.<br />
Auch politisch war Dr. Frizberg tätig, er war Nationalrat<br />
und dort Energiesprecher <strong>de</strong>r ÖVP-Fraktion, Vizepräsi<strong>de</strong>nt<br />
<strong>de</strong>r Wirtschaftskammer Steiermark, Vizepräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s<br />
VEÖ (Verband <strong>de</strong>r Elektrizitäts unternehmen Österreichs).<br />
Im Vorstand <strong>de</strong>r Ver einigung österreichischer In dustrieller<br />
(VÖI) ist Dr. Frizberg seit 1983. Seit 2000 ist er im<br />
Aufsichtsrat <strong>de</strong>s größten österreichischen Energieversorgers,<br />
<strong>de</strong>m Verbund-Konzern, und seit 2007 <strong>de</strong>ssen<br />
Aufsichtsrats vorsitzen<strong>de</strong>r (Präsi<strong>de</strong>nt). Dr. Gilbert Frizberg<br />
ist promovierter Jurist.<br />
Dr. Hermann Wüstefeld ist seit Oktober 2008 bei<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> als Leiter Closed End Funds Production für<br />
die Konzeption geschlossener Fonds verantwortlich. Er<br />
war seit Februar 2001 bei RREEF beschäftigt. Vor seinem<br />
Wechsel zu RREEF war er viele Jahre bei Hochtief im<br />
Bereich Planung und Ausführung von Bauprojekten tätig.<br />
Dr. Hermann Wüstefeld ist promovierter Betriebswirt und<br />
diplomierter Bauingenieur.<br />
Als weitere Beiratsmitglie<strong>de</strong>r sind Dr. Christoph Leitl,<br />
Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Wirtschaftskammer Österreich, <strong>de</strong>r Unternehmer<br />
Christian Trierenberg, Dr. Franz Semmernegg,<br />
Finanzvorstand <strong>de</strong>r Kapsch AG, Dr. Josef Auer, Senior<br />
Economist für Energiemärkte bei Deutsche Bank Research,<br />
Ulrich Kastner, Unternehmensberater und Aufsichtsratsmitglied<br />
<strong>de</strong>r Strombörse EEX, sowie Prof. Dr. Peter<br />
Rutschmann, Ordinarius für Wasserbau und Wasserwirtschaft<br />
an <strong>de</strong>r TU München vorgesehen.<br />
6.4.3<br />
<strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />
Der Beirat bil<strong>de</strong>t nach <strong>de</strong>r für ihn vorge sehenen Geschäfts<br />
ordnung aus seiner Mitte einen <strong>Invest</strong>itionsausschuss,<br />
<strong>de</strong>r mit sechs paritätisch durch die<br />
Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
einerseits und <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner an<strong>de</strong>rerseits<br />
nominierten Mitglie<strong>de</strong>rn (siehe oben) zu besetzen ist.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats und sein Stellvertreter sind<br />
gleichzeitig Mitglied und Vorsitzen<strong>de</strong>r bzw. stellvertreten<strong>de</strong>r<br />
Vor sitzen<strong>de</strong>r dieses Ausschusses. Der <strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />
entschei<strong>de</strong>t über die Zustimmung zur<br />
Evaluierung und Akquisition von Ziel investments und<br />
wirkt an Ent scheidungen von be son<strong>de</strong>rer wirtschaftlicher<br />
Be<strong>de</strong>utung im Zusammenhang mit akquirierten<br />
Ziel investments mit.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 103
6.5<br />
<strong>Invest</strong>itionsstrategie<br />
(aber teilweise noch nicht vollzogen) sowie ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
in Österreich gepachtet.<br />
<strong>Invest</strong>itionsziel <strong>de</strong>s geschlossenen Fonds <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong> ist die indirekte Beteiligung an kleinen<br />
bis mittelgroßen <strong>Wasserkraft</strong>werken in Skandinavien,<br />
<strong>de</strong>m Alpenraum, in Südosteuropa und in <strong>de</strong>r Türkei.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionen sollen mittel bar über die in Österreich<br />
ansässige <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft getätigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird hauptsächlich Anteile an<br />
Gesellschaften erwerben, die Lizenzen für die Errichtung<br />
von <strong>Wasserkraft</strong>werken be sitzen und für die noch Planung<br />
und Bauerrichtung durchgeführt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Daneben können auch Beteiligungen an Gesellschaften<br />
eingegangen wer<strong>de</strong>n, die in Bau o<strong>de</strong>r in Betrieb befindliche<br />
Kraftwerke haben. Beteiligungs gesellschaften<br />
können auch sowohl Bestandskraftwerke, Kraftwerke<br />
im Bau und auch Lizenzen für <strong>de</strong>n Bau und Betrieb weiterer<br />
Kraftwerke halten. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann<br />
auch selbst solche Kraft werke betreiben und erwerben.<br />
Bei Beteiligungen an Projektentwicklungen bestehen<br />
grundsätzlich höhere Chancen, gleichzeitig aber auch<br />
höhere Unsicherheiten, als bei <strong>Invest</strong>itionen in Bestandskraftwerke.<br />
Demzufolge sollten auch die Renditen, die<br />
durch Projektentwicklungsbeteiligungen erzielt wer<strong>de</strong>n,<br />
in aller Regel höher sein.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, bereits parallel zur Platzierung<br />
<strong>de</strong>s Eigenkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft weitere<br />
<strong>Invest</strong>itionen zu tätigen. Sie wird in <strong>de</strong>r Folge Kapitalerhöhungen<br />
durchführen, an <strong>de</strong>r sich die Fonds gesellschaft<br />
in <strong>de</strong>m Umfang beteiligen wird, wie ihr selbst Kapital<br />
aus <strong>de</strong>r Platzierung ihrer Anteile zur Verfügung steht. Die<br />
letzte Kapitalerhöhung soll planmäßig am 20. Juli 2012<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Planung, <strong>de</strong>r Bau und die Inbetriebnahme<br />
von Kraftwerken wird sukzessive erfolgen.<br />
Bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahrs 2015 / 2016 sollen alle Kraftwerke<br />
errichtet und in Betrieb sein.<br />
<strong>Invest</strong>itionen können über <strong>de</strong>n gesamten Lebenszyklus<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>werks getätigt wer<strong>de</strong>n: Lizenz, Planung,<br />
Bau, Inbetriebnahme und Sanierung.<br />
Gesellschaften, an <strong>de</strong>nen sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
und die Län<strong>de</strong>rgesellschaften beteiligen können, können<br />
eine o<strong>de</strong>r mehrere wasserkraftbezogene Anlagen in<br />
einer o<strong>de</strong>r mehrerer dieser Stadien halten. Entsprechend<br />
unterschiedlich wer<strong>de</strong>n die Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
nach Beteiligungserwerb sein, die <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager wesentlich für sie ausführen wird.<br />
Die konkreten <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
stehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nur zu<br />
einem geringen Teil bereits fest. Vielmehr ist <strong>de</strong>r Großteil<br />
<strong>de</strong>r noch vorzunehmen<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen lediglich durch<br />
<strong>Invest</strong>itionskriterien (siehe nachfolgen<strong>de</strong>r Abschnitt)<br />
<strong>de</strong>finiert. Insofern han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Fondskonzept<br />
überwiegend um einen so genannten Blindpool.<br />
Der Asset Manager hat in <strong>de</strong>n vorgesehenen Zielregionen<br />
<strong>de</strong>n Markt sondiert und eine Reihe von Kraftwerkspro<br />
jekten und Bestandsanlagen im Hinblick auf<br />
ihre Eignung als <strong>Invest</strong>itionsobjekte überprüft. In <strong>de</strong>r<br />
Folge wur<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />
bereits in Albanien, Norwegen und <strong>de</strong>r<br />
Türkei Kaufver träge über Beteiligungen abgeschlossen<br />
In <strong>de</strong>r Regel wer<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen in Form von Be teiligungen<br />
an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften getätigt. Nur in<br />
Ausnahmefällen wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft selbst<br />
ein <strong>Wasserkraft</strong>werk erwerben o<strong>de</strong>r betreiben. Die zu<br />
erwerben<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sollen als Kapitalgesellschaften<br />
nach lokalem Recht <strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>s<br />
strukturiert sein und als reine Zweckgesellschaften dienen,<br />
welche mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar Eigentümer von einer<br />
o<strong>de</strong>r mehreren wasserrechtlichen Lizenzen o<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
sind. Wenn dies einen strategischen Vorteil<br />
verspricht, sollen Gesellschaften erworben wer<strong>de</strong>n,<br />
bei <strong>de</strong>nen Co-<strong>Invest</strong>oren eine Kapitalbeteiligung halten.<br />
Für <strong>de</strong>n Erfolg eines <strong>Wasserkraft</strong>fonds ist die Auswahl<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke von maßgeblicher Be<strong>de</strong>utung.<br />
104 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Sie erfor<strong>de</strong>rt ein großes Maß an Marktkenntnis und<br />
Ingenieurs sachverstand. In <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase besteht<br />
die Aufgabe <strong>de</strong>s Asset Managers vor allem in <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung<br />
und <strong>de</strong>m Erwerb geeigneter <strong>Wasserkraft</strong>werke.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat bestimmte Kriterien aufgestellt,<br />
die bei <strong>Invest</strong>ition erfüllt sein müssen o<strong>de</strong>r sollen.<br />
Die wesentlichen <strong>Invest</strong>itionskriterien wer<strong>de</strong>n nachfolgend<br />
beschrieben.<br />
6.5.1<br />
<strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
Nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Invest</strong>itionskriterien sind stets einzuhalten.<br />
Sie müssen, soweit bereits feststellbar, zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsentscheidung nach Überzeugung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft erfüllt sein.<br />
Allgemeine <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
» Gesellschaften, die ein Bestandkraftwerk besitzen,<br />
sind (mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar) Eigentümer o<strong>de</strong>r<br />
Nutzungsberechtigte dieses Kraftwerks. Erlöse wer<strong>de</strong>n<br />
über wiegend aus <strong>de</strong>m Verkauf von Strom erzielt.<br />
» Je<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werk ist in einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Zielregionen<br />
belegen o<strong>de</strong>r wird dort belegen sein:<br />
– „Skandinavien“, beschränkt auf die Län<strong>de</strong>r Norwegen<br />
und Schwe<strong>de</strong>n<br />
– „Alpenraum“, beschränkt auf die Län<strong>de</strong>r Deutschland,<br />
Frankreich, Italien, Österreich, Slowakei und Schweiz<br />
– „Südosteuropa“, beschränkt auf die Län<strong>de</strong>r Albanien,<br />
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,<br />
Montenegro, Rumänien, Mazedonien, Serbien und<br />
Slowenien<br />
– „Türkei“, das sind sowohl die europäischen als auch<br />
die asiatischen Teile <strong>de</strong>r Türkei<br />
» Zum Zeitpunkt einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung<br />
ergibt sich auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r aktuellen Planung,<br />
dass zwischen <strong>de</strong>m 15. Dezember 2015 und <strong>de</strong>m<br />
Anfang <strong>de</strong>r Desinvestitionsphase folgen<strong>de</strong> Kriterien<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n:<br />
– Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hält min<strong>de</strong>stens vier<br />
verschie<strong>de</strong>ne Beteiligungen an Wasser kraftgesellschaften.<br />
– Es wer<strong>de</strong>n Beteiligungen an in min<strong>de</strong>stens drei<br />
verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn beheimateten <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
gehalten.<br />
– Höchstens 70 % <strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sind in <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit<br />
Sitz in einem nicht <strong>de</strong>r EU angehören<strong>de</strong>n Staat<br />
Südosteuropas und in <strong>de</strong>r Türkei investiert.<br />
Rechtliche <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
» Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft ist eine ordnungs -<br />
gemäß gegrün<strong>de</strong>te und bestehen<strong>de</strong> Gesellschaft nach<br />
<strong>de</strong>m lokalen Recht <strong>de</strong>s Ziellan<strong>de</strong>s. Der Geschäftsgegenstand<br />
einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft ist aus schließlich<br />
<strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung<br />
und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r langfristige Betrieb eines o<strong>de</strong>r mehrerer<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke.<br />
» Eine Haftung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft für die<br />
Verbindlichkeiten ihrer Beteiligungsgesellschaften ist<br />
nach <strong>de</strong>ren Rechtsform und Satzung ausgeschlossen.<br />
» Die Gesellschafterrechte <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
müssen in <strong>de</strong>n Beteiligungsverträgen (ggf. mittelbar,<br />
wenn die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht unmittelbar<br />
beteiligt ist) so ausgestaltet sein, dass gegen ihren<br />
Willen keine Entscheidungen über Satzungs än<strong>de</strong>rungen,<br />
die Errichtung / Sanierung / wesentliche<br />
Än<strong>de</strong>rung und Finanzierung von Kraftwerken, die<br />
Ausschüttungs politik und die Finanzierungsstruktur<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n können.<br />
» Die Nutzung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Grundstücke für die<br />
gesamte Lizenzdauer <strong>de</strong>s Kraftwerks wird zeitgerecht<br />
rechtlich gesichert sein.<br />
» Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft wird über die erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Lizenz zur Errichtung und Betrieb je<strong>de</strong>s Kraftwerks<br />
verfügen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 105
106 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
» Sonstige erfor<strong>de</strong>rliche Genehmigungen o<strong>de</strong>r Rechte<br />
(z. B. Baugenehmigungen, Erlaubnis zur Einrichtung<br />
und Betrieb einer Stromleitung bis zum Übergabepunkt<br />
an das Versorgungsnetz, Zugangs- / Zufahrtsrechte)<br />
liegen vor o<strong>de</strong>r erscheinen erhältlich.<br />
» Der Erwerb von Anteilen an börsennotierten<br />
Gesellschaften ist ausgeschlossen.<br />
Objektbezogene <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
» Baulicher Zustand:<br />
– Kraftwerke halten ohne wesentliche Schä<strong>de</strong>n einem<br />
Jahrhun<strong>de</strong>rt-Hochwasser stand.<br />
» Umweltverträglichkeit:<br />
– Die Kraftwerke genügen <strong>de</strong>m lokalen Umweltrecht.<br />
– Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, sofern diese<br />
von entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s vorgeschrieben ist, ist mit positivem<br />
Ergebnis durchgeführt wor<strong>de</strong>n. Ist eine solche nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, so ist eine Umweltstudie (Screening)<br />
durchzuführen, die bestätigen soll, dass durch Bau<br />
und Betrieb <strong>de</strong>s Kraftwerks keine gravieren<strong>de</strong> und<br />
dauerhafte Beeinträchtigung von Lebensräumen<br />
seltener o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs schützenswerter Spezies in<br />
Flora und Fauna zu erwarten ist.<br />
6.5.1.1<br />
Anzustreben<strong>de</strong> <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
» Eine Mitverkaufsverpflichtung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gesellschafter<br />
einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft für <strong>de</strong>n Fall eines<br />
Verkaufs <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft soll<br />
bestehen.<br />
» Es soll eine Versicherung, die die so genannten<br />
politischen Län<strong>de</strong>rrisiken (z. B. Enteignung, Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s Kapitalverkehrs, Ein schränkung<br />
von Rechten ausländischer Gesellschafter) bei<br />
Be teiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in <strong>de</strong>n Zielregionen<br />
Südosteuropa und Türkei ab<strong>de</strong>ckt, abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
» Wirtschaftlichkeit / Preisniveau:<br />
– Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Prognoserechnung ist eine<br />
zufrie<strong>de</strong>n stellen<strong>de</strong> Rentabilität zu erwarten.<br />
– Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r aktuellen <strong>Invest</strong>itionsplanung<br />
beträgt <strong>de</strong>r Fremdfinanzierungsanteil zwischen<br />
<strong>de</strong>m 15. Dezember 2015 und <strong>de</strong>m Anfang <strong>de</strong>r<br />
Desinvestitions phase nicht mehr als 65 % über das<br />
Gesamtportfolio hinweg und nicht mehr als 80 %<br />
bezogen auf eine einzelne <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft.<br />
– Fremdfinanzierungen sind nur in Euro, in US-Dollar<br />
und in <strong>de</strong>r Währung <strong>de</strong>s Sitzstaates <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
zulässig.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 107
6.6<br />
<strong>Invest</strong>itionsprozess<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Bauleistungen zu vergeben und<br />
die Finanzierungsverträge abzuschließen.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat mit <strong>de</strong>m Asset Manager<br />
einen standardisierten <strong>Invest</strong>itions prozess vereinbart .<br />
Danach wer<strong>de</strong>n Verhandlungen über <strong>de</strong>n Erwerb von<br />
Beteiligungen o<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werken erst auf genommen,<br />
wenn zuvor ein tragfähiges Konzept im Rahmen eines<br />
Erwerbsvorschlags erarbeitet und zur Freigabe vorgelegt<br />
wur<strong>de</strong>. Oftmals wer<strong>de</strong>n die zum Erwerb <strong>de</strong>r Anteile einer<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft abgeschlossenen Verträge aufschieben<strong>de</strong><br />
Bedingungen erhalten, die es erlauben, weitere<br />
Untersuchungen und Analysen durchzuführen, bevor<br />
<strong>de</strong>r tatsächliche Erwerb erfolgt. Die Entscheidung, nach<br />
Erwerb einer Beteiligung auf Basis <strong>de</strong>r Lizenz ein Kraftwerk<br />
zu errichten, wird erst nach Vorlage eines weiteren<br />
<strong>Invest</strong>itionsvorschlags getroffen. Dies dient zur Freigabe<br />
<strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Projektentwicklung (Realisationsentscheidung)<br />
und befugt <strong>de</strong>n Asset Manager, im Auftrag <strong>de</strong>r<br />
Bis zur Realisationsentscheidung fallen in <strong>de</strong>r Regel nur<br />
ein relativ geringer Teil <strong>de</strong>r Projektkosten an. Dies sind<br />
Ausgaben für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft mit<br />
<strong>de</strong>r Lizenz und <strong>de</strong>n hiermit verbun<strong>de</strong>nen Transaktionskosten<br />
sowie die Kosten für die Due Diligence und die<br />
Planung. Nach Planungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
können bis zur Realisierungsentscheidung in <strong>de</strong>r Regel<br />
rd. 10 % <strong>de</strong>r gesamten Projektkosten anfallen, da die<br />
restlichen 90 % erst nach <strong>de</strong>r Vergabe <strong>de</strong>s Bauauftrags<br />
im Zuge <strong>de</strong>r tatsächlichen Bauausführung anfallen, wobei<br />
die Vergabe an einen Generalunternehmer zu einer festgelegten<br />
Pauschalsumme angestrebt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Die Gefahr einer Überschreitung <strong>de</strong>r geplanten Ausführungskosten<br />
nimmt mit <strong>de</strong>m Grad an Planung stark<br />
ab. Bei Abschluss von Generalunternehmer-Verträgen auf<br />
Schematische Darstellung <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r Kosten im Projektverlauf<br />
Errichtung und Inbetriebnahme<br />
Planung und Ausschreibung<br />
Prüfung und Erwerb<br />
Lieferung und Einbau <strong>de</strong>r Turbinen,<br />
Netzanschluss<br />
Tunnelbau, Rohrleitungen,<br />
Einlaufbauwerke, Krafthaus<br />
Beginn Straßenbau,<br />
Bestellung <strong>de</strong>r Turbinen<br />
Prüfung, Anteilserwerb,<br />
Feinplanung, Ausschreibung<br />
Ankaufsentscheidung<br />
Realisationsentscheidung<br />
Monat<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26<br />
108 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Basis einer <strong>de</strong>taillierten Planung ist die Gefahr, dass es zu<br />
Überschreitungen von Baukosten o<strong>de</strong>r Bauzeiten kommt,<br />
<strong>de</strong>utlich niedriger, als wenn bereits zu einem früheren<br />
Zeitpunkt ohne angemessene Vorbereitung Aufträge vergeben<br />
o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Ausführung begonnen wird.<br />
Auf verschie<strong>de</strong>nen Stufen <strong>de</strong>s Erwerbsprozesses wird ein<br />
unabhängiger technischer Sachverständiger zur Validierung<br />
herangezogen. Als Sachverständiger ist gegenwärtig<br />
Lahmeyer International beauftragt.<br />
Lahmeyer International ist eine <strong>de</strong>r zur Zeit weltweit führen<strong>de</strong>n<br />
Ingenieursgesellschaften. Technikern <strong>de</strong>s 1890<br />
von Wilhelm Lahmeyer in Frankfurt am Main gegrün<strong>de</strong>ten<br />
Unternehmens gelangen innovative Entwicklungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
im Kraftwerksbau, bei <strong>de</strong>r Fern übertragung<br />
und <strong>de</strong>r Stromverteilung. Lahmeyer International wur<strong>de</strong><br />
1966 aus <strong>de</strong>r Ingenieursab teilung <strong>de</strong>r ehemaligen Lahmeyer<br />
AG gegrün<strong>de</strong>t und ist heute mit 870 Mit arbeitern<br />
aus über 40 Nationen in <strong>de</strong>n Gebieten Energie, Wasser<br />
und <strong>Wasserkraft</strong> sowie Transport tätig.<br />
6.6.1<br />
Erwerbsprozess<br />
Im Einzelnen kann unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>m<br />
Erwerbsprozess, <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>m Erwerb einer Beteiligung an<br />
einer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft führt, und <strong>de</strong>m sich im Falle<br />
einer Projektentwicklung (Bau, Sanierung) anschließen<strong>de</strong>n<br />
Projektdurchführungsprozess.<br />
Ein Erwerbsprozess wird in Selektionsphase, Prüfungsphase,<br />
Entscheidungsphase und Umsetzungsphase unterglie<strong>de</strong>rt.<br />
In <strong>de</strong>r Selektionsphase sondiert <strong>de</strong>r Asset Manager die<br />
Zielmärkte, i<strong>de</strong>ntifiziert geeignete <strong>Invest</strong>itions objekte und<br />
bespricht die Möglichkeit eines Erwerbs mit <strong>de</strong>r In vestitions -<br />
gesellschaft. Er wird <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft die Ergebnisse<br />
<strong>de</strong>r Vorselektion mit teilen und für in Frage kommen<strong>de</strong><br />
Zielinvestments eine Entscheidungs vorlage inkl. einer<br />
vorläufigen Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Sofern<br />
<strong>de</strong>r Beirat zustimmt, beginnt die Prüfungsphase.<br />
Während <strong>de</strong>r Prüfungsphase wird <strong>de</strong>r Asset Manager<br />
eine Prüfung (so genannte Due Diligence) ins beson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r hydrologischen, geologischen, ingenieurswissen schaftlichen,<br />
steuerlichen, rechtlichen und wirtschaft lichen<br />
Parameter <strong>de</strong>s in Aussicht genommenen <strong>Invest</strong>ments<br />
beauftragen. Deren Ergebnisse wird <strong>de</strong>r Asset Manager<br />
auswerten und zusammen fassen. Auf ihrer Grundlage<br />
wird er sodann die end gültige energie wirtschaftliche<br />
Prognoserechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen.<br />
Sind die Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung zufrie<strong>de</strong>nstellend,<br />
wird das Vorhaben von <strong>de</strong>m unab hängigen technischen<br />
Sachverständigen überprüft. Kommt auch dieser zu einer<br />
positiven Einschätzung, erstellt <strong>de</strong>r Asset Manager eine<br />
Entscheidungsvorlage für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
In <strong>de</strong>r Entscheidungsphase gibt <strong>de</strong>r Beirat die <strong>Invest</strong>itions<br />
entscheidung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft frei.<br />
Auf die Entscheidung, die <strong>Invest</strong>ition durchzuführen, folgt<br />
die Umsetzungsphase. In dieser wer<strong>de</strong>n (weitgehend<br />
von <strong>de</strong>m Asset Manager) die für <strong>de</strong>n Erwerb erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Verträge verhan<strong>de</strong>lt. Parallel wird die Finanzierungs struktur<br />
festgelegt und vorbereitet. Vor einem Abschluss erfolgen<br />
ggf. eine Anpassung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
und eine Validierung <strong>de</strong>r zuvor noch nicht feststellbaren<br />
<strong>Invest</strong>itionskriterien.<br />
6.6.2<br />
Projektdurchführungsprozess<br />
Han<strong>de</strong>lt es sich um die Errichtung o<strong>de</strong>r Sanierung eines<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werks, schließt sich an <strong>de</strong>n Erwerb ein Projektdurchführungsprozess<br />
an, <strong>de</strong>r in Planungs phase, Ausschreibungs-<br />
und Verhandlungsphase, Bauent scheidungsphase<br />
und Bauphase unterteilt ist.<br />
In <strong>de</strong>r Planungsphase erstellt <strong>de</strong>r Asset Manager für<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einen Planungsabschlussbericht<br />
einschließlich einer <strong>Invest</strong>itionskostenprognose<br />
und eines Zeitplans. Gibt <strong>de</strong>r Beirat <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
diesen frei, folgen die Ausschreibungs- und<br />
Verhandlungsphase.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 109
Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorgenannten Planung holt die<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft während <strong>de</strong>r Ausschreibungsund<br />
Verhandlungsphase Angebote zur Errichtung <strong>de</strong>r<br />
einzelnen Gewerke ein und tritt ggf. in Finanzierungsverhandlungen.<br />
Angestrebt wird die Vergabe sämtlicher<br />
Leistungen an einen Generalunternehmer.<br />
Die Bauplanung und die eingeholten Angebote sollen<br />
während einer sich anschließen<strong>de</strong>n Bauentscheidungsphase<br />
durch einen unabhängigen technischen Sachverständigen<br />
bewertet wer<strong>de</strong>n. Der Asset Manager fasst<br />
sodann die Planung und die Angebote zusammen. Die<br />
Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ent schei<strong>de</strong>t<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats über die Beauftragung<br />
<strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Baufirmen und <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Finanzierungsverträge. Sollte die Entscheidung über die<br />
Realisierung <strong>de</strong>s Projekts negativ ausfallen, wird <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager beauftragt, das Projekt zu überarbeiten und zu<br />
optimieren. Bringt dies keine wesentliche Verbesserung<br />
<strong>de</strong>s Konzepts mit sich, so wird das Projekt, bestehend aus<br />
Lizenz und Planung, am Markt weiter verkauft.<br />
Unter <strong>de</strong>m Projektmanagement <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft,<br />
die vom Asset Manager unterstützt wird, wer<strong>de</strong>n<br />
während <strong>de</strong>r Bauphase und Inbetriebnahme die<br />
Bauleistungen ausgeführt. Es ist vorgesehen, dass ein<br />
unabhängiger technischer Sachverständiger insbe son<strong>de</strong>re<br />
bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Gewerke eingeschaltet wird. Nach<br />
Fertigstellung und Probelauf erfolgt die behördliche<br />
Abnahme <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks zwecks Erteilung <strong>de</strong>r<br />
Betriebsgenehmigung.<br />
110 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
6.7<br />
<strong>Invest</strong>itionstätigkeiten <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Der Asset Manager analysiert in <strong>de</strong>n vorgesehenen Zielregionen<br />
<strong>de</strong>n Markt und hat bereits zahlreiche Kraftwerks<br />
projekte und Bestandsanlagen auf ihre Eignung als<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekte überprüft. In <strong>de</strong>r Folge hat sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektauf stellung an<br />
einer albanischen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft beteiligt.<br />
6.7.1<br />
Zielregion Südosteuropa / Albanien / Lengarica<br />
Bei <strong>de</strong>m Projekt Lengarica han<strong>de</strong>lt es sich um eine Entwicklung<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>werks, welches auf Basis einer von<br />
<strong>de</strong>m albanischen Ministerium für Wirtschaft, Han<strong>de</strong>l und<br />
Energie vergebenen Lizenz am Flusslauf Lengarica errichtet<br />
wer<strong>de</strong>n soll. Der Fluss Lengarica, im Südosten Albaniens in<br />
<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Grenzgebirges zu Griechenland gelegen, verfügt<br />
über ein Nie<strong>de</strong>rschlags-Einzugsgebiet von rd. 270 km².<br />
Durch diese verhältnismäßig große räumliche Aus<strong>de</strong>hnung<br />
kann eine relativ stetige Wasser darbietung für <strong>de</strong>n Betrieb<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>werks er wartet wer<strong>de</strong>n. Die Planung sieht<br />
eine installierte Leistung von rd. 9 MW vor und es wird eine<br />
Gesamtjahres produktion von 32 GWh sowie ca. 3.600 Volllaststun<strong>de</strong>n<br />
p. a. erwartet, was einer durchschnittlichen<br />
Auslastung von rd. 41 % entsprechen wür<strong>de</strong>. Das Projekt<br />
Lengarica wird eine Fall höhe von ca. 150 m aufweisen,<br />
die wirtschaftlich relevante Nutzfallhöhe soll rd. 148 m<br />
be tragen. Das <strong>Invest</strong>itions volumen (ohne Bauzinsen) wird<br />
sich planmäßig auf rd. 18,6 Mio. EUR belaufen, von <strong>de</strong>nen<br />
rd. 69 % für die Baukosten und rd. 26 % für die technische<br />
Ausstattung anfallen. Es sollen zwei Francisturbinen eingebaut<br />
und ein Ausbaudurchfluss von 7,15 m³ / s erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Turbinen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Global Hydro Energy<br />
GmbH ge liefert, nach<strong>de</strong>m sich die Gesellschaft in einer<br />
Ausschreibung gegen Mitbewerber durchgesetzt hatte.<br />
Die Länge <strong>de</strong>r Hochspannungsleitung beträgt 6,5 km, die<br />
Netz spannung soll sich auf 35 kV belaufen. Die Laufzeit <strong>de</strong>r<br />
Lizenz beträgt 35 Jahre und beginnt mit <strong>de</strong>r Konzessionserteilung<br />
im Jahr 2008. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenzdauer ist das<br />
Kraftwerk an <strong>de</strong>n albanischen Staat entschädigungslos zu<br />
übertragen.<br />
Bei <strong>Invest</strong>itionskosten i. H. v. 18,6 Mio. EUR (inkl. Bauzeitzinsen)<br />
und somit von 2.066 EUR / kW ergibt sich, bezo<br />
gen auf die angenommene Produktionsmenge von<br />
32.000 MWh pro Jahr, ein Wert von rd. 580 EUR / MWh.<br />
Die <strong>Invest</strong>itions kosten pro MWh entsprechen somit bei einem<br />
angenommenen durchschnittlichen Strompreis-Mittelwert<br />
für die Jahre 2011 bis 2018 i. H. v. 69,34 EUR / MWh<br />
<strong>de</strong>m rd. 8,4-fachen <strong>de</strong>s angenommenen Strompreises.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat sich mit rd. 688.000 EUR<br />
Eigenkapital beteiligt und hält 80 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Lengarica & Energy sh. p. k. Die<br />
restlichen 20 % hält die albanische Gesellschaft Hasi<br />
Energji sh. p. k., die für das Projekt Lengarica im Juni<br />
2009 bereits einen Rahmenvertrag zur Stromabnahme<br />
mit KESH abgeschlossen hat. Durch diese Rahmenvereinbarung<br />
hat sich die Kraftwerksgesellschaft die Möglichkeit<br />
gesichert, Strom unter <strong>de</strong>m Alternativenergiegesetz und<br />
<strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen jährlich festgesetzten Einspeisetarifen<br />
zu verkaufen. Die Kraftwerksgesellschaft behält<br />
aber gleichzeitig das Recht, am freien Markt zu verkaufen,<br />
wenn dies zu attraktiveren Preisen möglich ist. Mit Beendigung<br />
<strong>de</strong>r Bauarbeiten, aber noch vor Inbetriebnahme<br />
<strong>de</strong>s Kraftwerks, soll die endgültige Vereinbarung planmäßig<br />
abgeschlossen sein. Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
wird durch <strong>de</strong>n Asset Manager geführt, wobei für das<br />
Tages geschäft ein albanischer Geschäftsführer eingestellt<br />
wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r auch die weiteren albanischen Be teiligungen<br />
betreuen soll und <strong>de</strong>m für die strategische Führung<br />
Wolfgang Kröpfl, Geschäftsführer <strong>de</strong>s Asset Managers, zur<br />
Seite gestellt wird.<br />
Das Projekt Lengarica war zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Erwerbs bereits<br />
in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Die<br />
nationale Unterstützung durch das zuständige albanische<br />
Ministerium sowie das immanente Optimierungs potenzial<br />
<strong>de</strong>s Projekts gaben <strong>de</strong>n Ausschlag, dass sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
für die Beteiligung entschied. Die<br />
ursprüngliche Konzeption eines 6 km langen Tunnels<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 111
wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>r Konzeptplanung verworfen und<br />
durch eine geän<strong>de</strong>rte Ausführung mit einer geringeren<br />
Tunnelstrecke und einer vollständig unter <strong>de</strong>r Oberflächeverlegten<br />
Druckrohrleitung ersetzt. Dadurch konnten die<br />
geplanten Ausführungskosten gesenkt wer<strong>de</strong>n, da zu<strong>de</strong>m<br />
ein Teil <strong>de</strong>r ursprünglich vorgesehenen Trassenführung<br />
<strong>de</strong>s Tunnels durch bautechnisch nachteilige Gesteinsschichten<br />
geführt hätte. Außer<strong>de</strong>m konnte hierdurch zusätzliche<br />
Nutzfall höhe geschaffen wer<strong>de</strong>n, die sich positiv<br />
auf die zu er warten<strong>de</strong> Stromproduktion auswirken sollte.<br />
Die Aus bildung <strong>de</strong>s Tunnels als Stun<strong>de</strong>nspeicher und die<br />
Ein führung einer entsprechen<strong>de</strong>n Blockbetriebsweise<br />
erlaubt es, auch in Niedrigwasserzeiten stun<strong>de</strong>nweise im<br />
optimalen Wirkungsgradbereich zu operieren und zu<strong>de</strong>m<br />
für die Produktion von Spitzenlaststrom gerüstet zu sein.<br />
Für die nahe am Projektstandort gelegene Gemein<strong>de</strong><br />
Përmet wird <strong>de</strong>r Kraftwerksbau in ökologischer Sicht<br />
erwartungsgemäß wesentliche Verbesserungen bringen.<br />
Bisher wur<strong>de</strong> Wasser für die Bewässerung <strong>de</strong>r Fel<strong>de</strong>r aus<br />
<strong>de</strong>m Mittellauf <strong>de</strong>s Flusses (ca. 3 km nach <strong>de</strong>m Wehrstandort<br />
<strong>de</strong>s Kraftwerks) entnommen, <strong>de</strong>r in Nie<strong>de</strong>rwasserzeiten<br />
im Wesentlichen durch die stark salzhaltigen<br />
Quellen gespeist wird. Nach Errichtung <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />
wird <strong>de</strong>r Bewässerungskanal gemäß <strong>de</strong>r Planung mit<br />
<strong>de</strong>m über <strong>de</strong>r Turbine abgearbeiteten Wasser dotiert und<br />
bekäme dadurch die Trinkwasserqualität, die am Einlauf<br />
vorhan<strong>de</strong>n war. Dies hat zwei Vorteile: Zum einen steht<br />
das Wasser zur Energieerzeugung zur Verfügung und zum<br />
an<strong>de</strong>ren enthält das zur Bewässerung verwen<strong>de</strong>te Wasser<br />
weniger Bo<strong>de</strong>n belasten<strong>de</strong> Salze.<br />
Durch die für <strong>de</strong>n Kraftwerksbau notwendige Erweiterung<br />
<strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur sollen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
planmäßig eine Brücke und eine befestigte Straße zur<br />
öffentlichen Benutzung nach Kraftwerksbau zur Verfügung<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>s<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werks wird geplant, eine Verbesserung <strong>de</strong>r<br />
regionalen Versorgungs qualität und Versorgungs stabilität<br />
zu erreichen. Für das teilweise bereits eingesetzte Eigenkapital<br />
ist eine OeKB-Versicherung gegen politische<br />
Risiken abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Der Baubeginn soll<br />
planmäßig noch in diesem Jahr erfolgen, die Inbetriebnahme<br />
wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>mentsprechend in <strong>de</strong>r zweiten Jahreshälfte<br />
2013 möglich sein.<br />
6.7.2<br />
Weitere <strong>Invest</strong>itionstätigkeiten<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung hat <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager Kontakt zu weiteren Projekten mit insgesamt<br />
ca. 40 <strong>Wasserkraft</strong>werken und einer Gesamtleistung<br />
von ca. 300 MW sowie einem <strong>Invest</strong>itionsvolumen von<br />
rd. 490 Mio. EUR. Die Mehrzahl dieser Projekte befin<strong>de</strong>t<br />
sich in <strong>de</strong>r Selektionsphase.. Bei <strong>de</strong>r Zusammen stellung<br />
dieser <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten konnte <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager von seiner guten Marktvernetzung und Marktkenntnis<br />
profitieren.<br />
Von diesen Projekten befin<strong>de</strong>n sich insgesamt drei in<br />
einem bereits sehr weit fortgeschrittenen Akquisitionsstadium.<br />
Diese Projekte unterliegen einer sehr hohen<br />
Ankaufswahrscheinlichkeit und wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n<br />
ausführlicher dargestellt. Der Erwerb dieser Beteiligungen<br />
hängt noch von <strong>de</strong>r Erfüllung aufschieben<strong>de</strong>r Bedingungen<br />
in <strong>de</strong>n vereinbarten Verträgen ab. Dies betrifft die<br />
Beteiligung an einer norwegischen Gesellschaft, welche<br />
bereits ein <strong>Wasserkraft</strong>werk betreibt und fünf weitere geplant<br />
hat, eine Beteiligung an einer Projekt entwicklung am<br />
Fluss Istavloz in <strong>de</strong>r Türkei sowie die Beteiligung an einer<br />
weiteren albanischen Projekt entwicklung mit insgesamt<br />
fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken am Fluss Mati.<br />
Zielregion Skandinavien / Norwegen / Bekk og Strøm<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat am 25. August 2011 einen<br />
Vertrag zum Erwerb einer Beteiligung an <strong>de</strong>r norwegischen<br />
Bekk og Strøm AS mit Sitz in Kristiansand / Norwegen<br />
abgeschlossen. Bekk og Strøm hat im April 2011 ein<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk in Lindåna in Betrieb genommen, bei<br />
einem weiteren Projekt in Holldalbekk soll <strong>de</strong>r Baubeginn<br />
kurzfristig erfolgen. Für vier weitere Standorte hat Bekk og<br />
Strøm bereits die Rechte für die Wassernutzung erworben.<br />
Zur Ab<strong>de</strong>ckung ihrer Fixkosten hat Bekk og Strøm bisher<br />
auch Beratungsleistungen für Dritte erbracht. Zukünftig<br />
112 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Albanien, Lengarica, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />
Gesellschaft / Sitz<br />
Lengarica & Energy sh.p.k.,<br />
Geplante Jahresproduktion<br />
ca. 32 GWh<br />
Tirana<br />
(für ein Regeljahr)<br />
Beteiligungsquote 80 %<br />
Geplante Fertigstellung Oktober 2013<br />
<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />
8,96 MW<br />
Geschätzte Gesamt-<br />
<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Prognostizierter Jahresertrag<br />
(Bruttostromerlös)<br />
ca. 18,6 Mio. EUR<br />
1,98 Mio. EUR<br />
Status<br />
vor Baubeginn<br />
Lengarica 40°12‘43‘‘N, 20°24‘55‘‘E<br />
Montenegro<br />
Kosovo<br />
Mazedonien<br />
Durrës<br />
Tirana<br />
Vlorë<br />
Griechenland<br />
Mittelmeer<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 113
sollen jedoch alle Aktivitäten auf das Kerngeschäft<br />
fokussiert wer<strong>de</strong>n: <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>s eigenen Portfolios,<br />
weitere Akquisitionen von Projekten und die Umsetzung<br />
<strong>de</strong>r bereits im Portfolio befindlichen Projekte sowie <strong>de</strong>r<br />
Betrieb <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Anlagen. 2011 benötigte Bekk<br />
og Strøm Eigenmittel zur Umsetzung bereits akquirierter<br />
Projekte. Auf Wunsch <strong>de</strong>s beteiligten Finanz investors<br />
Køhlergruppen AS, eine in Stavanger ansässige Finanzgruppe,<br />
wur<strong>de</strong> ein strategischer Partner gesucht, <strong>de</strong>r<br />
insbeson<strong>de</strong>re über Expertise im Bau und Betrieb von<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken verfügen sollte.<br />
Der Asset Manager hat im Auftrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
gemeinsam mit weiteren geeigneten Beratungsunternehmen<br />
eine umfangreiche wirtschaft liche,<br />
rechtliche und steuerliche Due Diligence durchgeführt.<br />
Im Kaufvertrag wur<strong>de</strong>n dabei einzelne Bedingungen aufgenommen,<br />
so dass <strong>de</strong>r Erwerb erst dann erfolgt, wenn<br />
diese Bedingungen erfüllt sind. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
hat das Recht, auf alle, auf einzelne und Teile von<br />
einzelnen aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen zu verzichten.<br />
Nach Erfüllung <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen wird<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig im Rahmen einer<br />
Kapitalerhöhung rd. 50,8 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
erwerben und die Køhlergruppen AS rd. 30,4 %<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile halten. Die restlichen rd. 18,8 %<br />
<strong>de</strong>r Anteile wer<strong>de</strong>n die Gründungsgesellschafter sowie<br />
das Management <strong>de</strong>r Bekk og Strøm AS halten,<br />
insgesamt sind dies sechs natürliche Personen. Der<br />
Gesellschaft sollen aus <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung plan mäßig<br />
34,95 Mio. NOK (rd. 4,5 Mio. EUR) zufließen. In <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaftervereinbarung haben sich die Gesellschafter<br />
auf <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Portfolios <strong>de</strong>r Bekk og Strøm AS auf<br />
bis zu 300.000 MWh pro Jahr geeinigt. Die Køhlergruppen<br />
AS hat prinzipiell Interesse bekun<strong>de</strong>t, an dafür vorgesehenen<br />
Kapitalerhöhungen teilzunehmen, um auch<br />
weiterhin einen Stimmanteil von min<strong>de</strong>stens 30 % zu<br />
halten. Aufgrund <strong>de</strong>s angestrebten weiteren Ausbaus <strong>de</strong>s<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werks-Portfolios <strong>de</strong>r Bekk og Strøm soll diese<br />
aus Sicht <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Funktion einer<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaft übernehmen, über die die In vestitionen<br />
und Aktivitäten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in Norwegen<br />
gebün<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Das <strong>Wasserkraft</strong>werk Lindåna (Beteiligung <strong>de</strong>r Bekk og<br />
Strøm 51 %) liegt im Südwesten Norwegens und hat eine<br />
installierte Leistung von 1,66 MW sowie eine erwartete<br />
jährliche Gesamtproduktion von 4.400 MWh. Die Größe<br />
<strong>de</strong>s Einzugsgebiets beträgt ca. 17 km². Die Fallhöhe<br />
liegt bei 150 m, die Nutzfallhöhe beläuft sich auf 146 m.<br />
Der Wasser durchfluss pro Sekun<strong>de</strong> liegt bei 1,35 m³. Es<br />
wur<strong>de</strong> eine Peltonturbine <strong>de</strong>r Global Hydro Energy (GHE)<br />
eingebaut, über die GHE wur<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>r Erstkontakt<br />
zum Asset Manager hergestellt. Über die 300 m lange<br />
Hochspannungs leitung wird die Netzspannung von<br />
22,5 kV übertragen. Die Errichtung <strong>de</strong>s Kraftwerks wur<strong>de</strong><br />
nach Erteilung <strong>de</strong>r Bau genehmigung innerhalb von neun<br />
Monaten abge schlossen. Die Lizenz läuft unbefristet<br />
und hat die Genehmigung <strong>de</strong>s norwegischen Wasserressourcen-<br />
und Energieamts (Norges vassdrags- og<br />
energidirektorat, NVE) nach <strong>de</strong>n neuen Genehmigungsver<br />
fahren für Kraft werke dieser Größenordnung erhalten.<br />
Das Wasser nutzungsrecht entlang <strong>de</strong>r Flussläufe wird<br />
von norwegischen Privat personen gehalten, welche für<br />
die Nutzung <strong>de</strong>r Wasser kraft zeitlich befristete Nutzungsrechte<br />
vergeben haben. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenzlaufzeit von<br />
40 Jahren haben die Eigentümer <strong>de</strong>s Wassernutzungsrechtes,<br />
welche auch an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
Lindåna mit 49 % beteiligt sind, das Recht, die Anlage<br />
zum dann gültigen Marktwert zu erwerben. An<strong>de</strong>renfalls<br />
verlängert sich das Nutzungsrecht um weitere zehn Jahre.<br />
Das Kraftwerk befin<strong>de</strong>t sich seit April 2011 in Betrieb. Das<br />
Projekt mit Kosten von ca. 18 Mio. NOK (dies entspricht<br />
rd. 2,3 Mio. EUR) wur<strong>de</strong> mit rd. 13 Mio. NOK (dies entspricht<br />
rd. 1,7 Mio. EUR) von einer norwegischen Bank<br />
finanziert. Gegenwärtig wird die bestehen<strong>de</strong> kurzfristige<br />
Fremdfinanzierung für die Bau errichtungsphase<br />
in eine langfristige Fremdfinanzierung umgewan<strong>de</strong>lt.<br />
Damit soll insbeson<strong>de</strong>re eine Reduzierung <strong>de</strong>r Zinszahlungen<br />
erzielt wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itions kosten<br />
von 2,3 Mio. EUR und somit 1.150 EUR / kW ergäbe sich<br />
bezogen auf die angenommene Produktions menge von<br />
4.400 MWh pro Jahr ein Wert von rd. 520 EUR / MWh.<br />
114 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Norwegen, Bekk og Strøm, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />
Gesellschaft / Sitz<br />
Bekk og Strøm AS,<br />
Geplante Jahresproduktion<br />
ca. 35 GWh<br />
Kristiansand, Norwegen<br />
(für ein Regeljahr)<br />
Beteiligungsquote (angestrebt) 50,8 %<br />
Geplante Fertigstellung März 2011 –<br />
<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks Dezember 2016<br />
Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />
10,4 MW<br />
Geschätzte Gesamt-<br />
<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Prognostizierter Jahresertrag<br />
(Bruttostromerlös)<br />
ca. 18,6 Mio. EUR<br />
1,83 Mio. EUR<br />
Status<br />
1 <strong>Wasserkraft</strong>werk in Betrieb,<br />
5 weitere geplant<br />
Stallemoelva<br />
58°48‘28‘‘N, 7°45‘54‘‘E<br />
Nord-Atlantik<br />
Herresbekken<br />
58°40‘40‘‘N, 7°27‘44‘‘E<br />
Holldalbekk<br />
59°43‘49‘‘N, 7°30‘48‘‘E<br />
Trondheim<br />
Lindåna<br />
Schwe<strong>de</strong>n<br />
Finland<br />
58°28‘12‘‘N, 7°45‘22‘‘E<br />
Skjersfossen<br />
Bergen<br />
Oslo<br />
58°31‘48‘‘N, 8°15‘4‘‘E<br />
Stavanger<br />
Kristiansand<br />
Skripelandsfossen<br />
58°33‘57‘‘N, 8°13‘30‘‘E<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 115
Die <strong>Invest</strong>itions kosten pro MWh wür<strong>de</strong>n somit bei einem<br />
angenommenen durchschnittlichen Strompreis-Mittelwert<br />
für die Jahre 2011 bis 2018 inkl. Grünstromzertifikate i. H. v.<br />
73,54 EUR / MWh <strong>de</strong>m rd. 7-fachen <strong>de</strong>s ange nommenen<br />
Strompreises ent sprechen. Langfristige Absatzverträge<br />
wur<strong>de</strong>n noch nicht abgeschlossen, da nach Ansicht <strong>de</strong>r<br />
Bekk og Strøm sowie <strong>de</strong>s Asset Managers in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />
Markt situation Veräußerungen über die Strombörse<br />
attraktiver erscheinen.<br />
Das <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt Holldalbekk (Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
Bekk og Strøm 100 %) befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Umsetzungsphase,<br />
alle Land- und Zufahrtsrechte sowie die Lizenz zum<br />
Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks für 40 Jahre wur<strong>de</strong>n in<br />
2008 erworben. Das Einzugsgebiet beträgt hier rd. 9 km².<br />
Das Projekt Holldalbekk weist eine Fallhöhe von 225 m<br />
auf und soll später eine Nutzfallhöhe von 214 m nutzen<br />
können. Es wird von einem Wasserdurchfluss von<br />
rd. 0,75 m³ pro Sekun<strong>de</strong> ausgegangen. Die endgültige<br />
Genehmigung <strong>de</strong>r Planung von <strong>de</strong>r norwegischen NVE<br />
wird in Kürze erwartet. Bekk og Strøm AS geht von einem<br />
weiterhin positiv verlaufen<strong>de</strong>n Prozessablauf aus, daher<br />
wur<strong>de</strong>n bereits erste Anzahlungen für die technische<br />
Ausstattung geleistet. Auch hier soll eine Peltonturbine<br />
verbaut wer<strong>de</strong>n. Nach Fertigstellung soll die erwartete<br />
Netzspannung von 22 kV über eine 300 m lange Hochspannungsleitung<br />
weitergeleitet wer<strong>de</strong>n. Der Baubeginn<br />
soll nach Planungen <strong>de</strong>r Bekk og Strøm noch 2011<br />
erfolgen. Als jährliche Produktion wer<strong>de</strong>n 3.600 MWh<br />
erwartet, die installierte Leistung beträgt 1,6 MW. Die<br />
geschätzten Projekt kosten belaufen sich auf 17 Mio. NOK<br />
(dies entspricht rd. 2,2 Mio. EUR). Bei diesen <strong>Invest</strong>itionskosten,<br />
somit 1.375 EUR / kW, wür<strong>de</strong> sich bezogen auf<br />
die angenommene Produktionsmenge ein Wert von<br />
rd. 611 EUR / MWh ergeben. Die <strong>Invest</strong>itionskosten pro<br />
MWh wür<strong>de</strong>n somit bei einem ange nommenen durchschnittlichen<br />
Strompreis-Mittelwert für die Jahre 2011 bis<br />
2018 inkl. Grünstromzertifikate i. H. v. 73,54 EUR / MWh<br />
<strong>de</strong>m rd. 8,3-fachen <strong>de</strong>s angenommenen Strompreises<br />
entsprechen.<br />
Neben <strong>de</strong>n Projekten Lindåna und Holldalbekk hat sich Bekk og Strøm für folgen<strong>de</strong> weitere Projekte durch schuldrechtliche<br />
Vereinbarungen bereits die Lizenzen gesichert:<br />
Projekte<br />
Geplante Jahresproduktion<br />
(Prognose)<br />
Geplante installierte Leistung<br />
(Prognose)<br />
Geschätztes Projektvolumen<br />
(Prognose)<br />
Skripelandsfossen 12.400 MWh 2,5 MW 48,0 Mio. NOK (rd. 6,2 Mio. EUR)<br />
Skjersfossane<br />
5.000 MWh 1,4 MW 22,0 Mio. NOK (rd. 2,8 Mio. EUR)<br />
Herresbekken<br />
5.400 MWh 2,0 MW 19,0 Mio. NOK (rd. 2,4 Mio. EUR)<br />
Stallemoelva / Rysefossen 3.900 MWh 1,5 MW 21,0 Mio. NOK (rd. 2,7 Mio. EUR)<br />
116 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 117
Zielregion Südosteuropa / Mati / Albanien<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat ein bedingtes Kaufversprechen<br />
abgegeben, einen 90 %-Anteil an einer albanischen<br />
Gesellschaft zu erwerben, die sich <strong>de</strong>rzeit in<br />
Gründung befin<strong>de</strong>t und die planmäßig die wasserrechtlichen<br />
Lizenzen halten soll. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die<br />
Errichtung von fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken in einer Kaska<strong>de</strong>,<br />
die am Flusslauf Mati errichtet wer<strong>de</strong>n sollen. Insgesamt<br />
wird das Projekt ein Einzugsgebiet von rd. 675 km² umfassen.<br />
Das Projekt liegt am Oberlauf <strong>de</strong>s Flusses Mati,<br />
<strong>de</strong>r im Unterlauf bereits durch zwei große Talsperrenkraftwerke<br />
energetisch genutzt wird. Der Asset Manager<br />
plant, das Projekt zusammen mit vier lokalen Partnern<br />
zu ent wickeln, einem Konsortium bestehend aus <strong>de</strong>n<br />
albanischen Gesellschaften Riviera sh. p. k., EHW sh. p. k.,<br />
Energy Project sh. p. k. und Antlantik sh. p. k. Diese Gesellschaften<br />
sind alle mittelbar an <strong>de</strong>m Projekt beteiligt.<br />
Sämtliche Gesellschaften, auch die zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft,<br />
sind Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung nach albanischem Recht. Die gesamte installierte<br />
Leistung soll 29,75 MW (niedrigster Einzelwert 3,2 MW,<br />
höchster Einzelwert 12,3 MW) betragen und eine Gesamtjahresproduktion<br />
von 119 GWh ermöglichen. Das Kraftwerk<br />
mit <strong>de</strong>r geringsten Produktion soll hierbei ca. 12,2 GWh<br />
liefern, das mit <strong>de</strong>r höchsten Produktion rd. 54 GWh.<br />
Insgesamt sollen pro Kraftwerk jeweils zwei Turbinen<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, so dass in Summe sechs Kaplan-, zwei<br />
Francis- und zwei Peltonturbinen zum Einsatz kommen<br />
sollen. Die jähr lichen Produktions stun<strong>de</strong>n sollen von<br />
3.563 Stun<strong>de</strong>n bis 4.396 Stun<strong>de</strong>n reichen und plangemäß<br />
im (un ge wichteten) Mittel 3.872 Stun<strong>de</strong>n betragen. Dies<br />
wür<strong>de</strong> einer durchschnittlichen Auslastung von rd. 44 %<br />
entsprechen. Die höchste Fallhöhe <strong>de</strong>r fünf Kraftwerke<br />
beträgt 360 m (mit einer Nutzfallhöhe von 355 m), die niedrigste<br />
Fallhöhe 9 m, was gleichzeitig auch die niedrigste<br />
Nutzfallhöhe sein soll. Die erwarteten Durchflussmengen<br />
sollen zwischen 2 m³ / s und 42 m³ / s liegen, im ungewichteten<br />
Durchschnitt aller fünf Kraft werke bei 21,5 m³ / s. Die<br />
Länge <strong>de</strong>r Hochspannungs leitungen soll von 700 m bis hin<br />
zu 2,7 km, die Netz spannung von 20 kV bis hin zu 110 kV<br />
betragen. Die erwartete Laufzeit <strong>de</strong>r Lizenz beträgt 35 Jahre<br />
und beginnt mit Fertigstellung und In betriebnahme <strong>de</strong>s<br />
Kraftwerks. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenz dauer ist auch hier das<br />
Kraftwerk an <strong>de</strong>n albanischen Staat entschädigungslos zu<br />
übertragen. Die geschätzten <strong>Invest</strong>itionskosten sollen sich<br />
planmäßig auf rd. 52 Mio. EUR belaufen, rd. 55 % dieses<br />
Betrages entfallen auf die Baukosten, rd. 36 % auf die<br />
technische Ausstattung, <strong>de</strong>r Rest sind Planungs- und Verwaltungskosten.<br />
Auf Basis <strong>de</strong>r geplanten <strong>Invest</strong>itions kosten,<br />
umgerechnet rd. 1.750 EUR / kW, ergäbe sich, bezogen auf<br />
die angenommene Produktionsmenge von 119.000 MWh<br />
pro Jahr, ein Wert von rd. 437 EUR / MWh. Die <strong>Invest</strong>itionskosten<br />
pro MWh wür<strong>de</strong>n somit bei einem ange nommenen<br />
durchschnittlichen Strompreis-Mittelwert für die Jahre 2011<br />
bis 2018 i. H. v. 69,34 EUR / MWh <strong>de</strong>m rd. 6,3-fachen <strong>de</strong>s<br />
angenommenen Strompreises entsprechen.<br />
Die bestehen<strong>de</strong> Flussmorphologie bietet für die Ausbildung<br />
von Laufkraftwerken vorteilhafte Voraussetzungen,<br />
weil die energetische Nutzung ohne wesentliche Eingriffe<br />
umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnte. Ausuferungsbereiche wür<strong>de</strong>n<br />
auch ohne Uferbegleitmaßnahmen minimal bleiben.Dadurch<br />
wür<strong>de</strong> sich zum einen nur eingeschränkter Bedarf<br />
am Erwerb betroffener privater Grundstücke ergeben<br />
und zum an<strong>de</strong>ren könnten die veranschlagten Baukosten<br />
vergleichsweise niedrig gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die ursprünglich von <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m<br />
albanischen Ministerium für Wirtschaft, Han<strong>de</strong>l und<br />
Energie, ausgeschriebene Lizenz sah die zusätzliche Einbindung<br />
von drei unwirtschaftlicheren Oberlaufstandorten<br />
vor. Durch eine geän<strong>de</strong>rte und optimierte Ausführung<br />
sollen nun die zuvor genannten fünf <strong>Wasserkraft</strong> werke<br />
erstellt wer<strong>de</strong>n. Das neue Projektkonzept <strong>de</strong>s Asset<br />
Managers besteht aus zwei Hochdruckstufen, bei <strong>de</strong>nen<br />
jeweils durch die Ausleitung <strong>de</strong>s Flussabschnitts unzugängliche<br />
Steilschlucht bereiche umgangen wer<strong>de</strong>n und<br />
im Anschluss drei aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rdruck-<br />
Laufkraftwerksstufen entstehen sollen. Durch das neue<br />
Konzept sollten Potenziale zur Optimierung <strong>de</strong>s Projekts<br />
und zur insgesamt schonen<strong>de</strong>n energetischen Bewirtschaftung<br />
<strong>de</strong>s konzessionierten Flussabschnitts gehoben<br />
wer<strong>de</strong>n können, so dass die ökologischen Auswirkungen<br />
<strong>de</strong>s Kraftwerksbaus minimal bleiben könnten. Für<br />
118 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Albanien, Mati, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />
Gesellschaft / Sitz<br />
Mati (SPV 1 in Gründung),<br />
Geplante Jahresproduktion<br />
119 GWh<br />
Tirana<br />
(für ein Regeljahr)<br />
Beteiligungsquote 90 %<br />
Geplante Fertigstellung Februar 2014<br />
<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
Geplante Kraftwerks-<br />
29,75 MW in Kaska<strong>de</strong><br />
Nennleistung<br />
mit fünf Kraftwerken<br />
Geschätzte Gesamt-<br />
<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Prognostizierter Jahresertrag<br />
(Bruttostromerlös)<br />
Status<br />
ca. 52 Mio. EUR<br />
7,6 Mio. EUR<br />
in Planung<br />
Mati 41°28‘08‘‘N, 20°6‘11‘‘E bis 41°38‘37‘‘N, 20°0‘33‘‘E<br />
Montenegro<br />
Kosovo<br />
Mazedonien<br />
Durrës<br />
Tirana<br />
Vlorë<br />
Griechenland<br />
Mittelmeer<br />
1<br />
Special Purpose Vehicle (SPV), Zweckgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 119
die Optimierung <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Kraftwerk konzepts<br />
war es j edoch notwendig, eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lizenz zu<br />
veranlassen. Deswegen sind zahlreiche Bedingungen<br />
für <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Be teiligungserwerbs noch nicht<br />
erfüllt. So muss die technische Freigabe aller durch<br />
<strong>de</strong>n Asset Manager gefor<strong>de</strong>rten Konzept än<strong>de</strong>rungen<br />
durch Anpassung <strong>de</strong>r Konzession seitens <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n<br />
erfolgen. Dadurch soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass bei<br />
Baudurch führung weniger Unwägbarkeiten entstehen.<br />
Die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft kann von <strong>de</strong>r geplanten Beteiligung<br />
wie<strong>de</strong>r Abstand nehmen, sollte es nicht möglich<br />
sein, das geän<strong>de</strong>rte Konzept genehmigt zu bekommen.<br />
Während <strong>de</strong>s Detail-Engineerings, das plangemäß<br />
noch im vierten Quartal 2011 beginnen soll, wer<strong>de</strong>n<br />
ggf. noch weitere Verbesserungspotenziale umgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n können. So könnten bspw. Standardisierungen<br />
im Bereich <strong>de</strong>r drei Laufstufen sowie die betriebsoptimierte<br />
Aus legung <strong>de</strong>r Wasserwege, <strong>de</strong>s Tunnels und<br />
<strong>de</strong>s Zuleitungskanals zur gleichmäßigen Verteilung <strong>de</strong>r<br />
Energieproduktion umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Planungsphase<br />
ist mit ca. einem Jahr veranschlagt, die darauf folgen<strong>de</strong><br />
Bauzeit soll entsprechend gestaffelt wer<strong>de</strong>n und bis zur<br />
Inbetriebnahme <strong>de</strong>r letzten Kraftwerksstufe ca. drei Jahre<br />
in Anspruch nehmen. Wesentliche Erfahrungen mit <strong>de</strong>m<br />
Erstprojekt Lengarica könnten auch in das Projekt Mati<br />
einfließen.<br />
Zielregion Türkei / Kuyuma, Nähe Samsun<br />
Kuyuma liegt im nördlichen Teil <strong>de</strong>r Türkei in <strong>de</strong>r Nähe<br />
<strong>de</strong>s Schwarzen Meeres. Erworben wer<strong>de</strong>n sollen 51 %<br />
an einer türkischen Kapitalgesellschaft, die im Besitz <strong>de</strong>r<br />
von <strong>de</strong>r türkischen Energiemarkt-Aufsichtsbehör<strong>de</strong> ausgestellten<br />
Lizenz für die Errichtung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
ist. Der Kaufvertrag über die Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ist abgeschlossen, jedoch noch nicht vollzogen.<br />
Geplant ist die Errichtung eines Wasser kraftwerks<br />
mit einer installierten Leistung von 18,5 MW und einer<br />
Jahres produktion von ca. 33 GWh an <strong>de</strong>n Flüssen<br />
Durucay, Egribük, Elmali und Kücük, welche alle Zuflüsse<br />
<strong>de</strong>s Flusses Kizilmark sind, eines <strong>de</strong>s größten Flüsse<br />
in <strong>de</strong>r Türkei. Das Projekt, das drei Seiten täler in drei<br />
Wasser fassungen und ein Einzugs gebiet von rd. 160 km²<br />
umfasst, wur<strong>de</strong> von vier Privat personen ent wickelt,<br />
<strong>de</strong>nen das notwendige Eigenkapital zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Projekts fehlte. Einer <strong>de</strong>r Eigentümer war vormals<br />
Direktor <strong>de</strong>r türkischen Wasserbehör<strong>de</strong> DSI und ist daher<br />
mit <strong>de</strong>n Strukturen <strong>de</strong>r Genehmigungs institutionen vertraut.<br />
Die Planung für das Projekt soll plangemäß noch<br />
im vierten Quartal 2011 abge schlossen wer<strong>de</strong>n, so dass<br />
noch im ersten Quartal 2012 die Bauverträge abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n könnten. Es sollen zwei Peltonturbinen<br />
zum Einsatz kommen, die plangemäß rd. 2.500 Volllaststun<strong>de</strong>n<br />
pro Jahr erreichen sollen. Dies wür<strong>de</strong> einer<br />
durchschnittlichen Auslastung von rd. 29 % entsprechen.<br />
Die Fallhöhe beträgt knapp 400 m, die Nutzfallhöhe soll<br />
sich auf ca. 394 m belaufen. Der Wasser durchfluss soll<br />
bei rd. 5,2 m³ pro Sekun<strong>de</strong> liegen. Die Hochspannungsleitung<br />
soll 10,5 km betragen, die Netzspannung bei<br />
34,5 kV liegen. Die Lizenz dauer beträgt 49 Jahre, beginnend<br />
ab Februar 2010. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Lizenz geht<br />
das Wasser kraftwerk in Besitz <strong>de</strong>s türkischen Staates<br />
über. Die Bauzeit ist mit 1,5 Jahren ver anschlagt, da<br />
in diesen Lagen auch <strong>de</strong>r Winter zum Bauen genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Das <strong>Invest</strong>itions volumen soll plan mäßig<br />
rd. 20,1 Mio. EUR betragen, von <strong>de</strong>nen rd. 65 % auf<br />
die Baukosten und rd. 30 % für die technische Ausstattung<br />
entfallen sollen. Bei <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionskosten<br />
(diese wür<strong>de</strong>n 1.086 EUR / kW entsprechen) wür<strong>de</strong> sich,<br />
bezogen auf die ange nommene Produktions menge von<br />
33.000 MWh pro Jahr, ein Wert von rd. 609 EUR / MWh<br />
ergeben. Die <strong>Invest</strong>itions kosten pro MWh entsprächen<br />
somit, bei einem angenommenen durchschnittlichen<br />
Strompreis-Mittelwert für die Jahre 2011 bis 2018<br />
i. H. v. 79,39 EUR / MWh, <strong>de</strong>m rd. 7,7-fachen <strong>de</strong>s angenommenen<br />
Strompreises.<br />
Das Kuyuma-Projekt weist einige Optimierungs potenziale<br />
auf. Durch <strong>de</strong>ren Umsetzung könnte es möglich sein,<br />
die Produktion zeitlich zu steuern und dadurch Strom<br />
zu Spitzen lastzeiten verkaufen zu können, in <strong>de</strong>nen<br />
höhere Preise erzielt wer<strong>de</strong>n können. Mit <strong>de</strong>m geplanten<br />
117.000 m³ großen Speicherbecken direkt vor <strong>de</strong>m<br />
Einlauf in die Druckleitung, die zum Krafthaus führt,<br />
120 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Türkei, Kuyuma, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />
Gesellschaft / Sitz<br />
Kuyuma Elektrik Üretim<br />
Geplante Jahresproduktion<br />
ca. 33 GWh<br />
Lim. Şırketı, Ankara<br />
(für ein Regeljahr)<br />
Beteiligungsquote (angestrebt) 51 %<br />
Geplante Fertigstellung Juni 2013<br />
<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />
18,5 MW<br />
Geschätzte Gesamt-<br />
<strong>Invest</strong>itionskosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Prognostizierter Jahresertrag<br />
(Bruttostromerlös)<br />
ca. 20,1 Mio. EUR<br />
2,26 Mio. EUR<br />
Status<br />
in Planung<br />
Kuyuma 41°2‘32‘‘N, 35°25‘43‘‘E<br />
Schwarzes Meer<br />
Bulgarien<br />
Georgien<br />
Istanbul<br />
Samsun<br />
Griechenland<br />
Izmir<br />
Ankara<br />
Antalya<br />
Adana<br />
Iran<br />
Syrien<br />
Irak<br />
Mittelmeer<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 121
könnten plangemäß 2 bis 6 Stun<strong>de</strong>n Strom mit optimalem<br />
Wirkungs grad produziert und verkauft wer<strong>de</strong>n. Zusätzliches<br />
Potenzial besteht in <strong>de</strong>r möglichen geregelten<br />
Nutzung <strong>de</strong>s oberhalb <strong>de</strong>s ersten Zulaufs gelegenen<br />
Be wässerungsdammes mit einem mehrere Millionen<br />
Kubik meter fassen<strong>de</strong>n Speichersee. Es ist geplant, bei<br />
<strong>de</strong>r türkischen Wasserbehör<strong>de</strong> zu beantragen, diesen<br />
Stausee als zusätzliches Speicherbecken für das geplante<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk Kuyuma zu nutzen. Dadurch könnte ein<br />
Tagesspeicher geschaffen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r in Niedrig wasserzeiten<br />
das Ausnutzen <strong>de</strong>r Spitzenlastzeiten an Werktagen<br />
ermöglicht. Die wirtschaftlich unattraktiveren Nacht- und<br />
Wochenendzeiten, die am Spotmarkt Preise <strong>de</strong>utlich unter<br />
<strong>de</strong>m Min<strong>de</strong>stpreis erzielen, könnten <strong>de</strong>mentsprechend<br />
produktionsfrei zur Speicherfüllung genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Führung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft soll unter <strong>de</strong>m<br />
Vorsitz <strong>de</strong>s Asset Managers gemeinsam mit einem zu<br />
ernennen<strong>de</strong>n türkischen Geschäftsführer organisiert<br />
wer<strong>de</strong>n. Für diese Position soll eine Person gewonnen<br />
wer<strong>de</strong>n, die vor allem im Bereich Stromhan<strong>de</strong>l Erfahrung<br />
aufweisen kann.<br />
6.7.3<br />
Weitere Betätigungen<br />
Zielregion Alpenraum / Österreich / Obdach<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft betreibt auf Grundlage eines<br />
am 01. April 2011 abgeschlossenen Pachtvertrages in<br />
<strong>de</strong>r Nähe vom österreichischen Wildon ein <strong>Wasserkraft</strong>werk.<br />
Verpächter ist die Hereschwerke Frizberg KG, die<br />
das <strong>Wasserkraft</strong>werk zuvor selbst betrieben hat. Das<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk ist bereits 1983 ans Netz gegangen,<br />
insofern han<strong>de</strong>lt es sich hierbei um eine Bestandsanlage<br />
mit über Jahre zurückzuverfolgen<strong>de</strong>n Erfahrungs- und<br />
Durchschnittswerten. Die Fallhöhe beträgt 66 m, <strong>de</strong>r<br />
Ausbaudurchfluss 1,3 m³ pro Sekun<strong>de</strong>. Insgesamt erzeugt<br />
das Kraftwerk eine Jahresproduktion von durchschnittlich<br />
ca. 3 GWh und hat eine installierte Leistung von 0,74 MW.<br />
Es wur<strong>de</strong>n zwei Francis-Turbinen verbaut, die durchschnittlich<br />
3.480 Stun<strong>de</strong>n im Jahr unter Volllast laufen.<br />
Dies entspricht einer durchschnittlichen Aus lastung von<br />
rd. 40 %. Die Netzspannung beträgt 20 kV. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />
Pacht ist direkt gekoppelt an das Betriebser gebnis vor<br />
Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Tilgung (EBITDA).<br />
92 % <strong>de</strong>s EBITDA sind jährlich als Pacht fällig. Plangemäß<br />
könnten vor diesem Hintergrund nach allen Betriebskosten<br />
und <strong>de</strong>r Pachtzahlung für das Geschäftsjahr<br />
2011 / 2012 rd. 5.000 EUR netto erwirtschaftet wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Pachtverhältnis kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen<br />
Kündigungs frist jeweils zum 31. März und<br />
zum 30. September je<strong>de</strong>n Jahres gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Verpächterin kann jedoch erstmals zum 01. März 2018<br />
<strong>de</strong>n Pachtvertrag kündigen.<br />
122 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Das <strong>Invest</strong>ment<br />
6<br />
Obdach, wesentliche Projektdaten (Prognose)<br />
Gesellschaft / Sitz<br />
Wildon, Österreich<br />
Geplante Kraftwerks-Nennleistung<br />
0,743 MW<br />
Beteiligungsquote<br />
Pacht<br />
Fertigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks 1983<br />
Geplante Jahresproduktion<br />
(für ein Regeljahr)<br />
Status<br />
ca. 3 GWh<br />
in Betrieb<br />
Obdach 47°5‘28‘‘N, 14°41‘1‘‘E<br />
Tschechien<br />
Deutschland<br />
Slovakei<br />
Salzburg<br />
Wien<br />
Schweiz<br />
Innsbruck<br />
Wildon<br />
Graz<br />
Ungarn<br />
Slovenien<br />
Italien<br />
Adria<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 123
7<br />
Wirtschaftliche<br />
Grundlagen<br />
124<br />
Landschaft am Unterlauf <strong>de</strong>s Mati-Flusses, Albanien
Mit einer Beteiligung am <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> können<br />
sich Anleger plangemäß mit einer unternehmerischen<br />
Beteiligung indirekt an einer Vielzahl von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
beteiligen. Dazu soll von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ein Portfolio aus <strong>Wasserkraft</strong>werken in Skandinavien, Österreich,<br />
Südosteuropa und <strong>de</strong>r Türkei aufgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Es ist geplant, überwiegend in neue, noch zu errichten<strong>de</strong><br />
<strong>Wasserkraft</strong>werksprojekte zu investieren. Da die einzelnen<br />
noch zu erwerben<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekte<br />
zum größten Teil noch nicht feststehen,<br />
han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Fondskonzept überwiegend um<br />
einen so genannten Blindpool. Demzufolge hängen die<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen und Schätzwerte von <strong>de</strong>r<br />
Umsetzung <strong>de</strong>r in Abschnitt 6.5 <strong>de</strong>finierten <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
und <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>itionskonzept ab.<br />
In <strong>de</strong>r ersten, so genannten <strong>Invest</strong>itionsphase, sollen insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke geplant, entwickelt und<br />
errichtet wer<strong>de</strong>n (Projektentwicklungsvorhaben). Insoweit<br />
ist es von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung, dass es <strong>de</strong>m Asset Manager gelingt, in ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Zahl geeignete Kraftwerksprojekte vertraglich<br />
zu sichern und die Entwicklungsphase bis zur Baufertigstellung<br />
erfolgreich zu gestalten. In <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n<br />
Bewirtschaftungsphase sollen die fertig gestellten <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
Strom produzieren, <strong>de</strong>r zu entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Erlösen aus Stromverkäufen führen soll. Nach einer Nutzungsdauer<br />
von min<strong>de</strong>stens drei bis fünf Jahren könnten<br />
die <strong>Wasserkraft</strong>werke dann planmäßig frühestens wie<strong>de</strong>r<br />
veräußert wer<strong>de</strong>n (Veräußerungsphase).<br />
Konzeptgemäß wird das wirtschaftliche Ergebnis einer<br />
Beteiligung am <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> maßgeblich<br />
vom Veräußerungserlös <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>- bzw. Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
abhängen. Insbeson<strong>de</strong>re aus <strong>de</strong>r Errichtung<br />
neuer <strong>Wasserkraft</strong> werke und <strong>de</strong>ren indirekten Verkauf<br />
könnten in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r jeweiligen Marktlage<br />
sowie <strong>de</strong>r gesamtwirtschaftlichen Entwicklung attraktive<br />
Ergebnisse realisiert wer<strong>de</strong>n. Dies hängt auch entschei<strong>de</strong>nd<br />
von <strong>de</strong>r Kompetenz <strong>de</strong>s Asset Managers sowie <strong>de</strong>r<br />
für ihn han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Personen ab.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 125
Daneben sollen auch Erträge aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />
erzielt wer<strong>de</strong>n. Sowohl die laufen<strong>de</strong>n Erträge<br />
als auch <strong>de</strong>r Veräußerungserlös hängen wesentlich<br />
von <strong>de</strong>r zukünftigen Entwicklung <strong>de</strong>s Strommarktes in<br />
Europa und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Preisentwicklung für Stromverkäufe<br />
in <strong>de</strong>n einzelnen Zielregionen ab. Da die exemplarisch<br />
angenommene Veräußerung <strong>de</strong>r direkten und<br />
indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften im<br />
Jahr 2019 aus heutiger Sicht keineswegs gesichert ist, ist<br />
auch eine längerfristige Bewirtschaftung verbun<strong>de</strong>n mit<br />
einer späteren Veräußerung möglich.<br />
Nachfolgend sind die wesentlichen wirtschaftlichen<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> aufgeführt,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Planung für die <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>ren Finanzierung sowie<br />
die wesent lichen Annahmen, die <strong>de</strong>m wirtschaftlichen<br />
Konzept <strong>de</strong>s <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> zugrun<strong>de</strong><br />
gelegt wur<strong>de</strong>n.<br />
7.1<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungspläne<br />
(Prognose)<br />
Die <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungspläne sind in Euro aufgestellt,<br />
da die Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig in Euro erfolgen wird<br />
und die maßgeblichen Verträge <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (wie <strong>de</strong>r Managementvertrag<br />
sowie <strong>de</strong>r Kooperationsvertrag) auf Euro-Basis<br />
abge schlos sen wur<strong>de</strong>n bzw. abgeschlossen wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Euro-Währungsraumes besteht<br />
die Möglichkeit, dass diese Beteiligungen auf Basis<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>swährung (z. B. Norwegische Kronen,<br />
Türkische Lira, Albanischer Lek), US-Dollar o<strong>de</strong>r Euro<br />
erfolgt und die maßgeb lichen Verträge, laufen<strong>de</strong>n Erträge<br />
und Aufwendungen ebenfalls auf die jeweilige Lan<strong>de</strong>swährung,<br />
US-Dollar o<strong>de</strong>r Euro lauten. Soweit <strong>de</strong>rartige<br />
Aufwendungen und Erträge zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung<br />
<strong>de</strong>s Prospektes bereits geleistet wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n diese in<br />
Euro umgerechnet.<br />
126 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
7.1.1<br />
Konsolidierter <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
Konsolidierter <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb und die Herstellung<br />
<strong>de</strong>s geplanten <strong>Wasserkraft</strong>werksportfolios<br />
einschließlich Nebenkosten<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
(gesamt)<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
(gesamt)<br />
EUR EUR EUR<br />
Anteil Fondsgesellschaft<br />
in % <strong>de</strong>r<br />
Gesamtinvestition<br />
in % <strong>de</strong>s<br />
Eigenkapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
1. Planungs- und Lizenzkosten 25.700.000 19.277.500 8.674.875 7,1 % 15,7 %<br />
2. Errichtungskosten 231.850.000 173.887.500 78.249.375 64,1 % 142,1 %<br />
3. Finanzierungskosten 10.420.000 7.812.500 3.515.625 2,9 % 6,4 %<br />
4. Umsatzsteuer 47.300.000 35.472.500 15.962.625 13,1 % 29,0 %<br />
5. Technische Prüfungs- und<br />
Beratungskosten<br />
1.115.000 501.750 0,4 % 0,9 %<br />
6. Erwerbsentgelt 5.760.000 2.592.000 2,1 % 4,7 %<br />
7. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
3.000.000 1.350.000 1,1 % 2,5 %<br />
8. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
625.000 281.250 0,2 % 0,5 %<br />
9. Sonstiges 200.000 90.000 0,1 % 0,2 %<br />
10. Liquiditätsreserve 250.000 112.500 0,1 % 0,2 %<br />
11. Aufgeld <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 0 850.000 0,7 % 1,5 %<br />
12. Avalgebühren 0 362.000 0,3 % 0,7 %<br />
Summe 315.270.000 247.400.000 112.542.000 92,2 % 204,3 %<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Vergütungen<br />
13. Eigenkapitalbeschaffung 3.348.000 2,7 % 6,1 %<br />
14. Konzeption und Marketing 2.790.000 2,3 % 5,1 %<br />
15. Geschäftsbesorgung in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase<br />
1.410.000 1,2 % 2,6 %<br />
Summe 7.548.000 6,2 % 13,7 %<br />
Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
16. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft 820.000 0,7 % 1,5 %<br />
17. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 960.000 0,8 % 1,7 %<br />
Summe 1.780.000 1,5 % 3,2 %<br />
18. Sonstiges 50.000 0,0 % 0,1 %<br />
19. Liquiditätsreserve 150.000 0,1 % 0,3 %<br />
Gesamtinvestition 315.270.000 247.400.000 122.070.000 100,0 % 221,6 %<br />
Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 127
Konsolidierter Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
Eigenkapital<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
(gesamt)<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
(gesamt)<br />
EUR EUR EUR<br />
Anteil Fondsgesellschaft<br />
in % <strong>de</strong>r<br />
Gesamtinvestition<br />
in % <strong>de</strong>s<br />
Eigenkapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
20. Kapitalanteil <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 89.055.000<br />
21. Kapitalanteil Co-<strong>Invest</strong>oren 29.685.000<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
22. Kapitalanteil Fondsgesellschaft 45.000.000<br />
23. Kapitalanteil Schwestergesellschaft 25.000.000<br />
24. Kapitalanteil Joint Venture-Partner 30.000.000<br />
Fondsgesellschaft<br />
25. Kommanditkapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft 54.000.000 44,2 % 98,0 %<br />
26. Agio 1.080.000 0,9 % 2,0 %<br />
Summe 118.740.000 100.000.000 55.080.000 45,1 % 100,0 %<br />
27. Zinserträge Fondsgesellschaft 660.000 0,5 % 1,2 %<br />
28. Umsatzsteuererstattung 18.070.000 13.550.000 6.097.500 5,0 % 11,1 %<br />
29. Fremdkapital 178.460.000 133.850.000 60.232.500 49,3 % 109,4 %<br />
Gesamtinvestition 315.270.000 247.400.000 122.070.000 100,0 % 221,6 %<br />
Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
ihr Eigenkapital auf insgesamt bis zu<br />
100 Mio. EUR zu erhöhen. Die Fondsgesellschaft sowie<br />
die Schwestergesellschaft planen, sich insgesamt mit<br />
70 Mio. EUR bzw. rd. 70,0 % an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zu beteiligen. Es ist nicht festgelegt, in welchem Verhältnis<br />
zueinan<strong>de</strong>r sich die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen<br />
wer<strong>de</strong>n, es ist auch möglich, dass sich aus schließlich<br />
die Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsge sellschaft<br />
beteiligt. Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
dass sich die Fondsgesellschaft und die Schwestergesell<br />
schaft mit insgesamt mehr als 70 Mio. EUR an<br />
<strong>de</strong>r Inves titionsgesellschaft beteiligen, sofern sämtliche<br />
Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager <strong>de</strong>m zustimmen (vgl. Abschnitt 8.4.3.1). Planmäßig<br />
soll sich die Fondsgesellschaft mit 45 Mio. EUR und<br />
die Schwestergesellschaft mit 25 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligen. Daneben ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner mit einem<br />
Eigenkapital i. H. v. rd. 20,5 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligt und plant, diesen Betrag auf insgesamt<br />
30 Mio. EUR zu erhöhen.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, ein diversifiziertes<br />
Portfolio aus <strong>Wasserkraft</strong>werken in Skandinavien, <strong>de</strong>m<br />
128 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Alpenraum, Südosteuropa und <strong>de</strong>r Türkei aufzubauen, zu<br />
entwickeln, zu errichten und zu bewirtschaften. Hierzu<br />
beabsichtigt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, sich überwiegend<br />
direkt o<strong>de</strong>r indirekt an Gesellschaften zu beteiligen,<br />
die eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke entwickeln, errichten und<br />
betreiben (<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften) und Erlöse aus <strong>de</strong>m<br />
Verkauf <strong>de</strong>s produzierten Stroms erzielen. Hierzu wird sie<br />
voraussichtlich Gesellschaftsanteile erwerben, sich an<br />
Kapitalerhöhungen beteiligen und / o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />
Zahlungen an die betreffen<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
leisten, wie z. B. Einzahlungen in Kapitalrücklagen, Gesellschafterzuschüsse,<br />
Gesellschafterdarlehen o. ä. Daneben<br />
kann die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft <strong>Wasserkraft</strong>werke auch<br />
unmittelbar erwerben, entwickeln, errichten und betreiben.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Prospekts hat die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bereits eine Beteiligung an einer<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft erworben und für Beteiligungen<br />
an drei weiteren <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften Vereinbarungen<br />
zum Erwerb abgeschlossen, die jedoch noch unter<br />
aufschieben<strong>de</strong>n Bedingungen stehen o<strong>de</strong>r noch nicht<br />
vollzogen wur<strong>de</strong>n (vgl. Abschnitt 6.7). Das Beteiligungskapital,<br />
das die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an diesen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
direkt bzw. indirekt hält, soll planmäßig<br />
nach Fertigstellung <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
insgesamt rd. 89 Mio. EUR betragen. Der jeweilige Erwerb<br />
soll, wo es vorteilhaft erscheint, planmäßig über so genannte<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften als Zwischengesellschaften<br />
erfolgen. Eine Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r jeweiligen Geschäftstätigkeit<br />
innerhalb eines Lan<strong>de</strong>s über eine Län<strong>de</strong>rgesellschaft kann<br />
sich vorteilhaft auf Finanzierungsvorhaben auswirken.<br />
Auch bei einer späteren Veräußerung kann ein Verkauf <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren möglichen<br />
Veräußerungsstrategien attraktiver sein. Daher wur<strong>de</strong>n in<br />
Albanien und <strong>de</strong>r Türkei bereits solche Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
etabliert. Für Norwegen soll diese Funktion die Bekk<br />
og Strøm AS übernehmen, hinsichtlich <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
bereits einen Kaufvertrag über <strong>de</strong>n Erwerb<br />
einer Beteiligung abgeschlossen hat. Dieser sieht<br />
jedoch bis zum tatsächlichen Erwerb <strong>de</strong>s Anteils mehrere<br />
aufschieben<strong>de</strong> Bedingungen vor, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung noch nicht erfüllt sind (vgl. Abschnitt<br />
6.7.3).<br />
Der abgebil<strong>de</strong>te <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan weist<br />
zunächst die geplanten Gesamtkosten für die Planung,<br />
Entwicklung und Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken auf<br />
Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften aus. Für Zwecke <strong>de</strong>r<br />
Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsplans wur<strong>de</strong> angenommen,<br />
dass sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wirtschaftlich im<br />
Mittel zu 75 % an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften direkt<br />
o<strong>de</strong>r indirekt (z. B. über Län<strong>de</strong>rgesellschaften) beteiligen<br />
wird. In entsprechen<strong>de</strong>r Höhe wur<strong>de</strong>n die Kosten anteilig<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ausgewiesen. Auf<br />
dieser Basis sowie <strong>de</strong>r weiteren angenommenen Kostenpositionen<br />
plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine Kapitalerhöhung<br />
auf 100 Mio. EUR vorzunehmen. Planmäßig<br />
soll sich die Fondsgesellschaft hieran i. H. v. 45 Mio. EUR<br />
beteiligen. Entsprechend wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r wirtschaftlich auf die<br />
Fondsgesellschaft entfallen<strong>de</strong> Anteil <strong>de</strong>r auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ausgewiesenen Kosten dargestellt.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich dabei insgesamt um eine konsolidierte<br />
Darstellung, d. h. – vereinfacht ausgedrückt –, die Darstellung<br />
ist so erfolgt, als wäre die Fondsgesellschaft<br />
anteilig unmittelbar an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
und diese wie<strong>de</strong>rum anteilig unmittelbar an <strong>de</strong>n<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken beteiligt. Diese Darstellung erfolgt<br />
unabhängig davon, ob die Kosten bereits entstan<strong>de</strong>n sind<br />
o<strong>de</strong>r noch entstehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Im <strong>Invest</strong>itionsplan ist die vorgesehene Verwendung <strong>de</strong>r<br />
liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sowie <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase dargestellt. Län<strong>de</strong>rgesellschaften als<br />
Zwischengesellschaften wur<strong>de</strong>n nicht separat berücksichtigt,<br />
etwaige auf dieser Ebene anfallen<strong>de</strong> Kosten während<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wur<strong>de</strong>n aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />
und zum Zwecke <strong>de</strong>r besseren Übersichtlichkeit in <strong>de</strong>n<br />
Planungsansätzen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berücksichtigt.<br />
Soweit die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften o<strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase laufen<strong>de</strong><br />
Erträge erzielen (z. B. aus <strong>de</strong>r kurzfristigen verzinslichen<br />
Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel sowie Erträge aus Beteiligungen),<br />
sind diese nicht im <strong>Invest</strong>itionsplan abgebil<strong>de</strong>t.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 129
7.1.1.1<br />
Konsolidierter <strong>Invest</strong>itionsplan (Prognose)<br />
Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb und die Herstellung <strong>de</strong>s<br />
geplanten <strong>Wasserkraft</strong>werksportfolios einschließlich<br />
Nebenkosten<br />
Die dargestellten Positionen geben die geplanten Anschaffungs-<br />
und Anschaffungsnebenkosten sowie die Herstellungs-<br />
und Herstellungsnebenkosten <strong>de</strong>r noch zu errichten<strong>de</strong>n<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke sowie für die direkten und / o<strong>de</strong>r<br />
indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
wie<strong>de</strong>r.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Kosten für die Entwicklung und Errichtung<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>werkes richten sich im Wesentlichen nach<br />
<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Baukosten für die Errichtung <strong>de</strong>r Dämme,<br />
Tunnelbauten und sonstigen Hochbauten (z. B. Krafthaus)<br />
sowie die Kosten für die technische Ausrüstung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Turbinen, Transformatoren, Generatoren, Schaltanlagen<br />
und <strong>de</strong>n Stahlwasserbau. Daneben fallen üblicher weise<br />
Lizenzkosten, Planungs-, Steuerungs- und Überwachungskosten<br />
sowie weitere Baunebenkosten und Finanzierungskosten<br />
bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werkes an.<br />
1. Planungs- und Lizenzkosten<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> -<br />
werke sowie <strong>de</strong>r Beantragung und Erteilung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
wasserrechtlichen Lizenzen wer<strong>de</strong>n auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften entsprechen<strong>de</strong> Kosten anfallen.<br />
Bei angenommenen Herstellungskosten und Herstellungs<br />
nebenkosten ohne Umsatzsteuer auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften (Positionen 1. bis 3.) von<br />
rd. 268 Mio. EUR plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, dass<br />
hiervon durchschnittlich ca. 10 % auf die Planungs- und<br />
Lizenzerteilungskosten entfallen könnten, bezogen auf<br />
einzelne <strong>Wasserkraft</strong>projekte kann dieser Wert höher o<strong>de</strong>r<br />
niedriger ausfallen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
2. Errichtungskosten<br />
Die Errichtungskosten unterschei<strong>de</strong>n sich üblicherweise<br />
nach <strong>de</strong>n einzelnen Zielregionen bzw. Ziellän<strong>de</strong>rn. Ursächlich<br />
