Hygieneplan - Grundschule Barienrode
Hygieneplan - Grundschule Barienrode
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<strong>Hygieneplan</strong><br />
der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong><br />
Inhalt<br />
1. Einleitung<br />
2. Basishygiene im Gebäude und den Außenanlagen<br />
2.1 Müllentsorgung<br />
2.2 Hygienevorgaben für den Außenbereich<br />
2.2 Raumklima und Lüftung<br />
2.3 Hygiene in der Sporthalle<br />
3. Schulreinigung<br />
3.1 Allgemeine Vorgaben zur Schulreinigung<br />
3.2 Sanitäre Anlagen<br />
4. Schulinterne allgemeine Hygieneverfahren<br />
4.1 Personenbezogene Hygiene<br />
4.1.1 Händewaschen<br />
4.1.2 Händedesinfektion<br />
4.2 Hygiene im Gebäude<br />
4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial<br />
4.2.2 Raum-/ Umgebungsflächen<br />
4.2.3 Lese- und Freiarbeitsecken<br />
4.2.4 Flure, Garderoben und Hausschuhe<br />
5. Hygiene im Unterricht<br />
5.1 Schulhündin Lene<br />
5.1.1 Gesundheitsfürsorge für das Tier<br />
5.1.2 Schulung und Verhalten der Kinder<br />
5.1.3 Zugangsbeschränkungen<br />
5.2 Kurzzeitige Tierbesuche im Sachunterricht<br />
5.3 Arbeitsgemeinschaften „Gesundes Frühstück“ und „Kochen“<br />
6. Essenausgabe während der nachschulischen Betreuungszeit<br />
6.1 Belehrung und Bescheinigung<br />
6.2 Essensausgabe<br />
6.3 Reinigung des Geschirrs<br />
7. Umgang mit Infektionskrankheiten<br />
7.1 Belehrung<br />
7.2 Besuchsverbot und Wiederzulassung<br />
7.3 Läusebefall<br />
7.4 Neue Grippe / Influenza – „Schweinegrippe“<br />
7.5 Meldepflicht der Schule<br />
8. Erste Hilfe<br />
8.1 Erste Hilfe- Kästen<br />
8.2 Erste- Hilfe- Kurse<br />
8.3 Zuständigkeiten<br />
9. Anlagen<br />
9.1 Raumklima in Unterrichtsräumen<br />
9.2 Reinigungsplan der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong><br />
9.3 Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume<br />
9.4 <strong>Hygieneplan</strong> – Lesehinweise für einige Lehrkräfte<br />
9.5 Anlaufstellen zur Beratung in Hygienefragen
1. Einleitung<br />
Gemeinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, sind durch das Zusammenleben und die<br />
Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienisch- epidemiologischer<br />
Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und<br />
die Erziehung zu hygienischem Verhalten besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten zu<br />
sichern. Es ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes, übertragbaren Krankheiten beim Menschen<br />
vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das<br />
Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf die<br />
Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sowie jedes Einzelnen.<br />
Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen<br />
bzw. deren Leitungen und Bedienstete, insbesondere aus den §§ 33 bis 36<br />
Infektionsschutzgesetz (zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen).<br />
Der nachfolgende <strong>Hygieneplan</strong> entspricht § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wonach<br />
Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in<br />
Hygieneplänen festlegen müssen. Er wurde am 13.01.2010 vom Kollegium erarbeitet und am<br />
10.02.2010 von den Teilnehmern der Gesamtkonferenz verabschiedet.<br />
2. Basishygiene im Gebäude und an den Außenanlagen<br />
2.1. Müllentsorgung<br />
• Abfalleinwurfbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden.<br />
Je Klassenraum gibt es vier Müllbehälter (Mülltrennung)<br />
- gelb für Kunststoff<br />
- grün für Biomüll<br />
- grau für Restmüll<br />
- blau für Altpapier<br />
Auf dem Schulhof gibt es einen Restmüllbehälter (Wiese) sowie Tonnen für Restmüll, Altpapier und<br />
Biomüll. Auf der Wiese stehen zudem 2 Komposter.<br />
2.2 Hygienevorgaben für den Außenbereich<br />
Erforderliche Sicherheitsvorschriften im Außenbereich sind eingehalten und werden regelmäßig vom<br />
Schulträger, der Gemeinde Diekholzen, (Bauhof) überprüft.<br />
• Der Spielsand wird regelmäßig ausgetauscht.<br />
• Bauliche Maßnahmen zum Brandschutz und gemäß Infektionsschutz werden<br />
vom Schulträger beachtet.<br />
2.3 Raumklima und Lüftung<br />
Die freie Lüftung der Klassenzimmer über Fenster ist gewährleistet.<br />
Die Lüftung der Klassenräume liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte (Stoßlüften nach Bedarf). Sie<br />
soll regelmäßig erfolgen, da in der kalten Jahreszeit die Heizungen in den Klassenräumen nicht<br />
zuverlässig regulierbar sind.<br />
Bei der Renovierung der Räume wird auf umwelt- und gesundheitsfreundliche Materialien geachtet.<br />
Die Wartung und Überprüfung der Heizungsanlage erfolgt durch den Schulträger.<br />
(s. Anlagen: „Raumklima in Unterrichtsräumen“; Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume“)<br />
2.4 Hygiene in der Sporthalle<br />
Die Halle ist im Sinne einer wirksamen Fußpilzprophylaxe nur mit Turnschuhen, nicht<br />
barfuss, zu betreten. Die Reinigung oder Desinfektion im Sporthallenbereich und in den<br />
Umkleideräumen liegt im Verantwortungsbereich des Schulträgers, der Gemeinde Diekholzen.
