10.10.2014 Aufrufe

Hygieneplan - Grundschule Barienrode

Hygieneplan - Grundschule Barienrode

Hygieneplan - Grundschule Barienrode

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Hygieneplan</strong><br />

der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong><br />

Inhalt<br />

1. Einleitung<br />

2. Basishygiene im Gebäude und den Außenanlagen<br />

2.1 Müllentsorgung<br />

2.2 Hygienevorgaben für den Außenbereich<br />

2.2 Raumklima und Lüftung<br />

2.3 Hygiene in der Sporthalle<br />

3. Schulreinigung<br />

3.1 Allgemeine Vorgaben zur Schulreinigung<br />

3.2 Sanitäre Anlagen<br />

4. Schulinterne allgemeine Hygieneverfahren<br />

4.1 Personenbezogene Hygiene<br />

4.1.1 Händewaschen<br />

4.1.2 Händedesinfektion<br />

4.2 Hygiene im Gebäude<br />

4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial<br />

4.2.2 Raum-/ Umgebungsflächen<br />

4.2.3 Lese- und Freiarbeitsecken<br />

4.2.4 Flure, Garderoben und Hausschuhe<br />

5. Hygiene im Unterricht<br />

5.1 Schulhündin Lene<br />

5.1.1 Gesundheitsfürsorge für das Tier<br />

5.1.2 Schulung und Verhalten der Kinder<br />

5.1.3 Zugangsbeschränkungen<br />

5.2 Kurzzeitige Tierbesuche im Sachunterricht<br />

5.3 Arbeitsgemeinschaften „Gesundes Frühstück“ und „Kochen“<br />

6. Essenausgabe während der nachschulischen Betreuungszeit<br />

6.1 Belehrung und Bescheinigung<br />

6.2 Essensausgabe<br />

6.3 Reinigung des Geschirrs<br />

7. Umgang mit Infektionskrankheiten<br />

7.1 Belehrung<br />

7.2 Besuchsverbot und Wiederzulassung<br />

7.3 Läusebefall<br />

7.4 Neue Grippe / Influenza – „Schweinegrippe“<br />

7.5 Meldepflicht der Schule<br />

8. Erste Hilfe<br />

8.1 Erste Hilfe- Kästen<br />

8.2 Erste- Hilfe- Kurse<br />

8.3 Zuständigkeiten<br />

9. Anlagen<br />

9.1 Raumklima in Unterrichtsräumen<br />

9.2 Reinigungsplan der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong><br />

9.3 Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume<br />

9.4 <strong>Hygieneplan</strong> – Lesehinweise für einige Lehrkräfte<br />

9.5 Anlaufstellen zur Beratung in Hygienefragen


1. Einleitung<br />

Gemeinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, sind durch das Zusammenleben und die<br />

Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienisch- epidemiologischer<br />

Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und<br />

die Erziehung zu hygienischem Verhalten besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten zu<br />

sichern. Es ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes, übertragbaren Krankheiten beim Menschen<br />

vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das<br />

Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf die<br />

Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sowie jedes Einzelnen.<br />

Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen<br />

bzw. deren Leitungen und Bedienstete, insbesondere aus den §§ 33 bis 36<br />

Infektionsschutzgesetz (zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen).<br />

Der nachfolgende <strong>Hygieneplan</strong> entspricht § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wonach<br />

Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in<br />

Hygieneplänen festlegen müssen. Er wurde am 13.01.2010 vom Kollegium erarbeitet und am<br />

10.02.2010 von den Teilnehmern der Gesamtkonferenz verabschiedet.<br />

2. Basishygiene im Gebäude und an den Außenanlagen<br />

2.1. Müllentsorgung<br />

• Abfalleinwurfbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden.<br />

Je Klassenraum gibt es vier Müllbehälter (Mülltrennung)<br />

- gelb für Kunststoff<br />

- grün für Biomüll<br />

- grau für Restmüll<br />

- blau für Altpapier<br />

Auf dem Schulhof gibt es einen Restmüllbehälter (Wiese) sowie Tonnen für Restmüll, Altpapier und<br />

Biomüll. Auf der Wiese stehen zudem 2 Komposter.<br />

2.2 Hygienevorgaben für den Außenbereich<br />

Erforderliche Sicherheitsvorschriften im Außenbereich sind eingehalten und werden regelmäßig vom<br />

Schulträger, der Gemeinde Diekholzen, (Bauhof) überprüft.<br />

• Der Spielsand wird regelmäßig ausgetauscht.<br />

• Bauliche Maßnahmen zum Brandschutz und gemäß Infektionsschutz werden<br />

vom Schulträger beachtet.<br />

2.3 Raumklima und Lüftung<br />

Die freie Lüftung der Klassenzimmer über Fenster ist gewährleistet.<br />

Die Lüftung der Klassenräume liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte (Stoßlüften nach Bedarf). Sie<br />

soll regelmäßig erfolgen, da in der kalten Jahreszeit die Heizungen in den Klassenräumen nicht<br />

zuverlässig regulierbar sind.<br />

Bei der Renovierung der Räume wird auf umwelt- und gesundheitsfreundliche Materialien geachtet.<br />

Die Wartung und Überprüfung der Heizungsanlage erfolgt durch den Schulträger.<br />

(s. Anlagen: „Raumklima in Unterrichtsräumen“; Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume“)<br />

2.4 Hygiene in der Sporthalle<br />

Die Halle ist im Sinne einer wirksamen Fußpilzprophylaxe nur mit Turnschuhen, nicht<br />

barfuss, zu betreten. Die Reinigung oder Desinfektion im Sporthallenbereich und in den<br />

Umkleideräumen liegt im Verantwortungsbereich des Schulträgers, der Gemeinde Diekholzen.


3. Schulreinigung<br />

3.1 Allgemeine Vorgaben zur Schulreinigung<br />

Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, der Gemeinde Diekholzen.<br />

Grundsätzlich reinigt eine Reinigungsfachkraft die Räume montags bis freitags nach den<br />

Unterrichtszeiten mindestens wie folgt:<br />

• Leeren der Restmüllbehälter<br />

• Fegen des Fußbodens<br />

• Wischen des Fußbodens<br />

• Reinigung der Lehrer- und Schülertische mit Desinfektions- und Reinigungslösung<br />

• Reinigung der sanitären Anlagen und der Flure<br />

Während der Ferienzeiten werden zusätzlich leergeräumte Schränke und Regale gesäubert.<br />

In den Sommerferien erfolgt eine intensive Grundreinigung der Böden. Bei Bedarf werden die<br />

Gardinen gewaschen.<br />

Der Schulträger besitzt ein Verzeichnis der benutzten Reinigungsmittel<br />

Zur Reinigung der Fenster und Rahmen wird vierteiljährlich durch den Schulträger eine<br />

Reinigungsfirma beauftragt.<br />

Über die Durchführung der Arbeiten wacht die Gemeinde Diekholzen (Ansprechpartner: Kämmerer<br />