sind hierfür zum einen unterschiedliche Lohnkosten<br />
in verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn, daneben haben die natürlichen<br />
Gegebenheiten und insbeson<strong>de</strong>re die Beschaffenheit <strong>de</strong>s<br />
Grund und Bo<strong>de</strong>ns (Sand- und Gesteins schichten) sowie<br />
die Topografie <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s einen entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Einfluss<br />
auf die Höhe <strong>de</strong>r Errichtungskosten. Den Planungen<br />
und Einschätzungen im Hinblick auf die <strong>Invest</strong>itionsstrategie<br />
wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Schätzungen <strong>de</strong>r Errichtungskosten<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegt: In Skandinavien 1.200 – 1.300 EUR / kW,<br />
im Alpenraum 2.400 – 2.500 EUR / kW, in Südosteuropa<br />
1.500 –1.700 EUR / kW und in <strong>de</strong>r Türkei 1.500 –1.700 EUR / kW.<br />
Die unterstellten Kosten beziehen sich auf die planmäßig<br />
mögliche maximale Leistung <strong>de</strong>r Kraft werke (so genannte<br />
installierte Leistung) in <strong>de</strong>n jeweiligen Ziel regionen. Der<br />
Ausbaudurchfluss ist <strong>de</strong>r Durchfluss, für <strong>de</strong>n ein Kraftwerk<br />
ausgelegt ist, d.h. <strong>de</strong>r Durchfluss, bei <strong>de</strong>m es die maximale<br />
Leistung mit <strong>de</strong>m günstigsten Wirkungsgrad erbringt.<br />
Wenn <strong>de</strong>r Durchfluss gleich <strong>de</strong>m Ausbaudurchfluss ist,<br />
wird die sogenannte Maximalleistung <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />
erreicht. Falls <strong>de</strong>r Ausbaudurchfluss nicht permanent zur<br />
Verfügung steht, was bei Laufwasserkraftwerken aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Schwankungen <strong>de</strong>r Zuflussmengen regelmäßig <strong>de</strong>r<br />
Fall sein wird, wird das Kraftwerk nicht mit voller Auslastung<br />
son<strong>de</strong>rn im so genannten Teillastbetrieb gefahren.<br />
Hierzu wird <strong>de</strong>r Ausbaugrad <strong>de</strong>s Kraftwerks festgelegt.<br />
Der Ausbau grad eines Laufwasserkraftwerks ist das Verhältnis<br />
<strong>de</strong>s Ausbaudurchflusses zum Mittelwasserdurchfluss.<br />
Als Mittel wasserdurchfluss bezeichnet man dabei<br />
<strong>de</strong>n gemittelten jährlichen Abfluss. Der Ausbaudurchfluss<br />
ist die Größe, für welche die Turbinen ausgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Ausbau grad ist das Ergebnis einer individuellen Kosten-NutzenAnalyse<br />
für ein Kraftwerk und hängt stark von<br />
<strong>de</strong>r Charakteristik <strong>de</strong>r Durchflüsse ab. Der Ausbaugrad<br />
wird dabei in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r geplanten Stromerzeugung<br />
fest gelegt. Bei einem niedrigen Ausbaugrad wird<br />
eine hohe Auslastung angestrebt. Bei einem hohen Ausbaugrad<br />
hingegen sinkt die Vollauslastung <strong>de</strong>r installierten<br />
Leistung und die Auslastung ist geringer. <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
wer<strong>de</strong>n in Abhängigkeit <strong>de</strong>r spezifischen Gegebenheiten<br />
auf unterschiedlich hohe Maximalleistungen und<br />
damit Ausbaugra<strong>de</strong> ausgelegt. Beispielsweise wer<strong>de</strong>n in<br />
Norwegen die Kraftwerke auf eine vergleichsweise hohe<br />
Maximalleistung ausgelegt und weisen im Vergleich eine<br />
130 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
geringere durchschnittliche Auslastung auf. Entsprechen<br />
sind aber dadurch die spezifischen Errrichtungskosten<br />
in Bezug auf die installierte Maximalleistung ebenfalls<br />
geringer. Die unternehmerisch wesentliche Kenngröße<br />
ist die Angabe <strong>de</strong>r Kosten in Bezug auf die geplante<br />
durchschnittlich zu produzieren<strong>de</strong> Strommenge pro Jahr.<br />
Diese Kenngröße berücksichtigt neben <strong>de</strong>r installierten<br />
Leistung auch die angenommene durchschnittliche<br />
Auslastung <strong>de</strong>r Anlage bezogen auf die Maximalleistung.<br />
Bei 8.760 Stun<strong>de</strong>n pro Jahr und einer angenommenen<br />
durchschnittlichen Auslastung von 40 % pro Jahr ergibt<br />
sich somit rechnerisch eine jährliche Betriebsdauer <strong>de</strong>r<br />
Anlage von 3.504 Volllaststun<strong>de</strong>n. Es wird angestrebt, auf<br />
Portfolio-Ebene Kraftwerke mit einer installierten Leistung<br />
von insgesamt min<strong>de</strong>stens rd. 150 MW zu errichten.<br />
Bei einer angenommenen durchschnittlichen Auslastung<br />
von rd. 40 % könnte rechnerisch eine Strommenge von<br />
rd. 525.000 MWh pro Jahr produziert wer<strong>de</strong>n. Bei angenommenen<br />
Errichtungskosten <strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Wasserkraft</strong>portfolios von rd. 232 Mio. EUR (Position 2.)<br />
ergibt sich ein Wert von rd. 442 EUR / MWh. Die <strong>Invest</strong>itionskosten<br />
<strong>de</strong>s noch aufzubauen<strong>de</strong>n Portfolios von<br />
rd. 315 Mio. EUR (Positionen 1. bis 4.) entsprechen somit<br />
einem Wert von rd. 600 EUR / MWh. Im Einzelfall können<br />
die tatsächlichen Errichtungskosten in <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Regio nen <strong>de</strong>utlich von <strong>de</strong>n angenommenen Durch schnitts -<br />
werten abweichen.<br />
Auf Basis <strong>de</strong>r vorgenannten Annahmen sowie bei exemplarisch<br />
angenommenen Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften (Positionen<br />
1. bis 3.) von rd. 268 Mio. EUR plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
dass hiervon durchschnittlich rd. 86 % auf<br />
die Errichtungskosten entfallen könnten. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />
um einen Schätzwert.<br />
3. Finanzierungskosten<br />
Für die beabsichtigte Fremdfinanzierung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften wer<strong>de</strong>n voraussichtlich marktübliche<br />
Kosten anfallen, insbeson<strong>de</strong>re für Bearbeitungsgebühren<br />
im Zusammenhang mit Darlehensgewährungen,<br />
Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gewährung von Sicherheiten<br />
sowie weitere laufen<strong>de</strong> Fremdfinanzierungskosten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Zinsen während <strong>de</strong>r Bauerrichtungsphase.<br />
Bei angenommenen Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften (Positionen 1. bis<br />
3.) von rd. 268 Mio. EUR plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
dass hiervon durchschnittlich rd. 4 % auf Finanzierungskosten<br />
entfallen könnten. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
4. Umsatzsteuer<br />
Auf Errichtungskosten, Planungsleistungen und weitere<br />
Kostenbestandteile <strong>de</strong>r Positionen 1. bis 3. wird in <strong>de</strong>n<br />
einzelnen Ziellän<strong>de</strong>rn voraussichtlich Umsatzsteuer anfallen<br />
und zu entrichten sein. Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Türkei –<br />
aber auch in an<strong>de</strong>ren Staaten, wie bspw. Albanien – sind<br />
auf Bauleistungen anfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuerbeträge nur<br />
mit eingenommenen Umsatzsteuerzahlungen in <strong>de</strong>r Bewirtschaftungsphase<br />
verrechenbar, so dass diese regelmäßig<br />
zumin<strong>de</strong>st teilweise über einen Zeitraum von<br />
mehreren Jahren finanziert wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu plant<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
entsprechen<strong>de</strong> Fremdmittel zur Finanzierung<br />
dieser Umsatzsteuerbeträge zu marktüblichen Konditionen<br />
aufnehmen; die hierfür geplanten Fremdmittel sind in <strong>de</strong>r<br />
Position 29 enthalten. Soweit die angenommenen zu<br />
leisten<strong>de</strong>n Umsatzsteuerbeträge kurzfristig erstattungsfähig<br />
sein sollten, wur<strong>de</strong>n diese in <strong>de</strong>r Position 28 Umsatzsteuererstattung<br />
berücksichtigt. In Albanien und in <strong>de</strong>r<br />
Türkei wer<strong>de</strong>n Umsatzsteuer-Überhänge grundsätzlich<br />
nicht erstattet. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
5. Technische Prüfungs- und Beratungskosten<br />
Die Lahmeyer International GmbH wird von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beauftragt, diese im Rahmen von Ankaufsprüfungen<br />
zu beraten und als unabhängiger Zweitgutachter<br />
zu agieren (vgl. Abschnitt 8.6.3). Hierfür erhält<br />
die Lahmeyer International GmbH eine Vergütung auf<br />
Basis <strong>de</strong>s tatsächlichen Zeitaufwands. Die Vergütung<br />
soll sich plangemäß auf ca. 935.000 EUR zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer belaufen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen<br />
Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 131
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
planmäßig keine Kosten für die Durchführung von<br />
Due Diligences anfallen. Aufgrund <strong>de</strong>r Vereinbarungen im<br />
Managementvertrag wer<strong>de</strong>n diese Kosten vom Asset Manager<br />
getragen. Kommt es jedoch aufgrund einer ablehnen<strong>de</strong>n<br />
Entscheidung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht zu<br />
einem Beteiligungserwerb o<strong>de</strong>r scheitert <strong>de</strong>r Erwerb aus<br />
sonstigen Grün<strong>de</strong>n, teilen sich <strong>de</strong>r Asset Manager und die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die externen Gutachter- und Beratungskosten<br />
sowie die weiteren Drittkosten (inkl. Reisekosten)<br />
zu gleichen Teilen. Für aufgrund <strong>de</strong>ssen nicht vom<br />
Asset Manager zu tragen<strong>de</strong> Due-Diligence-Kosten wur<strong>de</strong><br />
ein Betrag i. H. v. rd. 180.000 EUR berücksichtigt. Es han<strong>de</strong>lt<br />
sich um einen Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
6. Erwerbsentgelt<br />
Der Asset Manager erhält von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
für seine Leistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Akquisi tion von Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
ein Honorar i. H. v. 3 % <strong>de</strong>s angenommenen Werts<br />
<strong>de</strong>s Anlagevermögens <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
(soweit dieser auf <strong>de</strong>n Beteiligungsanteil <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
entfällt) nach Fertigstellung <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft zu errichten<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt<br />
8.6.2). Bei <strong>de</strong>m ausgewiesenen Betrag han<strong>de</strong>lt<br />
sich um einen Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
7. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, sich überwiegend an<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sowohl direkt als auch indirekt<br />
zu beteiligen, die eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke entwickeln<br />
bzw. errichten. Mithin wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
erst ab einem späteren Zeitpunkt nach Fertigstellung und<br />
Inbetriebnahme <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>werke Erträge<br />
aus <strong>de</strong>n Beteiligungen erzielen. Unabhängig davon muss<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft laufend ihren eigenen Verpflichtungen<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r operativen Geschäftstätigkeit<br />
nachkommen.<br />
Betreuungsvergütung<br />
Der Asset Manager erhält für seine Leistungen im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligungen sowie<br />
<strong>de</strong>r Unterstützung von und Mitwirkung an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rund<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften eine Vergütung i. H. v. monatlich<br />
0,0833 % bezogen auf <strong>de</strong>n Anlagenwert <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften<br />
(bis 31. März 2016) bzw. bezogen<br />
auf <strong>de</strong>n Net Asset Value (Eigenkapital) <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
(ab 01. April 2016) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Dies könnte zum Schluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
einem Betrag von geschätzt rd. 1,95 Mio. EUR p. a. zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer entsprechen. Die Vergütung ist<br />
in monatlichen Raten zur Zahlung fällig.<br />
Vergütung für technische Prüfung und Überwachung<br />
Die Lahmeyer International GmbH wird von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beauftragt, die <strong>Wasserkraft</strong>werke einer<br />
laufen<strong>de</strong>n technischen Prüfung und Überwachung zu<br />
unterziehen (vgl. Abschnitt 8.6.3). Hierfür erhält die Lahmeyer<br />
International GmbH eine Vergütung auf Basis <strong>de</strong>s<br />
tatsächlichen Zeitaufwands. Die Vergütung soll sich plangemäß<br />
durchschnittlich auf ca. 40.000 EUR p. a. zzgl. Umsatzsteuer<br />
belaufen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
Versicherungsprämien<br />
Zur Absicherung gegen bestimmte län<strong>de</strong>rspezifische<br />
Unwägbarkeiten hat die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft für ihre<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>m Projekt Lengarica in Albanien eine<br />
Garantie mit <strong>de</strong>r OeKB Oesterreichische Kontrollbank AG<br />
vereinbart. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1 % p. a.<br />
<strong>de</strong>s investierten Eigenkapitals, dies entspricht bezogen auf<br />
das planmäßig in die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft zu leisten<strong>de</strong><br />
Eigenkapital einem Betrag von rd. 105.000 EUR. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
plant, ggf. auch für weitere Beteiligungen<br />
in Südosteuropa, aber auch in <strong>de</strong>r Türkei entsprechen<strong>de</strong><br />
Vereinbarungen abzuschließen. Dabei könnten<br />
sich die Kosten für albanische Kraftwerksbeteiligungen auf<br />
1 % p. a. und für türkische Kraftwerksbeteiligungen auf<br />
0,625 % p. a. bezogen auf das jeweils investierte Eigenkapital<br />
belaufen. Dies könnte zum Schluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
einem Betrag von geschätzt rd. 0,5 Mio. EUR<br />
p. a. entsprechen.<br />
132 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Gesellschaftskosten<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft muss weitere laufen<strong>de</strong> Kosten<br />
tragen, wie z. B. die Vergütung <strong>de</strong>r Geschäftsführung;<br />
Vergütungen, Sitzungsgel<strong>de</strong>r, Reisekosten und Spesen<br />
<strong>de</strong>s Beirats; Kosten für die Jahresabschlusserstellung und<br />
-prüfung sowie zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
unbekannte o<strong>de</strong>r unvorhersehbare Kosten. Diese Kosten<br />
sollen sich plangemäß anfänglich auf ca. 350.000 EUR p. a.<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer belaufen.<br />
Bei <strong>de</strong>m im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen Betrag (ggf.<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) han<strong>de</strong>lt es sich um einen<br />
Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, mit <strong>de</strong>m die<br />
voraussichtlich anfallen<strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
planmäßig soweit abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n<br />
sollen, wie diese in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase voraussichtlich<br />
nicht aus realisierten Erträgen aus Beteiligungen abge<strong>de</strong>ckt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Schätzungsweise könnten die<br />
laufen<strong>de</strong>n Kosten ab <strong>de</strong>m zweiten Halbjahr 2014 aus entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Beteiligungserträgen aufgebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
8. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird aus <strong>de</strong>m Betrieb von<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken, die sie unmittelbar betreibt, voraussichtlich<br />
umsatzsteuerpflichtige Erlöse erzielen. Soweit<br />
<strong>de</strong>r Asset Manager gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Leistungen erbringen sollte, die originär auf die<br />
Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften gerichtet sind, beabsichtigt die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, diese Leistungen <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n<br />
Beteiligungsgesellschaften weiter zu belasten und<br />
hieraus ebenfalls umsatzsteuerpflichtige Erlöse zu erzielen.<br />
Insofern wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft voraussichtlich<br />
Unternehmer für umsatzsteuerliche Zwecke sein und<br />
gezahlte Vorsteuern erstattet bekommen können. Im<br />
<strong>Invest</strong>itionsplan wur<strong>de</strong> aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>nnoch<br />
berücksichtigt, dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gezahlte<br />
Umsatzsteuerbeträge nicht vollständig, son<strong>de</strong>rn nur zu<br />
ca. 75 % erstattet bekommen kann. Es han<strong>de</strong>lt sich um<br />
einen Schätzwert <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
9. Sonstiges<br />
Bei Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in <strong>de</strong>r<br />
Türkei wer<strong>de</strong>n die auf <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />
gerichteten Verträge voraussichtlich <strong>de</strong>r türkischen Stempelsteuer<br />
unterliegen. Die türkische Stempelsteuer wird<br />
grundsätzlich i. H. v. 0,825 % bezogen auf <strong>de</strong>n Gegenstandswert<br />
<strong>de</strong>s Vertrags erhoben. Je<strong>de</strong> unterschriebene<br />
Vertragsausfertigung unterliegt <strong>de</strong>r Besteuerung. Als<br />
Gegenstandswert wird <strong>de</strong>r höchste in <strong>de</strong>m Vertrag genannte<br />
Geldbetrag angesehen.<br />
Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an türkischen <strong>Wasserkraft</strong>ge<br />
sellschaften wur<strong>de</strong> ein Betrag i. H. v. pauschal<br />
190.000 EUR geschätzt. Für an<strong>de</strong>re Verträge wie Bauo<strong>de</strong>r<br />
Darlehensverträge wur<strong>de</strong> insgesamt ein Betrag<br />
i. H. v. rd. 1,1 Mio. EUR geschätzt, <strong>de</strong>r jedoch in <strong>de</strong>n<br />
Positionen 2. Errichtungskosten und 3. Finanzierungskosten<br />
berücksichtigt wur<strong>de</strong>. Da die Verträge zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen<br />
sind, han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen<br />
um Schätzwerte. Die tatsächliche Steuerbelastung kann<br />
höher ausfallen.<br />
Für nicht geplante Ausgaben o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Beträge während<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wur<strong>de</strong> ein Betrag i. H. v. 10.000 EUR<br />
(inkl. ggf. nicht abzugsfähiger gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />
vorgesehen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
10. Liquiditätsreserve<br />
Die anfängliche Liquiditätsreserve gibt <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />
liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bei planmäßigem<br />
Verlauf zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wie<strong>de</strong>r.<br />
11. Aufgeld <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Der Joint Venture-Partner hat sich bereits zu einem früheren<br />
Zeitpunkt an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligt<br />
und Kapitaleinlagen geleistet. Die Fondsgesellschaft<br />
und die Schwestergesellschaft wer<strong>de</strong>n sich planmäßig<br />
erstmalig zum 20. Dezember 2011 im Rahmen einer<br />
Kapitalerhöhung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beteiligen.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
voraussichtlich keine Gewinne erwirtschaften, jedoch<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 133
ereits einzelne <strong>Invest</strong>itionen in <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
getätigt haben. Für das durch <strong>de</strong>n Joint Venture-<br />
Partner bis zum 20. Dezember 2011 getragene Risiko im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>n bereits realisierten Beteiligungen<br />
an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften erhält dieser entsprechend<br />
<strong>de</strong>n Vereinbarungen im Kooperationsvertrag einen Ausgleich<br />
in <strong>de</strong>r Form, dass die Fondsgesellschaft und die<br />
Schwestergesellschaft mit ihrer erstmaligen Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Aufgeld an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zu entrichten haben, das bei taggenauer<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Zahlungen <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />
an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einer Verzinsung von<br />
15 % p. a. entspricht (vgl. Abschnitt 8.4.3.2). Das Aufgeld<br />
wird in die Kapitalrücklage <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
geleistet und dann im Wege <strong>de</strong>r Auflösung dieser Kapitalrück<br />
lage als Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner<br />
ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r anteilig auf<br />
die Fondsgesellschaft entfallen<strong>de</strong> Anteil an <strong>de</strong>m Aufgeld<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unter <strong>de</strong>r Annahme, dass<br />
sich die Fondsgesellschaft mit einem Kapitalanteil von<br />
45 Mio. EUR und die Schwestergesellschaft mit einem<br />
Kapitalanteil von 25 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
12. Avalgebühren<br />
Die Fondsgesellschaft sowie die Schwestergesellschaft<br />
haben sich gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft verpflichtet,<br />
dieser Bankbürgschaften in <strong>de</strong>r Höhe zur Verfügung<br />
zu stellen, in <strong>de</strong>r übernommene Kapitalanteile an<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft noch nicht eingezahlt wur<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die zu übernehmen<strong>de</strong>n Stammeinlagen (planmäßig<br />
rd. 9,8 % <strong>de</strong>s übernommenen Kapitalanteils) jeweils<br />
unverzüglich einzuzahlen, die so genannten Gesellschafterzuschüsse<br />
(planmäßig rd. 90,2 % <strong>de</strong>s übernommenen<br />
Kapitalanteils) wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig<br />
erst sukzessive zur Finanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
abrufen. Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r mögliche<br />
Betrag <strong>de</strong>r im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Stellung<br />
von Bankbürgschaften üblicherweise anfallen<strong>de</strong>n Avalgebühren<br />
zugunsten <strong>de</strong>r bürgen<strong>de</strong>n Bank. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />
um einen Schätzwert <strong>de</strong>r Anbieterin.<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Vergütungen<br />
13. Eigenkapitalbeschaffung<br />
Die Fondsgesellschaft zahlt <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
sowie ggf. weiteren mit <strong>de</strong>r Platzierung beauftragten<br />
Unternehmen eine Vermittlungsprovision von insgesamt<br />
4 % (inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />
jeweils platzierten Beteiligungskapitals ohne Agio <strong>de</strong>r neu<br />
beitreten<strong>de</strong>n Anleger (dies entspricht rd. 3,9 % bezogen<br />
auf das Eigenkapital inkl. Agio). In <strong>de</strong>r Vermittlungsprovision<br />
ist das Agio i. H. v. 2 % enthalten, das als Teil <strong>de</strong>r Kosten<br />
<strong>de</strong>r Eigenkapitalbeschaffung an die Vertriebspartner<br />
weitergezahlt wird. Aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong><br />
diese Vergütung auch auf die Kapital anteile <strong>de</strong>r Gründungskommanditistinnen<br />
berechnet (vgl. Abschnitt 8.5.2).<br />
Des Weiteren erhalten die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
und etwaige weitere Vertriebspartner bezüglich <strong>de</strong>r jeweils<br />
von ihnen vermittelten Kommanditanteile eine jährliche<br />
Vermittlungsvergütung von 0,55 % (inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s vermittelten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio). Die Vergütung entsteht erstmalig<br />
für das Geschäftsjahr 2012 / 2013 (vgl. Abschnitt 8.5.2).<br />
Im <strong>Invest</strong>itionsplan wur<strong>de</strong> die Vergütung für die <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
bis zum 31. März 2016 mit insgesamt 2,2 %<br />
(inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />
jeweils platzierten Beteiligungskapitals ohne Agio <strong>de</strong>r neu<br />
beitreten<strong>de</strong>n Anleger (dies entspricht rd. 2,16 % bezogen<br />
auf das Eigenkapital inkl. Agio) berücksichtigt.<br />
14. Konzeption und Marketing<br />
Die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH erhält für die Konzeption<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsangebots und das Marketing eine Vergütung<br />
i. H. v. 3 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />
bis zum Platzierungsschluss insgesamt gezeichneten<br />
Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ohne Agio sowie<br />
i. H. v. 2,0 % (zzgl. gesetz licher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s<br />
von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
inves tierten Kapitals (Summe <strong>de</strong>r geleisteten Stammeinlage<br />
sowie eingezahlter Gesell schafter zuschüsse, insge-<br />
134 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
samt: Kapitalabrufe). Daneben hat die <strong>DWS</strong> Finanz-Service<br />
GmbH Anspruch auf Erstattung nachgewiesener verauslagter<br />
Kosten für die Beauftragung von geeigneten Beratern<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Konzeption und Erstellung<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsangebots. Die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten ist<br />
begrenzt auf 0,5 % <strong>de</strong>s bis zum Platzierungsschluss insgesamt<br />
gezeichneten Kommanditkapitals (ohne Agio), maximal<br />
jedoch auf einen Betrag von 400.000 EUR, jeweils<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Ver gütung inkl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer entspricht insgesamt rd. 6,15 % bezogen<br />
auf das Eigen kapital ohne Agio. (vgl. Ab schnitt 8.5.3).<br />
15. Geschäftsbesorgung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
Gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-<br />
Service GmbH wird für die Übernahme <strong>de</strong>r lauf en<strong>de</strong>n<br />
administrativen Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ab<br />
<strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 2013 ein jährliches Honorar<br />
i. H. v. 0,6 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s bis zum<br />
Platzierungsschluss gezeichneten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio) zur Zahlung fällig. Die Vergütung erhöht sich<br />
jährlich um 2 % (erstmals im Geschäftsjahr 2013 / 2014).<br />
Für das Geschäftsjahr 2011 / 2012 belaufen sich die<br />
Gebühren auf 0,05 % (zzgl. Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s bis zum<br />
30. November 2011 gezeichneten Kommanditkapitals<br />
(ohne Agio) (vgl. Abschnitt 8.5.1). Im <strong>Invest</strong>itionsplan<br />
wur<strong>de</strong> die Vergütung für die <strong>Invest</strong>itionsphase bis zum<br />
31. März 2016 berücksichtigt. Bei <strong>de</strong>m ausge wiesenen<br />
Betrag han<strong>de</strong>lt sich teilweise um einen Schätzwert.<br />
Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
16. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft plant, neben geringfügigen Erträgen<br />
aus <strong>de</strong>r verzinslichen Anlage von Liquidität, im<br />
Wesentlichen Erträge aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zu erzielen. Da die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beabsichtigt, das geplante <strong>Wasserkraft</strong>werks-Portfolio<br />
bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 aufzubauen,<br />
wer<strong>de</strong>n erste Erträge aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft voraussichtlich erst nach <strong>de</strong>m<br />
Geschäftsjahr 2015 / 2016 erzielt wer<strong>de</strong>n können. Die<br />
Fondsgesellschaft muss ihren laufen <strong>de</strong>n Verpflichtungen<br />
jedoch unabhängig davon nachkommen, u. a. auch die<br />
jährliche Vermittlungsvergütung für die Eigenkapital vermittlung<br />
(siehe 13.) und die Vergütung für die Geschäftsbesorgung<br />
(siehe 15.) sowie die Vergütung <strong>de</strong>s Treuhandkommanditisten<br />
und weitere Gesellschaftskosten tragen.<br />
Treuhand-Kommanditistin<br />
Die Treuhand-Kommanditistin erhält für ihre Leistungen<br />
eine jährliche Vergütung von 0,15 % (zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer) <strong>de</strong>s verwalteten nominalen Anlagebetrags<br />
<strong>de</strong>r verwal teten Treugeber und Kommanditisten. Während<br />
<strong>de</strong>r Platzierungsphase wird die Vergütung zeitanteilig<br />
berechnet.<br />
Gesellschaftskosten<br />
Die Komplementärin erhält eine Vergütung i. H. v. 8.000 EUR<br />
p. a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin i. H. v. 13.000 EUR p. a. zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütungen wer<strong>de</strong>n vertraglich<br />
mit 2 % p. a. gesteigert, erstmals ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr<br />
2013 / 2014. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erhält<br />
zu<strong>de</strong>m als pauschalen Auslagenersatz 2,5 % ihrer jeweiligen<br />
Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Daneben wird die Fondsgesellschaft weitere laufen<strong>de</strong> Gesellschaftskosten<br />
tragen müssen, bspw. für die Testierung<br />
<strong>de</strong>s Jahresabschlusses, Steuerberatungskosten, Rechtsberatungskosten,<br />
Kosten von Gesellschafterversammlungen,<br />
<strong>de</strong>n Versand gesellschafterbezogener Schreiben u. ä.<br />
sowie zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung unbe kannte<br />
o<strong>de</strong>r unvorhersehbare Kosten. Diese Kosten sollen sich<br />
plangemäß anfänglich auf ca. 80.000 EUR p. a. zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer belaufen. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei<br />
um Schätzwerte.<br />
Der im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesene Gesamtbetrag soll<br />
die voraussichtli chen laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase ab<strong>de</strong>cken. Voraussichtlich<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft frühestens nach Abschluss<br />
<strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 erstmals Erträge aus<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zufließen.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich zum Teil um einen Schätzwert.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 135
17. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft plant, sich ausschließlich an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu beteiligen und somit keine<br />
umsatzsteuerbaren Leistungen zu erbringen. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>ssen wird die Fondsgesellschaft wirtschaftlich mit allen<br />
Kosten inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
belastet. Alle weiteren auch im Rahmen <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />
zu leisten<strong>de</strong>n Vorsteuern können ebenfalls nicht<br />
geltend gemacht wer<strong>de</strong>n und verbleiben als endgültige<br />
Kostenbelastung bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (vgl. Abschnitt<br />
9.3.1.2.2). Die Summe <strong>de</strong>r voraussichtlich zu leisten<strong>de</strong>n<br />
Umsatzsteuer für die Positionen 14., 15. und 16. ist in<br />
dieser Position ausgewiesen.<br />
18. Sonstiges<br />
Für nicht geplante Ausgaben o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Beträge <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase wur<strong>de</strong> ein Betrag<br />
in <strong>de</strong>r ausgewiesenen Höhe (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />
vorge sehen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
19. Liquiditätsreserve<br />
Die anfängliche Liquiditätsreserve gibt <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />
liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bei planmäßigem<br />
Verlauf <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft wie<strong>de</strong>r.<br />
7.1.1.2<br />
Konsolidierter Finanzierungsplan (Prognose)<br />
Eigenkapital<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
20. Kapitalanteil <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Auf Basis angenommener Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
(Positionen 1. bis 3. von rd. 268 Mio. EUR sowie <strong>de</strong>r in<br />
diesem Zusammenhang zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Umsatzsteuerzahlungen<br />
plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, sich<br />
im Mittel zu rd. 75 % an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
direkt und indirekt zu beteiligen. Die konkreten direkten<br />
o<strong>de</strong>r indirekten Beteiligungen an einzelnen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
können von <strong>de</strong>m angenommenen Mittelwert<br />
<strong>de</strong>utlich abweichen.<br />
21. Kapitalanteil Co-<strong>Invest</strong>oren<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsstrategie sowie <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionskriterien<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt<br />
diese, sich vorzugsweise gemeinsam mit Co-<strong>Invest</strong>oren<br />
an Wasser kraftgesellschaften direkt und indirekt zu beteiligen.<br />
Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r rechnerisch im Mittel verbleiben<strong>de</strong><br />
Anteil <strong>de</strong>r Co-<strong>Invest</strong>oren i. H. v. rd. 25 %.<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
22. Kapitalanteil Fondsgesellschaft<br />
Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r angenommene Anteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ohne Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s Aufgelds bei planmäßigem Verlauf.<br />
23. Kapitalanteil Schwestergesellschaft<br />
Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r angenommene Anteil <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ohne Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s Aufgelds bei planmäßigem Verlauf.<br />
24. Kapitalanteil Joint Venture-Partner<br />
Ausgewiesen ist <strong>de</strong>r angenommene Anteil <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bei planmäßigem<br />
Verlauf. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
ist <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner mit einem Eigenkapital<br />
i. H. v. rd. 20,5 Mio. EUR an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beteiligt. Es ist geplant, durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />
aus <strong>de</strong>m Umfeld <strong>de</strong>r Frizberg-Gruppe, die Beteiligung<br />
auf bis zu 30 Mio. EUR zu erhöhen.<br />
Fondsgesellschaft<br />
25. Kommanditkapital Fondsgesellschaft<br />
Das im <strong>Invest</strong>itionsplan aufgeführte Kommanditkapital<br />
(ohne Agio) beträgt nach Beitritt und Volleinzahlung<br />
aller Kommanditisten planmäßig 54 Mio. EUR. Hierin<br />
ist auch das Kapital <strong>de</strong>r Gründungskommanditistinnen<br />
enthalten.<br />
136 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
26. Agio<br />
Das Agio i. H. v. 2 % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r neu beitreten<strong>de</strong>n<br />
Anleger wird als Teil <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Eigen kapitalvermittlung<br />
(vgl. vorstehen<strong>de</strong> laufen<strong>de</strong> Nummer 13) an<br />
die Vertriebspartner weitergezahlt. Aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />
wur<strong>de</strong> das kalkulierte Agio auch auf die Kapitalanteile<br />
<strong>de</strong>r Gründungskommanditistinnen berechnet.<br />
27. Zinserträge Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, aus <strong>de</strong>r verzinslichen<br />
Anlage von liqui<strong>de</strong>n Mitteln Zinserträge zu erwirtschaften.<br />
Diese sollen in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase neben <strong>de</strong>m Kommanditkapital<br />
sowie <strong>de</strong>m darauf zu entrichten<strong>de</strong>n Agio<br />
zur Finanzierung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionen – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />
laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft – herangezogen<br />
wer<strong>de</strong>n. Es wur<strong>de</strong> angenommen, dass die liqui<strong>de</strong>n Mittel<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durchschnittlich zu 2 % p. a. zinsbringend<br />
in Deutschland angelegt wer<strong>de</strong>n können und die<br />
Zinserträge in Deutschland <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer sowie<br />
<strong>de</strong>m darauf zu entrichten<strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag unterliegen.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 137
28. Umsatzsteuererstattung <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Soweit auf Bau- und Baunebenkosten, Planungsleistungen<br />
und weitere Kostenbestandteile <strong>de</strong>r Positionen 1. bis 3. in<br />
<strong>de</strong>n einzelnen Ziellän<strong>de</strong>rn voraussichtlich Umsatzsteuer anfallen<br />
und zu entrichten sein wird, ist diese unter <strong>de</strong>r Position<br />
Umsatzsteuererstattung ausgewiesen, soweit diese<br />
zu leisten<strong>de</strong>n Umsatzsteuerbeträge kurzfristig erstattungsfähig<br />
sein sollten. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
29. Fremdkapital<br />
Planmäßig wird angestrebt, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung und<br />
Errichtung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke Fremdkapital i. H. v. 55 %<br />
bis zu 80 % <strong>de</strong>r Gesamtinvestition <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
in Euro, <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>s währung<br />
o<strong>de</strong>r US-Dollar aufnehmen. In Südosteuropa und <strong>de</strong>r<br />
Türkei sollen Fremdmittel planmäßig in Euro o<strong>de</strong>r US-<br />
Dollar aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Der durchschnittliche<br />
Fremdkapitalanteil soll planmäßig über das gesamte Kraftwerks-Portfolio<br />
65 % nicht überschreiten wobei etwaige<br />
Fremdfinanzierungen von Umsatzsteuerzahlungen in diese<br />
Quote nicht einbezogen wer<strong>de</strong>n. Die Fremdkapitalquote<br />
hängt von <strong>de</strong>r Region ab, in <strong>de</strong>r das Kraftwerksprojekt<br />
realisiert wird. In Südosteuropa und <strong>de</strong>r Türkei wird eine<br />
Quote zwischen 55% und 65 % angestrebt, während in<br />
Skandinavien und <strong>de</strong>m Alpenraum eine Quote von bis<br />
zu 80 % erreicht wer<strong>de</strong>n darf. Im Finanzierungsplan wird<br />
exemplarisch angenommen, dass die Fremdfinanzierung<br />
(ohne etwaige Fremdfinanzierungen von Umsatzsteuerzahlungen)<br />
durchschnittlich rd. 60 % <strong>de</strong>r Herstellungskosten<br />
ohne Umsatzsteuer betragen könnte.<br />
Die Zinsen für die Fremdmittel richten sich nach <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen Kapitalmarktverhältnissen. Kredite sollen nach<br />
Mög lichkeit langfristig aufgenommen und die Zinsen für<br />
Laufzeiten von bis zu acht Jahren fixiert wer<strong>de</strong>n. Zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung schätzt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
dass für die Bauphase Zinsen i. H. v. 5,5 %<br />
bis 6 % in Skandi navien und im Alpenraum 7,5 % bis 8,5 %<br />
in Südosteuropa vereinbart wer<strong>de</strong>n könnten. Es soll<br />
außer<strong>de</strong>m vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass die Zinsen nach Fertigstellung<br />
und Inbetriebnahme <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke um<br />
ca. 1 % reduziert wer<strong>de</strong>n, so dass für die langfris tige<br />
Finanzierung für Skandinavien und <strong>de</strong>n Alpenraum Zinsen<br />
i. H. v. 4,5 % bis 5 % und Südosteuropa und die Türkei<br />
i. H. v. 6,5 % bis 7,5 % angesetzt wer<strong>de</strong>n könnten. Es han<strong>de</strong>lt<br />
sich um Schätzwerte.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, dass Fremdmittel<br />
sukzessive im Errichtungsverlauf in Anspruch genommen<br />
wer<strong>de</strong>n und laufend auch Eigenkapital zur Finanzierung<br />
herangezogen wird.<br />
138 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Die durch die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften konzeptgemäß<br />
aufzunehmen<strong>de</strong>n Fremdfinanzierungen sollen planmäßig<br />
nach Fertigstellung und Inbetriebnahme <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werks laufend getilgt wer<strong>de</strong>n. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
geht davon aus, dass überwiegend gleichbleiben<strong>de</strong><br />
(lineare) Tilgungsleistungen vereinbart wer<strong>de</strong>n<br />
können. Für <strong>Wasserkraft</strong>werke in Skandinavien wird<br />
unterstellt, dass aufgenommene Fremdmittel innerhalb<br />
von 30 Jahren vollständig zurückgeführt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
für <strong>de</strong>n Alpenraum innerhalb von 25 Jahren und in Südosteuropa<br />
und <strong>de</strong>r Türkei innerhalb von 15 Jahren. Soweit<br />
Fremdmittel zur Finanzierung von Umsatzsteuerzahlungen<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n – bspw. in Albanien o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Türkei – geht die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft davon aus, dass<br />
diese aus eingenommenen verrechenbaren Umsatzsteuerbeträgen<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Verkauf von Strom<br />
zurückzuführen sind. Es han<strong>de</strong>lt sich um Schätzwerte.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft strebt an, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Fremdmittel vorzugsweise bei renommierten<br />
internationalen Banken und Finanzinstituten aufnehmen.<br />
In Südosteuropa könnten diese auch bei lokalen<br />
Banken und speziellen Fonds, die einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />
öffentlichen Entwicklungsauftrag erfüllen, aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die Finanzierung<br />
lokal vergebener Gewerke bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
sollen vorzugsweise Fremdmittel bei internationalen<br />
Banken mit entsprechen<strong>de</strong>n lokalen Nie<strong>de</strong>rlassungen<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Hierzu strebt die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu gegebener Zeit an, dass die<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften Rahmenvereinbarungen mit<br />
geeigneten Finanzinstituten abschließen, die <strong>de</strong>n Aufwand<br />
für <strong>de</strong>n Abschluss einzelner Kreditverträge reduzieren<br />
und die Abwicklung erleichtern sollen.<br />
Daneben könnten Lieferantenkredite als Teil <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung<br />
vereinbart und in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus wird die Erlangung von staatlichen<br />
Exportför<strong>de</strong>r- o<strong>de</strong>r Entwicklungsgarantien zur Absicherung<br />
von Fremdkapitalteilen angestrebt.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird voraussichtlich keine<br />
langfristige Fremdfinanzierung aufnehmen. Für <strong>de</strong>n Fall,<br />
dass die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einzelne <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
unmittelbar erwirbt, ist sie jedoch berechtigt, <strong>de</strong>n<br />
Erwerb, die Entwicklung und die Errichtung teilweise mit<br />
Fremdkapital zu finanzieren. Kurzfristige Fremdfinanzierungsmittel<br />
kann die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig<br />
nur im Umfang geschäftsüblicher Kontokorrentvereinbarungen<br />
aufnehmen. Von dritter Seite wur<strong>de</strong>n ihr keinerlei<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Fremdfinanzierungsmittel zugesagt.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 139
7.1.2<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
Prognostizierter <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
EUR<br />
in % <strong>de</strong>s Eigenkapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjekts<br />
1. Kapitalanteil an <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 45.000.000 81,7 %<br />
2. Aufgeld 850.000 1,5 %<br />
3. Avalgebühren 362.000 0,7 %<br />
Summe 46.212.000 83,9 %<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Vergütungen<br />
4. Eigenkapitalbeschaffung 3.348.000 6,1 %<br />
5. Konzeption und Marketing 2.790.000 5,1 %<br />
6. Geschäftsbesorgung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase 1.410.000 2,6 %<br />
Summe 7.548.000 13,7 %<br />
Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
7. Laufen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft 820.000 1,5 %<br />
8. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 960.000 1,7 %<br />
Summe 1.780.000 3,2 %<br />
9. Sonstiges 50.000 0,1 %<br />
10. Liquiditätsreserve 150.000 0,3 %<br />
Gesamtinvestition 55.740.000 101,2 %<br />
Prognostizierter Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Eigenkapital<br />
11. Kommanditkapital 54.000.000 98,0 %<br />
12. Agio 1.080.000 2,0 %<br />
Summe 55.080.000 100,0 %<br />
13. Zinserträge 660.000 1,2 %<br />
Gesamtfinanzierung 55.740.000 101,2 %<br />
Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Im <strong>Invest</strong>itionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist ausschließlich die vorgesehene Verwendung <strong>de</strong>r liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase dargestellt.<br />
140 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung plant die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
ihr Eigenkapital auf insgesamt bis zu<br />
100 Mio. EUR zu erhöhen. Die Fondsgesellschaft plant,<br />
hiervon einen Betrag von 45 Mio. EUR zu übernehmen.<br />
Der Kapitalanteil wird planmäßig zu einem geringen Teil<br />
als Stammeinlage (ca. 9,8 %) und zum überwiegen<strong>de</strong>n<br />
Teil als Gesellschafterzuschüsse (ca. 90,2 %) geleistet.<br />
Das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft soll bei<br />
planungsgemäßem Verlauf <strong>de</strong>r Platzierung in drei Platzierungsabschnitten<br />
zum 30. November 2011, 29. Februar<br />
2012 und 28. Juni 2012 eingezahlt und damit spätestens<br />
vollständig im Jahr 2012 eingeworben wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, <strong>de</strong>n<br />
Platzierungszeitraum einmalig o<strong>de</strong>r mehrfach über <strong>de</strong>n<br />
28. Juni 2012 hinaus zu verlängern. In diesem Fall laufen<br />
ein o<strong>de</strong>r mehrere weitere Platzierungsabschnitte, die mit<br />
Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
gesetzten Frist en<strong>de</strong>n. Die Ausführungen in diesem Kapitel<br />
beruhen auf <strong>de</strong>r Annahme, dass das im <strong>Invest</strong>itionsplan<br />
angenommene Kommanditkapital i. H. v. 54 Mio. EUR<br />
zzgl. Agio vollständig bis zum 28. Juni 2012 platziert und<br />
eingezahlt wird.<br />
Die Fondsgesellschaft plant, we<strong>de</strong>r eine kurzfristige noch<br />
eine langfristige Fremdfinanzierung aufzunehmen. Eine<br />
Zwischenfinanzierung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Entsprechend<br />
wur<strong>de</strong>n ihr auch von Dritten keine solchen Fremdfinanzierungsmittel<br />
zugesagt. Planmäßig sollen jedoch die<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, an <strong>de</strong>nen sich die Fondsgesellschaft<br />
über die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft mittelbar beteiligen<br />
soll, Fremdkapital aufnehmen (vgl. Abschnitt 7.1.1).<br />
Die prognostizierten Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Platzierung<br />
<strong>de</strong>r Kommanditanteile <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (d. h. die von<br />
<strong>de</strong>n Anlegern geleisteten Einlagen und Agios abzüglich <strong>de</strong>r<br />
fondsabhängigen Kosten (sog. Weichkosten)) wer<strong>de</strong>n ausschließlich<br />
für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />
und die Vorhaltung einer Liquiditätsreserve<br />
und für keine sonstigen Zwecke genutzt. Die prognostizierten<br />
Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Platzierung <strong>de</strong>r Komman ditanteile<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft reichen für die Erreichung<br />
<strong>de</strong>s Anlageziels nicht aus, vielmehr sollen planmäßig<br />
weitere Zinserträge, wie im Finanzierungsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
ausgewiesen, hierzu herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Zinserträge sind nicht gesichert.<br />
Soweit die geplanten Gesamtkosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaften<br />
überschritten wer<strong>de</strong>n sollten, müssten diese durch<br />
die Aufnahme weiterer Eigenmittel und / o<strong>de</strong>r durch die<br />
Aufnahme von Fremdmitteln finanziert wer<strong>de</strong>n.<br />
An <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
neben <strong>de</strong>r Komplementärin <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong><br />
Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH, die keine<br />
Einlage leistet und am Vermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
nicht beteiligt ist, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
KUCERA Beteiligungen Holding GmbH mit 500 EUR sowie<br />
die Treuhand-Kommanditistin DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH, die ihren Kommanditanteil<br />
i. H. v. 1.000 EUR für die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
hält, beteiligt. Aufgrund ihrer geringen Anteile am<br />
geplanten Gesamtkapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />
die Kapitalanteile <strong>de</strong>r vorgenannten Gesellschafter im<br />
Folgen<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen o<strong>de</strong>r betrachtet.<br />
Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>s Kommanditkapitals (ohne<br />
Agio) bil<strong>de</strong>t stets ein Betrag von 54 Mio. EUR.<br />
Weitere Erläuterungen zu <strong>de</strong>n einzelnen Positionen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplans <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
fin<strong>de</strong>n sich im Abschnitt 7.1.1 zu <strong>de</strong>n jeweilig<br />
gleichlauten<strong>de</strong>n Positionen.<br />
7.2<br />
Bewirtschaftungsphase<br />
Auf die Darstellung einer Prognoserechnung wird verzichtet,<br />
da zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung die konkreten<br />
<strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft weitgehend<br />
noch nicht feststehen und insofern <strong>de</strong>taillierte Aussagen<br />
zur wirtschaftlichen Entwicklung <strong>de</strong>r Beteiligungen <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in einzelnen Perio<strong>de</strong>n nicht möglich sind.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 141
Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sollen planmäßig in dieser<br />
Phase Erlöse aus Stromverkäufen erzielen und wer<strong>de</strong>n<br />
laufen<strong>de</strong> Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke sowie für Fremdfinanzierungen (vgl.<br />
Abschnitt 7.1.1.2) und die operative Tätigkeit <strong>de</strong>r Gesellschaften<br />
tragen müssen.<br />
aus <strong>de</strong>n Erträgen aus Beteiligungen sowie etwaigen<br />
sonstigen Erträgen nach Bildung entsprechen<strong>de</strong>r gesetzlich<br />
vorgeschriebener o<strong>de</strong>r aus wirtschaftlich gebotenen<br />
Grün<strong>de</strong>n notwendigen Rücklagen in die Liquiditätsreserve<br />
sowie nach Zahlung von Zins und Tilgung vollständig<br />
auszukehren.<br />
Erlöse aus Stromverkauf<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Erlöse ist maßgeblich abhängig von <strong>de</strong>r<br />
produzierten Strommenge und <strong>de</strong>m jeweils erzielten Verkaufspreis<br />
für <strong>de</strong>n Strom.<br />
Betriebskosten<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
fallen üblicherweise Kosten für Personal, Wartung, Instandhaltung,<br />
technische Prüfungen, Lizenzgebühren u.ä.<br />
an. Nach Planungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft könnten<br />
diese Kosten je nach Zielland üblicherweise durchschnittlich<br />
ca. 10 % bis 25 % <strong>de</strong>r Erlöse aus Stromverkäufen<br />
betragen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen Schätzwert.<br />
Gesellschaftskosten<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften müssen voraussichtlich weitere<br />
laufen<strong>de</strong> Kosten tragen, wie z. B. die Kosten für die<br />
Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Prospektaufstellung unbekannte o<strong>de</strong>r unvorhersehbare<br />
Kosten und Steuern. Diese Kosten sollen sich<br />
plangemäß anfänglich auf durchschnittlich ca. 25.000 EUR<br />
p. a. je <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft zzgl. Umsatzsteuer belaufen.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um einen Schätzwert.<br />
Soweit die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften zukünftig Überschüsse<br />
erwirtschaften, die sie nicht für etwaige zukünftige<br />
Instandhaltungsmaßnahmen, eine angemessene<br />
Vorsorge o.ä benötigen und auch nicht aufgrund gesetzlicher<br />
Vorgaben bspw. als Kapitalrücklagen verwen<strong>de</strong>n,<br />
sollen diese planmäßig an die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
bzw. die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und die Co-<strong>Invest</strong>oren<br />
ausgekehrt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Län<strong>de</strong>rgesellschaften und die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
wie<strong>de</strong>rum planen ebenfalls, entstehen<strong>de</strong> Überschüsse<br />
Soweit die Fondsgesellschaft aus <strong>de</strong>n Erträgen aus <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie aus Zinserträgen<br />
nach Abzug <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Kosten sowie einer<br />
angemessener Vorsorge einen Liquiditätsüberschuss erzielt,<br />
soll dieser an die Anleger ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Da die<br />
Fondsgesellschaft voraussichtlich erst nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erhält, wer<strong>de</strong>n Auszahlungen an<br />
die Anleger voraussichtlich nicht vor Abschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionphase<br />
erfolgen können.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zufließen, stellen diese –<br />
unabhängig von tatsächlichen Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
an die Anleger – bei <strong>de</strong>n Anlegern steuerlich<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (vgl. Abschnitt 9.4.4.1).<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist verpflichtet, von <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nzahlungen<br />
an die Fondsgesellschaft grundsätzlich<br />
eine Quellensteuer einzubehalten und an die österreichische<br />
Finanzverwaltung abzuführen. Der Quellensteuersatz<br />
beträgt grundsätzlich 25 % und kann bei Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Abkommensberechtigung auf 15 % reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
In Deutschland unterliegen die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n in voller Höhe,<br />
d. h. ohne jeglichen Abzug, <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer von<br />
25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Auf die Abgeltungsteuerzahllast<br />
ist die in Österreich einbehaltene Quellensteuer<br />
in Höhe <strong>de</strong>s abkommensrechtlich zulässigen Betrags<br />
grundsätzlich anrechenbar, so dass nur noch <strong>de</strong>r Differenzbetrag<br />
zwischen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Ab geltungsteuer auf die<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r österreichischen Quellensteuer an das<br />
<strong>de</strong>utsche Finanzamt abzuführen ist (vgl. Abschnitt 9.4.2).<br />
Die Zinseinkünfte aus <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve unterliegen<br />
planmäßig <strong>de</strong>r vom Schuldner <strong>de</strong>r Zinsen einzubehalten<strong>de</strong>n<br />
Abgel tungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />
142 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Die persönliche Steuerlast <strong>de</strong>s Anlegers bezogen auf<br />
diese Einkünfte ist damit grundsätzlich abgegolten, so<br />
dass sie nicht weiter bei <strong>de</strong>n steuerlichen Einkünften zu<br />
berücksichtigen sind (vgl. Abschnitt 9.4.4.1).<br />
Es ist davon auszugehen, dass während <strong>de</strong>s Aufbaus<br />
<strong>de</strong>s Portfolios keine Auszahlungen an die Anleger erfolgen<br />
können. Plangemäß soll die <strong>Invest</strong>itionsphase am<br />
31. März 2016 abgeschlossen sein. Auszahlungen an die<br />
Anleger können voraussichtlich nicht vor Abschluss <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase erfolgen.<br />
7.3<br />
Veräußerungsphase<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke sind grundsätzlich langlebige <strong>Invest</strong>itionsgüter<br />
und entsprechend sind die <strong>Invest</strong>itionen in<br />
bestehen<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>werke üblicherweise langfristig<br />
orientiert. Demgegenüber könnten bei erfolgreichem<br />
Verlauf mit <strong>de</strong>r Entwicklung und <strong>de</strong>r Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
bereits nach <strong>de</strong>ren Fertigstellung und<br />
vollständiger Inbetriebnahme ggf. signifikante Wertstei gerungen<br />
realisiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt, die direkten o<strong>de</strong>r<br />
indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
frühestens nach einer Betriebsdauer <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
von min<strong>de</strong>stens ca. drei bis fünf Jahren zu veräußern.<br />
Nach Einschätzung <strong>de</strong>s Asset Managers ist die Veräußerung<br />
eines neu hergestellten <strong>Wasserkraft</strong>werks frühestens<br />
nach einer Betriebszeit von ca. drei bis fünf Jahren vorteilhafter,<br />
als dieses unmittelbar nach <strong>de</strong>r Fertigstellung<br />
zu veräußern. Zum einen kann <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werksbetrieb<br />
in <strong>de</strong>r Zeit optimiert und damit die Erlöse aus <strong>de</strong>m<br />
Stromverkauf verbessert wer<strong>de</strong>n, zum an<strong>de</strong>ren liegen<br />
nach einer Betriebszeit von ca. drei bis fünf Jahren bereits<br />
hinreichend dokumentierte Betriebsergebnisse vor, auf<br />
<strong>de</strong>ren Grundlage eine Kaufpreiseinschätzung mit ten<strong>de</strong>nziell<br />
weniger Unsicherheiten verbun<strong>de</strong>n ist und ten<strong>de</strong>nziell<br />
zu besseren Veräußerungsergebnissen führen kann. Als<br />
möglicher Zeitpunkt für <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligungen wur<strong>de</strong> exemplarisch<br />
<strong>de</strong>r 31. März 2019 gewählt. Zu diesem Zeitpunkt wären<br />
bei planmäßigem <strong>Invest</strong>itionsverlauf alle <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
min<strong>de</strong>stens drei Jahre im Betrieb, so dass potenziellen<br />
Käufern Dokumentationen einzelner Betriebsergebnisse<br />
vorgelegt wer<strong>de</strong>n könnten.<br />
Hierbei bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung:<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat für Albanien und die Türkei<br />
so genannte Län<strong>de</strong>rgesellschaften errichtet, in <strong>de</strong>nen<br />
die Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in diesen<br />
Ziellän<strong>de</strong>rn gebün<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n sollen, für Norwegen soll<br />
diese Funktion die Bekk og Strøm AS übernehmen, an<br />
<strong>de</strong>r sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft planmäßig beteiligen<br />
wird (vgl. Abschnitt 6.7.3). Sie plant solche Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
ggf. für weitere Län<strong>de</strong>r zu errichten, soweit sich<br />
dies im Einzelnen als vorteilhaft darstellen sollte. Soweit<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften errichtet sein wer<strong>de</strong>n, könnten im<br />
Veräußerungsfalle die Beteiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
an diesen Län<strong>de</strong>rgesellschaften verkauft wer<strong>de</strong>n<br />
und in <strong>de</strong>r Folge die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft liquidiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies könnte eine Veräußerungsmöglichkeit darstellen,<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zeit- und Kostenaufwand vertretbar gestaltet<br />
wer<strong>de</strong>n könnte. Daneben könnte das potenzielle Kaufpreisvolumen<br />
für die einzelnen Län<strong>de</strong>rgesellschaften noch in<br />
einer Größenordnung sein, bei <strong>de</strong>m keine relevanten Marktteilnehmer<br />
als potenzielle Käufer ausschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />
Daneben gibt es auch noch weitere Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />
Veräußerung, insbeson<strong>de</strong>re die Veräußerung einzelner<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke, die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligungen an<br />
<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften o<strong>de</strong>r die Veräußerung <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft selber durch<br />
die Fondsgesellschaft.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 143
144 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
7.4<br />
Angestrebter Gesamtmittelrückfluss<br />
Der Gesamtmittelrückfluss an die Anleger setzt sich<br />
grundsätzlich aus allen laufen<strong>de</strong>n Auszahlungen sowie<br />
<strong>de</strong>r Schlussauszahlung bei Liquidation zusammen.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s Gesamtmittelrückflusses ist beim <strong>DWS</strong><br />
<strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> maßgeblich von <strong>de</strong>r erfolgreichen<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw. <strong>de</strong>r direkten<br />
und /o<strong>de</strong>r indirekten Beteiligungen an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften,<br />
aber auch von <strong>de</strong>r Zeitdauer <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
abhängig.<br />
In <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionskriterien <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ist festgelegt, dass die jeweilige <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
eine zufrie<strong>de</strong>n stellen<strong>de</strong> Rentabilität erwarten lassen muss<br />
(vgl. Abschnitt 6.5.2.1, Nr. 11). Auf dieser Basis besteht<br />
das Ziel, dass die Anleger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einen<br />
Gesamtmittelrückfluss i. H. v. min<strong>de</strong>stens 180 % bezogen<br />
auf das Kommanditkapital (ohne Agio) vor individuellen<br />
Steuern sowie anrechenbarer o<strong>de</strong>r erstattbarer Quellensteuer<br />
ein behalte erreichen, vorausgesetzt, dass die Veräußerung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> werke bzw. <strong>Wasserkraft</strong>werksbeteiligun<br />
gen wie exemplarisch angenommen zum<br />
31. März 2019 erfolgen sollte und sich die Annahmen wie<br />
in <strong>de</strong>n Ab schnitten 7.1, 7.2 und 7.3 dargestellt als zutreffend<br />
erweisen sollten. Dieser Zielwert ist nicht gesichert.<br />
Ob dieses Ziel erreicht wer<strong>de</strong>n kann, hängt dabei maßgeblich<br />
vom Liquidationserlös und dieser wie<strong>de</strong>rum vom<br />
Veräußerungs erlös <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke bzw. <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />
an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften ab. Dieser wie<strong>de</strong>rum<br />
wird maßgeblich von <strong>de</strong>r Menge <strong>de</strong>s produzierten<br />
Stroms, vom durchschnittlichen Strompreis im Veräußerungsjahr<br />
und vom Verkaufsfaktor abhängen.<br />
Planmäßig soll das Portfolio über eine installierte Leistung<br />
von min<strong>de</strong>stens 150 MW verfügen und somit bei einer angenommenen<br />
durchschnittlichen Auslastung von rd. 40 %<br />
min<strong>de</strong>stens eine Strommenge von rd. 525.000 MWh pro<br />
Jahr erzeugen (vgl. Abschnitt 7.1.1.1). Der Strom müsste<br />
sich plangemäß im Jahr 2019 durchschnittlich über<br />
alle Zielregionen für min<strong>de</strong>stens ca. 82 EUR / MWh<br />
verkaufen lassen, ausgehend von <strong>de</strong>m zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Prospektaufstellung angenommenen Strompreis von<br />
rd. 66 EUR / MWh wäre eine durchschnittliche jährliche<br />
Strompreissteigerung von ca. 3 % erfor<strong>de</strong>rlich, um diesen<br />
Strompreis zu erreichen. Ausführungen zur historischen<br />
Strompreisent wicklung fin<strong>de</strong>n sich in Abschnitt 6.1<br />
Vorausgesetzt wird ferner die in Abschnitt 7.1 dargestellte<br />
Platzierung eines Kommanditkapitals von 54 Mio. EUR<br />
zzgl. Agio, eine planmäßige Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
einschließlich <strong>de</strong>s Erwerbs geeigneter Beteiligungen<br />
an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und <strong>de</strong>r erfolgreiche<br />
Abschluss <strong>de</strong>r geplanten Projektentwicklungen in<br />
<strong>de</strong>n ein zelnen Zielmärkten.<br />
Im Ergebnis müsste im Veräußerungsjahr ein Verkaufsfaktor<br />
von rd. 9,5 auf <strong>de</strong>n angestrebten Bruttostromerlös<br />
bzw. von rd. 12 auf <strong>de</strong>n angestrebten Netto-Stromerlös<br />
(annahmegemäß könnte dieser rd. 75 % <strong>de</strong>s Bruttoerlöses<br />
entsprechen) erzielt wer<strong>de</strong>n können, damit nach Abzug<br />
<strong>de</strong>r geschätzten Restdarlehensvaluten von insgesamt<br />
rd. 110 Mio. EUR, mit <strong>de</strong>r Veräußerung und ggf. Liquidation<br />
<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gesellschaften verbun<strong>de</strong>nen Steuerzahlungen<br />
sowie Kosten (insbeson<strong>de</strong>re allgemeine Nebenkosten<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung und Liquidation, Verkaufsentgelt<br />
und Mehrerlösbeteiligung für <strong>de</strong>n Asset Manager (vgl.<br />
Abschnitt 8.6.2), Mehrerlösbeteiligung für die <strong>DWS</strong> Fi nanz-<br />
Service GmbH (vgl. Abschnitt 8.5.1) und Liquidationsgebühr<br />
für die Treuhandkommanditistin (vgl. Anhang 1,<br />
§ 19)) das Ziel, einen Gesamtmittelrückfluss von min <strong>de</strong>stens<br />
180 % bezogen auf das Kommanditkapital vor individuellen<br />
Steuern sowie anrechenbarer o<strong>de</strong>r erstattbarer Quellensteuereinbehalte<br />
zu erzielen, erreicht wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
Rückflüsse an <strong>de</strong>n Anleger können zu Steuerzahlungen<br />
<strong>de</strong>r Anleger führen, die in diesem Kapitel nicht dargestellt<br />
sind (vgl. in diesem Zusammenhang Kapitel 9).<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 145
7.5<br />
Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
7.5.1<br />
Eröffnungsbilanz, Zwischenübersicht<br />
Eröffnungs- und Zwischenbilanz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Eröffnungsbilanz zum 24. Juli 2011 und Zwischenbilanz zum 31. August 2011 <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />
Aktiva 24.06.2011 31.08.2011<br />
A<br />
Umlaufvermögen<br />
I For<strong>de</strong>rungen gegen Gesellschafter 500 0<br />
II Guthaben bei Kreditinstituten 0 91<br />
Summe Aktiva 500 91<br />
Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Die Eröffnungsbilanz weist auf <strong>de</strong>r Passivseite <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin als Gründungskommanditistin<br />
übernommenen Kommanditanteil aus. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>r Gesellschaft war die Einlage<br />
nicht geleistet und wird auf <strong>de</strong>r Aktivseite als For<strong>de</strong>rungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. Zum 31. August war<br />
die Einlage <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistinnen vollständig geleistet.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erst nach <strong>de</strong>m 31. August 2011 beigetreten und hat somit die<br />
von ihr treuhän<strong>de</strong>risch für die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin gehaltene Einlage i. H. v. 1.000 EUR (Hafteinlage<br />
1 EUR / Pflichteinlage 999 EUR) ebenfalls erst nach diesem Zeitpunkt geleistet.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung waren die Einlagen <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin als auch <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
vollständig geleistet.<br />
146 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Passiva 24.06.2011 31.08.2011<br />
A<br />
Eigenkapital<br />
I Kapitalanteil <strong>de</strong>r Komplementärin 0 0<br />
II Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />
Kommanditkapital 500 500<br />
Kapitalrücklage (Agio) 0 0<br />
Entnahmen 0 0<br />
Gewinnvortrag / Verlustvortrag 0 0<br />
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 0 – 409<br />
B Rückstellungen 0 0<br />
C Verbindlichkeiten 0 0<br />
Summe Passiva 500 91<br />
Zwischenübersicht: Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Gewinn- und Verlustrechnung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG für <strong>de</strong>n Zeitraum 24.06.2011 – 31.08.2011<br />
1. Umsatzerlöse 0<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 409<br />
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0<br />
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0<br />
5. Abschreibungen 0<br />
6. Fehlbetrag 24.06.2011 – 31.08.2011 – 409<br />
Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Im Zeitraum 24. Juni 2011 bis 31. August 2011 hat die Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n von ihr zu tragen<strong>de</strong>n<br />
Kosten <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Gesellschaft einen Fehlbetrag i. H. v. rd. – 409 EUR erzielt. Weitere wesentliche Geschäftsvorfälle<br />
– mit Ausnahme <strong>de</strong>s Abschlusses <strong>de</strong>r in Abschnitt 8.5 dargestellten Verträge – haben sich im Zeitraum 24. Juni<br />
bis 31. August 2011 sowie bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nicht ereignet.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 147
7.5.2<br />
Voraussichtliche Vermögenslage für das laufen<strong>de</strong> und das folgen<strong>de</strong> Geschäftsjahr (Prognose)<br />
Planbilanzen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
Planbilanzen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />
Aktiva 31.03.2012 31.03.2013<br />
A<br />
Anlagevermögen<br />
I Beteiligung an <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
1. Übernommener Kapitalanteil 28.600.000 45.000.000<br />
2. Aufgeld 850.000 850.000<br />
3. Kapitaleinlage ausstehend – 21.151.639 – 15.335.251<br />
8.298.361 30.514.749<br />
B<br />
Umlaufvermögen<br />
I Guthaben bei Kreditinstituten 24.280.207 18.499.841<br />
Summe Aktiva 32.578.568 49.014.590<br />
Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu <strong>de</strong>n Planbilanzen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Aktiva<br />
Anlagevermögen:<br />
Ausgewiesen ist die geplante Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. In <strong>de</strong>r Planbilanz zum 31. März 2012 wur<strong>de</strong><br />
angenommen, dass die Fondsgesellschaft einen Kapitalanteil von 28,6 Mio. EUR übernommen haben wird, auf diesen<br />
aber zunächst nur <strong>de</strong>n auf die Stammeinlage entfallen<strong>de</strong>n Betrag von rd. 2,8 Mio. EUR sowie einen Teilbetrag <strong>de</strong>s Gesellschafterzuschusses<br />
i. H. v. rd. 4,6 Mio. EUR tatsächlich eingezahlt haben wird und mithin die Kapitaleinlage i. H. v. rd.<br />
21,2 Mio. EUR noch nicht eingefor<strong>de</strong>rt und noch nicht geleistet sein wird. Daneben wur<strong>de</strong> angenommen, dass das Aufgeld<br />
in <strong>de</strong>r ausgewiesenen Höhe zum 31. März 2012 bereits vollständig entrichtet sein wird. Zum 31. März 2013 wur<strong>de</strong><br />
angenommen, dass die Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r geplanten Höhe von 45 Mio. EUR eine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>i tionsgesellschaft<br />
übernommen haben wird, von <strong>de</strong>r geschätzt ca. 15,3 Mio. EUR noch nicht eingefor<strong>de</strong>rt sein könnten.<br />
Umlaufvermögen:<br />
Die liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft fin<strong>de</strong>n sich in dieser Position wie<strong>de</strong>r.<br />
148 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Passiva 31.03.2012 31.03.2013<br />
A<br />
Eigenkapital<br />
I Kapitalanteil <strong>de</strong>r Komplementärin 0 0<br />
II Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />
Kommanditkapital 35.100.000 54.000.000<br />
Kapitalrücklage (Agio) 702.000 1.080.000<br />
Entnahmen – 6.344 – 151.317<br />
Gewinnvortrag / Verlustvortrag 0 – 3.246.838<br />
Jahresüberschuss / -fehlbetrag – 3.246.838 – 2.697.599<br />
B Rückstellungen 29.750 30.345<br />
C Verbindlichkeiten 0 0<br />
Summe Passiva 32.578.568 49.014.590<br />
Passiva<br />
Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten:<br />
Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin, <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin, das planmäßig einzuwerben<strong>de</strong> Kommanditkapital <strong>de</strong>r Anleger sowie das von diesen eingezahlte<br />
Agio, die Ent nahmen sowie die voraussichtlichen (kumulierten) Jahresergebnisse. Es wird von einer Vollplatzierung<br />
<strong>de</strong>s Emissionskapitals im Geschäftsjahr 2012 / 2013 ausgegangen. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, liqui<strong>de</strong> Mittel<br />
zinsbringend anzulegen. Annahmegemäß sollen die Zinserträge in Deutschland <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer sowie <strong>de</strong>m darauf<br />
zu ent richten<strong>de</strong>n Soli daritätszuschlag unterliegen. Die einbehaltenen Beträge <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer sowie <strong>de</strong>s darauf<br />
zu entrichten<strong>de</strong>n Solidaritätszuschlags sind grundsätzlich auf die Einkommensteuerschuld <strong>de</strong>r Anleger anrechenbar<br />
und stellen han<strong>de</strong>lsrechtlich Entnahmen dar. Bei <strong>de</strong>n ausgewiesenen Beträgen für die Entnahmen han<strong>de</strong>lt es sich ausschließlich<br />
um annahmegemäß auf Zinserträge einzubehalten<strong>de</strong> Abgeltungsteuer sowie <strong>de</strong>n darauf zu entrichten<strong>de</strong>n<br />
Solidaritätszuschlag.<br />
Rückstellungen:<br />
Für die Kosten <strong>de</strong>r Jahresabschlusserstellung und Prüfung wur<strong>de</strong> für das Geschäftsjahr 2011 / 2012 eine Rückstellung<br />
i. H. v. 25.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer berücksichtigt, da die Kosten zwar voraussichtlich erst im Geschäftsjahr<br />
2012 / 2013 anfallen wer<strong>de</strong>n, wirtschaftlich jedoch durch das Geschäftsjahr 2011 / 2012 veranlasst sind. Für das<br />
Geschäftsjahr 2012 / 2013 wur<strong>de</strong> die Rückstellung mit einem um 2 % gesteigerten Betrag berücksichtigt.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 149
Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG (Prognose)<br />
24.06.2011 – 31.3.2012 01.04.2012 – 31.03.2013<br />
1. Umsatzerlöse 0 0<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 3.270.890 – 3.247.267<br />
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 24.052 549.668<br />
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0<br />
5. Abschreibungen 0 0<br />
6. Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />
7. Jahresüberschuss / -fehlbetrag - 3.246.838 – 2.697.599<br />
Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
zu <strong>de</strong>n Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
1. Umsatzerlöse<br />
Die Fondsgesellschaft plant ausschließlich eine Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu erwerben und<br />
erzielt daher planmäßig keinerlei Umsatzerlöse.<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Die sonstigen Aufwendungen bestehen aus <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />
gesellschaftsbezogenen Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(Geschäftsbesorgung, Treuhand-Vergütung, Gesellschaftskosten<br />
etc.) und zusätzlich han<strong>de</strong>lsrechtlich sofort<br />
als Aufwand zu behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n anfänglichen Kosten (Gebühr<br />
für Konzeption und Marketing, Eigenkapitalvermittlung<br />
usw.). Ausführliche Erläuterungen hierzu fin<strong>de</strong>n sich<br />
in Abschnitt 7.1. Alle Kosten sind inkl. ggf. anfallen<strong>de</strong>r<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer dargestellt.<br />
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
Bei <strong>de</strong>n sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um Zinsen aus <strong>de</strong>r Anlage <strong>de</strong>r liqui<strong>de</strong>n Mittel <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft. Diese sind vor Abzug <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer<br />
dargestellt. Es han<strong>de</strong>lt sich um Schätzwerte.<br />
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Die Fondsgesellschaft plant, keine Fremdfinanzierung<br />
und keine Zwischenfinanzierung aufzunehmen, so dass<br />
planmäßig keine entsprechen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />
anfallen wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Abschreibungen<br />
Das Anlagevermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft besteht planmäßig<br />
ausschließlich aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Beteiligungen an Gesellschaften können<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlich nicht planmäßig abgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
6. Erträge aus Beteiligungen<br />
Grundsätzlich beabsichtigt die Fondsgesellschaft, Erträge<br />
aus ihrer Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu<br />
erzielen. Aufgrund <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
voraussichtlich in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />
2011 / 2012 bis 2015 / 2016 wer<strong>de</strong>n voraussichtlich frühestens<br />
nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2015 / 2016 Erträge<br />
aus <strong>de</strong>r Beteiligung erzielt.<br />
7. Jahresüberschuss /-fehlbetrag<br />
Für die Geschäftsjahre 2011 / 2012 und 2012 / 2013 wird<br />
davon ausgegangen, dass die Fondsgesellschaft han<strong>de</strong>lsrechtlich<br />
Jahresfehlbeträge erwirtschaftet.<br />
150 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
7.5.3<br />
Voraussichtliche Finanzlage für das laufen<strong>de</strong> und das folgen<strong>de</strong> Geschäftsjahr (Prognose)<br />
Cashflow-Prognose <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG (Prognose)<br />
Jahr 2011 / 2012 2012 / 2013<br />
A<br />
<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />
1. <strong>Invest</strong>itionen<br />
Kapitalanteil an <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 7.448.361 22.216.387<br />
Aufgeld 850.000 0<br />
Avalgebühren 20.646 256.895<br />
Eigenkapitalvermittlung 1.404.000 756.000<br />
Konzeption und Marketing 1.201.967 1.011.328<br />
Beratungsleistungen 175.500 94.500<br />
Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 261.719 210.107<br />
Sonstiges 32.500 17.500<br />
Summe <strong>Invest</strong>ition 11.394.693 24.562.717<br />
2. Finanzierung<br />
Kommanditkapital 35.100.000 18.900.000<br />
Agio 702.000 378.000<br />
Summe Finanzierung 35.802.000 19.278.000<br />
B<br />
Laufen<strong>de</strong> Bewirtschaftung<br />
1. Einzahlungen<br />
Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />
Zinserträge nach Abzug Abgeltungsteuer 17.708 404.693<br />
Summe <strong>de</strong>r Einzahlungen 17.708 404.693<br />
2. Auszahlungen<br />
Fondsadministration, Treuhand-Kommanditistin und Vermittler 96.188 702.000<br />
Gesellschaftskosten 25.500 102.010<br />
Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer 23.121 96.332<br />
Summe <strong>de</strong>r Auszahlungen 144.808 900.342<br />
C<br />
Liquidität <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
1. Liqui<strong>de</strong> Mittel 01.04. 0 24.280.207<br />
2. <strong>Invest</strong>itionen – 11.394.693 – 24.562.717<br />
3. Finanzierung 35.802.000 19.278.000<br />
4. Einzahlungen 17.708 404.693<br />
5. Auszahlungen – 144.808 – 900.342<br />
6. Auszahlungen an Anleger 0 0<br />
Liqui<strong>de</strong> Mittel 31.03. 24.280.207 18.499.841<br />
Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 151
152 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
7<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
zu <strong>de</strong>r Cashflow-Prognose <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und Finanzierung stellt die nach <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen in <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft verbleiben<strong>de</strong> Liquiditätsreserve dar.<br />
A <strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />
Bei <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen han<strong>de</strong>lt es sich um die Einzahlungen<br />
auf <strong>de</strong>n planmäßig zu übernehmen<strong>de</strong>n Kapitalanteil <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die in<br />
diesem Zusammenhang entstehen<strong>de</strong>n Anschaffungsnebenkosten<br />
(insbeson<strong>de</strong>re das Aufgeld) sowie alle weiteren<br />
anfänglichen Fondskosten (Kosten für Konzeption und<br />
Marketing, die Eigenkapitalvermittlung etc.). Die Finanzierung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition erfolgt aus <strong>de</strong>m Kommanditkapital<br />
und Agio <strong>de</strong>r Gesellschafter sowie aus Zinserträgen, diese<br />
sind unter <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Einzahlungen ausgewiesen.<br />
Voraussichtlich wird die Fondsgesellschaft planmäßig<br />
bis zum Geschäftsjahr 2014 / 2015 Einzahlungen auf <strong>de</strong>n<br />
planmäßig zu übernehmen<strong>de</strong>n Kapitalanteil an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
leisten. Der Saldo aus <strong>Invest</strong>itionen<br />
B Laufen<strong>de</strong> Bewirtschaftung<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />
2011 / 2012 und 2012 / 2013 planmäßig keine Erlöse aus<br />
<strong>de</strong>r geplanten Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Sie erwirtschaftet voraussichtlich in geringem Umfang<br />
Zinseinnahmen aus <strong>de</strong>r Anlage freier Liquidität. Die Ausgaben<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beinhalten die laufen<strong>de</strong>n<br />
gesellschaftsbezogenen Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
C Liquidität <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Die Liquidität <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ergibt sich aus <strong>de</strong>n<br />
<strong>Invest</strong>itionen und <strong>de</strong>r Finanzierung sowie <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />
Einzahlungen und Auszahlungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Die ersten Auszahlungen an die Anleger wer<strong>de</strong>n voraussichtlich<br />
frühestens nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />
2015 / 2016 erfolgen.<br />
7.5.4<br />
Planzahlen 2011 / 2012 – 2014 / 2015 (Prognose)<br />
Planzahlen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG (Prognose)<br />
2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015<br />
1. <strong>Invest</strong>itionen – Beteiligung an Gesellschaft 7.448.361 22.216.387 13.824.664 1.596.088<br />
2. Umsatzerlöse 0 0 0 0<br />
3. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0<br />
4. Produktion 0 0 0 0<br />
5. Ergebnis – 3.246.838 – 2.697.599 – 1.057.741 – 913.076<br />
Alle Werte in EUR. Alle quantitativen Angaben wur<strong>de</strong>n kaufmännisch gerun<strong>de</strong>t. Dadurch kann es zu geringen Rundungsdifferenzen kommen.<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
zu <strong>de</strong>n Planzahlen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft wird ihre <strong>Invest</strong>ition in die Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft voraussichtlich<br />
sukzessive bis zum Geschäftsjahr 2014 / 2015 tätigen.<br />
Da die Fondsgesellschaft beabsichtigt, ausschließlich in<br />
die geplante Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zu investieren, erzielt sie planmäßig keine Umsatzerlöse,<br />
son<strong>de</strong>rn Erträge aus Beteiligungen. Aufgrund <strong>de</strong>r planmäßigen<br />
<strong>Invest</strong>itionstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren 2011 / 2012 bis 2015 / 2016 wer<strong>de</strong>n<br />
voraussichtlich frühestens nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />
2015 / 2016 Erträge aus <strong>de</strong>r Beteiligung erzielt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Fondsgesellschaft übt keine Produktion aus.<br />
Planmäßig wird sie voraussichtlich in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />
2011 / 2012 bis 2014 / 2015 negative Ergebnisse<br />
erwirtschaften.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 153
8<br />
Rechtliche<br />
Grundlagen<br />
154<br />
Kanalbauwerk am Abfluss von Stausee in <strong>de</strong>r Nähe von Haukeli, Norwegen (Nähe Projekt Holldalbekk)
8.1<br />
Allgemeines<br />
Die folgen<strong>de</strong> Beschreibung stellt lediglich eine Zusammenfassung<br />
<strong>de</strong>r rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />
dar. Je<strong>de</strong>m Anleger wird daher dringend<br />
empfohlen, sich nicht ausschließlich auf diese Beschreibung<br />
zu verlassen, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n gesamten Verkaufsprospekt<br />
mit Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag, die diesem Verkaufsprospekt als<br />
Anhänge beigefügt sind, aufmerksam zu lesen. Gleiches<br />
gilt für die Beitrittserklärung ein schließlich <strong>de</strong>r<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung.<br />
Nach<strong>de</strong>m in Abschnitt 8.2 die Struktur <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />
umrissen wird, wer<strong>de</strong>n in Ab schnitt 8.3 die<br />
rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft dargestellt.<br />
Die rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n in Abschnitt 8.4 beschrieben. Die wesentlichen<br />
Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft fin<strong>de</strong>n sich in<br />
Abschnitt 8.5 und die wesentlichen Ver tragsverhältnisse<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in Abschnitt 8.6 wie<strong>de</strong>r. Die<br />
rechtlichen Grundla gen schließen mit einer Übersicht<br />
über die Provisionen und Vergütungen in Abschnitt 8.7.<br />
8.2<br />
Struktur <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />
Der Anleger kann sich an <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
Alpha GmbH & Co. KG zunächst nur mittelbar als Treu -<br />
geber über die Treuhand-Kommanditistin, die DI Deutsche<br />
Immobilien Treu handgesellschaft mbH, beteiligen.<br />
Der Anleger hat jedoch die Möglichkeit, seine indirekte<br />
Betei ligung zu einem späteren Zeitpunkt (frühestens zum<br />
01. Januar 2013, durch Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrags mit einer Frist von drei Monaten<br />
zum Kalen<strong>de</strong>rjahresen<strong>de</strong>) in eine direkte Beteiligung als<br />
Kommanditist umzuwan<strong>de</strong>ln, die dann ebenfalls von<br />
<strong>de</strong>r Treu hand-Kommanditistin verwaltet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die Rechte und Pflichten eines Anlegers gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft, an<strong>de</strong>ren Gesellschaftern sowie <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 155
Treuhand-Kommanditistin sind im Gesellschaftsvertrag<br />
und im Treuhand- und Verwaltungsvertrag nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />
8.3<br />
Die Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Zweckgesellschaft. Neben<br />
<strong>de</strong>n Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot<br />
führt die Fondsgesellschaft keine weiteren<br />
Geschäftstätigkeiten aus; sie beabsichtigt dies auch nicht<br />
in <strong>de</strong>r Zukunft. Bisher wur<strong>de</strong>n keine Vermögensbeteiligun<br />
gen ausgegeben.<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Personengesellschaft in<br />
<strong>de</strong>r Rechtsform einer Kommanditgesell schaft und in <strong>de</strong>r<br />
Ausgestaltung als GmbH & Co. KG organisiert, die <strong>de</strong>utschem<br />
Recht und ins beson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches unterliegt. Sie wur<strong>de</strong> am 24. Juni<br />
2011 gegrün<strong>de</strong>t und am 05. August 2011 im Han<strong>de</strong>lsre<br />