3. Schulreinigung<br />
3.1 Allgemeine Vorgaben zur Schulreinigung<br />
Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, der Gemeinde Diekholzen.<br />
Grundsätzlich reinigt eine Reinigungsfachkraft die Räume montags bis freitags nach den<br />
Unterrichtszeiten mindestens wie folgt:<br />
• Leeren der Restmüllbehälter<br />
• Fegen des Fußbodens<br />
• Wischen des Fußbodens<br />
• Reinigung der Lehrer- und Schülertische mit Desinfektions- und Reinigungslösung<br />
• Reinigung der sanitären Anlagen und der Flure<br />
Während der Ferienzeiten werden zusätzlich leergeräumte Schränke und Regale gesäubert.<br />
In den Sommerferien erfolgt eine intensive Grundreinigung der Böden. Bei Bedarf werden die<br />
Gardinen gewaschen.<br />
Der Schulträger besitzt ein Verzeichnis der benutzten Reinigungsmittel<br />
Zur Reinigung der Fenster und Rahmen wird vierteiljährlich durch den Schulträger eine<br />
Reinigungsfirma beauftragt.<br />
Über die Durchführung der Arbeiten wacht die Gemeinde Diekholzen (Ansprechpartner: Kämmerer<br />
Thorsten Laugwitz) in Absprache mit der Schulleiterin.<br />
In Absprache zwischen Reinigungskraft und Schulleiterin gibt es einen schulinternen Reinigungsplan.<br />
3.2 Sanitäre Anlagen<br />
Die Ausstattung der Aborte und ihrer Vorräume (Wände, Fußboden, Armaturen, Sanitärkeramik)<br />
erfordern eine regelmäßige Feucht-/Nassreinigung. Viermal jährlich findet zusätzlich eine intensive<br />
Grundreinigung (Karcher) statt.<br />
Vor- und Aborträume werden durch Kippfenster belüftet.<br />
Die Ausstattung der WCs ist wie folgt:<br />
• Flachspülklosetts mit Kunststoffbrillen<br />
• Urinale mit Zieleinsatz<br />
• intakte Toilettenpapierhalter<br />
Die Wartung und Überprüfung der Sanitäranlagen sowohl der Schule als auch der Sporthalle liegt in<br />
der Hand der Gemeinde Diekholzen.<br />
Für das Kalenderjahr 2010 ist eine Sanierung der Toilettenräume der <strong>Grundschule</strong> geplant.<br />
4. Schulinterne allgemeine Hygieneverfahren<br />
4.1. Personenbezogene Hygiene<br />
4.1.1 Händewaschen<br />
Eine gründliche und regelmäßige Reinigung insbesondere der Hände sowie häufig benutzter Flächen<br />
und Gegenstände ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus.<br />
Eine Desinfektion ist dort notwendig, wo Krankheitserreger auftreten können und Kontaktmöglichkeiten<br />
zur Weiterverbreitung bestehen.<br />
Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen<br />
Hauptüberträger von Krankheitserregern. Händewaschen und Händedesinfektion gehören zu<br />
den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.<br />
Voraussetzung sind ausreichend Handwaschplätze, ausgestattet mit fließendem Wasser<br />
sowie Spendern für Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Abwurfbehälter für<br />
Handtücher.<br />
In jedem Unterrichtsraum ist ein Direktspender für Flüssigseife sowie ein<br />
Desinfektionsspender mit geeignetem Händedesinfektionsmittel (seit September 2009)<br />
vorhanden. Einmalhandtücher befinden sich in Vorrichtungen neben allen
Waschbecken, darunter ein Papierkorb (Abwurfbehälter). Stückseifen, Nagelbürsten und<br />
Gemeinschaftshandtücher dürfen i. d. R. nicht verwendet werden. Im Unterricht wird folgendes<br />
Händewaschverfahren zu Beginn des Schuljahres besprochen:<br />
Hände müssen gewaschen werden<br />
• nach jeder Verschmutzung<br />
• nach Reinigungsarbeiten<br />
• nach Toilettengängen bzw. –benutzung<br />
• vor dem Umgang mit Lebensmitteln (z.B. AG „Gesundes Frühstück“<br />
• vor der Einnahme von Speisen<br />
• nach Tierkontakt (z.B. Schulhündin Lene)<br />
Die Hände werden mindestens 15 Sekunden lang mit Wasser und Seife gewaschen, auch zwischen den<br />
Fingern.<br />
Die Schüler und Schülerinnen werden durch Plakate in den Klassen an diese Absprachen erinnert.<br />
4.1.2 Händedesinfektion<br />
Eine Desinfektion der Hände ist nur dann erforderlich, wenn die Hände Kontakt mit Wunden, Blut,<br />
Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen (s. Kap.7, Infektionskrankheiten)<br />
hatten. Zur Durchführung der Händedesinfektion ist wie folgt zu verfahren:<br />
• Die Hände sollen trocken sein.<br />
• Ggf. grobe Verschmutzungen vor der Desinfektion mit Einmalhandtuch, Haushaltstuch etc.<br />
entfernen.<br />
• Ca. 3 – 5 ml des Desinfektionsmittels in die Hohlhand geben.<br />
• Unter waschenden Bewegungen in die Hände einreiben. Dabei darauf achten, dass die Fingerkuppen<br />
und -zwischenräume, Daumen und Nagelfalze berücksichtigt werden.<br />
• Während der Einwirkzeit (je nach Herstellerangabe 30 Sekunden bis 2 Minuten) müssen die Hände<br />
mit Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.<br />
Bei zunehmendem Auftreten von Neuer Influenza (s. Kap. 7.4) in einer Einrichtung kann eine erhöhte<br />
Reinigungsfrequenz (bzw. effektive Desinfektion) von Oberflächen mit häufigem Kontakt (z. B.<br />
Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen, Arbeitsflächen) und ggf. die Durchführung<br />
einer Händedesinfektion durch das Betreuungspersonal (z.B. nach dem Putzen der „Kindernase“)<br />
neben den allgemeinen Hygieneempfehlungen sinnvoll sein. Die Schulleiterin beauftragt in diesem<br />
Fall die Reinigungskräfte und die Mitarbeiterinnen bzw. Lehrkräfte.<br />
4.2 Hygiene im Gebäude<br />
4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial<br />
Bestimmte Situationen (zum Beispiel Erbrechen bei viralen Infektionen) machen es notwendig, dass<br />
Hygienematerial ad hoc verfügbar ist. Wir haben darum folgende Artikel bevorratet:<br />
• Sägespäne / Streu bei Erbrechen (Keller)<br />
• Mundschutz (Lehrerzimmer / EH-Kasten)<br />
• Desinfektionsmittel in allen Klassenräumen, der Küche, dem Lehrerzimmer und der Lehrertoilette<br />
• Schutzhandschuhe im Lehrerzimmer (unter der Spüle) und in der Küche<br />
• Wischeimer im Keller<br />
4.2.2 Raum-/ Umgebungsflächen<br />
Die Raum-Umgebungsflächen (Boden, Wände, Decke) können bei hygienischen Mängeln aufgrund<br />
ihrer großen Oberfläche die Raumluft nachteilig beeinflussen – ein Aspekt, der in gut isolierten<br />
Räumen mit entsprechend geringem „natürlichen“ Luftaustausch durch dicht schließende Fensteroder<br />
Türfugen deutlich zum Tragen kommen kann. Durch die Auswahl emissionsarmer Baumaterialien<br />
und Reinigungs- und Pflegeprodukte kann Innenraumluftproblemen entgegengewirkt<br />
werden.