Thorsten Laugwitz) in Absprache mit der Schulleiterin.<br />

In Absprache zwischen Reinigungskraft und Schulleiterin gibt es einen schulinternen Reinigungsplan.<br />

3.2 Sanitäre Anlagen<br />

Die Ausstattung der Aborte und ihrer Vorräume (Wände, Fußboden, Armaturen, Sanitärkeramik)<br />

erfordern eine regelmäßige Feucht-/Nassreinigung. Viermal jährlich findet zusätzlich eine intensive<br />

Grundreinigung (Karcher) statt.<br />

Vor- und Aborträume werden durch Kippfenster belüftet.<br />

Die Ausstattung der WCs ist wie folgt:<br />

• Flachspülklosetts mit Kunststoffbrillen<br />

• Urinale mit Zieleinsatz<br />

• intakte Toilettenpapierhalter<br />

Die Wartung und Überprüfung der Sanitäranlagen sowohl der Schule als auch der Sporthalle liegt in<br />

der Hand der Gemeinde Diekholzen.<br />

Für das Kalenderjahr 2010 ist eine Sanierung der Toilettenräume der <strong>Grundschule</strong> geplant.<br />

4. Schulinterne allgemeine Hygieneverfahren<br />

4.1. Personenbezogene Hygiene<br />

4.1.1 Händewaschen<br />

Eine gründliche und regelmäßige Reinigung insbesondere der Hände sowie häufig benutzter Flächen<br />

und Gegenstände ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus.<br />

Eine Desinfektion ist dort notwendig, wo Krankheitserreger auftreten können und Kontaktmöglichkeiten<br />

zur Weiterverbreitung bestehen.<br />

Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen<br />

Hauptüberträger von Krankheitserregern. Händewaschen und Händedesinfektion gehören zu<br />

den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.<br />

Voraussetzung sind ausreichend Handwaschplätze, ausgestattet mit fließendem Wasser<br />

sowie Spendern für Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Abwurfbehälter für<br />

Handtücher.<br />

In jedem Unterrichtsraum ist ein Direktspender für Flüssigseife sowie ein<br />

Desinfektionsspender mit geeignetem Händedesinfektionsmittel (seit September 2009)<br />

vorhanden. Einmalhandtücher befinden sich in Vorrichtungen neben allen


Waschbecken, darunter ein Papierkorb (Abwurfbehälter). Stückseifen, Nagelbürsten und<br />

Gemeinschaftshandtücher dürfen i. d. R. nicht verwendet werden. Im Unterricht wird folgendes<br />

Händewaschverfahren zu Beginn des Schuljahres besprochen:<br />

Hände müssen gewaschen werden<br />

• nach jeder Verschmutzung<br />

• nach Reinigungsarbeiten<br />

• nach Toilettengängen bzw. –benutzung<br />

• vor dem Umgang mit Lebensmitteln (z.B. AG „Gesundes Frühstück“<br />

• vor der Einnahme von Speisen<br />

• nach Tierkontakt (z.B. Schulhündin Lene)<br />

Die Hände werden mindestens 15 Sekunden lang mit Wasser und Seife gewaschen, auch zwischen den<br />

Fingern.<br />

Die Schüler und Schülerinnen werden durch Plakate in den Klassen an diese Absprachen erinnert.<br />

4.1.2 Händedesinfektion<br />

Eine Desinfektion der Hände ist nur dann erforderlich, wenn die Hände Kontakt mit Wunden, Blut,<br />

Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen (s. Kap.7, Infektionskrankheiten)<br />

hatten. Zur Durchführung der Händedesinfektion ist wie folgt zu verfahren:<br />

• Die Hände sollen trocken sein.<br />

• Ggf. grobe Verschmutzungen vor der Desinfektion mit Einmalhandtuch, Haushaltstuch etc.<br />

entfernen.<br />

• Ca. 3 – 5 ml des Desinfektionsmittels in die Hohlhand geben.<br />

• Unter waschenden Bewegungen in die Hände einreiben. Dabei darauf achten, dass die Fingerkuppen<br />

und -zwischenräume, Daumen und Nagelfalze berücksichtigt werden.<br />

• Während der Einwirkzeit (je nach Herstellerangabe 30 Sekunden bis 2 Minuten) müssen die Hände<br />

mit Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.<br />

Bei zunehmendem Auftreten von Neuer Influenza (s. Kap. 7.4) in einer Einrichtung kann eine erhöhte<br />

Reinigungsfrequenz (bzw. effektive Desinfektion) von Oberflächen mit häufigem Kontakt (z. B.<br />

Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen, Arbeitsflächen) und ggf. die Durchführung<br />

einer Händedesinfektion durch das Betreuungspersonal (z.B. nach dem Putzen der „Kindernase“)<br />

neben den allgemeinen Hygieneempfehlungen sinnvoll sein. Die Schulleiterin beauftragt in diesem<br />

Fall die Reinigungskräfte und die Mitarbeiterinnen bzw. Lehrkräfte.<br />

4.2 Hygiene im Gebäude<br />

4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial<br />

Bestimmte Situationen (zum Beispiel Erbrechen bei viralen Infektionen) machen es notwendig, dass<br />

Hygienematerial ad hoc verfügbar ist. Wir haben darum folgende Artikel bevorratet:<br />

• Sägespäne / Streu bei Erbrechen (Keller)<br />

• Mundschutz (Lehrerzimmer / EH-Kasten)<br />

• Desinfektionsmittel in allen Klassenräumen, der Küche, dem Lehrerzimmer und der Lehrertoilette<br />

• Schutzhandschuhe im Lehrerzimmer (unter der Spüle) und in der Küche<br />

• Wischeimer im Keller<br />

4.2.2 Raum-/ Umgebungsflächen<br />

Die Raum-Umgebungsflächen (Boden, Wände, Decke) können bei hygienischen Mängeln aufgrund<br />

ihrer großen Oberfläche die Raumluft nachteilig beeinflussen – ein Aspekt, der in gut isolierten<br />

Räumen mit entsprechend geringem „natürlichen“ Luftaustausch durch dicht schließende Fensteroder<br />

Türfugen deutlich zum Tragen kommen kann. Durch die Auswahl emissionsarmer Baumaterialien<br />

und Reinigungs- und Pflegeprodukte kann Innenraumluftproblemen entgegengewirkt<br />

werden.