gister <strong>de</strong>s Amtgerichts Frankfurt am Main einge tragen.<br />
Die Han<strong>de</strong>lsregisternummer lautet HRA 46480. Persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage<br />
(Komplementärin) ist die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower<br />
Verwaltungsge sellschaft mbH mit Sitz in Darmstadt,<br />
Han<strong>de</strong>lsregisternummer HRB 89140. Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin ist die KUCERA Beteiligungen Holding<br />
GmbH mit Sitz in Darmstadt. Die Han <strong>de</strong>lsregisternummer<br />
lautet HRB 87991. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
hat einen Kom manditanteil (Haft- und Pflichteinlage)<br />
i. H. v. 500 EUR gezeichnet und vollständig eingezahlt.<br />
Im Hinblick auf die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
gegebene beherrschen<strong>de</strong> Stellung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, die zugleich Alleingesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin ist, han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
zunächst um ein Konzernunternehmen. Die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin als herrschen<strong>de</strong>s<br />
Unternehmen und die Komplementärin sowie die Fondsgesellschaft<br />
als ihre Tochtergesellschaften bil<strong>de</strong>n einen<br />
Konzern. Der Konzern ist im Bereich <strong>de</strong>r Beteiligung an<br />
Gesellschaften, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar im Besitz<br />
o<strong>de</strong>r Eigentum von <strong>Wasserkraft</strong>werken o<strong>de</strong>r von Lizenzen<br />
zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong> werken sind, tätig.<br />
Die Stellung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als Konzernunternehmen<br />
en<strong>de</strong>t jedoch, sobald die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
zusammen mit <strong>de</strong>r Komplementärin infolge<br />
<strong>de</strong>s Beitritts von Anlegern nicht mehr über die Mehrheit<br />
<strong>de</strong>r Stimmrechte verfügt.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Frankfurt am Main,<br />
Han<strong>de</strong>lsregisternummer HRB 36832, hat eine Einlage<br />
i. H. v. 1.000 EUR (davon Hafteinlage 1 EUR) gezeichnet<br />
und vollständig eingezahlt, die sie treuhän<strong>de</strong>risch<br />
für die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hält. Bei <strong>de</strong>r<br />
Komplementärin, <strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />
Gründungsgesell schafter <strong>de</strong>r Emittentin. Die Kommanditanteile<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin entsprechen <strong>de</strong>m Gesamtbetrag<br />
<strong>de</strong>r gezeichneten Einlagen <strong>de</strong>r Gründungsge sellschafter.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die Treuhand-<br />
Kommanditistin waren als Gründungsgesellschafter von<br />
<strong>de</strong>r Zahlung eines Agios befreit. Die Komplementärin ist<br />
am Kapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />
Die Fondsgesellschaft wird ihren Jahresabschluss gemäß<br />
<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuchs aufstellen und<br />
prüfen lassen. Das Geschäftsjahr <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
weicht vom Ka len<strong>de</strong>rjahr ab: Es beginnt am 01. April eines<br />
Jahres und en<strong>de</strong>t am 31. März <strong>de</strong>s Folgejahres. Das erste<br />
Geschäftsjahr 2011/12 ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Die<br />
Anbieterin hält zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
we<strong>de</strong>r direkt noch mittelbar Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin, die zum Deutsche<br />
Bank Konzern gehört, hält ihre Anteile treuhän<strong>de</strong>risch auf<br />
frem<strong>de</strong> Rechnung.<br />
156 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
8.3.1<br />
Unternehmensgegenstand / wichtigste Tätigkeitsbereiche<br />
Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Anteile einer o<strong>de</strong>r<br />
mehrerer Gesellschaften, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />
im Besitz o<strong>de</strong>r Eigentum von <strong>Wasserkraft</strong>werken o<strong>de</strong>r von<br />
Lizenzen zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
sind, zu erwerben, zu halten und alle damit in Zusammenhang<br />
stehen<strong>de</strong>n Geschäfte zu tätigen. Zu diesem Zweck<br />
beteiligt sie sich langfristig an <strong>de</strong>r österreichischen Gesellschaft<br />
enso hydro GmbH („<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft“).<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen,<br />
die <strong>de</strong>r Erreichung <strong>de</strong>s Gesellschaftszwecks<br />
unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar för<strong>de</strong>rlich sind, mit Ausnahme<br />
erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in<br />
§ 34 c GewO und <strong>de</strong>r in § 1 KWG genannten Tätigkeiten,<br />
soweit diese nach § 32 KWG erlaubnispflichtig sind.<br />
Die Gesellschaft kann Zweignie<strong>de</strong>rlassungen im In- und<br />
Ausland errichten. Die Gesellschaft ist konzeptionsgemäß<br />
nicht gewerblich tätig. Der Unternehmensgegenstand<br />
stimmt mit <strong>de</strong>n wichtigsten Tätigkeitsbereichen <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft überein.<br />
8.3.2<br />
Gesellschafter / Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile<br />
Die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG hat zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung folgen<strong>de</strong> Gesellschafter:<br />
Firma<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
mit Sitz in Darmstadt<br />
KUCERA Beteiligungen<br />
Holding GmbH<br />
mit Sitz in Darmstadt<br />
DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhand gesellschaft mbH<br />
mit Sitz in Frankfurt am Main<br />
Gesellschafterstatus Komplementärin Kommanditistin Kommanditistin<br />
Funktion in <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft<br />
Persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin<br />
Treuhand-Kommanditistin<br />
Eingezahlte Kapitalbeteiligung<br />
an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(Kapitalanteil)<br />
Keine<br />
500 EUR (Hafteinlage) 1.000 EUR treuhän<strong>de</strong>risch<br />
für die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin<br />
(davon 1 EUR Hafteinlage)<br />
Stimmrechte in <strong>de</strong>r<br />
Fonds gesellschaft<br />
10 Stimmen 10 Stimmen 1 Stimme je 1.000 EUR Kapital<br />
Geschäftsführer<br />
Matthias Frank<br />
Rolf Krauß<br />
Dr. Stefan Kucera<br />
Rolf Krauß<br />
Iris Racke<br />
Thomas Schnei<strong>de</strong>r<br />
Beteiligung an Gewinn und Verlust Keine In Höhe <strong>de</strong>s Kapitalanteils In Höhe <strong>de</strong>s Kapitalanteils<br />
Die Treuhand-Kommanditistin hält ihren Kommanditanteil zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung treuhän<strong>de</strong>risch für die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin. Die Kommanditisten haben insgesamt Kommanditanteile i. H. v. 1.500 EUR gezeichnet<br />
(gezeichnetes Kapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft) und in voller Höhe eingezahlt. Die Komplementärin zeichnet keine<br />
Kapitalanteile und erbringt keine Einlage.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 157
8.3.2.1<br />
Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Gesellschafter zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
Die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Gesellschafter zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung und die mit diesen Anteilen<br />
verbun<strong>de</strong>nen wesentlichen Rechte weichen von <strong>de</strong>n<br />
in Abschnitt 8.3.10 dargestellten mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
verbun<strong>de</strong>nen Rechten <strong>de</strong>r Anleger in <strong>de</strong>m nachfolgend<br />
dargestellten Umfang ab.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die Persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin haben je zehn Stimmen unabhängig<br />
von <strong>de</strong>r Höhe ihrer Kapitalanteile. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin hat je 1.000 EUR Einlage eine Stimme.<br />
Für die Ausübung <strong>de</strong>r Stimmrechte <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
gelten dabei die Regelungen <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Treuhand- und Verwaltungsver trags.<br />
Außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen fin<strong>de</strong>n auf Antrag<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin statt. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin beantragt eine außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassung<br />
insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn sie dazu von Treugebern<br />
angewiesen wird, <strong>de</strong>ren mittelbare Beteiligungen an <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />
entsprechen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
entschei<strong>de</strong>t über die Form <strong>de</strong>r Beschlussfassung und<br />
hat dabei die in § 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags festgelegten<br />
Funktionen. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihr<br />
Stimmrecht gespalten auszuüben (vgl. Abschnitt 8.3.9).<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die Persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin sind al leinvertretungsberechtigt<br />
und für die Rechtsgeschäfte mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
von <strong>de</strong>n Be schränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin ist allein zur Ge schäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft berechtigt.<br />
Die Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist am Gewinn<br />
und Verlust sowie am Liquidationserlös nicht beteiligt und<br />
haftet unbeschränkt.<br />
Für das Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
ist gemäß § 17 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags ein<br />
abweichen<strong>de</strong>r Zeitpunkt vorgesehen.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist bevollmächtigt, ihr<br />
Kommanditkapital durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter im vorgegebenen<br />
zeitlichen Rahmen zu erhöhen (vgl. § 4 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />
Bei <strong>de</strong>r Übertragung ihres Kommanditanteils<br />
o<strong>de</strong>r Teilen davon und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Rechte<br />
ist sie von Beschränkungen, wie z. B. <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis<br />
eines zustimmen<strong>de</strong>n Gesellschafterbeschlusses, teilweise<br />
befreit (vgl. § 6 Ziffer 2 und 6 sowie § 7 Ziffer 4 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags).<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält unter bestimmten<br />
Umstän<strong>de</strong>n keine Abfindung im Falle ih res Ausschei<strong>de</strong>ns<br />
(vgl. § 18 Ziffer 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags). Ihr stehen<br />
die in <strong>de</strong>n Abschnit ten 8.3.2.2 und 8.7 dargestellten Vergütungen<br />
und Kostenerstattungen zu.<br />
8.3.2.2<br />
Vergütungen, Zahlungen an die Gesellschafter zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
Der Komplementärin und <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
stehen Vergütungen in einer Gesamthöhe von<br />
21.000 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) pro Geschäftsjahr zu.<br />
Dabei entfällt auf die Komplementärin für die Übernahme<br />
<strong>de</strong>r persönlichen Haftung eine Vergütung von 8.000 EUR<br />
und auf die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin für die<br />
Geschäftsführung eine Vergütung von 13.000 EUR. Diese<br />
Vergütungen wer<strong>de</strong>n jährlich um 2 % erhöht, erstmalig für<br />
das Geschäftsjahr 2013 /14. Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
2011/12 erhalten die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin eine volle Vergütung. Zusätzlich<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditi stin ihre Auslagen<br />
mit 2,5 % zzgl. Umsatzsteuer <strong>de</strong>r ihr zustehen<strong>de</strong>n<br />
Vergütung i. H. v. 13.000 EUR pro Geschäftsjahr pauschal<br />
erstattet.<br />
158 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Die Treuhand-Kommanditistin erhält für ihre Leistungen<br />
eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,15 % <strong>de</strong>s auf die<br />
Treu geber und Kommanditisten mit Verwaltungsmandat<br />
entfallen<strong>de</strong>n nominalen An lagebetrags (zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer). In Abhängigkeit von <strong>de</strong>n verwalteten<br />
Anlagebe trägen ergibt sich eine maximale jährliche<br />
Ver gütung von 124.500 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
bei einem maximalen Platzierungsvolumen von<br />
83 Mio. EUR bzw. eine maximale jährliche Vergütung von<br />
345.000 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei einem<br />
maximalen Platzierungsvolumen von 230 Mio. EUR. Die<br />
Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschaft getragen und <strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verwalteten Treugebern und<br />
Kommanditisten zugerechnet. Sollte die Treuhandkommanditistin<br />
als Liquidator tätig wer<strong>de</strong>n, so erhält sie 0,5 %<br />
<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase <strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung<br />
an die Anleger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Liquidität<br />
(vgl. Abschnitt 8.3.9.3). Eine Angabe <strong>de</strong>s Gesamtbetra ges<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin zustehen<strong>de</strong>n Vergütung<br />
ist nicht möglich, weil <strong>de</strong>r Fonds eine unbegrenzte Laufzeit<br />
hat und die in <strong>de</strong>r Liquidationsphase zur Verteilung<br />
an die Anleger zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Liquidität zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Pros pektaufstellung nicht bestimmbar<br />
ist. Der Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin (für frem<strong>de</strong> Rechnung) stehen<br />
ferner eine Beteiligung am Gewinn <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft<br />
im Verhältnis ihres Kapitalanteils an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
sowie ein Entnahmerecht bezüglich <strong>de</strong>s Barüberschusses<br />
im Verhältnis ihres Kapitalanteils an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
zu (vgl. zu <strong>de</strong>n Einzelheiten und <strong>de</strong>r Berechnung<br />
§ 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft).<br />
Darüber hinaus stehen <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />
innerhalb und außerhalb <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und auch<br />
keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbeson<strong>de</strong>re keine<br />
Ge hälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädi gungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
je<strong>de</strong>r Art, im Zusammen hang mit <strong>de</strong>m Fonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>.<br />
8.3.2.3<br />
Sonstige Angaben zu <strong>de</strong>n Gesellschaftern zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
Die Gründungsgesellschafter <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung we<strong>de</strong>r unmittelbar<br />
noch mittelbar an (a) Unternehmen, die mit <strong>de</strong>m<br />
Vertrieb dieses Beteili gungsangebots beauftragt sind,<br />
(b) Unternehmen, die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen, und (c) Unternehmen, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen, beteiligt. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
und die mit <strong>de</strong>m Vertrieb betraute Anbieterin<br />
gehören zum Deutsche Bank Konzern. Auch von <strong>de</strong>r<br />
Anbieterin eingeschaltete weitere Vertriebspartner können<br />
<strong>de</strong>m Deutsche Bank Konzern angehören. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin ist jedoch nicht – we<strong>de</strong>r unmittelbar<br />
noch mittelbar – an <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Vertrieb beauftragten<br />
Gesellschaft beteiligt. Die Anbieterin als Prospektverantwortliche<br />
erbringt Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r Konzeption<br />
und <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Beteiligungsstruktur, <strong>de</strong>s Marketings,<br />
<strong>de</strong>r Eigenkapitalvermittlung und <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n<br />
Fondsverwaltung. Die Treu hand-Kommanditistin erbringt<br />
Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r Anlegerverwaltung für das<br />
Beteili gungsangebot und ggf. im Rahmen <strong>de</strong>r Liquidation<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (vgl. Abschnitt 8.3.9.3). Darüber<br />
hinaus wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Anbieterin als Prospektverantwortlichen,<br />
<strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin, <strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />
sowie <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
keine nicht nur ge ringfügigen Lieferungen und Leistungen<br />
erbracht.<br />
Die Anbieterin und die Treuhand-Kommanditistin sind<br />
Tochterunternehmen <strong>de</strong>r Deutschen Bank AG bzw. einer<br />
Konzerngesellschaft. Auch wenn für solche Anleger in<br />
erster Linie die Schwestergesellschaft zur Verfügung steht,<br />
können sich auch Gesellschaften <strong>de</strong>s Konzerns <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Bank AG sowie an<strong>de</strong>re institutionelle Inves toren<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 159
wie Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Kapital<br />
anlagegesellschaften direkt o<strong>de</strong>r indirekt an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
be teiligen.<br />
Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches nicht zum Deutsche Bank Konzern.<br />
Zu Einzelheiten zu <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Gesellschaften siehe<br />
Kapitel 10.<br />
Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin enthält von<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung abwei chen<strong>de</strong> Bestimmungen.<br />
In Abweichung vom GmbH-Gesetz kann bei Bestellung<br />
mehrerer Ge schäftsführer die Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
durch zwei Geschäftsführer bzw. einen Geschäfts führer<br />
zusammen mit einem Prokuristen erfolgen (§ 3.2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
<strong>de</strong>r Komple mentärin).<br />
Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern<br />
die Befugnis zur Alleinvertre tung übertragen (§ 3.2<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Komplementärin). Außer<strong>de</strong>m<br />
sieht <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
vor, dass die Gesellschafter keinem Wettbewerbs verbot<br />
unterliegen und dass die Gesellschafterversammlung mit<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s betroffenen Gesellschafters generell o<strong>de</strong>r<br />
im Einzelfall eine davon abweichen<strong>de</strong> Bestimmung treffen<br />
kann (§ 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Komplementärin).<br />
Im Übrigen enthält <strong>de</strong>r Gesellschaftsver trag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
keine Abweichungen von <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Regelung.<br />
Die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
wer<strong>de</strong>n nicht von <strong>de</strong>r Deut schen Bank AG<br />
beherrscht und gehören nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt.<br />
Vorliegend ist die Komple mentärin eine GmbH<br />
und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
8.3.3<br />
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Emittentin / abweichen<strong>de</strong><br />
Bestimmungen von gesetzli chen Regelungen<br />
Die Rechte und Pflichten eines Anlegers gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft sowie gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Gesellschaftern<br />
sind im Gesellschaftsvertrag nie<strong>de</strong>rgelegt, <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>utschem Recht unterliegt; <strong>de</strong>r Text <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
ist diesem Verkaufsprospekt beigefügt (Anhang).<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen nach <strong>de</strong>utschem Recht,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Bestimmungen <strong>de</strong>s BGB und <strong>de</strong>s HGB,<br />
gelten ergänzend zu <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
Von <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung enthält <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>r Emittentin zahlreiche Ab weichungen, die im<br />
Folgen<strong>de</strong>n kurz dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
160 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Gesetzliche Vorschrift<br />
Abweichung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Emittentin<br />
Nach §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 708 BGB haben Gesellschafter<br />
bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r ihnen obliegen<strong>de</strong>n Verpflichtungen für<br />
diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten<br />
anzuwen<strong>de</strong>n pflegen.<br />
Die Komplementärin, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und<br />
die Treuhand-Kommanditistin haften nach Maßgabe von § 10 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags nur eingeschränkt und zwar beschränkt auf<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nicht für das Verhalten Dritter.<br />
Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften die genannten<br />
Gesellschafter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für <strong>de</strong>n<br />
typischerweise vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n.<br />
Nach allgemeinen Grundsätzen gilt für Ansprüche gegen die Gesellschafter<br />
eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit <strong>de</strong>m Schluss <strong>de</strong>s<br />
Jahres zu laufen beginnen, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n ist und<br />
<strong>de</strong>r Gläubiger von <strong>de</strong>n anspruchsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />
Person <strong>de</strong>s Schuldners Kenntnis erlangt o<strong>de</strong>r ohne grobe Fahrlässigkeit<br />
erlangen müsste.<br />
Nach § 10 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags verjähren Ansprüche gegen die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin und die<br />
Treuhand-Kommanditistin im Fall einfacher Fahrlässigkeit kenntnisunabhängig<br />
drei Jahre nach Entstehen <strong>de</strong>s Anspruchs, soweit nicht kraft<br />
Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt, und sind zusätzlich innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
schriftlich geltend zu machen.<br />
Nach § 161 Abs. 1 HGB i. V. m. § 110 HGB haben Gesellschafter einen<br />
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen in Gesellschaftsangelegenheiten<br />
sowie von Verlusten, die durch die Geschäftsführung entstan<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
Die Komplementärin, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und die<br />
Treuhand-Kommanditistin haben nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 7 Ziffer 6 und<br />
9 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags Anspruch auf eine beson<strong>de</strong>re<br />
Vergütung.<br />
Nach § 161 Abs. 1 HGB i. V. m. § 112 HGB besteht für Gesellschafter<br />
ein Wettbewerbsverbot.<br />
Das Wettbewerbsverbot nach § 112 HGB ist für alle Gesellschafter ausgeschlossen<br />
(§ 9 Ziffer 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />
Nach § 164 HGB sind Kommanditisten von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist zur Geschäftsführung befugt<br />
(§ 9 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />
Nach § 170 HGB ist ein Kommanditist nicht zur Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ermächtigt.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist zur Vertretung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
kraft Vollmacht berechtigt (§ 9 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />
Nach <strong>de</strong>n für Personengesellschaften gelten<strong>de</strong>n gesellschaftsrechtlichen<br />
Grundsätzen setzt die Übertragung eines Kommanditanteils die<br />
Zustimmung aller Gesellschafter voraus.<br />
Die Übertragung eines Kommanditanteils eines Anlegers bedarf nach<br />
§ 6 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags grundsätzlich <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin. Der Zustimmung <strong>de</strong>r jeweils<br />
übrigen Gesellschafter bedarf es nicht.<br />
Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen erfor<strong>de</strong>rt die<br />
Kapitalerhöhung eines Gesellschafters eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin kann gemäß § 4 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
ihre Beteiligung durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter erhöhen.<br />
Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r<br />
Beitritt eines Gesellschafters eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
Treugeber haben ab <strong>de</strong>m in § 4 Ziffer 7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
festgelegten Zeitpunkt die Wahl, sich als Direktkommanditisten an <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft zu beteiligen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 161
Gesetzliche Vorschrift<br />
Abweichung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Emittentin<br />
Gemäß § 119 HGB bedarf es für die von <strong>de</strong>n Gesellschaftern zu<br />
fassen<strong>de</strong>n Beschlüsse <strong>de</strong>r Zustimmung aller zur Mitwirkung bei <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassung berufenen Gesellschafter.<br />
Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n gemäß § 11 Ziffer 6 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
mit <strong>de</strong>r einfachen Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen gefasst,<br />
wenn nicht im Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r gesetzlich zwingend eine höhere<br />
Mehrheit vorgesehen ist. Der Gesellschaftsvertrag sieht für die in § 11<br />
Abs. 2 a), b), c) (i), (iii), (iv), (ix), (x), (xi), g), k), l) <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
genannten Geschäftsvorfälle die Zustimmung einer Mehrheit von<br />
75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen vor. Eine Nachschusspflicht und eine<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot können nur mit<br />
<strong>de</strong>n Stimmen aller Gesellschafter beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen ist für die<br />
Wirksamkeit <strong>de</strong>r Gesellschafterbeschlüsse eine ordnungsgemäße<br />
Ladung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist nach § 11 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
beschlussfähig, wenn alle Treugeber und Gesellschafter<br />
ordnungsgemäß gela<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r von einer mangelhaften<br />
Ladung betroffene Treugeber o<strong>de</strong>r Gesellschafter in <strong>de</strong>r Versammlung<br />
anwesend o<strong>de</strong>r vertreten ist und <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Ladung nicht rügt und<br />
die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin und die<br />
Treuhand-Kommanditistin anwesend bzw. vertreten sind. Im Falle eines<br />
Treugebers reicht statt <strong>de</strong>r Anwesenheit in <strong>de</strong>r Versammlung eine<br />
zuvor erfolgte Weisung an die Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung seiner Rechte in <strong>de</strong>r Versammlung aus, soweit er<br />
darin die mangelhafte Ladung nicht rügt.<br />
Gemäß § 168 HGB i. V. m. § 121 HGB gebührt je<strong>de</strong>m Gesellschafter<br />
zunächst ein Anteil am Gewinn <strong>de</strong>r Gesellschaft i. H. v. 4 % seines Kapitalanteils;<br />
<strong>de</strong>r nach Verteilung verbleiben<strong>de</strong> Gewinn wird in einem nach<br />
<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n angemessenen Verhältnis verteilt. Im Jahr <strong>de</strong>r Einlage<br />
wird zeitanteilig berücksichtigt, wann die Einlage erbracht wur<strong>de</strong>.<br />
Die Gewinnverteilung erfolgt nach <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Regelungen in<br />
§ 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags. Im Jahr <strong>de</strong>s Beitritts kommt es nicht auf<br />
<strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einlageerbringung an.<br />
Gemäß §§ 167, 168 i. V. m. §§ 120, 121 HGB wer<strong>de</strong>n Gewinn und<br />
Verlust <strong>de</strong>m Kapitalanteil zu- bzw. von ihm abgeschrieben.<br />
Nach § 15 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags besteht ein festes Kapitalkonto<br />
I, auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kapitalanteil <strong>de</strong>s Gesellschafters erfasst wird. Der<br />
Kapitalanteil ist fix. Gewinn und Verlust wer<strong>de</strong>n gemäß § 15 Ziffer 3 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags auf einem Son<strong>de</strong>rkonto (Kapitalkonto II) erfasst.<br />
Die Beteiligung <strong>de</strong>s Gesellschafters am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Liquidationserlöses richtet sich gemäß § 14 Ziffer 1 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags nicht nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Kapitalkonten, son<strong>de</strong>rn<br />
nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile zueinan<strong>de</strong>r.<br />
Gemäß § 169 Abs. 1 HGB hat <strong>de</strong>r Kommanditist lediglich Anspruch auf<br />
die Auszahlung <strong>de</strong>s ihm zukommen<strong>de</strong>n Gewinns, <strong>de</strong>r sich nach §§ 167,<br />
168 i. V. m. §§ 120, 121 HGB bestimmt. Auszahlungen können nicht<br />
erfolgen, wenn das Kapitalkonto eines Kommanditisten negativ ist o<strong>de</strong>r<br />
wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />
Nach § 14 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags steht ein negatives Kapitalkonto<br />
einer Auszahlung nicht entgegen; die Auszahlung ist nicht auf<br />
<strong>de</strong>n Gewinnanteil beschränkt.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung bestimmt sich grundsätzlich nach <strong>de</strong>m<br />
Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile. Abweichend davon steht einem Gesellschafter<br />
bzw. <strong>de</strong>m hinter ihm stehen<strong>de</strong>n Treugeber, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m letzten<br />
Beitrittstermin <strong>de</strong>r Gesellschaft beitritt, eine Vorzugsausschüttung<br />
i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s Kapitalanteils pro Quartal zu.<br />
162 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Gesetzliche Vorschrift<br />
Abweichung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Emittentin<br />
Gemäß § 738 BGB i. V. m. §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB haben ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Gesellschafter einen Anspruch auf eine Abfindung nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens, das sofort fällig ist.<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht in § 18 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
in bestimmten Fällen eine Abfindung i. H. v. 80 % <strong>de</strong>s Verkehrswerts <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung vor. In allen Fällen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
kann <strong>de</strong>r Abfindungsanspruch in mehreren Raten zur Auszahlung<br />
kommen (§ 18 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />
Gemäß § 132 HGB kann die Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschafters, wenn die<br />
Gesellschaft für eine unbestimmte Zeit eingegangen ist, mit einer Frist<br />
von sechs Monaten für <strong>de</strong>n Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht in § 17 vor, dass ein Gesellschafter mit einer<br />
Frist von 12 Monaten zum En<strong>de</strong> eines Geschäftsjahres, frühestens jedoch<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2028/29 kündigen kann.<br />
Die gesetzlichen Regelungen <strong>de</strong>s HGB sehen keinen Beirat vor.<br />
Nach § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags besteht die Möglichkeit, durch<br />
Gesellschafterbeschluss einen Beirat einzurichten.<br />
Nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen können Gesellschafter<br />
ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist nach § 11 Ziffer 6 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
berechtigt, ihr Stimmrecht gespalten nach Maßgabe <strong>de</strong>r Entscheidung<br />
<strong>de</strong>r hinter ihr stehen<strong>de</strong>n Treugeber bzw. Anleger auszuüben.<br />
Das Gesetz sieht eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung <strong>de</strong>r<br />
Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen nicht vor. Eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Klage ist gegen die Mitgesellschafter zu richten.<br />
Gemäß § 11 Ziffer 7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags besteht eine Ausschlussfrist<br />
von einem Monat ab Kenntnis <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r Beschlussfassung.<br />
Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten.<br />
Nach <strong>de</strong>m Gesetz hat <strong>de</strong>r Kommanditist zur Überprüfung <strong>de</strong>r Richtigkeit<br />
<strong>de</strong>s Jahresabschlusses einen Anspruch auf Einsicht in die Papiere<br />
und Bücher <strong>de</strong>r Gesellschaft (§ 166 HGB). Ferner kann er Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />
die über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, wi<strong>de</strong>rsprechen (§ 164 HGB).<br />
Die Kommanditisten haben nach § 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags über<br />
das Überwachungsrecht nach § 166 HGB hinaus das Recht, je<strong>de</strong>rzeit<br />
die Han<strong>de</strong>lsbücher und die Papiere <strong>de</strong>r Gesellschaft durch einen zur<br />
Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen auf eigene Kosten<br />
einsehen zu lassen sowie von <strong>de</strong>r Geschäftsführung alle erfor<strong>de</strong>rlich<br />
erscheinen<strong>de</strong>n Aufklärungen zu verlangen. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
aus § 164 HGB entfällt, sofern die Gesellschafter mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Mehrheit ihre Zustimmung zu <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Maßnahme erteilt haben<br />
o<strong>de</strong>r eine Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafter nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
8.3.4<br />
Beitritt <strong>de</strong>r Anleger im Wege <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist unter Befreiung von<br />
<strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB be vollmächtigt, ihr<br />
Kommanditkapital (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen<br />
Pflichteinlagen) durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter nach Maßgabe von § 4<br />
Zif fer 6 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags bis zum 28. Juni 2012<br />
(Platzierungszeitraum) auf bis zu 83 Mio. EUR und nach<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
weiter auf bis zu 230 Mio. EUR (jeweils das „maximale<br />
Platzierungsvolumen“) zu erhöhen. Eine Kapitalerhöhung<br />
erfolgt jeweils nach Abschluss <strong>de</strong>r einzelnen Platzierungsabschnitte,<br />
die am 30. November 2011, am 29. Februar<br />
2012 und am 28. Juni 2012 en<strong>de</strong>n.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />
<strong>de</strong>n Platzierungszeitraum einmalig o<strong>de</strong>r mehrfach zu<br />
verlängern. In diesem Fall laufen ein o<strong>de</strong>r mehrere weitere<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 163
Platzierungsabschnitte, die mit Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin gesetzten Frist en<strong>de</strong>n.<br />
Ist das maximale Platzierungsvolumen erreicht, wird die<br />
Treuhand-Kommanditistin keine weite ren Angebote <strong>de</strong>r<br />
Anleger annehmen. Die Zeichnungsfrist en<strong>de</strong>t daher mit<br />
<strong>de</strong>r Vollplatzierung.<br />
Platzierungsabschnitts (Beitrittstermin). Der Beitritt steht<br />
jedoch unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r vollständigen<br />
und fristgerechten Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />
zzgl. <strong>de</strong>s erhobenen Agios durch <strong>de</strong>n Treugeber. Fällt die<br />
Zahlung in einen späteren Platzierungsabschnitt, wird <strong>de</strong>r<br />
Beitritt erst zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n späteren Platzierungsabschnitts<br />
vollzogen.<br />
Von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />
(„Schwestergesellschaft“) einge worbene Kapitalbeteiligungen<br />
sind auf das maximale Platzierungsvolumen<br />
anzurechnen. Die Treuhand-Kommanditistin wird Angebote<br />
von Anlegern daher nur insoweit annehmen, als die<br />
Summe <strong>de</strong>r Kapitalbeteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />
<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft das maxi male Platzierungsvolumen<br />
nicht übersteigt. Liegen darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Angebote vor, wer <strong>de</strong>n die Angebote in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />
ihres Eingangs bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommandistin bzw. bei<br />
<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft berücksichtigt; eine teilweise<br />
Annahme eines Angebotes ist in diesen Fällen möglich.<br />
Anleger können sich an <strong>de</strong>r Gesellschaft mittelbar über<br />
die Treuhand-Kommanditistin als Treu geber beteiligen.<br />
Die Beteiligung <strong>de</strong>r Treugeber an <strong>de</strong>r Gesellschaft über die<br />
Treuhand-Kommanditistin ist in einem zweiseitigen Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin und <strong>de</strong>m Treugeber geregelt.<br />
Die Einlage je<strong>de</strong>s sich über <strong>de</strong>n Abschluss eines Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags mit <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
indirekt beteiligen<strong>de</strong>n Treugebers muss min<strong>de</strong>stens<br />
auf 25.000 EUR o<strong>de</strong>r einen höheren, durch 1.000<br />
ohne Rest teilbaren Betrag lauten. Der Erwerbspreis<br />
einer Be teiligung beträgt daher min<strong>de</strong>stens 25.000 EUR.<br />
Zusätzlich ist ein Agio von 2 % zu entrichten. Ausnahmen<br />
hiervon bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin.<br />
Der Abschluss <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
mit <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>r Beitritt als<br />
Treugeber erfolgen mit Wirkung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage nach<br />
<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierung sabschnitts ein, so wird<br />
<strong>de</strong>r Beitritt gegenstandslos. Bei rechtzeitigem Zahlungseingang<br />
inner halb dieser Nachfrist bleibt es beim Beitritt<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts.<br />
Weitere Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu<br />
schließen o<strong>de</strong>r Zeichnungen zu kürzen, be stehen nicht.<br />
8.3.5<br />
Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treugeber<br />
Der Treugeber beauftragt und ermächtigt die Treuhand-<br />
Kommanditistin unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s § 181 BGB, im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft für ihn eine Kommanditbeteiligung an<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben, zu halten und zu verwalten<br />
(Treuhandmandat).<br />
Der Treugeber übernimmt im Innenverhältnis zur Treuhand-<br />
Kommanditistin in Höhe seiner Be teiligung alle Rechte<br />
und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>m<br />
Gesellschaftsvertrag, mit Ausnahme <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen<br />
Son<strong>de</strong>rrechte <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin,<br />
insbe son<strong>de</strong>re ihres Rechts zur Erhöhung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />
und auf Begründung von Treu handverhältnissen,<br />
ihres je<strong>de</strong>rzeitigen Verfügungsrechts über <strong>de</strong>n Kommanditanteil,<br />
ihres Rechts auf gespaltene Stimmrechtsausübung<br />
und <strong>de</strong>r ihr in ihrer Eigenschaft als Treuhand-Kommanditistin<br />
nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag eingeräumten<br />
Entscheidungs- und Zustim mungsbefugnisse. Unter<br />
<strong>de</strong>n vorgenannten Einschränkungen wird die Treuhand-<br />
Kommanditistin <strong>de</strong>m Treugeber unwi<strong>de</strong>rruflich Vollmacht<br />
zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen Rechte <strong>de</strong>s<br />
164 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Gesellschafters, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Stimm-, Informations-,<br />
Kontroll- und Wi<strong>de</strong>r spruchsrechte aus <strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung erteilen.<br />
ergeben<strong>de</strong>n Risiken wer<strong>de</strong>n in Abschnitt 4.5.1 geschil<strong>de</strong>rt.<br />
Weitere Möglichkeiten, Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen zu<br />
kürzen, bestehen nicht.<br />
Die Treugeber sind Teilgläubiger i. S. d. § 420 BGB. Eine Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts be steht zwischen ihnen nicht.<br />
Auf ihr Verhältnis untereinan<strong>de</strong>r sind die §§ 705 ff. und<br />
741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />
8.3.6<br />
Mögliche Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Beteiligungs -<br />
angebots<br />
Sollten die Gesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
zusammengenommen bis zum 30. No vember 2011 nicht<br />
ein Min<strong>de</strong>stplatzierungsvolumen i. H. v. 25 Mio. EUR erreichen,<br />
steht <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin die<br />
Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>r Gesell schaft<br />
und zur Rückabwicklung <strong>de</strong>r bisherigen Zeichnungen zu.<br />
Dieses Recht steht <strong>de</strong>r Ge schäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
auch zu, wenn eine solche Min<strong>de</strong>stkapitalisierung<br />
zwar er reicht wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Gesellschaft hieran<br />
allerdings geringer als 5 Mio. EUR ist.<br />
Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />
das Beteiligungsangebot nicht fortzu führen, wird die<br />
Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich <strong>de</strong>r Anleger, <strong>de</strong>ren<br />
in <strong>de</strong>r Beitrittserklä rung enthaltenes Angebot auf Beteiligung<br />
noch nicht angenommen ist, dieses Angebot auf<br />
Be teiligung nicht annehmen. Anleger, <strong>de</strong>ren Angebot auf<br />
Beteiligung durch die Treuhand-Kommanditistin bereits<br />
angenommen wur<strong>de</strong>, die ihrer Einlageverpflichtung jedoch<br />
noch nicht nachgekommen sind, schei<strong>de</strong>n in diesem<br />
Fall aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus. Ihre Verpflichtung zur Erbringung<br />
<strong>de</strong>r Pflichteinlage besteht nicht weiter fort. In Bezug<br />
auf Anleger, die ihrer Einlage verpflichtung bereits nachgekommen<br />
sind, erfolgt die Rückabwicklung in <strong>de</strong>r Weise,<br />
dass diese Anleger ihre bereits eingezahlte Pflichteinlage<br />
und das Agio zurückerhalten. Eine zusätzliche Abfindung<br />
o<strong>de</strong>r Verzinsung erfolgt nicht. Vom Anleger individuell<br />
getätigte Ausgaben wer<strong>de</strong>n nicht erstattet. Die sich aus<br />
einer Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />
8.3.7<br />
Kapitaleinlagen<br />
Die Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten entsprechen ihren<br />
eingezahlten Einlagen ohne Agio. Die Einlagen wer<strong>de</strong>n<br />
in eine Hafteinlage, die als Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />
einzutragen ist, und eine zusätzliche Pflichteinlage<br />
unterteilt. Die Hafteinlage eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten<br />
be trägt stets 0,1 %, die zusätzliche Pflichteinlage 99,9 %<br />
seiner Einlage. Die Einlage eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten<br />
muss darüber hinaus nach <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung stets<br />
min<strong>de</strong>stens 25.000 EUR betragen. Höhere Beteiligungsanteile<br />
müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein (zu<br />
weiteren Einzelheiten siehe § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft). Abweichend davon beträgt die<br />
mit <strong>de</strong>r Hafteinlage i<strong>de</strong>ntische unmittelbare Pflichteinlage<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin 500 EUR (§ 4 Ziffer<br />
2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags) und die von <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin treuhän<strong>de</strong>risch für die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin gehaltene Einlage 1.000 EUR (Hafteinlage<br />
1 EUR / Pflichteinlage 999 EUR).<br />
8.3.8<br />
Vertretung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft / Geschäftsführung<br />
Der Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin wird Alleinvertretungsberechtigung<br />
kraft Vollmacht eingeräumt. Daneben<br />
ist die Komplementärin kraft Gesetzes alleinvertretungsberechtigt.<br />
Zur Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist allein<br />
die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin berechtigt und<br />
verpflichtet. Zu weiteren Einzelheiten hierzu siehe § 9 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, die<br />
in § 9 Ziffer 1 a) bis k) <strong>de</strong>s Gesell schaftsvertrags genannten<br />
Handlungen sowie alle übrigen Handlungen vorzunehmen,<br />
die nicht über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 165
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen<br />
sämtliche wesentlichen Geschäfts vorgänge, sofern im<br />
Einzelfall ein Geschäftswert von 5 Mio. EUR überschritten<br />
wird und nicht eine Zuständigkeit <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin nach § 9 Ziffer 1 a) bis k) <strong>de</strong>s<br />
Ge sellschaftsvertrags gegeben ist. Unabhängig vom<br />
Geschäftswert bedürfen die in § 11 Ziffer 2 a) bis o) <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrages aufgeführten Fälle <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />
durch die Gesell schafter.<br />
8.3.9<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag / Wesentliche<br />
Rechte und Pflichten<br />
Vollmacht zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen Rechte,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Stimm-, Informati ons-, Kontroll- und<br />
Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte aus <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />
Kommanditbeteili gung. Soweit <strong>de</strong>r Treugeber unmittelbar<br />
han<strong>de</strong>lt, übt die Treuhand-Kommanditistin ihre mit gliedschaftlichen<br />
Rechte nicht aus. Soweit <strong>de</strong>r Treugeber<br />
die ihm eingeräumten Gesellschafter rechte nicht selbst<br />
wahrnimmt, wird die Treuhand-Kommanditistin die Rechte<br />
nach <strong>de</strong>n Wei sungen <strong>de</strong>s Treugebers ausüben. Weisungen<br />
müssen schriftlich erfolgen. Erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />
keine Weisung o<strong>de</strong>r erhält sie die Weisung nach<br />
einer von ihr gesetzten ange messenen Frist verspätet,<br />
wird sie sich bei Abstimmungen <strong>de</strong>r Stimme enthalten.<br />
8.3.9.1<br />
Aufgaben in Bezug auf Treugeber<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist die DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt<br />
am Main. Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin ist <strong>de</strong>r jeweils zwischen Treugeber und<br />
Treuhand-Kommanditistin abgeschlossene Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag in Form eines zweiseitigen Geschäftsbesorgungsvertrags<br />
(siehe Anhang) in Verbindung mit<br />
<strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (siehe<br />
Anhang). Die Treuhand-Kommanditistin hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
Sie hält ihre Kommanditeinlage für die Dauer <strong>de</strong>r<br />
Lauf zeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im Außenverhältnis als einheitlichen<br />
Gesellschaftsanteil im eigenen Namen, han<strong>de</strong>lt<br />
aber, soweit sie ihre Kommanditeinlage treuhän<strong>de</strong>risch<br />
aufgrund eines Treu hand- und Verwaltungsvertrags mit<br />
einem Treugeber hält, im Auftrag und für Rechnung <strong>de</strong>s<br />
je weiligen Treugebers. Die Haftsumme <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
und die Haftsumme je<strong>de</strong>s direkt beteiligten<br />
Anlegers betragen jeweils 0,1 % <strong>de</strong>s jeweils gezeichneten<br />
Kapitals. Die Treu hand-Kommanditistin hat die folgen<strong>de</strong>n<br />
wesentlichen Rechte und Pflichten: Die Treuhand-<br />
Kommanditistin wird ihre mitgliedschaftlichen Rechte<br />
und Pflichten gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft nach <strong>de</strong>n<br />
Weisungen <strong>de</strong>s jeweils als Treugeber beteiligten Anlegers<br />
ausüben. Die Treu hand-Kommanditistin erteilt im Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag <strong>de</strong>m jeweiligen Treugeber<br />
Erhält die Treuhand-Kommanditistin von unterschiedlichen<br />
Treugebern unterschiedliche Wei sungen zur Stimmabgabe,<br />
hat sie entsprechend gespalten abzustimmen.<br />
In dringen<strong>de</strong>n Fällen und bei Gefahr im Verzug ist die Treuhand-Kommanditistin<br />
berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen auch ohne Weisung <strong>de</strong>s Treugebers für diesen<br />
zu han<strong>de</strong>ln.<br />
8.3.9.2<br />
Aufgaben in Bezug auf Direkt-Kommanditisten<br />
Die Treuhand-Kommanditistin nimmt ferner die mit <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung verbun<strong>de</strong>nen Rechte und Pflichten für direkt<br />
beteiligte Kommanditisten in offener Stellvertretung wahr,<br />
wenn diese sich für die Fortführung <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrags entschei<strong>de</strong>n. Anleger, die sich dazu<br />
entschei<strong>de</strong>n, in die Stellung <strong>de</strong>s Direktkommanditisten zu<br />
wechseln, können die Treuhand-Kommanditistin beauftragen,<br />
die aus <strong>de</strong>r dann direkt gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
resultie ren<strong>de</strong>n Rechte, insbeson<strong>de</strong>re Stimm-,<br />
Informations-, Kontroll- und Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte, im<br />
Na men und auf Weisung <strong>de</strong>s Kommanditisten auszuüben.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin macht von dieser Vollmacht<br />
Gebrauch, soweit <strong>de</strong>r Kommanditist nicht selbst o<strong>de</strong>r<br />
durch einen Vertre ter seine Rechte ausübt. Weisungen<br />
müssen schriftlich erfolgen. Erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />
im Vorfeld einer Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
keine Weisung o<strong>de</strong>r er hält sie die Weisung nach einer<br />
166 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
von ihr gesetzten angemessenen Frist verspätet, wird sie<br />
sich <strong>de</strong>r Stimme enthalten (vgl. Abschnitt 8.3.9.1).<br />
8.3.9.3<br />
Aufgaben im Rahmen <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft<br />
Die Treuhandkommanditistin (o<strong>de</strong>r ein von ihr bestimmter<br />
Dritter) ist entsprechend § 19 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
im Falle <strong>de</strong>r Auflösung (Liquidation) <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft Liquidator, es sei <strong>de</strong>nn, es wird durch<br />
einen Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von<br />
75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen ein an<strong>de</strong>rer Liquidator<br />
bestimmt. Sollte die Treuhandkommanditistin als Liquidator<br />
tätig wer<strong>de</strong>n, so erhält sie 0,5 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung an die Anleger<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Liquidität (§ 19 Ziffer 3 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags).<br />
8.3.10<br />
Mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>ne Rechte <strong>de</strong>r<br />
Treugeber / Kommanditisten<br />
Treugeber hat sich spätestens bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Kündigung dazu zu erklären, ob er das Verwaltungsmandat<br />
annehmen o<strong>de</strong>r seine Direktbeteili gung selbst<br />
verwalten möchte. Unbescha<strong>de</strong>t dieser Wahlmöglichkeit<br />
ist <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Treu geber auf Verlangen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
verpflichtet, dieser eine notariell<br />
be glaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht auf Basis eines<br />
von ihr übersandten Formblatts zu erteilen.<br />
8.3.10.2<br />
Jährliche Möglichkeit <strong>de</strong>r Kündigung ab <strong>de</strong>m<br />
31. März 2029<br />
Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann mit einer Kündigungsfrist<br />
von zwölf Monaten zum En<strong>de</strong> eines Ge schäftsjahres sein<br />
Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin erklären, frühestens<br />
jedoch zum 31. März 2029. Die Kündigung ist schriftlich<br />
unter Einhaltung <strong>de</strong>r vorstehend genannten Frist von<br />
zwölf Monaten zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft zu erklären und an die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin zu rich ten.<br />
8.3.10.1<br />
Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags;<br />
Kosten<br />
Grundsätzlich kann je<strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>n Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum<br />
Ablauf eines Kalen<strong>de</strong>rjahres gegenüber <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin schriftlich kündigen. Die Kündigung ist<br />
erstmals zum Ablauf <strong>de</strong>s 31. Dezember 2012 zulässig.<br />
Treugeber können sich somit erstmals ab <strong>de</strong>m 01. Januar<br />
2013 (früheste Anmeldung zum Han <strong>de</strong>lsregister) nach<br />
eigener Wahl auch persönlich und unmittelbar als Kommanditist<br />
an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligen (vgl. zu<br />
<strong>de</strong>n hiermit verbun<strong>de</strong>nen Kosten Abschnitt 8.7).<br />
Kündigt ein Treugeber, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />
<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Treugeber entfallen<strong>de</strong>n Teilkommanditanteil<br />
an ihn übertragen und ihm ein Verwaltungsmandat<br />
für seine Direktbeteili gung anbieten. Der kündigen<strong>de</strong><br />
8.3.10.3<br />
Abfindung bei Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
Schei<strong>de</strong>t ein Kommanditist zum 31. März 2029 o<strong>de</strong>r danach<br />
im Wege <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündi gung aus <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft aus (siehe oben unter Abschnitt 8.3.10.2),<br />
steht ihm ein Abfin dungsan spruch gegen die Gesellschaft<br />
in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswerts seines Kommanditanteils zu.<br />
Für an <strong>de</strong>rweitig ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter beträgt<br />
<strong>de</strong>r Abfindungs anspruch 80 % <strong>de</strong>s Verkehrs werts ihrer<br />
Beteiligung.<br />
Sofern innerhalb eines Monats seit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n<br />
keine Einigung über die Höhe <strong>de</strong>s Ver kehrswerts erzielt<br />
wer<strong>de</strong>n kann, wird <strong>de</strong>r Verkehrswert von einem vom<br />
Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Indu strie- und Han<strong>de</strong>lskammer Frankfurt<br />
am Main zu bestimmen<strong>de</strong>n Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für alle Beteiligten verbindlich<br />
durch Schätzung ermittelt. Die Abfindung wird<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 167
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Liquidität <strong>de</strong>r Gesellschaft in<br />
bis zu fünf jährlichen Raten gezahlt. Die erste Rate wird<br />
im Folgejahr zusammen mit <strong>de</strong>r Auszahlung <strong>de</strong>s Barüberschusses<br />
an die verbliebenen Gesellschafter für das betreffen<strong>de</strong><br />
Geschäftsjahr, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Ge sellschafter ausgeschie<strong>de</strong>n<br />
ist, zur Auszahlung fällig. Auch die folgen <strong>de</strong>n<br />
Raten sind jeweils zu sammen mit <strong>de</strong>r jährlichen Auszahlung<br />
<strong>de</strong>s Barüberschusses durch die Gesellschaft an<br />
die ver bliebenen Gesellschafter zur Zahlung fällig. In Ermangelung<br />
von Ausschüttungszahlungen wer<strong>de</strong>n die Abfindungsraten<br />
zum 30. September <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Jahres<br />
fällig. Die noch offe nen Teile <strong>de</strong>s Abfindungsanspruchs<br />
wer<strong>de</strong>n bis zur Auszahlung mit 3 % p. a. verzinst. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Gesellschafter kann we<strong>de</strong>r Sicherheit für seinen<br />
Abfindungsanspruch, noch Frei stellung von <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />
durch einen Gesellschaftsgläubiger verlangen.<br />
8.3.10.4<br />
Übertragung und Belastung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber können unter Beachtung<br />
<strong>de</strong>r Vorschriften über die Min<strong>de</strong>stbe teiligung und<br />
die Teilbarkeit eines Gesellschaftsanteils (vgl. § 5 Ziffern 1<br />
und 2 <strong>de</strong>s Gesell schaftsvertrags) und ohne Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Mitgesellschafter ihre Kommanditanteile<br />
o<strong>de</strong>r Teile davon mit Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin verpfän<strong>de</strong>n sowie auf einen Erwerber, <strong>de</strong>r<br />
diesen Gesellschaftsvertrag uneingeschränkt anerkennt,<br />
übertragen. Dies gilt entsprechend für sonstige Verfügungen<br />
über Kommanditanteile.<br />
Die Übertragung <strong>de</strong>r Kommanditanteile erfolgt grundsätzlich<br />
nach <strong>de</strong>n Vorschriften über die Ab tretung gemäß<br />
§§ 398 ff. BGB und erfor<strong>de</strong>rt, ebenso wie sonstige Verfügungen<br />
über sie, eine vertragliche Absprache zwischen<br />
<strong>de</strong>m Veräußerer und <strong>de</strong>m Erwerber <strong>de</strong>s Kommanditanteils.<br />
Die Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
kann nur aus wichtigem Grund ver sagt wer<strong>de</strong>n. Sie kann<br />
insbeson<strong>de</strong>re verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn durch die Übertragung<br />
Beteili gungen entstehen, die gegen die Vorschriften<br />
über die Min<strong>de</strong>stbeteiligung und Stückelung ver stoßen<br />
o<strong>de</strong>r die Beitrittsvoraussetzungen <strong>de</strong>s § 4 Ziffer 5 bzw. § 4<br />
Ziffer 7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsver trags nicht gegeben sind. Alle<br />
durch die Verfügungen über Kommanditanteile entstehen<strong>de</strong>n<br />
Ko sten trägt <strong>de</strong>r Kommanditist bzw. im Fall <strong>de</strong>s<br />
Wechsels <strong>de</strong>s Treugebers in die Stellung <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />
<strong>de</strong>r Treugeber.<br />
Die Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung eines Treugebers bedarf<br />
auch <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
(§ 5 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags). Die<br />
Treuhand-Kommanditistin stimmt <strong>de</strong>r Übertragung nur<br />
zu, sofern <strong>de</strong>r Erwerber die Bedingungen <strong>de</strong>s Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
anerkennt und insbeson<strong>de</strong> re die mit <strong>de</strong>r Übertragung<br />
verbun<strong>de</strong>nen zusätzlichen Kosten übernimmt.<br />
Übertragungen sind nur mit Wirkung zum En<strong>de</strong> eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahrs zulässig. Die Übertragung für das laufen<strong>de</strong><br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr soll <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
bis zum 30. Novem ber angezeigt wer<strong>de</strong>n. Bei nicht fristgemäßer<br />
Anzeige kann die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
die Zustimmung zur Übertragung im laufen<strong>de</strong>n<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr versagen. Die Geschäftsfüh ren<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
ist ermächtigt und bevollmächtigt, Übertragungen<br />
unabhängig von die sem Zeitpunkt auch während <strong>de</strong>s<br />
laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahrs mit von ihr zu bestimmen<strong>de</strong>m<br />
Zeit punkt zu gestatten, wenn dies mit <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft in Einklang zu brin gen ist.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Übertragung einer Beteiligung sind vom<br />
Erwerber zu tragen. Dessen ungeachtet haftet auch <strong>de</strong>r<br />
Verfügen<strong>de</strong> für alle Kosten, die mit einer Übertragung<br />
o<strong>de</strong>r einer sonstigen Ver fügung über die Beteiligungen<br />
verbun<strong>de</strong>n sind. Für die Übertragung von Beteiligungen<br />
ein schließlich <strong>de</strong>r Umschreibung im Treugeber- bzw.<br />
Kommanditistenregister erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />
eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,5 % <strong>de</strong>s<br />
übertragenen nominalen Anlage betrags, min<strong>de</strong>stens<br />
jedoch 300 EUR sowie <strong>de</strong>n Ersatz ihrer Auslagen (z. B.<br />
Han<strong>de</strong>lsregister gebühren) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
vom Erwerber. Die Gebühren und Auslagen können bei<br />
<strong>de</strong>r Auszahlung in Abzug gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
168 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Im Falle <strong>de</strong>s Eintritts eines Treugebers als Kommanditist<br />
in die Gesellschaft ist dieser zum Er satz <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Kosten verpflichtet. Eine Verwaltungsgebühr wird<br />
darüber hinaus nicht erhoben.<br />
Die Übertragbarkeit und Han<strong>de</strong>lbarkeit von Anteilen an<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist durch die vor stehend beschriebenen<br />
Bedingungen und Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnisse<br />
eingeschränkt. Die freie Han<strong>de</strong>lbarkeit ist ferner dadurch<br />
stark eingeschränkt, dass ein etablierter Zweitmarkt nicht<br />
be steht. Auf Abschnitt 4.5.11 wird verwiesen.<br />
8.3.10.5<br />
Beteiligung am Ergebnis und Ausschüttungen<br />
Grundsätzlich nehmen die Gesellschafter am Gewinn<br />
und Verlust sowie am Liquidationserlös im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile teil. Für die Geschäftsjahre 2011 / 12 und<br />
2012 / 13 und, sofern <strong>de</strong>r Platzierungszeitraum darüber<br />
hinaus verlängert wird, für das Geschäftsjahr, in <strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>r je weilige Anlegerbeitritt erfolgt, gelten abweichen<strong>de</strong><br />
Gewinnverteilungsabre<strong>de</strong>n (siehe dazu § 14 Ziffer 2 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags).<br />
Für die jährliche Auszahlung gilt:<br />
Der gemäß <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags zu ermitteln<strong>de</strong><br />
Barüberschuss, abzüglich et waiger Zuführungen<br />
zur Liquiditätsreserve bzw. zzgl. etwaiger Entnahmen aus<br />
<strong>de</strong>r Liquiditäts reserve, wird auf Basis <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
für das betreffen<strong>de</strong> Geschäftsjahr jeweils zum 30. September<br />
<strong>de</strong>s Folgejahres an die Gesellschafter ausgezahlt,<br />
soweit nicht die Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
einen Gesellschafterbeschluss hierüber herbeiführt o<strong>de</strong>r<br />
zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen <strong>de</strong>m entgegenstehen.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung bestimmt sich grundsätzlich<br />
nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile. Abweichend<br />
davon steht einem Gesell schafter bzw. <strong>de</strong>m hinter ihm<br />
stehen<strong>de</strong>n Treugeber, <strong>de</strong>r mit Wirkung zum 30. November<br />
2011 o<strong>de</strong>r zum 29. Februar 2012 (bzw. bei Verlängerung<br />
<strong>de</strong>s Platzierungszeitraumes auch zu späte ren Terminen,<br />
die noch vor <strong>de</strong>m letzten Beitrittstermin liegen) <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
beitritt, eine Vor zugsausschüttung i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s<br />
Kapitalanteils pro Quartal (mit taggenauer Abgren zung)<br />
zu, gerechnet von <strong>de</strong>m Zeitpunkt seines Beitritts an<br />
(bzw. <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernah me zusätzlicher Kommanditanteile)<br />
bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s – ggf. verlängerten –<br />
Platzierungszei traums.<br />
8.3.10.6<br />
Weitere mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>ne Rechte<br />
<strong>de</strong>r Treugeber / Kommanditisten<br />
Die Kommanditisten haben über das Überwachungsrecht<br />
nach § 166 HGB hinaus das Recht, je<strong>de</strong>rzeit die Han<strong>de</strong>lsbücher<br />
und die Papiere <strong>de</strong>r Gesellschaft durch einen<br />
zur Verschwiegen heit verpflichteten Sachverständigen<br />
auf eigene Kosten einsehen zu lassen sowie von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
alle erfor<strong>de</strong>rlich erscheinen<strong>de</strong>n Aufklärungen<br />
zu verlangen. Treugeber können Rechte aus §§ 164,<br />
166 HGB (Wi<strong>de</strong>rspruchs- und Kontrollrecht) sowie das<br />
Einsichts- und Auf klärungsrecht namens <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin kraft <strong>de</strong>r ihnen im jeweiligen Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag eingeräumten Vollmacht ausüben.<br />
Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht aus § 164 HGB entfällt, sofern<br />
die Gesellschafter mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Mehrheit ihre<br />
Zustimmung zu <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Maßnahme erteilt haben<br />
o<strong>de</strong>r eine Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafter nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist.<br />
Den Anlegern steht das Recht zur Teilnahme an <strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterversammlungen und zur Beschlussfassung<br />
über sämtliche wesentlichen Geschäftsvorgänge, sofern<br />
im Einzelfall ein Geschäftswert von 5 Mio. EUR überschritten<br />
wird, sowie – unabhängig vom Geschäftswert – in<br />
<strong>de</strong>n in § 11 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags genannten<br />
Fällen zu. Für je 1.000 EUR Kapital anteil wird eine Stimme<br />
gewährt. Kapitalanteile unter 1.000 EUR gewähren einen<br />
entsprechen <strong>de</strong>n Bruchteil einer Stimme. Auf Antrag von<br />
Gesellschaftern / Treugebern, <strong>de</strong>ren Gesellschafts einlagen<br />
zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />
entsprechen, fin<strong>de</strong>n außeror <strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen<br />
statt. Die Treuhand-Kommanditistin beantragt eine<br />
außeror<strong>de</strong>nt liche Beschlussfassung insbeson<strong>de</strong>re dann,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 169
wenn sie dazu von Treugebern angewiesen wird, <strong>de</strong>ren<br />
mittelbare Beteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft zusammen<br />
min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesell schaftskapitals entsprechen.<br />
Den Rechten <strong>de</strong>r Gesellschafter und Treugeber stehen<br />
Pflichten wie die Erbringung <strong>de</strong>r Einlage und <strong>de</strong>s Agios<br />
sowie weitere Treuepflichten gegenüber. Nachschusspflichten<br />
bestehen nicht.<br />
Die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Gesellschafter zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung und die mit diesen Anteilen<br />
verbun<strong>de</strong>nen wesentlichen Rechte weichen in <strong>de</strong>m<br />
in Abschnitt 8.3.2.1 dargestellten Umfang von <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>nen Rechten <strong>de</strong>r Anleger ab.<br />
8.3.11<br />
Haftung<br />
Die Haftung eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten gegenüber Dritten<br />
ist vom Zeitpunkt seiner Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />
an für danach entstehen<strong>de</strong> Verbindlichkeiten auf die<br />
Höhe <strong>de</strong>r vereinbar ten und als Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />
eingetragenen Hafteinlage beschränkt. Die Hafteinlage<br />
beträgt 0,1 % <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitalanteils. Die<br />
Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage geleistet<br />
ist. Soweit Zahlungen aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Rückzahlungen<br />
o<strong>de</strong>r Entnahmen im Sinne von §§ 171, 172 Abs. 4 HGB<br />
darstellen, lebt die Haftung in diesem Umfang gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft wie<strong>de</strong>r auf. Im Falle <strong>de</strong>s<br />
Ausschei<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die vorgenannte<br />
Haftung gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 HGB auf einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n beschränkt.<br />
Der Anleger hat keinen Anspruch auf Freistellung von <strong>de</strong>r<br />
Inanspruchnahme durch einen Gesellschaftsgläubiger.<br />
Für die als Treugeber beteiligten Anleger gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
Je<strong>de</strong>r Treugeber hat die Treuhand-Kommanditistin von<br />
allen seine Beteiligung betreffen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten<br />
freizustellen, die diese für ihn bei pflichtgemäßer Erfüllung<br />
dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r<br />
Drit ten eingeht o<strong>de</strong>r die aus <strong>de</strong>r Haftung als Kommanditist<br />
resultieren. Hiervon ausgenommen sind die Kosten <strong>de</strong>r<br />
laufen<strong>de</strong>n Verwaltung, die mit <strong>de</strong>r Vergütung gemäß § 10<br />
<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags abgegolten sind<br />
(vgl. § 4 Ziffer 5 <strong>de</strong>s jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrags).<br />
Sofern durch Rückzahlungen <strong>de</strong>r Einlage<br />
an <strong>de</strong>n Treugeber eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
aus <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
gemäß § 171 ff. HGB entsteht, ist <strong>de</strong>r Treugeber<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin nach <strong>de</strong>ren Wahl zur Freistellung<br />
o<strong>de</strong>r zum Ersatz verpflichtet.<br />
Über die Zahlung <strong>de</strong>r Einlage und <strong>de</strong>s Agios und die hier<br />
angegebenen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r Anleger hinaus<br />
sind Anleger nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu<br />
erbringen, insbeson <strong>de</strong>re weitere Zahlungen zu leisten.<br />
Gegen über <strong>de</strong>n Anlegern und <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die Haftung<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>r Geschäftsfüh ren<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin weitgehend<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sowie<br />
eine Haftung für das Verhalten Dritter ausgeschlossen<br />
(siehe § 10 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags).<br />
8.4<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
8.4.1<br />
Geschäftsgegenstand / Tätigkeit<br />
Die enso hydro GmbH (die „<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft“) ist<br />
eine Gesellschaft mit beschränkter Haf tung mit Sitz<br />
in Franz-Heresch-Straße 2, 8410 Wildon / Republik Österreich,<br />
errichtet am 22. Juni 2009 und eingetragen im<br />
Firmenbuch <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgerichts für Zivilrechtssachen<br />
Graz zu FN 329036 b. Ihr Unternehmensgegenstand ist<br />
die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an, sowie die<br />
Gründung von Unternehmen, <strong>de</strong>ren Geschäftszweck<br />
<strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb<br />
von Kleinwasserkraftwerken im In- und Ausland ist.<br />
170 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Im Rahmen dieses Unternehmensgegenstan<strong>de</strong>s wird die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft entsprechend <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsstrategie<br />
und in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionskrite<br />
rien (Abschnitt 6.5) <strong>Wasserkraft</strong>investments tätigen.<br />
In <strong>de</strong>r Regel wird sie sich an Gesellschaf ten beteiligen,<br />
die im Besitz einer Lizenz o<strong>de</strong>r mehrerer Lizenzen zur<br />
Errichtung und zum Betrieb einer o<strong>de</strong>r mehrerer <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
o<strong>de</strong>r im Besitz mehrerer <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
sind („<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften“). Dabei wird sie in<br />
Betracht ziehen, ihre (dann mittelbaren) Beteiligungen an<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften in ein und <strong>de</strong>mselben Staat<br />
in so genannten „Län<strong>de</strong>rgesellschaften“ zu bün<strong>de</strong>ln.<br />
Gesellschaften, an <strong>de</strong>nen die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
mittelbar o<strong>de</strong>r unmittel bar beteiligt ist, wer<strong>de</strong>n als „Beteiligungsgesell<br />
schaften“ bezeichnet. Darüber hinaus<br />
kann die <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft auch selbst ein <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
errichten bzw. besitzen; in diesem Fall ist sie<br />
selbst auch eine „Wasser kraftgesell schaft“. Soweit die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft selbst Leistungen <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
einer <strong>Wasserkraft</strong> ge sellschaft für eine Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
übernimmt, wird sie eine Leistungsverrechnung an die<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaft vornehmen. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
hat ihre Tätigkeit bereits aufge nommen.<br />
Der Jahresabschluss <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und ihrer<br />
Beteiligungsgesellschaften wird durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
zu prüfen sein. Für die Gesellschaft wird <strong>de</strong>r Grundsatz<br />
<strong>de</strong>r Voll ausschüttung im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Vorschriften vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
8.4.2<br />
Gesellschafter<br />
An <strong>de</strong>r enso hydro GmbH ist <strong>de</strong>rzeit die enso GmbH & Co. KG<br />
(<strong>de</strong>r „Joint Venture-Partner“), eine Kommanditgesellschaft<br />
mit <strong>de</strong>m Sitz Franz- Heresch-Straße 2, 8410 Wildon / Republik<br />
Öster reich, errichtet am 25. Mai 2009 und eingetragen<br />
im Firmenbuch <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgerichts für Zivil rechtssachen<br />
Graz zu FN 327852k, als Alleingesellschafterin beteiligt.<br />
Ihr Geschäftszweck ist die Beteiligung an <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
und <strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung und <strong>de</strong>r Betrieb<br />
von Kraftwerken.<br />
Komplementärin <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners ist die<br />
enso GmbH, eine Gesellschaft mit be schränkter Haftung<br />
mit <strong>de</strong>m Sitz in Franz-Heresch-Straße 2, 8410 Wildon<br />
/ Republik Österreich, errichtet am 30. August 2001<br />
und eingetragen im Firmenbuch <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgerichtes für<br />
Zivilrechtssa chen Graz zu FN 218693 h. Die enso GmbH<br />
hat auch die Auf gabe eines Asset Managers für die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft übernommen. Kommanditisten<br />
<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners sind die TFI Industrie- und<br />
Unternehmensbeteiligung GmbH und die Kapsch Immobilien<br />
GmbH. Die CTI <strong>Invest</strong> AG hat die für einen Beitritt<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen abgegeben, <strong>de</strong>r Beitritt ist<br />
jedoch noch nicht rechtswirksam. Die Kommanditisten<br />
sind <strong>Invest</strong>itionsvehikel, die Anteilseignern großer österreichischer<br />
Indus trieunternehmen zuzuordnen sind.<br />
Bei Durchführung <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebotes<br />
wird die Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft<br />
als Gesellschafterin beitreten. Unabhängig hiervon<br />
kann auch die Schwe stergesellschaft in Durchführung<br />
ihres eigenen Beteiligungsangebots Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />
In vestitionsgesellschaft wer<strong>de</strong>n. Die Bedingungen <strong>de</strong>s<br />
Beitritts zur und die Gesellschafterstellung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sind dabei für die Fondsgesellschaft und<br />
die Schwestergesell schaft i<strong>de</strong>ntisch ausgestaltet.<br />
Von Be<strong>de</strong>utung ist, dass die Fondsgesellschaft und die<br />
Schwestergesellschaft in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft in<br />
Bezug auf bestimmte Rechte und Pflichten als einheitlicher<br />
Gesellschafter behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Beschreibungen wer<strong>de</strong>n die betreffen<strong>de</strong>n Tatbestän <strong>de</strong><br />
dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Fondsgesellschaft<br />
als auch die Schwestergesell schaft als Berechtigte<br />
o<strong>de</strong>r Verpflichtete genannt wer<strong>de</strong>n. Die Fondsgesellschaft<br />
und die Schwestergesellschaft wer<strong>de</strong>n sich Regeln zur<br />
gemeinsamen Entscheidungsfindung und -umsetzung<br />
geben, die ausführlich in Abschnitt 8.5.5 beschrieben sind.<br />
Der Joint Venture-Partner wird auch nach Beitritt <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft eine herausgehobene Stellung in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft innehaben. Auch dies wird im<br />
Folgen<strong>de</strong>n näher ausge führt.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 171
8.4.3<br />
Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zur <strong>Invest</strong>itions -<br />
gesellschaft<br />
in Bezug auf von ihnen zu leisten<strong>de</strong> Gesellschafterzuschüsse<br />
an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die nicht spätestens<br />
14 Tage nach Unterfertigung zu leisten sind.<br />
8.4.3.1<br />
Beteiligungserwerb<br />
Gesellschafterzuschüsse sind auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zu leisten.<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich (vorbehaltlich <strong>de</strong>r Durchführung<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsangebots) verpflichtet, eine<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft einzugehen.<br />
Als Stichtage für einen Beitritt bzw. die Teilnahme an<br />
einer Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sind<br />
zunächst <strong>de</strong>r 20. Dezember 2011, <strong>de</strong>r 20. März 2012 und<br />
<strong>de</strong>r 20. Juli 2012 vorgesehen. Spätere Anteils erwerbe<br />
bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Parteien <strong>de</strong>s (nachstehend<br />
in Abschnitt 8.5.4 dargestellten) Kooperationsvertrags.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung beträgt das Stammkapital<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 2 Mio. EUR. Die Summe<br />
<strong>de</strong>r vom Joint Venture-Partner in die Kapitalrücklage<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft geleisteten und unter abgeschlossenen<br />
Zuschussvereinbarungen noch offenen Beträge<br />
beträgt 20.515.130,57 EUR. Dieses Verhältnis wird bei<br />
zukünftigen Kapitalisierungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beibehalten, so dass die Fondsgesellschaft Einlagen zu<br />
9,75 % in das Stammkapital einzahlen und zu 90,25 % in<br />
Form von Gesellschafterzuschüssen leisten wird.<br />
Dieses Verhältnis wird allerdings angepasst, wenn <strong>de</strong>r<br />
Joint Venture-Partner von <strong>de</strong>m ihm ein geräumten Recht<br />
Gebrauch macht, bis vier Wochen vor <strong>de</strong>m 20. Dezember<br />
2011 weitere Zu schussvereinbarungen über unmittelbare<br />
Gesellschafterzuschüsse mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />
abzuschließen. Solche Gesellschafterzuschüsse können<br />
auch von Kommanditisten <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners<br />
geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Für noch nicht geleistete Gesellschafterzuschüsse hat die<br />
Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft eine Bankgarantie<br />
zu stellen (und <strong>de</strong>ren Kosten zu tragen). Gleiches<br />
gilt (nur) für ab <strong>de</strong>m 25. Juli 2011 rechtswirksam zum<br />
Joint Venture-Partner beigetretene Kommanditisten<br />
Die Kapitalisierung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wird<br />
(einschließlich <strong>de</strong>r bereits zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung<br />
dieses Verkaufsprospekts bestehen<strong>de</strong>n Kapitalisierung<br />
i. H. v. 20.515.130,57 EUR) auf 100 Mio. EUR (die „Zielkapitalisierung“)<br />
beschränkt. Bis zum 20. März 2012 sind<br />
die Fonds gesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
berechtigt, 70 % <strong>de</strong>r Zielkapitalisierung zu überneh men,<br />
und <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner 30 %. Danach sind die<br />
Leistungszusagen nach <strong>de</strong>m Zeit punkt ihres Eingangs bei<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu priorisieren. Eine Kapitalisierung<br />
über die Zielkapitalisierung hinaus bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
aller Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />
sowie <strong>de</strong>r enso GmbH in ihrer Funktion als Asset Manager.<br />
8.4.3.2<br />
Aufgeld<br />
Zum Ausgleich von im Zusammenhang mit vorbereiteten<br />
und bereits getätigten <strong>Wasserkraft</strong>investments getragenen<br />
Risiken, haben die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
bei Bei tritt zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ein Aufgeld an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu leisten.<br />
Dieses entspricht <strong>de</strong>m Betrag einer Vorzugsverzinsung<br />
von 15 % p. a. bei taggenauer Abgrenzung auf die Summe<br />
<strong>de</strong>s zeitlich vor <strong>de</strong>m Beitritt zumin<strong>de</strong>st einer <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaften in die Inve stitionsgesellschaft eingezahlten<br />
Stammkapitals und <strong>de</strong>r eingezahlten Gesellschafterzuschüsse.<br />
Das Aufgeld ist von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
an <strong>de</strong>n Joint Venture-Partner als Vorzugsdivi <strong>de</strong>n<strong>de</strong> auszuzahlen,<br />
sobald und soweit ein ausschüttungsfähiger<br />
Bilanzgewinn in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft anfällt. Es ist<br />
geplant, einen solchen zeitnah nach Beitritt durch eine<br />
Auflösung von Kapitalrücklagen zu bil<strong>de</strong>n.<br />
172 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Das Aufgeld ist in voller Höhe bei <strong>de</strong>m Beitritt auch nur<br />
einer <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
zu zahlen. Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n daher einen Ausgleich untereinan<strong>de</strong>r<br />
vereinbaren (siehe Abschnitt 8.5.5).<br />
8.4.3.3<br />
Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Kommt es zu Kapitalisierungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zum 20. März 2012 bzw. zum 20. Juli 2012, steht<br />
<strong>de</strong>n sich zu einem früheren Termin bereits beteiligt haben<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftern eine Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> zu. Diese wird<br />
auf die jeweils an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft als Stammkapital<br />
o<strong>de</strong>r als Gesellschafterzuschuss (gleichgültig, ob<br />
ein solcher lediglich übernommen o<strong>de</strong>r bereits geleistet<br />
wur<strong>de</strong>) erbrachten Beträge berechnet und zwar von <strong>de</strong>m<br />
Tage <strong>de</strong>r Leistung o<strong>de</strong>r Übernahme ihrer Leistungsverpflichtung,<br />
jedoch frühestens ab <strong>de</strong>m 20. Dezember 2011,<br />
bis zum letzten tatsächlichen Kapitalisierungstermin. Die<br />
Vorzugsdivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> entspricht 10 % p. a. (bei taggenauer<br />
Abgrenzung). Sie ist von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an<br />
die jeweiligen Gesell schafter auszuzahlen, sobald und soweit<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Jahresüberschuss<br />
anfällt, aus <strong>de</strong>m ein entsprechen<strong>de</strong>r Bilanzgewinn dotiert<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Eine Auflösung von Ka pitalrücklagen zu<br />
diesem Zweck fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />
8.4.5<br />
Geschäftsführung<br />
Die zukünftigen Gesellschafter haben vereinbart, dass<br />
zwei Geschäftsführer zu bestellen sind, die die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
gemeinsam vertreten wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Joint Venture-Partner wird das alleinige Vorschlagsrecht<br />
(und die entsprechen<strong>de</strong> Pflicht) in Bezug auf die<br />
Geschäftsführer haben. Die Fondsgesellschaft wird verpflichtet<br />
sein – wie die an <strong>de</strong>ren Gesellschafter auch – die<br />
vorgeschlagenen Personen durch Gesellschafterversammlungsbeschluss<br />
zu Geschäftsführern zu bestellen. Die<br />
Fondsgesellschaft und die Schwesterge sellschaft können<br />
<strong>de</strong>r Bestellung eines Geschäftsführers nur gemeinsam<br />
und aus wesentlichem Grund wi<strong>de</strong>rsprechen bzw. eine<br />
Abberufung verlangen.<br />
Wird ein Geschäftsführer nicht bestellt bzw. abberufen,<br />
steht <strong>de</strong>m Joint Venture-Partner erneut das Vorschlagsrecht<br />
zu. Sollte diesem Vorschlag von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft gemeinsam<br />
wi<strong>de</strong>rsprochen wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n diese eine Person bestimmen,<br />
die sodann als Geschäftsführer zu bestellen<br />
ist. Dem Joint Venture-Partner kommt für <strong>de</strong>n zweiten<br />
Geschäftsführer das gleiche Recht zu. Ein Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
besteht dabei jeweils nicht.<br />
8.4.4<br />
Gesellschaftsvertrag / Geschäftsordnungen<br />
Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sowie die Geschäftsordnungen <strong>de</strong>r Ge schäftsführung und<br />
<strong>de</strong>s Beirates wer<strong>de</strong>n nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft neugefasst. Aufgrund<br />
seiner beson<strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung für die Durchfüh rung <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungskonzepts ist die Neufassung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
diesem Verkaufsprospekt als Anhang im<br />
Wortlaut beigefügt. Nachstehend wird auf <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />
und die Geschäftsord nungen in ihrer neugefassten<br />
Form Bezug genommen und die sich ergeben<strong>de</strong><br />
Ausgestaltung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beschrieben.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung sind Dipl.-Ing.<br />
Stefan Gillich und Dr. Hermann Pucher zu Geschäftsführern<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bestellt. Diese Personen<br />
sollen auch nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im Amt<br />
verbleiben.<br />
8.4.6<br />
Der Beirat<br />
Bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist ein Beirat eingerichtet.<br />
Dieser wird nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft paritätisch<br />
neu besetzt und erhält eine neue Geschäftsordnung.<br />