4.2.3 Lese- und Freiarbeitsecken<br />
In Lese- und Freiarbeitsecken ist der Kontakt zu den Materialien und Gestaltungselementen (z. B.<br />
Kissen, Matratzen, Teppiche) besonders eng. Aus diesem Grunde sind hier die Hygienemaßnahmen<br />
intensiv zu beachten; sie liegen in der Verantwortung der initiierenden Lehrkraft (i. d. R.Klassenlehrkraft).<br />
Lese- und Freiarbeitsecken sind ...<br />
… täglich von Schülern aufzuräumen und zur Grundreinigung vorzubereiten<br />
… regelmäßig zu reinigen (ggf. abfegen, ausschlagen, saugen bei Polstern).<br />
4.2.4 Flure, Garderoben und Hausschuhe<br />
• Die beiden Flure werden täglich (Montag bis Freitag) von der Reinigungskraft gefegt und gewischt.<br />
• Mäntel und Jacken werden außerhalb des Klassenraumes an Haken untergebracht.<br />
• Hausschuhe (Sandalen) zu tragen, ist im Klassenraum Pflicht. Die Unterbringung der<br />
Straßenschuhe erfolgt klassenweise auf Schuhregalen aus Holz oder Metall außerhalb des<br />
Klassenraums auf den Fluren.<br />
5. Hygiene im Unterricht<br />
In unserem schuleigenen Curriculum Sachunterricht ist verankert, dass Gesundheitsprävention,<br />
Hygieneschutz und Mülltrennung regelmäßig Themen im Unterricht sein müssen.<br />
5.1 Schulhündin Lene<br />
(siehe hierzu: Schulhund- Konzept, Kapitel 3.5 Infektionsprävention / <strong>Hygieneplan</strong>)<br />
5.1.1 Gesundheitsfürsorge für das Tier<br />
- Lene wird artgerecht versorgt und gepflegt.<br />
- Es gibt regelmäßige Gesundheitsattests der Tierärztin Frau Dr. Imrecke.<br />
- Lene wird regelmäßig gegen Tollwut geimpft.<br />
- Sie wird regelmäßig entwurmt. Es gibt ein Entwurmungsprotokoll!<br />
- Sollten Ektoparasiten (Flöhe, Zecken, Läuse, Milben) auftreten, so werden sie zeitnah entfernt.<br />
5.1.2 Schulung und Verhalten der Kinder<br />
- Die SchülerInnen gehen rücksichtsvoll und artgerecht mit Lene um und vermeiden damit<br />
spielerische Kratz- und Bisswunden durch die Hündin.(ggf. Desinfektion!)<br />
- Die Kinder werden angeleitet, ihre Hände regelmäßig, besonders vor der Nahrungsaufnahme<br />
und nach der Kotbeseitigung, zu waschen!<br />
Ansonsten führt die Anwesenheit des Hundes zu keiner Änderung des üblichen Reinigungsund<br />
Desinfektionszyklus.<br />
5.1.3 Zugangsbeschränkungen<br />
- Lene erhält keinen Zugang zur Küche.<br />
- Der Kontakt des Hundes zu Menschen mit allergischen Reaktionen wird vermeiden!<br />
- Lene kommt überwiegend nicht mit in die Turnhalle (vibrierender Hallenboden).<br />
5.2 Kurzzeitige Tierbesuche im Sachunterricht<br />
Im Sachunterricht oder in Arbeitsgemeinschaften können Tierbesuche Bestandteil des Unterrichts<br />
sein. Sie werden geplant, wenn der gesamtpädagogische Ansatz dies erfordert. Bei jeder Planung<br />
haben gesundheitliche und hygienische Aspekte vor pädagogischen Grundsätzen Priorität.<br />
5.3 Arbeitsgemeinschaften „Gesundes Frühstück“ und „Kochen“<br />
Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in Schulen<br />
müssen an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Die<br />
Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften<br />
werden eingehalten.
Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln während des normalen Schulbetriebes erfolgt<br />
grundsätzlich eigenverantwortlich und erfordert daher kein besonderes Eingreifen.<br />
Bei gemeinsamen Aktionen (Frühstück / AG) können Krankheitserreger in mitgebrachten Speisen<br />
direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden.<br />
Die Lehrkräfte sollen darum auf folgende Dinge achten:<br />
· Überprüfung der Verfalldaten<br />
· Überprüfung der Räume auf Schädlinge<br />
· Überprüfung der Spender für Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher an den<br />
Händewaschplätzen.<br />
In unserer Schule wird in den Klassen täglich miteinander gefrühstückt. Es ist darauf zu achten, dass<br />
die Kinder vorab ihre Hände waschen.<br />
Auch vor jeder AG „Gesundes Frühstück“ oder „Kochen“ ist darauf zu achten, dass die Kinder die<br />
Hände gründlich waschen, und dass sie lange Haare ggf. zusammenzubinden.<br />
Der Umgang mit rohem Fleisch und rohen Eiern wird vermieden.<br />
Nach dem Unterricht sind Küchenabfälle unmittelbar zu entsorgen. Dabei dürfen gekochte Essensreste<br />
nicht auf den Kompost geworfen werden (Rattengefahr).<br />
Personen, die an infizierten Hautveränderungen oder an einer infektiösen Gastroenteritis leiden, dürfen<br />
an einer Koch- AG nicht teilnehmen. Auch die sonstigen Anforderungen der §§ 42 und 43 IfSG sind<br />
zu beachten. Die Lehrkräfte werden von der Schulleiterin zu Beginn des Schuljahres darüber belehrt.<br />
6. Essenausgabe während der nachschulischen Betreuungszeit<br />
6.1 Belehrung und Bescheinigung<br />
Die Tätigkeit im Küchen- und Lebensmittelbereich verlangt, dass die betreffende Betreuungskraft vom<br />
Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt über die für sie geltenden Tätigkeitsverbote und<br />
Verpflichtungen in mündlicher und schriftlicher Form gemäß § 43 IfSG belehrt worden ist.<br />
Die Betreuungskraft der nachschulischen Betreuung hat schriftlich erklärt, dass ihr keine Tatsachen für<br />
ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Bereits zum Neustart der Essensausgabe während der<br />
nachschulischen Betreuung wurde eine Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes vorgelegt.<br />
Diese Belehrung wird jährlich durch Fördervereinsvorsitzenden (Arbeitgeber) und Schulleitung<br />
wiederholt und zu dokumentiert.<br />
6.2 Essensausgabe<br />
Das Essen wird auf Tellern oder in Schalen ausgegeben. Die Kinder benutzen Bestecke, essen<br />
möglichst nicht mit den Händen.<br />
Lebensmittel sollen unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Zangen, das heisst, nicht<br />
mit der bloßen Hand, angefasst werden.<br />
Das Tragen von Handschmuck und Armbanduhren sollte beim Umgang mit Lebensmitteln<br />
unterbleiben.<br />
Kalte Salate sollen grundsätzlich am Tag ihrer Zubereitung verzehrt werden.<br />
Essensreste werden in Biomülltüten in die Biotonne entsorgt.<br />
6.3 Reinigung des Geschirrs<br />
Um das benutzte Geschirr zu reinigen, gibt es in der Schulküche eine Geschirrspülmaschine.<br />
Alles Geschirr wird ausschließlich in ihr gereinigt. Das Abwaschen von Hand wird vermieden.<br />
Lappen sind bei Bedarf zu wechseln. Zuständig ist die Betreuungskraft der nachschulischen<br />
Betreuung.<br />
7. Umgang mit Infektionskrankheiten<br />
7.1 Belehrung<br />
Alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen werden gemäß § 35 IfSG (in Verbindung mit § 34 IfSG) vor der<br />
erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren, hier
jährlich, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten von der Schulleiterin<br />
belehrt. Die Belehrung ist zu unterschreiben.<br />
Das Protokoll wird für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt.<br />
7.2 Besuchsverbot und Wiederzulassung<br />
7.2.1 Lehrkräfte und Mitarbeiter<br />
Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer Ausscheidung von<br />
Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der bzw. die Betroffene<br />
verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der<br />
Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den zu Betreuenden hat.<br />
Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach<br />
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.<br />
7.2.2 Schüler/innen<br />