4.2.3 Lese- und Freiarbeitsecken<br />

In Lese- und Freiarbeitsecken ist der Kontakt zu den Materialien und Gestaltungselementen (z. B.<br />

Kissen, Matratzen, Teppiche) besonders eng. Aus diesem Grunde sind hier die Hygienemaßnahmen<br />

intensiv zu beachten; sie liegen in der Verantwortung der initiierenden Lehrkraft (i. d. R.Klassenlehrkraft).<br />

Lese- und Freiarbeitsecken sind ...<br />

… täglich von Schülern aufzuräumen und zur Grundreinigung vorzubereiten<br />

… regelmäßig zu reinigen (ggf. abfegen, ausschlagen, saugen bei Polstern).<br />

4.2.4 Flure, Garderoben und Hausschuhe<br />

• Die beiden Flure werden täglich (Montag bis Freitag) von der Reinigungskraft gefegt und gewischt.<br />

• Mäntel und Jacken werden außerhalb des Klassenraumes an Haken untergebracht.<br />

• Hausschuhe (Sandalen) zu tragen, ist im Klassenraum Pflicht. Die Unterbringung der<br />

Straßenschuhe erfolgt klassenweise auf Schuhregalen aus Holz oder Metall außerhalb des<br />

Klassenraums auf den Fluren.<br />

5. Hygiene im Unterricht<br />

In unserem schuleigenen Curriculum Sachunterricht ist verankert, dass Gesundheitsprävention,<br />

Hygieneschutz und Mülltrennung regelmäßig Themen im Unterricht sein müssen.<br />

5.1 Schulhündin Lene<br />

(siehe hierzu: Schulhund- Konzept, Kapitel 3.5 Infektionsprävention / <strong>Hygieneplan</strong>)<br />

5.1.1 Gesundheitsfürsorge für das Tier<br />

- Lene wird artgerecht versorgt und gepflegt.<br />

- Es gibt regelmäßige Gesundheitsattests der Tierärztin Frau Dr. Imrecke.<br />

- Lene wird regelmäßig gegen Tollwut geimpft.<br />

- Sie wird regelmäßig entwurmt. Es gibt ein Entwurmungsprotokoll!<br />

- Sollten Ektoparasiten (Flöhe, Zecken, Läuse, Milben) auftreten, so werden sie zeitnah entfernt.<br />

5.1.2 Schulung und Verhalten der Kinder<br />

- Die SchülerInnen gehen rücksichtsvoll und artgerecht mit Lene um und vermeiden damit<br />

spielerische Kratz- und Bisswunden durch die Hündin.(ggf. Desinfektion!)<br />

- Die Kinder werden angeleitet, ihre Hände regelmäßig, besonders vor der Nahrungsaufnahme<br />

und nach der Kotbeseitigung, zu waschen!<br />

Ansonsten führt die Anwesenheit des Hundes zu keiner Änderung des üblichen Reinigungsund<br />

Desinfektionszyklus.<br />

5.1.3 Zugangsbeschränkungen<br />

- Lene erhält keinen Zugang zur Küche.<br />

- Der Kontakt des Hundes zu Menschen mit allergischen Reaktionen wird vermeiden!<br />

- Lene kommt überwiegend nicht mit in die Turnhalle (vibrierender Hallenboden).<br />

5.2 Kurzzeitige Tierbesuche im Sachunterricht<br />

Im Sachunterricht oder in Arbeitsgemeinschaften können Tierbesuche Bestandteil des Unterrichts<br />

sein. Sie werden geplant, wenn der gesamtpädagogische Ansatz dies erfordert. Bei jeder Planung<br />

haben gesundheitliche und hygienische Aspekte vor pädagogischen Grundsätzen Priorität.<br />

5.3 Arbeitsgemeinschaften „Gesundes Frühstück“ und „Kochen“<br />

Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in Schulen<br />

müssen an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Die<br />

Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften<br />

werden eingehalten.


Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln während des normalen Schulbetriebes erfolgt<br />

grundsätzlich eigenverantwortlich und erfordert daher kein besonderes Eingreifen.<br />

Bei gemeinsamen Aktionen (Frühstück / AG) können Krankheitserreger in mitgebrachten Speisen<br />

direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden.<br />

Die Lehrkräfte sollen darum auf folgende Dinge achten:<br />

· Überprüfung der Verfalldaten<br />

· Überprüfung der Räume auf Schädlinge<br />

· Überprüfung der Spender für Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher an den<br />

Händewaschplätzen.<br />

In unserer Schule wird in den Klassen täglich miteinander gefrühstückt. Es ist darauf zu achten, dass<br />

die Kinder vorab ihre Hände waschen.<br />

Auch vor jeder AG „Gesundes Frühstück“ oder „Kochen“ ist darauf zu achten, dass die Kinder die<br />

Hände gründlich waschen, und dass sie lange Haare ggf. zusammenzubinden.<br />

Der Umgang mit rohem Fleisch und rohen Eiern wird vermieden.<br />

Nach dem Unterricht sind Küchenabfälle unmittelbar zu entsorgen. Dabei dürfen gekochte Essensreste<br />

nicht auf den Kompost geworfen werden (Rattengefahr).<br />

Personen, die an infizierten Hautveränderungen oder an einer infektiösen Gastroenteritis leiden, dürfen<br />

an einer Koch- AG nicht teilnehmen. Auch die sonstigen Anforderungen der §§ 42 und 43 IfSG sind<br />

zu beachten. Die Lehrkräfte werden von der Schulleiterin zu Beginn des Schuljahres darüber belehrt.<br />

6. Essenausgabe während der nachschulischen Betreuungszeit<br />

6.1 Belehrung und Bescheinigung<br />

Die Tätigkeit im Küchen- und Lebensmittelbereich verlangt, dass die betreffende Betreuungskraft vom<br />

Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt über die für sie geltenden Tätigkeitsverbote und<br />

Verpflichtungen in mündlicher und schriftlicher Form gemäß § 43 IfSG belehrt worden ist.<br />

Die Betreuungskraft der nachschulischen Betreuung hat schriftlich erklärt, dass ihr keine Tatsachen für<br />

ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Bereits zum Neustart der Essensausgabe während der<br />

nachschulischen Betreuung wurde eine Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes vorgelegt.<br />

Diese Belehrung wird jährlich durch Fördervereinsvorsitzenden (Arbeitgeber) und Schulleitung<br />

wiederholt und zu dokumentiert.<br />

6.2 Essensausgabe<br />

Das Essen wird auf Tellern oder in Schalen ausgegeben. Die Kinder benutzen Bestecke, essen<br />

möglichst nicht mit den Händen.<br />

Lebensmittel sollen unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Zangen, das heisst, nicht<br />

mit der bloßen Hand, angefasst werden.<br />

Das Tragen von Handschmuck und Armbanduhren sollte beim Umgang mit Lebensmitteln<br />

unterbleiben.<br />

Kalte Salate sollen grundsätzlich am Tag ihrer Zubereitung verzehrt werden.<br />

Essensreste werden in Biomülltüten in die Biotonne entsorgt.<br />

6.3 Reinigung des Geschirrs<br />

Um das benutzte Geschirr zu reinigen, gibt es in der Schulküche eine Geschirrspülmaschine.<br />

Alles Geschirr wird ausschließlich in ihr gereinigt. Das Abwaschen von Hand wird vermieden.<br />