Seine Ausgestaltung kann Punkt Achtens <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft entnommen<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 173
wer<strong>de</strong>n (vgl. Anhang 3). Im Wesentlichen berät er die<br />
Geschäftsführung und hat ergänzend Zustimmungs- und<br />
Weisungsrechte. Er entschei<strong>de</strong>t über die Erteilung von<br />
Prokura und Handlungsvollmacht zum gesamten Geschäftsbetrieb<br />
und das Budget <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
Den Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Beirats wird die Komplementärin <strong>de</strong>s<br />
Joint Venture-Partners nominieren, hierfür ist Dr. Gilbert<br />
Frizberg vorgesehen. Den Stellvertreter <strong>de</strong>s Vorsit zen<strong>de</strong>n<br />
wird die <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH nominieren, vorgesehen<br />
ist Dr. Hermann Wüstefeld, ein Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH. Die weiteren Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Beirates wer<strong>de</strong>n paritätisch von <strong>de</strong>m Joint Venture-<br />
Partner einerseits als auch <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
Schwester gesellschaft an<strong>de</strong>rerseits nominiert. Die Abberufung<br />
eines Beirates durch die Gesellschafterversammlung<br />
kann nur aus einem wesentlichen Grund erfolgen.<br />
8.4.6.1<br />
Zustimmungsrechte<br />
» <strong>de</strong>r Abschluss von Verträgen mit Gesellschaftern, <strong>de</strong>m<br />
Asset Manager o<strong>de</strong>r diesen nahe stehen<strong>de</strong>n Personen<br />
bei Überschreitung eines Schwellenwerts;<br />
» die Einleitung, Evaluierung und Durchführung von<br />
Veräußerungsvorgängen sowie<br />
» die Struktur <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berühren<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r sonstige außerhalb <strong>de</strong>s üblichen Geschäfts gangs<br />
liegen<strong>de</strong> Handlungen.<br />
8.4.6.2<br />
Uneinigkeit im Beirat<br />
Der Beirat entschei<strong>de</strong>t mit einfacher Mehrheit. Kommt ein<br />
Beschluss nicht zustan<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats,<br />
<strong>de</strong>ssen Stellvertreter und auch je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />
berechtigt, eine Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
zu verlangen (Punkt Achtens Absatz 11 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags, vgl. Anhang 3).<br />
Nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />
Geschäftsordnung <strong>de</strong>r Geschäftsfüh rung wer<strong>de</strong>n bestimmte<br />
Handlungen und Maßnahmen <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>m Zustim mungsvorbehalt <strong>de</strong>s Beirates unterliegen.<br />
Im Wesentlichen sind dies die Folgen<strong>de</strong>n:<br />
» Die Entscheidung über Einleitung, Durchführung und<br />
Finanzierung von Erwerben und damit im Zusammenhang<br />
stehen<strong>de</strong>r Verträge;<br />
» Kapitalisierungen von und die Freigabe <strong>de</strong>r Budgets für<br />
die Beteiligungsgesellschaften;<br />
» die Ausübung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsgesellschaften<br />
und Geschäftsfüh rungshandlungen<br />
durch von <strong>de</strong>r Gesellschaft in die Organe<br />
dieser Gesellschaften entsandte Personen in Bezug auf<br />
bestimmte zustimmungspflichtige Maßnahmen;<br />
» die Nominierung bzw. Bestellung und Abberufung von<br />
Organen in Beteiligungsgesellschaf ten;<br />
8.4.6.3<br />
<strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />
Der Beirat wird aus seiner Mitte einen paritätisch zu be setzen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Invest</strong>itionsausschuss mit bis zu sechs Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
bil<strong>de</strong>n. Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirates und sein Stellvertreter<br />
wer<strong>de</strong>n Mit glied dieses Ausschusses und gleichzeitig <strong>de</strong>ssen<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r bzw. Stellvertreter. Der <strong>Invest</strong>i tionsausschuss<br />
entschei<strong>de</strong>t über die Zustimmung zur Evaluierung<br />
und Akquisition von Zielinvestments und über bestimmte<br />
Geschäftsführungshandlungen im Zusammenhang mit<br />
akquirierten Zielinvestments. Beschlüsse wer<strong>de</strong>n mit einfacher<br />
Mehrheit gefasst.<br />
8.4.6.4<br />
Vergütung<br />
Die Beiratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n eine Vergütung erhalten.<br />
Dabei erhält <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats eine Vergütung<br />
von bis zu 100.000 EUR p. a. (<strong>de</strong>r voraussichtliche<br />
erste Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Beirats, Dr. Gilbert Frizberg, wird<br />
174 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
planmäßig diesen Höchstbetrag erhalten), je<strong>de</strong>s an<strong>de</strong>re<br />
Beiratsmitglied erhält pro Teilnahme an einer Sitzung<br />
<strong>de</strong>s Beirats bzw. seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von<br />
1.500 EUR. Dem <strong>Invest</strong>itionsausschuss angehörige, von<br />
<strong>de</strong>n jeweiligen Gesellschaftern unabhängige Experten erhalten<br />
auf Antrag <strong>de</strong>s nominieren<strong>de</strong>n Gesellschafters eine<br />
zusätzliche einmalige Vergütung von bis zu 2.000 EUR<br />
pro vorgeschlagenem und <strong>de</strong>m <strong>Invest</strong>itionsausschuss<br />
zur Prüfung vorgelegtem <strong>Invest</strong>ment. Die Vergütungen<br />
sind in<strong>de</strong>xiert und wer<strong>de</strong>n jährlich angepasst. Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Beirats, die <strong>de</strong>m Deutsche Bank Konzern angehören,<br />
erhalten keine Vergütung.<br />
Auf Verlangen <strong>de</strong>r sie nominieren<strong>de</strong>n Partei hat die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung<br />
für die Beiratsmitglie<strong>de</strong>r abzuschließen und die Kosten<br />
zu tragen.<br />
8.4.7<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
(Punkt Neuntens <strong>de</strong>s Gesell schaftsvertrags, vgl. Anhang<br />
3, dort als „Generalversammlung“ bezeichnet) fasst<br />
die nach <strong>de</strong>m Gesetz und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse. Beson <strong>de</strong>re<br />
Be<strong>de</strong>utung für die Führung <strong>de</strong>r Geschäfte <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
haben dabei die fol gen<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>:<br />
Nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag beschließt sie insbeson<strong>de</strong>re<br />
über die in Punkt Neuntens Absatz 13 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
(vgl. Anhang 3) bezeichneten Gegenstän<strong>de</strong>,<br />
vor allem Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzungen,<br />
Einbringungen und vergleichbare Maßnahmen,<br />
die Auflösung o<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft, Kapitalerhöhungen<br />
und / o<strong>de</strong>r Kapitalherabsetzungen und sonstige<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
8.4.7.1<br />
Zustimmung zu Geschäften und Handlungen<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bedür fen<br />
für die folgen<strong>de</strong>n Geschäfte und Handlungen <strong>de</strong>r vorherigen<br />
Zustimmung durch Gesell schafterbeschluss:<br />
» Unternehmensverträge, wie Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsverträge, Betriebs pacht- o<strong>de</strong>r Betriebsüberlassungsverträge<br />
o<strong>de</strong>r vergleichbare Vereinbarungen,<br />
im Rahmen <strong>de</strong>ssen sich die Gesellschaft<br />
verpflichtet, ihren ganzen o<strong>de</strong>r einen Teil ihres Gewinns<br />
an ein an<strong>de</strong>res Unternehmen abzuführen;<br />
» Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von min <strong>de</strong>stens<br />
75 % <strong>de</strong>r unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar über Tochtergesellschaften<br />
gehaltenen Vermögensgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft (nach Verkehrswerten und einschließlich<br />
nicht aktivierter und nicht aktivierbarer Wirtschaftsgüter)<br />
in einer o<strong>de</strong>r mehreren aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Transaktionen sowie<br />
» je<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m 01. April 2019 vorgenommene Veräußerung<br />
o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von unmittelbar o<strong>de</strong>r<br />
mittelbar über Tochtergesellschaften gehaltenen Beteiligungen<br />
an Unter nehmen o<strong>de</strong>r Gesellschaften sowie<br />
von diesen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft gehaltenen <strong>Wasserkraft</strong>werken.<br />
8.4.7.2<br />
Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse<br />
Nach Punkt Neuntens Absatz 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsver trags<br />
(vgl. Anhang 3) bedürfen Be schlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
grundsätzlich einer Mehrheit von 80 % <strong>de</strong>r abgegebenen<br />
Stimmen.<br />
Eine einfache Mehrheit in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
genügt nur in <strong>de</strong>n in Punkt Neuntens Absatz 12 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags aufgeführten Angelegenheiten.<br />
Beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung hat <strong>de</strong>ssen Buchstabe (d), <strong>de</strong>r auf<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 175
Punkt Achtens Absatz 7 (f) verweist. Im Zusammenspiel<br />
dieser Regelungen kann die Gesellschafterversammlung<br />
damit grundsätzlich solche Angele genheiten mit einfacher<br />
Mehrheit entschei<strong>de</strong>n, die nach <strong>de</strong>r Geschäftsordnung<br />
für die Ge schäftsführer <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beirats<br />
bedürfen, <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung jedoch mangels<br />
mehr heitlicher Entscheidung <strong>de</strong>sselben vorgelegt wer<strong>de</strong>n<br />
(Punkt Achtens Absatz 11).<br />
8.4.7.3<br />
Son<strong>de</strong>rbeschlüsse<br />
Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
sowie <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner wer<strong>de</strong>n sich verpflichten,<br />
bis zum 31. Juli 2012 Beschlüsse in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
über fol gen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> nur einvernehmlich<br />
zu fassen:<br />
» Gegenstän<strong>de</strong> gemäß Punkt Neuntens Absatz 13 (a)<br />
bis (e) <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags (vgl. Anhang 3);<br />
<strong>de</strong>r letzten durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gehaltenen<br />
Beteiligung ist ein Auflösungsbeschluss zu fassen und<br />
die Gesellschaft abzuwickeln.<br />
Veräußert ein Gesellschafter seinen Anteil an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r folgt ihm in son stiger Weise<br />
ein Dritter nach, wird dieser Dritte <strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafter als Partei <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />
ersetzen.<br />
8.4.8.2<br />
Übertragung von Anteilen<br />
Eine Belastung, Übertragung und sonstige Verfügung über<br />
<strong>de</strong>n Geschäftsanteil eines Gesell schafters an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r Teilen hiervon wird die Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gesellschafter erfor<strong>de</strong>rn. Die Gesellschafter<br />
sind verpflichtet, ihre Zustimmung zu Übertragun gen<br />
(nicht aber <strong>de</strong>r Teilung) von Geschäftsanteilen mit Wirksamkeit<br />
ab bzw. nach <strong>de</strong>m 31. März 2019 zu erteilen.<br />
» <strong>de</strong>n Ausschluss von Gesellschaftern;<br />
» sonstige Beschlüsse, die nach gesetzlichen Bestimmungen<br />
einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, sowie<br />
» Weisungen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung an die<br />
Geschäftsführung.<br />
8.4.8<br />
Veräußerung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvermögens / Übertragung<br />
von Anteilen an <strong>de</strong>r Inve stitionsgesellschaft<br />
8.4.8.1<br />
Veräußerung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvermögens<br />
Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
haben das Recht, gemeinsam zu verlan gen, dass ab o<strong>de</strong>r<br />
nach <strong>de</strong>m 01. April 2019 eine Verwertung <strong>de</strong>s Vermögens<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft (insgesamt o<strong>de</strong>r teilweise)<br />
erfolgt. Dem Joint Venture-Partner kommt dieses Recht<br />
ab und nach <strong>de</strong>m 01. April 2021 zu. Nach Verwertung<br />
Die Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft räumen<br />
einan<strong>de</strong>r ein Vorkaufsrecht und ein Mit verkaufsrecht für<br />
die (Gesamtheit <strong>de</strong>r) von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile<br />
ein. Aufgriffs rechte sind gleichfalls vereinbart. Übertragungen<br />
zwischen Gesellschaftern und an ein verbun<strong>de</strong>nes<br />
Unternehmen wer<strong>de</strong>n nicht erfasst.<br />
8.4.9<br />
Der Asset Manager<br />
Der Asset Manager enso GmbH wird in ganz umfassen<strong>de</strong>r<br />
Weise für die <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft beratend und<br />
ausführend tätig. Auf <strong>de</strong>r Grundlage seiner Expertise im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Was serkraft wird er – jeweils im Auftrag <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft – Anlagemöglichkeiten i<strong>de</strong>ntifizieren<br />
und evaluieren, erwerbsvorbereiten<strong>de</strong> Prüfungen<br />
durchführen, Vertragsverhandlungen führen, bei <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften mitwirken und<br />
diese insbeson<strong>de</strong>re bei Planung und Bau von <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
unterstützen und schließlich einen Verkauf vorberei<br />
ten und durchführen.<br />
176 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Nachstehend wird ein Überblick über die Leistungen<br />
gegeben, die <strong>de</strong>r Asset Manager in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />
Phasen <strong>de</strong>r Anlagetätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
erbringt. Ihre Ausprä gung und Einfügung in <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionsprozess<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann <strong>de</strong>r<br />
Beschrei bung in Abschnitt 6.6 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
8.4.9.1<br />
Leistungen im Erwerbsprozess<br />
Im Erwerbsprozess erbringt <strong>de</strong>r Asset Manager die folgen<strong>de</strong>n<br />
Aufgaben:<br />
» I<strong>de</strong>ntifizierung möglicher Zielinvestments und Co-<br />
<strong>Invest</strong>oren und zu diesem Zweck geeigne ter Berater<br />
und sonstiger Beauftragter;<br />
» Projektevaluierung;<br />
» Vorbereitung indikativer Angebote, Verhandlung von<br />
Absichtserklärungen;<br />
» Beauftragung, Überwachung und Koordination <strong>de</strong>r<br />
Prüfung von in Aussicht genommenen Zielinvestments<br />
(Due Diligence), insbeson<strong>de</strong>re für die Bereiche<br />
Hydrologie, Geologie, Technisches Equipment, Recht,<br />
Finanzen und Steuern;<br />
» Einholen einer Zweitbegutachtung, Erstellung einer<br />
Entscheidungsvorlage;<br />
» Prüfung und ggf. Durchführung von Fremdfinanzierungen;<br />
» Prüfung und ggf. Durchführung <strong>de</strong>s Abschlusses einer<br />
Län<strong>de</strong>rrisikoversicherung und<br />
8.4.9.2<br />
Leistungen in und für die Beteiligungsgesellschaften<br />
Der Asset Manager übernimmt die laufen<strong>de</strong> Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Steuerung dieser Gesellschaften im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Vor gaben <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Zu<br />
diesem Zweck wird er in <strong>de</strong>r Regel auch die <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti<br />
onsgesellschaft zustehen<strong>de</strong>n Organe (Geschäftsführer<br />
und ggf. Aufsichtsräte) in diesen Gesell schaften stellen<br />
und gewährleisten, dass diese bestimmte wesentlichen<br />
Entscheidungen nicht ohne die Zustimmung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
treffen.<br />
Der Asset Manager überwacht und unterstützt die<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften bei folgen<strong>de</strong>n Ge schäftsführungsaufgaben:<br />
» Kraftwerkssteuerung und Stromverkauf, Optimierung<br />
<strong>de</strong>r Strom-Produktionsmenge und <strong>de</strong>r Verkaufserlöse;<br />
» technisches Kraftwerksmanagement;<br />
» Erstellung und Umsetzung von Plänen zur Weiterentwicklung<br />
und Optimierung von Kraftwerken zum<br />
Zwecke <strong>de</strong>r Ertragssteigerung und <strong>de</strong>s Werterhalts;<br />
» Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen;<br />
» Wahrung steuerlicher Belange, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Abläufe zur Erklärung und Zahlung von Steuern und<br />
bei behördlichen Prüfungen;<br />
» Durchführung von Verfahren mit Behör<strong>de</strong>n, Verbän<strong>de</strong>n,<br />
Stromabnehmern, Netzbetreibern und an<strong>de</strong>ren öffentlichen<br />
Einrichtungen;<br />
» Verhandlung aller für das Eingehen eines Zielinvestments<br />
relevanten Verträge und Verein barungen<br />
einschließlich Finanzierungsverträge, Vorbereitung<br />
aller transaktionsbezogenen Dokumente und<br />
Rechtshandlungen.<br />
» Abschluss und Durchführung <strong>de</strong>r Versicherungsverträge<br />
sowie Abwicklung von Scha<strong>de</strong>nsfällen mit <strong>de</strong>n<br />
Versicherern;<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 177
» Abschluss und Durchführung <strong>de</strong>r Verträge <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften<br />
einschließlich aller Dienstleistungs-,<br />
Stromeinspeise-, Liefer-, Wartungs-, Instandhaltungs-<br />
und Versicherungsverträge;<br />
» Steuerung <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung (Verhandlung, Erfüllung<br />
und Anpassung von Fremdfinanzierungsverträgen),<br />
Reporting an die finanzieren<strong>de</strong>n Banken, Sicherstellen<br />
von Anschlussfinanzierungen und<br />
» laufen<strong>de</strong>s Controlling, Rechnungswesen, Finanz- und<br />
technisches Reporting, Erstellung <strong>de</strong>r Budgets, Erstellung<br />
<strong>de</strong>s Jahresabschlusses.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit zu planen<strong>de</strong>n, zu bauen<strong>de</strong>n<br />
und / o<strong>de</strong>r zu sanieren<strong>de</strong>n Kraftwer ken wird <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager wie folgt unterstützen:<br />
» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Detailplanung <strong>de</strong>s Kraftwerksbaus,<br />
einschließlich bei <strong>de</strong>r Einholung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />
Kraftwerksbau erfor<strong>de</strong>rlichen Gutachten und bei <strong>de</strong>r<br />
Erstellung eines Projekt plans;<br />
» Koordinierung und Unterstützung <strong>de</strong>r Evaluierung<br />
durch <strong>de</strong>n unabhängigen technischen Sachverständigen;<br />
» Erstellung eines Planungsberichts für die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft;<br />
» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Einholung <strong>de</strong>r zum Bau erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Genehmigungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Baugenehmigung<br />
und wasserrechtlichen Genehmigungen;<br />
» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Ausschreibungsunterlagen<br />
für die wesentlichen Ge werke, ggf. durch<br />
einen Generalunternehmer, sowie <strong>de</strong>r Einholung und<br />
Evaluierung <strong>de</strong>r Ge bote;<br />
» Unterstützung bei <strong>de</strong>r Aufnahme einer Fremdfinanzierung<br />
und <strong>de</strong>r Beantragung von Sub ventionen,<br />
Zuschüssen o<strong>de</strong>r Finanzierungshilfen;<br />
» Erstellung einer Entscheidungsvorlage für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
zur Ausführung <strong>de</strong>r baulichen<br />
Maßnahmen;<br />
» Auswahl <strong>de</strong>r lokalen Bauaufsicht und Sicherstellung<br />
<strong>de</strong>r adäquaten Beauftragung, Unter stützung bei<br />
<strong>de</strong>r Kontrolle <strong>de</strong>r lokalen Bauaufsicht und bei <strong>de</strong>r<br />
Steuerung <strong>de</strong>s Reporting-Prozesses dieser Bauaufsicht,<br />
Erstellung von periodischen Berichten über <strong>de</strong>n<br />
Baufort schritt;<br />
» Mitwirkung an und Unterstützung bei <strong>de</strong>r (Teil-) Abnahme<br />
von Bauausführungen und <strong>de</strong>r In betriebnahme<br />
<strong>de</strong>s Kraftwerks, einschließlich <strong>de</strong>r Erstellung von<br />
Abnahme- und Inbetrieb nahmeberichten;<br />
» allgemeine Unterstützung <strong>de</strong>s Projektmanagements<br />
und<br />
» Erstellung eines Abschlussberichts.<br />
8.4.9.3<br />
Berichts- und Unterstützungsleistungen an die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Der Asset Manager wird für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine konsolidierte Jahresplanung<br />
zusammen mit einem Plan-Ist-Vergleich für das abgelaufene<br />
Geschäftsjahr und eine konsolidierte, fortgeschriebe<br />
ne Fünf-Jahres-Planung auf Basis individualisierter Fünf-<br />
Jahres-Pläne aller Beteiligungsgesellschaften erstellen;<br />
letztere dienen zugleich als Handlungsrahmen für die<br />
Beteiligungsgesellschaften und die diesbezügliche Tätigkeit<br />
<strong>de</strong>s Asset Managers.<br />
Jährlich und erstmalig zum 31. Dezember 2016 wird <strong>de</strong>r<br />
Asset Manager <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft Hold- / Sell-<br />
Analysen und entsprechen<strong>de</strong> Empfehlungen für die einzelnen<br />
Beteiligungsge sellschaften und das Gesamtportfolio<br />
vorlegen.<br />
178 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Des Weiteren wird <strong>de</strong>r Asset Manager Kurzberichte über<br />
die Beteiligungsgesellschaften und die Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Hydroenergiemarktes in <strong>de</strong>n Zielregionen zum Zwecke <strong>de</strong>r<br />
Anlegerinformation erstellen. Während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
kommt ein Kurzbericht über <strong>Invest</strong>itionsfortschritt<br />
und -ausblick hinzu.<br />
8.4.9.4<br />
Leistungen im Desinvestitionsprozess<br />
In <strong>de</strong>r Desinvestitionsphase wird <strong>de</strong>r Asset Manager<br />
Verkäufe für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft vorbereiten und<br />
diese durchführen. Im Einzelnen wird er – jeweils nach<br />
Entscheidung <strong>de</strong>r Inve stitionsgesellschaft – geeignete<br />
Verkaufsstrategien, Marktanalysen und Verkaufsexposés<br />
er stellen, Gebote einholen, Vertragsverhandlungen führen,<br />
eine ggf. durchgeführte verkäuferseiti ge Due Diligence<br />
koordinieren und die Transaktion durchführen.<br />
8.4.10<br />
Bereits realisierte o<strong>de</strong>r vorbereitete <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />
(Art <strong>de</strong>s Erwerbs, wesentliche Rechte<br />
und Pflich ten, wesentliche Verträge)<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung dieses Verkaufsprospekts<br />
hat die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bereits Beteiligun gen<br />
erworben und Absichtserklärungen abgegeben.<br />
8.4.10.1<br />
Albanien<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
Die enso hydro Energji sh.p.k. mit Sitz in Rruga “Eqrem<br />
Çabej”, Nd. 6-H. 2, Njesia Bashkiake Nr. 5, 1022 Tirana,<br />
Albanien wur<strong>de</strong> am 03. August 2011 als Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung nach <strong>de</strong>m Recht Albaniens<br />
errichtet. Gründungsgesellschafterin war die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
die weiterhin 100 % <strong>de</strong>s Grundkapitals<br />
von 2,8 Mio. ALL (rd. 20.000 EUR). hält. Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Bau, <strong>de</strong>r Betrieb und die Veräußerung<br />
von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die Erzeugung von Energie und<br />
<strong>de</strong>ren Verkauf an Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rverkäufer, in o<strong>de</strong>r<br />
außerhalb von Albanien sowie an<strong>de</strong>rer, nicht notwendigerweise<br />
damit verbun<strong>de</strong>ner Tätigkeiten. Geschäftsführer ist<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Lengarica<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat mit Kaufvertrag vom<br />
27. Januar 2010 einen Anteil von 58 % und mit Kaufvertrag<br />
vom 26. Januar 2011 einen weiteren Anteil von 22 %<br />
an <strong>de</strong>r Lengarica & Energji sh.p.k., einer Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung nach <strong>de</strong>m Recht Albaniens mit Sitz<br />
in Rruga “Eqrem Çabej”, Nd. 6-H.2, Njesia Bashkiake Nr. 5,<br />
1022 Tirana, Albanien erworben. Ver käuferin war jeweils<br />
die Hasi Energji sh.p.k., die Gründungs- und Alleingesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r Ge sellschaft. Das (vollständig eingezahlte)<br />
Stammkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt 100.000 ALL<br />
(rd. 700 EUR). Den Anteilserwerben durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>m zuständigen albanischen<br />
Ministerium für Wirtschaft, Han<strong>de</strong>l und Energie am<br />
23. Februar 2010 und am 26. Oktober 2010 zugestimmt.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft plant, die Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
Lengarica & Energji sh.p.k. auf die enso hydro Energji<br />
sh.p.k. zu übertragen.<br />
Die Gesellschaft ist im Besitz einer Lizenz zu Errichtung<br />
und Betrieb eines <strong>Wasserkraft</strong>werks, die im Jahre 2008<br />
auf Antrag <strong>de</strong>r Hasi Energji sh.p.k. erteilt wur<strong>de</strong>. Das zuständige<br />
albanische Ministerium hat die Lengarica & Energji<br />
sh.p.k als Lizenzberechtigte anerkannt.<br />
Im Hinblick auf die Errichtung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks hat<br />
die Gesellschaft einige erfor<strong>de</strong>rliche Genehmigungen<br />
bereits eingeholt und Prüfungen durchgeführt, an<strong>de</strong>re<br />
hingegen stehen noch aus, so etwa die Baugenehmigung.<br />
Auch ist das Grundstücksrecht noch nicht hinreichend<br />
gesi chert, um mit <strong>de</strong>m Bau beginnen zu können.<br />
Zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Mati<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat am 03. Juni 2010 gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Gesellschaften Riviera sh.p.k., EHW sh.p.k. und<br />
Energy Project sh.p.k. ein Versprechen abgegeben, 90 %<br />
<strong>de</strong>r Anteile einer noch zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
zu einem (ggf. in Abhängigkeit von <strong>de</strong>m nach<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 179
hy drologischer Begutachtung zu erwarten<strong>de</strong>n Wasserdurchfluss<br />
zu adjustieren<strong>de</strong>n) Preis von 3.423.600 EUR<br />
zu erwerben, nach<strong>de</strong>m bestimmte Bedingungen erfüllt<br />
sind. Im We sentlichen die Gründung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
und Li zenz <strong>de</strong>ren Berechtigung aus einer<br />
zur Errichtung und Betrieb von fünf in Kaska<strong>de</strong> gebauten<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken, die <strong>de</strong>n Vertragspartnern erteilt wur<strong>de</strong>,<br />
sowie <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Lizenzvertrages mit <strong>de</strong>m<br />
zuständigen Ministerium. Diese Bedingungen waren zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung noch nicht er füllt.<br />
8.4.10.2<br />
Türkei<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
Am 16. August 2011 wur<strong>de</strong> die enso hydro enerji Limited<br />
Şirketi, eine Gesellschaft mit beschränk ter Haftung<br />
nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Türkei, von <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />
enso hydro GmbH und TFI Industrie- und<br />
Unter nehmensbeteiligung GmbH (letztere ist auch Gesellschafterin<br />
<strong>de</strong>s Joint Venture-Partners und <strong>de</strong>s Asset<br />
Managers) gegrün<strong>de</strong>t. Unternehmensgegenstand dieser<br />
Gesellschaft ist, ggf. auch mittelbar über Beteiligungen<br />
an an<strong>de</strong>ren Gesellschaften, <strong>de</strong>r Bau, Betrieb, Erwerb<br />
und Verkauf von <strong>Wasserkraft</strong>werken, die Erzeugung von<br />
Energie und <strong>de</strong>ren Veräußerung an Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rverkäufer<br />
sowie sämtliche damit verbun<strong>de</strong>ne Leistungen.<br />
Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Av. Sürejja Agaoglu Sok. 2 / 2,<br />
34365 Tesvikiye, ŞiŞli, Istanbul, Türkei. Das Grund kapital<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt 45.000 TRY (rd. 18.000 EUR),<br />
hieran hält die In vestitionsgesellschaft einen Anteil von<br />
99 % und die TFI Industrie- und Unternehmensbeteiligung<br />
GmbH einen Anteil von 1 %. Geschäftsführer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
sind Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl und Murat Gökçe.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft Kuyuma<br />
Die enso hydro Enerji Limited Şirketi hat unter Datum vom<br />
05. August 2011 einen Kaufvertrag unter türkischem Recht<br />
über 51 % <strong>de</strong>s Anteile an <strong>de</strong>r Kuyuma Elektrik Üretim<br />
Limited Şirketi mit <strong>de</strong>n bisherigen Gesellschaftern (vier in<br />
<strong>de</strong>r Türkei ansässige Privatpersonen) geschlossen, die mit<br />
einer Beteiligung von je 12,25 % in <strong>de</strong>r Gesellschaft verbleiben.<br />
Als Kaufpreis wur<strong>de</strong> die Summe von 98.289 TRY<br />
(rd. 39.000 EUR) vereinbart.<br />
Die Kuyuma Elektrik Üretim Limited Şirketi, eine Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r<br />
Türkei, wur<strong>de</strong> am 01. Oktober 2007 gegrün<strong>de</strong>t und hat<br />
ihren Sitz in Atatürk Ma hallesi Melek, Sok. No. 12 / 2, Sincan<br />
/ Ankara, Türkei. Geschäftsgegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ist <strong>de</strong>r Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken und<br />
sämtliche damit zusammenhän gen<strong>de</strong>n Geschäfte. Die<br />
Gesellschaft darf auch Beteiligungen an an<strong>de</strong>ren Gesellschaften<br />
einge hen. Die Gesellschaft hat ein (nicht vollständig<br />
eingezahltes) Stammkapital von 2,3 Mio. TRY<br />
(rd. 915.000 EUR).<br />
Der Vollzug <strong>de</strong>s Kaufvertrages hat noch nicht stattgefun<strong>de</strong>n.<br />
Die Gesellschaft soll noch vor Vollzug in eine<br />
Aktiengesellschaft nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Türkei (Anonim<br />
Şirket) umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> eine<br />
Gesellschaftervereinbarung abgeschlossen, in <strong>de</strong>r die<br />
Neufas sung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags und einer Geschäftsordnung<br />
sowie allgemeine Regeln für die gemeinsame<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Gesellschaft verabre<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n.<br />
Die Gesellschaft ist in Besitz einer Lizenz für ein noch zu<br />
errichten<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werk in Kuyuma, Türkei. Die zur<br />
Errichtung <strong>de</strong>s geplanten <strong>Wasserkraft</strong>werks erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Genehmi gungen sind noch nicht erteilt. Das Recht<br />
an <strong>de</strong>m Betriebsgrundstück ist noch nicht gesichert.<br />
8.4.10.3<br />
Norwegen<br />
Die Aktiengesellschaft nach <strong>de</strong>m Recht Norwegens<br />
Bekk og Strøm AS mit Sitz in Tretjønnveien 1, 4633 Kristiansand,<br />
Norwegen wur<strong>de</strong> 2006 gegrün<strong>de</strong>t. Die <strong>Invest</strong>itions<br />
gesellschaft hat unter Datum vom 25. August<br />
2011 mit <strong>de</strong>ren Gesellschaftern einen Zeich nungsvertrag<br />
abgeschlossen, nach <strong>de</strong>m sie sich an einer <strong>de</strong>mnächst<br />
durchzuführen<strong>de</strong>n Kapi talerhöhung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
beteiligen und in <strong>de</strong>r Folge einen Anteil von 50,8 % an<br />
<strong>de</strong>r Gesell schaft zu einem Preis von 27.524.000 NOK<br />
(ca. 3,5 Mio. EUR) übernehmen wird. Mitgesell schafter<br />
180 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
sollen die Køhlergruppen AS mit 30,4 % sowie die vier<br />
Gründungsgesellschafter persönlich und einzelne Angestellte<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft sein. Auch hat sich die <strong>Invest</strong>i -<br />
tionsgesellschaft (wie auch die Mitgesellschafter) verpflichtet,<br />
für die Dauer von drei Jahren nach Vollzug <strong>de</strong>s Zeichnungsvertrags<br />
nicht mit <strong>de</strong>r Gesellschaft in Wettbewerb auf<br />
<strong>de</strong>m norwegischen Markt zu treten (auch nicht durch die<br />
Beteiligung an an<strong>de</strong>ren wasserkrafterzeugen<strong>de</strong>n Gesellschaften).<br />
Diese (unter norwegischem Recht geschlossenen)<br />
Verträge wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedin gung<br />
<strong>de</strong>r Erfüllung verschie<strong>de</strong>ner in <strong>de</strong>r wirtschaft lichen, rechtlichen<br />
und steuerlichen Due-Dili gence-Prü fung noch offen<br />
gebliebener Punkte zur Befriedigung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ge schlossen.<br />
31. März o<strong>de</strong>r 30. September gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Verpächterin hat für die Dauer von sieben Jahren auf ihr<br />
Kündigungsrecht verzichtet, eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />
ist ihr erstmals zum 01. März 2018 erlaubt. Außeror<strong>de</strong>ntliche<br />
Kündigungs rechte stehen <strong>de</strong>r Verpächterin u. a.<br />
zu, wenn die Inves titionsgesellschaft die vertraglichen<br />
Betriebspflichten nicht erfüllt, eine nicht nur geringfügige<br />
Vertragsverletzung begeht, ein Insolvenzverfahren über<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eröffnet o<strong>de</strong>r ein <strong>de</strong>rartiges<br />
Verfahren mangels kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>m Vermögen abgewiesen<br />
wird.<br />
Der Pachtzins beläuft sich auf 92 % <strong>de</strong>s Betriebsergebnisses<br />
<strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks.<br />
Die Bekk og Strøm AS hat einen mehrheitlichen Besitz an<br />
einem im April 2011 in Betrieb genom menen <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
und plant die Errichtung von fünf weiteren. Für eines<br />
dieser Projekte wur<strong>de</strong>n bereits die Lizenz (im Jahre 2008<br />
für eine Dauer von 40 Jahren) und die erfor<strong>de</strong>rlichen Landund<br />
Zufahrtsrechte erworben. Die behördliche Genehmigung<br />
<strong>de</strong>r Planung steht noch aus. Für die an<strong>de</strong>ren vier<br />
Projekte hat sich die Gesellschaft bislang nur die Wasserrechte<br />
gesichert.<br />
8.4.10.4<br />
Österreich<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat am 01. April 2011 einen<br />
Pachtvertrag über ein in Granitzen / Österreich gelegenes<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk einschließlich <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Nutzungs- und Dienstbarkeitsrechte an Grundstücken,<br />
Bauten und Leitungen mit <strong>de</strong>r Hereschwerke Frizberg KG,<br />
Rötsch 13, 8742 Obdach / Österreich (Verpächterin) geschlossen.<br />
Der Pachtvertrag wur<strong>de</strong> durch einen Vertrag<br />
vom 12. September 2011 ergänzt und klargestellt. Die<br />
Verpächterin ist im Besitz von Dr. Gilbert Frizberg und<br />
seiner Familie.<br />
Der Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />
und mit Vertragsschluss in Kraft getreten. Er kann unter<br />
Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zu je<strong>de</strong>m<br />
Die Verpächterin hat einen Vertrag über die Abnahme und<br />
Vergütung von Ökostrom mit <strong>de</strong>r OeMAG Abwicklungsstelle<br />
für Ökostrom AG, Wien geschlossen. Dieser soll auf<br />
die Pächterin übertragen wer<strong>de</strong>n. Erst ab Wirksamkeit <strong>de</strong>r<br />
Übertragung wird <strong>de</strong>r vereinbarte Pachtzins erstmals zur<br />
Zahlung fällig.<br />
Die Pächterin ist zum Betrieb <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
verpflichtet. Als Betriebsleiter hat sie einen namentlich<br />
bezeichneten Mitarbeiter <strong>de</strong>s Asset Managers einzusetzen.<br />
Die Baulichkeiten, Anlagen und Maschinen hat die<br />
Pächterin auf eigene Kosten bis zu einem Betrag von<br />
120.000 EUR jährlich instand zu halten. Über die Tragung<br />
darüber hinausgehen<strong>de</strong>r Kosten wer<strong>de</strong>n sich die Parteien<br />
verständigen. Kommt ein Einverständnis nicht zustan<strong>de</strong>,<br />
hat je<strong>de</strong> Partei ein außeror<strong>de</strong>ntliches Kündigungsrecht.<br />
<strong>Invest</strong>itionen und aktivierungspflichtige Instandhaltungen<br />
<strong>de</strong>r Pächterin, die im Einzelfall mehr als 5.000 EUR betragen,<br />
sind bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Pachtzinses in Abzug zu<br />
bringen. Kosten zur Herstellung ökologischer Zustän<strong>de</strong><br />
gemäß <strong>de</strong>r europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind von<br />
<strong>de</strong>r Verpächterin zu tragen.<br />
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Streitigkeiten<br />
sind nach <strong>de</strong>r Schieds- und Schlichtungsordnung<br />
für die Ständigen Schiedsgerichte <strong>de</strong>r österreichischen<br />
Wirtschaftskammern zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 181
8.5<br />
Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft<br />
8.5.1<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat am<br />
12. September 2011 mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
(als Auftragnehmerin; nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) einen<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag über die laufen<strong>de</strong> Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft abgeschlossen. Zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen Fondsverwaltung gehören u. a. das Erstellen,<br />
Führen und Pflegen eines internen Anlegerregi sters, die<br />
Wahrnehmung von Han<strong>de</strong>lsregisterangelegenheiten, die<br />
Unterstützung <strong>de</strong>r Fondsge schäftsführung im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Durchführung von Auszahlungen an die<br />
Gesellschaf ter, die technische und organisatorische Vorbereitung<br />
und administrative Durchführung von Ge sellschafterversammlungen<br />
sowie Gesellschafterbeschlüssen im<br />
schriftlichen Verfahren, die Führung <strong>de</strong>s gesellschafterbezogenen<br />
Rechnungswesens inkl. <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>s steuerlichen<br />
Ergebnisses auf die Gesellschafter und Führung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterkonten in <strong>de</strong>m gesetzlich zu lässigen<br />
Umfang, die technische und organisatorische Unterstützung<br />
bei <strong>de</strong>r Berichterstattung gegenüber <strong>de</strong>n Gesellschaftern,<br />
die versandfertige Aufbereitung und Versendung<br />
aller gesell schafterbezogenen Anschreiben, die technische<br />
Abwicklung <strong>de</strong>r Kommunikation mit und zwi schen <strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftern, die Unterstützung bei <strong>de</strong>r Vorbereitung<br />
<strong>de</strong>r Steuererklärungen be züglich <strong>de</strong>r Einkommen- und<br />
Umsatzbesteuerung, in <strong>de</strong>m gesetzlich zulässigen Umfang,<br />
die Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel in Tages-, Fest- o<strong>de</strong>r Termingeldanlagen<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in Ab sprache mit <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft, Rechnungswesen, Budget und Jahresabschlussarbeiten,<br />
die Benachrichtigung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
über das Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres, Maßnahmen<br />
im Zusammenhang mit Gesellschafterwechseln, die<br />
kaufmännische Überwachung <strong>de</strong>r Durch führung <strong>de</strong>r von<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft geschlossenen Verträge sowie <strong>de</strong>r<br />
sich daraus erge ben<strong>de</strong>n Aufgaben, das Risikomanagement<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und die Führung <strong>de</strong>s sonsti gen<br />
Schriftverkehrs, soweit er zur Erledigung <strong>de</strong>r aufgeführten<br />
Aufgaben erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Haftung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> ist auf<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DWS</strong> für das Geschäftsjahr<br />
2011 / 12 eine laufen<strong>de</strong> Vergütung (jeweils zzgl. Umsatzsteuer)<br />
von 0,05 % <strong>de</strong>s bis zum 30. November 2011<br />
gezeichne ten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinla gen ohne<br />
Agio) und ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 13 erhält sie eine<br />
Vergütung i. H. v. 0,6 % <strong>de</strong>s zum 28. Juni 2012 bzw. im<br />
Falle einer Verlängerung <strong>de</strong>s Platzierungszeitraums zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnittes gezeichneten<br />
Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Summe <strong>de</strong>r<br />
Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen ohne Agio). In <strong>de</strong>n<br />
folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahren erhöht sich die se Gebühr um<br />
2,0 % p. a. (das heißt auf 0,612 % für das Jahr 2013 / 14,<br />
0,62424 % für das Jahr 2014 / 15 usw.).<br />
Zum an<strong>de</strong>ren erhält die <strong>DWS</strong> eine einmalige erfolgsabhängige<br />
Vergütung („Mehrerlösbeteiligung“), die wie folgt<br />
berechnet und fällig wird:<br />
Die Mehrerlösbeteiligung fällt mit Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments<br />
(wie nachfolgend <strong>de</strong>finiert) an, wenn die<br />
prozentuale durchschnittliche Auszahlung (wie nachfolgend<br />
<strong>de</strong>finiert) mehr als 11,9 % beträgt. Beträgt die prozentuale<br />
durchschnittliche Auszahlung 11,9 % o<strong>de</strong>r weniger, entsteht<br />
kein Anspruch auf eine Mehrerlösbeteiligung.<br />
Die Mehrerlösbeteiligung errechnet sich aus <strong>de</strong>m maßgeblichen<br />
Auszahlungsfaktor (wie nachfolgend <strong>de</strong>finiert)<br />
multipliziert mit <strong>de</strong>m gesamten Auszahlungsbetrag (wie<br />
nachfolgend <strong>de</strong>finiert).<br />
„Anleger“ sind alle Treugeber und Direktkommanditisten<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
„Prozentuale durchschnittliche Auszahlung“ ist das<br />
Ver hältnis (ausgedrückt in Prozent) <strong>de</strong>s Betrags <strong>de</strong>r<br />
annualisierten durchschnittlichen Auszahlung zu <strong>de</strong>m<br />
182 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kapitalanteile (nominal) <strong>de</strong>r Anleger<br />
(ohne Agio).<br />
„Annualisierte durchschnittliche Auszahlung“ ist <strong>de</strong>r Gesamte<br />
Auszahlungsbetrag dividiert durch die Fondslaufzeit<br />
in Monaten multipliziert mit zwölf.<br />
„Gesamter Auszahlungsbetrag“ ist die Summe aller Auszahlungen<br />
an die Anleger einschließlich etwaiger Teilliquidationszahlungen<br />
und <strong>de</strong>s tatsächlich an die Anleger<br />
auszuzahlen<strong>de</strong>n Liquidationserlöses (Abschläge und<br />
Schlussverteilungsguthaben) vor Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
Mehrerlösbeteiligung, abzüglich <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile<br />
(nominal) <strong>de</strong>r Anleger (ohne Agio),<br />
Als „Fondslaufzeit“ gilt – aufgerun<strong>de</strong>t auf volle Monate –<br />
<strong>de</strong>r Zeitraum vom En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts<br />
bis zur Kaufpreiszahlung für <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments,<br />
auch wenn die Verteilung <strong>de</strong>s Liquidationsüberschusses<br />
an die Anleger im Zuge <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />
Abwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erst später erfolgt.<br />
„Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments“ ist die unmittelbare<br />
o<strong>de</strong>r mittelbare Veräußerung <strong>de</strong>s letzten <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r letzten <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r letzten Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft im Wege<br />
<strong>de</strong>s Asset- o<strong>de</strong>r Share-Deals.<br />
Der „Auszahlungsfaktor“ beträgt 5,0 % <strong>de</strong>r Differenz<br />
zwischen 11,9 % und <strong>de</strong>r prozentualen durchschnittlichen<br />
Auszahlung (ausgedrückt in Prozent) mal die Fondslaufzeit<br />
geteilt durch zwölf.<br />
Anhand fiktiver Zahlen soll folgen<strong>de</strong>s Beispiel die Berechnung<br />
ver<strong>de</strong>utlichen: Beträgt die Ausschüttung an die<br />
Anleger in Summe über die Fondslaufzeit 15 Mio. EUR,<br />
<strong>de</strong>r Liquidationserlös aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r Zielinvestments<br />
95 Mio. EUR, die Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile (nominal)<br />
<strong>de</strong>r Anleger (ohne Agio) 53,5 Mio. EUR und die Fondslaufzeit<br />
81 Monate, errechnet sich <strong>de</strong>r gesamte Auszahlungsbetrag<br />
als 110 Mio. EUR minus 53,5 Mio. EUR<br />
gleich 56,5 Mio. EUR. Dann beträgt die annualisierte<br />
durchschnitt liche Ausschüttung 56,5 Mio. EUR geteilt<br />
durch 81 Monate, mal zwölf, gleich 8,37 Mio. EUR. Die<br />
prozentuale durchschnittliche Auszahlung beträgt dann<br />
15,65 % und es ergibt sich ein Auszahlungsfaktor von<br />
1,265625 %. Gerechnet auf <strong>de</strong>n gesamten Auszahlungsbetrag<br />
von 56,5 Mio. EUR ergäbe sich in diesem Beispiel<br />
eine Mehrerlösbeteiligung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> i. H. v. 715.078 EUR.<br />
Die Mehrerlösbeteiligung wird zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Verkaufs<br />
<strong>de</strong>s letzten Zielinvestments vorläufig ermittelt und<br />
mit Beendigung <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
endgültig festgelegt. Für Zwecke <strong>de</strong>r vorläufigen Ermittlung<br />
<strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung wird <strong>de</strong>r erwartete Liquidationserlös<br />
nach <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments<br />
zunächst geschätzt. Ein Abschlag von 80 % auf die sich<br />
nach diesem geschätzten Liquididationserlös ergeben<strong>de</strong><br />
Mehrerlösbeteiligung wird sodann innerhalb von sechs<br />
Wochen nach <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s letzten Zielinvestments<br />
(Eingang <strong>de</strong>r letzten Kaufpreiszahlung) an die <strong>DWS</strong> ausgezahlt,<br />
die restlichen 20 % erhält die <strong>DWS</strong> im Zuge <strong>de</strong>s<br />
weiteren Fortschritts <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>s Fonds, ggf. in<br />
mehreren Abschlags- bzw. Teilbeträgen. Mit Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (d. h. in <strong>de</strong>r Regel mit<br />
<strong>de</strong>r Schlussverteilung an die Anleger) wird die Höhe <strong>de</strong>r<br />
Mehrerlösbeteiligung endgültig festgelegt. Sollte sich <strong>de</strong>r<br />
Liquidationserlös gegenüber <strong>de</strong>r erfolgten Schätzung än<strong>de</strong>rn,<br />
än<strong>de</strong>rt sich die Mehrerlösbeteiligung entsprechend.<br />
Etwaige Überzahlungen sind von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> zu erstatten.<br />
Alle vorstehend genannten Vergütungen verstehen sich<br />
zzgl. <strong>de</strong>r jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung i. H. v.19 %). Die von <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Versendung aller gesellschafts-<br />
und gesellschafterbezogenen Anschreiben und<br />
Briefe verauslagten Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
auf Nachweis erstattet.<br />
Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />
gemäß § 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags das Beteiligungsangebot<br />
nicht fortzuführen o<strong>de</strong>r rückabzuwickeln,<br />
so entfällt <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> auf Vergütung; dies<br />
gilt auch, soweit Anleger bereits <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 183
eigetreten waren. Die <strong>DWS</strong> wird evtl. bereits erhaltene<br />
Vergütungen unverzüglich nach entsprechen<strong>de</strong>r Mitteilung<br />
durch die Fondsgesellschaft an diese zurückzahlen.<br />
Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31. März 2029 („Festlaufzeit“).<br />
Innerhalb dieser Zeit ist nur eine Kündigung aus<br />
wichtigem Grund zulässig. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Festlaufzeit<br />
verlängert sich <strong>de</strong>r Vertrag jeweils um weitere zwei Jahre,<br />
sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Festlaufzeit o<strong>de</strong>r eines Verlängerungszeitraums<br />
gekündigt wird. Der Vertrag en<strong>de</strong>t, ohne dass<br />
es einer Kündigung bedarf, mit Auflösung (Liquidationseröffnung)<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
8.5.2<br />
Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
mit <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat mit <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (als Auf tragnehmerin; nachfolgend<br />
„<strong>DWS</strong>“) unter Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
am 23. September 2011 einen Vertrag über<br />
die Vermittlung von Beteiligungskapital geschlossen. Die<br />
<strong>DWS</strong> verpflichtet sich darin als Dienstleisterin gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, unter Ausnutzung <strong>de</strong>r ihr zur<br />
Verfügung stehen<strong>de</strong>n Möglichkeiten nach besten Kräften<br />
darauf hinzuwirken, dass in größtmög lichem Umfang<br />
Gesellschaftskapital zu einem Preis in Höhe <strong>de</strong>s Nominalbetrages<br />
<strong>de</strong>r jeweili gen Beteiligung zzgl. eines Agios<br />
i. H. v. 2 % vermittelt wird. Eine Verpflichtung zur Vermittlung<br />
besteht nicht und ein Vermittlungserfolg wird nicht<br />
geschul<strong>de</strong>t. Die Haftung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> ist auf Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Die <strong>DWS</strong> hat gegen die Fondsgesellschaft aus ihrer Vermittlungsdienstleistung<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
einen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Vermittlungsgebühr<br />
i. H. v. 4,0 % <strong>de</strong>s im Zuge <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung<br />
durch die <strong>DWS</strong> vermittelten Kommanditkapitals<br />
(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen) ohne<br />
Agio. Darüber hinaus erhält die <strong>DWS</strong> für die Dauer von<br />
sieben Jahren erstmals für das Geschäftsjahr 2012 / 2013<br />
eine jährliche Vermittlungsvergütung i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s<br />
von ihr vermittelten Kommanditkapitals (Summe <strong>de</strong>r<br />
Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen) ohne Agio. Diese<br />
Vergütungen verstehen sich jeweils inkl. einer ggf. anfallen<strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Der Anspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
auf die Vermittlungsvergütung ent steht, wenn und soweit<br />
vollständig ausgefüllte und rechtswirksam unterzeichnete<br />
Beitrittsdoku mente <strong>de</strong>s Anlegers, mitsamt geson<strong>de</strong>rt<br />
unterzeichneter Belehrung über das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht sowie<br />
<strong>de</strong>s Legitimationsnachweises gemäß Beitrittserklärung,<br />
vorliegen. Der Anspruch entsteht auch insoweit, als Beteiligungen<br />
an eine <strong>de</strong>r Deutsche Bank Gruppe angehören<strong>de</strong><br />
Gesellschaft vermittelt wer<strong>de</strong>n. Die <strong>DWS</strong> ist berechtigt,<br />
Dritte namens und für Rechnung <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft<br />
mit Vermittlungsleistungen zu beauftragen, die dann die<br />
Vermittlungsleistungen direkt gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
erbringen und direkt von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
nach Maßga be <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Vermittlungsvereinbarung<br />
vergütet wer<strong>de</strong>n.<br />
Der <strong>DWS</strong> ist es gestattet, ihre Aufgaben Dritten ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise zur Ausführung zu übertra gen. Die Kosten<br />
Dritter gehen zu Lasten <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong>.<br />
Der Anspruch auf die Vermittlungsvergütung entfällt, wenn<br />
die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsge sellschaft und / o<strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin <strong>de</strong>m Beitritt<br />
nicht zustim men o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anleger von seinem vertraglichen<br />
o<strong>de</strong>r gesetzlichen Wi<strong>de</strong>rrufsrecht Gebrauch macht.<br />
Der Anspruch auf die Vermittlungsvergütung entfällt außer<strong>de</strong>m,<br />
wenn <strong>de</strong>r Anleger nach zwei maliger schriftlicher<br />
Mahnung und Fristablauf seiner Einzahlungsverpflichtung<br />
gemäß Beitritts erklärung und Gesellschafts- bzw. Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag nicht nachkommt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beitritt<br />
nach <strong>de</strong>n Vertragsbestimmungen gegenstandslos wird.<br />
Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />
gemäß § 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags das Beteili<br />
gungsangebot nicht fortzuführen o<strong>de</strong>r rückabzuwickeln,<br />
184 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
so entfällt <strong>de</strong>r Vergütungsanspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> insgesamt.<br />
Die <strong>DWS</strong> wird die erhaltenen Vergütungen unverzüglich<br />
nach Mitteilung über die Rückabwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
an diese zurückzahlen.<br />
8.5.3<br />
Vertrag über Konzeption und Marketing mit <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat mit<br />
<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (als Auf tragnehmerin;<br />
nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) am 12. September 2011 einen<br />
Vertrag über die Erstellung <strong>de</strong>r Fondskon zeption und<br />
die Erbringung von Marketingleistungen geschlossen.<br />
Zu <strong>de</strong>n Konzeptionsaufga ben gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />
vorbereiten<strong>de</strong> Maßnahmen (z. B. Projektsteuerung und<br />
Erarbeitung <strong>de</strong>r Beteiligungsstruktur), die Erstellung <strong>de</strong>s<br />
Fondskonzepts sowie die <strong>de</strong>taillierte Prognose rechnung<br />
unter Einbeziehung <strong>de</strong>r rechtlichen, wirtschaftlichen<br />
und steuerrechtlichen Rahmen daten, die Auswahl <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, die Erarbeitung einer <strong>Invest</strong>itionsrechnung<br />
und die Vorbereitung und Unterstützung von<br />
Vertragsverhandlungen in Zusammenarbeit mit exter nen<br />
Beratern. Marketingaufgaben sind u. a. die Erstellung<br />
eines Verkaufsprospekts, Werbe- und Marketingmaßnahmen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Erstellung von Zeitungsanzeigen,<br />
Internetveröffentli chungen sowie sonstige Vertriebsmaterialien<br />
(z. B. Flyer, Broschüren), und die Schulung <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlageberater <strong>de</strong>r platzieren<strong>de</strong>n Vertriebspartner<br />
und <strong>de</strong>r zuständigen Mitarbeiter für Vertriebsunterstützung.<br />
Die <strong>DWS</strong> hat ferner die Beauftragung von<br />
qualifizierten Beratern für die Due Diligence <strong>de</strong>s Anlageobjekts,<br />
die Konzeption, die Erstellung und Prüfung von<br />
Verkaufsprospekt und Verträgen sowie die Klärung von<br />
diversen Einzelfragen übernommen. Die von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beauftragung von Beratern verauslagten<br />
Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf<br />
Nachweis bis i. H. v. 0,5 % <strong>de</strong>s bis zum Platzierungsschluss<br />
insge samt gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzli chen Pflichteinlagen<br />
ohne Agio), maximal jedoch 400.000 EUR, erstattet.<br />
Die Vergütung für die <strong>DWS</strong> setzt sich aus einer vom Platzierungserfolg<br />
abhängigen und einer vom <strong>Invest</strong>itionsfortschritt<br />
abhängigen Komponente zusammen.<br />
Die vom Platzierungserfolg abhängige Vergütungskomponente<br />
beträgt 3,0 % <strong>de</strong>s bis zum Plat zierungsschluss<br />
insgesamt gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen<br />
) ohne Agio, zzgl. <strong>de</strong>r jeweils gültigen gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die <strong>DWS</strong> kann nach En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n<br />
Platzierungsabschnitts Abschläge auf die vorgenannte<br />
Vergütung nach Maßgabe <strong>de</strong>s innerhalb <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Platzierungsabschnitts ge zeichneten Kommanditkapitals<br />
(Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflichteinlagen) ohne<br />
Agio verlangen.<br />
Die vom <strong>Invest</strong>itionsfortschritt abhängige Vergütungskomponente<br />
beträgt 2,0 % <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in<br />
die enso Hydro GmbH (<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft) investierten<br />
Kapitals zzgl. <strong>de</strong>r jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht unabhängig<br />
von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Zuführung <strong>de</strong>s investierten Kapitals (z. B.<br />
durch Kapitalerhöhung, Gesellschaf terzuschuss o<strong>de</strong>r Gewährung<br />
von Gesellschafterdarlehen). Diese Vergütungskomponente<br />
ist nach <strong>Invest</strong>itionsfortschritt zahlbar und<br />
kann bei je<strong>de</strong>m Kapitalabruf <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>s infolge <strong>de</strong>s Kapitalabrufs investierten<br />
Kapitals in Rechnung gestellt wer <strong>de</strong>n.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />
gemäß § 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags das Beteiligungsangebot<br />
nicht fortzuführen o<strong>de</strong>r rückabzuwickeln,<br />
so entfällt <strong>de</strong>r Vergütungsanspruch <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> insgesamt.<br />
Die <strong>DWS</strong> wird die erhaltenen Vergütungen unverzüglich<br />
nach Mitteilung über die Rückabwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
an diese zurückzahlen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 185
8.5.4<br />
Kooperationsvertrag<br />
8.5.4.2<br />
Garantien<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 29. Juli 2011 zusammen<br />
mit ihrer Schwestergesellschaft einen aufschiebend<br />
bedingten Kooperationsvertrag mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
<strong>de</strong>m Joint Ven ture-Partner, <strong>de</strong>m Asset Manager<br />
und <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH („<strong>DWS</strong>“) geschlossen.<br />
Die Bedingung ist am 08. August 2011 eingetreten und<br />
<strong>de</strong>r Vertrag an diesem Tag in Kraft getre ten.<br />
Der Kooperationsvertrag regelt <strong>de</strong>n Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r Schwestergesell schaft zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
und die sich dabei und in <strong>de</strong>r Folge<br />
ergeben<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Parteien. Dabei ist<br />
vereinbart wor<strong>de</strong>n, wie <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft neu gefasst wer<strong>de</strong>n wird, ihr<br />
Beirat neu konstituiert und welche Geschäftsordnungen<br />
dieser und die Geschäftsführung erhalten. Des Weiteren<br />
ist <strong>de</strong>r Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung<br />
festgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />
8.5.4.1<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s Joint Venture-Partners vor Beitritt<br />
einer Fondsgesellschaft<br />
Der Joint Venture-Partner hat sich verpflichtet, bis zum<br />
Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r ihrer Schwestergesellschaft<br />
ihre Gesellschafterrechte nur unter Wahrung <strong>de</strong>r<br />
Rechtsposition dieser bei<strong>de</strong>n Gesellschaften als (potentielle)<br />
künftige Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
aus zuüben und sie über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
laufend informiert zu hal ten. Weiter<br />
wird <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner sicherstellen, dass bis zum<br />
20. Dezember 2011 nur bestimmte Projekte zu festgelegten<br />
Rahmenbedingungen und unter Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions kriterien (siehe dazu Abschnitt 6.5.1) durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n; Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r Zustim mung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft.<br />
Der Joint Venture-Partner hat gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
in Bezug auf die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft bestimmte<br />
Garantien auf <strong>de</strong>n 29. Juli 2011 abgegeben und wird<br />
diese am 20. De zember 2011 wie<strong>de</strong>rholen, im Wesentlichen<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Verhältnis -<br />
se, <strong>de</strong>m Nichtvorliegen von Zahlungsunfähigkeit o<strong>de</strong>r<br />
Überschuldung, ihres Jahresabschlusses, Steuererklärungen,<br />
Steuerzahlungen und Steuerverbindlichkeiten sowie<br />
<strong>de</strong>r Richtigkeit und Vollständigkeit im Rahmen <strong>de</strong>r Due-<br />
Diligence-Prüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />
und Informationen. Die Garantien umfassen hierbei durch<br />
<strong>de</strong>n Joint Venture-Partner im Rahmen <strong>de</strong>r Due-Diligence-<br />
Prüfung offengelegte Sachverhalte nicht.<br />
Die Rechtsfolgen <strong>de</strong>r Verletzung einer Garantie sind im<br />
Wesentlichen wie folgt bestimmt und eingeschränkt:<br />
Die Fondsgesellschaft hat das Recht, vom Joint Venture-<br />
Partner die ordnungs gemäße Herstellung <strong>de</strong>s zugesagten<br />
rechtlichen o<strong>de</strong>r tatsächlichen Zustands zu verlangen.<br />
Erfolgt dies nicht o<strong>de</strong>r ist dies nicht möglich, steht ihr ein<br />
Gel<strong>de</strong>rsatzanspruch im Verhältnis ihrer Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu, <strong>de</strong>r jedoch ausschließlich <strong>de</strong>n<br />
entstan<strong>de</strong>nen posi tiven Scha<strong>de</strong>n umfasst; die Haftung für<br />
indirekte Schä<strong>de</strong>n, Mangelfolgeschä<strong>de</strong>n, entgangenen<br />
Gewinn o<strong>de</strong>r immaterielle Schä<strong>de</strong>n ist ausgeschlossen.<br />
Die Verletzung einer Garantie löst nur dann einen Anspruch<br />
aus, wenn alle Einzelansprüche <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (zusammengenommen<br />
mit bereits von ihr geltend gemachten<br />
Ansprü chen) zusammen <strong>de</strong>n Betrag von 200.000 EUR<br />
(Schwellenwert) übersteigen. Übersteigt <strong>de</strong>r Anspruch<br />
diesen Schwellenwert, kann er (nur) in <strong>de</strong>m diesen<br />
Schwellenwert übersteigen<strong>de</strong>n Betrag geltend gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n (Freibetrag). Für Zwecke <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Freibetrags<br />
wer<strong>de</strong>n Ansprüche <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
Schwestergesellschaft gegen <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Joint Venture-Partner<br />
zusammengerechnet. Ansprüche wegen vorsätzlich falsch<br />
abgegebener Ga rantien unterliegen gleichermaßen <strong>de</strong>m<br />
Schwellenwert, jedoch gilt für solche nicht <strong>de</strong>r Freibe trag.<br />
186 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r meisten Garantien ist die Haftung <strong>de</strong>s<br />
Joint Venture-Partners auf insgesamt 1,7 Mio. EUR beschränkt.<br />
Dieser Haftungshöchstbetrag gilt nicht für<br />
Ansprüche aufgrund vorsätz lich falsch abgegebener<br />
Garantien. Solche Haftungsansprüche sind auf insgesamt<br />
5 Mio. EUR beschränkt. Unbeschränkt haftet <strong>de</strong>r Joint<br />
Venture-Partner hinsichtlich <strong>de</strong>r Garantien zu <strong>de</strong>n gesellschaftsrechtlichen<br />
Verhältnissen, <strong>de</strong>m Nichtvorliegen von<br />
Zahlungsunfähigkeit o<strong>de</strong>r Über schuldung, <strong>de</strong>m Bestehen<br />
von Versicherungen, <strong>de</strong>m Nichtbestehen von Pensionso<strong>de</strong>r<br />
Ver sorgungsverpflichtungen sowie <strong>de</strong>m Fehlen<br />
von Verpflichtungen zur Zahlung von Provisionen im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m geplanten Beteiligungserwerb <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft.<br />
Die Haftung aus <strong>de</strong>n meisten Garantien verjährt am<br />
31. Dezember 2013. Garantien hinsichtlich <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse verjähren<br />
am 31. Dezember 2016. Ansprüche aus <strong>de</strong>n Garantien<br />
zu Steuern verjähren frühestens zum 31. Dezember 2016,<br />
nicht jedoch vor <strong>de</strong>m Ablauf von sechs Monaten ab<br />
Bestand- o<strong>de</strong>r Rechtskraft <strong>de</strong>s eine etwaige Steuernachfor<strong>de</strong>rung<br />
festsetzen<strong>de</strong>n Bescheids.<br />
Erweist sich min<strong>de</strong>stens eine durch <strong>de</strong>n Joint Venture-<br />
Partner abgegebene Garantie als verletzt und folgt hieraus<br />
ein Anspruch <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
i. H. v. insgesamt mehr als 2 Mio. EUR, können<br />
diese bis zum 20. Dezember 2011 von <strong>de</strong>m Ko operationsvertrag<br />
zurücktreten und sind dann nicht zum<br />
Beitritt zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ver pflichtet.<br />
8.5.4.3<br />
Weitere Inhalte<br />
Die Parteien <strong>de</strong>s Kooperationsvertrages haben ihre Aufgaben<br />
und ihre Leistungen mit <strong>de</strong>r Sorg falt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kaufmanns zu erfüllen. Sie haften nur für vorsätzliche<br />
o<strong>de</strong>r grob fahr lässige Pflichtverletzungen. Eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>r Joint Venture-Partner<br />
haben sich im Übrigen verpflichtet, bei ihren Geschäftsaktivitäten<br />
die Regeln <strong>de</strong>r Anti-Korruptions-Richtlinie <strong>de</strong>r<br />
OECD (Convention on combatting bribery of foreign public<br />
officials in international business transactions) einzuhalten<br />
und sind weitere Verpflichtungen im Hinblick auf die<br />
ordnungsgemäße Führung <strong>de</strong>r Ge schäfte eingegangen.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r notariellen Beurkundung wur<strong>de</strong>n zur Hälfte<br />
von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und zu je einem Viertel<br />
von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
getragen.<br />
Der Kooperationsvertrag ist nicht or<strong>de</strong>ntlich kündbar und<br />
dauert bis zur Löschung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft im<br />
Firmenbuch an.<br />
In <strong>de</strong>r Präambel <strong>de</strong>s Kooperationsvertrag haben die<br />
Parteien festgeschrieben, dass <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ein<br />
Rücktrittsrecht zustehen soll, wenn sie zusammen mit <strong>de</strong>r<br />
Schwestergesellschaft bis zum ersten Platzierungsschluss<br />
(30. November 2011) nicht in ausreichen<strong>de</strong>m Maße<br />
Kapital platziert hat, um mit einem Betrag von min<strong>de</strong>stens<br />
20 Mio. EUR zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beizutreten. Die<br />
an<strong>de</strong>ren Parteien haben nach <strong>de</strong>r Präambel ein Rücktrittsrecht<br />
nur, wenn dieser Betrag geringer als 15 Mio. EUR ist.<br />
Abschnitt A <strong>de</strong>s Kooperationsvertrags enthält insoweit die<br />
Regelung, dass die Fondsgesellschaft zurücktreten kann,<br />
wenn sie zusammen mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft bis<br />
zum 20. Dezember 2011 durch Anlegerbeitritte nicht mit<br />
einem Kapital von min<strong>de</strong>stens 20 Mio. EUR ausgestattet<br />
ist. Nach Abschnitt A <strong>de</strong>s Kooperationsvertrags haben die<br />
an<strong>de</strong>ren Parteien ein Rücktrittsrecht, wenn dieses Kapital<br />
am 20. Dezember 2011 nicht min<strong>de</strong>stens 15 Mio. EUR<br />
beträgt.<br />
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand<br />
ist Wien.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 187
8.5.5<br />
Gesellschaftervereinbarung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n (vorausgesetzt, bei<strong>de</strong> treten <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
auch tatsächlich bei) in Bezug auf ihre Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft eine Gesellschaftervereinbarung<br />
nach <strong>de</strong>utschem Recht mit <strong>de</strong>n nachfolgend<br />
be schriebenen Inhalten schließen.<br />
8.5.5.1<br />
Stimmbindung<br />
Nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>n zu erlassen<strong>de</strong>n Ge schäftsordnungen (zusammen<br />
die „Maßgeblichen Regelungen“) wer<strong>de</strong>n die<br />
Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft verschie<strong>de</strong>ntlich<br />
wie ein einziger Gesellschafter behan<strong>de</strong>lt.<br />
So weit die Maßgeblichen Regelungen bestimmen, dass<br />
die Fondsgesellschaft und die Schwester gesellschaft als<br />
Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft Rechte nur<br />
gemeinsam bzw. einheit lich wahrnehmen können o<strong>de</strong>r<br />
Handlungen gemeinsam bzw. einheitlich vornehmen<br />
müssen (jeweils ein „gemeinschaftliches Vorgehen“),<br />
und erfolgen zu einem entsprechen<strong>de</strong>n Gegen stand<br />
Beschlussfassungen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />
sowohl <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als auch <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft,<br />
wer<strong>de</strong>n diese einheitlich und mit allen Stimmen<br />
das jeweilige Recht so wahrnehmen o<strong>de</strong>r die jeweilige<br />
Handlung so vornehmen, wie sich dies aus einem Konsolidierten<br />
Abstimmungsergebnis ergibt, das wie nachfolgend<br />
beschrieben ermittelt wird.<br />
Im Vorfeld wer<strong>de</strong>n sich die Fondsgesellschaft und die<br />
Schwestergesellschaft darüber ins Be nehmen setzen,<br />
ob eine Beschlussfassung ihrer jeweiligen Gesellschafter<br />
durchzuführen ist und bejahen<strong>de</strong>nfalls diese Beschlussfassungen<br />
möglichst zeitlich parallel und mit inhaltlich<br />
<strong>de</strong> ckungsgleichen Beschlussgegenstän<strong>de</strong>n durchführen.<br />
Auch kann je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gesellschaften von <strong>de</strong>r jeweils<br />
an<strong>de</strong>ren verlangen, eine solche Beschlussfassung ihrer<br />
Gesellschafter herbei zuführen, um ein Konsolidiertes Abstimmungsergebnis<br />
ermitteln zu können.<br />
Das Konsolidierte Abstimmungsergebnis wird durch<br />
die Geschäftsführungen <strong>de</strong>r Fondsgesell schaft und <strong>de</strong>r<br />
Schwestergesellschaft wie folgt ermittelt und <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
unverzüglich mitgeteilt: Die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassungen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />
bei<strong>de</strong>r Gesellschaften zu einem Gegenstand abgegebenen<br />
Ja-Stimmen und Nein-Stimmen wer<strong>de</strong>n zusammengerechnet,<br />
wobei gemäß <strong>de</strong>n insoweit gleichlauten<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftsverträgen für je 1.000 EUR Kapitalanteil<br />
eine Stimme und für Kapitalanteile unter 1.000 EUR <strong>de</strong>r<br />
entsprechen<strong>de</strong> Bruchteil einer Stimme gewährt wird.<br />
Die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Fondsgesellschaft haben unabhängig<br />
von ihrer kapitalmäßigen Betei ligung zehn Stimmen.<br />
Stimmenthaltungen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig abgegebene<br />
Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Beschlussgegenstand o<strong>de</strong>r<br />
die Handlung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnis löst bereits ein Konsolidiertes<br />
Abstim mungsergebnis mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r<br />
abgegebenen Stimmen die Stimmbindung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft aus. Dies gilt<br />
auch, wenn <strong>de</strong>r jeweilige Be schlussgegenstand o<strong>de</strong>r die<br />
Handlung nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag nur einer <strong>de</strong>r<br />
bei<strong>de</strong>n Ge sellschaften eine an<strong>de</strong>re Mehrheit erfor<strong>de</strong>rt.<br />
Allein wenn die Gesellschaftsverträge bei<strong>de</strong>r Ge sellschaften<br />
übereinstimmend ein an<strong>de</strong>res Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnis im<br />
Hinblick auf <strong>de</strong>n jeweiligen Beschlussgegenstand o<strong>de</strong>r<br />
die jeweilige Handlung vorsehen, muss eine solche Mehrheit<br />
auch in <strong>de</strong>m Konsolidierten Abstimmungsergebnis<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n, um eine Stimmbindung auszulö sen.<br />
8.5.5.2<br />
Ausgleich von geleistetem Aufgeld<br />
Die Fondsgesellschaft und die Schwestergesellschaft<br />
schul<strong>de</strong>n das bei Beitritt zur <strong>Invest</strong>itions gesellschaft zu<br />
zahlen<strong>de</strong> Aufgeld (siehe Abschnitt 8.4.3.2) als Teilschuld-<br />
188 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
ner im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligungen. Da dieses<br />
Aufgeld in voller Höhe bei <strong>de</strong>m ersten Beitritt auch nur<br />
einer <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Gesellschaften zu entrichten ist, wer<strong>de</strong>n<br />
die Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Schwester gesellschaft<br />
einen gegenseitigen Ausgleich wie folgt vornehmen: Unverzüglich<br />
im Anschluss an die letzte Kapitalisierung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (gegenwärtig für <strong>de</strong>n 20. Juli 2012<br />
geplant) wer<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Gesellschaften das Verhältnis<br />
ihrer jeweiligen Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti ons gesellschaft<br />
feststellen. Ergibt sich dann, dass eine von ihnen einen<br />
höheren Teil <strong>de</strong>s Auf gel<strong>de</strong>s gezahlt hat, als es diesem Verhältnis<br />
entspricht, wird ihr die an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n überschießen<strong>de</strong>n<br />
Betrag unverzüglich und mit taggenauer Verzinsung<br />
seit Leistung <strong>de</strong>s Aufgel<strong>de</strong>s erstatten. Der anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Zinssatz ist <strong>de</strong>r im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>s Aufgel<strong>de</strong>s<br />
gelten<strong>de</strong> Sechs-Monats-EURIBOR-Satz.<br />
8.5.5.3<br />
Übertragung von Geschäftsanteilen<br />
Sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Schwestergesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n eine Übertragung von Geschäftsanteilen<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an einen Dritten<br />
erst vornehmen, wenn <strong>de</strong>r Erwerber dieser Gesellschaftervereinbarung<br />
beigetreten ist. Kommt ein Erwerber<br />
o<strong>de</strong>r Rechtsnachfolger seinen Verpflichtungen nach <strong>de</strong>r<br />
Vereinbarung nicht nach, so haftet die aus geschie<strong>de</strong>ne<br />
Gesellschaft.<br />
8.5.5.4<br />
Laufzeit<br />
Die Gesellschaftervereinbarung besteht für die Dauer <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung zumin<strong>de</strong>st einer <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Gesellschaften<br />
an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Sie ist nur aus wichtigem<br />
Grund kündbar.<br />
8.5.5.5<br />
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand<br />
8.5.6<br />
Vereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
In <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag wur<strong>de</strong> vereinbart, dass die<br />
Fondsgesellschaft und ihre Schwester gesellschaft bei<br />
Beitritt zur <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft eine Gesellschaftervereinbarung<br />
in bereits festgelegter Fassung mit <strong>de</strong>m<br />
Joint Venture-Partner abschließen wer<strong>de</strong>n. In dieser<br />
Gesellschaf tervereinbarung wer<strong>de</strong>n im Wesentlichen die<br />
Rahmenbedingungen für die Verwaltung <strong>de</strong>r Ge sellschaft<br />
durch (ergänzen<strong>de</strong>) Bestimmungen über die Bestellung<br />
und Abberufung <strong>de</strong>r Organe (Geschäftsführung und<br />
Beirat), die Festlegung <strong>de</strong>r Geschäftsordnungen für <strong>de</strong>n<br />
Beirat und die Geschäftsführung und gemeinsame Beschlussfassungen<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafter, die Bedingungen<br />
für Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttungen, die Aufnahme von Fremdkapital,<br />
die Abschlussprüfung, die Be dingungen künftiger<br />
Anteilsübertragungen an Dritte sowie die einer etwaigen<br />
Liquidation <strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft vorgeschaltete<br />
Verwertung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft gehaltenen<br />
Beteiligungen bestimmt.<br />
Die Gesellschaftervereinbarung zwischen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft tritt mit Unterzeichnung<br />
<strong>de</strong>r Beitritts- und Übernahmeerklärung und Zahlung<br />
<strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>ten Stammeinlage durch min<strong>de</strong>stens eine<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaften in Kraft. Sollte eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Ge sellschaften<br />
bis zum letzten im Kooperationsvertrag vorgesehenen<br />
Kapitalisierungstermin keine Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft erwerben, schei<strong>de</strong>t sie aus <strong>de</strong>r<br />
Vereinbarung aus. Die Vereinbarung bleibt in Kraft, solange<br />
zumin<strong>de</strong>st zwei Parteien an <strong>de</strong>r Gesellschaft betei ligt sind.<br />
Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.<br />
Die Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.<br />
Gerichtsstand ist Wien.<br />
Die Gesellschaftervereinbarung unterliegt <strong>de</strong>utschem<br />
Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 189
8.6<br />
Wesentliche Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
8.6.1<br />
Kooperationsvertrag<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist Partei <strong>de</strong>s vorstehend in<br />
Abschnitt 8.5.4 bzw. 8.5.6 beschriebenen Kooperationsvertrags<br />
und <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung.<br />
8.6.2<br />
Managementvertrag<br />
Zwischen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und <strong>de</strong>m Asset Manager<br />
besteht ein Managementvertrag, <strong>de</strong>r am 23. August<br />
2011 mit <strong>de</strong>m in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen<br />
Inhalt neu gefasst wur<strong>de</strong>. Zur Vermeidung von Überschneidungen<br />
wur<strong>de</strong> vereinbart, dass die Neufassung mit wirtschaftlicher<br />
Rückwirkung zum Beginn <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft am 01. Ap ril 2011<br />
in Kraft tritt.<br />
Inhaltlich bestimmt <strong>de</strong>r Managementvertrag die näher in<br />
Abschnitt 8.4.9 beschriebenen Leistun gen <strong>de</strong>s Asset<br />
Managers für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft in Verfolgung<br />
ihrer Anlagetätigkeit.<br />
Erwerbsentgelt<br />
Für seine Leistungen im Rahmen eines Erwerbsprozesses<br />
erhält <strong>de</strong>r Asset Manager ein Erwerbsentgelt. Mit diesem<br />
sind auch die Vergütungen Dritter abgegolten, die <strong>de</strong>r<br />
Asset Manager im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung („Due Diligence“)<br />
<strong>de</strong>s Erwerbs beauftragt hat. Das Erwerbs entgelt beträgt<br />
3 % <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unterbreiteten<br />
Entscheidungsvorlage angenommenen anteiligen Werts<br />
<strong>de</strong>s Anlagevermögens <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft nach<br />
Fer tigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks. Dieser „Anlagenwert“<br />
entspricht <strong>de</strong>r Summe aus (i) <strong>de</strong>m Kaufpreis für die<br />
Gesellschaftsanteile zzgl. anteilige Fremdkapital in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>ge sellschaft und Kaufnebenkosten und<br />
abzüglich anteilige Netto-Umlaufvermögen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
und (ii) allen <strong>Invest</strong>itionen (ohne Abzug<br />
von Fremdverbindlichkeiten), die nach <strong>de</strong>n Annahmen <strong>de</strong>r<br />
Entscheidungsvorlage nach Abschluss <strong>de</strong>s Kaufvertrags<br />
das Anlagevermö gen <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft erhöhen<br />
(z. B. unter einem Generalunternehmervertrag ge schul<strong>de</strong>te<br />
Entgelte, Planungskosten, Kaufpreise für Turbinen, Stromnetzanschlusskosten,<br />
be triebsnotwendige Genehmigungen<br />
und Rechte). Diese Summe ist mit <strong>de</strong>m Prozentsatz<br />
<strong>de</strong>r er worbenen Beteiligung am Kapital <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
zu multiplizieren. Bei <strong>de</strong>r Ermitt lung <strong>de</strong>s<br />
Anlagenwerts wer<strong>de</strong>n Maklergebühren, Beratungs- und<br />
Verwaltungskosten <strong>de</strong>r Inve stitionsgesellschaft und Steuern<br />
(einschließlich Umsatzsteuern) nicht berücksichtigt.<br />
8.6.2.1<br />
Vergütung<br />
Der Asset Manager erhält unter <strong>de</strong>m Managementvertrag<br />
eine Vergütung, die sich aus Er werbsentgelt, Betreuungsvergütung,<br />
Mehrerlösbeteiligung und Verkaufsentgelt<br />
zusammensetzt. Im Übrigen kann er Kostenersatz für die<br />
vorab von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft genehmigte Beauftragung<br />
Dritter und Barauslagen erhalten. Alle nachstehend<br />
aufgeführten Vergütungen ver stehen sich zzgl. <strong>de</strong>r<br />
jeweils anfallen<strong>de</strong>n gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütungen Dritter, die <strong>de</strong>r Asset Manager im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Due-Diligence-Prüfung beauftragt hat, wer<strong>de</strong>n<br />
in <strong>de</strong>m Fall hälftig zwischen <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft und<br />
Asset Manager geteilt, wenn sich die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
in <strong>de</strong>r Entscheidungsphase (vgl. Abschnitt 6.6.1)<br />
entschei<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n beabsichtigten Erwerb doch nicht<br />
durchzuführen.<br />
Das Erwerbsentgelt wird 14 Tage nach <strong>de</strong>m rechtswirksamen<br />
Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
fällig. Bestehen vertragliche Rechte zum Rücktritt<br />
vom Vertrag, so tritt die Fälligkeit erst 14 Tage nach Wegfall<br />
<strong>de</strong>s Rücktrittsrechts ein.<br />
190 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Betreuungsvergütung<br />
Für die Verwaltung und Unterstützung <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
erhält <strong>de</strong>r Asset Manager eine Betreuungsvergütung<br />
i. H. v. monatlich 0,0833 % (entspricht ca. 1 % p. a.)<br />
<strong>de</strong>r jeweili gen Bemessungsgrundlage.<br />
Dabei entspricht für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zum 31. März 2016<br />
die Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>r Sum me <strong>de</strong>r Anlagenwerte<br />
(wie für das Erwerbsentgelt <strong>de</strong>finiert) <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften,<br />
für die <strong>de</strong>m Asset Manager bis zum Ablauf<br />
<strong>de</strong>s Vormonats ein Erwerbsentgelt zusteht.<br />
Ab <strong>de</strong>m 01. April 2016 entspricht die Bemessungsgrundlage<br />
<strong>de</strong>m Net Asset Value (Eigenkapital) <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Der Net Asset Value wird aus <strong>de</strong>n Jahresabschlüssen<br />
<strong>de</strong>r Beteili gungsgesellschaften und <strong>de</strong>r Fünf-<br />
Jahresplanung ermittelt. Er wird jeweils zum 31. März<br />
eines Jahres festgestellt und ist bis zum 31. März <strong>de</strong>s<br />
Folgejahres maßgeblich. Der Net Asset Value entspricht<br />
<strong>de</strong>r Differenz <strong>de</strong>r „Marktwerte <strong>de</strong>s Vermögens“ <strong>de</strong>r<br />
enso hydro GmbH und <strong>de</strong>r „Netto-Finanzverbindlichkeiten“<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Dabei setzt sich <strong>de</strong>r<br />
„Marktwert <strong>de</strong>s Ver mögens“ aus <strong>de</strong>r Summe aus (i) <strong>de</strong>n<br />
Marktwerten <strong>de</strong>r Beteiligungen an Beteiligungsgesellschaften,<br />
die <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>r jeweiligen Free Cashflows,<br />
welche nach gewichteten Kapital kosten zu diskontieren<br />
sind und von <strong>de</strong>nen die „Netto-Finanzverbindlichkeiten“<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Beteiligungsgesellschaft abgezogen wer<strong>de</strong>n;<br />
die Free Cashflows für die ersten fünf Jahre entsprechen<br />
dabei <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r für das jeweils laufen<strong>de</strong><br />
Geschäftsjahr maßgeblichen Fünf-Jahresplanung ausgewiesenen<br />
Werten, (ii) <strong>de</strong>m Barwert <strong>de</strong>s übrigen Vermögens<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft, <strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>n<br />
Festlegungen gemäß (i) zu ermitteln ist (ohne Abzug <strong>de</strong>r<br />
„Netto-Finanzverbindlichkeiten“); und (iii) <strong>de</strong>m Barwert<br />
einer eventuellen operativen Tätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
<strong>de</strong>r ebenfalls entsprechend <strong>de</strong>n Festlegungen<br />
gemäß Punkt (i) zu ermitteln ist (ohne Abzug <strong>de</strong>r „Netto-<br />
Finanzverbindlichkeiten“).<br />
Die „Marktwerte <strong>de</strong>s Vermögens“ wer<strong>de</strong>n dabei unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r oben angeführten Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
durch Anwendung <strong>de</strong>r IFRS-Metho<strong>de</strong>n zur Feststellung<br />
von Marktwerten ermit telt. Die „Netto-Finanzverbindlichkeiten“<br />
wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Jah resabschluss anwendbaren Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften<br />
nach einem geson<strong>de</strong>rt vereinbarten<br />
Schema ermittelt.<br />
Die Richtigkeit <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Asset Manager zu erstellen<strong>de</strong>n<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Net Asset Value ist von einem<br />
beei<strong>de</strong>ten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesell schaft), <strong>de</strong>ssen Kosten von<br />
enso GmbH und enso hydro GmbH jeweils zur Hälfte zu<br />
tragen sind, zu bestätigen. Auf Antrag einer Partei ist ein<br />
Schiedsgutachter zu bestellen, <strong>de</strong>r die Höhe <strong>de</strong>r fälligen<br />
Betreuungsvergütung verbindlich feststellt. Die Kosten<br />
<strong>de</strong>s Gutachters wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Parteien im umgekehrten<br />
Verhältnis ihres Obsiegens getragen.<br />
Nach Umsetzung <strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in österreichisches<br />
Recht ist die Bewertung <strong>de</strong>s externen Bewerters für die<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Net Asset Value abschließend maßgeblich.<br />
Auf die Betreuungsvergütung wer<strong>de</strong>n Beträge angerechnet,<br />
die <strong>de</strong>r Asset Manager unter mit <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />
abgeschlossenen Beratungs- und Dienstleistungsverträgen<br />
für ver gleichbare Tätigkeiten erhält.<br />
Die Betreuungsvergütung ist am Monatsletzten fällig.<br />