Auch bei Schüler/innen ist im Infektionsschutzgesetz § 34 verankert, bei welchen Infektionen für<br />
Kinder und Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute Besuch der Schule<br />
ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil<br />
eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein<br />
entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes bewährt.<br />
Dieses gilt auch bei der „Neuen Influenza“. Die Eltern werden über diese Regelungen regelmäßig<br />
informiert. Ein Merkblatt „Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG“ ist auch auf der Homepage der Schule<br />
veröffentlicht.<br />
7.3 Verhalten bei Läusebefall<br />
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen muss immer und wiederholt mit dem Auftreten von<br />
Kopfläusen gerechnet werden. Ihrer Ausbreitung kann dann durch entsprechende Aufmerksamkeit und<br />
geeignete Maßnahmen verlässlich entgegengewirkt werden. Festgestellter Kopflausbefall durch die<br />
erfordert ohne Zeitverzug eine Mitteilung an die Schule. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, so<br />
können Nachrichten auf den Anrufbeantworter gesprochen werden oder Emails versandt<br />
werden (gsbarienrode@t-online.de).<br />
Eltern sind verpflichtet (IfSG 34, Abs.5 ), diese Mitteilung gegenüber der Schule zu machen. Bei<br />
festgestelltem Kopflausbefall durch die Lehrkraft sind die Eltern der Schule zu informieren. Das<br />
betroffene Kind ist vom Unterricht auszuschließen.<br />
7.4 Neue Grippe / Influenza – „Schweinegrippe“<br />
Eine Infektion mit der „Neuen Influenza“ verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher milde.<br />
Bei Personen mit Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des<br />
Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr), bei Säuglingen sowie bei Schwangeren kann sie aber<br />
auch zu schwereren Verläufen führen. In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen 1-7 Tage nach<br />
einer Ansteckung auf. Bereits einen Tag vor dem Symptombeginn bis 7 Tage (bei Kindern bis zu 10<br />
Tage) danach können die Krankheitserreger (Grippeviren) in Rachen- und Nasensekreten<br />
ausgeschieden werden. Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt, z. B. über die<br />
Hände, die mit erregerhaltigem Sekret verunreinigt sind (z. B. beim Niesen, Husten), können andere<br />
Personen angesteckt werden.<br />
Die typischen Krankheitszeichen der „Neuen Influenza“ sind:<br />
• plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl<br />
• Fieber >38°C teilweise mit Schüttelfrost<br />
• Husten oder Atemnot<br />
• Muskel-, Glieder- und / oder Kopfschmerzen<br />
• Halsschmerzen<br />
• Schnupfen oder verstopfte Nase<br />
Folgende Maßnahmen tragen zu Vermeidung der Neuen Influenza bei:<br />
• Strikte Anwendung von personenbezogener Hygiene, also regelmäßiges Händewaschen mit Wasser<br />
und Seife für mindestens 15-20 Sekunden.<br />
• Vermeiden von Berührungen von Augen, Nase oder Mund durch die eigenen Hände.<br />
• Vermeiden von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
• Vermeiden von Anhusten und Anniesen.<br />
• Beim Husten und Niesen Abstand von anderen Personen halten und am besten ein Papiertaschentuch<br />
vor den Mund halten, das anschließend in den Abfall entsorgt wird. Dann möglichst gleich die<br />
Hände waschen. Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht, sollte in den Ärmel gehustet und<br />
geniest werden (nicht in die Hand).<br />
• Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen.<br />
• Viel lüften (3 bis 4-mal täglich Stoßlüftung von 5 – 10 min.)<br />
Kranke Schüler/innen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Wenn die Symptome, der plötzliche<br />
Beginn und die zu ermittelnden Begleitumstände (z.B. Kontakt mit bestätigten Fällen) auf eine neue<br />
Influenza hinweisen, dann sollten die Eltern folgendermaßen informiert werden:<br />
• Es wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen. Die Arztpraxis sollte unbedingt vorher telefonisch auf<br />
eine vermutete Infektion mit Neuer Influenza hingewiesen werden, damit sie entsprechende<br />
Vorkehrungen treffen kann.<br />
• Über die Notwendigkeit einer spezifischen Labordiagnostik bzw. Behandlung entscheidet der Arzt.<br />
• Falls eine Neue Influenza diagnostiziert wird, meldet der Arzt dies dem örtlich zuständigen<br />
Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird sich ggf. wegen Maßnahmen an die Schule wenden.<br />
• Für die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der Neuen Influenza der Schule<br />
mitzuteilen. Wir bitten aber zum Wohl aller die Eltern um Kooperation.<br />
Sichtlich erkrankte Kinder sollten schnellstmöglich vom Unterricht ausgeschlossen und aus der Schule<br />
abgeholt werden. Die Eltern werden telefonisch informiert. Sie sind außerhalb der Wohnung über<br />
Notfallnummern, die wir im Notfallordner verzeichnet haben, erreichbar. Bis zum Eintreffen der<br />
Eltern muss das erkrankte Kind getrennt von den gesunden Kindern bleiben. Es wird während der<br />
Wartezeit von einer Lehrerin betreut.<br />
Treten bei den Lehrkräften Influenza-ähnliche Symptome auf, sind diese von der Arbeit freizustellen;<br />
sie sollten schnellstmöglich telefonischen Kontakt zu ihrem Arzt aufnehmen.<br />
Falls in der Schule mehrere Krankheitsfälle auftreten, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt<br />
unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Nur<br />
das Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit dem zuständigen Schulträger im Einzelfall und<br />
Pandemiefall die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen veranlassen.<br />
7.5 Meldepflicht der Schule<br />
Die Schule hat eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach IfSG 34, Abs.6. Die Meldung<br />
erfolgt über das Sekretariat bzw. die Schulleitung.<br />
Eine unverzügliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch die Schulleitung ist notwendig,<br />
wenn Beschäftigte oder Schüler (bzw. Sorgeberechtigte) der Schulleitung<br />
• das Vorliegen bzw. den Verdacht eines Sachverhaltes gemäß § 34 Absatz 1– 3 IfSG<br />
(Infektionskrankheiten wie z.B. Hepatitis A, Verlausung, Ausscheidung von Krankheitserregern wie<br />
z.B. Salmonellen) melden<br />
• zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen melden und als deren Ursache<br />
Krankheitserreger anzunehmen sind (zum Beispiel Brechdurchfall bei Schulveranstaltung).<br />
• Wenn zwei oder mehr Kinder in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander<br />
Symptome aufweisen, die auf die Neue Influenza hindeuten, dann hat gemäß § 34 Abs. 6<br />
Infektionsschutzgesetz die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt<br />
kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgeführt werden.<br />
Wir benötigen besonders zuverlässige Kontrollmechanismen. Deshalb wird die Klassenlehrkraft z.B.<br />
bei festgestelltem Läusebefall in der betroffenen Klasse unverzüglich eine Mitteilung mit Rückantwort<br />
an die Eltern mitgeben. Die anderen Klassen werden ebenfalls in Form eines Schreibens durch die<br />
Schulleiterin über den Befall informiert. Der Rücklauf der Elterninformation wird von der<br />
Klassenlehrkraft kontrolliert. Bei Nichtabgabe kann eine Kopfkontrolle durch die Lehrkraft oder<br />
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfolgen. Diese ersetzen nicht die Kontrollaufgaben der Eltern. Wir<br />
fordern einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Thema.