Lappen sind bei Bedarf zu wechseln. Zuständig ist die Betreuungskraft der nachschulischen<br />

Betreuung.<br />

7. Umgang mit Infektionskrankheiten<br />

7.1 Belehrung<br />

Alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen werden gemäß § 35 IfSG (in Verbindung mit § 34 IfSG) vor der<br />

erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren, hier


jährlich, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten von der Schulleiterin<br />

belehrt. Die Belehrung ist zu unterschreiben.<br />

Das Protokoll wird für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt.<br />

7.2 Besuchsverbot und Wiederzulassung<br />

7.2.1 Lehrkräfte und Mitarbeiter<br />

Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer Ausscheidung von<br />

Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der bzw. die Betroffene<br />

verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der<br />

Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den zu Betreuenden hat.<br />

Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach<br />

ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.<br />

7.2.2 Schüler/innen<br />

Auch bei Schüler/innen ist im Infektionsschutzgesetz § 34 verankert, bei welchen Infektionen für<br />

Kinder und Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute Besuch der Schule<br />

ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil<br />

eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein<br />

entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes bewährt.<br />

Dieses gilt auch bei der „Neuen Influenza“. Die Eltern werden über diese Regelungen regelmäßig<br />

informiert. Ein Merkblatt „Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG“ ist auch auf der Homepage der Schule<br />

veröffentlicht.<br />

7.3 Verhalten bei Läusebefall<br />

Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen muss immer und wiederholt mit dem Auftreten von<br />

Kopfläusen gerechnet werden. Ihrer Ausbreitung kann dann durch entsprechende Aufmerksamkeit und<br />

geeignete Maßnahmen verlässlich entgegengewirkt werden. Festgestellter Kopflausbefall durch die<br />

erfordert ohne Zeitverzug eine Mitteilung an die Schule. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, so<br />

können Nachrichten auf den Anrufbeantworter gesprochen werden oder Emails versandt<br />

werden (gsbarienrode@t-online.de).<br />

Eltern sind verpflichtet (IfSG 34, Abs.5 ), diese Mitteilung gegenüber der Schule zu machen. Bei<br />

festgestelltem Kopflausbefall durch die Lehrkraft sind die Eltern der Schule zu informieren. Das<br />

betroffene Kind ist vom Unterricht auszuschließen.<br />

7.4 Neue Grippe / Influenza – „Schweinegrippe“<br />

Eine Infektion mit der „Neuen Influenza“ verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher milde.<br />

Bei Personen mit Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des<br />

Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr), bei Säuglingen sowie bei Schwangeren kann sie aber<br />

auch zu schwereren Verläufen führen. In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen 1-7 Tage nach<br />

einer Ansteckung auf. Bereits einen Tag vor dem Symptombeginn bis 7 Tage (bei Kindern bis zu 10<br />

Tage) danach können die Krankheitserreger (Grippeviren) in Rachen- und Nasensekreten<br />

ausgeschieden werden. Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt, z. B. über die<br />

Hände, die mit erregerhaltigem Sekret verunreinigt sind (z. B. beim Niesen, Husten), können andere<br />

Personen angesteckt werden.<br />

Die typischen Krankheitszeichen der „Neuen Influenza“ sind:<br />

• plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl<br />

• Fieber >38°C teilweise mit Schüttelfrost<br />

• Husten oder Atemnot<br />

• Muskel-, Glieder- und / oder Kopfschmerzen<br />

• Halsschmerzen<br />

• Schnupfen oder verstopfte Nase<br />

Folgende Maßnahmen tragen zu Vermeidung der Neuen Influenza bei:<br />

• Strikte Anwendung von personenbezogener Hygiene, also regelmäßiges Händewaschen mit Wasser<br />

und Seife für mindestens 15-20 Sekunden.<br />

• Vermeiden von Berührungen von Augen, Nase oder Mund durch die eigenen Hände.<br />

• Vermeiden von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.


• Vermeiden von Anhusten und Anniesen.<br />

• Beim Husten und Niesen Abstand von anderen Personen halten und am besten ein Papiertaschentuch<br />

vor den Mund halten, das anschließend in den Abfall entsorgt wird. Dann möglichst gleich die<br />

Hände waschen. Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht, sollte in den Ärmel gehustet und<br />

geniest werden (nicht in die Hand).<br />

• Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen.<br />

• Viel lüften (3 bis 4-mal täglich Stoßlüftung von 5 – 10 min.)<br />

Kranke Schüler/innen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Wenn die Symptome, der plötzliche<br />

Beginn und die zu ermittelnden Begleitumstände (z.B. Kontakt mit bestätigten Fällen) auf eine neue<br />

Influenza hinweisen, dann sollten die Eltern folgendermaßen informiert werden:<br />

• Es wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen. Die Arztpraxis sollte unbedingt vorher telefonisch auf<br />

eine vermutete Infektion mit Neuer Influenza hingewiesen werden, damit sie entsprechende<br />

Vorkehrungen treffen kann.<br />

• Über die Notwendigkeit einer spezifischen Labordiagnostik bzw. Behandlung entscheidet der Arzt.<br />

• Falls eine Neue Influenza diagnostiziert wird, meldet der Arzt dies dem örtlich zuständigen<br />

Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird sich ggf. wegen Maßnahmen an die Schule wenden.<br />

• Für die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der Neuen Influenza der Schule<br />

mitzuteilen. Wir bitten aber zum Wohl aller die Eltern um Kooperation.<br />

Sichtlich erkrankte Kinder sollten schnellstmöglich vom Unterricht ausgeschlossen und aus der Schule<br />

abgeholt werden. Die Eltern werden telefonisch informiert. Sie sind außerhalb der Wohnung über<br />

Notfallnummern, die wir im Notfallordner verzeichnet haben, erreichbar. Bis zum Eintreffen der<br />

Eltern muss das erkrankte Kind getrennt von den gesunden Kindern bleiben. Es wird während der<br />

Wartezeit von einer Lehrerin betreut.<br />

Treten bei den Lehrkräften Influenza-ähnliche Symptome auf, sind diese von der Arbeit freizustellen;<br />

sie sollten schnellstmöglich telefonischen Kontakt zu ihrem Arzt aufnehmen.<br />

Falls in der Schule mehrere Krankheitsfälle auftreten, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt<br />

unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Nur<br />

das Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit dem zuständigen Schulträger im Einzelfall und<br />

Pandemiefall die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen veranlassen.<br />

7.5 Meldepflicht der Schule<br />

Die Schule hat eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach IfSG 34, Abs.6. Die Meldung<br />

erfolgt über das Sekretariat bzw. die Schulleitung.<br />

Eine unverzügliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch die Schulleitung ist notwendig,<br />

wenn Beschäftigte oder Schüler (bzw. Sorgeberechtigte) der Schulleitung<br />

• das Vorliegen bzw. den Verdacht eines Sachverhaltes gemäß § 34 Absatz 1– 3 IfSG<br />