Ab April 2016 wer<strong>de</strong>n monatlich in Höhe <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />
März <strong>de</strong>s vorhergehen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres zustehen<strong>de</strong>n<br />
Vergütung Abschlagszah lungen bis zur Festellung <strong>de</strong>s<br />
maßgeblichen Net Asset Value geleistet.<br />
Mehrerlösbeteiligung<br />
Ergibt sich nach <strong>de</strong>r Veräußerung einer Beteiligung an<br />
einer Beteiligungsgesellschaft bzw. ei nem <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ein Ergebnis auf<br />
diese Anlage von mehr als 15 % p. a., stehen <strong>de</strong>m Asset<br />
Manager von <strong>de</strong>r diesen Schwellenwert übersteigen<strong>de</strong>n<br />
„Ren dite“ (wie nachstehend <strong>de</strong>finiert) ein Teil von 15 %<br />
als Mehrerlösbeteiligung zu. Bei <strong>de</strong>r Be rechnung bleibt<br />
<strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zuführung von Mitteln an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
durch ih re Gesellschafter außer Betracht.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 191
Dabei errechnet sich die „Rendite“ aus <strong>de</strong>m zeitgewichteten<br />
Verhältnis <strong>de</strong>s auf die Beteiligung an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />
entfallen<strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss<br />
nach Steuern, insbeson<strong>de</strong>re aus Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m<br />
Verkaufserlös zu <strong>de</strong>m für diese Beteiligung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft bis zur Veräußerung eingesetzten<br />
Kapital. Der „Verkaufserlös“ entspricht <strong>de</strong>m vereinbarten<br />
und gezahlten Kaufpreis abzüglich zur Vorbereitung bzw.<br />
Durchführung <strong>de</strong>s Ver kaufs durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
aufgewen<strong>de</strong>ter Kosten und Steuern. Bei Asset<br />
Deals ist ein Fremdkapitalanteil abzuziehen.<br />
Das „eingesetzte Kapital“ entspricht <strong>de</strong>m gesamten<br />
bilanzierten Aufwand auf die jeweilige Be teiligung, und<br />
umfasst somit die Summe aus (i) <strong>de</strong>m Kaufpreis für die<br />
Beteiligung samt Er werbsnebenkosten (d. h. sämtliche zur<br />
Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>s Erwerbs aufgewen<strong>de</strong>te<br />
Kosten einschließlich solcher für Beratung, Due Diligence,<br />
Makler etc. und Steuern) und (ii) die von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r einer Beteiligungsgesellschaft<br />
geleisteten Zahlun gen in das Eigenkapital <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Gesellschaft, einschließlich das Stammkapital, geleistete<br />
Zuschüsse sowie abgerufene Garantien bzw. Haftungen<br />
(falls kein Rückerstattungsanspruch gegen die Gesellschaft<br />
besteht). Der auf eine Beteiligung entfallen<strong>de</strong><br />
Aufwand wird in je<strong>de</strong>m Geschäftsjahr <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
festgestellt und vom Bericht <strong>de</strong>s Abschlussprüfers<br />
umfasst.<br />
Wird ein Kaufpreisbestandteil gemäß <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>m<br />
Käufer vereinbarten Bedingungen erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt berechnet, so wird die Mehrerlösbeteiligung<br />
zunächst auf <strong>de</strong>r Grund lage <strong>de</strong>s ursprünglich vereinbarten<br />
Kaufpreises berechnet. Falls später vom Käufer eine Kaufpreisnachbesserung<br />
zu bezahlen ist o<strong>de</strong>r eine Kaufpreismin<strong>de</strong>rung<br />
stattfin<strong>de</strong>t, fin<strong>de</strong>t eine Nachverrechnung statt.<br />
Eine Mehrerlösbeteiligung steht <strong>de</strong>m Asset Manager<br />
jedoch nur dann zu, wenn sich in einer kumulierten Betrachtung<br />
unter Berücksichtigung aller bis dahin erfolgten<br />
Verkäufe eine „Rendite“ von mehr als 15 % p. a. ergibt.<br />
Ergibt sich nach einem Verkauf eine Differenz zwischen<br />
<strong>de</strong>r zuletzt berechneten Höhe <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung<br />
und <strong>de</strong>r sich aktuell ergeben<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n positive Sal<strong>de</strong>n<br />
von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an <strong>de</strong>n Asset Manager gezahlt.<br />
Sofern sich nach einer Veräußerung in einer kumulierten<br />
Betrachtung unter Berücksichtigung aller bis dahin<br />
erfolgten Verkäufe eine „Rendite“ von weniger als 15 %<br />
p. a. ergibt, steht <strong>de</strong>m Asset Manager solange keine<br />
Mehrerlösbeteiligung zu, wie sich nicht aufgrund späterer<br />
Verkäufe in einer kumulierten Betrachtung (wie<strong>de</strong>r) eine<br />
„Rendite“ von mehr als 15 % p. a. ergibt. Zur Rückerstattung<br />
bereits erhaltener Mehrerlösbeteiligungen ist <strong>de</strong>r<br />
Asset Manager jedoch nicht verpflichtet.<br />
Die Mehrerlösbeteiligung ist vom Asset Manager zu<br />
berechnen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Bestäti gung <strong>de</strong>r Richtigkeit<br />
durch einen beei<strong>de</strong>ten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />
sowie die Ein schaltung eines Schiedsgutachters<br />
gilt das zuvor für die Betreuungsvergütung ausgeführte.<br />
Zahlungen <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung sind 14 Tage nach<br />
abschließen<strong>de</strong>r Feststellung fällig.<br />
Veräußern zu einem Zeitpunkt alle Gesellschafter die<br />
Gesamtheit ihrer Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft<br />
gemeinsam, haben diese <strong>de</strong>m Asset Manager ein Entgelt<br />
in Höhe <strong>de</strong>r (fiktiv zu berechnen<strong>de</strong>n) Mehrerlösbeteiligung<br />
und <strong>de</strong>s Verkaufsentgelts zu zahlen. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
schul<strong>de</strong>t (nur) <strong>de</strong>n auf seine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
entfallen<strong>de</strong>n Teil dieses Entgelts. Der<br />
Asset Manager wird die Gesellschafter bei einer solchen<br />
Veräußerung im Übrigen vergütungsfrei unterstützen.<br />
Besitzt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft am 31. März 2027<br />
noch Beteiligungen an einer Beteiligungs gesellschaft bzw.<br />
einem <strong>Wasserkraft</strong>werk, hat <strong>de</strong>r Asset Manager Anspruch<br />
auf Berechnung und Zahlung einer etwaig anfallen<strong>de</strong>n<br />
Mehrerlösbeteiligung. Als Verkaufserlös wird <strong>de</strong>r zuletzt<br />
festgestellte Net Asset Value zugrun<strong>de</strong> gelegt, es sei <strong>de</strong>nn,<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat <strong>de</strong>n Asset Manager mit<br />
<strong>de</strong>r Durchführung eines Desinvestionsprozesses hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s Anlagege genstands beauftragt und <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager indikative Angebote eingeholt hat, die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
aber in <strong>de</strong>r Folge von einer Weiterver-<br />
192 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
folgung <strong>de</strong>s Verkaufsprozesses absieht. In diesem Fall<br />
hat <strong>de</strong>r Bewerter eine neuerliche Ermittlung <strong>de</strong>s Net Asset<br />
Value durchzuführen und dieser neu festgestellte Net<br />
Asset Value ist dann für die Ermittlung <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteili<br />
gung maßgeblich. Auf die anfallen<strong>de</strong> Mehrerlösbeteiligung<br />
sind Beträge anzurechnen, die <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager aus Anlass <strong>de</strong>r gemeinsamen Veräußerung von<br />
Beteiligungen an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>iti onsgesellschaft erhalten hat.<br />
Verkaufsentgelt<br />
Für <strong>de</strong>n erfolgten Verkauf von Anteilen an Beteiligungsgesellschaften<br />
bzw. einzelner Wasser kraftwerken steht<br />
<strong>de</strong>m Asset Manager ein Verkaufsentgelt zu, das 1 % <strong>de</strong>s<br />
erzielten Verkaufser löses beträgt. Der „Verkaufserlös“ entspricht<br />
dabei <strong>de</strong>m vereinbarten und gezahlten Kaufpreis<br />
abzüglich zur Vorbereitung bzw. Durchführung <strong>de</strong>s Verkaufs<br />
durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft aufgewen<strong>de</strong>ter<br />
Kosten und Steuern; bei Asset Deals ist ein Fremdkapitalanteil<br />
abzuziehen.<br />
Das Verkaufsentgelt ist 14 Tage nach Bezahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />
durch <strong>de</strong>n Käufer fällig.<br />
Überleitungsregelungen<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass die Vergütungssystematik<br />
<strong>de</strong>s neu gefassten Managementvertra gs von <strong>de</strong>r zuvor<br />
vereinbarten abweicht, ist in Bezug auf laufen<strong>de</strong> Projekte<br />
ergänzend Folgen <strong>de</strong>s vereinbart wor<strong>de</strong>n:<br />
Wird für die bei Neufassung <strong>de</strong>s Vertrags laufen<strong>de</strong><br />
Projekte zukünftig ein Erwerbsentgelt fällig, so sind von<br />
diesem Erwerbsentgelt auch diejenigen vor <strong>de</strong>m 01. April<br />
2011 angefallenen Kosten in Abzug zu bringen, die nach<br />
<strong>de</strong>r neuen Fassung von <strong>de</strong>m Asset Manager zu tragen<br />
wären, die dieser jedoch nicht getragen hat. Ergänzend<br />
wer<strong>de</strong>n die Parteien seit <strong>de</strong>m 01. April 2011 an gefallene<br />
Kosten, die nach <strong>de</strong>r vorherigen Fassung von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
und nach <strong>de</strong>r neuen Fassung <strong>de</strong>s<br />
Managementvertrags von <strong>de</strong>m Asset Manager zu tragen<br />
sind, ent sprechend verrechnen. Können die Parteien keine<br />
Einigung erzielen, wird <strong>de</strong>r Abschlussprüfer <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
beigezogen.<br />
8.6.2.2<br />
Beauftragung mit <strong>de</strong>m Asset Manager verbun<strong>de</strong>ne<br />
Personen für frem<strong>de</strong> Rechnung<br />
Der Asset Manager darf mit ihm verbun<strong>de</strong>ne Personen für<br />
Rechnung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft o<strong>de</strong>r einer Beteiligungsgesellschaft<br />
nur dann beauftragen, wenn dies <strong>de</strong>m<br />
besten Inter esse <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />
entspricht. Eine solche Ab sicht ist <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft anzuzeigen. Bei einem 10.000 EUR<br />
übersteigen<strong>de</strong>n Auf tragsvolumen sind Vergleichsangebote<br />
einzuholen und bei einem 50.000 EUR übersteigen<strong>de</strong>n<br />
Auftragsumfang hat eine Ausschreibung stattzufin<strong>de</strong>n; die<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft zur Auftragsvergabe<br />
ist erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
8.6.2.3<br />
AIFM-Richtlinie<br />
Wird die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nach einer Umsetzung <strong>de</strong>r<br />
europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer In vestmentfonds<br />
(AIFM-Richtlinie) in österreichisches Recht als<br />
„alternati ver <strong>Invest</strong>mentfonds“ (AIF) angesehen, soll nach<br />
<strong>de</strong>m Managementvertrag <strong>de</strong>r Asset Manager als Verwalter<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bestellt gelten. Ein möglicherweise<br />
erfor<strong>de</strong>rlicher ge son<strong>de</strong>rter Akt <strong>de</strong>r Bestellung und / o<strong>de</strong>r<br />
Anpassungen <strong>de</strong>s Managementvertrages sollen vorge nommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fall, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Anpassungen wesentlich sind und das vereinbarte<br />
Leistungsbild und die Zuordnung von Entscheidungskompetenzen<br />
verän<strong>de</strong>rn. Eine Ausnahme besteht nur für <strong>de</strong>n Fall,<br />
dass die Übernahme zusätzlicher Leistun gen o<strong>de</strong>r die Erfüllung<br />
<strong>de</strong>r regulatorischen Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Asset Manager<br />
unzumutbar o<strong>de</strong>r unmöglich ist. Soweit <strong>de</strong>r Asset Manager<br />
hierzu ergänzen<strong>de</strong> Leistungen erbringen muss und ihm<br />
dadurch in diesem Zusammenhang zusätzli cher Aufwand<br />
entsteht, ist dies durch eine angemessene Anpassung <strong>de</strong>r<br />
Betreuungsvergütung zu vergüten. Ausgenommen hiervon<br />
ist <strong>de</strong>r Aufwand für das Zulassungsverfahren sowie für <strong>de</strong>n<br />
Aufbau und <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>de</strong>r für die Tä tigkeit als Verwalter<br />
eines AIF erfor<strong>de</strong>rlichen Struktur, soweit sie sich jeweils nach<br />
österreichi schem Recht für <strong>de</strong>n Verwalter eines AIF ergibt.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 193
Nach Umsetzung <strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in österreichisches<br />
Recht wird ein externer Bewerter für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
bestellt. Außer<strong>de</strong>m wird ggf. eine Verwahrstelle<br />
zu beauftragen sein.<br />
8.6.2.4<br />
Exklusivität<br />
Der Asset Manager hat sich verpflichtet, dass bis zur Vollinvestition<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n Mittel (wobei die Zusage entsprechen<strong>de</strong>r Mittel<br />
für <strong>Invest</strong>itions vorhaben genügt) we<strong>de</strong>r er selbst noch<br />
ein mit ihm verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen in einer mit <strong>de</strong>m<br />
Inhalt <strong>de</strong>s Managementvertrages vergleichbaren Art und<br />
Weise auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong> für Dritte tätig wird.<br />
Jedoch darf <strong>de</strong>r Asset Manager nicht <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>i tionskriterien<br />
(siehe Ab schnitt 6.3) entsprechen<strong>de</strong> bzw. von <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft abgelehnte <strong>Invest</strong>itionen (zu vergleichbaren<br />
Konditionen) Dritten zum Erwerb anbieten.<br />
Auch ist es <strong>de</strong>m Asset Manager erlaubt, im Rahmen eines<br />
an<strong>de</strong>ren von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH initiier ten<br />
geschlossenen Fondsprojekts tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
8.6.2.5<br />
Haftung<br />
Der Asset Manager hat seine Aufgaben unter <strong>de</strong>m Managementvertrag<br />
mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes<br />
zu erbringen. Er haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.<br />
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte<br />
Schä<strong>de</strong>n und Mangelfolgeschä<strong>de</strong>n ist ausgeschlossen.<br />
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist seine Haftung auf<br />
5 Mio. EUR pro Scha<strong>de</strong>n und Jahr be schränkt. Der Asset<br />
Manager ist verpflichtet, in dieser Höhe eine Betriebshaftpflicht-<br />
und Ver mögensscha<strong>de</strong>nsversicherung abzuschließen<br />
und aufrechtzuerhalten, wenn und insoweit<br />
eine <strong>de</strong>rartige Versicherung zu wirtschaftlich zumutbaren<br />
Konditionen erhältlich ist. Ist dies nicht mehr <strong>de</strong>r Fall, ist<br />
das weitere Vorgehen mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
einvernehmlich festzu legen.<br />
8.6.2.6<br />
Laufzeit, Kündigung<br />
Der Managementvertrag en<strong>de</strong>t am 31. Dezember 2027,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, die Parteien verlängern ihn einvernehmlich.<br />
Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung während <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />
o<strong>de</strong>r verlängerten Laufzeit wird ausgeschlossen. Wichtige<br />
Grün<strong>de</strong>, die zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung berechtigen,<br />
bestehen im Wesentlichen<br />
» wenn die an<strong>de</strong>re Partei trotz schriftlicher Abmahnung<br />
und angemessener Nachfristsetzung nachhaltig wesentliche<br />
o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt einfache Pflichten nach <strong>de</strong>m<br />
Vertrag verletzt, und dies geeignet war, das Vertrauen<br />
<strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong>n Partei in die an<strong>de</strong>re Partei nachhaltig<br />
und schwer zu erschüttern;<br />
» für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, wenn bis zum 31. Dezember<br />
2015 weniger als 80 % <strong>de</strong>s ihr für <strong>Invest</strong>ments<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Kapitals auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
abgeschlossener Beteiligungsverträge nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r jeweiligen Entscheidungsvorlage ausgewiesenen<br />
Eigenkapitalerfor<strong>de</strong>rnisse investiert wur<strong>de</strong>n,<br />
ohne dass dies durch unsachliches Han<strong>de</strong>ln ihrerseits<br />
(z. B. durch Ablehnung vorgeschlagener <strong>Invest</strong>ments<br />
ohne sachlichen Grund) verursacht wur<strong>de</strong>, wobei von<br />
<strong>de</strong>m Asset Manager das Vorliegen eines solchen unsachlichen<br />
Grunds nachzuweisen ist; dieser wichtige<br />
Grund kann nur in <strong>de</strong>n sechs Monaten nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase geltend gemacht wer<strong>de</strong>n;<br />
» für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, wenn ein o<strong>de</strong>r mehrere<br />
neu beitreten<strong>de</strong> Gesellschafter, die keine Organmitglie<strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r leiten<strong>de</strong> Angestellte <strong>de</strong>s Asset Managers<br />
sind, zusammenge rechnet 25 % o<strong>de</strong>r mehr an <strong>de</strong>n Geschäftsanteilen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stimmrechten an <strong>de</strong>m Asset<br />
Manager erwerben;<br />
» für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Asset<br />
Manager gemäß <strong>de</strong>r Vereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft bei einer gesamthaften<br />
Veräußerung aller Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell-<br />
194 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
schaft das gesamte dort festgesetzte Entgelt erhalten<br />
hat. Dieses Recht kann bis zu acht Wochen nach<br />
Bezahlung dieser Entgelte ausgeübt wer<strong>de</strong>n;<br />
» für <strong>de</strong>n Asset Manager, wenn <strong>de</strong>r Dienstleistungsvertrag<br />
zwischen <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH und <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft und ihrer Schwestergesellschaft<br />
vor <strong>de</strong>m 31. März 2019 been<strong>de</strong>t wird und anstelle<br />
<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH nicht entwe<strong>de</strong>r ein ihr<br />
gleichwer tiger an<strong>de</strong>rer Dienstleister o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>res<br />
Unternehmen <strong>de</strong>s Deutsche Bank Konzerns beauftragt<br />
wird, <strong>de</strong>r nicht zugleich ein Wettbewerber <strong>de</strong>s Asset<br />
Manager sein o<strong>de</strong>r einen solchen beraten darf, und<br />
» für <strong>de</strong>n Asset Manager bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Mehrheitsverhältnisse bei <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge sellschaft,<br />
sofern ein neuer Gesellschafter ihm die Fortführung<br />
<strong>de</strong>s Managementvertrages unzumutbar macht, bspw.,<br />
weil es sich bei ihm um einen Wettbewerber <strong>de</strong>s Asset<br />
Managers o<strong>de</strong>r eines ihm nahestehen<strong>de</strong>n Unternehmens<br />
o<strong>de</strong>r eine durch einen Wettbewer ber kontrollierte<br />
Person han<strong>de</strong>lt, o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n neuen Gesellschafter<br />
mit erheblichen Inter essenskonflikten zu rechnen ist.<br />
Bei einer solchen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mehrheitsverhältnisse<br />
ent fallen im Übrigen die Exklusivitätsverpflichtungen,<br />
die <strong>de</strong>r Asset Manager eingegangen ist.<br />
8.6.2.7<br />
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand<br />
Der Managementvertrag unterliegt österreichischem<br />
Recht. Gerichtsstand ist Graz.<br />
8.6.3<br />
Vertrag mit einem technischen Sachverständigen<br />
Die Lahmeyer International GmbH („Lahmeyer“), Friedberger<br />
Straße 173, 61118 Bad Vilbel soll für die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
als unabhängiger technischer Sachverständiger<br />
unter einem „Vertrag zur Prüfung von Due-<br />
Diligence-Dokumentationen im Rahmen geschlossener<br />
<strong>Wasserkraft</strong>fonds“ (<strong>de</strong>r „Prüfungsvertrag“) tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Prüfungsvertrag ist durch die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds<br />
GmbH, Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt, in Vorbereitung<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes unter Datum vom<br />
02. August 2010 geschlossen wor<strong>de</strong>n. Es ist beabsichtigt,<br />
dass nach <strong>de</strong>m Datum <strong>de</strong>r Prospektaufstellung die Parteien<br />
<strong>de</strong>s Prüfungsvertrages eine Vereinbarung (<strong>de</strong>r „Überleitungsvertrag“)<br />
mit <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft treffen,<br />
nach <strong>de</strong>r die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft anstelle <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds GmbH Partei <strong>de</strong>s<br />
Prüfungsvertrages als Auftraggeberin wird. Zugleich soll<br />
auch <strong>de</strong>r Prüfungsvertrag angepasst und ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Prüfungsvertrag soll nach <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Überleitungsvertrages<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft berechtigen,<br />
als Auftraggeberin bestimmte Sachverständigen-<br />
Leistungen zu zumeist festgelegten Preisen in Anspruch<br />
zu nehmen. Diese Leistungen soll sie im Wesentlichen<br />
zur Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang<br />
mit einem Erwerb, einer Bauplanung, einer Bauabnahme<br />
und Funktionsprüfungen von <strong>Wasserkraft</strong>werken in Anspruch<br />
nehmen. Dabei beschränkt sich die Aufgabe von<br />
Lahmeyer in <strong>de</strong>r Regel auf die Prüfung von Unterlagen,<br />
die Dritte erstellt haben.<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft soll sich in <strong>de</strong>m Überleitungsvertrag<br />
verpflichten, anstelle <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds<br />
GmbH bestimmte Leistungen zu vergüten, die<br />
Lahmeyer bereits unter <strong>de</strong>m Prüfungsvertrag in Zusammenhang<br />
mit einem von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
verfolgten <strong>Invest</strong>i tionsprojekt erbracht hat.<br />
Der Vertrag unterliegt <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Fédération<br />
Internationale <strong>de</strong>s Ingénieurs Conseils (FIDIC), die ergänzend<br />
ausgestaltet wur<strong>de</strong>n.<br />
Die Haftung von Lahmeyer ist auf die Deckungssumme<br />
<strong>de</strong>r abgeschlossenen Haftungspflichtversicherung<br />
i. H. v. 5 Mio. EUR bei vierfacher Maximierung bei maximal<br />
zwei Scha<strong>de</strong>nsfällen pro Jahr beschränkt. Die Versiche<br />
rungsprämie soll die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft tragen.<br />
Diese soll auch <strong>de</strong>n Selbstbehalt unter <strong>de</strong>r Versicherung<br />
übernehmen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 195
Der Prüfungsvertrag unterliegt <strong>de</strong>utschem Recht, Gerichtsstand<br />
ist Frankfurt am Main. Der Überleitungsvertrag soll<br />
gleichfalls <strong>de</strong>utschem Recht unterliegen, als Gerichtsstand<br />
soll Darmstadt vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Jahr 2012 jährlich zu entrichten<strong>de</strong> Vermittlungsvergütung<br />
i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s vermittelten Kommandit kapitals<br />
(ohne Agio) i. H. v. zusammen rd. 5,31 % bezogen auf<br />
das Beteiligungskapital (ohne Agio) inkl. Umsatzsteuer<br />
enthalten.<br />
8.7<br />
Übersicht über Provisionen und Vergütungen<br />
Kosten, die <strong>de</strong>n Anlegern auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
bei Fondsauflage entstehen, sind nachfolgend aufgeführt:<br />
Die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />
(inkl. Agio) und vergleichbare<br />
Vergütungen steht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest, da diese maßgeblich von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s<br />
eingeworbenen Beteiligungskapitals abhängen.<br />
Auf Basis <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n Beteiligungskapitals<br />
i. H. v. 54 Mio. EUR zzgl. Agio beträgt die<br />
Gesamt höhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />
(inkl. Agio) und vergleichbare Vergütungen<br />
8.346.000 EUR inkl. Umsatzsteuer (dies entspricht<br />
rd. 15,46 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals (ohne<br />
Agio)). Die Summe setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>r Vergütung<br />
für die Eigenkapitalvermittlung (einschließlich<br />
<strong>de</strong>s darin als Teil <strong>de</strong>r Eigenkapitalvermittlungspro vision<br />
an die Vertriebspartner <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft weitergeleiteten<br />
Agios) i. H. v. 4 % <strong>de</strong>s geplanten zu platzieren<strong>de</strong>n<br />
Beteiligungskapitals (ohne Agio) und <strong>de</strong>r Vergütung<br />
für Konzeption und Marketing i. H. v. rd. 6,15 % <strong>de</strong>s<br />
platzierten Beteiligungskapitals (ohne Agio) inkl. Umsatzsteuer,<br />
bestehend aus 3 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals<br />
(ohne Agio), 2 % <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
in die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft investierten Kapitals<br />
und 0,5 % <strong>de</strong>s platzierten Beteiligungskapitals (ohne<br />
Agio) für Er stattungen von Beratungskosten Dritter im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Vermögens anlage, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Darüber<br />
hinaus sind in <strong>de</strong>r Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen die<br />
auf die prognos tizierte <strong>Invest</strong>itionsphase entfallen<strong>de</strong>n<br />
laufen <strong>de</strong>n Ver gütungen an die Anbieterin und die ab <strong>de</strong>m<br />
Mit <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Vermögensanlage)<br />
verbun<strong>de</strong>ne weitere Kosten:<br />
Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung hat <strong>de</strong>r Anleger ein Agio<br />
i. H. v. 2 % <strong>de</strong>s Anlagebetrages zu zahlen. Anleger als<br />
Treugeber haben im Falle <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 0,5 % <strong>de</strong>s übertragenen<br />
nominalen Anlagebetrags, min<strong>de</strong>stens jedoch 300 EUR<br />
sowie <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Auslagen (z. B. Han<strong>de</strong>lsregistergebühren)<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an die Treuhand-<br />
Kommanditistin zu entrichten.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin behält sich vor, bei verspätet<br />
eingehen<strong>de</strong>n Mitteilungen <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />
für <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Bearbei tungsmehraufwand für<br />
das jeweils betroffene Jahr eine Vergütung i. H. v. 200 EUR<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer <strong>de</strong>m Treugeber in Rechnung<br />
zu stel len.<br />
Als weitere Kosten fallen bei persönlicher und unmittelbarer<br />
Beteiligung als Kommanditist alle durch die<br />
Übertragung <strong>de</strong>s Kommanditanteils, beim Aus schei<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Anlegers und bei Auskünften aus <strong>de</strong>m Kommanditisten-<br />
und <strong>de</strong>m Treugeberregister entstehen<strong>de</strong>n Kosten,<br />
Auslagen und Gebühren (ein schließlich Notar- und Gerichtsgebühren),<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Kosten <strong>de</strong>r notariellen<br />
Beglaubigung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht, Kosten <strong>de</strong>r<br />
evtl. vereinbar ten Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung durch die<br />
Treuhand-Kommanditistin sowie Kosten <strong>de</strong>r eventuellen<br />
Schätzung <strong>de</strong>r Beteiligung beim Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Anlegers<br />
aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an. Die durch <strong>de</strong>n Erbfall<br />
verursachten Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin trägt jeweils <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n verstorbenen<br />
Anleger (in seiner Funktion als Kommanditist o<strong>de</strong>r<br />
Treugeber) eintreten<strong>de</strong> Kommanditist / Treugeber.<br />
196 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Bei nicht fristgerechter Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags trägt <strong>de</strong>r<br />
säumige Anleger alle durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht<br />
erbrachte Einlage bzw. ein nicht fristgerecht erbrachtes<br />
Agio verursachten Kosten und Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin sowie eigene Aufwendungen,<br />
die ihm im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Beteiligungsangebot<br />
entstan<strong>de</strong>n sind, es sei <strong>de</strong>nn, er hat die Säumnisse nicht<br />
zu vertreten. Säumige Treugeber haben vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Fälligkeit an auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r verspäteten Einlagezahlung<br />
(zzgl. Agio) Verzugszinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über<br />
<strong>de</strong>m jeweils gelten <strong>de</strong>n Basiszins gemäß § 247 BGB zu zahlen,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, sie haben die Säumnis nicht zu vertreten.<br />
Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kosten für die<br />
Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen, etc.<br />
hat <strong>de</strong>r Anleger selbst zu tragen. Ferner hat er die Kosten<br />
<strong>de</strong>r Überweisung seiner Einlage nebst Agio zu tragen.<br />
Nicht alle Kosten können zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
genau beziffert wer <strong>de</strong>n, da sie sich nach <strong>de</strong>r<br />
Höhe <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Anlegern zu leisten<strong>de</strong>n Einlage und<br />
nach an<strong>de</strong>ren Gesichtspunkten richten, die von <strong>de</strong>n<br />
individuellen Verhält nissen <strong>de</strong>s jeweiligen Anlegers abhängen.<br />
Der Anleger trägt die in Bezug auf <strong>de</strong>n Erwerb,<br />
das Halten und die Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung etwa<br />
anfallen <strong>de</strong>n persönlichen Steuern.<br />
Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Vergütungen für die Vermittlung<br />
von Eigenkapital verstehen sich alle in diesem Abschnitt<br />
aufgeführten Vergütungen zzgl. Umsatzsteuer, soweit<br />
diese Kraft gesetzlicher Bestimmungen anfällt.<br />
Über die hier genannten Kosten hinaus entstehen mit<br />
<strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlage keine weiteren Kosten.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 197
8.7.1<br />
Kosten <strong>de</strong>r Fondsauflage<br />
Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />
Kosten <strong>de</strong>r Fondsauflage<br />
Eigenkapitalvermittlung Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
o<strong>de</strong>r weitere Vertriebspartner<br />
Vermittlung von Eigenkapital<br />
Konzeption und Marketing Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH Konzeption und Vermarktung <strong>de</strong>s<br />
<strong>Wasserkraft</strong>fonds<br />
8.7.2<br />
Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />
Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Geschäftsbesorgung Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH Laufen<strong>de</strong> Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Haftungsvergütung Fondsgesellschaft Komplementärin Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen Haftung<br />
Geschäftsführung Fondsgesellschaft Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin Geschäftsführungstätigkeiten für die<br />
Fondsgesellschaft<br />
Treuhandgebühr Fondsgesellschaft Treuhand-Kommanditistin Treuhandverwaltung<br />
198 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />
Höhe und Bemessungsgrundlage<br />
teilweise einmalig<br />
teilweise jährlich<br />
einmalig<br />
Einmalig 4,0 % <strong>de</strong>s im Zuge <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung vermittelten Gesellschaftskapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(gezeichnete Kapitalanteile ohne Agio)<br />
Ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 1013 zu<strong>de</strong>m für die Dauer von sieben Jahren eine jährliche Vermittlungsvergütung<br />
i. H. v. 0,55 % <strong>de</strong>s vermittelten Kommanditkapitals (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen Pflicht einlagen)<br />
ohne Agio<br />
3,0 % <strong>de</strong>s bis zum Platzierungsschluss <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft insgesamt gezeichneten Kommanditkapitals (Summe <strong>de</strong>r<br />
Kapitalanteile ohne Agio) und 2,0 % <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft investierten Kapitals<br />
Von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beauftragung von Beratern verauslagten Kosten bis i. H. v. 0,5 % <strong>de</strong>s bis<br />
zum Platzierungsschluss insgesamt gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (Summe <strong>de</strong>r Haft- und<br />
zusätzlichen Pflichteinlagen ohne Agio), maximal jedoch 400.000 EUR<br />
Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />
Höhe und Bemessungsgrundlage<br />
jährlich<br />
mit <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s<br />
letzten Zielinvestments<br />
jährlich<br />
jährlich<br />
jährlich<br />
Geschäftsjahr 2011 / 12: 0,05 % <strong>de</strong>s bis zum 30. November 2011 gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile ohne Agio)<br />
Ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2012 / 2013: 0,60 % <strong>de</strong>s bis zum 28. Juni 2012 bzw. im Falle einer Verlängerung <strong>de</strong>s<br />
Platzierungszeitraums zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts gezeichneten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
(Summe <strong>de</strong>r Kapitalanteile ohne Agio)<br />
In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahren, erstmals jedoch im Geschäftsjahr 2013 /14, erhöht sich diese Gebühr um 2,0 %<br />
p. a. (d. h. auf 0,612 % für das Jahr 2013 / 14, 0,62424 % für das Jahr 2014 /15 usw.)<br />
5 % <strong>de</strong>s Mehrerlöses, wenn die prozentuale durchschnittliche Auszahlung (wie in Abschnitt 8.5.1 <strong>de</strong>finiert) an<br />
die Anleger mehr als 11,9 % beträgt.<br />
8.000 EUR<br />
Für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 / 12 entsteht die volle Vergütung. Erstmals ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2013 / 14 wer<strong>de</strong>n<br />
diese Vergütungen jährlich um 2 % erhöht<br />
13.000 EUR<br />
Zusätzlich wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin ihre Auslagen mit 2,5 % <strong>de</strong>r Geschäftsführungsvergütung<br />
pauschal erstattet. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 / 12 entsteht die volle Vergütung.<br />
Erstmals ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2013 / 14 wer<strong>de</strong>n diese Vergütungen jährlich um 2 % erhöht<br />
0,15 % <strong>de</strong>s nominalen Anlagebetrages <strong>de</strong>r verwalteten Treugeber und Kommanditisten<br />
1<br />
Die Mehrerlösbeteiligung <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH wird in Abschnitt 8.5.1 im Detail beschrieben.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 199
8.7.3<br />
Gebühren für Liquidation o<strong>de</strong>r teilweise Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />
Gebühren für Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Liquidationsgebühr Fondsgesellschaft Liquidator Durchführung <strong>de</strong>r Liquidation<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (siehe § 19<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags)<br />
8.7.4<br />
Kosten <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>r Zielinvestments / <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />
Kosten <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>r Zielinvestments / <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Erwerbsentgelt<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Asset Manager<br />
Vorschlag und Durchführung eines<br />
<strong>Wasserkraft</strong>investments<br />
8.7.5<br />
Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Bezeichnung Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Wesentliche Leistungen / Beschreibung<br />
Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Betreuungsvergütung<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Asset Manager<br />
Verwaltung und Unterstützung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften und<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ionsgesellschaft<br />
Mehrerlösbeteiligung<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Asset Manager<br />
Erfolgreiche Erfüllung <strong>de</strong>s Managementvertrages<br />
Verkaufsentgelt<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Asset Manager<br />
Vorschlag und Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Veräußerung eines <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />
200 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Rechtliche Grundlagen<br />
8<br />
Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />
Höhe und Bemessungsgrundlage<br />
einmalig<br />
0,5 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase <strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung an die Anleger zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Liquidität<br />
(Nettoliquidationserlös)<br />
Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />
Höhe und Bemessungsgrundlage<br />
einmalig<br />
je <strong>Wasserkraft</strong>investment<br />
3 % <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Entscheidungsvorlage angenommenen anteiligen Werts <strong>de</strong>s Anlagevermögens <strong>de</strong>r<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft nach Fertigstellung <strong>de</strong>s <strong>Wasserkraft</strong>werks<br />
Anfallen <strong>de</strong>r Vergütung<br />
Höhe und Bemessungsgrundlage<br />
monatlich<br />
ggf. nach je<strong>de</strong>r Veräußerung<br />
eines <strong>Wasserkraft</strong>investments<br />
bzw. bestimmter<br />
an<strong>de</strong>rer Umstän<strong>de</strong><br />
nach Veräußerung eines<br />
<strong>Wasserkraft</strong>investments<br />
0,0833 % bezogen auf (i) bis zum 31. März 2016: die Summe <strong>de</strong>r Anlagenwerte <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften,<br />
für die <strong>de</strong>m Asset Manager bis zum Ablauf <strong>de</strong>s Vormonates ein Erwerbsentgelt zusteht und (ii) ab <strong>de</strong>m<br />
01. April 2016: <strong>de</strong>m Net Asset Value (Eigenkapital) <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft 1<br />
15 % einer 15 % p. a. übersteigen<strong>de</strong>n kumulierten „Rendite“ <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft aus <strong>de</strong>r Veräußerung von<br />
<strong>Wasserkraft</strong>investments 1<br />
1 % <strong>de</strong>s Verkaufserlöses 1<br />
1<br />
Die genaue Berechnungsweise <strong>de</strong>s Erwerbsentgelts, <strong>de</strong>r Betreuungsvergütung, <strong>de</strong>r Mehrerlösbeteiligung und <strong>de</strong>s Verkaufsentgelts wird in<br />
Abschnitt 8.6.2.1 beschrieben.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 201
9<br />
Steuerliche<br />
Grundlagen<br />
202<br />
Fjordlandschaft bei Engesland, Norwegen, zwischen <strong>de</strong>n Kraftwerksstandorten Skjersfossen und Skripelandsfossen
9.1<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen stellen die wesentlichen<br />
steuerlichen Folgen einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
dar. Die Darstellung beschränkt sich auf natürliche<br />
Personen, die nur in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten und diese ausschließlich mit Eigenmitteln<br />
finanzieren (im Folgen<strong>de</strong>n „Anleger“). Bei Personen,<br />
die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. Stiftungen<br />
und an<strong>de</strong>re Körperschaften o<strong>de</strong>r natürliche Personen,<br />
die die Vermögensanlage im Betriebsvermögen halten),<br />
können die nachfolgend beschriebenen Steuerfolgen nicht<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs eintreten. Die Darstellung <strong>de</strong>r Besteuerungsfolgen<br />
für Anleger berücksichtigt sowohl die unmittelbare<br />
Beteiligung als Kommanditist an <strong>de</strong>r Vermögensanlage als<br />
auch die mittelbare Beteiligung über die Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />
Es ist zu beachten, dass die Darstellung die wesentlichen<br />
Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
betrifft und nur anlagebezogene Aspekte, nicht jedoch<br />
individuelle anlegerbezogene Kriterien berück sichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Je<strong>de</strong>m Anleger ist daher anzuraten, die individuellen<br />
Steuerfolgen aus einer Beteiligung an dieser Vermögensanlage<br />
mit seinem persönlichen steuerlichen<br />
Berater zu besprechen. Die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
Alpha GmbH & Co. KG sowie <strong>de</strong>r Anbieter übernehmen<br />
nicht die Zahlung von Steuern für <strong>de</strong>n Anleger.<br />
Die Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen Grundlagen berücksichtigt<br />
die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung gelten<strong>de</strong><br />
Rechtslage, die sich aus <strong>de</strong>n maßgeben<strong>de</strong>n Steuergesetzen,<br />
Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen<br />
ergibt. Die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(nachfolgend auch kurz DBA) wur<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />
Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassungen<br />
<strong>de</strong>r Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen<br />
unterliegen einer ständigen Entwicklung. Eine Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 203
während <strong>de</strong>r Fondslaufzeit ist <strong>de</strong>shalb wahrscheinlich.<br />
Durch eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesetze, <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung können<br />
sich die in diesem Prospekt beschriebenen steuerlichen<br />
Folgen än<strong>de</strong>rn, was auch zu einer Erhöhung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Belastung führen kann. Eine Haftung für <strong>de</strong>n<br />
Eintritt <strong>de</strong>r dargestellten steuerrechtlichen Folgen wird<br />
nicht übernommen. Die steuerlichen Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />
sind in Abschnitt 4.6 dargestellt.<br />
9.2<br />
Steuerliches Fondskonzept<br />
Da das Fondskonzept eine mehrstufige Beteiligungsstruktur<br />
vorsieht, sind steuerlich mehrere Ebenen zu<br />
betrachten. Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an<br />
<strong>de</strong>r österreichischen enso hydro GmbH (nachfolgend<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft).<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, <strong>de</strong>r jeweiligen lokalen Län<strong>de</strong>rgesellschaft,<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anleger.<br />
9.2.1<br />
Steuerliche Behandlung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (KG)<br />
<strong>de</strong>utschen Rechts. Sie unterliegt in Deutschland nicht<br />
selbst <strong>de</strong>r Einkommen- o<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer, so dass<br />
ausschließlich die Anleger steuerpflichtig sind. Der Anleger<br />
unterliegt mit <strong>de</strong>n Einkünften entsprechend seinem<br />
Anteil am Ergebnis <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />
(zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).<br />
Die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte <strong>de</strong>r<br />
Anleger wer<strong>de</strong>n gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2<br />
Buchst. a AO zunächst auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
einheitlich und sodann für <strong>de</strong>n Ergebnisanteil eines<br />
je<strong>de</strong>n Anlegers geson<strong>de</strong>rt festgestellt.<br />
Diese beteiligt sich nicht nur kurzfristig an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in verschie<strong>de</strong>nen Län<strong>de</strong>rn, entwe<strong>de</strong>r<br />
unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar über Län<strong>de</strong>rgesellschaften,<br />
die län<strong>de</strong>rweit die jeweiligen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
halten. Derzeit vorhan<strong>de</strong>n bzw. geplant sind <strong>Wasserkraft</strong>werksgesellschaften<br />
in Albanien, Österreich, Norwegen<br />
und <strong>de</strong>r Türkei. Sowohl die Län<strong>de</strong>rgesellschaften als<br />
auch die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sind Kapitalgesellschaften.<br />
Die unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
soll in Südosteuropa und in <strong>de</strong>r Türkei eine Mehrheitsbeteiligung<br />
sein, in Norwegen und Österreich besteht die<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>s Erwerbs von Min<strong>de</strong>rheitsbeteiligungen.<br />
In Österreich beabsichtigt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
selbst das Betreiben eines <strong>Wasserkraft</strong>werks. Sie ist in<br />
diesem Fall selbst eine <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft.<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong> steuerliche Betrachtung erfolgt – soweit<br />
zum Verständnis erfor<strong>de</strong>rlich – auf Ebene <strong>de</strong>r lokalen<br />
9.2.2<br />
Steuerliche Behandlung <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligung<br />
Grundsätzlich wer<strong>de</strong>n die aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erzielten<br />
Einkünfte für steuerliche Zwecke <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
zugerechnet. Beteiligen sich Anleger über die Treuhand-<br />
Kommanditistin nur mittelbar an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, ist<br />
diese in Höhe <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>s Anlegers zivilrechtlich Gesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Sie wird dabei als Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
<strong>de</strong>n Anteil an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im eigenen<br />
Namen, aber im Auftrag, im Interesse und auf Rechnung<br />
<strong>de</strong>s Treugebers, d. h. <strong>de</strong>s Anlegers, halten.<br />
Einkommensteuerlich wer<strong>de</strong>n diese Anleger wie Direktkommanditisten<br />
behan<strong>de</strong>lt, da <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />
entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s BMF-Schreibens vom<br />
01. September 1994 1 ausgestaltet ist. Bei einer Beteiligung<br />
über die Treuhand-Kommanditistin wer<strong>de</strong>n die von <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft erzielten Einkünfte somit diesen Anlegern<br />
1<br />
Vgl. BMF-Schreiben vom 01. September 1994, IV B 3-S 2253a-15 / 94, BStBl. I 1994, S. 604<br />
204 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
als eigene Einkünfte zugerechnet. Aus einkommensteuerlicher<br />
Sicht besteht somit kein Unterschied zwischen einer<br />
direkten Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers als Kommanditist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
mittelbaren über die Treuhand-Kommanditistin.<br />
9.2.3<br />
Anwendung <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>mentsteuergesetzes<br />
Das <strong>Invest</strong>mentsteuergesetz fin<strong>de</strong>t auf das vorliegen<strong>de</strong><br />
Beteiligungskonzept keine Anwendung, da es sich bei<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht um ein ausländisches<br />
<strong>Invest</strong>ment vermögen o<strong>de</strong>r ausländische <strong>Invest</strong>mentanteile<br />
i. S. d. § 2 Abs. 8 und 9 InvG han<strong>de</strong>lt.<br />
1. Hs. DBA Österreich – Türkei). Die Zielstaaten können<br />
auch eingeschränkt die von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>- bzw. Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ausgeschütteten<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n besteuern (Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich<br />
– Norwegen, Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich – Albanien,<br />
Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich – Türkei). Ein eingeschränktes<br />
Besteuerungs recht besteht in Albanien und <strong>de</strong>r Türkei<br />
ebenfalls für Zinsen (Art. 11 Abs. 2 DBA Österreich – Albanien,<br />
Art. 11 Abs. 2 DBA Österreich – Türkei). Für die<br />
von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft an die über die Fonds-KG<br />
beteiligten Anleger ausgeschütteten Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n hat<br />
Österreich ein eingeschränktes Besteuerungsrecht (Art. 10<br />
Abs. 2 DBA Österreich – Deutschland).<br />
9.2.4<br />
Doppelbesteuerungsrecht<br />
Zur Zuordnung <strong>de</strong>s Besteuerungsrechts und Vermeidung<br />
<strong>de</strong>r Doppelbesteuerung bei grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Sachverhalten<br />
schloss Deutschland mit Österreich beziehungsweise<br />
Österreich mit <strong>de</strong>n jeweiligen Zielstaaten Abkommen<br />
zur Vermeidung <strong>de</strong>r Doppelbesteuerung auf <strong>de</strong>m<br />
Gebiet <strong>de</strong>r Steuern vom Einkommen und vom Vermögen<br />
(DBA) ab.<br />
Für die Besteuerung <strong>de</strong>r Vermögensanlage sind dabei die<br />
folgen<strong>de</strong>n DBA relevant:<br />
» DBA Österreich – Deutschland vom 24. August 2000<br />
» DBA Österreich – Norwegen vom 28. November 1995<br />
geän<strong>de</strong>rt durch das Protokoll vom 14. November 2005<br />
» DBA Österreich – Albanien vom 14. Dezember 2007<br />
» DBA Österreich – Türkei vom 28. März 2008<br />
Für Gewinne aus <strong>de</strong>r Veräußerung von Anteilen an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft durch die Fondsgesellschaft steht<br />
nur Deutschland ein Besteuerungsrecht zu (Art. 13 Abs. 5<br />
DBA Österreich – Deutschland), ein österreichisches<br />
Besteuerungsrecht bestün<strong>de</strong> nur, wenn die Aktiva <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft überwiegend aus in Österreich<br />
belegenem unbeweglichem Vermögen bestehen (Art. 13<br />
Abs. 3 DBA Österreich – Deutschland).<br />
Im Fall <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an einer lokalen<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft durch eine Län<strong>de</strong>rgesellschaft hat<br />
nur <strong>de</strong>r jeweilige Quellenstaat ein Besteuerungsrecht. Veräußert<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft entwe<strong>de</strong>r die Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r bei einer unmittelbaren Beteiligung die<br />
jeweilige <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft, hat nur Österreich ein<br />
Besteuerungsrecht (Art. 13 Abs. 4 DBA Österreich – Albanien,<br />
Art. 13 Abs. 5 DBA Österreich – Norwegen, Art. 13<br />
Abs. 4 DBA Österreich – Türkei (im letzteren Fall bei einer<br />
mehr als einjährigen Haltedauer)).<br />
9.2.5<br />
Einkunftserzielungsabsicht<br />
Nach diesen DBA dürfen die Zielstaaten vollumfänglich<br />
die Gewinne aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>werke<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften besteuern (Art. 7 Abs. 1<br />
S. 1, 1. Hs. DBA Österreich – Norwegen, Art. 7 Abs. 1 S. 1<br />
1. Hs. DBA Österreich – Albanien, Art. 7 Abs. 1 S. 1,<br />
Die steuerliche Relevanz <strong>de</strong>r zu erzielen<strong>de</strong>n Einkünfte<br />
setzt eine Einkunftserzielungsabsicht voraus. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />
dass objektiv erkennbar sein muss, dass <strong>de</strong>r Anleger<br />
bei einer langfristigen Prognose damit rechnen kann,<br />
dass die Einkunftsquellen aus dieser Vermögensanlage<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 205
nach ihrer Wesensart und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Bewirtschaftung auf<br />
Dauer geeignet sind, einen Überschuss zu erwirtschaften.<br />
9.3.1.2<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
Diese Einkunftserzielungsabsicht muss sowohl auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als auch auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />
vorliegen.<br />
Vorliegend erzielt die Fondsgesellschaft ausschließlich Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen, wobei einkommensteuerlich<br />
zu beachten ist, dass <strong>de</strong>r Abzug tatsächlicher Werbungskosten<br />
ausgeschlossen ist. Den Anlegern wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mnach<br />
über die Totalperio<strong>de</strong> positive Einkünfte vermittelt, so dass<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft als auch <strong>de</strong>r Anleger von<br />
einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen ist.<br />
9.3<br />
Besteuerung in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
9.3.1<br />
Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
durch die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
9.3.1.1<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesell schaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch die Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
hat grundsätzlich keine steuerlichen Folgen<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften. Ertragsteuerlich<br />
wer<strong>de</strong>n bspw. die Buchwerte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r er worbenen Gesellschaft<br />
gehören<strong>de</strong>n Wirtschaftsgüter fortgeführt. Im Einzelfall<br />
kann es zu abweichen<strong>de</strong>n Steuer folgen kommen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
kann ein Untergang bestehen<strong>de</strong>r Verlustvorträge eintreten.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft das <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
erst noch erwirbt, können hierdurch ebenfalls<br />
weitere Steuern (insbeson<strong>de</strong>re Stempelsteuern) ausgelöst<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />
die Län<strong>de</strong>rgesellschaften hat steuerliche Folgen auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften.<br />
9.3.1.2.1<br />
Körperschaftsteuer<br />
In ertragsteuerlicher Hinsicht wer<strong>de</strong>n grundsätzlich<br />
die Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften mit <strong>de</strong>n<br />
Anschaffungskosten, d. h. mit <strong>de</strong>m Preis <strong>de</strong>r Anteile<br />
sowie etwaiger Nebenkosten aktiviert. Die Nebenkosten<br />
setzen sich u. a. aus Beratungskosten, Gebühren sowie<br />
auch Steuern anlässlich <strong>de</strong>s Erwerbs zusammen (z. B.<br />
Stempelsteuern o<strong>de</strong>r Umsatzsteuern im Fall fehlen<strong>de</strong>n<br />
Vorsteuerabzugs). Die Erwerbsnebenkosten sind i. d. R.<br />
mit <strong>de</strong>n Anteilen an <strong>de</strong>n Beteiligungen zu aktivieren und<br />
unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.<br />
9.3.1.2.2<br />
Umsatzsteuer<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong> gesellschaften<br />
selbst unterliegt grundsätzlich nicht <strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Der<br />
Umsatzsteuer können jedoch die Nebenkosten <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />
unterliegen. Hierfür besteht für Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
grundsätzlich keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit.<br />
9.3.1.2.3<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft hat<br />
grundsätzlich keine grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen Folgen in<br />
<strong>de</strong>n Zielstaaten. In Österreich kann jedoch bei Erwerb<br />
von 100 % <strong>de</strong>r Anteile einer grundbesitzen<strong>de</strong>n Gesellschaft<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer i. H. v. 3,5 % bezogen auf das<br />
Dreifache <strong>de</strong>s steuerlichen Einheitswertes anfallen. Der<br />
Einheitswert entspricht ca. 10 – 20 % <strong>de</strong>s Verkehrswertes.<br />
206 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
9.3.1.2.4<br />
Weitere Steuern, insbeson<strong>de</strong>re Verkehrsteuern<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
kann weiteren Steuern, insbeson<strong>de</strong>re Verkehrssteuern unterliegen.<br />
Dies ist insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Türkei im Hinblick<br />
auf die Stempelsteuer sowie in Österreich im Hinblick<br />
auf die Gesellschaftsteuer von Be<strong>de</strong>utung.<br />
Ertragsteuerlich wer<strong>de</strong>n bspw. die Buchwerte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
erworbenen Gesellschaft gehören<strong>de</strong>n Wirtschafts güter<br />
fortgeführt. Im Einzelfall kann es zu abweichen<strong>de</strong>n<br />
Steuerfolgen kommen, insbeson<strong>de</strong>re kann ein Untergang<br />
be stehen<strong>de</strong>r Verlustvorträge eintreten.<br />
9.3.2.2<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Die türkische Stempelsteuer wird i. H. v. 0,825 % bezogen<br />
auf <strong>de</strong>n Gegenstandswert <strong>de</strong>s Vertrags erhoben.<br />
Je<strong>de</strong> unterschriebene Vertragsausfertigung unterliegt<br />
<strong>de</strong>r Besteuerung. Als Gegenstandswert wird <strong>de</strong>r höchste<br />
in <strong>de</strong>m Vertrag genannte Geldbetrag angesehen. Die<br />
Stempel steuer ist jeweils <strong>de</strong>r Höhe nach auf maximal<br />
1.251.383 TRY (ca. 498.000 EUR) begrenzt. In <strong>de</strong>r Türkei<br />
kann unter bestimmten Voraussetzungen <strong>de</strong>r Anteilskauf<br />
auch <strong>de</strong>r Umsatzsteuer unterliegen.<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat steuerliche Folgen auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Es gelten die unter Abschnitt<br />
9.3.1.2 gemachten Ausführungen entsprechend.<br />
9.3.3<br />
Alternativer Direkterwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Im Rahmen einer etwaigen Eigenkapitalerhöhung <strong>de</strong>r<br />
öster reichischen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft kann Gesellschaftsteuer<br />
i. H. v. 1 % <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Eigenkapitals<br />
ausgelöst wer<strong>de</strong>n.<br />
9.3.2<br />
Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen gehen von <strong>de</strong>m Erwerb<br />
<strong>de</strong>r Anteile bereits bestehen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften aus.<br />
Müssen diese erst noch von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
gegrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, gelten grundsätzlich die gleichen Ausführungen.<br />
Im Einzelfall können sich jedoch zusätzliche<br />
Steuern ergeben.<br />
9.3.3.1<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat grundsätzlich keine<br />
steuerlichen Folgen auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften.<br />
Ertragsteuerlich wer<strong>de</strong>n bspw. die Buchwerte<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r erworbenen Gesellschaft gehören<strong>de</strong>n Wirtschaftsgüter<br />
fortgeführt. Im Einzelfall kann es zu abweichen<strong>de</strong>n<br />
Steuer folgen kommen, insbeson<strong>de</strong>re kann ein Untergang<br />
bestehen<strong>de</strong>r Verlustvorträge eintreten.<br />
9.3.3.2<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
9.3.2.1<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesell schaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />
die <strong>Invest</strong>itions gesellschaft hat grundsätzlich keine<br />
steuerlichen Folgen auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesell schaften.<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft durch<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft hat steuerliche Folgen auf<br />
Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft. Es gelten die unter<br />
Abschnitt 9.3.1.2 gemachten Ausführungen zur Körperschaft-,<br />
Umsatz- und Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer sowie zu <strong>de</strong>n<br />
weiteren Steuern, insb. Verkehrsteuern entsprechend.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 207
9.3.4<br />
Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft<br />
9.3.4.1<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft hat grundsätzlich keine<br />
steuerlichen Folgen auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Die Verlustvorträge bleiben erhalten, sofern diese nicht<br />
unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>r österreichischen Mantelkaufregelung<br />
entfallen.<br />
Weiterhin löst die Eigenkapitalerhöhung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsge<br />
sellschaft österreichische Gesellschaftsteuer i. H. v. 1 %<br />
<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Eigenkapitals aus. Steuerschuldner ist<br />
die Kapital gesellschaft.<br />
9.3.4.2<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
unterliegt nicht <strong>de</strong>r österreichischen<br />
Umsatz steuer. Der Umsatzsteuer können jedoch die<br />
Nebenkosten <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs unter liegen.<br />
Hierfür besteht für die Fondsgesellschaft keine<br />
Vorsteuerabzugsmöglichkeit.<br />
Der Erwerb von Anteilen an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
hat grundsätzlich keine grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen<br />
Folgen. Jedoch kann bei Erwerb von 100 % <strong>de</strong>r Anteile<br />
einer grundbesitzen<strong>de</strong>n Gesellschaft Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />
i. H. v. 3,5 % bezogen auf das Dreifache <strong>de</strong>s steuerlichen<br />
Einheitswertes anfallen. Der Einheitswert entspricht<br />
ca. 10 – 20 % <strong>de</strong>s Verkehrswertes.<br />
Ertragsteuerliche Folgen treten aufgrund <strong>de</strong>r Transparenz<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bei dieser nicht ein.<br />
9.3.5<br />
Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />
durch <strong>de</strong>n Anleger<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durch<br />
die Anleger unterliegt nicht <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Umsatzsteuer.<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durch<br />
<strong>de</strong>n Anleger ist ertragsteuerlich als anteiliger Erwerb <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsgüter <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft zu werten<br />
(§ 20 Abs. 2 S. 3 EStG).<br />
Der Erwerb löst auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
keine steuerlichen Folgen aus.<br />
208 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
9.4<br />
Nutzungsphase<br />
Bislang wur<strong>de</strong>n Albanien, Österreich, Norwegen und<br />
die Türkei als Zielstaaten für die <strong>Wasserkraft</strong>projekte<br />
i<strong>de</strong>ntifiziert. Nachfolgend wird die Besteuerung in <strong>de</strong>r<br />
Nutzungsphase für diese Län<strong>de</strong>r dargestellt.<br />
9.4.1<br />
Besteuerung in <strong>de</strong>n Zielstaaten<br />
9.4.1.1<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
Grundsteuer<br />
In <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn unterliegt <strong>de</strong>r Besitz von Grund und<br />
Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Grundsteuer. Die Höhe <strong>de</strong>r Steuer ist abhängig<br />
von verschie<strong>de</strong>nen Faktoren (z. B. Belegenheit <strong>de</strong>r Im mobilie,<br />
<strong>de</strong>r Bebauung und <strong>de</strong>m Wert). Die Grundsteuer ist<br />
ertragsteuerlich sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.<br />
Vermögensteuer<br />
Eine Vermögensteuer wird in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn nicht erhoben.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Lieferung von Elektrizität unterliegt in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Auf Eingangsleistungen lasten<strong>de</strong> Umsatzsteuer<br />
ist grundsätzlich als Vorsteuer abzugsfähig.<br />
9.4.1.1.1<br />
Für alle <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften gelten<strong>de</strong><br />
Grundsätze<br />
Körperschaftsteuer<br />
Die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften sind in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn<br />
jeweils mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig,<br />
da sie dort <strong>de</strong>n Sitz als auch <strong>de</strong>n<br />
Ort <strong>de</strong>r Geschäftsleitung haben. Bemessungs grundlage<br />
ist das zu versteuern<strong>de</strong> Einkommen.<br />
Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung<br />
ist jeweils <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtliche Gewinn <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />
aus <strong>de</strong>m unter Hinzu- und Abrechnungen das<br />
steuer liche Ergebnis (Bemessungsgrundlage) ermittelt<br />
wird. Grundsätzlich können alle mit <strong>de</strong>r Erzeugung<br />
von Elektrizität zusammen hängen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />
abgesetzt wer<strong>de</strong>n, z. B. Abschreibungen, Instand -<br />
haltung, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie<br />
Zinsen. Ins beson<strong>de</strong>re die Abzugsfähigkeit <strong>de</strong>r Zinsen<br />
kann z. B. durch Unter kapitalisierungsregelungen<br />
beschränkt sein.<br />
Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />
Wer<strong>de</strong>n die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
direkt gehalten, wird bei <strong>de</strong>r Aus schüttung<br />
<strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n grundsätzlich eine Quellensteuer<br />
einbehalten. Bemessungsgrundlage für die Quellensteuer<br />
ist die Bruttodivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> (d. h. ohne Abzug). Der innerstaatliche<br />
Steuersatz kann abkommensrechtlich unter<br />
bestimmten Voraussetzungen reduziert wer<strong>de</strong>n). Die<br />
Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Abkommens berechtigung seitens<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft kann in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn von<br />
Substanzer for<strong>de</strong>rnissen abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Wer<strong>de</strong>n die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften von einer Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
gehalten, wird bei <strong>de</strong>r Ausschüttung <strong>de</strong>r<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n keine Quellensteuer einbehalten.<br />
9.4.1.1.2<br />
Besteuerung in Albanien<br />
Körperschaftsteuer<br />
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %. Verluste sind drei<br />
Jahre vortragsfähig. Ein Verlustrücktrag ist ausge schlossen.<br />
Weitere Ertragsteuern<br />
Abhängig vom Ort und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeiten<br />
können Steuern anfallen, die von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />
erhoben wer<strong>de</strong>n (lokale Steuern).<br />
Grundsteuer<br />
In Albanien unterliegt <strong>de</strong>r Besitz von Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
jährlich zu entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />
Steuer ist ab hängig von <strong>de</strong>r Belegenheit <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 209
Die Steuer liegt zwischen 50 (ca. 0,36 EUR) und 200 ALL<br />
(ca. 1,42 EUR) / m².<br />
Umsatzsteuer<br />
Der Umsatzsteuersatz beträgt 20 %. Eine etwaiger<br />
Vorsteuerüberhang wird grundsätzlich ohne zeitliche<br />
Beschränkung vorgetragen. Eine Vorsteuererstattung ist<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />
Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />
Der innerstaatliche Quellensteuersatz auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
beträgt 10 %. Dieser Steuersatz kann abkommensrechtlich<br />
auf 5 % reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
9.4.1.1.3<br />
Besteuerung in <strong>de</strong>r Türkei<br />
Körperschaftsteuer<br />
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 20 %. Verluste können<br />
fünf Jahre vorgetragen wer<strong>de</strong>n. Ein Verlustrücktrag ist<br />
nicht möglich.<br />
Zusätzlich kann die Darlehnsaufnahme einer Abgabe<br />
von 3 % für <strong>de</strong>n so genannten Unterstützungsfonds<br />
unterliegen. In <strong>de</strong>r Türkei operieren<strong>de</strong> Banken unterliegen<br />
einer Transaktionssteuer für Bank- und Versicherungsgeschäfte.<br />
Sie beträgt 5 % <strong>de</strong>r Zinsen. In <strong>de</strong>r Praxis wird<br />
damit <strong>de</strong>r Darlehensnehmer belastet. Des Weiteren<br />
können Zinszahlungen <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (18 %) auf Ebene<br />
<strong>de</strong>s Darlehens gebers unterliegen. Die Umsatzsteuer kann<br />
beim Darlehnsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen<br />
als Vorsteuer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />
Der innerstaatliche Quellensteuersatz auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
beträgt 15 %. Dieser Steuersatz kann abkommensrechtlich<br />
auf 5 % reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
9.4.1.1.4<br />
Besteuerung in Norwegen<br />
Körperschaftsteuer<br />
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 28 %.<br />
Grundsteuer<br />
In <strong>de</strong>r Türkei unterliegt <strong>de</strong>r Grundbesitz <strong>de</strong>r jährlich zu<br />
entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer von 0,2 % auf Gebäu<strong>de</strong> und<br />
0,1 % auf Grund und Bo<strong>de</strong>n. Die Bemessungsgrundlage<br />
wird von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n festgelegt und entspricht<br />
grundsätzlich <strong>de</strong>m Verkehrswert.<br />
Umsatzsteuer<br />
Der Umsatzsteuersatz beträgt 18 %. Ein etwaiger Vorsteuerüberhang<br />
wird grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung<br />
vorgetragen. Eine Vorsteuererstattung ist nur<br />
unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />
Stempelsteuer und Abgabe für Unterstützungsfonds<br />
Die Darlehensaufnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />
<strong>de</strong>r Stempelsteuer von 0,825 % auf <strong>de</strong>n<br />
Gegenstandswert erhoben wer<strong>de</strong>n. Als Gegenstandswert<br />
wird <strong>de</strong>r höchste in <strong>de</strong>m Vertrag genannte Geldbetrag<br />
angesehen. Je<strong>de</strong> unterschriebene Vertragsausfertigung<br />
unterliegt <strong>de</strong>r Besteuerung.<br />
Verluste können unbeschränkt vorgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Verlustrücktrag von zwei Jahren ist unter bestimmten<br />
Voraussetzungen möglich.<br />
Steuer auf natürliche Ressourcen und<br />
Steuer auf die Energieerzeugung<br />
Zusätzlich zu <strong>de</strong>r regulären Körperschaftsteuer wird in<br />
Norwegen eine Steuer auf natürliche Ressourcen erhoben.<br />
Diese Steuer hat <strong>de</strong>n Charakter einer körperschaftsteuerlichen<br />
Min<strong>de</strong>ststeuer, da die Körperschaftsteuer hierauf<br />
angerechnet wer<strong>de</strong>n kann. Darüber hinaus wird eine<br />
Steuer auf die Energieerzeugung erhoben. Bei<strong>de</strong> Steuerarten<br />
wer<strong>de</strong>n erst bei einer Kraftwerkgröße von mind.<br />
5.500 kVA erhoben. Nach <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Initiatorin erreichen<br />
die jeweiligen Kraftwerke diese Größe nicht.<br />
Grundsteuer<br />
In Norwegen unterliegt <strong>de</strong>r Grundbesitz <strong>de</strong>r jährlich zu<br />
entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer. Die örtlichen Steuersätze<br />
betragen je nach Gemein<strong>de</strong> zwischen 0 % und 0,7 %.<br />
210 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
Für <strong>Wasserkraft</strong>werke wird die Bemessungsgrundlage<br />
auf Basis <strong>de</strong>r voraussichtlichen Ertragswerte jährlich<br />
festgelegt.<br />
Umsatzsteuer<br />
Der Umsatzsteuersatz beträgt 20 %. Eine Erstattung <strong>de</strong>s<br />
Vorsteuerüberhangs ist möglich.<br />
Umsatzsteuer<br />
Der Umsatzsteuersatz beträgt 25 %. Eine Erstattung <strong>de</strong>s<br />
Vorsteuerüberhangs ist möglich.<br />
Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />
Zurzeit unterliegen nach innerstaatlichem Recht Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n -<br />
ausschüttungen an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft keiner<br />
Quellensteuer.<br />
9.4.1.1.5<br />
Besteuerung in Österreich<br />
Körperschaftsteuer<br />
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %. Verluste sind<br />
uneingeschränkt vortragsfähig, können jedoch nur zu<br />
75 % mit <strong>de</strong>n Einkünften eines Wirtschaftsjahres verrechnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Ein Verlustrücktrag ist ausgeschlossen.<br />
Es wird eine Min<strong>de</strong>ststeuer von 1.750 EUR bei Kapitalgesellschaften<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer GmbH erhoben.<br />
Die gezahlte Min<strong>de</strong>stkörperschaftsteuer kann jedoch auf<br />
die in späteren Jahren tatsächlich anfallen<strong>de</strong> Körperschaftsteuer<br />
solange angerechnet wer<strong>de</strong>n, als dadurch<br />
die Min<strong>de</strong>stkörperschaftsteuer nicht unterschritten wird.<br />
Kommunalsteuer<br />
Der Kommunalsteuer von 3 % (Gemein<strong>de</strong>abgabe) unterliegen<br />
die Bruttoarbeitslöhne, die jeweils in einem<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonat an die Dienstnehmer einer inländischen<br />
Betriebsstätte <strong>de</strong>s Unternehmens geleistet wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Sollte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigen,<br />
wird in Österreich keine Kommunalsteuer anfallen.<br />
9.4.1.2<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
Die nachfolgend beschriebenen Steuerfolgen sind nur<br />
dann relevant, wenn die <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften von<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nicht direkt, son<strong>de</strong>rn indirekt<br />
über die Län<strong>de</strong>rgesellschaften gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Län<strong>de</strong>rgesellschaften sind so genannte Verwaltungsholdinggesellschaften,<br />
d. h. es erfolgt eine Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungen an <strong>de</strong>n operativen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften,<br />
ohne dass die Län<strong>de</strong>rgesellschaft Führungsaufgaben<br />
übernimmt. Umsatzsteuerlich ist eine<br />
Ver wal tungsholdinggesellschaft kein Unternehmer. Ein<br />
Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen.<br />
Grundsteuer / Bo<strong>de</strong>nwertabgabe<br />
In Österreich unterliegt <strong>de</strong>r Grundbesitz <strong>de</strong>r jährlich zu<br />
entrichten<strong>de</strong>n Grundsteuer. Die Höhe <strong>de</strong>r Steuerlast<br />
richtet sich nach <strong>de</strong>m steuerlichen Einheitswert <strong>de</strong>s<br />
betreffen<strong>de</strong>n Grundbesitzes, <strong>de</strong>r Steuermesszahl sowie<br />
<strong>de</strong>m Hebesatz, welcher durch die zuständige Gemein<strong>de</strong><br />
festgelegt wird.<br />
Neben <strong>de</strong>r Grundsteuer wird auch eine jährliche Bo<strong>de</strong>nwertabgabe<br />
von 1 % <strong>de</strong>s steuerlichen Einheitswerts<br />
er hoben. Die effektive Steuerbelastung beträgt i. d. R.<br />
zwischen 0,1 % und 0,2 % <strong>de</strong>s Verkehrswerts <strong>de</strong>s unbeweglichen<br />
Vermögens.<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>neinkünfte<br />
Die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>neinkünfte von <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
sind auf Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>r gesell schaft<br />
aufgrund innerstaatlicher Regelungen steuer befreit.<br />
In Norwegen sind 3 % <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbezüge auf Ebene<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaft als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe<br />
<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer von 28 % zu unterwerfen.<br />
Quellensteuer bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n ausschüttung<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften<br />
Gewinnausschüttungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rgesellschaften an die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unterliegen grundsätzlich einer<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 211
Quellensteuer. Die Bemessungsgrundlage ist jeweils die<br />
Bruttodivi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>. Der Quellensteuersatz kann unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
abkommensrechtlich weiter reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung seitens<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann in <strong>de</strong>n Ziellän<strong>de</strong>rn<br />
von Substanzerfor<strong>de</strong>rnissen abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
In Norwegen wird nach <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>r Lage nach<br />
innerstaatlichem Recht keine Quellensteuer auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
ausschüttungen erhoben. Der innerstaat liche Quellensteuersatz<br />
in <strong>de</strong>r Türkei von 15 % bzw. in Albanien von<br />
10 % auf Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttungen an die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
kann abkommensrechtlich auf jeweils 5 %<br />
reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
9.4.2<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Es gelten grundsätzlich die unter 9.4.1.1.5 gemachten<br />
Ausführungen zur Körperschaftsteuer, Grundsteuer / Bo<strong>de</strong>nabgabe,<br />
Umsatz- und Kommunalsteuer entsprechend.<br />
Nachfolgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>rheiten sind zu beachten.<br />
Körperschaftsteuer<br />
Die Einkünfte aus <strong>de</strong>n Beteiligungen an <strong>de</strong>n albanischen,<br />
norwegischen und türkischen Län<strong>de</strong>r- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
sowie etwaiger österreichischer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
sind unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s<br />
internationalen bzw. nationalen Beteiligungsprivilegs<br />
steuerfrei. Eine etwaige ausländische Quellensteuer auf<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n kann nicht angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Einkünfte aus <strong>de</strong>r Bewirtschaftung eines eigenen o<strong>de</strong>r<br />
gepachteten Kraftwerkparks unterliegen <strong>de</strong>r regulären<br />
Besteuerung. Es gelten grundsätzlich die unter Abschnitt<br />
9.4.1.1.5 gemachten Ausführungen zur Körperschaftsteuer<br />
ent sprechend.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft beabsichtigt neben <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
auch ein eigenes Kraftwerk zu betreiben<br />
sowie Beratungsdienstleistungen zu erbringen. Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
geht daher von einer zumin<strong>de</strong>st teilweisen<br />
Vorsteuerabzugsberechtigung aus.<br />
Gewinnausschüttungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
an die Fondsgesellschaft<br />
Eine Gewinnausschüttung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft an<br />
die Fondsgesellschaft unterliegt in Österreich grundsätzlich<br />
einer Quellensteuer. Bemessungsgrundlage ist die<br />
(Brutto-)Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich<br />
25 %. Die Quellensteuer hat abgelten<strong>de</strong> Wirkung, d. h.<br />
eine Veranlagung fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />
Der Quellensteuersatz von 25 % kann unter <strong>de</strong>r Geltung<br />
<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utsch-österreichischen Doppelbesteuerungsab kommens<br />
(Art. 10 Abs. 2 S. 1 Buchst. b) auf einen Quellensteuersatz<br />
von 15 % ermäßigt wer<strong>de</strong>n. Die Fondsgesell schaft als<br />
Personengesellschaft ist selbst nicht abkommensberechtigt.<br />
Allerdings kann <strong>de</strong>r Anleger abkommensberechtigt sein.<br />
Die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Doppel besteuerungsabkommens<br />
durch <strong>de</strong>n Anleger und die Steuerentlastung an <strong>de</strong>r Quelle<br />
<strong>de</strong>r Erträge setzt <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung<br />
gegenüber <strong>de</strong>r österreichischen Finanzverwaltung<br />
voraus. Der Nachweis <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung durch<br />
<strong>de</strong>n Anleger ist i. d. R. erfüllt, wenn er eine so genannte<br />
Ansässigkeits bescheinigung seines Wohnsitzfinanzamts<br />
vorlegt. Dieser Nachweis erfolgt grundsätzlich durch eine<br />
Bestätigung <strong>de</strong>s Wohnsitzfinanzamts auf einem von <strong>de</strong>r<br />
öster reichischen Finanzverwaltung bereitgestellten Formular.<br />
Dies erlaubt es <strong>de</strong>m Anleger das <strong>de</strong>utsch-österreichische<br />
Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu<br />
nehmen und die Reduktion <strong>de</strong>s Quellensteuersatzes auf<br />
15 % bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zu erreichen. Die Bestätigung <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>utschen Finanzverwaltung darf im Moment <strong>de</strong>r Abkommens<br />
inanspruchnahme nicht älter als ein Jahr sein. Abweichend<br />
von <strong>de</strong>m Vorgesagten kann gegenüber <strong>de</strong>r österreichischen<br />
Finanzverwaltung die Abkommensberechtigung<br />
unter bestimmten erleichterten Bedingungen glaubhaft<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n, wenn die zu leisten<strong>de</strong>n Vergütungen<br />
nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Versäumt <strong>de</strong>r Anleger<br />
die Erbringung <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung<br />
und ist eine Entlastung an <strong>de</strong>r Quelle <strong>de</strong>shalb nicht<br />
212 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
möglich, kann er im nachhinein bei <strong>de</strong>r österreichischen<br />
Finanzverwaltung eine Erstattung in Höhe <strong>de</strong>r Differenz<br />
zwischen <strong>de</strong>m tatsächlich erhobenen Quellensteuersatz<br />
und <strong>de</strong>m abkommensrechtlich zu lässigen Quellensteuersatz<br />
beantragen, sofern er dann seine Abkommensberechtigung<br />
nachweist.<br />
9.4.3<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
9.4.3.1<br />
Nichtanwendbarkeit <strong>de</strong>s Immobilieninvestmentfondsgesetzes<br />
und <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>mentfondsgesetzes<br />
Auf die Fondsgesellschaft sollte in Österreich we<strong>de</strong>r das<br />
Immobilieninvestmentfondsgesetz noch das <strong>Invest</strong>mentfondsgesetz<br />
anwendbar sein.<br />
9.4.3.2<br />
Einkommensteuer<br />
Steuerpflicht <strong>de</strong>r Anleger<br />
Die Fondsgesellschaft unterliegt in Deutschland nicht<br />
selbst <strong>de</strong>r Einkommen- o<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig<br />
sind die Anleger, die mit ihrem Anteil am Ergebnis<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r Einkommensteuer zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen.<br />
Beteiligen sich die Anleger als Kommanditisten über die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, sind sie – nach<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Treuhand- und Gesellschaftsvertrags<br />
– so gestellt wie ein sich unmittel bar beteiligen<strong>de</strong>r<br />
Gesellschafter. Die Einkünfte sind daher gemäß<br />
BMF-Schreiben vom 01. September 1994 1 , unmittelbar<br />
<strong>de</strong>n Treugebern zuzurechnen.<br />
Die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
geson<strong>de</strong>rt und einheitlich festgestellt.<br />
Vermögensverwalten<strong>de</strong>r Charakter <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft beschränkt sich auf die Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r als Kapitalgesellschaft organisierten <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Sie beabsichtigt, sich auf die Wahrnehmung<br />
ihrer Rechte als Gesellschafterin zu beschränken und<br />
nicht in die Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
einzugreifen. Demnach übt die Fondsgesellschaft eine<br />
ausschließlich vermögensverwalten<strong>de</strong> Tätigkeit aus. Die<br />
Fondsgesellschaft ist ferner nicht gewerblich geprägt und<br />
auch nicht gewerblich infiziert.<br />
Sollte die Fondsgesellschaft abweichend von <strong>de</strong>m Vor gesagtem<br />
gewerbliche Einkünfte erzielen, ergäben sich die<br />
unter Abschnitt 4.6.7.1 dargestellten steuerlichen Folgen.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlagen<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte erfolgt mehrstufig. Zunächst<br />
erfolgt die einheitliche und geson<strong>de</strong>rte Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Ergebnis anteile<br />
<strong>de</strong>r Anleger an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Anlegern<br />
entsprechend ihrer Beteiligungsverhältnisse zugewiesen.<br />
9.4.3.3<br />
Gewerbesteuer<br />
Da die Fondsgesellschaft vermögensverwaltend tätig,<br />
nicht gewerblich geprägt und nicht gewerblich infiziert<br />
ist, unterhält sie keinen Gewerbebetrieb i. S. d. § 2 Abs. 1<br />
GewStG. Die Fondsgesellschaft unterliegt <strong>de</strong>shalb nicht<br />
<strong>de</strong>r Gewerbesteuer.<br />
1<br />
BMF-Schreiben vom 01. September 1994, IV B 3-S 2253a-15 / 94, BStBl. I 1994 S. 604<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 213
214 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
9.4.4<br />
Besteuerung auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />
9.4.4.1<br />
Einkommensteuer<br />
Die Abgeltungsteuer ist vom Anleger zu entrichten. Ein<br />
Einbehalt von Kapitalertragsteuer durch die Fondsgesellschaft<br />
erfolgt nicht. Deshalb ist <strong>de</strong>r Anleger verpflichtet,<br />
eine Einkommensteuererklärung abzugeben und die<br />
Kapital einkünfte in <strong>de</strong>r Anlage KAP zu erklären.<br />
Gewinnausschüttungen durch die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ist aus <strong>de</strong>utscher Sicht als<br />
Kapitalgesellschaft einzuordnen 1 . Gewinne <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions<br />
gesellschaft wer<strong>de</strong>n nicht besteuert, wenn sie<br />
thesauriert wer<strong>de</strong>n. Eine Besteuerung erfolgt erst bei Ausschüttung<br />
<strong>de</strong>r Gewinne (so genannte Ab schirmwirkung<br />
<strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft).<br />
Die Anleger erzielen anteilig aus <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n) grundsätzlich<br />
einem abgelten<strong>de</strong>n Steuersatz i. H. v. 25 % zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen.<br />
Die Abgeltungsteuer wird dabei auf die Bruttoeinnahmen<br />
aus Kapitalvermögen erhoben, d. h. <strong>de</strong>r Abzug <strong>de</strong>r<br />
tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen (§ 20<br />
Abs. 9 S. 1 Hs. 2 EStG). Der Anleger kann jedoch bei <strong>de</strong>r<br />
Ermittlung seiner gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
(hierzu gehören auch Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />
die <strong>de</strong>m Anleger nicht aus <strong>de</strong>r Beteiligung an<br />
<strong>de</strong>r Fonds-KG, son<strong>de</strong>rn aus an<strong>de</strong>ren Quellen zufließen)<br />
einen so genannten Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801 EUR<br />
geltend machen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt<br />
wer<strong>de</strong>n, beträgt dieser Sparer-Pauschbetrag 1.602 EUR<br />
(§ 20 Abs. 9 S. 1 Hs. 1 bzw. S. 2 EStG).<br />
Liegt <strong>de</strong>r persönliche Einkommensteuersatz <strong>de</strong>s Anlegers<br />
bei Anwendung <strong>de</strong>r tariflichen Einkommensteuer unterhalb<br />
<strong>de</strong>s Abgeltungsteuersatzes von 25 %, kann <strong>de</strong>r<br />
Anleger die Besteuerung seiner gesamten Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen mit diesem niedrigeren persönlichen<br />
Steuersatz beantragen (so genannte Günstigerprüfung).<br />
Auf die Abgeltungsteuer <strong>de</strong>s Anlegers (§ 32 d Abs. 5 Satz 1<br />
EStG) wird die auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell schaft<br />
einbehaltene Quellensteuer nur i. H. v. 15 % angerechnet,<br />
unabhängig davon, ob gemäß <strong>de</strong>m DBA Österreich<br />