8. Erste Hilfe<br />
8.1 Erste Hilfe- Kästen<br />
Erste Hilfe- Kästen finden sich im Lehrerzimmer, in der Küche sowie im Lehrerumkleideraum der<br />
Sporthalle. Kennzeichnung beachten!<br />
Es sind ausschließlich Materialien etc. für die Erste Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und<br />
Gesundheit bereitgestellt, die den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 und den<br />
allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen.<br />
Im Kühlschrank (Kopierraum) und in der Sporthalle (Fach über der Stereoanlage) liegen Kühl- Kissen<br />
bereit.<br />
Die Zugänglichkeit zur Ausrüstung ist gewährleistet .<br />
Die Lehrkräfte müssen alle Versorgungsfälle im Verband-Büchlein eintragen. Es steht im Erste<br />
Hilfe- Fach im Lehrerzimmer.<br />
8.2 Erste- Hilfe- Kurse<br />
Schulleiterin, Schulsekretär, alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen haben die Erste-Hilfe-Ausbildung<br />
(gem. gesetzlicher Bestimmungen). Alle drei Jahre wird gemeinsam mit den Kollegien der<br />
<strong>Grundschule</strong>n Söhre und Diekholzen ein Erste- Hilfe- Kurs durchgeführt. Der nächste Kurs wird zu<br />
Beginn des Schuljahres 2010/11 stattfinden.<br />
8.3 Zuständigkeiten<br />
Lehrerinnen und Lehrern leisten bei Unfällen und Verletzungen adäquate Hilfe.<br />
Schulträger und Schulleitung sind für die Überwachung der Erste Hilfe-Ausstattung verantwortlich.<br />
Sie sorgen dafür, dass die Verbandkästen nach DIN 13157 und die Sanitätstaschen nach DIN 13164<br />
ausgestattet sind. Dazu kommt jeweils eine fest verschließbare Flasche mit Händedesinfektionsmittel<br />
der DGHM –Liste. Das Ablaufdatum ist regelmäßig zu prüfen (vierteljährlich).<br />
Über einen Sanitätsraum verfügt die Schule nicht. Im Bedarfsfall stehen in den Klassenräumen Sofas<br />
und in der Küche/ Bücherei Matten zum Hinlegen bereit.<br />
Eine Liste mit den Notrufnummern befindet sich im Notfallordner unmittelbar in Telefonnähe im<br />
Lehrerzimmer sowie im Schulleiterzimmer.<br />
9. Anlagen<br />
9.1 Raumklima in Unterrichtsräumen<br />
Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit<br />
im Schulbereich-<br />
Niedersachsen<br />
Beleuchtung und Raumklima<br />
in Unterrichtsräumen<br />
Handlungshilfen für<br />
Sicherheit und Gesundheit<br />
bei der Arbeit in Schulen<br />
Unterrichtsräume in Schulen müssen als Arbeitsstätten für Lehrerinnen und Lehrer bestimmte<br />
beleuchtungs- und raumklimatische Bedingungen erfüllen. Diese sind im Rahmen der<br />
Gefährdungsanalyse unter Beachtung bestimmter staatlicher Vorgaben (z. B.<br />
Arbeitsstättenverordnung) und Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z. B.<br />
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ GUV-VA1) festzulegen.<br />
Beleuchtung<br />
Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Die<br />
Beleuchtung mit<br />
künstlichem Licht muss für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
der Beschäftigten<br />
ausreichend sein. Von ihr darf keine Unfall- oder Gesundheitsgefahr<br />
ausgehen (z. B. Blendung).<br />
Für Arbeitsplätze in Unterrichtsräumen sind die Anforderungen an eine<br />
ausreichende künstliche Beleuchtung erfüllt, wenn folgende<br />
Arbeitsstättenverordnung<br />
§ 3 (1), Anhang Abschnitt<br />
3.4<br />
ASR 7/3 (maximal gültig<br />
bis 08/2010),<br />
DIN EN 12464-1 „Licht<br />
und Beleuchtung -<br />
Beleuchtung von<br />
Arbeitsstätten - Teil 1:
Anforderungen an die Beleuchtungsstärke (Lux) umgesetzt werden:<br />
Allgemeine Unterrichtsräume<br />
mit ausreichend Tageslicht (Fensternähe) 300 Lux<br />
Andere allgemeine Unterrichtsräume<br />
(keine direkte Fensternähe)<br />
500 Lux<br />
Fachunterrichtsräume<br />
(je nach Sehaufgabe)<br />
500 – 750 Lux<br />
Temperatur<br />
Die Raumtemperatur an Arbeitsstätten muss unter Berücksichtigung des<br />
Arbeitsverfahrens, der körperlichen Beanspruchung und des<br />
Nutzungszweckes des Raumes gesundheitlich zuträglich sein.<br />
Arbeitsstätten in<br />
Innenräumen“, Tabelle 5.6<br />
Arbeitsstättenverordnung<br />
§ 3 (1), Anhang Abschnitt<br />
3.5<br />
Werden folgende Mindestwerte bei Arbeitsbeginn eingehalten, ist davon<br />
auszugehen, dass die Raumtemperaturen den Anforderungen der<br />
Arbeitsstättenverordnung entsprechen:<br />
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C<br />
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C<br />
- in Büroräumen (vergleichbar mit Unterrichtsräumen) + 20 °C – 22 °C<br />
+ 26 °C sollen in Unterrichträumen nicht überschritten werden. Deshalb<br />
ist auch eine Abschirmung der Fenster gegenüber übermäßiger<br />
Sonneneinstrahlung vorzusehen.<br />
Lüftung<br />
Unwohlsein, Unaufmerksamkeit bis hin zu Konzentrationsstörungen<br />
oder Kopfschmerzen treten mit steigenden CO2-Konzentrationen<br />
zunehmend häufiger auf.<br />
Empfohlene Maßnahme:<br />
Durchzuglüftung von zwei bis drei Minuten nach jeweils 20 Minuten<br />
Unterricht<br />
Durch eine ausreichende Frischluftzufuhr werden<br />
• Gerüche reduziert und<br />
• luftgetragene Innenraumbelastungen nicht erhöht sondern evtl. sogar<br />
gesenkt.<br />
Luftfeuchtigkeit<br />
Die relative Luftfeuchtigkeit sollte folgende Werte nicht überschreiten:<br />
Lufttemperatur<br />
relative Luftfeuchtigkeit<br />
20°C<br />
80%<br />
22°C<br />
70%<br />
24°C<br />
62%<br />
26°C<br />
55%<br />
ASR 6/1,3 (maximal<br />
gültig bis 08/2010), GUV-<br />