(Infektionskrankheiten wie z.B. Hepatitis A, Verlausung, Ausscheidung von Krankheitserregern wie<br />

z.B. Salmonellen) melden<br />

• zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen melden und als deren Ursache<br />

Krankheitserreger anzunehmen sind (zum Beispiel Brechdurchfall bei Schulveranstaltung).<br />

• Wenn zwei oder mehr Kinder in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander<br />

Symptome aufweisen, die auf die Neue Influenza hindeuten, dann hat gemäß § 34 Abs. 6<br />

Infektionsschutzgesetz die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt<br />

kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgeführt werden.<br />

Wir benötigen besonders zuverlässige Kontrollmechanismen. Deshalb wird die Klassenlehrkraft z.B.<br />

bei festgestelltem Läusebefall in der betroffenen Klasse unverzüglich eine Mitteilung mit Rückantwort<br />

an die Eltern mitgeben. Die anderen Klassen werden ebenfalls in Form eines Schreibens durch die<br />

Schulleiterin über den Befall informiert. Der Rücklauf der Elterninformation wird von der<br />

Klassenlehrkraft kontrolliert. Bei Nichtabgabe kann eine Kopfkontrolle durch die Lehrkraft oder<br />

Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfolgen. Diese ersetzen nicht die Kontrollaufgaben der Eltern. Wir<br />

fordern einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Thema.


8. Erste Hilfe<br />

8.1 Erste Hilfe- Kästen<br />

Erste Hilfe- Kästen finden sich im Lehrerzimmer, in der Küche sowie im Lehrerumkleideraum der<br />

Sporthalle. Kennzeichnung beachten!<br />

Es sind ausschließlich Materialien etc. für die Erste Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und<br />

Gesundheit bereitgestellt, die den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 und den<br />

allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen.<br />

Im Kühlschrank (Kopierraum) und in der Sporthalle (Fach über der Stereoanlage) liegen Kühl- Kissen<br />

bereit.<br />

Die Zugänglichkeit zur Ausrüstung ist gewährleistet .<br />

Die Lehrkräfte müssen alle Versorgungsfälle im Verband-Büchlein eintragen. Es steht im Erste<br />

Hilfe- Fach im Lehrerzimmer.<br />

8.2 Erste- Hilfe- Kurse<br />

Schulleiterin, Schulsekretär, alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen haben die Erste-Hilfe-Ausbildung<br />

(gem. gesetzlicher Bestimmungen). Alle drei Jahre wird gemeinsam mit den Kollegien der<br />

<strong>Grundschule</strong>n Söhre und Diekholzen ein Erste- Hilfe- Kurs durchgeführt. Der nächste Kurs wird zu<br />

Beginn des Schuljahres 2010/11 stattfinden.<br />

8.3 Zuständigkeiten<br />

Lehrerinnen und Lehrern leisten bei Unfällen und Verletzungen adäquate Hilfe.<br />

Schulträger und Schulleitung sind für die Überwachung der Erste Hilfe-Ausstattung verantwortlich.<br />

Sie sorgen dafür, dass die Verbandkästen nach DIN 13157 und die Sanitätstaschen nach DIN 13164<br />

ausgestattet sind. Dazu kommt jeweils eine fest verschließbare Flasche mit Händedesinfektionsmittel<br />

der DGHM –Liste. Das Ablaufdatum ist regelmäßig zu prüfen (vierteljährlich).<br />

Über einen Sanitätsraum verfügt die Schule nicht. Im Bedarfsfall stehen in den Klassenräumen Sofas<br />

und in der Küche/ Bücherei Matten zum Hinlegen bereit.<br />

Eine Liste mit den Notrufnummern befindet sich im Notfallordner unmittelbar in Telefonnähe im<br />

Lehrerzimmer sowie im Schulleiterzimmer.<br />

9. Anlagen<br />

9.1 Raumklima in Unterrichtsräumen<br />

Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit<br />

im Schulbereich-<br />

Niedersachsen<br />

Beleuchtung und Raumklima<br />

in Unterrichtsräumen<br />

Handlungshilfen für<br />

Sicherheit und Gesundheit<br />

bei der Arbeit in Schulen<br />

Unterrichtsräume in Schulen müssen als Arbeitsstätten für Lehrerinnen und Lehrer bestimmte<br />

beleuchtungs- und raumklimatische Bedingungen erfüllen. Diese sind im Rahmen der<br />

Gefährdungsanalyse unter Beachtung bestimmter staatlicher Vorgaben (z. B.<br />

Arbeitsstättenverordnung) und Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z. B.<br />

Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ GUV-VA1) festzulegen.<br />

Beleuchtung<br />

Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Die<br />

Beleuchtung mit<br />

künstlichem Licht muss für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

der Beschäftigten<br />

ausreichend sein. Von ihr darf keine Unfall- oder Gesundheitsgefahr<br />

ausgehen (z. B. Blendung).<br />

Für Arbeitsplätze in Unterrichtsräumen sind die Anforderungen an eine<br />

ausreichende künstliche Beleuchtung erfüllt, wenn folgende<br />

Arbeitsstättenverordnung<br />

§ 3 (1), Anhang Abschnitt<br />

3.4<br />

ASR 7/3 (maximal gültig<br />

bis 08/2010),<br />

DIN EN 12464-1 „Licht<br />

und Beleuchtung -<br />

Beleuchtung von<br />

Arbeitsstätten - Teil 1:


Anforderungen an die Beleuchtungsstärke (Lux) umgesetzt werden:<br />

Allgemeine Unterrichtsräume<br />

mit ausreichend Tageslicht (Fensternähe) 300 Lux<br />

Andere allgemeine Unterrichtsräume<br />

(keine direkte Fensternähe)<br />

500 Lux<br />

Fachunterrichtsräume<br />

(je nach Sehaufgabe)<br />

500 – 750 Lux<br />

Temperatur<br />

Die Raumtemperatur an Arbeitsstätten muss unter Berücksichtigung des<br />

Arbeitsverfahrens, der körperlichen Beanspruchung und des<br />

Nutzungszweckes des Raumes gesundheitlich zuträglich sein.<br />

Arbeitsstätten in<br />

Innenräumen“, Tabelle 5.6<br />

Arbeitsstättenverordnung<br />

§ 3 (1), Anhang Abschnitt<br />

3.5<br />

Werden folgende Mindestwerte bei Arbeitsbeginn eingehalten, ist davon<br />

auszugehen, dass die Raumtemperaturen den Anforderungen der<br />

Arbeitsstättenverordnung entsprechen:<br />

- bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C<br />

- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C<br />

- in Büroräumen (vergleichbar mit Unterrichtsräumen) + 20 °C – 22 °C<br />

+ 26 °C sollen in Unterrichträumen nicht überschritten werden. Deshalb<br />

ist auch eine Abschirmung der Fenster gegenüber übermäßiger<br />

Sonneneinstrahlung vorzusehen.<br />

Lüftung<br />

Unwohlsein, Unaufmerksamkeit bis hin zu Konzentrationsstörungen<br />

oder Kopfschmerzen treten mit steigenden CO2-Konzentrationen<br />

zunehmend häufiger auf.<br />

Empfohlene Maßnahme:<br />

Durchzuglüftung von zwei bis drei Minuten nach jeweils 20 Minuten<br />

Unterricht<br />

Durch eine ausreichende Frischluftzufuhr werden<br />

• Gerüche reduziert und<br />

• luftgetragene Innenraumbelastungen nicht erhöht sondern evtl. sogar<br />

gesenkt.<br />

Luftfeuchtigkeit<br />

Die relative Luftfeuchtigkeit sollte folgende Werte nicht überschreiten:<br />

Lufttemperatur<br />

relative Luftfeuchtigkeit<br />

20°C<br />

80%<br />

22°C<br />

70%<br />

24°C<br />

62%<br />

26°C<br />

55%<br />

ASR 6/1,3 (maximal<br />

gültig bis 08/2010), GUV-<br />

I 650 „Leitfaden für die<br />

Gestaltung: Bildschirmund<br />

Büroarbeitsplätze“<br />

ASR 5 (maximal gültig bis<br />

08/2010), GUV-I 650<br />

„Leitfaden für die<br />

Gestaltung: Bildschirm- und<br />

Büroarbeitsplätze“,<br />

DIN 1946 Teil 2<br />

Institut für interdisziplinäre<br />

Schulforschung, Bremen,<br />

„Gesundheitsfördernde<br />

Einflüsse auf das<br />

Leistungsvermögen im<br />

schulischen Alltag“, Ein<br />

Beitrag zur Ergonomie der<br />

Schule, Gerhart Tiesler, u.a.<br />

Öffentlicher Vortrag, Stuhr-<br />

Moordeich, 2008<br />

ASR 5 (maximal gültig bis<br />

08/2010),<br />

GUV-I 650 „Leitfaden für<br />

die Gestaltung: Bildschirmund<br />

Büroarbeitsplätze“<br />

Hierbei ist zu beachten, dass sich bei Fensterlüftung die Luftfeuchtigkeit durch die Außenluft<br />

einstellt. Bei Lüftungsanlagen soll die rLf 50% betragen. Die Luftgeschwindigkeit soll 0,2 m/sec<br />

nicht überschreiten, da sonst Zuglufteffekte zu befürchten sind.<br />

erstellt von Karin Kayser MK/ Thomas Oppermann GUV-H


9.2 Reinigungsplan der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong><br />

erstellt am:.................................................... . aktualisiert am: ...............................................<br />

Was Wann Wie Womit<br />

glatter Fußboden, täglich<br />

fegen<br />

Klassenzimmer*<br />

Kleine Teppiche in<br />

Klassenzimmern und<br />

SL-Zimmer<br />

möglichst täglich,<br />

mindestens 3x/Woche<br />

wischen mit Feuchtbzw.<br />

Nassverfahren<br />

an wischfreien Tagen<br />

mindestens sichtbare<br />

Verunreinigungen<br />

entfernen<br />

Reinigungslösung<br />

1x/Woche saugen Sauger mit HEPA-<br />

Filter<br />

Tische, Stühle möglichst täglich feucht abwischen Reinigungslösung<br />

Tafel*<br />

bei starker<br />

Verunreinigung<br />

feucht, mit Schwamm<br />

Restmüllbehälter* täglich in festen Müllsack bzw.<br />

Restmülltonne<br />

entsorgen<br />

Fensterbänke<br />

bei sichtbarer<br />

feucht abwischen<br />

(wenn freigeräumt) Verunreinigung<br />

Kuschelbereich regelmäßig 1x saugen<br />

(Teppiche,<br />

wöchentlich (textile<br />

Polstermöbel,<br />

Bereiche; nur, wenn sie<br />

Spielzeug)<br />

aufgeräumt sind)<br />

Schränke, Regale Ergänzungsreinigung feucht wischen<br />

(wenn freigeräumt)<br />

Heizung<br />

Beleuchtung<br />

Vorhänge<br />

Türrahmen,<br />

abwaschbare<br />

Wandflächen<br />

Fenster: Glas- und<br />

Rahmenreinigung<br />

in den Ferien<br />

Ergänzungsreinigung<br />

bei starken<br />

Verunreinigungen<br />

Ergänzungsreinigung<br />

in den Sommerferien<br />

Ergänzungsreinigung<br />

bei Bedarf<br />

Ergänzungsreinigung<br />

in den Ferien<br />

Glasreinigung<br />

=vierteljährliche<br />

Ergänzungsreinigung<br />

durch externe Firma<br />

feucht wischen<br />

abfegen oder saugen<br />

ggf. feucht wischen<br />

Reinigung gemäß<br />

Herstellerangaben bzw.<br />

entsprechend<br />

Materialart<br />

feucht abwischen<br />

feucht reinigen<br />

klares, täglich<br />

gewechseltes Wasser<br />

In geschlossenen<br />

Müllsammelbehälter<br />

abwerfen<br />

Reinigungslösung<br />

Sauger mit HEPA-<br />

Filter<br />

Reinigungslösung<br />

Reinigungslösung<br />

Staubbesen,<br />

antistatisches Tuch<br />

Waschverfahren<br />

entsprechend<br />

Materialverträglichkeit<br />

Reinigungslösung<br />

Reinigungslösung<br />

Toiletten täglich feucht wischen Reinigungslösung<br />

Desinfektionsmittel<br />

*In den Klassen sind für die Vorreinigung Ordnungsdienste eingerichtet. Zuständige Kinder fegen die<br />

Klassenräume, wischen die Tafel, entsorgen gelben Müll, Biomüll und das Altpapier.<br />

___________________________________<br />

(Reinigungskraft)<br />

____________________________________<br />

(Schulleiterin)


9.3 Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume<br />

Merkblatt<br />

des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes<br />

Lüftungsempfehlung für Arbeitsräume<br />

Beschwerden über Innenraumluftprobleme lösen nicht selten den Wunsch nach messtechnischer<br />

Abklärung der Situation aus. Vor der Beauftragung von Messungen sollte, vor allem bei eher<br />

unklaren Beschwerden, in Betracht gezogen werden, dass der beklagte Raum nicht ausreichend<br />

belüftet wird. Dieses Merkblatt versucht Hilfestellung für die Belüftung von fensterbelüfteten<br />

Innenräumen zu geben.<br />

Was beinhaltet das Merkblatt<br />

1) Warum Lüftungsempfehlungen?<br />

2) Welche Arten von Lüftung sind zu unterscheiden?<br />

3) Wie und wie häufig sollte gelüftet werden?<br />

4) Mögliche Zielkonflikte beim Lüften<br />

1) Warum Lüftungsempfehlungen?<br />

Nach Angabe in der „Konzeption der Bundesregierung zur Verbesserung der Luftqualität“ von 1992<br />

sind ca. 68% der Wohnungen Neubauten. Aufgrund fortlaufender energiespartechnischer<br />