– Deutschland die Quellensteuer reduziert wur<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r – in Ermangelung <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung<br />
– nicht. Gegebenenfalls kann in Österreich<br />
bei Nachweis <strong>de</strong>r Abkommensberechtigung <strong>de</strong>r Antrag<br />
auf Erstattung <strong>de</strong>s Differenz betrages zwischen einbehaltener<br />
Quellensteuer und <strong>de</strong>m ab kommensrechtlich<br />
zulässigen Satz von 15 % gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zinseinkünfte<br />
Die Zinseinnahmen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, welche ggf.<br />
aus <strong>de</strong>r Anlage einer Liquiditätsrücklage resultieren, unterliegen<br />
beim Anleger als Kapitalerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 7<br />
EStG) ebenfalls <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer. Insoweit gelten die<br />
vor stehend genannten Grundsätze für die Besteuerung mit<br />
<strong>de</strong>r Abgeltungsteuer entsprechend. Bei Anlage im Inland<br />
wird die Steuer bereits durch das Kreditinstitut einbehalten.<br />
Legt die Fondsgesellschaft die Liquiditätsrücklage<br />
im Ausland an, ist die entsprechen<strong>de</strong> Steuer vom Anleger<br />
selbst im Rahmen seiner Veran lagung zu entrichten.<br />
(Son<strong>de</strong>r-)Werbungskosten<br />
Tatsächliche Kosten auf Anlegerebene, die im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>n Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />
stehen (Werbungskosten), sind bei Anwendung <strong>de</strong>r<br />
Abgeltungsteuer nicht zu berücksichtigen.<br />
Verluste<br />
Da die Fondsgesellschaft ausschließlich Einkünfte aus Kapital<br />
vermögen erzielt und die damit zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />
1<br />
Vgl. BMF-Schreiben vom 24. Dezember 2009, IV B 4-S 1300 –111 / 99, BStBl I 1999, S. 1076, Tabelle 1, Österreich<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 215
Kosten steuerlich nicht abzugsfähig sind, kann <strong>de</strong>r Anleger<br />
bei <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Einkünften aus <strong>de</strong>r Fonds gesellschaft<br />
(d. h. <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und ggf. Zinsen) keinen Verlust<br />
erzielen. Die beson<strong>de</strong>ren Vorschriften zu Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />
(§ 15 a bzw. § 15 b in Verbindung<br />
mit § 20 Abs. 7 EStG) kommen nicht zur Anwendung.<br />
9.4.4.2<br />
Hinzurechnungsbesteuerung<br />
Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fonds-KG, an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesell<br />
schaft und <strong>de</strong>n nachgeschalteten Kapitalgesellschaften<br />
(Län<strong>de</strong>r- und <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften) löst<br />
im Hinblick auf die Haltephase keine Hinzurechnungsbesteuerung<br />
aus, da das Halten von Beteiligungen an<br />
Kapitalgesellschaften als aktive Tätigkeit im Sinne von<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG angesehen wird. Auch ist die Tätigkeit<br />
<strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften aktiv im Sinne von § 8<br />
Abs. 1 Nr. 2 AStG.<br />
9.4.4.3<br />
Kirchensteuer<br />
Bei Anlegern, die Mitglie<strong>de</strong>r einer kirchensteuer pflichtigen<br />
Religionsgemeinschaft sind, wird eine Kirchensteuer<br />
nach <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchensteuergesetzen erhoben. Der<br />
Steuer tarif beträgt in Abhängigkeit vom Bun<strong>de</strong>sland 8 %<br />
o<strong>de</strong>r 9 % <strong>de</strong>r tariflichen Einkommensteuer. Die gezahlte<br />
Kirchensteuer ist als Son<strong>de</strong>rausgabe im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Ein kommensteuer jedoch berücksichtigungsfähig (so<br />
genannte Insichabzugsfähigkeit).<br />
9.5<br />
Beendigungsphase<br />
9.5.1<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
und nachfolgen<strong>de</strong> Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />
durch die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sowie<br />
ihre Liquidation<br />
Veräußert die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Anteile an <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften bzw. in <strong>de</strong>ren Ermangelung die<br />
jeweiligen ausländischen <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, kann<br />
eine Besteuerung <strong>de</strong>s Veräußerungsgewinns abkommensrechtlich<br />
nur in Österreich erfolgen.<br />
Auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft sind die Gewinne<br />
aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r ausländischen Län<strong>de</strong>r- bzw.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft unter bestimmten innerstaatlichen<br />
Voraussetzungen steuerbefreit, die konzeptionsgemäß<br />
erfüllt sein sollten. Dementsprechend wer<strong>de</strong>n<br />
Veräußerungsverluste nicht berücksichtigt.<br />
Ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung österreichischer <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
unterliegt dagegen auf Ebene <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft <strong>de</strong>r Besteuerung mit <strong>de</strong>r Körperschaftsteuer<br />
von 25 %.<br />
Verfügt die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft nach Veräußerung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungen an Län<strong>de</strong>r- bzw. <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften<br />
über weitere Wirtschaftsgüter, insbeson<strong>de</strong>re eigene<br />
Kraftwerke, und erfolgt eine Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
unterliegt ein im Rahmen <strong>de</strong>r Liquidation<br />
erzielter Gewinn ebenfalls <strong>de</strong>r 25 %igen Körperschaftsteuer.<br />
Erfolgt nach Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>n <strong>Wasserkraft</strong>bzw.<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften und entsprechen<strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttung<br />
die Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft,<br />
erhält <strong>de</strong>r Anleger über die Fondsgesellschaft ggf. weitere<br />
Liquidationsauskehrungen. Eine solche Liquidationsauskehr<br />
wird nach österreichischem Ver ständnis als Veräußerungsvorgang<br />
gewertet, wofür Österreich abkommensrechtlich<br />
kein Besteuerungsrecht zusteht. Der Anleger hat<br />
216 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
seine Abkommensberechtigung nachzu weisen, um eine<br />
Besteuerung in Österreich zu ver mei<strong>de</strong>n.<br />
Bei Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten, ist die Erfassung als gewerbliche Einkünfte bzw.<br />
Kapitaleinkünfte bei einer Liquidation <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
davon abhängig, ob die durchgerechnete<br />
Beteiligung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb <strong>de</strong>r<br />
letzten fünf Jahre vor Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile durchgerechnet<br />
min<strong>de</strong>stens 1 % betrug.<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
beträgt während <strong>de</strong>r gesamten Beteiligungslaufzeit<br />
weniger als 1 %<br />
Auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers unterliegen die Auskehrungen,<br />
soweit keine Rückzahlung <strong>de</strong>s Nennkapitals vorliegt,<br />
als Einkünfte aus Kapitalvermögen <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer<br />
i. H. v. 25 %, <strong>de</strong>m Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 %<br />
und ggf. <strong>de</strong>r Kirchensteuer (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG).<br />
Auskehrungen an<strong>de</strong>rer Eigenkapitalpositionen wie z. B.<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterzuschüsse unterliegen nicht <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer,<br />
wenn gegenüber <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Finanz -<br />
verwaltung ein Nachweis <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Einlagebestands<br />
erbracht wird. Zu <strong>de</strong>n weiteren steuerlichen<br />
Folgen <strong>de</strong>r Auskehrungen vgl. die Aus führungen unter<br />
Abschnitt 9.4.4.1, sofern <strong>de</strong>r Anleger im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Auflösung und <strong>de</strong>n fünf vorherigen Jahren nicht mit min<strong>de</strong>stens<br />
1 % beteiligt ist.<br />
Der Liquidationsgewinn ergibt sich als Differenz zwischen<br />
ausgekehrtem Vermögen und Anschaffungskosten nebst<br />
etwaiger Veräußerungskosten.<br />
Hinzurechnungsbesteuerung<br />
Veräußert die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft die Anteile an <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaften o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ren Ermangelung die<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften, sollte auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />
eine Hinzurechnungsbesteuerung nicht eintreten.<br />
9.5.2<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Der Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung von Anteilen an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft kann abkommensrechtlich<br />
nur in Deutschland besteuert wer<strong>de</strong>n (Art. 13 Abs. 5<br />
DBA Österreich – Deutschland), sofern die Aktiva<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft nicht überwiegend aus<br />
in Österreich belegenen Immobilien bestehen (Art. 13<br />
Abs. 3 DBA Österreich – Deutschland).<br />
Die Einkünfte wer<strong>de</strong>n über die Fondsgesellschaft <strong>de</strong>n<br />
Anlegern zugerechnet und unterliegen bei <strong>de</strong>n Anlegern<br />
<strong>de</strong>r Besteuerung. Die Besteuerung von Gewinnen aus<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Anteils an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft ist abhängig vom<br />
individuellen Steuerstatus <strong>de</strong>s Anlegers.<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />
betrug innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre vor <strong>de</strong>r<br />
Veräußerung min<strong>de</strong>stens 1 %<br />
Ist <strong>de</strong>r Anleger mit min<strong>de</strong>stens 1 % beteiligt o<strong>de</strong>r war<br />
er in <strong>de</strong>n vorherigen fünf Jahren mit min<strong>de</strong>stens 1 %<br />
be teiligt, liegen gewerbliche Einkünfte vor (§ 17 Abs. 4<br />
EStG). In diesem Fall wird die Liquidation ebenfalls<br />
als Veräußerungsvorgang gewertet, soweit die Auskehrun<br />
gen nicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />
führen. Somit hat eine Aufteilung <strong>de</strong>r Auskehrungen in<br />
Kapital rückzahlungen im engeren Sinne (Nennkapital<br />
und Beträge <strong>de</strong>s Einlagekontos i. S. v. § 27 KStG) und<br />
eine Auskehrung thesaurierter Gewinne zu erfolgen.<br />
Bei Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten, ist die Erfassung als gewerbliche Einkünfte bzw.<br />
Kapitaleinkünfte bei einer Veräußerung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
davon abhängig, ob die durchgerechnete<br />
Beteiligung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb <strong>de</strong>r<br />
letzten fünf Jahre vor Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile durchgerechnet<br />
min<strong>de</strong>stens 1 % betrug.<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
beträgt während <strong>de</strong>r gesamten Beteiligungslaufzeit<br />
weniger als 1 %<br />
Der Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft unterliegt unabhängig von <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 217
Haltedauer <strong>de</strong>r Beteiligung in voller Höhe <strong>de</strong>r Besteuerung<br />
als Kapitalertrag (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG).<br />
Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Veräußerung stehen (z. B. Maklerkosten bei einer<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile) min<strong>de</strong>rn dabei die steuerliche<br />
Bemessungsgrundlage (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Die<br />
Einkünfte unterliegen bei <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>r Besteuerung<br />
mit <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer i. H. v. 25 %, <strong>de</strong>m Solidaritätszuschlag<br />
i. H. v. 5,5 % und ggf. <strong>de</strong>r Kirchensteuer. Die Ausführungen<br />
zur Besteuerung von Kapitalerträgen nach<br />
<strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer gelten entsprechend<br />
(siehe Abschnitt 9.4.4.1).<br />
Verluste aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft sind we<strong>de</strong>r im Jahr <strong>de</strong>r Verlustentstehung<br />
noch durch Verlustvor- o<strong>de</strong>r -rücktrag in<br />
an<strong>de</strong>ren Veranlagungszeiträumen mit Einkünften aus<br />
an<strong>de</strong>ren Einkunftsarten verrechenbar (§ 20 Abs. 6<br />
Satz 2 EStG). Die Verlustverrechnung ist nur innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Kapitaleinkünfte im Rahmen <strong>de</strong>s Verlustvortrags<br />
möglich, wobei <strong>de</strong>r Verlustvortrag geson<strong>de</strong>rt festzustellen<br />
ist (§ 20 Abs. 6 Satz 3 i. V. m. § 10 d Abs. 4 EStG).<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />
betrug innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre vor<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung min<strong>de</strong>stens 1 %<br />
Die Gewinne aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft wer<strong>de</strong>n als Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb qualifiziert und nach § 17 i. V. m. § 3<br />
Nr. 40 Buchst. c EStG nach <strong>de</strong>m Teileinkünfteverfahren<br />
besteuert. Der Veräußerungsgewinn wird nur insoweit<br />
zur Besteuerung herangezogen, als er <strong>de</strong>n Teil von<br />
9.060 EUR übersteigt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m veräußerten Anteil an<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungs gesellschaft entspricht. Der Freibetrag<br />
ermäßigt sich um <strong>de</strong>n Betrag, um <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ver äußerungsgewinn<br />
<strong>de</strong>n Teil von 36.100 EUR übersteigt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
veräußerten Anteil an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft entspricht.<br />
Dieser verbleiben<strong>de</strong> Betrag wird zu 60 % mit<br />
<strong>de</strong>m individuellen Steuersatz <strong>de</strong>s Anlegers besteuert.<br />
Gewerbesteuer fällt nicht an.<br />
Verluste aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions<br />
gesellschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen<br />
steuerlich zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 2 S. 6 EStG).<br />
Kein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />
Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Anlegers kann es aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Trennungsprinzips bei Kapitalgesell schaften grundsätzlich<br />
nicht zu einem gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />
kommen, unabhängig davon, ob die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Im mobilien o<strong>de</strong>r Anteile an immobilienhalten<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaften veräußert.<br />
Hinzurechnungsbesteuerung<br />
Die Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
löst keine Hinzurechnungsbesteuerung auf Ebene<br />
<strong>de</strong>s Anlegers aus.<br />
9.5.3<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fonds KG<br />
Die Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
wird in Deutschland wie die anteilige Veräußerung<br />
<strong>de</strong>r Anteile an Wirtschaftsgütern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft behan<strong>de</strong>lt<br />
(§ 20 Abs. 2 S. 3 EStG), siehe Abschnitt 9.5.2.<br />
9.6<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft von<br />
To<strong>de</strong>s wegen o<strong>de</strong>r die Schenkung unter Leben<strong>de</strong>n kann<br />
erbschaft- und schenkungsteuerlich relevant sein.<br />
9.6.1<br />
Österreich<br />
In Österreich wird eine Erbschaftsteuer nicht mehr<br />
erhoben. Für Schenkungen besteht eine Mel<strong>de</strong>pflicht,<br />
die jedoch bei Schenkungen zwischen ausschließlich<br />
in Deutschland wohnhaften und sich gewöhnlich in<br />
Deutschland aufhalten<strong>de</strong>n Personen nicht gilt.<br />
218 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
9.6.2<br />
Deutschland<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft von<br />
To<strong>de</strong>s wegen o<strong>de</strong>r die Schenkung unter Leben<strong>de</strong>n unterliegt<br />
<strong>de</strong>r Erbschaft- o<strong>de</strong>r Schenkungsteuer (§ 1 ErbStG).<br />
9.6.2.1<br />
Erbfall<br />
Im Fall <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Anlegers unterliegt <strong>de</strong>r Erwerb<br />
<strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft grundsätzlich <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>utschen Erbschaftsteuer, auch wenn die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
ihren Sitz o<strong>de</strong>r die Geschäftsleitung nicht in<br />
Deutschland hat.<br />
9.6.2.2<br />
Direktbeteiligung<br />
Ist <strong>de</strong>r Erblasser Direktkommanditist und tritt <strong>de</strong>r Erbe<br />
in diese Rechtsstellung ein, erwirbt dieser für erbschaftsteuerliche<br />
Zwecke die anteiligen Wirtschaftsgüter an<br />
<strong>de</strong>r vermögensverwalten<strong>de</strong>n Fondsgesellschaft (§ 10<br />
Abs.1 S. 4, 1. Hs. ErbStG), d. h. insbeson<strong>de</strong>re die Anteile<br />
an <strong>de</strong>r in Österreich ansässigen <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sowie etwaige Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Die Bewertung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions gesellschaft<br />
erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s gemeinen Werts (Verkehrswert).<br />
Dieser ist vornehmlich aus Verkäufen unter<br />
frem<strong>de</strong>n Dritten abzuleiten, die weniger als ein Jahr vor<br />
<strong>de</strong>m Bewertungsstichtag zurückliegen. Sind <strong>de</strong>rartige<br />
zeitnahe Verkäufe nicht ermittelbar, ist <strong>de</strong>r gemeine Wert<br />
anhand betriebswirtschaftlich gängiger Unternehmensbe<br />
wertungen (Discounted Cashflow- Verfahren, Ertragswertverfahren,<br />
Multiplikatoren metho<strong>de</strong>) zu ermitteln.<br />
Die untere Grenze <strong>de</strong>r Be wertung stellt <strong>de</strong>r Substanzwert,<br />
d. h. die Summe aller Teilwerte <strong>de</strong>r einzelnen Wirtschaftsgüter<br />
<strong>de</strong>r In vestitionsgesellschaft abzüglich <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n<br />
und sonstigen Abzüge, dar.<br />
Ein Verschonungsabschlag (§ 13 a Abs. 1 ErbStG) und <strong>de</strong>r<br />
Abzugsbetrag (§ 13 a Abs. 2 ErbStG) als auch die Tarifbegrenzung<br />
(§ 19 a ErbStG) für begünstigtes Vermögen kann<br />
nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, da die Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft annahmegemäß nicht in einem<br />
Betriebsvermögen gehalten wird und auch keine unmittelbare<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft i. H. v.<br />
min<strong>de</strong>stens 25 % begrün<strong>de</strong>t wird.<br />
9.6.2.3<br />
Treuhandbeteiligung<br />
Nach einer von einem Teil <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rfinanzverwaltungen<br />
vertretenen Auffassung (u. a. Bayern 1 ) orientiert sich –<br />
abweichend von <strong>de</strong>r früher vertretenen Auffassung – die<br />
steuerliche Beurteilung <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />
Beteiligung, insbeson<strong>de</strong>re die Bewertung, sich an <strong>de</strong>r<br />
Vermögensart <strong>de</strong>s Treugutes. Es erfolgt somit eine Gleichstellung<br />
mit einer Direktbeteiligung, es gelten daher<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r Bewertung die unter Abschnitt 9.6.2.2<br />
gemachten Ausführungen. In <strong>de</strong>n übrigen Län<strong>de</strong>rn erfolgt<br />
die Bewertung <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligung als Herausgabeanspruch<br />
ebenfalls mit <strong>de</strong>m gemeinen Wert.<br />
9.6.2.4<br />
Freibeträge und Steuersätze<br />
Von <strong>de</strong>r Bereicherung <strong>de</strong>s Erwerbers sind Freibeträge –<br />
abhängig von <strong>de</strong>r Steuerklasse <strong>de</strong>s Erwerbers im Verhältnis<br />
zum Erblasser – abzuziehen.<br />
1<br />
Bayerisches Finanzministerium, Erlass vom 16. September 2010, 34 – S 3811 – 035 – 38 476 / 10, DStR 2010 S. 2084<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 219
9.6.2.4<br />
Freibeträge und Steuersätze<br />
9.7<br />
Steuerliche Mel<strong>de</strong>pflichten<br />
Von <strong>de</strong>r Bereicherung <strong>de</strong>s Erwerbers sind Freibeträge –<br />
abhängig von <strong>de</strong>r Steuerklasse <strong>de</strong>s Erwerbers im Verhältnis<br />
zum Erblasser – abzuziehen.<br />
Zusätzlich wird in bestimmten Fällen ein Versorgungsfreibetrag<br />
gewährt (§ 17 Abs. 1 ErbStG).<br />
Die Fondsgesellschaft wird <strong>de</strong>r steuerlichen Mel<strong>de</strong>pflicht<br />
nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO nachkommen.<br />
9.8<br />
Mögliche Rechtsän<strong>de</strong>rungen<br />
Der steuerpflichtige Erwerb wird mit einem Steuersatz<br />
belastet, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>s steuerpflichtigen Erwerbs<br />
und <strong>de</strong>r Steuerklasse abhängig ist (7 % – 50 %).<br />
9.6.3<br />
Schenkung<br />
Bei einer Schenkung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft durch einen Anleger unterliegt <strong>de</strong>r<br />
Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft grund sätzlich<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Schenkungsteuer.<br />
In Albanien ist <strong>de</strong>rzeit die Erhöhung <strong>de</strong>s Körperschaftsteuersatzes<br />
von 10 % auf 30 % geplant. Dem Fondsinitiator<br />
sind <strong>de</strong>s Weiteren keine wesentlichen Steuerreformen<br />
in <strong>de</strong>n Zielstaaten o<strong>de</strong>r in Deutschland bekannt, die<br />
Auswirkungen auf das Fondskonzept haben könnten.<br />
Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassungen <strong>de</strong>r<br />
Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen<br />
jedoch einer ständigen Entwicklung. Eine Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
während <strong>de</strong>r Fondslaufzeit ist <strong>de</strong>shalb wahrscheinlich.<br />
Hier ist allerdings zu beachten, dass bei einer direkt o<strong>de</strong>r<br />
treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligung sowohl die übernommenen<br />
Verbindlichkeiten auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
als auch die evtl. über nommenen Verbindlichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Schenkers für <strong>de</strong>n Schenkungsempfänger ein<br />
Entgelt darstellen. In diesen Fällen liegt eine so genannte<br />
gemischte Schenkung vor. Der entgeltliche Anteil unterliegt<br />
<strong>de</strong>n allgemeinen ertragsteuerlichen Vorschriften und<br />
kann insoweit ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft<br />
darstellen. Die schenkungsteuerliche Bereicherung unterliegt<br />
<strong>de</strong>r Schenkungsteuer.<br />
220 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Steuerliche Grundlagen<br />
9<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 221
10<br />
Angaben über<br />
die wesentlichen<br />
Beteiligten<br />
222<br />
Ausgang <strong>de</strong>r Schlucht <strong>de</strong>r Lengarica (Albanien) kurz vor touristisch genutzten Thermalquellen
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 223
10.1 Fondsgesellschaft<br />
Firma<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />
Sitz / Geschäftsadresse<br />
Frankfurt am Main / Mainzer Landstraße 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />
Erstes Eintragungsdatum 05. August 2011<br />
Kommanditkapital<br />
1.500 EUR (vollständig eingezahlt)<br />
Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46480<br />
Komplementärin<br />
Kommanditisten<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH, Darmstadt<br />
KUCERA Beteiligungen Holding GmbH, Darmstadt (geschäftsführend)<br />
DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH, Frankfurt am Main<br />
10.2 Komplementärin (Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin)<br />
Firma<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sitz / Geschäftsadresse<br />
Darmstadt / Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt<br />
Erstes Eintragungsdatum 16. August 2010<br />
Stammkapital<br />
25.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />
Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 89140<br />
Geschäftsführer<br />
Matthias Frank, Rolf Krauß (geschäftsansässig Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt)<br />
Gesellschafter<br />
KUCERA Beteiligungen Holding GmbH, Darmstadt<br />
10.3 Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
Firma<br />
KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />
Sitz / Geschäftsadresse<br />
Darmstadt /Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt<br />
Erstes Eintragungsdatum 07. Juli 2009<br />
Stammkapital<br />
25.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />
Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 87991<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Rolf Krauß, Dr. Stefan Kucera (geschäftsansässig Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt)<br />
Matthias Frank, Rolf Krauß, Dr. Stefan Kucera, Milena Vassilev<br />
(geschäftsansässig Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt)<br />
224 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Angaben über die wesentlichen Beteiligten<br />
10<br />
10.4 Treuhand-Kommanditistin / Zahlstelle<br />
Firma<br />
DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />
Sitz / Geschäftsadresse Frankfurt am Main / Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />
Erstes Eintragungsdatum 18. Mai 1993<br />
Stammkapital<br />
127.822,97 EUR (vollständig eingezahlt)<br />
Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 36832<br />
Geschäftsführer Iris Racke, Thomas Schnei<strong>de</strong>r (geschäftsansässig Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main)<br />
Gesellschafter<br />
RREEF Management GmbH<br />
10.5 Schwestergesellschaft<br />
Firma<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />
Sitz / Geschäftsadresse Frankfurt am Main / Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />
Erstes Eintragungsdatum 05. August 2011<br />
Kommanditkapital<br />
500 EUR (vollständig eingezahlt)<br />
Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46479<br />
Komplementärin<br />
Kommanditisten zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
Beitritt <strong>de</strong>r<br />
Treuhandkommanditistin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydrofonds GmbH, Darmstadt<br />
KUCERA Beteiligungen Holding GmbH, Darmstadt (geschäftsführend)<br />
Es ist geplant, die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
beitreten zu lassen. Die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft wird das auf sie entfallen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital in Höhe von 1.000 EUR vollständig einzahlen.<br />
10.6 <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Firma<br />
enso hydro GmbH<br />
Sitz / Geschäftsadresse<br />
Wildon (Republik Österreich) / Franz-Heresch-Straße 2, A-8410 Wildon<br />
Erstes Eintragungsdatum 25. Juni 2009<br />
Stammkapital<br />
2.000.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />
Han<strong>de</strong>lsregister<br />
Lan<strong>de</strong>sgericht für Zivilrechtssachen Graz, FN 329036b<br />
Geschäftsführer<br />
Dipl.-Ing. Stefan Gillich, Dr. Hermann Pucher<br />
Gesellschafter<br />
enso GmbH & Co. KG<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 225
10.7 Joint Venture - Partner<br />
Firma<br />
enso GmbH & Co. KG<br />
Sitz / Geschäftsadresse<br />
Wildon (Republik Österreich) / Franz-Heresch-Straße 2, A-8410 Wildon<br />
Erstes Eintragungsdatum 29. Mai 2009<br />
Han<strong>de</strong>lsregister<br />
Lan<strong>de</strong>sgericht für Zivilrechtssachen Graz, FN 327852k<br />
Komplementärin<br />
Kommanditisten<br />
enso GmbH<br />
TFI Industrie- und Unternehmensbeteiligung GmbH, Kapsch Immobilien GmbH<br />
Beitritt noch nicht rechtswirksam: CTI <strong>Invest</strong> AG<br />
10.8 Asset Manager<br />
Firma<br />
enso GmbH<br />
Sitz / Geschäftsadresse<br />
Wildon (Republik Österreich) / Franz-Heresch-Straße 2, A-8410 Wildon<br />
Erstes Eintragungsdatum: 20. Februar 2002<br />
Stammkapital<br />
200.000 EUR (vollständig eingezahlt)<br />
Han<strong>de</strong>lsregister<br />
Lan<strong>de</strong>sgericht für Zivilrechtssachen Graz, FN 218693h<br />
Geschäftsführer<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Kröpfl, Dipl.-Ing. Nikolaus Schäfer<br />
Gesellschafter<br />
TFI Industrie- und Unternehmensbeteiligung GmbH, Franz Heresch & Co. GmbH, Kapsch Immobilien GmbH,<br />
QUIN-TUS Unternehmensberatung GmbH, Lion Beratungs- und Beteiligungs GmbH, CTI <strong>Invest</strong> AG<br />
10.9 Anbieterin dieses Produktes und Herausgeberin <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />
sowie beauftragt mit Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />
Eigenkapitalvermittlung und <strong>de</strong>r Konzeption und <strong>de</strong>s Marketings<br />
Firma<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Sitz / Geschäftsadresse<br />
Frankfurt am Main / Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main<br />
Erstes Eintragungsdatum: 11. Februar 1992<br />
Stammkapital<br />
5 Mio. EUR<br />
Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 35708<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Steffen Leipold, Silvia Wagner, Jochen Wiesbach, Dr. Asoka Wöhrmann<br />
(geschäftsansässig Mainzer Landstr. 178 –190, 60327 Frankfurt am Main)<br />
<strong>DWS</strong> Holding & Service GmbH<br />
226 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Angaben über die wesentlichen Beteiligten<br />
10<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 227
11<br />
Sonstige<br />
Pflicht angaben,<br />
Negativ -<br />
fest stellungen<br />
228<br />
Steile Gebirgstäler in <strong>de</strong>r Nähe von Stavanger (Norwegen)
Am 1. Juli 2005 ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />
(AnSVG) neben <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) in Kraft getreten.<br />
Nach diesen Regelungen besteht u. a. die Pflicht zur<br />
Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts bevor Anteile an<br />
geschlossenen Fonds o<strong>de</strong>r Treuhandvermögen öffentlich<br />
angeboten wer<strong>de</strong>n. Das Gesetz und die Verordnung<br />
regeln <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stinhalt <strong>de</strong>s Prospekts. Der vorliegen<strong>de</strong><br />
Prospekt wur<strong>de</strong> nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesetzes und <strong>de</strong>r Verordnung<br />
erstellt und enthält die gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stangaben.<br />
Nach folgen<strong>de</strong>r Aufstellung sind die Angaben <strong>de</strong>r<br />
Verordnung zu entnehmen, die für dieses Beteiligungsangebot<br />
nicht zutreffen bzw. nicht relevant sind. Die<br />
Glie<strong>de</strong>rung und Nummerierung entsprechen hierbei <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.<br />
§ 2<br />
VermVerkProspV: Allgemeine Grundsätze<br />
Absatz 1 Satz 5<br />
Der Verkaufsprospekt wur<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise in<br />
einer an<strong>de</strong>ren in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen<br />
Sprache abgefasst. Zusammenfassungen <strong>de</strong>r<br />
wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Angaben zu<br />
Emittenten, Vermögenslage und Anlageobjekt in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />
Sprache entfallen daher.<br />
§ 4<br />
VermVerkProspV: Angaben über<br />
die Vermögensanlagen<br />
Satz 1 Ziffer 2<br />
We<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anbieter noch die Fondsgesellschaft übernimmt<br />
die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />
Satz 1 Ziffer 7<br />
Eine Möglichkeit, die für die Zeichnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erwerb<br />
<strong>de</strong>r Vermögensanlagen vorgesehene Frist vorzeitig zu<br />
schließen o<strong>de</strong>r Zeichnungen, Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen<br />
zu kürzen, besteht außer in <strong>de</strong>n in Abschnitt 8.3.4 und in<br />
Abschnitt 8.3.6 geschil<strong>de</strong>rten Fällen nicht.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 229
Satz 1 Ziffer 8<br />
Die Vermögensanlage wird nicht nur in Deutschland, son<strong>de</strong>rn<br />
soll auch – ggf. zu abweichen<strong>de</strong>n Bedingungen – in<br />
Österreich zum Erwerb angeboten wer<strong>de</strong>n, wobei ein auf<br />
Österreich bzw. Deutschland entfallen<strong>de</strong>r Teilbetrag zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nicht feststeht.<br />
§ 5<br />
VermVerkProspV: Angaben über die Fondsgesellschaft<br />
Ziffer 2<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht für eine bestimmte Zeit<br />
gegrün<strong>de</strong>t.<br />
§ 6<br />
VermVerkProspV: Angaben über das Kapital <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft<br />
Satz 1 Ziffer 1<br />
Das Kapital <strong>de</strong>r Gesellschaft ist vollständig eingezahlt.<br />
Es bestehen keine ausstehen<strong>de</strong>n Einlagen.<br />
Satz 1 Ziffer 2<br />
Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere<br />
und / o<strong>de</strong>r Vermögensanlagen i. S. d. § 8 f Abs. 1 <strong>de</strong>s<br />
Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Die Treuhand-<br />
Kommandistin hält ihren Anteil treuhän<strong>de</strong>risch für die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin.<br />
Satz 2 und 3<br />
Die Fondsgesellschaft ist we<strong>de</strong>r eine Aktiengesellschaft<br />
noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien; folglich sind<br />
keine Wan<strong>de</strong>l- und Bezugsrechte auf Aktien vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, <strong>de</strong>n Nennbetrag<br />
<strong>de</strong>r umlaufen<strong>de</strong>n Wertpapiere, die <strong>de</strong>n Gläubigern ein<br />
Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht auf Aktien einräumen, sowie<br />
die Bedingungen und das Verfahren für <strong>de</strong>n Umtausch zu<br />
nennen.<br />
§ 7<br />
VermVerkProspV: Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Absatz 2 Ziffer 1 bis 3<br />
Die Gründungsgesellschafter haben keine unmittelbaren<br />
o<strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die<br />
mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage<br />
beauftragt sind, die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen sowie die in Zusammenarbeit mit<br />
<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen.<br />
§ 8<br />
VermVerkProspV: Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Absatz 1 Ziffer 2<br />
Die Fondsgesellschaft ist von <strong>de</strong>m Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
über die laufen<strong>de</strong> Verwaltung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
mit <strong>de</strong>r Anbieterin (vgl. Abschnitt 8.5.1), <strong>de</strong>m<br />
Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin mit<br />
<strong>de</strong>r Anbieterin (vgl. Abschnitt 8.5.2), <strong>de</strong>m Vertrag über<br />
Konzeption und Marketing mit <strong>de</strong>r Anbieterin (vgl. Abschnitt<br />
8.5.3), <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft,<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>m Joint<br />
Venture-Partner, <strong>de</strong>m Asset Manager und <strong>de</strong>r Anbieterin<br />
(vgl. Abschnitt 8.5.4), <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />
mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.5) und<br />
<strong>de</strong>r Kooperationsvereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>r<br />
<strong>Invest</strong>itions gesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.6) abhängig.<br />
Eine solche Abhängigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft besteht<br />
darüber hinaus mittelbar in Bezug auf <strong>de</strong>n Managementvertrag<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft mit <strong>de</strong>m Asset<br />
Manager (vgl. Abschnitt 8.6.2), <strong>de</strong>n Vertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
mit <strong>de</strong>m technischen Sachverständigen<br />
(vgl. Abschnitt 8.6.3) sowie in Bezug auf die im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>n bereits realisierten o<strong>de</strong>r sich in<br />
<strong>de</strong>r Realisierungsphase befindlichen <strong>Invest</strong>itionen durch<br />
die <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft abgeschlossenen bzw. abzu-<br />
230 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen<br />
11<br />
schließen<strong>de</strong>n Verträgen (vgl. Abschnitt 8.4.10), weil auch<br />
diese Vereinbarungen von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Ertragslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind.<br />
wesentlichen Vertragsverhältnisse <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
sowie aus Abschnitt 6.7 und 8.4.10 die bereits<br />
realisierten <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft.<br />
Da es sich bei <strong>de</strong>m Beteiligungskonzept im Hinblick auf<br />
die <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft ganz überwiegend<br />
um einen so genannten Blindpool han<strong>de</strong>lt, d. h.<br />
noch eine Vielzahl zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektauf stellung<br />
nicht feststehen<strong>de</strong>r weiterer <strong>Invest</strong>itionen durch die<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft getätigt wer<strong>de</strong>n sollen, können<br />
über die geschil<strong>de</strong>rten Abhängigkeiten hinaus innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Fondslaufzeit weitere Abhängigkeiten entstehen. Zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung ist die Fondsgesellschaft<br />
von keinen weiteren Verträgen sowie von keinen<br />
Patenten, Lizenzen o<strong>de</strong>r neuen Herstellungsverfahren<br />
abhängig. Die (mittelbaren) Abhängigkeiten wer<strong>de</strong>n im<br />
einzelnen in <strong>de</strong>n Abschnitten 4.2.1.2, 4.2.1.3, 4.2.1.4,<br />
4.2.1.9, 4.2.2.8, 4.2.2.9, 4.2.2.10, 4.2.2.11, 4.3.1, 4.3.2,<br />
4.3.3 und 4.4.1 geschil<strong>de</strong>rt.<br />
Absatz 1 Ziffer 3<br />
Es sind keine Gerichts- o<strong>de</strong>r Schiedsverfahren anhängig,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft haben können.<br />
Absatz 1 Ziffer 4<br />
Es existieren keine laufen<strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Absatz 2<br />
Die Tätigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wur<strong>de</strong> durch keinerlei<br />
außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />
§ 9<br />
VermVerkProspV: Angaben über die Anlageziele und<br />
Anlagepolitik <strong>de</strong>r Vermögensanlagen<br />
Absatz 1<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung sind die Anlageziele<br />
und die Anlagepolitik nur teilweise realisiert: Aus<br />
Abschnitt 8.5 ergeben sich die bereits abgeschlossenen<br />
Verträge <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, aus Abschnitt 8.6 die<br />
Absatz 2 Ziffer 2<br />
Der Prospektverantwortlichen (<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
als Anbieterin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots), <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern,<br />
<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
stand o<strong>de</strong>r steht das Eigentum an <strong>de</strong>m Anlageobjekt o<strong>de</strong>r<br />
wesentlichen Teilen <strong>de</strong>sselben nicht zu und es steht diesen<br />
Personen auch aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n eine dingliche<br />
Berechtigung an <strong>de</strong>m Anlageobjekt nicht zu.<br />
Absatz 2 Ziffer 3<br />
Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />
Belastungen <strong>de</strong>s Anlageobjekts.<br />
Absatz 2 Ziffer 4<br />
Über die sich aus <strong>de</strong>m Kooperationsvertrag mit <strong>de</strong>r<br />
Schwestergesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft, <strong>de</strong>m<br />
Joint Venture-Partner, <strong>de</strong>m Asset Manager und <strong>de</strong>r Anbieterin<br />
(vgl. Abschnitt 8.5.4), aus <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />
mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.5)<br />
und aus <strong>de</strong>r Kooperationsvereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft (vgl. Abschnitt 8.5.6) ergeben<strong>de</strong>n<br />
Beschränkungen hinaus bestehen keine weiteren<br />
rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen <strong>de</strong>r Verwendungsmöglichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Anlageobjekts.<br />
Absatz 2 Ziffer 5<br />
Behördliche Genehmigungen sind zum Betrieb <strong>de</strong>s Anlageobjektes<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Absatz 2 Ziffer 6<br />
Die Fondsgesellschaft hat die in Abschnitt 8.5 dargestellten<br />
Verträge abgeschlossen bzw. plant diese abzuschließen.<br />
Weitere Verträge über die Anschaffung o<strong>de</strong>r<br />
Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts hat die Fondsgesellschaft<br />
nicht abgeschlossen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 231
Absatz 2 Ziffer 7<br />
Bewertungsgutachten wur<strong>de</strong>n für das Anlageobjekt nicht<br />
erstellt. Daher sind auch keine Angaben über Namen <strong>de</strong>r<br />
Personen o<strong>de</strong>r Gesellschaften, die ein Bewertungsgutachten<br />
für ein potenzielles Anlageobjekt erstellt haben,<br />
o<strong>de</strong>r Datum <strong>de</strong>s Bewertungsgutachtens und Ergebnisse<br />
<strong>de</strong>s Bewertungsgutachtens möglich.<br />
Absatz 2 Ziffer 8<br />
Außer <strong>de</strong>n in Abschnitt 8.3.2.3 genannten Leistungen<br />
wer<strong>de</strong>n keine nicht nur geringfügigen Leistungen und<br />
Lieferungen von <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen, <strong>de</strong>n<br />
Gründungsgesellschaftern, <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Emittentin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r erbracht.<br />
§ 12<br />
VermVerkProspV: Angaben über Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s, Aufsichtsgremien<br />
und Beiräte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />
über <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r und sonstige Personen<br />
Absatz 1 Ziffer 1<br />
Es gibt we<strong>de</strong>r einen Beirat noch ein Aufsichtsgremium<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Herr Rolf Krauß und<br />
Herr Dr. Stefan Kucera sind als Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und Herr Matthias<br />
Frank (sowie ebenso Herr Rolf Krauß) als Geschäftsführer<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft i. S. d. § 12 Abs. 1<br />
VermVerkProspV. Geschäftsanschrift <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung ist Frie<strong>de</strong>nsplatz 12, 64283 Darmstadt.<br />
Als Geschäftsführer <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
vertretungsberechtigten und zur Geschäftsführung allein<br />
berechtigten Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin haben<br />
Herr Rolf Krauß und Herr Dr. Stefan Kucera bei <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft Funktionen innerhalb <strong>de</strong>r Vertretung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nach außen und <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />
Herr Matthias Frank hat aufgrund seiner Eigenschaft<br />
als Geschäftsführer <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
ausgeschlossenen Komplementärin keine Geschäftsführungsfunktion<br />
bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Absatz 1 Ziffer 2<br />
Den Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
i. S. d. § 12 Abs. 1 VermVerkProspV wur<strong>de</strong>n für das<br />
letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen je<strong>de</strong>r Art, gewährt. Allerdings fließt <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, die in Abschnitt 8.3.2.2<br />
beschriebene Vergütung für die Geschäftsführung nebst<br />
Auslagenerstattung zu.<br />
Absatz 2 Ziffer 1, 2 und 3<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung sind in keiner Art und<br />
Weise für Unternehmen tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r<br />
angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft Fremdkapital geben o<strong>de</strong>r die im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjektes nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen.<br />
Absatz 3<br />
Über die in Abschnitt 4.4.2 und in Abschnitt 8.3.2.3 geschil<strong>de</strong>rten<br />
Umstän<strong>de</strong> und Beziehungen hinaus bestehen<br />
keine Umstän<strong>de</strong> und Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
<strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>n können.<br />
Absatz 4<br />
Es gibt keine solchen Personen, die nicht in <strong>de</strong>n Kreis <strong>de</strong>r<br />
nach <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Prospekts o<strong>de</strong>r die Abgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Inhalt <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r Vermögensanlage aber wesentlich<br />
beeinflusst haben.<br />
§ 14<br />
VermVerkProspV: Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Für die angebotenen Vermögensanlagen hat keine juristische<br />
Person o<strong>de</strong>r Gesellschaft eine Gewährleistung <strong>de</strong>r<br />
Verzinsung o<strong>de</strong>r Rückzahlung übernommen.<br />
232 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen<br />
11<br />
§ 15<br />
VermVerkProspV: Verringerte Prospektanfor<strong>de</strong>rungen<br />
Da die Fondsgesellschaft erst am 24. Juni 2011 gegrün<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong> und somit zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
vor weniger als 18 Monaten gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n<br />
ist und noch keinen Jahresabschluss im Sinne von<br />
§ 10 VermVerkProspV erstellt hat, muss <strong>de</strong>r Verkaufsprospekt<br />
abweichend von <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen nach <strong>de</strong>n<br />
§§ 10, 11 und 13 VermVerkProspV nur <strong>de</strong>n verringerten<br />
Prospekt anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 15 VermVerkProspV<br />
entsprechen.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 233
12<br />
Glossar<br />
und<br />
Literatur verzeichnis<br />
234<br />
Stausee am Unterlauf <strong>de</strong>s Flusses Mati (Albanien)
235
Glossar<br />
Agio<br />
Anbieterin<br />
Asset Management<br />
Asset Manager<br />
Aufgeld<br />
Ausuferungen<br />
Beitrittserklärung<br />
Aufgeld auf das Beteiligungskapital, siehe auch Aufgeld<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
bezeichnet die Betreuung und Verwaltung von Vermögenswerten;<br />
Ziel <strong>de</strong>s Asset Manager ist es, <strong>de</strong>n Vermögensbestand <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n auf einem hohen<br />
gewinnorientierten Niveau zu halten.<br />
enso GmbH, Wildon / Österreich<br />
2 % auf <strong>de</strong>n Nominalbetrag <strong>de</strong>r Kommanditbeteiligung<br />
Bereiche, in <strong>de</strong>nen Wasser unkontrolliert über <strong>de</strong>n Uferrand tritt<br />
die von je<strong>de</strong>m Anleger abzugeben<strong>de</strong> Erklärung, mit <strong>de</strong>r er <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
seinen Beitritt zur Fondsgesellschaft anbietet;<br />
Die vor bereitete Beitritts erklärung ist als Formular <strong>de</strong>m Verkaufsprospekt beigefügt.<br />
Beteiligungskapital das im Rahmen <strong>de</strong>r Platzierung zur Beteiligung an gebotene Kapital <strong>de</strong>r Fonds -<br />
gesellschaft ohne Agio<br />
Bewegungsenergie<br />
Chief Financial Officer<br />
(CFO)<br />
Dammkrone<br />
DBA<br />
Diffusor<br />
Due Diligence (DD)<br />
Einlagen<br />
Einlaufbauwerk<br />
Bewegungsenergie ist die Energie, die ein Objekt aufgrund seiner Bewegung enthält.<br />
Sie entspricht <strong>de</strong>r Arbeit, die aufgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss, um das Objekt aus <strong>de</strong>r<br />
Ruhe in die momentane Bewegung zu versetzen.<br />
Finanzvorstand<br />
die Dammkrone ist <strong>de</strong>r obere Abschluss eines Damms<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Ein Diffusor ist ein Bauteil im Maschinen-, Elektrizitätswerks-, Ventilator-, Fahrzeug-,<br />
Flugzeug- und Schiffbau, das Gas- / Flüssigkeitsströmungen verlangsamt und <strong>de</strong>n<br />
Gas- / Flüssigkeitsdruck erhöht. Es stellt im Prinzip die Umkehr einer Düse dar.<br />
Untersuchung beim Kauf bzw. Verkauf eines Anlagegegenstands (z. B. <strong>Wasserkraft</strong>werk<br />
o<strong>de</strong>r Beteiligung an einer Gesellschaft) und die Bewertung <strong>de</strong>r<br />
damit verbun<strong>de</strong>nen Eigenschaften und Risiken<br />
vom Anleger aufzubringen<strong>de</strong>s Beteiligungskapital, das sich in eine Haft- und eine<br />
Pflichteinlage unterteilt<br />
Ein Einlaufbauwerk dient zur Entnahme größerer Wassermengen aus Oberflächengewässern.<br />
Vom Einlaufbauwerk wird das Wasser in ent sprechend dimensionierten<br />
Kanälen, Stollen o<strong>de</strong>r Rohren weitergeleitet.<br />
236 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Glossar und Literaturverzeichnis<br />
12<br />
Emittentin<br />
Emissionskapital<br />
Flussmorphologie<br />
För<strong>de</strong>rmaßnahmen<br />
Fondsgesellschaft<br />
Fondsverwaltung<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin<br />
Gesellschaftskapital<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Gigawattstun<strong>de</strong> (GWh)<br />
Green Certificates<br />
Hafteinlage (Haftsumme)<br />
IEA<br />
die Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />
siehe Beteiligungskapital<br />
Flussmorphologie ist die Gesamtheit <strong>de</strong>r Eigenschaften eines Fließgewässers,<br />
wie z. B. Quer- und Längsprofil, Linienführung, Sohlenform, Sohlengefälle und<br />
Feststoffhaushalt, sowie <strong>de</strong>r Prozesse, welche die Form <strong>de</strong>r Erdoberfläche<br />
(<strong>de</strong>s Gewässerbetts) verän<strong>de</strong>rn.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung erneuerbarer Energie sind die<br />
wesentlichsten Maßnahmen:<br />
– Einspeisetarife, also feste Abnahmepreise für Strom aus erneuerbaren Energien<br />
– Einspeisevorrang, also Abnahmegarantien für Strom aus erneuerbaren Energien<br />
– CO 2<br />
-Zertifikate, also frei veräußerbare Verschmutzungs rechte für<br />
Kohlendioxi<strong>de</strong>missionen<br />
– Grünstromzertifikate, also frei veräußerbare Herkunftsnachweise für<br />
Strom aus CO 2<br />
-freien Quellen<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />
Kapital <strong>de</strong>r Gesellschaft bestehend aus <strong>de</strong>m Emissions kapital <strong>de</strong>r Anleger, <strong>de</strong>r Einlage<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und ggf. <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern,<br />
die sich zum Ziel <strong>de</strong>r Verfolgung eines gemein samen Zwecks in einer Gesellschaft<br />
zusammengeschlossen haben.<br />
Einheit für Arbeit, siehe Wattstun<strong>de</strong><br />
Green Certifikates (Grünstromzertifikate) sind offizielle, han<strong>de</strong>l bare Bescheinigungen,<br />
dass eine bestimmte Menge elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen<br />
produziert wur<strong>de</strong>.<br />
<strong>de</strong>r im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Teil <strong>de</strong>r Einlage eines Kommanditisten;<br />
Die Hafteinlage bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beträgt 0,1 % <strong>de</strong>r Einlage. Bis zu diesem<br />
Betrag kann <strong>de</strong>r Kommanditist im Falle <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>rauflebens <strong>de</strong>r Kommanditistenhaftung<br />
von Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
International Electricity Agency<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 237
Initiatorin<br />
<strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Joint Venture-Partner<br />
Kilowatt (kW)<br />
Kommanditist<br />
Komplementärin<br />
siehe Anbieterin<br />
enso hydro GmbH, Wildon / Österreich<br />
enso GmbH & Co. KG<br />
Einheit für Leistung, siehe Watt<br />
Gesellschafter, <strong>de</strong>r sich unmittelbar als Kommanditist an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt<br />
und als solcher im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Kraftwerksarten<br />
Laufwasserkraftwerk<br />
Ein Laufwasserkraftwerk, Laufkraftwerk o<strong>de</strong>r auch Flusskraftwerk ist ein<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werk ohne Speichermöglichkeit für das Betriebswasser. Es zeichnet<br />
sich aus durch die räumliche Nähe zwischen Wassereinlass und Turbine. Ein<br />
weiteres Merkmal ist die mit 2 – 15 m vergleichsweise geringe Stauhöhe. Mitunter<br />
können bei diesen Kraftwerken geringe Speicherfähigkeiten genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Oberwasser<br />
Generator<br />
Turbine<br />
Unterwasser<br />
Ausleitungskraftwerk<br />
Son<strong>de</strong>rform <strong>de</strong>s Laufkraftwerks: Im ursprünglichen Flussbett verbleibt nur das nicht<br />
genutzte Min<strong>de</strong>stwasser. Die Zuleitung <strong>de</strong>s für die Energiegewinnung genutzten<br />
Wassers zum abseits <strong>de</strong>s Gewässers liegen<strong>de</strong>n Kraftwerk und ebenso die Rückleitung<br />
in <strong>de</strong>n Fluss erfolgt mittels Kanalbauwerken, Tunnel und Rohrleitungen.<br />
238 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Glossar und Literaturverzeichnis<br />
12<br />
Speicherkraftwerke<br />
Speicherkraftwerke sperren geeignete Täler ab und halten das Wasser für mehrere<br />
Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gar mehrere Monate zurück. Dadurch können sie Strom dann<br />
produ zieren, wenn er am meisten benötigt wird.<br />
Speicher<br />
Wasserschloss<br />
Generator<br />
Turbine<br />
Druckstollen<br />
Druckrohrleitung<br />
Rückgabe<br />
Pumpspeicherkraftwerke<br />
Pumpspeicherkraftwerke haben zwei natürliche o<strong>de</strong>r künstliche Becken (Ober- und<br />
Unterbecken) mit möglichst großem Höhenunterschied. Zu Niedrig verbrauchs -<br />
zeiten wer<strong>de</strong>n die geringen Stromkosten dazu genutzt, um Wasser vom Unter- in<br />
das Oberbecken zu pumpen. In Zeiten hohen Verbrauchs und hohen Tarifs wird<br />
das Wasser wie<strong>de</strong>r heruntergeleitet und dabei Energie erzeugt.<br />
Einlaufbauwerk<br />
Oberbecken<br />
Generator<br />
Turbine<br />
Pumpe<br />
Druckstollen<br />
Unterbecken<br />
Druckrohrverteilleitung<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 239
Lageenergie<br />
Län<strong>de</strong>rgesellschaft<br />
Megawatt (MW)<br />
Megawattstun<strong>de</strong> (MWh)<br />
Net Asset Value<br />
Nettoeinnahmen aus<br />
<strong>de</strong>m Beteiligungsangebot<br />
Performance<br />
Persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin<br />
Pflichteinlage<br />
Platzierungszeitraum<br />
Projektgesellschaft<br />
Schwestergesellschaft<br />
Stauwehre<br />
Subventionen<br />
Treugeber<br />
Treuhand-Kommanditistin<br />
Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Die Lageenergie bezeichnet die potentielle Energie eines Körpers. In <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen<br />
<strong>Wasserkraft</strong> wird ausschließlich die Lageenergie für die Energieerzeugung genutzt,<br />
die Bewegungsenergie spielt keine Rolle.<br />
Gesellschaft in einem Zielland, über die die einzelnen Beteiligungen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
an <strong>Wasserkraft</strong>gesellschaften gebün<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />
Einheit für Leistung, siehe Watt<br />
Einheit für Arbeit, siehe Wattstun<strong>de</strong><br />
entspricht <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Begriff Nettoinventarwert und bezeichnet <strong>de</strong>n Verkehrswert<br />
von Vermögensgegen stän<strong>de</strong>n abzüglich <strong>de</strong>r hierauf entfallen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten<br />
Emissionskapital abzüglich <strong>de</strong>r anfänglichen Provisionen und Vergütungen<br />
Leistungsfähigkeit<br />
siehe Komplementärin<br />
die im Verhältnis zur Gesellschaft insgesamt geschul<strong>de</strong>te Einlage<br />
Der erste Platzierungsabschnitt en<strong>de</strong>t am 30. November 2011. Danach sind zwei weitere<br />
Platzierungsabschnitte bis zum 29. Februar 2012 und bis zum 28. Juni 2012 vorgesehen.<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft, die <strong>Wasserkraft</strong>werke errichtet bzw. betreibt<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />
mauerartige Bauwerke, die quer zur Stromrichtung in ein Flussbett gestellt wer<strong>de</strong>n<br />
und das Wasser auf eine <strong>de</strong>finierte Pegelhöhe bringen<br />
Subventionen sind materielle Vorteile ohne unmittelbare Gegenleistung, die von<br />
einem Staat an Unternehmen, Vereinigungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Staaten geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Anleger, <strong>de</strong>r sich mittelbar an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt, in<strong>de</strong>m er einen Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag mit <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin abschließt<br />
DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />
Treuhandvereinbarung zwischen <strong>de</strong>r Treuhand- Kommanditistin und je<strong>de</strong>m Treugeber<br />
o<strong>de</strong>r Kommanditisten, <strong>de</strong>ssen Beteiligung von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
ver waltet wird<br />
240 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Glossar und Literaturverzeichnis<br />
12<br />
Turbinenarten<br />
Kaplanturbinen<br />
Der typische Leistungsbereich reicht bis<br />
zu 75 MW, <strong>de</strong>r typische Fallhöhe bereich<br />
2 – 40 m. Sie besitzen am Rotor (Bild)<br />
und auch im Zulauf regelbare Turbinenschaufeln.<br />
Ihre Neigung passt sich <strong>de</strong>r<br />
gefor<strong>de</strong>rten Leistung und <strong>de</strong>r Wasserspiegeldifferenz<br />
an. Kaplanturbinen<br />
wer<strong>de</strong>n bei großen Schwankungen von<br />
Wasserspiegel und Drehfluss eingesetzt,<br />
speziell in Flusskraftwerken. Die Anströmung<br />
<strong>de</strong>r Turbine erfolgt in axialer<br />
Richtung.<br />
Francisturbinen<br />
Der typische Leistungsbereich reicht<br />
bis zu 800 MW, bei typischen Fallhöhen<br />
von 30 – 300 m. Das Wasser strömt in<br />
tangentialer Richtung zwischen regulierbaren<br />
Leitschaufeln ein, passiert die<br />
die Turbinenachse antreiben<strong>de</strong>n Laufschaufeln<br />
und tritt in axialer Richtung<br />
wie<strong>de</strong>r aus. Die LeitschaufelStellung<br />
passt sich <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Erzeugung an.<br />
Peltonturbinen<br />
Der typische Leistungsbereich reicht<br />
bis zu 150 MW, bei einer typischen Fallhöhe<br />
von 300 – 1000 m. Pelton turbinen<br />
be sitzen Düsen, die Wasser strahlen<br />
hoher Be wegungsenergie erzeugen.<br />
Die Wasser strahlen treffen auf becher -<br />
förmige als Laufrad ange ordnete Schaufeln,<br />
die die Turbinenachse an treiben.<br />
Peltonturbinen passen <strong>de</strong>n Wasserstrom<br />
mit einer Regulierungs na<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten<br />
Leistung an. Das Bild zeigt eine<br />
eindüsige Turbine.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 241
Uferbegleitmaßnahmen<br />
Währungsbezeichnungen<br />
Maßnahmen bei <strong>de</strong>r Errichtung von <strong>Wasserkraft</strong>werken zum Schutz <strong>de</strong>r natürlichen<br />
Gegebenheiten im und am Fluss, z. B. Fischaufstiegshilfen, Bewässerungskanäle,<br />
Schwemmgutverwertung u. ä.<br />
Die Darstellung <strong>de</strong>r Währung Euro erfolgt im Prospekt in <strong>de</strong>r Form von EUR,<br />
TEUR für tausend Euro o<strong>de</strong>r Mio. EUR für Millionen Euro.<br />
NOK wird für norwegische Krone verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechselkurs<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs<br />
für August 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />
(1 EUR = rd. 7,79 NOK)<br />
CHF wird für Schweizer Franken verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechselkurs<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs<br />
für August 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />
(1 EUR = rd. 1,12 CHF)<br />
ALL wird für Albanische Lek verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechsel kurs<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs für<br />
Juli 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />
(1 EUR = rd. 140,19 ALL)<br />
TRY wird für Türkische Lira verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r im Prospekt verwen<strong>de</strong>te Wechselkurs<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung entspricht <strong>de</strong>m Monatsdurchschnittkurs für<br />
August 2011, veröffentlicht von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank<br />
(1 EUR = rd. 2,51 TRY)<br />
<strong>Wasserkraft</strong>gesellschaft<br />
Watt<br />
Wattstun<strong>de</strong><br />
Gesellschaft in einem Zielland, die eigene <strong>Wasserkraft</strong>werke plant, entwickelt,<br />
errichtet und betreibt<br />
Einheit für Leistung,<br />
1 Kilowatt sind 1.000 Watt, 1 Megawatt sind 1 Million Watt<br />
Die Wattstun<strong>de</strong> (Einheitenzeichen: Wh) ist eine Maßeinheit <strong>de</strong>r Arbeit und damit<br />
eine Energieeinheit. Eine Wattstun<strong>de</strong> entspricht <strong>de</strong>r Energie, welche eine<br />
Maschine mit einer Leistung von einem Watt in einer Stun<strong>de</strong> aufnimmt o<strong>de</strong>r<br />
abgibt. 1 Mega wattstun<strong>de</strong> sind 1 Mio. Wattstun<strong>de</strong>n, eine Gigawattstun<strong>de</strong> sind<br />
1 Mrd. Wattstun<strong>de</strong>n.<br />
242 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Glossar und Literaturverzeichnis<br />
12<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 243
Literaturverzeichnis<br />
Arbeitsgemeinschaft Alpine <strong>Wasserkraft</strong> e. V.<br />
(Hrsg.) (2008) Landshut.<br />
Abrufbar unter: http://www.alpine-wasserkraft.com<br />
Bun<strong>de</strong>skartellamt (Hrsg.) (2011)<br />
Sektoruntersuchung Stromerzeugung<br />
und Stromgroßhan<strong>de</strong>l, Bonn<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt (Hrsg.) (2002)<br />
Bericht über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Markteinführung und<br />
<strong>de</strong>r Kostenentwicklung von Anlagen zur Erzeugung<br />
von Strom aus erneuerbaren Energien – Erfahrungsbericht<br />
zum EEG, Berlin<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt (Hrsg.) (2007)<br />
Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, Berlin<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft, Familie und Jugend<br />
(Hrsg.) (2010)<br />
Verrechnungspreis-Verordnung 2011, o. O.<br />
Bun<strong>de</strong>samt für Energie (Hrsg.) (2010)<br />
Statistik <strong>de</strong>r <strong>Wasserkraft</strong>anlagen <strong>de</strong>r Schweiz, Bern<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />
(Hrsg.) (2011)<br />
Exportinitiative Erneuerbare Energien, Berlin.<br />
Abrufbar unter: http://www.bmwi.<strong>de</strong><br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />
(Hrsg.) (2011)<br />
Exportinitiative Erneuerbare Energien, Län<strong>de</strong>rprofil<br />
Albanien 2011, Berlin<br />
Abrufbar unter: http://www.exportinitiative.<strong>de</strong><br />
Deutscher Wetterdienst (Hrsg.) (2007) Mittelwerte 1961–1990.<br />
Abrufbar unter: http://www.dwd.<strong>de</strong><br />
Die Bun<strong>de</strong>sversammlung <strong>de</strong>r Schweizerischen<br />
Eidgenossenschaft (Hrsg.) (2009)<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetz über die Stromversorgung<br />
(StromVG), o. O.<br />
Diercke Verlag (2008)<br />
Euphrat und Tigris – Wassernutzung, Braunschweig<br />
Europäisches Parlament und Rat <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Union (Hrsg.) (2003)<br />
Richtlinie 2003 / 54 / EG: Vorschriften für <strong>de</strong>n<br />
gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt, Brüssel<br />
Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank (Hrsg.) (2001)<br />
Finanzierungen für <strong>Invest</strong>itionsprojekte, o.O.<br />
Abrufbar unter: http://www.eib.org<br />
Europäische <strong>Invest</strong>itionsbank (Hrsg.) (2003)<br />
Mittelfristige Strategie <strong>de</strong>r EIB für <strong>de</strong>n Westbalkan,<br />
Luxemburg<br />
244 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Glossar und Literaturverzeichnis<br />
12<br />
Eidgenössisches Departement für<br />
auswärtige Angelegenheiten (Hrsg.) (2009)<br />
Eidgenössisches Finanz<strong>de</strong>partement EFD<br />
(Hrsg.) (2009)<br />
Europäische Kommission (Hrsg.) (2009)<br />
Europäische Kommission (2010)<br />
Europäische Kommission (Hrsg.) (2010)<br />
Europäische Union (Hrsg.) (2006)<br />
Giesecke, J. und Mosony, E. (2009)<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2009)<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2010)<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2009)<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2011)<br />
Germany Tra<strong>de</strong> and <strong>Invest</strong> (Hrsg.) (2011)<br />
Hydrological and Meteorological<br />
Service of Montenegro (2010)<br />
Institut für interkulturelle Managementund<br />
Politikberatung (Hrsg.) (2011)<br />
Intergovernmental Panel on Climate<br />
Change (Hrsg.) (2009)<br />
International Energy Agency (Hrsg.) (2007)<br />
International Energy Agency (Hrsg.) (2007)<br />
Außenpolitischer Bericht, Bern<br />
Finanzstandort Schweiz Kennzahlen, Bern<br />
Erweiterungsstrategie und wichtigste<br />
Herausfor<strong>de</strong>rungen 2009 – 2010, Brüssel<br />
Potenzielle Kandidatenlän<strong>de</strong>r, Brüssel<br />
Abrufbar unter: http://ec.europa.eu<br />
Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und<br />
danach – ein Konzept für ein integriertes<br />
europäisches Energie netz, Brüssel<br />
Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union: Vertrag zur<br />
Gründung <strong>de</strong>r Energiegemeinschaft, Brüssel<br />
<strong>Wasserkraft</strong>anlagen – Planung, Bau und Betrieb, Berlin<br />
Wirtschaftsdaten von Montenegro, Mazedonien,<br />
Serbien, Bonn<br />
Wirtschaftstrends Norwegen 2010 / 11, Bonn<br />
Wirtschaftstrends Österreich, Bonn<br />
Energiewirtschaft Norwegen, Bonn<br />
Chemieindustrie Schweiz, Bonn<br />
Weather Station Crkvice (1961–1990), o. O.<br />
Abrufbar unter www.inter-kultur.<strong>de</strong><br />
Special report on renewable energy sources<br />
and climate change mitigation, o. O.<br />
Energy Use in the New Millennium, Paris<br />
Electricity Information, Paris<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 245
International Energy Agency (Hrsg.) (2008)<br />
International Energy Agency (Hrsg.) (2009)<br />
International Energy Agency (Hrsg.) (2009)<br />
International Energy Agency (Hrsg.) (2010)<br />
International Energy Agency (Hrsg.) (2011)<br />
Internationale Alpenschutzkommission<br />
CIPRA (Hrsg.) (2010)<br />
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung<br />
(IÖW) (Hrsg.) (2007)<br />
Ockenfels, A., Grimm, V., Zöttl, G. (2008)<br />
Ost-Ausschuss <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Wirtschaft (Hrsg.) (2011)<br />
Patt, H. und Gonsowski, P. (2011)<br />
Energy in the Western Balkans, Paris<br />
Electricity Information, Paris<br />
World Energy Outlook, Paris<br />
Electricity Information, Paris<br />
Electricity Information, Paris<br />
Leben in <strong>de</strong>n Alpen, Schaan<br />
Abrufbar unter: http://www.cipra.org<br />
Arbeitspapier IÖW: Zielland Türkei, Berlin<br />
Strommarkt<strong>de</strong>sign, Preisbildungsmechanismen im<br />
Auktionsverfahren für Stromkun<strong>de</strong>n kontrakte<br />
an <strong>de</strong>r EEX, Köln<br />
Ost-Ausschuss Informationen 5 / 2011, Berlin<br />
Wasserbau, Berlin<br />
Pöyry / Nordpool Consulting (2010) South East Europe Wholesale Market Opening –<br />
Final Report, o. O.<br />
Strobl, T. und Zunic, F. (2006) Wasserbau – aktuelle Grundlagen –<br />
Neue Entwicklungen, Berlin<br />
Rat <strong>de</strong>r Europäischen Union (2007)<br />
The Ministry of Finance of Norway (Hrsg.) (2007)<br />
Schlussfolgerungen <strong>de</strong>s Vorsitzes – Brüssel<br />
8. / 9. März 2007, Brüssel<br />
The Norwegian Economy, Oslo<br />
<strong>Wasserkraft</strong> Volk AG (Hrsg.) (2011) Fakten zur <strong>Wasserkraft</strong>, o. O.<br />
Abrufbar unter: http://www.wkv-ag.com<br />
World Bank (Hrsg.) (2010)<br />
World Bank (Hrsg.) (2010)<br />
World Energy Council (Hrsg.) (2007)<br />
Albania – the new growth agenda, Tirana<br />
Annual Growth<br />
Abrufbar unter: www.worldbank.org<br />
Survey of Energy Resources, London<br />
246 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Glossar und Literaturverzeichnis<br />
12<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 247
Anhang<br />
Gesellschafts verträge<br />
und Treuhand- und<br />
Verwaltungs vertrag<br />
248 Detailbild einer Kaplanturbine
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />
GmbH & Co. KG<br />
Inhalt<br />
§ 1 Firma und Sitz<br />
§ 2 Gegenstand<br />
§ 3 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />
§ 4 Gesellschafter, Kapital, Beitritt<br />
§ 5 Einlage, Kapitalanteile, Ausschluss<br />
<strong>de</strong>r Nachschusspflicht, Haftung<br />
§ 6 Verfügung über Kommanditanteile<br />
§ 7 Aufgaben, Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r<br />
Treuhand- Kommanditistin, Rechtsstellung<br />
<strong>de</strong>r Treugeber, Kosten<br />
§ 8 Wi<strong>de</strong>rspruchs-, Kontroll- und Einsichtsrecht<br />
§ 9 Geschäftsführung und Vertretung<br />
§ 10 Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaftsorgane<br />
§ 11 Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung;<br />
schriftliches Verfahren<br />
§ 12 Beirat<br />
§ 13 Jahresabschluss<br />
§ 14 Ergebnisverteilung und Ausschüttung<br />
§ 15 Konten <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
§ 16 Tod eines Kommanditisten / Treugebers<br />
§ 17 Kündigung / Ausschei<strong>de</strong>n eines Gesellschafters<br />
§ 18 Abfindungsansprüche bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />
eines Gesellschafters<br />
§ 19 Liquidation; Veräußerung von<br />
Gesellschafts vermögen<br />
§ 20 Kommanditistenregister, Vertraulichkeit,<br />
Daten herausgabe, Mitteilungen<br />
§ 21 Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />
§ 22 Schriftform<br />
§ 23 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand, Rechtswahl<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 249
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
a. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />
Die Firma lautet: <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />
GmbH & Co. KG.<br />
b. Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Frankfurt am Main.<br />
§ 2<br />
Gegenstand<br />
Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Anteile einer o<strong>de</strong>r mehrerer<br />
Gesellschaften, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar im<br />
Besitz o<strong>de</strong>r Eigentum von <strong>Wasserkraft</strong>werken o<strong>de</strong>r von<br />
Lizenzen zum Bau und Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
sind, zu erwerben, zu halten und alle damit in Zusammenhang<br />
stehen<strong>de</strong>n Geschäfte zu tätigen. Zu diesem Zweck<br />
beteiligt sie sich langfristig an <strong>de</strong>r österreichischen Gesellschaft<br />
enso hydro GmbH („Beteiligungsgesellschaft“).<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen,<br />
die <strong>de</strong>r Erreichung <strong>de</strong>s Gesellschaftszwecks<br />
unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar för<strong>de</strong>rlich sind, mit Ausnahme<br />
erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in § 34 c<br />
GewO und <strong>de</strong>r in § 1 KWG genannten Tätigkeiten, soweit<br />
diese nach § 32 KWG erlaubnispflichtig sind. Die Gesellschaft<br />
kann Zweignie<strong>de</strong>rlassungen im In- und Ausland<br />
errichten. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig.<br />
§ 3<br />
Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />
ist die <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister<br />
<strong>de</strong>s Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 89140. Sie<br />
leistet keine Einlage und ist nicht am Kapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
beteiligt. Soweit <strong>de</strong>r Komplementärin nach diesem<br />
Gesellschaftsvertrag die Vertretung von Gesellschaftern,<br />
Treugebern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft obliegt, ist sie von <strong>de</strong>n<br />
Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />
2. Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist die KUCERA<br />
Beteiligungen Holding GmbH (im Folgen<strong>de</strong>n „Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin“ genannt) mit Sitz in Darmstadt,<br />
eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />
Darmstadt unter HRB 87991. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin hält eine Hafteinlage / Pflichteinlage von<br />
500 EUR. Soweit <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
nach diesem Gesellschaftsvertrag die Vertretung von Gesellschaftern,<br />
Treugebern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft obliegt, ist<br />
sie von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />
3. Treuhand-Kommanditistin<br />
Treuhand-Kommanditistin (im Folgen<strong>de</strong>n „Treuhand-<br />
Kommanditistin“) ist die DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am<br />
Main, eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />
Frankfurt am Main unter HRB 36832. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin ist zunächst mit einer Pflichteinlage von<br />
999 EUR und ei ner zusätzlichen Hafteinlage von 1 EUR an<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt.<br />
1. Die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft ist zeitlich nicht beschränkt.<br />
2. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. (ersten) April<br />
und en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m 31. (einunddreißigsten) März<br />
<strong>de</strong>s Folgejahres. Das Geschäftsjahr 2011 / 12 ist ein<br />
Rumpfgeschäftsjahr.<br />
§ 4<br />
Gesellschafter, Kapital, Beitritt<br />
1. Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin („Komplementärin“)<br />
4. Kapitalerhöhung<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist unter Befreiung von<br />
<strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB bevollmächtigt, ihr<br />
Kommanditkapital (Summe <strong>de</strong>r Haft- und zusätzlichen<br />
Pflichteinlagen) durch Aufnahme von Treugebern ohne<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter nach Maßgabe von § 4<br />
Ziffer 6 bis zum 28. Juni 2012 („Platzierungszei traum“) auf<br />
bis zu 83 Mio. EUR und nach Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin weiter auf bis zu 230 Mio. EUR<br />
(jeweils das „maximale Platzierungsvolumen“) zu erhöhen.<br />
Eine Kapitalerhöhung erfolgt jeweils nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
250 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
einzelnen Platzierungsabschnitte, die am 30. November<br />
2011, am 29. Februar 2012 und am 28. Juni 2012 en<strong>de</strong>n.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />
<strong>de</strong>n Platzierungszeitraum ein malig o<strong>de</strong>r mehrfach zu<br />
verlängern. In diesem Fall laufen ein o<strong>de</strong>r mehrere weitere<br />
Platzierungsabschnitte, die mit Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditi stin gesetzten Frist en<strong>de</strong>n.<br />
Sie wird die Treuhand-Kommanditistin über eine etwaige<br />
Platzierungsverlängerung rechtzeitig informieren.<br />
Ist das maximale Platzierungsvolumen erreicht, wird die<br />
Treuhand-Kommanditistin keine weiteren Angebote <strong>de</strong>r<br />
Anleger annehmen.<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung enthaltenes Angebot auf Beteiligung<br />
noch nicht angenommen ist, dieses Angebot auf<br />
Beteiligung nicht annehmen. Anleger, <strong>de</strong>ren Angebot auf<br />
Be teiligung durch die Treuhand-Kommanditistin bereits<br />
angenommen wur<strong>de</strong>, die ihrer Einlageverpflichtung je doch<br />
noch nicht nachgekommen sind, schei<strong>de</strong>n in diesem Fall<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus. Ihre Verpflichtung zur Er bringung<br />
<strong>de</strong>r Pflichteinlage besteht nicht weiter fort. In Bezug auf<br />
Anleger, die ihrer Einlageverpflichtung bereits nachgekommen<br />
sind, erfolgt die Rückabwicklung in <strong>de</strong>r Weise,<br />
dass diese Anleger ihre be reits eingezahlte Pflichteinlage<br />
und das Agio zurückerhalten. Eine zusätzliche Abfin dung<br />
o<strong>de</strong>r Verzinsung <strong>de</strong>r Einlage erfolgt nicht. Vom Anleger<br />
individuell getätigte Ausgaben wer<strong>de</strong>n nicht erstattet.<br />
Von <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />
(„Schwestergesellschaft“) eingeworbene Kapitalbeteiligungen<br />
sind auf das maximale Platzierungsvolumen anzurechnen.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin wird Angebote<br />
von Anlegern daher nur in soweit annehmen, als die<br />
Summe <strong>de</strong>r Kapitalbeteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />
<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft das maximale Platzierungsvolumen<br />
nicht übersteigt. Lie gen darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Angebote vor, wer<strong>de</strong>n die Angebote in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />
ihres Eingangs bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin bzw. bei<br />
<strong>de</strong>r Schwestergesellschaft berücksichtigt; eine teilweise<br />
Annahme eines Angebotes ist in diesen Fällen möglich.<br />
Sollten die Gesellschaft und die Schwestergesellschaft zusammengenommen<br />
bis zum 30. November 2011 nicht ein<br />
Min<strong>de</strong>stplatzierungsvolumen i. H. v. 25 Mio. EUR er reichen,<br />
steht <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin die Möglichkeit<br />
zur vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />
zur Rückabwicklung <strong>de</strong>r bisherigen Zeichnungen zu. Dieses<br />
Recht steht <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
auch zu, wenn eine solche Min<strong>de</strong>st kapitalisierung zwar erreicht<br />
wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Ge sellschaft hieran allerdings<br />
geringer als 5 Mio. EUR ist.<br />
Entschei<strong>de</strong>t sich die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />
das Beteiligungsangebot nicht fortzuführen, wird die<br />
Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich <strong>de</strong>r Anleger, <strong>de</strong>ren in<br />
5. Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft, Anlagebetrag<br />
Anleger können sich im Zuge <strong>de</strong>r Kapitalerhöhungen<br />
gemäß vorstehen<strong>de</strong>m § 4 Ziffer 4 an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
mittel bar über die Treuhand-Kommanditistin als Treugeber<br />
beteiligen. Die Beteiligung <strong>de</strong>r Treugeber an <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft über die Treuhand-Kommanditistin ist in<br />
einem zweiseitigen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
zwi schen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m Treugeber<br />
geregelt. Die Treuhand-Kommanditistin wird die<br />
Beteiligungen in eigenem Namen, jedoch treuhän<strong>de</strong>risch<br />
für Rechnung <strong>de</strong>r Treugeber, übernehmen und halten. Im<br />
Außenverhältnis zu Dritten und <strong>de</strong>r Gesellschaft wird die<br />
Treuhand-Kommanditistin die Beteiligungen <strong>de</strong>r Treugeber<br />
als einheitliche Kommanditbeteiligung halten.<br />
Der Anlagebetrag je<strong>de</strong>s sich über <strong>de</strong>n Abschluss eines<br />
Treuhand- und Verwaltungs vertrags mit <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin indirekt beteiligen<strong>de</strong>n Treugebers muss<br />
min<strong>de</strong>stens auf 25.000 EUR o<strong>de</strong>r einen höheren, durch<br />
1.000 ohne Rest teilbaren Betrag lauten. Ausnahmen<br />
hiervon bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin. Neben <strong>de</strong>m Anlagebetrag hat <strong>de</strong>r Treugeber<br />
auch ein Agio von 2 % an die Gesellschaft zu leisten;<br />
die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin leistet kein Agio.<br />
Als Anleger können sich natürliche und juristische Personen<br />
(z. B. auch institutionelle <strong>Invest</strong>oren, Verbriefungsvehikel<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 251
usw.) beteiligen. Eine Beteiligung von Personengesellschaften,<br />
insbeson<strong>de</strong>re von Gesellschaften bürgerlichen Rechts,<br />
o<strong>de</strong>r von Gemeinschaften setzt jedoch die ausdrückliche<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r TreuhandKommanditistin voraus. Der<br />
Erwerb o<strong>de</strong>r das Halten von Kommanditanteilen o<strong>de</strong>r mittelbaren<br />
Beteiligungen für Rechnung Dritter, insbeson<strong>de</strong>re<br />
als Treuhän<strong>de</strong>r für Dritte, ist nicht zulässig. Abweichungen<br />
bedürfen <strong>de</strong>r ausdrücklichen Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin. Ausgenommen von dieser Beschränkung<br />
sind die Treuhand-Kommanditistin, die ausdrücklich<br />
berechtigt ist, ihren Kommanditanteil für eine Mehrzahl von<br />
Treugebern treuhän<strong>de</strong>risch zu halten, und je<strong>de</strong>r etwaige<br />
Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolger <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin mit<br />
Ausnahme <strong>de</strong>r Treugeber, die ihre treuhän<strong>de</strong>rische Beteiligung<br />
durch Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
in eine direkte Beteiligung umgewan<strong>de</strong>lt haben.<br />
Es kann <strong>de</strong>r Gesellschaft nur beitreten, wer we<strong>de</strong>r Staatsbürger<br />
<strong>de</strong>r USA noch Inha ber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />
und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und<br />
nicht aus einem an<strong>de</strong>ren Grund in <strong>de</strong>n USA unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtig ist und we<strong>de</strong>r einen Wohnsitz<br />
noch einen Zweitwohnsitz in <strong>de</strong>n USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten<br />
hat. Es darf sich bei <strong>de</strong>m Anleger nicht um<br />
eine US-amerikanische Ge sellschaft o<strong>de</strong>r sonstige nach<br />
<strong>de</strong>m US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />
Vermögensmasse o<strong>de</strong>r einen Trust, welche(r) <strong>de</strong>r<br />
US-Bun<strong>de</strong>s besteuerung unterliegt, han<strong>de</strong>ln. Der Anleger<br />
muss in eigenem Namen und auf eigene Rechnung han<strong>de</strong>ln.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass eine o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist <strong>de</strong>r Anleger<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m Anbieter <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungsangebots, <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />
scha<strong>de</strong>ns ersatzpflichtig, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Anleger hat<br />
dies nicht zu vertreten. Die Treuhand-Kommanditistin ist<br />
berechtigt, <strong>de</strong>m Treugeber in <strong>de</strong>n vorgenannten Fällen mit<br />
sofortiger Wirkung zu kün digen. § 18 fin<strong>de</strong>t Anwendung.<br />
6. Beitritt <strong>de</strong>r Treugeber<br />
Die Treuhand-Kommanditistin kann das Angebot eines<br />
Anlegers auf mittelbaren Bei tritt zur Gesellschaft als<br />
Treugeber durch Gegenzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige Annahmeerklärung annehmen. Das<br />
Angebot kann nur durch Einrei chung <strong>de</strong>r ausgefüllten<br />
Beitrittserklärung bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
erfolgen. Die Annahme <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r Anleger durch<br />
die Treuhand-Kommanditistin erfolgt in <strong>de</strong>ren freiem<br />
Ermessen. Die Treuhand-Kommanditistin ist nicht zur<br />
Annahme <strong>de</strong>s Angebots eines Anlegers auf mittelbaren<br />
Beitritt zur Gesellschaft verpflichtet. Das Nähere regelt<br />
<strong>de</strong>r Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m Treugeber.<br />
7. Beteiligung als Kommanditist<br />
Treugeber können sich erstmals ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2013<br />
(früheste Anmeldung zum Han<strong>de</strong>lsregister) nach eigener<br />
Wahl auch persönlich und unmittelbar als Kommandi tist<br />
an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligen und sich entschei<strong>de</strong>n, ob<br />
sie in diesem Fall ihre Be teiligung gemäß Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag durch die Treuhand-Kommanditistin<br />
verwalten lassen (Verwaltungsmandat) o<strong>de</strong>r selbst<br />
verwalten möch ten. Die Ausübung dieses Wahlrechts<br />
hat zusammen mit <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrags gemäß § 13 Ziffer 2 <strong>de</strong>s<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrags durch <strong>de</strong>n Treugeber<br />
zu erfolgen. Die Übertragung <strong>de</strong>s entspre chen<strong>de</strong>n Teilkommanditanteils<br />
an <strong>de</strong>n Treugeber richtet sich nach § 7<br />
Ziffer 4.<br />
Die Beitrittsvoraussetzungen und -beschränkungen<br />
<strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Ziffer 5 gelten für die Beteiligung als<br />
Kommanditist entsprechend mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass<br />
bei Ver stößen gegen Ziffer 5 die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin die Kündigung mit sofortiger Wirkung<br />
aussprechen kann.<br />
Vorstehen<strong>de</strong>r Absatz gilt entsprechend für Staatsbürger<br />
sowie für natürliche und juri stische Personen, die ihren<br />
Wohnsitz o<strong>de</strong>r Sitz in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Kanada, Australien,<br />
Ir land o<strong>de</strong>r Japan haben.<br />
252 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
§ 5<br />
Einlage, Kapitalanteile, Ausschluss <strong>de</strong>r<br />
Nachschusspflicht, Haftung<br />
1. Einlagen<br />
Die Einlagen wer<strong>de</strong>n in eine Hafteinlage, die als<br />
Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen ist, und<br />
eine zusätzliche Pflichteinlage unterteilt. Die Haf teinlage<br />
eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten beträgt stets 0,1 % seines<br />
gezeichneten Kapitalanteils. Der über die Hafteinlage<br />
hinausgehen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Einlage ist Pflichteinlage. Davon<br />
abwei chend hält die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
eine einheitliche Haft- / Pflichteinlage i. H. v. 500 EUR.<br />
2. Kapitalanteile<br />
Die Kapitalanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten entsprechen<br />
ihren eingezahlten Einlagen ohne Agio. Nach Volleinzahlung<br />
<strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>ten Einlagen sind die Kapitalanteile<br />
fest.<br />
Der Kapitalanteil eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten – mit<br />
Ausnahme <strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n Kommanditistin –<br />
muss darüber hinaus nach <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung stets<br />
min<strong>de</strong> stens 25.000 EUR betragen. Höhere Kapital anteile<br />
müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Aus nahmen<br />
hiervon bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin.<br />
Kontoinhaber: DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Kontonummer: 092 292 211<br />
Bank:<br />
Deutsche Bank AG<br />
BLZ: 500 700 10<br />
IBAN: DE85 5007 0010 0092 2922 11<br />
BIC / SWIFT-Co<strong>de</strong>: DEUTDEFFXXX<br />
Verwendungszweck: Name, Vorname <strong>de</strong>s Anlegers<br />
(nicht <strong>de</strong>s Kontoinhabers)<br />
Für die Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Einzahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />
ist die Gutschrift auf <strong>de</strong>m oben genannten Konto maßgeblich.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin prüft, ob <strong>de</strong>r Treugeber<br />
seine in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung angegebene Einlage<br />
zzgl. eines erhobenen Agios vollständig und fristgerecht<br />