I 650 „Leitfaden für die<br />
Gestaltung: Bildschirmund<br />
Büroarbeitsplätze“<br />
ASR 5 (maximal gültig bis<br />
08/2010), GUV-I 650<br />
„Leitfaden für die<br />
Gestaltung: Bildschirm- und<br />
Büroarbeitsplätze“,<br />
DIN 1946 Teil 2<br />
Institut für interdisziplinäre<br />
Schulforschung, Bremen,<br />
„Gesundheitsfördernde<br />
Einflüsse auf das<br />
Leistungsvermögen im<br />
schulischen Alltag“, Ein<br />
Beitrag zur Ergonomie der<br />
Schule, Gerhart Tiesler, u.a.<br />
Öffentlicher Vortrag, Stuhr-<br />
Moordeich, 2008<br />
ASR 5 (maximal gültig bis<br />
08/2010),<br />
GUV-I 650 „Leitfaden für<br />
die Gestaltung: Bildschirmund<br />
Büroarbeitsplätze“<br />
Hierbei ist zu beachten, dass sich bei Fensterlüftung die Luftfeuchtigkeit durch die Außenluft<br />
einstellt. Bei Lüftungsanlagen soll die rLf 50% betragen. Die Luftgeschwindigkeit soll 0,2 m/sec<br />
nicht überschreiten, da sonst Zuglufteffekte zu befürchten sind.<br />
erstellt von Karin Kayser MK/ Thomas Oppermann GUV-H
9.2 Reinigungsplan der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong><br />
erstellt am:.................................................... . aktualisiert am: ...............................................<br />
Was Wann Wie Womit<br />
glatter Fußboden, täglich<br />
fegen<br />
Klassenzimmer*<br />
Kleine Teppiche in<br />
Klassenzimmern und<br />
SL-Zimmer<br />
möglichst täglich,<br />
mindestens 3x/Woche<br />
wischen mit Feuchtbzw.<br />
Nassverfahren<br />
an wischfreien Tagen<br />
mindestens sichtbare<br />
Verunreinigungen<br />
entfernen<br />
Reinigungslösung<br />
1x/Woche saugen Sauger mit HEPA-<br />
Filter<br />
Tische, Stühle möglichst täglich feucht abwischen Reinigungslösung<br />
Tafel*<br />
bei starker<br />
Verunreinigung<br />
feucht, mit Schwamm<br />
Restmüllbehälter* täglich in festen Müllsack bzw.<br />
Restmülltonne<br />
entsorgen<br />
Fensterbänke<br />
bei sichtbarer<br />
feucht abwischen<br />
(wenn freigeräumt) Verunreinigung<br />
Kuschelbereich regelmäßig 1x saugen<br />
(Teppiche,<br />
wöchentlich (textile<br />
Polstermöbel,<br />
Bereiche; nur, wenn sie<br />
Spielzeug)<br />
aufgeräumt sind)<br />
Schränke, Regale Ergänzungsreinigung feucht wischen<br />
(wenn freigeräumt)<br />
Heizung<br />
Beleuchtung<br />
Vorhänge<br />
Türrahmen,<br />
abwaschbare<br />
Wandflächen<br />
Fenster: Glas- und<br />
Rahmenreinigung<br />
in den Ferien<br />
Ergänzungsreinigung<br />
bei starken<br />
Verunreinigungen<br />
Ergänzungsreinigung<br />
in den Sommerferien<br />
Ergänzungsreinigung<br />
bei Bedarf<br />
Ergänzungsreinigung<br />
in den Ferien<br />
Glasreinigung<br />
=vierteljährliche<br />
Ergänzungsreinigung<br />
durch externe Firma<br />
feucht wischen<br />
abfegen oder saugen<br />
ggf. feucht wischen<br />
Reinigung gemäß<br />
Herstellerangaben bzw.<br />
entsprechend<br />
Materialart<br />
feucht abwischen<br />
feucht reinigen<br />
klares, täglich<br />
gewechseltes Wasser<br />
In geschlossenen<br />
Müllsammelbehälter<br />
abwerfen<br />
Reinigungslösung<br />
Sauger mit HEPA-<br />
Filter<br />
Reinigungslösung<br />
Reinigungslösung<br />
Staubbesen,<br />
antistatisches Tuch<br />
Waschverfahren<br />
entsprechend<br />
Materialverträglichkeit<br />
Reinigungslösung<br />
Reinigungslösung<br />
Toiletten täglich feucht wischen Reinigungslösung<br />
Desinfektionsmittel<br />
*In den Klassen sind für die Vorreinigung Ordnungsdienste eingerichtet. Zuständige Kinder fegen die<br />
Klassenräume, wischen die Tafel, entsorgen gelben Müll, Biomüll und das Altpapier.<br />
___________________________________<br />
(Reinigungskraft)<br />
____________________________________<br />
(Schulleiterin)
9.3 Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume<br />
Merkblatt<br />
des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes<br />
Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume<br />
Beschwerden über Innenraumluftprobleme lösen nicht selten den Wunsch nach messtechnischer<br />
Abklärung der Situation aus. Vor der Beauftragung von Messungen sollte, vor allem bei eher<br />
unklaren Beschwerden, in Betracht gezogen werden, dass der beklagte Raum nicht ausreichend<br />
belüftet wird. Dieses Merkblatt versucht Hilfestellung für die Belüftung von fensterbelüfteten<br />
Innenräumen zu geben.<br />
Was beinhaltet das Merkblatt<br />
1) Warum Lüftungsempfehlungen?<br />
2) Welche Arten von Lüftung sind zu unterscheiden?<br />
3) Wie und wie häufig sollte gelüftet werden?<br />
4) Mögliche Zielkonflikte beim Lüften<br />
1) Warum Lüftungsempfehlungen?<br />
Nach Angabe in der „Konzeption der Bundesregierung zur Verbesserung der Luftqualität“ von 1992<br />
sind ca. 68% der Wohnungen Neubauten. Aufgrund fortlaufender energiespartechnischer<br />
Anstrengungen ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Altbauwohnungen aber auch Büros,<br />
Schul- und andere Gebäude mittlerweile überwiegend energietechnisch optimiert wurden. Diese<br />
Maßnahmen haben eine deutliche Reduzierung des natürlichen Luftaustausch durch Fenster und<br />
Türfugen zur Folge. Wurden in Untersuchungen in Berliner Altbauwohnungen mit<br />
Kastendoppelfenstern Ende der 70er Jahre noch Luftwechselraten im Mittel von 0,65/h gemessen, so<br />
ermittelte Salthammer in einer Langzeit-Untersuchung, die zwischen 1986 - 1993 durchgeführt wurde<br />