Anstrengungen ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Altbauwohnungen aber auch Büros,<br />

Schul- und andere Gebäude mittlerweile überwiegend energietechnisch optimiert wurden. Diese<br />

Maßnahmen haben eine deutliche Reduzierung des natürlichen Luftaustausch durch Fenster und<br />

Türfugen zur Folge. Wurden in Untersuchungen in Berliner Altbauwohnungen mit<br />

Kastendoppelfenstern Ende der 70er Jahre noch Luftwechselraten im Mittel von 0,65/h gemessen, so<br />

ermittelte Salthammer in einer Langzeit-Untersuchung, die zwischen 1986 - 1993 durchgeführt wurde<br />

mittlere Luftwechselraten von 0,3/h . Die fortlaufende Reduzierung der natürlichen Lüftung<br />

geschlossener Räume erfordert erhöhte Lüftungsbemühungen durch die Raumnutzer um eine<br />

zufriedenstellende Raumluftqualität zu erhalten, die fortlaufend durch Ausdünstungen von<br />

Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen, durch Verwendung von Klebstoffen, Kopierern und<br />

anderen technischen Geräten und nicht zuletzt durch menschliche Emissionen (CO2, Schweiß etc.)<br />

beeinträchtigt wird. Untersuchungen in Schulen haben Lüftungsdefizite gezeigt, die sich primär in der<br />

kühleren Jahreszeit zeigen. Es konnte weiter gezeigt werden, dass erhöhte CO2-Konzentrationen in<br />

Klassenräumen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Schülern haben. Es ist<br />

zu vermuten, dass ähnlich wie in Klassenräumen, Lüftungsdefizite auch in Büroräumen auftreten.<br />

Regelmäßige und ausreichende Lüftung auch und vor allem im Winter ist also für Räume, die nicht<br />

über raumlufttechnische Anlagen versorgt werden, eine notwendige Nutzungsvoraussetzung.<br />

Unterlassene Lüftung kann vermeidbare Innenraumluftprobleme erzeugen. Lüftung sollte aber nicht<br />

zur Verdeckung anderer Probleme miss-braucht werden.<br />

2) Welche Arten von Lüftung sind zu unterscheiden?<br />

Die Lüftung dient der Zufuhr von Frischluft zum Austausch gegenüber „verbrauchter“ Luft. Eine<br />

geöffnete Bürotür, die z.B. zu einem Flur öffnet, ist also kein Ersatz für die Fensterlüftung. Bei der<br />

Fensterlüftung unterscheidet man zwischen<br />

- der Querlüftung („Durchzug“: Fenster auf, Tür auf),<br />

- Stoßlüftung (Fenster auf, Tür zu),<br />

- und Spaltlüftung (Fenster kippen).<br />

Die Querlüftung bewirkt die schnellsten Lüftungseffekte, ist aber in den meisten Fällen kaum in den<br />

Arbeitsalltag zu integrieren. Die Stoßlüftung bewirkt im Vergleich zur Querlüftung einen verringerten<br />

aber noch sehr befriedigenden Luftaustausch. Der deutliche wahrnehmbare Lüftungseffekt der Querund<br />

Stoßlüftung (schnelles, i.d.R. deutlich wahrnehmbares Eindringen von Außenluft) führt zumeist<br />

zu einer deutlich begrenzten Lüftungsdauer. Der Wärmeenergieverlust reduziert sich hierbei im<br />

Wesentlichen auf die Wiedererwärmung der aus hygienischen Gründen neu zugeführten Außenluft.<br />

Die häufig praktizierte Spaltlüftung ist in der Heizperiode kritisch zu sehen. Bei großen Räumen ist<br />

bei der Spaltlüftung nicht gewährleistet, dass alle Teile des Raumes gleichmäßig mit Frischluft


versorgt werden. Der Luftaustausch und somit der Lüftungseffekt der Spaltlüftung ist vergleichsweise<br />

gering. Wird Spaltlüftung über längere Zeit betrieben, kühlt vor allem in der kühlen Witterungsperiode<br />

der Baukörper im Bereich des Fensterrahmens aus, was die Gefahr der Schimmelbildung erhöht;<br />

zudem steigt der Wärmeenergieverlust deutlich an.<br />

Zur Effektivität der unterschiedlichen Lüftungsarten finden sich in der Literatur Luftwechselraten von<br />

ca. 40/h bei Querlüftung, 9-15/h für die Stoßlüftung und 0,8 - 4/h für die Kipplüftung.<br />

3) Wie und wie häufig sollte gelüftet werden<br />

Die erforderliche Lüftungshäufigkeit hängt unter anderem von der Personenzahl im Raum und der<br />

Raumgröße, der Art der Nutzung, von Art und Umfang der letzten Renovierung und wann diese statt<br />

gefunden hat, ab. Eine Orientierungsgröße in der Lufthygiene ist der CO2-Wert: Die Konzentration<br />

dieses Atemgases sollte möglichst bei etwa 1.000 ppm liegen und 2.000 ppm nicht überschreiten.<br />

Dies bedeutet für:<br />

- Unterrichtsräume, dass eine Lüftung möglichst in jeder Pause, mindestens aber in den großen<br />

Pausen mittels Stoßlüftung durchgeführt werden soll. Hierbei sind möglichst alle Fenster zu öffnen.<br />

In den großen Pausen sollte die Lüftung mindestens 5-10 Minuten betragen. Lüftungshinweise und<br />

weitere wichtige Informationen finden sich auch im „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in<br />

Schulgebäuden“<br />

- Büroräume, in denen bei geschlossener Tür und geschlossenem Fenster gearbeitet wird, dass die<br />

Häufigkeit der Lüftung sich an dem Raumvolumen orientiert, das jedem Mitarbeiter zur Verfügung<br />

steht. Die BGIA empfiehlt für Innenraumarbeitsplätze die Einhaltung eines Wertes von 1.000 ppm<br />

mit einem Schwankungsintervall von 700 – 1.500 ppm10. Steht pro Arbeitnehmer nur ein geringes<br />

Raumvolumen zur Verfügung ist mehrfach pro Arbeitstag intensive Lüftung zur Einhaltung der<br />

genannten Werte vonnöten. Arbeitsschutzfragen für Büroräume überprüfen die für den Arbeitsschutz<br />

zuständigen Gewerbeaufsichtsämter.<br />

4. Mögliche Zielkonflikte beim Lüften<br />

a) Energieeinsparung<br />

Seit einigen Jahren und in zunehmendem Maße hat das Thema „Energieeinsparung“ an Wichtigkeit<br />

gewonnen. Energieeinsparung darf aber nicht in Konflikt mit den Ansprüchen der Raumnutzer auf<br />

angemessene Raumluftverhältnisse treten: Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit ist aus unter Punkt 1<br />

genannten Gründen eine regelmäßige Belüftung der Arbeitsräume durchzuführen. Darüber hinaus<br />

reduziert eine zu starke Absenkung der Lüftung auch den Abtransport von Feuchtigkeit aus Räumen<br />

und kann dadurch Schimmelpilzbildung begünstigen. Der Schwerpunkt der Diskussion bei<br />