geleistet hat und leitet diese zum Schluss <strong>de</strong>s je weiligen<br />
Platzierungsabschnitts, ggf. zzgl. etwaiger Zinsen, an die<br />
Gesellschaft weiter.<br />
Alle durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht erbrachte<br />
Einlage bzw. ein nicht fristge recht erbrachtes Agio<br />
verursachten Kosten und Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin sowie seine eigenen<br />
Auf wendungen, die ihm im Zusam menhang mit <strong>de</strong>m<br />
Beteiligungsangebot entstan<strong>de</strong>n sind, trägt <strong>de</strong>r säumige<br />
Anleger, es sei <strong>de</strong>nn, er hat die Säumnis nicht zu<br />
vertreten.<br />
3. Keine Nachschusspflicht<br />
Der Anspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft auf Leistung <strong>de</strong>r Einlage<br />
erlischt mit <strong>de</strong>ren Einzahlung endgültig. Er lebt auch<br />
dann nicht wie<strong>de</strong>r auf, wenn Einlagen durch Ausschüttungen<br />
o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise zurückgezahlt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die nachfolgen<strong>de</strong> Regelung unter Ziffer 5 bleibt<br />
unberührt.<br />
4. Leistung <strong>de</strong>r Einlage<br />
Soweit kein Bankeinzug vereinbart wur<strong>de</strong>, hat <strong>de</strong>r An leger<br />
<strong>de</strong>n Anlagebetrag zzgl. eines erhobenen Agios spätestens<br />
bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungs abschnitts<br />
(§ 4 Ziffer 4) auf das nachfolgend genannte Konto zu<br />
überweisen:<br />
Einzahlungen von Teilbeträgen wer<strong>de</strong>n zunächst auf die<br />
Hafteinlage, anschließend auf die Pflichteinlage und zuletzt<br />
auf das Agio angerechnet. Säumige Kommanditisten<br />
haben vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Fälligkeit an auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r<br />
verspäteten Einlagezahlung (zzgl. Agio) Verzugszinsen<br />
i. H. v. fünf Prozentpunkten über <strong>de</strong>m jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Basiszins gemäß § 247 BGB zu zahlen, es sei <strong>de</strong>nn, sie<br />
haben die Säum nis nicht zu vertreten.<br />
5. Haftung<br />
Die Haftung eines je<strong>de</strong>n Kommanditisten gegenüber<br />
Dritten ist vom Zeitpunkt seiner Eintragung in das<br />
Han<strong>de</strong>ls register an für danach entstehen<strong>de</strong> Verbindlichkeiten<br />
auf die Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten und als Haft summe<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 253
in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Hafteinlage beschränkt.<br />
Die Haftung erlischt, wenn und soweit die Einlage<br />
geleistet ist. Soweit Ausschüttungen Rück zahlungen<br />
o<strong>de</strong>r Entnahmen im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB darstellen,<br />
lebt die Haftung in diesem Umfang wie<strong>de</strong>r auf. Die<br />
Komplementärin haftet unbeschränkt.<br />
§ 6<br />
Verfügung über Kommanditanteile<br />
1. Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnis, Übertragungszeitpunkt<br />
Kommanditisten können unter Beachtung von § 5<br />
Ziffern 1 und 2 und ohne Zustim mung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Mitgesellschafter<br />
ihre Kommanditanteile o<strong>de</strong>r Teile davon<br />
mit Zu stimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
verpfän<strong>de</strong>n sowie auf einen Er werber, <strong>de</strong>r diesen Gesellschaftsvertrag<br />
uneingeschränkt anerkennt, übertragen.<br />
Dies gilt entsprechend für sonstige Verfügungen über<br />
Kommanditanteile.<br />
Die Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
kann nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Sie<br />
kann insbeson<strong>de</strong>re verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn durch die<br />
Übertragung Beteiligungen entstehen, die gegen die<br />
Vorschriften über die Min<strong>de</strong>stbe teiligung und Stückelung<br />
gemäß § 5 Ziffern 1 und 2 verstoßen o<strong>de</strong>r die Beitrittsvoraussetzungen<br />
<strong>de</strong>s § 4 Ziffer 5 bzw. § 4 Ziffer 7 nicht<br />
gegeben sind. Alle durch die Verfügungen über Kommanditanteile<br />
entstehen<strong>de</strong>n Kosten trägt <strong>de</strong>r Kommanditist<br />
bzw. im Fall <strong>de</strong>s Wechsels <strong>de</strong>s Treugebers in die Stellung<br />
<strong>de</strong>s Kommanditisten <strong>de</strong>r Treugeber.<br />
Übertragungen sind nur mit Wirkung zum En<strong>de</strong> eines<br />
Kalen<strong>de</strong>r jahres zulässig. Die Übertragung für das laufen<strong>de</strong><br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr soll <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditi stin<br />
bis zum 30. November angezeigt wer<strong>de</strong>n. Bei nicht fristgemäßer<br />
Anzeige kann die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
die Zustimmung zur Übertragung im laufen <strong>de</strong>n<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr versagen. Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
wird ermächtigt und bevollmächtigt, Übertragungen<br />
unabhängig von diesem Zeitpunkt auch während <strong>de</strong>s<br />
laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres mit von ihr zu bestimmen<strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt zu gestatten, wenn dies mit <strong>de</strong>m Geschäftsbetrieb<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft in Einklang zu bringen ist.<br />
2. Übertragung <strong>de</strong>r Kommandit anteile<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Die vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Übertragung <strong>de</strong>s<br />
Kommandit anteils <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin ist mit<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
ohne Zustimmung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gesellschafter und ohne<br />
die in vorstehen<strong>de</strong>r Ziffer 1 ge nannten weiteren Beschränkungen<br />
möglich.<br />
Die Zustimmung soll von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn durch die<br />
Übertragung Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer ausgelöst wird und die<br />
Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Erwerber die Gesellschaft<br />
und die Anleger nicht von <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />
freistellt.<br />
3. Anzeige <strong>de</strong>r Verfügungsabsicht<br />
Je<strong>de</strong> beabsichtigte Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung<br />
ist, soweit sie <strong>de</strong>r Zustim mung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin bedarf, dieser zur Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
mit angemessener Frist vorab anzuzeigen. Die<br />
Fristenregelung <strong>de</strong>r Ziffer 1 bleibt unberührt.<br />
4. Fortführung <strong>de</strong>r Konten<br />
Bei Übertragung o<strong>de</strong>r bei je<strong>de</strong>m sonstigen Übergang<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig,<br />
ob im Rahmen von Gesamtrechts- o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge,<br />
wer<strong>de</strong>n alle Konten (§ 15) im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Bestimmungen unverän<strong>de</strong>rt und einheitlich<br />
fortgeführt. Bei <strong>de</strong>r teilweisen Übertragung erfolgt die<br />
Fortführung auf getrennten Konten in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Teilung entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Verhältnis. Die Übertragung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Übergang<br />
einzelner Rechte und / o<strong>de</strong>r Pflichten hinsichtlich nur<br />
einzelner Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen<br />
Kapitalanteil nicht möglich.<br />
5. Freistellung<br />
Der eintreten<strong>de</strong> Kommanditist / Treugeber stellt die Gesellschaft<br />
und die übrigen Kommanditisten / Treugeber von<br />
254 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
allen Vermögensnachteilen aufgrund <strong>de</strong>s Gesell schafterbzw.<br />
Treugeberwechsels frei.<br />
6. Son<strong>de</strong>rregelungen für die Treuhand-Kommanditistin<br />
Abweichend von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen ist es <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin gestattet, ihren Kommanditanteil<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsver trages<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf ihre Treugeber zu übertragen sowie<br />
Auszahlungsan sprüche, Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben,<br />
Abfindungen und sonstige Rechte aus <strong>de</strong>r Gesellschafterstellung<br />
im rechtlich zulässigen Rahmen jeweils anteilig an<br />
ihre Treu geber abzutreten. Die vorgenannten Abtretungen<br />
und Übertragungen sind ohne ge son<strong>de</strong>rte Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin möglich.<br />
Stimmrechte in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n ihr von <strong>de</strong>n Treugebern<br />
erteilten Weisun gen unterschiedlich auszuüben<br />
(gespaltenes Stimmrecht). Die Treugeber sind be rechtigt,<br />
an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen bzw. am schriftlichen<br />
Abstimmungs verfahren kraft <strong>de</strong>r ihnen erteilten<br />
Vollmacht teilzunehmen und die auf ihre Beteili gung entfallen<strong>de</strong>n<br />
mitgliedschaftlichen Rechte selbst o<strong>de</strong>r durch<br />
Bevollmächtigte auszuüben. Bevollmächtigt wer<strong>de</strong>n können<br />
nur an<strong>de</strong>re Kommanditisten, Treugeber o<strong>de</strong>r Personen,<br />
die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind.<br />
Die weitere Ausgestaltung <strong>de</strong>r Rechtsstellung <strong>de</strong>s<br />
Treugebers bestimmt sich nach <strong>de</strong>m Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag.<br />
§ 7<br />
Aufgaben, Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin, Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treugeber, Kosten<br />
1. Verwaltungstreuhand<br />
Die Treuhandverhältnisse zwischen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
und <strong>de</strong>n Treuge bern wer<strong>de</strong>n jeweils in einem geson<strong>de</strong>rten<br />
zweiseitigen Treuhand- und Verwaltungs vertrag<br />
geregelt, <strong>de</strong>r auf Basis <strong>de</strong>r Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />
zwischen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m<br />
jeweiligen Treugeber abgeschlossen wird.<br />
Existenz und Inhalt <strong>de</strong>r Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />
sind allen Gesellschaf tern bekannt.<br />
2. Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treugeber<br />
Die Treuhand-Kommanditistin erteilt <strong>de</strong>n Treugebern in<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrag und<br />
nach näherer Maßgabe dieses jeweiligen Vertrags Vollmacht<br />
zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen Rechte.<br />
Die Gesellschaft und ihre Ge sellschafter sind mit dieser<br />
Rechtsausübung einverstan<strong>de</strong>n. Die Treugeber bil<strong>de</strong>n untereinan<strong>de</strong>r<br />
keine Gesellschaft.<br />
3. Or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags<br />
Je<strong>de</strong>r Treugeber kann nach or<strong>de</strong>ntlicher Kündigung<br />
<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungs vertrags als Kommanditist<br />
in die Gesellschaft eintreten. Näheres bestimmen<br />
§ 4 Ziffer 7, folgen<strong>de</strong> Ziffer 4 sowie <strong>de</strong>r Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag.<br />
4. Eintritt eines Treugebers als Kommanditist<br />
Verlangt ein Treugeber seinen Eintritt als Kommanditist<br />
in die Gesellschaft, ist die Treuhand-Kommanditistin<br />
unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB<br />
be vollmächtigt und verpflichtet – ohne Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Mitgesellschafter –, nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrags <strong>de</strong>n für diesen Treugeber<br />
gehaltenen Teil ihres Kommanditanteils auf <strong>de</strong>n dann als<br />
Kommanditist in die Gesell schaft eintreten<strong>de</strong>n Treugeber<br />
unter Beachtung von § 5 Ziffern 1 und 2 aufschiebend bedingt<br />
durch die Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers als Kommanditist<br />
in das Han<strong>de</strong>lsregi ster mit Rechtsnachfolgevermerk<br />
zu übertragen. Zuvor hat <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>r Treu hand-<br />
Kommanditistin eine über <strong>de</strong>n Tod hinaus gelten<strong>de</strong><br />
Han<strong>de</strong>ls registervollmacht zu erteilen (vgl. § 21).<br />
Soweit die Treuhand-Kommanditistin für die Treugeber<br />
han<strong>de</strong>lt, ist die Treuhand-Kommanditistin berechtigt und<br />
verpflichtet, die auf ihren Kommanditanteil entfallen <strong>de</strong>n<br />
Alle durch die Übertragung entstehen<strong>de</strong>n Kosten,<br />
Aus lagen und Gebühren (ein schließlich Notar- und<br />
Gerichts gebühren) trägt <strong>de</strong>r bisherige Treugeber. Die<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 255
Treuhand-Kommanditistin steht als Geschäftsbesorgerin<br />
für die Verwaltung seines Kom manditanteils und<br />
Wahrnehmung seiner mitgliedschaftlichen Rechte zur<br />
Verfügung.<br />
Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten ent sprechend,<br />
wenn die Treuhand-Kommanditistin von ihrem<br />
Kündigungs recht gemäß § 13 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrags Gebrauch macht.<br />
aus §§ 164, 166 HGB (Wi<strong>de</strong>rspruchs- und Kontrollrecht)<br />
sowie das Einsichts- und Aufklärungsrecht im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s Satz 1 namens <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin kraft <strong>de</strong>r<br />
ihnen im jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
eingeräumten Vollmacht ausüben. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
aus § 164 HGB entfällt, sofern die Gesellschafter mit <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Mehrheit ihre Zu stimmung zu <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />
Maßnahme erteilt haben o<strong>de</strong>r eine Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschafter nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
5. Wechsel eines Kommanditisten in<br />
die Stellungeines Treugebers<br />
Je<strong>de</strong>r Kommanditist kann durch Übertragung seines<br />
Kommanditanteils unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen von § 5<br />
Ziffern 1 und 2 auf die Treuhand-Kommanditistin in die<br />
Stellung eines Treugebers wechseln. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin wird die Übertra gung annehmen und <strong>de</strong>n<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag abschließen, sofern<br />
nicht wichtige Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>m entgegenstehen.<br />
6. Kosten <strong>de</strong>r Verwaltung durch die<br />
Treuhand-Kommanditistin<br />
Die Treuhand-Kommanditistin erhält für die Übernahme<br />
<strong>de</strong>r Verwaltungstreuhand für die Treugeber und das Verwaltungsmandat<br />
für die Direktkommanditisten die im<br />
Treu hand- und Verwaltungsvertrag festgesetzte Vergütung.<br />
Die Kosten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschaft getragen und <strong>de</strong>n<br />
von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verwalteten Treu gebern<br />
und Kommanditisten in <strong>de</strong>r jeweils vereinbarten Höhe<br />
(siehe § 10 Ziffer 1 Treuhand- und Verwaltungsvertrag)<br />
zugerechnet.<br />
§ 8<br />
Wi<strong>de</strong>rspruchs-, Kontroll- und Einsichtsrecht<br />
Die Kommanditisten haben über das Überwachungsrecht<br />
nach § 166 HGB hinaus das Recht, je<strong>de</strong>rzeit die<br />
Han<strong>de</strong>lsbücher und die Papiere <strong>de</strong>r Gesellschaft durch<br />
einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen<br />
auf eigene Kosten einsehen zu lassen sowie<br />
von <strong>de</strong>r Geschäftsführung alle erfor<strong>de</strong>rlich erscheinen<strong>de</strong>n<br />
Aufklärun gen zu verlangen. Treugeber können Rechte<br />
§ 9<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Wahrnehmung <strong>de</strong>r Geschäftsführung und Vertretung<br />
Die Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft erfolgt alleinvertretungsbe<br />
rechtigt durch die Komple mentärin. Der<br />
Geschäfts führen<strong>de</strong>n Kommanditistin wird daneben<br />
Alleinvertretungsbe rechtigung kraft Vollmacht eingeräumt.<br />
Die Komplementärin, die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
sowie die jeweiligen Geschäftsführer dieser Gesellschaften<br />
sind für Rechtsgeschäfte mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB be freit.<br />
Zur Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist allein die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditi stin berechtigt und verpflichtet.<br />
Sie ist verpflichtet, die Geschäfte <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns zu<br />
führen. Sie ist je<strong>de</strong>rzeit berechtigt und unter Befreiung<br />
von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB bevollmächtigt,<br />
Geschäfte <strong>de</strong>r Gesellschaft ganz o<strong>de</strong>r teilweise von Dritten,<br />
die namens und für Rechnung <strong>de</strong>r Gesellschaft han<strong>de</strong>ln,<br />
besorgen zu lassen, entsprechen<strong>de</strong> Verträge mit Wirkung<br />
für die Gesellschaft abzuschließen und entsprechen<strong>de</strong><br />
Vollmachten zu erteilen. Die durch die Beauftragung<br />
Dritter entstehen<strong>de</strong>n Kosten trägt die Gesellschaft. Die<br />
Kom plementärin erteilt <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
hiermit für die Gesell schaft die Vollmacht, die<br />
Gesellschaft bei allen nach diesem Vertrag vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Handlungen, Geschäften o<strong>de</strong>r zu ergreifen<strong>de</strong>n<br />
Maßnahmen allein zu vertreten. Die Komplementärin<br />
ist, soweit gesetzlich zulässig, von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
ausge schlossen.<br />
256 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, alle<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Handlungen vorzunehmen:<br />
a) Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung gemäß <strong>de</strong>m Verkaufsprospekt;<br />
b) Abschluss aller für die Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>ition<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Verträge;<br />
c) Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel in Tages-, Fest- o<strong>de</strong>r<br />
Termingeldanlagen;<br />
d) Festlegung <strong>de</strong>r auszuschütten<strong>de</strong>n Barüberschüsse<br />
und <strong>de</strong>r Zuführungen zur Liquiditätsreserve bzw. <strong>de</strong>r<br />
Entnahmen aus <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve;<br />
e) Abschluss und Durchführung einer Gesellschaftervereinbarung<br />
mit <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft<br />
betreffend die Beteiligungsgesellschaft mit Regelungen<br />
zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
<strong>de</strong>r Beteili gungsgesellschaft<br />
(„Gesellschaftervereinbarung“);<br />
f) Zustimmung bei Gesellschafterbeschlüssen über<br />
die Zuführung zu und Ent nahmen aus <strong>de</strong>m nicht gebun<strong>de</strong>nen<br />
Eigenkapital <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft;<br />
g) Abschluss und Än<strong>de</strong>rungen von Vereinbarungen mit<br />
Dritten (z. B. Geschäfts besorgungs-, Eigenkapitalvermittlungs-,<br />
Fondsverwaltungs- sowie Kon zeptions- und<br />
Marketingvertrag) im Rahmen <strong>de</strong>s prospektierten<br />
<strong>Invest</strong>itions vorhabens;<br />
h) Beauftragung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Rechts- und Steuerberatung<br />
sowie die Erstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />
i) Zuführung von Gesellschafterdarlehen an die<br />
Beteiligungsgesellschaft;<br />
j) Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte in <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />
(z. B. bei Gesellschafterbeschlussfassungen),<br />
soweit hierfür nicht eine Beschluss fassung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafter gemäß § 11 Ziffer 2 erfor<strong>de</strong>rlich ist;<br />
k) Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen – einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Abschlus ses und <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von<br />
Vereinbarungen mit Dritten und <strong>de</strong>r Wahrnehmung von<br />
Gesellschafterrechten in <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft –<br />
zur Umsetzung künftiger Vorgaben <strong>de</strong>s Aufsichtsrechts<br />
(etwa im Zuge <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie in<br />
nationales Recht o<strong>de</strong>r aufgrund sonstiger Gesetzgebung<br />
zur Regulierung geschlossener Beteiligungsmo<strong>de</strong>lle);<br />
l) alle übrigen Maßnahmen und Handlungen <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Ge sellschaft, soweit nicht die Zuständigkeit<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung ge geben ist.<br />
Im Übrigen ist die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
zu allen Maßnahmen berech tigt, die nicht über<br />
<strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
hinausgehen.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist ferner zur<br />
Durchführung sämtlicher Maß nahmen und Geschäftsvorgänge<br />
berechtigt und verpflichtet, <strong>de</strong>nen die Gesellschafter<br />
gemäß § 11 Ziffer 2 durch Beschluss zugestimmt<br />
haben. Dabei hat sie ggf. die in <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung<br />
geregelte Stimmbindung zu beachten.<br />
2. Vergütung <strong>de</strong>r Komplementärin und <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>de</strong>r<br />
persönlichen Haftung eine Vergü tung von 8.000 EUR<br />
pro Geschäftsjahr. Die Vergütung wird bis zur Vollbeendigung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft (Abschluss <strong>de</strong>r Liquidation)<br />
gewährt.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erhält für die<br />
Geschäftsführung eine Vergü tung von 13.000 EUR pro<br />
Geschäftsjahr. Der Vergütungsanspruch für die Geschäftsführung<br />
entfällt mit <strong>de</strong>r Auflösung (Liquidationseröffnung)<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
Zusätzlich wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
ihre Auslagen mit 2,5 % <strong>de</strong>r vorgenannten Vergütung<br />
pauschal erstattet.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 257
Die vorgenannten Vergütungen einschließlich Auslagenersatz<br />
verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, soweit diese ohne<br />
Option kraft Gesetzes anfällt. Bei unterjährigem Eintritt<br />
o<strong>de</strong>r Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Komplementärin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kom manditistin bzw. bei unterjährigem<br />
Wegfall <strong>de</strong>s Vergütungsanspruchs wird die Haf tungs- o<strong>de</strong>r<br />
die Geschäftsführungsvergütung pro rata temporis für<br />
je<strong>de</strong>n vollen Monat <strong>de</strong>r Zugehörigkeit als Komplementärin<br />
o<strong>de</strong>r als Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin gewährt. Für<br />
das Rumpfgeschäftsjahr 2011 / 12 erhalten die Komplementärin<br />
und die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin eine<br />
volle Vergütung. Alle Vergütungen <strong>de</strong>r Kom plementärin<br />
und <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin sind zu Beginn<br />
<strong>de</strong>s Ge schäftsjahres fällig, für das sie zu leisten sind.<br />
Die Vergütungen für das Rumpfge schäftsjahr 2011 / 2012<br />
sind am 1. Januar 2012 fällig. Die vorgenannten Vergütungen<br />
wer<strong>de</strong>n jährlich um 2 % erhöht, erstmalig für<br />
das Geschäftsjahr 2013 / 14.<br />
Folgen bei <strong>de</strong>n Kommanditisten / Treugebern und für das<br />
Verhalten Dritter wird nicht übernommen.<br />
Etwaige Ansprüche gegen die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin, die Komplementä rin und die Treuhand-<br />
Kommanditistin verjähren drei Jahre nach Entstehen<br />
<strong>de</strong>s An spruchs, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere<br />
Verjährung gilt. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Kenntniserlangung gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Anspruchsverpflichteten schriftlich geltend zu<br />
machen. Die vorgenannten Verjäh rungs- und Ausschlussfristen<br />
gelten nicht, soweit die Haftung in einem<br />
vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Han<strong>de</strong>ln begrün<strong>de</strong>t<br />
ist o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung ver tragswesentlicher<br />
Pflichten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit,<br />
die auf einer fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Pflichtverletzung<br />
beruhen, geltend gemacht wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r soweit<br />
gesetzlich längere Fristen zwingend bestimmt sind.<br />
3. Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />
Durch diesen Gesellschaftsvertrag wer<strong>de</strong>n für die Gesellschafter<br />
keine Wettbewerbs verbote begrün<strong>de</strong>t. Die Gesellschafter<br />
sind vom Wettbewerbsverbot gemäß § 112 HGB<br />
entbun<strong>de</strong>n.<br />
§ 10<br />
Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaftsorgane<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin<br />
und die Treuhand-Kommanditistin haften<br />
nicht für Schä<strong>de</strong>n und Verluste <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
Ge sellschafter, die infolge pflichtwidriger o<strong>de</strong>r fehlerhafter<br />
Erfüllung ihrer Pflichten ent stehen. Hiervon ausgenommen<br />
sind Ansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit<br />
o<strong>de</strong>r Vorsatz beruhen. Bei Verletzung vertragswesentlicher<br />
Pflichten haften die genannten Gesellschafter auch bei<br />
einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für <strong>de</strong>n typischerweise<br />
vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n. Sie haften weiter für<br />
Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Le bens, <strong>de</strong>s Körpers<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer fahrlässigen o<strong>de</strong>r<br />
vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für<br />
<strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Ziele und <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
§ 11<br />
Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung;<br />
schriftliches Verfahren<br />
1. Beschlussfassung<br />
Die von <strong>de</strong>n Gesellschaftern in <strong>de</strong>n Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft zu treffen<strong>de</strong>n Bestimmungen erfolgen durch<br />
Beschlussfassung. Es fin<strong>de</strong>t jährlich min<strong>de</strong>stens eine Beschlussfassung<br />
statt. Die Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n<br />
im schriftlichen Verfah ren (Regelfall) o<strong>de</strong>r in Gesellschafterversammlungen<br />
am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r in Frankfurt<br />
am Main gefasst. An <strong>de</strong>r Beschlussfassung nehmen die<br />
Gesellschafter bzw. – namens <strong>de</strong>r Treuhand- Kommanditistin<br />
– die Treugeber kraft <strong>de</strong>r ihnen im jeweiligen Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag erteilten Vollmacht teil. Anleger<br />
können sich bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung nur durch an<strong>de</strong>re<br />
Kommanditisten, Treugeber o<strong>de</strong>r Personen aus <strong>de</strong>m Kreis<br />
<strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Berufe, die zur<br />
Berufsver schwiegenheit verpflichtet sind, vertreten lassen.<br />
Über die Beschlussfassungen <strong>de</strong>r Gesellschafter wird<br />
ein Protokoll angefertigt, das <strong>de</strong>n Kommanditisten bzw.<br />
Treugebern im Rahmen <strong>de</strong>r üblichen Korrespon<strong>de</strong>nz<br />
258 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
ü bermittelt und von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin an die<br />
Treugeber entsprechend wei tergeleitet wird.<br />
Beteiligungsge sellschaft gehaltenen<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n;<br />
2. Zuständigkeit<br />
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen<br />
sämtliche wesentlichen Geschäftsvorgänge, sofern<br />
im Einzelfall ein Geschäftswert von 5 Mio. EUR überschritten<br />
wird. Gleiches gilt – unabhängig vom Geschäftswert<br />
– in folgen<strong>de</strong>n Fällen:<br />
a) Veräußerung von Anteilen an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie Liquidation <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft;<br />
b) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an<br />
an<strong>de</strong>ren Unternehmen und Verfügung über und<br />
Liquidation von solchen Beteiligungen;<br />
(v) Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungs verträge, Betriebs pacht- o<strong>de</strong>r<br />
Betriebsüberlassungsverträge o<strong>de</strong>r vergleichbarer<br />
Vereinbarungen, im Rahmen <strong>de</strong>ssen sich<br />
die Beteili gungsgesellschaft ver pflichtet, ihren<br />
Gewinn ganz o<strong>de</strong>r teilweise an ein an<strong>de</strong>res<br />
Unter nehmen abzuführen;<br />
(vi) Kapitalerhöhungen und / o<strong>de</strong>r<br />
Kapitalherabsetzungen;<br />
(vii) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r<br />
Beteiligungsgesellschaft;<br />
c) Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in <strong>de</strong>r<br />
Beteiligungsgesellschaft in Bezug auf folgen<strong>de</strong><br />
Gegenstän<strong>de</strong>:<br />
(i) Entscheidungen, die Abweichungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s prospektier ten <strong>Invest</strong>itionsplans o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r prospektierten <strong>Invest</strong>itionskriterien bein halten;<br />
(ii) Angelegenheiten, in <strong>de</strong>nen die Generalversammlung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungs gesellschaft wegen<br />
mangeln<strong>de</strong>r Einigung <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Organe<br />
(Geschäftsführung, Beirat) angerufen wird;<br />
(iii) Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von<br />
min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />
von <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft gehaltenen<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n (nach Verkehrswerten<br />
und einschließlich nicht aktivierter und nicht<br />
aktivierbarer Vermögensgegenstän<strong>de</strong>) in ei ner<br />
o<strong>de</strong>r mehreren aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Transaktionen;<br />
(viii) Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzungen,<br />
Einbringungen und vergleichbare<br />
Maßnahmen in Bezug auf die<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
(ix) Liquidation <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft;<br />
(x) Ausschluss eines Gesellschafters aus <strong>de</strong>r<br />
Beteiligungsgesellschaft;<br />
(xi) je<strong>de</strong>r Beschluss, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Stimmen aller<br />
Gesellschafter <strong>de</strong>r Beteili gungsgesellschaft zu<br />
treffen ist und<br />
(xii) alle sonstigen von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin zur Ent scheidung vorgelegten<br />
Angelegenheiten.<br />
d) Abschluss, Kündigung, Än<strong>de</strong>rung und Verlängerung<br />
von Darlehensverträgen sowie vorzeitige Rückzahlung<br />
von Darlehen;<br />
(iv) je<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m 1. April 2019 vor genommene<br />
Veräußerung o<strong>de</strong>r sonsti ge Über tragung<br />
von unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar von <strong>de</strong>r<br />
e) Kreditgewährungen mit Ausnahme <strong>de</strong>r Gewährung<br />
von Gesellschafterdarle hen und han<strong>de</strong>lsüblicher<br />
Zahlungsziele;<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 259
f) Übernahme von Bürgschaften und Garantien;<br />
g) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags;<br />
h) Bestellung <strong>de</strong>s Abschlussprüfers;<br />
i) Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />
j) Entlastung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />
k) Ausschluss von Gesellschaftern;<br />
l) Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />
m) Zustimmung zu Verfügungen über <strong>de</strong>n Kommanditanteil<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführen <strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />
Abberufung und Neubestellung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, <strong>de</strong>s Komplementärs und<br />
<strong>de</strong>s Liquidators;<br />
n) Än<strong>de</strong>rung, Kündigung o<strong>de</strong>r Neuabschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
mit <strong>de</strong>r Fondsverwaltung;<br />
o) alle sonstigen nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r<br />
Gesetz zugewiesenen o <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin zur Entscheidung<br />
vorgeleg ten Angelegenheiten.<br />
Ausgenommen vom Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafter sind, auch wenn ein Geschäftswert von<br />
5 Mio. EUR überschritten wird, Maßnahmen gemäß § 9<br />
Ziffer 1.<br />
Gesellschafterbeschlüsse gemäß vorstehend a), b), c) (i),<br />
(iii), (iv), (ix), (x), (xi), g), k), l) bedürfen einer Mehrheit von<br />
75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen. Eine Nachschuss pflicht<br />
und eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot<br />
(§ 9 Ziffer 3) können nur mit <strong>de</strong>n Stimmen aller<br />
Gesellschafter beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit ein Beschlussgegenstand <strong>de</strong>s § 11 Ziffer 2<br />
Buchst. c) einer Stimmbindungs vereinbarung zwischen<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r Schwestergesellschaft unterfällt,<br />
er folgt die Beschlussfassung durch die Gesellschafter <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft ausschließlich zur Ermittlung <strong>de</strong>s konsolidierten<br />
Abstimmungsergebnisses <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
Schwestergesellschaft, nach <strong>de</strong>m dann bei<strong>de</strong> einheitlich<br />
in <strong>de</strong>r Beteiligungsgesell schaft zu han<strong>de</strong>ln haben.<br />
3. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin führt die Beschlussfassung<br />
im schriftlichen Verfahren herbei. Sie<br />
kann damit auch die Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Fondsverwalter betrauen.<br />
Die Einladung <strong>de</strong>r Gesellschafter zu einer Beschlussfassung<br />
im schriftlichen Verfah ren erfolgt durch schriftliche<br />
Mitteilung unter Angabe <strong>de</strong>r einzelnen Beschlussvorlagen<br />
an die zuletzt <strong>de</strong>r Gesellschaft benannte Adresse<br />
eines je<strong>de</strong>n Gesellschafters. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
leitet die Einladung taggleich an die ihr zuletzt benann te<br />
Adresse eines je<strong>de</strong>n Treugebers weiter. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin bestimmt die Frist zur Abgabe<br />
<strong>de</strong>r Stimmen, die nicht vor Ablauf von drei Wochen nach<br />
Absendung <strong>de</strong>r Beschlussunterlagen (Aufgabe bei <strong>de</strong>r Post)<br />
liegen darf. In drin gen<strong>de</strong>n Fällen kann die Frist angemessen<br />
verkürzt wer<strong>de</strong>n. Die Einladung hat die Beschlussgegenstän<strong>de</strong>,<br />
das Verfahren und <strong>de</strong>n letzten Abstimmungstag zu<br />
bezeich nen. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Frist zur Abgabe <strong>de</strong>r Stimmen<br />
ist <strong>de</strong>r rechtzeitige Zugang (Post- o<strong>de</strong>r Faxeingang)<br />
<strong>de</strong>r Abstimmungsunterlagen bei <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin bzw. <strong>de</strong>m von ihr mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Abstimmung beauftragten Dritten maßgeblich.<br />
Die Beschlussfähigkeit im schriftlichen Verfahren ist<br />
gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen Formalien<br />
gewahrt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
4. Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann nach eigenem<br />
Ermessen statt <strong>de</strong>r Be schlussfassung im schriftlichen<br />
Verfahren eine Gesellschafterversammlung anbe raumen.<br />
Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />
durch schriftliche Einladung unter Angabe <strong>de</strong>r Tages-<br />
260 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
ordnung an die <strong>de</strong>r Gesellschaft zuletzt benannte Adresse<br />
eines je<strong>de</strong>n Gesellschafters mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens<br />
drei Wochen, ge rechnet vom Datum <strong>de</strong>r Absendung (Aufgabe<br />
bei <strong>de</strong>r Post). In dringen<strong>de</strong>n Fällen kann die Frist angemessen<br />
verkürzt wer<strong>de</strong>n. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
leitet die Einladung taggleich an die ihr zuletzt benannte<br />
Adresse eines je<strong>de</strong>n Treugebers wei ter.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r ein von<br />
ihr mit <strong>de</strong>r Vertretung beauftrag ter und bevollmächtigter<br />
Dritter leitet die Gesellschafterversammlung<br />
(Versammlungs leiter). Der Versammlungsleiter unterzeichnet<br />
das Protokoll.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn alle Gesellschafter ord nungsgemäß gela<strong>de</strong>n sind<br />
o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r von einer mangelhaften Ladung betroffene<br />
Ge sellschafter in <strong>de</strong>r Versammlung anwesend o<strong>de</strong>r<br />
vertreten ist und <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r La dung nicht rügt und<br />
die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Komplementärin<br />
und die Treuhand-Kommanditistin anwesend bzw.<br />
vertreten sind. Im Falle eines Treuge bers reicht statt <strong>de</strong>r<br />
Anwesenheit in <strong>de</strong>r Versammlung eine zuvor erfolgte<br />
Weisung an die Treuhand-Kommanditistin hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Wahr nehmung seiner Rechte in <strong>de</strong>r Ver sammlung aus,<br />
soweit er darin die mangelhafte Ladung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin nicht rügt. Ist die Versammlung beschlussunfähig,<br />
so ist danach eine neue Versammlung mit<br />
gleicher Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen<br />
ab Zugang <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r neuen Versammlung<br />
festzusetzen. Diese neue Ver sammlung ist bei ordnungsgemäßer<br />
Ladung aller Gesellschafter beschlussfähig,<br />
wenn auf diese Bestimmung in <strong>de</strong>r Ladung hingewiesen<br />
wur<strong>de</strong> und ihre Tagesord nung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r vorangegangenen<br />
beschlussunfähigen Versammlung entspricht.<br />
zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />
entsprechen, sowie auf Antrag <strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin. Die Treuhand-Kommanditistin bean tragt<br />
eine außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassung insbe son<strong>de</strong>re<br />
dann, wenn sie dazu von Treugebern angewiesen wird,<br />
<strong>de</strong>ren mittelbare Beteiligungen an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
zu sammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />
entsprechen. Der Zweck, die Grün<strong>de</strong> und die Art <strong>de</strong>s<br />
Beschlussverfahrens (Gesellschafterversammlung o<strong>de</strong>r<br />
schriftliches Verfahren) sind in <strong>de</strong>m Antrag anzugeben.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin soll eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />
Beschlussfassung herbeiführen, wenn die<br />
ordnungsgemäße Fortführung <strong>de</strong>r Geschäfte <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
gefähr<strong>de</strong>t ist o<strong>de</strong>r dies an<strong>de</strong>rweitig im Interesse <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft liegt.<br />
6. Erfor<strong>de</strong>rliche Mehrheiten, Stimmrecht<br />
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r<br />
abgegebenen Stimmen, so weit sich nicht aus diesem<br />
Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen<br />
etwas an<strong>de</strong>res ergibt. Für je 1.000 EUR Kapitalanteil<br />
wird eine Stimme ge währt. Kapitalanteile unter<br />
1.000 EUR gewähren einen entsprechen<strong>de</strong>n Bruchteil<br />
ei ner Stimme. Die Komplementärin und die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin haben unabhängig von ihrer<br />
kapitalmäßigen Beteiligung jeweils zehn Stimmen. Die<br />
Treu hand-Kommanditistin ist berechtigt, ihr Stimmrecht<br />
gespalten auszuüben. Im Übrigen kann ein Gesellschafter<br />
o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter das Stimmrecht nur einheitlich ausüben<br />
Stimmenthaltungen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitige Stimmabgaben<br />
gelten bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Abstimmungsergebnisses<br />
als nicht abgegebene Stimmen.<br />
Die Kosten für die Teilnahme an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
trägt je<strong>de</strong>r Gesell schafter / Treugeber selbst.<br />
5. Außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen<br />
Außeror<strong>de</strong>ntliche Beschlussfassungen fin<strong>de</strong>n auf Antrag<br />
von Gesellschaftern statt, <strong>de</strong>ren Gesellschaftseinlagen<br />
7. Ausschlussfrist für die Geltendmachung <strong>de</strong>r<br />
Unwirksamkeit von Gesellschaf terbeschlüssen<br />
Die im schriftlichen Verfahren o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
gefassten Be schlüsse können nur binnen einer<br />
Ausschlussfrist von einem Monat ab Kenntnis <strong>de</strong>s Ergebnisses<br />
<strong>de</strong>r Beschlussfassung ausschließlich durch gerichtliche<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 261
Klageerhebung gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft angefochten<br />
wer<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist gilt ein etwai ger Mangel als<br />
geheilt. Die Kenntnis <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />
ist ge geben, wenn <strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber an einer<br />
Gesellschafterversammlung per sönlich teilgenommen hat<br />
o<strong>de</strong>r ihm das Protokoll gemäß § 11 Ziffer 1 übersandt wur <strong>de</strong>.<br />
§ 12<br />
Beirat<br />
Durch Gesellschafterbeschluss kann ein Beirat zur Beratung<br />
und Unterstützung <strong>de</strong>r Geschäftsführung, ggf.<br />
auch zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben berufen<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Anzahl und die Amtszeit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r, die<br />
konkrete Besetzung sowie die Aufga ben <strong>de</strong>s Beirats<br />
wer<strong>de</strong>n durch Gesellschafterbeschluss festgelegt.<br />
§ 13<br />
Jahresabschluss<br />
1. Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung)<br />
und die steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung<br />
sind von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
innerhalb von sechs Monaten nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />
aufzustellen. Die Ge schäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
o<strong>de</strong>r die Komplementärin können sich bei <strong>de</strong>r<br />
Erstel lung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses auf Kosten <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
<strong>de</strong>r Unterstützung Dritter bedienen. Der Jahresabschluss<br />
ist durch einen durch Gesellschafterbeschluss zu<br />
be stellen<strong>de</strong>n Abschlussprüfer zu prüfen und zu testieren.<br />
2. Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
Nach Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
die Gewinn- und Verlust-Rechnung sowie<br />
die Bilanz, ggf. in Kurzform, mitgeteilt. Die Treuhandkommanditistin<br />
leitet diese Unterlagen unverzüglich<br />
an die Treugeber weiter. Bis zur Feststellung <strong>de</strong>s<br />
Jahresab schlusses ist <strong>de</strong>r vollständige und geprüfte<br />
Jahresab schluss auf Wunsch <strong>de</strong>r Gesellschafter in <strong>de</strong>n<br />
Geschäftsräumen <strong>de</strong>r Gesellschaft einzusehen. Auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />
eines Gesellschafters, o<strong>de</strong>r eines Treugebers<br />
kraft <strong>de</strong>r ihm im jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
erteilten Vollmacht, wird <strong>de</strong>r ge prüfte Jahresabschluss<br />
diesem in Kopie zugesen<strong>de</strong>t. Der Jahresabschluss<br />
wird durch Gesellschafterbeschluss festgestellt.<br />
§ 14<br />
Ergebnisverteilung und Ausschüttung<br />
1. Beteiligung am Gewinn und Verlust<br />
Am Gewinn und Verlust nehmen die Gesellschafter vorbehaltlich<br />
<strong>de</strong>r Regelungen in Ziffer 2 im Verhältnis ihrer<br />
Kapital anteile teil. Die anteiligen Kostenübernahmen gemäß<br />
§ 7 Ziffer 6 sind zu berücksichtigen.<br />
2. Abweichen<strong>de</strong> Gewinn- und Verlustverteilungsabre<strong>de</strong><br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>r Geschäftsjahre 2011 / 12 und 2012 / 13<br />
und sofern <strong>de</strong>r Platzie rungszeitraum darüber hinaus<br />
verlängert wird, das Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres, in <strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>r jeweilige Anlegerbeitritt erfolgt, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rart verteilt,<br />
dass allen Gesell schaftern und ggf. <strong>de</strong>n hinter ihnen<br />
stehen<strong>de</strong>n Treugebern, unabhängig von ihrem Beitrittstermin<br />
und <strong>de</strong>m Termin etwaiger Teilkapitalerhöhungen,<br />
Einzahlungen o<strong>de</strong>r Ausschüttungen, soweit möglich, im<br />
Ergebnis ein Anteil zugerechnet wird, <strong>de</strong>r dazu führt, dass<br />
das Kapitalkonto II aller Gesellschafter (und entsprechend<br />
<strong>de</strong>r Treugeber) gemessen an ihrem Anteil am endgültigen<br />
Gesellschaftskapital, nach Möglichkeit an nähernd auf <strong>de</strong>m<br />
gleichen Stand ist.<br />
3. Ausschüttung (Entnahmen)<br />
Der gemäß nachstehen<strong>de</strong>n Regeln ermittelte Barüberschuss,<br />
abzüglich etwaiger Zu führungen zur<br />
Liquiditäts reserve bzw. zzgl. etwaiger Entnahmen aus<br />
<strong>de</strong>r Liquiditätsreserve, ist auf Basis <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
für das betreffen<strong>de</strong> Geschäftsjahr jeweils<br />
bis zum 30. September <strong>de</strong>s Folgejahres an die Gesellschafter<br />
auszuzahlen, soweit nicht die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin einen Gesellschafterbeschluss hierüber<br />
herbeiführt o<strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen<br />
<strong>de</strong>m entgegenstehen. Die vorgenannten perio disierten<br />
Entnahmen wer<strong>de</strong>n als „Ausschüttungen“ im Sinne dieses<br />
Vertrags be zeichnet. Zu <strong>de</strong>n Ausschüttungen rechnen<br />
262 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
ferner sämtliche Beträge, die gemäß <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Bestimmungen von Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
einbehalten wer<strong>de</strong>n (Steuervorauszahlungen etc.) sowie<br />
etwaige einbehaltene Abzugssteuern (Kapitalertrag steuern,<br />
Zinsabschlagssteuern nebst Solidaritätszuschlag), die<br />
eben falls als Entnahmen gebucht wer<strong>de</strong>n. Die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin soll ei nen Gesellschafterbeschluss<br />
herbeiführen, wenn durch die Ausschüttung die<br />
ord nungsgemäße Fortführung <strong>de</strong>r Gesellschaft gefähr<strong>de</strong>t<br />
wäre o<strong>de</strong>r dies an<strong>de</strong>rweitig im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
liegt. Wenn die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin keinen<br />
Gesellschafterbeschluss einholt, entschei<strong>de</strong>t sie über die<br />
Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung und veranlasst die Auszahlung.<br />
4. Negative Kapitalkonten<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter können auch<br />
dann erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r Kapitalkonten die<br />
Haftsumme unterschreitet bzw. die Haftsumme durch<br />
Ausschüttungen unterschritten wird. Für ein et waiges<br />
Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung gilt § 172 Abs. 4 HGB.<br />
5. Vergütung für Geschäftsbesorgung<br />
Die vertragsgemäßen Vergütungen an die Komplemen tärin,<br />
die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Treuhand-<br />
Kommanditistin und an mit <strong>de</strong>r Geschäfts besorgung beauftragte<br />
Dritte (z. B. Fondsverwaltung, Asset Management)<br />
sind als Kosten <strong>de</strong>r Gesellschaft zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung bestimmt sich grundsätzlich<br />
nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile. Abweichend<br />
davon steht einem Gesellschafter bzw. <strong>de</strong>m hinter ihm<br />
stehen<strong>de</strong>n Treugeber, <strong>de</strong>r mit Wirkung zum 30. November<br />
2011 o<strong>de</strong>r zum 29. Febru ar 2012 (bzw. bei Verlängerung<br />
<strong>de</strong>s Platzierungs zeitraumes auch zu späteren Termi nen, die<br />
noch vor <strong>de</strong>m letzten Beitrittstermin liegen) <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
beitritt, eine Vorzugsausschüttung i. H. v. 2,5 % <strong>de</strong>s Kapitalanteils<br />
pro Quartal (mit tagge nauer Abgrenzung) zu, gerechnet<br />
von <strong>de</strong>m Zeitpunkt seines Beitrittes an (bzw. <strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernahme zusätzlicher Kommanditanteile)<br />
bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s – ggf. verlängerten – Platzierungszeitraumes.<br />
§ 7 Ziffer 6 wird gleichfalls berücksichtigt.<br />
Der Barüberschuss errechnet sich grundsätzlich aus <strong>de</strong>m<br />
Han<strong>de</strong>lsbilanzergebnis zzgl. aller Aufwendungen, die<br />
nicht liquiditätswirksam sind (wie z. B. Abschreibun gen),<br />
abzüglich aller Erträge, die nicht liquiditätswirksam sind<br />
(wie z. B. Auflösung von Rückstellungen), und abzüglich<br />
aller Ausgaben, die nicht aufwandswirksam sind (wie<br />
z. B. <strong>Invest</strong>itionen in Sachanlagen). Bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />
<strong>de</strong>s Barüberschusses sind etwaige Beteiligungserträge,<br />
Kapitalrückführungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Zahlungen, die die<br />
Gesellschaft von an<strong>de</strong>ren Gesellschaften für das betreffen<strong>de</strong><br />
Geschäftsjahr erhal ten hat o<strong>de</strong>r noch erhalten wird, mit<br />
einzubeziehen. Des Weiteren sind etwaige Son <strong>de</strong>reffekte<br />
zu berücksichtigen. Zum Barüberschuss rechnet nicht die<br />
für künftige In vestitionen vorgehaltene Liquidität.<br />
§ 15<br />
Konten <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
1. Kapitalkonten<br />
Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter wer<strong>de</strong>n ein Gesellschafter konto<br />
(Kapitalkonto I) und ein Son<strong>de</strong>rkonto (Kapitalkonto II)<br />
geführt.<br />
2. Kapitalkonto I<br />
Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) erfasst <strong>de</strong>n<br />
Kapital anteil <strong>de</strong>s Gesellschafters gemäß § 5 Ziffer 2; nach<br />
Volleinzahlung <strong>de</strong>r Einlage wird es als Festkonto geführt.<br />
Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) ist allein maßgebend<br />
für die Beteiligung <strong>de</strong>r Gesellschafter am Vermögen<br />
und an Gewinn und Verlust (§ 14), für das Stimmrecht<br />
(§ 11 Ziffer 6) sowie für alle sonstigen Gesellschafterrechte.<br />
3. Kapitalkonto II<br />
Auf <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rkonto (Kapitalkonto II) wer<strong>de</strong>n alle<br />
sonstigen Buchungen, insbeson <strong>de</strong>re das Agio, die Ausschüttungen<br />
sowie die Gewinne und Verluste erfasst.<br />
§ 16<br />
Tod eines Kommanditisten / Treugebers<br />
1. Qualifizierte Nachfolgeregelung<br />
Verstirbt ein Kommanditist / Treugeber, wird die Gesellschaft<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r fol gen<strong>de</strong>n Vorschriften mit<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 263
seinen Erben fortgesetzt. Je<strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber<br />
ist verpflichtet, durch eine entsprechen<strong>de</strong> qualifizierte<br />
Nachfolgeregelung sicherzustel len, dass<br />
a) im Falle seines To<strong>de</strong>s keine Aufspaltung seines Gesamtbeteiligungsbetrags<br />
in Beträge eintritt, die <strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 5 Ziffer 2 (Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />
von 25.000 EUR und höhere Beträge durch 1.000 teilbar)<br />
nicht genügen;<br />
nicht getroffen, ist – im Falle eines Kommanditisten – die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin bzw. – im Falle eines<br />
Treugebers – die Treu hand-Kommanditistin unwi<strong>de</strong>rruflich<br />
bevollmächtigt, die Beteiligung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Erben,<br />
sofern dieser unter die Regelung in Ziffer 1b) fällt, als<br />
Kommanditist bzw. Treugeber durch einseitige schriftliche<br />
Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die<br />
Be stimmungen <strong>de</strong>s § 17 Ziffer 5 und <strong>de</strong>s § 18 gelten in<br />
diesem Fall entspre chend.<br />
b) keiner <strong>de</strong>r Erben Staatsbürger <strong>de</strong>r USA o<strong>de</strong>r Inhaber<br />
einer dauerhaften Auf enthalts- und Arbeitserlaubnis<br />
für die USA (Greencard) ist o<strong>de</strong>r seinen Wohn sitz in<br />
<strong>de</strong>n USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten hat bzw. eine<br />
Körperschaft o<strong>de</strong>r sonstige Vermögensmasse ist, die<br />
unter <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r USA organisiert ist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren<br />
Einkommen <strong>de</strong>m US-Steuerrecht unterliegt. Gleiches<br />
gilt für Staatsbürger / juristische Personen mit Sitz in<br />
<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Kanada, Japan, Ir land o<strong>de</strong>r Australien.<br />
2. Folgen <strong>de</strong>r Nichtbeachtung<br />
Hat <strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber für seinen To<strong>de</strong>sfall<br />
eine Nachfolgeregelung im Sin ne von vorstehen<strong>de</strong>r<br />
Ziffer 1a) nicht getroffen, gilt Folgen<strong>de</strong>s: Die Erben sind<br />
verpflichtet, eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung herbeizuführen,<br />
bei <strong>de</strong>r Gesamtbeteiligungsbeträ ge entstehen, die <strong>de</strong>n<br />
An for<strong>de</strong>rungen von § 5 Ziffern 1 und 2 genügen. Über<br />
etwaige begrün<strong>de</strong>te Ausnahmen entschei<strong>de</strong>n die Treuhand-<br />
Kommanditistin und die Ge schäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
einvernehmlich nach eigenem Ermessen. Bis dahin ruhen<br />
sämtliche Gesellschafter- / Treugeberrechte mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung an Gewinn und Verlust. Ausschüttungen<br />
können von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Komman ditistin, für<br />
Treugeber von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin, einbehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, bis die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung ordnungsgemäß<br />
ab geschlossen ist und <strong>de</strong>r / die eintreten<strong>de</strong>(n) Erbe(n)<br />
sämtliche nach <strong>de</strong>m Dafürhalten <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin notwendigen<br />
Nachweise und Unterlagen über reicht hat / haben.<br />
Hat <strong>de</strong>r Kommanditist / Treugeber für seinen To<strong>de</strong>sfall eine<br />
Nachfolgeregelung im Sin ne von vorstehen<strong>de</strong>r Ziffer 1 b)<br />
3. Legitimation<br />
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Rechtsnachfolger<br />
<strong>de</strong>s verstorbenen Kommandi tisten / Treugebers, wer sich<br />
durch Vorlage eines geeigneten Legitimationsnachwei ses<br />
(i. d. R. Erbschein) legitimiert. Bei ausländischen Urkun<strong>de</strong>n<br />
hat <strong>de</strong>r Erbe die Kosten für Übersetzungen und etwa<br />
erfor<strong>de</strong>rliche weitere Nachweise (z. B. Rechts gutachten)<br />
zu tragen.<br />
4. Gemeinsamer Vertreter bei mehreren Erben<br />
Wer<strong>de</strong>n mehrere Erben, die bislang noch nicht an <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft beteiligt waren, im Wege <strong>de</strong>s Erbfalls zu<br />
einer Erbengemeinschaft von Treugebern, so können sie<br />
ihre Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte nur<br />
durch einen gemeinsamen Ver treter ausüben, solange<br />
die Erbengemeinschaft nicht <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Gesell schaftsvertrags gemäß auseinan<strong>de</strong>rgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />
Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Mitglied <strong>de</strong>r Erbengemeinschaft,<br />
<strong>de</strong>r Testamentsvollstrecker o<strong>de</strong>r ein kraft<br />
Geset zes zur Verschwiegenheit verpflichtetes Mitglied<br />
<strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r steuerberaten<strong>de</strong>n Berufe sein. Solange<br />
ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhen die<br />
Stimm rechte und sonstigen Gesellschafterrechte mit<br />
Ausnahme <strong>de</strong>r Beteiligung an Gewinn und Verlust; die<br />
Geschäfts führen<strong>de</strong> Kommanditistin ist jedoch berechtigt,<br />
Aus schüttungen an die Erben während dieser Zeit unverzinslich<br />
einzubehalten.<br />
Die Regelungen dieser Ziffer 4 gelten für eine Mehrheit<br />
von Erben eines Direktkom manditisten sinngemäß, wenn<br />
die Son<strong>de</strong>rerbfolge aller Erben gegen die Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s § 5 Ziffer 2 (Min<strong>de</strong>stbeteiligung bzw. Stückelung)<br />
264 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
verstößt und daher ein Bei tritt aller Erben als Kommanditisten<br />
nicht möglich ist.<br />
5. Kosten<br />
Die bei <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
durch <strong>de</strong>n Erbfall verur sachten Kosten trägt <strong>de</strong>r jeweils für<br />
<strong>de</strong>n Erblasser eintreten<strong>de</strong> Kommandi tist / Treugeber.<br />
§ 17<br />
Kündigung / Ausschei<strong>de</strong>n eines Gesellschafters<br />
1. Or<strong>de</strong>ntliche Kündigung durch Gesellschafter<br />
Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann mit einer Kündigungsfrist von<br />
zwölf Monaten zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres sein Ausschei<strong>de</strong>n<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft erklären, frühestens je doch<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2028 / 29. Die Kündigung<br />
ist schriftlich unter Ein haltung <strong>de</strong>r vorstehend genannten<br />
Frist von zwölf Monaten zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft zu erklären und an die Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditis tin zu richten.<br />
Auf Verlangen <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin hat<br />
<strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesell schafter seine Beteiligung auf eine<br />
von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin als Nachfolger<br />
bestimmte Person zu übertragen, sofern <strong>de</strong>r Kaufpreis<br />
min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>m Entschädigungsanspruch gemäß<br />
§ 18 entspricht. Ist bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Kündigungs frist kein<br />
Nachfolger bestimmt wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Übertragung <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung nicht er folgt, schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />
aus. Die Beteiligung wächst <strong>de</strong>n übri gen Gesellschaftern<br />
entsprechend <strong>de</strong>n gesetz lichen Regelungen zu.<br />
Die Abfindung richtet sich nach § 18.<br />
Wenn Gesellschafter, die insgesamt min<strong>de</strong>stens 75 %<br />
<strong>de</strong>r Kapitalanteile, bezogen auf das nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Kapitalerhöhungen gemäß § 4 Ziffer 4 insgesamt vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Beteiligungskapital, auf sich vereinigen, wirksam<br />
kündigen, ist die Gesell schaft aufgelöst. Die Abwicklung<br />
richtet sich nach § 19.<br />
2. Ausschei<strong>de</strong>n aus wichtigem Grund<br />
Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig, wird über sein<br />
Vermögen das Insolvenzver fahren eröffnet o<strong>de</strong>r die<br />
Eröffnung <strong>de</strong>sselben mangels Masse abgelehnt (Ausschei<strong>de</strong>nsgrund),<br />
so schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />
mit sofortiger Wirkung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus,<br />
ohne dass es einer Kündigung, eines Gesellschafterbeschlus<br />
ses o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gerichtlichen Klage bedarf. Dies gilt<br />
auch während <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft. Treten die<br />
vorgenannten Umstän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
ein, treten die Treugeber an ihrer Stelle unmittelbar als<br />
Direktkommanditisten – unter Übernahme <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin – in die Gesellschaft ein.<br />
3. Ausschluss<br />
Im Übrigen kann ein Gesellschafter nur aus wichtigem in<br />
seiner Person liegen<strong>de</strong>m Grund durch Gesellschafterbeschluss<br />
mit min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stim men<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die aus<br />
seinem Ausschluss ent stehen<strong>de</strong>n Kosten hat <strong>de</strong>r ausgeschlossene<br />
Gesellschafter zu tragen. Weitere An sprüche,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />
bleiben unbe rührt.<br />
4. Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
und <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Ein Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft er folgt erst zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu<br />
<strong>de</strong>m eine neue Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin in die<br />
Gesellschaft aufgenommen wur<strong>de</strong> bzw. einem an<strong>de</strong>ren<br />
Kommanditisten die Ge schäftsführungsbefugnis eingeräumt<br />
wur<strong>de</strong>. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für die Komplemen tärin.<br />
Ein Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft erfolgt – abgesehen von <strong>de</strong>m in § 17 Ziffer 2<br />
geregelten Son<strong>de</strong>rfall – erst zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m<br />
eine neue Treuhand-Kommanditistin in die Gesellschaft<br />
aufgenommen wur<strong>de</strong> und ihr im Wege <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge<br />
die treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteili gungen<br />
sowie die Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>n Treuhand- und<br />
Verwaltungsverträgen mit <strong>de</strong>n Treugebern übertragen<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 265
5. Folgen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />
In allen vorgenannten Fällen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns von Gesellschaftern<br />
wird die Gesell schaft fortgesetzt und <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteil<br />
<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters wächst<br />
<strong>de</strong>n übrigen Gesellschaftern anteilig an, soweit <strong>de</strong>r Anteil<br />
nicht auf einen Drit ten übertragen wur<strong>de</strong>. Sobald ein<br />
Treugeber ausschei<strong>de</strong>t, ist die Treuhand- Kommanditistin<br />
berechtigt und bevollmächtigt, ihre treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene<br />
Kom manditbeteiligung entsprechend teilweise<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kom manditistin zu<br />
kündigen und damit ihren Kommanditanteil anteilig herabzusetzen.<br />
In diesem Fall nimmt die Treuhand-Kommanditistin<br />
mit ihrem übrigen für Rechnung von Treugebern<br />
gehaltenen Kommanditanteil an <strong>de</strong>r Anwachsung teil.<br />
Sofern innerhalb eines Monats seit <strong>de</strong>m Abfindungsangebot<br />
keine Einigung über die Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswerts<br />
erzielt wer<strong>de</strong>n kann, wird <strong>de</strong>r Verkehrswert auf Antrag<br />
<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin von einem vom Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>r Indust rie- und Han<strong>de</strong>lskammer Frankfurt am Main zu<br />
bestimmen<strong>de</strong>n Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für alle Beteiligten verbindlich durch<br />
Schätzung ermittelt. Die hieraus entstehen<strong>de</strong>n Kosten<br />
trägt <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter, es sei <strong>de</strong>nn, die<br />
Schätzung <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers ergibt einen gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Ab findungsangebot <strong>de</strong>r Gesellschaft um mehr als<br />
10 % höheren Verkehrswert. Im letz teren Fall trägt die<br />
Gesellschaft die Kosten <strong>de</strong>r Wertermittlung.<br />
Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter hat <strong>de</strong>r Gesellschaft alle<br />
Aufwendungen zu erset zen, die durch das Aus schei<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Gesellschafters entstehen. Der Aufwendungsersatzanspruch<br />
wird mit <strong>de</strong>m Abfindungsanspruch <strong>de</strong>s<br />
ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters gemäß § 18 verrechnet.<br />
Ansprüche <strong>de</strong>r Gesellschaft auf Scha<strong>de</strong>nsersatz bleiben<br />
un berührt, wenn <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter sein<br />
vorzeitiges Ausschei<strong>de</strong>n zu vertreten hat.<br />
§ 18<br />
Abfindungsansprüche bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />
eines Gesellschafters<br />
1. Höhe <strong>de</strong>r Abfindung<br />
Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter zum Geschäftsjahres en<strong>de</strong><br />
2028 / 29 o<strong>de</strong>r danach im We ge <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />
gemäß § 17 Ziffer 1 aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, steht<br />
ihm ein Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft<br />
in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes seiner Beteiligung zu. Für<br />
an<strong>de</strong>rweitig ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter beträgt <strong>de</strong>r<br />
Ab findungsanspruch 80 % <strong>de</strong>s Verkehrswerts ihrer<br />
Beteiligung.<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin wird <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Anleger rechtzeitig ein Abfindungsangebot<br />
unterbreiten und hierfür erfor<strong>de</strong>rlichenfalls eine aktuelle<br />
ex terne Feststellung <strong>de</strong>s Verkehrswerts veranlassen.<br />
2. Zahlungsweise; Fälligkeit <strong>de</strong>s Abfindungsanspruchs<br />
Die Abfindung wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Liquidität<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft in bis zu fünf gleichen Raten ausgezahlt.<br />
Die Festlegung <strong>de</strong>r Raten trifft die Geschäfts führen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin. Die erste Rate wird im Folgejahr zusammen<br />
mit <strong>de</strong>r Ausschüttung <strong>de</strong>s Barüberschusses<br />
an die verbliebenen Gesellschafter für das betreffen<strong>de</strong><br />
Ge schäftsjahr, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gesellschafter ausgeschie<strong>de</strong>n<br />
ist, zur Auszahlung fällig. Auch die folgen<strong>de</strong>n Raten sind<br />
jeweils zusammen mit <strong>de</strong>r jährlichen Ausschüttung <strong>de</strong>s<br />
Barüberschusses durch die Gesellschaft an die verbliebenen<br />
Gesellschafter zur Zah lung fällig. In Ermangelung von<br />
Ausschüttungszahlungen wer<strong>de</strong>n die Abfindungsraten<br />
zum 30. September <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Jahres fällig. Die<br />
noch offenen Teile <strong>de</strong>s Abfin dungsanspruchs wer<strong>de</strong>n bis<br />
zur Auszahlung mit 3 % p. a. verzinst. Der ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong><br />
Gesellschafter kann we<strong>de</strong>r Sicherheit für seinen Abfindungsanspruch<br />
noch Frei stellung von <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />
durch einen Gesellschaftsgläubiger verlangen.<br />
3. Abfindungsanspruch <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Der Treuhand-Kommanditistin steht eine Abfindung<br />
für die von ihr treuhän<strong>de</strong>risch ge haltenen Anteile im<br />
Falle ihres Ausschei<strong>de</strong>ns nicht zu, wenn und soweit<br />
die Treu handverhältnisse mit einem neuen Treuhand-<br />
Kommanditisten fortgesetzt wer<strong>de</strong>n o <strong>de</strong>r die von <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin gehaltenen Anteile auf die Treu-<br />
266 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
geber als Direktkommanditisten übertragen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Treuhand-Kommanditistin kann eine Abfindung nur insoweit<br />
beanspruchen, als sie Anteile im eigenen Namen und<br />
für ei gene Rechnung hält o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />
– nach entsprechen <strong>de</strong>r Herab setzung<br />
ihres Kommanditanteils – zur Auszahlung <strong>de</strong>s Werts <strong>de</strong>s<br />
treuhän <strong>de</strong>risch verwalteten Teilkommandit anteils an <strong>de</strong>n<br />
Treugeber verpflichtet ist. Die Er mittlung <strong>de</strong>s Verkehrswerts<br />
und die Auszahlung richten sich nach <strong>de</strong>n § 18<br />
Ziffern 1 und 2, wobei die Einigung gemäß Ziffer 1 Satz<br />
5 zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Treugebern<br />
zu erzielen ist. Die hieraus entstehen<strong>de</strong>n Kosten<br />
trägt <strong>de</strong>r Treugeber nach Maßgabe von Ziffer 1 Satz 6.<br />
nachfolgt. Die Liquidationsvergütung wird fällig, sobald<br />
die erste Abschlagszahlung auf das Liquidationsguthaben<br />
an die Gesellschafter zur Auszahlung kommt.<br />
4. Auszahlung <strong>de</strong>s Liquidationserlöses<br />
Der verbleiben<strong>de</strong> Liquidationserlös ist an die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapi talanteile in mehreren<br />
Raten nach Liquidationsfortschritt auszuzahlen. Der<br />
Liquidator hat nach pflichtgemäßem Ermessen für die<br />
Dauer <strong>de</strong>r Liquidation angemessene Li quiditätsreserven<br />
in <strong>de</strong>r Gesellschaft zu belassen, um die erwarteten Kosten<br />
<strong>de</strong>r Ab wicklung aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvermögen bedienen<br />
zu können.<br />
§ 19<br />
Liquidation; Veräußerung von Gesellschaftsvermögen<br />
1. Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit<br />
einer Mehrheit von min<strong>de</strong>s tens 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen<br />
Stimmen aufgelöst wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Liquidator<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Auflösung (Liquidation) ist die Treuhandkommanditistin<br />
o<strong>de</strong>r ein von ihr bestimmter Dritter<br />
alleiniger Liquidator. Durch Gesellschafterbeschluss mit<br />
einer Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen kann<br />
ein an<strong>de</strong>rer Liquidator bestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 20<br />
Kommanditistenregister, Vertraulichkeit,<br />
Datenherausgabe, Mitteilungen<br />
1. Daten <strong>de</strong>s Kommanditistenregisters<br />
Die Treuhand-Kommanditistin führt für alle Kommanditisten<br />
ein Register mit ihren personenbezogenen und<br />
beteiligungsbezogenen Daten. Personenbezogene Daten<br />
sind <strong>de</strong>r Name, das Geburtsdatum, die Adresse, das<br />
Wohnsitzfinanzamt, die Steuer nummer, die persönliche<br />
Steueri<strong>de</strong>ntifikationsnummer sowie die Bankverbindung.<br />
Die personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n nur zum Zwecke<br />
<strong>de</strong>r Anlegerverwaltung im Rah men <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses<br />
verarbeitet und genutzt.<br />
3. Vergütung <strong>de</strong>s Liquidators<br />
Der Liquidator verwertet das Vermögen unter Wahrung<br />
<strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r Gesell schafter mit wirtschaftlich vertretbarer<br />
Beschleunigung. Der Liquidator erhält zu Las ten<br />
<strong>de</strong>s Liquidationserlöses eine aus Sicht <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
marktübliche Vergütung von 0,5 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Liquidationsphase<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verteilung an die Anleger zur<br />
Verfügung stehen<strong>de</strong> Liquidität (Nettoliquidationserlös).<br />
Auf die Vergütung ist zusätzlich die Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />
Höhe zu entrichten. Die vorstehen<strong>de</strong> Regelung<br />
gilt auch, wenn über die Veräußerung <strong>de</strong>s Anlageobjekts<br />
be reits vor <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft ein Vertrag<br />
geschlossen wur<strong>de</strong> und die Li quidationseröffnung zeitlich<br />
2. Mitteilungspflicht bei Än<strong>de</strong>rungen<br />
Dem Kommanditisten obliegt es, alle Än<strong>de</strong>rungen seiner<br />
personenbezogenen Daten unverzüglich <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin bekannt zu geben und ggf. durch Vorlage<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Urkun<strong>de</strong>n (z. B. Erbschein, Übertragungsvertrag)<br />
nachzuweisen.<br />
3. Auskünfte aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister,<br />
Vertraulichkeit<br />
Auskünfte aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister, insbeson<strong>de</strong>re<br />
über die Beteiligung und die eingetragenen Daten<br />
<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Kommanditisten, darf die Treuhand-<br />
Kommanditistin in <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang nur <strong>de</strong>r<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 267
Geschäftsleitung <strong>de</strong>r Gesell schaft, <strong>de</strong>m zu ständigen<br />
Finanzamt sowie beruflich zur Verschwiegenheit<br />
verpflichte ten Prüfern und Beratern (z. B. Rechtsan wälte,<br />
Steuerberater) <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditisten und an etwaige sonstige von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
beauftragte Dienstleister, die sie bei<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung ihrer Treu handaufgaben unter stützen,<br />
erteilen. Im Übrigen sind diese Informationen von <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln. Die<br />
Treuhand-Kommanditistin wird insoweit die Vertraulichkeit<br />
durch geeignete Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n Empfän gern<br />
sicherstellen. Der einzelne Kommanditist ist nur in Bezug<br />
auf seine eigenen Da ten auskunftsberechtigt. Weitere<br />
Auskünfte in Bezug auf Daten aus <strong>de</strong>m Kommandi tistenregister<br />
können nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Ziffer dieses<br />
§ 20 erfolgen.<br />
4. Herausgabe von persönlichen Daten<br />
Der Kommanditist hat nach diesem Vertrag keinen<br />
Anspruch auf Einsicht in das Kommanditistenregister<br />
o<strong>de</strong>r auf Angaben über die im Kommanditistenregister<br />
ent haltenen persönlichen Daten <strong>de</strong>r übrigen Kommanditisten.<br />
Soweit es sich nicht um Angaben han<strong>de</strong>lt, die im<br />
Han<strong>de</strong>lsregister einsehbar sind, darf die Treuhand-Kommanditistin<br />
<strong>de</strong>n Kommanditisten keine Auskünfte über die<br />
im Kommanditistenre gister enthaltenen Daten <strong>de</strong>r übrigen<br />
Kommanditisten erteilen, soweit nicht die von <strong>de</strong>r Auskunft<br />
betroffenen Kommanditisten ausdrücklich schriftlich<br />
zugestimmt haben o<strong>de</strong>r hierzu eine rechtliche o<strong>de</strong>r gesetzliche<br />
Verpflichtung besteht. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
wird auf Verlangen eines Kommanditisten, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Grund<br />
seines Be gehrens angeben muss, auf <strong>de</strong>ssen Kosten um<br />
die Zustimmung zur Datenherausga be bei <strong>de</strong>n betroffenen<br />
Kommanditisten ersuchen.<br />
Falls ein Kommanditist die Herausgabe von nicht im<br />
Han<strong>de</strong>lsregister einsehbaren persönlichen Daten an<strong>de</strong>rer<br />
Kommanditisten begehrt, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />
<strong>de</strong>n betroffenen Kommanditisten das Begehren unter<br />
Mitteilung <strong>de</strong>s hierfür angegebenen Grun<strong>de</strong>s innerhalb<br />
von zehn Kalen<strong>de</strong>rtagen übermitteln und um das jeweilige<br />
Einverständnis zur Informationsherausgabe ersuchen.<br />
Sobald dieses Einverständnis vorliegt, wird die Treuhand-<br />
Kommanditistin die Daten im Umfang <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Einverständnisses an <strong>de</strong>n informationsbegehren<strong>de</strong>n<br />
Kommanditisten wei terleiten. Sofern kein Einverständnis<br />
eines Kommanditisten erfolgt, wird die Treu hand-<br />
Kommanditistin die Daten dieses Kommanditisten nicht<br />
weiterleiten, es sei <strong>de</strong>nn, dass hierzu eine rechtliche o<strong>de</strong>r<br />
gesetzliche Verpflichtung besteht. Informati onsbegehren<br />
von Treugebern richten sich nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
Für Auskünfte <strong>de</strong>r Kommanditisten aus <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin eben falls geführten Treugeberregister<br />
gelten die obigen Vorschriften entsprechend.<br />
Die durch das Informationsbegehren anfallen<strong>de</strong>n Kosten<br />
(z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von <strong>de</strong>m anfragen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditisten zu tragen. Auf Verlangen <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin hat <strong>de</strong>r anfragen<strong>de</strong> Kommanditist die<br />
voraussichtlich entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorschüssig zu<br />
bezahlen.<br />
5. Mitteilungen<br />
Die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin wird Informationen<br />
und Nachrichten, die ein Kommanditist <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Kommanditisten zukommen lassen will, im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r üblichen Korrespon<strong>de</strong>nz übermitteln. Entsprechend<br />
wird die Treuhand-Kommanditistin mit Informationen und<br />
Nachrichten verfahren, die ein Treugeber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Treugebern zukommen lassen will. Hierdurch anfallen<strong>de</strong><br />
zusätzliche Kosten (z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von<br />
<strong>de</strong>m beauftragen<strong>de</strong>n Kommanditisten bzw. Treugeber zu<br />
tragen. Auf Verlangen <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
hat <strong>de</strong>r beauftragen<strong>de</strong> Kommanditist und auf Verlangen<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin hat <strong>de</strong>r beauftragen<strong>de</strong><br />
Treugeber die entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorab zu erstatten.<br />
6. Datenschutz<br />
Je<strong>de</strong>r Gesellschafter erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n,<br />
dass seine personenbezoge nen Daten im Wege <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Datenverarbeitung gespeichert und dass die<br />
in die Anlegerverwaltung einbezogenen Parteien über die<br />
Verhältnisse <strong>de</strong>r Gesell schaft und seine Person informiert<br />
268 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Anhang<br />
wer<strong>de</strong>n, soweit dies zur Verwaltung und Betreu ung <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s jeweiligen Anlegers erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
§ 21<br />
Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />
Alle Kommanditisten, auch im Wege einer Rechtsnachfolge<br />
neu eintreten<strong>de</strong> Kom manditisten, bevollmächtigen<br />
die Treuhand-Kommanditistin, alle Anmeldungen zum<br />
Han<strong>de</strong>lsregister vorzunehmen. Die Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />
berechtigt zur Vornah me sämtlicher künftiger<br />
Anmeldungen zum Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin übermittelt <strong>de</strong>m Kommanditisten<br />
hierfür ein Formblatt. Die Vollmacht ist auf<br />
Kosten <strong>de</strong>s beitreten<strong>de</strong>n Kommanditisten in notariell<br />
beglaubigter Form unverzüglich auszustellen und an die<br />
Treuhand- Kommanditistin zu übersen<strong>de</strong>n. Näheres ist <strong>de</strong>m<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu entnehmen. Die<br />
Kosten <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragung <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
Kommandit einlage <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aufgrund<br />
eines Treugeberbeitritts trägt die Gesellschaft.<br />
kommt, was die Vertragspar teien gewollt haben o<strong>de</strong>r<br />
nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben<br />
wür<strong>de</strong>n, wenn sie die Angelegenheit bedacht hätten.<br />
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Rechtswahl<br />
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie<br />
über das Zustan<strong>de</strong>kommen dieses Vertrags ist, soweit<br />
dies rechtlich zulässig vereinbart wer<strong>de</strong>n kann, Frankfurt<br />
am Main.<br />
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>utschem Recht.<br />
Frankfurt am Main, 07. September 2011<br />
§ 22<br />
Schriftform<br />
Nebenabre<strong>de</strong>n zu diesem Vertrag sowie Än<strong>de</strong>rungen und<br />
Ergänzungen dieses Ver trags bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform,<br />
soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss nach <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen dieses Vertrags getroffen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
aber kraft Gesetzes nota rielle Form erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> Hydropower Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Rolf G. Krauß (Geschäftsführer)<br />
– Komplementärin –<br />
§ 23<br />
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand, Rechtswahl<br />
1. Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise unwirksam sein bzw. wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sollte sich<br />
in <strong>de</strong>m Vertrag eine Lücke befin<strong>de</strong>n, so soll hierdurch<br />
die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen nicht berührt<br />
wer<strong>de</strong>n. Anstelle <strong>de</strong>r unwirk samen Bestimmung o<strong>de</strong>r zur<br />
Auffüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene Regelung<br />
gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />
DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />
Iris Racke (Geschäftsführerin), Tanner Kaymakci (Prokurist)<br />
– Treuhand-Kommanditistin –<br />
KUCERA Beteiligungen Holding GmbH<br />
Rolf G. Krauß (Geschäftsführer)<br />
– Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin –<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 269
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha<br />
GmbH & Co. KG<br />
Inhalt<br />
§ 1 Vertragsparteien; Vertragsgrundlage<br />
Abschnitt A<br />
Treuhandmandat für indirekt<br />
beteiligte Anleger (Treugeber)<br />
§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandmandats<br />
§ 3 Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrags für Treugeber<br />
§ 4 Aufgaben und Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin und <strong>de</strong>s Treugebers<br />
§ 5 Übertragung von Beteiligungen,<br />
sonstige Verfügungen, Kosten<br />
Abschnitt B<br />
Verwaltungsmandat für direkt beteiligte<br />
Anleger (Direktkommanditisten)<br />
§ 6 Verwaltungsverhältnis<br />
§ 7 Freistellung<br />
Abschnitt C<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 8 Vertragspartner<br />
§ 9 Rechtsverhältnis <strong>de</strong>r Anleger untereinan<strong>de</strong>r<br />
§ 10 Vergütung<br />
§ 11 Wirksamwer<strong>de</strong>n von Erklärungen<br />
§ 12 Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
§ 13 Laufzeit und Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags<br />
§ 14 Rechenschaftsbericht<br />
§ 15 Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
§ 16 Treugeberregister, Vertraulichkeit,<br />
Datenheraus gabe, Mitteilungen<br />
§ 17 Tod <strong>de</strong>s Anlegers<br />
§ 18 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand, Datenschutz<br />
§ 1<br />
Vertragsparteien; Vertragsgrundlage<br />
1. Vertragsparteien<br />
Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend<br />
„Treuhand- und Verwaltungsvertrag“ genannt) regelt die<br />
Rechtsbeziehungen zwischen <strong>de</strong>r<br />
DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />
(nachfolgend „Treuhand-Kommanditistin“ genannt)<br />
und<br />
a) je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Treugeber, die gemäß <strong>de</strong>n Bedingungen<br />
<strong>de</strong>s Verkaufsprospekts vom 26. September 2011 einschließlich<br />
etwaiger Nachträge (nachfolgend „Verkaufspros<br />
pekt“ genannt) an <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong><br />
Alpha GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“<br />
genannt), eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />
Frankfurt am Main, HRA 46480, mittelbar<br />
über die Treuhand-Kommanditistin eine Beteiligung<br />
er werben o<strong>de</strong>r eine solche Treugeberbeteiligung später<br />
an<strong>de</strong>rweitig erwerben („Treuhandmandat“, siehe dazu<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Abschnitt A),<br />
sowie<br />
b) je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kommanditisten, die zunächst als Treugeber<br />
beteiligt waren und dann von ihrem Recht auf Übertragung<br />
<strong>de</strong>r Treugeberbeteiligung in eine unmittelbare<br />
Beteiligung Gebrauch machen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig einen<br />
Kommanditanteil an <strong>de</strong>r Gesellschaft erwerben, sich<br />
selbst als Kommanditisten in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />
eintragen lassen und eine Verwaltung ihrer Beteiligung<br />
durch die Treuhand-Kommanditistin wünschen („Verwaltungsmandat“,<br />
siehe nachfolgen<strong>de</strong>n Abschnitt B),<br />
und zwar jeweils im Sinne eines zweiseitigen<br />
Geschäftsbesorgungsvertrags.<br />
Treugeber im Sinne von a) und Kommanditisten im Sinne<br />
von b) wer<strong>de</strong>n nachfolgend auch einheitlich als „Anleger“<br />
bezeichnet. Gemeinsame Bestimmungen für das Treuhandmandat<br />
und für das Verwaltungsmandat wer<strong>de</strong>n in<br />
Abschnitt C aufgeführt.<br />
270 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Anhang<br />
2. Vertragsgrundlage<br />
Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>r im<br />
Verkaufsprospekt abgedruckten Fassung (nachfolgend<br />
„Gesellschaftsvertrag“ genannt) ist – vorbehaltlich und<br />
einschließlich etwaiger späterer von <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
beschlossener Än<strong>de</strong>rungen – Grundlage und Bestandteil<br />
dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags.<br />
Der Treugeber bestätigt mit Unterzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
Erhalt, Kenntnisnahme und Verständnis <strong>de</strong>s<br />
Inhalts <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags. Anleger, die diesen<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag später im Zuge <strong>de</strong>s<br />
Zweiterwerbs von Anteilen abschließen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />
Vertrag <strong>de</strong>s Veräußerers eintreten, bestätigen<br />
mit Abschluss o<strong>de</strong>r Eintritt in diesen Vertrag ebenfalls,<br />
<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags zur Kenntnis<br />