mittlere Luftwechselraten von 0,3/h . Die fortlaufende Reduzierung der natürlichen Lüftung<br />
geschlossener Räume erfordert erhöhte Lüftungsbemühungen durch die Raumnutzer um eine<br />
zufriedenstellende Raumluftqualität zu erhalten, die fortlaufend durch Ausdünstungen von<br />
Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen, durch Verwendung von Klebstoffen, Kopierern und<br />
anderen technischen Geräten und nicht zuletzt durch menschliche Emissionen (CO2, Schweiß etc.)<br />
beeinträchtigt wird. Untersuchungen in Schulen haben Lüftungsdefizite gezeigt, die sich primär in der<br />
kühleren Jahreszeit zeigen. Es konnte weiter gezeigt werden, dass erhöhte CO2-Konzentrationen in<br />
Klassenräumen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Schülern haben. Es ist<br />
zu vermuten, dass ähnlich wie in Klassenräumen, Lüftungsdefizite auch in Büroräumen auftreten.<br />
Regelmäßige und ausreichende Lüftung auch und vor allem im Winter ist also für Räume, die nicht<br />
über raumlufttechnische Anlagen versorgt werden, eine notwendige Nutzungsvoraussetzung.<br />
Unterlassene Lüftung kann vermeidbare Innenraumluftprobleme erzeugen. Lüftung sollte aber nicht<br />
zur Verdeckung anderer Probleme miss-braucht werden.<br />
2) Welche Arten von Lüftung sind zu unterscheiden?<br />
Die Lüftung dient der Zufuhr von Frischluft zum Austausch gegenüber „verbrauchter“ Luft. Eine<br />
geöffnete Bürotür, die z.B. zu einem Flur öffnet, ist also kein Ersatz für die Fensterlüftung. Bei der<br />
Fensterlüftung unterscheidet man zwischen<br />
- der Querlüftung („Durchzug“: Fenster auf, Tür auf),<br />
- Stoßlüftung (Fenster auf, Tür zu),<br />
- und Spaltlüftung (Fenster kippen).<br />
Die Querlüftung bewirkt die schnellsten Lüftungseffekte, ist aber in den meisten Fällen kaum in den<br />
Arbeitsalltag zu integrieren. Die Stoßlüftung bewirkt im Vergleich zur Querlüftung einen verringerten<br />
aber noch sehr befriedigenden Luftaustausch. Der deutliche wahrnehmbare Lüftungseffekt der Querund<br />
Stoßlüftung (schnelles, i.d.R. deutlich wahrnehmbares Eindringen von Außenluft) führt zumeist<br />
zu einer deutlich begrenzten Lüftungsdauer. Der Wärmeenergieverlust reduziert sich hierbei im<br />
Wesentlichen auf die Wiedererwärmung der aus hygienischen Gründen neu zugeführten Außenluft.<br />
Die häufig praktizierte Spaltlüftung ist in der Heizperiode kritisch zu sehen. Bei großen Räumen ist<br />
bei der Spaltlüftung nicht gewährleistet, dass alle Teile des Raumes gleichmäßig mit Frischluft
versorgt werden. Der Luftaustausch und somit der Lüftungseffekt der Spaltlüftung ist vergleichsweise<br />
gering. Wird Spaltlüftung über längere Zeit betrieben, kühlt vor allem in der kühlen Witterungsperiode<br />
der Baukörper im Bereich des Fensterrahmens aus, was die Gefahr der Schimmelbildung erhöht;<br />
zudem steigt der Wärmeenergieverlust deutlich an.<br />
Zur Effektivität der unterschiedlichen Lüftungsarten finden sich in der Literatur Luftwechselraten von<br />
ca. 40/h bei Querlüftung, 9-15/h für die Stoßlüftung und 0,8 - 4/h für die Kipplüftung.<br />
3) Wie und wie häufig sollte gelüftet werden<br />
Die erforderliche Lüftungshäufigkeit hängt unter anderem von der Personenzahl im Raum und der<br />
Raumgröße, der Art der Nutzung, von Art und Umfang der letzten Renovierung und wann diese statt<br />
gefunden hat, ab. Eine Orientierungsgröße in der Lufthygiene ist der CO2-Wert: Die Konzentration<br />
dieses Atemgases sollte möglichst bei etwa 1.000 ppm liegen und 2.000 ppm nicht überschreiten.<br />
Dies bedeutet für:<br />
- Unterrichtsräume, dass eine Lüftung möglichst in jeder Pause, mindestens aber in den großen<br />
Pausen mittels Stoßlüftung durchgeführt werden soll. Hierbei sind möglichst alle Fenster zu öffnen.<br />
In den großen Pausen sollte die Lüftung mindestens 5-10 Minuten betragen. Lüftungshinweise und<br />
weitere wichtige Informationen finden sich auch im „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in<br />
Schulgebäuden“<br />
- Büroräume, in denen bei geschlossener Tür und geschlossenem Fenster gearbeitet wird, dass die<br />
Häufigkeit der Lüftung sich an dem Raumvolumen orientiert, das jedem Mitarbeiter zur Verfügung<br />
steht. Die BGIA empfiehlt für Innenraumarbeitsplätze die Einhaltung eines Wertes von 1.000 ppm<br />
mit einem Schwankungsintervall von 700 – 1.500 ppm10. Steht pro Arbeitnehmer nur ein geringes<br />
Raumvolumen zur Verfügung ist mehrfach pro Arbeitstag intensive Lüftung zur Einhaltung der<br />
genannten Werte vonnöten. Arbeitsschutzfragen für Büroräume überprüfen die für den Arbeitsschutz<br />
zuständigen Gewerbeaufsichtsämter.<br />
4. Mögliche Zielkonflikte beim Lüften<br />
a) Energieeinsparung<br />
Seit einigen Jahren und in zunehmendem Maße hat das Thema „Energieeinsparung“ an Wichtigkeit<br />
gewonnen. Energieeinsparung darf aber nicht in Konflikt mit den Ansprüchen der Raumnutzer auf<br />
angemessene Raumluftverhältnisse treten: Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit ist aus unter Punkt 1<br />
genannten Gründen eine regelmäßige Belüftung der Arbeitsräume durchzuführen. Darüber hinaus<br />
reduziert eine zu starke Absenkung der Lüftung auch den Abtransport von Feuchtigkeit aus Räumen<br />
und kann dadurch Schimmelpilzbildung begünstigen. Der Schwerpunkt der Diskussion bei<br />
Energieeinsparüberlegungen sollte also weg von der Minimierung und hin zur Optimierung verlagert<br />