Energieeinsparüberlegungen sollte also weg von der Minimierung und hin zur Optimierung verlagert<br />

werden. Nicht Lüftungsvermeidung ist das Ziel sondern die Durchführung bedarfsgerechter Lüftung!<br />

b) Fenstersicherungen<br />

Zur Vermeidung von Unfällen oder zur Verhinderung von Einbrüchen werden zum Teil Fenster<br />

komplett verriegelt oder der Öffnungswinkel stark verkleinert. Hierdurch wird die Lüftungsfunktion<br />

der Fenster außer Kraft gesetzt oder deutlich verringert und dadurch die Nutzung des Raumes als<br />

Arbeitsraum in Frage gestellt. Solche Fälle sollten die Gebäudenutzer gemeinsam mit dem<br />

zuständigen Unfallversicherungsträger und Gesundheitsamt besprechen um eine angemessene Lösung<br />

zu finden.<br />

NLGA<br />

www.nlga.niedersachsen.de<br />

Stand: September 2009


9.4 <strong>Hygieneplan</strong> - Lesehinweise für eilige Lehrkräfte<br />

Zu 2.1 Müllentsorgung: Die Reinigungskraft leert nur die Restmülleimer, alle anderen<br />

Sammelbehälter in den Klassen, Küche und Lehrerzimmer müssen die Lehrerinnen und Kinder<br />

leeren.<br />

Zu 2.3 Raumklima und Lüftung: Die Lüftung liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte.<br />

Zu 2.4 Hygiene in der Sporthalle: Nicht barfuß laufen – Fußpilzgefahr!<br />

Zu 3.1 Schulreinigung: Die Reinigungsfachkraft reinigt nur, was freigeräumt ist. Lehr- und Spielsachen<br />

müssen von den Lehrkräften gepflegt werden.<br />

Zu 4.1.1 Händewaschen: Das Händewaschverfahren muss jeweils zu Beginn des Schuljahres mit den<br />

Kindern besprochen werden.<br />

Zu 4.1.2 Händedesinfektion: Wenn aufgrund erhöhter Infektionsgefahr eine Desinfektion der Hände<br />

nötig wird, erfolgt eine Information durch die Schulleiterin.<br />

Zu 4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial: Bitte lesen, um Aufbewahrungsorte zu kennen!<br />

Zu 4.2.3 Lese- und Freiarbeitsecken: Die Pflege liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte<br />

Zu 4.2.4 Flure, Garderoben und Hausschuhe: Hausschuhe oder Sandalen zu tragen ist im Klassenraum<br />

für die Kinder Pflicht. Die Lehrkräfte achten darauf, dass kein Kind auf Socken herumläuft.<br />

Zu 5. Hygiene im Unterricht Bitte unbedingt lesen! Eine Belehrung der Lehrkräfte durch die<br />

Schulleiterin findet fortan immer zu Beginn des Schuljahres statt.<br />

Zu 6. Essensausgabe: … muss gelesen werden von den Betreuungskräften der nachschulischen<br />

Betreuung.<br />

Zu 7. Umgang mit Infektionskrankheiten: Bitte unbedingt lesen! Eine Belehrung der Lehrkräfte durch<br />

die Schulleiterin findet fortan immer zu Beginn des Schuljahres statt. Diese Belehrung muss durch<br />

jede Lehrkraft schriftlich quittiert werden. Aktuelle Informationen des Gesundheitsministeriums<br />

werden von der Schulleiterin an das Kollegium weitergeleitet.<br />

Zu 8. Erste Hilfe: Bitte unbedingt lesen! Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 wird der nächste Erste<br />

Hilfe- Kurs stattfinden.<br />

Zu 9.2 Reinigungsplan der <strong>Grundschule</strong> <strong>Barienrode</strong>: Hier ist verzeichnet, unter welchen Bedingungen<br />

unsere Reinigungsfachkraft Frau Werner welche Bereiche reinigt. Bitte beachten: Einiges liegt in der<br />

Verantwortung der Lehrkräfte und Betreuerinnen.


9.5 Anlaufstellen zur Beratung in Hygienefragen<br />

Zur Beratung stehen zur Verfügung…<br />

• …die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Region Hannover mit ihren<br />

Fachdiensten für Gesundheit (Gesundheitsämter) vor allem bei medizinischen Fragen<br />

• …Fachkräfte für Arbeitsschutz bei Fragen zur Prävention/ Hygiene (Anlaufstelle bei Schulleitung<br />

erfragen!)<br />

• …im Internet:<br />

• …Seiten der Niedersächsischen Landesregierung<br />

www.grippeschutz.niedersachsen.de<br />

• …Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)<br />

www.nlga.niedersachsen.de<br />

• … „Arbeitshilfe – <strong>Hygieneplan</strong> für Schulen“:<br />

www.nlga.niedersachsen.de > Infektionen & Hygiene > Schulhygieneplan NLGA<br />

• …Robert Koch-Institut (RKI)<br />

www.rki.de<br />

• …Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration<br />

Hier finden sich allgemeine Informationen zur neuen Influenza auch in mehreren<br />

Fremdsprachen (Flyer)<br />

http://www.bundesregierung.de/nn_56546/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/2009-07-15neuegrippe.html<br />

• …Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)<br />

www.bzga.de mit der Kampagne „Wir gegen Viren“ www.wir-gegen-viren.de<br />

mit Flyern und Postern<br />

• …Infektionsschutzgesetz<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html<br />

• …Broschüre der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter des Landes Niedersachsen zum<br />

Mutterschutz<br />

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C29889665_L20.pdf<br />

• …Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn<br />

http://www.hygiene-tipps-fuer-kids.de/<br />

• …Oberste Landesgesundheitsbehörde<br />

Während der Dienstzeiten: MS, Referat 401:<br />

0511/120 2908 (Hr. Siewerin, Referatsleiter)<br />

0511/120 2912 (Dr. Feil)<br />

0511/120 2951 (Hr. Hartwich)<br />

Mobil: 0163/4064012<br />

• …Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)<br />

Während der Dienstzeiten: 0511/ 4505-0<br />

0511/4505-200 (Dr. Pulz)<br />

0511/4505-500 (Prof. Dr. Windorfer)<br />

Arbeitsbereich Virologie: 0511/ 4505-201<br />

Außerhalb der Dienstzeiten: 0163/ 2060101 oder 0163/ 5374 437<br />

(Zentrum für Gesundheit und Infektionsschutz)<br />

gez. Petra Albrecht- Skowronski Stand: Januar 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!