genommen zu haben und diesen zu akzeptieren.<br />
Abschnitt A<br />
Treuhandmandat für indirekt<br />
beteiligte Anleger (Treugeber)<br />
§ 2<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandmandats<br />
verwaltet. Die Treuhandverträge sind in ihrem Bestand<br />
voneinan<strong>de</strong>r unabhängig.<br />
Die gezeichnete Einlage <strong>de</strong>s Treugebers ohne Agio<br />
(„Anlagebetrag“) unterteilt sich in eine Hafteinlage, die als<br />
Haftsumme von <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin auf <strong>de</strong>ren<br />
Namen in das Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen ist, und eine<br />
zusätzliche Pflichteinlage. Die Hafteinlage eines je<strong>de</strong>n<br />
Treugebers beträgt stets 0,1 %, die zusätzliche Pflichteinlage<br />
99,9 % seiner Einlage. Die Höhe <strong>de</strong>s Anlagebetrags<br />
bestimmt sich nach <strong>de</strong>r Beitrittserklärung und muss<br />
min<strong>de</strong>stens 25.000 EUR betragen. Höhere Anlagebeträge<br />
müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Ausnahmen<br />
bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
und <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin hält die Kommanditbeteiligung<br />
im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil<br />
und ist als Kommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister<br />
eingetragen. Sie tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen<br />
auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur Gesellschaft.<br />
§ 3<br />
Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrags für Treugeber<br />
Die Treuhand-Kommanditistin übernimmt und verwaltet<br />
für <strong>de</strong>n Treugeber einen seiner Beteiligung entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Teilkommanditanteil (im Folgen<strong>de</strong>n auch<br />
„Kommandit beteiligung“) an <strong>de</strong>r Gesellschaft und hält<br />
diesen treuhän<strong>de</strong>risch im eigenen Namen, aber im<br />
Auftrag, im Interesse und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers.<br />
Die Begründung <strong>de</strong>r Kommanditbeteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
im Auftrag und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers<br />
kommt mit Unterzeichnung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Beitrittserklärung<br />
und Annahme durch die Treuhand-Kommanditistin<br />
gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Vorschriften zustan<strong>de</strong>.<br />
Der Treugeber ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Treuhand-<br />
Kommanditistin Treuhandverträge auch mit an<strong>de</strong>ren<br />
Treugebern abschließt und für diese weitere Kommanditbeteiligungen<br />
an <strong>de</strong>r Gesellschaft treuhän<strong>de</strong>risch hält und<br />
1. Abschluss und Wi<strong>de</strong>rruf<br />
Mit Blick darauf, dass eine <strong>Invest</strong>ition in <strong>de</strong>n im Verkaufsprospekt<br />
beschriebenen Anlagegegenstän<strong>de</strong>n nur erfolgt,<br />
sofern die Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin nicht von<br />
ihrem Recht zur Rückabwicklung nach § 4 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
Gebrauch macht, sowie im Hinblick auf<br />
abwicklungstechnische Umstän<strong>de</strong> (u. a. die Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Möglichkeit eventueller Zeichnungswi<strong>de</strong>rrufe<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist) ist <strong>de</strong>r Anleger für die Dauer<br />
von zwei Monaten (Annahmefrist) ab Unterzeichnung<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung an das Vertragsangebot gebun<strong>de</strong>n,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, er wi<strong>de</strong>rruft seine Beitrittserklärung nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r ihm erteilten Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung fristgerecht.<br />
In diesem Fall schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rrufen<strong>de</strong> Anleger,<br />
sofern sein Beitritt bereits vollzogen war, mit Zugang <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rrufs bei <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung genannten<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 271
Empfänger aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus und erhält etwaige<br />
bereits an die Treuhand-Kommanditistin geleistete Zahlungen<br />
erstattet.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt mit Gegenzeichnung<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>s Treugebers o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rweitige Annahmeerklärung durch die Treuhand-<br />
Kommanditistin unter <strong>de</strong>n in § 3 Ziffer 2 genannten Bedingungen<br />
und zu <strong>de</strong>m dort bestimmten Zeitpunkt zustan<strong>de</strong>.<br />
Eines Zugangs <strong>de</strong>r Annahmeerklärung beim Treugeber<br />
bedarf es hierfür nicht. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
teilt <strong>de</strong>m Treugeber jedoch mit geson<strong>de</strong>rtem Schreiben<br />
die Annahme seines Beitrittsangebots und somit <strong>de</strong>s<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrags mit. Spätestens die<br />
Ab buchung <strong>de</strong>s Anlagebetrags <strong>de</strong>s Anlegers gilt als Mitteilung<br />
<strong>de</strong>r Annahme.<br />
2. Erbringung <strong>de</strong>s Anlagebetrags und Beitrittstermin<br />
Der Treugeber leistet seinen Anlagebetrag nach <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>r Beitrittserklärung und <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags spätestens zum En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin prüft, ob <strong>de</strong>r Treugeber seine in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
angegebene Einlage zzgl. eines erhobenen<br />
Agios vollständig und fristgerecht geleistet hat.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag und die Beteiligung<br />
als Treugeber wer<strong>de</strong>n stets mit Wirkung zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts (Beitrittstermin)<br />
wirksam. Der Beitritt steht jedoch unter<br />
<strong>de</strong>r auf schieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r vollständigen und<br />
frist gerechten Zahlung <strong>de</strong>s Anlagebetrags zzgl. <strong>de</strong>s<br />
erhobenen Agios gemäß § 5 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
Fällt die Zahlung in <strong>de</strong>n nächsten Platzierungsabschnitt,<br />
wird <strong>de</strong>r Beitritt erst zum En<strong>de</strong> dieses nächsten<br />
Platzierungs abschnitts vollzogen.<br />
Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage nach<br />
<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s letzten Platzierungsabschnitts auf <strong>de</strong>m in<br />
§ 5 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages bezeichneten Konto<br />
ein, so wird <strong>de</strong>r Beitritt gegenstandslos (auflösen<strong>de</strong> Bedingung).<br />
Bei rechtzeitigem Zahlungseingang innerhalb<br />
dieser Nachfrist bleibt es beim Beitritt zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
letzten Platzierungsabschnitts.<br />
Einzahlungen von Teilbeträgen wer<strong>de</strong>n zunächst auf die<br />
Hafteinlage, anschließend auf die Pflichteinlage und zuletzt<br />
auf das Agio angerechnet. Säumige Treugeber haben<br />
vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Fälligkeit an Verzugszinsen i. H. v. fünf<br />
Prozentpunkten über <strong>de</strong>m jeweils gelten<strong>de</strong>n Basiszins<br />
gemäß § 247 BGB zu zahlen, es sei <strong>de</strong>nn, sie haben die<br />
Säumnis nicht zu vertreten. Ferner trägt <strong>de</strong>r säumige Treugeber<br />
sämtliche durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht<br />
erbrachte Einlage bzw. ein nicht fristgerecht erbrachtes<br />
Agio verursachten Kosten und Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist berechtigt, mit<br />
Ersatzansprüchen, auch im Namen und für Rechnung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft, gegen eventuelle Rückzahlungsan sprüche<br />
<strong>de</strong>s Treugebers aufzurechnen.<br />
§ 4<br />
Aufgaben und Rechtsstellung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin und <strong>de</strong>s Treugebers<br />
1. Aufgaben <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Der Treugeber beauftragt und ermächtigt die Treuhand-<br />
Kommanditistin unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s § 181 BGB, im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft für ihn eine Kommanditbeteiligung an <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft zu erwerben, zu halten und zu verwalten (Treuhandmandat).<br />
Die Treuhand-Kommanditistin nimmt alle<br />
zur Durchführung <strong>de</strong>s rechtswirksamen Erwerbs sowie <strong>de</strong>r<br />
laufen<strong>de</strong>n Verwaltung <strong>de</strong>r Kommanditbeteiligung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Maßnahmen vor. Sie wird, soweit <strong>de</strong>r Treugeber seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, gemäß<br />
<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
die Einlagen in die Gesellschaft einzahlen und ihren<br />
Kapital anteil an <strong>de</strong>r Gesellschaft entsprechend erhöhen. Sie<br />
ist berechtigt, sich zur Ausführung <strong>de</strong>r ihr übertragenen<br />
Aufgaben geeigneter Dritter zu bedienen und entsprechen<strong>de</strong><br />
Vollmachten zu erteilen. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
ist nicht verpflichtet, für <strong>de</strong>n Treugeber Steuererklärungen<br />
im Ausland zur Geltendmachung von etwa einbehaltener<br />
ausländischer Quellensteuer abzugeben o<strong>de</strong>r zu erstellen.<br />
272 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Anhang<br />
2. Stellung <strong>de</strong>s Treugebers; Rechtsausübung<br />
nach Weisung; For<strong>de</strong>rungsabtretung<br />
Der Treugeber übernimmt im Innenverhältnis in Höhe<br />
seiner Beteiligung alle Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag, mit<br />
Ausnahme <strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Son<strong>de</strong>rrechte<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin, insbeson<strong>de</strong>re ihres Rechts<br />
zur Erhöhung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals und auf Begründung<br />
von Treuhandverhältnissen, ihres je<strong>de</strong>rzeitigen<br />
Verfügungs rechts über <strong>de</strong>n Kommanditanteil, ihres Rechts<br />
auf gespaltene Stimmrechtsausübung und <strong>de</strong>r ihr in<br />
ihrer Eigenschaft als Treuhand-Kommanditistin nach <strong>de</strong>m<br />
Gesellschaftsvertrag eingeräumten Entscheidungs- und<br />
Zustimmungsbefugnisse.<br />
Unter <strong>de</strong>n vorgenannten Einschränkungen erteilt die<br />
Treuhand-Kommanditistin hiermit <strong>de</strong>m Treugeber unwi<strong>de</strong>rruflich<br />
Vollmacht zur Ausübung <strong>de</strong>r mitgliedschaftlichen<br />
Rechte <strong>de</strong>s Gesellschafters, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Stimm-,<br />
Informations-, Kontroll- und Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte aus<br />
<strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligung.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Treugeber die ihm hiernach eingeräumten<br />
Gesellschafterrechte selbst wahrnimmt, übt sie<br />
ihre mitgliedschaftlichen Rechte aus <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditbeteiligung nicht aus. Treugeber können sich<br />
bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung im übrigen nur durch an<strong>de</strong>re<br />
Kommanditisten, Treugeber o<strong>de</strong>r Personen aus <strong>de</strong>m Kreis<br />
<strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Berufe, die zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, vertreten lassen.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Treugeber seine Rechte nicht selbst wahrnimmt,<br />
wird die Treuhand-Kommanditistin diese Rechte<br />
nach <strong>de</strong>n Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers ausüben. Weisungen<br />
müssen schriftlich erfolgen. Wi<strong>de</strong>rspricht die<br />
Weisung eines Treugebers gesetzlichen Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen Treuepflichten, kann die<br />
Treuhand-Kommanditistin die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte verweigern.<br />
Erhält die Treuhand-Kommanditistin im Vorfeld<br />
einer Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafter keine Weisung<br />
o<strong>de</strong>r erhält sie die Weisung nach einer von ihr gesetzten<br />
angemessenen Frist verspätet, wird sie sich <strong>de</strong>r Stimme<br />
insoweit enthalten. Erhält die Treuhand-Kommanditistin<br />
von verschie<strong>de</strong>nen Treugebern unterschiedliche Weisungen<br />
zur Stimmabgabe, hat sie entsprechend gespalten<br />
abzustimmen. In dringen<strong>de</strong>n Fällen und bei Gefahr im<br />
Verzug ist die Treuhand-Kommanditistin berechtigt, nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen auch ohne Weisung <strong>de</strong>s Treugebers<br />
für diesen zu han<strong>de</strong>ln.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin tritt hiermit <strong>de</strong>m Treugeber<br />
sämtliche Vermögensrechte aus <strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Rechte aus <strong>de</strong>r Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
am Gewinn und Verlust, an Ausschüttungen<br />
und sonstigen Auszahlungen (Entnahmen) sowie einem<br />
Liquidations erlös <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>m Umfange ab,<br />
wie diese <strong>de</strong>m Treugeber nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
und dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
gebühren. Die Treuhand-Kommanditistin zeigt<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft die Abtretung an. Die Abtretung ist<br />
auflösend bedingt durch eine Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
bleibt ermächtigt, die an <strong>de</strong>n Treugeber abgetretenen<br />
Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin ist verpflichtet, sämtliche Ausschüttungen<br />
und sonstigen Auszahlungen gemäß <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags von <strong>de</strong>r Gesellschaft an <strong>de</strong>n<br />
Treugeber weiterzuleiten.<br />
3. Weiterleitung von Gesellschafterkorrespon<strong>de</strong>nz<br />
Die Treuhand-Kommanditistin leitet unverzüglich<br />
nach Erhalt sämtliche für <strong>de</strong>n Treugeber bestimmten<br />
Dokumente und Informationen, die die Treuhand-<br />
Kommanditistin in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin zur Verfügung gestellt bekommt, an<br />
diesen weiter.<br />
4. Rechtsverhältnis <strong>de</strong>r Treugeber untereinan<strong>de</strong>r<br />
Die Treugeber sind Teilgläubiger i. S. d. § 420 BGB. Eine<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht zwischen<br />
ihnen nicht. Auf ihr Verhältnis untereinan<strong>de</strong>r sind<br />
die §§ 705 ff. und 741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend<br />
– anwendbar.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 273
5. Freistellung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Der Treugeber stellt die Treuhand-Kommanditistin von allen<br />
seine Beteiligung betreffen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten frei, die<br />
diese für ihn bei pflichtgemäßer Erfüllung dieses Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r Dritten eingeht o<strong>de</strong>r die<br />
aus <strong>de</strong>r Haftung als Kommanditist resultieren. Hiervon<br />
ausgenommen sind die Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung,<br />
die mit <strong>de</strong>r Vergütung gemäß § 10 abgegolten sind.<br />
Sofern durch Rückzahlungen <strong>de</strong>r Einlage an <strong>de</strong>n Treugeber<br />
eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>r<br />
treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligung gemäß<br />
§ 171 ff. HGB entsteht, ist <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin nach <strong>de</strong>ren Wahl zur Freistellung o<strong>de</strong>r<br />
zum Ersatz verpflichtet.<br />
6. Übertragung <strong>de</strong>r Kommandit beteiligung<br />
auf <strong>de</strong>n Treugeber bei Insolvenz<br />
Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über ihr<br />
Vermögen sowie für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Ablehnung <strong>de</strong>r Eröffnung<br />
<strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens mangels Masse tritt die Treuhand-<br />
Kommanditistin hiermit die für <strong>de</strong>n Treugeber treuhän<strong>de</strong>risch<br />
gehaltene Kommanditbe teiligung im Wege <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge<br />
unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r<br />
Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers als Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister<br />
an diesen ab. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, wenn von<br />
Privatgläubigern <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>r Einzelzwangsvollstreckung in die Kommanditbeteiligung<br />
ausgebracht wer<strong>de</strong>n und nicht innerhalb eines Monats<br />
aufgehoben o<strong>de</strong>r eingestellt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand- und<br />
Ver waltungsvertrag sonst aus einem wichtigen Grund en<strong>de</strong>t,<br />
<strong>de</strong>r nicht vom Treugeber zu vertreten ist. Der Treugeber<br />
nimmt die aufschiebend bedingte Abtretung hiermit an.<br />
und verpfändbar. Die Übertragung darf nur erfolgen, sofern<br />
<strong>de</strong>r Abtretungsempfänger in die Rechte und Pflichten<br />
aus <strong>de</strong>m Treuhand- und Verwaltungsvertrag und <strong>de</strong>m<br />
Gesellschaftsvertrag eintritt.<br />
2. Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Die Übertragung bedarf neben <strong>de</strong>r im Gesellschaftsvertrag<br />
genannten Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin auch <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin. Die Treuhand-Kommanditistin stimmt <strong>de</strong>r<br />
Übertragung zu, sofern <strong>de</strong>r Erwerber die Bedingungen<br />
<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
anerkennt und insbeson<strong>de</strong>re die mit <strong>de</strong>r<br />
Übertragung verbun<strong>de</strong>nen zusätzlichen Kosten übernimmt.<br />
3. Anzeige sonstiger Belastungen<br />
Belastungen <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers und sonstige<br />
Verfügungen darüber sind <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
unverzüglich anzuzeigen.<br />
4. Kosten<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Übertragung einer Beteiligung richten<br />
sich nach § 10 Ziffer 3 und sind vom Erwerber zu tragen.<br />
Dessen ungeachtet haftet auch <strong>de</strong>r Verfügen<strong>de</strong> für alle<br />
Kosten, die mit einer Übertragung o<strong>de</strong>r einer sonstigen<br />
Verfügung über die Beteiligung verbun<strong>de</strong>n sind.<br />
Abschnitt B<br />
Verwaltungsmandat für direkt beteiligte<br />
Anleger (Direktkommanditisten)<br />
§ 6<br />
Verwaltungsverhältnis<br />
§ 5<br />
Übertragung von Beteiligungen,<br />
sonstige Verfügungen, Kosten<br />
1. Übertragung von Beteiligungen<br />
Die Beteiligungen <strong>de</strong>r Treugeber sind nur nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Gesellschaft übertragbar<br />
1. Gegenstand <strong>de</strong>s Verwaltungsmandats<br />
Die Treuhand-Kommanditistin nimmt die mit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
verbun<strong>de</strong>nen Rechte und Pflichten für <strong>de</strong>n direkt<br />
beteiligten Kommanditisten in offener Stellvertretung<br />
wahr. Anleger, die sich dazu entschei<strong>de</strong>n, unter Fortführung<br />
dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags in<br />
die Stellung <strong>de</strong>s Direktkommanditisten zu wechseln,<br />
274 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Anhang<br />
beauftragen die Treuhand-Kommanditistin und bevollmächtigen<br />
sie unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Verwaltungsverhältnisses, die aus <strong>de</strong>r dann<br />
direkt gehaltenen Kommanditbeteiligung resultieren<strong>de</strong>n<br />
Rechte, insbeson<strong>de</strong>re Stimm-, Informations-, Kontroll- und<br />
Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte, im Namen und auf Weisung <strong>de</strong>s<br />
Kommanditisten auszuüben (Verwaltungsmandat).<br />
dieser Vollmacht o<strong>de</strong>r die Vornahme von an<strong>de</strong>rweitig<br />
gebotenen Mitwirkungshandlungen, so haftet er für alle<br />
daraus resultieren<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, er hat dies<br />
nicht zu vertreten. Dies gilt nicht allein für Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin, son<strong>de</strong>rn auch für etwaige bei<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r bei Mitgesellschaftern eintreten<strong>de</strong><br />
Schä<strong>de</strong>n.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin macht von dieser Vollmacht<br />
Gebrauch, soweit <strong>de</strong>r Kommanditist nicht selbst o<strong>de</strong>r<br />
durch einen Vertreter seine Rechte ausübt. Weisungen<br />
müssen schriftlich erfolgen. Wi<strong>de</strong>rspricht die Weisung<br />
eines Kommanditisten gesetzlichen Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen Treuepflichten, kann die<br />
Treuhand-Kommanditistin die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte verweigern.<br />
Erhält die Treuhand-Kommanditistin im Vorfeld<br />
einer Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafter keine Weisung<br />
o<strong>de</strong>r erhält sie die Weisung nach einer von ihr gesetzten<br />
angemessenen Frist verspätet, wird sie sich <strong>de</strong>r Stimme<br />
enthalten.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin bietet die Verwaltung auch<br />
solchen Kommanditisten an, die ihren Kommanditanteil<br />
an<strong>de</strong>rweitig (z. B. im Zweitmarkt) erworben haben<br />
und sich durch Neuabschluss dieses Vertrags für das<br />
Ver waltungsmandat entschei<strong>de</strong>n. In diesem Fall gilt Vorstehen<strong>de</strong>s<br />
entsprechend.<br />
2. Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />
Der Kommanditist ist verpflichtet, alle für eine ordnungsgemäße<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Er ist verpflichtet,<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin unverzüglich eine<br />
auf diese lauten<strong>de</strong>, unwi<strong>de</strong>rrufliche und über <strong>de</strong>n Tod<br />
hinaus gelten<strong>de</strong> Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht in notariell<br />
be glaubigter Form auszustellen und vorzulegen. Die<br />
Han<strong>de</strong>ls registervollmacht berechtigt zur Vornahme<br />
sämtlicher künftiger Anmeldungen zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
über mittelt <strong>de</strong>m Kommanditisten hierfür ein Formblatt.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Beglaubigung trägt <strong>de</strong>r Kommanditist.<br />
Verweigert o<strong>de</strong>r verzögert <strong>de</strong>r Kommanditist die Vorlage<br />
3. Anmeldungen zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />
Die Treuhand-Kommanditistin wird auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
ihr von <strong>de</strong>m Kommanditisten erteilten Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />
sämtliche Anmeldungen <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />
zum Han<strong>de</strong>lsregister besorgen und die ordnungsgemäße<br />
Eintragung kontrollieren. Sie ist jedoch nicht verpflichtet,<br />
die Eintragung gegenüber <strong>de</strong>m Kommanditisten schriftlich<br />
anzuzeigen. Sie wird zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n weiteren Schriftverkehr<br />
mit <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsregister für <strong>de</strong>n Kommanditisten führen,<br />
soweit ihr eine Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht erteilt wur<strong>de</strong>.<br />
4. Übertragung von Beteiligungen<br />
durch <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />
Der Kommanditist darf gemäß <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags seine Beteiligung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
durch Abtretung übertragen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig<br />
darüber verfügen. Der Kommanditist verpflichtet sich, mit<br />
<strong>de</strong>m Erwerber <strong>de</strong>n Eintritt in alle Rechte und Pflichten<br />
aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu vereinbaren.<br />
Sämtliche Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich<br />
Ausschüttungen, die die Treuhand-Kommanditistin bis<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Umschreibung im Kommanditistenregister<br />
zugunsten <strong>de</strong>s bisherigen Kommanditisten in<br />
Bezug auf die Kommanditbeteiligung durchgeführt o<strong>de</strong>r<br />
veranlasst hat, muss <strong>de</strong>r Erwerber gegen sich gelten<br />
lassen. Die Treuhand-Kommanditistin wird die Übertragung<br />
im Kommanditistenregister vermerken und <strong>de</strong>n<br />
neuen Kommanditisten hiervon unterrichten, wenn die<br />
für die Umschreibung erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben, wie Name,<br />
Vorname, Anschrift, Beteiligungshöhe, Bankverbindung,<br />
Finanzamt und Steuernummer <strong>de</strong>s neuen Kommanditisten,<br />
vollständig vorliegen. Ferner wird die Treuhand-<br />
Kommanditistin, soweit ihr die erfor<strong>de</strong>rlichen Vollmachten<br />
vorliegen, die Umschreibung im Han<strong>de</strong>ls register<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 275
veranlassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags, insbeson<strong>de</strong>re die dortigen<br />
Regelungen, betreffend die Min<strong>de</strong>stbeteiligungssumme<br />
und Stückelung <strong>de</strong>s Anlagebetrags.<br />
5. Einziehungsbefugnis<br />
Der Kommanditist ermächtigt die Treuhand-Kommanditistin,<br />
<strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s Kommanditisten an Auszahlungen <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft für diesen im eigenen Namen einzuziehen<br />
und anschließend an <strong>de</strong>n Kommanditisten auszukehren.<br />
§ 7<br />
Freistellung<br />
Der Kommanditist stellt die Treuhand-Kommanditistin<br />
von allen Verbindlichkeiten frei, die bei pflichtgemäßer<br />
Erfüllung <strong>de</strong>s Verwaltungsverhältnisses und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung entstehen (z. B. Han<strong>de</strong>lsregisterkosten,<br />
Beglaubigungskosten). Hiervon ausgenommen sind die<br />
Kosten <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung, die mit <strong>de</strong>r Vergütung<br />
gemäß § 10 abgegolten sind.<br />
Abschnitt C<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 8<br />
Vertragspartner<br />
zu halten, und je<strong>de</strong>r etwaige Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolger <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin mit Ausnahme <strong>de</strong>r Treugeber,<br />
die ihre treuhän<strong>de</strong>rische Beteiligung durch Kündigung<br />
<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags in eine direkte<br />
Beteiligung umgewan<strong>de</strong>lt haben.<br />
Ferner kann sich nur beteiligen, wer we<strong>de</strong>r Staatsbürger<br />
<strong>de</strong>r USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsund<br />
Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und nicht<br />
aus einem an<strong>de</strong>ren Grund in <strong>de</strong>n USA unbeschränkt<br />
einkommen steuerpflichtig ist und we<strong>de</strong>r einen Wohnsitz<br />
noch einen Zweitwohnsitz in <strong>de</strong>n USA o<strong>de</strong>r ihren Hoheitsgebieten<br />
hat. Es darf sich bei <strong>de</strong>m Anleger nicht um<br />
eine US-amerikanische Gesellschaft o<strong>de</strong>r sonstige nach<br />
<strong>de</strong>m US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheit,<br />
Vermögensmasse o<strong>de</strong>r einen Trust, welche(r) <strong>de</strong>r<br />
US-Bun<strong>de</strong>s besteuerung unterliegt, han<strong>de</strong>ln. Der Anleger<br />
muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung han<strong>de</strong>ln.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass eine o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist <strong>de</strong>r Anleger<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m Anbieter <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungsangebots, <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />
scha<strong>de</strong>nsersatzpflichtig, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Anleger hat dies<br />
nicht zu vertreten.<br />
Vorstehen<strong>de</strong>r Absatz gilt entsprechend für Staatsbürger<br />
sowie für natürliche und juristische Personen, die ihren<br />
Wohnsitz o<strong>de</strong>r Sitz in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Kanada, Australien,<br />
Irland o<strong>de</strong>r Japan haben.<br />
Als Vertragspartner <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
kommen grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen<br />
in Betracht. Ein Beitritt von Personengesellschaften, insbeson<strong>de</strong>re<br />
von BGB-Gesellschaften, o<strong>de</strong>r von Gemeinschaften<br />
als Treugeber ist ausgeschlossen, sofern die<br />
Treuhand-Kommanditistin einem solchen Beitritt nicht<br />
ausdrücklich zustimmt. Der Erwerb o<strong>de</strong>r das Halten von<br />
Kommanditanteilen für Rechnung Dritter, insbeson<strong>de</strong>re als<br />
Treuhän<strong>de</strong>r für Dritte, ist nicht zulässig. Ausgenommen<br />
von dieser Beschränkung sind die Treuhand-Kommanditistin,<br />
die ausdrücklich berechtigt ist, ihren Kommanditanteil<br />
für eine Mehrzahl von Treugebern treuhän<strong>de</strong>risch<br />
§ 9<br />
Rechtsverhältnis <strong>de</strong>r Anleger untereinan<strong>de</strong>r<br />
Die Treuhand- und Verwaltungsverträge bestehen jeweils<br />
unabhängig voneinan<strong>de</strong>r als zweiseitige Verträge zwischen<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin und <strong>de</strong>m Anleger. Im<br />
Verhältnis <strong>de</strong>r Anleger zueinan<strong>de</strong>r besteht keine Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts. Die §§ 705 ff. und 741 ff. BGB<br />
sind nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />
276 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Anhang<br />
§ 10<br />
Vergütung<br />
Kosten entstan<strong>de</strong>n sind. Diese Kostenpauschale kann<br />
auch bei <strong>de</strong>r Ausschüttung in Abzug gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
1. Vergütung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Die Treuhand-Kommanditistin erhält für ihre Leistungen<br />
eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,15 % <strong>de</strong>s auf die<br />
Treugeber und Kommanditisten mit Verwaltungsmandat<br />
entfallen<strong>de</strong>n nominalen Anlagebetrags (zzgl.<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Kosten<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschaft getragen und <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />
Treuhand- Kommanditistin verwalteten Treugebern und<br />
Kommanditisten zugerechnet. Während <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />
wird die Vergütung zeitanteilig für <strong>de</strong>n<br />
Zeitraum ab <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Platzierungsabschnitts<br />
bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres auf das<br />
bereits eingeworbene Emissionskapital berechnet. Die<br />
Vergütung ist während <strong>de</strong>r Platzierungs phase zum En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>r jahres und danach zu Beginn<br />
<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres, für welches die Vergütung erhoben<br />
wird, zur Zahlung fällig. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
kann statt<strong>de</strong>ssen auch eine vierteljährliche Zahlung <strong>de</strong>r<br />
Vergütung anfor<strong>de</strong>rn.<br />
Zusätzliche Leistungen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
zugunsten eines einzelnen Anlegers (z. B. im Zusammenhang<br />
mit Anteilsübertragungen, Erbfällen o<strong>de</strong>r Nachmeldungen<br />
von Son<strong>de</strong>rwerbungskosten) wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />
jeweiligen Anleger geson<strong>de</strong>rt in Rechnung gestellt.<br />
2. Mitteilungsfrist für Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />
Bei <strong>de</strong>m Anleger in einem Kalen<strong>de</strong>rjahr etwa entstehen<strong>de</strong><br />
persönliche Son<strong>de</strong>rwerbungskosten im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Beteiligung sind <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin bis<br />
spätestens 25. März <strong>de</strong>s jeweiligen Folgejahres schriftlich<br />
mitzuteilen. Für eine Berücksichtigung <strong>de</strong>r verspätet eingehen<strong>de</strong>n<br />
Mitteilungen kann keine Gewähr über nommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Treuhand-Kommanditistin behält sich vor,<br />
bei verspätet eingehen<strong>de</strong>n Mitteilungen für <strong>de</strong>n damit<br />
verbun<strong>de</strong>nen Bearbeitungsmehraufwand für das jeweils<br />
betroffene Jahr eine Kostenpauschale i. H. v. 200 EUR zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, sofern<br />
<strong>de</strong>r Anleger nicht nachweist, dass keine o<strong>de</strong>r geringere<br />
3. Kosten <strong>de</strong>r Übertragung<br />
Für die Übertragung von Beteiligungen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Umschreibung im Treugeber- bzw. Kommanditistenregister<br />
erhält die Treuhand-Kommanditistin eine Verwaltungsgebühr<br />
von bis zu 0,5 % <strong>de</strong>s übertragenen nominalen<br />
Anlagebetrags, min<strong>de</strong>stens jedoch 300 EUR sowie <strong>de</strong>n<br />
Ersatz ihrer Auslagen (z. B. Han<strong>de</strong>lsregistergebühren) zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer vom Erwerber. Die Gebühren<br />
und Auslagen können bei <strong>de</strong>r Ausschüttung in Abzug<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Falle <strong>de</strong>s Eintritts eines Treugebers als Kommanditist<br />
in die Gesellschaft ist dieser zum Ersatz <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Kosten verpflichtet. Eine Verwaltungsgebühr<br />
wird darüber hinaus nicht erhoben.<br />
§ 11<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n von Erklärungen<br />
1. Wirksamkeit von Erklärungen<br />
Erklärungen <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Anlegern wer<strong>de</strong>n drei Werktage nach<br />
Absendung an die zuletzt mitgeteilte und im Treu geberbzw.<br />
Kommanditistenregister eingetragene Anschrift<br />
wirksam.<br />
2. Genehmigung von Erklärungen<br />
Sind solche Erklärungen zugegangen bzw. wird ihr<br />
Zugang gemäß Ziffer 1 fingiert, gelten sie als genehmigt,<br />
wenn <strong>de</strong>r Anleger nicht innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang <strong>de</strong>r Erklärung schriftlich gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
wi<strong>de</strong>rspricht, sofern ihn die Gesellschaft, die<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r die Treuhand-<br />
Kommanditistin auf diese Folge bei <strong>de</strong>r Bekanntgabe<br />
beson<strong>de</strong>rs hingewiesen hat.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 277
§ 12<br />
Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Schei<strong>de</strong>t die Treuhand-Kommanditistin aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
aus, wird dieser Vertrag unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />
<strong>de</strong>s § 17 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags, ohne dass es<br />
<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Anlegers bedarf, mit einer neuen<br />
Treuhand-Kommanditistin fortgesetzt. § 17 Ziffer 2 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrages bleibt unberührt.<br />
§ 13<br />
Laufzeit und Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrags<br />
1. Beendigung <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist für die Dauer<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft eingegangen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
en<strong>de</strong>t, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, mit Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft (Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Liquidation). Eine vorzeitige Beendigung ist nur in <strong>de</strong>n in<br />
diesem Vertrag o<strong>de</strong>r im Gesellschaftsvertrag geregelten<br />
Fällen zulässig.<br />
2. Or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />
Je<strong>de</strong>r Anleger kann <strong>de</strong>n Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres gegenüber <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
schriftlich kündigen. Abweichend hiervon ist in <strong>de</strong>n<br />
Jahren 2011 und 2012 die Kündigung mit einer Frist von<br />
drei Monaten erstmals zum Ablauf <strong>de</strong>s 31. Dezember<br />
2012 zulässig. Maßgeblich zur Wahrung <strong>de</strong>r Frist ist das<br />
Datum <strong>de</strong>s Zugangs bei <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin.<br />
Kündigt ein Treugeber, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />
<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Treugeber entfallen<strong>de</strong>n Teilkommanditanteil<br />
gemäß § 7 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags an ihn<br />
übertragen und ihm ein Verwaltungsmandat (Abschnitt B)<br />
anbieten. Der kündigen<strong>de</strong> Treugeber hat sich spätestens<br />
bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung dazu zu erklären,<br />
ob er das Verwaltungsmandat annehmen o<strong>de</strong>r seine<br />
Direktbeteiligung selbst verwalten möchte. Unbescha<strong>de</strong>t<br />
dieser Wahlmöglichkeit ist <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Treugeber<br />
auf Verlangen <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin verpflichtet,<br />
dieser eine notariell beglaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />
auf Basis eines von ihr übersandten Formblatts zu erteilen.<br />
§ 6 Ziffer 2 gilt entsprechend.<br />
Für die Kündigung <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Treugeber<br />
übergehen<strong>de</strong>n Gesellschafterverhältnisses als Direktkommanditist<br />
gilt § 17 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
Liegen die Voraussetzungen <strong>de</strong>r § 17 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Treugebers vor,<br />
bleibt es ihm unbenommen, mit <strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrags zugleich auch die<br />
Treuhand- Kommanditistin zur anteiligen Kündigung <strong>de</strong>r<br />
auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Gesellschafterstellung zu ersuchen.<br />
Die Folgen <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns bestimmen sich nach § 17<br />
Ziffer 5 und § 18 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
3. Kündigung durch <strong>de</strong>n Anleger aus wichtigem Grund<br />
Das Recht <strong>de</strong>s Anlegers zur Kündigung dieses Vertrags<br />
durch schriftliche Erklärung aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt. Der Anleger ist in diesem Falle verpflichtet, die<br />
Kommanditbeteiligung – ggf. nach Übertragung durch die<br />
Treuhand-Kommanditistin auf <strong>de</strong>n ehemaligen Treugeber –<br />
auf seine Kosten selbst fortzuführen und für die Wahrnehmung<br />
seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten<br />
eigenständig Sorge zu tragen.<br />
4. Kündigung durch die Treuhand-<br />
Kommanditistin aus wichtigem Grund<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist berechtigt, <strong>de</strong>n Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag aus wichtigem Grund mit<br />
sofortiger Wirkung zu kündigen; ein wichtiger Grund<br />
liegt insbeson<strong>de</strong>re dann vor, wenn bei einem Anleger ein<br />
Ausschei<strong>de</strong>nsgrund i. S. d. § 17 Ziffer 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />
vorliegt.<br />
§ 14<br />
Rechenschaftsbericht<br />
Die Treuhand-Kommanditistin erstattet <strong>de</strong>m Anleger jährlich<br />
anhand <strong>de</strong>r von einem Wirtschaftsprüfer geprüften<br />
278 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Anhang<br />
Rechnungslegung <strong>de</strong>r Gesellschaft unverzüglich nach<br />
<strong>de</strong>ren Erhalt einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />
Der Bericht enthält Angaben über alle wesentlichen<br />
Vorgänge <strong>de</strong>r Gesellschaft im Geschäftsjahr. Die<br />
Treuhand-Kommanditistin bedient sich hierbei <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen.<br />
§ 15<br />
Haftung <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
Die Treuhand-Kommanditistin haftet nicht für Schä<strong>de</strong>n<br />
und Verluste <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r Gesellschafter und <strong>de</strong>r<br />
Treugeber, die infolge pflichtwidriger o<strong>de</strong>r fehlerhafter<br />
Erfüllung ihrer Pflichten entstehen. Hiervon ausgenommen<br />
sind Ansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit<br />
o<strong>de</strong>r Vorsatz beruhen. Bei Verletzung vertragswesentlicher<br />
Pflichten haftet die Treuhand-Kommanditistin auch bei<br />
einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für <strong>de</strong>n typischerweise<br />
vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n. Sie haftet weiter für<br />
Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen<br />
Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für<br />
<strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Ziele und <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Folgen bei <strong>de</strong>n Treugebern wird nicht übernommen.<br />
Etwaige Ansprüche gegen die Treuhand-Kommanditistin<br />
verjähren drei Jahre nach Entstehen <strong>de</strong>s Anspruchs, soweit<br />
nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt. Sie<br />
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung gegenüber <strong>de</strong>m Anspruchsverpflichteten<br />
schriftlich geltend zu machen. Die vorgenannten<br />
Verjährungs- und Ausschlussfristen gelten nicht,<br />
soweit die Haftung in einem vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob<br />
fahrlässigen Han<strong>de</strong>ln begrün<strong>de</strong>t ist o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>r Verletzung vertragswesentlicher Pflichten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer<br />
fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,<br />
geltend gemacht wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r soweit gesetzlich längere<br />
Fristen zwingend bestimmend sind.<br />
§ 16<br />
Treugeberregister, Vertraulichkeit,<br />
Datenherausgabe, Mitteilungen<br />
1. Daten <strong>de</strong>s Treugeberregisters<br />
Die Treuhand-Kommanditistin führt für alle Treugeber<br />
ein Treugeberregister mit ihren personenbezogenen und<br />
beteiligungsbezogenen Daten. Personenbezogene Daten<br />
sind <strong>de</strong>r Name, das Geburtsdatum, die Adresse, das<br />
Wohnsitzfinanzamt, die Steuernummer, die persönliche<br />
Steueri<strong>de</strong>ntifikationsnummer sowie die Bankverbindung.<br />
Die personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n nur zum Zwecke<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung im Rahmen <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />
verarbeitet und genutzt.<br />
2. Mitteilungspflicht bei Än<strong>de</strong>rungen<br />
Dem Treugeber obliegt es, alle Än<strong>de</strong>rungen seiner<br />
personenbezogenen Daten unverzüglich <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin bekannt zu geben und gegebenenfalls<br />
durch Vorlage entsprechen<strong>de</strong>r Urkun<strong>de</strong>n (z. B. Erbschein,<br />
Übertragungsvertrag) nachzuweisen.<br />
3. Auskünfte aus <strong>de</strong>m Treugeberregister,<br />
Vertraulichkeit<br />
Auskünfte aus <strong>de</strong>m Treugeberregister, insbeson<strong>de</strong>re über<br />
die treugeberische Beteiligung und die eingetragenen<br />
Daten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Treugebers, darf die Treuhand-<br />
Kommanditistin in <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang nur <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsleitung <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>m zuständigen<br />
Finanzamt sowie beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Prüfern und Beratern (z. B. Rechtsanwälte,<br />
Steuerberater) <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />
Treugebers und an etwaige sonstige von <strong>de</strong>r Treuhand-<br />
Kommanditistin beauftragte Dienstleister, die sie bei<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung ihrer Treuhandaufgaben unterstützen,<br />
erteilen. Im Übrigen sind diese Informationen von<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin wird insoweit die<br />
Vertraulichkeit durch geeignete Vereinbarungen mit<br />
<strong>de</strong>n Empfängern sicherstellen. Der einzelne Treugeber<br />
ist nur in Bezug auf seine eigenen Daten auskunftsberechtigt.<br />
Weitere Auskünfte in Bezug auf Daten aus <strong>de</strong>m<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 279
Treugeberregister können nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />
Ziffer dieses § 16 erfolgen.<br />
4. Herausgabe von persönlichen Daten<br />
Der Treugeber hat nach diesem Vertrag keinen Anspruch<br />
auf Einsicht in das Treugeberregister o<strong>de</strong>r auf Angaben<br />
über die im Treugeberregister enthaltenen persönlichen<br />
Daten (z. B. Name und Anschrift) <strong>de</strong>r übrigen Treugeber.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin darf <strong>de</strong>m Treugeber keine<br />
Auskünfte über die im Treugeberregister enthaltenen<br />
Daten <strong>de</strong>r übrigen Treugeber erteilen, soweit nicht die<br />
von <strong>de</strong>r Auskunft betroffenen Treugeber ausdrücklich<br />
schriftlich zugestimmt haben o<strong>de</strong>r hierzu eine rechtliche<br />
o<strong>de</strong>r gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Treuhand-<br />
Kommanditistin wird auf Verlangen <strong>de</strong>s Treugebers, <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Grund seines Begehrens angeben muss, auf <strong>de</strong>ssen<br />
Kosten um die Zustimmung zur Datenherausgabe bei<br />
<strong>de</strong>n betroffenen Treugebern ersuchen. Falls ein Treugeber<br />
die Herausgabe von persönlichen Daten (d. h. Name und<br />
Anschrift) an<strong>de</strong>rer Treugeber begehrt, wird die Treuhand-<br />
Kommanditistin <strong>de</strong>n betroffenen Treugebern Begehren<br />
unter Mitteilung <strong>de</strong>s hierfür angegebenen Grun<strong>de</strong>s<br />
innerhalb von 10 Kalen<strong>de</strong>rtagen übermitteln und um das<br />
jeweilige Einverständnis zur Datenherausgabe ersuchen.<br />
Sobald dieses Einverständnis vorliegt, wird die Treuhand-<br />
Kommanditistin die Daten im Umfang <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Einverständnisses an <strong>de</strong>n informationsbegehren<strong>de</strong>n<br />
Treugebers weiterleiten. Sofern kein Einverständnis eines<br />
Treugebers erfolgt, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />
die Daten dieses Treugebers nicht weiterleiten, es sei<br />
<strong>de</strong>nn, dass hierzu eine rechtliche o<strong>de</strong>r gesetzliche Verpflichtung<br />
besteht. Die durch das Informationsbegehren<br />
anfallen<strong>de</strong>n Kosten (z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von<br />
<strong>de</strong>m anfragen<strong>de</strong>n Treugeber zu tragen. Auf Verlangen <strong>de</strong>r<br />
Treuhand-Kommanditistin hat <strong>de</strong>r anfragen<strong>de</strong> Treugeber<br />
die voraussichtlich entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorschüssig zu<br />
bezahlen.<br />
§ 20 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Gesellschaft. Bezüglich<br />
<strong>de</strong>r Daten von Treugebern gelten die Regelungen<br />
dieses § 16.<br />
Für Auskunftsverlangen <strong>de</strong>s Treugebers aus <strong>de</strong>m Kommanditistenregister<br />
gilt § 20 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft sinngemäß.<br />
5. Mitteilungen<br />
Die Treuhand-Kommanditistin wird Informationen und<br />
Nachrichten, die ein Treugeber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Treu gebern<br />
und <strong>de</strong>n Kommanditisten <strong>de</strong>r Gesellschaft zukommen<br />
lassen will, im Rahmen <strong>de</strong>r üblichen Korrespon<strong>de</strong>nz<br />
übermitteln. Die durch die Weiterleitung an fallen<strong>de</strong>n<br />
zusätzlichen Kosten (z. B. für Porto o<strong>de</strong>r Druck) sind von<br />
<strong>de</strong>m beauftragen<strong>de</strong>n Treugeber zu tragen. Auf Verlangen<br />
<strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin hat <strong>de</strong>r beauftragen<strong>de</strong><br />
Treugeber die entstehen<strong>de</strong>n Kosten vorab zu erstatten.<br />
6. Datenschutz<br />
Der Treugeber erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass seine<br />
personenbezogenen Daten im Wege <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Datenverarbeitung gespeichert und dass die in die<br />
An leger verwaltung einbezogenen Parteien über die Verhältnisse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und seine Person informiert<br />
wer<strong>de</strong>n, soweit dies zur Verwaltung und Betreuung <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
§ 17<br />
Tod <strong>de</strong>s Anlegers<br />
Beim Tod eines Anlegers wird dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
mit <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erben fortgesetzt. Die<br />
Erben tragen sämtliche <strong>de</strong>r Treuhand-Kommanditistin<br />
hieraus entstehen<strong>de</strong>n Kosten sowie die nach § 10 Ziffer 3<br />
anfallen<strong>de</strong> Verwaltungsgebühr. Im Übrigen bestimmen<br />
sich die Rechtsfolgen nach § 16 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags.<br />
Für Auskunftsverlangen <strong>de</strong>s Direktkommanditisten, <strong>de</strong>r<br />
Partei dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrags ist, gilt<br />
mit Blick auf die Daten an<strong>de</strong>rer Direktkommanditisten<br />
280 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Anhang<br />
§ 18<br />
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand, Datenschutz<br />
Treuhand-Kommanditistin, soweit dies rechtlich zulässig<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n kann. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich<br />
<strong>de</strong>utschem Recht.<br />
1. Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise unwirksam sein o<strong>de</strong>r sollte sich in <strong>de</strong>m Vertrag<br />
eine Lücke befin<strong>de</strong>n, so soll hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r<br />
übrigen Bestimmungen nicht berührt wer<strong>de</strong>n. Anstelle<br />
<strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmung o<strong>de</strong>r zur Auffüllung <strong>de</strong>r<br />
Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit<br />
rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die<br />
Vertragsparteien gewollt haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und<br />
Zweck dieses Vertrags gewollt haben wür<strong>de</strong>n, wenn sie<br />
die Angelegenheit bedacht hätten.<br />
Frankfurt am Main<br />
DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH<br />
Iris Racke (Geschäftsführerin),<br />
Thomas Schnei<strong>de</strong>r (Geschäftsführer)<br />
– Treuhand-Kommanditistin –<br />
2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br />
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über<br />
das Zustan<strong>de</strong>kommen dieses Vertrags ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r<br />
– Anleger –<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 281
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
(in <strong>de</strong>r nach Beitritt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Schwestergesellschaft neu zufassen<strong>de</strong>n Form)<br />
in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Generalversammlung<br />
vom<br />
Erstens: Firma<br />
Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />
enso hydro GmbH<br />
Zweitens: Sitz<br />
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wildon.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweignie<strong>de</strong>rlassungen im<br />
In- und Ausland zu errichten.<br />
Drittens: Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
(1) Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist:<br />
(a) <strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung und<br />
<strong>de</strong>r Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken im In- und<br />
Ausland, einschließlich auch auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
von Pacht- und Unternehmensführungsverträgen;<br />
(b) die unmittelbare und mittelbare Beteiligung<br />
an, sowie die Gründung von Unternehmen und<br />
Gesellschaften, im In- und Ausland, <strong>de</strong>ren Geschäftszweck<br />
<strong>de</strong>r Erwerb, die Entwicklung, die<br />
Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb von <strong>Wasserkraft</strong>werken<br />
im In- und Ausland ist.<br />
(2) Die Gesellschaft ist zu allen geschäftlichen Maßnahmen<br />
berechtigt, die zur Verfolgung <strong>de</strong>s Unternehmensgegenstan<strong>de</strong>s<br />
notwendig o<strong>de</strong>r nützlich<br />
erscheinen, insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>Wasserkraft</strong>werke,<br />
Beteiligungen und Unternehmen im Sinne von<br />
Absatz 1 zu erwerben, verwalten und veräußern,<br />
diese im Rahmen von <strong>de</strong>ren Geschäftszweck bei <strong>de</strong>r<br />
Entwicklung, <strong>de</strong>r Errichtung und <strong>de</strong>m Betrieb von<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werken zu unterstützten, und sämtliche<br />
damit zusammenhängen<strong>de</strong> Geschäfte durchzuführen.<br />
Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand sind<br />
Bankgeschäfte im Sinne <strong>de</strong>s Bankwesengesetzes.<br />
Viertens: Stammkapital und Stammeinlagen<br />
(1) Das Stammkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt<br />
und ist zur Gänze bar geleistet.<br />
(2) An <strong>de</strong>r Gesellschaft sind beteiligt:<br />
(a) enso GmbH & Co KG mit einem Geschäftsanteil,<br />
<strong>de</strong>r einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage<br />
in Höhe von<br />
entspricht;<br />
(b) <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG<br />
mit einem Geschäftsanteil, <strong>de</strong>r einer zur Gänze<br />
einbezahlten Stammeinlage in Höhe von<br />
entspricht.<br />
(c) <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG<br />
mit einem Geschäftsanteil, <strong>de</strong>r einer zur Gänze<br />
einbezahlten Stammeinlage in Höhe von<br />
entspricht.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Alpha GmbH & Co. KG und die<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> Beta GmbH & Co. KG wer<strong>de</strong>n<br />
in weiterer Folge gemeinsam auch als die „Fondsgesellschaften“<br />
o<strong>de</strong>r jeweils einzeln als „Fondsgesellschaft“<br />
bezeichnet.<br />
Die Fondsgesellschaft 1 und die Fondsgesellschaft 2<br />
wer<strong>de</strong>n in weiterer Folge gemeinsam auch als die „Fondsgesellschaften“<br />
o<strong>de</strong>r jeweils einzeln als „Fondsgesellschaft“<br />
bezeichnet.<br />
Fünftens: Dauer und Geschäftsjahr<br />
(1) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />
(2) Die Geschäftsjahre beginnen jeweils mit 1. (ersten)<br />
April und en<strong>de</strong>n mit 31. (einunddreißigsten) März <strong>de</strong>s<br />
Folgejahres.<br />
282 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Anhang<br />
Sechstens: Organe<br />
Die Gesellschaft hat folgen<strong>de</strong> Organe:<br />
(1) die Geschäftsführung<br />
durch die Generalversammlung o<strong>de</strong>r, wenn ein<br />
solcher eingerichtet ist, <strong>de</strong>s Beirats bedürfen. Der Ort<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführung ist am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
(2) <strong>de</strong>n Beirat (falls ein solcher gemäß Punkt Achtens<br />
eingerichtet wird); sowie<br />
(6) Folgen<strong>de</strong> Geschäftsführungsmaßnahmen bedürfen<br />
<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Generalversammlung:<br />
(3) die Generalversammlung.<br />
Siebentens: Geschäftsführung und Vertretung<br />
(1) Die Gesellschaft hat einen o<strong>de</strong>r mehrere<br />
Geschäftsführer.<br />
(2) Gemäß § 18 Abs. 3 GmbHG (Paragraph achtzehn<br />
Absatz drei <strong>de</strong>s Gesetzes über Gesellschaften mit<br />
beschränkter Haftung) die Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
durch einen kollektiv vertretungsbefugten<br />
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Gesamtprokuristen<br />
– ohne die Einschränkung <strong>de</strong>s § 49 UGB<br />
(Paragraph neunundvierzig <strong>de</strong>s Unternehmensgesetzbuches)<br />
– zulässig.<br />
(3) Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer<br />
bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten.<br />
Sind zwei o<strong>de</strong>r mehr Geschäftsführer bestellt, sind<br />
jeweils zwei Geschäftsführer o<strong>de</strong>r ein Geschäftsführer<br />
gemeinsam mit einem Prokuristen kollektiv<br />
vertretungsbefugt.<br />
(4) Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft wird <strong>de</strong>rart gezeichnet,<br />
dass <strong>de</strong>r Zeichnen<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Firmenwortlaut seine<br />
Unterschrift beisetzt. Prokuristen zeichnen mit einem<br />
die Prokura an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Zusatz.<br />
(5) Die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Geschäftsführer können<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Regelungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />
in einer Geschäftsordnung näher bestimmt<br />
wer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>r Generalversammlung o<strong>de</strong>r, wenn<br />
ein Beirat eingerichtet ist, von diesem, be schlossen<br />
wird. Diese Geschäftsordnung kann auch eine<br />
Ressort verteilung festlegen, Geschäfte und Maßnahmen<br />
festlegen, die <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung<br />
(a) Unternehmensverträge, wie Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsverträgen, Betriebspacht- o<strong>de</strong>r<br />
Betriebsüberlassungsverträge o<strong>de</strong>r vergleichbarer<br />
Vereinbarungen, im Rahmen <strong>de</strong>ssen sich<br />
die Gesellschaft verpflichtet, einen ihren ganzen<br />
o<strong>de</strong>r einen Teil ihres Gewinns an ein an<strong>de</strong>res<br />
Unternehmen abzuführen;<br />
(b) Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von<br />
min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />
über Tochtergesellschaften gehaltenen Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft (nach Verkehrswerten<br />
und einschließlich nicht aktivierter<br />
und nicht aktivierbarer Wirtschaftsgüter) in<br />
einer o<strong>de</strong>r mehreren aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Transaktionen.<br />
(c) Je<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m 1. April 2019 vorgenommene<br />
Ver äußerung o<strong>de</strong>r sonstige Übertragung von<br />
unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar über Tochtergesellschaften<br />
gehaltenen Beteiligungen an Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r Gesellschaften o<strong>de</strong>r von diesen o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft gehaltenen <strong>Wasserkraft</strong>werken.<br />
Achtens: Der Beirat<br />
(1) Die Generalversammlung kann einen Beirat einrichten,<br />
<strong>de</strong>r sich aus acht Mitglie<strong>de</strong>rn zusammensetzen soll.<br />
(2) Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats können nur natürliche Personen<br />
sein und wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Generalversammlung<br />
wie folgt gewählt und abberufen:<br />
(a) Ein Mitglied wird über Vorschlag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterin enso GmbH & Co KG<br />
gewählt;<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 283
(b) Drei weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats wer<strong>de</strong>n<br />
über Vorschlag <strong>de</strong>r Gesellschafterin enso<br />
GmbH & Co KG gewählt.<br />
(c) Drei weitere Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n über gemeinsamen<br />
Vorschlag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaften<br />
gewählt.<br />
(d) Ein Mitglied <strong>de</strong>s Beirats wird über Vorschlag<br />
<strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (HRB 35708 <strong>de</strong>s<br />
Amtsgerichts Frankfurt am Main) gewählt<br />
(e) Sofern die Fondsgesellschaften o<strong>de</strong>r die enso<br />
GmbH & Co KG nur zwei Mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r ein Mitglied<br />
vorschlagen, können sie jedoch bestimmen,<br />
dass für je<strong>de</strong>s zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />
nicht vorgeschlagene Mitglied eines <strong>de</strong>r von<br />
ihnen vorgeschlagenen Mitglie<strong>de</strong>r jeweils eine<br />
zusätzliche Stimme erhält. Im Beirat wird somit<br />
stets die Stimmparität zwischen <strong>de</strong>n Beiratsmitglie<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>r Gesellschafterin<br />
enso GmbH & Co. KG und enso KG einerseits<br />
und <strong>de</strong>n Fondsgesellschaften und <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong><br />
Finanz-Service GmbH an<strong>de</strong>rerseits unabhängig<br />
von <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r auf Vorschlag <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n<br />
Fondsgesellschaften bzw <strong>de</strong>r enso GmbH & Co KG<br />
gewählten Mitglie<strong>de</strong>rn gewahrt sein. Dieselbe<br />
Regelung gilt für allenfalls gemäß Absatz (13) eingesetzte<br />
Ausschüsse, welche ebenfalls stets im<br />
vorgenannten Sinne stimmenparitätisch besetzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Gesellschafter geltend gemachte Grün<strong>de</strong> gegen<br />
<strong>de</strong>ren Bestellung vorliegen.<br />
(h) Den gemäß lit (a) bis (d) vorschlagsberechtigten<br />
Personen steht auch das Recht zu, die<br />
Ab berufung <strong>de</strong>r von Ihnen vorgeschlagenen Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Beirats durch die Generalver sammlung<br />
zu verlangen. Die Generalver sammlung hat dann<br />
einen entsprechen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen.<br />
(i) Ein Beiratsmitglied ist auch dann abzuberufen,<br />
wenn dies ein Gesellschafter verlangt, weil ein<br />
wichtiger Grund gegen die weitere Tätigkeit<br />
dieser Person als Beiratsmitglied vorliegt.<br />
(3) Die Beiratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n für die Dauer von je weils<br />
vier Jahren bestellt und üben ihre Funktion darüber<br />
hinaus bis zur nächsten Generalver sammlung aus, in<br />
<strong>de</strong>r dann über die Nachfolge entschie<strong>de</strong>n wird. Die<br />
auch wie<strong>de</strong>rholte Wie<strong>de</strong>rbestellung von Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
nach Ablauf <strong>de</strong>r Funktionsperio<strong>de</strong> ist zulässig.<br />
(4) Schei<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />
Funktions perio<strong>de</strong> aus, so bedarf es <strong>de</strong>r Ersatzwahl<br />
erst in <strong>de</strong>r nächsten or<strong>de</strong>ntlichen Generalversammlung.<br />
Eine Ersatzwahl durch eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />
Generalversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen,<br />
wenn die Zahl <strong>de</strong>r Beiratsmitglie<strong>de</strong>r unter<br />
drei sinkt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschafter bzw. die Gesellschaftergruppe,<br />
die das ausgeschie<strong>de</strong>ne Beiratsmitglied<br />
vorgeschlagen hat, dies verlangt.<br />
(f) Sofern und solange die Beteiligung <strong>de</strong>r enso<br />
GmbH & Co KG o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>r Fondsgesellschaften<br />
gemeinsam jeweils auf weniger als 10 % <strong>de</strong>s<br />
Stammkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft absinken sollte,<br />
entfällt das Vorschlagsrecht gemäß lit b) bzw.<br />
lit c);<br />
(g) Die gemäß lit (a) bis (d) vorgeschlagenen Mitglie<strong>de</strong>r<br />
sind von <strong>de</strong>r Generalversammlung zu wählen,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, dass wichtige, von einem an<strong>de</strong>ren<br />
(5) Bei <strong>de</strong>r Ersatzwahl und bei <strong>de</strong>r Neuwahl nach Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Funktionsperio<strong>de</strong> ist wie<strong>de</strong>rum <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
bzw. die Gesellschaftergruppe, die das<br />
ausge schie<strong>de</strong>ne Mitglied vorgeschlagen hat, zur<br />
Nominierung berechtigt. Im Übrigen gelten die Vorschriften<br />
dieses Punkt Achtens über die Bestellung<br />
und Abberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats.<br />
(6) Der Beirat hat einen Vorsitzen<strong>de</strong>n und einen<br />
Stell vertreter <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n. Das über Vorschlag<br />
284 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Anhang<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>r Gesellschafterin enso<br />
GmbH & Co KG gewählte Beiratsmitglied (Abs (2)<br />
lit (a)) ist gleichzeitig Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats, das<br />
über Vorschlag <strong>de</strong>r <strong>DWS</strong> Finanz Service GmbH<br />
gewählte Mitglied (Abs (2) lit (d)) sein Stell vertreter.<br />
(7) Der Beirat ist nicht Aufsichtsrat im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§§ 29 ff GmbHG. Die Zuständigkeit <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
für die tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen<br />
Hand lungen, die <strong>de</strong>r gewöhnliche<br />
Betrieb <strong>de</strong>r Gesellschaft mit sich bringt, und solche<br />
organisatorische Maßnahmen, die zur gewöhnlichen<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Gesellschaft gehören, wird<br />
durch die Tätigkeit <strong>de</strong>s Beirats nicht berührt. Insbeson<strong>de</strong>re<br />
hat <strong>de</strong>r Beirat die folgen<strong>de</strong>n Aufgaben<br />
und Befugnisse:<br />
(f) die Zustimmung zu nach einer Geschäftsordnung<br />
für die Geschäftsführer allenfalls zustimmungspflichtigen<br />
Geschäften und Maßnahmen, wobei<br />
<strong>de</strong>r Beirat nicht an die Beschlussvorlage <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung gebun<strong>de</strong>n ist, son<strong>de</strong>rn auch<br />
Weisungen an die Geschäftsführung in Bezug auf<br />
die vorgeschlagenen Geschäfte und Maßnahmen<br />
erteilen kann, sowie generell die Erteilung von<br />
Weisungen mit Bezug auf solche zustimmungspflichtigen<br />
Geschäfte und Maßnahmen, bezüglich<br />
<strong>de</strong>rer bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung<br />
eine Vorlage zur Entscheidung <strong>de</strong>s Beirates erwartet<br />
wer<strong>de</strong>n kann;<br />
(g) Beschlussfassung über das Budget <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft;<br />
(a) die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft zu beraten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re bei Fragen <strong>de</strong>r Geschäftspolitik und<br />
sonstigen die Gesellschaft und Gesellschaften, an<br />
welchen die Gesellschaft direkt o<strong>de</strong>r indirekt beteiligt<br />
ist (Beteiligungsunternehmen) betreffen<strong>de</strong>n<br />
Themen;<br />
(b) Erlass, Än<strong>de</strong>rung und Aufhebung einer Geschäftsordnung<br />
für die Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft (Punkt Siebentens Abs 5 <strong>de</strong>s<br />
Gesellschaftsvertrags);<br />
(c) Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Geschäftsführern, einschließlich <strong>de</strong>s Abschlusses,<br />
<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen<br />
o<strong>de</strong>r Konsulentenverträgen<br />
mit Geschäftsführern;<br />
(h) die Erteilung von sonstigen, nicht auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>s Abs 7 lit (f) erfolgen<strong>de</strong>n Weisungen an<br />
die Geschäftsführung.<br />
(8) Sitzungen <strong>de</strong>s Beirates sind vom Vorsitzen<strong>de</strong>n einzuberufen<br />
und zu leiten, im Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung<br />
vom Stellvertreter <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n. Dem Stellvertreter<br />
<strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n ist es auch möglich, Sitzungen<br />
<strong>de</strong>s Beirats einzuberufen, wenn <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong><br />
eine solche Sitzung nicht innerhalb angemessener<br />
Frist einem diesbezüglichen Verlangen <strong>de</strong>s Stellvertreters<br />
<strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n nachkommt.<br />
(10) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn Mitglie<strong>de</strong>r, die<br />
zusammen über min<strong>de</strong>stens 6 Stimmen verfügen, anwesend<br />
o<strong>de</strong>r vertreten sind. Ein Beiratsmitglied kann<br />
sich durch ein an<strong>de</strong>res Mitglied vertreten lassen.<br />
(d) die Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsführung sowie<br />
die Festlegung von Berichtspflichten <strong>de</strong>r<br />
Geschäfts führung;<br />
(e) die Entscheidung, ob Prokura o<strong>de</strong>r Handlungsvollmacht<br />
zum gesamten Geschäftsbetriebe<br />
erteilt wer<strong>de</strong>n darf;<br />
(11) Beschlüsse <strong>de</strong>s Beirats bedürfen <strong>de</strong>r einfachen Mehrheit<br />
<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
vertretenen Stimmen, es sei <strong>de</strong>nn, die Geschäftsordnung<br />
<strong>de</strong>s Beirats sieht ein höheres Anwesenheitso<strong>de</strong>r<br />
Mehrheitsquorum vor. Bei Stimmengleichheit<br />
kommt ein Beschluss nicht zustan<strong>de</strong>. Sofern in Angelegenheiten<br />
über die <strong>de</strong>r Beirat zu entschei<strong>de</strong>n hat,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 285
insbeson<strong>de</strong>re gemäß Abs. 7 lit (f) o<strong>de</strong>r in sonstigen<br />
Fällen, in <strong>de</strong>nen die Geschäftsführung <strong>de</strong>m Beirat<br />
ein Geschäft o<strong>de</strong>r eine Maßnahme zur Entscheidung<br />
vorlegt, wegen Stimmengleichheit kein Beschluss<br />
zur Zustimmung o<strong>de</strong>r Erteilung einer Weisung gefasst<br />
wer<strong>de</strong>n kann, ist sowohl <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Beirats als auch sein Stellvertreter und auch je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführer berechtigt, eine Beschlussfassung<br />
<strong>de</strong>r Generalversammlung zu verlangen. Diesfalls ist<br />
unverzüglich eine Generalversammlung gemäß Punkt<br />
Neuntens einzuberufen, die über die Angelegenheit<br />
zu beschließen hat.<br />
(12) Der Beirat kann Beschlüsse auch schriftlich, per<br />
Email o<strong>de</strong>r fernmündlich fassen, es sei <strong>de</strong>nn, zumin<strong>de</strong>st<br />
zwei Mitglie<strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rsprechen diesem<br />
Verfahren <strong>de</strong>r Beschlussfassung. Die Maßgaben und<br />
Beschlussquoren <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Absätze 9 und 10<br />
gelten sinngemäß. Im Falle eines ordnungsge mäßen<br />
Wi<strong>de</strong>r spruchs gegen diese Art <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />
ist unverzüglich eine Sitzung <strong>de</strong>s Beirats<br />
einzuberufen.<br />
(13) Willenserklärungen <strong>de</strong>s Beirats sind vom Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Beirats, im Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung<br />
von seinem Stellvertreter abzugeben.<br />
Reisekosten und Aufwendungen, die im Interesse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen<br />
entstan<strong>de</strong>n sind. Darüber hinaus kann die Generalversammlung<br />
alljährlich beschließen, dass einzelne<br />
o<strong>de</strong>r alle Beiratsmitglie<strong>de</strong>r eine angemessene Vergütung<br />
erhalten.<br />
(16) Der Beirat wird seine Tätigkeit stets in Österreich<br />
wahrnehmen, es sei <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> bestimmt<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>s Stellvertreters <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
ausnahmsweise einen abweichen<strong>de</strong>n Sitzungsort.<br />
Neuntens: Die Generalversammlung<br />
(1) Die nach <strong>de</strong>m Gesetz und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>n Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse<br />
wer<strong>de</strong>n in Generalversammlungen gefasst. Die<br />
schriftliche Beschlussfassung gemäß § 34 GmbHG<br />
(Paragraph vierunddreißig <strong>de</strong>s Gesetzes über Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung) ist zulässig.<br />
(2) Den Vorsitz in <strong>de</strong>r Generalversammlung führt <strong>de</strong>r<br />
jeweilige Vertreter <strong>de</strong>r Gesellschafterin mit <strong>de</strong>r<br />
höchsten Stammeinlage bzw. die von dieser Gesellschafterin<br />
zu seiner Vertretung bevollmächtigte<br />
Person, wobei die Fondsgesellschaften diesbezüglich<br />
als eine einzige Gesellschafterin gelten.<br />
(14) Der Beirat kann sich – im Rahmen <strong>de</strong>r Regelungen<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags und <strong>de</strong>r sonstigen in Hinblick<br />
auf die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft zwischen<br />
<strong>de</strong>n Gesellschaftern allenfalls geschlossenen Vereinbarungen<br />
– selbst eine Geschäftsordnung geben,<br />
die von <strong>de</strong>r Generalversammlung zu genehmigen ist.<br />
Dasselbe gilt für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Geschäftsordnung.<br />
Die Geschäftsordnung <strong>de</strong>s Beirats kann vorsehen,<br />
dass bestimmte Angelegenheiten zur Beschlussfassung<br />
an einen Ausschuss <strong>de</strong>s Beirats <strong>de</strong>legiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(15) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats haben gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen<br />
und erfor<strong>de</strong>rlichen baren Auslagen, einschließlich<br />
(3) Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Generalversammlung bestimmt<br />
die Reihenfolge <strong>de</strong>r Verhandlungsgegenstän<strong>de</strong> sowie<br />
Art und Form <strong>de</strong>r Abstimmung.<br />
(4) Die Generalversammlung hat min<strong>de</strong>stens einmal<br />
in je<strong>de</strong>m Geschäftsjahr am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r in einer österreichischen Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />
stattzufin<strong>de</strong>n.<br />
(5) Je<strong>de</strong>r Gesellschafter und auch je<strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />
ist zur Einberufung <strong>de</strong>r Generalversammlung<br />
berechtigt.<br />
(6) Die Generalversammlung wird mittels eingeschriebenen<br />
Briefes an die <strong>de</strong>r Gesellschaft zuletzt be-<br />
286 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Anhang<br />
kannt gegebenen Anschriften <strong>de</strong>r Gesellschafter mit<br />
Angabe <strong>de</strong>r Tagesordnung einberufen. Zwischen <strong>de</strong>m<br />
Tag <strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>r Briefe zur Post und <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />
Generalversammlung muss min<strong>de</strong>stens ein Zeitraum<br />
von 14 (vierzehn) Tagen liegen, wobei die bei<strong>de</strong>n<br />
vorgenannten Tage nicht mitgezählt wer<strong>de</strong>n. Sofern<br />
ein Gesellschafter wegen eines Tagesordnungspunkts<br />
selbst eine Entscheidung seiner Gesellschafterversammlung<br />
benötigt, um in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
einen Beschluss fassen zu können, kann<br />
dieser Gesellschafter binnen 8 (acht) Tagen nach<br />
Zugang <strong>de</strong>r Einladung zur Generalversammlung verlangen,<br />
dass ein an<strong>de</strong>rer Termin für die Generalversammlung<br />
bestimmt wird und einen frühesten Termin<br />
benennen, <strong>de</strong>r bis zu 6 (sechs) Wochen nach <strong>de</strong>m Tag<br />
<strong>de</strong>r Kundgabe dieses Verlangens liegen darf. Der Gesellschafter<br />
hat diesfalls auch zu begrün<strong>de</strong>n, warum<br />
die Ver schiebung erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
(Euro eins) einer übernommenen Stammeinlage eine<br />
Stimme gewähren.<br />
(11) Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter bedürfen, insofern<br />
im Folgen<strong>de</strong>n nicht Abweichen<strong>de</strong>s festgelegt wird,<br />
einer Mehrheit von 80 % (achtzig Prozent) <strong>de</strong>r<br />
ab gegebenen Stimmen. Gesetzlich vorgesehene<br />
höhere o<strong>de</strong>r zusätzliche Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse<br />
bleiben unberührt. Stimmenthaltungen bleiben<br />
bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Mehrheit<br />
unberücksichtigt.<br />
(12) Abweichend von Abs (11) ist ausschließlich in<br />
folgen<strong>de</strong>n Angelegenheiten für eine Beschlussfassung<br />
die einfache Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen<br />
Stimmen ausreichend:<br />
(a) Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />
(7) Die Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts durch einen<br />
Bevollmächtigten ist zulässig, doch bedarf es hierzu<br />
einer schriftlichen auf die Ausübung dieses Rechtes<br />
lauten<strong>de</strong>n Vollmacht, wobei auch die Vorlage einer<br />
Kopie genügt, wenn das Original nachgereicht wird.<br />
(8) Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
zumin<strong>de</strong>st 90 % (neunzig Prozent) <strong>de</strong>s Stammkapitals<br />
anwesend o<strong>de</strong>r rechtsgültig vertreten sind.<br />
(9) Sollten nicht zumin<strong>de</strong>st 90 % (neunzig Prozent) <strong>de</strong>s<br />
Stammkapitals anwesend o<strong>de</strong>r rechtsgültig vertreten<br />
sein, ist unter Hinweis auf die Beschlussunfähigkeit<br />
eine weitere Generalversammlung gemäß <strong>de</strong> Punkten<br />
Neuntens (5) und (6) dieses Gesellschaftsvertrages<br />
einzuberufen, wobei <strong>de</strong>r dritte Satz von Punkt (6)<br />
keine Anwendung fin<strong>de</strong>t, die auf die Behandlung <strong>de</strong>r<br />
Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ersten einberufenen Versammlung<br />
beschränkt und unabhängig vom Anwesenheitsquorum<br />
beschlussfähig ist.<br />
(10) Das Stimmrecht richtet sich nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />
über nommenen Stammeinlage, wobei je 1 Euro<br />
(b) Auswahl <strong>de</strong>s Prüfers <strong>de</strong>s Jahresabschlusses;<br />
(c) Bestellung, Entlastung und Abberufung <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführer.<br />
(d) Beschlussfassungen über die Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Punkt Achtens Abs. 7 lit (f), die gemäß Punkt<br />
Achtens Abs. 11 an die General ver sammlung<br />
verwiesen wur<strong>de</strong>n, mit Ausnahme von Beschlussfassungen<br />
über die Veräußerung o<strong>de</strong>r sonstige<br />
Übertragung <strong>de</strong>s ganzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n<br />
Teils <strong>de</strong>s Gesellschafts vermögens gemäß<br />
Punkt Siebentens Abs. 6 lit (b) und sonstigen<br />
Vermögenswerten gemäß Abs 6 lit. (c).<br />
(13) Die Generalversammlung beschließt insbeson<strong>de</strong>re<br />
über:<br />
(a) Umwandlungen, Formwechsel,<br />
Verschmelzungen, Einbringungen und<br />
ver gleichbare Maßnahmen;<br />
(b) Auflösung o<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 287
(c) Kapitalerhöhungen und o<strong>de</strong>r<br />
Kapitalherabsetzungen;<br />
einsehen und prüfen, er kann dabei für bestimmte<br />
Aufgaben beson<strong>de</strong>re Sachverständige beauftragen.<br />
(d) Sonstige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags;<br />
(e) Zustimmung zu gemäß Punkt Siebentens Abs. (6)<br />
zustimmungspflichtigen Geschäften.<br />
Zwölftens: Geschäftsanteile<br />
(1) Der Geschäftsanteil je<strong>de</strong>s Gesellschafters bestimmt<br />
sich nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r von ihm übernommenen<br />
Stammeinlage (Nominalwert).<br />
(14) Gemäß § 35 (2) GmbHG unterliegen ab <strong>de</strong>m zweiten<br />
Jahrestag <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Gesellschaft im<br />
Firmen buch Beschlussfassungen gemäß § 35 (1) Z. 7<br />
GmbHG nicht mehr <strong>de</strong>r Beschlussfassung durch die<br />
Generalversammlung.<br />
Zehntens: Jahresabschluss und Gewinnverteilung<br />
(1) Der Jahresabschluss ist nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Rechnungslegungsvorschriften unter Verantwortlichkeit<br />
<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführer innerhalb <strong>de</strong>r<br />
ersten 5 (fünf) Monate <strong>de</strong>s Geschäftsjahres für das<br />
abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und nach<br />
Erstellung unverzüglich sämtlichen Gesellschaftern<br />
vorzulegen.<br />
(2) Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
zu prüfen und <strong>de</strong>r Generalversammlung zur<br />
Feststellung vorzulegen. Diese beschließt auch die<br />
Verwendung <strong>de</strong>s Bilanzgewinnes. Die Gesellschafter<br />
können einstimmig beschließen, <strong>de</strong>n Bilanzgewinn<br />
abweichend vom Verhältnis <strong>de</strong>r übernommenen<br />
Stammeinlagen an die Gesellschafter auszuschütten<br />
(„alineare Gewinnverteilung“).<br />
(3) Über die Entlastung <strong>de</strong>r Geschäftsführer beschließt<br />
die Generalversammlung.<br />
Elftens: Pflichten <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
(1) Die Geschäftsführung hat eine Generalversammlung<br />
einzuberufen, wenn es das Wohl <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
erfor<strong>de</strong>rt.<br />
(2) Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann die Bücher und Schriften<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />
(2) Die Geschäftsanteile sind verpfändbar und auch<br />
sonst belastbar und nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen teilbar, übertragbar, vererbbar.<br />
(3) Die Teilung eines Geschäftsanteils bedarf <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter.<br />
(4) Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einen<br />
Nichtgesellschafter bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
übrigen Gesellschafter.<br />
(5) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters treten<br />
<strong>de</strong>ssen Rechtsnachfolger (Erben, Legatare) voll<br />
und uneingeschränkt in die Rechte und Pflichten<br />
dieses Vertrages ein. Sofern mehrere Personen<br />
als Rechtsnachfolger <strong>de</strong>n Geschäftsanteil <strong>de</strong>s<br />
ver storbenen Gesellschafters übernehmen, so<br />
können sie ihre Rechte daraus nur gemeinschaftlich<br />
ausüben und haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
zur Ausübung dieser Rechte zu bestellen.<br />
Bis zu einer solchen Bestellung ruhen sämtliche<br />
Gesellschafterrechte.<br />
(6) Für sonstige Verfügungen über Geschäftsanteile<br />
einschließlich treuhän<strong>de</strong>rische Verfügungen, die<br />
Einräumung von Unterbeteiligungen und ähnliche<br />
Vereinbarungen über Geschäftsanteile gilt Absatz (4)<br />
entsprechend.<br />
(7) Klarstellend wird festgehalten, dass bei einer Übertragung<br />
von Geschäftsanteilen auch die mit <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
Geschäftsanteil verbun<strong>de</strong>nen Son<strong>de</strong>r rechte<br />
auf <strong>de</strong>n Erwerber übergehen.<br />
288 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft<br />
Anhang<br />
(8) Die Zustimmung gemäß Absatz (4) und Absatz (6)<br />
darf nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn die diesbezüglichen<br />
Regelungen <strong>de</strong>r Gesellschaftervereinbarung eingehalten<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Dreizehntens: Bekanntmachungen<br />
Sämtliche gesetzlich und gesellschaftsvertraglich vorgesehenen<br />
Bekanntmachungen (Zusendungen, Erklärungen,<br />
Mitteilungen) wer<strong>de</strong>n durch eingeschriebenen Brief an die<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft zuletzt bekannt gegebenen Anschriften<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafter vorgenommen.<br />
Vierzehntens: Gerichtsstand<br />
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag<br />
im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Rechtsstreitigkeiten<br />
ist das sachlich für <strong>de</strong>n ersten Wiener Gemein<strong>de</strong>bezirk<br />
zuständige Gericht insoweit nicht gesetzliche Zuständigkeitsvorschriften<br />
zwingend einen an<strong>de</strong>ren Gerichtsstand<br />
begrün<strong>de</strong>n.<br />
Fünfzehntens: Subsidiäre Bestimmungen<br />
Soweit durch diesen Gesellschaftsvertrag in seiner<br />
jeweils gültigen Fassung nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist,<br />
gelten für die Gesellschaft die Vorschriften <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
über Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie<br />
die sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 289
290 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>
Fotonachweis<br />
Standort <strong>de</strong>s Krafthauses im Projekt Skripelandsfossen, Norwegen (Titel), Schlucht am Oberlauf <strong>de</strong>r Mati, kurz vor Wassereinlass <strong>de</strong>r ersten<br />
Stufe in Kaska<strong>de</strong> von fünf <strong>Wasserkraft</strong>werken, Albanien (S.13), Hügellandschaft oberhalb <strong>de</strong>s Flusses Lengarica, Albanien (S. 17), Geologe bei<br />
<strong>de</strong>r Höhenmessung für Projekt Kuyuma, Türkei (S. 21), Gebirgsbach in <strong>de</strong>r Nähe von Adana, Südtürkei (S. 24), Mooslandschaft in Wald bei<br />
Kraftwerksstandort Stallemoelva, Byglandsfjord, Norwegen (S. 29), Fjordlandschaft im Bereich <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsgesellschaft geplanten<br />
<strong>Wasserkraft</strong>werke Skripelandsfossen und Skjersfossen, Norwegen (S. 31), Ingenieure bei Projektbesprechung an Kraftwerksstandort Kuyuma,<br />
Türkei (S. 67), Landschaft am Byglandsfjord, Norwegen (S. 68), Fluss Mati am Mittellauf, Albanien (S. 76), Bachzufluss zur Lengarica, Albanien<br />
(S. 83), Gebirgslandschaft im Bereich <strong>de</strong>s Kraftwerks Lindåna, Norwegen (S. 86), Gebirgslandschaft in Nähe von Projekt Kuyuma, Türkei (S.<br />
97), Blick ins Istavloz-Tal, Projekt Kuyuma, Türkei (S. 106), Staussee am Unterlauf <strong>de</strong>r Mati, Albanien (S. 110), Laufrad einer Francisturbine mit<br />
Turbinengehäuse im Hintergrund (S. 117), <strong>Wasserkraft</strong>werksprojekt Kuyuma – Die Skizze eines Kanals wird von Ingenieuren vor Ort studiert<br />
(S. 126), Laufrad einer Francisturbine (S. 137), Fertigung eines Francis-Laufra<strong>de</strong>s aus einem geschmie<strong>de</strong>ten Stahlblock und Detailbild <strong>de</strong>r<br />
fertigen Turbine (S. 138), Francis-Laufrad während Produktion auf einer Drehmaschine und nach Entgratung (S. 139), Kaplan-Turbine mit<br />
Leitradstelleinrichtung (S. 144), Gebirgsbach in Nähe von Kozan, Südtürkei (S.152), Gebirgsfluss bei Hov<strong>de</strong>n, Norwegen (S. 160), Becher einer<br />
Peltonturbine (S. 197), Am Oberlauf <strong>de</strong>s Mati-Flusses, Albanien (S. 208), Fußgängerbrücke über die Mati, Albanien (S. 214), Landschaft am<br />
Mittellauf <strong>de</strong>r Mati, Albanien (S. 221), Landschaft oberhalb Mati-Tals, Albanien (S. 227), Projektstandort Lengarica, Albanien – Landschaft im<br />
Bereich von Thermalquellen am Mittellauf <strong>de</strong>s Flusses (S. 233), Stausee im Unterlauf <strong>de</strong>s Flusses Mati, Albanien (S. 243), Quelle bei Rasthof<br />
an Straße entlang <strong>de</strong>s Flusses Mati, Albanien (S. 247), Wasserfall in Höhe <strong>de</strong>r Wasserfassung von geplantem <strong>Wasserkraft</strong>werk Stallemoelva,<br />
Norwegen (S. 281), Druck und Temperaturmessung für Hydrauliköl bei Kraftwerk Lindåna, Norwegen (S. 290)<br />
Papier<br />
Gedruckt auf FSC-zertifiziertem 115 g / m 2 Papier<br />
<strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong> // 291
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Mainzer Landstraße 178 –190<br />
60612 Frankfurt am Main<br />
016 10578 10 · Stand: 09 / 2011<br />
292 // <strong>DWS</strong> <strong>ACCESS</strong> <strong>Wasserkraft</strong>