werden. Nicht Lüftungsvermeidung ist das Ziel sondern die Durchführung bedarfsgerechter Lüftung!<br />
b) Fenstersicherungen<br />
Zur Vermeidung von Unfällen oder zur Verhinderung von Einbrüchen werden zum Teil Fenster<br />
komplett verriegelt oder der Öffnungswinkel stark verkleinert. Hierdurch wird die Lüftungsfunktion<br />
der Fenster außer Kraft gesetzt oder deutlich verringert und dadurch die Nutzung des Raumes als<br />
Arbeitsraum in Frage gestellt. Solche Fälle sollten die Gebäudenutzer gemeinsam mit dem<br />
zuständigen Unfallversicherungsträger und Gesundheitsamt besprechen um eine angemessene Lösung<br />
zu finden.<br />
NLGA<br />
www.nlga.niedersachsen.de<br />
Stand: September 2009
9.4 <strong>Hygieneplan</strong> - Lesehinweise für eilige Lehrkräfte<br />
Zu 2.1 Müllentsorgung: Die Reinigungskraft leert nur die Restmülleimer, alle anderen<br />
Sammelbehälter in den Klassen, Küche und Lehrerzimmer müssen die Lehrerinnen und Kinder<br />
leeren.<br />
Zu 2.3 Raumklima und Lüftung: Die Lüftung liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte.<br />
Zu 2.4 Hygiene in der Sporthalle: Nicht barfuß laufen – Fußpilzgefahr!<br />
Zu 3.1 Schulreinigung: Die Reinigungsfachkraft reinigt nur, was freigeräumt ist. Lehr- und Spielsachen<br />
müssen von den Lehrkräften gepflegt werden.<br />
Zu 4.1.1 Händewaschen: Das Händewaschverfahren muss jeweils zu Beginn des Schuljahres mit den<br />
Kindern besprochen werden.<br />
Zu 4.1.2 Händedesinfektion: Wenn aufgrund erhöhter Infektionsgefahr eine Desinfektion der Hände<br />
nötig wird, erfolgt eine Information durch die Schulleiterin.<br />
Zu 4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial: Bitte lesen, um Aufbewahrungsorte zu kennen!<br />
Zu 4.2.3 Lese- und Freiarbeitsecken: Die Pflege liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte<br />
Zu 4.2.4 Flure, Garderoben und Hausschuhe: Hausschuhe oder Sandalen zu tragen ist im Klassenraum<br />
für die Kinder Pflicht. Die Lehrkräfte achten darauf, dass kein Kind auf Socken herumläuft.<br />
Zu 5. Hygiene im Unterricht Bitte unbedingt lesen! Eine Belehrung der Lehrkräfte durch die<br />
Schulleiterin findet fortan immer zu Beginn des Schuljahres statt.<br />
Zu 6. Essensausgabe: … muss gelesen werden von den Betreuungskräften der nachschulischen<br />
Betreuung.<br />
Zu 7. Umgang mit Infektionskrankheiten: Bitte unbedingt lesen! Eine Belehrung der Lehrkräfte durch<br />
die Schulleiterin findet fortan immer zu Beginn des Schuljahres statt. Diese Belehrung muss durch<br />
jede Lehrkraft schriftlich quittiert werden. Aktuelle Informationen des Gesundheitsministeriums<br />
werden von der Schulleiterin an das Kollegium weitergeleitet.<br />
Zu 8. Erste Hilfe: Bitte unbedingt lesen! Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 wird der nächste Erste<br />
Hilfe- Kurs stattfinden.<br />
Zu 9.2 Reinigungsplan der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong>: Hier ist verzeichnet, unter welchen Bedingungen<br />
unsere Reinigungsfachkraft Frau Werner welche Bereiche reinigt. Bitte beachten: Einiges liegt in der<br />
Verantwortung der Lehrkräfte und Betreuerinnen.
9.5 Anlaufstellen zur Beratung in Hygienefragen<br />
Zur Beratung stehen zur Verfügung…<br />
• …die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Region Hannover mit ihren<br />
Fachdiensten für Gesundheit (Gesundheitsämter) vor allem bei medizinischen Fragen<br />
• …Fachkräfte für Arbeitsschutz bei Fragen zur Prävention/ Hygiene (Anlaufstelle bei Schulleitung<br />
erfragen!)<br />
• …im Internet:<br />
• …Seiten der Niedersächsischen Landesregierung<br />
www.grippeschutz.niedersachsen.de<br />
• …Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)<br />
www.nlga.niedersachsen.de<br />
• … „Arbeitshilfe – <strong>Hygieneplan</strong> für Schulen“:<br />
www.nlga.niedersachsen.de > Infektionen & Hygiene > Schulhygieneplan NLGA<br />
• …Robert Koch-Institut (RKI)<br />
www.rki.de<br />
• …Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration<br />
Hier finden sich allgemeine Informationen zur neuen Influenza auch in mehreren<br />
Fremdsprachen (Flyer)<br />
http://www.bundesregierung.de/nn_56546/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/2009-07-15neuegrippe.html<br />
• …Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)<br />
www.bzga.de mit der Kampagne „Wir gegen Viren“ www.wir-gegen-viren.de<br />
mit Flyern und Postern<br />
• …Infektionsschutzgesetz<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html<br />
• …Broschüre der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter des Landes Niedersachsen zum<br />
Mutterschutz<br />
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C29889665_L20.pdf<br />
• …Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn<br />
http://www.hygiene-tipps-fuer-kids.de/<br />
• …Oberste Landesgesundheitsbehörde<br />
Während der Dienstzeiten: MS, Referat 401:<br />
0511/120 2908 (Hr. Siewerin, Referatsleiter)<br />
0511/120 2912 (Dr. Feil)<br />
0511/120 2951 (Hr. Hartwich)<br />
Mobil: 0163/4064012<br />
• …Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)<br />
Während der Dienstzeiten: 0511/ 4505-0<br />
0511/4505-200 (Dr. Pulz)<br />
0511/4505-500 (Prof. Dr. Windorfer)<br />
Arbeitsbereich Virologie: 0511/ 4505-201<br />
Außerhalb der Dienstzeiten: 0163/ 2060101 oder 0163/ 5374 437<br />
(Zentrum für Gesundheit und Infektionsschutz)<br />
gez. Petra Albrecht- Skowronski Stand: Januar 2010